der Verbandsgemeinde leiningerland Leiningerland/2018/KW...Ausgabe 30/2018 - 3 - 26. Juli 2018...

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DER VERBANDSGEMEINDE LEININGERLAND Amtsblatt Verbandsgemeinde Leiningerland Das Tor zur Pfalz 3. Jahrgang Donnerstag, den 26. Juli 2018 Nr. 30/2018 (Foto: Irmgard Schwalb) Eingerahmt von Weinhoheiten ganz links Laura I., Fünfte v. l. Weingräfin Julia IV., folgend Pfälzische Weinprinzessin Sophie Con- rad, Pfälzische Weinkönigin Inga Stork, Beigeordneter Hans Tisch, hintere Rei- he v. l. Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld, Bürgermeister Klaus Wagner, Ortsbürger- meister Wolfgang Pahlke und Beigeordneter Johannes Peter Schwalb. Krönung von Julia IV. zur 69. Weingräfin des Leiningerlandes Erstmals wurde am vergangenen Freitag mit Julia IV. aus dem elterlichen Weingut Denig eine Battenbergerin zur 69. Weingräfin des Leininger- landes gekrönt. Großer Jubel herrschte unter den Battenbergern. Fast die gesamte Dorfbevölkerung huldigte mit Fahnen und Fähnchen ihrer stolzen Gräfin. Die scheidende Weingräfin Laura I. aus Bocken- heim dankte allen Unterstützern für ihre Hilfe, besonders ihren Eltern für ihr Mühen.

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    Das Tor zur Pfalz

    3. Jahrgang Donnerstag, den 26. Juli 2018 Nr. 30/2018

    (Foto: Irmgard Schwalb) Eingerahmt von Weinhoheiten ganz links Laura I., Fünfte v. l. Weingräfin Julia IV., folgend Pfälzische Weinprinzessin Sophie Con-rad, Pfälzische Weinkönigin Inga Stork, Beigeordneter Hans Tisch, hintere Rei-he v. l. Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld, Bürgermeister Klaus Wagner, Ortsbürger-meister Wolfgang Pahlke und Beigeordneter Johannes Peter Schwalb.

    Krönung von Julia IV. zur 69. Weingräfin des Leiningerlandes

    Erstmals wurde am vergangenen Freitag mit Julia IV. aus dem elterlichen Weingut Denig eine Battenbergerin zur 69. Weingräfin des Leininger-landes gekrönt.

    Großer Jubel herrschte unter den Battenbergern. Fast die gesamte Dorfbevölkerung huldigte mit Fahnen und Fähnchen ihrer stolzen Gräfin.

    Die scheidende Weingräfin Laura I. aus Bocken-heim dankte allen Unterstützern für ihre Hilfe, besonders ihren Eltern für ihr Mühen.

  • Ausgabe 30/2018 - 2 - 26. Juli 2018

    Bereitschaftsdienste i Rufbereitschaft außerhalb der üblichen Dienststunden

    Wasserversorgung VerbandsgemeindewerkeLeiningerland ........................................................................ Tel. 06359 919786Abwasserbeseitigung Verbandsgemeindewerke LeiningerlandAltleiningen, Carlsberg, Hettenleidelheim,Tiefenthal, Wattenheim ........................................................ Tel. 06359 919786Battenberg, Bockenheim, Ebertsheim,Kindenheim, Mertesheim, Obersülzen,Obrigheim, Quirnheim ......................................................... Tel. 06359 919787Bissersheim, Dirmstein, Gerolsheim,Großkarlbach, Kirchheim, Kleinkarlbach,Laumersheim, Neuleinigen ................................................. Tel. 06233 371246StromversorgungPfalzwerke Netz AG Maxdorf ...................................... Tel. 0800 7977777Altleiningen, Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Carlsberg, Eberts-heim und Rodenbach, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarl-bach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Tiefenthal, QuirnheimStadtwerke Frankenthal ................................................ Tel. 06233 602444Dirmstein, GerolsheimStadtwerke Grünstadt ........................................................ Tel. 06359 85563NeuleiningenKEEP ........................................................................................ Tel. 06351 407-107Hettenleidelheim, Obrigheim, Wattenheim(außer halb der regulären Arbeitszeit) ............................ Tel. 0800 7759000ErdgasversorgungPfalzgas Frankenthal ...................................................... Tel. 0800 1003448Altleiningen, Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Carlsberg, Dirmstein, Ebertsheim und Rodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Hettenleidelheim (KEEP), Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Lau-mersheim, Mertesheim, Obersülzen, Tiefenthal, Wattenheim, Quirn-heimStadtwerke Grünstadt ....................................................... Tel. 06359 85563Neuleiningen, ObrigheimKreisverwaltung Bad Dürkheim ..................................... Tel. 06322 961-0Polizeiinspektion Grünstadt ........................................... Tel. 06359 93120Die Polizei wird tätig, soweit die Abwehr einer Gefahr durch eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.NotfallrufePolizei/Notruf .........................................................................................................110Feuerwehr .............................................................................................................. 112Rettungswagen ................................................................................. 06359 19222Kreiskrankenhaus Grünstadt .......................................................... 06359 809-0Vergiftungsfälle ....................................................... 06131 232466 oder 19240Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale amKreiskrankenhaus Grünstadt ........................................................Tel. 116117(ohne Vorwahl)Mo. 19.00 Uhr - Di. 07.00 Uhr, Di. 19.00 Uhr - Mi. 07.00 Uhr, Mi. 14.00 Uhr - Do. 07.00 Uhr, Do. 19.00 Uhr - Fr. 07.00 Uhr, Fr. 16.00 Uhr - Mo. 07.00 Uhr; an Feiertagen: vom Vorabend Feiertag 18.00 Uhr bis Folge-tag 07.00 UhrAugenärztlicher Notdienst .................................................... Tel. 06232 1330Zahnärztlicher Notdienst ....................................................... Tel. 06359 1231oder .................................................................................................. 06305 7150414Tierärztlicher Notdienst...................................................Tel. 0152 03740813Apothekenbereitschaftsdiensterfahren Sie unter Service-Nr. 01805-258825 + Postleitzahl des WohnortesAltleiningen .........................................................................01805-258825-67317Battenberg .......................................................................... 01805-258825-67271Bissersheim ..........................................................................01805-258825-67281Bockenheim ...................................................................... 01805-258825-67278Carlsberg ............................................................................. 01805-258825-67316Dirmstein ............................................................................ 01805-258825-67246Ebertsheim...........................................................................01805-258825-67280Gerolsheim .........................................................................01805-258825-67229Großkarlbach ..................................................................... 01805-258825-67229Hettenleidelheim ..............................................................01805-258825-67310Kindenheim .........................................................................01805-258825-67271Kirchheim ............................................................................ 01805-258825-67281Kleinkarlbach .................................................................... 01805-258825-67271Laumersheim ..................................................................... 01805-258825-67229Mertesheim ....................................................................... 01805-258825-67271Neuleiningen ......................................................................01805-258825-67271Obersülzen ...........................................................................01805-258825-67271Obrigheim ........................................................................... 01805-258825-67280Quirnheim ........................................................................... 01805-258825-67280Tiefenthal .............................................................................01805-258825-67311Wattenheim ........................................................................01805-258825-67319

    i Verbandsgemeindeverwaltung LeiningerlandIndustriestraße 11, 67269 GrünstadtTel./Fax ...........................................................06359 8001-0 / 06359 8001-8001E-Mail: .................................................................................................... [email protected] Amtsblatt .................................................................... [email protected]Öffnungszeitenmontags - freitags .....................................................................08:30 - 12:00 Uhrmontags, dienstags, mittwochs ..........................................13:30 - 16:00 Uhrdonnerstags ...............................................................................13:30 - 18:00 UhrDas Bürgerbüro und das Standesamt sind montags - donnerstags durchgehend geöffnet.Außenstelle Kreisverwaltung Kfz-ZulassungIndustriestraße 11, 67269 GrünstadtTel. .......................................................................... 06359 8001-4141 oder -4142Öffnungszeitenmontags 07:30 - 12:30 Uhr + 14:00 -15:30 Uhrdienstags, mittwochs 07:30 - 12:30 Uhrdonnerstags 07:30 - 12:30 Uhr + 14:00 - 17:30 Uhrfreitags 07:30 - 11:30 UhrAnnahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Ende der ÖffnungszeitenAußenstelle Bürgerbüro HettenleidelheimHauptstraße 45, 67310 HettenleidelheimTel. ......................................................................................................... 06359 8001-0Außenstelle Tourist-Info/LandwirtschaftWeinstraße, 67278 BockenheimTel. .......................................................................... 06359 8001-3001 und -3002Öffnungszeitenmontags - freitags 08:30 - 12:00 Uhrmontags, dienstags, mittwochs 13:30 - 16:00 Uhrdonnerstags 13:30 - 18:00 UhrBürgermeister Frank RüttgerSekretariat/TerminvereinbarungFrau Neufeld ....................................................................... Tel. 06359 8001-4611Erster Beigeordneter Bernd Findt ..........................Tel.06359/8001-4562Beigeordneter Karl Meister............................................. 06359/8001-4561Beigeordneter Johannes Peter Schwalb .................... 06359/8001-4551Beigeordneter Roland Werner ....................................... 06359/8001-4552Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Leininger-land und der Stadt GrünstadtAndrea BreßlerTel. ......................................................................................................06359 805-105Mail: ................................................................. [email protected] nach Vereinbarung bei der Stadtverwaltung GrünstadtKlimaschutzmanagerPascal StockéTel. ..................................................................................................06359 8001-4211Mail: .....................................................................................pascal.stocke@vg-l.deKoordinatorin für Asyl und EhrenamtMonika GrundmannTel. ................................................................................................. 06359 8001-4041Mail: ........................................................................ [email protected] und IntegrationsbeauftragterKarlheinz ChristTel. ....................................................................................................... 0162 2948115Mail: .................................................................... [email protected] LeiningerlandKurt Mauntz ................................................................................... Tel. 06359 2519(für ehem. Gebiet VG Grünstadt-Land)Wolfgang Heinrich ............................................................... Tel. 06356 6080281(für ehem. Gebiet VG Hettenleidelheim)Fax ......................................................................................................06356 6080282Mail: ............................................................... [email protected] BezirksbeamterJoachim Mollemeyer ....................................................... Tel. 06359 8001-5171Sprechtag donnerstags 14.00 - 16.00 Uhr,Außenstelle der VG in Hettenleidelheim, Zimmer 0.12Bürgerbus „Max“Kostenlose Fahrten dienstags und donnerstags von 08:00 - 18:00 UhrAnmeldung am Vortag montags und mittwochs von 14:00 - 16:00 Uhr unter Tel. 06359 8001-7777Bürgerbus „Moritz“Kostenlose Fahrten dienstags und donnerstags von 08:00 - 18:00 UhrAnmeldung am Vortag montags und mittwochs von 15:00 - 17:00 Uhr unter Tel. 06359 8001-7888Schwimmbäder (nur während der Badesaison)Schwimmbad Hettenleidelheim ........................................Tel. 06351 124174Burgschwimmbad Altleiningen ........................................Tel. 06356 919067

  • Ausgabe 30/2018 - 3 - 26. Juli 2018

    26.07. – 09.08.2018

    Haus der Deutschen Weinstraße in Bockenheim Tel.: 06359 8001-3002, Fax: 06359 8001 8309, e-mail: [email protected]

    Veranstaltungen für den Kalender senden Sie bitte per Mail oder Fax an die Tourist-Information

    Datum Uhrzeit Ort Veranstaltung

    Veranstaltungen

    26.07. 14:00-17:00 Kirchheim Gemeinde, Seniorennachmittag26.-30.07. Neuleiningen Weingüter Neuleiningen, Burgweinfest,www.burg-weinfest.de26.07. 14:30 Obrigheim Seniorenclub, Seniorentreff, Bürgerhaus27.+28.07. Gerolsheim MGV, Brunnenfest27.-29.07. Großkarlbach Sektkellerei Schreier & Kohn, „Grill meets wine“Vinothek

    Hauptstr. 36, www.sektkellerei-sk.de27.07.-02.08. Gerolsheim Schützenverein, Jugendlager28.07. 18:00 Dirmstein Kulturverein, Mittelalterkonzert „A la mi presente“, Musik

    und Tafeley, Eintritt 25 €, Hofcafé „Ebbes“ Familie Best Marktstr. 1,Reservierung 06359 924949 oder 06238 3661 [email protected]

    28.07. 15:00 Großkarlbach Kultur-und Weinbotschafterin, Weinwanderung „Von Müh-len und Früchtchen“, Dauer ca. 3 Std. Kosten 10 € pro Person, Anmeldung:0162 2821846 [email protected]

    28.-29.07. Hettenleidelheim Fischerfest, Vereinsheim an der B 4728.-29.07. Hertlingshausen Sauhäuschenkerwe28.07. 17:00 Obrigheim SPD, Pappelfest, Roter Platz/Sportplatz29.07. Bockenheim Burschenschaft, SchoppenRock unplugged29.07. Carlsberg Naturfreunde, Tageswanderung „4 Burgen und ein Bergwerk

    bei Nothweiler“29.07. 14:00-18:00 Dirmstein Kulturverein, Weinrast am Pavillon30.07.-01.08. Ebertsheim RVE Rodenbach, Zeltlager und Abnahme Radsportabzeichen02.08. 14:00-17:00 Kirchheim Landfrauen, Seniorennachmittag03.08. 18:00 Bockenheim Gesangverein, Grillfest, Sängerheim03.08. 19:30 Großkarlbach Theater Alte Werkstatt Frankenthal e.V., Theater Open Air

    „Tipitipitipso in Balla Italia – Die Kult-Schlagershow, Tel: 06233 354826, www.tawfrankenthal.de

    03.+04.08. Dirmstein Gemeinde/Bernhared Wencel, Bayerisches Bierfest, Schlossplatz03.+04.08. 20:00 Tiefenthal-Nackterhof Reinhard Stephan, Konzert mit mehreren Bands03.-06.08. Obrigheim SG Unteres Eistal, Obrigheimer Kerwe,Rosengarten03.-07.08. Hertlingshausen Kerwe04.+05.08. Gerolsheim Spargelhof Schreiber, Fest Erdbeere küsst Kürbis04.08. 11:30-18:30 Tiefenthal Masurenhof, Sommer-und Spielfest, Masurenhofgelände05.08. 07:00 Ebertsheim RVE, Zeitfahren, Sportabzheichen mit Einzelstarts05.08. 10:00 Ebertsheim Freie Liste e.V., Bayerischer Frühschoppen05.08. 11:00 Obrigheim SG Unteres Eistal, Kunst- und Bauernmarkt05.08. 11:00 Wattenheim SPD, „Tischlein deck dich“ – jeder bringt etwas zu essen sowie

    Teller und Besteck mit, Parkplatz der Festhalle06.08. 18:00 Obersülzen Landfrauen, Spieleabend und geselliges Beisammensein, DGH08.08. Carlsberg Naturfreunde, Abendwanderung „Lerne deine Heimat ken-

    nen – Friesenheim“08.08. Gerolsheim Prot. Kirche, Seniorennachmittag09.08. 14:00-17:00 Kirchheim Landfrauen, Seniorennachmittag09.08. 14:30 Obrigheim Seniorenclub, Seniorentreff, Bürgerhaus09.08. 19:00 Obrigheim Landfrauen, Landfrauen Kreativ, Bürgerhaus

  • Ausgabe 30/2018 - 4 - 26. Juli 2018

    Nichtamtlicher Teil

    › NABU Eisenberg/LeiningerlandDer NABU lädt ein zum Monatstreffen, am Mittwoch den 08.08.2018 um den Kerzenheimer Wald.Wir machen einen Spaziergang unter Leitung von Förster Franz Kern durch den Pfälzer Wald bei Rosenthal.Treffpunkt:19:00 Uhr Arleshof vor Rosenthal, Gästeparkplatz des Hofs von Familie Vorbeck.Gäste und Mitglieder sind willkommen. Infos Telefon: 06359-860560 oder [email protected]

    Schulnachrichten

    › Schulbuchausgabe der Grundschulen im Schuljahr 2018/2019

    Die Ausgabe der Schulbücher findet für alle Grundschulen nur bei der Servicestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland statt.Die Servicestelle befindet sich in der Verbandsgemeindever-waltung, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Erdgeschoss, Zimmer 005. Hier unterstützen Sie Frau Junger (Tel. 06359/8001-4082) und Frau Fuhr (Tel. 06359/8001-4081).Die Bücher können vom 30.07.2018 - 10.08.2018 zu den fol-genden Zeiten abgeholt werden:Unsere Öffnungszeiten:Montag – Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 UhrDonnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 UhrFreitag 08.30 - 12.00 Uhr

    Amtlicher Teil

    › NotarsprechtagDer Sprechtag von Notar Dr. Gunther Phillippsen (Grünstadt) findet jeden ersten Donnerstag im Monat von 16.00 - 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeinde Leiningerland am Standort Het-tenleidelheim (Hauptstr. 45, Besprechungszimmer UG 01) statt.Voranmeldung beim Notariat, Tel.: 06359 83041

    › Sprechstunden zu Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

    Der Betreuungsverein in der Lebenshilfe Bad Dürkheim berät und unterstützt kostenlos in allen Fragen zum Betreuungsrecht und vorsorgenden Verfügungen (Vorsorgevollmacht, Betreu-ungsverfügung und Patientenverfügung) und hält hierzu Sprech-stunden bei der Verbandsgemeinde Leiningerland ab:

    Jeden 2. Donnerstag im Monat von 15.00 – 17.00 Uhr in der Außenstelle in Hettenleidelheim, Hauptstraße 45Termine: 09.08.2018

    13.09.201811.10.201808.11.201813.12.2018

    Jeden 3. Donnerstag im Monat von 15.00 – 17.00 Uhr im Verwaltungsgebäude in Grünstadt, Industriestr. 11, Zimmer 304 (3. OG)Termine: 16.08.2018

    20.09.201818.10.201815.11.201820.12.2018

    Ansprechpartner ist Herr Peter Schädler vom Betreuungsver-ein der Lebenshilfe, Tel. 06322 989592; e-mail: [email protected]

    Von Mühlen und Frücht(ch)en

    Weinbergswanderung rund um

    Großkarlbach Das romantische Mühlendorf zeigt sich am Eckbach entlang von

    seiner schönsten Seite. Ein Besuch im Weingut Frank Dietrich stärkt

    uns für den weiteren Weg an den vielen Mühlen und seltenen

    Bäumen vorbei, wir pausieren am Rand der Weinberge mit dem

    Weingut Carmen Krück und gehen dann hinaus in die Wingerte, wo

    die Trauben eifrig reifen und heilende Hexenkräuter den Weg

    säumen. Zum Ausklang genießen wir noch eine Kostprobe der

    Sektkellerei Schreier & Kohn bei traumhafter Aussicht.

    Samstag, 28. Juli,15.00 Uhr

    Treffpunkt: Parkplatz am ehemaligen Bahnhof

    Dauer ca. 3,5 Stunden, feste Schuhe nützlich

    Bitte anmelden!

    Tel: 0162 - 282 18 46 [email protected]

    Haus der Deutschen Weinstraße in Bockenheim Tel.: 06359/8001-820 Fax: 06359/8001-812, E-mail: [email protected]

    Verbandsgemeinde Leiningerland

  • Ausgabe 30/2018 - 5 - 26. Juli 2018

    ßungsfeier in der Turnhalle und um 10.45 Uhr fängt der Schul-jahresanfangsgottesdienst in der ev. Schlosskirche/Mühlheim an. Für die 2. bis 4.Klasse endet der Unterricht stundenplan-mäßig; die 1. Klasse hat nach dem Gottesdienst frei.

    Schulleiterin Bettina GöbelErinnerungElternabend der Betreuenden Grundschule nur für die Eltern der neuen 1. Klasse am Montag, den 06.08.2018 um 19.30 Uhr

    › Grundschule ObrigheimEinschulungAm Montag, den 06.08.2018, beginnt wieder die Schule um 07.45 Uhr für die 2., 3. und 4. Klasse. Der Unterricht endet für die 2. Klasse um 11.45 Uhr und für die 3. und 4. Klasse um 12.50 Uhr.Am Dienstag, den 07.08.2018, freuen wir uns darauf, unsere Schulanfänger zu begrüßen. Um 08.45 Uhr beginnt die Begrü-

    Mitteilungen der Kreisverwaltung

    › Schulverkehrsfahrplan zu den Grundschulstandorten Kirchheim und Kleinkarlbach während der Baumaßnahme in Kleinkarlbach

    Schulfahrplangültig Baustelle "Sperrung Ortsdurchfahrt Kleinkarlbach"Grundschule Kirchheim a.d. Weinstr.Relation BissersheimSchulbeginn 08:00

    Ort Abfahrtszeit Fahrt-Nr. BemerkungenBissersheim Friedhof 07:32 460-203 Mo-Fr an SchultagenBissersheim Siegel 07:33Kirchheim im Bügen 07:38Kirchheim Pfeiffer 07:39Kirchheim Schule an 07:40Kirchheim Schule ab 07:40 454 - 213 umsteigenKleinkarlbach-Schule 07:43

    Unterrichtsschluss 12:00

    Ort Abfahrtszeit Fahrt-Nr. BemerkungenKleinkarlbach-Schule 12:03 460-218 Mo-Fr an SchultagenKirchheim-Schule 12:07Bissersheim-Friedhof 12:14Bissersheim-Siegel 12:15

    Unterrichtsschluss 13:00

    Ort Abfahrtszeit Fahrt-Nr. BemerkungenKleinkarlbach-Schule 13:07 460-222 Mo-Fr an SchultagenKirchheim-Schule 13:09Bissersheim-Friedhof 13:11Bissersheim-Siegel 13:12

  • Ausgabe 30/2018 - 6 - 26. Juli 2018

    Schulfahrplangültig Baustelle "Sperrung Ortsdurchfahrt Kleinkarlbach"Grundschule Kirchheim a.d. Weinstr.Relation Neuleiningen Schelmäcker/Kreuz/MalzfabrikSchulbeginn 08:00

    Ort Abfahrtszeit Fahrt-Nr. BemerkungenNeuleiningen Schelmenäcker 07:27 454-213 Mo-Fr an SchultagenNeuleiningen Kreuz 07:28Neuleiningen Malzfabrik 07:29Kirchheim Schule 07:40 Kleinkarlbach Schule 07:43

    Unterrichtsschluss 12:00

    Ort Abfahrtszeit Fahrt-Nr. BemerkungenKleinkarlbach Schule 12:10 454-225 Mo-Fr an SchultagenKirchheim Schule 12:13Neuleiningen Malzfabrik 12:25Neuleiningen Kreuz 12:26Neuleiningen Schelmenäcker 12:27

    Unterrichtsschluss 13:00

    Ort Abfahrtszeit Fahrt-Nr. BemerkungenKleinkarlbach Schule 13:15 454 -237 Mo-Fr an SchultagenKirchheim Schule 13:18Neuleiningen Malzfabrik 13:30Neuleiningen Kreuz 13:31Neuleiningen Schelmenäcker 13:32

    Schulfahrplan

    gültig Baustelle "Sperrung Ortsdurchfahrt Kleinkarlbach"

    Grundschule Kirchheim a.d. Weinstr. +

    Grundschule Kleinkarlbach

    Relation Battenberg

    Schulbeginn 08:00

    Ort Abfahrtszeit Fahrt-Nr. Bemerkungen

    Battenberg-Ort 07:40 453-213 Mo-Fr an Schultagen

    Kleinkarlbach Flurystraße 07:44

    Kleinkarlbach Schule an 07:47 umsteigen

    Kleinkarlbach Schule ab 07:54 453-217

    Kirchheim Schule 07:58

  • Ausgabe 30/2018 - 7 - 26. Juli 2018

    Unterrichtsschluss 12:00

    Ort Abfahrtszeit Fahrt-Nr. Bemerkungen

    Kirchheim Schule 12:03 454-225454-225 Mo-Fr an SchultagenKleinkarlbach Schule 12:07 umsteigenKleinkarlbach-Schule ab 12:09 453-236

    Battenberg-Ort 12:13

    Unterrichtsschluss 13:00

    Ort Abfahrtszeit Fahrt-Nr. Bemerkungen

    Kirchheim-Schule 13:03 460-222 Mo-Fr an Schultagen

    Kleinkarlbach Schule an 13:07

    Kleinkarlbach Schule ab 13:08 453-240 umsteigen

    Kleinkarlbach Flurystraße 13:10

    Battenberg-Ort 13:14

    › Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland

    Ausnahmeregelung wegen starker TrockenheitAufgrund der starken Trockenheit und den daraus resultie-renden Problemen der Tierhalter bei der Versorgung mit Grundfuttermitteln wird eine Ausnahmegenehmigung für den EULLa-Programmteil „Umweltschonende Grünlandbe-wirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland“ für die nachfolgend aufgeführten Regionen (Landkreise und kreisfreie Städte) erteilt: Ahrweiler, Altenkir-chen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Donnersbergkreis, Frankenthal, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Huns-rück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Speyer, Wes-terwaldkreis, Worms.In Ergänzung zu den in den Grundsätzen für die „Umwelt-schonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland“ unter 3.4 aufgeführten Futtermitteln, die zugekauft werden dürfen, können für das Jahr 2018 weitere Grundfuttermittel wie z. B. Heu und Silage bzw. andere Grünfutterpflanzen erworben werden. Der Zukauf kann durch Schnittnutzung und Transport des Grün-gutes oder unmittelbare Beweidung nicht zum Unternehmen gehörender Futterflächen erfolgen. Der Erwerb von Grundfut-termitteln einschl. der Beweidung kann für 2018 abweichend, wie unter 3.4 der Grundsätze aufgeführt, ab sofort erfolgen.Wir machen darauf aufmerksam, dass hierfür ein Antrag des Teil-nehmers bei der zuständigen Kreisverwaltung erforderlich ist.

    › Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen

    Landwirtschaftsminister Wissing hat Landwirten in weite-ren Regionen genehmigt, brachliegende Ackerflächen zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Hin-zugekommen nun Flächen im Bereich der Landkreise und kreisfreien Städte Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Donnersbergkreis, Frankenthal, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Speyer, Westerwaldkreis und Worms.

    „Die Trockenheit hat die Futterversorgung für viele tierhal-tende Betriebe deutlich erschwert.Mit dieser Maßnahme wollen wir dazu beitragen, einen Futter-engpass für die betroffenen Landwirte zu verringern“ sagte Land-wirtschaftsminister Wissing. Damit reagiert der Minister auf die Futterknappheit infolge der Trockenheit in bestimmten Regionen von Rheinland-Pfalz.Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzah-lungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab sofort in den genannten Regionen brachliegende Ackerflächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen, teilte Minister Dr. Wissing mit.Ein Großteil der Ackerbrachen sei aktiv begrünt und biete somit eine gute Möglichkeit, die bestehenden Futterengpässe zumin-dest teilweise auszugleichen, so Wissing.

    Mitteilungen anderer Behörden und Institutionen

    › Landesamt für SteuernBetrügerische E-Mails im Namen der SteuerverwaltungViele Steuerzahler erwarten in diesen Tagen eine Steuererstat-tung ihres Finanzamts.Diesen Umstand nutzen derzeit Betrüger und versenden E-Mails im Namen der Steuerverwaltung, zum Teil sogar mit Absender Bundesfinanzministerium. Dem Empfänger wird dabei eine konkrete Steuererstattung versprochen und er wird aufgefordert, per Link seine Kontoinformationen bekannt zu geben bzw. zu aktualisieren. Das Landesamt für Steuern warnt ausdrücklich davor, auf diese sogenannten Phishing-Mails zu reagieren. Die Steuerverwaltung verschickt keine E-Mails mit Aufforderung, ihre Kontoinformationen oder andere persönli-chen Daten auf darin verlinkten Webseiten bekannt zu geben.Bei bereits erfolgter Bekanntgabe der Kontodaten sollten Betroffene umgehend ihre Bank kontaktieren. Bei ungewöhn-lichen Vorgängen empfiehlt das Landesamt für Steuern, sich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls die Polizei einzuschalten.

  • Ausgabe 30/2018 - 8 - 26. Juli 2018

    › StellenausschreibungDie Ortsgemeinde Wattenheim sucht ab 1. August 2018

    eine/einen staatlich anerkannte/n Erzieher/inoder

    eine Fachkraft mit vergleichbarem Berufsabschluss.Es handelt sich um eine zunächst auf ein Jahr befristete Vollzeitstelle.Die Eingruppierung erfolgt gemäß dem Anhang zur Anlage C (VKA) zum TVöD (Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst).Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 30. Juli 2018 an:

    Verbandsgemeindeverwaltung LeiningerlandFachbereich 1

    Industriestraße 11, 67269 GrünstadtBewerbungsunterlagen bitte nur als unbeglaubigte Kopien einreichen und keine Mappen oder Klarsichtfolien verwenden, da eine Rückgabe aus Kostengründen nicht erfolgt. Datenschutzgerechte Behandlung wird garantiert.Nähere Auskünfte erteilt die Kindertagesstättenleiterin, Frau Schindler, Tel.: 06356 8382.

    AltleiningenFrank DennhardtAltleiningen, Tel.06356 215, Mobil: 0172 6839359Sprechstunden montags 17.00 - 18.30 Uhrim Rathaus, Hauptstr. 47Tel. während der Sprechstunde 06356 284

    Amtlicher Teil

    › Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Altleiningen

    Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde AltleiningenSitzungstag Donnerstag, 02.08.2018, 19:00 UhrSitzungsort Gemeindesaal Altleiningen, Hauptstraße 47,

    Tagesordnungöffentliche Sitzung1. Umbau und Erweiterung KiTa Schatzinsel; Vergabe Pfahl-

    gründungen und Sachstandsbericht2. Wegebau Junghof/ NeuhofAuftragsvergabe3. Ortskernsanierung Höningen; hier: Förmliche Festlegung

    des Sanierungsgebietes und Beschluss über die Sanie-rungssatzung „Sanierungsgebiet - Ortskern Höningen“

    4. Regelung private, steuerliche Beratung von Bauherren im Rahmen der Sanierung

    5. Entscheidung über das städtebauliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, BV-Nr.: 01/0012/18, Bauantrag mit Befreiungsantrag; Nutzungsänderung von Wohnen in Naturheilpraxis mit Anbau für 2 Appartements

    6. Anfragen und MitteilungenGez. Frank Dennhardt, Ortsbürgermeister

    › Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Altleiningen für das Jahr 2018 vom 17.7.2018

    Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:§ 1 Ergebnis- und FinanzhaushaltFestgesetzt werden1. im Ergebnishaushaltder Gesamtbetrag der Erträge auf 2.830.490 €der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.933.010 €der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf -102.520 €

    Stellenausschreibungen

    › StellenausschreibungDie Ortsgemeinde Dirmstein sucht zum nächstmögli-chen Termin für ihre Kindertagesstätte „Himmelszelt“

    eine/einen staatlich anerkannte/n Erzieher/inoder

    eine Fachkraft mit vergleichbarem Berufsabschluss.Es handelt sich um eine zunächst bis 31. August 2019 befristete Teilzeitstelle, mit der Aussicht auf Weiterbeschäf-tigung. Die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeits-zeit beträgt 19,5 Stunden.Die Eingruppierung erfolgt gemäß dem Anhang zur Anlage C (VKA) zum TVöD (Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst).Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 31. Juli 2018 an die

    Verbandsgemeindeverwaltung LeiningerlandFachbereich 1

    Industriestraße 11, 67269 GrünstadtBewerbungsunterlagen bitte nur als unbeglaubigte Kopien einreichen und keine Mappen oder Klarsichtfolien verwenden, da eine Rückgabe aus Kostengründen nicht erfolgt. Datenschutzgerechte Behandlung wird garantiert.Nähere Auskünfte erteilt die Kindertagesstättenleiterin, Frau Henrich, Tel.: 06238 1338.

    › StellenausschreibungDie Ortsgemeinde Obrigheim sucht zum nächstmögli-chen Termin für ihre Kindertagesstätte „Eisbachbande“

    eine/einen staatlich anerkannte/n Erzieher/inoder

    eine Fachkraft mit vergleichbarem Berufsabschluss.Es handelt sich um eine zunächst bis 31. August 2019 befristete Teilzeitstelle. Die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 29,25 Stunden.Die Eingruppierung erfolgt gemäß dem Anhang zur Anlage C (VKA) zum TVöD (Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst).Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 31. Juli 2018 an die

    Verbandsgemeindeverwaltung LeiningerlandFachbereich 1

    Industriestraße 11, 67269 GrünstadtBewerbungsunterlagen bitte nur als unbeglaubigte Kopien einreichen und keine Mappen oder Klarsichtfolien verwenden, da eine Rückgabe aus Kostengründen nicht erfolgt. Datenschutzgerechte Behandlung wird garantiert.Nähere Auskünfte erteilt die Kindertagesstättenleiterin, Frau Wippel, Tel.: 06359 946580.

    Wichtiger hinWeis an alle einsender von

    FotosBitte beachten Sie, dass aus Qualitätsgründen nur Fotos mit folgender Mindestgröße druckbar sind:Bei 90 mm Breite (1-spaltig) mind. 850 Pixel in der BreiteBei 185 mm Breite (2-spaltig) mind. 1.750 Pixel in der Breite.Das entspricht einer Bildauflösung von 240 dpi.Fotos mit geringerer Auflösung werden nicht mehr abgedruckt. Hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Redaktion

  • Ausgabe 30/2018 - 9 - 26. Juli 2018

    Der Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan Gasversorgung liegen zur Einsichtnahme vom 30.7.2018 bis 7.8.2018 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 205, öffentlich aus.

    Altleiningen, den 17.7.2018gez. Dennhardt, Ortsbürgermeister

    Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Ver-letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntma-chung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn Rechtsverletzungen nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeich-nung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gelten gemacht worden sind (§ 24 Abs. 6 Satz 4 GemO Rheinland-Pfalz).

    Grünstadt, 17.7. 2018i. V. gez. Findt

    1. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Leiningerland

    › Schulbuchausgabe der Grundschulen im Schuljahr 2018/2019

    Veröffentlichung sh. unter Schulnachrichten

    › Geburtstage im August11.08. Kühner Peter, 80 Jahre12.08. Hennhöfer Jürgen, 75 Jahre16.08. Wilhelm Ursula, 75 Jahre17.08. Noll Elvira, 90 Jahre21.08. Jutzi Barbara, 100 JahreHerzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsge-meinde und alles Gute im neuen Lebensjahr.

    Battenberg (Pfalz)Wolfgang PahlkeBattenberg, Tel. 06359 2118Sprechstunde 1. Montag im Monat 18 - 19 Uhr

    Amtlicher Teil

    › Geburtstage im AugustHerzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsge-meinde und alles Gute im neuen Lebensjahr.

    › Schulbuchausgabe der Grundschulen im Schuljahr 2018/2019

    Veröffentlichung sh. unter Schulnachrichten

    BissersheimHeinrich KraußBissersheim, Tel. 06359 82383Sprechstunde nach Bedarf [email protected]

    Amtlicher Teil

    › Pfalzwerke Netz AGAggregatbetrieb

    Die Pfalzwerke Netz AG führt in der Gemeinde Bissersheim ab Dienstag, den 07.08. bis 08.08.2018 jeweils zwischen 08:00 und 16:00 Uhr gemäß § 17 Niederspannungsanschlussverord-nung (NAV) dringende Wartungs- und Sanierungsarbeiten im Stromversorgungsnetz durch. Die Stromversorgung wird mit-tels Notstromaggregat gewährleistet.Zwischen 15:00 und 16:00 Uhr muss mit einer kurzzeitigen Stromunterbrechung gerechnet werden.Eine Einspeisung aus Eigenerzeugungsanlagen ist während der Durchführung der Arbeiten nicht möglich. Bitte schützen

    2. im Finanzhaushaltder Saldo der ordentlichenEin- und Auszahlungen auf 6.980 €die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 378.310 €die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 729.500 €der Saldo der Ein- und Auszahlungenaus Investitionstätigkeit auf -351.190 €der Saldo der Ein- und Auszahlungenaus Finanzierungstätigkeit auf -344.210 € .§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen KrediteDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Auf-nahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt fürzinslose Kredite auf 0 €verzinste Kredite auf 351.190 €zusammen auf 351.190 €§ 3 VerpflichtungsermächtigungenVerpflichtungsermächtigungen werden keine veranschlagt.§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur LiquiditätssicherungKredite zur Liquiditätssicherung werden in der Haushaltssat-zung der Verbandsgemeinde Leiningerland festgelegt.§ 5 SteuersätzeDie Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:Grundsteuer A auf 300%Grundsteuer B auf 370%Gewerbesteuer auf 370%Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werdenfür den ersten Hund 84 €für den zweiten Hund 108 €für jeden weiteren Hund 132 €für den 1. Kampfhund 372 €für den 2. Kampfhund 492 €für jeden weiteren Kampfhund 624 €§ 6 Gebühren und BeiträgeDie Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemein-deeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:Beitrag zur Unterhaltung der Wirtschaftswege 10 €/ha§ 7 StellplatzverpflichtungenDer Ablösebetrag über die Ablösung der Stellplatzverpflich-tungen wird festgesetzt auf 5.000 €§ 8 EigenkapitalDer Stand des Eigenkapitalsbeträgt zum 31.12.2016 1.643.441,26 €Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitalsbeträgt zum 31.12.2017 1.825.431,26 €und zum 31.12.2018 1.722.911,26 €.§ 9 InvestitionenInvestitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.Hinweis:Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushalts-satzung wurden mit Schreiben vom 12.07.2018 erteilt.

  • Ausgabe 30/2018 - 10 - 26. Juli 2018

    › Einladung zur BürgerinformationHiermit ergeht herzliche Einladung an alle Interessierte zur Vorstellung der Machbarkeitsstudie der Verkehrsuntersu-chung „Umgehungstraße B271“ durch das Ingenieurbüro R+T aus Darmstadt am Dienstag, 7. August 2018 um 19.00 Uhr in der Festhalle Emichsburg.Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen.

    Kurt Janson, Ortsbürgermeister

    › Vollsperrung Leininger Ring

    Wegen Anschlussarbeiten am Anwesen Leininger Ring 123 wird der Bereich ab Ein-mündung Schiffergasse bis Einmündung Schloßweg vom 30.07.18 bis 03.08.18 für den

    Fahrzeugverkehr voll gesperrt.Die Anwohner des gesperrten Bereiches werden gebeten, ihre Müllgefäße und Wertstoffsäcke an den Müllabfuhrtagen außerhalb des Baustellenbereiches an eine vom Müllfahrzeug erreichbare Stelle abzustellen.Der Anliegerverkehr wird soweit als möglich gewährleistet.Die Umleitungsstrecke führt von:Weinstraße (B 271) – Kellereistraße – Unterer Graben – Uhland-straße – Leininger Ring und umgekehrt.Die Bevölkerung wird auf die Vollsperrung aufmerksam gemacht und um Verständnis für die Beeinträchtigungen gebeten.

    Ihre Straßenverkehrsbehörde

    › Schulbuchausgabe der Grundschulen im Schuljahr 2018/2019

    Veröffentlichung sh. unter Schulnachrichten

    › Geburtstage im August05.08. Ugan Yilmaz, 85 Jahre07.08. Tiesler Hartmut, 85 Jahre09.08. Diemer Hiltrud, 70 Jahre15.08. Rothermund Ida, 85 Jahre22.08. Kern Horst, 75 Jahre25.08. Lechner Heidrun, 70 Jahre25.08. Rückert Helga, 75 Jahre29.08. Diemer Herbert, 75 JahreHerzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsge-meinde und alles Gute im neuen Lebensjahr.

    Nichtamtlicher Teil

    › GesangvereinGrillfestDer Gesangverein Bockenheim lädt alle Mitglieder und Freunde zum alljährlichen Grillfest am Freitag, den 3. August um 18.00 Uhr ein. Das Grillfest findet dieses Jahr im Hof am Sängerheim, Weinstr. 53, statt. Bitte Gedeck mitbringen.

    Sie Ihre empfindlichen Geräte, indem Sie diese Geräte vom Netz trennen. Bei ortsfesten Geräten (z.B. Heizungsanlagen, Antennenanlagen, Durchlauferhitzer) ist die Steuersicherung auszuschalten (Bedienungsanleitung Herstellers beachten). Schalten Sie die Steuersicherung erst wieder ein, nachdem die regelmäßige Stromversorgung wieder hergestellt ist.Für Rückfragen steht Ihnen das Netzteam Vorderpfalz, unter Tel.-Nr 06237-935211 zur Verfügung.

    › Schulbuchausgabe der Grundschulen im Schuljahr 2018/2019

    Veröffentlichung sh. unter Schulnachrichten

    › Geburtstage im AugustHerzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsge-meinde und alles Gute im neuen Lebensjahr.

    Bockenheim an der WeinstraßeKurt Janson Bockenheim, Tel 06359 946410Sprechstunde montags 18.00 – 19.00 UhrÖffnungszeiten Gemeindebüro:montags-donnerstags 10:30 - 12:00 UhrE-Mail: [email protected]

    Amtlicher Teil

    › Vermessungs- und Katasteramt RheinpfalzBerichtigung von Flächenangaben im Liegenschaftskataster Gemarkung KleinbockenheimIm Liegenschaftskataster wird für jedes Flurstück die Fläche in vollen Quadratmetern nachgewiesen. Die Flurstücksfläche ist eine wichtige Angabe z. B. für die Besteuerung von Liegenschaf-ten, die Abrechnung kommunaler Abgaben und Entgelte, das Erteilen von Fördermitteln im Rahmen der Agrarförderung und die Ermittlung des Bodenwerts eines Flurstücks.Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Angabe der Flurstücksfläche im Liegenschaftskataster zutref-fend bzw. innerhalb geringer Toleranzen korrekt nachgewie-sen ist. Sie kann aber auch aufgrund historisch bedingter schlechter Qualität der erhobenen Liegenschaftszahlen oder Berechnungsfehlern von der tatsächlichen Fläche eines Flur-stücks abweichen. Dies gilt insbesondere für Flächen von Flurstücken, die auf der Grundlage von Vermessungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts berechnet wurden. Zum Einen wurden bei diesen so genannten Urvermessungen Messwerkzeuge und Vermessungs-verfahren verwendet, die die heutigen Anforderungen an genaue Vermessungsergeb-nisse nicht erfüllten, und zum Andern wurden die aus der Urvermessung abgeleiteten Flächen lediglich mit graphischer Genauigkeit ermittelt.Es ist daher beabsichtigt, die in der Gemarkung Kleinbocken-heim gelegenen Flurstücke hinsichtlich der Zuverlässigkeit ihrer Flächenangaben anhand der vorliegenden Liegen-schaftszahlen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Der recht-mäßige Verlauf der Flurstücksgrenzen - so wie er sich aus den Nachweisen des Liegenschaftskatasters ergibt – wird dabei nicht geändert. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermes-sungswesen) sind wir verpflichtet, unrichtige bzw. ungenaue Flächenangaben zu berichtigen, wenn die zulässige Toleranz überschritten wird und die neu ermittelte Fläche zweifels-frei richtiger (zuverlässiger) als die bisherige Angabe ist. Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters wird den Eigentü-merinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten durch eine ortsübliche Bekanntmachung öffentlich bekannt gegeben.Fragen zu der beabsichtigten Maßnahme werden die Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter des Vermessungs- und Katas-teramtes Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4, 76829 Landau in der Pfalz (06341/149 0) gerne beantworten.

    Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt der Verlag entgegen

    unter folgenden Nummern:06502/9147-335, -336, -713 und -716

    Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:[email protected]

    Zeitungsleser wissen mehr!

  • Ausgabe 30/2018 - 11 - 26. Juli 2018

    com Telefon 015227126606, und Frau Zaborsky: [email protected] (Telefon 017670458989)…und empfehlen will ich Ihnen natürlich die „Sauhäuschen-kerwe“ am Samstag und Sonntag – der Verschönerungsver-ein Hertlingshausen freut sich über Ihren Besuch und bewirtet Sie gerne!

    Dr. Werner Majunke, Ortsbürgermeister

    › Schulbuchausgabe der Grundschulen im Schuljahr 2018/2019

    Veröffentlichung sh. unter Schulnachrichten

    › Geburtstage im August06.08. Mann Ruth, 90 Jahre12.08. Hamann Petra, 70 Jahre15.08. Ritter Inge, 70 Jahre16.08. Frohnert Günther, 80 Jahre19.08. Praast Elisabeth, 90 Jahre25.08. Bertsch Jürgen, 75 Jahre25.08. Miketta Heidemarie, 75 Jahre25.08. Nachbauer Karl-Heinz, 70 Jahre30.08. Neuß Gerhard, 80 JahreHerzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsge-meinde und alles Gute im neuen Lebensjahr.

    Nichtamtlicher Teil

    Der Verschönerungsverein Hertlingshausen 1899 e.V.

    lädt ein zur traditionellen Sauhäuschenkerwe in Hertlingshausen

    am 28. und 29. Juli 2018 Festplatz am Kahlenberg

    Samstag ab 16:00 Uhr Bewirtung

    Sonntag ab 10:00 Uhr Frühschoppen mit Weißwurstfrühstück

    anschließend das beliebte Waldfest zur Kerwe. Bereits zum Frühschoppen am Sonntag spielt das „Weinstraßen Duo Horst und Wolfgang“ zur Unterhaltung der Gäste.

    Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt.

    Am Sonntag gibt es ab 14:00 Uhr Kaffee und selbstgebackenen Kuchen.

    In diesem Zusammenhang bitten wir wieder um Kuchenspenden

    Wenn das Wetter schön ist, feiert es sich besonders gut im Wald. Und wenn es regnen sollte, stört das auch nicht die gute Stimmung, die Halle am Sau-häuschen bietet Platz für viele Gäste. Wir freuen uns auf viele Besucher zur Sauhäuschen Kerwe Besuchen Sie auch unsere WEB-Seite: https://vv-hertlingshausen.jimdo.com

    Navi: 67316 Carlsberg,Lampertsteig

    › Förderverein zur Unterstützung bei Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden der prot. Kirchengemeinde Carlsberg-Hertlingshausen

    Mitgliederversammlungam Freitag, 10. August 2018, 18:30 Uhr, im Prot. Gemeinde-haus Carlsberg

    CarlsbergDr. Werner MajunkeCarlsberg, Tel. Mobil: 0162 8583535E-Mail: [email protected] dienstags 18.30 - 19.30 Uhr, im Bürgerhaus sowie tel. nach Vereinbarung,Tel. während der Sprechstunde 06356 1520

    Amtlicher Teil

    › Der Ortsbürgermeister informiertLiebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,in der letzten Ratssitzung hat der Rat neben verschiedenen Bauangelegenheiten zwei Beschlüssen gefasst, die unseren Gemeindewald betreffen:1. Ein neues „Forsteinrichtungswerk“, das ist ein Plan für die

    langfristige Entwicklung und Bewirtschaftung unseres Waldes. Dazu muss man sagen, dass unser Gemeinde-wald wegen seiner relativ geringen Größe und Zusammen-setzung kein echter Wirtschaftsfaktor ist, sondern eher ein Faktor für die Erholung. Er soll jedoch sinnvoll gepflegt und weiter entwickelt und – was die Baumarten betrifft – arten-reicher werden (was ein langsamer Prozess ist). Aus den glei-chen Gründen wurde der zweite Beschluss gefasst:

    2. Der Beitritt der Ortsgemeinde zum Forstzweckverband Jerusalemsberg-Leiningerwald. Wir wollen nicht als rela-tiv kleine Waldgemeinde unseren Wald isoliert bewirt-schaften und pflegen, sondern sinnvollerweise in einem größeren fachlichen Verbund.

    Wer sich für Details interessiert, kann diese auf der Gemeinde-homepage www.carlsbergpfalz.de nachlesen.Und ich muss wieder einmal darauf hin weisen: Entgegen manchen Auffassungen sind bei uns erschwingliche Bauplätze und Wohnungen weiterhin knapp. Wer also etwas anzubieten hat oder weiß, möge sich bitte an unsere Leerstandslotsen wenden: Herrn Mathias Menning, Mail mmenning13@gmail.

  • Ausgabe 30/2018 - 12 - 26. Juli 2018

    › Geburtstage im August08.08. Lautermann Erika, 75 Jahre16.08. Rössler Rudolf, 70 Jahre19.08. Enderling Brigitta, 70 Jahre21.08. Bauer Hannelore, 70 JahreHerzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsge-meinde und alles Gute im neuen Lebensjahr.

    Nichtamtlicher Teil

    › Weinrast-Pavillon am SchlossplatzGeöffnet ist der Pavillon jeden Sonntag von 14.00 - 18.00 Uhr. Er wird von den örtlichen Vereinen bewirtschaftet.Es werden Dirmsteiner Weine und alkoholfreie Getränke ange-boten. Ein kleiner Imbiss wird ebenfalls gereicht.Bewirtung am 29.07. – Kulturverein St. Michael

    › KolpingfamilieAuf den Spuren Adolph Kolpings

    Freitag, 27.7.2018, Beginn: 19.00 Uhr, Kath. Pfarrheim DirmsteinWir laden ein zu einem Abend über Adolph Kolping. Aus ver-schiedenen Perspektiven soll das Wirken Kolpings betrachtet werden. Kein trockener Vortrag, sondern in verschiedenen spielerischen Formen soll der Gesellenvater den Teilnehmern nähergebracht werden.Der Abend dient auch der Vorbereitung auf die Stadtführung am darauffolgenden Samstag in Köln. Selbstverständlich sind auch Nichtteilnehmer an der Kölnfahrt eingeladen, die Bio-graphie eines großen Mannes des 19. Jahrhunderts kennen-zulernen.

    › LandfrauenvereinWir treffen uns am Donnerstag, 2. August 2018 um 14.15 Uhr an der Schule und fahren in Fahrgemeinschaften nach Dackenheim ins Restaurant-Café Golfgarten zum gemütli-chen Beisammensein.Über viele Teilnehmer würden wir uns freuen.Anmeldung bei Ellenruth Schultz, Tel. 06238/98024

    › Liederkranz 1847 Dirmstein e.V.Unsere nächste Vorstandssitzung findet statt am Donners-tag, den 26. Juli 2018 um 17.00 Uhr, Sängerheim.

    › TC Grün-Weiß DirmsteinErgebnisMixed 40 TC BW im VfR Hettenleidelheim 1 – Dirmstein 2:12Turnier für Mitglieder und FreundeSonntag, den 29.07.2018 um 10.00 Uhrgeselliges Doppelspiel mit Bewirtung.

    Bernd FindtEbertsheim, Tel. 06359 2412Sprechstunde dienstags 18 - 19 [email protected]

    Ebertsheim

    Amtlicher Teil

    › Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feldwege der Ortsgemeinde Ebertsheim vom 17.07.2018

    Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeord-nung (GemO) sowie des § 2 Abs. 1 und der §§ 7, 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

    Tagesordnung:1. Feststellen der Beschlussfähigkeit2. Bericht des Vorsitzenden3. Bericht des Rechners4. Entlastung des Vorstandes5. Informationen über anstehende Instandhaltungsmaß-

    nahmen6. Verschiedenes

    DirmsteinBernd Eberle Dirmstein, Tel 06238 667Sprechstunde dienstags 19.00 - 20.00 UhrE-Mail: [email protected]

    Amtlicher Teil

    › Schnelles Internet für DirmsteinLiebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,die Firma QUIX Breitband GmbH möchte in einem Pilotprojekt Glasfaser als schnelle Anbindung an das weltweite Internet bis in das Haus der Kunden in Dirmstein verlegen.Der Gemeinderat, die Beigeordneten und ich, als Ihr Bürger-meister begrüßen dieses Ansinnen von QUIX in Dirmstein.Bei uns soll das realisiert werden, wovon heute noch viele Gemeinden träumen bzw. was viele Bürger unseres Landes auch gerne hätten.Mittlerweile erhalten wir Nachricht von besorgten Bürgern, die befürchten, dass es kein schnelles Internet in Dirmstein, also keinen Glasfaserausbau geben wird, da zu wenige einen Anschluss wollen. Ich darf Ihnen liebe Mitbürger, die noch keinen Vertrag abgeschlossen haben, ein paar Argumente für den Glasfaserausbau, geben:Das angebotene Projekt (Glasfaser bis in Ihr Haus), stellt einen Mehrwert für Ihr Haus und allgemein für unsere Gemeinde dar.Bei der derzeitigen Diskussion über Digitalisierung und den Zukunftsstandort Deutschland stellt man immer wieder fest, dass uns viele Länder weit voraus sind.Wir in Dirmstein können mit dem Glasfaserausbau bis in die Häuser, deutschlandweit vorne dabei sein. Für die nächste Generation ist solch ein Anschluss unersetzlich.Bedenken Sie auch bitte, dass Sie in naher Zukunft nicht wie-der einen so günstigen Hausanschluss von Glasfaser erhalten werden.Meine Bitte:Überdenken Sie Ihre Entscheidung und informieren Sie sich auch im Infomobil auf dem SchlossplatzMo.- Fr. 10.00 – 20.00 UhrSa. 10.00 . 14.00 Ur

    Ihr Ortsbürgermeister Bernd Eberle

    › Bayrisch–Pfälzisches BierfestAm Freitag, 3. August und Samstag 4. August feiern wir wieder das beliebte Bierfest mit unseren Freunden aus Neuöt-ting auf unserem Schlossplatz. Schon jetzt wünsche ich Ihnen und uns schönes Bierfestwetter und gute Laune.In der Zeit vom 1. bis 6. August kann es wegen der Auf- und Abbauarbeiten für das Bierfest zu Beeinträchtigungen auf dem Schlossplatz kommen. Davon nicht betroffen sind die Parkplätze auf der Nordseite des Schlossplatzes.

    Ihr Ortsbürgermeister Bernd Eberle

    › Schulbuchausgabe der Grundschulen im Schuljahr 2018/2019

    Veröffentlichung sh. unter Schulnachrichten

    › Gemeindebüro geschlossenDas Gemeindebüro ist bis zum 10.08.2018 geschlossen. Wen-den Sie sich bitte während dieser Zeit an die Verbandsge-meinde Leiningerland in Grünstadt, Tel. 06359 8001-0.

  • Ausgabe 30/2018 - 13 - 26. Juli 2018

    Ausbau und die Unterhaltung der Feldwege der Gemeinde zur Verfügung stellen, wenn nicht Auszahlungsansprüchen von Grundstückseigentümern entsprochen wird; anderenfalls ist nach Absatz 2 zu verfahren.(2) Werden der Gemeinde Einnahmeüberschüsse aus der Jagdverpachtung und ähnlichem nicht von allen Beitrags-schuldnern zur Verfügung gestellt, so sind die der Gemeinde zufließenden Beiträge auf die Beiträge der Beitragsschuldner, die keine Auszahlungsansprüche gestellt haben, entspre-chend anzurechnen.§ 8 Entstehung des BeitragsanspruchsDer Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr.§ 9 FälligkeitDie Beiträge werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und jährlich in vier Vierteljahresraten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.§ 10 Vorausleistungen(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden.(2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen.§ 11 In-Kraft-Treten(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Bei-trägen für Feldwege der Ortsgemeinde Ebertsheim vom 01.03.1996 außer Kraft.(3) Soweit Beitragsansprüche nach der in Absatz 2 aufgeho-benen Satzung entstanden sind, gelten die bisherigen Rege-lungen weiter.

    Ebertsheim, den 17.07.2018gez. Findt, Ortsbürgermeister

    Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemeindeordnungSatzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,

    die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntma-chung der Satzung verletzt worden sind, oder

    2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichts-behörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegen-über der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Orts-gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

    Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

    Grünstadt, den 17.07.2018i. V. gez. Findt, Erster Beigeordneter

    › Schulbuchausgabe der Grundschulen im Schuljahr 2018/2019

    Veröffentlichung sh. unter Schulnachrichten

    › Geburtstage im August23.08. Fuhrmann Leni, 80 JahreHerzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsge-meinde und alles Gute im neuen Lebensjahr.

    Inhaltsübersicht:§ 1 Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen§ 2 Beitragsgegenstand§ 3 Beitragsmaßstab§ 4 Beitragsschuldner§ 5 Beitragsermittlung§ 6 Gemeindeanteil§ 7 Behandlung von Jagdpachtanteilen§ 8 Entstehung des Beitragsanspruchs§ 9 Fälligkeit§ 10 Vorausleistungen§ 11 In-Kraft-Treten§ 1 Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen(1) Die Gemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungskosten von Feldwegen.(2) Beiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.§ 2 Beitragsgegenstand(1) Der Beitragspflicht unterliegen alle im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemeinde gelegenen Grundstücke, die durch Feldwege erschlossen sind.(2) Ein Grundstück ist durch einen Feldweg erschlossen, wenn die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit besteht, ein Grundstück oder einen Grundstücksteil zu Bewirtschaftungs-zwecken über diese Wege zu erreichen. Hierbei ist es unbe-achtlich, ob es unmittelbar an einen Feldweg angrenzt, oder nur mittelbar über andere Grundstücke erschlossen wird.§ 3 BeitragsmaßstabBeitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.§ 4 BeitragsschuldnerBeitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsbe-rechtigter des Grundstücks ist.§ 5 BeitragsermittlungBei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages ist die Entwicklung der Investitionsaufwendungen und Unterhal-tungskosten der letzten drei Jahre und die zu erwartende Kostenentwicklung für die kommenden drei Jahre zu berück-sichtigen. Abweichungen von den tatsächlichen Kosten sind nach Ablauf des Bemessungszeitraumes innerhalb angemes-sener Zeit auszugleichen.§ 6 GemeindeanteilDer Gemeinderat legt fest, welchen Anteil der Aufwendungen und Kosten die Gemeinde selbst übernimmt. Dieser richtet sich bei Feldwegen nach1. dem Aufkommen von Kraftfahrzeugverkehr2. der Nutzung

    a) als Reit- und Radwege sowieb) für den Fremdenverkehr

    wenn diese Nutzungen erheblich und nicht den jeweiligen Beitragsschuldnern zuzurechnen sind.§ 7 Behandlung von Jagdpachtanteilen(1) Von den beitragsfähigen Aufwendungen und Kosten sind Einnahmeüberschüsse aus der Jagdverpachtung und ähnlichem abzuziehen, die die Grundstückseigentümer, ihre Vereinigungen oder Körperschaften für die Herstellung, den

  • Ausgabe 30/2018 - 14 - 26. Juli 2018

    werden zur Befahrung der Baufirma vereinzelt Wirtschafts-wege in Anspruch genommen. Die betroffene Leitungstrasse finden Sie im unter der Ortsgemeinde Laumersheim abge-druckten Übersichtsplan (als rote Linie dargestellt).Flurschäden werden auf das unumgängliche Mindestmaß beschränkt, aber leider sind diese unvermeidbar. Für die Regu-lierung der entstandenen Flurschäden, welche zu Lasten der ausführenden Baufirma gehen, bitten wir die Betroffenen sich direkt mit der Amprion GmbH, Lampertheim, in Verbindung zu setzen. Ansprechpartner für die Schadensregulierung ist Herr Ludwig, Telefon 02234/85-68004.

    VerbandsgemeindeverwaltungFB 2 - Natürliche Lebensgrundlage und Bauen

    › Schulbuchausgabe der Grundschulen im Schuljahr 2018/2019

    Veröffentlichung sh. unter Schulnachrichten

    › Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für Feld- und Weinbergsschutz der Ortsgemeinde Großkarlbach vom 17.07.2018

    Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeord-nung (GemO) sowie des § 2 Abs. 1 und der §§ 7, 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:Inhaltsübersicht:§ 1 Beitragsgegenstand§ 2 Zweck und Umfang des Feld- und Weinbergsschutzes§ 3 Beauftragung Dritter§ 4 Ermittlung der Beiträge, Beitragsmaßstab, Abrundung§ 5 Beitragsschuldner und Fälligkeit§ 6 In-Kraft-Treten§ 1 Beitragsgegenstand(1) Die Gemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die jährlichen Kosten des gemäß § 2 durchzuführenden Feld- und Weinbergsschutzes.(2) Der Beitragspflicht unterliegen alle im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemeinde liegenden landwirtschaftlich und wein-baulich nutzbaren Grundstücke und Grundstücksteile, die durch den Feld- und Weinbergsschutz einen besonderen Vorteil haben.(3) Der Beitragspflicht zur Starenabwehr (§ 1 Abs. 2) unterlie-gen nur diejenigen Grundstücke nach Abs. 2 und 3, die wein-baulich genutzt werden.• Unbestockte Flächen sind nicht beitragspflichtig.• Jung- bzw. Neuanlagen werden ab dem dritten Jahr nach

    der Anpflanzung beitragspflichtig.§ 2 Zweck und Umfang des Feld- und Weinbergsschutzes(1) Zweck des Feld- und Weinbergsschutzes ist es, die Wein-berge vor Starenfraß zu schützen (Starenabwehr, Starenhut).(2) Der Feld- und Weinbergsschutz erstreckt sich auf den Bereich der beitragspflichtigen Grundstücke.(3) Die Ortsgemeinde gibt alljährlich den Beginn und das Ende des Feld- und Weinbergsschutzes, jeweils spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Termin, ortsüblich öffentlich bekannt.(4) Die Ortsgemeinde legt Art und Weise sowie Intensität der Durchführung des Feld- und Weinbergsschutzes, insbeson-dere die Anzahl der einzusetzenden Weinbergsschützen bzw. die Anzahl und Art der Schallgeber jährlich fest und gibt dies alljährlich ortsüblich öffentlich bekannt.(5) Für Schutzmaßnahmen, die über den Umfang gemäß die-ser Satzung hinausgehen, sind die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten selbst verantwortlich.§ 3 Beauftragung Dritter(1) Die Ortsgemeinde ist berechtigt, eine schriftliche Ver-einbarung mit dafür geeigneten Personen oder Perso-

    Nichtamtlicher Teil

    › TSV EbertsheimAktiven-SpieleAm Samstag, 28.07., 17.00 Uhr, spielt die 1. Mannschaft in einem Freundschaftsspiel zuhause gegen den C-Klasse-Mit-konkurrenten TSV Carlsberg; am Dienstag, 31.07., 19.00 Uhr, gegen den B-Ligisten SG Leiningerland.A-JugendAm Freitag, 27.07., 19.30 Uhr, spielt die A-Jugend der SG Kerzen-heim/Ebertsheim in Kerzenheim gegen JFV Leiningerland I.

    GerolsheimErich WeyerGerolsheim, Tel. 06238 705Sprechstunde mittwochs 17:30 - 18:30 UhrE-Mail: [email protected]

    Amtlicher Teil

    › Schulbuchausgabe der Grundschulen im Schuljahr 2018/2019

    Veröffentlichung sh. unter Schulnachrichten

    › Geburtstage im August16.08. Buck Hermann, 75 Jahre23.08. Schinkenmaier Jürgen, 70 JahreHerzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsge-meinde und alles Gute im neuen Lebensjahr.

    Nichtamtlicher Teil

    › LandfrauenJahresausflug zur Burg Eltz

    Samstag, 18. August:Wir starten um 09.00 Uhr am Rathaus und erreichen nach ca. zweistündiger Fahrt die mittelalterliche Burg Eltz. Unterwegs stärken wir uns mit einem „Landfrauenfrühstück“. Um 12:45 Uhr sind wir zu einer Führung angemeldet. Den Tag lassen wir in Cochem an der Mosel ausklingen, von wo aus wir um ca. 19:30 Uhr die Heimreise antreten.Preis incl. Frühstück und Eintritt: 20 Euro Mitglieder, 30 Euro Nichtmitglieder. Anmeldung und Bezahlung ab sofort bei Helma Weyer

    GroßkarlbachRalf-Peter RiegelGroßkarlbach, Tel. 06238 926414Sprechstunde montags 18.00 - 19.00 Uhr E-Mail: [email protected]

    Amtlicher Teil

    › Vollsperrung Teilbereich KändelgasseWegen der Veranstaltung Dorffest am Eckbach wird der Teilbereich Kändelgasse von Haus-Nr. 15 bis Einmündung Lauergasse vom 28.07.2018 bis 29.07.2018 für den Fahr-zeugverkehr voll gesperrt.Der Anliegerverkehr wird soweit als möglich gewährleistet.Für evtl. Beeinträchtigungen während der Sperrung wird die Bevölkerung um Verständnis gebeten.

    Ihre Straßenverkehrsbehörde

    › Beeinträchtigung von WirtschaftswegenDie Amprion GmbH wird bis 14.09.2018 in der Gemarkung Großkarlbach/Laumersheim Sanierungsarbeiten von Strom- bzw. Kreuzungsmasten durchführen. Aufgrund der Arbeiten

  • Ausgabe 30/2018 - 15 - 26. Juli 2018

    Inhaltsübersicht:§ 1 Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen§ 2 Beitragsgegenstand§ 3 Beitragsmaßstab§ 4 Beitragsschuldner§ 5 Beitragsermittlung§ 6 Gemeindeanteil§ 7 Behandlung von Jagdpachtanteilen§ 8 Entstehung des Beitragsanspruchs§ 9 Fälligkeit§ 10 Vorausleistungen§ 11 In-Kraft-Treten§ 1 Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen(1) Die Gemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungskosten von Feld- und Weinbergswegen.(2) Beiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.§ 2 Beitragsgegenstand(1) Der Beitragspflicht unterliegen alle im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemeinde gelegenen Grundstücke, die durch Feld- und Weinbergswege erschlossen sind.(2) Ein Grundstück ist durch Feld- oder Weinbergswege erschlossen, wenn die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit besteht, ein Grundstück oder einen Grundstücksteil zu Bewirt-schaftungszwecken über diese Wege zu erreichen. Hierbei ist es unbeachtlich, ob es unmittelbar an einen Feld- oder Wein-bergsweg angrenzt, oder nur mittelbar über andere Grund-stücke erschlossen wird.§ 3 BeitragsmaßstabBeitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.§ 4 BeitragsschuldnerBeitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsbe-rechtigter des Grundstücks ist.§ 5 BeitragsermittlungBei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages ist die Entwicklung der Investitionsaufwendungen und Unterhal-tungskosten der letzten drei Jahre und die zu erwartende Kostenentwicklung für die kommenden drei Jahre zu berück-sichtigen. Abweichungen von den tatsächlichen Kosten sind nach Ablauf des Bemessungszeitraumes innerhalb angemes-sener Zeit auszugleichen.§ 6 GemeindeanteilDer Gemeinderat legt fest, welchen Anteil der Aufwendungen und Kosten die Gemeinde selbst übernimmt. Dieser richtet sich bei Feld-und Weinbergswegen nach1. dem Aufkommen von Kraftfahrzeugverkehr2. der Nutzung

    a) als Reit- und Radwege sowieb) für den Fremdenverkehr

    wenn diese Nutzungen erheblich und nicht den jeweiligen Beitragsschuldnern zuzurechnen sind.§ 7 Behandlung von Jagdpachtanteilen(1) Von den beitragsfähigen Aufwendungen und Kosten sind Einnahmeüberschüsse aus der Jagdverpachtung und ähnlichem abzuziehen, die die Grundstückseigentümer, ihre

    nenvereinigungen über die Durchführung des Feld- und Weinbergsschutzes zu treffen. Die Aufgabe selbst bleibt dabei in kommunaler Trägerschaft.Diese Vereinbarung umfasst mindestens:• eine präzise Auflistung und Beschreibung der übertrage-

    nen Geschäfte,• Regelungen zur Kostenerstattung,• Regelungen zur Haftung des Dritten bzw. der Ortsge-

    meinde sowie• die Benennung der verantwortlichen Person im Fall der

    Vereinbarung mit Personenvereinigungen.(2) Die Ortsgemeinde gibt die übertragenen Geschäfte sowie bei Personenvereinigungen die verantwortliche Person gemäß § 2 Abs. 3 öffentlich bekannt.§ 4 Ermittlung der Beiträge, Beitragsmaßstab, Abrundung(1) Der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages werden die tatsächlichen jährlichen Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten zugrunde gelegt (Jährlichkeitsprinzip).(2) Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.§ 5 Beitragsschuldner und Fälligkeit(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungs-berechtigter eines beitragspflichtigen Grundstücks ist.(2) Die Beiträge werden durch schriftlichen Bescheid festge-setzt und jährlich in vier Vierteljahresraten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.§ 6 In-Kraft-Treten(1) Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Beiträ-gen für Feld- und Weinbergsschutz der Ortsgemeinde Groß-karlbach vom 18.06.1996 außer Kraft.(3) Soweit Beitragsansprüche nach der auf Grund von Absatz 2 aufgehobenen Satzung entstanden sind, gelten die bisheri-gen Regelungen weiter.

    Großkarlbach, den 17.07.2018gez. Riegel, Ortsbürgermeister

    Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemeindeordnungSatzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,

    die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntma-chung der Satzung verletzt worden sind, oder

    2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe-hörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Ver-letzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

    Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

    Grünstadt, den 17.07.2018i. V. gez. Findt, Erster Beigeordneter

    › Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Weinbergswege der Ortsgemeinde Großkarlbach vom 17.07.2018

    Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeord-nung (GemO) sowie des § 2 Abs. 1 und der §§ 7, 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

  • Ausgabe 30/2018 - 16 - 26. Juli 2018

    HettenleidelheimSteffen BlagaHettenleidelheim, Tel. 06359 8001-5611,Tel. Mobil 0163 7019716, Sprechstunde:donnerstags 18.00 - 18.30 Uhr u. nach tel. VereinbarungE-Mail: [email protected]

    Amtlicher Teil

    › Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hettenleidelheim für das Jahr 2018 vom 17.07.2018

    Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:§ 1 Ergebnis- und FinanzhaushaltFestgesetzt werden1. im Ergebnishaushaltder Gesamtbetrag der Erträge auf 4.928.860 €der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 5.259.620 €der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf -330.760 €2. im Finanzhaushaltder Saldo der ordentlichenEin- und Auszahlungen auf -175.360 €die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 689.800 €die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.186.820 €der Saldo der Ein- und Auszahlungenaus Investitionstätigkeit auf -497.020 €der Saldo der Ein- und Auszahlungenaus Finanzierungstätigkeit auf -672.380 €§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen KrediteDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Auf-nahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt fürzinslose Kredite auf 0 €verzinste Kredite auf 497.020 €zusammen auf 497.020 €§ 3 VerpflichtungsermächtigungenVerpflichtungsermächtigungen werden keine veranschlagt.§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur LiquiditätssicherungKredite zur Liquiditätssicherung werden in der Haushaltssat-zung der Verbandsgemeinde Leiningerland festgelegt.§ 5 SteuersätzeDie Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:Grundsteuer A auf 305%Grundsteuer B auf 370%Gewerbesteuer auf 367%Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werdenfür den ersten Hund 72 €für den zweiten Hund 96 €für jeden weiteren Hund 120 €§ 6 Gebühren und BeiträgeDie Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemein-deeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:Beitrag zur Unterhaltung der Wirtschaftswege 6 €/ha

    Vereinigungen oder Körperschaften für die Herstellung, den Ausbau und die Unterhaltung der Feld- und Weinbergswege der Gemeinde zur Verfügung stellen, wenn nicht Auszah-lungsansprüchen von Grundstückseigentümern entsprochen wird; anderenfalls ist nach Absatz 2 zu verfahren.(2) Werden der Gemeinde Einnahmeüberschüsse aus der Jagdverpachtung und ähnlichem nicht von allen Beitrags-schuldnern zur Verfügung gestellt, so sind die der Gemeinde zufließenden Beiträge auf die Beiträge der Beitragschuldner, die keine Auszahlungsansprüche gestellt haben, entspre-chend anzurechnen.§ 8 Entstehung des BeitragsanspruchsDer Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr.§ 9 FälligkeitDie Beiträge werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und jährlich in vier Vierteljahresraten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.§ 10 Vorausleistungen(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden.(2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen.§ 11 In-Kraft-Treten(1) Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Bei-trägen für Feld- und Weinbergswege der Ortsgemeinde Groß-karlbach vom 18.06.1996 außer Kraft.(3) Soweit Beitragsansprüche nach der in Absatz 2 aufgeho-benen Satzung entstanden sind, gelten die bisherigen Rege-lungen weiter.

    Großkarlbach, den 17.07.2018gez. Riegel, Ortsbürgermeister

    Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemeindeordnungSatzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,

    die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntma-chung der Satzung verletzt worden sind, oder

    2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe-hörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Ver-letzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

    Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

    Grünstadt, den 17.07.2018i. V. gez. Findt, Erster Beigeordneter

    › Geburtstage im August31.08. Weiden Hannelore, 70 JahreHerzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsge-meinde und alles Gute im neuen Lebensjahr.

  • Ausgabe 30/2018 - 17 - 26. Juli 2018

    des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:Inhaltsübersicht:§ 1 Beitragsgegenstand§ 2 Zweck und Umfang des Weinbergsschutzes§ 3 Beauftragung Dritter§ 4 Ermittlung der Beiträge, Beitragsmaßstab, Abrundung§ 5 Beitragsschuldner und Fälligkeit§ 6 In-Kraft-Treten

    § 1 Beitragsgegenstand(1) Die Gemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die jährlichen Kosten des gemäß § 2 durchzuführenden Wein-bergsschutzes.(2) Der Beitragspflicht unterliegen alle im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemeinde liegenden weinbaulich nutzba-ren Grundstücke und Grundstücksteile, die durch den Wein-bergsschutz einen besonderen Vorteil haben.(3) Der Beitragspflicht zur Starenabwehr (§ 1 Abs. 2) unterlie-gen nur diejenigen Grundstücke nach Abs. 2 und 3, die wein-baulich genutzt werden.• Unbestockte Flächen sind nicht beitragspflichtig.• Jung- bzw. Neuanlagen werden ab dem dritten Jahr nach

    der Anpflanzung beitragspflichtig.§ 2 Zweck und Umfang des Weinbergsschutzes(1) Zweck des Weinbergsschutzes ist es, die Weinberge vor Starenfraß zu schützen (Starenabwehr, Starenhut).(2) Der Weinbergsschutz erstreckt sich auf den Bereich der beitragspflichtigen Grundstücke.(3) Die Ortsgemeinde gibt alljährlich den Beginn und das Ende des Weinbergsschutzes, jeweils spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Termin, ortsüblich öffentlich bekannt.(4) Die Ortsgemeinde legt Art und Weise sowie Intensität der Durchführung des Weinbergsschutzes, insbesondere die Anzahl der einzusetzenden Weinbergsschützen bzw. die Anzahl und Art der Schallgeber jährlich fest und gibt dies all-jährlich ortsüblich öffentlich bekannt.(5) Für Schutzmaßnahmen, die über den Umfang gemäß die-ser Satzung hinausgehen, sind die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten selbst verantwortlich.§ 3 Beauftragung Dritter(1) Die Ortsgemeinde ist berechtigt, eine schriftliche Vereinba-rung mit dafür geeigneten Personen oder Personenvereinigun-gen über die Durchführung des Weinbergsschutzes zu treffen. Die Aufgabe selbst bleibt dabei in kommunaler Trägerschaft.Diese Vereinbarung umfasst mindestens:• eine präzise Auflistung und Beschreibung der übertrage-

    nen Geschäfte,• Regelungen zur Kostenerstattung,• Regelungen zur Haftung des Dritten bzw. der Ortsge-

    meinde sowie• die Benennung der verantwortlichen Person im Fall der

    Vereinbarung mit Personenvereinigungen.(2) Die Ortsgemeinde gibt die übertragenen Geschäfte sowie bei Personenvereinigungen die verantwortliche Person gemäß § 2 Abs. 3 öffentlich bekannt.§ 4 Ermittlung der Beiträge, Beitragsmaßstab, Abrundung(1) Der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages werden die tatsächlichen jährlichen Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten zugrunde gelegt (Jährlichkeitsprinzip).(2) Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.

    § 7 StellplatzverpflichtungenDer Ablösebetrag über die Ablösung der Stellplatzverpflich-tungen wird festgesetzt auf 5.000 €§ 8 EigenkapitalDer Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2016 3.575.145,24 €.Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitalsbeträgt zum 31.12.2017 3.783.800,24 €und zum 31.12.2018 3.453.040,24 €.§ 9 InvestitionenInvestitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.Hinweis:Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushalts-satzung wurden mit Schreiben vom 12.07.2018 erteilt.Der Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan Gasversorgung liegen zur Einsichtnahme vom 30.7.2018 bis 7.8.2018 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 205, öffentlich aus.

    Hettenleidelheim, den 17.7.2018gez. Blaga, Ortsbürgermeister

    Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Ver-letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntma-chung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn Rechtsverletzungen nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeich-nung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gelten gemacht worden sind (§ 24 Abs. 6 Satz 4 GemO Rheinland-Pfalz).

    Grünstadt, 17.7. 2018i. V. gez. Findt

    1. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Leiningerland

    › Schulbuchausgabe der Grundschulen im Schuljahr 2018/2019

    Veröffentlichung sh. unter Schulnachrichten

    › Geburtstage im August01.08. Wende Klaus-Dieter, 70 Jahre02.08. Weber Thomas, 70 Jahre02.08. Welker Siegfried, 70 Jahre06.08. Bockey Maria, 80 Jahre10.08. Müller Helene, 85 Jahre16.08. Gyszas Ingeborg, 90 Jahre29.08. Krach Karl, 90 JahreHerzlichen Glückwunsch allen Jubilaren unserer Ortsge-meinde und alles Gute im neuen Lebensjahr.

    KindenheimAlbrecht WiegnerKindenheim, Tel. 06359 40357 / Rathaus 4252Sprechstunde dienstags 18.30 - 19:30 UhrE-Mail: [email protected]

    Amtlicher Teil

    › Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für Feld- und Weinbergsschutz der Ortsgemeinde Kindenheim vom 17.07.2018

    Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeord-nung (GemO) sowie des § 2 Abs. 1 und der §§ 7, 8, 9 und 11

  • Ausgabe 30/2018 - 18 - 26. Juli 2018

    § 2 Beitragsgegenstand(1) Der Beitragspflicht unterliegen alle im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemeinde gelegenen Grundstücke, die durch Feld- und Weinbergswege erschlossen sind.(2) Ein Grundstück ist durch Feld- oder Weinbergswege erschlossen, wenn die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit besteht, ein Grundstück oder einen Grundstücksteil zu Bewirt-schaftungszwecken über diese Wege zu erreichen. Hierbei ist es unbeachtlich, ob es unmittelbar an einen Feld- oder Wein-bergsweg angrenzt, oder nur mittelbar über andere Grund-stücke erschlossen wird.§ 3 BeitragsmaßstabBeitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.§ 4

    BeitragsschuldnerBeitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsbe-rechtigter des Grundstücks ist.§ 5 BeitragsermittlungBei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages ist die Entwicklung der Investitionsaufwendungen und Unterhal-tungskosten der letzten drei Jahre und die zu erwartende Kostenentwicklung für die kommenden drei Jahre zu berück-sichtigen. Abweichungen von den tatsächlichen Kosten sind nach Ablauf des Bemessungszeitraumes innerhalb angemes-sener Zeit auszugleichen.§ 6 GemeindeanteilDer Gemeinderat legt fest, welchen Anteil der Aufwendungen und Kosten die Gemeinde selbst übernimmt. Dieser richtet sich bei Feld-und Weinbergswegen nach1. dem Aufkommen von Kraftfahrzeugverkehr2. der Nutzung

    a) als Reit- und Radwege sowieb) für den Fremdenverkehr

    wenn diese Nutzungen erheblich und nicht den jeweiligen Beitragsschuldnern zuzurechnen sind.§ 7 Behandlung von Jagdpachtanteilen(1) Von den beitragsfähigen Aufwendungen und Kosten sind Einnahmeüberschüsse aus der Jagdverpachtung und ähnlichem abzuziehen, die die Grundstückseigentümer, ihre Vereinigungen oder Körperschaften für die Herstellung, den Ausbau und die Unterhaltung der Feld- und Weinbergswege der Gemeinde zur Verfügung stellen, wenn nicht Auszah-lungsansprüchen von Grundstückseigentümern entsprochen wird; anderenfalls ist nach Absatz 2 zu verfahren.(2) Werden der Gemeinde Einnahmeüberschüsse aus der Jagdverpachtung und ähnlichem nicht von allen Beitrags-schuldnern zur Verfügung gestellt, so sind die der Gemeinde zufließenden Beiträge auf die Beiträge der Beitragschuldner, die keine Auszahlungsansprüche gestellt haben, entspre-chend anzurechnen.§ 8 Entstehung des BeitragsanspruchsDer Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr.§ 9 FälligkeitDie Beiträge werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und jährlich in vier Vierteljahresraten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.

    § 5 Beitragsschuldner und Fälligkeit(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungs-berechtigter eines beitragspflichtigen Grundstücks ist.(2) Die Beiträge werden durch schriftlichen Bescheid festge-setzt und jährlich in vier Vierteljahresraten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.§ 6 In-Kraft-Treten(1) Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Beiträ-gen für Feld- und Weinbergsschutz der Ortsgemeinde Kinden-heim vom 01.07.1996 außer Kraft.(3) Soweit Beitragsansprüche nach der auf Grund von Absatz 2 aufgehobenen Satzung entstanden sind, gelten die bisheri-gen Regelungen weiter.

    Kindenheim, den 17.07.2018gez. Wiegner, Ortsbürgermeister

    Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemeindeordnungSatzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,

    die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntma-chung der Satzung verletzt worden sind, oder

    2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichts-behörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegen-über der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Orts-gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

    Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

    Grünstadt, den 17.07.2018i. V. gez. Findt, Erster Beigeordneter

    › Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Weinbergswege der Ortsgemeinde Kindenheim vom 17.07.2018

    Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeord-nung (GemO) sowie des § 2 Abs. 1 und der §§ 7, 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:Inhaltsübersicht:§ 1 Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen§ 2 Beitragsgegenstand§ 3 Beitragsmaßstab§ 4 Beitragsschuldner§ 5 Beitragsermittlung§ 6 Gemeindeanteil§ 7 Behandlung von Jagdpachtanteilen§ 8 Entstehung des Beitragsanspruchs§ 9 Fälligkeit§ 10 Vorausleistungen§ 11 In-Kraft-Treten§ 1 Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen(1) Die Gemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungskosten von Feld- und Weinbergswegen.(2) Beiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.

  • Ausgabe 30/2018 - 19 - 26. Juli 2018

    d) HeizungsanlageEs soll geprüft werden, ob die Heizung der Nebenräume mit einem Unterflursystem installiert werden kann. Vorteile hier, keine Installation an den Wänden, die bestehenden Heizrohre lie-gen offen im Untergrund, was bei einer Reparatur von Vorteil ist.e) Außen-SichtlichtschutzWie an den Küchenfenstern vorgesehen, sollen auch an den übrigen Türen der Nebenräume außen Raffstore angebracht werden. Voraussichtliche Kosten 3.732 €Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen nach den Vor-schriften des BauGB; Maßnahmenbetreuung1. Das Planungsbüro Hubert Deubert wird beauftragt, die

    Maßnahmenbetreuung für das Sanierungsgebiet „Orts-kern“ durchzuführen.

    2. Die Gemeinde übernimmt einen Anteil von max. 500 €/brutto inkl. 19 % MwSt. und 6 % NK pro Beratungsfall der pri-vaten Eigentümer an den Beratungskosten des Sanierungs-beauftragen. Darüber hinaus gehende Honorarkosten sind durch die jeweiligen Eigentümer an das Büro zu zahlen.

    3. Im Haushalt der Gemeinde sind jährlich 5.000,00 € für die Durchführung der Betreuungsmaßnahmen im Sanie-rungsgebiet „Ortskern“ zu veranschlagen. Sollte über den jährlichen Ansatz hinaus Förderbedarf bestehen, wird der Gemeinderat ggf. über zusätzliche Fördermittel entscheiden.

    Parksituation; Empfehlung Bauausschuss aus Begehung vom 21.03.2018 mit dem OrdnungsamtAb Einmündung Bergstraße bis Einmündung Galoppgasse sollen Parkplätze eingezeichnet werden.Beschilderung: Zeichen 283/286 Haltverbot und Zusatz-schild Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt.Ab Einmündung Galoppgasse bis Einmündung Schulstraße 2 Parkplätze vor der Hofeinfahrt Anwesen Hauptstraße 79 und 2 – 3 Parkplätze nach der Hofeinfahrt Anwesen Hauptstraße 79. (Gegenüberliegende Hofeinfahrten sind zu berücksichtigen).Beschilderung: Zeichen 283/286 Haltverbot und Zusatz-schild Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt.Ferner ist die Überlegung für den Gottesdienst sonntags von 09:00 - 12:00 Uhr ein Zusatzschild für das Parken anzubringen.Ab Einmündung Gässelstraße bis Einmündung Am Mühlweg sollen weitere Parkplätze eingezeichnet werden.Beschilderung: Zeichen 283/286 Haltverbot und Zusatz-schild Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt.Die Parkplätze die auf der Hauptstraße (L 450) aufgebracht werden sollen, müssen vor Ort bei einer Verkehrsschau mit dem LBM Speyer, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde Leiningerland besprochen werden.Ferner wird für die komplette Ortsdurchfahrt 30 km/h beantragt.Entscheidung über das städtebauliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, BV-Nr. 29/0127/18, Antrag auf Bauge-nehmigung, Umbau und Sanierung des Probsthofes in KindenheimDie Ortsgemeinde erteilt das Einvernehmen gem. § 36 BauGB. Die Stellplatzverpflichtung ist zu erfüllen, fehlende Stellplätze sind nachzuweisen.

    › Bericht über die 20. Sitzung des Gemeinderates Kindenheim

    vom 22.05.2018öffentliche Sitzung:Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar; hier: Teilregio-nalplan WindenergieKenntnisnahme und Anpassung des Flächennutzungsplanes, beginnend unmittelbar bzw. mit Rechtskraft des Teilregional-plans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar.Energetische Sanierung / Erweiterung der Sport- und Frei-zeithalle; Auftragsvergabena) Heizungsbauarbeitenb) Sanitärarbeitenc) Heizungspumpen/Warmwasserbereitung

    § 10 Vorausleistungen(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden.(2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen.§ 11 In-Kraft-Treten(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Beiträ-gen für Feld- und Weinbergswege der Ortsgemeinde Kinden-heim vom 01.07.1996 außer Kraft.(3) Soweit Beitragsansprüche nach der in Absatz 2 aufgeho-benen Satzung entstanden sind, gelten die bisherigen Rege-lungen weiter.

    Kindenheim, den 17.07.2018gez. Wiegner, Ortsbürgermeister

    Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemeindeordnungSatzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,

    die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntma-chung der Satzung verletzt worden sind, oder

    2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe-hörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Ver-letzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

    Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

    Grünstadt, den 17.07.2018i. V. gez. Findt, Erster Beigeordneter

    › Bericht über die 19. Sitzung des Gemeinderates Kindenheim

    vom 17.04.2018öffentliche Sitzung:Energetische Sanierung/Erweiterung der Sport- und Frei-zeithalle; Auftragsvergabena) Metallbau-, Verglasungs- und Sonnenschutzarbeitenb) PutzarbeitenVon der getroffenen Eilentscheidung wird Kenntnis genommen.Energetische Sanierung/Erweiterung der Sp