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Der Sachverständigenrat für Umweltfragen Umweltgutachten 2008: „Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels“ Eröffnung (18.00 Uhr) Olaf Weber, Leiter der Stabsstelle Nachhaltigkeit der KfW Bankengruppe: Begrüßung Prof. Dr. Hans-Joachim Koch: Das Umweltgutachten 2008 Klimaschutz (18.10 Uhr - 18.50 Uhr) Prof. Dr. Konrad Ott: Konsequenzen aus dem 4. IPPC-Sachstandsbericht Prof. Dr. Martin Jänicke: Anspruchsvolle Klimaschutzziele: innovative und konsequente Umsetzung Naturschutz und Agrarpolitik (18.50 Uhr - 19.35 Uhr) Prof. Dr. Christina von Haaren: Natur- und Bodenschutz aufwerten, Agrarpolitik konsequent reformieren Prof. Dr. Hans-Joachim Koch: Naturschutz im UGB Gesundheitsschutz und Ressourcenschonung (19.35 Uhr - 20.25 Uhr) Prof. Dr. Hans-Joachim Koch: Lärmschutz: einige Erfolge, viele Aufgaben: Die Luftqualitäts-RL und verschärfte Emissionsstandards Prof. Dr. Heidi Foth: Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen Stoffen Prof. Dr. Martin Faulstich: Den Übergang von der Abfall- zur Ressourcenpolitik vorantreiben

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Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Umweltgutachten 2008:„Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels“

• Eröffnung (18.00 Uhr)

Olaf Weber, Leiter der Stabsstelle Nachhaltigkeit der KfW Bankengruppe: Begrüßung Prof. Dr. Hans-Joachim Koch: Das Umweltgutachten 2008

• Klimaschutz (18.10 Uhr - 18.50 Uhr)

Prof. Dr. Konrad Ott: Konsequenzen aus dem 4. IPPC-Sachstandsbericht Prof. Dr. Martin Jänicke: Anspruchsvolle Klimaschutzziele: innovative und konsequente Umsetzung

• Naturschutz und Agrarpolitik (18.50 Uhr - 19.35 Uhr)

Prof. Dr. Christina von Haaren: Natur- und Bodenschutz aufwerten, Agrarpolitik konsequent reformieren

Prof. Dr. Hans-Joachim Koch: Naturschutz im UGB

• Gesundheitsschutz und Ressourcenschonung (19.35 Uhr - 20.25 Uhr)

Prof. Dr. Hans-Joachim Koch: Lärmschutz: einige Erfolge, viele Aufgaben: Die Luftqualitäts-RL und verschärfte Emissionsstandards Prof. Dr. Heidi Foth: Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen Stoffen Prof. Dr. Martin Faulstich: Den Übergang von der Abfall- zur Ressourcenpolitik vorantreiben

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2Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Prof. Dr. Hans-Joachim Koch:

Umweltgutachten 2008

Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels

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3Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

1. Klimaschutz: Anspruchsvolle Ziele, innovative und konsequente Umsetzung

2. Natur- und Bodenschutz aufwerten

3. Landwirtschaft: Ökologische Leistungen stärken

4. Luftreinhaltung und Lärmschutz: Für Gesundheit und mehr

Lebensqualität

5. Chemikaliensicherheit: REACH leistungsfähig machen

6. Gewässer- und Meeresschutz: Übergreifende Lösungen durchsetzen

7. Abfallwirtschaft: Übergang zur Ressourcen- und Produktpolitik

vorantreiben

Umweltgutachten 2008

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4Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Klimaschutz

Prof. Dr. Konrad Ott

Der 4. IPCC-Sachstandsbericht und Konsequenzen für die Klimapolitik

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5Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Kernaussagen IPCC 2007 (I)

• Seriöse prinzipielle Zweifel am anthropogenen Klimawandel sind nicht mehr möglichBeschleunigter Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur

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6Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Möglicher Temperaturanstieg

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7Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Kernaussagen IPCC 2007 (II)

• Klimasensitivität wahrscheinlich um 3°C, > 4,5°C nicht auszuschließen

• Klimasystem dynamischer, als bisher angenommen– Positive Rückkoppelungen (feed backs)– Nicht-lineare Veränderungen (tipping points)

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8Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Dynamik des Klimasystems: Positive Rückkoppelungen (feed backs)

Klimaerwärmung

Veränderungen der Eis- und

Schneebedeckung, v.a. Nordhalbkugel

Geänderte Albedo

Verringerung der C-Aufnahmekapazität

terrestrischer Ökosysteme

Erwärmung und Versauerung der Meere

Auftauen von Permafrostböden

Freisetzung von Methan

Anstieg vonTHG in der Atmosphäre

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9Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Dynamik des Klimasystems:Nicht-lineare Veränderungen (tipping points)

Potentially policy-relevant tipping elements in the climate system

Lenton, Timothy M. et al. (2008) Proc. Natl. Acad. Sci. USA 105, 1786-1793

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10Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Biodiversität und Klimawandel

• Der Klimawandel verschärft den Verlust an Biodiversität über Veränderungen der bioklimatischen Bedingungen:

– Temperaturänderungen, Spät- und Frühfröste– Trocken- und Starkregenperioden, Erosion– Meeresspiegelanstieg– Änderung der funktionalen Beziehungen in den

Ökosystemen (Phänologie, Wachstum, Verbreitung).

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11Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Minderung(mitigation)

Anpassung(adaptation)

z.B. Deichbau

z.B.CCS

Verhältnis von Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen

z.B.Waldschutz

z.B. Flussauen

-schutz

Doyle & Vohland 2008, verändert

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12Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Integrierte Strategie für Klima- und Biodiversitätsschutz

Stärkung der Aufnahmefähigkeit für Treibhausgase und der Anpassung:

• heutige Kohlenstoffspeicher bzw. -senken (Wälder, Grünland, wachsende Moore, Böden) erhalten und stärken

• Renaturierung von Feuchtgebieten

• angepasste landwirtschaftliche Bewirtschaftungsformen entwickeln und fördern, um Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren

• Strikter Naturschutz auf großen Flächen inkl. Biotopverbund: Feucht- und Moorgebiete, alte Wälder

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13Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Ziele und Reduktionserfordernisse

• Begrenzung des Anstiegs der globalen Mitteltemperatur um 2°C gegenüber vorindustriellen Temperaturen als weitgehend anerkannte Interpretation von Art. 2 UNFCCC

• Selbst optimistische IPCC-Emissionszenarien sichern eine Einhaltung des 2°C-Ziels nicht

• Opportunitätskosten von Mitigation wurden überschätzt, Schadenskosten des Klimawandels unterschätzt

bis 2050 erforderliche Emissionsreduktionen (gegenüber 2000)

– Global 50-85%

– Industrieländer 80-95% Lastenverteilung gemäß Contraction und Convergence

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14Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Klimaschutz

Prof. Dr. Martin Jänicke:

Anspruchsvolle Klimaschutzziele:

innovative und konsequente Umsetzung

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15Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Bewertung der aktuellen Klimapolitik

• Erfolge, die grundsätzlich Anerkennung verdienen:- International verantwortungsbewusste Rolle- Kyoto-Ziel (-21% bis 2012) wird vermutlich eingehalten - International vorbildhafte Förderung der Erneuerbaren En.- Umweltpolitik als wirtschaftlich erfolgreiche Innovations- strategie (wie vom SRU immer wieder empfohlen).

• Positiv auch EU-Emissionshandels-Regime ab 2012, längerfristig besser: 1. Handelsstufe.

• Defizite und unausgeschöpfte Potenziale im Bereich Energieeffizienz (KfZ, Elektrizität, Geräte, Gebäude)

• Defizite bei der Kohleverstromung (CCS).

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16Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

THG-Emissionen in Deutschland nach Gasen in CO2-Äquivalenten

0

200

400

600

800

1.000

1.200

1.400

Jahr

Mt Nicht-CO2

CO2 (ohne LULUCF)

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17Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Klimaschutz als Wirtschaftserfolg:Jährliches Wachstum klimafreundlicher

Produkte in Deutschland 2005-2007

• PV: 50%• Wärmepumpen: 44% (2005/6)• Biogasstrom: 37%• Windenergie: 19%• Passivhäuser: 19%• Contracting: ca. 15% (2005/6)

Eigene Zusammenstellung, Quelle: BEE, KfW u.a. Quellen

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18Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Patente für erneuerbare Energietechnik in ausgewählten OECD-Ländern (OECD 2005)

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19Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Defizit Energieeffizienz

• Ohne radikale Steigerung der Energieeffizienz keine erfolgreiche Klimastrategie. Sie ist deren profitabelste Variante. Eigenständige Bedeutung durch hohe Energiepreise und Märkte für sparsamere Technologien.

• Defizite und unausgenutzte Potenziale (nur -34% bis 2020):

• - Stromeinsparung: 11% Einsparung kaum konkretisiert- PKW: Dienstwagenprivileg, KfZ-Steuer, 120g-Regelung..

- Gebäude: Effektivitätskontrollen von Fördermaßnahmen! Passivhausstandard für Neubauten ab 2015 - Geräte: Dynamische Standards, die dem Top-Runner- Programm nahe

kommen (Öko-Design).

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20Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Das Klimaprogramm der Bundesregierung: Angestrebte / erwartete THG-Reduzierungen (Mt. CO2e)

• Reduktion des Stromverbrauchs um 11 %: 40 / 25,5• Verbrauchsreduktion in Gebäuden und Produktion: 41 / 31 • Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien

in der Stromerzeugung auf über 25 % (30  %): 55 / 54,4• Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien

im Wärmesektor auf 14 %: 14 / 9,2• Erneuerung des Kraftwerksparks: 30 / 15• Verdoppelung des KWK-Anteils auf 25 %: 20 /14,3• Effizienzsteigerung im Verkehr und Steigerung

des Anteils der Biokraftstoffe auf 17 %: 30 / 33,6• Reduktion fluorierter Treibhausgase (nicht-CO2): 40 / 36,4• Gesamtreduktion (40 / 36,6%): 270 / 219,4• Gesamtreduktion nach ISI/BSR/PIK/ECF (2008): 174

(34,3%)

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21Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Defizit KfZ

• Verschiebung der KfZ-Steuerreform (2010)

• Zu schwache Anreize zum Bau leichterer und verbrauchsärmerer Fahrzeuge (deutsch-französischer Kompromiss)

• Technisch möglich: 80-95g CO2/km bis 2020

• Mittelfristig sinnvoll: Einheitlicher durchschnittlicher Flottenverbrauchswert mit flexibilisierten Ausgleichsregelungen innerhalb von und zwischen Herstellern.

• Glaubwürdigkeitslücke beim Tempolimit

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22Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Kompensation höherer Energieeffizienzdurch verbrauchssteigernde Entwicklungen im

PKW-Design in der EU (1995 bis 2007)

96 kW (2007)

1863 cm3 (2007)

6,694 l/100km (2006)

173 g CO2/km (2006)

0,7

0,8

0,9

1

1,1

1,2

1,3

1,4

1,5R

elat

ive

Än

der

un

g g

egen

üb

er 1

990

Leistung

Hubraum

Verbrauch

spez. C02-Emissionen

SRU/UG 2008/Abb. 3-4; Datenquelle: Europäische Kommission 2006f, S. 12; ACEA 2008; BMU o. J.

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23Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Defizit Kohleverstromung

• Im Bereich der Kraftwerksentwicklung droht eine gravierende Fehlentwicklung, wenn Kohlekraftwerke mit dem Versprechen einer nachträglichen Nachrüstung mit der Technik der CO2-Abscheidung und –Lagerung ans Netz gehen. Die Marktreife dieser Technik ist bislang völlig offen. Auch im Falle ihres Gelingens bedeutet die Nachrüstung nochmals eine zusätzliche Verteuerung. Deshalb ist die öffentliche Kritik am Neubau von Kohlekraftwerken verständlich.

• Letztlich entscheidet der Emissionshandel über die Rentabilität neuer Kraftwerke. Deshalb muss dort – wie im Entwurf der Kommission – jede Privilegierung der Kohleverstromung ausgeschlossen und ein anspruchsvolles Zielniveau garantiert werden.

• Die Förderung der Forschung und Entwicklung im Bereich CCS ist angesichts der Bedeutung des Themas sinnvoll.

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24Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

CO2-Emissionen in Deutschland 1990-2005 nach Sektoren (BMU 2008)

0

50

100

150

200

250

300

350

400

450

Energie Indust. GHD Verk. Haush.

199020002005

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25Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Investitionskosten moderner Kohlekraftwerke mit und ohne CCS-Technik verschiedener

Verbrennungsverfahren

Quelle: © OECD/IEA, 2007, World Energy Outlook

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26Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Naturschutz und Agrarpolitik

Prof. Dr. Christina von Haaren:

Natur- und Bodenschutz aufwerten,

Agrarpolitik konsequent reformieren

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27Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Herausforderungen durch Leistungsverluste der Ökosysteme

• Klimawandel

• Invasive gebietsfremde Arten durch Zunahme der Handelsströme und Klimaerwärmung

• Arten- und Biotopschwund (72 % der Lebensraumtypen gefährdet), Nähr- und Schadstoffbelastungen insbes. der Gewässer, Grünlandumbruch

• Ziele des ökologischen Waldumbaus gefährdet

• Zerschneidung und Flächeninanspruchnahme

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28Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Handlungsbedingungen erschwert

• Erhöhte Kosten und verringerte Mittel

• Verringerte finanzielle und personelle Handlungskapazitäten

• Abbau rechtlicher Standards?

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29Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Empfehlungen: Natur- und Klimaschutz verbinden, nationale Biodiversitätsstrategie umsetzen

1. Handelbare Flächenausweisungsrechte, Flächenziele in der Raum- und Landschaftsplanung

2. Anteil der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UVZR) auf 25 % erhöhen, Biotopverbund auf allen räumlichen Ebenen verbessern

3. Verbesserte Umsetzung der guten fachlichen Praxis der Landnutzungen

4. Managementpläne für NATURA 2000-Gebiete,5. Bundeseinheitliche Beobachtung von

Natur und Landschaft

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30Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Bodenschutz ernst nehmen

• Bodenfunktionen verdeutlichen• Messbare Qualitätsziele

• entwickeln• schutzgutübergreifend integrieren• konsistent regeln

• Wiedervorlage der Bodenrahmenrichtlinie aufgreifen und offensiv mitgestalten

www.umweltbundesamt.de

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31Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Landwirtschaft und Umwelt

Agrarpolitik transformieren

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32Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Stickstoffüberschüsse der Gesamtbilanz Deutschland

Quelle: Statistisches Bundesamt 2007

Stickstoffüberschüsse der Gesamtbilanz Deutschland*)

kg/ha landwirtschaftlich genutzter Fläche

103,9

*) Wert für 1990 unsicher; Wert 2004 vorläufig; Anpassung unterschiedlicher Datenerhebungsmethoden erfolgt noch.

0

20

40

60

80

100

120

140

1990 91 92 93 94 95 96 97 98 99 2000 01 02 03 04 2010

Ziel: 80

115,6

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33Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Mineraldünger-Absatz im europäischen Vergleich (1990 = 100)

Quelle: FAO Statistics Division

Düngemittel-Verbrauch (1990 = 100)

0

20

40

60

80

100

120

1990 2000 2001 2002

Dänemark

Deutschland

Frankreich

Großbritannien

Niederlande

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34Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Pflanzenschutzmittel

• tatsächliche Belastung der Gewässer ist in vielen Regionen höher als nach zulassungskonformer Anwendung zu erwarten wäre

• Reduktion PSM-Einsatz in D -11% (1990-2003 OECD 2008); geringer als andere EU-Staaten

• Reduktionsprogramm (AMK 2005) ohne quantitative Minderungsziele

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35Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Grünlandumbruchverstärkter Umbruch von Dauergrünland, selbst in Naturschutz-

oder NATURA 2000-Gebieten (Nds. 3,5% seit 2007)

Gefahren: Biodiversitätsverlust: weiterer Rückgang der

Artenvielfalt Wasser, Boden, Treibhausgase

Dauergrünlandumbruch in FFH-Gebieten in der Eifel. Fotos: NABU, Gerd Ostermann

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36Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

CC

Gute fachliche Praxis

Pflege

Gute fachliche Praxis §§

Ökologíscher Landbau

Pflegenutzung

Bewirtschaftungs-beschränkungen

Verursacherpflichten ohne Ausgleich

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37Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Empfehlungen: Gute Fachliche Praxis konkretisieren und flankieren

• Quantitative Minderungsziele für PSM- Reduktion

• Stickstoffüberschussabgabe oder Stickstoffsteuer/-abgabe Exaktausbringungstechniken vorschreiben

• Vorgabe Mindestanteils an Strukturelementen

• eindeutige Abstandsregelungen zu empfindlichen Biotopen (5m, SRU 2004) 3

0 km

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38Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Umweltförderung im Rahmen der Agrarpolitik

Pflege

Gute fachliche Praxis §§

Ökologíscher Landbau

Pflegenutzung

Bewirtschaftungs-beschränkungen

CC

honorierbare AUM

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39Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Verteilung der Mittel auf die erste und zweite Säule der GAP

Finanzielle Ausstattung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU 2007 und 2008

1. Säule

2. Säule

1. Säule

2. Säule

0

5

10

15

20

25

30

35

40

45

2007 2008

Mil

liard

en

2. Säule für D: 68€/ha LF/Jahr, davon 17€ für AUM (2007-2013: 13 Mrd)

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40Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Durchschnittliche Ausgaben für Agrarumweltmaßnahmen in den Bundesländern (+Kofinanzierung)

Ausgaben für Agrarumweltmaßnahmen in den Bundesländern 2007 bis 2013 (in €/ha LF/Jahr)

0,00

20,00

40,00

60,00

80,00

100,00

120,00

€ /

ha L

F /

a

Rurschkowski, Haaren. Quellen EPLR der Bundesländer, indikative Finanzplanung sowie BMELV 2006c.

AUM trugen im Bilanzjahr 2004/05 in D lediglich zu 1,6% des betrieblichen Einkommens bei

Bundesdurchschnitt : 35€/haLF/Jahr

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41Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Empfehlungen:Ökologische Leistungen stärken

1. Chancen Agrarreformen nutzen: Budgettransfer von der ersten Säule in ländliche Entwicklung (Umweltbereich > 50%)

2. Transparente Zielorientierung der Förderung; mindestens eigene Förderung Natura 2000

3. Nutzung der Landschafts-, WRRL-Planungen für Konzentration der verfügbaren Mittel auf Gebiete mit besonderem Umwelthandlungsbedarf, Ökolandbau

4. ergebnisorientierte Honorierung, Einführung von Ausschreibungsverfahren

5. Einführung/Verbesserung der landwirtschaftlichen Natur- und Umweltschutz-Beratung

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42Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Naturschutz und Agrarpolitik

Prof. Dr. Hans-Joachim Koch:

Naturschutz im UGB:

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43Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

I. Die verfassungsrechtliche Ausgangslage

II. Das Naturschutzrecht im UGB III: ausgewählte

Problembereiche

1. Die konsequente Grundkonzeption des UGB III

2. Allgemeine Grundsätze des Naturschutzes

3. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

4. Die mehrstufige, flächendeckende Landschaftsplanung

III. Ausblick

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44Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Konsequente Grundkonzeption

• Vollzugsfähige Vollregelung des Bundes einschließlich untergesetzlichem Regelwerk

• Berücksichtigung der besten Länderregelungen

• grundsätzlich Unitarisierung

• Ländern steht Abweichung offen

• transparente Verantwortungsübernahme

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45Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Allgemeine Grundsätze des NatSchutzes

• abweichungsfester Kern

• fachliche Entscheidungskompetenz allein beim Bund, aber: strukturell müssen es „Grundsätze“ ( = Prinzipien) sein, nicht Regelungen ( BVerfG)

• der Status („allgemeine Grundsätze“) sollte explizit deutlich werden

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46Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Eingriffsregelung

• flächendeckender Mindestschutz durch vorrangige Naturalrestitution der Verursacher

• Eingriffsregelung kein „allgemeiner Grundsatz“, kann aber durch allgemeine Grundsätze weitgehend abgesichert werden

• „Flexibilisierung“ durch gleichrangige Ersatzzahlungen nicht sachgerecht, insbesondere nicht vollzugsfähig

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47Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Landschaftsplanung

• Mehrstufig und flächendeckend

• Maßgebliches Steuerungsinstrument der Bodennutzung

• vorbereitende Vereinfachung der räumlichen Gesamtplanung und wichtiger Fachplanungen

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48Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Gesundheitsschutz und Ressourcenschonung

Prof. Dr. Hans-Joachim Koch:

Lärmschutz: einige Erfolge, viele Aufgaben:

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49Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Fluglärm

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50Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Schutz vor Fluglärm

Aktiver Schallschutz – Lärmminderung…

…an der Quelle Förderung lärmarmer Flugzeuge

…in der Planung Standortplanung des Flughafens

…in der Lenkung Betriebsregelungen Betriebsbeschränkungen

… im Städtebau Nutzungseinschränkungen und passiver Schallschutz

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51Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Fluglärm: Schutzzonenwerte

FlugLärmG 1971 bis 2007

Verkehrsflughäfen mit Fluglinienverkehr (ziv. u. milit.)

Lärmpegel (LAeq (4)) > 67 dB(A)

Lärmschutzzone 1LAeq > 75 dB(A)

Lärmschutzzone 2LAeq > 67 dB(A)

FlugLärmG seit Juni 2007

neue/wesentl. baulich erweiterte zivile Flugplätze

Tag-Schutzzone 1LAeq Tag = 60 dB(A)

Tag-Schutzzone 2LAeq Tag = 55 dB(A)

Nacht-SchutzzoneLAeq Nacht = 53 dB(A), LAmax = 6 mal 57 dB(A) (bis 31.12.2010)

LAeq Nacht = 50 dB(A), LAmax = 6 mal 53 dB(A) (ab 01.01.2011)

bestehende zivile Flugplätze

Tag-Schutzzone 1LAeq Tag = 65 dB(A)

Tag-Schutzzone 2LAeq Tag = 60 dB(A)

Nacht-SchutzzoneLAeq Nacht = 55 dB(A), LAmax = 6 mal 57 dB(A)

neue/wesentl. baulich erweiterte militärische Flugplätze

Tag-Schutzzone 1LAeq Tag = 63 dB(A)

Tag-Schutzzone 2LAeq Tag = 58 dB(A)

Nacht-SchutzzoneLAeq Nacht = 53 dB(A), LAmax = 6 mal 57 dB(A) (bis 31.12.2010)

LAeq Nacht = 50 dB(A), LAmax = 6 mal 53 dB(A) (ab 01.01.2011)

bestehende militärische Flugplätze

Tag-Schutzzone 1LAeq Tag = 68 dB(A)

Tag-Schutzzone 2LAeq Tag = 63 dB(A)

Nacht-SchutzzoneLAeq Nacht = 55 dB(A), LAmax = 6 mal 57 dB(A)

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52Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Fluglärm: Bau- und Planungsverbote

FlugLärmG a. F.

Lärmschutzbereich Verkehrsflughäfen mit Fluglinienverkehr

LAeq > 67

Lärmschutzzone 1LAeq > 75 dB(A)

Lärmschutzzone 2 LAeq > 67 dB(A)

• Planungs- u. Errichtungsverbot für „sensible“ öff. Einrichtungen; Ausn. m. Schallschutz zul.

• Errichtungsverbot für Wohnungen; vielfältige Ausn. für bestehende Bebauungsrechte (m. Schallschutzauflagen)

• Planungsverbot für Wohnungen

• Wohnungen dürfen geplant u. errichtet werden mit Schallschutzauflagen

FlugLärmG n. F.

Lärmschutzbereich

• Verkehrsflughäfen m Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr • Verkehrslandeplätze m Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr >

25 000 Bewegungen/Jahr

tags LAeq ≥ 55/60; nachts LAeq ≥ 53/55, LAmax ≥ 6 x 57

Tag-Schutzzone 1 Tag-Schutzzone 2 Nacht-Schutzzone

• Planungs- u Errichtungsverbot „sensible“ öff Einrichtungen

• Planungs- u Errichtungsverbot Schulen, Kindergärten u. ä.

• Planungsverbot Whgen; Ausn zur Innenverdichtung

• Errichtungsverbot Whgen; vielfältige Ausn f bestehende BebauungsRe (SchallSchAuflagen)

• z. T. zeitl Beschränkung des BebauungsR auf 7 Jahre

• Whgen dürfen geplant u errichtet werden (SchallSchAuflagen)

• Planungsverbot Whgen; Ausn zur Innenverdichtung

• Errichtungsverbot Whgen; vielfältige Ausn f bestehende BebauungsRe (SchallSchAuflagen)

• z. T. zeitl Beschränkung des BebauungsR auf 7 Jahre

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53Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Fluglärm: FlugLärmG und LuftVG

• Planfeststellungserfordernis für Flughäfen und Landeplätze • Berücksichtigungspflicht der öffentlichen und privaten Belange

einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung

• S. 3 neu: „Hierbei sind zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Fluglärm die jeweils anwendbaren Werte des § 2 Abs. 2 FlugLärmG zu beachten.“

• Ebenso bei Genehmigungen nach § 6 LuftVG

LuftverkehrslärmschutzVO aber weiterhin erforderlich

Planfeststellung Flughäfen - § 8 Abs. 1 LuftVG n. F.

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54Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Fluglärm: FlugLärmG und LuftVG

Passiver Schallschutz – BVerwGE 125, 116

Nachts Maximalpegel-Häufigkeitskriterium: 6 mal 55 dB(A) innen

Dauerschallpegel35 dB(A) innen

Tags DauerschallpegelKommunikationsschutz 45 dB(A) innen

Maximalpegel 55 dB(A) innen

SchallschutzVO mit entsprechenden Regelungen erforderlich

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55Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Fluglärm: FlugLärmG und LuftVG

Planfeststellung Flughäfen BVerwGE 125, 116 - Berlin Schönefeld

Kriterium Tag Nacht

Höchstzulässiger Dauerschallpegel

45 dB(A) 35 dB(A)

Höchstzulässige maximale Einzelschallpegel

55 dB(A)

Maximalpegel-Häufigkeitskriterium

6 x 55 dB(A)

Außen Innen Außen Innen

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56Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Umgebungslärm

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57Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Umgebungslärm: Verfahrensschritte

Untersuchungsbereich Phase Lärmkarten bis Aktionspläne bis

Ballungsräume > 250 000 Einw.

1 30. Juni 2007 18. Juli 2008Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Fahrzeuge/Jahr

Haupteisenbahnstrecken > 60 000 Züge/Jahr

Großflughäfen > 50 000 Bewegungen/Jahr

Ballungsräume > 100 000 Einw.2 30. Juni 2012 18. Juli 2013

Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr

Haupteisenbahnstrecken > 30 000 Züge/Jahr

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58Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

UmgebungslärmBelastungssituation Straßenverkehr

(ohne summative Betrachtung)

Berlin Hamburg Frankfurt/M

Belastete Belastete Belastete

dB(A) LDEN LNIGHT LDEN LNIGHT LDEN LNIGHT

>45 - 50 156 300

>50 - 55 183 800 120 000 61 200

>55 - 60 220 200 146 400 134 500 96 100 78 300- 42 300

>60 - 65 155 000 135 300 109 100 46 100 51 700 21 300

>65 - 70 140 200 56 300 86 900 2 300 38 800 3 300

>70 - 75 112 600 32 200 18 700 400

>70 1 400 100

>75 20 800 800 2 900 0

Summe 648 800 523 200 363 500 420 900 190 400 128 500

Anteil der einbezogenen Bevölkerung

20 %über 55

dB(A)

16 % über 50

dB(A)

21 % über 55

dB(A)

15 % über 50

dB(A)

30 %über 55

dB(A)

20 % über 50

dB(A)

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59Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

UmgebungslärmAuslöseschwellen für Lärmaktionsplanung

(ohne summative Betrachtung)

Umwelthandlungsziel Zeitraum Lden Lnight

Vermeidung Gesundheitsgefährdung

kurzfristig 65 dB(A) 55 dB(A)

Minderung erheblicher Belästigung

mittelfristig 60 dB(A) 50 dB(A)

Vermeidung erheblicher Belästigung

langfristig 55 dB(A) 45 dB(A)

UBA/SRU

Bundesländer

Bundesland Lden Lnight

1. Stufe 2. Stufe 1. Stufe 2. Stufe

Berlin 70 65 60 55

Hamburg 70 65 55

NRW 70 60

Brandenburg 65 55

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60Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Umgebungslärm: LärmsummationBerlin Pankow Breite Straße

Fassadenpegel an Wohngebäuden

Fassadenpunkte

Straße (KFZ einschl. BVG-Busse)

Eisenbahn / S-Bahn

Flugverkehr (Flughafen Tegel)

Straßenbahn/U-Bahn oberirdisch 

Lärmquellen

Mittelachsen Straßen

Mittelachsen Schienen

Mittelachsen Straßenbahn/U-Bahn oberirdisch

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61Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Gesundheitsschutz und Ressourcenschonung

Die Luftqualitäts-Richtlinie und die Verschärfung von Emissionsstandards

Prof. Dr. Hans-Joachim Koch

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62Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Belastung durch Luftschadstoffe

Trotz Reduktionserfolgen bei den Luftschadstoffen:

• Vielerorts (insbesondere in den Ballungsgebieten) zu hohe Konzentrationen an NO2, Feinstaub und an bodennahem Ozon

• Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Gesundheit und Aufnahmekapazitäten der Ökosysteme werden überschritten

• internationale Verpflichtungen für 2010 zu nationalen Emissionshöchstmengen für NOx und NH3 werden von Deutschland verfehlt

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63Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Messstationen mit Überschreitungen des Immissionsstandards für PM10 bzw.

des Jahresmittelgrenzwertes für NO2 (ab 2010)

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

Verkehrsmessstationen (V)

Alle Messstationen (M)

V

M

Anteil

PM10 NO2

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64Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Überschreitung der Critical-Load-Funktion durch Stickstoffeinträge, Bezugsjahr 2004

Quelle: NAGEL et al. 2008

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65Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Prognostizierte Zielverfehlung für NOx und NH3 bei den Emissionshöchstmengen der NEC-RL

(2010); Ziele der Thematischen Strategie für 2020

0

200

400

600

800

1000

1200

kt

Emissions-Prognose2010

NEC-RL 2010

ThematischeStrategie2020

SO2 NOx NH3 NMVOC

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66Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Ziele der thematischen Strategie zur Luftreinhaltung (Sept.05) für 2020

Ziele für 2020, Verbesserung gegenüber 2000 in %

Lebenszeitverluste durch Feinstaub 47%

Akute Mortalität durch Ozon 10%

Übersäuerte Waldflächen 74%

Übersäuerte Frischwassereinzugsgebiete 39%

Ökosystemflächen mit zu hohen Nährstoffeinträgen

43%

durch Ozon geschädigte Waldflächen 15%

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67Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Die novellierte Luftqualitätsrichtlinie: Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und

sauberere Luft für Europa

• bisherige Grenz-, Alarm- und Zielwerte bleiben im Prinzip erhalten, allerdings: die ursprünglich vorgesehene Verschärfung des Jahresgrenzwertes für PM10 ist entfallen

• Die Fristen für die Einhaltung der Grenzwerte können verlängert werden (z.B. bis zu 3 Jahre für den PM10-Grenzwert)

• Wichtiger Fortschritt: Aufnahme eines Jahres-Grenzwertes für PM2,5 (ab 2015 verbindlich) und die Vorgabe, flächendeckend die PM2,5-Hintergrundbelastung in Ballungsgebieten zu reduzieren (je nach Vorbelastung bis zu 20 %)

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68Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Empfehlungen des SRU (1)

• Ziele der thematischen Strategie in die anstehende Novellierung der Richtlinie über Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) übernehmen

• Langfristig: die neuen Immissionsstandards für PM2,5 der novellierten Luftqualitätsrichtlinie verschärfen

• So bald wie möglich: neue Feinstaub- und NOx-Abgasgrenzwerte für LKW (Euro VI) verabschieden

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69Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Empfehlungen des SRU (2)

• Emissionen von Luftschadstoffen aus der Schifffahrt normieren

• emissionsmindernde Maßnahmen in der Landwirtschaft (z.B. Stickstoffüberschussabgabe) verabschieden

• weitere Emissionsminderungen bei stationären Quellen einführen

• Durchsetzung der Anforderungen der IVU-Richtlinie bei Altanlagen verbessern

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70Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Gesundheitsschutz und Ressourcenschonung

Prof. Dr. Heidi Foth:

Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen Stoffen

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71Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen

Stoffen

Herausforderungen

Unerwartete Belastungen

Verbreiterte Aufgabenstellung

Überprüfen der Wirksamkeit

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72Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen

Stoffen

• Nanomaterialien

• Bromierte Flammschutzmittel

• Arzneimittel in der Umwelt

• REACH

• Pflanzenschutzmittel

• Quecksilber

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73Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen

Stoffen

Nanomaterialien

Nanomaterialien haben ein hohes EntwicklungspotentialVielfalt der MaterialienGesundheitsrisiken über EinatmenAnpassen der Prüf- & BewertungsverfahrenRisikoklassifizierungen

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74Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen

Stoffen

Bromierte Flammschutzmittel (BFS)

(Ent)Flammschutz ist unverzichtbarBreite AnwendungWeite Verbreitung und Persistenz wichtiger Vertreter

der BFSWirkqualitäten mit BesorgnisLücken in der Risikobewertung schließen

Auswahl der besten Stoffe und Technologien innerhalb des Produktsegments

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75Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen

Stoffen

Arzneimittel in der Umwelt

Arzneimittel sind in der Gesundheitsversorgung unverzichtbar

Beseitigung des Datendefizits Anpassung der Bilanzierung Minderung der Präsenz von Arzneimittelwirkstoffen

in der UmweltMinderung des Antibiotikumeinsatzes

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76Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen

Stoffen

REACH

Ein konsequenter Schritt zu mehr Chemikaliensicherheit Weiterführung des kooperativen Konzeptes Verlagerung der Verantwortlichkeiten Neue Institution auf Gemeinschaftsebene Selektion besonders gefährlicher Stoffe Bislang einzigartige Arbeitslast

Das immense Aufgabenspektrum für die Agentur und die Mitgliedstaaten braucht Kapazitäten und Expertisen

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77Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen

Stoffen

Pflanzenschutzmittel

Hoher Standard in der Regulierung • Rückstände in Lebensmitteln• Funde im Grund- und Oberflächenwasser• Monitoring• Harmonisierung der Standards• Umweltschutz und Zulassung

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78Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen

Stoffen

Quecksilber

Umweltbelastung hat eine globale Dimension erreicht

Breite (historisch) technische NutzungPersistenz und BioakkumulationPotential der Emissionsminderung ausschöpfenVerringerung des Angebots als RohstoffEntwicklung der Lagerungstechnik

Weiterführung der International führenden Rolle im Umweltschutz

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79Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Herausforderungen der Risikobewertung von chemischen

Stoffen

Zusammenfassung

Erweiterte Aufgaben zum Schutz der Umwelt Verantwortung für Angemessenheit der Methoden Transparenz im Verfahren und in der Umsetzung Entwicklung eines Risikodiskurses

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80Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Gesundheitsschutz und Ressourcenschonung

Prof. Dr. Martin Faulstich:

Den Übergang von der Abfall- zur Ressourcenpolitik vorantreiben

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81Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Verwertungsquoten steigen

Von der Abfallwirtschaft zur Ressourcenwirtschaft

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

Siedlungsabfälle Abfälle ausProduktion und

Gewerbe

Bau- undAbbruchabfälle

Gesamt

[Ver

wer

tun

gsq

uo

te i

n %

]

19982000200220042006

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82Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Gesamtmengen stagnieren

Von der Abfallwirtschaft zur Ressourcenwirtschaft

0

50.000

100.000

150.000

200.000

250.000

300.000

350.000

400.000

450.000

1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006

[Men

ge

in 1

.000

Mg

]

Siedlungsabfälle Abfälle aus Produktion und GewerbeBergematerial Bau- und Abbruchabfälle

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83Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Ziele einer Ressourcenwirtschaft:• Reduzierung des Material- und Energieeinsatzes• Verringerung des Schadstoffgehaltes • Steigerung der Wiederverwertung in der Produktion

Stoffströme sind nicht durch Abfallpolitik lenkbar!

Von der Abfallwirtschaft zur Ressourcenwirtschaft

Nutzung

Abfallwirtschaft

Produktion

Abfallpolitik und -wirtschaft setzen am Ende der Wertschöpfungskette an

Stoff- und Produktrecht ausbauen

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84Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Von der Abfallwirtschaft zur Ressourcenwirtschaft

Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie unbefriedigend

• Fünfstufige Abfallhierarchie

• Verwertungsquoten für ausgewählte Abfallströme

Gefahr einer Überfrachtung des Abfallrechts mit Ressourcenpolitik

Schnittstellen zwischen Abfall- und Stoff-/Produktrecht nicht befriedigend geregelt

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85Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Mechanisch Biologische Abfallbehandlung (MBA)• Annäherung an technisch zuverlässiges Niveau• Vorbedingungen: Rechtskonform, betriebssicher, kostengünstig Verfahrensoptimierung Deponiefraktion und Abgasbehandlung Weiterentwicklung für internationale Märkte

Organische Reststoffe (Klärschlamm, Bioabfall, Gärreste)• Inkonsistente Regulierung• Schadstoffanreicherung möglich widerspruchsfrei regeln am Bodenschutz orientieren

Abfall und Technologie

Von der Abfallwirtschaft zur Ressourcenwirtschaft

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86Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Sammelsysteme• Neue Sortiertechniken: keine signifikanten Vorteile

für Menge, Qualität und Kosten Getrenntsammlung von Altpapier, Glas, Bioabfall beibehalten und

sachgerecht ausbauen Wertstoffsammlung erweitern

(E-/Elektronikschrott!)

Produktverantwortung• Steuerung durch Abfallregime unzureichend Quantität und Qualität der Erfassung erhöhen (Altfahrzeuge,

E-/Elektronikschrott) Scheinverwertung durch Export reduzieren

Abfall und Technologie

Von der Abfallwirtschaft zur Ressourcenwirtschaft

Page 87: Der Sachverständigenrat für Umweltfragen Umweltgutachten 2008: Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels Eröffnung (18.00 Uhr) Olaf Weber, Leiter der Stabsstelle.

87Der Sachverständigenrat für Umweltfragen

Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

www.umweltrat.de