Devisenmärkte · Devisenmärkte – Bitcoin & Co: Was (potenzielle) Investoren wissen sollten Eine...

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    Devisenmärkte Eine Research-Publikation der DZ BANK AG

    Bitcoin & Co: Was (potenzielle) Investoren wissen sollten » Kryptowährungen haben im Zuge der exorbitanten Kurssteigerungen der

    letzten Monate große Aufmerksamkeit erfahren.

    » Verglichen mit traditionellen Währungen hält sich die Bedeutung der Kryp-towährungen dennoch weiterhin in sehr engen Grenzen.

    » Zweifelsfrei bieten Kryptowährungen Vorteile, das Risiko eines Totalver-lusts sollte jedoch viele Interessierte weiter von Engagements abhalten.

    Bitcoin, Ether, Ripple – dies sind nur drei von weit über 1.000 existierenden Kryp-towährungen. Spätestens seit den Kurssteigerungen in der zweiten Hälfte des ver-gangenen Jahres und der Einführung von Bitcoin-Futures vergeht kein Tag ohne Meldungen über das „neue Geld“. Während der Status-quo für viele Anhänger von Kryptowährungen nur der Anfang von etwas noch viel Größerem ist, gibt es wohl mindestens ebenso viele Stimmen, die Bitcoin & Co. mit der Dotcom-Blase zur Jahr-tausendwende oder Tulpenzwiebeln aus dem 17. Jahrhundert vergleichen.

    Dabei ist Kryptowährung nicht gleich Kryptowährung. Zwar basieren alle weitgehend auf der Blockchain-Technologie. Dennoch gibt es wesentliche Unterschiede. Dies gilt beispielsweise für die Art der Geldschöpfung oder die Existenz einer Obergrenze für die Geldmenge einer Kryptowährung. Darüber hinaus variiert die Zielsetzung von ei-ner Ergänzung des bestehenden Zahlungssystems bis hin zu einem angestrebten Ersatz der traditionellen Finanzwelt mit Zentralbanken und Finanzinstituten.

    Verglichen mit dem traditionellen Zahlungssystem bieten Kryptowährungen derzeit eine Möglichkeit, Überweisungen schnell, sicher und kostengünstig auch über Län-dergrenzen hinweg vorzunehmen. Dieser Vorteil darf aber nicht über die hiermit ein-hergehenden Risiken hinwegtäuschen. So ist kein Händler, keine Privatperson und kein Staat verpflichtet, Bitcoin oder andere Kryptowährungen anzunehmen. Zudem besteht im Falle einer Vertrauenskrise keine zentrale Institution, die stabilisierend eingreifen kann. Eine künftig strengere Regulierung oder gar Verbote können ebenso wenig ausgeschlossen werden wie Hackerangriffe auf Handelsplattformen.

    Inhabern von Kryptowährungen droht im schlimmsten Fall nicht weniger als der To-talverlust ihres Engagements. Dennoch können zwei potenzielle Investorengruppen identifiziert werden, die nicht unbedingt vor Kryptowährungen zurückschrecken müs-sen. Dies sind zum einen Menschen, die aufgrund ihrer ideologischen Ausrichtung nach Alternativen zum etablierten Finanzsystem suchen und ohnehin kein Vertrauen in Zentralbanken oder Finanzinstitute haben. Außerdem könnten Finanzmarktakteu-re, die in Kryptowährungen die Zukunft der Finanzwelt sehen und mit weiteren Kurs-steigerungen rechnen, in Erwägung ziehen, Kryptowährungen als Beimischung in ihr Portfolio aufzunehmen. Anleger, denen das Risiko eines Totalverlusts zu groß ist, sollten hingegen von Kryptowährungen Abstand nehmen.

    WÄHRUNGEN

    Fertiggestellt: 12.1.2018 08:51 Uhr

    INHALT Kryptowährungen in aller Munde 2 Finanzkrise legt Grundstein, ultra-expansive Geldpolitik liefert Rückenwind 2 Die (derzeit) wichtigsten Kryptowährungen im Vergleich 3 Bedeutung von Kryptowährungen im Vergleich zu Fiat-Währungen 6 Die wesentlichen Fallstricke bei Kryptowährungen – Vertrauen ist alles 8 Potenzieller Einfluss von staatlicher Seite und bestehendem Finanzsystem 9 Fazit 10

    I. IMPRESSUM 12 www.research.dzbank.de Bloomberg DZBR Ersteller: Sören Hettler, ANALYST +49 69 7447-2259 [email protected]

  • Devisenmärkte – Bitcoin & Co: Was (potenzielle) Investoren wissen sollten Eine Research-Publikation der DZ BANK AG 12.1.2018 2/15

    BITCOIN, ETHER & CO: WAS INVESTOREN WISSEN SOLLTEN

    Kryptowährungen in aller Munde

    Bitcoin, Ether, Ripple, Cardano, IOTA – dies sind nur wenige der derzeit weltweit im Umlauf befindlichen Kryptowährungen. Und spätestens seit Herbst vergangenen Jahres erscheinen täglich Meldungen über „das neue Geld“ – allen voran Bitcoin. Al-lein zwischen September und Anfang dieses Jahres hat sich der Kurs von Bitcoin gegenüber US-Dollar mehr als verdreifacht. Ein ähnliches Bild ergibt der Blick auf den Ether-Kurs. Für die Kryptowährung Ripple ist in diesem Zeitraum sogar fast eine Verzehnfachung zu beobachten. Angesichts dieser Kursentwicklungen überrascht es nicht, dass immer wieder von einer Blase gesprochen und der Vergleich zu nieder-ländischen Tulpenzwiebeln aus dem 17. Jahrhundert gezogen wird. Anhänger der Kryptowährungen sagen Bitcoin & Co. hingegen eine blühende Zukunft und weitere exorbitante Kursgewinne voraus.

    BITCOIN-KURS JAGT VON REKORDHOCH ZU REKORDHOCH BITCOIN-WECHSELKURS ZU USD

    ANDERE KRYPTOWÄHRUNGEN LEGEN NOCH VIEL DEUTLICHER ZU JEW. KURSENTWICKLUNG IN 2017 GEGENÜBER USD (IN %)

    Quelle: Coinmarktcap.com (Stand 10. Januar 2018) Quelle: Coinmarktcap.com; * seit 23.7.17, ** seit 13.6.17, *** seit 1.10.17

    Finanzkrise legt Grundstein, ultra-expansive Geldpolitik liefert Rückenwind

    Kryptowährungen sind als Reaktion auf die Finanzkrise vor gut zehn Jahren entstan-den. Softwareentwickler hat dabei der Wunsch angetrieben, ein (weltweites) Zah-lungssystem aufzusetzen, das dezentral und damit ohne staatliche Institutionen oder Finanzinstitute funktioniert. Der Vormachtstellung der Zentralbanken sollte ebenso entgegengetreten werden wie der Regulierung durch den Staat. Vor allem unter Entwicklern, Computerfreaks und Vertretern des Libertarismus hat die Aussicht auf eine schnelle, sichere und möglichst anonyme Zahlungsmethode Fürsprecher ge-funden. Es dürfte darüber hinaus nicht lange gedauert haben, bis Kriminelle auf die Idee kamen, sich die größere Anonymität und die fehlende Regulierung von Kryp-towährungen für ihre Machenschaften zunutze zu machen.

    Weiteren Zulauf erfuhren die Anhänger von Kryptowährungen in den vergangenen Jahren durch die weltweit äußerst expansive Geldpolitik. In den Augen vieler Men-schen legt diese den Grundstein für eine über kurz oder lang deutlich höhere Inflati-onsrate und damit eine Entwertung des von den Zentralbanken ausgegebenen „Fiat-Geldes“,1 da es weder begrenzt noch gedeckt ist. Im Gegensatz zu Fiat-Währungen,

    1 Die Deutsche Bundesbank definiert Fiat-Geld wie folgt: Die Bezeichnung Fiat-Währung leitet sich vom lateinischen "fiat" ("es werde") ab und deutet darauf hin, dass "Fiat-Geld" allein durch

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    BitcoinCash

    IOTA

    Bitcoin

    Cardano

    Ethereum

    Ripple

    Kryptowährungen: blühende Zukunft oder doch nur eine Tulpenzwiebel?

    Finanzkrise vor gut zehn Jahren als Ausgangsbasis für Kryptowährun-gen…

    … weiter befeuert durch die weltweit expansive Geldpolitik vergangener Jahre und Sorge vor Inflation…

  • Devisenmärkte – Bitcoin & Co: Was (potenzielle) Investoren wissen sollten Eine Research-Publikation der DZ BANK AG 12.1.2018 3/15

    deren Menge von den Notenbanken gesteuert werden kann, ist die Gesamtmenge bei den meisten Kryptowährungen durch den zugrundeliegenden Algorithmus vorbe-stimmt. Durch diese Obergrenze ergibt sich nach Ansicht von Kryptowährungs-Befürwortern ein Inflationsschutz.

    Die jüngsten Kurssprünge dürften indes weder auf den Wunsch nach mehr Freiheit aufseiten einiger Softwareentwickler noch auf die Suche nach einem Schutz vor ei-ner bevorstehenden Geldentwertung bei den „üblichen“ Währungen zurückzuführen sein. Vielmehr war es vorrangig die Aussicht darauf, dass weltweit bedeutende, re-gulierte Finanzinvestoren zeitnah die Möglichkeit erhalten werden, in den Kryptowäh-rungsmarkt einzusteigen. So wurde Anfang August bekannt, dass die Chicago Board Options Exchange, eine namhafte Derivatebörse in den USA, spätestens bis zum Frühjahr 2018 den Handel mit Bitcoin-Futures in ihr Angebot aufnehmen will. Am 31. Oktober zog mit der Chicago Mercantile Exchange (CME) eine der bedeutendsten Derivatebörsen weltweit nach. Die entsprechenden Aktivitäten wurden an der CME am 18. Dezember aufgenommen. Allein zwischen Ende Oktober und Mitte Dezem-ber stieg der Bitcoin-Kurs von rund 6.100 USD auf über 17.500 USD.

    Die (derzeit) wichtigsten Kryptowährungen im Vergleich

    Bitcoin ist momentan nicht nur die bekannteste Kryptowährung. Mit einer Marktkapi-talisierung von rund 250 Mrd. USD, einem täglichen Handelsvolumen von etwa 20 Mrd. USD und der Etablierung von Futures-Kontrakten ist sie darüber hinaus die Kryptowährung mit der weltweit größten Bedeutung. Gemessen an der Marktkapitali-sierung folgen auf den weiteren Plätzen Ethereum bzw. Ether (131 Mrd. USD), Ripp-le (knapp 70 Mrd. USD), Bitcoin Cash (42 Mrd. USD) und Cardano (18 Mrd. USD). Zwar basieren alle Kryptowährungen im Grundsatz auf derselben Technologie, der Blockchain2. Der ausschließliche Vergleich anhand von Größen wie Marktkapitalisie-rung oder Handelbarkeit greift jedoch zu kurz. Vielmehr gibt es teils wesentliche Un-terschiede, die auch bei den genannten „Top Fünf“ von zentraler Bedeutung sind.

    BEDEUTENDE KRYPTOWÄRHUNGEN IM ÜBERBLICK

    Marktkapitalisierung (in Mio. USD) Derzeit in Umlauf

    (in Mio. Einheiten der jew. Kryptowährung)

    Kurs ggü. USD

    Bitcoin (BTC) 241.256 16,79 14.366,20

    Ethereum (ETH) 131.363 96,87 1.355,86

    Ripple (XRP) 69.430 38.739,14 1,79

    Bitcoin Cash (BCH) 41.536 16,90 2.457,24

    Cardano (ADA) 17.800 25.927,07 0,6865

    IOTA (MIOTA) 9.382 2.779,53 3,38

    Quelle: Coinmarktcap.com (Stand 10. Januar 2018)

    Ziele der Kryptowährungen: Von Weltverbesserern bis hin zu Dienstleistern Geht es nach den Anhängern von Bitcoin, stellt die Kryptowährung ein weltweites Zahlungssystem und vollständig digitales Geld dar. Dabei soll das Zahlungsnetzwerk ohne eine zentrale Autorität (Zentralbank) oder Vermittler (Finanzinstitute) funktionie-ren. Nicht weniger als der vollständige Ersatz von Fiat-Geld, also von Notenbanken

    Beschluss der gesetzgebenden Organe eines Staates entsteht, der dieses Geld als gesetzli-ches Zahlungsmittel bestimmt. 2 Der Begriff Blockchain ist definiert als eine kontinuierlich erweiterbare Liste von Datensätzen, genannt „Blöcke“, welche mittels kryptographischer Verfahren miteinander verkettet sind.

    … und die Hoffnung auf den Einstieg großer und finanzstarker Investoren

    Bitcoin war nur der Anfang

    Bitcoin soll die Finanzwelt besser machen, indem Banken und Fiat-Geld überflüssig werden…

  • Devisenmärkte – Bitcoin & Co: Was (potenzielle) Investoren wissen sollten Eine Research-Publikation der DZ BANK AG 12.1.2018 4/15

    emittierter Währung, steht im Zentrum der Bemühungen. Um diesem Anspruch ge-recht zu werden, sollten Bitcoin die drei wesentlichen Funktionen von Geld erfüllen. Sie müssten folglich 1) als Tausch und Zahlungsmittel fungieren, 2) eine Rechenein-heit bzw. einen Wertmaßstab darstellen und 3) als Wertaufbewahrungsmittel dienen.

    Die Kryptowährung Bitcoin Cash ist im August 2017 durch eine Abspaltung aus der eigentlichen Bitcoin-Blockchain hervorgegangen. Hintergrund war ein Streit unter Entwicklern über die notwendigen Anpassungen im Bitcoin-System, um mehr Trans-aktionen mit geringerem Zeitaufwand und damit günstiger abwickeln zu können. Der Anspruch, das bestehende Zahlungsverkehrssystem und das Fiat-Geld zu ersetzen, dürfte sich durch die Abspaltung nicht geändert haben.

    Ripple geht einen anderen Weg. Anstatt das bestehende Finanzsystem ersetzen zu wollen, wirbt das hinter dem Netzwerk stehende Unternehmen um Banken und Zah-lungsanbieter (bspw. Kreditkartenanbieter) und stellt damit nach vorherrschender Meinung eine Konkurrenz zu SWIFT dar. Tatsächlich nehmen bereits große Player der Branche teil. Zudem sind bedeutende Unternehmen außerhalb der Finanzbran-che als Investoren an dem Projekt beteiligt. Eigenen Angaben zufolge bietet Ripple Finanzinstituten die Möglichkeit, auf Basis der Blockchain-Technologie kostengünstig und sicher internationale Finanztransaktionen beinahe in Echtzeit und deutlich schneller als beispielsweise bei Bitcoin durchzuführen. Das Zahlungsnetzwerk ist ei-ne Art Blockchain für Schuldverschreibungen („IOUs“) und unterstützt eine Vielzahl an Währungen. Folglich kann Ripple auch als Devisenumschlagplatz fungieren. Mit der Ideologie der Bitcoin-Anhänger dürfte Ripple dabei nicht viel zu tun haben. Es handelt sich vielmehr um ein gewinnorientiertes Unternehmen, dessen Angebot eher eine Ergänzung für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr von Finanzinstitu-ten darstellen soll.

    Während Bitcoin als Digitalwährung konzipiert wurde, dient Ethereum vor allem als Plattform, auf der zwei Parteien einen Vertrag eingehen können. Diese sogenannten Smart Contracts sind Computerprotokolle, die Verträge abbilden und die übliche, schriftliche Fixierung, beispielsweise auf Papier, überflüssig machen sollen. Ethere-um unterstützt dabei das Anlegen, Verwalten und die Ausführung der Verträge sowie deren Klauseln. Auf der Plattform werden „verteilte Anwendungen“ (Distributed Ap-plications) zur Verfügung gestellt, um Vertragsverhandlungen zu vereinfachen. Ether, die Währung des Netzwerks, gilt lediglich als notwendiges Nebenprodukt, als Zahlungsmittel für die Transaktionsverarbeitung. Innerhalb des Netzwerks ist es zu-dem möglich, weitere Kryptowährungen (sogenannte Tokens) zu erzeugen. Diese Eigenschaft ist ein Grund dafür, dass Ethereum insbesondere bei Unternehmens-gründern sehr beliebt ist. Über die Ausgabe von Tokens in Form von Initial Coin Of-ferings (ICO) können Startups über Crowdfunding Kapital einsammeln, ohne sich den Regularien der Kreditvergabe von Banken unterwerfen zu müssen. Außerdem können die Unternehmer ihre Investoren über die Ethereum-Plattform kontaktieren.

    Eine vergleichsweise junge Kryptowährung ist Cardano. Das Netzwerk hinter Carda-no erhebt den Anspruch, die einzige Lösung mit einer starken wissenschaftlichen Basis zu sein. Zudem wird die Einhaltung regulatorischer Vorgaben weniger als un-erlaubter staatlicher Eingriff, sondern als Voraussetzung für die allgemeine Akzep-tanz angesehen. Wie bei Bitcoin sollen Endnutzer und Organisationen, aber auch Regierungen Transaktionen vornehmen können, nur schneller als bei anderen Kryp-towährungen. Langfristiges Ziel ist es, dass Nutzer die Kryptowährung im Alltag ver-wenden. Zudem sollen, wie bei Ethereum, künftig Smart Contracts in das Netzwerk integriert werden.

    … selbiges dürfte für Bitcoin Cash gelten

    Ripple versteht sich hingegen als ei-ne Art Dienstleister für das beste-hende Finanzsystem

    Ethereum stellt eine Plattform für „Smart Contracts“ dar und ist bei Unternehmensgründern beliebt

    Cardano will wissenschaftlich fun-diert und konform mit der Regulie-rung sein

  • Devisenmärkte – Bitcoin & Co: Was (potenzielle) Investoren wissen sollten Eine Research-Publikation der DZ BANK AG 12.1.2018 5/15

    Als derzeit innovativste Kryptowährung wird vielfach IOTA angesehen. Hier steht die Kommunikation und Zahlung zwischen zwei Maschinen im Vordergrund, eine Art au-tonomer Zahlungsverkehr. Ziel ist es, eine äußerst schnelle Abwicklung von Zah-lungsvorgängen ohne größeren Rechenaufwand und Kosten zu gewährleisten. Mög-lich wird dies durch die Directed-Acyclic-Graph-Technologie, eine Weiterentwicklung des traditionellen Blockchain-Ansatzes. Damit sollen Transaktionen unabhängig von der Größe kostenlos, die Bestätigungszeiten vernachlässigbar und die Anzahl der gleichzeitig ausgeführten Transaktionen unbegrenzt sein.

    Art der „Geldschöpfung“ und Volumenbegrenzung als zentrale Merkmale Ein wesentlicher Unterschied zwischen den meisten Kryptowährungen und dem Fiat-Geld von Zentralbanken ist, dass sie entweder dezentral geschaffen werden („Mi-ning“) oder das Gesamtvolumen der digitalen Geldmenge nicht unendlich wachsen kann. Bei einigen Kryptowährungen ist beides der Fall. Nach Ansicht vieler Unter-stützer stellt die durch den der Blockchain zugrundeliegenden Algorithmus festge-setzte Obergrenze einen effektiven Inflationsschutz dar.

    Sowohl bei Bitcoin als auch bei Bitcoin Cash erfolgt eine dezentrale Geldschöpfung durch Mining. Dabei werden die Netzwerkteilnehmer dafür entlohnt, dass sie Rech-nerkapazitäten zur Verfügung stellen, um vorangegangene Transaktionen zu verar-beiten und zu bestätigen. Zudem beträgt das durch das Netzwerkprotokoll festgeleg-te maximale Volumen 21 Mio. Einheiten. Derzeit sind hiervon jeweils rund 80% im Umlauf.

    Bei den Kryptowährungen Ripple (100 Mrd. Einheiten), Cardano (45 Mrd.) und IOTA (2,7 Mrd. MIOTA (Mio. IOTA)) ist das Gesamtvolumen zwar ebenfalls von vornherein her begrenzt. Ein Mining findet hier jedoch nicht statt. Bei Ripple sind aktuell lediglich knapp 40% der maximal verfügbaren Einheiten im Umlauf. Ein Großteil der digitalen Geldmenge befindet sich (noch) im Besitz von Ripple-Labs, der gewinnorientierten Gesellschaft hinter dem Netzwerk. Es ist geplant, langfristig 25 Mrd. Ripple-Einheiten einzubehalten, um von (den erwarteten) Wertsteigerungen der Kryptowährung zu profitieren. Von Cardano sind aktuell immerhin knapp 60% des maximal vorgesehe-nen Volumens im Umlauf. Den Rest besitzen die Entwickler (gut 11%) bzw. wurde noch gar nicht generiert (rund 30%). Noch weiter gehen die Initiatoren der Kryp-towährung IOTA. Hier wurde bereits die gesamte digitale Geldmenge emittiert.

    OBERGRENZE UND “GELDSCHÖPFUNG” – KRYPTOWÄHRUNGEN IM VERGLEICH

    Obergrenze (in Mio. Einheiten) Mining Anmerkungen

    Bitcoin (BTC) 21,00 Ja

    Ethereum (ETH) - Ja Neuemission von 18 Mio. Ein-heiten pro Jahr

    Ripple (XRP) 100.000,00 Nein Großteil im Besitz von Ripple-Labs

    Bitcoin Cash (BCH) 21,00 Ja

    Cardano (ADA) 45.000,00 Nein

    IOTA (MIOTA) 2.779,53 Nein Komplett im Umlauf

    Quelle: Coinmarktcap.com

    Im Ethereum-Netzwerk wird die Geldmenge zwar durch Mining geschaffen. Aller-dings ist im Algorithmus keine explizite Obergrenze integriert. Vielmehr werden pro Jahr maximal 18 Mio. Einheiten der Kryptowährung Ether neu ausgegeben. Momen-tan sind hiervon knapp 97 Mio. im Umlauf.

    IOTA mit neuem Blockchain-Ansatz und Fokus auf die Kommunikation von Maschine zu Maschine

    Kryptowährungen: Entweder „Geld-schöpfung“ durch Mining oder Obergrenze…

    … bei Bitcoin und Bitcoin Cash ist sogar beides der Fall

    Bei Ripple, Cardano und IOTA gibt es eine im Vorhinein festgelegte Obergrenze der „Geldmenge“,…

    … bei Ether eine dezentrale „Geld-schöpfung“

  • Devisenmärkte – Bitcoin & Co: Was (potenzielle) Investoren wissen sollten Eine Research-Publikation der DZ BANK AG 12.1.2018 6/15

    Verschiedene Wege, Fälschungssicherheit zu garantieren Ein zentraler Aspekt an Kryptowährungen muss es sein, Fälschungssicherheit zu ga-rantieren und mehrfaches Ausgeben einzelner Einheiten zu unterbinden. Um dies zu gewährleisten, gibt es verschiedene Ansätze. Bei Bitcoin, Bitcoin Cash und Ethere-um wird derzeit die sogenannte Proof-of-Work-Methode angewandt. Vereinfacht dargestellt wird hier eine mathematische Aufgabe gestellt, die nur mit sehr hoher Rechenleistung zu lösen ist, im Nachgang aber recht einfach auf ihre Korrektheit hin überprüft werden kann. Durch diesen Prozess wird ein neuer Block an die Block-chain angehängt und diese verlängert.

    Die Aufgabe, die komplexen Rechenoperationen durchzuführen, fällt in diesen Netz-werken den „Minern“ zu. Nach vorherrschender Meinung kann ein Fälschungsver-such nur dann erfolgreich sein, wenn der Akteur über mindesten 51% der Rechner-kapazität innerhalb des Netzwerks verfügt. Als bedeutender Nachteil dieser Strategie wird der immense Energieaufwand betrachtet, der mit der Lösung der Aufgaben ver-bunden ist. Schätzungen zufolge entspricht der Stromverbrauch für das weltweite Bitcoin-Mining dem Bedarf von Ländern wie Slowenien oder sogar Irland.

    Ein mit weniger Rechenaufwand auskommendes Verfahren ist die Proof-of-Stake-Methode. Ethereum soll in nicht allzu ferner Zukunft auf diesen Ansatz umgestellt werden, bei Cardano wird er bereits angewandt. Bei der Proof-of-Stake-Methode gibt es keine expliziten Miner mit großen Rechnerkapazitäten. Vielmehr wird per Zufalls-verfahren ein Netzwerkteilnehmer ausgewählt, der einen neuen Block an die Kette anhängen soll. Je größer der Anteil eines Mitglieds an der Kryptowährung ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er diesen Auftrag erhält. Grundlage die Fäl-schungssicherheit ist in diesem Fall die Annahme, dass sich mehr als 50% der Kryp-towährung im Besitz ehrlicher Mitglieder befindet.

    Ohne Miner kommt auch Ripple aus. Hier basiert die Sicherheit auf dem Vertrauen der teilnehmenden Finanzinstitute untereinander. Sobald sich zwei Vertragsparteien gegenseitig Schuldscheine ausstellen, wird dies in der Ripple-Blockchain gespei-chert. Von besondere Bedeutung ist hierbei, dass ein ständiger Konsens zwischen allen, am Netzwerk beteiligten Computern gefunden werden muss.

    Bei der Kryptowährung IOTA wird keine übliche Blockchain verwendet. Vielmehr ba-siert diese auf einem gerichteten azyklischen Graphen (DAG), eine Art Verallgemei-nerung des Blockchain-Protokolls. Diese Methodik kommt ebenfalls ohne Miner aus. Jeder Benutzer muss, um eine eigene Transaktion vornehmen zu können, zwei an-dere, zufällig ausgewählte Vorgänge überprüfen. Jeder Akteur trägt damit durch sei-ne Transaktionen direkt zur Konsensfindung im Netzwerk bei. Als Konsequenz hie-raus funktionieren Zahlungsvorgänge bei IOTA im Gegensatz zu anderen Kryp-towährungen besser und schneller, je mehr aktive Teilnehmer das Netzwerk hat.

    Bedeutung von Kryptowährungen im Vergleich zu Fiat-Währungen

    Bitcoin & Co. haben in den vergangenen Monaten zweifelsfrei an Bedeutung für die Finanzwelt gewonnen. Lag die Marktkapitalisierung aller weltweit existierenden Kryp-towährungen Anfang 2017 noch unter 20 Mrd. USD, stieg sie bis Ende August ver-gangenen Jahres immerhin auf etwa 170 Mrd. USD an. Mittlerweile liegt der Wert sogar bei rund 700 Mrd. USD.

    Das klingt zunächst einmal nach einer gewaltigen Summe. In Relation zu den Men-gen „traditionellen Geldes“, die von den Zentralbanken derzeit zur Verfügung gestellt werden, relativiert sich dieses Volumen jedoch erheblich. Allein für die USA erreichte

    Proof-of-Work: Sicherheit mit hohem Rechenaufwand verbunden…

    … und einem hohen Energiever-brauch

    Proof-of-Stake-Ansatz kommt ohne explizite Miner und mit deutlich ge-ringerem Energieaufwand aus

    Ripple: Konsensfindung auf der Ba-sis von Vertrauen

    Je mehr aktive IOTA-Teilnehmer, desto schneller werden Transaktio-nen geprüft und abgewickelt

    Bedeutung von Kryptowährungen hat sicherlich zugenommen, aber…

    … weiterhin kein Vergleich zur welt-weit im Umlauf befindlichen Bar-geldmenge…

  • Devisenmärkte – Bitcoin & Co: Was (potenzielle) Investoren wissen sollten Eine Research-Publikation der DZ BANK AG 12.1.2018 7/15

    die im Umlauf befindliche Bargeldmenge in Scheinen Ende 2016 nach Angaben der Federal Reserve einen Wert von fast 1.150 Mrd. USD. Im Euroraum waren es zum selben Stichtag über 1.125 Mrd. EUR oder umgerechnet rund 1.350 Mrd. USD. Von einem kurz bevorstehenden weltweiten Bargeldersatz kann bei Kryptowährungen demnach keine Rede sein.

    DIE BEDEUTUNG VON KRYPTOWÄHRUNGEN STEIGT AN… MARKTKAPITAILISIERUNG VON KRYPTOWÄHRUNGEN INSGESAMT

    … IST ABER VON FIAT-GELD-VOLUMINA NOCH WEIT ENTFERNT “GELDMENGEN” IM VERGLEICH; IN MRD. USD

    Quelle: Coinmarktcap.com Quelle: Coinmarktcap.com, EZB, Federal Reserve; * Stand Ende 2016; ** Stand November 2017

    Nicht gerade größer wird die Bedeutung von Kryptowährungen, wenn weiter gefass-te Aggregate für Fiat-Geld herangezogen werden. Werden neben dem Bargeldum-lauf täglich fällige Einlagen von Nichtbanken bei Monetären Finanzinstituten berück-sichtigt (Geldmenge M1), belief sich die vorhandene Menge an Fiat-Geld im Euro-raum Ende November 2017 auf fast 7.770 Mrd. EUR. Das deutlich weiter gefasste Geldmengenaggregat M3, dem für hiesige geldpolitische Zwecke immer noch eine gewisse Relevanz zugesprochen wird, umfasste zu diesem Zeitpunkt fast 12 Bio. EUR. Hier werden unter anderem längere Laufzeiten bei Einlagen sowie Schuldver-schreibungen und Geldmarktfondsanteile miteinbezogen.

    Einen Hinweis darauf, dass die derzeit den Kryptowährungen in vielen Diskussionen beigemessene Bedeutung nicht der tatsächlichen Relevanz für die Finanzmärkte ge-recht wird, liefert auch der Blick auf die täglichen Umsätze. So wird das entspre-chende Handelsvolumen auf rund 45 Mrd. USD geschätzt. Zum Vergleich: Am Devi-senmarkt belief sich im April 2016 allein der Tagesumsatz bei Kassageschäften laut Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) auf 1,7 Bio. USD. Werden die De-rivategeschäfte hinzugerechnet lag das Volumen sogar bei über 5 Bio. USD pro Tag.

    Deutlich übertreffen konnten die Kryptowährungen die gängigen Währungen hinge-gen beim Thema Schwankungsanfälligkeit. So lag die Einmonats-Volatilität bei Bit-coin in 2017 bei durchschnittlich fast 80%. Im Dezember wurden sogar Werte von 130% erreicht. Selbst das in den vergangenen Monaten eher bewegungsfreudige Währungspaar aus US-Dollar und Südafrikanischem Rand kommt für das letzte Jahr lediglich auf Spitzenwerte von etwas mehr als 20%. Im Mittel lag die Einmonats-Volatilität bei lediglich 15%. Noch niedriger war die durchschnittliche Schwankungs-breite für Euro-Dollar mit lediglich rund 7% - trotz der signifikanten Aufwärtsbewe-gung im Jahresverlauf 2017.

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    … und schon gar nicht zu weiter ge-fassten Geldmengenaggregaten

    Umsätze von Kryptowährungen ver-glichen mit Devisenkassamarkt so-gar fast vernachlässigbar,…

    … was man von der Volatilität nicht gerade sagen kann

  • Devisenmärkte – Bitcoin & Co: Was (potenzielle) Investoren wissen sollten Eine Research-Publikation der DZ BANK AG 12.1.2018 8/15

    KRYPTOWÄHRUNGEN IN 2017 ÄUSSERT VOLATIL HISTORISCHE EINMONATS-VOLTILITÄTEN IM VERGLEICH

    AKTUELLER BITCOIN-KURS UND FUTURES GEHEN HAND-IN-HAND BITCOIN-USD-KURS; KASSA- UND TERMINKURSE

    Quelle: Bloomberg, DZ BANK Research Quelle: Bloomberg

    Die wesentlichen Fallstricke bei Kryptowährungen – Vertrauen ist alles

    Inhaber von Bitcoin und anderen Kryptowährungen vertrauen darauf, dass ihr Enga-gement nicht oder nur in überschaubarem Umfang an Wert verliert, viele dürften zu-dem auf signifikante Wertsteigerungen hoffen. Sehr oft wird hier der Vergleich zu Gold gezogen – getreu dem Motto: Was früher das Edelmetall war, sind im Internet-zeitalter Kryptowährungen, man muss schließlich mit der Zeit gehen. Begründet wird dies häufig mit der These, dass beides nur in begrenztem Umfang vorhanden ist. Ei-gentlich, so die Argumentation, seien Kryptowährungen sogar besser, weil sie welt-weit und schnell kostengünstig übertragen werden können. Inflationssicher und schnell übertragbar, diese beiden Eigenschaften werden auch als Vorteile gegen-über Fiat-Geld angeführt.

    Bei genauerem Hinsehen zeigt sich indes, dass die Frage nach der Werthaltigkeit von Kryptowährungen deutlich komplexer ist. Vor allem Außenstehenden ist zum Teil völlig unerklärlich, wo das Vertrauen herrührt, das den Kryptowährungen vielerorts entgegengebracht wird. Schließlich gibt es – quasi per Definition – keine zentrale In-stanz oder Deckung, die hinter der Währung steht.

    Fiat-Währungen werden von Zentralbanken emittiert. Sie tragen die Verantwortung für die Werthaltigkeit des Geldes. Dies kommt vor allem darin zum Ausdruck, dass sich die meisten Notenbanken weltweit der Preisniveaustabilität verschrieben haben. Weicht die inländische Inflationsrate zu stark vom ausgegebenen Zielwert ab, ist es Aufgabe der Verantwortlichen, stabilisierend gegenzusteuern. Dieses Handeln kann als vertrauensbildende Maßnahme interpretiert werden. Eine Institution, die derartige Maßnahmen ergreifen kann, existiert bei den gängigen Kryptowährungen schlicht-weg nicht. Solange der Kurs dieser Währungen steigt, dürfte dies den Inhabern zwar herzlich egal sein. Sinkt die Nachfrage nach Kryptowährungen, sei es nun insgesamt oder in einem speziellen Fall, und damit auch deren Kurse, dürfte sich dies rasch als Schwachstelle entpuppen. Gerade in (Finanz-) Krisensituationen sind bei Fiat-Währungen Zentralbanken als „Lender of Last Resort“ gefragt. Darauf zu setzen, dass eine derartige Situation bei Kryptowährungen gar nicht erst entsteht, da Über-treibungen von vornherein her vermieden werden oder die Gemeinschaft der hieran Beteiligten „rational agiert“, kann sich rasch als Irrtum herausstellen. In diesem Zu-sammenhang ist darüber hinaus von Bedeutung, dass im Gegensatz zu Fiat-Währungen fundamentale, volkswirtschaftliche Anhaltspunkte für die Nachfrageseite,

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    XBT-USD Future (Jan.)Future (Feb.) Future (März)

    Kryptowährungen: Gold des Inter-netzeitalters?

    Vertrauen ist gut, aber ist Kontrolle nicht doch besser?

    In Krisensituation ist bei Kryptowäh-rungen niemand da, der stabilisie-rend eingreift

  • Devisenmärkte – Bitcoin & Co: Was (potenzielle) Investoren wissen sollten Eine Research-Publikation der DZ BANK AG 12.1.2018 9/15

    darunter beispielsweise die Außenhandelsaktivitäten eines Währungsraums, gänz-lich fehlen.

    Eine zweite zentrale Schwachstelle bei Kryptowährungen ist die fehlende Annahme-pflicht. Händler und Unternehmer eines Landes sind per Gesetzt verpflichtet, die heimische Währung als gesetzliches Zahlungsmittel anzunehmen. Während damit sichergestellt ist, dass Bürger ihre Einkäufe in der EWU auf Dauer in Euro und in den USA in Dollar bezahlen werden können, steht es einem Händler, der heute Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptiert, ohne weiteres frei, deren Annahme irgendwann einzu-stellen. Darüber hinaus werden Steuern in der heimischen Währung entrichtet. Zu-mindest für die Begleichung der Steuerschulden dürfte dem Staat der Kurs der Kryp-towährungen dabei ziemlich egal sein. Und solange Unternehmer ihre eigenen Ver-pflichtungen gegenüber dem Staat und ihren Mitarbeitern in heimischer Fiat-Währung begleichen müssen, mögen diese zwar Kryptowährungen als Zahlungsmit-tel akzeptieren, ihre Preiskalkulation dürfte jedoch weiter auf den traditionellen Wäh-rungen basieren.

    Dass ein reales Risiko für einen raschen Vertrauensverlust in Kryptowährungen be-steht, legen die Erfahrungen der vergangenen Jahre nahe. Immer wieder gibt es Ne-gativmeldungen über Betrug und Hackerangriffe, die teils zu deutlichen Kurseinbrü-chen geführt haben. Dabei werden nicht die Kryptowährungen selbst, sondern die Plattformen attackiert, auf denen diese gehandelt werden. Im Jahr 2014 musste die japanische Bitcoin-Börse Mt.Gox Insolvenz anmelden, zu diesem Zeitpunkt galten 850.000 Einheiten der Kryptowährung als „verloren gegangen“. Anfang Mai 2017 wurde die etablierte Handelsplattform Kraken Opfer eines Hackerangriffs. Das jüngs-te Beispiel für eine externe Attacke ist Tether, die aktuelle Nummer 30 unter den Kryptowährungen mit einer Marktkapitalisierung von knapp 1,5 Mrd. USD. Demnach sollen vergangenen November Einheiten im Wert von 31 Mio. USD gestohlen wor-den sein.

    Nicht nur die Nachfrage-, sondern auch die Angebotsseite hat ihre Tücken. Selbst unter der Annahme, dass der einer Kryptowährung zugrundeliegende Algorithmus nicht verändert werden kann, was zum Teil bestritten wird, gilt dies immer nur für die einzelne Kryptowährung. Mittlerweile gibt es jedoch weit über 1.000 Währungen die-ser Art – Tendenz steigend. Von einem insgesamt begrenzten Volumen an Kryp-towährungen zu sprechen, ist folglich schlichtweg falsch. Vielmehr kann grundsätz-lich jeder, der die hierfür notwendigen IT-Kenntnisse besitzt, seine eigene „im Um-fang begrenzte“ Kryptowährung ins Leben rufen.

    Potenzieller Einfluss von staatlicher Seite und bestehendem Finanzsystem

    Nicht nur Kriminelle oder zunehmende Konkurrenz innerhalb des eigenen Univer-sums können ein Problem für Kryptowährungen darstellen. Ein vielleicht noch deut-lich größeres Risiko stellen staatliche Stellen dar. In den vergangenen Wochen und Monaten traten mehrfach Regierungs- und Zentralbankvertreter mit Warnungen in Erscheinung. BaFin-Präsident Hufeld, Bundesbankvorstandsmitglied Thiele, die EZB-Direktoriumsmitglieder Draghi, Constancio und Coeuré oder die EU-Kommission – europäische Vertreter betonen insbesondere, dass für Anleger die Gefahr eines Totalverlusts ihrer Engagements besteht. Ähnlich äußerte sich die rus-sische Zentralbank. Notenbankchefin Nabiullina stellte klar, dass sie gegen „privates Geld“ ist und Kryptowährungen für eine Art Schneeballsystem hält. Auch in Ländern wie Indien und Singapur gab es öffentliche Kritik von staatlicher Seite.

    Außerdem ist kein Händler, keine Privatperson und kein Staat ver-pflichtet, Bitcoin & Co. anzunehmen

    Hackerangriffe und betrügerische Machenschaften kratzen an der Re-putation von Kryptowährungen

    Eine Obergrenze existiert, wenn überhaupt, nur für die jeweilige Kryptowährung

    Regierungs- und Zentralbankvertre-ter weltweit warnen vor Engage-ments in Kryptowährungen

  • Devisenmärkte – Bitcoin & Co: Was (potenzielle) Investoren wissen sollten Eine Research-Publikation der DZ BANK AG 12.1.2018 10/15

    In Südkorea, wo Kryptowährungen in der Bevölkerung deutlich verbreiteter sind als hierzulande, hat die Regierung nicht nur vor hohen Verlusten gewarnt. Zudem wur-den strengere regulatorische Schritte eingeleitet. Unter anderem wurde die Eröff-nung anonymer Konten für Kryptowährungen verboten und ein Gesetz angekündigt, das den Aufsichtsbehörden die Schließung von entsprechenden Börsen vereinfacht.

    Nicht zuletzt aufgrund der Sorge, bestehende Kapitalverkehrskontrollen könnten umgangen werden, geht Chinas Führung noch härter gegen Kryptowährungen vor. Der Betrieb von Handelsplattformen wurde untersagt, Krypto-Börsengänge (ICOs) verboten. Mittlerweile haben chinesische Behörden offenbar auch das Mining ins Vi-sier genommen. Bedeutende „Bitcoin-Schürfer“ haben sich aufgrund der vergleichs-weise geringen Energiekosten in China etabliert. Medienberichten zufolge wird ein „geordneter Ausstieg“ angestrebt.

    Verbote spielen auch mit Blick auf die Mitglieder der Finanzbranche eine Rolle. So haben bedeutende Finanzinstitute ihren Mitarbeitern untersagt, sich in Bitcoins zu engagieren. Zahlreiche Banken haben mitgeteilt, dass sie ihren Kunden keinen Zu-gang zum Derivatemarkt in Form von Bitcoin-Futures anbieten werden. Es gibt dar-über hinaus einen anderen, bedeutenderen Ansatzpunkt, über den die etablierte Fi-nanzwelt zum Problem für die Zukunft von Kryptowährungen werden könnte. So stellte EZB-Direktoriumsmitglied Coeuré heraus, dass ein wesentlicher Vorteil von Bitcoin & Co. in der schnelleren Abwicklung von Zahlungen und günstigeren Über-weisungen über Ländergrenzen hinweg besteht. Seiner Einschätzung zufolge ließen sich beide Punkte innerhalb des traditionellen Zahlungssystems durch Weiterent-wicklungen erreichen. In der EWU gibt es bereits Bestrebungen, Transfers in Echt-zeit abzuwickeln. Im November 2018 soll das TARGET Instant Payment Settlement (TIPS) an den Start gehen. Würde es der etablierten Finanzbranche tatsächlich ge-lingen, günstige Zahlungen auch über Ländergrenzen hinweg in Echtzeit darzustel-len, könnten bedeutende Vorteile von Kryptowährungen wettgemacht werden.

    Fazit

    Kryptowährungen haben spätestens seit den Kursexplosionen der letzten Monate wahrscheinlich mindestens so viele eingeschworene Unterstützer wie Kritiker. Unter Vernachlässigung aller Nebenschauplätze und ideologischer Differenzen lässt sich festhalten, dass mithilfe der zugrundeliegenden Technologie rasche und kostengüns-tige Zahlungen vergleichsweise einfach und sicher, auch über die Grenzen von Wäh-rungsräumen hinweg, möglich sind. Zumindest verglichen mit den etablierten Zah-lungssystemen ist dies ein Vorteil. Folglich sollten Bitcoin & Co. insbesondere für Menschen interessant sein, deren Länder nicht über eine gut ausgebaute Zahlungs-infrastruktur verfügen (beispielsweise in einigen afrikanischen Nationen) oder deren Währungen alles andere als vertrauenswürdig sind (Venezuela).

    Diese Einschätzung kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Kryptowäh-rungen wesentliche Merkmale von Geld vermissen lassen und nicht so sicher sind, wie es vonseiten zahlreicher Anhänger propagiert wird. Insbesondere fehlt eine zent-rale Instanz, die im Falle eines größeren Vertrauensverlusts stabilisierend eingreifen kann. Dass private Kryptowährungen auf absehbare Zeit das etablierte Fiat-Geld komplett ersetzen werden, ist zudem sehr unwahrscheinlich. Schließlich dürfte kaum ein bedeutender Staat bereit sein, auf das Monopol eines eigenen gesetzlichen Zah-lungsmittels zu verzichten. Keineswegs auszuschließen sind hingegen regulatori-sche Eingriffe, die die Nachfrage nach Kryptowährungen erheblich eindämmen könn-ten.

    In Südkorea werden bereits regula-torische Schritte ergriffen…

    … Chinas Führung greift sogar zu Verboten

    Finanzbranche und Zentralbanken könnten versuchen, Vorteile von Kryptowährungen wettzumachen

    Kryptowährungen und die zugrunde-liegende Technologie verfügen über Vorteile gegenüber etabliertem Sys-tem,…

    … aber es ist kein „echtes Geld“, da-für aber mit nicht zu unterschätzen-den Risiken verbunden

  • Devisenmärkte – Bitcoin & Co: Was (potenzielle) Investoren wissen sollten Eine Research-Publikation der DZ BANK AG 12.1.2018 11/15

    Eine fundierte Prognose für eine einzelne Kryptowährung – seien es nun Kurssteige-rung oder -verluste – lässt sich hieraus nicht ableiten. Um es klarzustellen: Jeder, der vorgibt zu wissen, dass die Kurse von Bitcoin oder einer Alternative früher oder später ganz sicher steigen werden, kann kaum mehr äußern als ein Bauchgefühl. Weder gibt es historische Erfahrungswerte noch verlässliche, fundamentale Anhalts-punkte für einen „fairen Wert oder Wechselkurs“. Und selbst wenn es auch in Zu-kunft einen Platz für Kryptowährungen in der Finanzwelt gibt, was keineswegs aus-zuschließen ist, kann niemand vorhersehen, welche der Kryptowährungen sich lang-fristig etablieren können. So sprechen beispielsweise viele Beobachter Bitcoin mit Verweis auf den für das Mining notwendigen, hohen Energieeinsatz eine Zukunft ab. Dass die zugrundeliegende Systematik durchaus geändert werden kann, wird hierbei gerne vernachlässigt. Auch Hackerangriffe, die eine Vertrauenskrise bei einer spezi-ellen Kryptowährung nach sich ziehen, können schlichtweg nicht prognostiziert wer-den.

    Abschließend lassen sich zwei potenzielle Investorengruppen identifizieren, die nach intensiver Lektüre der Gegebenheiten nicht vor einem Engagement in Kryptowäh-rungen zurückschrecken müssen. Dies sind zum einen Menschen, die aufgrund ihrer ideologischen Ausrichtung nach Alternativen zum etablierten Finanzsystem suchen und ohnehin kein Vertrauen in Zentralbanken oder Finanzinstitute haben. Außerdem könnten Finanzmarktakteure, die in Kryptowährungen die Zukunft der Finanzwelt se-hen und mit weiteren Kurssteigerungen rechnen, in Erwägung ziehen, Kryptowäh-rungen als Beimischung in ihr Portfolio aufzunehmen. Auch diese Investoren seien an dieser Stelle davor gewarnt, dass es nicht weniger als der Totalverlust ihres En-gagements ist, den sie riskieren. Anlegern, denen diese Gefahr zu groß ist, sollten zum jetzigen Zeitpunkt von Kryptowährungen Abstand nehmen.

    Annähernd verlässliche Prognosen für einzelne Kryptowährungen oder den Gesamtmarkt gibt es nicht

    Jeder Investor trägt das Risiko des Totalverlusts – nicht mehr und nicht weniger

  • Devisenmärkte – Bitcoin & Co: Was (potenzielle) Investoren wissen sollten Eine Research-Publikation der DZ BANK AG 12.1.2018 12/15

    I. IMPRESSUM

    Herausgeber: DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 7447 - 01 Telefax: + 49 69 7447 - 1685 Homepage: www.dzbank.de E-Mail: [email protected] Vertreten durch den Vorstand: Wolfgang Kirsch (Vorstandsvorsitzender), Uwe Berghaus, Dr.Christian Brauckmann , Wolfgang Köhler, Dr. Cornelius Riese, Michael Speth, Thomas Ullrich, Stefan Zeidler Generalbevollmächtigter: Uwe Fröhlich Aufsichtsratsvorsitzender: Helmut Gottschalk Sitz der Gesellschaft: Eingetragen als Aktiengesellschaft in Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main, Handelsregister HRB 45651 Aufsicht: Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Europäische Zentralbank (EZB) beaufsichtigt. Umsatzsteuer Ident. Nr.: DE114103491 Sicherungseinrichtungen: Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlich freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen: www.bvr-institutssicherung.de www.bvr.de/SE Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Bielmeier, Bereichsleiter Research und Volkswirtschaft © DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, 2018 Nachdruck, Vervielfältigung und sonstige Nutzung nur mit vorheriger Genehmigung der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main II. PFLICHTANGABEN FÜR SONSTIGE RESEARCH-INFORMATIONEN UND WEITERFÜHRENDE HINWEISE

    1. Verantwortliches Unternehmen 1.1 Diese Sonstige Research-Information wurde von der DZ BANK AG

    Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main (DZ BANK) als Wertpapierdienstleistungsunternehmen erstellt.

    Sonstige Research-Informationen sind unabhängige Kundeninformati-onen, die keine Anlageempfehlungen für bestimmte Emittenten oder bestimmte Finanzinstrumente enthalten. Sie berücksichtigen keine per-sönlichen Anlagekriterien.

    1.2 Die Pflichtangaben für Research-Publikationen (Finanzanalysen und Sonstige Research-Informationen) sowie weitere Hinweise, insbesondere zur Conflicts of Interest Policy des DZ BANK Research sowie zu Me-thoden und Verfahren können kostenfrei eingesehen und abgerufen werden unter: www.dzbank.de/Pflichtangaben.

    2. Zuständige Aufsichtsbehörden Die DZ BANK wird als Kreditinstitut bzw. Wertpapierdienstleistungsunter-

    nehmen beaufsichtigt durch die: – Europäische Zentralbank - www.ecb.europa.eu Sonnemannstraße 20 in 60314 Frankfurt / Main bzw. – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - www.bafin.de Marie-Curie-Straße 24 - 28 in 60349 Frankfurt / Main

    3. Unabhängigkeit der Analysten 3.1 Research-Publikationen (Finanzanalysen und Sonstige Research-

    Informationen) der DZ BANK werden von ihren angestellten oder von ihr im Einzelfall beauftragten sachkundigen Analysten unabhängig und auf der Basis der verbindlichen Conflicts of Interest Policy erstellt.

    3.2 Jeder Analyst, der in die Erstellung dieser Research-Publikation inhaltlich eingebunden ist, bestätigt, dass – diese Research-Publikation seine unabhängige fachliche Bewertung des

    analysierten Objektes unter Beachtung der Conflicts of Interest Policy der DZ BANK wiedergibt sowie

    – seine Vergütung weder vollständig, noch teilweise, weder direkt, noch indirekt von einer in dieser Research-Publikation vertretenen Meinung abhängt.

    4. Kategorien für Bewertungen / Aussagen in Sonstigen Research-Informationen

    Nicht jede Sonstige Research-Information enthält eine Aussage über eine bestimmte Investition oder deren Bewertung. Die verwendeten Kategorien für Bewertungen / Aussagen in Sonstigen Research-Informationen der DZ BANK haben die nachfolgenden Bedeutungen.

    4.1 Aussagen über isolierte Aspekte einer Investitionsentscheidung Die isolierte Bewertung einzelner Aspekte, die einer Anlageempfehlung

    zu einem Finanzinstrument und / oder zu einem Emittenten vorgelagert sind, insbesondere nach den von der DZ BANK definierten Nachhaltig-keitskriterien, nach ihrem definierten Value-Ansatz, ihrer definierten As-set Allocation (DZ BANK Muster-Portfolio), ihrer definierten Branchenstra-tegie Euro-Stoxx (DZ BANK Sektorfavoriten), ihrer definierten Bewertung von Auszahlungen an Berechtigte (DZ BANK Dividendenaristokraten), ih-rer Ländergewichtungsempfehlungen für besicherte Bankanleihen und ihr CRESTA-SCORE-MODELL, sind keine selbstständigen Anlagekate-gorien und enthalten damit keine Anlageempfehlungen.

    Diese isolierten Aspekte allein können eine Anlageentscheidung noch nicht begründen. Auf die Darstellung der relevanten Methoden wird hingewiesen.

    4.2 Nachhaltigkeitsanalyse Emittenten von Aktien und Anleihen werden anhand definierter Nachhal-

    tigkeitsfaktoren analysiert und isoliert als ‚nachhaltig‘ oder ‚nicht nach-haltig‘ eingestuft. Bei Staatsanleihen (Sovereigns) kann zwischen diesen Begriffen eine Einstufung als ‚Transformationsstaat‘ erfolgen.

    4.3 Aktienindizes Für definierte Aktienindizes werden regelmäßig Kursprognosen erstellt. Aus

    dem Abgleich zwischen aktuellen Kursen und den erstellten Prognosen für die Entwicklung der Aktienindizes können gegebenenfalls nicht allgemein und im Vorhinein definierbare Anlageempfehlungen entwickelt werden.

    4.4 Währungsräume Die Einschätzung zur Investition in einen Währungsraum orientiert sich am

    Gesamtertrag, mit dem bei einem Engagement im entsprechenden Wäh-rungsraum zu rechnen ist. Dieser Gesamtertrag ergibt sich in der Regel primär aus der prognostizierten Wechselkursveränderung. Zudem fließen das allgemeine Zinsniveau sowie eine möglicherweise zu berücksichtigen-de Veränderung des Renditeniveaus der Anleihen am zugehörigen Ren-tenmarkt in die Einschätzung ein.

    "Attraktiv" bedeutet, es wird erwartet, dass ein Engagement in dem Wäh-rungsraum auf Sicht von sechs bis zwölf Monaten einen überdurchschnittli-chen und positiven Ertrag zeigen kann.

    "Unattraktiv" bedeutet, es wird erwartet, dass ein Engagement in dem Währungsraum auf Sicht von sechs bis zwölf Monaten nur sehr niedrige Er-träge oder auch Verluste zeigen kann.

    "Neutral" bedeutet, es wird erwartet, dass ein Engagement in dem Wäh-rungsraum auf Sicht von sechs bis zwölf Monaten geringe oder durch-schnittliche Erträge zeigen kann.

    Die genannten Renditen sind Brutto-Renditen. Die Brutto-Rendite als Er-folgsgröße bezieht sich auf die Anleiheerträge vor Abzug von Steuern, Ver-gütungen, Gebühren und sonstigen Kosten für den Erwerb. Die nicht ermit-telte, gegebenenfalls deutlich geringere, Netto-Rendite eines konkreten Engagements misst dagegen den Erfolg eines Engagements unter Berück-sichtigung / Abzug dieser Werte und Aufwendungen.

    4.5 Maßgebend für die Allokation von Marktsegmenten und die Länderge-wichtungsempfehlungen für Covered Bonds ist der Vergleich eines Subsegments zur Gesamtheit der Subsegmente des jeweiligen Marktes:

    "Übergewichten" bedeutet, es wird erwartet, dass ein Subsegment eine deut-lich bessere Performance als die Gesamtheit der Subsegmente zeigen kann.

    "Untergewichten" bedeutet, es wird erwartet, dass ein Subsegment eine deut-lich schlechtere Performance als die Gesamtheit der Subsegmente zeigen kann.

    "Neutral gewichten" bedeutet, es wird erwartet, dass ein Subsegment im Vergleich zur Gesamtheit der Subsegmente keine deutlichen Performance-unterschiede zeigen wird.

    4.6 Derivate Bei Derivaten (Bund-, Bobl-, Schatz-, Buxl-Future) indizieren die ver-

    wendeten Pfeile () ()() nur die Trendrichtung, beinhalten jedoch keine Anlageempfehlung. Die Trendrichtung leitet sich allein aus der An-wendung allgemein anerkannter technischer Analyseindikatoren ab, ohne eine eigene Bewertung des Analysten wiederzugeben.

    4.7 Rohstoffe „Pfeil nach oben ()“ bedeutet, dass die in den kommenden zwölf Mona-

    ten erwartete absolute Kurssteigerung größer ist als 10%.

  • Devisenmärkte – Bitcoin & Co: Was (potenzielle) Investoren wissen sollten Eine Research-Publikation der DZ BANK AG 12.1.2018 13/15

    "Pfeil nach unten ()" bedeutet, dass der in den kommenden zwölf Mona-ten erwartete absolute Kursverfall größer ist als 10%.

    "Pfeil nach rechts ()" bedeutet, dass die in den kommenden zwölf Mo-naten erwartete absolute Kursveränderung zwischen +10% und -10% liegt.

    4.8 Credit Trend Emittenten Basierend auf der Einschätzung zur Ratingentwicklung der Agenturen so-

    wie dem DZ BANK CRESTA-SCORE Prognose-Modell gilt: „Positiv“ wird vergeben bei in den folgenden zwölf Monaten erwarteten

    Heraufstufungen durch die Agenturen S&P, Moody’s und Fitch, „Negativ“ wird vergeben bei in den folgenden zwölf Monaten erwarteten

    Ratingverschlechterungen durch die Agenturen S&P, Moody’s und Fitch, „Stabil“ wird vergeben bei in den folgenden zwölf Monaten erwarteten un-

    veränderter Ratings durch die Agenturen S&P, Moody’s und Fitch Hat keine der Agenturen S&P, Moody’s und Fitch ein Rating vergeben, er-

    folgt keine Einschätzung zum Credit-Trend für den betreffenden Emittenten. 5. Aktualisierungen und Geltungszeiträume für Sonstige Research In-

    formationen 5.1 Die Häufigkeit der Aktualisierung von Sonstigen Research-

    Informationen hängt von den jeweiligen makroökonomischen Rahmenbe-dingungen, den aktuellen Entwicklungen der relevanten Märkte, von Maß-nahmen der Emittenten, von dem Verhalten der Handelsteilnehmer, der zu-ständigen Aufsichtsbehörden und der relevanten Zentralbanken sowie von einer Vielzahl weiterer Parameter ab. Die nachfolgend genannten Zeiträu-me geben daher nur einen unverbindlichen Anhalt dafür, wann mit einer neuen Anlageempfehlung gerechnet werden kann.

    5.2 Eine Pflicht zur Aktualisierung Sonstiger Research-Informationen be-steht nicht. Wird eine Sonstige Research Information aktualisiert, ersetzt diese Aktualisierung die bisherige Sonstige Research Information mit sofortiger Wirkung.

    Ohne Aktualisierung enden / verfallen Bewertungen / Aussagen mit Ab-lauf der nachfolgend genannten Geltungszeiträume. Diese beginnen mit dem Tag der Publikation.

    5.3 Die Geltungszeiträume für Sonstige Research-Informationen sind bei: Nachhaltigkeitsanalysen: ein Monat Analysen nach dem Value-Ansatz: ein Monat Analysen zur Asset Allokation (DZ BANK Muster-Portfolio): ein Monat Euro-Stoxx-Branchenstrategie (DZ BANK Sektorfavoriten): ein Monat Dividenden (DZ BANK Dividendenaristokraten): drei Monate Credit Trend Emittenten: zwölf Monate Aktienindizes (fundamental): drei Monate Aktienindizes (technisch / Chartanalyse): eine Woche Aktienindizes (technical daily): Publikationstag Währungsräume: sechs bis zwölf Monate Allokation von Marktsegmenten: ein Monat Ländergewichtungsempfehlungen für Covered Bonds: sechs Monate Derivate (Bund-, Bobl-, Schatz-, Buxl-Future): ein Monat Rohstoffe: ein Monat 5.4 Auch aus Gründen der Einhaltung aufsichtsrechtlicher Pflichten können im

    Einzelfall Aktualisierungen Sonstiger Research-Informationen vorüberge-hend und unangekündigt unterbleiben.

    5.5 Sofern Aktualisierungen zukünftig unterbleiben, weil ein Objekt nicht wei-ter analysiert werden soll, wird dies in der letzten Publikation mitgeteilt o-der, falls eine abschließende Publikation unterbleibt, werden die Gründe für die Einstellung der Analyse gesondert mitgeteilt.

    6. Vermeidung und Management von Interessenkonflikten 6.1 Das DZ BANK Research verfügt über eine verbindliche Conflicts of Interest

    Policy, die sicherstellt, dass relevante Interessenkonflikte der DZ BANK, der DZ BANK Gruppe, der Analysten und Mitarbeiter des Bereichs Research und Volkswirtschaft und der ihnen nahestehenden Personen vermieden werden oder, falls diese faktisch nicht vermeidbar sind, angemessen identifiziert, ge-managt, offengelegt und überwacht werden. Wesentliche Aspekte dieser Po-licy, die kostenfrei unter www.dzbank.de/Pflichtangaben eingesehen und abgerufen werden kann, werden nachfolgend zusammengefasst.

    6.2 Die DZ BANK organisiert den Bereich Research und Volkswirtschaft als Vertraulichkeitsbereich und schützt ihn durch Chinese Walls gegenüber anderen Organisationseinheiten der DZ BANK und der DZ BANK Gruppe. Die Abteilungen und Teams des Bereichs, die Finanzanalysen erstellen, sind ebenfalls mittels Chinese Walls, räumlichen Trennungen sowie durch eine Closed Doors und Clean Desk Policy geschützt. Über die Grenzen

    dieser Vertraulichkeitsbereiche hinweg darf in beide Richtungen nur nach dem Need-to-Know-Prinzip kommuniziert werden.

    6.3 Der Bereich Research und Volkswirtschaft verbreitet keine Research-Publikationen zu Emissionen der DZ BANK oder zu von Unternehmen der DZ BANK Gruppe emittierten Finanzinstrumenten.

    6.4 Die Mitarbeiter des Bereichs Research und Volkswirtschaft und die ihnen nahestehenden Personen dürfen grundsätzlich nicht unbe-schränkt in Finanzinstrumente investieren, die von ihnen durch Fi-nanzanalysen gecovert werden. Für Rohstoffe und Währungen hat die DZ BANK, basierend auf dem jeweiligen Jahres-Bruttogehalt des Mit-arbeiters, ebenfalls eine Obergrenze definiert, die nach Auffassung der DZ BANK persönliche Interessenkonflikte der Mitarbeiter auch bei der Erstellung von Sonstigen Research-Publikationen ausschließt.

    6.5 Insbesondere durch die in Absatz 6.2 bezeichneten und die weiteren in der Policy dargestellten Maßnahmen werden auch weitere, theoretisch denkba-re informationsgestützte persönliche Interessenkonflikte von Mitarbeitern des Bereichs Research und Volkswirtschaft sowie der ihnen nahestehen-den Personen vermieden.

    6.6 Die Vergütung der Mitarbeiter des Bereichs Research und Volkswirtschaft hängt weder insgesamt, noch in dem variablen Teil direkt oder wesentlich von Erträgen aus dem Investmentbanking, dem Handel mit Finanzinstru-menten, dem sonstigen Wertpapiergeschäft und / oder dem Handel mit Rohstoffen, Waren, Währungen und / oder von Indizes der DZ BANK oder der Unternehmen der DZ BANK Gruppe ab.

    6.7 Die DZ BANK sowie Unternehmen der DZ BANK Gruppe emittieren Finan-zinstrumente für Handel, Hedging und sonstige Investitionszwecke, die als Basiswerte auch vom DZ BANK Research gecoverte Finanzinstrumente, Rohstoffe, Währungen, Benchmarks, Indizes und / oder andere Finanz-kennzahlen in Bezug nehmen können. Diesbezügliche Interessenkonflikte werden im Bereich Research und Volkswirtschaft insbesondere durch die genannten organisatorischen Maßnahmen vermieden.

    7. Adressaten, Informationsquellen und Nutzung 7.1 Adressaten Sonstige Research-Informationen der DZ BANK richten sich an Geeignete

    Gegenparteien sowie professionelle Kunden. Sie sind daher nicht geeig-net, an Privatkunden weitergegeben zu werden, es sei denn, (i) eine Sonsti-ge Research-Information wurde von der DZ BANK ausdrücklich als auch für Privatkunden geeignet bezeichnet oder (ii) ihre ordnungsgemäße Weitergabe erfolgt durch ein in einem Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz zugelassenes Wertpapierdienstleistungsunterneh-men an Privatkunden, die nachweisbar über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die relevanten Risiken der jeweiligen Sonsti-gen Research-Information verstehen und bewerten zu können.

    Sonstige Research-Informationen werden von der DZ BANK für die Weiter-gabe an die vorgenannten Adressaten in den Mitgliedstaaten des Euro-päischen Wirtschaftsraum und der Schweiz freigegeben.

    Sonstige Research-Informationen dürfen nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) verbracht und / oder dort für Transaktionen mit Kun-den genutzt werden.

    Die Weitergabe von Sonstigen Research Informationen in der Republik Singa-pur ist in jedem Falle der DZ BANK AG, Niederlassung Singapur vorbehalten.

    7.2 Wesentliche Informationsquellen Die DZ BANK nutzt für die Erstellung ihrer Research-Publikationen aus-

    schließlich Informationsquellen, die sie selbst als zuverlässig betrachtet. Sie kann jedoch nicht alle diesen Quellen entnommene Tatsachen und sonstigen Informationen selbst in jedem Fall nachprüfen. Sofern die DZ BANK jedoch im konkreten Fall Zweifel an der Verlässlichkeit einer Quelle oder der Richtigkeit von Tatsachen und sonstigen Informationen hat, wird sie darauf in der Research-Publikation ausdrücklich hinweisen.

    Wesentliche Informationsquellen für Research-Publikationen sind: Informations- und Datendienste (z. B. Reuters, Bloomberg, VWD, FactSet,

    Markit), zugelassene Rating-Agenturen (z.B. Standard & Poors, Moody's, Fitch, DBRS), Fachpublikationen der Branchen, die Wirtschaftspresse, die zu-ständigen Aufsichtsbehörden, Informationen der Emittenten (z.B. Geschäfts-berichte, Wertpapierprospekte, Ad-hoc-Mitteilungen, Presse- und Analysten-Konferenzen und sonstige Publikationen) sowie eigene fachliche, mikro- und makroökonomische Recherchen, Untersuchungen und Auswertungen.

    7.3 Keine individuelle Investitionsempfehlung Eine Sonstige Research-Information kann eine fachkundige Beratung

    für entsprechende Investitionen keinesfalls ersetzen. Sie kann daher

  • Devisenmärkte – Bitcoin & Co: Was (potenzielle) Investoren wissen sollten Eine Research-Publikation der DZ BANK AG 12.1.2018 14/15

    nicht alleinige Grundlage für die Entscheidung über eine Investition in ei-nen Analysegegenstand sein.

    8. Zusammenfassungen von Methoden und Verfahren Ausführlichere Darstellungen der vom DZ BANK Research genutzten

    allgemein anerkannten sowie selbst entwickelten Methoden und Ver-fahren können kostenfrei unter www.dzbank.de/Pflichtangaben einge-sehen und abgerufen werden.

    III. RECHTLICHE HINWEISE

    1. Dieses Dokument richtet sich an Geeignete Gegenparteien sowie professi-onelle Kunden. Es ist daher nicht geeignet, an Privatkunden weitergegeben zu werden, es sei denn, (a) es ist ausdrücklich als auch für Privatkunden ge-eignet bezeichnet oder (b) die ordnungsgemäße Weitergabe erfolgt durch ein in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz zugelassenes Wertpapierdienstleistungsunternehmen an Privatkun-den, die nachweisbar über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die relevanten Risiken der jeweiligen Bewertung und / oder Empfehlungen verstehen und einschätzen zu können.

    Es wurde von der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Deutschland (‚DZ BANK‘) erstellt und von der DZ BANK für die ausschließliche Weitergabe an die vorgenannten Adressaten in den Mitgliedstaaten des EWR und der Schweiz genehmigt.

    Ist dieses Dokument in Absatz 1.1 der Pflichtangaben ausdrücklich als ‚Finanz-analyse‘ bezeichnet, gelten für seine Verteilung gemäß den Nutzungsbeschrän-kungen in den Pflichtangaben die folgenden ergänzenden Bestimmungen:

    In die Republik Singapur darf dieses Dokument ausschließlich von der DZ BANK über die DZ BANK Singapore Branch, nicht aber von anderen Per-sonen, gebracht und dort ausschließlich an ‚accredited investors‘, and / oder ‚expert investors‘weitergegeben und von diesen genutzt werden.

    In die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) darf dieses Dokument aus-schließlich von der DZ BANK und über Auerbach Grayson, nicht aber von anderen Personen, gebracht und dort ausschließlich an 'major U.S. institutio-nal investors' weitergegeben und von diesen genutzt werden. Auch diese Weitergabe ist nur erlaubt, sofern sich das Dokument nur auf Eigenkapitalin-strumente bezieht. Der DZ BANK ist es nicht erlaubt Transaktionen über Fremdkapitalinstrumente in den USA vorzunehmen.

    Ist dieses Dokument in Absatz 1.1 der Pflichtangaben ausdrücklich als ‚Sonstige Research-Information‘ bezeichnet, gelten für seine Verteilung nach den Pflichtangaben die folgenden ergänzenden Bestimmungen:

    Sonstige Research-Informationen dürfen nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) verbracht und / oder dort für Transaktionen mit Kunden genutzt werden.

    Die Weitergabe von Sonstigen Research Informationen in der Republik Singa-pur ist in jedem Falle der DZ BANK AG, Niederlassung Singapur vorbehalten.

    Dieses Dokument darf in allen zuvor genannten Ländern nur in Einklang mit dem jeweils dort geltenden Recht verteilt werden, und Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, sollen sich über die dort geltenden Rechtsvorschriften informieren und diese befolgen.

    2. Dieses Dokument wird lediglich zu Informationszwecken übergeben und darf

    weder ganz noch teilweise vervielfältigt, noch an andere Personen weitergege-ben, noch sonst veröffentlicht werden. Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte, auch in elektronischen und Online-Medien, verbleiben bei der DZ BANK.

    Obwohl die DZ BANK Hyperlinks zu Internet-Seiten von in diesem Dokument genannten Unternehmen angeben kann, bedeutet dies nicht, dass die DZ BANK sämtliche Daten auf der verlinkten Seite oder Daten, auf welche von dieser Seite aus weiter zugegriffen werden kann, bestätigt, empfiehlt oder gewährleistet. Die DZ BANK übernimmt weder eine Haftung für Verlinkungen oder Daten, noch für Folgen, die aus der Nutzung der Verlinkung und / oder Verwendung dieser Daten entstehen könnten.

    3. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot, noch eine Aufforderung zur Ab-

    gabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren, sonstigen Finanzin-strumenten oder anderen Investitionsobjekten dar und darf auch nicht dahin-gehend ausgelegt werden.

    Einschätzungen, insbesondere Prognosen, Fair Value- und / oder Kurserwar-tungen, die für die in diesem Dokument analysierten Investitionsobjekte ange-geben werden, können möglicherweise nicht erreicht werden. Dies kann insbe-sondere auf Grund einer Reihe nicht vorhersehbarer Risikofaktoren eintreten.

    Solche Risikofaktoren sind insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Markt-volatilitäten, Branchenvolatilitäten, Maßnahmen des Emittenten oder Eigen-

    tümers, die allgemeine Wirtschaftslage, die Nichtrealisierbarkeit von Ertrags- und / oder Umsatzzielen, die Nichtverfügbarkeit von vollständigen und / oder genauen Informationen und / oder ein anderes später eintretendes Ereignis, das sich auf die zugrundeliegenden Annahmen oder sonstige Progno-segrundlagen, auf die sich die DZ BANK stützt, nachteilig auswirken können.

    Die gegebenen Einschätzungen sollten immer im Zusammenhang mit allen bis-her veröffentlichten relevanten Dokumenten und Entwicklungen, welche sich auf das Investitionsobjekt sowie die für es relevanten Branchen und insbesondere Kapital- und Finanzmärkte beziehen, betrachtet und bewertet werden.

    Die DZ BANK trifft keine Pflicht zur Aktualisierung dieses Dokuments. Anle-ger müssen sich selbst über den laufenden Geschäftsgang und etwaige Ver-änderungen im laufenden Geschäftsgang der Unternehmen informieren.

    Die DZ BANK ist berechtigt, während des Geltungszeitraums einer Anlage-empfehlung in einer Analyse eine weitere oder andere Analyse mit anderen, sachlich gerechtfertigten oder auch fehlenden Angaben über das Investiti-onsobjekt zu veröffentlichen.

    4. Die DZ BANK hat die Informationen, auf die sich dieses Dokument stützt, aus

    Quellen entnommen, die sie grundsätzlich als zuverlässig einschätzt. Sie hat aber nicht alle diese Informationen selbst nachgeprüft. Dementsprechend gibt die DZ BANK keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der in diesem Dokument enthal-tenen Informationen oder Meinungen ab.

    Weder die DZ BANK noch ihre verbundenen Unternehmen übernehmen eine Haftung für Nachteile oder Verluste, die ihre Ursache in der Verteilung und / oder Verwendung dieses Dokuments haben und / oder mit der Verwendung dieses Dokuments im Zusammenhang stehen.

    5. Die DZ BANK, und ihre verbundenen Unternehmen sind berechtigt, Invest-

    mentbanking- und sonstige Geschäftsbeziehungen zu dem / den Unterneh-men zu unterhalten, die Gegenstand der Analyse in diesem Dokument sind. Die Analysten der DZ BANK liefern im Rahmen des jeweils geltenden Auf-sichtsrechts ferner Informationen für Wertpapierdienstleistungen und Wert-papiernebendienstleistungen.

    Anleger sollten davon ausgehen, dass (a) die DZ BANK und ihre verbunde-nen Unternehmen berechtigt sind oder sein werden, Investmentbanking-, Wertpapier- oder sonstige Geschäfte von oder mit den Unternehmen, die Gegenstand der Analyse in diesem Dokument sind, zu akquirieren, und dass (b) Analysten, die an der Erstellung dieses Dokumentes beteiligt waren, im Rahmen des Aufsichtsrechts grundsätzlich mittelbar am Zustandekommen eines solchen Geschäfts beteiligt sein können.

    Die DZ BANK und ihre verbundenen Unternehmen sowie deren Mitarbeiter könnten möglicherweise Positionen in Wertpapieren der analysierten Unter-nehmen oder Investitionsobjekte halten oder Geschäfte mit diesen Wertpa-pieren oder Investitionsobjekten tätigen.

    6. Die Informationen und Empfehlungen der DZ BANK in diesem Dokument

    stellen keine individuelle Anlageberatung dar und können deshalb je nach den speziellen Anlagezielen, dem Anlagehorizont oder der individuellen Ver-mögenslage für einzelne Anleger nicht oder nur bedingt geeignet sein. Mit der Ausarbeitung dieses Dokuments wird die DZ BANK gegenüber keiner Person als Anlageberater oder als Portfolioverwalter tätig.

    Die in diesem Dokument enthaltenen Empfehlungen und Meinungen geben die nach bestem Wissen erstellte Einschätzung der Analysten der DZ BANK zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments wieder; sie können aufgrund künftiger Ereignisse oder Entwicklungen ohne Vorankündigung geändert wer-den oder sich verändern. Dieses Dokument stellt eine unabhängige Bewertung der entsprechenden Emittenten beziehungsweise Investitionsobjekte durch die DZ BANK dar und alle hierin enthaltenen Bewertungen, Meinungen oder Er-klärungen sind diejenigen des Verfassers des Dokuments und stimmen nicht notwendigerweise mit denen der Emittentin oder dritter Parteien überein.

    Eine (Investitions-)Entscheidung bezüglich Wertpapiere, sonstige Finanzin-strumente, Rohstoffe, Waren oder sonstige Investitionsobjekte sollte nicht auf der Grundlage dieses Dokuments, sondern auf der Grundlage unabhängiger Investmentanalysen und Verfahren sowie anderer Analysen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Informationsmemoranden, Verkaufs- oder sons-tige Prospekte erfolgen. Dieses Dokument kann eine Anlageberatung nicht ersetzen.

    7. Indem Sie dieses Dokument, gleich in welcher Weise, benutzen, verwenden

    und / oder bei Ihren Überlegungen und / oder Entscheidungen zugrunde le-

  • Devisenmärkte – Bitcoin & Co: Was (potenzielle) Investoren wissen sollten Eine Research-Publikation der DZ BANK AG 12.1.2018 15/15

    gen, akzeptieren Sie die in diesem Dokument genannten Beschränkungen, Maßgaben und Regelungen als für sich rechtlich ausschließlich verbindlich.

    ____________________________________________________________ Ergänzende Information von Markit Indices Limited Weder Markit noch deren Tochtergesellschaften oder irgendein externer Da-

    tenanbieter übernehmen ausdrücklich oder stillschweigend irgendeine Ge-währleistung hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der hierin enthaltenen Daten sowie der von den Empfängern der Daten zu erzie-lenden Ergebnisse. Weder Markit noch deren Tochtergesellschaften oder ir-gendein Datenanbieter haften gegenüber dem Empfänger der Daten unge-achtet der jeweiligen Gründe in irgendeiner Weise für ungenaue, unrichtige oder unvollständige Informationen in den Markit-Daten oder für daraus ent-stehende (unmittelbare oder mittelbare) Schäden.

    Seitens Markit besteht keine Verpflichtung zur Aktualisierung, Änderung oder Anpassung der Daten oder zur Benachrichtigung eines Empfängers dersel-ben, falls darin enthaltene Sachverhalte sich ändern oder zu einem späteren Zeitpunkt unrichtig geworden sein sollten.

    Ohne Einschränkung des Vorstehenden übernehmen weder Markit noch de-ren Tochtergesellschaften oder irgendein externer Datenanbieter Ihnen ge-genüber irgendeine Haftung - weder vertraglicher Art (einschließlich im Rah-men von Schadenersatz) noch aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), im Rahmen einer Gewährleistung, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Art - hinsichtlich irgendwelcher Verluste oder Schäden, die Sie infolge von oder im Zusammenhang mit Meinungen, Emp-fehlungen, Prognosen, Beurteilungen oder sonstigen Schlussfolgerungen o-der Handlungen Ihrerseits oder seitens Dritter erleiden, ungeachtet dessen, ob diese auf den hierin enthaltenen Angaben, Informationen oder Materialien beruhen oder nicht.

    Kapitalmärkte Institutionelle Kunden Bereichsleiter +49 – (0)69 – 74 47 – 69 62 H.-Theo Brockmann Vertrieb Finanzinstitutionen Abteilungsleiter +49 – (0)69 – 74 47 – 45 36 Norbert Schäfer Gruppenleiter Vertrieb Banken/Zentralbanken +49 – (0)69 – 74 47 – 12 70 Lars Carlsen Gruppenleiter Vertrieb Institutionelle +49 – (0)69 – 74 47 – 4 24 20 Tilo Sperling Gruppenleiter Vertrieb Regionalkunden +49 – (0)69 – 74 47 – 34 32 Jörn Schneider Vertrieb Asien Institutionelle +65 – 65 80 – 16 23 Jeremy Lee Seow Poh Vertrieb Asien Institutionelle Süd +65 – 65 80 – 16 24 Anand Subramanian Vertrieb Asien Institutionelle Nord +852 – 2 86 43 – 1 82 N.N. VRB Eigengeschäft Vertrieb Abteilungsleiter +49 – (0)69 – 74 47 – 90 14 7 Torsten Merkle Zentraler Vertrieb +49 – (0)69 – 74 47 – 29 99 Sven Köhler Vertrieb Nord/Ost +49 – (0)511 – 99 19 – 44 5 Carsten Bornhuse Vertrieb Bayern +49 – (0)89 – 21 34 – 30 45 Mario Zollitsch Vertrieb Südwest +49 – (0)69 – 74 47 – 46 60 Norbert Mayer Vertrieb West +49 – (0)211 – 7 78 – 36 34 Kay Böckmann Produktmanagement +49 – (0)69 – 74 47 – 9 03 10 Bernd Rohleder GenoBanken Gesamtbanksteuerung Gesamtbanksteuerung Zentral, Süd +49 – (0)69 – 74 47 – 69 56 Dr. Reinhard Mathweis Gesamtbanksteuerung West, Nord/Ost +49 – (0)211 – 7 78 – 36 90 André Wöllenweber Beratung Gesamtbanksteuerung Nord/Ost +49 - (0)30 – 20 24 1- 47 0 Bernd Juhnke Beratung Gesamtbanksteuerung Bayern +49 - (0) 89 -21 34- 20 69 Klaus Pfeffer Beratung Gesamtbanksteuerung Südwest +49 – (0)69 – 74 47 – 68 15 Ralf Anacker Beratung Gesamtbanksteuerung Zentral/Mitte +49 – (0)69 – 74 47 – 9 04 86 Kristian Mainert Beratung Gesamtbanksteuerung West +49 – (0)211 – 7 78 – 36 90 Henrik Bernds Firmenkunden Abteilungsleiter +49 – (0)69 – 74 47 – 23 69 Roland Weiß Gruppenleiter Geldmarkt- und Wertpapieranlagen +49 – (0)69 – 74 47 – 44 20 Ansgar Wittenbrink Gruppenleiter Kundenhandel/ Services Zins und FX +49 – (0)69 – 74 47 – 43 54 Klaus Langer Gruppenleiter Derivative Solutions Zins und FX +49 – (0)69 – 74 47 – 44 00 Tobias Strumpel Gruppenleiterin Vertrieb Mittelstand Zins und FX +49 – (0)69 – 74 47 – 44 26 Evelyne Thiessen Gruppenleiter Vertrieb Mittelstand Zins und FX, West +49 – (0)2 11 – 7 78 – 21 55 Ralf Vogt Emittenten Abteilungsleiter +49 – (0)69 – 74 47 – 49 97 Arnold Fohler Gruppenleiter Emittenten Inland +49 – (0)69 – 74 47 – 48 00 Jörg Müller Gruppenleiter Emittenten Ausland +49 – (0)69 – 74 47 – 17 10 Kai-Henning Poerschke Gruppenleiterin Emittenten Unternehmen +49 – (0)69 – 74 47 – 71 45 Bettina Streiter Gruppenleiter MTN-Desk +49 – (0)69 – 74 47 – 38 11 Friedrich Luithlen Treasury Gruppenleiter Liquidität Verbund +49 – (0)69 – 74 47 – 34 88 Marianne Höhler Kapitalmärkte Privatkunden DZ BANK Produkte +49 – (0)69 – 74 47 – 9 26 00 [email protected]

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    2018-01-12T09:02:34+0100DZBank