Der Studierendenausweis – Ihre FH Card · Studiengang: Architektur (Bachelor) Zu 1....

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Der Studierendenausweis – Ihre FH Card Studierende der FH Münster erhalten nach erfolgter Einschreibung eine multifunktionale Chipkarte mit Foto als Studierendenausweis. Den Button zum Fotoupload finden Sie im myFH-Portal unter der Rubrik „Mein Studium“. Der Upload ist selbsterklärend. www.fh-muenster.de/myfh Nur wenn Sie ein Foto ins myFH-Portal eingestellt haben, wird Ihre FH Card produziert und verschickt. Die Karte bietet folgende Funktionalitäten Sichtausweis - Sie weisen eindeutig Ihren Studierendenstatus nach und erhalten vergünstigten Eintritt ins Theater, Kino, Schwimmbad, ... Mensakarte - Sie bezahlen mit Ihrem Studierendenausweis Speisen und Getränke in der Mensa. Bibliotheksausweis - Sie nutzen Ihren Ausweis zur Medienausleihe und -rückgabe in den Bibliotheken der FH Münster. Kopierkarte - Sie zahlen mit der Karte die Kopien und Drucke an den im Hochschulbereich öffentlich zugänglichen Kopiergeräten. Wann und wie bekomme ich die FH Card? Die FH Münster plant, die Studierendenausweise ab Ende August per Post zuzustellen. Stimmt Ihre Anschrift? Kontrollieren Sie bitte im myFH-Portal Ihre Adressdaten. Sollte Ihre Adresse nicht stimmen, können Sie dem Service Office für Studierende online (https://www.fh- muenster.de/studium/a-z/adressaenderung.php) Ihre korrekte Anschrift mitteilen. Steht Ihr Name auf dem Postkasten? Die Postzustellung kann nur reibungslos klappen, wenn Ihr Name gut leserlich auf dem Postkasten steht. Haben Sie ein Foto hochgeladen? Nur wenn Sie ein aktuelles Foto ins myFH-Portal eingestellt haben, wird Ihr Studierendenausweis produziert und verschickt. Mit der Karte erhalten Sie auch eine Datenübersicht, der Sie alle Daten entnehmen können, die auf der Karte aufgedruckt oder im Chip abgespeichert sind. Außerdem informieren wir Sie detailliert über die mit der Karte verbundenen Datenschutzaspekte.

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Der Studierendenausweis – Ihre FH Card

Studierende der FH Münster erhalten nach erfolgter Einschreibung eine multifunktionale Chipkarte mit Foto als Studierendenausweis.

Den Button zum Fotoupload finden Sie im myFH-Portal unter der Rubrik „Mein Studium“. Der Upload ist selbsterklärend. www.fh-muenster.de/myfh

Nur wenn Sie ein Foto ins myFH-Portal eingestellt haben, wird Ihre FH Card produziert und verschickt.

Die Karte bietet folgende Funktionalitäten

• Sichtausweis - Sie weisen eindeutig Ihren Studierendenstatus nach und erhalten vergünstigten Eintritt ins Theater, Kino, Schwimmbad, ...

• Mensakarte - Sie bezahlen mit Ihrem Studierendenausweis Speisen und Getränke in der Mensa.

• Bibliotheksausweis - Sie nutzen Ihren Ausweis zur Medienausleihe und -rückgabe in den Bibliotheken der FH Münster.

• Kopierkarte - Sie zahlen mit der Karte die Kopien und Drucke an den im Hochschulbereich öffentlich zugänglichen Kopiergeräten.

Wann und wie bekomme ich die FH Card?

Die FH Münster plant, die Studierendenausweise ab Ende August per Post zuzustellen.

Stimmt Ihre Anschrift? Kontrollieren Sie bitte im myFH-Portal Ihre Adressdaten. Sollte Ihre Adresse nicht stimmen, können Sie dem Service Office für Studierende online (https://www.fh-muenster.de/studium/a-z/adressaenderung.php) Ihre korrekte Anschrift mitteilen.

Steht Ihr Name auf dem Postkasten? Die Postzustellung kann nur reibungslos klappen, wenn Ihr Name gut leserlich auf dem Postkasten steht.

Haben Sie ein Foto hochgeladen? Nur wenn Sie ein aktuelles Foto ins myFH-Portal eingestellt haben, wird Ihr Studierendenausweis produziert und verschickt.

Mit der Karte erhalten Sie auch eine Datenübersicht, der Sie alle Daten entnehmen können, die auf der Karte aufgedruckt oder im Chip abgespeichert sind. Außerdem informieren wir Sie detailliert über die mit der Karte verbundenen Datenschutzaspekte.

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Das NRW-Semesterticket an der FH Münster

An der FH Münster erhalten Sie Ihr NRW-Semesterticket in Form eines Online-Smartphone-Tickets. Dieses Ticket können Sie selbst im Internet downloaden.

Wie kommen Sie an Ihr Semesterticket?

Sie loggen sich mit Ihrer FH-Kennung und Ihrem persönlichen Passwort in Ihr myFH-Portal ein. Dort finden Sie einen Link zum Downloaden des Semestertickets. Folgen Sie bitte den Anweisungen. Den Download (pdf-Dokument) können Sie sowohl auf Ihrem Smartphone als auch in ausgedruckter Version bei Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr mit sich führen.

Achtung! Der Download funktioniert nur, wenn Sie vollständig immatrikuliert sind und der Semesterbeitrag auf dem Konto der FH Münster eingegangen ist.

Vertragspartner bzgl. des Semestertickets sind die Verkehrsbetriebe und der Allgemeine Studieren-denausschuss (AStA) der FH Münster. Der AStA hat mit den Verkehrsbetrieben ausgehandelt, dass Studienanfänger bereits ab dem 01.08.2019 das Ticket für Studienzwecke (Besuch von Vorkursen, Orientierung/Wohnungssuche am Studienort) zusammen mit einer Zusatzbescheinigung des AStA nutzen dürfen. Es gibt allerdings eine Einschränkung! Das Ticket gilt vom 01.08. bis zum 31.08. nur im Verkehrsverbund VGM/VRL. Ab dem 01.09. können Sie das Ticket NRW-weit nutzen.

Die Zusatzbescheinigung und weitere Informationen zum neuen Semesterticket finden Sie auf den Internetseiten des AStA.

http://www.astafh.de/

Rückfragen zum Semesterticket richten Sie bitte nur an den AStA der FH Münster.

AStA der FH Münster Tel.: 0251 836499-1 Öffnungszeiten: Robert-Koch-Str. 30 Fax: 0251 836499-0 Mo: 12-16 Uhr (im Keller) [email protected] Di-Do: 10-16 Uhr 48149 Münster Fr: 10-14 Uhr

Sollte es Schwierigkeiten beim Download des Semestertickets geben, wenden Sie sich bitte an den IT-Support der FH Münster.

Montag bis Freitag Tel: 0251 83-64911 08.00 bis 21.00 Uhr [email protected]

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Studiengang: Architektur (Bachelor)

Anlagen Seite

Zusatzbogen zur Einschreibung 1 – 2

Zweitschrift Zusatzbogen zur Einschreibung für Ihre Unterlagen 3 – 4

Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen 5 – 6

Erklärung zum Vorpraktikum 7

Erklärung für das Prüfungsamt 8

Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen 9

Erläuterungen zur Beglaubigung 10

Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und Studienorganisation 11 – 12

Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium 13

Reichen Sie bitte die Unterlagen gemäß Zusatzbogen zur Einschreibung per Post im Service Office für Studierende ein. Die Zweitschriften (Zusatzbogen und Erklärung zum Vorpraktikum) heften Sie bitte in Ihren Unterlagen ab. Im Falle fehlender Unterlagen können Sie dann nachvollziehen, welche Nachweise nachgereicht werden müssen.

Anschrift zur Einreichung der Einschreibungsunterlagen

Fachhochschule Münster Service Office für Studierende Postfach 30 20 48016 Münster

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Zusatzbogen zur Einschreibung

Vorname:

Geburtsdatum: Studiengang:

Bitte kreuzen Sie an, welche Unterlagen Sie einreichen und unterschreiben Sie auf Seite 2.

1. Antragsformular auf Immatrikulation  (Original mit Unterschrift) (Erläuterungen s. Anlage Seite 5)

2. Zusatzbogen zur Einschreibung  (Original mit Unterschrift)

3. Personalausweis oder Pass  (einfache Kopie)

4. Zugangsberechtigung  (beglaubigte Kopie)

a) Schulabschlusszeugnis der allgem. oder fachgeb. Hochschulreife  (Abitur)

oder

b) Schulabschlusszeugnis mit dem Nachweis der vollen Fachhochschulreife

oder

c) Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)Nachweis des gelenkten Praktikums / des  einschlägigen Praktikums einschließlich  der

Bescheinigung des Berufskollegs über die Zuerkennung der Fachhochschulreife für NRWoder  Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (sofern diese zum vollenErwerb der FH‐Reife geführt hat)

oder

d) Nachweis für berufl. qualifizierte Bewerber ‐ Meister, fachtreue und nicht fachtreue Bewerber(Erläuterungen s. Anlage Seite 5)

oder

e) Nachweis für beruflich qualifizierte Bewerber ‐ Zugangsprüfungszeugnis

und gegebenenfalls

f) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (für ausländische Studienbewerber/innen und

(Erläuterungen s. Anlage Seite 5)

g) Zeugnisanerkennung für deutsche Bewerber/innen, die im Ausland die Schule besucht haben(Erläuterungen s. Anlage Seite 5)

5. Besondere Zugangsvoraussetzungen

a) Nachweis eines Baustellenpraktikums von 13‐wöchiger Dauer bzw. einer abgeschlossenen,fachbezogenen Berufsausbildung  (beglaubigte Kopie)

oder

b) Nachweis eines Baustellenpraktikums von mindesten 6‐wöchiger Dauer  (beglaubigte Kopie)und Erklärung zum Vorpraktikum  (Original)  (s. Anlage Seite 6 u. 7)

und

c) Nachweis der Eignungsfeststellungsprüfung  (einfache Kopie, wenn Sie die Eignungsfest‐stellungsprüfung an der FH Münster abgelegt haben / beglaubigte Kopie, wenn Sie dieEignungsfeststellungsprüfung an einer anderen Hochschule abgelegt haben)

Name:

für deutsche Bewerber/innen, die im Ausland die Schule besucht haben)

Architektur (Bachelor)

Unterlagen zu Punkt 1. bis 7. müssen von jedem Bewerber eingereicht werden

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6.

7.(Formular s. Anlage Seite 8)

8.

9.

10. Nur bei vorherigem HochschulabschlussAbschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (beglaubigte Kopie)

11. Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) ‐ mit Angabe des Studiengangesund Fachsemesters ‐ (nur einzureichen von Zweithörerinnen/Zweithörern)

Unterlagen zu Punkt 12 müssen nur eingereicht werden, wenn Sie noch minderjährig sind.

12. Einwilligung der Erziehungsberechtigten, dass Sie das Studium aufnehmen dürfen.

(Formular s. Anlage Seite 9)

Wichtiger Hinweis!

Ort, Datum Unterschrift (Vor‐ und Zuname)

Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Studentische Krankenversicherung (Original) (Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage Seite 6)

Erklärung für das Prüfungsamt (Original)

(Notenspiegel) (Original)

Reichen Sie bitte die Unterlagen zur Einschreibung vollständig ein. Unvollständige Einschreibungs-unterlagen können nicht bearbeitet werden. Kontrollieren Sie deshalb bitte noch einmal, ob allegeforderten Dokumente beiliegen.

‐ jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges ‐

Die Unterlagen zu Punkt 8. bis 11. müssen nur eingereicht werden wenn Sie bereits an einer 

anderen Hochschule eingeschrieben sind oder waren.

Bescheinigung über bisher erbrachte Prüfungsleistungen und –versuche

im Bundesgebiet (Original)Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulen

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Zweitschrift für Ihre Unterlagen

Zusatzbogen zur Einschreibung

Vorname:

Geburtsdatum: Studiengang:

Bitte kreuzen Sie an, welche Unterlagen Sie einreichen und unterschreiben Sie auf Seite 2.

1. Antragsformular auf Immatrikulation  (Original mit Unterschrift) (Erläuterungen s. Anlage Seite 5)

2. Zusatzbogen zur Einschreibung  (Original mit Unterschrift)

3. Personalausweis oder Pass  (einfache Kopie)

4. Zugangsberechtigung  (beglaubigte Kopie)

a) Schulabschlusszeugnis der allgem. oder fachgeb. Hochschulreife  (Abitur)

oder

b) Schulabschlusszeugnis mit dem Nachweis der vollen Fachhochschulreife

oder

c) Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)Nachweis des gelenkten Praktikums / des  einschlägigen Praktikums einschließlich  der

Bescheinigung des Berufskollegs über die Zuerkennung der Fachhochschulreife für NRWoder  Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (sofern diese zum vollenErwerb der FH‐Reife geführt hat)

oder

d) Nachweis für berufl. qualifizierte Bewerber ‐ Meister, fachtreue und nicht fachtreue Bewerber(Erläuterungen s. Anlage Seite 5)

oder

e) Nachweis für beruflich qualifizierte Bewerber ‐ Zugangsprüfungszeugnis

und gegebenenfalls

f) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (für ausländische Studienbewerber/innen und

(Erläuterungen s. Anlage Seite 5)

g) Zeugnisanerkennung für deutsche Bewerber/innen, die im Ausland die Schule besucht haben(Erläuterungen s. Anlage Seite 5)

5. Besondere Zugangsvoraussetzungen

a) Nachweis eines Baustellenpraktikums von 13‐wöchiger Dauer bzw. einer abgeschlossenen,fachbezogenen Berufsausbildung  (beglaubigte Kopie)

oder

b) Nachweis eines Baustellenpraktikums von mindesten 6‐wöchiger Dauer  (beglaubigte Kopie)und Erklärung zum Vorpraktikum  (Original)  (s. Anlage Seite 6 u. 7)

und

c) Nachweis der Eignungsfeststellungsprüfung  (einfache Kopie, wenn Sie die Eignungsfest‐stellungsprüfung an der FH Münster abgelegt haben / beglaubigte Kopie, wenn Sie dieEignungsfeststellungsprüfung an einer anderen Hochschule abgelegt haben)

Name:

für deutsche Bewerber/innen, die im Ausland die Schule besucht haben)

Architektur (Bachelor)

Unterlagen zu Punkt 1. bis 7. müssen von jedem Bewerber eingereicht werden

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Zweitschrift für Ihre Unterlagen

6.

7.(Formular s. Anlage Seite 8)

8.

9.

10. Nur bei vorherigem HochschulabschlussAbschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (beglaubigte Kopie)

11. Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) ‐ mit Angabe des Studiengangesund Fachsemesters ‐ (nur einzureichen von Zweithörerinnen/Zweithörern)

Unterlagen zu Punkt 12 müssen nur eingereicht werden, wenn Sie noch minderjährig sind.

12. Einwilligung der Erziehungsberechtigten, dass Sie das Studium aufnehmen dürfen.

(Formular s. Anlage Seite 9)

Wichtiger Hinweis!

Ort, Datum Unterschrift (Vor‐ und Zuname)

Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Studentische Krankenversicherung (Original) (Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage Seite 6)

Erklärung für das Prüfungsamt (Original)

(Notenspiegel) (Original)

Reichen Sie bitte die Unterlagen zur Einschreibung vollständig ein. Unvollständige Einschreibungs-unterlagen können nicht bearbeitet werden. Kontrollieren Sie deshalb bitte noch einmal, ob allegeforderten Dokumente beiliegen.

‐ jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges ‐

Die Unterlagen zu Punkt 8. bis 11. müssen nur eingereicht werden wenn Sie bereits an einer 

anderen Hochschule eingeschrieben sind oder waren.

Bescheinigung über bisher erbrachte Prüfungsleistungen und –versuche

im Bundesgebiet (Original)Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulen

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Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen

Studiengang: Architektur (Bachelor)

Zu 1. Antragsformular auf Immatrikulation

Das Formular haben Sie am Ende der Online-Immatrikulation ausgedruckt. Sollten Sie es versäumt haben, den Antrag auf Immatrikulation auszudrucken, finden Sie das Antragsformular in Ihrem myFH-Portal unter der Rubrik ‚Meine Bewerbungen‘. Es befindet sich unterhalb Ihres Bewerbungsantrags, für den Sie die Immatrikulation beantragt haben.

Zu 4. d) Nachweis für beruflich qualifizierte Bewerber

In der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber reichen bitte folgende Nachweise ein:

• Kopie des Nachweises über abgeschlossene Berufsausbildungen (beglaubigt)• Nachweise, Zeugnisse, Bescheinigungen über die die Art, Dauer und Umfang einer beruflichen Tätig-

keit (beglaubigt), (benutzen Sie bitte das Formblatt "Nachweis über geleistete Arbeitsstunden")https://www.fh-muenster.de/studium/downloads/wizard/arbeitsstundennachweis.pdf

• Kopie des Abschlusszeugnisses der weiterbildenen Fachschulausbildung + Kopie des Nachweises überden ersten Berufsabschluss / des Meisterprüfungszeugnisses / des Prüfungszeugnisses der IHKzur/zum Fachwirtin/Fachwirt bzw. Fachkauffrau/Fachkaufmann + Bescheinigung über die Unterrichts-stundenzahl des besuchten Lehrgangs / der Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnunggemäß § 2 WGAuKrpfl (beglaubigt)

• Nicht fachtreue Bewerber reichen bitte zusätzlich den Antrag zum Probestudium ein.https://www.fh-muenster.de/studium/downloads/wizard/antrag-probestudium.pdf

Zu 4. f) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

Ausländische und auch deutsche Studienbewerber, die im nicht deutschsprachigen Ausland die Schule be-sucht haben (Bildungsausländer), müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Die üblichen Nachweise (beglaubigte Kopie) sind: TestDaF Niveaustufe 4 und DSH 2. Mehr Informationen auf unseren Internetsei-ten. https://www.fh-muenster.de/studium/studienbewerbung/zugangsvoraussetzungen-international.php

Zu 4. g) Zeugnisanerkennung für deutsche Bewerber, die im Ausland die Schule besucht haben

Deutsche Bewerberinnen und Bewerber, die über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfü-gen, lassen ihre Bildungsnachweise rechtzeitig vor einer geplanten Studienaufnahme durch die Bezirksre-gierung Düsseldorf, Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle, prüfen. Ist das ausländische Zeugnis der Hoch-schulreife gleichwertig, kann die Bewerbung um den Studienplatz erfolgen. Sollte keine Gleichwertigkeit festgestellt werden können, muss eine Anerkennungsprüfung abgelegt werden. Auskünfte hierüber erteilt die Bezirksregierung Düsseldorf.

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Seite 6

Zu 5 b) Erklärung zum Vorpraktikum

Sollten Sie das Vorpraktikum noch nicht vollständig absolviert haben, reichen Sie bitte die Erklärung zum Vorpraktikum ein. In dieser Erklärung bestätigen Sie, dass Sie das Praktikum bis zu dem in dieser Erklä-rung angegebenen Zeitpunkt abgeleistet haben und den Nachweis unaufgefordert im Service Office für Studierende einreichen werden. Sollten Sie den Nachweis bis zu dem angegebenen Zeitpunkt nicht er-bracht haben, können Sie das Studium nicht fortsetzen und werden exmatrikuliert.

Zu 6. Krankenversicherungsnachweis

Studierende unterliegen den Bestimmungen des "Gesetzes über die Krankenversicherung der Studentin-nen und Studenten". Zur Einschreibung muss der Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung gemäß den gesetzlichen Vorschriften vorgelegt werden. Die Bescheinigung der Krankenkasse umfasst die „Versicherungsbescheinigung“ und das Formular „Meldung an die Krankenkasse“ oder „Bescheini-gung für die Krankenkasse“. Beide Vordrucke sind mit dem Antrag auf Einschreibung einzureichen. Das Formular „Meldung an die Krankenkasse“ bzw. „Bescheinigung für die Krankenkasse“ wird von der Hoch-schule an Ihre Krankenkasse zurückgeschickt. Wenn Sie privat versichert sind, lassen Sie sich von Ihrer Versicherung bitte eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Mit diesem Nachweis gehen Sie zu einer gesetzlichen Versicherung (AOK, BEK, TK, DAK o.a.), die Ihnen eine Befreiungsbescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung muss dann zur Einschreibung vorgelegt werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Die Einschreibung kann nicht durchgeführt werden, wenn die vom Gesetz vorgeschriebene Bescheinigung fehlt. Mehr Informationen auf unseren Internetseiten: https://www.fh-muenster.de/studium/downloads/krankenversicherung.pdf

Zu 7. Erklärung für das Prüfungsamt

Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden. Wenn Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. “nein” an und unterschreiben das Formular. (Formular siehe Anlage Seite 7)

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Erklärung zum Vorpraktikum

Name: _________________________________

Vorname: _________________________________

Geb.-Dat.: _________________________________

Mir ist bekannt, dass ich bei der Einschreibung in den Bachelorstudiengang Architektur mindestens 6 Wochen des abzuleistenden Baustellenpraktikums nachweisen muss. Die noch fehlenden Wochen des insgesamt 13-wöchigen Baustellenpraktikums können bis zum Vorlesungsbeginn des 3. Fachsemesters abgeleistet werden.

Ich verpflichte mich den Nachweis über die noch fehlenden Wochen des Praktikums unaufgefordert spätestens bis zum 01.10.2020 im Service Office für Studierende vorzulegen.

Die Nichtvorlage des Nachweises hat die Exmatrikulation zur Folge.

Münster, den _________________ _____________________ (Unterschrift)

(bitte hier abtrennen!)

ZWEITSCHRIFT (für Ihre Unterlagen)

Erklärung zum Vorpraktikum

Name: _________________________________

Vorname: _________________________________

Geb.-Dat.: _________________________________

Mir ist bekannt, dass ich bei der Einschreibung in den Bachelorstudiengang Architektur mindestens 6 Wochen des abzuleistenden Baustellenpraktikums nachweisen muss. Die noch fehlenden Wochen des insgesamt 13-wöchigen Baustellenpraktikums können bis zum Vorlesungsbeginn des 3. Fachsemesters abgeleistet werden.

Ich verpflichte mich den Nachweis über die noch fehlenden Wochen des Praktikums unaufgefordert spätestens bis zum 01.10.2020 im Service Office für Studierende vorzulegen.

Die Nichtvorlage des Nachweises hat die Exmatrikulation zur Folge.

Münster, den _________________ _____________________ (Unterschrift)

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Erklärung für das Prüfungsamt

Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden. Wenn Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. “nein” an und unterschreiben das Formular.

Name Vorname

Geburtsdatum Angestrebter Studiengang an der Fachhochschule Münster

Ich erkläre hiermit folgendes:

1.

Ich war / bin bereits an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes immatrikuliert oder als Zweithörerin bzw. Zweithörer zugelassen:

ja, Hochschule(n):

Studiengang/Studiengänge:

nein

2.

An der / den Hochschule(n) habe ich

keine(n) in folgendem Fach bzw. in folgenden Fächern

nach der Prüfungs- bzw. Studienordnung erforderliche(n) Prüfung(en) bzw. Leistungsnachweis(e) endgültig nicht bestanden:

Hochschule:

Studiengang:

Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer:

3.

Wegen nicht erbrachter Prüfungsleistungen bzw. nicht erbrachter Leistungsnachweise sind Widerspruchs-verfahren bzw. Gerichtsverfahren anhängig:

ja, und zwar bei

Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer:

nein

Ich versichere, dass vorstehende Angaben der Wahrheit entsprechen; mit einer Nachfrage bei der / den o.a. angegebenen Hochschule / Hochschulen bzw. Prüfungsamt / Prüfungsämtern bin ich einverstanden.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass unwahre Angaben zur Rücknahme der Zulassung und zur Exmatrikulation führen.

___________________________________ Ort und Datum Unterschrift (Vor- und Zuname)

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Generaleinwilligung für minderjährige Studienbewerberinnen und Studienbewerber

und minderjährige Studierende

Hiermit willige ich als alleiniger gesetzlicher Vertreter bzw. wir als gemeinschaftliche gesetzliche Vertreter

Name der Mutter..................................................................................................................................... ,

Name des Vaters.................................................................................................................................... ,

Anschrift...................................................................................................................................................

darin ein, dass mein bzw. unser Sohn/meine bzw. unsere Tochter

Name .............................................................................. , Geburtsdatum .............................................

Anschrift...................................................................................................................................................

an der Fachhochschule Münster ein Studium in einem Studiengang seiner/ihrer Wahl aufnimmt.

Die Einwilligung umfasst alle Willenserklärungen und Handlungen, die für die Bewerbung, Einschreibung, Rückmeldung und die sonstige Durchführung des Studiums erforderlich sind.

Die Kopie/n meines/unserer Personalausweise/s (Erziehungsberechtigte) liegt dieser Generaleinwilligung bei.

_______________________________________________________________________________Unterschrift gesetzliche Vertreterin, Ort, Datum

_______________________________________________________________________________Unterschrift gesetzlicher Vertreter, Ort, Datum

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Die Beglaubigung

Beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Notare, öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Die beglaubigte Kopie muss mit dem Dienstsiegel versehen sein. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen): Rechtsanwälte, Vereine, Versicherungen, Krankenkassen, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer.

Die Beglaubigung muss mindestens enthalten:

einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt(Beglaubigungsvermerk),

die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher

Schriftstempel genügt nicht.

Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.

Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde.

Doppelseitige Kopien müssen, wenn es auf den Inhalt beider Seiten ankommt, entweder auf Vorder- und Rückseite beglaubigt sein oder der Wortlaut des Beglaubigungsvermerks muss sich auf beide Seiten beziehen.

Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrucktes Siegel (ein so genanntes Prägesiegel), so wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat.

Prüfen Sie bitte auch selbst genau, ob die Beglaubigungen den vorstehend genannten Anforderungen entsprechen. Genügt die Beglaubigung den Anforderungen nicht, erkennt die Fachhochschule Münster den Beleg nicht an.

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Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und Studienorganisation

1. EinschreibungsordnungStudentische Angelegenheiten wie Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung, Studiengangwechsel, Exmatrikulation, der Umgang mit personenbezogenen Daten und Mitwirkungspflichten der Studierenden werden in der Einschreibungsordnung geregelt. Die Einschreibungsordnung finden Sie auf unseren Internetseiten in der Rubrik unter ‚Studium von A-Z‘.

2. Erneute Auswahl nach einem DienstStudieninteressenten, die an der Fachhochschule Münster einen Studienplatz erhalten haben, diesen aber wegen einesDienstes nicht annehmen können/konnten, haben einen Anspruch auf erneute Auswahl in diesem Studiengang an derFachhochschule Münster. Dieser Anspruch soll die Studienbewerberin oder den Studienbewerber vor einer eventuellenVerschärfung der Auswahlgrenzen schützen und damit verhindern, dass ihr oder ihm aus einer Dienstleistung Nachteilehinsichtlich ihrer/seiner Ausbildungschancen erwachsen. Mehr Informationen finden Sie im Internet:https://www.fh-muenster.de/studium/downloads/wizard/dienst-info.pdf

3. RückmeldungDie Einschreibung gilt nur für das aktuelle Semester. Um anschließend weiter studieren zu können, müssen Sie sich fürjedes folgende Semester innerhalb der von der Fachhochschule Münster festgesetzten Frist rückmelden (für das Som-mersemester 1. bis 31. Januar; für das Wintersemester 1. bis 31. Juli). Dazu werden Sie von der Fachhochschule Müns-ter rechtzeitig per E-Mail aufgefordert (im Dezember für die Rückmeldung zum Sommersemester und im Juni für dasWintersemester). Der Versand der E-Mail erfolgt an Ihren FH-E-Mail-Account.Die Rückmeldung erfolgt automatisch mit dem Eingang des Semesterbeitrags sowie ggf. anfallender Gebühren (z.B. fürden Verbundstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen), die für jedes Semester neu zu entrichten sind. Nach Zahlungsein-gang werden Ihnen der Studierendenausweis, das Semesterticket und die Studienbescheinigungen zugeschickt.

Ausführliche Informationen zur Rückmeldung finden Sie auch im Internet unter: https://www.fh-muenster.de/rueckmeldung

4. E-Mail-Account an der Fachhochschule MünsterJeder Studienbewerber erhält mit der Einschreibung einen eigenen E-Mail-Account an der Fachhochschule Münster.Laut Einschreibungsordnung sind die Studierenden verpflichtet, bei den in der Hochschule eingesetzten automatisiertenVerwaltungsabläufen und Verfahren mitzuwirken. Grundlage dafür ist die aktive Nutzung der nach der Einschreibung ver-gebenen Benutzerkennung. Die Studierenden sind verpflichtet, ihre elektronische Post über die hochschuleigene E-Mail-Adresse regelmäßig – in der Regel täglich – abzufragen.

Unter der folgenden Internetadresse können Sie sich einloggen: https://webmail.fh-muenster.de/src/login.php

Als Namen geben Sie Ihre FH-Benutzerkennung an. Die FH-Benutzerkennung besteht aus den Initialen Ihres Namens plus einer 6-stelligen Ziffer. Das Initialpasswort wird Ihnen mitgeteilt. Wenn Sie das Initialpasswort ändern, notieren Sie sich bitte das neue persönliche Passwort.

Sollten Sie Ihr persönliches Passwort vergessen haben, können Sie mit Hilfe Ihres Initialpassworts und weiteren Anga-ben jederzeit ein neues Passwort im myFH-Portal generieren.

Sollten Sie auch Ihr Initialpasswort vergessen haben, können Sie jederzeit ein neues Initialpasswort in der Datenverarbei-tungszentrale (DVZ) der FH Münster beantragen.

Page 15: Der Studierendenausweis – Ihre FH Card · Studiengang: Architektur (Bachelor) Zu 1. Antragsformular auf Immatrikulation. Das Formular haben Sie am Ende der Online-Immatrikulation

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Bei allen Fragen zur Benutzerverwaltung und Problemen mit Ihrer FH-Kennung bzw. den Passwörtern wenden Sie sich bitte an den IT-Support der DVZ:

Fon +49 (0) 251 / 83-64911 (Münster)

+49 (0) 2551 / 9-62654 (Steinfurt)

Tel. Sprechzeiten: Montag - Freitag 8 - 21 Uhr

Samstag 9 - 16 Uhr (während der Vorlesungszeit)

5. AnschriftDie Korrespondenzadresse ist die Adresse, an die sämtliche Unterlagen von der Fachhochschule gesendetwerden (z. B. Gebührenbescheid, Studierendenausweis, Rückmeldeunterlagen usw.). Geben Sie daher bei der Ein-schreibung/Immatrikulation bitte die Anschrift an, unter der Sie aktuell zu erreichen sind. Wenn Sie umziehen, teilen Sieuns bitte unbedingt die neue Adresse mit. Ein von Ihnen bei der Deutschen Post gestellter Nachsendeantrag hat keinenErfolg, weil die Fachhochschule Münster mit einem privaten Postvertrieb zusammenarbeitet. Adressänderungen könnenSie am besten online mitteilen.https://www.fh-muenster.de/adresse_aendern

6. AusbildungsförderungZuständige Behörde für die Ausbildungsförderung - BAföG - ist das Studentenwerk Münster, Abteilung für Ausbildungs-förderung, Bismarckallee 5, 48151 Münster, (02 51) 837-0, Postanschrift: Postfach 7629, 48041 Münster.http://www.studentenwerk-muenster.de/

Ausländische Studierende wenden sich wegen einer Studienförderung ebenfalls an das Studentenwerk Münster oder andie Zentralverwaltung der Fachhochschule Münster, International Office, Hüfferstraße 27, 48149 Münster. https://www.fh-muenster.de/internationaloffice/index.php

7. Beratung durch AStA/FachschaftAuskunft in BAföG-, Wohnungs- und Studienfragen erteilt auch der AStA der Fachhochschule Münster,Robert-Koch-Str. 30 (Keller), 48149 Münster, +49 251 83-64991. In Angelegenheiten, die das Semesterticket betref-fen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an den AStA.http://www.astafh.de/ Dort unter AStA – Büro ► Semesterticket

8. Wohnungs-/ZimmersucheStudentenwerk Münster, Bismarckallee 5, 48151 Münster +49 251 837-0 (Wohnheime);http://www.studentenwerk-muenster.de/

Stadt Münster: http://www.muenster.de/stadt/wohnungsamt/tipps.html

Wohnungssuchende Studierende in Steinfurt wenden sich an die Gemeinsame Fachschaft, Mensa-Anbau, Raum 3, Stegerwaldstraße 39, 48565 Steinfurt, +49 2551 962214.Auf die Meldepflicht (1. oder 2. Wohnsitz) beim Meldeamt der zuständigen Stadtverwaltung wird ausdrücklich hingewie-sen. Eine Meldebescheinigung muss bei der Einschreibung nicht vorgelegt werden.

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Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium Vor, während und nach dem Studium - rundum gut betreut durch die Service-Einrichtungen der FH Münster:

1. Service Office für Studierende (Studierendensekretariat)Das Service Office für Studierende, kurz SOS, ist für die organisatorische Seite des Studiums, von der Bewerbung bis zur Exmatrikulation, zuständig. Wir unterstützen Sie, damit Ihr Studium reibungslos verläuft, prüfen z.B. Ihre Voraussetzungen für die Bewerbung und beantworten Fragen zu Zulassung zum Studium, Anerkennung von Praktika oder beruflichen Qualifikationen, Rückmeldung, Urlaubssemestern und mehr. www.fh-muenster.de/serviceoffice

2. Zentrale StudienberatungIn der Zentralen Studienberatung beraten wir Sie ganz persönlich zu Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei Fragen der Studienorientierung und Entscheidungsfindung, des Übergangs von der Schule in das Studium, sowie bei studienbegleitenden Fragestellungen. Ausgehend von Ihrer persönlichen Situation erarbeiten wir mit Ihnen Handlungsmöglichkeiten und geben Ihnen Informationen und Orientierungshilfen. www.fh-muenster.de/zsb

3. International OfficeDas International Office wendet sich an alle Studierenden, die aus dem Ausland kommen (Incomings), insbesondere Austauschstudierende, oder die während ihres Studiums ins Ausland möchten (Outgoings). Wenn Sie während Ihres Studiums ein Auslandssemester planen, ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten oder als ausländischer Studierende/r ganz neu in Deutschland und Münster sind, finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner. Sie erhalten von uns Informationen, persönliche Beratung und Unterstützung zu allen wichtigen Themen im Bereich „Internationales“. www.fh-muenster.de/internationaloffice

4. HochschulbibliothekDie Hochschulbibliothek stellt allen Angehörigen und Mitarbeitern der Hochschule die für Forschung, Lehre und Studium und Fort- und Weiterbildung benötigten Medien zur Verfügung. Die vier Bereichsbibliotheken an den Studienstandorten in Steinfurt und Münster stellen Lern- und Arbeitsmöglichkeiten bereit und unterstützen mit ihren Bestandsschwerpunkten die jeweils angebotenen Studienfächer. Die Nutzung der Bibliothek ist kostenfrei, die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Recherchen, beschaffen Literatur, die Sie für das Studium benötigen und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung. www.fh-muenster.de/bibliothek

5. Career ServiceDer Career Service ist Ansprechpartner für die Studierenden aller Studiengänge und Semester der Fachhochschule Münster, wenn es um den Erwerb überfachlicher Qualifikationen und die Vorbereitung auf einen optimalen Berufseinstieg geht. Wir unterstützen Sie mit verschiedenen interdisziplinären Veranstaltungsangeboten, um berufsrelevante Schlüsselqualifikationen bereits im Studium zu erwerben, das eigene Interessen- und Kompetenzprofil zu reflektieren und sich mit möglichen Berufsperspektiven frühzeitig auseinanderzusetzen. www.fh-muenster.de/careerservice

Alle Kontaktadressen, Sprechzeiten und andere wichtige Informationen zu weiteren Themen wie z. B. Studienfinanzierung, Studium & Familie, ... finden Sie auch unter:

www.fh-muenster.de/studienberatung