Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V....

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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Mittelstraße 51 10117 Berlin Telefon: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: [email protected] Internet: www.dguv.de Arbeitsmedizinisches Kolloquium 2012 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung am 15. März 2012 in Göttingen

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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Mittelstraße 51 10117 Berlin Telefon: 030 288763800 Fax: 030 288763808E-Mail: [email protected]: www.dguv.de

Arbeitsmedizinisches Kolloquium 2012der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung am 15. März 2012 in Göttingen

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Arbeitsmedizinisches Kolloquium 2012der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung am 15. März 2012 in Göttingen

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Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51, D – 10117 Berlin Telefon: 030 288763800 Telefax: 030 288763808 Internet: www.dguv.de – Juni 2012 –

Satz und Layout: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)Titelbild: © darknightsky – Fotolia.com

ISBN online: 978-3-86423-039-4

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Inhalt

Verzeichnis der Referenten, Koautoren und Vorsitzenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

I. Volkskrankheit Allergie – Herausforderung für den Arbeitsschutz? Vorsitz: S. Letzel, Th. Brüning Prävalenz und Inzidenz von Allergien in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 H. Renz Die aktuelle Therapieallergene-Verordnung – Hintergrund und Auswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 S. Vieths Allergene am Arbeitsplatz – Allergiker im Beruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 M. Raulf-Heimsoth

II. Akteptanz von Risiken in der Arbeitsmedizin Vorsitz: W. Panter, M. Kluckert

Risikoakzeptanzkonzept bei der Grenzwert-Festsetzung von krebserzeugenden Gefahrstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 H. F. Bender

Referenzwerte im Kontext der Risikodiskussion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 J. Angerer

Herausforderungen an die Risikokommunikation in der Arbeitsmedizin . . . . . . . . 21 P. M. Wiedemann

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Angerer, Jürgen Prof. Dr. Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA)Institut der Ruhr-Universität BochumBürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum

Bender, Herbert F. Prof. Dr.BASF AGGUS/TD – M940, 67056 Ludwigshafen

Brüning, Thomas Prof. Dr.Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA)Institut der Ruhr-Universität BochumBürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum

Letzel, Stephan Prof. Dr.Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universität MainzObere Zahlbacher Str. 67, 55131 Mainz

Kluckert, Matthias Dr.Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)Kurfürsten-Anlage 62, 69115 Heidelberg

Panter, Wolfgang Dr.Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbHEhringer Str. 200, 47259 Duisburg

Raulf-Heimsoth, Monika Prof. Dr.Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA)Institut der Ruhr-Universität BochumBürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum

Renz, Harald Prof. Dr.Universitätsklinikum MarburgAbt. klinische Chemie und molekulare Diagnostik, ZentrallaboratoriumBaldingerstr. 1, 35043 Marburg

Vieths, Stefan Prof. Dr.Paul-Ehrlich-InstitutBundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische ArzneimittelPaul-Ehrlich-Straße 51-59, 63225 Langen

Weiß, Tobias Dr. Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA)Institut der Ruhr-Universität BochumBürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum

Wiedemann, Peter M. Prof. Dr.Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Wissenschaftsforum EMFAnna-Luisa-Karsch-Str. 2, 10178 Berlin

Verzeichnis der Referenten, Koautoren und Vorsitzenden

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Zweifelsfrei haben Inzidenz und Prävalenz allergischer Erkrankungen [allen voran Asthma Bronchiale, atopisches Ekzem (Neurodermitis) und allergische Rhinokon-junktivitis] in den letzten Jahrzehnten dra-matisch zugenommen. Was sind mögliche Gründe hierfür? Allergien sind chronische Entzündungserkrankungen, die sich an den Grenzflächen des Organismus zur Umwelt manifestieren und die Folge einer fehlgelei-teten Immunantwort gegenüber eigentlich harmlosen Umweltantigenen (Allergenen) darstellt. Dies ist letztlich Ausdruck einer gestörten klinischen und immunologischen Toleranzentwicklung. Jüngste Forschungs-ergebnisse zeigen, dass die Toleranzme-chanismen bereits in der Prä- und Postna-talperiode entscheidend programmiert und geprägt werden und dass hieran Mikroben aus der Umwelt nachhaltig beteiligt sind. Die Besiedlung der Haut und Schleimhäute

mit einem koordinierten Mikrobiom spielt offensichtlich in der Toleranzentwicklung eine nachhaltige Rolle. Dies wird unterstützt durch pränatale Einflüsse, die über die Mut-ter direkt vermittelt und gesteuert werden. Mütter, die bereits in der Schwangerschaft mit bestimmten Mikroben (Quantität und Qualität) in Kontakt gekommen sind (z. B. inhalativ) übermitteln pro-inflammatorische positive Steuerungssignale an das fetale Im-munsystem mit der Folge einer geförderten Toleranzentwicklung. Diese engen Umwelt-Immuninteraktionen spielen eine entschei-dende Rolle in der Weichenstellung des Immunsystems. Es wird von großer Bedeu-tung sein, zum einen die zugrunde liegenden molekularen Mechanismen dieser Interakti-on näher zu entschlüsseln, um andererseits hieraus neue und wirksame Präventionsstra-tegien abzuleiten und klinisch zu prüfen.

I. Volkskrankheit Allergie – Herausforderung für den Arbeitsschutz?

Prävalenz und Inzidenz von Allergien in Deutschland

H. Renz

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Zusammenfassung

Für die spezifische Immuntherapie als kausale Therapie von Allergien stehen in Deutschland neben zugelassenen, im Voraus in Chargen hergestellten Fertigarzneimitteln auch von der Pflicht zur Zulassung ausge-nommene, individuelle Rezepturen (IR) zur Verfügung. Für solche Individualrezepturen ist keine unabhängige Risiko-Nutzen-Bewertung möglich. Mit dem Inkrafttreten der Therapieallergene-Verordnung (TAV) am 14.11.2008 wurde diese Ausnahme auf Thera-pieallergene zur Behandlung von seltenen Allergien beschränkt. IR, die mindestens eines der im Anhang der TAV genannten Allergene enthalten [Spezies aus der Familie Poaceae außer Poa mays (Süßgräser außer Mais), Betula sp. (Arten der Gattung Birke), Alnus sp. (Arten der Gattung Erle), Corylus sp. (Arten der Gattung Hasel), Dermatopha-goides sp. (Arten der Gattung Hausstaubmil-be), Bienengift und Wespengift], mussten dem Paul-Ehrlich-Institut bis zum 14.05.2009 angezeigt werden, um ihre Verkehrsfähig-keit zu behalten. Dabei musste festgelegt

werden, ob für die IR bis Dezember 2010 ein Antrag auf Zulassung gestellt wird oder diese lediglich bis zum 14.11.2011 „abver-kauft“ werden. Die Bulks, aus denen die IR hergestellt werden, unterliegen seit Oktober 2009 der staatlichen Chargenprüfung. Zum Stichtag wurden fast 7000 IR von 10 pharma-zeutischen Unternehmern angezeigt. Anträ-ge auf Zulassung wurden für 123 IR gestellt. Dies zeigt, dass, obwohl für alle im Anhang der TAV angeführten Allergene zugelassene Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen, gleichzeitig eine große Zahl individueller Re-zepturen mit unbekannter Qualität, Sicher-heit und Wirksamkeit vertrieben wurde.

Literatur

Englert L, May S, Kaul S, Vieths S.: Die Therapieallergene-Verordnung: Hintergrund und Auswirkungen. Bundesgesundheitsblatt (im Druck)

Die aktuelle Therapieallergene-Verordnung: Hintergrund und Auswirkungen

S. Vieths

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Allergien sind chronisch bzw. chronisch-rezidivierend, bringen erhebliche Einschrän-kungen der Leistungsfähigkeit mit sich und führen zu großen sozio-ökonomischen Belastungen [1]. Beruflich bedingte Allergien gehören schon seit Jahren neben „Lärm“ (BK 2301), „Lendenwirbelsäule“ (BKen 2108, 2110), „Asbestose“ (BK 4103), „Lungen- und Kehlkopfkrebs, Asbest“ (BK 4104) zu den am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten. Die Problematik allergischer Erkrankungen an den Arbeitsplätzen ist vielfältig, da einer-seits zahlreiche Arbeitsstoffe als potenzielle Auslöser einer Allergie wirksam sein können und entsprechende Expositionsgefährdun-gen an zahlreichen Arbeitsplätzen vorliegen und andererseits auch Personen mit Aller-gien gegen Umweltstoffe (wie Pollen und Milben) und u.a. mit saisonalen Beschwer-den ihre Tätigkeiten ausüben müssen. Beide Personengruppen haben gesundheitliche allergische Beschwerden am Arbeitsplatz. Darüber hinaus ist in den nächsten Jahren mit einem Anstieg von Sensibilisierten und an Allergie Erkrankten in Deutschland zu rechnen, da zunehmend Personen, die sich in Arbeitsprozessen befinden, betroffen sein können.

Zu den allergischen Berufskrankheiten (BK) gehören das allergische Asthma und die allergische Rhinitis (BK-Nr. 4301), die allergi-sche Alveolitis (BK-Nr. 4201) und die schwere bzw. rückläufige allergische Hauterkrankung (BK-Nr. 5101). Grundsätzlich können fast alle ubiquitären Inhalationsallergene zu Berufs-allergenen werden. Zusätzlich gibt es auch Allergene, die nur während Produktionspro-

zessen und bei speziellen beruflichen Tätig-keiten in relevantem Umfang auftreten. Weit über 250 Arbeitsstoffe konnten mittlerweile als potenzielle Auslöser einer Typ-1-Allergie beschrieben werden [2]. Unter den bestätig-ten Fällen einer Berufskrankheit sind nach wie vor die häufigsten Auslöser Mehle und Mehlprodukte, Stäube von Nahrungs- und Futtermitteln sowie Labor- und Nutztier- stäube. Während hochmolekulare Arbeits-stoffe in der Regel Proteine bzw. Glykoprote-ine sind und IgE-vermittelte Symptomatiken wie Rhinitis, Konjunktivitis, Asthma bron-chiale usw. auslösen, kann in der Differen-tialdiagnostik bei den niedermolekularen Stoffen häufig nicht eindeutig zwischen der immunologisch-allergischen und nicht-immunologischen (chemisch-irritativen/toxischen) Komponente unterschieden werden. Veränderungen in Arbeitsprozessen, Einführung neuer Technologien und anderer Arbeitsstoffe können darüber hinaus zu im-mer neuen Allergenbelastungen und damit auch zu weiteren Sensibilisierungsquellen führen [3].

Die Diagnostik berufsbedingter allergischer Erkrankungen vom Soforttyp wird meist in Form einer Stufendiagnostik mit den vier Schritten Anamnese, Hauttest (in der Regel Pricktest), In-vitro-Diagnostik (in der Regel Bestimmung spezifischer IgE-Antikörper) und Expositionstest durchgeführt [4, 5]. Die zweifellos wichtigste und praxistauglichste In-vitro-Untersuchung ist die Bestimmung von allergenspezifischen IgE-Antikörpern im Serum [6]. In der Regel ist der sIgE-Nachweis zielführend, allerdings können bei Verdacht

Allergene am Arbeitsplatz – Allergiker im Beruf

M. Raulf-Heimsoth

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einer IgE-vermittelten Allergie und unklaren diagnostischen Vorbefunden weitere In-vitro-Verfahren die Diagnostik ergänzen. Hierzu gehören auch zelluläre Testsysteme, die auf der allergenspezifischen Basophilenaktivie-rung beruhen (z.B. FlowCAST oder CAST). Die Aussagekraft der Allergiediagnostik ist mas-siv von der Qualität der verwendeten Allerge-ne, meist Allergenextrakte, abhängig. Da für Berufsallergene Extrakte häufig fehlen oder nicht ausreichend standardisiert sind [7], kann sich die In-vivo- und In-vitro-Diagnostik in vielen Fällen als schwierig erweisen. Die-ses liegt zum einen daran, dass nur wenige häufig vorkommende Berufsallergene wie zum Beispiel Naturlatex und auch Weizen-mehl systematisch bis hin zur molekularen Einzelallergenaufklärung erforscht wurden.

Wichtige Hilfsmittel der modernen Allergie-diagnostik sind mit wachsender Bedeutung rekombinant hergestellte Allergene, die auch für die Standardisierung von Berufsaller-genen hilfreich sein können. So konnte die In-vitro-Diagnostik der Naturlatexallergie eindeutig durch die Zugabe des rekombinant hergestellten Hauptallergens rHev b 5 zum natürlichen Latexallergenextrakt verbessert werden [8]. Da auch Berufsallergene, insbe-sondere diejenigen pflanzlichen Ursprungs (zum Beispiel Naturlatex, Hölzer [9]), kreuz- reaktive Kohlenhydratdeterminanten (sogenannte „cross-reactive carbohydrate determinants“ CCD) besitzen können, kann die Spezifität der In-vitro-Diagnostik nachtei-lig beeinflusst werden. Diese auf CCD basie-renden Kreuzreaktivitäten sollten unbedingt durch die Verwendung von entsprechenden CCD-Screening-Tools Beachtung finden. Für die Diagnostik berufsbedingter allergischer Erkrankungen ist es daher erforderlich, alle geeigneten verfügbaren Verfahren und Tools zu nutzen und in Einzelfällen auch arbeits-

platz-relevantes Material als Allergenquelle zu untersuchen, aufzubereiten und geeig-netes Testmaterial für die In-vitro-Testung zur etablieren. Ein sorgfältig durchgeführter spezifischer inhalativer Provokationstest entspricht am ehesten dem Goldstandard-Verfahren für viele Auslöser des Berufs- asthmas. Zusätzlich gewinnt der Einsatz von nicht-invasiven Methoden wie die Gewin-nung und Analyse von induziertem Sputum und Atemkondensat oder auch exhaliertes Stickstoffmonoxid zunehmend auch für die Diagnostik berufsbedingter Atemwegsaller-gien an Bedeutung [10].

Um den Zusammenhang zwischen der Exposition und den berufsbezogenen all-ergischen Erkrankungen zu klären bzw. um geeignete Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung der Allergenbelastung einzufüh-ren und diese auch zu überwachen, besteht die Notwendigkeit, die Allergenbelastung messtechnisch zu erfassen. Die alleinige Staubbestimmung für eine Allergenexpositi-onsabschätzung kann zu falschen Befunden führen. Niederländische Untersuchungen in Bäckereien zeigten, dass es bei gleicher Staubexposition zu auffälligen Unterschie-den in der Weizenmehlantigenkonzentration an den untersuchten Arbeitsplätzen kom-men kann [11].

Verfahren zur Bestimmung der Allergen-belastung bestehen aus der Staubproben-sammlung am Arbeitsplatz, der Elution des Materials vom Sammelequipment und der danach folgenden Allergenanalyse im Labor. Insbesondere die Sammlung von inhalier-barem Staub mittels personengetragener Pumpen gilt als „Goldstandard“ für die Expositionsbetrachtung an Arbeitsplätzen, da sie Auskunft über die individuelle Aller-genexposition gibt. Die eigentliche Analyse

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des Allergenmaterials erfolgt in der Regel mit Hilfe von sensitiven und spezifischen immu-nologischen Nachweisverfahren wie ELISA (enzyme linked immunosorbent assay). Da-bei werden Antikörper eingesetzt, die direkt gegen das Allergen gerichtet sind.

Zurzeit wird im Rahmen einer Task Force der EAACI ein Positionspapier erstellt, in dem die wichtigsten Eckpunkte zur Expositions-erfassung sowohl in der Umwelt als auch am Arbeitsplatz zusammengefasst und bewertet werden.

Handlungsbedarf bei allergischen Berufs-erkrankungen besteht daher nicht nur im Bereich der Primärprävention, sondern auch im Bereich der Diagnostik und Behandlung. Die Basis stellen daher nicht nur fundierte Erkenntnisse über die allergenen Stoffeigen-schaften, sondern auch über individuelle und berufliche Risikofaktoren dar. Insgesamt müssen sich Grundlagenforschung, Regu- lation und Arbeitsschutz zukünftig noch starker vernetzen, um die Herausforderun-gen der Volkskrankheit „Allergie“ zu lösen.

Literatur

[1] Ring J, Bachert C, Bauer C-P, Czech W (Hrsg) Weißbuch Allergie in Deutschland. 3. Auflage, Urban & Vogel, München, 2010

[2] Raulf-Heimsoth M, van Kampen V, Kespohl S, Sander I, Merget R, Brüning T. Inhalationsallergien am Arbeitsplatz – Aktu-elle Entwicklungen. Bundesgesundheitsblatt 2012; 55:363-372

[3] Quirce S, Sastre J New causes of oc-cupational asthma. Curr Opin Allergy Clin Immunol 2011; 11:80-85

[4] Raulf-Heimsoth M. Berufliche Typ-I-Allergien – in-vitro-Diagnostik: Was gibt es Neues? Haut 2010; 2: 60-64

[5] van Kampen V, Merget R, Raulf-Heimsoth M. Aktueller Stand der in vivo- und in vitro-Diagnostik für berufsbedingte Soforttypaller-gien. Allergologie 2012; 35: 82-87

[6] Renz H, Biedermann T, Bufe A, Eberlein B, Jappe U, Ollert M, Petersen A, Kleine-Tebbe J, Raulf-Heimsoth M, Saloga J, Werfel T, Worm M. In-vitro-Allergiediagnostik. Allergo J 2010; 19: 110-128

[7] van Kampen V, Merget R, Rabstein S, San-der I, Brüning T, Broding HC, Keller C, Müs-ken H, Overlack A, Schultze-Werninghaus G, Walusiak J, Raulf-Heimsoth M. Comparison of wheat and rye flour solutions for skin prick testing: a multi-centre study (Stad 1). Clin Exp Allergy 2009; 39: 1896-1902

[8] Raulf-Heimsoth M, Rihs HP. Latexaller-gene: Sensibilisierungsquellen und Einzel-allergenprofile erkennen. Allergo J 2011; 20: 241-243

[9] Kespohl S, Schlünssen V, Jacobsen G, Schaumburg I, Maryska S, Meurer U, Brüning T, Sigsgaard T, Raulf-Heimsoth M. Impact of cross-reactive carbohydrate determinants on wood dust sensitization. Clin Exp Allergy 2010; 40: 1099-1106

[10] Quirce S, Lemière C, de Blay F, del Pozo V, Gerth Van Wijk R, Maestrelli P, Pauli G, Pig-natti P, Raulf-Heimsoth M, Sastre J, Storaas T, Moscato G. Noninvasive methods for assess-ment of airway inflammation in occupational settings. Allergy. 2009; 65: 445-458

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[11] Houba R, Van Run P, Heederik D, Doekes G. Wheat antigen exposure assessment for epidemiological studies in bakeries using personal dust sampling and inhibition ELISA. Clin Exp Allergy 1996; 26: 154-163

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Für genotoxische krebserzeugende Stoffe können normalerweise keine Wirkschwellen festgelegt werden, bei deren Einhaltung eine Gesundheitsgefahr ausgeschlossen werden kann. Im Gegensatz hierzu können für nicht-genotoxisch wirkende Kanzerogene gesundheitsbasierte Arbeitsplatzgrenzwerte abgeleitet werden. Zum Schutz der Beschäf-tigten kann bei Einhaltung dieser gesund-heitsbasierten Grenzwerte im Allgemeinen eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlos-sen werden.

Für genotoxische Stoffe wird grundsätzlich die Existenz einer Wirkschwelle ausge-schlossen. Zur Minimierung der Arbeitsplatz-risiken sind daher alternative Arbeitsschutz-konzepte notwendig. Bis 2005 dienten zur Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen die Technischen Richtkonzentrationen. Die TRK-Werte orientierten sich am Stand der Technik; das damit assoziierte Krebsrisiko wurde, von Ausnahmen abgesehen, nicht quantifiziert. Die mit der Exposition ver-bundenen Gesundheitsrisiken waren daher weder transparent noch für die Beschäftig-ten erkennbar. Darüber hinaus wurden in der Praxis häufig Fehlinterpretationen bei der Bewertung festgestellt. Folgende Schwach-stellen des früheren Konzeptes waren für die Neuausrichtung maßgeblich:

• In der Praxis wurden AGW-, MAK-Werte und TRK-Werte häufig als „gleich sicher“ angesehen.

• Das Risiko, an Krebs zu erkranken, wurde bei der Ableitung der TRK-Werte nicht systematisch berücksichtigt.

• Das Minimierungsgebot der GefStoffV wurde nicht immer konsequent umgesetzt, bzw. erfolgte oft nur mit großer zeitlicher Verzögerung.

• TRK-Werte wurden nur in großen Zeitab-ständen angepasst.

• Die Höhe des Restrisikos ist von Stoff zu Stoff sehr unterschiedlich und wurde nicht transparent kommuniziert.

Mit der Aufhebung der TRK-Werte sollten auch für krebserzeugende Stoffe Luftgrenz-werte festgelegt werden, die das Gesund-heitsrisiko quantifizieren und transparent darstellen. In der Projektgruppe „Risiko- akzeptanz“ des Ausschusses für Gefahr-stoffe (AGS) wurde 2007 mit der Erarbeitung risikobasierter Grenzwerte begonnen. Die Festlegung der stoffspezifischen Konzent-rationen erfolgt mithilfe der für jeden Stoff abzuleitenden Exposition-Risiko-Beziehung. Ausgangspunkt der Überlegungen waren die im Bericht der Länderarbeitsgruppe Im-missionsschutz von 1992 ermittelten Krebs- risiken der Stadtbevölkerung im Vergleich zu ländlichen Bewohnern.

II. Akteptanz von Risiken in der Arbeitsmedizin

Risikoakzeptanzkonzept bei der Grenzwert-Festsetzung von krebserzeugenden Gefahrstoffen

H. F. Bender

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Stadtbevölkerung: 1 : 1 000/LzLandbevölkerung: 1 : 5 000/Lz

Risiko für Stadtbevölkerung wird als zu hoch bewertet.

Angestrebt: Angleichung an Verhältnisse der Landbevölkerung.

Zwischenschritt vorerst:Stadtbevölkerung: 1 : 2 500/LzLz: Lebenszeit (70 Jahre)

Im Strahlenschutz existieren bereits seit lan-gem Grenzwerte für die Strahlenexponierten, sowohl festgelegt als die maximal jährliche Strahlendosis, als auch eine Begrenzung über die gesamte Arbeitszeit. Diese wurden in Relation zur natürlichen Strahlendosis bewertet:

Maximal zulässige jährliche Strahlendosis für Arbeitnehmer:–> 20 mS/a

Maximal zulässige Arbeitslebenszeit- Strahlendosis –> 400 mS–> zusätzliches Krebsrisiko: 2 : 100/ALz

Allgemeinbevölkerung: natürliche Strahlenbelastung–> ≈ 1 mS/a–> Zusätzliches Lebenszeitkrebsrisiko: 4 : 1 000/LzALz: Arbeitslebenszeit (40 Jahre)

Weiterhin wurden die Gesundheitsrisiken in der gewerblichen Wirtschaft zum Vergleich herangezogen. Bezogen auf die Lebens-

arbeitszeit besteht in dem „sichersten“ Gewerbebereich ein Todesfallrisiko von vier Personen bezogen auf 100 000 Beschäftige:

Forstwirtschaft 2,5 : 1 000/ALzLandwirtschaft 3 : 1 000/ALzBauwirtschaft 2 : 1 000/ALzBergbau 3 : 1 000/ALzEinzelhandel 4 : 1 000/ALz

Expositions-Risiko-Beziehungen sollen ausschließlich für genotoxische Kanzeroge-ne und Mutagene abgeleitet werden, für die keine gesundheitsbasierten Wirkschwellen abgeleitet werden können. Für nicht-geno-toxische Kanzerogene und Mutagene sowie für reproduktionstoxische Stoffe existieren Schwellenwerte, daher werden für diese gesundheitsbasierte Arbeitsplatzgrenzwerte festgelegt (siehe TRGS 900).

Beim Vergleich der Risiken der Allgemeinbe-völkerung mit den Risiken der Beschäftigten sind die unterschiedlichen Expositionssze-narien zu berücksichtigen. Im Gegensatz zur Exposition im Alltag besteht am Arbeitsplatz lediglich eine typischerweise 40jährige Ex-position über jährlich 220 Tage und 8 Stun-den pro Tag. Aus dieser Zeitbetrachtung wird deutlich, dass am Arbeitsplatz eine um den Faktor 9 höhere Konzentration herrschen muss, um bei angenommen kontinuierlicher Belastung über das ganze Arbeitsleben eine vergleichbare Gesamtdosis wie die Allge-meinbevölkerung aufzunehmen.

Für Allgemeinbevölkerung (Lz) gilt:

Expositionsdauer insgesamt: 70 aJährliche Exposition: 52 wWöchentliche Exposition: 7 dTägliche Exposition: 24 hExponiertengruppe: alle

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Für Arbeitsplatzsituation (Alz) gilt:

Expositionsdauer insgesamt: 40 aJährliche Exposition: 44 wWöchentliche Exposition: 5 dTägliche Exposition: 8 hExponiertengruppe: keine Hochsensible

Als obere Schwelle wurde ein sogenanntes Toleranzrisiko festgelegt. Arbeitsplatzexposi-tionen mit einem höheren stoffspezifischen Krebsrisiko sollen künftig nicht mehr zuläs-sig sein - nicht mehr toleriert werden. Als untere Schwelle wurde das Akzeptanzrisiko definiert, unterhalb dessen kein relevantes zusätzliches Krebsrisiko mehr besteht – diese Arbeitsplatzrisiken gelten als gesell-schaftspolitisch akzeptiert.

Die Festlegung des Akzeptanz- und Toleranz-risikos erfolgte nach intensiver Diskussion und Beratung in einer Projektgruppe des AGS (Ausschuss für Gefahrstoffe), in dem die gesellschaftlich relevanten Gruppen vertre-ten waren. Zur Festlegung der Risikozahlen wurden unter anderem die Arbeitsunfälle der deutschen Wirtschaft in unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen herangezogen, wobei sowohl die tödlichen als auch die nicht töd-lichen Unfälle betrachtet wurden. Ergänzend wurden die Krebsrisiken der Allgemein- bevölkerung diskutiert, die mit krebserzeu-genden Stoffen assoziiert werden. Zusätzlich wurden die Risiken der Allgemeinbevöl-kerung gegenüber den unterschiedlichen krebsauslösenden Faktoren untersucht und die Risiken einer vergleichenden Betrach-tung unterzogen.

Am Ende eines umfassenden gesellschafts-politischen Konsensprozesses wurde für das Toleranzrisiko ein Wert von 4 zu 1 000 festgelegt, für das Akzeptanzrisiko vorläufig

ein Wert von 4 zu 10 000, zwischen 2013 und 2018 wird die Absenkung auf 4 zu 100 000 geprüft. Die Risikozahlen beschreiben das zusätzliche Risiko, an Krebs zu erkranken, bei einer 40jährigen Exposition gegenüber dem krebserzeugenden Stoff, bei einer Expositionsdauer von täglich 8 Stunden, 5 Tage pro Woche, 220 Arbeitstagen pro Jahr. Unterstellt wird hierbei, dass diese Exposi-tion während des gesamten Arbeitslebens über 40 Jahre gleichmäßig besteht.

Stoffspezifisch ist auf Basis der Expositions-Risiko-Beziehung (ERB) die Toleranzkon-zentration bzw. Akzeptanzkonzentration festzulegen. Die Ableitung der ERB erfolgt auf Basis des „Leitfaden zur Quantifizierung von Krebsrisikozahlen bei Exposition gegen-über krebserzeugenden Gefahrstoffen für die Grenzwertsetzung am Arbeitsplatz“, publi-ziert in der Bekanntmachung für Gefahrstoffe (BekGS) 910 auf Basis der verfügbaren tier-experimentellen sowie epidemiologischen Daten.

Expositionsdauer insgesamt: 70 aJährliche Exposition: 52 wWöchentliche Exposition: 7 dTägliche Exposition: 24 hExponiertengruppe: alle

Als Toleranzrisiko wird das Risiko verstan-den, das als „nicht tolerabel“ verstanden wird. Grundsätzlich sollen keine Tätigkeiten bei Expositionen oberhalb der Toleranz-konzentration durchgeführt werden. Das Akzeptanzrisiko gibt das Arbeitsplatzrisiko wieder, das in etwa dem Risiko entspricht, das auch für die Allgemeinbevölkerung ange-strebt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass tatsächlich in den Industrienationen jeder Dritte im Laufe seines Lebens eine Krebserkrankung erleidet. Bei Expositionen

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unterhalb der Akzeptanzkonzentration wird das verbleibende „Restrisiko“ als so klein bewertet, dass keine zusätzliche Maßnah-men zur Expositionsreduzierung notwendig sind. Als wesentliche Maßnahme im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei Unterschreitung der Akzeptanzkonzentration ist durch kontinuierliche Überprüfung der Arbeitsplatzsituation darauf zu achten, dass keine Verschlechterungen der Exposition eintritt.

Das Risikokonzept des AGS ist eingebettet in ein Maßnahmenpaket, das ebenfalls in der Bekanntmachung für Gefahrstoffe (BekGS) 910, Anlage 1, publiziert ist. Die Toleranz- und Akzeptanzkonzentrationen werden von den zuständigen Gremien des AGS abgelei-tet und nach intensiver Diskussion verab-schiedet. Unter Nr. 3 der Bekanntmachung werden die festgelegten Risikokonzentrati-onen veröffentlicht und regelmäßig fortge-schrieben. Die Anwendung von Toleranz- und Akzeptanzkonzentrationen zur Arbeitsplatz-

bewertung wird in TRGS 400 empfohlen; mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung in 2015 ist die Übernahme in die Verordnung geplant.

Die Basis der Ableitung der stoffspezifischen Expositions-Risiko-Beziehungen stellen wis-senschaftliche Untersuchungen mit validen Dosis-Wirkungs-Beziehungen dar. Aufgrund häufig fehlender oder nicht valider Expositi-onsdaten sowie zusätzlicher Exposition ge-genüber Confoudern können epidemiologi-sche Studien an realen Arbeitsplätzen in der Regel nur begrenzt herangezogen werden.

• Valide tierexperimentelle Studien (2 Jahre Kanzerisierungsstudien)• Epidemiologische Studien –> ausreichende Kohortengröße –> kausaler Zusammenhang zwischen

Erkrankung und Esposition –> valide arbeitsmedizinische Unter--

suchung –> valide Expositionserhebung

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Zur Vermeidung von Fehlinterpretationen ist unbedingt zu beachten, dass mit den Tole-ranz- und Akzeptanzrisiken keine „realen“ Wahrscheinlichkeiten assoziiert werden, an Krebs am Arbeitsplatz zu erkranken. Sie werden überwiegend aus Tierversuchen aus dem Hochdosisbereich abgeleitet, die Extra-polation in den für den Arbeitsplatz relevan-ten Niedrigdosisbereich folgt anerkannten Konventionen, die tierexperimentell in der Regel nicht überprüfbar sind. Toleranz- und Akzeptanzkonzentration dienen zur Bewer-tung der Arbeitsplatzsituation bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden und erbgutverändern-den Stoffen ohne Wirkschwelle und sollen die Risiken unterschiedlicher Stoffe besser bewertbar und vergleichbar machen.

Das Expositions-Risiko-Konzept wurde zwischenzeitlich im Zuge eines gesellschaft-lichen Konsensprozesses weiterentwickelt. Aufgrund praktischer Notwendigkeiten wur-den folgende Festlegungen getroffen:

• Berücksichtigung der Hintergrund- konzentration

• Expositionsspitzen• Bestimmungsgrenzen• Nicht-maligne toxikologische Wirkungen• Endogene Metaboliten• Stand der Technik• Absenkung auf Niveau 4 : 100 000• Beurteilungszeiträume• Exposition gegenüber mehreren

Kanzerogenen

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Mit Novellierung der Gefahrstoffverordnung bestanden an Arbeitsplätzen in Deutsch-land zunächst keine Grenzwerte für krebs-erzeugende Arbeitsstoffe. Mittlerweile wurden durch den AK „Risikoakzeptanz“ des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS sog. Expositions-Risiko-Beziehungen (ERB) für die Arbeitsplatzluft evaluiert. Daraus sollen durch den AGS stoffspezifische Grenzwerte, das Akzeptanz- und das Toleranzrisiko, abge-leitet werden. Bislang wurden für Acrylamid, Acrylnitril, Asbest, 1,3-Butadien, Trichlor- ethen, Aluminiumsilikat-Fasern, 4,4’-Methyl-endianilin, Ethylenoxid, und Benzo(a)pyren in bestimmten PAK-Gemischen ERBs erarbei-tet und veröffentlicht. Aus diesen lässt sich das sog. Akzeptanzrisiko, unterhalb dessen ein zusätzliches Risiko akzeptiert und ober-halb dessen ein Risiko unter Einhaltung der in einem Maßnahmenkatalog spezifizierten Maßnahmen toleriert wird sowie das sog. Toleranzrisiko, oberhalb dessen ein Risiko nicht mehr tolerabel ist, entnehmen.

Darüber hinaus hat der Sachverständi-genkreis „Biomonitoring“ des AGS eine Empfehlung für Biomonitoringuntersuchun-gen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen erarbeitet, die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin bestätigt wurde. Dem-nach sollen auf der Basis der ERB arbeits-medizinische Äquivalenzwerte in biologi-schem Material abgeleitet werden, die dem Akzeptanz- bzw. Toleranzrisiko entsprechen. Sofern vom AGS noch keine entsprechenden ERB verabschiedet wurden, sollen über-gangsweise Referenzwerte im biologischen

Material für die Beurteilung der inneren Belastung im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV herangezogen werden.

Referenzwerte werden vom Umweltbundes-amt und der MAK-Kommission erarbeitet. Der Referenzwert für einen chemischen Stoff im Körper ist ein rein statistischer Wert, der aus einer Reihe von entsprechenden Messwer-ten einer repräsentativen Stichprobe aus einer Bevölkerungsgruppe abgeleitet wird und im Allgemeinen als das 95. Perzentil der Stichprobe definiert wird. Das bedeutet, dass 95 % der Messwerte aus der Stichpro-be unter diesem die Hintergrundbelastung beschreibenden Wert liegen. Die individuelle Hintergrundbelastung ergibt sich je nach Substanz aus verschiedenen Quellen, wie Luftverunreinigungen, Ernährung oder Kör-perpflegemitteln und kann einem zeitlichen Trend unterliegen, z.B. wenn wesentliche Quellen entfallen (z.B. bleihaltige Anti-klopfmittel) oder gar hinzukommen. Die individuelle Hintergrundbelastung ist zudem durch verschiedenste individuelle Faktoren wie Lebensalter, Geschlecht, Zeitpunkt der Probenahme, Wohnort, Ernährungsgewohn-heiten, Lifestyle, etc. beeinflusst. Diese Faktoren sind bei der Auswahl repräsentati-ver Bevölkerungsstichproben zur Ermittlung von Referenzwerten zu berücksichtigen. So ergeben sich z.B. für PAK oder aromatische Amine unterschiedliche Referenzwerte für Raucher und Nichtraucher.

Referenzwerte im Kontext der Risikodiskussion

J. Angerer und T. Weiß

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Mittels Humanbiomonitoring kann bei expo-nierten Beschäftigten festgestellt werden, ob und in welchem Ausmaß eine im Vergleich zur Stichprobe zusätzliche systemische Be-lastung vorliegt. Eine Erhöhung des Krebsri-sikos ist dann anzunehmen, wenn die innere Belastung „eindeutig“ über der Hintergrund-belastung der Allgemeinbevölkerung liegt. Da bei Überschreitung des Referenzwertes gemäß der „Empfehlung für Biomonito-ringuntersuchungen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ Maßnah-men abzuleiten sind, ist der Definition des Begriffs „eindeutig“ besondere Beachtung zu schenken. Vor diesem Hintergrund sind Kriterien zu definieren, ab welcher inneren Belastung von einer eindeutigen Überschrei-

tung eines Referenzwertes zu sprechen ist. Ein solches Kriterium könnte die Häufigkeit von Referenzwertüberschreitungen bei be-ruflichen Expositionen darstellen, aber auch eine besondere Höhe der Überschreitung, wie ein Beispiel bei beruflichen Expositionen gegenüber Acrylamid (Abbildung) zeigt. Für Acrylamid besteht allerdings der glückliche Umstand, dass vom AGS aufgrund einer hin-reichenden Datenlage eine ERB aufgestellt werden konnte. Rechnet man für das Acryl- amid den bestehenden Referenzwert über ein einfaches Modell in eine Acrylamidluft-konzentration um, so zeigt sich, dass selbst eine (kontinuierliche) innere Belastung un-terhalb des entsprechenden Referenzwerts mit einem Risiko assoziiert sein kann, das

Beispielhafter Vergleich der inneren Acrylamidbelastung in der Allgemeinbevölkerung und bei beruflich exponierten Personen (Nichtraucher)

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gemäß bestehender ERB oberhalb des ab 2018 geltenden Akzeptanzrisikos liegt.Letztlich ist mit einer Überschreitung des Referenzwertes eine Erhöhung des Krebsri-sikos verbunden. Die Erhöhung des Risikos, an Krebs zu erkranken, ist aber unmittelbar existenzbedrohend für die Arbeitnehmer und deren Familien. Diese Situation muss deshalb Vorsorgeuntersuchungen unter Einschluss des Humanbiomonitorings nach sich ziehen. Der Mangel an risikobasier-ten Grenzwerten begründet es nicht, den Arbeitnehmern Vorsorgeuntersuchungen zu verweigern. Dies widerspräche dem Vorsor-geprinzip und ist weder gesundheitlich noch toxikologisch zu begründen. Daher erachten wir beim beruflichen Umgang mit krebs- erzeugenden Arbeitsstoffen ein Humanbio-monitoring im Rahmen von Vorsorgeunter-suchungen als unverzichtbar. Ein anderes Vorgehen wäre ethisch nicht zu vertreten.

Der Wunsch nach risikobasierten Beur-teilungswerten muss zurücktreten vor die Notwendigkeit, die Arbeitnehmer vor Gesundheitsrisiken beim Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen zu schüt-zen. Solange eine mangelhafte Datenlage die Aufstellung von ERBs nicht gestattet, sollten Referenzwerte, sofern vorhanden, als orientierender Beurteilungsmaßstab für den Schutz von Arbeitnehmern vor Krebsgefah-ren herangezogen werden. Vorsorgeuntersu-chungen mit Humanbiomonitoring müssen dafür unverzüglich auf juristisch einwand-freie Grundlagen gestellt werden.

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Einleitung

Die Vermittlung der Botschaft, dass be-stimmte Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu akzeptieren sind, wirft Probleme auf. Zwar kann man im Prinzip einsehen, dass es kein Nullrisiko geben kann und somit bestimmte Risiken hingenommen werden müssen. Ungleich schwerer ist es jedoch, diese Einsicht aktiv zu vertreten, d.h. das zu akzeptierende Risiko zu quantifizieren und zufriedenstellend zu kommunizieren. Im Weiteren sollen diese Schwierigkeiten behandelt werden. Dabei steht das Ampel-Modell des Ausschusses für Gefahrenstoffe (AGS 2008) im Mittelpunkt. Darauf bezogen geht es um drei Fragen: (1) Was macht es so schwer, Risikoakzeptanz zu erreichen? (2) Welche Kommunikationsprobleme gibt es? (3) Welche Ansatzpunkte eignen sich für die Kommunikation?

Das Akzeptanz-Problem

Risikoakzeptanz ist ein Thema, mit dem sich die Forschung schon seit mehr als 30 Jahren befasst (Fischhoff et al. 1981). Klare Lösun-gen sind jedoch nicht in Sicht. Das liegt vor allem daran, dass es in der Gesellschaft kein Verfahren gibt, das Konsens darüber herstellen kann, welches Risiko zu akzeptie-ren ist und welches nicht (Keeney 1995). Es gibt gute Gründe, ein zusätzliches Risiko von 1 : 1 Mio. für akzeptabel zu halten, andere Akzeptanzwerte - etwa ein Risiko von 1 : 100 000 – sind jedoch ebenfalls begrün-dungsfähig. Es gibt aber auch gute Argumen-te, die gegen jedwedes Risiko sprechen und

nur das Null-Risiko für gerechtfertigt halten. Wer zum Beispiel würde ein Totschlag-Risiko von 1 : 1 Mio. hinnehmen wollen? Das bür-gerliche Gesetzbuch orientiert sich hier am Null-Risiko. Ein Risiko zu akzeptieren oder zu verwerfen, kann zudem verschieden begründet werden. Die Begründung kann entweder aus einer Nutzen/Kosten-Perspektive erfolgen, sie kann sich an der Machbarkeit orientieren oder aber an Rechtsprinzipien (Recht auf körperliche Unversehrtheit) ausrichten. Da-mit aber noch nicht genug: Weiterhin muss Akzeptanz – d.h. die faktische Zustimmung der Menschen – von der Akzeptabilität unterschieden werden. Das, was in Exper-tengremien als „akzeptabel“ gilt, kann in der Gesellschaft auf Ablehnung stoßen. Und es mag Risiken geben, die breite Zustimmung finden, obwohl deren Akzeptabilität umstrit-ten ist, wie im Fall des Trinkens von Wein, Bier und anderen alkoholischen Getränken. Dazu kommt die Unklarheit, ab welchem Zustimmungsgrad man von Akzeptanz ausgehen kann, einmal abgesehen von dem unwahrscheinlichen Fall einer hundert-prozentigen Billigung. Risikoakzeptanz, so könnte man meinen, ist ein Sachverhalt, über den sich vortrefflich streiten lässt.

Kommunikationsprobleme

Sinnvolle Kommunikation zur Risikoakzep-tanz setzt voraus, dass es gute Gründe für die Akzeptabilität der Risiken gibt. Anders formuliert: Die Notwendigkeit der Risiko-Kommunikation entsteht, wenn die Diffe-

Herausforderungen an die Risikokommunikation in der Arbeitsmedizin

P. Wiedemann

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renz von Risiko-Akzeptabilität und Risiko-Akzeptanz überwunden werden soll. Dabei ist erfolgreiche Kommunikation, eben ein Konsens über ein zu akzeptierendes Risiko, eher unwahrscheinlich.

Die Gründe dafür sind vielfältig. So unter-scheidet der Toxikologe zwischen Risiken, die man beobachten kann und solchen, die sich nur noch rein rechnerisch feststellen lassen. Letztere werden aus Tierversuchen, in denen man mit hohen Dosen eines Gefah-renstoffes experimentiert, auf den Menschen extrapoliert, der aber weitaus geringeren Do-sen in seiner Lebenswelt ausgesetzt ist. Ein rechnerisches Risiko, etwa von 1 : 100 000, muss nicht real sein. Diese Einschränkung ist nur schwer zu vermitteln. Vielmehr wer-den die Rezipienten versuchen, die Risiko-Zahlen zu kontextualisieren: Könnte ich nicht selbst der Risikofall sein? Die psychologo-gische Risikoforschung hat gezeigt, dass in einer solchen Perspektive Risikozahlen nicht mehr zählen. Die Risikowahrnehmung wird über den Affekt gesteuert.

Darüber hinaus gilt, dass komplexe Risiko-Informationen immer vereinfacht werden, wenn Menschen sie aufnehmen, verarbeiten und abspeichern (Reyna 2008). Dabei kann der zeitliche Kontext verloren gehen, ohne den eine Risiko-Information nicht sinnvoll interpretiert werden kann. So wird aus dem Risiko von 4 : 100 000, das auf eine Lebens-arbeitszeit von 40 Jahren bezogen ist, oft ein Zusatz-Risiko ohne Referenz.

Schließlich bleibt eine andere Referenz unklar, die eine noch wichtigere Rolle spielt; nämlich die Autorenschaft: Von wem wurde das zu akzeptierende Risiko festgelegt? Wer hat aus welchen Gründen hier entschieden? Solange das im Dunkeln bleibt, ist Vertrauen

in die Risikoregulation schwer zu gewinnen. Koehler und Gershoff (2003) zeigen darüber hinaus, dass die Autorenschaft bei der Beur-teilung von Risikomoral eine wichtige Rolle spielt. Zugespitzt formuliert: Wenn gerade die, die für den Schutz der Gesundheit ver-antwortlich sind, Risikoakzeptanz propagie-ren, finden sie nur schwer Zustimmung.

Diese hier nur kurz skizzierten Kommuni-kationsprobleme verweisen darauf, dass – selbst wenn es gute Gründe für Risiko-Ak-zeptanz-Schwellen gibt – nicht zwangsläufig mit faktischer Akzeptanz gerechnet werden kann. Was also ist zu tun?

Ansätze für die Risikokommunikation

Je nach Vorkenntnis und kognitiver Anstren-gungsbereitschaft der Rezipienten sind unterschiedliche Wege für die Risikokommu-nikation zu gehen. Im ersten Fall, in dem das Vorwissen gering ist und die Leistungsbe-reitschaft niedrig, geht es vor allem darum, Vertrauen zu schaffen. Im zweiten Fall, in dem diese Voraussetzungen gegeben sind, zählen gute Argumente.

Um das Vertrauen in Risikoregulation zu stärken, ist es erforderlich, deren Autoren ein Gesicht zu geben und damit die Regelung zu personalisieren. Dazu gilt es, relevante Hintergrundinformation zur Entstehung des Akzeptanz-Modells zu vermitteln (Wiede-mann et al. 2012): Welche Personen haben hieran mitgewirkt? Welche Kompetenz hatten diese? Und wie wurden fachliche Qualität, Integrität und Fairness der Ent-scheidungen gesichert? Wie transparent sind die Entscheidungen?

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Gutes Argumentieren ist vor allem zweiseiti-ges Argumentieren, d.h. eine faire Auseinan-dersetzung mit Pro- und Kontra-Argumenten für die Regelung. Im Kern geht es dabei um die Darstellung der Vorteile gegenüber den technische Richtkonzentrationen (TRK) sowie um Risikovergleiche und Regulations-vergleiche. Während der Vergleich mit dem TRK-Ansatz der Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen beider Ansätze dient, werden die anderen Vergleiche gebraucht, um die Risiko-Schwellen (insbesondere das Akzeptanz-Risiko und das Toleranz-Risiko) zu legitimieren. Die vorhandenen Studien zu Ri-sikovergleichen zeigen jedoch, dass solche Vergleiche zwar sinnvoll, aber eben für den Kommunikationserfolg nicht hinreichend sind (Schütz et al. 2006). Somit bleiben noch Kommunikationsaufgaben zu lösen. Hierbei sollte man sich nicht allein auf Erfah-rungen und intuitive Einsichten verlassen, sondern evidenzbasierten Risikokommuni-kations-Ansätzen den Vorzug geben.

Literatur

AGS (2008). Risikowerte und Expositions-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserregenden Gefahrenstoffen. Bekannt-machung 910

Fischhoff B, Lichtenstein S, Slovic P, Derby SL and Keeney RL (1981). Acceptable Risk. New York: Cambridge University Press

Keeney, RL (1995). Understanding life-threat-ening risks. Risk Analysis,15 (6): 627-637

Reyna VF (2008). A theory of medical deci-sion making and health: Fuzzy-trace theory. Medical Decision Making. Medical Decision Making, 28: 850-865

Koehler JJ and Gershoff AD (2003). Betrayal aversion: When agents of protection become agents of harm. Organizational Behavior and Human Decision Processes, 90: 244–261

Schütz H, Wiedemann PM, Hennings W, Mertens J, and Clauberg M (2006). Compar-ative risk assessment: Concepts, problems and applications. Weinheim: Wiley-VCH

Wiedemann PM , Börner F, Schütz H (2012). Communicating scientific evidence. In J. Arvai &L. Rivers (Eds): Risk Communication: New Perspectives. London: Taylor & Francis (in press)

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