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Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de Teilhabe und Pflege im Alter PARITÄTISCHER Fachtag zum Sächsischen Gesamtkonzept zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderung Bärbel Herold, Elke Pohl, Nadja Schulz-Branzke, Dr. Maria Wandke, Andreas Oschika, Matthias Steindorf 07. Februar 2012

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Teilhabe und Pflege im Alter

PARITÄTISCHER Fachtag zum Sächsischen Gesamtkonzept zur Versorgung älterer Menschen mit

Behinderung

Bärbel Herold, Elke Pohl, Nadja Schulz-Branzke, Dr. Maria Wandke, Andreas Oschika, Matthias Steindorf

07. Februar 2012

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Behinderung

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Tagesordnung

Vortrag

Wertigkeit des GesamtkonzeptesDemographische Entwicklung

Entstehung des Gesamtkonzeptes

Inhalt des Gesamtkonzeptes

Diskussion zum Gesamtkonzept

Bestandsaufnahme

Beispiele, Ideen und Grenzen

Rechtsgrundlagen SGB XI und SGB XII

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Tagesordnung

Arbeitsgruppen

Erarbeitung Paritätischer Positionen zur Versorgung und Pflege älterer Menschen mit Behinderung

Handlungsbedarf für die Altenhilfe und die Eingliederungshilfe

Qualifizierungsbedarf für die Altenhilfe und die Eingliederungshilfe

Zusammenfassung und Ausblick

Vorstellung der Ergebnisse

Abstimmung der Positionen des Paritätischen Sachsen

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Wertigkeit des Gesamtkonzeptes• das „Sächsische Gesamtkonzept zur Versorgung älterer Menschen mit

Behinderung“ ist in dieser Form in Deutschland einmalig, hervorzuheben ist insbesondere die breite Basis, auf der das Konzept erarbeitet wurde und getragen wird:– AOK PLUS, BKK Landesverband Mitte, IKK classic, Knappschaft-Bahn-See,

Verband der Ersatzkassen e. V., Landesvertretung Sachsen– Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen e. V., Caritasverband für das

Bistum Dresden-Meißen e. V., Der PARITÄTISCHE LV Sachsen e. V., Diakonisches Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e. V., DRK Landesverband Sachsen e. V.

– Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V., Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V., Landesverband Sachsen

– Kommunaler Sozialverband Sachsen– Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Sachsen e. V.– Sächsischer Landkreistag e. V. Sächsischer Städte- und Gemeindetag e. V.– Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

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Wertigkeit des Gesamtkonzeptes

• in die Erarbeitung des Gesamtkonzeptes haben die Vertreter des Landespflegeausschusses viel Zeit und Kraft eingebracht, um letztlich auch zu kontroversen Fragestellungen Lösungsansätze und einem gemeinsamen Lösungswillen herauszuarbeiten

• alle Vertreter wurden von der Erkenntnis getragen, dass leistungsfähige und bedarfsgerechte Angebote für ältere Menschen mit Behinderung nur auf einem gemeinsam erarbeiteten Grundkonsens entwickelt werden können, den alle im Landespflegeausschuss vertretenen Mitglieder gemeinsam tragen und zur Wirkung bringen müssen

• verschiedene Fragestellungen konnten nicht abschließend diskutiert und einvernehmlich beschrieben werden, z.B. die Auswirkungen eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, die Schnittstellen SGB XI und SGB XII

• insofern gibt das Gesamtkonzept auch einen wichtigen Anstoß für kommende Diskussionsprozesse

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Demographische Entwicklung

• Allgemeine Aussagen für Deutschland und Sachsen• Die Bevölkerung sinkt

• D 2005: 82 Mio D 2050: 69 Mio• Sa.2009: 4,2 Mio Sa.2050: 3,1 Mio

• Insgesamt verschiebt sich die Bevölkerungsstruktur durch die Zunahme der mindestens 65-jährigen bei gleichzeitiger Abnahme der Erwerbstätigen deutlich in Richtung Älterer – aber zeitlich und regional stark differenziert.

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Demographische Entwicklung

• Allgemeine Aussagen für Menschen mit Behinderung in Deutschland und Sachsen trotz uneinheitlicher Statistik:

• Die durchschnittliche Lebenserwartung von Menschen mit Behinderungen ist in den letzten Jahrzehnten gestiegen

• Lebenserwartung und Altersstruktur gleichen sich tendenziell an die der Gesamtbevölkerung an

• eine signifikante Spitze bei EmpfängerInnen EGH liegt derzeit etwa im 5. Lebensjahrzehnt

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Demographische Entwicklung

• Insgesamt mehr Hilfebedarf in Eingliederungshilfe und Pflege• chronische Erkrankungen steigen ab dem 50. Lebensjahr stark an• psychische Erkrankungen und chronische Abhängigkeitserkrankungen führen

verstärkt zu Behinderungen • ca. 35% der über 85-jährigen leiden an Demenz• Personen mit geistiger Behinderung oder lebenslanger körperlicher oder

Sinnes-Behinderung werden Rentner

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Demographische Entwicklung

• ältere Menschen mit Behinderung in Sachsen• Anzahl schwerbehinderter Menschen in Sa.

• Ist 2010 – in Wohnangeboten nach SGBXII: • 1.113 Menschen mit Behinderung ab 65 Jahre• Prognose 2025 – in Wohnangeboten nach SGBXII• 5.101 Menschen mit Behinderung ab 65 Jahre

2005 2010p 2015p 2020p

60-75 104.362 100.054 97.865 99.635

> 75 81.000 91.000 109.756 115.848

2005 2010p 2015p 2020p

60-75 104.362 100.054 97.865 99.635

> 75 81.000 91.000 109.756 115.848

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

1. Vorbemerkungen

2. Zur Ausgangsituation in Sachsen

3. Anforderungen der Liga-Verbände an das „Gesamtkonzept“ - Thesenpapier der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen (vom 21.09.10)

4. Strategie der Liga zur Erarbeitung eines „Sächsischen Gesamtkonzeptes“

5. Wesentlich inhaltliche Positionen der Liga-Verbände für die Erarbeitung des „Gesamtkonzeptes“

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Vorbemerkung• Rückblick aus Erfahrungen langjähriger Mitarbeit als Verbands-

vertreter in Landesgremien auch in Fragen zum Leben und Wohnen von Menschen mit Behinderung im Alter

• Ausgangsfrage (auf Seiten der „Behindertenhilfe“): Welche Angebote sind geeignet bzw. müssen geschaffen werden, um eine bedarfsgerechte Betreuung und Versorgung (i.w.S.) altgewordener behinderter Menschen (Heimbewohner nach Ausscheiden aus der WfBM oder ältere Behinderte, die nicht mehr im elterlichen Zuhause betreut und versorgt werden können) zu sichern?

• Inzwischen zum Anliegen der gesamten Eingliederungshilfe und der Altenhilfe geworden – z.T. aus unterschiedlichen Blickwinkeln: Die Gestaltung bzw. Schaffung geeigneter Angebotsstrukturen für ältere Menschen mit Eingliederungshilfebedarf auf Grundlage geltender rechtlicher Regelungen und unter Nutzung aller vorhandenen Ressourcen

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Vorbemerkung

• Seit erstmaliger intensiver Befassung mit Thematik Behinderung und Alter in einem Landesgremium (KAB) gab es eine Reihe Änderungen bundesrechtlicher Regelungen, auch den Personenkreis älterer Menschen mit Behinderung betreffend:- Schaffung der SGB IX und SGB XII (mit Vorschriften des ehem. BSHG)- Novellierungen u. Reform des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI)

• Verabschiedung der UN-Menschenrechtskonvention → gilt auch in Deutschland verbindlich

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Vorbemerkung

• Umsetzungsprobleme u.a. wegen bestehender Schnittstellen in geltenden rechtlichen Regelungen → insbes. im Verhältnis Eingliederungshilfe und Pflege in den Sozialgesetzbüchern

• Erwartungen aller beteiligten Seiten an grundsätzlicher Klärung mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes („teilhabeorientierte Pflege“) → notwendige Reform der Pflegeversicherung steht bisher aus

• weiterhin z. T. unterschiedliche Intentionen von Leistungserbringerseite und Leistungsträgerseite zu Möglichkeiten und Grenzen bei Angeboten für ältere Menschen mit Behinderung (individueller Eingliederungshilfebedarf auch im Alter, Pflegebedarf)

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Zur Ausgangsituation in Sachsen (1)

• Gewachsener politischer Handlungsdruck aufgrund der demographischen Entwicklung in Sachsen:- Sachsen ist das Bundesland mit der ältesten Bevölkerung innerhalb Deutschlands- Bevölkerungszahl insgesamt wird bekanntlich weiterhin abnehmen- Anteil der älteren Menschen sowie der Menschen mit Behinderung wird künftig deutlich zunehmen - d.h. auch die Zahl alt gewordener bzw. älterer Menschen mit Behinderung steigt

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Zur Ausgangsituation in Sachsen (2)

• Thematik der alt gewordenen Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf - war vor Jahren bereits Gegenstand im Koordinierungsausschuss für Einrichtungen der Behindertenhilfe beim SMS (KAB):- 1999: KAB-Klausur zu dieser Thematik (mit Fachexperten der Bundesvereinigung Lebenshilfe und den Behindertenreferenten der Liga-Verbände Sachsen) - 2006: Erarbeitung der (KAB-)„Leitlinien für die Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderung im Alter“ (unter Mitwirkung der Liga-Vertreter aus dem Bereich Behindertenhilfe)

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Zur Ausgangsituation in Sachsen (3)• Maßnahmenkonzept „Handlungsempfehlungen zu Angebotsstrukturen

für ältere Menschen mit Behinderung“ (sog. „MANAKO“)( incl. Gliederungsvorschlag für ein „Gesamtversorgungskonzept“ )

- erarbeitet von einer Arbeitsgruppe der LAG Sozialplanung (Federführung KSV Sachsen, Beteiligung eines Liga-Vertreters)

- dem Landespflegeausschuss vorgelegt im Juni 2009

zielt auf den Auf- und Ausbau bedarfsgerechter Angebotsstrukturen durch integrierte Sozialplanung unter Berücksichtigung: - des Grundsatzes „ambulant vor stationär, - der Förderung der Selbständigkeit, - des Aufbaus trägerübergreifender vernetzter Angebote

beinhaltet Empfehlungen für die kommunale Sozialplanung

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Zur Ausgangsituation in Sachsen (4)

• SMS bildet kleine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines „Sächsischen Gesamtkonzeptes zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderung“ (Juni 2009, mit nur einem Liga-Vertreter)

Liga hält Vorgehensweise für unakzeptabel wegen möglicher einseitiger Beschlussfassung

Forderung von Liga u.a. Seiten: Erarbeitung eines „Gesamtkonzeptes“ durch den LPflA (= einziges auf gesetzlicher Grundlage basierendes

Entscheidungsgremium auf Landesebene mit Vertretern aller Liga- Verbände) ↘ Beendigung der AG erreicht

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Zur Ausgangsituation in Sachsen (5)

• Vorhaben „Gesamtkonzept“ wird in Koalitionsvereinbarung der CDU/FDP Sachsen (2009) erwähnt: “Wir wollen ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung. ... Wir wollen ein Gesamtkonzept zur Förderung, Betreuung und Pflege älterer Menschen mit Behinderung erstellen.“

• MANAKO II (Ende 2009): wenige Aussagen zum Thema Versorgung älterer Menschen mit Behinderung - Verweis auf Befassung des Landepflegeausschusses mit Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes (aus Sicht der Liga kritikwürdige Formulierungen u.a. zu diesem Thema)

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Zur Ausgangsituation in Sachsen (6)

• Beschluss des Landespflegeausschusses (Sept. 2009): Beauftragung des neu gebildeten Unterausschusses Pflege und Eingliederungshilfe mit der Erarbeitung eines„Sächsischen Gesamtkonzeptes zur ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung älterer Menschen mit Behinderung ...“ mit einzeln zu thematisierenden Punkten (gem. Intentionen des SMS)

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Zur Ausgangsituation in Sachsen (7)

• KSV Sachsen (sieht sich als Initiator eines „Sächsischen Gesamtkonzeptes“) organisierte im Rahmen der Pflegemesse in Leipzig (Sept. 2009) „Fachpolitische Problemdiskussion“ unter dem Thema „Alt und behindert – und nun?“ u.a.: Statement des Liga-Vorsitzenden: Anforderungen aus Liga-Sicht an ein „Gesamtkonzept zur Unterstützung von älteren Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen“ (s. Thesenpapier der Liga Sachsen)

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Zur Ausgangsituation in Sachsen (8)

• Konstituierung des LPflA-Unterausschusses Pflege und Eingliederungshilfe (UA) im Okt. 2009: - Leitung KSV - Mitglieder aus jedem der im LPflA vertretenen Verband/Institution - Liga-Verbände waren mit insges. 5 Fachreferenten aus den Bereichen Altenhilfe und Eingliederungshilfe vertreten

• Beginn der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes anhand des im UA präzisierten Gliederungsvorschlages des KSV – mit Aufgabenverteilung an die im UA vertretenen Seiten: Liga, KSV, Pflegekassen, SMS

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Anforderungen der Liga-Verbände an das „Gesamtkonzept - Thesenpapier der Liga Sachsen (vom 21.09.2010) (1) Grundposition:

Die Umsetzung der erarbeiteten Handlungsempfehlungen in einem zu erarbeitenden „Gesamtkonzept zur Unterstützung von älteren Menschen mit Behinderungen und chronischen psychischen Erkrankungen“ des Freistaates Sachsen wird von der Liga aktiv unterstützt.

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Anforderungen der Liga-Verbände an das „Gesamtkonzept - Thesenpapier der Liga Sachsen (2) Das Gesamtkonzept muss berücksichtigen, dass ...

• ... aufgrund des gesetzlichen Gebotes der Beachtung der Besonderheiten des Einzelfalles, des sozialhilferechtlichen Grundsatzes der individuellen Bedarfsdeckung, der Beachtung des Wunsch- und Wahlrechtes und des Verbotes der Diskriminierung auch älteren Menschen mit Behinderungen und chronischen psychischen Erkrankungen ermöglicht werden muss, in der von ihnen bevorzugten Wohnform zu leben.

• ... bei der Ausgestaltung der Angebote und bei der Leistungsgewährung der individuelle Bedarf an Teilhabe-, Gesundheits- und Pflegeleistungen ausschlaggebend ist und unabhängig von der Wohn- und Betreuungsform, ambulant oder stationär, gedeckt wird

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Anforderungen der Liga-Verbände an das „Gesamtkonzept“ - Thesenpapier der Liga Sachsen (3)

Das Gesamtkonzept muss vorsehen, dass ... (→ Klärungsbedarf auf Bundesebene)

• ... die Leistungen nach § 43 a SGB XI den Einrichtungen durch entsprechende Erweiterung der Leistung-, Vergütungs- u. Prüfungsvereinbarungen auch zusätzlich verfügbar gemacht werden, um bei individuellen Pflegebedarfen gemäß SGB XI das erforderliche Pflegepersonal vorhalten u. einsetzen zu können.

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Anforderungen der Liga-Verbände an das „Gesamtkonzept - Thesenpapier der Liga Sachsen (4)

• Das Gesamtkonzept muss vorsehen, dass ...

• sich die Akteure dafür einzusetzen, dass durch eine Erweiterung des Begriffs der Häuslichkeit (z.B. in § 71 Abs. 4 SGB XI) pflegebedürftigen Menschen in Einrichtungen nach § 43 a SGB XI die Möglichkeit gegeben wird, Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen oder ambulante Pflegesach-leistungen in Anspruch zu nehmen und somit die fachgerechte pflegerische Versorgung zu sichern.

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Anforderungen der Liga-Verbände an das „Gesamtkonzept - Thesenpapier der Liga Sachsen (5)

• Das Gesamtkonzept muss vorsehen, dass ...

• dass - unabhängig von Lebensalter oder Pflegebedarf - entsprechend des individuellen Bedarfes die erforderlichen Leistungen der Eingliederungshilfe in der gewählten Wohn- und Lebensform/ Einrichtung in Anspruch genommen werden können. Daneben können zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b bzw. § 87 b SGB XI in Anspruch genommen werden, wenn eine Zuordnung zum Personenkreis nach § 45 a SGB XI erfolgt ist.

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Anforderungen der Liga-Verbände an das „Gesamtkonzept - Thesenpapierder Liga Sachsen (6)

Das Gesamtkonzept muss vorsehen, dass ...

• ... die Erforderlichkeit des Umzugs eines alt gewordenen pflege-bedürftigen Menschen mit Behinderungen aus seinem bisherigen Wohnumfeld in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung nach SGB XI im jeweiligen konkreten Einzelfall zu prüfen ist Es gibt hierbei keine Automatismen oder verallgemeinernde Grundaussagen.

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Anforderungen der Liga-Verbände an das „Gesamtkonzept - Thesenpapierder Liga Sachsen (7)

Das Gesamtkonzept muss vorsehen, dass ...• ... nach einer Prüfung des Einzelfalles und Vorliegen eines individuellen

Bedarfs an Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch Leistungen der Eingliederungshilfe ein entsprechendes Angebot abgesichert werden kann

• ... bei Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs die erarbeiteten Aussagen einer Überprüfung unterzogen werden

undDas Gesamtkonzept muss feststellen, dass …

die Belange von Menschen mit Behinderungen bei allen öffentlichen Vorhaben zu berücksichtigen sind

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Strategie und Vorgehen der Liga zur Erarbeitung eines Sächsischen Gesamtkonzeptes (1)

• Hinwirken auf eine Anbindung dieses übergreifenden Vorhabens an den Landespflegeausschuss (LPflA) mit dem Ziel: „Gesamtkonzept“ als Empfehlung vom LPfA beschließen (analog zu vorherigen fachlichen Empfehlungen, z.B. den „Orientierungshilfen“), um einseitigen Bestrebungen von Behörden/Kostenträgern durch Beteiligung aller Seiten entgegenwirken zu können

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Strategie und Vorgehen der Liga zur Erarbeitung eines Sächsischen Gesamtkonzeptes (2)

• Anknüpfen an den vorliegenden Handlungsempfehlungen der LAG Sozialplanung (integrierte Sozialplanung) – zugesagte Unterstützung durch Liga bei deren Umsetzung im Rahmen des Gesamtkonzeptes

• Gesamtkonzept soll als wichtiger Beitrag zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Sachsen verstanden werden

• Liga orientiert sich bei ihrer Mitarbeit am Gesamtkonzept an den im Thesenpapier benannten Anforderungen

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Teilhabe und Pflege im Alter – PARITÄTISCHER Fachtag zum Sächsischen Gesamtkonzept zur Versorgung älterer Menschen mit

Behinderung

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Strategie und Vorgehen der Liga zur Erarbeitung eines Sächsischen Gesamtkonzeptes (3)

Liga-Vorschlag: Entwurf wird - vor Beschlussfassung des Gesamtkonzeptes im LPflA - mit Fachexperten aus Altenhilfe und Eingliederungshilfe - im UA diskutiert und ggf. überarbeitet (Expertenworkshops haben sich bei den 2010 verabschiedeten „Orientierungshilfen“ bewährt)

Position der Liga-Verbände: Falls kein Konsens zu dem erarbeiteten Sächsischen Gesamtkonzept (GK) gefunden wird → keine Zustimmung der Liga zu einer einseitig kostenträgerorientierten Beschlussvorlage für den LPflA ... → Liga-Auffassung zum Thema ggf. als eigenes Papier veröffentlichen

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Strategie und Vorgehen der Liga zur Erarbeitung eines SächsischenGesamtkonzeptes (4)

• Information an alle Träger, sich bis zur Verabschiedung des GK nicht auf „Zwischenlösungen“ auf Druck von Kostenträgern einzulassen

• Liga-Vorschlag zur wissenschaftlichen Begleitung der Konzepterstellung - wurde vom SMS abgelehnt

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Strategie und Vorgehen der Liga zur Erarbeitung eines Sächsischen Gesamtkonzeptes (5)

• wegen des unterschiedlichen Verständnisses des Begriffs „Versorgung“ (im SGB XI, im Bereich der Eingliederungshilfe sowie im LPflA, umgangssprachlich u.a.) wird auf Vorschlag der Liga im Gesamtkonzept die „Versorgung und Teilhabe“ als begriffliche Einheit verwendet

• Es folgen Liga-Vorschläge zum Inhalt und zur Formulierung von:- Grundprinzipien- Handlungszielen und daraus abzuleitenden - Handlungsempfehlungen sowie deren detaillierte inhaltliche Untersetzung - Beispielen (bereits praktizierte Umsetzung innovativer Ansätze) aus anderen Bundesländern

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Strategie und Vorgehen der Liga zur Erarbeitung eines Sächsischen Gesamtkonzeptes (6)

• aber: Zweifel der Liga-Vertreter hinsichtlich Wirksamkeit / Umsetzbarkeit innovativer Beispiele aus anderen Bundesländern auch in Sachsen aufgrund kontroverser Auffassungen der Kostenträger (auch untereinander) zu den von verschiedenen Seiten vorgeschlagenen Beispielen

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Strategie und Vorgehen der Liga zur Erarbeitung eines SächsischenGesamtkonzeptes (7)

• Liga-Verbände haben sich mit umfänglichen Zuarbeiten aktiv in die Arbeit des UA eingebracht (eigene Vorlagen zur Gliederung, zu Definitionen und Inhalten, Textentwürfen, Diskussionspapieren)

• enge Zusammenarbeit der beteiligten Fachreferenten der Liga-Verbände aus den Bereichen Eingliederungshilfe und Altenhilfe/Pflege sowie Abstimmung mit Vertretern der Privaten Verbände

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Strategie und Vorgehen der Liga zur Erarbeitung eines Sächsischen Gesamtkonzeptes (8)

• engagierte Verteidigung der von den Liga-Vertretern eingebrachten inhaltlichen Positionen und Auseinandersetzung mit teilweise konträren Auffassungen der Leistungsträgerseite innerhalb des Unterausschusses

• aktive Mitwirkung einzelner Liga-Vertreter an der Arbeit der kleinen paritätisch besetzten Redaktionsgruppe des UA zur textlichen Abfassung des Gesamtkonzeptes

• ständige Rückkopplung zwischen den Leistungserbringerverbänden sowie fachliche Abstimmung zu Einzelfragen mit MO-Vertretern (keine umfängliche Diskussion der Inhalte möglich wegen vereinbarter interner Arbeit des LPflA-UA)

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Strategie und Vorgehen der Liga zur Erarbeitung eines SächsischenGesamtkonzeptes (9)

• Liga- Vorschlag zum weiteren Vorgehen des LPfA-UA Pflege und Eingliederungshilfe (Stand: Juni 2011): - Durchführung eines Expertengesprächs (Oktober 2011) und Einarbeiten der Ergebnisse d. Expertengespräche in Arbeitsstand, - Vorlage der Endfassung für die Sitzung des LPflA (07.12.2011) - Durchführung einer Fachtung des LPflA zur Problematik „Pflege und Förderung von älteren Menschen mit Behinderung“ (März/April 2012)

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Strategie und Vorgehen der Liga zur Erarbeitung eines Sächsischen Gesamtkonzeptes (10)

Expertengespräch:→ Ziele:

• Rückmeldung aus der Praxis zur konkreten Umsetzungsfähigkeit der Handlungsempfehlungen

• Vorschläge zur Ergänzung und Konkretisierung der Empfehlung• Mitwirkung

→ Beteiligte (neben den UA-Vertretern):• Experten aus der Praxis (Träger/Einrichtungen, kommunale Vertreter )• Politik (jeweils 1 Vertreter der demokratischen Landtagsfraktionen)• Verwaltung (ggf. thematisch/für Bau eingebundene Ministerien,

Staatskanzlei)

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Strategie und Vorgehen der Liga zur Erarbeitung eines Sächsischen Gesamtkonzeptes (11)

• Liga-Vorschlag (v. Juni 2011) für weitere Aufgaben des LPfA-UA:- Einarbeiten der Ergebnisse des Expertengespräches- Vorbereitung der LPflA-Fachtagung zum Gesamtkonzept- Beschlussvorlage für Sitzung des LPfA am 07.12.2011 vorbereiten:

Beschluss der Empfehlung Gesamtkonzept Beschluss zu Konkretisierung LPflA-Fachtagung

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Strategie und Vorgehen der Liga zur Erarbeitung eines Sächsischen Gesamtkonzeptes (12)

• weitere Überlegungen zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes:• Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt • Pressemitteilung des SMS • Artikel für regionale Presse, Tageszeitungen, Fachpresse

(NDV, Rechtsdienst Lebenshilfe, Pflege-Presse (Altenheim, Care-konkret))

• Informationen im MDR

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Strategie und Vorgehen der Liga zur Erarbeitung eines SächsischenGesamtkonzeptes (13)

Aktueller Sachstand: • Gesamtkonzept liegt als Entwurf vor (Stand Sept. 2011)

– wurde den LPflA-Mitgliedern in Sept.-Sitzung 2011 als Information z.K. gegeben; Diskussion innerhalb der im LPflA vertretenen Verbände/Institutionen

• LPflA-Sitzung (Dez. 2011) hat nicht stattgefunden → bisher keine Beschlussfassung zum Gesamtkonzept (Kassen wollen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff abwarten)

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Strategie und Vorgehen der Liga zur Erarbeitung eines Sächsischen Gesamtkonzeptes (14)

• Liga-Verbände informieren ihre Träger und führen innerverbandliche Information und Diskussion zum Gesamtkonzept und dessen Umsetzung durch

• → heutiger Fachtag des PARITÄTISCHEN Sachsen mit Trägervertretern aus Eingliederungshilfe und Altenhilfe/Pflege zur Sammlung und Diskussion einschlägiger Ideen und Erfahrungen sowie zur Erarbeitung verbandlicher Positionen zum Thema - Ziel: Rückkopplung der Ergebnisse an den LPflA

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Wesentliche Inhaltliche Positionen der Liga-Verbände (1)

Verständnis und Verwendung der begrifflichen Einheit

„Versorgung und Teilhabe“ im Gesamtkonzept:

Leistungen zur Versorgung und Teilhabe umfassen alle bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie ggf. weitere Hilfe- und Unterstützungsangebote (z. B. Begleitung, Dienstleistungen, Bildungsangebote), die dem Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung seines Wunsch- und Wahlrechts eine bedarfsgerechte Versorgung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gesellschaft sichern, indem sie seinem individuellen Hilfebedarf an dem von ihm gewählten Lebensmittelpunkt entsprechen.

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Wesentliche Inhaltliche Positionen der Liga-Verbände (2)Liga-Entwurf (Stand 05/2010) von 7 Grundprinzipien :

1. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist geltendes Recht in Deutschland. Dementsprechend ist auch der Landespflegeausschuss mit seinen Akteuren in der Pflicht, sich mit dem „Gesamtkonzept zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderung“ für den Personenkreis der älteren Menschen mit Behinderung an den Grundsatz der Selbstbestimmung und des Wunsch- und Wahlrechts zu halten.

→ aufgenommen in Grundprinzip 1 (lt. GK)2. Auch für den Personenkreis der älteren Menschen mit Behinderung ist

Versorgung in Verbindung mit Teilhabe zu gewährleisten, daher werden Versorgung und Teilhabe in diesem Zusammenhang als begriffliche Einheit verwendet.

→ aufgenommen in Grundprinzip 1 (lt. GK)

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Wesentliche Inhaltliche Positionen der Liga-Verbände (3)… Liga-Entwurf (Stand 05/2010) von 7 Grundprinzipien :

3. Bei der Versorgung und Teilhabe auch der älteren Menschen mit Behinderung rangiert Selbstorganisation vor Institutionalisierung („ambulant vor stationär“).

→ aufgenommen in Grundprinzip 2 (lt. GK)4. Der ältere Mensch mit Behinderung soll an seinem von ihm gewählten

Lebensmittelpunkt so weit wie möglich selbstbestimmt leben und am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Primär für die Wahl seines Lebensmittelpunktes – auch bei einer veränderten gesundheitlichen Situation - ist für den älteren Menschen mit Behinderung die aktuelle, aus seiner bisherigen Biographie resultierende Wohn- und Lebenssituation.

→ in geänderter Fassung aufgenommen in Grundprinzip 1 (lt. GK)

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Wesentliche Inhaltliche Positionen der Liga-Verbände (4)Liga-Entwurf (Stand 05/2010) von 7 Grundprinzipien :

5. Die Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfs sowie die Auswahl und Bemessung individuell erforderlicher und geeigneter Leistungsangebote erfolgt in Anwendung anerkannter Verfahren nach objektiven Kriterien unter Einbindung der am Unterstützungsprozess beteiligten Akteure. Diese Verfahrensweise ist transparent und berücksichtigt das Wunsch- und Wahlrecht des älteren Menschen mit Behinderung.

→ in geänderter Fassung aufgenommen in Grundprinzip 2 (lt. GK)

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Wesentliche Inhaltliche Positionen der Liga-Verbände (5)Liga-Entwurf (Stand 05/2010) von 7 Grundprinzipien :

6. Die Weiterentwicklung der regionalen Angebotsstruktur im Freistaat Sachsen ist unter Nutzung aller vorhandenen oder zu erschließenden Ressourcen auf die bedarfsgerechte Versorgung und Teilhabe der älteren Menschen mit Behinderung auszurichten

→ aufgenommen als Grundprinzip 3 (lt. GK)

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Wesentliche Inhaltliche Positionen der Liga-Verbände (5)Liga-Entwurf (Stand 05/2010) von 7 Grundprinzipien :

7. Bei allen öffentlichen Vorhaben - auf Landesebene, auf kommunaler Ebene sowie auf Ebene der Städte und Gemeinden - sind grundsätzlich die Belange von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen.

→ nicht als Grundprinzip, sondern in die Einleitung des GK aufgenommen

__________________________________________________________

→ Fazit der UA-Diskussion zu den Grundprinzipien: Konsens zu insges. 5 Grundprinzipien (siehe folg. Vortrag)

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Wesentliche Inhaltliche Positionen der Liga-Verbände (6)Liga-Zuarbeit (Stand 05/2010) - 10 Handlungsziele

- abgeleitet aus den o.g. vorgeschlagenen Grundprinzipien -

________________________________________________________

Ergebnis der Diskussion zu Handlungszielen im UA:

• von Liga vorgeschlagene Handlungsziele 1 - 8 wurden für das Gesamtkonzept beibehalten, Handlungsziel 10 wurde sinngemäß übernommen → das vorliegende Gesamtkonzept enthält insges. 9 Handlungsziele (s. folg. Vortrag)

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Wesentliche Inhaltliche Positionen der Liga-Verbände (6)Liga-Zuarbeit (Stand 05/2010) - 10 Handlungsziele

• Liga-Vorschlag des Handlungszieles 9 → teilweise (1. Satz) in Einleitung des GK aufgenommen und (2. Satz) sinngemäß bei Handlungsempfehlungen berücksichtigt

“Die Sicherung der Versorgung und Teilhabe älterer Menschen mit Behinderung findet in der Arbeit von Politik und Verwaltung des Freistaates Sachsen Berücksichtigung. Sie ist Bestandteil landesweiter Konzepte, landesrechtlicher Regelungen und Förderinstrumente sowie des Haushaltsplanes.“

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Wesentliche Inhaltliche Positionen der Liga-Verbände (7)Liga-Zuarbeit (Stand 05/2010) - 10 Handlungsziele

- abgeleitet aus den o.g. vorgeschlagenen Grundprinzipien -

z.B. : Handlungsziel 1 (= übergreifend):Im Freistaat Sachsen ist gewährleistet, dass jeder ältere Mensch mit Behinderung an seinem gewählten Lebensmittelpunkt die zur Sicherung seiner Versorgung und Teilhabe notwendigen Leistungen erhält.

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Entstehung des Gesamtkonzeptes

Wesentliche Inhaltliche Positionen der Liga-Verbände (8)Liga-Zuarbeit (Stand 05/2010) - 10 Handlungsziele

Anschließende Arbeit des UA:

• Intensive Diskussion der Vorschläge der Liga und anderer UA-Mitglieder zur Ableitung und Formulierung von Handlungsempfehlungen jeweils an die unterschiedlichen beteiligten Akteure (auf Landesebene, auf kommunale Ebene) zu jedem konsentierten Handlungsziel

• Pro und contra zur Aufnahme der von versch. Seiten vorgeschlagenen Einzelbeispiele ins Gesamtkonzept → Auswahl einzelner Beispiele für GK

• Redaktionelle Bearbeitung der Gesamtkonzeptes (→ vorliegende Fassung)

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Inhalt des Gesamtkonzeptes

Grundprinzipien

• Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gilt ohne Einschränkungen auch für ältere Menschen mit Behinderungen. Sie ist als geltendes Recht auch im Freistaat Sachsen umzusetzen.

• Ältere Menschen mit Behinderung sind frei in der Entscheidung zum Verbleib in ihrer Häuslichkeit, um in vertrauter Umgebung unter Beibehaltung gewachsener sozialer Beziehungen zu leben. Dazu gehört das Vorhandensein geeigneten Wohnraums. Selbstorganisierte Hilfen rangieren vor institutionalisierten Angeboten. Damit wird dem Grundsatz ambulant vor stationär entsprochen.

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Inhalt des Gesamtkonzeptes

Grundprinzipien• Die Weiterentwicklung und Vernetzung der regionalen Angebotsstruktur ist

unter Nutzung aller vorhandenen und zu erschließenden Ressourcen - einschließlich des bürgerschaftlichen Engagements - auf die bedarfsgerechte Versorgung und Teilhabe der älteren Menschen mit Behinderung auszurichten.

• Insbesondere auf regionaler Ebene stehen den unterstützungsbedürftigen älteren Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen innerhalb einer vernetzten Versorgungsstruktur geeignete Informationssysteme sowie kompetente Ansprechpartner bei den Leistungsträgern und bei den Leistungserbringern zur Verfügung.

• Träger von Angeboten für ältere Menschen mit Behinderung sind zur Sicherung der Qualität des zielgruppenspezifischen Leistungsangebotes verpflichtet. Um das zur Versorgung und Teilhabe dieses Personenkreises fachlich qualifizierte Personal vorzuhalten, sind geeignete Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung erforderlich.

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Inhalt des Gesamtkonzeptes

• Handlungsziel 1: Im Freistaat Sachsen ist gewährleistet, dass jeder ältere Mensch mit Behinderung an seinem gewählten Lebensmittelpunkt die zur Sicherung seiner Versorgung und Teilhabe notwendigen Leistungen erhält.

• Handlungsempfehlungen u.a.– Die notwendigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die

Entwicklung durchlässiger und flexibler Hilfesysteme werden geschaffen. – Die Finanzierung der individuell erforderlichen Leistungen erfolgt auf

Grundlage der jeweiligen gesetzlichen Regelungen.– Die Kommune ist … Initiator der kooperativen Zusammenarbeit zwischen

allen an der Versorgung beteiligten Akteuren.• Akteure sind u.a. die Landespolitik und -verwaltung, Leistungsträger nach den

SGB, kommunale Spitzenverbände, Kommunalpolitik und -verwaltung, älterer Mensch mit Behinderung, Angehörige/gesetzliche Betreuer

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Inhalt des Gesamtkonzeptes• Handlungsziel 2: Anbieter von sozialen Leistungen und unterstützenden

Hilfen sowie auch andere Dienstleister sind für die besonderen Belange von älteren Menschen mit Behinderung sensibilisiert und richten ihre Angebote auf die Bedürfnisse dieser Menschen aus.

• Handlungsempfehlungen u.a.– Im Freistaat Sachsen wird eine sachgerechte Kommunikation zur Inklusion von

Menschen mit Behinderung mit besonderer Bezugnahme auf die Belange von älteren Menschen mit Behinderung organisiert.

– Die Leistungserbringerverbände unterstützen ihre Mitglieder bei der Entwicklung und Umsetzung von Angeboten, die die Belange älterer Menschen mit Behinderung berücksichtigen.

– Bei Angeboten aus den Bereichen Bildung, Kultur und Sport werden die besonderen Bedarfe älterer Menschen mit Behinderungen berücksichtigt.

• Akteure u.a. Freistaat Sachsen, kommunale Gebietskörperschaften, Leistungserbringerverbände u. deren Mitglieder Bildungsträger, kulturelle Einrichtungen, Sportvereine

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Inhalt des Gesamtkonzeptes

• Handlungsziel 3: In allen Regionen Sachsens stehen barrierefreie Wohnmöglichkeiten zur Nutzung als eigene Häuslichkeit für ältere Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Diese können sie - auch bei einem notwendig werdenden Wechsel ihrer bisherigen Wohnsituation – als ihren Lebensmittelpunkt wählen und hier ihrem individuellen Bedarf entsprechende Leistungen der Versorgung und Teilhabe in Anspruch nehmen.

• Handlungsempfehlungen u.a. – Vermieter und Eigentümer sind dafür zu ensibilisieren, dass ausreichend

bezahlbarer barrierefreier Wohnraum auch für ältere Menschen mit Behinderungen zur Verfügung steht.

– Zur Optimierung eines differenzierten und bedarfsgerechten Wohnungsangebots kooperieren Vermieter, Eigentümer, Gemeinden und Landkreise sowie Einrichtungen der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe miteinander.

• Akteure u.a. Eigentümer und Vermieter sowie deren Verbände, Kommunale Gebietskörperschaften, VSWG, vdW, Kommunen, KSV, Leistungserbringer

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Inhalt des Gesamtkonzeptes

• Handlungsziel 4: Mit den in den einzelnen Sozialräumen vorhandenen ambulanten, niedrigschwelligen und offenen Angeboten zur wohnortnahen Versorgung sowie den ergänzenden Angebots-Bausteinen zur Unterstützung der älteren Menschen mit Behinderung sind die Voraussetzungen dafür gegeben, dass diese Menschen bei Nutzung aller vorhandenen Ressourcen so lange wie möglich in ihrer eigenen Häuslichkeit verbleiben und am Leben der Gesellschaft teilhaben können.

• Handlungsempfehlungen u.a. – Bürger unterschiedlichen Alters sind dafür zu gewinnen, möglichst gemeinsam

mit älteren Menschen mit Behinderung Ideen und Projektvorschläge zur integrativen Tagesgestaltung zu entwickeln und mit eigenem persönlichem Engagement gemeinwesenorientiert Hilfen für den Personenkreis der älteren Menschen mit Behinderung vor Ort einzubringen.

– Programme zum Ehrenamt (z. B. Bürgerarbeit, Alltagsbegleiter, Freiwilligendienste) werden miteinander verknüpft.

• Akteure u.a. bürgerschaftlich engagierte Personen, Kommunale Gebietskörperschaften

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Teilhabe und Pflege im Alter – PARITÄTISCHER Fachtag zum Sächsischen Gesamtkonzept zur Versorgung älterer Menschen mit

Behinderung

Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. Am Brauhaus 8, 01099 Dresden, www.parisax.de

Inhalt des Gesamtkonzeptes

• Handlungsziel 5: Regional bzw. wohnortnah vorhandene Angebote zu sinnstiftender Beschäftigung/ Tagesstrukturierung für hilfebedürftige erwachsene Menschen können grundsätzlich von älteren Menschen mit Behinderung unter Beachtung geltender gesetzlicher Regelungen mit genutzt werden (z.B. „Tagesgäste“).

• Handlungsempfehlungen u.a. – Die vorhandenen Angebote werden hinsichtlich der Möglichkeiten zur

Mitnutzung durch „Tagesgäste“ geprüft, den Anforderungen entsprechend angepasst (konzeptionell, personell und strukturell) und zugänglich gemacht. Leistungsangebote nach dem SGB XI stehen allen Leistungsberechtigten nach SGB XI zur Verfügung.

– Kooperationen zwischen Leistungserbringern der Altenhilfe und Eingliederungshilfe werden geprüft und nach Möglichkeit angestrebt.

• Akteure u.a. Leistungserbringerverbände und deren Mitglieder, Leistungsträger

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Inhalt des Gesamtkonzeptes

• Handlungsziel 6: Die Wohnangebote der Eingliederungshilfe sind auf die sich verändernden Bedarfe der älteren pflegebedürftigen Bewohner eingestellt; ihre Angebotstruktur ist strukturell und personell auch auf die Bedürfnisse der älteren Menschen mit Behinderung ausgerichtet.

• Handlungsempfehlungen u.a. – Die Träger im Bereich der Eingliederungshilfe entwickeln ihre Angebote

konzeptionell, strukturell und personell weiter. – Die erforderlichen Ressourcen werden von den Leistungsträgern nach den

SGB zur Verfügung gestellt.– Bei der Bereitstellung von Wohnangeboten für ältere Menschen mit

Behinderung sind Wechselmöglichkeiten zwischen Versorgungsformen auszubauen sowie Wohntrainingsmöglichkeiten zu etablieren.

• Akteure u.a. Leistungserbringerverbände und deren Mitglieder, Leistungsträger, Freistaat Sachsen

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Behinderung

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Inhalt des Gesamtkonzeptes

• Handlungsziel 7: Um den besonderen Belangen älterer Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf, die in vollstationären Einrichtungen der Pflege nach SGB XI leben und dort versorgt und betreut werden wollen, Rechnung zu tragen, wird in diesen Einrichtungen entsprechend qualifiziertes Personal vorgehalten.

• Handlungsempfehlungen u.a.– Die Träger im Bereich der Pflege entwickeln ihre Angebote konzeptionell,

strukturell und personell weiter. Insbesondere sind hierbei Angebote zur Teilhabe zu implementieren.

– Die hierfür erforderlichen Ressourcen werden von den Leistungsträgern nach den SGB zur Verfügung gestellt.

– Heilerziehungspfleger (HEP) sind grundsätzlich qualifiziert, auch Menschen mit Behinderungen im Alter heilpädagogisch und pflegerisch zu betreuen.

• Akteure u.a. Leistungserbringerverbände und deren Mitglieder, Leistungsträger, Freistaat Sachsen

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Inhalt des Gesamtkonzeptes

• Handlungsziel 8: Die Versorgung und Teilhabe älterer Menschen mit Behinderung ist fester Bestandteil der integrierten kommunalen Sozialplanung, die sich an den Grundsätzen des Gesamtkonzeptes orientiert, die an die Bedarfsentwicklung im jeweiligen Sozialraum angepasst ist und die auf eine vernetzte Infrastruktur ausgerichtet ist (vgl. Empfehlungen der LAG Sozialplanung 2009).

• Handlungsempfehlungen u.a. Unter Federführung der Kommune stimmen sich die Vertreter aller beteiligten Seiten zu den Erfordernissen und Möglichkeiten der Weiterentwicklung oder Veränderung der vorhandenen Angebotsstruktur ab, um die Versorgung und Teilhabe am Leben der Gesellschaft für alle älteren Menschen mit Behinderung innerhalb ihres Gemeinwesens zu sichern.

• Akteure u.a. kommunale Gebietskörperschaften, Leistungsträger und -erbringer, Selbsthilfeverbände und -initiativen, ältere Menschen mit Behinderung und deren Interessenvertreter

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Inhalt des Gesamtkonzeptes

• Handlungsziel 9: Der Freistaat Sachsen setzt sich für eine rechtliche Weiterentwicklung von Eingliederungshilfe und Pflege ein.

• Handlungsempfehlungen u.a.– Die beteiligten Akteure nehmen in ihren jeweiligen Gremien auf Bundes- und

Landesebene Einfluss auf die Novellierung solcher rechtlichen Regelungen, die einer konsequenten Umsetzung personenzentrierter und bedarfsgerechter Leistungen zur Teilhabe und Versorgung älterer Menschen mit Behinderungen noch entgegen stehen.

– Veränderte bundesrechtliche Regelungen werden zeitnah in landesrechtlichen Regelungen, Haushaltplanungen, Förderinstrumenten und landesweiten Konzepten umgesetzt.

• Akteure u.a. Politik und Verwaltung, Leistungsträgerverbände, Leistungserbringerverbände