DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

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Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e. V. (Hg.) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen Version 2012

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Version 2012 Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e. V. (Hg.)

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Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e. V. (Hg.)

Neubau Büro- undVerwaltungsgebäude DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen Version 2012

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DGNB HandbuchNEUBAU BÜRO- UND VERWALTUNGSGEBÄUDE, VERSION 2012

007 EINFÜHRUNG007 Vorwort Dr. Christine Lemaitre 009 Einführung Dr. Peter Mösle 011 Die DGNB. Führend im Nachhaltigen Bauen

033 DGNB ZERTIFIZIERTE PROJEKTE035 Büro- und Geschäftshaus im Rheinauhafen Köln, Baufeld 10 037 Neubau der Behörde für Stadtentwicklung und

Umwelt, Hamburg 039 Büro und Verwaltungsgebäude Rheinische Str 1, Dortmund 041 Erweiterung GOBAZENTRUM

Bielefeld 043 Hafenspitze (Büro-Haus B) Düsseldorf 045 Kranhaus Süd, Köln 047 Lighthouse Düsseldorf

049 NEXTOWER, Frankfurt 051 Paul Wunderlich Haus, Eberswalde 053 the m.pire, München 055 Verbändehaus

Invalidenstraße 91, Berlin-Mitte 057 ZUB Kassel – Zentrum für Umweltbewusstes Bauen 059 Z-zwo, Stuttgart

061 DGNB SYSTEMGRUNDLAGEN062 Zertifi zierungsvoraussetzungen und Abgrenzung von anderen Nutzungsprofi len 066 Kriterien 068 Methode

069 Bewertung 071 Anforderungen

075 ÖKOLOGISCHE QUALITÄT077 ENV1.1 Ökobilanz – emissionsbedingte Umweltwirkungen 109 ENV1.2 Risiken für die lokale Umwelt 123 ENV1.3

Umweltverträgliche Materialgewinnung 129 ENV2.1 Ökobilanz-Primärenergie 165 ENV2.2 Trinkwasserbedarf und

Abwasseraufkommen 179 ENV2.3 Flächeninanspruchnahme

185 ÖKONOMISCHE QUALITÄT187 ECO1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus 209 ECO2.1 Flexibilität und Umnutzungsfähigkeit

219 ECO2.2 Marktfähigkeit

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InhaltNEUBAU BÜRO- UND VERWALTUNGSGEBÄUDE, VERSION 2012

233 SOZIOKULTURELLE & FUNKTIONALE QUALITÄT235 SOC1.1 Thermischer Komfort 255 SOC1.2 Innenraumluftqualität 271 SOC1.3 Akustischer Komfort 285 SOC1.4

Visueller Komfort 303 SOC1.5 Einfl ussnahme des Nutzers 309 SOC1.6 Außenraumqualitäten 319 SOC1.7 Sicherheit und

Störfallrisiken 329 SOC2.1 Barrierefreiheit 337 SOC2.2 Öffentliche Zugänglichkeit 343 SOC2.3 Fahrradkomfort

353 SOC3.1 Verfahren zur städtebaulichen und gestalterischen Konzeption 361 SOC3.2 Kunst am Bau 367 SOC3.3

Grundrissqualitäten

523 DANK & IMPRESSUM523 Dank 525 Impressum

377 TECHNISCHE QUALITÄT379 TEC1.1 Brandschutz 385 TEC1.2 Schallschutz 393 TEC1.3 Wärme- und feuchteschutztechnische Qualität der

Gebäudehülle 401 TEC1.4 Anpassungsfähigkeit der technischen Systeme 411 TEC1.5 Reinigungs- und Instand haltungs-

freundlichkeit des Baukörpers 419 TEC1.6 Rückbau- und Demontagefreundlichkeit

429 PROZESSQUALITÄT431 PRO1.1 Qualität der Projektvorbereitung 441 PRO1.2 Integrale Planung 447 PRO1.3 Nachweis der Optimierung

und Komplexität der Heran gehensweise in der Planung 459 PRO1.4 Sicherung der Nachhaltigkeits aspekte in Ausschreibung

und Vergabe 463 PRO1.5 Schaffung von Voraus setzungen für eine optimale Nutzung und Bewirtschaftung 469 PRO2.1

Baustelle / Bauprozess 477 PRO2.2 Qualitätssicherung der Bauausführung 481 PRO2.3 Geordnete Inbetriebnahme

489 STANDORTQUALITÄT491 SITE1.1 Mikrostandort 503 SITE1.2 Image und Zustand von Standort und Quartier 509 SITE1.3 Verkehrsanbindung

517 SITE1.4 Nähe zu nutzungsrelevanten Objekten und Einrichtungen

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DGNB HandbuchNEUBAU BÜRO- UND VERWALTUNGSGEBÄUDE, VERSION 2012

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Dr. Christine Lemaitre Geschäftsführerin der DGNB

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7DR. CHRISTINE LEMAITREVorwort

nachhaltiges Wirtschaften entwickelt sich zu einem der wichtigsten Instrumente, um Wertstabilität

und Wachstum auf lange Sicht zu sichern. Diese Einsicht hat sich inzwischen auch in der Bau- und

Immobilienwirtschaft durch gesetzt. Wer nachhaltig bauen will, braucht zuverlässige Instrumente

und anerkannte Bewertungsgrundlagen. Das DGNB Zertifi kat will dazu beitragen, diese verlässliche

Basis für alle zugänglich zu machen.

Seit der Gründung der Deutschen Gesellschaft für Nach haltiges Bauen DGNB im Jahr 2007 hat sich

in der Bau- und Immobilienbranche viel verändert: Nachhaltiges Bauen ist zu einem viel beachteten

Thema geworden. Die DGNB hat sich im Zuge dieser verstärkten Sensibilisierung in Deutsch land

und auch international erfolgreich als wichtiger Norm geber für die Bewertung nachhaltiger Ge-

bäude und Stadt quartiere etabliert.

Mit dem Handbuch „Neubau Büro- und Verwaltungs ge bäude, Version 2009“ konnte die DGNB

vor drei Jahren erstmals in einem kompakten Gesamtwerk das Zertifi zierungssystem für nachhalti-

ges Bauen der Öffentlichkeit vorstellen. Entwickelt wurde es aus der Praxis für die Praxis – und in

ehrenamtlicher Arbeit. DGNB Mitglieder, hoch qualifi zierte Experten aus allen Bereichen der Bau-

und Immobilienbranche, haben in den vergangenen Jahren das Zertifi zierungssystem Schritt für

Schritt weiter zu einem Erfolgsmodell ausgebaut. Mittlerweile arbeiten rund 500 Fachleute in den

verschiedenen Arbeitsgruppen mit und bringen wichtiges Wissen und Kompetenzen ein. Ihnen

möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich für ihr Engage ment und ihre Arbeit danken.

Das Nutzungsprofi l „Neubau Büro- und Verwaltungsge bäude“ hat sich ausgezeichnet bewährt

und seine Flexibilität unter Beweis gestellt. Es ist das am häufi gsten vergebene Zertifi kat der DGNB

und Nutzungsprofi l, das derzeit im Ausland am stärksten vertreten ist. Für die Version 2012 haben

wir unser Zertifi zierungssystem überarbeitet und aktuelle Standards sowie Anforderungen aus der

Bau- und Immobilienbranche integriert. Unser klares Ziel ist es, unserem noch jungen, aber metho-

disch innovativen Bewertungssystem eine starke Ausgangsbasis für die weitere internationale

Verbreitung zu geben.

VORWORT VON DR. CHRISTINE LEMAITRE

Nachhaltig Werte sichern.

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DGNB HandbuchNEUBAU BÜRO- UND VERWALTUNGSGEBÄUDE, VERSION 2012

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Das DGNB Handbuch „Neubau Büro- und Verwaltungs gebäude, Version 2012“ ist Arbeitsinstru-

ment und Nach schlagewerk in einem. Kompakt und aktuell bietet es klare Orientierung und

praktische Unterstützung, um nachhaltiges Bauen zu planen, zu optimieren, zu bewerten und zu

realisieren. Verständlich und detailliert informiert es über alle Themenfelder des DGNB Zertifi kats

für Gebäude, die überwiegend für Büro- und Verwaltungstätigkeiten genutzt werden.

Wir freuen uns, Ihnen mit dem Handbuch das gebündelte Wissen unserer Experten noch kompak-

ter und übersichtlicher zur Verfügung stellen zu können. Helfen Sie mit, dieses Wissen für eine

nachhaltig gebaute Umwelt weiter in die Praxis zu tragen.

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Christine Lemaitre

DGNB Geschäftsführerin

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9EinführungDR. PETER MÖSLE

Mit dem Zertifi kat für den Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden betrat die Deutsche Gesell-

schaft für Nachhaltiges Bauen DGNB vor rund drei Jahren den Markt und vergab auf der BAU in

München 2009 die ersten Auszeichnungen. Wegweisend war nicht nur das Nutzungsprofi l an sich.

Auch die dabei entwickelten und erprobten Arbeitsprozesse haben sich in den Folgejahren sehr

bewährt.

„Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude“ bildete die Basis für alle nachfolgenden Nutzungsprofi le.

Sämtliche Profi le des DGNB Zertifi zierungssystems werden ehrenamtlich von DGNB Mitgliedern in

Arbeitsgruppen entwickelt. Hier fi nden sich Experten, die ihr fundiertes Fachwissen und ihre um-

fangreiche Praxiserfahrungen aus unterschiedlichen Bereichen der Bau- und Immobilienbranche ein-

bringen. In diesen Gruppen werden unter anderem technische, architektonische, politische, rechtli-

che sowie immobilien-, bau- und fi nanzwirtschaftliche Aspekte in Bezug auf das System beleuchtet.

Die interdisziplinäre Zusammensetzung der Arbeitsgruppen gewährleistet ein Höchstmaß an Praxis-

nähe, Objektivität und Ausgewogenheit – Partikularinteressen wird so effektiv entgegengesteuert. In

einem festgelegten Ablauf aus Kick-off-Meeting, Meilenstein- und Abschluss-Workshops wird das

Nutzungs profi l schrittweise formuliert. Die Abstimmung mit dem DGNB Fachausschuss und seinen

Expertengruppen dient der fi nalen Qualitätssicherung vor der Markteinführung.

Die Ausarbeitung des ersten Nutzungsprofi ls für Büro- und Verwaltungsgebäude erfolgte in Zusammen -

arbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Gemeinsam

entwickelten beide Partner die Grundlagen für das deutsche Zertifi zierungssystem. Es zeigte sich,

dass das „nachhaltige Bauen“ auf eine solide wissenschaftliche und in der Praxis erprobte Basis ge-

stellt werden musste – für eine transparente Darstellung und ganzheitliche Betrachtung fehlten zu

dieser Zeit schlicht die geeigneten Instrumente. So wurden die drei klassischen Säulen der Nach-

haltigkeit – Ökologie, Ökonomie und Soziokultur –, um weitere Themenfelder ergänzt: die techni-

sche Qualität des Gebäudes, die Qualität der verschiedenen Prozesse rund um Planung, Bau, Betrieb

und Gebäuderückbau sowie die Standortqualität. Erst die Gesamtbewertung stellte die umfassende

Betrachtung eines Gebäudes sicher.

An rund 30 Büro- und Verwaltungsgebäuden – von Bruttogrundfl ächen zwischen 600 m² bis

130.000 m² – wurde das Nutzungsprofi l 2008/2009 in der praktischen Anwendung auf Herz und

DR. PETER MÖSLE

Neubau Büro- und Verwaltungs-gebäude – das Herzstück des DGNB Systems

Dr. Peter Mösle

ist Mitglied des Präsidiums der DGNB. Seit 1996 ist er bei der Drees & Sommer AG

tätig und als Geschäftsführer für den Bereich Energiedesign/ressourceneffi zientes

Bauen verantwortlich. Er entwickelt Gewerke übergreifend Energie- und

Gebäudekonzepte für nachhaltiges Bauen.

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DGNB HandbuchNEUBAU BÜRO- UND VERWALTUNGSGEBÄUDE, VERSION 2012

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Nieren geprüft. Alle Beteiligten haben viel Energie investiert, um das Zertifi zierungs system rund zu

machen. Dabei ist ein transpa rentes und praktikables System zur Gebäudebewertung entstanden,

das seine Stärken schon in der Planung ausspielt. Der Probelauf zeigte, dass sich noch in Planung be-

fi nd liche Gebäude schlüssig opti mie ren ließen, etwa hinsichtlich Betriebskosten oder ökologischer

Per formance. An der Erstanwendung beteiligten sich niedri ge Gebäude und Hochhäuser, von typi-

schen Bürogebäuden bis hin zu Hightech-Objekten. Sie boten einen guten Querschnitt, um das

System umfassend zu erproben. Die Anregungen aus der Praxis wurden in das Zertifi zierungssystem

ein ge arbeitet.

Neuerungen in der Version 2012

Auf den Grundlagen der umfassenden Erfahrungen, die die DGNB mit mittlerweile insgesamt rund

300 zertifi zierten Projekten gesammelt hat, wurde das System nun überarbeitet und effi zienter ge-

macht. Es wurden Basisinhalte zur Zielsetzung und Methode defi niert, die für alle Nutzungsprofi le

gleich sind. Jedes Nutzungsprofi l besitzt künftig zu dieser Basis eigene nutzungsspezifi sche Inhalte

mit Benchmarks. Damit können neue Nutzungsprofi le schneller und konsistenter entwickelt werden.

Ein besonderer Vorteil für Auditoren und Bauherren: Bei guter Kenntnis dieser Basisinhalte können

sie sich schneller in die neuen Nutzungsprofi le einarbeiten.

Die inhaltliche Überarbeitung des Nutzungsprofi ls für Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude er-

folgte auf der Grundlage aktueller Standards und Vorgaben – auch mit Blick auf die

Internationalisierung des Zertifi zierungssystems – sowie den Rückmeldungen aus der Anwendung.

Mit der Aufnahme der Kriterien „Marktfähigkeit“ und „Anpassungsfähigkeit der technischen

Systeme“ hat die DGNB ganz konkret auf die Nachfrage der Bau- und Immobilienbranche reagiert,

die diese Informationen benötigt. Die Standortqualität, die bisher nicht in den Zertifi zierungsprozess

eingefl ossen ist, wird nun in Teilen bei der Bewertung des Gebäudes berücksichtigt. Externe

Gutachten werden hier die objektive Beurteilung sicherstellen. Zudem wurde das System verschlankt

und mit dem BMVBS harmonisiert.

Mit rund 180 vergebenen Zertifi katen (Stand April 2012) ist das Zertifi kat „Neubau Büro- und

Verwaltungsgebäude“ die in Deutschland häufi gste Auszeichnung der DGNB. Auch international

wird es am meisten nachgefragt. Als Nutzungsprofi l der ersten Stunde spiegelt es damit die hohe

Bedeutung von Bürogebäuden für die Bau- und Immobilienbranche wider.

Bei allen Beteiligten der Arbeitsgruppen, Expertengruppen sowie den Vertretern des BMVBS/BBSR

möchte ich mich ganz herzlich für ihre hochkompetente und konstruktive Mitarbeit bedanken. Mit

ihrem Engagement haben sie einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass technisches Know-how

und die Nachhaltigkeitsmethodik „made in Germany“ transparent und nachvollziehbar auf dem na-

tionalen und internationalen Markt zum Einsatz kommen.

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beispielhaft nachhaltig

Dgnb ZertifiZierte projekte

035 Büro- und Geschäftshaus im Rheinauhafen Köln, Baufeld 10

037 Neubau der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Hamburg

039 Büro- und Verwaltungsgebäude Rheinische Str 1, Dortmund

041 Erweiterung GOBAZENTRUM Bielefeld

043 Hafenspitze (Büro-Haus B) Düsseldorf

045 Kranhaus Süd, Köln

047 Lighthouse Düsseldorf

049 NEXTOWER, Frankfurt

051 Paul Wunderlich Haus, Eberswalde

053 the m.pire, München

055 Verbändehaus Invalidenstraße 91, Berlin-Mitte

057 ZUB Kassel – Zentrum für Umweltbewusstes Bauen

059 Z-zwo, Stuttgart

33DGNB Zertifizierte Projekte

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Dgnb VorZertifikat in silber

objekt: Büro- und Geschäftshaus im Rheinauhafen Köln, Baufeld 10

stanDort: Köln

bauherr: moderne stadt

architekt (entwurf): Gatermann + Schossig Bauplanungsgesellschaft mbH & Co.KG

jahr Der fertigstellung: 2011

bruttogrunDfläche: 7.166 m²

auDitor: Gerhard Hoffmann, ifes GmbH

objektbewertung: 66,3 %

stanDortbewertung: 65,4 %

35DGNB Zertifizierte ProjekteBüRO- UND GESCHäFTSHAUS IM RHEINAUHAFEN KöLN, BAUFELD 10

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Dgnb VorZertifikat in golD

objekt: Neubau der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

stanDort: Hamburg

bauherr: Sprinkenhof AG

architekt (entwurf): ARGE BSU: Sauerbruch Hutton / Reuter • Rührgartner

jahr Der fertigstellung: 2013

bruttogrunDfläche: 49.602 m²

auDitor: Günter Löhnert, sol-id-ar Planungswerkstatt

objektbewertung: 81,4 %

stanDortbewertung: 66,3 %

37DGNB Zertifizierte ProjekteNEUBAU DER BEHöRDE FüR STADTENTWICKLUNG UND UMWELT

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Dgnb Zertifikat in golD

objekt: Büro- und Verwaltungsgebäude Rheinische Str 1

stanDort: Dortmund

bauherr: Objekt Rheinische Straße Dortmund GmbH & Co. KG

architekt (entwurf): Bahl + Partner Architekten BDA

jahr Der fertigstellung: 2010

bruttogrunDfläche: 18.472 m²

auDitor: Klaus Meckmann, Ingenieurbüro Gralla

objektbewertung: 84,5 %

stanDortbewertung: 81,1 %

39DGNB Zertifizierte ProjekteBüRO- UND VERWALTUNGSGEBäUDE RHEINISCHE STR 1

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Dgnb Zertifikat in golD

objekt: Erweiterung GOBAZENTRUM Bielefeld

stanDort: Bielefeld

bauherr: Goldbeck GmbH Bielefeld

architekt (entwurf): heitmann Architekten, Brüchner-Hüttemann Pasch bhp Gütersloh,

Bielefeld

jahr Der fertigstellung: 2009

bruttogrunDfläche: 4.174 m²

auDitor: Doreen Kruschina, Dipl. Ing. Doreen Kruschina

Planung + Baumanagement

objektbewertung: 84,3 %

stanDortbewertung: 72,9 %

41DGNB Zertifizierte ProjekteERWEITERUNG GOBAZENTRUM BIELEFELD

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Dgnb Zertifikat in silber

objekt: Hafenspitze (Büro-Haus B) Düsseldorf

stanDort: Düsseldorf

bauherr: Projektgesellschaft Hafenspitze mbH & Co. KG

architekt (entwurf): JSK Architekten

jahr Der fertigstellung: 2010

bruttogrunDfläche: 22.798 m²

auDitor: Yvonne Brandenburger, IQ Real Estate GmbH

objektbewertung: 78,8 %

stanDortbewertung: 61,9 %

43DGNB Zertifizierte ProjekteHAFENSPITZE (BüRO-HAUS B) DüSSELDORF

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Dgnb Zertifikat in golD

objekt: Kranhaus Süd

stanDort: Köln

bauherr: Rheinauhafen Südliches Kranhaus GmbH & Co. KG

architekt (entwurf): BRT-Architekten BDA

jahr Der fertigstellung: 2009/10

bruttogrunDfläche: 22.600 m²

auDitor: Gerhard Hoffmann, ifes GmbH

objektbewertung: 81,3 %

stanDortbewertung: 81,0 %

45DGNB Zertifizierte ProjekteKRANHAUS SüD

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Dgnb Zertifikat in silber

objekt: Lighthouse Düsseldorf

stanDort: Düsseldorf

bauherr: Lighthouse Development GmbH

architekt (entwurf): Petzinka Pink Architekten

jahr Der fertigstellung: 2012

bruttogrunDfläche: 11.300 m²

auDitor: Doreen Kruschina, Dipl. Ing. Doreen Kruschina

Planung + Baumanagement

objektbewertung: 77,3 %

stanDortbewertung: 74,2 %

47DGNB Zertifizierte ProjekteLIGHTHOUSE DüSSELDORF

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Dgnb Zertifikat in golD

objekt: NEXTOWER

stanDort: Frankfurt

bauherr: PalaisQuartier GmbH & Co. KG

architekt (entwurf): KSP Jürgen Engel Architekten GmbH

jahr Der fertigstellung: 2010

bruttogrunDfläche: 47.642 m²

auDitor: Carmen Schneider, LCEE Life Cycle Engineering Experts GmbH

objektbewertung: 80,4 %

stanDortbewertung: 78,7 %

49DGNB Zertifizierte ProjekteNEXTOWER

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Dgnb Zertifikat in golD

objekt: Paul Wunderlich Haus

stanDort: Eberswalde

bauherr: Kreisverwaltung Barnim Eberswalde

architekt (entwurf): GAP Architekten, Thomas Winkelbauer Berlin

jahr Der fertigstellung: 2007

bruttogrunDfläche: 22.218 m²

auDitor: Günter Löhnert, sol-id-ar Planungswerkstatt

objektbewertung: 89,5 %

stanDortbewertung: 78,6 %

51DGNB Zertifizierte ProjektePAUL WUNDERLICH HAUS

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Dgnb Zertifikat in golD

objekt: the m.pire

stanDort: München

bauherr: Bayerische Hausbau GmbH & Co. KG

architekt (entwurf): Murphy/Jahn

jahr Der fertigstellung: 2010

bruttogrunDfläche: 44.039,82 m²

auDitor: Thomas Haun, Drees & Sommer Advanced Building Technologies

GmbH

objektbewertung: 81,2 %

stanDortbewertung: 77,1 %

53DGNB Zertifizierte ProjekteTHE M.PIRE

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Dgnb Zertifikat in bronZe

objekt: Verbändehaus Invalidenstraße 91, Berlin-Mitte

stanDort: Berlin

bauherr: HOCHTIEF Solutions AG

architekt (entwurf): nps tchoban voss

jahr Der fertigstellung: 2011

bruttogrunDfläche: 9.518,44 m²

auDitor: Martin Hoffmann, ARCADIS Deutschland GmbH

objektbewertung: 55,6 %

stanDortbewertung: 74,5 %

55DGNB Zertifizierte ProjekteVERBäNDEHAUS INVALIDENSTRASSE 91, BERLIN-MITTE

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Dgnb Zertifikat in silber

objekt: ZUB Kassel – Zentrum für Umweltbewusstes Bauen

stanDort: Kassel

bauherr: Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e.V. Kassel

architekt (entwurf): Jourdan & Müller PAS und Sedding Architekten Frankfurt und Kassel

jahr Der fertigstellung: 2001

bruttogrunDfläche: 2.293 m²

auDitor: Natalie Eßig, Lehrstuhl für Bauphysik

objektbewertung: 67,0 %

stanDortbewertung: 74,5 %

57DGNB Zertifizierte ProjekteZUB KASSEL – ZENTRUM FüR UMWELTBEWUSSTES BAUEN

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Dgnb Zertifikat in silber

objekt: Z-zwo

stanDort: Stuttgart

bauherr: Ed. Züblin AG Stuttgart

architekt (entwurf): Eicke Becker Gesellschaft von Architekten mbH Berlin

jahr Der fertigstellung: 2002

bruttogrunDfläche: 15.632 m²

auDitor: Boris Mahler, EGS-plan

objektbewertung: 65,2 %

stanDortbewertung: 76,0 %

59DGNB Zertifizierte ProjekteZ-ZWO

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DGNB KRiTeRiUM ENV1.3

umwelTverTräGliche maTerialGewiNNuNG

ziele uND relevaNz

Das Kriterium fördert die Verwendung von Materialien, deren Gewinnung und Verarbeitung aner-

kannten ökologischen und sozialen standards entsprechen.

Aspekte des Kriteriums sind der schutz der wälder, der Ausschluss von Kinderarbeit und die ein-

haltung von sozial- und Umweltstandards bei der Natursteingewinnung. Die Verwendung von zer-

tifizierten Holz und Holzwerkstoffen fördert die nachhaltige Bewirtschaftung und den Erhalt von

wäldern. Anerkannte standards in der Natursteinverarbeitung einzuhalten, verbessert die Arbeits-

bedingungen in steinbrüchen und weiterverarbeitenden Betrieben in entwicklungs- und schwellen -

ländern.

meThoDe

1. Verwendung von Holz- und Holzwerkstoffen

subtropische, tropische und boreale Hölzer dürfen nur dann verwendet werden, wenn vom liefe-

ranten des Holzes durch Vorlage eines Zertifikates die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des

Herkunftsforstes nachgewiesen wird. Als Nachweis werden daher ausschließlich Zertifikate aner-

kannt, die von einer durch den Forest Stewardship Council (FSC) akkreditierten Zertifizierungs-

gesellschaft nachprüfbar ausgestellt sind; die durch den FsC aufgestellten Grundsätze einer nach-

haltigen Forstwirtschaft sind international anerkannt. Der lieferant muss zusätzlich das Herkunfts -

land und die Holzart deklarieren. Für die Zwecke einer DGNB Zertifizierung gilt ein FSC-Zertifikat

deshalb nur in Verbindung mit dem zugehörigen CoC-Handelszertifikat „Chain of Custody“.

Als Mindestanforderung ist definiert, dass keine aus unkontrolliertem Abbau in tropischen, subtro-

pischen und borealen Klimazonen gewonnenen Hölzer verwendet werden. Die Anforderung um-

fasst sowohl das Bauwerk selbst als auch den Bauprozess. Die Verwendung von europäischen und

einheimischen Hölzern unterliegt im Rahmen der Mindestanforderung keinen Beschränkungen.

Um den wirtschaftlichen Wert zertifizierter Forstflächen zu fördern, wird die Verwendung zertifi-

zierter Hölzer besonders anerkannt. Für mitteleuropäische und einheimische Hölzer werden sowohl

das FSC-Zertifikat als auch das Zertifikat PEFC (Programme for Endorsement of Forest Certification

schemes) anerkannt.

in die Bewertung werden neben den verbauten Hölzern und Holzwerkstoffen auch Betonschal-

systeme einbezogen, wenn sie Holzwerkstoffplatten enthalten. Für die verwendeten systeme sind

die technischen Datenblätter bzw. nach Bedarf die Angaben zur nachhaltigen Holzherkunft der

Hersteller zu dokumentieren.

Die Anforderungen des Kriteriums sind spätestens in der Ausführungsplanung zu beachten und in

der Ausschreibung umzusetzen.

123Ökologische QualitätUMwelTVeRTRäGliCHe MATeRiAlGewiNNUNG

Page 38: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

Qualitätsstufe 1 beschreibt den Mindeststandard. Als Unterschreitung dieses Mindeststandards gilt,

wenn nicht zertifizierte tropische, subtropische oder boreale Hölzer verwendet wurden. Für diesen

Fall wird kein Punkt gewährt.

Bei der Verwendung von Betonschalungen aus tropischen und subtropischen Hölzern ist eine ent-

sprechende FSC- Zertifizierung vorzulegen.

Für den seltenen Fall, dass im Gebäude selbst bzw. während des Bauprozesses nachweislich kein

Holz verwendet wird, wird dies als Qualitätsstufe 3 bewertet.

Die Anforderungen und Bewertungen gliedern sich in drei Qualitätsstufen:

Qualitätsstufe 1

Die Verwendung von europäischen Hölzern unterliegt keinen Beschränkungen. Tropische, subtropi-

sche und boreale Hölzer aus nicht zertifizierter Herkunft dürfen nicht verwendet werden. Für klein-

teilige Verwendungen von tropischen, subtropischen und borealen Hölzern oder Holzwerkstoffen

unter 50% der verbauten Hölzer oder Holzprodukte wird ein adäquater Nachweis in Form eines

FSC-Zertifikats vorgelegt.

Qualitätsstufe 2

Mindestens 50 % aller verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe stammen aus

nachhaltiger Forstwirtschaft. Für Hölzer aus europäischer Herkunft kann als Nachweis sowohl die

PEFC-Zertifizierung als auch die FSC-Zertifizierung sowie das jeweils zugehörige CoC-Handels-

zertifikat des Lieferanten vorgelegt werden.

Qualitätsstufe 3

wie Qualitätsstufe 2, jedoch stammen mindestens 80 % aller verbauten Hölzer, Holzprodukte und/

oder Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Forstwirtschaft.

2. Verwendung von Natursteinen

in diesem indikator ist aktuell nur eine Qualitätsstufe zu bewerten.

Qualitätsstufe 1

Grundsätzlich gilt, dass nur Natursteine verwendet werden dürfen, die frei von Kinder- und Zwangs -

arbeit hergestellt wurden. Die Verwendung von Natursteinen aus ländern der eU unterliegt keinen

Beschränkungen, da die Mindestanforderung durch die europäische sozialgesetzgebung geregelt

ist. Als Nachweis hierfür muss die Ce-Kennzeichnung des verwendeten Produkts vorgelegt werden.

Für Natursteine aus Nicht-eU-staaten muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der

ilo-Konvention 182 erfüllt sind und dass unangekündigte, unabhängige Kontrollen in den stein -

DGNB HandbuchNeUBAU BüRo- UND VeRwAlTUNGsGeBäUDe, VeRsioN 2012

124

Page 39: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

brüchen stattfinden. Produkte mit dem XertifiX und Fair Stone Siegel erfüllen die genannten

Anforderungen. Die Konformität anderer siegel wird im einzelfall überprüft.

Für den seltenen Fall, dass nachweislich kein Naturstein im Gebäude und auf dem Grundstück ver-

wendet wird, wird dies aus rechnerischen Gründen wie Qualitätsstufe 1 bewertet.

Die Verwendung von Natursteinen aus ländern der eU unterliegt keinen Beschränkungen.

Natursteine aus nicht zertifizierter Herkunft außerhalb der EU dürfen nicht verwendet werden. Für

Natursteine aus Nicht-eU-staaten wird ein adäquater Nachweis vorgelegt.

BewerTuNG

1. Verwendung von Holz- und Holzwerkstoffen

TABELLE 1

Beschreibung clP

Nachweis der Qualitätsstufe 1 10

Nachweis der Qualitätsstufe 2 25

Nachweis der Qualitätsstufe 3 45

TABELLE 2

anforderungen schalungshölzer clP

Nachweis, dass alle verwendeten schalungshölzer je nach Herkunft

FSC- oder PEFC – zertifizierter Herkunft sind

5

125Ökologische QualitätUMwelTVeRTRäGliCHe MATeRiAlGewiNNUNG

Page 40: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

2. Verwendung von Natursteinen

TABELLE 3

Beschreibung clP

Nachweis der Qualitätsstufe 1 50

Bewertungsmaßstab

Als Voraussetzung für die Bewertung dieses Kriteriums müssen im indikator 1 mindestens 10 ClP

erreicht werden, ansonsten fließt das Kriterium mit 0 CLP in die Gesamtbewertung ein.

TABELLE 4 Bewertungsmaßstab

checklistenpunkte (clP) Bewertungspunkte (BwP)

Grenzwert G 10 1

referenzwert r 80 5

zielwert z 100 10

erforDerliche Nachweise

1. 1. Verwendung von Holz- und Holzwerkstoffen

Tropische, subtropische und boreale Hölzer

�� Handelszertifikat (CoC) des Lieferanten�� Lieferschein oder Rechnung des Lieferanten (Bestätigung Herkunft und Zertifikat des

Holzes und Namen des zu zertifizierenden Projektes)�� Bestätigung, dass tropische, subtropische und boreale Hölzer aus nicht zertifizierter

Herkunft bei dem zu zertifizierendem Projekt nicht verwendet worden sind

DGNB HandbuchNeUBAU BüRo- UND VeRwAlTUNGsGeBäUDe, VeRsioN 2012

126

Page 41: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

Mitteleuropäische Hölzer

�� Handelszertifikat (CoC) des Lieferanten�� Lieferschein oder Rechnung des Lieferanten (Bestätigung Herkunft und Zertifikat des

Holzes und Namen des zu zertifizierenden Projektes)�� Nachweis der Registrierungsnummer des PEFC-Forstzertifikates in Lieferdokumenten (bei

Prozentsatzmethode in CoC-Zertifikat)

Produktlabel

�� Für Produkte mit FSC- oder PEFC Label sind gleichfalls das Handelszertifikat (CoC) der

lieferanten oder Hersteller vorzulegen. Bei Produktlabeln kann dies auch in Form eines

technischen Datenblattes erfolgen.�� Lieferschein oder Rechnung des Lieferanten (Bestätigung Herkunft und Zertifikat des

Holzes und Namen des zu zertifizierenden Projektes)

Betonschalungen

�� erklärung, dass alle verwendeten schalungshölzer je nach Herkunft FsC oder PeFC zerti-

fizierter Herkunft sind und dass ein Handelszertifikat vorliegt. Dies kann auch in Form ei-

nes technischen Datenblattes erfolgen.�� Lieferschein oder Rechnung des Lieferanten (Bestätigung Herkunft und Zertifikat des

Holzes und Namen des zu zertifizierenden Projektes)

Allgemein erforderliche Angaben:

�� Quantifizierung des verwendeten Holzes (mittels Bauteilkataloges der Ökobilanz oder

gewerkeweise auf Grundlage der Ausschreibungen) über das Volumen�� Angabe der Holzart der verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe

2. Verwendung von Natursteinen

�� Ce-Kennzeichnung des Produktes (Ce-logo in Verbindung mit einer vierstelligen

Kennnummer (Identifikationsnummer))�� Zertifikate XertifiX, Fair Stone�� sonstige siegel und Bescheinigungen (Produktbezeichnung, Aussteller des Dokuments,

Ausstellungsdatum und Unterschrift, Konformität mit der ilo-Konvention 182)�� Quantifizierung des verwendeten Holzes (mittels Bauteilkataloges der Ökobilanz oder

gewerkeweise auf Grundlage der Ausschreibungen) über das Volumen

127Ökologische QualitätUMwelTVeRTRäGliCHe MATeRiAlGewiNNUNG

Page 42: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

liTeraTurhiNweise

�� Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR e.V.: Bescheinigungen, Siegel und Zertifizierungen in

der Natursteinbranche - ein Vergleich. Juli 2009�� Bundesamt für Naturschutz. informationsblatt über den Handel mit Holz geschützter

Arten innerhalb der europäischen Union (eU)�� Bundesamt für Naturschutz. information des Bundesamtes für Naturschutz. liste der im

wA und der Vo(eG) Nr. 338/97 geschützten Holzarten. Februar 2012�� Bundesamt für Naturschutz. information des Bundesamtes für Naturschutz. Holzverbote.

April 2011�� wiN=wiN. Fair stone Umwelt- und sozialstandard. November 2010�� XertifiX�� internationale Arbeitsorganisation. übereinkommen 182. Genf. November 2000

DGNB HandbuchNeUBAU BüRo- UND VeRwAlTUNGsGeBäUDe, VeRsioN 2012

128

Page 43: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)
Page 44: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

Ziele uND RelevaNZ

Je leichter sich ein Gebäude an veränderte anforderungen anpassen lässt, desto günstiger wirkt

sich das auf die akzeptanz der Nutzer, seine Lebensdauer und die Lebenszykluskosten aus. Gute

Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität vermindern daher das risiko eines Leerstands und tragen

langfristig zum wirtschaftlichen erfolg der immobilie bei. Das Ziel ist es deshalb, das Gebäude so

flexibel wie möglich zu konzipieren und eine möglichst große Fähigkeit zur Umnutzung

einzuplanen.

Zusätzliche Erläuterung

Die arbeits-, wohn- und Lebenswelten verändern sich durch technische und gesellschaftliche

Entwicklungen. Daraus ergibt sich, dass auch Gebäude besonders effizient, flexibel und umnutzbar

sein müssen. Die anpassung eines Gebäudes kann durch vom Nutzer bewirkte Umstrukturierungen

oder änderung in der Nutzung (z. B. durch einen Mieterwechsel) erforderlich werden.

Aus ökonomischer Sicht bewertet man die Flächeneffizienz. Als Indikator für die Wirtschaftlichkeit

der Flächen betrachtet man die relation von nutzbaren bzw. vermietbaren Flächen zur Gesamt-

fläche des Gebäudes.

Dieses Kriterium hat einen engen Bezug zur technischen Qualität: Kriterium teC1.4 bewertet die

anpassungsfähigkeit der technischen systeme.

Definitionen

Flexibilität: die anpassung der Gebäudestruktur auf nutzungsinterne änderungen (z. B.

einzelbüros werden zu Großraumbüros)

Umnutzung: die anpassung der Gebäudestruktur auf eine andere Nutzung (z. B. Büronutzung

auf Hotelnutzung)

meThoDe

Die Flexibilität und die Umnutzungsfähigkeit des betrachteten Bauwerks werden anhand spezifi-

scher Checklisten abgefragt und bewertet.

Grundlage der Betrachtung ist die nutzbare Fläche. Diese wird je nach Nutzungsprofil und der gel-

tenden Praxis im Marktsegment definiert:

�� nach gif (Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e. V.):

MF-G (Mietfläche für gewerblichen Raum) / BGFa (= MF-o + MF-G nach gif)

DGNB KriteriUM ECO2.1

flexiBiliTäT uND umNuTZuNGsfähiGkeiT

209Ökonomische QualitätFLeXiBiLität UND UMNUtZUNGsFäHiGKeit

Page 45: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

Die Mietfläche MF gilt hier für überdeckte und vollseitig umschlossene Flächen (analog der

Definition nach DIN 277: Bereich a)

�� nach DIN 277-2:

NFa (Nutzfläche, Bereich a) / BGFa

oder gegebenenfalls weitere vergleichbare regelwerke, die in der Praxis verwendet werden

es werden folgende indikatoren untersucht:

Gebäudegeometrie

1. Flächeneffizienz

Zur Ermittlung der Flächeneffizienz wird je nach Nutzungsprofil und der geltenden Praxis im

Marktsegment die entsprechende Vorgabe zur Definition der nutzbaren Fläche ins Verhältnis der

BGFa (Brutto­Grundfläche, Bereich a nach DIN 277­1) gesetzt:

Nutzbare Fläche nach obiger Definition / BGFa

Dabei ist zu beachten:

�� Verkehrsflächen innerhalb von Nutzungseinheiten, die frei nutzbar sind, gehören zur

Nutzfläche.�� Notwendige Flure vor Fluchttreppenhäuser, die von zwei Nutzungseinheiten genutzt

werden, gehören zur Verkehrsfläche.�� Flure innerhalb einer Nutzungseinheit vor einem Fluchttreppenhaus gehören zur

Nutzfläche (ausschließliche Nutzung durch eine Nutzungseinheit).

2. Geschosshöhe

Die Höhe kann bei einem Projekt anhand der Planunterlagen, bei einem Bestandsgebäude auch

durch Messen ermittelt werden.

Variiert die raumhöhe innerhalb eines raumes, z. B. im Dachgeschoss, so ist die mittlere raumhöhe

maßgebend.

als raumhöhe gilt hier das rohbaumaß = oberkante rohfußboden bis Unterkante rohdecke.

3. Gebäudetiefe

Die Gebäudetiefe kann anhand der Planunterlagen, je nach Baufortschritt auch durch Messen er-

mittelt werden.

es werden zwei Fälle unterschieden. im regelfall (mit ein- oder mehrhüftiger erschließung) wird die

gesamte Gebäudetiefe von außenkante außenwand zu außenkante außenwand gemessen. im

Bereich von erschließungskernen (z. B. bei Punkt-(hoch-)häusern oder Kopfbauten) wird die Gebäude -

DGNB HandbuchNeUBaU Büro- UND VerwaLtUNGsGeBäUDe, VersioN 2012

210

Page 46: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

tiefe vor dem Kern, also die entfernung von außenkante Kernwand zur außenkante außenwand,

gemessen.

Die Gebäudetiefe muss zwischen den beiden Fassaden auf 70 % der Fassadenlänge verfügbar sein

(keine innen liegenden schächte, treppenhäuser oder aufzüge).

Möglichkeit zur Aufteilung in mehrere Nutzungseinheiten

4. Vertikale Erschließung

Die Anordnung der Treppen und Aufzüge beeinflusst die Flexibilität hinsichtlich der Größe der

Nutzungseinheiten (und erlaubt u. U. auch eine sinnvolle erschließung anderer Nutzungen, wie z. B.

Büros oder Wohnungen). Für das Regelgeschoss wird die Bruttogrundfläche BGF nach DIN 277 je

erschließungskern betrachtet. Je kleiner diese ist, umso kleinteiliger lässt sich das Gebäude grund-

sätzlich aufteilen. es sind nur erschließungskerne mit rettungsweg zu betrachten. Für Gebäude mit

mehr als drei Geschossen zählen nur Kerne mit aufzug.

5. Grundrissaufteilung

Bei einer teilung in kleinere Nutzungseinheiten sind entsprechend der aufteilung mehrere sanitär-

einheiten notwendig. Diese sollten bereits in bestimmter Quantität vorhanden sein, oder es. sollten

anschlüsse installiert sein, sodass sanitäreinheiten nachgerüstet werden können.

Führen rettungswege nicht durch eine andere Nutzungseinheit, können einzelne einheiten besser

dem Nutzer bzw. der Nutzung angepasst werden. Dies trägt zu einer höheren Verwertbarkeit des

Gebäudes bei.

6. Konstruktion

Die Baukonstruktion wird auf bestimmte Bauteile hin untersucht, deren Beschaffenheit die

Umnutzung von Gebäuden beeinflusst:

�� innenwände�� trennwände�� Nutzlastreserven

7. Technische Gebäudeausrüstung

Die Umnutzungsfähigkeit der technischen Gebäudeausrüstung wird anhand folgender Parameter

untersucht:

�� Lüftung / Klimatechnik�� Kühlung�� Heizung�� wasser

211Ökonomische QualitätFLeXiBiLität UND UMNUtZUNGsFäHiGKeit

Page 47: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

Nutzungsspezifische Beschreibung der Methode

Für die Definition der nutzbaren Fläche sind hier bevorzugt die gif­Richtlinien zu verwenden – so

wie es bei der Bürovermietung in Deutschland weitgehend üblich ist. Nur falls diese am standort

(stadt) nachweislich nicht marktüblich sind, kann die Berechnung alternativ nach DiN 277-2 erfol-

gen.

es wird das Verhältnis von MF-G (überdeckt und vollseitig umschlossen) zu BGFa bewertet.

BeweRTuNG

1. Flächeneffizienz

TABEllE 1

Flächeneffizienzfaktor clP

> 0,48 1

0,60 5

0,75 10

2. Geschosshöhe

TABEllE 2

Geschosshöhe clP

> 3,00 m 10

DGNB HandbuchNeUBaU Büro- UND VerwaLtUNGsGeBäUDe, VersioN 2012

212

Page 48: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

3. Gebäudetiefe

TABEllE 3

Gebäudetiefe clP

10,00 m < vorhandene Gebäudetiefe < 16,50 m 5

12,50 m < vorhandene Gebäudetiefe < 14,50 m 10

4. Vertikale Erschließung

TABELLE 4

Geschossweise Betrachtung des Verhältnisses Bruttogrundfläche / Anzahl

Erschließungskerne

clP

BGF Etage/N Erschließungskern ≤ 1200 m² 1

BGF Etage/N Erschließungskern ≤ 600 m² 5

BGF Etage/N Erschließungskern ≤ 400 m² 10

5. Grundrissaufteilung

Die Checklistenpunkte können in diesem indikator addiert werden.

TABELLE 5

Grundriss clP

Bei einer teilung in Nutzungseinheiten von 400 m² sind entsprechende

sanitäreinheiten vorhanden, oder die anschlüsse sind so weit vorhan-

den, dass sie nachgerüstet werden können.

5

rettungswege einer Nutzungseinheit führen nicht durch eine andere

Nutzungseinheit.

5

213Ökonomische QualitätFLeXiBiLität UND UMNUtZUNGsFäHiGKeit

Page 49: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

6. Konstruktion

Die Checklistenpunkte können in diesem indikator addiert werden.

TABEllE 6

konstruktion clP

innenwände sind weitestgehend nicht tragend. 2,5

trennwände können an jeder Fassadenachse des Grundrasters ohne

eingriff in Boden oder Decke eingebaut werden.

2,5

trennwände können wiederverwendet werden. 2,5

Nutzlastreserven für vielfältige Umnutzungen sind in der statischen

Berechnung berücksichtigt und vorhanden.

2,5

7. Technische Gebäudeausrüstung

TABEllE 7

Lüftungsklima clP

Die Verteilungen und anschlüsse der Lüftung/Klimatechnik sind der-

art flexibel geplant, dass sie bei einer geänderten Raumsituation bzw.

Umgestaltung nur mit erheblichen baulichen Maßnahmen angepasst

werden können.

1

Die Verteilungen und anschlüsse der Lüftung/Klimatechnik sind der-

art flexibel geplant, dass sie bei einer geänderten Raumsituation bzw.

Umgestaltung mit einfachen baulichen Maßnahmen angepasst werden

können.

7

Die Verteilungen und anschlüsse der Lüftung/Klimatechnik sind der-

art flexibel geplant, dass sie bei einer geänderten Raumsituation bzw.

Umgestaltung ohne bauliche Maßnahmen angepasst werden können.

10

DGNB HandbuchNeUBaU Büro- UND VerwaLtUNGsGeBäUDe, VersioN 2012

214

Page 50: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

TABEllE 8

Kühlung clP

Die Verteilungen und Anschlüsse der Kühlung sind derart flexibel ge-

plant, dass sie bei einer geänderten raumsituation bzw. Umgestaltung

nur mit erheblichen baulichen Maßnahmen angepasst werden können.

1

Die Verteilungen und Anschlüsse der Kühlung sind derart flexibel ge-

plant, dass sie bei einer geänderten raumsituation bzw. Umgestaltung

mit einfachen baulichen Maßnahmen angepasst werden können.

7

Die Verteilungen und Anschlüsse der Kühlung sind derart flexibel ge-

plant, dass sie bei einer geänderten raumsituation bzw. Umgestaltung

ohne bauliche Maßnahmen angepasst werden können.

10

TABEllE 9

heizung clP

Die Verteilungen und Anschlüsse der Heizung sind derart flexibel ge-

plant, dass sie bei einer geänderten raumsituation bzw. Umgestaltung

nur mit erheblichen baulichen Maßnahmen angepasst werden können.

1

Die Verteilungen und Anschlüsse der Heizung sind derart flexibel ge-

plant, dass sie bei einer geänderten raumsituation bzw. Umgestaltung

mit einfachen baulichen Maßnahmen angepasst werden können.

7

Die Verteilungen und Anschlüsse der Heizung sind derart flexibel ge-

plant, dass sie bei einer geänderten raumsituation bzw. Umgestaltung

ohne bauliche Maßnahmen angepasst werden können.

10

215Ökonomische QualitätFLeXiBiLität UND UMNUtZUNGsFäHiGKeit

Page 51: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

TABEllE 10

wasser clP

Die Verteilungen und anschlüsse der vertikalen wC – anschlüsse sind

derart flexibel geplant, dass sie bei einer geänderten Raumsituation

bzw. Umgestaltung nur mit erheblichen baulichen Maßnahmen ange-

passt werden können.

1

Die Verteilungen und anschlüsse der vertikalen wC – anschlüsse sind

derart flexibel geplant, dass sie bei einer geänderten Raumsituation

bzw. Umgestaltung mit einfachen baulichen Maßnahmen angepasst

werden können.

7

Die Verteilungen und anschlüsse der vertikalen wC – anschlüsse sind

derart flexibel geplant, dass sie bei einer geänderten Raumsituation

bzw. Umgestaltung ohne bauliche Maßnahmen angepasst werden

können.

10

Bewertungsmaßstab

TABEllE 11 Bewertungsmaßstab

Checklistenpunkte (CLP) Bewertungspunkte (BWP)

Grenzwert G 20 1

Referenzwert R 50 5

Zielwert Z 100 10

DGNB HandbuchNeUBaU Büro- UND VerwaLtUNGsGeBäUDe, VersioN 2012

216

Page 52: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

eRfoRDeRliche Nachweise

1. Flächeneffizienz

�� Berechnung der MF-G bzw. NFa und aufstellung der herangezogenen Flächen�� Berechnung der BGFa und aufstellung der herangezogenen Flächen�� Berechnung des Flächeneffizienzfaktors

2. Geschosshöhe

�� Darstellung der Höhen in auszügen aus den schnittplänen

3. Gebäudetiefe

�� Darstellung in Grundriss- und / oder schnittplänen

4. Vertikale Erschließung

�� Darstellung in Grundrissplänen�� Berechnung des Verhältnis Bruttogrundfläche / anzahl erschließungskerne

5. Grundrissaufteilung

�� Darstellung in Grundrissplänen

6. Konstruktion

�� Darstellung der tragenden und nicht tragenden Bauteile in Grundrissplänen �� Fotodokumentation�� Detailzeichnungen der Decken- und Bodenanschlüsse, Produktnachweis�� Plausibler Nachweis der Berechnung von Nutzlastreserven

7. Technische Gebäudeausrüstung

�� auszüge aus den tGa-Plänen bezüglich der Verteilungen und anschlüsse der Lüftung/

Klimatechnik, Kühlung, Heizung und der sanitären anlagen�� Fotodokumentation

217Ökonomische QualitätFLeXiBiLität UND UMNUtZUNGsFäHiGKeit

Page 53: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

liTeRaTuRhiNweise

�� DIN 277­1. Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau – Teil 1:

Begriffe, ermittlungsgrundlagen. Berlin: Beuth Verlag. Februar 2005�� Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. (gif): Grundflächen und

rauminhalte von Bauwerken im Hochbau. Fassung 2005

DGNB HandbuchNeUBaU Büro- UND VerwaLtUNGsGeBäUDe, VersioN 2012

218

Page 54: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)
Page 55: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

ziele uND relevaNz

leistungsfähigkeitundZufriedenheitdesNutzersebensowiederEnergieverbrauchimGebäude

hängenengmitdenmöglichkeitenzusammen,diederNutzerzurindividuellenBeeinflussungdes

raumklimashat.wichtigeFaktorenfüreinemöglichsthoheakzeptanzdesraumklimassinddie

thermischeBehaglichkeit,dieQualitätderinnenraumluft,derGeräuschpegelunddieBeleuchtung.

ZieldesKriteriumsistesdeshalb,demNutzereinemöglichstgroßeEinflussnahmeaufdieBereiche

lüftung,Sonnenschutz,Blendschutz,temperatur(innerhalbundaußerhalbderHeizperiode),

tageslichtundKunstlichtzuermöglichen.

Zusätzliche Erläuterung

DasKriteriumbetrachtetdiefolgendenindikatoren:

�� lüftung�� temperatur�� tages-undKunstlicht�� Bedienerfreundlichkeit

maßnahmen,diedemNutzereinemöglichstgroßeEinflussmöglichkeitaufdasjeweiligeraum-

klimaeröffnen,steigerndieBehaglichkeitamarbeitsplatzbzw.imwohnraum.DieFörderungder

BehaglichkeitführtwiederumzueinergesteigertenZufriedenheitundleistungsfähigkeitdes

Nutzers.DiefrühzeitigeintegrationentsprechendermaßnahmenindiePlanungwirddeshalbposi-

tivbewertet.

meThoDe

DiemöglichkeitendesNutzerszurEinflussnahmewerdenanhandeinerchecklistebeurteilt.im

rahmenderchecklistewerdendiefolgendenindikatorenbetrachtet:

1. lüftung

DerluftaustauschstellteineVersorgungdesNutzersmitFrischluftsicher.inderBewertungwird

unterschiedeninFensterlüftungundkontrolliertelüftungüberraumlufttechnischeanlagen.

2. Sonnenschutz

DerSonnenschutzsolleineüberhitzungeinesGebäudesdurchabsorption(z. B.durchauskragen-

deElemente)oderreflexion(z. B.durchaußenliegendeBehänge)vermeiden.Dabeisolltendie

DGNBKritEriumSOC1.5

eiNfluSSNahme DeS NuTzerS

303SoziokulturelleundfunktionaleQualitätEiNFluSSNaHmEDESNutZErS

Page 56: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

Fensterflächenmöglichstvollständigverschattetsein.BeispielefüreinenSonnenschutz,derdem

NutzereineEinflussnahmeermöglicht,sindmarkisen,Jalousien,beweglichelamellen,bewegliche

perforierteBleche,KlapplädenundandereElemente,diederNutzerinderanordnungverändern

kann.SonnenschutzverglasungundstarreElementekönnennichtvomNutzerbeeinflusstwerden

undwerdendeshalbnichtanerkannt.DerSonnenschutzmussentwederzwischendenScheiben

oderanderFassadenaußenseiteangebrachtsein.EinegeeigneteGesamtenergiedurchlässigkeitg

liegtimwellenlängenbereichvon300bis2500nm.

abweichendeSonnenschutzmaßnahmensindeindeutignachzuweisen.

3. Blendschutz

DerBlendschutzdienteinermöglichstgleichmäßigenVerteilungderleuchtdichteimraumunder-

zeugtdiffuseslicht.Diesermöglichteinblendfreiesarbeiten.DerBlendschutzmussnurbedarfsbe-

zogenangebrachtwerden.BeispielefürgeeignetenBlendschutzsindtextileVorhänge,raffstores,

Folienrollosoderlamellenvorhänge,dieaufderScheibeninnenseiteoderimScheibenzwischen-

raumangebrachtsind.außenliegendeJalousienstellenkeinenausreichendenBlendschutzdar.

abweichendeBlendschutzmaßnahmensindeindeutignachzuweisen.

4. Temperaturen während der Heizperiode

DiemöglichkeitzurBeeinflussungdertemperaturineinemraumodereinerZoneistsozugestal-

ten,dassderNutzerdavonVorteilehat.DieÖffenbarkeiteinesFenstersgiltfürdieZweckedieses

KriteriumsnichtalsmöglichkeitzurEinflussnahme,daderNutzerhierdurchkeinenaktivenEinfluss

aufdietemperaturnehmenkann.EswirddeshalbexplizitnachderEinstellbarkeitdertemperatur

gefragt.

5. Temperaturen außerhalb der Heizperiode

Gleichemethodewie(4)

6. Steuerung des Tages- und Kunstlichts

DerNutzersolldiemöglichkeithaben,inabhängigkeitdertageslichtsituationdieseszureduzieren

bzw.beiBedarfgeeignetesKunstlichtzuzuschalten.

7. Bedienfreundlichkeit

EinemaximaleEinflussnahmedurchdenNutzerkannangenommenwerden,wenndieserindividu-

ellimraumbzw.inderZoneentsprechendeKomforteinstellungenvornehmenkann.

Definitionen:

Zone:EineZoneisteinBereichfür1bis3Nutzerinnerhalbeinesraumes(z.B.Großraumbüro).

AbschnittweisemeinteinesichausderNutzungergebendeunterteilungeinesraumes.

Flächenbezug:

DerNachweiserfolgtfür80 %derjeweiligenräumederHauptnutzung.

DGNBHandbuchNEuBauBüro-uNDVErwaltuNGSGEBäuDE,VErSioN2012

304

Page 57: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

BewerTuNG

1. lüftung

TaBelle 1

Beschreibung clP

imraumbeeinflussbarerraumweiserluftaustausch 7

raumweisebedarfsabhängigeraumluftqualitätsregelungmitindividu-

ellenEinstellmöglichkeiten

14

2. Sonnenschutz

TaBelle 2

Beschreibung clP

imraumbeeinflussbarerSonnenschutz 7

inZonebeeinflussbarerSonnenschutz 14

3. Blendschutz

TaBelle 3

Beschreibung clP

imraumbeeinflussbarerBlendschutz 7

inZonebeeinflussbarerBlendschutz 14

4. Temperaturen während der Heizperiode

TaBelle 4

Beschreibung clP

imraumeinstellbaretemperatur 7

inZoneeinstellbaretemperatur 14

305SoziokulturelleundfunktionaleQualitätEiNFluSSNaHmEDESNutZErS

Page 58: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

5. Temperaturen außerhalb der Heizperiode (Kühlung)

TaBelle 5

Beschreibung clP

imraumeinstellbaretemperatur 7

inZoneeinstellbaretemperatur 14

6. Steuerung von Tages- und Kunstlicht

TaBelle 6

Beschreibung clP

imraumbeeinflussbarestages-undKunstlicht 7

inZonebeeinflussbarestages-undKunstlicht 14

7. Bedienfreundlichkeit

TaBelle 7

Beschreibung clP

BedienfunktionendervorhandenenGewerkeim Raum / in der Zone

über separate Bediengeräte (z. B.Schalter)

7

BedienfunktionendervorhandenenGewerkeimraum / Zone über

zentrale lösungenimraum / Zone

12

anzeige-(außerSonnen-undBlendschutz)undBedienfunktionender

vorhandenenGewerkeimraum / Zone

(lüftung,temperaturundBeleuchtung,Sonnen-undBlendschutz)

über zentrale lösungenimraum / Zone

16

DGNBHandbuchNEuBauBüro-uNDVErwaltuNGSGEBäuDE,VErSioN2012

306

Page 59: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

Bewertungsmaßstab

TaBelle 8 Bewertungsmaßstab

checklistenpunkte (clP) Bewertungspunkte (BwP)

Grenzwert G 14 1

referenzwert r 50 5

zielwert z 100 10

erforDerliche NachweiSe

1. lüftung

�� auszugausdemlüftungskonzeptfürdasGebäudemitGrundzügenderPlanung,we-

sentlichenannahmenzumGebäudeundzumNutzenergiebedarffürdieenergetische

luftaufbereitunggemäßDiNV18599

2. Sonnenschutz

�� angabenzurSonnenschutzanlage,z. B.inFormvonDatenblätterndesHerstellers�� BeschreibungderSonnenschutzanlageunterNennungvonProduktenundHerstellern

mitangabenzuartundumfangderEingriffsmöglichkeitenbzw.derSteuerung

3. Blendschutz

�� angabenzumBlendschutz,z. B.inFormvonDatenblätterndesHerstellers�� BeschreibungderBlendschutzanlageunterNennungvonProduktenundHerstellernmit

angabenzuartundumfangderEingriffsmöglichkeitenbzw.derSteuerung

4. Temperaturen während der Heizperiode

�� angabenzurHeizungsanlage,z. B.inFormvonDatenblätterndesHerstellers�� ausformuliertesHeizungskonzeptmitangabenzudenverbautenKomponenten,der

SteuerungundderrelevantenKennwerte,wiez. B.Systemtemperaturen

307SoziokulturelleundfunktionaleQualitätEiNFluSSNaHmEDESNutZErS

Page 60: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

�� Nachweis,wieeineHeizungsanlagegesteuertwirdundinwelchenEinheiten(zonenwei-

seoderraumweise)derNutzerEinflusshat�� NachweisüberdiemöglicheSteuerungfürdenNutzer,z. B.durcheine

Fotodokumentation

5. Temperaturen außerhalb der Heizperiode

�� angabenzurKühlung / Klimaanlage,z. B.inFormvonDatenblätterndesHerstellers�� ausformuliertesKühlungs- / Klimatisierungskonzeptmitangabenzudenverbauten

Komponenten,derSteuerungundderrelevantenKennwerte,wiez. B.

Systemtemperaturen

6. Steuerung des Tages- und Kunstlichtes

�� angabezuart,mengeundEinbauortderimGebäudeeingesetztenlichtlenkungs-,

Sonnen-undBlendschutzsystemeunterNennungvonHerstellerundProdukten,z. B.in

FormvonDatenblättern�� angabederProdukteundHerstellerfürdieBeleuchtungderBüroarbeitsplätze,z. B.in

FormvonDatenblätternderHersteller�� Sindarbeitsplätzeunterschiedlichausgestattet,sosindalle„ausstattungstypen“zudo-

kumentierenundindieBewertungeinzubeziehen.

7. Bedienfreundlichkeit

�� angabenzudenBedien-undanzeigefunktionendervorhandenenGewerkelüftung,

Sonnen-undBlendschutz,temperaturundBeleuchtung,z. B.inFormerstellterKonzepte

undeinerFotodokumentation

DGNBHandbuchNEuBauBüro-uNDVErwaltuNGSGEBäuDE,VErSioN2012

308

Page 61: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)
Page 62: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

voRBemeRkuNG

Im Büro- und Verwaltungsbau ist es unbedeutend, ob schalltechnische Beeinträchtigungen und

Störungen aus dem nutzereigenen oder aus fremden Bereichen resultieren. Daher gelten hier, ent-

gegen den Ausführungen der DIN 4109, die unten aufgeführten Anforderungen – unabhängig da-

von, ob sie zu den eigenen oder fremden Teilbereichen des Gebäudes gehören.

Ziele uND RelevaNZ

eine akustische Mindestqualität sicherzustellen ist unerlässliche Voraussetzung für die bestim-

mungsgemäße Nutzung eines Gebäudes. Die schalltechnische Qualität eines Raumes bestimmt we-

sentlich die akustische Behaglichkeit und das Zufriedenheitsgefühl der Nutzer. Die baurechtlich ein-

geführten Mindestanforderungen an den baulichen Schallschutz sind in der DIN 4109 festgelegt.

eine unterschreitung dieser Regeln ist für Neubauten und Modernisierungen mit eingriff in die

Bausubstanz unzulässig. Diese Anforderungen schließen jedoch nicht alle möglichen, sondern nur

die unzumutbaren Belästigungen aus. In Bürogebäuden ist der Schallschutz daher so zu planen,

dass die Konzentrationsfähigkeit der Menschen erhalten bleibt, der Vertraulichkeitsschutz gewahrt

wird und Personen mit eingeschränktem Hörvermögen nicht benachteiligt werden. Für ein Hotel-

gebäude bedeutet dies insbesondere, hinlängliche Verhältnisse für das Ruhebedürfnis und den

Vertrauensschutz der Hotelgäste zu schaffen. In Wohngebäuden sind für einen üblichen

Wohnkomfort teilweise höhere Werte als in der DIN 4109 angegeben anzustreben.

empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz gegenüber Schallübertragungen aus benachbarten

Bereichen sind im Beiblatt 2 der DIN 4109, VDI Richtlinie 4100 und in der DeGA – empfehlung 103

angegeben. Für ein hochwertiges Gebäude sind über diese empfehlungen hinausgehende Schall-

schutzwerte erstrebenswert. Ziel ist es hierbei nicht, die Schallschutzmaßnahmen in einem erhebli-

chen Maß über einen sinnvollen Rahmen hinaus zu steigern.

Zusätzliche Erläuterung

Für die Bewertung des Schallschutzes ist ein über die Mindestanforderungen der DIN 4109 hinaus-

gehender Schallschutz vorteilhaft. Die Schallschutzmaßnahmen sollten allerdings in einem ange-

messenen Rahmen bleiben. Im Kriterium Tec 1.2 wird geprüft, ob die Anforderungen des Schall-

schutzes gegenüber fremden Wohn- und Arbeitsräumen eingehalten werden.

Nachträgliche Verbesserungen des Schallschutzes an bestehenden Konstruktionen sind nicht oder

nur in begrenztem umfang möglich. Daher kommt den entscheidungen in der Projekt-

entwicklungs- und Planungsphase die größte Bedeutung für die spätere erfüllung des

Schallschutzes zu.

DGNB KRITeRIuM TEC1.2

schallschuTZ

385Technische QualitätScHAllScHuTZ

Page 63: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

Im Folgenden sollen einige Kenn- und Bewertungsgrößen für den Schallschutz erläutert werden:

luftschalldämmung:

R‘w: bewertetes Bauschalldämmmaß von Bauteil-Kombinationen mit Schallübertragungen

durch das trennende und entlang der flankierenden Bauteile

Rw: bewertetes Schalldämmmaß von Bauteilen bei alleiniger übertragung des betrachteten

Bauteils

R‘w,res: bewertetes resultierendes Bauschalldämmmaß von zusammengesetzten Bauteilen, z. B.

Wand mit Tür oder Fenster

Dn,f: Die Norm- Flankenpegeldifferenz beschreibt die Differenz der in zwei Räumen von ei-

ner Schallquelle in einem der beiden Räume erzeugten räumlich und zeitlich gemittel-

ten Schalldruckpegel. es wird angenommen, dass die übertragung nur über einen fest-

gelegten flankierenden Weg erfolgt (z. B. über eine unterdecke, einen Doppel- oder

Hohlraumboden oder eine Fassade). Die Größe ist nach eN ISo 10848-1 zu ermitteln.

Trittschalldämmung:

l‘n,w: bewerteter Norm-Trittschallpegel von gebrauchsfertigen Bauteilen, z. B. Decken,

Treppen.

Geräusche von Wasserinstallationen:

lAF,max,n: mit der Frequenzbewertung „A“ und der Zeitbewertung „Fast“ gemessener maxima-

ler Schalldruckpegel, bezogen auf die Bezugsabsorptionsfläche A0 = 10 m², der das

Fließgeräusch der Armatur, das einlaufgeräusch in den Sanitärgegenstand und das Ablauf-

geräusch sowie ggf. das eigengeräusch der Wasserversorgungsanlage gemeinsam

erfasst.

Geräusche von haustechnischen Anlagen und Betrieben:

lAF,max,n: mit der Frequenzbewertung „A“ und der Zeitbewertung „Fast“ gemessener maximaler

Schalldruckpegel, bezogen auf die Bezugsabsorptionsfläche A0 = 10 m²

lr: Beurteilungspegel nach TA lärm, der Beurteilungspegel wird in dB(A) angegeben und ist

nach DIN 45645 Teil 1 zu ermitteln

Nutzergeräusche:

An Nutzergeräusche werden derzeit in DIN 4109:1989-11 keine Anforderungen gestellt. unter

Nutzergeräuschen werden Geräusche verstanden, die z. B. durch das Aufstellen eines Zahn-

putzbechers auf eine Abstellplatte, heftiges Schließen des Wc-Deckels oder Türen von

Wandschränken, Rutschen in der Badewanne, urinieren (Spureinlauf) u. a. entstehen und die

hauptsächlich als Körperschall übertragen werden.

DGNB HandbuchNeuBAu BüRo- uND VeRWAlTuNGSGeBäuDe, VeRSIoN 2012

386

Page 64: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

Betätigungsspitzen bei Geräuschen aus Wasserinstallationen:

An Geräuschspitzen, die beim Betätigen von Sanitärarmaturen entstehen können und hauptsäch-

lich als Körperschall vom Rohrleitungssystem und Baukörper übertragen werden, wurden bisher in

DIN 4109:1989-11 keine Anforderungen gestellt

Weitere den Schallschutz betreffende Begriffe sind in den Normen der Reihe DIN 4109:1989-11

mit Beiblättern, in DIN eN ISo 140, DIN eN ISo 717, DIN eN 12354 und in DIN eN ISo 10052, DIN

eN ISo16032 aufgeführt und erläutert.

meThoDe

Nutzungsspezifische Beschreibung der Methode

ermittlung der Schallschutzgüte der Bauteile anhand des Schallschutznachweises, DeGA-

Schallschutzausweises bzw. den ausgeschriebenen Bauteilen. Prüfung, ob die Vorgaben der DIN

4109 sowie DIN 4109 / Beiblatt 2, DeGA empfehlung 103 eingehalten sind.

Anhand einer checkliste werden hierbei folgende Themenbereiche abgeprüft:

(1) luftschallschutz gegenüber fremden Wohn- und Arbeitsräumen und im eigenen Bereich

(Trennwände, Trenndecken, Treppenraumwände)

(2) Trittschallschutz gegenüber fremden Wohn- und Arbeitsräumen und im eigenen Bereich

(Trenndecken, Treppenläufe, Treppenpodeste)

(3) luftschallschutz gegenüber Außenlärm (Verkehrslärm, lärm aus Gewerbe- und

Industriebetrieben)

(4) Schallschutz gegenüber haustechnischen Anlagen (Wasserinstallation, sonstige

Haustechnik)

Durch das Aufstellen eines rechnerischen Schallschutznachweises und die ermittlung der Schall-

schutzgüte der projektierten Bauteile muss nachweisbar überprüft werden, ob die Anforderungen

eingehalten werden. Alle Bauteile müssen stets die jeweiligen Anforderungen erfüllen, damit die

entsprechende Qualitätsstufe erreicht ist. Die Schallschutzwerte müssen am Bau nachweisbar sein.

Die Berechnungs- und Nachweisverfahren orientieren sich an den üblichen Rechenverfahren des

allgemein anerkannten Regelwerkes.

387Technische QualitätScHAllScHuTZ

Page 65: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

1. luftschallschutz gegenüber fremden Wohn- und Arbeitsräumen und im eigenen

Bereich (Trennwände, Trenndecken, Treppenraumwände)

Fremde und eigene Bereiche werden in diesem Nutzungsprofil als gleichwertig behandelt.

Bei der Bewertung des luftschallschutzes von Wänden wird unterschieden in niedrige Anforderun-

gen und höhere Anforderungen. Die höheren Anforderungen sind zwischen Besprechungs- und

Konferenzzimmern, in Büros von leitenden Angestellten sowie anders genutzten Nachbarräumen

erforderlich.

Sind in dem Gebäude trennende Wände, z. B. aufgrund von Großraumbüros oder einer noch nicht

fixierten Planung, nicht vorhanden, kann für die Wandschalldämmungen unter folgender Voraus-

setzung die Höchstpunktzahl angesetzt werden: In einem geeigneten Raster, welches eine spätere

unterteilung in einzelbüros, 2- bis 3-Personenbüros und Besprechungszimmer erlaubt, weist die

Fassade die in der jeweiligen Bewertungsstufe angegebene bewertete Normflankenpegeldifferenz

auf. Diese Anforderung wird im Allgemeinen erfüllt, wenn je Doppelraster die entsprechende be-

wertete Normflankenpegeldifferenz erreicht wird. Die Anforderungen an den Luft- und Trittschall-

schutz von Geschossdecken sind grundsätzlich einzuhalten.

Bleibt der tatsächliche Schallschutz hinter den Möglichkeiten zurück, der aufgrund der flankieren-

den Bauteile (insbesondere Fassade, Boden und Decke) theoretisch möglich wäre, so kann durch

den Nachweis der resultierenden Normflankenpegeldifferenz das vorhandene Ausbaupotenzial be-

wertet und hierdurch eine alternative Punktzahl erreicht werden. Bezüglich der Bewertung wird auf

die vorgenannten Ausführungen (Großraumbüros) verwiesen.

2. Trittschallschutz gegenüber fremden Wohn- und Arbeitsräumen und im eigenen

Bereich (Trenndecken, Treppenläufe, Treppenpodeste)

Keine nutzungsspezifischen Erläuterungen

3. luftschallschutz gegenüber Außenlärm (Verkehrslärm, lärm aus Gewerbe- und

Industriebetrieben)

ein verbesserter Schallschutz gegenüber den Anforderungen aus der DIN 4109 führt zu Zusatz-

punkten in allen Teilstufen. Die maximalen Zusatzpunkte sind durch Nachweis der Anforderungen

nach DIN 4109 unter Berücksichtigung des Spektrumanpassungswertes für Verkehrslärm (ctr nach

DIN 717) in dem Frequenzbereich zwischen 100 und 5000 Hz zu erreichen. Der Spektrumanpas-

sungswert gilt ausschließlich für die transparenten Bauteile (Fenster).

Ist eine bedeutsame Belastung durch Außenlärm vorhanden, so ist zur erreichung des Teilziel- und

des Zielwertes ab dem lärmpegelbereich IV nach DIN 4109 eine fensterunabhängige lüftung erfor-

derlich. Dies bedeutet in der Regel eine mechanische lüftungsanlage.

4. luftschallschutz gegenüber haustechnischen Anlagen (Wasserinstallation, sonstige

Haustechnik)

Keine nutzungsspezifischen Erläuterungen

DGNB HandbuchNeuBAu BüRo- uND VeRWAlTuNGSGeBäuDe, VeRSIoN 2012

388

Page 66: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

BeweRTuNG

Die ungünstigsten Nachweisstellen sind maßgebend. Die jeweiligen Anforderungen an den

Schallschutz müssen stets von allen Bauteilen erreicht werden, damit die entsprechende

Qualitätsstufe erreicht ist.

1. luftschallschutz gegenüber fremden Wohn- und Arbeitsräumen und im eigenen

Bereich (Trennwände, Trenndecken, Treppenraumwände)

Fremde und eigene Bereiche werden in diesem Nutzungsprofil als gleichwertig behandelt.

TABEllE 1

luftschallschutz wände R’w [dB] clP

Niedrige Anforderungen Höhere Anforderungen

≥ 37 dB ≥ 42 dB 10

≥ 42 dB ≥ 47 dB 15

≥ 42 dB ≥ 50 dB 20

TABEllE 2

luftschallschutz Geschossdecken R’w [dB] clP

≥ 54 dB 10

≥ 55 dB 15

≥ 57 dB 20

Alternative Bewertung der Normflankenpegeldifferenz von flankierenden Bauteilen (Fassaden) hin-

sichtlich eines vorhandenen Ausbaupotenzials:

TABEllE 3

Normflankenpegeldifferenz Dn, f, w clP

Niedrige Anforderungen Höhere Anforderungen

≥ 45 dB ≥ 53 dB 10

389Technische QualitätScHAllScHuTZ

Page 67: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

2. Trittschallschutz gegenüber fremden Wohn- und Arbeitsräumen und im eigenen

Bereich (Trenndecken, Treppenläufe, Treppenpodeste)

TABEllE 4

Trittschallschutz Geschossdecken

l’nw [dB]

clP

≤ 53 dB 1 10

≤ 46 dB 2 15

≤ 46 dB 1 20

(1) Weich federnde Bodenbeläge dürfen nicht angerechnet werden.

(2) Weich federnde Bodenbeläge dürfen angerechnet werden.

3. luftschallschutz gegenüber Außenlärm (Verkehrslärm, lärm aus Gewerbe- und

Industriebetrieben)

TABEllE 5

luftschallschutz gegenüber außenlärm clP

DIN 4109 erfüllt 10

DIN 4109 erfüllt, um 3 dB übererfüllt 15

DIN 4109 erfüllt, um 3 dB übererfüllt und inkl. ctr 100 – 5000* 20

(*) Spektrumanpassungswert ctr nach DIN eN ISo 717 für innerstädtische Verkehrsgeräusche, nur nachzuweisen für transpa-

rente Bauteile/Fenster

liegt das Bauvorhaben vollständig oder in einzelnen Teilbereichen innerhalb des lärmpegelbe-

reiches IV oder eines darüber hinausgehenden lärmpegelbereiches (DIN 4109), ist zur erreichung

des Teil- oder Zielwertes eine fensterunabhängige lüftung erforderlich. Anderenfalls können hier

keine checklistenpunkte erreicht werden.

DGNB HandbuchNeuBAu BüRo- uND VeRWAlTuNGSGeBäuDe, VeRSIoN 2012

390

Page 68: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

4. luftschallschutz gegenüber haustechnischen Anlagen (Wasserinstallation, sonstige

Haustechnik)

TABEllE 6

luftschallschutz gegenüber haustechnischen anlagen clP

DIN 4109 erfüllt 10

DIN 4109 erfüllt, um 3 dB(A) übererfüllt 15

DIN 4109 erfüllt, um 6 dB(A) übererfüllt 20

Bewertungsmaßstab

TABEllE 7 Bewertungsmaßstab

checklistenpunkte (clP) Bewertungspunkte (BwP)

Grenzwert G 50 1

Referenzwert R 75 5

Zielwert Z 100 10

391Technische QualitätScHAllScHuTZ

Page 69: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

eRfoRDeRliche Nachweise

�� Nachweis, dass die schalltechnischen Anforderungen der angesetzten Bewertungsstufe

eingehalten werden, anhand kritischer Detailpunkte der Konstruktion (Baurechtlicher

Schallschutznachweis). übersichtliche Darstellung der ergebnisse zum luftschallschutz

mit Gegenüberstellung der erreichten Werte und der Mindestanforderungen nach DIN

4109, aus der ggfs. die übererfüllung hervorgeht�� Positionsplan der nachgewiesenen Bauteile mit zugehörigen Werten�� Messprotokolle

Die Werte müssen eindeutig in den Nachweisen markiert und den jeweiligen Indikatoren zugeord-

net werden.

Der Nachweis der einhaltung ist während der Planungsphase durch einen rechnerischen Nachweis

nach DIN 4109 / DIN eN 12354 zu erbringen. Die einhaltung der Projektierungswerte ist durch stich-

probenhafte Messungen an kritischen Stellen nachzuweisen.

Die zur Berechnung notwendigen Kenngrößen können folgenden unterlagen entnommen

werden:

�� Schallschutznachweis�� Mess- und Prüfprotokolle

liTeRaTuRhiNweise

�� DIN 4109. Schallschutz im Hochbau, inkl. Beiblätter 1 und 2. Berlin: Beuth Verlag.

November 1989�� DIN eN ISo 140: Akustik- Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen�� DIN eN ISo 717. Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen. Berlin:

Beuth Verlag. November 2006�� DIN eN 12354: Berechnung der akustischen eigenschaft von Gebäuden aus den

Bauteileigenschaften. Berlin: Beuth Verlag. Dezember 2000�� DIN 45 680, „Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der

Nachbarschaft“, Ausgabe 1997�� DIN 45-680-1 Beiblatt 1, „Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen

in der Nachbarschaft - Hinweise zur Beurteilung bei gewerblichen Anlagen“, Ausgabe

1997�� Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA

lärm, Technische Anleitung zum Schutz gegen lärm), Ausgabe 1998

DGNB HandbuchNeuBAu BüRo- uND VeRWAlTuNGSGeBäuDe, VeRSIoN 2012

392

Page 70: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)
Page 71: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

ziele uND relevaNz

eine integrale Planung ist die Grundlage für die Planung und Projektrealisierung eines nachhaltigen

Gebäudes: wenn sich alle unterschiedlichen Projektbeteiligten frühzeitig miteinander abstimmen,

verbessert das maßgeblich den Planungsprozess und das endergebnis.

Zusätzliche Erläuterung

Die integrale Planung umspannt die gesamte realisierung eines Gebäudes: Sie beginnt bei der

Projektentwicklung und endet mit der Fertigstellung. Integrale Planung hat zum Ziel, dass alle am

Planungsprozess beteiligten Akteure gleichzeitig und gleichberechtigt lösungen erarbeiten.

wichtigste Grundlage ist ein interdisziplinäres Planungsteam, das zusammen mit dem Bauherrn

und Nutzer ein ganzheitliches Konzept für eine nachhaltigkeitsorientierte Gesamtstrategie er ar-

beitet.

Für die Bewertung wird daher geprüft, ob ein interdisziplinäres Planungsteam vorhanden ist und

ob die Nutzer und die Öffentlichkeit am Planungsprozess beteiligt wurden. Darüber hinaus wird

geprüft, ob für das Gebäude ein Pflichtenheft mit Planungszielen für Nachhaltigkeit erarbeitet und

umgesetzt wurde.

meThoDe

1. Interdisziplinäres Planungsteam

ein interdisziplinäres Planungsteam deckt die wichtigsten Disziplinen des Projekts ab: z. B. einen

Architekten, tragwerksplaner, tGA-Planer, Materialökologen, Facility Manager oder Bauphysiker.

Ab der leistungsphase 3 bis 7 (HOAI § 33) sind interdisziplinäre Planungsteams nachzuweisen.

2. Nutzerbeteiligung

Die späteren Nutzer oder Nutzervertreter (z. B. Betriebsrat) in die Planung einzubeziehen erhöht in

der regel deren Akzeptanz und Zufriedenheit. Die einbeziehung ist auf verschiedenen ebenen

möglich:

(a) die konsultative Nutzerbeteiligung, bei der rückmeldungen der Nutzer erwartet werden,

die bei der entscheidung berücksichtigt werden (z. B. Diskussionsveranstaltung, Befra-

gung, Personalversammlung, Stellungnahmen etc.)

(b) die Mitbestimmung, bei der die Nutzer die entwicklung, Ausführung und umsetzung in

verschiedenem Maße mitbestimmen können (z. B. Arbeitsgruppe, runder tisch,

Planungszelle)

DGNB KrIterIuM PRO1.2

iNTeGrale PlaNuNG

441ProzessqualitätINteGrAle PlANuNG

Page 72: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

Steht der spätere Nutzer zum Zeitpunkt der Planung noch nicht fest, sind die Interessen des poten-

ziellen Nutzers über einen repräsentanten, z. B. den Planer, sowie geeignete Nutzerprofile in den

Planungsprozess einzubringen.

3. Öffentlichkeitsbeteiligung

eine verstärkte Öffentlichkeitsbeteiligung kann einen wichtigen Beitrag zu einer höheren Akzep-

tanz von entscheidungen, einer ausgewogeneren lösung, einer besseren entscheidungsqualität,

weniger Konflikten und mehr Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Wohn- und Lebensumfeld

leisten. Aus diesem Grund ist für bestimmte Bau- und Planungsvorhaben eine Öffentlichkeits-

beteiligung vorgeschrieben (formelle Beteiligung). Während in diesen verpflichtenden Verfahren die

Beteiligungsrechte, der Ablauf sowie der umgang mit ergebnissen gesetzlich geregelt ist, können

in freiwilligen, informellen Verfahren diese Fragen je nach Anlass unterschiedlich gestaltet werden.

Abhängig von den Beteiligungsrechten und -möglichkeiten lassen sich zwei Arten der

Öffentlichkeitsbeteiligung unterscheiden:

(a) die informative Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der Planungen oder entscheidungen einer

breiten Öffentlichkeit bekannt oder verständlich gemacht werden. Die Öffentlichkeit hat

jedoch kaum Möglichkeiten zur Einflussnahme (z. B. Aushang oder wurfsendung mit

wesentlichen Informationen zum Projekt, wie z. B. Bauzeit, Bauherr, Ansprechpartner

etc., Informationsveranstaltung etc.).

(b) die konsultative Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der rückmeldungen der Öffentlichkeit er-

wartet werden, die in Entscheidungen einfließen. (z. B. öffentliche

Diskussionsveranstaltung, Befragung, BürgerInnenversammlung, Stellungnahmen etc.)

4. Pflichtenheft

Das Pflichtenheft dient dazu, die in der frühen Projektphase definierten Planungsziele auszuformu-

lieren. Für die Bewertung wird besonders darauf geachtet, dass es konkrete Ziele für die verschie-

denen Nachhaltigkeitsaspekte gibt. Basis eines derartigen Pflichtenhefts können u. a. die Kriterien

des DGNB Zertifizierungssystems oder der Leitfaden Nachhaltiges Bauen sein. Das Pflichtenheft

sollte neben den Zielen auch die Verantwortlichkeiten definieren und beschreiben. Zur besseren

Zielverfolgung kann im Pflichtenheft zusätzlich beschrieben werden, in welcher Phase eines

Projekts wesentliche Schritte zur Zielerreichung umzusetzen sind.

DGNB HandbuchNeuBAu BürO- uND VerwAltuNGSGeBäuDe, VerSION 2012

442

Page 73: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

BewerTuNG

1. Interdisziplinäres Planungsteam

TaBEllE 1

Beschreibung ClP

es besteht ein „Interdisziplinäres Planungsteam“ aus mindestens drei

Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen spätestens ab leistungsphase

3 nach HOAI.

20

es besteht ein „Interdisziplinäres Planungsteam“ aus mindestens vier

Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen spätestens ab leistungsphase

3 nach HOAI.

30

2. Nutzerbeteiligung

TaBEllE 2

Beschreibung ClP

es wird eine konsultative Nutzerbeteiligung durchgeführt. Die Berück-

sichtigung der rückmeldungen und Vorschläge der Nutzer oder

Nutzervertreter bei der Planung und Entscheidungsfindung wurde

dokumentiert.

10

Die Nutzer oder Nutzervertreter haben die Möglichkeit, bei der ent-

wicklung des Vorhabens sowie seiner Ausführung und umsetzung

mitzubestimmen. Die Möglichkeiten der Mitbestimmung und deren

Einbeziehung bei der Planung und Entscheidungsfindung wurden

dokumentiert.

Für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Planung der spätere Nutzer noch

nicht feststand, gilt alternativ:

Die Interessen der potenziellen Nutzer wurden über einen

repräsentanten, z. B. den Planer, mithilfe von Nutzerprofilen bei der

Planung berücksichtigt.

30

443ProzessqualitätINteGrAle PlANuNG

Page 74: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

3. Öffentlichkeitsbeteiligung

TaBEllE 3

Beschreibung ClP

es wurde eine informative Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. 5

es wurde eine konsultative Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. 7,5

es wurde eine konsultative Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die

Berücksichtigung der rückmeldungen und Vorschläge der Öffentlichkeit

bei der Planung und Entscheidungsfindung wurde dokumentiert.

10

4. Pflichtenheft

TaBEllE 4

Beschreibung ClP

Es wurde ein Pflichtenheft mit detaillierten Anforderungen an die

Nachhaltigkeit eines Gebäudes erarbeitet. Hierbei wurden ökologische,

ökonomische, soziokulturelle und funktionale Aspekte ebenso berück-

sichtigt wie technische Aspekte und der Planungs- und Bauprozess.

20

Zusätzlich wurden im Pflichtenheft Verantwortlichkeiten definiert so-

wie Hinweise auf die zur umsetzung wesentlichen Planungsphasen

gegeben.

30

Bewertungsmaßstab

TaBEllE 5 Bewertungsmaßstab

Checklistenpunkte (ClP) Bewertungspunkte (BwP)

Grenzwert G 55 1

referenzwert r 65 5

zielwert z 100 10

DGNB HandbuchNeuBAu BürO- uND VerwAltuNGSGeBäuDe, VerSION 2012

444

Page 75: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

erforDerliChe NaChweise

1. Interdisziplinäres Planungsteam

�� liste der Projektbeteiligten inklusive der beauftragten leistungsphasen nach HOAI

oder�� Organigramm der Projektbeteiligten (mit Angabe der beauftragten leistungsphasen

nach HOAI)

2. Nutzerbeteiligung

�� Dokumentierte ergebnisse aus der konsultativen Nutzerbeteiligung, z. B. in Form von

Protokollen, Fragebogenauswertungen o. Ä. und deren Einfluss auf die Entscheidungs-

findung in der Planung�� Aussagekräftige ergebnisprotokolle, Stellungnahmen o. ä. durch die der umfang der

durchgeführten Nutzerbeteiligung erkennbar wird

3. Öffentlichkeitsbeteiligung

�� Auszüge aus den Publikationen im Zuge einer informativen Öffentlichkeitsbeteiligung,

wie z. B. Aushänge, wurfsendungen, Informationsveranstaltungen o. ä.�� Dokumentierte ergebnisse aus der konsultativen Öffentlichkeitsbeteiligung, z. B. in Form

von Veranstaltungsprotokollen, Fragebogenauswertungen o. Ä. und deren Einfluss auf

die Entscheidungsfindung in der Planung

4. Pflichtenheft

�� Pflichtenheft mit Markierung der konkreten Ziele für Nachhaltigkeitsaspekte und

Verantwortlichkeiten

liTeraTurhiNweise

�� K. Voss / G. löhnert / S. Herkel / A. wagner / M. wambsganß (Hrsg.). Bürogebäude mit

Zukunft. Konzepte, Analysen, Erfahrungen. Köln. TÜV-Verlag. 1. Auflage 2005

445ProzessqualitätINteGrAle PlANuNG

Page 76: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)
Page 77: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

Ziele uND relevaNZ

Gebäude sind vielfältigen Umwelteinflüssen ausgesetzt. In der Regel werden diese Umwelt­

wirkungen auf das Gebäude in den gesetzlichen Vorschriften angemessen berücksichtigt.

Ergänzend hierzu behandelt dieses Kriterium Extremereignisse, die Zustand und wert eines

Gebäudes deutlich beeinflussen können.

Lasten, die aus der Umgebung auf den Standort wirken, können die Gesundheit und das Wohl­

befinden der Nutzer negativ beeinflussen und müssen ggf. durch entsprechende bauliche

Maßnahmen eingedämmt werden.

Zusätzliche Erläuterung

Natürliche Gefahren ergeben sich aus den geografischen Gegebenheiten des Standortes. Ihre

Intensität und ihre Frequenz sind in der Regel nicht beeinflussbar und schwer vorhersehbar. Die

Methodik berücksichtigt die jeweilige Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. die mögliche Schwere der

Wirkung.

Aus den Verhältnissen am Standort ergeben sich Belastungen aus der Umgebung. Solche Belas­

tungen sind in der regel durch bauliche Maßnahmen eingrenzbar, wirken aber unmittelbar auf die

Freiflächen und sind zu berücksichtigen.

meThoDe

Die betrachteten risiken und Gefahren am Standort sind:

1. Erdbeben

Zur Bewertung ist eine Einstufung des Standorts anhand des CEDIM Risk Explorer nach Earthquake

intensity (European Macroseismic Scale) notwendig. Die zu verwendende Detailkarte ist

Earthquake, Hazard, 475 year event. Eine Skala von 0 bis 8 beschreibt die gemittelte Intensität der

bisherigen Erdbeben am Standort.

2. Sturm

Ebenso wie im Indikator 1 wird zur Bewertung der CEDIM Risk Explorer herangezogen. Die zu ver-

wendende Detailkarte ist winter Storm, Hazard, 50 year event, welche die windgeschwindigkeit in

m/s am Standort einstuft.

DGNB KrItErIuM SITE1.1

mikroSTaNDorT

491StandortqualitätMIKrOStaNDOrt

Page 78: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

3. Hochwasser

Zur Bewertung wird die statistische wahrscheinlichkeit eines Hochwassers nach der ZürS-Einstu-

fung (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) begutachtet. Um diese

Information zu erhalten, ist eine Anfrage nach einer Elementarschadenversicherung zielführend,

die eine Einstufung in diese Systematik vornimmt.

4. Außenluft

Die Außenluftqualität wird anhand der interaktiven Karte des Umweltbundesamts bewertet.

Dabei werden diese Schadstoffe abgefragt und entsprechend der folgenden Bedingungen

bewertet:

�� Feinstaub-PM10: Messjahr 2010, tage > 50 µg/m³ (Zahl der überschreitungen des

Feinstaub-PM10-tagesmittelwertes von 50 µg/m³ im Jahr 2010)�� Ozon: Messjahr 2010, Tage 8 h­Mittel (Zahl der Tage mit maximalen 8­Stunden­

Mittelwerten der Ozonkonzentration über 120 µg/m³, gemittelt über 3 Jahre

(2008–2010))�� Stickstoffdioxid: Messjahr 2010, Jahresmittelwert

5. Außenlärm

Zur Bewertung des Außenlärms ist eine Messung des Außenlärmpegels notwendig. Der tatsächli-

che Wert wird anhand des „maßgeblichen Außenlärmpegels“ nach DIN 4109­89, Tabelle 8

(Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen) eingestuft.

6. Bodenverhältnisse

Die Bodenverhältnisse des gesamten Grundstücks werden geprüft auf Altlasten und Überreste von

Sprengstoff und Munition. Zur Beurteilung von Altlasten (Chemikalien, Bauschutt etc.) ist die Aus­

kunft aus einem Bodengutachten des Grundstücks heranzuziehen. Liegt kein Bodengutachten vor,

kann hier keine positive Bewertung erfolgen. Zur Überprüfung auf Überreste von Sprengstoff und

Munition ist zunächst eine Auskunft des Kampfmittelräumdienstes mit einer ersten Einschät zung

des Grundstücks hinreichend. Lassen sich daraufhin Bombentrichter vermuten, muss eine genauere

Untersuchung des Baugrunds stattfinden.

7. Elektromagnetische Felder

Zur Bewertung der elektromagnetischen Felder ist eine Messung vor Ort notwendig. Zur Beurtei­

lung der Immissionsgrenzwerte für Mobilfunkanlagen ist der höchste 6­Minuten­Mittelwert maß-

gebend. Für Hochspannungsleitungen wird der höchste Effektivwert bewertet.

Die Messung muss in nächstem Abstand zur elektromagnetischen Quelle erfolgen. Sind keine

Mobilfunkanlagen oder Hochspannungsleitungen in einem Umkreis von 40 Metern vorhanden,

gelten die Immissionsgrenzwerte als eingehalten.

DGNB HandbuchNEuBau BürO- uND VErwaltuNGSGEBäuDE, VErSION 2012

492

Page 79: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

8. Radon

Die Informationsseite zum Thema Radon und Radioaktivität (Link: www.radon­info.de) liefert eine

interaktive Anfrage zum Wohnort mit Aussagen zur Radonkonzentration am Standort. Ist eine be-

stimmte Radonkonzentration überschritten, fließt die Einstufung in die Kategorien A bis E in die

Bewertung des Kriteriums ein.

9. Lawinen

Gibt es am Standort eine relevante lawinengefahr, dann ist diese in kommunalen lawinen ge-

fahrenkarten in einer Kombination aus Intensität und Eintrittswahrscheinlichkeit ablesbar. Die für

den Standort bestimmte Stufe von 0 bis 3 fließt in die Bewertung ein.

Sind keine Gefahrenkarten vorhanden und kann plausibel dargestellt werden (z. B. anhand der

geografischen Lage), dass am Standort keine Lawinengefahr besteht, gilt der Indikator als erfüllt.

BewerTuNG

1. Erdbeben

TABELLE 1

erdbebenrisiko ClP

7–8 2,5

5–7 5

0–5 7,5

0 10

493StandortqualitätMIKrOStaNDOrt

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2. Sturm

TABELLE 2

windgeschwindigkeit [m/s] ClP

> 45–50 2,5

> 40–45 5

> 35–40 7,5

> 25–35 10

3. Hochwasser

TABELLE 3

ZÜrS-Zone Definition ClP

3 Statistisch 1 Mal in 10–50 Jahren ein Hochwasser 2,5

2 Statistisch 1 Mal in 50–200 Jahren ein Hochwasser 7,5

1 Statistisch seltener als 1 Mal alle 200 Jahre ein

Hochwasser

10

4. Außenluft

TABELLE 4

feinstaub-Pm 10 ClP

22–35 Tage 1

15–21 Tage 2

> 8–14 Tage 3

0–7 Tage 5

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494

Page 81: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

TABELLE 5

ozon ClP

21–25 Tage 1

11–20 Tage 2

6–10 Tage 3

0–5 Tage 5

TABELLE 6

Stickstoffdioxid ClP

31–40 µg/m3 1

21–30 µg/m3 2

11–20 µg/m3 3

0–10 µg/m3 5

5. Außenlärm

TABELLE 7

kategorie ClP

Messung erfolgt

> 75 dB(A) (Lärmpegelbereich VI u. VII nach DIN 4109) 1

< 75 dB(A) (Lärmpegelbereich IV u. V nach DIN 4109) 5

< 65 dB(A) (Lärmpegelbereich II u. III nach DIN 4109) 7,5

< 55 dB(A) (Lärmpegelbereich I nach DIN 4109) 10

495StandortqualitätMIKrOStaNDOrt

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6. Bodenverhältnisse

TABELLE 8

altlasten ClP

Bodengutachten vorhanden

Belastung mit geringem risiko oder Belastung und teilweise Entfernung

mit restrisiko, so dass eine Nutzungseinschränkung vorliegt

1

Keine Belastung oder Belastung und vollständige Entfernung der

altlasten

7,5

TABELLE 9

Sprengstoff/munition ClP

Keine Belastung oder Belastung und nachweisliche Entfernung der vor-

handenen risikoquellen

7,5

7. Elektromagnetische Felder

TABELLE 10

immissionsgrenzwerte mobilfunkanlagen

funkdienst immissionsgrenzwerte für den effektivwert der elektrischen

feldstärke (in volt pro meter)

GSM 900, GSM-rail 42 V/m

GSM 1800, UMTS, Wll 58 V/m

uMtS 61 V/m

wll 61 V/m

Tetrapol, TETRA 28 V/m

DGNB HandbuchNEuBau BürO- uND VErwaltuNGSGEBäuDE, VErSION 2012

496

Page 83: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

TABELLE 11

immissionsgrenzwerte hochspannungsleitungen

frequenz elektrische

feldstärke

magnetische

flussdichte

50 Hz

(allgemeine Stromversorgung)

5 kV/m 100 Mikrotesla

16 2/3 Hz

(Stromversorgung von Eisenbahnen)

10 kV/m 300 Mikrotesla

TABELLE 12

Bewertung elektromagnetische felder ClP

risikorelevante anlagen in einem radius von 40m des Gebäudes vor-

handen:

Oben genannte Immissionsgrenzwerte sind eingehalten.

8

Nachweislich keine risikorelevanten anlagen in einem radius von 40 m

des Gebäudes vorhanden

10

8. Radon

TABELLE 13

kategorie ClP

A, B (kaum Belastungen zu erwarten) 5

Genaue Untersuchung des Gebäudes durch eine Expositionsmessung

wird durchgeführt.

Nachweisliche Schutzmaßnahmen werden getroffen und die Verbes-

serung durch eine erneute Messung nachgewiesen.

10

497StandortqualitätMIKrOStaNDOrt

Page 84: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

9. Lawinen

TABELLE 14

farbe Gefahr Bedeutung ClP

Blau Mittlere Gefährdung Gefahr für Personen

außerhalb des

Gebäudes, Schäden

an Gebäuden

1

Gelb Geringe Gefährdung Kaum Gefahr für

Personen, gerin-

gen Schäden an

Gebäuden und

Behinderungen

3

Gelb – weiß

schraffiert

restgefährdung Sehr geringe Ein-

tritts wahr schein-

lichkeit einer lawine

7,5

Keine lawinengefahr

vorhanden

10

Bewertungsmaßstab

TABELLE 15 Bewertungsmaßstab

Checklistenpunkte (ClP) Bewertungspunkte (BwP)

Grenzwert G 20 1

referenzwert r 50 5

Zielwert Z 100 10

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Page 85: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

erforDerliChe NaChweiSe

Die Informationen sind anhand der oben genannten Karten und Informationsquellen darzustellen

und mit Datum des Bezugs und der Quellenangabe zu versehen. Der Standort des Gebäudes ist

möglichst detailgetreu zu markieren; die Einordnung in die jeweilige Kategorie ist nachvollziehbar

zu dokumentieren. In Gutachten und Messprotokollen müssen die relevanten Aussagen eindeutig

markiert sein.

1. Erdbeben

�� Darstellung der interaktiven Karte und der zugehörigen Werte

2. Sturm

�� Darstellung der interaktiven Karte und der zugehörigen Werte

3. Hochwasser

�� Nachvollziehbare Aussage zur ZÜRS­Einstufung der Versicherung, z. B. Auszug der

Online-anfrage

4. Außenluft

�� Darstellung der interaktiven Karte und der zugehörigen Werte

5. Außenlärm

�� Auszug aus dem Messprotokoll

6. Bodenverhältnisse

�� Auszug aus dem Gutachten bzw. Auskunft des Kampfmittelräumdienstes�� Ggf. Nachweis der weiteren Maßnahmen zur Beseitigung durch Gutachten

7. Elektromagnetische Felder

�� Messprotokoll mit dem höchsten 6­Minuten­Mittelwert bei Mobilfunkanlagen und dem

höchsten Effektivwert bei Hochspannungsleitungen�� Lageplan mit Maßangaben zur Entfernung der Gefahrenquelle�� Ggf. plausible Erklärung, dass keine Gefahrenquellen am Standort vorhanden sind

499StandortqualitätMIKrOStaNDOrt

Page 86: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

8. Radon

�� auswertung der interaktiven anfrage

9. Lawinen

�� Darstellung der Karte und der zugehörigen Werte

liTeraTurhiNweiSe

Die Risiken der einzelnen Indikatoren werden anhand nachfolgender

Informationsquellen bewertet:

1. Erdbeben

CEDIM Risk Explorer (zu verwendende Detailkarte: Earthquake, Hazard, 475 year event)

(Link: www.cedim.de)

2. Sturm

CEDIM Risk Explorer (zu verwendende Detailkarte: Winter Storm, Hazard, 50 year event)

(Link: www.cedim.de)

3. Hochwasser

Einschätzung nach ZÜRS durch eine Abfrage für die Elementarschadenversicherung

4. Außenluft

Interaktive Karte des umweltbundesamtes zur luftschadstoffbelastung in Deutschland

(Link: gis.uba.de )

5. Außenlärm

DIN 4109­89. Schallschutz im Hochbau. Tabelle 8, Anforderung an die Luftschalldämmung von

Außenbauteilen. Berlin: Beuth Verlag, November 2002

6. Bodenverhältnisse

Information des Kampfmittelräumdienstes, Bodengutachten

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500

Page 87: DGNB Handbuch für nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (Auszug)

7. Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder

Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Umwelt BAFU: Elektrosmog: Die Grenzwerte im

überblick

(1) Mobilfunkanlagen: Immissionsgrenzwerte

(2) Hochspannungsleitungen: Immissionsgrenzwerte

8. Radon

Interaktive Abfrage von Kempski und Partner

(Link: www.radon­info.de )

9. Lawinen

Regionaler Lawinengefahrenzonenplan, sofern verfügbar – andernfalls plausible Stellungnahme

501StandortqualitätMIKrOStaNDOrt