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Deutscher Bundestag Drucksache 16/7705 16. Wahlperiode 21. 12. 2007 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. Dezember 2007 gemäß Beschluss vom 8. Juni 2000 (Bundestagsdrucksache 14/2389). Unterrichtung durch die Bundesregierung Migrationsbericht 2006 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1 Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland . . . . . 5 1.1 Definitionen und Datenquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.2 Migrationsgeschehen insgesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1.3 Herkunfts- und Zielländer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1.4 Zu- und Fortzüge nach Staatsangehörigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 1.5 Zu- und Fortzüge nach Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 1.6 Altersstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 1.7 Geschlechtsstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 1.8 Aufenthaltszwecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 1.9 Längerfristige Zuwanderung (Nachhaltigkeit der Zuwanderung) . . 23 2 Die einzelnen Zuwanderergruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 2.1 Überblick über die einzelnen Zuwanderergruppen . . . . . . . . . . . . . 25 2.2 EU-Binnenmigration von Unionsbürgern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 2.2.1 Binnenmigration zwischen Deutschland und den alten EU-Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 2.2.2 Binnenmigration zwischen Deutschland und den neuen EU-Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 2.3 Spätaussiedler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 2.3.1 Aufnahmeverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 2.3.2 Verteilungsverfahren und Wohnortzuweisung . . . . . . . . . . . . . . . . 38 2.3.3 Bescheinigungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

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  • Deutscher Bundestag Drucksache 16/770516. Wahlperiode 21. 12. 2007

    Unterrichtungdurch die Bundesregierung

    Migrationsbericht 2006

    I n h a l t s v e r z e i c h n i s

    Seite

    Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

    1 Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland . . . . . 5

    1.1 Definitionen und Datenquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

    1.2 Migrationsgeschehen insgesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

    1.3 Herkunfts- und Zielländer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

    1.4 Zu- und Fortzüge nach Staatsangehörigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

    1.5 Zu- und Fortzüge nach Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

    1.6 Altersstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

    1.7 Geschlechtsstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

    1.8 Aufenthaltszwecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

    1.9 Längerfristige Zuwanderung (Nachhaltigkeit der Zuwanderung) . . 23

    2 Die einzelnen Zuwanderergruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

    2.1 Überblick über die einzelnen Zuwanderergruppen . . . . . . . . . . . . . 25

    2.2 EU-Binnenmigration von Unionsbürgern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272.2.1 Binnenmigration zwischen Deutschland und den alten

    EU-Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 322.2.2 Binnenmigration zwischen Deutschland und den neuen

    EU-Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

    2.3 Spätaussiedler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352.3.1 Aufnahmeverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352.3.2 Verteilungsverfahren und Wohnortzuweisung . . . . . . . . . . . . . . . . 382.3.3 Bescheinigungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

    Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. Dezember 2007 gemäß Beschluss vom8. Juni 2000 (Bundestagsdrucksache 14/2389).

  • Drucksache 16/7705 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

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    2.3.4 Erwerb der Staatsangehörigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382.3.5 Entwicklung der Spätaussiedlerzuwanderung . . . . . . . . . . . . . . . . . 382.3.6 Zuzugspotenzial von Spätaussiedlern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

    2.4 Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung . . . . . . . . . . . 422.4.1 Ausländische Studierende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422.4.2 Ausländische Hochschulabsolventen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 482.4.3 Sprachkurse und Schulbesuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502.4.4 Sonstige Ausbildungszwecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

    2.5 Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit . . . . . . . 522.5.1 Werkvertrags- und Saisonarbeitnehmer sowie sonstige zeitlich

    begrenzte Arbeitsmigration aus den neuen EU-Staaten und aus Nicht-EU-Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

    2.5.1.1 Werkvertragsarbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 562.5.1.2 Saisonarbeitnehmer und Schaustellergehilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . 602.5.1.3 Sonstige zeitlich begrenzte Arbeitsmigration . . . . . . . . . . . . . . . . . 632.5.2 Hochqualifizierte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 652.5.2 Selbständige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67

    2.6 Einreise und Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären und politischen Gründen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

    2.6.1 Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion . . . . . . . . . 682.6.2 Asylzuwanderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 702.6.2.1 Asylanträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 722.6.2.2 Entscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 772.6.2.3 Nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung . . . . . . . . . 802.6.2.4 Widerrufsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 812.6.3 Einreise und Aufenthalt aus weiteren völkerrechtlichen,

    humanitären und politischen Gründen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 822.6.4 Aufenthaltsgewährung in Härtefällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84

    2.7 Einreise und Aufenthalt aus familiären Gründen (Ehegatten- und Familiennachzug) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85

    2.7.1 Ehegatten- und Familiennachzug nach der Visastatistik des Auswärtigen Amtes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87

    2.7.2 Ehegatten- und Familiennachzug nach dem Ausländerzentralregister 91

    2.8 Einreise und Aufenthalt aus sonstigen Gründen . . . . . . . . . . . . . . . 93

    2.9 Rückkehr deutscher Staatsangehöriger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94

    3 Abwanderung aus Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97

    3.1 Abwanderung von Ausländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 973.1.1 Entwicklung der Abwanderung von Ausländern . . . . . . . . . . . . . . . 973.1.2 Abwanderung nach der Aufenthaltsdauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98

    3.2 Abwanderung von Deutschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 993.2.1 Abwanderung nach Zielländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100

  • Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7705

    Seite

    3.2.2 Abwanderung nach Altersgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1023.2.3 Abwanderung von Arbeitskräften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1033.2.4 Deutsche im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106

    4 Migrationsgeschehen im europäischen Vergleich . . . . . . . . . . . . 108

    4.1 Zu- und Abwanderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108

    4.2 Asylzuwanderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115

    5 Illegale Migration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118

    5.1 Begriff und rechtliche Rahmenbedingungen der illegalen Migration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118

    5.2 Entwicklung illegaler Migration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1185.2.1 Feststellungen an den Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1195.2.2 Nichtdeutsche Tatverdächtige mit illegalem Aufenthalt nach

    der Polizeilichen Kriminalstatistik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122

    5.3 Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Migration auf nationaler Ebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125

    5.4 Gesamtansatz Migration / Maßnahmen auf europäischer Ebene . . . 128

    6 Ausländer und Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130

    6.1 Ausländische Staatsangehörige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1306.1.1 Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeiten . . . . . . . . . 1326.1.2 Alters- und Geschlechtsstruktur der ausländischen Bevölkerung . . 1336.1.3 Regionale Verteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1356.1.4 Geburten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1376.1.5 Aufenthaltsdauer und Aufenthaltsstatus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138

    6.2 Personen mit Migrationshintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143

    6.3 Einbürgerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145

    7 Migration und demographischer Wandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149

    7.1 Begriffserläuterungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1497.1.1 Mortalität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1497.1.2 Fertilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1507.1.3 Migration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1507.1.4 Alterung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151

    7.2 Bevölkerungsentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1527.2.1 Bevölkerungsentwicklung in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1527.2.2 Bevölkerungsentwicklung in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1567.2.3 Entwicklung der Weltbevölkerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162

    7.3 Bevölkerungsvorausberechnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168

  • Drucksache 16/7705 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

    Seite

    7.3.1 Aussagekraft von Bevölkerungsvorausberechnungen . . . . . . . . . . . 1687.3.2 Bevölkerungsvorausberechnung für Deutschland bis 2050 . . . . . . . 1697.3.3 Bevölkerungsvorausschätzungen für die Europäische Union

    bis 2050 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1737.3.4 Schätzung der Weltbevölkerung bis 2050 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176

    7.4 Migrationspotenziale nach Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1847.4.1 Entwicklung des bisherigen Wanderungsgeschehens . . . . . . . . . . . 1847.4.2 Einschätzung der künftigen Wanderungsentwicklung . . . . . . . . . . 1847.4.3 Annahmen zur künftigen Wanderungsentwicklung . . . . . . . . . . . . 186

    Anhang: Tabellen und Abbildungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189

    Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279

  • Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/7705

    Einleitung

    Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung am8. Juni 2000 aufgefordert, jährlich einen Migrationsberichtvorzulegen, der unter Einbeziehung aller Zuwanderergrup-pen einen umfassenden Überblick über die jährlicheEntwicklung der Zu- und Abwanderung gibt (Plenarpro-tokoll 14/108 vom 8. Juni 2000, Bundestagsdruck-sache 14/1550 vom 7. September 1999).

    Bislang wurden vier Migrationsberichte der Bundesregie-rung veröffentlicht, zuletzt im Jahr 2006. Hiermit wirdder fünfte Migrationsbericht vorgelegt, der zum zweitenMal vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge(BAMF) erstellt wurde.

    Der Migrationsbericht der Bundesregierung verfolgt dasZiel, durch die Bereitstellung möglichst aktueller, umfas-sender und ausreichend detaillierter statistischer Datenüber Migration Grundlagen für die Entscheidungsfindungvon Politik und Verwaltung im Bereich der Migrations-politik zu liefern. Zudem möchte er die Öffentlichkeitüber die Entwicklung des Migrationsgeschehens infor-mieren.

    Durch das Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum1. Januar 2005 und die Möglichkeit der Nutzung zusätzli-cher Datenquellen, insbesondere des Ausländerzentralregis-ters (AZR), wurde eine Erweiterung des Migrationsberichteserforderlich. Die Aufnahme neuer Erfassungskriterien imAZR lässt eine differenziertere Darstellung des Migra-tionsgeschehens zu. Dies betrifft insbesondere die Erfas-sung der rechtlichen Grundlagen für die Einreise und denAufenthalt von Ausländern in Form der Speicherung derAufenthaltszwecke nach dem Aufenthaltsgesetz. Diesspiegelt sich insbesondere bei der Darstellung der einzel-nen Zuwanderergruppen in Kapitel 2 wider. Zudem las-sen sich nun genauere Aussagen über die Nachhaltigkeitdes Migrationsgeschehens treffen.

    Der Migrationsbericht beinhaltet neben den allgemeinenWanderungsdaten zu Deutschland (Kapitel 1) und der de-taillierten Darstellung der verschiedenen Migrationsarten(Kapitel 2) einen europäischen Vergleich zum Migra-tionsgeschehen und zur Asylzuwanderung (Kapitel 4).Zusätzlich behandelt der Bericht das Phänomen der ille-galen Migration (Kapitel 5), geht auf die Abwanderungvon Deutschen und Ausländern (Kapitel 3) ein und infor-miert über die Struktur der ausländischen Bevölkerungsowie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund (Kapi-tel 6). Zudem stellt der Migrationsbericht 2006 den Zu-sammenhang von demographischer Entwicklung und Mi-gration dar (Kapitel 7). Dabei wird in den jeweiligenKapiteln auf die Bedeutung der einzelnen Migrationssta-tistiken und die Grenzen ihrer Aussagefähigkeit einge-gangen.

    Die im Migrationsbericht enthaltenen statistischen Datenbeziehen sich vorrangig auf die Berichtsjahre 2005 und2006. Bei der Darstellung der einzelnen Zuwanderergrup-pen werden neben der Darstellung der Rechtslage im Be-richtszeitraum z. T. auch bereits die Rechtsänderungendurch das Richtlinienumsetzungsgesetz berücksichtigt.

    In diesem Bericht wird aus Gründen der besseren Lesbar-keit in der Regel auch bei nicht geschlechtsneutralen Be-zeichnungen die männliche Form verwendet. Die weibli-che Form ist dabei mit eingeschlossen.

    Der Migrationsbericht wurde im Referat 221 (Migrations-und Integrationsforschung) von Stefan Rühl und Dr. PeterSchimany (Kapitel 7) in Zusammenarbeit mit Dr. HaraldLederer, Paul Brucker und Afra Gieloff von Referat 224(Geschäftsstatistik) des Bundesamtes für Migration undFlüchtlinge erstellt.

    1 Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland

    1.1 Definitionen und DatenquellenVon Migration spricht man, wenn eine Person ihren Le-bensmittelpunkt räumlich verlegt. Von internationalerMigration spricht man dann, wenn dies über Staatsgren-zen hinweg geschieht. Die internationale Migration vonund nach Deutschland beinhaltet die Zu- und Fortzügeüber die Grenzen des Landes (Außenwanderung). Im Fol-genden wird nur die Außenwanderung betrachtet; auf dieBinnenmigration innerhalb Deutschlands wird dagegennicht eingegangen. Zwischen 1997 und 2002 wurdenjährlich insgesamt rund 850 000 Zuwanderungen nachDeutschland registriert. Im Jahr 2003 sank die Zahl derZuzüge auf unter 800 000. Im Jahr 2006 wurden etwa662 000 Zuzüge registriert, die niedrigste Zahl seit 1987.Die Zahl der Fortzüge blieb dagegen konstanter – sieschwankte zwischen 1997 und 2006 zwischen 600 000 und750 000. Im Jahr 2006 waren es circa 639 000 Fortzüge.

    Grundlage der Wanderungszahlen ist die seit 1950 beste-hende amtliche Zu- und Fortzugsstatistik. Bei einemWohnungswechsel über die Grenzen Deutschlands hin-weg besteht nach den Meldegesetzen des Bundes und derLänder die Pflicht, sich bei der zuständigen kommunalenMeldebehörde an- bzw. abzumelden.1 Von dieser Pflichtgrundsätzlich befreit sind Mitglieder ausländischer Sta-tionierungsstreitkräfte und der diplomatischen und konsu-larischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.Bei der An- und Abmeldung werden u. a. die folgendenpersonenbezogenen Merkmale erfragt: Ziel- oder Her-kunftsort, Geschlecht, Familienstand, Geburtsdatum,Staatsangehörigkeit und rechtliche Zugehörigkeit bzw.Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. Per-sonen, die neben der deutschen noch eine andere Staats-angehörigkeit besitzen (Mehrstaater), gehen nur als Deut-sche in die Statistik ein.

    Die Statistischen Landesämter werten die Meldescheine,die bei einem Wohnungswechsel in den Einwohnermel-

    1 § 15 Abs. 2 des Melderechtsrahmengesetzes ermöglicht den Bundes-ländern, durch Landesrecht Ausnahmen von der allgemeinen Melde-pflicht u. a. für Ausländer bei vorübergehendem Aufenthalt bis zuzwei Monaten zuzulassen. Diese Frist haben Brandenburg, Nieder-sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Nordrhein-West-falen ausgeschöpft, wobei sich Nordrhein-Westfalen auf ausländi-sche „Besucher“ beschränkt. Baden-Württemberg und Sachsenmachen für Aufenthalte bis zu einem Monat Ausnahmen von der all-gemeinen Meldepflicht.

  • Drucksache 16/7705 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

    deämtern anfallen, aus und melden ihre Ergebnisse an dasStatistische Bundesamt, welches die Meldungen zu einerBundesstatistik aufbereitet. Diese Statistik basiert dem-entsprechend auf der Zahl der grenzüberschreitendenUmzüge. Personen, die mehrmals pro Jahr zu- oder ab-wandern, gehen somit mehrmals in die Statistik ein, vor-ausgesetzt sie melden sich ordnungsgemäß an oder ab. Eshandelt sich bei der Wanderungsstatistik Deutschlandsalso um eine fallbezogene und nicht um eine personenbe-zogene Statistik. Insofern ist die Zahl der Wanderungs-fälle stets etwas größer als die Zahl der in diesem Jahr tat-sächlich gewanderten Personen.

    Auf der anderen Seite gehen diejenigen, die eine Mel-dung unterlassen, nicht in die Zu- und Fortzugsstatistikein. Einige der Rückkehrer vergessen die Abmeldung, an-dere, insbesondere Ausländer aus Drittstaaten, alsoNichtunionsbürger, unterlassen sie, um sich eine Aufent-haltsoption in Deutschland zu sichern. Die Ab- und Rück-wanderungszahlen von Ausländern aus Deutschland wer-den daher von der amtlichen Fortzugsstatistik stetsunterschätzt. Gleichzeitig muss jedoch auch festgestelltwerden, dass die Zuzugsstatistik eine unbestimmte An-zahl von Personen, die sich ihrer Meldepflicht entziehenoder sich unerlaubt in Deutschland aufhalten, nicht ent-hält und somit zu niedrige Zahlen widerspiegelt.

    Nach einer Empfehlung der Vereinten Nationen sollte vonZuwanderung dann gesprochen werden, sobald eine Per-son ein Jahr im Zielland lebt. Dieser Zeitraum fand auchEingang in die am 14. März 2007 vom Europäischen Par-lament gebilligte und am 12. Juni 2007 vom Rat verab-schiedete EG-Verordnung über Gemeinschaftsstatistikenin den Bereichen Migration und internationaler Schutz.Danach wird jemand als Migrant definiert, der seinen ge-wöhnlichen Aufenthalt für mindestens zwölf Monatebzw. für voraussichtlich mindestens zwölf Monate in dasZielland verlagert.

    Da das entscheidende Kriterium der WanderungsstatistikDeutschlands die An- oder Abmeldung darstellt, unab-hängig davon, wie lange der Aufenthalt dauert, handelt essich nicht um eine „klassische Migrationsstatistik“, diedas Merkmal der Dauer berücksichtigt. In Deutschland istnicht der Aufenthaltstitel, sondern der Bezug einer Woh-nung für den Eingang in die Zu- und Fortzugsstatistikausschlaggebend. Der Begriff des Zuwanderers (im Sinnedes Zugezogenen) impliziert in Deutschland also nicht ei-nen dauerhaften oder längeren Aufenthalt. Oft steht nichtvon vornherein fest, ob ein Zuwanderer auf Dauer odertemporär im Land bleibt; dies lässt sich häufig nur imNachhinein feststellen. Aus einem ursprünglich kurzzei-tig geplanten Aufenthalt kann eine dauerhafte Niederlas-sung im Zielland werden. Asylbewerber wiederum wer-den grundsätzlich als Zuwanderer betrachtet, auch wennihr Aufenthalt in den meisten Fällen nur von vorüberge-hender Dauer ist. Lediglich bei den temporären Aufent-halten aus Beschäftigungsgründen, also bei Werkver-trags-, Gast- und Saisonarbeitnehmern, und zum Teil beiAufenthalten aus Gründen der Ausbildung (z. B. Sprach-kurs), ist die Befristung des Aufenthalts von Anfang anrechtlich vorgegeben.

    Die Wanderungsstatistik enthält zudem keine Informatio-nen darüber, um welche Form der Migration es sich beieinem Zuzug bzw. Fortzug handelt. Ein Zuwanderer ausder Russischen Föderation im Jahr 2004 kann beispiels-weise als Spätaussiedler, Asylbewerber, Student oderauch im Rahmen des Familiennachzugs eingereist sein,ohne dass dies aus der Zuzugsstatistik des StatistischenBundesamtes ersichtlich wird.

    Eine Migrationsstatistik, die als Grundlage für integra-tionspolitische Maßnahmen dienen kann, sollte in derLage sein, quantitative Grundlagen zu den einzelnen Zu-wanderergruppen zu liefern, die unterschiedliche Voraus-setzungen für ihren Aufenthalt in Deutschland mitbrin-gen. Diese Unterschiede liegen in den verschiedenenrechtlichen Grundlagen, welche die Einreise und denAufenthalt der Gruppen regeln (siehe dazu Kapitel 2). Daes die amtliche Wanderungsstatistik nicht erlaubt, denZweck der Zuwanderung zu identifizieren, differenziertder vorliegende Migrationsbericht zusätzlich zur Darstel-lung des allgemeinen Wanderungsgeschehens die einzel-nen Formen der Migration auf der Grundlage verschiede-ner Statistiken (wie z. B. der Statistiken des Bundesamtesfür Migration und Flüchtlinge, des Bundesverwaltungs-amtes oder der Bundesagentur für Arbeit).

    Die Probleme bei einer Nutzung der Wanderungsstatistikzur Darstellung der Migration in Deutschland liegen abernicht nur darin, die einzelnen Zuwanderergruppen nichtausweisen zu können. Es ist zudem nicht klar, in welchemquantitativen Ausmaß und mit welcher Aufenthaltsdauerbestimmte Gruppen in die Statistik eingehen.2 Asylbe-werber gehen grundsätzlich in die amtliche Wanderungs-statistik ein, auch wenn ihr Aufenthalt möglicherweisenur von kurzer Dauer ist. Auch kurzfristige Aufenthaltewie die bis zu maximal vier Monate dauernden Aufent-halte von Saisonarbeitnehmern sind enthalten, sofern sichdie Personen mit einer Wohnung in Deutschland anmel-den. Allerdings sind die Anmeldefristen bei kurzfristigenAufenthalten in den einzelnen Bundesländern nicht ein-heitlich geregelt, so dass insbesondere Saisonarbeitneh-mer je nach Bundesland in unterschiedlichem Umfangerfasst werden. Auf die Frage, inwieweit die Saison-arbeitnehmer in die Wanderungsstatistik eingehen, wirdin Kapitel 2.5.1.2 eingegangen.

    Im Rahmen der Föderalismusreform wurde das Melde-recht zum 1. September 2006 in die ausschließliche Ge-setzgebungskompetenz des Bundes überführt. Es ist vor-gesehen, bis Ende des Jahres 2008 ein Meldegesetz zuverabschieden, welches das derzeit geltende Melderechts-rahmengesetz und die einzelnen Landesmeldegesetze ab-lösen soll. Wesentlicher Bestandteil des geplanten Melde-gesetzes wird die Errichtung eines Bundesmelderegisters

    2 Trotz Verbesserungen in den letzten Jahren – etwa durch die Speiche-rung der Aufenthaltszwecke im AZR (siehe unten) und die Erfassungdes Migrationshintergrunds im Mikrozensus (siehe Kapitel 6.2) – istdie Datenlage zum Bereich Migration und Integration in Deutschlandderzeit noch durch Defizite gekennzeichnet, die weder eine adäquateAbbildung von Wanderungsbewegungen noch von Integrationsver-läufen erlauben. Eine Ausweitung der empirischen Sozialforschungim Bereich von Migration und Integration könnte hier zum Abbauvon Wissensdefiziten beitragen (vgl. Lederer 2004: 102ff).

  • Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/7705

    sein, in dem die Daten der derzeit 5 283 kommunalenMeldebehörden zusammengeführt und zentral gespei-chert werden sollen. Dadurch könnte künftig eine einheit-liche Erfassung des Wanderungsgeschehens ermöglichtwerden.

    Zusätzlich zur Wanderungsstatistik kann nun auch dasAZR als weitere Datenquelle zur Betrachtung des Migra-tionsgeschehens herangezogen werden.3 Seit Anfang2006 ermöglicht das AZR durch die Aufnahme neuerSpeichersachverhalte (Erfassungskriterien) eine differen-ziertere Darstellung des Migrationsgeschehens. Dies be-trifft insbesondere die Erfassung der rechtlichen Grundla-gen für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländernnach dem Aufenthaltsgesetz. Zudem lassen sich dadurchgenauere Aussagen über das Migrationsgeschehen tref-fen, z. B. zur voraussichtlichen Dauer der Zuwanderungverschiedener Personengruppen.

    Da das AZR eine Differenzierung der Einreise und desAufenthalts nach Aufenthaltszwecken4 und der Dauer desAufenthalts zulässt, ermöglichen die Daten des AZR

    Aussagen über die Größenordnung der längerfristigenZuwanderung. So handelt es sich bei fast allen Formender Arbeitsmigration um temporäre und nicht um dauer-hafte Zuwanderung, da die Dauer der Aufenthaltserlaub-nisse an die Befristung des Arbeitsverhältnisses gekop-pelt ist.Da die Daten des AZR personenbezogen sind und Perso-nen erst registriert werden, wenn sie sich „nicht nur vo-rübergehend“ (§ 2 Abs. 1 AZRG) im Bundesgebiet auf-halten, sind die Zu- und Abwanderungszahlen auf Basisdes AZR auch aus diesem Grund niedriger als die fallbe-zogenen Zahlen der Wanderungsstatistik des StatistischenBundesamtes. In der Regel gehen Ausländer in das AZRerst ein, wenn sie sich länger als drei Monate in Deutsch-land aufhalten, während Personen in die Zu- und Fort-zugsstatistik eingehen, sobald sie sich an- bzw. abmelden.

    1.2 Migrationsgeschehen insgesamtIn diesem Kapitel wird zunächst ein Überblick über dasMigrationsgeschehen in Deutschland anhand der amtli-chen Wanderungsstatistik gegeben. In den Unterkapitelnwird dann eine Differenzierung der Zu- und Fortzügenach verschiedenen Kriterien (Herkunfts- und Zielland,Staatsangehörigkeit, Bundesländer, Alter, Geschlecht)vorgenommen. Grundlage hierzu sind die Daten des Sta-tistischen Bundesamtes.Abbildung 1-1 und Tabelle 1-1 zeigen den Verlauf derZu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands für dieJahre 1991 bis 2006:

    3 Durch das Zuwanderungsgesetz wurde dem Bundesamt für Migra-tion und Flüchtlinge mit Wirkung zum 1. Januar 2005 die Register-führung für das AZR übertragen. Bis dahin war das Bundesverwal-tungsamt (BVA) in Köln die zentrale Behörde, bei der das AZRgeführt wurde. Das BVA bleibt weiterhin zentraler Dienstleister fürdas operative Geschäft. Es verarbeitet und nutzt die Daten jedoch imAuftrag und nach Weisung des BAMF (§ 1 Abs. 1 AZR-G).

    4 Eine Differenzierung nach Aufenthaltszwecken ist nur bei Dritt-staatsangehörigen möglich.

    A b b i l d u n g 1-1

    Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands von 1991 bis 2006

    Quelle: Statistisches Bundesamt

    0

    200.000

    400.000

    600.000

    800.000

    1.000.000

    1.200.000

    1.400.000

    1.600.000

    1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006

    Jahr

    Zu

    - u

    nd

    Fo

    rtzü

    ge

    Zuzüge Fortzüge

  • Drucksache 16/7705 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

    Ta b e l l e 1-1

    Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands von 1991 bis 2006

    Quelle: Statistisches Bundesamt1 Zahlen für 2004 überhöht, da Hessen zu hohe Wanderungszahlen von Deutschen gemeldet hat.

    JahrZuzüge Fortzüge

    Wanderungssaldo(Zuzugs-/ bzw. Fort-

    zugsüberschuss)

    Gesamt dar. AusländerAnteilin % Gesamt

    dar. Ausländer

    Anteil in % Gesamt

    dar. Ausländer

    1991 1.198.978 925.345 77,2 596.455 497.540 83,4 + 602.523 + 427.8051992 1.502.198 1.211.348 80,6 720.127 614.956 85,4 + 782.071 + 596.3921993 1.277.408 989.847 77,5 815.312 710.659 87,2 + 462.096 + 279.1881994 1.082.553 777.516 71,8 767.555 629.275 82,0 + 314.998 + 148.2411995 1.096.048 792.701 72,3 698.113 567.441 81,3 + 397.935 + 225.2601996 959.691 707.954 73,8 677.494 559.064 82,5 + 282.197 + 148.8901997 840.633 615.298 73,2 746.969 637.066 85,3 + 93.664 – 21.7681998 802.456 605.500 75,5 755.358 638.955 84,6 + 47.098 – 33.4551999 874.023 673.873 77,1 672.048 555.638 82,7 + 201.975 + 118.2352000 841.158 649.249 77,2 674.038 562.794 83,5 + 167.120 + 86.4552001 879.217 685.259 77,9 606.494 496.987 81,9 + 272.723 + 188.2722002 842.543 658.341 78,1 623.255 505.572 81,1 + 219.288 + 152.7692003 768.975 601.759 78,3 626.330 499.063 79,7 + 142.645 + 102.69620041 780.175 602.182 77,2 697.632 546.965 78,4 + 82.543 + 55.2172005 707.352 579.301 81,9 628.399 483.584 77,0 + 78.953 + 95.7172006 661.855 558.467 84,4 639.064 483.774 75,7 + 22.791 + 74.693

    Von 1991 bis 2006 wurden etwa 15,1 Millionen Zuzügevom Ausland nach Deutschland registriert. Diese hohenZuzugszahlen resultieren vor allem aus dem – bis Mitteder 1990er Jahre – erhöhten Zuzug von (Spät-)Aussied-lern, der bis 1992 gestiegenen Zahl von Asylsuchenden,die seitdem jedoch kontinuierlich gesunken ist, den seit1991/92 aus dem ehemaligen Jugoslawien geflohenenKriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen, von denen diemeisten bereits wieder in ihre Heimat zurückgekehrt sind,sowie aus der gestiegenen, aber zeitlich begrenzten Ar-beitsmigration aus Nicht-EU-Staaten, insbesondere vonWerkvertrags- und Saisonarbeitnehmern (die aber nurteilweise in die Wanderungsstatistik eingingen – sieheauch Kapitel 2.5.1.2). Im gleichen Zeitraum waren10,9 Millionen Fortzüge aus dem Bundesgebiet ins Aus-land zu verzeichnen. Die letzten sechzehn Jahre im Saldobetrachtet, ergeben einen Wanderungsüberschuss von fast4,2 Millionen. Im gleichen Zeitraum waren 10,9 Millio-nen Fortzüge aus dem Bundesgebiet ins Ausland zu ver-zeichnen. Die letzten vierzehn Jahre im Saldo betrachtet,ergeben einen Wanderungsüberschuss von fast 4,2 Millio-nen. Während für das Migrationsgeschehen der 1990erJahre in Deutschland die Öffnung des „Eisernen Vor-hangs“, die eine erleichterte Ausreise aus den osteuropäi-schen Staaten ermöglichte sowie die Bürgerkriegssitua-tion in Jugoslawien bestimmend waren, hat sich zu

    Beginn des 21. Jahrhunderts das Migrationsgeschehenauf einem niedrigeren Niveau stabilisiert.

    Nachdem bereits im Jahr 2005 mit 707 352 Zuzügen dieniedrigsten Zuzugszahlen seit der Wiedervereinigung re-gistriert wurden, sank die Zahl im Jahr 2006 weiter auf661 855 Zuzüge, darunter 558 467 Zuzüge von ausländi-schen Staatsangehörigen (vgl. Tabelle 1-1). Damit ist dieZahl der gesamten Zuzüge um 6,4 Prozent gegenüber2005 gesunken, nachdem bereits im Vorjahr ein Rück-gang um 9,3 Prozent zu verzeichnen war. Die Zahl derFortzüge stieg im Jahr 2006 leicht um 1,7 Prozent gegen-über dem Vorjahr auf 639 064 Fortzüge, darunter483 774 Fortzüge von Ausländern. Der Gesamtwande-rungssaldo (Deutsche und Ausländer) hat sich somit ge-genüber den Vorjahren weiter verringert und liegt bei ei-nem Überschuss von insgesamt + 22 791 Zuzügen. Damitwurde im Jahr 2006 der niedrigste Gesamtwanderungs-überschuss seit 1984 registriert. Auch der Wanderungs-überschuss der Ausländer ist gegenüber dem Vorjahr ge-sunken und betrug im Jahr 2006 + 74 693 Zuzüge.

    Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger am Zuwande-rungsgeschehen ist im Jahr 2006 auf 84,4 Prozent ange-stiegen (vgl. Tabelle 1-1). Dementsprechend ist der AnteilDeutscher an der Zuwanderung auf 15,6 Prozent gesun-ken. Grund hierfür ist der anhaltende, im Jahr 2006

  • Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/7705

    deutlich ausgefallene Rückgang der Spätaussiedlerzu-wanderung. Personen, die im Rahmen des (Spät-)Aus-siedlerzuzugs in Deutschland Aufnahme finden, gehenzum Großteil als Deutsche in die Zuzugsstatistik ein (vgl.hierzu ausführlich Kapitel 2.3). Des weiteren handelt essich bei der Zuwanderung von Deutschen um aus demAusland rückwandernde deutsche Staatsangehörige (vgl.dazu Kapitel 2.9). Insgesamt wurden im Zeitraum von1991 bis 2006 fast 3,5 Millionen Zuzüge von Deutschenregistriert, darunter – insbesondere in der ersten Hälfteder neunziger Jahre – viele (Spät-)Aussiedler. Im selbenZeitraum verließen jedoch auch fast 2,0 Millionen deut-sche Staatsangehörige das Bundesgebiet für längere Zeitoder für immer. Dabei wurden seit 1992 jährlich mehr als100 000 Fortzüge von Deutschen verzeichnet. 2006 wa-ren es mehr als 155 000 Fortzüge. Insgesamt stieg dieZahl der Fortzüge von Deutschen in den letzten Jahren anund damit auch der Anteil deutscher Staatsangehöriger ander Abwanderung (vgl. dazu Kapitel 3.2). Dieser Anteilbetrug im Jahr 2006 24,3 Prozent, nachdem er bis zumJahr 2002 jährlich bei unter 20 Prozent lag.

    1.3 Herkunfts- und Zielländer

    Wie die Jahre zuvor, so betraf auch im Jahr 2006 derGroßteil des Migrationsgeschehens in Deutschland Men-schen aus europäischen Staaten: fast drei Viertel aller zu-gezogenen Personen (72,5 Prozent) stammten aus

    Europa.5 Allein 19,0 Prozent kamen aus den alten Staatender Europäischen Union (EU-146) und 32,0 Prozent ausden zehn neuen EU-Staaten (EU-10). Damit liegt der An-teil der Zuzüge aus den EU-Staaten mittlerweile bei etwasmehr als der Hälfte aller Zuzüge (zur EU-Binnenmigra-tion vgl. Kapitel 2.2). 21,4 Prozent aller zugezogenenPersonen kam aus dem übrigen Europa. Weitere12,6 Prozent der Zugezogenen des Jahres 2006 kamenaus Asien. Damit hat sich deren Anteil gegenüber 2005leicht verringert. Nur 3,9 Prozent zogen aus LändernAfrikas nach Deutschland, weitere 8,2 Prozent aus Ame-rika, Australien und Ozeanien. Auch unter den Fortgezo-genen aus Deutschland war Europa die Hauptzielregion:68,8 Prozent zogen aus Deutschland in ein anderes euro-päisches Land. Ein knappes Viertel (23,0 Prozent) reistein einen der alten und 23,7 Prozent in einen der neuenMitgliedstaaten der Europäischen Union. 22,1 Prozentder Abwanderer zogen in einen europäischen Nicht-EU-Staat (vgl. Abbildung 1-2).

    5 Europäische Union und europäische Drittstaaten inklusive der Türkeiund der Russischen Föderation. Beide werden in den amtlichen Sta-tistiken als Ganzes zu Europa gezählt.

    6 Hier und im Folgenden wird der Begriff EU-14 – und nicht wie üblichdie Bezeichnung EU-15 – verwendet, da das Migrationsgeschehen ausder Sicht Deutschlands dargestellt wird. Dementsprechend handelt essich bei Zu- bzw. Fortzügen aus den bzw. in die Staaten der EU-14 umZu- bzw. Fortzüge aus folgenden 14 EU-Staaten: Belgien, Dänemark,Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lu-xemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.

    A b b i l d u n g 1-2

    Zu- und Fortzüge nach und aus Deutschland im Jahr 2006 (Ausländer und Deutsche)

    Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Drucksache 16/7705 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

    Nachdem der Migrationssaldo mit der EuropäischenUnion (EU-14) seit Ende der 1990er Jahre eher ausgegli-chen war, – die Zahl der Zuzüge entsprach in etwa derZahl der Fortzüge, – fällt er seit dem Jahr 2001 negativaus. Im Jahr 2006 betrug er – 21 144. Dagegen wurdenaus den neuen EU-Staaten mehr Zu- als Fortzüge re-gistriert, so dass sich hier im Jahr 2006 ein Wanderungs-überschuss von + 60 586 ergab. Der Wanderungssaldogegenüber den europäischen Nicht-EU-Staaten war na-hezu ausgeglichen (+ 776), nachdem er im Jahr 2005noch + 29 753 betrug. Dagegen war gegenüber Asienauch im Jahr 2006 ein positiver Wanderungssaldo zu ver-zeichnen: 83 164 Zuzügen standen 70 815 Fortzüge ge-genüber. Der Wanderungsüberschuss gegenüber Asienbetrug im Jahr 2006 somit + 12 349. Er fiel damit jedochdeutlich geringer als in den Vorjahren aus. Im Jahr 2001lag er noch bei + 119 997.

    Einen detaillierten Überblick über die Herkunfts- bzw.Zielstruktur der Zu- bzw. Fortzüge vermitteln die Abbil-dungen 1-3 bis 1-7 sowie die Tabellen 1-6 und 1-7 im An-hang.

    Hauptherkunftsland im Jahr 2006 war Polen mit163 643 Zuzügen. Davon waren etwa zwei Drittel Zu-züge von Männern (vgl. Tabelle 1-8 im Anhang und Ka-pitel 1.7). Die Zuzüge aus Polen entsprachen einemAnteil von 24,7 Prozent an allen Zuzügen (2005:22,5 Prozent) (vgl. Abbildung 1-3 und Tabelle 1-6 im An-hang). Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 159 157 Zuzügeaus Polen registriert wurden, war damit ein weiterer An-stieg zu verzeichnen. Insgesamt war damit in den dreiJahren seit dem EU-Beitritt Polens ein Anstieg der Zu-züge um 56,0 Prozent festzustellen. Zahlreiche Polen ka-men zur temporären Arbeitsaufnahme als Werkvertrags-oder Saisonarbeitnehmer, die jedoch mehrheitlich nicht in

    der Wanderungsstatistik erfasst wurden (siehe auch Kapi-tel 2.5.1).

    Aus der Türkei, dem mit einem Anteil von 4,8 Prozent anden Zuzügen quantitativ zweitwichtigsten Herkunfts-land, wurden 31 449 Zuzüge nach Deutschland registriert.Das Migrationsgeschehen aus der Türkei ist insbesonderedurch Zuwanderung im Rahmen des Ehegatten- und Fa-miliennachzugs (siehe Kapitel 2.7) und Asylantragsteller(siehe Kapitel 2.6.2) gekennzeichnet. Die weiterenHauptherkunftsländer im Jahr 2006 waren die USA(3,8 Prozent)7 und Rumänien (3,6 Prozent). Der Anteilder Zuzüge aus der Russischen Föderation betrug 3,5 Pro-zent, nachdem dieser im Jahr 2005 noch bei 6,1 Prozentlag. Ein Großteil hiervon waren Spätaussiedler mit ihrenFamilienangehörigen, wobei ein deutlicher Rückgang desSpätaussiedlerzuzugs im Jahr 2006 gegenüber dem Vor-jahr zu verzeichnen war. So gingen im Jahr 2006 nur nochcirca 29 Prozent der Zugezogenen aus der Russischen Fö-deration als Deutsche in die Zuzugsstatistik ein, nachdemdieser Anteil im Vorjahr noch etwa 48 Prozent betrug(siehe dazu auch Kapitel 2.3).8 Der Anteil an den Zuzü-gen aus Italien, Ungarn und Frankreich betrug jeweilsetwa 3 Prozent. Auf Österreich sowie Serbien und Monte-negro entfielen jeweils 2,2 Prozent.

    Eine Differenzierung der Zuzüge nach Herkunftsregionenzeigt, dass die meisten Zuzüge nach Deutschland im Jahr2006 mit 32,0 Prozent bzw. 212 045 Zuzügen aus dem

    7 Etwa ein Drittel der Zuziehenden aus den USA waren deutscheStaatsangehörige.

    8 Der deutliche Rückgang des Spätaussiedlerzuzugs hat auch bei denZuzügen aus Kasachstan zu einem deutlichen Absinken um etwazwei Drittel von 15 384 Zuzügen im Jahr 2005 auf 4 806 Zuzüge imJahr 2006 geführt. Gleichzeitig sank der Anteil der Deutschen an denZuzügen aus Kasachstan von 68 Prozent auf 44 Prozent.

    A b b i l d u n g 1-3

    Zuzüge im Jahr 2006 nach den häufigsten Herkunftsländern

    Quelle: Statistisches Bundesamt

    Gesamtzahl: 661.855Polen24,7%

    Türkei4,8%

    USA3,8%

    Rumänien3,6%

    Russische Föderation3,5%

    andere Herkunftsländer46,3%

    Frankreich2,9%

    Ungarn2,9%

    Österreich2,2%

    Italien3,0%Serbien und M ontenegro

    2,2%

  • Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/7705

    A b b i l d u n g 1-4

    Zuzüge im Jahr 2006 nach ausgewählten Herkunftsregionen

    Quelle: Statistisches Bundesamt

    Gesamtzahl: 661.855

    EU-1032,0%

    EU-1419,0%

    GUS-Staaten6,7%

    Staaten des ehemaligen Jugoslawien

    4,9%

    andere Herkunftsregionen37,4%

    Gebiet der neuen EU-Staaten (EU-10) zu verzeichnenwaren (2005: 29,7 Prozent bzw. 210 103 Zuzüge) (vgl.Abbildung 1-4). Aus den alten EU-Staaten (EU-14) wur-den 125 895 Zuzüge registriert (19,0 Prozent aller Zu-züge). Der Anteil der Zuzüge aus den Nachfolgestaatender ehemaligen Sowjetunion (ohne die baltischen Staa-ten), der im Jahr 2005 noch 11,6 Prozent (82 098 Zuzüge)betrug, sank im Jahr 2006 auf 6,7 Prozent (44 120 Zu-züge). Hauptursache hierfür ist der starke Rückgang desSpätaussiedlerzuzugs von 2005 auf 2006 (vgl. Kapi-tel 2.3.5). Aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien(ohne Slowenien) wurden 32 375 Zuzüge registriert. Diesentspricht einem Anteil von 4,9 Prozent an allen Zuzü-gen. Dabei ist die absolute Zahl der Zuzüge aus denNachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien im Ver-gleich zum Vorjahr (2005: 35 864 Zuzüge) erneut gesun-ken. Der Rückgang der Zuzugszahlen aus dieser Regionist auf die Stabilisierung der politischen Verhältnisse aufdem Balkan seit dem Jahr 2000 zurückzuführen.

    Hauptzielland im Jahr 2006 war Polen mit 112 492 regis-trierten Fortzügen aus Deutschland (2005: 105 491). Diesentsprach einem Anteil von 17,6 Prozent an allen Fortzü-gen des Jahres 2006 (vgl. Abbildung 1-5 und Tabelle 1-7im Anhang). 71,4 Prozent der Fortzüge nach Polen warenFortzüge von Männern (vgl. Tabelle 1-8 im Anhang).5,2 Prozent der Fortzüge entfielen auf die Türkei, 4,6 Pro-zent auf die USA, 4,2 Prozent auf Italien und 3,5 Prozentauf die Schweiz. Dabei war der Großteil der in dieSchweiz abgewanderten Personen Deutsche (81,0 Pro-zent der 22 240 Fortzüge in die Schweiz im Jahr 2006).Dagegen war die Russische Föderation, aus der zu einemgroßen Teil Spätaussiedler und ihre Familienangehörigennach Deutschland zuzogen, nicht unter den häufigstenZielländern zu finden: Nur wenige der Spätaussiedler und

    ihrer Angehörigen kehren in ihre Herkunftsgebiete zu-rück.

    Eine Betrachtung der Fortzüge nach Zielregionen zeigt,dass die zehn neuen EU-Staaten (EU-10) mit151 459 Fortzügen bzw. 23,7 Prozent an der Gesamtab-wanderung Hauptzielgebiet im Jahr 2006 waren (vgl. Ab-bildung 1-6). 147 039 Fortzüge aus Deutschland erfolgtenin einen der alten EU-Staaten (EU-14). Dies entsprach ei-nem Anteil von 23,0 Prozent an allen Fortzügen. Damitwar der Anteil der Fortzüge in die neuen EU-Staaten imJahr 2006 erstmals höher als der in die alten EU-Staaten.Im Jahr 2005 betrug der Anteil der Fortzüge in die altenEU-Staaten 23,4 Prozent, derjenige in die neuen Mit-gliedstaaten 23,0 Prozent. 5,2 Prozent der Fortzüge imJahr 2006 betrafen einen Nachfolgestaat des ehemaligenJugoslawien (ohne Slowenien) (33 318 Fortzüge), dage-gen nur 4,4 Prozent einen der Nachfolgestaaten der ehe-maligen Sowjetunion (ohne die baltischen Staaten)(28 090 Fortzüge).

    Insbesondere gegenüber Polen war im Jahr 2006 mit+ 51 151 ein deutlich positiver Wanderungssaldo zu ver-zeichnen (2005: + 53 666) (vgl. Abbildung 1-7). Auch imFall der Russischen Föderation wurden mit + 9 374 mehrZu- als Fortzüge registriert. Allerdings fiel der Wande-rungsüberschuss deutlich geringer aus als im Vorjahr(2005: + 28 639). Während das Migrationsgeschehen mitPolen durch zumeist temporäre Arbeitsmigration gekenn-zeichnet ist, zeichnet sich die Zuwanderung aus der Russi-schen Föderation durch eher dauerhafte Formen der Migra-tion aus. Ein Großteil der Zuzüge aus der RussischenFöderation entfällt auf Spätaussiedler und jüdische Zuwan-derer mit ihren Familienangehörigen, beides Zuwanderer-gruppen, die sich weitgehend dauerhaft in Deutschlandniederlassen. Die Zuwanderung dieser Gruppen ist jedoch

  • Drucksache 16/7705 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

    A b b i l d u n g 1-5

    Fortzüge im Jahr 2006 nach den häufigsten Zielländern

    Quelle: Statistisches Bundesamt

    A b b i l d u n g 1-6

    Fortzüge im Jahr 2006 nach ausgewählten Zielregionen

    Quelle: Statistisches Bundesamt

    Gesamtzahl: 639.064

    Polen17,6%

    Türkei5,2%

    USA4,6%

    Italien4,2%

    Schweiz3,5%

    Rumänien3,3%

    andere Zielländer50,7%

    Österreich2,9%

    Frankreich2,8%

    Spanien2,6%

    Vereinigtes Königreich2,7%

    Gesamtzahl: 639.064 EU-1023,7%

    EU-14

    23,0%

    Staaten des ehemaligen Jugoslawien

    5,2%

    GUS-Staaten

    4,4%

    andere Zielregionen

    43,7%

  • Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/7705

    A b b i l d u n g 1-7

    Zu- und Fortzüge nach den häufigsten Herkunfts- und Zielländern im Jahr 2006

    Quelle: Statistisches Bundesamt

    15.653

    7.441

    22.240

    9.440

    17.319

    9.189

    16.734

    12.898

    14.790

    18.604

    17.790

    26.807

    13.867

    20.855

    29.113

    33.229

    8.957

    9.375

    10.371

    11.447

    12.903

    14.054

    14.219

    14.283

    14.654

    14.719

    19.095

    19.274

    20.130

    23.241

    23.844

    25.156

    163.643

    15.620

    112.492

    31.449

    0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 180.000

    Griechenland

    Indien

    Schweiz

    Slowakische Republik

    Vereinigtes Königreich

    Niederlande

    Spanien

    China

    Serbien und Montenegro

    Österreich

    Frankreich

    Ungarn

    Italien

    Russische Föderation

    Rumänien

    USA

    Türkei

    Polen

    Fortzüge Zuzüge

    im Jahr 2006 stark zurückgegangen (vgl. Kapitel 2.3 und2.5.1). Positiv fiel der Wanderungssaldo auch gegenüberden Niederlanden (+ 4 865) und Ungarn (+ 3 654) aus. Dagegen ist im Jahr 2006 insbesondere gegenüber derSchweiz (– 11 869), Griechenland (– 6 696), Italien(– 6 677) und dem Vereinigten Königreich (– 4 416) eindeutlich negativer Wanderungssaldo festzustellen. Ein ne-gativer Wanderungssaldo wurde erstmals seit den 1980erJahren auch gegenüber der Türkei registriert (– 1 780),nachdem im Vorjahr noch ein leichter Wanderungsüber-schuss von + 1 746 zu verzeichnen war. Im Jahr 2002 be-trug die Nettozuwanderung aus der Türkei noch etwa+ 22 000. Der Wanderungssaldo gegenüber Serbien undMontenegro war im Jahr 2006 ausgeglichen, nachdem inden Jahren von 2001 bis 2005 vor allem aufgrund der an-haltenden Rückkehr von Kosovoflüchtlingen mehr Fort-als Zuzüge registriert wurden.

    1.4 Zu- und Fortzüge nach Staatsangehörigkeit

    Im Unterschied zur Differenzierung der Zu- und Fortzügenach Herkunfts- und Zielländern in Kapitel 1.3 wird dasWanderungsgeschehen Deutschlands in diesem Kapitelnach der Staatsangehörigkeit der Migranten aufgeschlüs-selt. Es ist zu beachten, dass sich die Staatsangehörigkeiteines Migranten nicht notwendigerweise mit dem Her-kunfts- oder Zielland der Zu- oder Fortzüge deckt.

    Die größte Gruppe der Zugezogenen im Jahr 2006 warenpolnische Staatsangehörige mit 152 733 Zuzügen (2005:147 716). Dies entspricht einem Anteil von fast einemViertel an der Gesamtzuwanderung (23,1 Prozent). Insge-samt ist die Zahl der Zuzüge polnischer Staatsangehörigerin den ersten drei Jahren seit dem Beitritt Polens zur EUum fast drei Viertel angestiegen. Die zweitgrößte Gruppean den Zuzügen bildeten Deutsche mit 103 388 Zuzügen(2005: 128 051). Dies entspricht einem Anteil von15,6 Prozent an allen Zuzügen (vgl. Abbildung 1-8 undTabelle 1-2). Diese Gruppe setzte sich zum einen aus Per-sonen zusammen, die im Rahmen der Spätaussiedlerauf-nahme eingereist waren9 (vgl. hierzu ausführlich Kapi-tel 2.3), zum anderen aus einer beachtlichen Anzahl andeutschen Rückwanderern (siehe Kapitel 2.9). Nicht nurdie Anzahl, auch der Anteil der Spätaussiedler an den Zu-zügen von Deutschen ist im Jahr 2006 stark zurückgegan-gen. Er betrug 6,9 Prozent.10 Im Vorjahr lag dieser Anteilnoch bei 24,0 Prozent.

    9 Die im Rahmen des Spätaussiedlerzuzugs aufgenommenen Personenerwerben die deutsche Staatsangehörigkeit erst mit der Bescheini-gung über ihren Aufnahmestatus (außer diejenigen nach § 8 Abs. 2BVFG), gehen jedoch in die Statistik als Deutsche ein (vgl. dazu aus-führlicher Kapitel 2.3).

    10 Von den 7 747 Personen, die im Jahr 2006 im Rahmen des Spätaus-siedlerzuzugs nach Deutschland kamen, wurden 7 113 als Deutscheregistriert.

  • Drucksache 16/7705 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

    A b b i l d u n g 1-8

    Zuzüge im Jahr 2006 nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten

    Quelle: Statistisches Bundesamt

    Polen

    23,1%

    Deutschland

    15,6%

    andere Staatsangehörigkeiten

    38,3%

    Italien

    2,8%

    Ungarn

    2,8%

    Rumänien

    3,6%

    Türkei

    4,6%

    China

    2,0%

    Russische Föderation

    2,6%USA

    2,3%

    Serbien und Montenegro

    2,3%

    Gesamtzahl: 661.855

    4,6 Prozent bzw. 30 720 Personen der im Jahr 2006 Zuge-zogenen besaßen die türkische Staatsangehörigkeit (2005:36 019). Die Zahl der Zuzüge türkischer Staatsangehöri-ger ist damit seit dem Jahr 2002, in dem sie mit etwa58 000 Zuzügen noch 6,9 Prozent der Zugezogenen stell-ten, kontinuierlich gesunken. Weitere 3,6 Prozent der Zu-wanderer stammten aus Rumänien.

    Bei den Fortzügen stellten deutsche Staatsangehörige imJahr 2006 mit fast einem Viertel der Gesamtabwanderungdie größte Gruppe (24,3 Prozent bzw. 155 290 Fort-züge)11 vor polnischen Staatsangehörigen (16,8 Prozent)(vgl. Abbildung 1-9 und Tabelle 1-2). 5,1 Prozent allerAbwandernden besaßen die türkische Staatsangehörig-keit. Einen Anteil von 4,0 Prozent hatten Staatsangehö-rige aus Italien. 3,4 Prozent der Fortzüge entfielen aufStaatsangehörige aus Rumänien.

    Insgesamt zeigen die Zu- und Fortzugszahlen, dass sichdas Migrationsgeschehen zwischen Deutschland und Polenintensiviert hat und durch starke Pendelmigration, zumeistaufgrund temporärer Arbeitsaufnahme von polnischenStaatsangehörigen in Deutschland, gekennzeichnet ist.

    Ein Vergleich der Zu- und Fortzüge einzelner Staatsange-hörigkeiten zeigt, dass im Jahr 2006 ein starker positiverWanderungssaldo insbesondere bei polnischen Staats-angehörigen (+ 45 164) zu verzeichnen war (vgl. Abbil-dung 1-10 und Tabelle 1-2). Im Vorjahr betrug der Saldo+ 49 526. Eine nennenswerte Nettozuwanderung warauch bei Staatsangehörigen aus der Russischen Födera-tion (+ 4 959) und den Niederlanden (+ 4 872) festzustel-len, wobei der Wanderungssaldo russischer Staatsangehö-riger im Jahr 2005 noch bei + 10 179 lag.

    Negativ fiel der Wanderungssaldo dagegen bei Staatsan-gehörigen aus den ehemaligen Anwerbestaaten Italien(– 7 427), Griechenland (– 7 029), Portugal (– 1 728) undSpanien (– 1 047) aus. Damit setzte sich der seit einigenJahren festzustellende Trend auch im Jahr 2006 fort. Wei-terhin negativ war auch der Saldo von Staatsangehörigenaus Serbien und Montenegro (– 1 534). Der negativeWanderungssaldo Staatsangehöriger aus Serbien undMontenegro war Ausdruck der sich fortsetzenden Rück-kehr ehemaliger Flüchtlinge nach der Beendigung desKosovo-Konflikts. Bei türkischen Staatsangehörigen warim Jahr 2006 erstmals seit 1985 ebenfalls ein negativerWanderungssaldo zu verzeichnen (– 1 704), nachdem imVorjahr mit + 1 553 noch ein leichter Wanderungsüber-schuss registriert wurde. Insgesamt ist die Nettozuwande-rung von türkischen Staatsangehörigen seit 2002 rückläu-fig.

    Der Wanderungssaldo Deutscher war im Jahr 2006 deut-lich negativ. Die Fortzüge Deutscher übertrafen deren Zu-züge um 51 902. Dies ist die höchste Nettoabwanderungvon Deutschen seit Anfang der 1950er Jahre. Dies lagzum einen an den gestiegenen Abwanderungszahlen deut-scher Staatsangehöriger, zum anderen am deutlichenRückgang des Spätaussiedlerzuzugs. So wurden im Jahr2006 im Vergleich zum Vorjahr fast 24 000 Personen we-niger registriert, die im Rahmen der Zuwanderung vonSpätaussiedlern und ihrer Familienangehörigen als Deut-sche in die Zuzugsstatistik eingingen.

    Die folgende Tabelle 1-2 enthält die Zu- und Fortzüge inden Jahren 2005 und 2006 für die quantitativ wichtigstenStaatsangehörigkeiten.

    Eine Differenzierung der Zu- und Fortzüge im Jahr 2006nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten und Geschlechtfindet sich in Tabelle 1-11 im Anhang.11 Zur Abwanderung von Deutschen vgl. Kapitel 3.2.

  • Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/7705

    A b b i l d u n g 1-9

    Fortzüge im Jahr 2006 nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten

    Quelle: Statistisches Bundesamt

    A b b i l d u n g 1-10

    Zu- und Fortzüge nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2006

    Quelle: Statistisches Bundesamt

    Deutschland

    24,3%

    Polen

    16,8%

    Türkei

    5,1%Italien

    4,0%

    andere Staatsangehörigkeiten

    34,8%

    USA

    2,3%

    Russische Föderation

    1,9%

    Ungarn

    2,4%

    Griechenland

    2,4%

    Serbien und Montenegro

    2,6% Rumänien

    3,4%

    Gesamtzahl: 639.064

    9.542

    10.387

    11.287

    16.738

    14.904

    12.122

    25.720

    15.036

    21.713

    32.424

    155.290

    107.569

    11.400

    12.705

    13.211

    15.204

    15.435

    17.081

    18.293

    18.654

    23.743

    30.720

    103.388

    152.733

    0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 180.000

    Slowakische Republik

    Frankreich

    China

    Serbien und Montenegro

    USA

    Russische Föderation

    Italien

    Ungarn

    Rumänien

    Türkei

    Deutschland

    Polen

    Fortzüge Zuzüge

  • Drucksache 16/7705 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

    Ta b e l l e 1-2

    Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2006 im Vergleich zum Vorjahr

    Quelle: Statistisches Bundesamt

    Land derStaatsangehörigkeit

    Zuzüge FortzügeWanderungssaldo

    (Zuzugs-/ bzw. Fortzugs-überschuss)

    2005 2006 2005 2006 2005 2006

    Polen 147.716 152.733 98.190 107.569 + 49.526 + 45.164

    Deutschland 128.051 103.388 144.815 155.290 – 16.764 – 51.902

    Türkei 36.019 30.720 34.466 32.424 + 1.553 – 1.704

    Rumänien 23.274 23.743 20.606 21.713 + 2.668 + 2.030

    Ungarn 18.574 18.654 15.669 15.036 + 2.905 + 3.618

    Italien 18.349 18.293 27.118 25.720 – 8.769 – 7.427

    Russische Föderation 23.078 17.081 12.899 12.122 + 10.179 + 4.959

    USA 15.228 15.435 14.409 14.904 + 819 + 531

    Serbien und Montenegro 17.514 15.204 20.461 16.738 – 2.947 – 1.534

    China 12.034 13.211 10.468 11.287 + 1.566 + 1.924

    Frankreich 12.260 12.705 10.354 10.387 + 1.906 + 2.318

    Slowakische Republik 11.806 11.400 9.088 9.542 + 2.718 + 1.858

    Niederlande 10.088 10.726 5.479 5.854 + 4.609 + 4.872

    Indien 8.364 9.500 7.095 8.228 + 1.269 + 1.272

    Österreich 8.647 8.901 7.639 7.870 + 1.008 + 1.031

    Kroatien 9.260 8.624 11.294 10.704 – 2.034 – 2.080

    Griechenland 8.975 8.289 16.391 15.318 – 7.416 – 7.029

    Vereinigtes Königreich 7.853 7.942 7.864 7.771 – 11 + 171

    Bulgarien 9.057 7.749 9.129 7.521 – 72 + 228

    Tschechische Republik 8.459 7.712 6.254 6.450 + 2.205 + 1.262

    Ukraine 10.881 7.514 5.656 5.240 + 5.225 + 2.274

    1.5 Zu- und Fortzüge nach Bundesländern

    Bei einer Betrachtung des Migrationsgeschehens inDeutschland im Jahr 2006 differenziert nach den einzel-nen Bundesländern (berücksichtigt werden nur Wande-rungen über die Außengrenzen Deutschlands, d. h. Bin-nenwanderungen zwischen den Bundesländern bleibenunberücksichtigt) zeigt sich folgendes Bild (vgl. Abbil-dung 1-11 und Tabelle 1-3).

    Die höchsten Zuzugszahlen im Jahr 2006 wurden für Nord-rhein-Westfalen (128 873 Zuzüge), Bayern (116 298 Zu-züge), Baden-Württemberg (116 032 Zuzüge) und Nie-

    dersachsen (69 486 Zuzüge) registriert (vgl. Abbildung 1-11und Tabelle 1-3, S. 18). Bezogen auf die jeweilige Bevöl-kerungszahl hatte im Jahr 2006 Hamburg den höchstenPro-Kopf-Zuzug vor Berlin, Baden-Württemberg undHessen (vgl. Abbildung 1-19 im Anhang). Die niedrigs-ten Zuzugszahlen bezogen auf die Bevölkerung hatten dieneuen Bundesländer Thüringen, Mecklenburg-Vorpom-mern und Sachsen-Anhalt.

    Die Zuwanderung nach Niedersachsen war bis 2005durch einen hohen Anteil an Personen mit deutscherStaatsangehörigkeit (38,8 Prozent der Zuzüge) gekenn-zeichnet. Der Grund hierfür liegt darin, dass viele

  • Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/7705

    A b b i l d u n g 1-11

    Zu- und Fortzüge nach Bundesländern im Jahr 2006

    Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Drucksache 16/7705 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

    Ta b e l l e 1-3

    Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands nach Bundesländern im Jahr 2006

    Quelle: Statistisches Bundesamt

    Bundes-land

    Zuzüge Fortzüge

    WanderungssaldoZuzugs-/ bzw. Fortzugsüber-

    schuss) Gesamt-bevölkerung (31.12.2006)

    Zu-züge pro

    1.000 der Be-völke-rung

    Fort-züge pro

    1.000 der Be-völke-rungGesamt

    dar. Aus-

    länder

    An-teil

    in %Gesamt

    dar. Aus-

    länder

    An-teil

    in %Gesamt

    dar. Aus-

    länder

    Baden-Württem-berg 116.032 100.437 86,6 117.775 93.098 79,0 – 1.743 + 7.339 10.742.344 10,8 11,0

    Bayern 116.298 100.009 86,0 113.115 87.924 77,7 + 3.183 + 12.085 12.488.392 9,3 9,1

    Berlin 41.263 35.398 85,8 32.539 24.028 73,8 + 8.724 + 11.370 3.402.312 12,1 9,6

    Branden-burg 8.652 7.128 82,4 8.900 6.564 73,8 – 248 + 564 2.550.163 3,4 3,5

    Bremen 6.406 5.543 86,5 5.595 4.433 79,2 + 811 + 1.110 664.744 9,6 8,4

    Hamburg 23.212 19.788 85,2 20.357 16.227 79,7 + 2.855 + 3.561 1.751.656 13,3 11,6

    Hessen 63.484 50.437 79,4 79.236 54.595 68,9 – 15.752 – 4.158 6.077.685 10,4 13,0

    Mecklen-burg-Vor-pommern 5.324 4.565 85,7 4.446 3.113 70,0 + 878 + 1.452 1.696.483 3,1 2,6

    Nieder-sachsen 69.486 55.893 80,4 56.337 46.784 83,0 + 13.149 + 9.109 7.986.868 8,7 7,1

    Nordrhein-Westfalen 128.873 111.753 86,7 119.207 93.491 78,4 + 9.666 + 18.262 18.035.527 7,1 6,6

    Rheinland-Pfalz 31.997 25.156 78,6 33.001 19.209 58,2 – 1.004 + 5.947 4.052.721 7,9 8,1

    Saarland 6.578 4.984 75,8 6.280 4.245 67,6 + 298 + 739 1.045.118 6,3 6,0

    Sachsen 16.428 14.391 87,6 15.454 11.368 73,6 + 974 + 3.023 4.254.840 3,9 3,6

    Sachsen-Anhalt 7.595 6.277 82,6 6.527 4.781 73,2 + 1.068 + 1.496 2.448.497 3,1 2,7

    Schleswig-Holstein 14.165 11.676 82,4 13.743 9.713 70,7 + 422 + 1.963 2.833.679 5,0 4,8

    Thüringen 6.062 5.032 83,0 6.552 4.201 64,1 – 490 + 831 2.317.370 2,6 2,8

  • Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/7705

    Spätaussiedler als Deutsche in die Zuzugsstatistik eingehenund für diese Personengruppe die in Niedersachsen lie-gende Erstaufnahmestelle Friedland die erste Anlaufstellenach ihrer Einreise nach Deutschland ist. Die Spätaussied-ler werden dort registriert und dann auf die einzelnen Bun-desländer verteilt (siehe Kapitel 2.3). Dies spiegelt sichauch im stark positiven Wanderungssaldo Niedersachsensim Jahr 2005 von + 40 517 wider, wobei der Wande-rungsüberschuss bei den Deutschen + 27 513 betrug.Durch den starken Rückgang des Spätaussiedlerzuzugsim Jahr 2006 sank die Nettozuwanderung der Deutschenauf + 4 040.

    Ein deutlich positiver Wanderungssaldo wurde nebenNiedersachsen (+ 13 149) auch in Nordrhein-Westfalen(+ 9 666) und Berlin (+ 8 724) registriert. Dies ist auf denWanderungsüberschuss ausländischer Staatsangehörigerzurückzuführen. Dagegen ist in Hessen (– 15 752) eindeutlich negativer Wanderungssaldo zu verzeichnen, fürden sowohl der Wanderungsverlust bei deutschen alsauch bei ausländischen Staatsangehörigen verantwortlichist. Der Wanderungssaldo ausländischer Staatsangehöri-ger fällt dagegen in den anderen Bundesländern positivaus.

    Die höchsten Abwanderungsquoten (Fortzüge pro1 000 der Bevölkerung) im Jahr 2006 wurden in Hessen,

    Hamburg und Baden-Württemberg, die niedrigsten inMecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thürin-gen verzeichnet.

    1.6 Altersstruktur

    Die Bevölkerungsgröße eines Landes resultiert zum einenaus der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburtenminus Sterbefälle) und zum anderen aus der stattfinden-den Migration. Dabei sind in soziodemografischer Hin-sicht nicht nur die absoluten Zahlen der Zu- und Fortge-zogenen von Bedeutung, sondern insbesondere derenAlters- und Geschlechtsstruktur. Die folgenden Abbil-dungen zeigen, wie sich die Zu- und Fortzüge nach Ge-schlecht und Alter zusammensetzen.

    Die Altersstruktur der Zuzugsbevölkerung unterscheidetsich deutlich von derjenigen der Gesamtbevölkerung(Deutsche und Ausländer) (vgl. Abbildung 1-12 und Ta-belle 1-14 im Anhang). Die Zugezogenen sind durch ei-nen hohen Anteil von Personen jüngeren und mittlerenAlters (18 bis unter 40 Jahre) gekennzeichnet: Im Jahr2006 waren drei Viertel (74,7 Prozent) der Zuziehendenunter 40 Jahre; bei der Gesamtbevölkerung lag dieser An-teil dagegen bei nur 45,2 Prozent. Dabei fielen64,2 Prozent der Zugezogenen in die Altersgruppe der18- bis unter 40-Jährigen, bei der Gesamtbevölkerung

    A b b i l d u n g 1-12

    Zu- und Fortzüge und Gesamtbevölkerung nach Altersgruppen in Prozent im Jahr 2006

    Quelle: Statistisches Bundesamt

    17,310,5

    23,4 8,316,7

    40,9

    19,6

    42,4

    23,2

    35,1

    26,6

    2,1

    19,8

    3,8

    10,4

    0%

    20%

    40%

    60%

    80%

    100%

    Im Jahr 2006 zugezogenePersonen

    Gesamtbevölkerung 2006 Im Jahr 2006 fortgezogenePersonen

    An

    teil d

    er

    Alt

    ers

    gru

    pp

    e a

    n d

    er

    Gesam

    tbevö

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    bzw

    . an

    den

    zu

    -/

    fort

    gezo

    gen

    en

    Pers

    on

    en

    in

    v. H

    d.

    unter 18 Jahre von 18 bis unter 25 Jahren von 25 bis unter 40 Jahre von 40 bis unter 65 Jahre 65 und mehr Jahre

  • Drucksache 16/7705 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

    waren dies nur 27,8 Prozent. Bei den älteren Jahrgängenstellt sich die Situation dementsprechend umgekehrt dar.Nur 2,1 Prozent der Zugezogenen waren älter als 65 Jahregegenüber 19,8 Prozent der Gesamtbevölkerung. In derjüngsten Altersgruppe (bis 18 Jahre) fallen die Unter-schiede geringer aus. Zudem fällt der Anteil dieser Al-tersgruppe an der Gesamtbevölkerung höher aus als anden Zugezogenen: Einem Anteil von 10,4 Prozent bei denZugezogenen stehen 17,3 Prozent der Wohnbevölkerunggegenüber. Bei den Zugezogenen handelt es sich somit imDurchschnitt um jüngere Menschen, wodurch die Alters-struktur der Gesamtbevölkerung „verjüngt“ wird.

    Bei den fortziehenden Personen zeigt sich folgendes Bild:Etwas mehr als zwei Drittel (69,5 Prozent) der im Jahr2006 Fortgezogenen waren jünger als 40 Jahre. Es ver-bleiben demnach mehr jüngere Personen, während dieÄlteren verstärkt fortziehen. Gleichwohl geht der Effekteiner durch Zuwanderung „verjüngten“ Altersstrukturteilweise durch die Abwanderung wieder verloren.

    Bei einem Vergleich der Altersstruktur der Migranten desJahres 2006 zeigt sich, dass das Durchschnittsalter derZugezogenen mit 31,7 Jahren circa zwei Jahre unter demder Fortgezogenen (33,9 Jahre) lag. Dabei betrug dasDurchschnittsalter der ausländischen Zugezogenen31,6 Jahre, das der deutschen 32,3 Jahre. Bei den Fortzü-gen lag das Durchschnittsalter der Ausländer bei34,5 Jahren, das der Deutschen bei 32,2 Jahren (vgl. dazuKapitel 7).

    1.7 Geschlechtsstruktur

    Der Anteil der Frauen ist sowohl bei den Zuzügen alsauch bei den Fortzügen geringer als jener der Männer.Die Anteile bleiben über die Zeit hinweg relativ konstant.Allerdings ist der Frauenanteil bei den Zuzügen (seit1994 zwischen 40 Prozent und 43 Prozent) durchgängighöher als bei den Fortzügen (zwischen 36 Prozent und39 Prozent seit 1997) (vgl. Abbildung 1-13 und Tabelle 1-15im Anhang).

    Eine Differenzierung nach einzelnen Herkunftsländernzeigt, dass einige Länder durch einen überproportionalhohen Frauen- bzw. Männeranteil an den Zuzügen ge-kennzeichnet sind (vgl. Tabelle 1-8 im Anhang). So be-trug der Frauenanteil der ausländischen Zugezogenen ausThailand im Jahr 2006 etwa 78 Prozent, der der Fortgezo-genen circa 72 Prozent. Grund für diesen hohen Anteil istu. a. die Heiratsmigration aus diesem Land. Weitere Her-kunftsländer mit hohem Frauenanteil an den ausländi-schen Zugezogenen sind Kenia (78 Prozent), Peru(70 Prozent), die Ukraine (68 Prozent), die Philippinen(67 Prozent), Georgien (67 Prozent), Weißrussland(65 Prozent), die Russische Föderation (62 Prozent) undLitauen (62 Prozent). Ein überproportional hoher Männer-anteil an den ausländischen Zugezogenen ist für die Her-kunftsländer Ungarn (77 Prozent), Algerien (77 Prozent),Kroatien (72 Prozent), Libanon (71 Prozent), Indien(71 Prozent) und Tunesien (70 Prozent) festzustellen.

    A b b i l d u n g 1-13

    Frauenanteile bei den Zu- und Fortzügen in Prozent von 1974 bis 2006

    Quelle: Statistisches Bundesamt

    1974

    1975

    1976

    1977

    1978

    1979

    1980

    1981

    1982

    1983

    1984

    1985

    1986

    1987

    1988

    1989

    1990

    1991

    1992

    1993

    1994

    1995

    1996

    1997

    1998

    1999

    2000

    2001

    2002

    2003

    2004

    2005

    2006

    0,0

    10,0

    20,0

    30,0

    40,0

    50,0

    60,0

    70,0

    80,0

    90,0

    100,0

    Fra

    uen

    an

    teil in

    Pro

    zen

    t

    Jahr

    Frauenanteil der Fortzüge

    Frauenanteil der Zuzüge

  • Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/7705

    1.8 Aufenthaltszwecke

    Durch das Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes unddie damit einhergehende Ergänzung der Speichersach-verhalte im AZR wurde eine Differenzierung der Zuwan-derung von Ausländern nach Aufenthaltszwecken mög-lich. Erfasst wird nun zusätzlich die Rechtsgrundlage fürdie Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehöri-gen. Anhand der Daten des AZR werden im Folgendendie im Jahr 2006 zugewanderten Drittstaatsangehörigen

    differenziert nach dem Zweck ihres Aufenthalts darge-stellt.

    Im AZR wurden 361 562 ausländische Staatsangehörigeregistriert, die im Jahr 2006 nach Deutschland zugezogensind, darunter 197 513 Personen, die nicht die Staatsange-hörigkeit eines EU-Staates besaßen (vgl. Tabelle 1-4). ImJahr 2005 waren es 379 902 Personen. Die Zuwande-rungszahlen des AZR liegen um etwa ein Drittel unterden in der Wanderungsstatistik des Statistischen Bundes-

    Ta b e l l e 1-4

    Zuzüge von Ausländern im Jahr 2006 nach ausgewählten Aufenthaltszwecken und Aufenthaltstiteln1

    Quelle: Ausländerzentralregister1 ohne im Inland geborene ausländische Kinder. Die Differenz zwischen der Summe der aufgeführten Aufenthaltstitel und der Spalte „Gesamt“ er-

    klärt sich dadurch, dass in der Tabelle nicht alle Aufenthaltsstatus aufgeführt sind. So wurden zusätzlich etwa 92 000 EU-Aufenthaltstitel, circa8 000 Aufenthaltsgestattungen und 5 500 Duldungen ausgestellt.

    Staats-angehörigkeit

    AufenthaltserlaubnisseNieder-

    lassungs-erlaubnis

    GesamtStudium

    Sprach-kurs,

    Schul-besuch

    Sonstige Aus-

    bildung

    Beschäf-tigung

    Humani-täre

    Gründe

    Fami-liäre

    Gründe

    Türkei 1.398 103 83 1.256 81 10.195 333 20.419

    Russische Föderation 1.493 127 431 1.813 218 4.771 350 13.282

    Rumänien 740 89 210 3.828 21 1.560 16 12.968

    Vereinigte Staaten 2.598 755 384 2.412 17 2.178 83 11.972

    China 4.028 345 631 2.474 18 1.122 8 11.450

    Serbien und Montenegro 176 26 45 802 76 5.106 48 10.898

    Indien 1.028 33 162 2.600 25 1.627 11 7.751

    Ukraine 516 62 195 1.478 85 1.706 284 6.223

    Bulgarien 1.082 38 74 1.147 14 453 10 5.223

    Japan 839 268 104 1.468 2 1.397 9 4.852

    Brasilien 766 433 241 678 22 1.101 13 4.661

    Bosnien und Herzegowina 104 26 13 1.543 16 1.241 28 4.200

    Thailand 313 196 47 127 11 1.970 17 3.460

    Vietnam 334 17 41 47 18 1.031 23 3.356

    Marokko 628 7 13 64 12 1.347 31 3.151

    Irak 41 2 8 1 142 353 25 3.066

    Korea, Republik 1.102 191 80 356 6 682 4 3.005

    Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten insgesamt 25.663 4.592 4.468 29.408 2.389 55.048 1.821 197.513

    Insgesamt 25.685 4.610 4.470 29.466 2.409 56.302 1.838 361.562

  • Drucksache 16/7705 – 22 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

    amtes verzeichneten Zuzugszahlen (2005: 579 301 Zu-züge von Ausländern, 2006: 558 467 Zuzüge; vgl. Kapi-tel 1.2).

    Die Zahlen zu Zugezogenen auf Basis des AZR liegenniedriger als die Zahlen der Wanderungsstatistik desStatistischen Bundesamtes (vgl. dazu die Kapitel 1.1und 1.2), da Personen im AZR erst registriert werden,wenn sie sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebietaufhalten. In der Regel gehen Ausländer in das AZR erstein, wenn sie sich länger als drei Monate in Deutschlandaufhalten. Zudem sind die Daten im AZR personenbezo-gen, so dass ein Ausländer, der mehrfach im Jahr zu- undfortzieht, nur einmal in das AZR eingeht.

    Mehr als ein Viertel (28 Prozent) der Drittstaatsangehöri-gen zogen aus familiären Gründen nach Deutschland(vgl. Abbildung 1-14). Bei diesem Aufenthaltszweck

    handelt es sich überwiegend um auf Dauer angelegte Zu-wanderung. 15 Prozent der Drittstaatsangehörigen, die imJahr 2006 eingereist sind, erhielten eine Aufenthalts-erlaubnis zum Zweck der Beschäftigung. Knapp 18 Pro-zent zogen zum Zweck des Studiums, des Besuchs einerSchule bzw. eines Sprachkurses und zu sonstigen Ausbil-dungszwecken nach Deutschland. Aufenthalte zumZweck der Beschäftigung, des Studiums und der Ausbil-dung sind in der Regel von vornherein befristet.

    Während im Jahr 2006 fast die Hälfte der Staatsangehöri-gen aus der Türkei sowie aus Serbien und Montenegroaus familiären Gründen nach Deutschland zog, überwogbei indischen und rumänischen Staatsangehörigen die Zu-wanderung zum Zweck der Beschäftigung (vgl. Abbil-dung 1-15). Bei chinesischen Staatsangehörigen domi-nierte mit etwa einem Drittel die Einreise zum Zweck desStudiums bzw. der Ausbildung.

    A b b i l d u n g 1-14

    Zuzüge von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2006 nach ausgewählten Aufenthaltszwecken

    Quelle: Ausländerzentralregister 1 Darunter fallen u. a. Personen mit einem EU-Aufenthaltstitel, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung.

    Gesamtzahl: 197.513

    Studium13,0%

    Sprachkurs, Schulbesuch2,3%

    Beschäftigung14,9%

    Humanitäre Gründe1,2%

    Familiäre Gründe27,9%

    Niederlassungserlaubnis0,9%

    Sonstige1

    37,5%Sonstige Ausbildung

    2,3%

  • Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/7705

    A b b i l d u n g 1-15

    Zuzüge von Ausländern im Jahr 2006 nach ausgewählten Aufenthaltszwecken und ausgewählten Staatsangehörigkeiten

    Quelle: Ausländerzentralregister

    6,811,2

    5,7

    21,7

    35,2

    1,6

    13,38,3

    20,7

    13,00,9

    4,2

    2,3

    9,5

    8,5

    0,7

    2,5

    4,1

    2,1

    4,6

    6,2

    13,7 29,5

    20,1

    21,6

    7,4

    33,5

    23,8

    22,0

    14,9

    0,4

    1,6

    0,2

    0,1

    0,2

    0,7

    0,3

    1,4

    0,3

    1,2

    49,9

    35,9

    12,0

    18,2

    9,8

    46,9

    21,0

    27,48,7 28,5

    35,8 33,3

    50,3

    30,324,7

    42,8

    29,435,0

    46,2

    37,8

    0%

    20%

    40%

    60%

    80%

    100%

    Türkei Russische

    Föderation

    Rumänien Vereinigte Staaten China Serbien und

    Montenegro

    Indien Ukraine Bulgarien Staatsangehörige

    aus

    Nicht-EU-Staaten

    insgesamt

    Studium Sprachkurs, Schulbesuch und sonst. Ausbildung Beschäftigung Humanitäre Gründe Familiäre Gründe Sonstige

    1.9 Längerfristige Zuwanderung (Nach-haltigkeit der Zuwanderung)

    Auf der Basis der Zahlen des AZR lassen sich Aussagenüber die Aufenthaltsdauer der in einem Jahr zugewander-ten Personen treffen. Im Folgenden werden die ausländi-schen Staatsangehörigen betrachtet, die in den Jahren2004 und 2005 eingereist sind und sich mindestens einJahr im Bundesgebiet aufhielten. Diese Mindestaufent-haltsdauer entspricht der Definition von Zuwanderung inder „EU-Verordnung über Gemeinschaftsstatistiken inden Bereichen Migration und internationaler Schutz“(vgl. dazu Kapitel 1.1).

    Im Jahr 2005 zogen laut AZR etwa 289 000 ausländischeStaatsangehörige für eine Aufenthaltsdauer von mindes-tens einem Jahr nach Deutschland (2004: circa 293 000)(vgl. Tabelle 1-5). Diese Zahl liegt um etwa die Hälfte un-ter der in der Wanderungsstatistik des Statistischen Bun-desamtes ausgewiesenen Zahl von 579 301 Zuzügen fürdas Jahr 2005. Bei der Differenz von etwa 290 000 han-delt es sich zum großen Teil um Ausländer, die sich nurkurzfristig, d. h. weniger als ein Jahr, in Deutschland auf-halten. Zum anderen können in der Zuzugsstatistik des

    Statistischen Bundesamtes auch zwei oder mehr Zuzügederselben Person registriert sein, da es sich hierbei – imGegensatz zum AZR – um keine personen-, sondern umeine (wanderungs-)fallbasierte Statistik handelt.

    Von den im Jahr 2005 zugewanderten Ausländern besa-ßen 52 368 Personen die polnische Staatsangehörigkeit.Dies entspricht einem Anteil von 18,1 Prozent an den„long-term migrants“ des Jahres 2005 (2004: 14,1 Pro-zent) (vgl. Abbildung 1-16). Der Anteil polnischer Staats-angehöriger an der längerfristigen Zuwanderung liegtdamit deutlich unter dem Anteil an den in der Zuzugssta-tistik des Statistischen Bundesamtes erfassten Zuzügenvon Ausländern, in der auch kurzfristige Zuzüge re-gistriert werden. Im Jahr 2005 lag der Anteil der Polen anden Zuzügen von Ausländern in der Zuzugsstatistik bei25,5 Prozent (2004: 20,8 Prozent). Dies zeigt, dass vielePolen nur kurzfristig, etwa zur Saisonarbeit, nachDeutschland ziehen. Weitere Hauptherkunftsländer imJahr 2005 waren die Türkei (8,7 Prozent) und die Russi-sche Föderation (5,1 Prozent). Staatsangehörige aus die-sen beiden Staaten kommen vielfach im Rahmen des Fa-miliennachzugs nach Deutschland (vgl. dazu Kapitel 2.7)

  • Drucksache 16/7705 – 24 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

    Ta b e l l e 1-5

    Zugewanderte Ausländer in den Jahren 2004 und 2005 mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens einem Jahr

    Quelle: Ausländerzentralregister

    Staatsangehörigkeit 2004 2005

    Polen 41.197 52.368

    Türkei 24.497 25.231

    Russische Föderation 19.061 14.855

    Serbien und Montenegro 10.560 10.096

    Italien 7.768 8.374

    China 8.262 7.754

    Niederlande 6.646 7.694

    Vereinigte Staaten 7.535 7.597

    Ukraine 11.023 7.338

    Rumänien 7.476 7.048

    Frankreich 5.917 6.622

    Ungarn 4.841 5.659

    Österreich 5.026 5.141

    Indien 5.169 4.836

    Griechenland 4.293 4.439

    Bulgarien 4.789 3.729

    Kasachstan 5.259 3.684

    Gesamt 292.900 289.486

    und sind deshalb überproportional häufig durch länger-fristige Aufenthalte in Deutschland gekennzeichnet.12

    Vergleicht man die Zahlen aus dem AZR mit den Zuzugs-zahlen aus der Wanderungsstatistik (siehe oben), dann be-deutet dies, dass sich etwa die Hälfte der 579 000 zugezo-

    genen Ausländer des Jahres 2005 nur kurzzeitig – fürweniger als ein Jahr – in Deutschland aufhielten.

    Es ist darauf hinzuweisen, dass viele der Zuwanderer, diesich mindestens ein Jahr in Deutschland aufhalten, trotz-dem häufig nur befristet aufhältig sind. Vielfach werdenAufenthaltserlaubnisse zwar für länger als ein Jahr, abernur für die Dauer des Aufenthaltszwecks ausgestellt(z. B. Werkvertragsarbeitnehmer, Studierende), so dassdieser Personenkreis nach Ablauf dieser Frist Deutsch-land wieder verlassen muss.

    12 Der Anteil der türkischen Staatsangehörigen an den in der Wande-rungsstatistik des Statistischen Bundesamtes registrierten Zuzügenbetrug im Jahr 2005 6,2 Prozent, der der Staatsangehörigen aus derRussischen Föderation 4,0 Prozent.

  • Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/7705

    A b b i l d u n g 1-16

    Zugewanderte Ausländer im Jahr 2005 mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens einem Jahr

    Quelle: Ausländerzentralregister

    Gesamtzahl: 289.486

    Polen18,1%

    Türkei8,7%

    Russische Föderation5,1%

    Serbien und Montenegro3,5%

    Ukraine2,5%

    andere Staatsangehörigkeiten

    48,8%

    Italien2,9%

    China2,7%

    Niederlande2,7%

    Vereinigte Staaten2,6%

    Rumänien2,4%

    2 Die einzelnen Zuwanderergruppen

    2.1 Überblick über die einzelnen Zuwanderergruppen

    In Kapitel 2 wird das Migrationsgeschehen in Deutsch-land nach den einzelnen Formen der Zuwanderung dif-ferenziert. Die jeweiligen Migrationsarten unterschei-den sich rechtlich hinsichtlich ihrer Einreise (z. B.Visumfreiheit bzw. -pflicht) und ihres Aufenthaltsstatus.Die unterschiedlichen zuwanderungs- und aufenthalts-rechtlichen Regelungen beeinflussen zudem die Lebens-lage der einzelnen Migranten. So besteht sowohl recht-lich als auch faktisch (als auch in Bezug auf dieAufenthaltsdauer des Migranten) ein Unterschied, ob je-mand beispielsweise als Asylantragsteller, Werkver-tragsarbeitnehmer oder Spätaussiedler nach Deutsch-land kommt. Die folgenden Arten der Zuwanderungsind zu unterscheiden:

    – EU-Binnenmigration von Unionsbürgern (Kapi-tel 2.2),

    – Spätaussiedlerzuwanderung (Kapitel 2.3),

    – Zuwanderung zum Zweck des Studiums und der Aus-bildung (Kapitel 2.4),

    – Werkvertrags-, Saison- und Gastarbeitnehmermigra-tion und weitere zeitlich begrenzte Arbeitsmigrationaus den neuen EU-Staaten und aus Nicht-EU-Staaten(Kapitel 2.5),

    – Zugang von Asylbewerbern und Konventionsflücht-lingen sowie jüdische Zuwanderer aus dem Gebiet derehemaligen Sowjetunion (Kapitel 2.6),

    – Familien- und Ehegattennachzug von Drittstaatsange-hörigen (Kapitel 2.7),

    – Zuwanderung aus sonstigen Gründen (Kapitel 2.8)und

    – Rückkehr deutscher Staatsangehöriger (Kapitel 2.9).

    Es ist darauf hinzuweisen, dass sich bei einem Vergleichder Gesamtzuzugszahl aus der Wanderungsstatistik mitder aufsummierten Zahl der verschiedenen Zuwanderer-gruppen auf Basis der jeweiligen Spezialstatistiken eineDifferenz ergibt. Diese mangelnde Vergleichbarkeit istvor allem auf die unterschiedlichen Erhebungsgrundlagen(z. B. fall- vs. personenbezogene Erfassung) der einzel-nen Statistiken, aber auch auf Erfassungsunterschiede(z. B. der Saisonarbeitnehmer)13 zurückzuführen.14

    Tabelle 2-1 gibt einen Überblick über die Größenordnungder einzelnen Zuwanderungsarten seit Beginn der 1990erJahre. Daran anschließend werden in den einzelnen Un-terkapiteln sowohl die rechtlichen Grundlagen als auchdie quantitative Entwicklung der Migrationsarten aus-führlich dargestellt.

    13 Zu den Erfassungsproblemen der Saisonarbeitnehmer in der allge-meinen Wanderungsstatistik siehe Kapitel 2.5.1.2.

    14 Vgl. dazu Lederer 2004: 102ff.

  • Drucksache 16/7705 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

    A b b i l d u n g 2-1

    Formen der Zuwanderung nach Deutschland1

    1 Die Abbildung gibt nur grob die Größenordnungen der einzelnen Migrationsarten wieder; vgl. zu den genauen Größenordnungen die folgendenAbbildungen und Tabellen.

    Ta b e l l e 2-1

    Zuwanderergruppen 1991 bis 20061

    EU-Binnen-

    migration (EU-14)

    Familien-nachzug

    (Spät-) Aus-

    siedler

    Jüdische Zu-

    wanderer

    Asyl-bewerber

    Werk-vertrags-

    arbeit-nehmer

    Saison-arbeit-nehmer

    und Schau-steller-gehilfen

    IT-Fach-kräfte

    Bildungs-aus-

    länder (Studien-anfänger)

    1991 128.142 221.995 256.112 51.771 128.688

    1992 120.445 230.565 438.191 94.902 212.442

    1993 117.115 218.888 16.597 322.599 70.137 181.037 26.149

    1994 139.382 222.591 8.811 127.210 41.216 137.819 27.922

    1995 175.977 217.898 15.184 127.937 49.412 176.590 28.223

    1996 171.804 177.751 15.959 116.367 45.753 197.924 29.391

  • Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/7705

    n o c h Tabelle 2-1

    2.2 EU-Binnenmigration von Unionsbürgern

    Unter EU-Binnenmigration versteht man die Zu- und Ab-wanderung von Deutschen und Unionsbürgern15 in diebzw. aus den einzelnen Staaten der Europäischen Union.Entscheidend ist also die Staatsangehörigkeit (Unionsbür-gerschaft) und nicht das Herkunfts- oder Zielland des Mi-granten. Ein Staatsangehöriger eines EU-Staates kanndemnach auch aus einem Nicht-EU-Staat zuziehen, um indie EU-Binnenwanderungsstatistik einzugehen, da er un-ter die Freizügigkeitsregelungen für Unionsbürger fällt.Dagegen zählt die Zu- bzw. Abwanderung von Dritt-staatsangehörigen aus einem bzw. in einen anderen Mit-gliedstaat der EU nicht zur EU-Binnenmigration im o. g.Sinne.

    Die EU-Binnenmigration kann der allgemeinen Zu- undFortzugsstatistik entnommen werden, indem sie nach denentsprechenden EU-Staatsangehörigkeiten der Migrantendifferenziert wird. Die Zu- und Fortzüge deutscher Staats-angehöriger werden dabei nicht berücksichtigt. Ursachenund Motive für die EU-interne Migration sind insbeson-dere Arbeitsaufnahme und Ausbildung sowie Familien-gründung oder -zusammenführung. Zu nennen ist jedoch

    auch – wie teilweise im Fall der Fortzüge von Deutschennach Spanien – die Ruhesitzwanderung (vgl. dazu Kapi-tel 3.2).

    Das im Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)16 umge-setzte Recht der Europäischen Union gewährt Unions-bürgern und ihren (unter Umständen einem Drittstaatangehörenden) Familienangehörigen grundsätzlich Perso-nenfreizügigkeit (Recht auf Einreise und Aufenthalt ge-mäß § 2 Abs. 1 FreizügG/EU).17 Dies schließt das Rechtein, den Arbeitsplatz frei zu wählen, sich an einem belie-bigen Ort im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten niederzu-lassen und grundsätzlich gleichbehandelt zu werden. Frei-

    15 Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaatesder Europäischen Union besitzt.

    16 Als Artikel 2 des Zuwanderungsgesetzes trat das Gesetz über die allge-meine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU –FreizügG/EU) am 1. Januar 2005 in Kraft. Es löst das Aufenthaltsge-setz/EWG (AufenthG/EWG) sowie die Freizügigkeitsverordnung/EG (FreizügV/EG) ab, die durch Art. 15 des Zuwanderungsgesetzesaufgehoben wurden. Das FreizügG/EU setzt die wesentlichen Vorga-ben der Freizügigkeitsrichtlinie (Richtlinie 2004/38/EG) um. Soweitsich einzelne Bestimmungen der Richtlinie noch nicht ausdrücklichim Gesetzestext wieder finden, gelten sie seit Ablauf der Umset-zungsfrist am 1. Mai 2006 unmittelbar. Die vollständige Umsetzungin nationales Recht erfolgt mit Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzungaufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union,das am 28. August 2007 in Kraft getreten ist (BGBl. I, 1970ff).

    17 Freizügigkeit besteht grundsätzlich auch für Staatsangehörige ausden EWR-Staaten und der Schweiz.

    Quelle: Statistisches Bundesamt, Bundesverwaltungsamt, Auswärtiges Amt, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesagentur für Arbeit1 Eine Addition der Zuwanderergruppen zu einer Gesamtsumme ist aufgrund unterschiedlicher Erhebungsgskriterien (z. B. Fall- vs. Personenstatis-

    tik) nicht möglich. Vgl. dazu jeweils die folgenden Unterkapitel.

    1997 150.583 134.419 19.437 104.353 38.548 205.866 31.123

    1998 135.908 62.992 103.080 17.788 98.644 32.989 207.927 34.760

    1999 135.268 70.750 104.916 18.205 95.113 40.035 230.347 39.905

    2000 130.683 75.888 95.615 16.538 78.564 43.682 263.805 4.341 45.652

    2001 120.590 82.838 98.484 16.711 88.278 46.902 286.940 6.409 53.183

    2002 110.610 85.305 91.416 19.262 71.124 45.446 307.182 2.623 58.480

    2003 98.709 76.077 72.885 15.442 50.563 43.874 318.549 2.285 60.113

    2004 92.931 65.935 59.093 11.208 35.607 34.211 333.690 2.273 58.247

    2005 89.235 53.213 35.522 5.968 28.914 21.916 329.789 55.773

    2006 89.788 50.300 7.747 1.079 21.029 20.001 303.429 53.554

    EU-Binnen-

    migration (EU-14)

    Familien-nachzug

    (Spät-) Aus-

    siedler

    Jüdische Zu-

    wanderer

    Asyl-bewerber

    Werk-vertrags-

    arbeit-nehmer

    Saison-arbeit-nehmer

    und Schau-steller-gehilfen

    IT-Fach-kräfte

    Bildungs-aus-

    länder (Studien-anfänger)

  • Drucksache 16/7705 – 28 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

    zügigkeitsberechtigt sind Arbeitnehmer, Erbringer undEmpfänger von Dienstleistungen, niedergelassene selb-ständige Erwerbstätige sowie die (unter Umständen einemDrittstaat angehörenden) Familienangehörigen dieser Per-sonen (§ 2 Abs. 2 FreizügG/EU). Das FreizügG/EU ge-währt in aller Regel auch den Staatsangehörigen der EU-Staaten und ihren Familienangehörigen Freizügigkeit, diein Deutschland bleiben wollen, nachdem sie ihre Er-werbstätigkeit beendet haben (Verbleibeberechtigte). Zu-dem entsteht nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthaltsfür Unionsbürger und die Kernfamilie ein Daueraufent-haltsrecht (§§ 2 Abs. 5, 5 Abs. 5 FreizügG/EU).

    Nichterwerbstätige Unionsbürger sind nur dann freizü-gigkeitsberechtigt, wenn sie über einen hinreichendenKrankenversicherungsschutz und ausreichende Existenz-mittel für sich und ihre Familienangehörigen verfügen.Familienangehörige von Unionsbürgern sind gemäß § 3Abs. 2 FreizügG/EU der Ehegatte und die Kinder bis zum21. Lebensjahr sowie Verwandte in aufsteigender und ab-steigender Linie, sofern ihnen Unterhalt gewährt wird(z. B. Großeltern und Kinder über 21 Jahre).

    Unionsbürger benötigen für ihre Einreise und für ihrenAufenthalt im Bundesgebiet weder ein Visum noch eineAufenthaltserlaubnis (§ 2 Abs. 4 FreizügG/EU). Unions-bürger erhalten von Amts wegen eine Bescheinigung überihr Aufenthaltsrecht (§ 5 Abs. 1 FreizügG/EU).18 Fürdrittstaatsangehörige Familienangehörige von Unionsbür-gern wird eine Aufenthaltserlaubnis-EU ausgestellt (§ 5Abs. 2 FreizügG/EU).

    Sind die Voraussetzungen des Rechts auf Einreise undAufenthalt innerhalb der ersten fünf Jahre der Begrün-dung des ständigen Aufenthalts in Deutschland entfallen,kann der Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt wer-den (§ 5 Abs. 5 FreizügG/EU). Ansonsten ist der Verlustdes Freizügigkeitsrechts nur aus Gründen der öffentlichenOrdnung, Sicherheit oder Gesundheit möglich (§ 6 Abs. 1FreizügG/EU), nach ständigem rechtmäßigem Aufent-halt im Bundesgebiet von mehr als fünf Jahren nur nochaus besonders schwer wiegenden Gründen (§ 6 Abs. 3FreizügG/EU).

    Mit der Erweiterung der Europäischen Union um zehnweitere Mitgliedstaaten sind seit dem 1. Mai 2004 auchdie Staatsangehörigen aus den neuen EU-Staaten grund-sätzlich freizügigkeitsberechtigt. Allerdings sind mit denneuen EU-Staaten – mit Ausnahme von Malta und Zy-pern – bis zur Herstellung vollständiger FreizügigkeitÜbergangsregelungen im Bereich der Arbeitnehmerfrei-zügigkeit sowie in Teilbereichen der Dienstleistungs-erbringung durch entsandte Arbeitnehmer19 vereinbartworden. Es gilt eine gestufte Übergangsregelung (2+3+2-

    Modell) mit einer bis zu sieben Jahre dauernden Über-gangsfrist (vgl. dazu ausführlich Kapitel 2.5). Für diezum 1. Januar 2007 beigetretenen Staaten Rumänien undBulgarien gelten die gleichen Übergangsregelungen.

    Mit dem Beitritt zum 1. Mai 2004 war in den zehn neuenEU-Staaten zudem der Schengener Besitzstand zuübernehmen. Allerdings sind noch nicht alle Bestimmun-gen des Schengener Durchführungsübereinkommens(SDÜ)20 anwendbar. Ausgenommen bleibt etwa die poli-zeiliche Überwachung der Grenzen. An den EU-Binnen-grenzen zu den neuen EU-Staaten finden deshalb weiter-hin Grenzkontrollen statt. Dem endgültigen Wegfall derGrenzkontrollen ist eine gründliche Evaluierung der An-wendung des Schengener Besitzstandes vorgeschaltet.Im Dezember 2006 hat sich der Rat für Justiz und Inne-res auf die Ausweitung des Schengenraumes auf dieneuen EU-Mitgliedstaaten und damit die Abschaffungder Binnengrenzkontrollen zum 31. Dezember 2007(Land- und Seegrenzen) bzw. zum 29. März 2008 (Flug-häfen) verständigt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dassdie im Jahr 2004 beigetretenen Staaten bis dahin denSchengen-Acquis in vollem Umfang anwenden und amSchengen Informationssystem (SIS) teilnehmen kön-nen.21 Im Falle von Rumänien und Bulgarien kommt dasSchengen-Recht zunächst nur teilweise zur Anwendung.So finden an den Grenzen zu diesen beiden neu beigetre-tenen EU-Staaten weiterhin Grenzkontrollen statt. Zu-dem wenden beide Staaten das Schengen-Visumregimenoch nicht an.

    Die Richtlinie 2004/38/EG hat Vorrang vor dem nationa-len Freizügigketisrecht .Mit dem Ablauf der Umsetzungs-frist am 30. April 2006 gelten diejenigen Vorgaben derRichtlinie 2004/38/EG, die sich noch nicht ausdrücklichim FreizügG/EU wieder finden, unmittelbar. Mit dem Ge-setz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicherRichtlinien, das am 28. August 2007 in Kraft getreten ist,wurde die Ric