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Mitteilungen des Thüringer Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber e.V. Liebe Leser, wir berichten in dieser Ausgabe kurz über die Eröffnung der Jagdsaison im Forstamt Erfurt-Willrode. Da gab es Ende Mai neben der Einweihung eines Teilabschnittes des Museums manch Vergnügliches und Genuss mit Wild- bret und Maibock(bier). Nicht ganz so erfreulich war die we- nig später erfolgte Information des Mi- nisteriums über Pflichtverletzungen von ThüringenForst, zumal die Forst- verwaltung eben noch zu ihrem Jubilä- um von höchster Stelle gelobt worden war. Beides ist imHeft nachlesbar. Erneut berichten wir auch über die - nun abgeschlossene - Diskussion zum Jagdgesetz. Eine aufgezwungene, wie es die Führung des TVJE sieht. Wir veröffentlichen dazu eine Übersicht zu einigen Vorschlägen und Positionen. Zum gerade vom Kabinett beschlos- senen Windenergieerlass oder dem in den Landtag eingebrachten Vorschalt- gesetz für die Gebietsreform werden wir uns in der Septemberausgabe aus- führlich äußern. Dringliche Fragen hierzu wurden bereits zur TVJE-Mit- gliederversammlung gestellt. Werner Wühst Redakteur Seite 2 Jagdbeirat berufen / Ramelow lobt Waldmanagement Seite 3 Diskussion zum Thüringer Jagdgesetz abgeschlossen Seiten 4/5 25 Jahre Jagdgenossenschaft Rüdersdorf Seite 6 Recht: Wer trägt die Kosten für Fallwildbeseitigung? Seite 7 Museum im historischen Forsthaus Erfurt-Willrode eingeweiht Externer Prüfbericht kritisiert ThüringenForst Seite 8 Gratulation / Neue Mitglieder / Termine / Impressum Jagdvorsteher Der Thüringer Heft 26 01. Juli 2016 7. Jahrgang Fotos: Stein, privat Inhalt Gemeinsam eine Lösung gefunden Jagdvorsteher Joachim Krause von der JG Rüdersdorf im Landkreis Greiz (vorn) ist mit Jagdpächter René Huhn (Mitte), seinem Helfer Mario Kämpf, den Flächenbewirtschaftern Landwirt Michael Kirmse (l.) und Vorstandschef Daniel Lutter (r.) von der Agrargenossenschaft bemüht, die Schäden durch Schwarzwild zu begrenzen. Mehr dazu und über die Jagd- genossenschaft, die vor 25 Jahren gegründet wurde, auf den Seiten 4/5.

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Mitteilungen des Thüringer Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber e.V.

Liebe Leser,wir berichten in dieser Ausgabe kurzüber die Eröffnung der Jagdsaison imForstamt Erfurt-Willrode. Da gab esEnde Mai neben der Einweihung einesTeilabschnittes des Museums manchVergnügliches und Genuss mit Wild-bret und Maibock(bier).

Nicht ganz so erfreulich war die we-nig später erfolgte Information des Mi-nisteriums über Pflichtverletzungenvon ThüringenForst, zumal die Forst-verwaltung eben noch zu ihrem Jubilä-um von höchster Stelle gelobt wordenwar. Beides ist im Heft nachlesbar.

Erneut berichten wir auch über die -nun abgeschlossene - Diskussion zumJagdgesetz. Eine aufgezwungene, wiees die Führung des TVJE sieht. Wirveröffentlichen dazu eine Übersicht zueinigen Vorschlägen und Positionen.

Zum gerade vom Kabinett beschlos-senen Windenergieerlass oder dem inden Landtag eingebrachten Vorschalt-gesetz für die Gebietsreform werdenwir uns in der Septemberausgabe aus-führlich äußern. Dringliche Fragenhierzu wurden bereits zur TVJE-Mit-gliederversammlung gestellt.

Werner Wühst Redakteur

Seite 2 Jagdbeirat berufen / Ramelow lobt WaldmanagementSeite 3 Diskussion zum Thüringer Jagdgesetz abgeschlossenSeiten 4/5 25 Jahre Jagdgenossenschaft RüdersdorfSeite 6 Recht: Wer t r ägt die Kosten für Fallwildbeseitigung?Seite 7 Museum im historischen Forsthaus Erfurt-Willrode eingeweiht

Externer Prüfbericht kritisiert ThüringenForstSeite 8 Gratulation / Neue Mitglieder / Termine / Impressum

JagdvorsteherDer Thüringer

Heft 2601. Juli 20167. Jahrgang

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Inhalt

Gemeinsam eineLösung gefundenJagdvorsteher Joachim Krause von der JG Rüdersdorf im LandkreisGreiz (vorn) ist mit Jagdpächter René Huhn (Mitte), seinem Helfer MarioKämpf, den Flächenbewirtschaftern Landwirt Michael Kirmse (l.) undVorstandschef Daniel Lutter (r.) von der Agrargenossenschaft bemüht, dieSchäden durch Schwarzwild zu begrenzen. Mehr dazu und über die Jagd-genossenschaft, die vor 25 Jahren gegründet wurde, auf den Seiten 4/5.

TVJE-Mitteilungen

2 Heft 26 / 01. Juli 2016

Dem Jagdbeirat bei der obersten Jagdbehörde, der im März für fünf Jahre beru-fen wurde, gehören vier Vertreter des TVJE an

Bei einem Festakt anlässlich des 25-jährigen Bestehens der ThüringerLandesforstverwaltung am 13. Juni2016 in der Staatskanzlei in Erfurt er-klärte Ministerpräsident Bodo Rame-low, der Wald und die Forstwirtschafthätten seit jeher enorme Bedeutungfür den Freistaat. So prägten Wälderunsere Landschaft, sie lieferten denEigentümern mit dem Rohstoff Holznachhaltiges Einkommen und sie hät-ten für die Schaffung und Erhaltungvon Arbeitsplätzen eine beträchtlichewirtschaftliche Bedeutung. Für alldas brauche es ein effektives Waldma-nagement. Die Landesforstverwal-tung vertrete die Interessen des Wal-des und der Forstwirtschaft seit 25Jahren mit großem Erfolg.

Weiter sagte er: „Unsere Waldbe-stände haben sich gut von reinbe-standsgeprägten Verhältnissen zu na-turnahen Mischwäldern entwickelt.Unsere Wälder werden immer älter,immer vorratsreicher und immervielfältiger. Die Landesforstverwal-tung betreibt dabei eine moderne,multifunktionale Forstwirtschaft, dienicht nur Naturschutzbelange, son-dern auch die Nutzung und Erho-lungsfunktion in Einklang bringt.“

Forstministerin Birgit Keller hat-te zur Eröffnung der Veranstaltungallen Beschäftigten der Landesforst-verwaltung für den Aufbau einerFachverwaltung gedankt, die ihreAufgaben auf höchstem Niveau er-füllt. Noch gebe es aber auch viel zutun: „Wir wollen den Umbau unsererWälder zu klimastabilen und nach-haltig leistungsfähigen Mischbestän-den aus heimischen Baumarten wei-ter voranbringen“.

Michael Brychcy, Präsident desGemeinde- und Städtebundes Thü-ringen, betonte in seiner Rede diegute Zusammenarbeit zwischen denKommunen und der Landesforstver-waltung. Der Präsident des Deut-schen Forstvereins, Carsten Wilke,und Georg Schirmbeck, Präsidentdes Deutschen Forstwirtschaftsrates,würdigten die Aufbauleistungen derLandesforstverwaltung in den Nach-wendejahren.

An der Veranstaltung nahmenauch Gäste aus anderen Bundeslän-dern und von Forstverwaltungen ausUngarn, Rumänien, Polen, Litauenund Frankreich teil. PI/JV

JUBILÄUM

Ramelow lobt auf Festakteffektives Waldmanagement

JAGDBEIRAT

TVJE im Jagdbeirat vertreten

Die Thüringer Ministerin für Infrastrukturund Landwirtschaft, Birgit Keller, beriefam 7. März 2016 in Erfurt 14 neue Mit-glieder und deren Stellvertreter für fünfJahre in den Jagdbeirat bei der oberstenJagdbehörde. Sie erhielten für ihr Ehren-amt die Bestellungsurkunde.

Mitglied im Jagdbeirat sind je zwei Ver-treter der Jäger, der Jagdgenossenschaftenund der Landwirtschaft sowie je ein Ver-treter der staatlichen, privaten und kom-munalen Forstwirtschaft, der Fischerei-wirtschaft, des Naturschutzes, der Berufs-jäger, des Tierschutzes und des Veterinär-wesens. Dem Jagdbeirat gehört TVJE-Präsident Peter Leicht und Präsidiumsmit-glied Karl-Otto Schreivogel als Mitglied so-wie als Stellvertreter Geschäftsführer Det-lef Sommer und Friedhelm Schubert an.

Der Jagdbeirat wird zu wichtigen jagd-politischen Angelegenheiten gehört undträgt zum Informationsaustausch bei.Nach § 28 des Thüringer Jagdgesetzeswird der Jagdbeirat auch bei der Festlegung

der Förderanteile bei der Mittelverwen-dung der Jagdabgabe einbezogen.

In der ersten Sitzung des Jagdbeirates in-formierte die Ministerin über die jagdpoliti-schen Ziele der rot-rot-grünen Regierungund erläuterte den Stand des „OffenenDiskussionsprozesses“ zum ThüringerJagdgesetz. Insgesamt waren bei derobersten Jagdbehörde bis Ende Januar2016 abschließende Stellungnahmen von22 Verbänden eingegangen.

Staatssekretär Dr. Klaus Sühl hatte auchzur Mitgliederversammlung des TVJEMitte März auf der Messe in Erfurt eineerste kurze Einschätzung vorgenommenund darauf hingewiesen, dass Ende Maieine Arbeitsgruppe zur Bewertung der Vor-schläge gebildet wird.

Den beteiligten Verbänden wurde MitteJuni eine Zusammenfassung der Vor-schläge und der geplante zeitliche Ablaufübergeben. Wir informieren in Auszügendarüber auf der nebenstehenden Seite.

PI/JV

Ministerin Birgit Keller (vorn) am Dienstsitz des Thüringer Ministeriums für Infra-struktur und Landwirtschaft in der Halleschen Straße in Erfurt mit den neu berufenenMitgliedern des Jagdbeirates und deren Stellvertretern.

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TVJE-Mitteilungen

3 Heft 26 / 01. Juli 2016

THÜRINGER JAGDGESETZ

Diskussion zur Novellierungdes Jagdgesetzes abgeschlossen

Zu 29 Themen hatten sich bis Ende Januar 22 Verbände geäußert. Anschließendberiet dazu eine Arbeitsgruppe. Ein dem Verband übergebenes Ministeriumspa-pier fasst die Vorschläge zusammen. Wir veröffentlichen daraus Auszüge.Bereits zur Berufung des Jagdbeirates(siehe Beitrag auf Seite 2) nahm Ministe-rin Birgit Keller eine Bewertung der bisEnde Januar eingereichten Vorschlägevor. Verbände, deren Mitglieder selbst dieJagd ausübten oder mittelbar mit ihr zutun hätten, wie die der Grundeigentümeroder der klassischen Landnutzer, hättensich mehrheitlich für die Beibehaltung desThüringer Jagdgesetzes in seiner bisheri-gen Form ausgesprochen. WeitgehendKonsens bestehe:- bei der Zulassung von Schalldämpfern,- zur Abschaffung der behördlichen Ab-schussplanung für Rehwild und des Ab-schusses von Wild nach Güteklassen,- über die Einführung eines Schieß-nachweises und- zu einer Regelung zur Duldung desÜberjagens von Hunden bei Drückjag-den.

Die Vorstellungen der Verbände, derenMitglieder vor allem am Schutz von Na-tur und Landschaft interessiert sind, undden Verbänden, deren Mitglieder denSchutz und die Nutzung von Natur undLandschaft in Einklang zu bringen haben,gingen erheblich auseinander:- beim Umgang mit wildernden Hundenund Katzen,- der Ausübung der Fang-, Bau- undBeizjagd,- der Winterfütterung und Kirrung,- der Liste der jagdbaren Wildarten,- der Ausbildung von Jagdhunden an le-benden Tieren- der Pflichtmitgliedschaft in Hegege-meinschaften- der Pflicht zur Teilnahme an Trophäen-schauen und

- zu den Jagdzeiten sowie zur Jagd aufPrädatoren.

Dem Parlament vorbehalten

Die Themenliste beträgt 29 Punkte.Der TVJE hat sich in der Diskussion mitdem Hinweis auf das bewährte ThüringerJagdgesetz zurückhaltend geäußert. Dasbetrifft beispielsweise die vom Waldbesit-zerverband und dem Thüringer Forstver-ein geäußerten Vorschläge für eine Ver-kleinerung der Mindestgrößen der Eigen-jagdbezirke auf 50 ha und der Gemein-schaftsjagdbezirke auf 150 ha. Bei letzte-ren plädiert der Ökologische Jagdverband

Bis Ende 2016 wird ein Referenten-entwurf zum Jagdgesetz erstellt, mitdem sich im Frühjahr 2017 das Kabi-nett befasst. Nach einer Anhörung derVerbände berät das Kabinett im Som-mer 2017 ein zweites Mal den Gesetz-entwurf zur Überweisung in denLandtag. Nachdem sich dort der zu-ständige Ausschuss bzw. weitereAusschüsse mit dem Entwurf befassthaben, erfolgt evtl. eine zweite Anhö-rung der Verbände. Anschließend er-folgen der Beschluss zum ThüringerJagdgesetz und der Erlass der Verord-nungen. n

ZEITSCHIENE

Auf dem Weg durchKabinett und Parlament

auf 75 ha. Ein möglicher Kompromisskönne hier die Berechnung der Jagdbe-zirksfläche ohne die befriedeten Flächensein.

Für die jagdliche Befriedung aus ethi-schen Gründen für Grundstücke juristi-scher Personen votierten sechs Natur-und Tierschutzverbände. Da es hierzueine entgegenstehende Rechtsauffassungdes Bundesverfassungsgerichtes und desEuropäischen Gerichtshofes für Men-schenrechte gibt, könne eine Entschei-dung nur im parlamentarischen Verfahrengetroffen werden.

Musterjagdpachtverträge prüfen

Die Pflichtmitgliedschaft in Hegege-meinschaften sowie die Einstandsgebietewerden ebenfalls kontrovers bewertet.Während beispielsweise der Landesjagd-verband für den Erhalt der Pflichtmitglied-schaft ist, wird sie vom Gemeinde- undStädtebund, der Arbeitsgemeinschaft land-und forstwirtschaftlicher Betriebe in Sach-sen und Thüringen, dem Thüringer Forst-verein und dem Ökologischen Jagdver-band abgelehnt. Hier wird vom Ministeri-um auf das vom Bundesjagdgesetz festge-schriebene Prinzip der freiwilligen Mit-gliedschaft von Jagdbezirken in Hegege-meinschaften verwiesen.

Hinsichtlich der Jagdverpachtung habenTVJE und Ökologischer Jagdverband eineÜberarbeitung des Musterjagdpachtvertra-ges angeregt. Der mögliche Kompromisswäre eine Harmonisierung der Mindest-pachtzeit auf neun Jahre, wie im Bundes-jagdgesetz vorgesehen.

Während sich im wesentlichen nur Na-tur- und Tierschutzverbände zu dem Jagd-recht unterliegenden Tierarten äußertenund eine Beschränkung auf Schalenwildar-

ten fordern, gab es umfangreiche und un-terschiedliche Stellungnahmen zu denJagdzeiten. Eine Unterarbeitsgruppe, derauch der TVJE und weitere neun Verbän-de angehörten, beriet dazu. Mehrere Ver-bände, auch der Bauernverband und derTVJE, forderten eine Verlegung des Endesauf den 31. Januar. Gegenstand der Dis-kussion war auch die Streichung derSchonzeit für Bachen beim Schwarzwildoder eine Jagdzeit für Nilgänse, Graugänseund Höckerschwäne.

„Immense Verstöße“ bei Kirrung

Zu den unterschiedlichen Auffassungenbei der Wildfütterung wird als Kompro-miss der generelle Erhalt der Fütterung inNotzeiten bezeichnet. Ansonsten wird aufdie bestehenden gesetzlichen Regelungenverwiesen. Ähnliches gilt zur Kirrung. An-gemerkt wird, dass die unteren Jagdbehör-den „immense Verstöße“ festgestellt hät-ten. Zur Jagd in Schutzgebieten sieht dasMinisterium angesichts der klaren Rechts-lage kein Regelungsbedürfnis.

Eine Legalisierung von Nachtzielgerätenfordert der Ökologische Jagdverband. DerBauernverband wie der TVJE befürwor-ten eine Prüfung, Berufsjäger hingegenlehnen sie ab. wü.

TVJE-Mitteilungen

4 Heft 26 / 01. Juli 2016

Natur und Miteinander im Dorfals Herzensangelegenheit

25 JAHRE JAGDGENOSSENSCHAFT RÜDERSDORF

Anfang Juni wurde das Hoffest der Agrar-genossenschaft Rüdersdorf, in dessenMaschinenhalle auch das 60-jährige Be-stehen des Carnevalclubs gefeiert wurdeund zu dem viele Besucher kamen, miteiner Ausstellung zur Entwicklung derJagdgenossenschaft genutzt. Fotos gab esvon den Pflanzaktionen entlang der Stra-ßen mit Pappeln, Buchen und Kastanien,aber auch von Wildschäden, dazu Auszü-ge aus mehreren Dokumenten. Selbstvon der Predigt zur Fahnenweihe AnfangMai 1998.

Gründung im LPG-Speisesaal

Jagdvorsteher Joachim Krause, der seitzehn Jahren und damit länger als seine bei-den Vorgänger Helmut Planert und VolkerRoßmann sein Ehrenamt ausübt, hat fürprägnante und aussagekräftige Dokumen-tationen offenkundig einen Sinn. Weshalbsich auch dieser Beitrag auf sie beziehenkann. So kann man dem Protokoll derGründungsversammlung vom 22. Oktober1991 entnehmen, dass sie im Speiseraumder LPG stattfand und Baldur Gehrt alsLeiter der Kreisjagdkommission des da-maligen Geraer Landkreises über die ge-setzliche Mitgliedschaft der Eigentümer

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Die Jagdgenossenschaft Rüdersdorf, die auch die jagdbaren Flächen der benach-barten Orte Grüna und Stübnitz einschließt, wurde am 22. Oktober 1991 gegrün-det. Zum Hoffest der Agrargenossenschaft informierte sie mit einer Ausstellungüber ihre Entwicklung.

Im Mai 1998 erfolgte in einem Wald-Got-tesdienst die Fahnenweihe

jagdbarer Flächen in der Jagdgenossen-schaft, aber auch deren Zuständigkeit fürWildschäden in den Kulturen informierte.Seine Ankündigung, durch die staatlichverordnete Stilllegung von Flächen werdesich wieder Niederwild ansiedeln, warallerdings zu optimistisch.

Wie auch zu dieser Gründungsver-sammlung noch keiner ahnen konnte,

dass im 620 ha großen Rüdersdorfer Ge-meinschaftsjagdbezirk einschließlich derFlächen in den Gemarkungen der Orts-teile Grüna und Stübnitz (heute gehörtRüdersdorf zur Gemeinde Kraftsdorf)die sprunghaft gestiegene Wildschwein-population die Jagdgenossenschaft,Landwirte und den Jagdpächter einmalbesonders beschäftigen würde.

Weg und Schneise gemulcht

René Huhn, Jahrgang 1977, übernahmdie Jagdpacht vor acht Jahren von sei-nem Vater, nachdem dieser während derJagd einem Herzleiden erlegen war. Ersorgt sich um eine effektive Bejagungder Reviere, die ordentliche Hege undPflege sowie den Bau und Erhalt jagdli-cher Einrichtungen. Seiner Vorstellung inder Ausstellung zufolge hält er auchKontakt zu den Flächeninhabern undJagdpächtern der Nachbarreviere. DieBejagung der Schwarzkittel ist für denJagdpächter inzwischen eine recht zeit-aufwendige Herausforderung geworden.Fast täglich ist er unterwegs, seine Ab-schüsse lagen jährlich bei etwa 100Wildschweinen. In diesem Jahr sind esseit April bereits 31.

Im März waren Jagdvorsteher Krause,Landwirt Michael Kirmse aus Bad Köst-ritz und der Pflanzenbauverantwortlicheder Agrargenossenschaft Rüdersdorf,Matthias Jünger, in der Flur, um eine Lö-sung für ein Problem zu finden, das durchdas Pachten einer etwa 5 ha großen Flächeinmitten eines Schlages der Genossen-schaft durch die fehlende Zufahrt für denPächter entstanden war. Die Fläche ist mitWinterweizen bestellt, die der Agrargenos-senschaft mit Raps.

Dass sich die Begeisterung der Agrarge-nossenschaft, was die verlorene Pachtflä-che angeht, in Grenzen hält, ist verständ-lich. Umso mehr muss man anerkennen,dass sich Landwirt und Agrargenossen-schaft darauf einigten, auf der Flurstücks-grenze einen Weg zu mulchen, damit derPächter zu seiner Kanzel gelangen kann.Inzwischen hat er von dort mehrere Sauenerlegt. Und die Genossenschaft hat auf ih-rem Schlag eine weitere Schussschneisegeschaffen, René Huhn dort eine weitereKanzel aufgestellt. Wildschadenvermei-dung, wie sie vorbildlicher nicht sein kann.

Stiftung hält sich schadlos

In der Ausstellung zum Hoffest hatteJoachim Krause auch die 13 Vorschlägedes TVJE zur Verringerung derSchwarzwildbestände ausgehangen. Un-ter ihnen der zur Auszeichnung der bes-ten Schwarzwildjäger. René Huhn wäre

Um die Zufahrt zu einer Kanzel zu ermöglichen, einigten sich Agrargenossenschaft undLandwirt auf das Mulchen eines Weges auf der Flurstücksgrenze (siehe auch Titel)

TVJE-Mitteilungen

5 Heft 26 / 01. Juli 2016

Jagdvorsteher Joachim Krause hat die Wildschäden auf den Flächen unmittelbar nebendem Wald, der der Deutschen Stiftung Umwelt und Naturschutz gehört, dokumentiert.

Die Jagdhornbläsergruppe „Hubertus - Thüringer Holzland“ aus Bad Klosterlausnitztrat vorm Ausstellungszelt der Jagdgenossenschaft und später in der Festhalle auf

Jagdpächter René Huhn (rechts) bereitet mit seinem Helfer Mario Kämpf Wild-schweinbraten vom Spieß vor. Die Sau hatte er am Vortag erlegt.

da sicher ein Anwärter.Die Zunahme der Population im Rü-

dersdorfer Gemeinschaftsjagdbezirk -Rotten mit über 50 Tieren hat RenéHuhn schon öfter gesichtet - hat hierauch zu tun mit den benachbarten etwa1.000 ha Wald, die sich im Besitz derDeutschen Stiftung Umwelt und Natur-schutz befinden und in denen nicht ge-jagd wird. Ideal für die Wildschweine,die auf den Flächen der Bauern ent-sprechende Schäden verursachen, dievon der Jagdgenossenschaft zu ent-schädigen sind. Die Stiftung hält sich daschadlos.

Dass die Jagdgenossenschaft für ei-nen Interessenausgleich sorgen kann,hat wohl auch mit der Zusammenset-zung des Jagdvorstandes zu tun. Vor 25Jahren gehörten ihm bereits Flächenbe-sitzer und Bauern (damals auch der Bür-germeister und der Vater des heutigenJagdvorstehers) an. Insofern war dieAusstellung der Jagdgenossenschaftzum Hoffest auf dem Betriebsgeländeder Agrargenossenschaft am richtigenPlatz.

In seiner Predigt zur Fahnenweihe hat-te Pfarrer Eberhard Grüneberg im Mai1998 bei einem Gottesdienst im Wald dieHoffnung ausgesprochen, dass sich inder Jagdgenossenschaft auch künftigMenschen engagieren, denen die Naturund das Miteinander im Dorf eine Her-zensangelegenheit sind. Die Hoffnungwar nicht umsonst.

Jagdessen nach Hubertusmesse

Inmitten der Ausstellung, zu der nebenden Fotos auch Auszüge aus dem ersten,noch handschriftlichen Jagdkataster von1992 und dem mit ALKIS bzw. ALB er-stellten von 2007 hingen, hatte JoachimKrause die Einladung zur Hubertusmesseam 29. Oktober 2016 in der RüdersdorferKirche angebracht. Da wird dann die Par-forcehorngruppe „Reuss`sche Jäger“ auf-treten, anschließend sind die Flächeninha-ber, der Pächter, sein Helfer und weitereGäste zum Jagdessen eingeladen. Nicht,wie 1992, am Sportplatz, sondern traditio-nell in den Stübnitzer Gasthof.

Auf der Einladung zum damaligenJagdessen, die ebenfalls aufbewahrt undnun in der Ausstellung gezeigt wurde,war darauf verwiesen worden, dass esdas Jagdessen ein halbes Jahrhundertnicht mehr gegeben habe. Inzwischen istwieder einige Zeit vergangen. Eine Zeit,in der sich die Jagdgenossenschaft er-folgreich in das gesellschaftliche Lebender Gemeinde integriert hat. Man darfihr und ihrem Jagdvorstand dazu gratu-lieren. Werner Wühst

TVJE-Mitteilungen

6 Heft 26 / 01. Juli 2016

RECHT

Im vergangenen Jahr wurden auf Thüringens Straßen mehr als 6.000 Wildunfälleregistriert. Es ist anzunehmen, dass bei vielen dieser Unfälle der jeweilige Jagd-pächter mit dem Abfangen oder der Nachsuche beschäftigt wurde. Verbandsju-rist RA Markus Keubke geht im folgenden Beitrag der Frage nach, wer den vomPächter erbrachten Aufwand entschädigt.Sowohl bundesweit als auch in Thürin-gen gibt es hierzu die unterschiedlichstenVorgänge, so dass eine eindeutige rechtli-che Regelung nicht benannt werdenkann. Zur Klärung der Kostenerstattungmuss unterschieden werden, ob das Fall-wild auf der Straße oder im angrenzen-den Graben bzw. der Böschung verblieb.Zum anderen, ob das Wild in eine Di-ckung flüchtete und nachgesucht werdenmusste.

Auf der Straße verblieben

Entsprechend § 2 Abs. 2 Nr. 1 ThürStrGgehören zu einer öffentlichen Straße derStraßenkörper, zu dem auch Böschungenoder Gräben zählen. Der jeweilige Trägerder Straßenbaulast hat die Straße in einemdem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis ge-nügenden Zustand zu unterhalten (§50Abs. 1 Nr.1 ThürStrG). Die Reinigung derStraße zählt nicht dazu, so dass der Trägerder Straßenbaulast nur für die Beseitigungdes Fallwildes verantwortlich ist, wenn eineVerkehrsgefährdung entsteht. Ein Wildun-fall wird die Straße aber meist nur verunrei-nigen, nicht jedoch in einen Zustand ver-setzen, der ihre Nutzung nachhaltig beein-trächtigt.

Naheliegend ist, die Verantwortlichkeitfür die Straßenreinigung demjenigen zuübertragen, der den Unfall verursachthat. Dabei helfen zwei Vorschriften.Zum einen § 17 Abs. 1 ThürStrG, wo-nach derjenige, der eine Straße über dasübliche Maß hinaus verunreinigt, die Ver-unreinigung zu beseitigen hat, andernfallsder Träger der Straßenbaulast dies aufdessen Kosten erledigen darf. Zum an-deren verbietet § 32 StVO die Verunrei-nigung der Straße sowie das Verbringenund Belassen von Gegenständen auf dieStraße, wenn dadurch der Verkehr ge-fährdet oder erschwert werden kann.Gleichzeitig verpflichtet § 24 Abs. 1ThürJG den Unfallverursacher, den Un-fall mit Schalenwild unverzüglich demAneignungsberechtigten, der Polizei,dem Forst oder der Gemeinde anzuzei-gen. Bei Zuwiderhandlung droht einBußgeld bis zu 2.500 Euro.

Üblicherweise wird die Polizei überden Unfall informiert, auch um eine

Kostenerstattung bei derFallwildbeseitigung

Wildschadensbestätigung für die Kfz-Haftpflichtversicherung zu erhalten. DiePolizei kann dann gemäß § 7 Abs. 1ThürPAG den Unfallverursacher auffor-dern, das Fallwild zu beseitigen. In derRegel wird die Polizei jedoch den Jagd-pächter mit der Beseitigung nach § 9Abs. 1 ThürPAG beauftragen, womit einSchadensersatzanspruch des Jagdpäch-ters nach § 68 Abs. 2, § 69 ThürPAGbesteht. Der Anspruch ist an diejenigeKörperschaft zu richten, in deren Dienstder jeweilige Beamte steht. Bei der Poli-zei ist es das Land Thüringen, bei einemGemeindebeamten die betreffendeKommune.

Nachsuche erforderlich

Die Nachsucheverpflichtung auf dasFallwild ergibt sich für den Jagdpächteraus § 1 Abs. 3 Nr. 1 ThürJG. Ebenfallskönnte der § 29 Abs. 1 ThürJG sowieder § 17 Nr. 2 b TierSchG herangezogenwerden. Für den Unfallverursacherkönnte sich aus letzterem die Verpflich-tung ergeben, dafür Sorge zu tragen,dass das angefahrene Wild von seinemLeiden erlöst wird.

Dieser Gedanke ist naheliegend, dagem. § 24 Abs. 1 ThürJG die bußgeldbe-wehrte Verpflichtung besteht, den Wild-unfall anzuzeigen. Sofern eine solche„Erlösungspflicht“ des Unfallverursa-chers bejaht würde, erledigt der Jagd-pächter diese Pflicht für den Unfallver-ursacher im Rahmen seiner Pflicht mit.Er führt somit ein für ihn „auch frem-des“ Geschäft. Für dessen Führung hater gemäß §§ 677, 683 BGB einen An-spruch auf Ersatz seiner Aufwendungen.Eine Beauftragung des Jagdpächtersdurch die Polizei kommt nicht in Be-tracht.

Vereinbarung mit Gemeinde

Was bedeuten die beiden Varianten fürdie Praxis? Der Jagdpächter hat zwar ei-nen Anspruch auf den Ersatz seiner Auf-wendungen, doch dieser Anspruch wirdzumeist gerichtlich geltend gemacht wer-den müssen, wenn der Schuldner denAnspruch nicht freiwillig erfüllen will oder

sich dazu nicht verpflichtet sieht.Sollte im Revier eine besonders unfall-

trächtige Stelle existieren, so ist demPächter zu raten, mit der Gemeinde eineVereinbarung über die Erstattung eventu-eller Aufwendungen abzuschließen. Dieswürde, in erster Linie für den Pächter,Rechtssicherheit bedeuten.

Markus Keubke ist seit 2008 als Anwaltzunächst in Mecklenburg und seit 2012in Thüringen in eigener Kanzlei tätig.Seit seinem Wechsel nach Thüringenvertritt er eine wachsende Zahl vonMandanten im Jagd- und Waffenrecht.2013 erwarb er den Jagdschein.

Der Rechtsanwalt unterstützt die Ge-schäftsführung des TVJE in allen Rechts-fragen rund um die Belange der Jagdge-nossenschaften. Sowohl Jagdvorständeals auch Mitglieder der Jagdgenossen-schaften können sich für eine kostenloseErstberatung an ihn wenden.

Ebenso ist es weiterhin möglich, dieGeschäftsführung des Verbandes zu kon-taktieren (s. Impressum). JV

RA Markus Keubke stellte sich auf derdiesjährigen Mitgliederversammlung desTVJE in Erfurt als Verbandsjurist vor

VERBANDSJURIST

Beratung in allen Belangender Jagdgenossenschaften

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Magdeburger Allee 13499086 ErfurtTelefon: 0361 65 88 73 0Fax: 0361 65 88 73 19E-Mail: [email protected]

Zweigstelle EisenachGoethestraße 2199817 EisenachTelefon: 03691 88 58 76 2

Kontakte:Kanzlei Erfurt

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TVJE-Mitteilungen

7 Heft 26 / 01. Juli 2016

Kirche von Wetzdorf, Landkreis GreizFoto: Maik Poser

Zur Eröffnung der diesjährigen Jagdsai-son unter dem Motto „Maibock“ fandEnde Mai ein offener Sonntag am histori-schen Forsthaus Willrode bei Erfurt statt.Eingeladen hatten das Forstamt Erfurt-Willrode und der Förderverein des Forst-hauses. Die Jägerschaft Erfurt, das Hun-decollege Stoll, der JagdtrophäenserviceNorbert Lehr und die Aktiv-Schule Erfurtunterstützten die Veranstaltung zu denThemen Jagd, Wild und Genuss. Sokonnten u.a. Nistkästen und Insektenho-tels gebastelt werden, es gab Infoständezur Naturkunde und Trophäen, aber auchWildspezialitäten.

Mit Klängen des Gräfenrodaer Horn-quartetts „Horn Recycling“ wurde der ers-te Bauabschnitt eines forst- und jagdhisto-rischen Museums im Dachgeschoss derKapelle eingeweiht. Abteilungsleiter Prof.Dr. Karl-Friedrich Thöne aus dem Thürin-ger Ministerium für Infrastruktur undLandwirtschaft würdigte das Engagementdes Fördervereins.

Geführte Gruppen können sich über dieEntwicklung Willrodes zum feudalen Jagd-schloss des Mainzer Kurfürsten, über dieBedeutung der Jagd im damaligen höfi-schen Leben oder die Geburtsstunde derNachhaltigkeit informieren. PI/JV

FORSTAMT ERFURT-WILLRODE

Museumseinweihungzum Beginn der Jagdsaison

Den Abschlussbericht der vom ThüringerMinisterium für Infrastruktur und Land-wirtschaft beauftragten Sonderprüfungder Landesforstanstalt ThüringenForstübergab Forstministerin Birgit Keller Mit-te Juni an die Mitglieder des Verwaltungs-rates der Anstalt öffentlichen Rechts, des-sen Vorsitzende sie ist.

Die Prüfgesellschaft „Ernst & YoungLaw“ prüfte insbesondere, ob bei der Be-schaffung von Forstspezialtechnik, demKauf von Forstflächen von der BVVG(Bodenverwertungs- und -verwaltungsGmbH) sowie bei Grundstücksveräuße-rungen und der Verwaltung von Mietver-hältnissen durch nachweisbare Pflichtver-letzungen der Landesforstanstalt einSchaden entstand.

Der Abschlussbericht bestätigte weit-gehend die bereits vom Aufsichtsreferatbeim TMIL getroffenen Feststellungen.So wurden neben Mängeln im internenKontrollsystem auch Pflichtverletzungenfestgestellt. Beim Verkauf von Grundstü-cken wurde in einem Großteil der Fällegegen Vorgaben des Haushaltsrechts ver-

THÜRINGENFORST

Prüfbericht stelltPflichtverletzungen fest

stoßen. Bei 11 verkauften Liegenschaften,so der Bericht, lag der Verkaufspreis mehrals 20 Prozent unter dem Gutachtenwert.Die Differenz zwischen den Objektwertenund den Erlösen betrug laut Gutachterbe-richt rund 120.000 Euro. Konkrete Hin-weise auf strafrechtlich relevantes Verhal-ten liegen nach vorläufiger Bewertung desMinisteriums nicht vor. PI

WINDENERGIE

Lob für Erlassund offene Wünsche

Als Schritt in die richtige Richtung be-zeichnete Steffen Harzer, energiepoliti-scher Sprecher der Linksfraktion imThüringer Landtag, den am 21. Juni er-folgten Beschluss des Kabinetts überden Thüringer Windenergieerlass. Da-mit werde nicht nur eine Festlegung desKoalitionsvertrages, sondern auch dieversprochene Beteiligung der Bürgerumgesetzt. Der Abgeordnete verwiesauf das Bürgerbeteiligungsverfahrenmit mehr als 500 schriftlichen Stellung-nahmen, vier regionale Windenergiefo-ren und die insgesamt 236 eingearbeite-ten Hinweise.

Der Erlass zeige den Weg auf, wie ent-sprechend der Rechtslage auf Bundese-bene sowie der Rechtsprechung vonBundes- und Landesgerichten naturver-träglich nach den Umwelt-, Naturschutz-und immissionsrechtlichen Vorschriftendie Windkraft zur Sicherung der Ener-giewende in Thüringen ausgebaut wer-den könne. Es bleibe nicht mehr demZufallsprinzip überlassen, wer, wannund wo Windenergieanlagen baut, wiedas bei den Vorgängerregierungen derFall gewesen sei. Es sei nun auch nichtmehr möglich, bis auf 600 Meter anWohnbebauungen Windkraftanlagen zuerrichten.

Inhaltlich lasse der Windenergieerlassallerdings noch viele Wünsche offen, er-klärte Dr. Hans Reip, Energiereferentdes NABU Thüringen. Der Erlass ent-halte nur Regelungen für die Regional-planung. Es fehlten konkrete Vorgabenfür die Anlagenplanung- und Genehmi-gung zum Beispiel für die Genehmigungnach dem Bundesimmissionsschutzge-setz, zur Durchführung von Umweltgut-achten oder Bestanderfassungen vonVögeln. Thüringen hinke anderen Bun-desländern hier etliche Jahre hinterher.Der „Thüringer Jagdvorsteher“ wirdsich in der Septemberausgabe einge-hend mit dem Erlass und Reaktionenauch aus Jagdgenossenschaften befas-sen - unter anderem zum Für und Wi-der zur Errichtung von Windkraftanla-gen im Wald . PI/Die Red.

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GRATULATION

Zum 70. Geburtstag von Peter Leicht

8 Heft 26 / 01. Juli 2016

Herausgeber: Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber e.V.Geschäftsstelle: Alfred-Hess-Str. 8, 99094 Erfurt, Tel. 0361 2 62 53-250 oder -252E-Mail: [email protected]; www.tbv-erfurt.de/tvje.htmPräsident Peter Leicht, Geschäftsführer Detlef Sommer (V.i.S.d.P.)Redaktion: Werner Wühst; Seligenstädt 12, 07554 Gera; Tel. 036695 2 14 78E-Mail: [email protected]; Druck: Förster & Borries GmbH & Co. KGFür fehlerhafte Angaben wird keine Haftung übernommen.Heft 27 erscheint im September 2016.

Impressum

Neue Mitgliederdes TVJE

Saale-Holzland-KreisJG LehestenLandkreis GreizJG KleinreinsdorfJG Lunzig / Kauern / KühdorfNaitschauSaale-Orla-KreisJG Herschdorf / Hütten / TrannrodaKreis Weimarer LandJG Pfiffelbach/WersdorfIlmkreisJG Gemeinde BöhlenWartburgkreisEJB PoppenbergLandkreis Schmalkalden-MeiningenJG Kaltensundheim

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Peter Leicht gehört zu den ministerialenUrgesteinen der Thüringer Agrarverwal-tung. Als er vor fünf Jahren in den Ruhe-stand wechselte und vor vier zum Präsi-denten des TVJE gewählt wurde, kann-ten viele den in Heldburg geborenenSchleusinger vor allem in seiner seit1991 ein Vierteljahrhundert lang ausge-übten Funktion als Verantwortlicher fürden Gemeinschaftsstand der ThüringerAgrar- und Ernährungswirtschaft auf derjährlich im Januar in Berlin veranstalte-ten Internationalen Grünen Woche. Derdort wie auf der Ernährungsmesse Anu-ga in Köln bis 2009 so umsichtig wie re-solut agierende Südthüringer ist, andersals sein Vater es einst war, kein Jäger.Aber Verpächter jagdbarer Flächen.

Peter Leicht, der an der Martin-Lu-ther-Universität in Halle-Wittenberg einStudium als Diplomlandwirt absolvierte,wurde inzwischen allerdings ein kundi-ger und engagierter Mann in SachenJagdpolitik. Bücher, der Garten und derFC Bayern wären, was die Vorliebenaußerhalb der Familie angeht, zu nen-nen.

Um das Präsidentenamt hat er sichnicht beworben, angetragen hat man es

ihm als Nachfolger des TVJE-Gründersund Vorsitzenden Helmut Hercher wohlzuerst wegen seiner Erfahrungen, seinesintakten Netzwerkes innerhalb des Frei-staates und bis Berlin und Brüssel. Undseiner Durchsetzungsfähigkeit, die selbstfür ihm freundlich gesinnte Menschenmitunter zu einer Belastungsprobe gera-ten kann.

Vor zwei Jahren meldete sich PeterLeicht zur Mitgliederversammlung aufder Messe in Erfurt per Funktelefon undwünschte über die Lautsprecher gutenVerlauf. Seine Familie hatte ihm eineSchiffsreise geschenkt und dabei denTermin nicht bedacht.

Zu seinem 70. Geburtstag am 2. Juliist er wieder unterwegs. Was mich, weilschon von seinem Interesse an Literaturund Garten die Rede war, an die Ge-wohnheit Goethes erinnert, Geburts-tagsfeiern möglichst auszuweichen.

Gratuliert wird dennoch nicht wenigerherzlich. Auch mit Dank für die Zeit undKraft, die der Jubilar für die Wahrungder Interessen der Jagdgenossenschaf-ten und Eigenjagdbesitzer aufbringt.Und, ganz persönlich, für die langjährigegute Zusammenarbeit Werner Wühst

VERBANDSLEBEN

Thomas Bernsteinlegte Ehrenamt nieder

Thomas Bernstein, langjähriges Mitglieddes Präsidiums des TVJE, legte zur Präsi-diumssitzung am 19. Mai mit sofortigerWirkung aus gesundheitlichen Gründensein Ehrenamt nieder.

Bernstein ist Geschäftsführer der AgrarGmbH Zur Schmücke, Oberheldrungen,und Inhaber eines Eigenjagdbezirkes.

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ComputerschulungJagdkataster

TVJE-Mitteilungen

Der TVJE lädt zur Informationsveran-staltung für Jagdgenossenschaften (Ein-steigerkurs 16 bis 18 Uhr und Kurs fürFortgeschrittene 18.15 bis 20 Uhr) zu fol-genden Terminen ein:

Rießner Str. 12 b

Behördenhaus Am Burgblick 23

Trommsdorfer Str. 1 A

Judithstraße 70

Güntherstr. 26

Rießner Str. 12 bZeulenroda / Solle-RS

Giengener Str. 1826.10.2016 -

25.10.2016 - Weimar / Tibor EDV C.

18.10.2016 - Sondershausen / VHS

06.10.2016 - Suhl / Jenaplan Schule

04.10.2016 - Rudolstadt / LVB Thür.

29.09.2016 - Stadtroda / TLL

27.09.2016 - Weimar / Tibor EDV C.