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  • Tren und Tore

    September 2017

    DGUV Information 208-022208-022

  • Impressum

    Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

    Glinkastrae 40 10117 Berlin Tel.: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: [email protected] Internet: www.dguv.de

    Sachgebiet Bauliche Einrichtungen und Handel, Fachbereich Handel und Logistik der DGUV.

    Ausgabe: September 2017

    DGUV Information 208-022 (bisher BGI 861-1) zu beziehen bei Ihrem zustndigen Unfallversicherungstrger oder unter www.dguv.de/publikationen

  • Tren und Tore

    DGUV Information 208-022 September 2017

  • Seite Seite

    Vorbemerkungen ..................................................... 5

    1 Zielstellung ............................................................. 7

    2 Anwendungsbereich ................................................ 7

    3 Begriffsbestimmungen ............................................ 8

    4 Planung .................................................................. 13

    5 Auswahl von Tren und Toren ................................... 16

    6 Sicherung gegen mechanische Gefhrdungen ......... 18

    7 Sicherung der Flgelbewegung ................................ 28

    7.1 Sicherung gegen Abstrzen der Flgel ...................... 28

    7.2 Sicherung gegen Herausfallen der Flgel .................. 29

    8 Sicherheit der Steuerung ......................................... 30

    8.1 Steuerung ohne Selbsthaltung ................................. 30

    8.2 Steuerung mit Selbsthaltung (Impulssteuerung) ....... 30

    8.3 Abschalt- und NOT-HALT-Einrichtungen ..................... 31

    9 Anforderungen an Tren und Tore im Verlauf von Fluchtwegen .......................................... 33

    10 Instandhaltung einschlielich sicherheitstechnischer Prfung ............................... 34

    10.1 Instandhaltung......................................................... 34

    10.2 Sicherheitstechnische Prfung ................................ 34

    Inhaltsverzeichnis

    Anhang 1 Angaben fr Planung und Auswahl von Toren ............ 38

    Anhang 2 Angaben fr Planung und Auswahl von Tren ............ 39

    Anhang 3 Beispielprotokoll fr Rolltore und Rollgitter (Prfung nach ASR A1.7) ............................ 40

    Literaturverzeichnis ................................................ 42

  • Vorbemerkungen

    Die vorliegende DGUV Information Tren und Tore richtet sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer. Sie soll Hilfestellung bei der Umset-zung der Technischen Regel fr Arbeitssttten Tren und Tore (ASR A1.7) geben und aufzeigen, wie Arbeitsunflle und arbeitsbedingte Gesundheitsge-fahren vermieden werden knnen.

    Die Unternehmerinnen und Unternehmer knnen bei Beachtung der in dieser DGUV Information enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lsungsmglichkeiten, davon ausgehen, dass die geforderten Schutzziele er-reicht sind. Andere Lsungen sind mglich, wenn Sicherheit und Gesundheits-schutz in gleicher Weise gewhrleistet sind.

    Die vorliegende DGUV Information zitiert den kompletten Text aus der Techni-schen Regel ASR A1.7, die Hilfestellungen sind jeweils in blauer kursiver Schrift beigefgt.

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  • carloscastilla/Fotolia

  • 1 Zielstellung 2 Anwendungsbereich

    Die Arbeitsstttenregel konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Tren und Toren in 3 a Abs. 1 und 4 Abs. 3 sowie insbesondere in den Punkten 1.7 und 2.3 Abs. 2 des Anhanges der Arbeitsstttenverordnung.

    Die vorliegende DGUV Information gibt Hilfestellungen, wie das durch die ASR A1.7 vorgegebene Schutzniveau erreicht werden kann.

    (1) Die Arbeitsstttenregel gilt fr das Einrichten und Betreiben von Tren und Toren in Gebuden und auf dem Betriebsgelnde sowie in vergleichbaren betrieblichen Einrichtungen, die sich auf dem Gelnde eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zu denen Beschftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang ha-ben. Sie gilt nicht fr Tren und Tore von maschinellen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) und nicht fr provisorische Tren und Tore auf Baustellen.

    Die vorliegende DGUV Information gibt fr diesen Anwendungs- bereich Hilfestellungen fr die Praxis.

    (2) Fr die barrierefreie Gestaltung der Tren und Tore gilt die ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitssttten, Anhang A1.7: Ergnzende Anforderungen zur ASR A1.7 Tren und Tore.

    Darber hinaus geben der DGUV-Leitfaden Barrierefreie Arbeits-gestaltung und die Normen DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 1: ffentlich zugngliche Gebude und DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 2: Wohnungen Auskunft.

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  • 3.1 Abstrzen ist die unkontrollierte, nicht ausgeglichene Be-wegung von vertikal bewegten Flgeln im Fall des Versagens ei-nes einzelnen Tragmittels oder der Gewichtsausgleichssysteme.

    3.2 Bewegungsraum ist der Raum, in dem die Flgel ffnungs- und Schliebewegungen ausfhren.

    3.3 Der Fallweg von Torflgeln ist die senkrechte Strecke, die die Hauptschliekante nach dem Versagen der Tragmittel bis zum erfolgten Fangen durch die Fangvorrichtung zurcklegt.

    3.4 Fangvorrichtungen sind Einrichtungen, die im Falle des Flgelabsturzes selbstttig auf den Flgel oder das Bauteil, das mit ihm fest verbunden ist (z. B. Wickelwelle), wirken und ihn halten. Hierzu zhlen auch Getriebe, die imstande sind, den Flgel zu halten, wenn tragende Getriebeteile versagen (Sicherheitsgetriebe).

    3.5 Flgel sind diejenigen beweglichen Anlagenteile, die Tr- oder Torffnungen schlieen oder freigeben.

    3.6 Gefhrdungen an Tren und Toren ergeben sich besonders durch:

    Quetsch-, Einzugs- oder Scherstellen mit festen oder be-weglichen Teilen der Flgel und der Umgebung (z. B. an den Schliekanten),

    Absturzgefhrdung an angrenzenden Treppenabgngen oder hher gelegenen Arbeitspltzen,

    Angestoen oder Erfasst werden durch den Flgel.

    3.7 Herausfallen ist das ungewollte Verlassen des Tor- oder Trflgels aus der Fhrung.

    3.8 Tren und Tore sind kraftbettigt, wenn die fr das ffnen oder Schlieen der Flgel erforderliche Energie vollstndig oder teilweise von Kraftmaschinen zugefhrt wird.

    3.9 Nachlaufweg ist der Weg des kraftbettigten Flgels von der Einleitung des Stoppvorganges bis zum Stillstand.

    3.10 Mit der NOT-HALT-Einrichtung kann im Fall einer Gefhr-dung die Flgelbewegung bewusst zum Stillstand gebracht werden.

    3.11 Schliekanten sind (siehe Tabelle 1):

    Hauptschliekante ist jede Schliekante eines Flgels, deren Abstand von der parallelen Gegenschliekante oder Gegen-flche die ffnungsweite bestimmt,

    Gegenschliekante ist jede Schliekante, die einer Haupt- oder Nebenschliekante des Flgels gegenberliegt,

    Nebenschliekante ist jede andere Schliekante des Flgels, die nicht Haupt- oder Gegenschliekante ist.

    3.12 Schlupftren sind Tren, die in Torflgeln eingebaut sind.

    3.13 Schutzeinrichtungen sind Einrichtungen zum Schutz vor Gefhrdungen, z. B. der Quetschgefhrdung an Schliekanten:

    trennende Schutzeinrichtungen, wie Abdeckungen, druckempfindliche Schutzeinrichtungen, wie Schaltleisten

    oder -matten, berhrungslos wirkende Schutzeinrichtungen, wie Licht-

    schranken oder Aktiv-Infrarot-Systeme.

    3.14 Die Steuerung ist der Bestandteil der Antriebseinheit, der von auen kommende Steuerbefehle annimmt, diese verarbei-tet und Ausgangssignale zum Betrieb des Antriebes erzeugt:

    Steuerung mit Selbsthaltung (Impulssteuerung) ist eine Steu-ereinrichtung, die nur eine einmalige Bettigung zum Aus-lsen der vollstndigen Flgelbewegung erfordert. Steuer-impulse werden z. B. durch Drucktaster, Kontaktschwellen, Lichtschranken, Radareinrichtungen, Zugschalter oder durch im Fuboden verlegte Induktionsschleifen ausgelst oder ge-hen von einem elektrischen Sender, einer Licht- oder Schall-quelle aus.

    Steuerung ohne Selbsthaltung (Totmannsteuerung) ist eine Steuereinrichtung, die eine kontinuierliche Bettigung fr die Flgelbewegung erfordert.

    3.15 Tore sind bewegliche Raumabschlsse, vorzugsweise fr den Verkehr mit Fahrzeugen und fr den Transport von Lasten mit oder ohne Personenbegleitung.

    3.16 Tren sind bewegliche Raumabschlsse, vorzugsweise fr den Fugngerverkehr.

    3.17 Tragmittel sind Bauteile oder Einrichtungen zum Tragen des Flgels, z. B. Feder, Stahldrahtseil, Kette, Gurt, Rolle, Trom-mel, Welle, Hebelarm sowie sonstige Kraftbertragungsele- mente zwischen Antriebsquelle und Flgel (z. B. Getriebe).

    3.18 Break-Out ist ein System, durch das Tr- und Torflgel und Seitenteile manuell in Fluchtrichtung aufgedrckt werden knnen.

    3 Begriffsbestimmungen

    8

  • Tabelle 1 Schliekanten von Tren und Toren

    Drehflgeltren/-tore

    sind Tren mit einem oder zwei Flgeln, die sich um die senkrechte Achse an einer Flgelkante drehen.

    Gleiches gilt fr Tore.

    Nebenschliekante

    NebenschliekanteGegenschliekante

    Nebenschliekante Gegenschliekante

    Hauptschliekante

    Schiebetren/-tore

    sind Tren mit einem oder mehreren sich horizontal bewegenden Trflgeln, die sich auf ihrer eigenen Ebene ber eine ffnung hinweg bewegen.

    Gleiches gilt fr Tore.

    Nebenschliekante

    Neben- schliekante

    Hauptschlie- kante

    Nebenschliekante

    Neben- schlie- kante

    Begriffsbestimmungen

    9

  • Faltflgeltren/-tore

    sind Tren mit zwei oder mehreren Flgeln, die miteinander gelenkig verbunden sind und bei denen eine Seite des Trflgels mit der Zarge verbunden ist.

    Gleiches gilt fr Tore.

    Karusselltren

    sind Tren mit zwei oder mehreren Trfl-geln, die mit einer gemeinsamen vertikalen Drehachse innerhalb einer Einfassung ver-bunden sind.

    Nebenschliekante

    Neben- schliekante

    Gegen- schliekante

    Hauptschlie- kante

    Nebenschliekante

    Nebenschliekante

    Gegenschliekante

    Nebenschliekante

    Hauptschliekante

    GegenschliekanteHauptschliekante

    10

    Begriffsbestimmungen

  • Rolltore

    sind Tore mit einem Flgel, der vertikal be-wegt wird und sich beim ffnen auf eine Wickelwelle aufwickelt.

    Sektionaltore

    sind Tore mit einem Flgel, der aus einer Anzahl von horizontal miteinander verbun-denen Sektionen besteht und in der Regel beim ffnen vertikal angehoben wird. Die Ablage des Flgels in der oberen ffnungs-position ist abhngig vom jeweiligen Typ (z. B. waagerecht, senkrecht, gefaltet).

    Hauptschliekante

    Gegenschliekante

    Hauptschliekante

    Gegenschliekante

    11

    Begriffsbestimmungen

  • Kipptore

    sind Tore mit einem Flgel, der bei der Be-ttigung eine Kippbewegung ausfhrt und vollstndig geffnet in der oberen, waage-rechten Endstellung verbleibt.

    Neben- schliekante

    Neben- schliekante

    Hauptschliekante

    Gegenschliekante

    Schiebetore

    sind Tore mit einem odermehreren Flgeln, die horizontal bewegt werden.

    Hauptschliekante

    Gegenschliekante

    Nebenschliekante

    12

    Begriffsbestimmungen

  • Bei der Planung werden die vorgesehene Nutzung und die rtlichen Gegebenheiten betrachtet und festgelegt.

    Zu den rtlichen Gegebenheiten gehren beispielsweise:

    Lage und Anzahl der (notwendigen) Tren und Tore

    Bewegungsraum der Tren und Tore im Bezug zur Umge-bung (Zune, Wnde, Poller)

    Lage und Anzahl von Notausgngen

    Flucht- und Rettungswege

    Anordnung, Gre und Ausstattung der Brandabschnitte

    Gebudeausrichtung in Bezug auf Witterungseinflsse

    Durchgangshhen, Durchgangsbreiten (hierbei sind die ASR A1.8 Verkehrswege und ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgnge, Flucht- und Rettungsplan zu bercksichtigen)

    Hhenunterschiede und Schrgen, z. B. bei Anbau an Bestandsbauten

    Tageslicht- und Sichtbedarf

    Ort und Art der Bedienung der Tr oder des Tores

    Zugluft und Druckverhltnisse.

    Die abschlieende Auswahl der Tren und Tore, inklusive der sicherheitsrelevanten Aspekte, werden in Kapitel 5 beschrieben.

    (1) Tren und Tore sind so anzuordnen, dass sie sicher bedient werden knnen. Durch ihre Anordnung drfen keine zustzli-chen Gefhrdungen entstehen, beispielsweise durch Aufschla-gen des Flgels in einen Treppenlauf.

    Bedienungseinrichtungen fr den Normal- als auch fr den Not-betrieb sind so anzuordnen, dass keine Gefhrdungen entste-hen (z. B. durch Flgelbewegung oder unsicheren Stand des Bedienenden).

    Mgliche Risiken durch die Flgelbewegung in Bezug auf die un-mittelbare Umgebung sind zu bercksichtigen. Gefahrensituationen knnen entstehen, z. B. wenn sich Flgel parallel zu Zunen bewegen, Flgel gegen Wnde ffnen oder Flgel in Verkehrswege ffnen.

    Siehe hierzu auch Kapitel 6 Sicherung gegen mechanische Gefhrdungen

    4 Planung

    Abb. 1 Schiebeflgel mit Abdeckung an der Nebenschliekante gegen Einziehen und Einsperren. Gegen Quetschen sind zustzliche Manahmen ntig.

    enger_dguv_tren und tore_1.0 illustration tw

    Motiv 1Kapitel 4

    enger_dguv_tren und tore_4.0 illustration tw

    Motiv 2Seite 13

    Abb. 2 Verkehrsflchen und Laufwege bercksichtigen

    13

  • 1,0 m 1,0 m 0,5 m 0,5 m

    0,5 m

    Abb. 3 Abstandsmae von Treppen zu Trffnungen (aus ASR A1.8)

    Aus ASR A1.8 Verkehrswege Kapitel 4.2, Abschnitt (4)

    (4) Unmittelbar vor und hinter Tren mssen Abstze und Treppen einen Abstand von min. 1,0 m, bei aufgeschla-gener Tr noch eine Podesttiefe von 0,5 m einhalten (siehe Abb. 3)

    (2) Tren und Tore sollen so angeordnet und gestaltet sein, dass sich mglichst kurze Wege innerhalb der Arbeitssttte ergeben und keine Gefhrdungen durch Windbelastung entstehen. Die Entstehung von strendem Luftzug (Zugluft) sollte vermieden werden.

    Bezogen auf die Windlasten mssen bei der Planung be- rcksichtigt werden:

    ausreichende Widerstandsfhigkeit gegen Windlast (z. B. Durchbiegung des Tr- oder Torblatts, Befestigung)

    ungewollte Bewegung der Tren und Tore (z. B. kn-nen Drehflgel aus der Hand gerissen werden oder entgegenschlagen)

    Funktionsstrungen durch Windlasten (z. B. knnen Schiebeflgel blockiert werden, Drehflgel sich nicht ffnen lassen).

    Zugluft kann problematisch werden:

    bei Arbeitspltzen in der Nhe von Tren und Toren (z. B. Einzelhandel-Kassenbereiche)

    beim ffnen und Schlieen von Tren und Toren (z. B. zu hohe Bedienkrfte, Versagen der Selbstschlie-Funktion, Klemmen des Torbehanges)

    bei Tren und Toren mit Break-Out-Funktion, da diese unge-wollt aufgedrckt werden knnen.

    Darber hinaus kann das ffnen und Schlieen von Tren und Toren durch Druckunterschiede (Unter- oder berdruck) beein-trchtigt werden oder zu ungewollten Bewegungen fhren.

    Druckunterschiede knnen beispielsweise auftreten:

    bei Einsatz von Klima- und Lftungsanlagen

    aufgrund von Thermik (z. B. in hohen Treppenhusern)

    in kleinen Rumen, wie einem Windfang, da der Luftaus-gleich bei schlieender Tr nicht schnell genug erfolgen kann.

    bei gewnschtem Unter- oder berdruck (z. B. Reinrume).

    14

    Planung

  • (3) Tren und Tore mssen so angebracht sein, dass sie in geff-netem Zustand die erforderliche Mindestbreite vorbeifhrender Verkehrswege nicht einengen.

    Die Tor- und Trblattabmessungen mssen in Bezug auf die Gangbreiten abgestimmt sein; ein zu schmaler Gang ermglicht ggf. nicht die vollstndige ffnung des Tor-/Trblattes.

    Hervorstehende Bauteile, z. B. Beschlge, Trstopper, Griffe, knnen das freie Durchgangsma einschrnken bzw. die ff-nungsweite verringern. Aspekte der Barrierefreiheit knnen zu bercksichtigen sein. Das kann z. B. die Hhe des Trdrckers, Freirume, Durchgangsbreiten betreffen (siehe z. B. DIN 18040).

    (4) Die Bettigung von Tren und Toren muss vom Fuboden aus oder von einem anderen sicheren Bedienort aus mglich sein.

    Eine ausreichende Gre und Sicherheit der Verkehrsflchen vor und hinter der Tr-/Tor-ffnung mssen gewhrleistet sein z. B.

    gute Erreichbarkeit von Bedienelementen auch von Notbettigungen,

    Bedienstandort auerhalb von Verkehrswegen.

    (5) Griffe und andere Einrichtungen fr die Bettigung von Tren und Toren drfen mit festen und beweglichen Teilen der Tr oder des Tores oder deren Umgebung keine Quetsch- oder Scherstel-len bilden.

    Siehe hierzu Kapitel 6 Sicherung gegen mechanische Gefhrdungen

    (6) Die Durchgangsbreite und -hhe von Tren und Toren richtet sich nach den Mindestmaen von Fluchtwegen (siehe ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgnge, Flucht- und Rettungsplan).

    Gleiche Anforderung auch in ASR A1.8 Verkehrswege, hier allerdings mit einem Zusatz fr neue Arbeitssttten:

    Aus ASR A1.8 Verkehrswege Kapitel 4.2, Abschnitt (2)

    2) Die lichte Hhe ber Verkehrswegen muss mindestens 2,00 m betragen. Eine Unterschreitung der lichten Hhe von maximal 0,05 m an Tren kann vernachlssigt werden.

    Hinweis: Beim Errichten von neuen Arbeitssttten muss die lichte Min-desthhe ber Verkehrswegen mindestens 2,10 m betragen.

    Tren und Tore in Zugngen, die nur der Bedienung, berwa-chung und Wartung dienen, sollen 0,50 m in der lichten Durch-gangsbreite und 1,80 m in der lichten Durchgangshhe nicht unterschreiten. Auf die Anstogefhrdung im Kopfbereich, die aufgrund dieser verringerten Durchgangshhe besteht, ist mit einer Kennzeichnung nach ASR A1.3 Sicherheits- und Gesund-heitsschutzkennzeichnung hinzuweisen.

    Siehe Kapitel 9 Anforderungen an Tren und Tore im Verlauf von Fluchtwegen

    (7) Rahmen von Tren und Toren drfen keine Stolperstellen bilden. Hhenunterschiede sollen durch Schrgen angeglichen oder gekennzeichnet (siehe ASR A1.3) werden.

    Es sollten Tren und Tore ohne bzw. mit mglichst niedriger Schwelle/Bodenfhrung eingesetzt werden. Eine Kante ab 4 mm Hhe stellt eine Stolperstelle dar. Durch Abschrgungen/Ram-pen knnen Stolperstellen vermieden werden.

    Aspekte der Barrierefreiheit knnen zustzliche Anforderungen stellen.

    Ausschlielich als Montagehilfe vorgesehene Transport- bzw. Distanzprofile oder Spreizen im Bereich der Schwelle (z. B. bei Feuerschutztren) sind nach der Montage zu entfernen, um Stol-perstellen zu vermeiden.

    15

    Planung

  • Bei der Auswahl werden die Beschaffenheitsanforderungen, die Einbausituation und die Betriebsart der jeweiligen Tren und Tore bercksichtigt. Eine Hilfestellung bietet der Anhang 1 Kriterien fr Planung und Auswahl von Tren und Toren.

    (1) In Arbeitssttten drfen nur Tren und Tore verwendet wer-den, die hinsichtlich ihrer Beschaffenheitsanforderungen den europischen und nationalen Vorschriften (z. B. Produktrecht) entsprechen und die fr die Verwendung in der Arbeitssttte geeignet und sicher sind. Bei der Ausfhrung der Tren und Tore sind unter anderem das Bio- und Gefahrstoffrecht (z. B. dicht-schlieend, Sicherheitsschleusen) sowie das Baurecht (z. B. feu-erhemmend, feuerbestndig, selbstschlieend) zu beachten.

    Die Einbausituation und das Betreiben von Tren und Toren stellen Anforderungen an die Nutzungssicherheit, die auch die Beschaffenheit von Tren und Toren betreffen kann. Daher sind beim Einrichten und Betreiben der Arbeitssttte ber die EG-Konformittsbewertung hinaus die Eignung und Verwendbarkeit von Tren und Toren fr die vorgesehene Nutzung zu prfen und ggf. die erforderlichen baulichen Manahmen und Vernderun-gen am Einbauort vorzunehmen (z. B. durch Einrichtungsgegen-stnde zustzlich entstandene Quetschstellen, die zu sichern sind).

    (2) Damit Beschftigte bei Ausfall der Antriebsenergie bei kraft-bettigten Tren und Toren nicht eingeschlossenen werden kn-nen, mssen sich diese ohne besonderen Kraftaufwand (siehe Punkt 10.1 Abs. (3)) auch von Hand ffnen lassen.

    Abweichend von Satz 1 drfen schwere, kraftbettigte Tore an-stelle mit Handbetrieb auch unter bestimmungsgemer Ver-wendung von Hilfsmitteln, z. B. bereitgestellte hydraulische/pneumatische Hebezeuge oder Notstromaggregate, verwendet werden, wenn die ursprngliche Energiezufuhr ausgefallen ist.

    Einrichtungen gegen Einschlieen sind beispielsweise

    Schlupftren

    Break-Out-Funktion

    zustzlicher Ausgang.

    (3) In Rumen, in denen z. B. gesundheitsgefhrdende Gase, Dmpfe oder Stube in die Raumluft gelangen knnen, mssen Tren und Tore deren Eindringen in angrenzende Bereiche der Arbeitssttte verhindern. Dies kann z. B. durch ein selbststndi-ges und dichtes Schlieen der Tren und Tore erreicht werden.

    Neben der Verwendung entsprechender Dichtungen ist auch zu berprfen, ob die verwendeten Materialien den zu erwartenden Belastungen (z. B. aggressive Dmpfe) widerstehen.

    In explosionsgefhrdeten Bereichen sind zustzliche Regelun-gen (z. B. ATEX-Richtlinien) zu beachten.

    (4) Tren und Tore, die nur in einer Richtung benutzt werden sol-len, sind entsprechend auf beiden Seiten als Einbahnverkehr zu kennzeichnen.

    Beispiele fr die Richtungs-Kennzeichnung:

    (5) Bei Torflgeln mit eingebauter Schlupftr darf eine kraftbet-tigte Flgelbewegung nur bei geschlossener Schlupftr mglich sein. Die Flgelbewegung muss zum Stillstand kommen, wenn die Schlupftr geffnet wird. Im Fall von mechanisch bewegten Brandschutztoren mit Schlupftren sind die den baurechtlichen Zulassungen zugrunde liegenden Ausfhrungen zu beachten.

    Vorteilhafter als das Anhalten der Flgelbewegung beim ff-nen der Schlupftr ist, wenn die Schlupftr whrend der Tor-bewegung nicht geffnet werden kann (z. B. automatische Verriegelung).

    5 Auswahl von Tren und Toren

    16

  • (6) Damit Beschftigte nicht durch zersplitternde Flchen von Tren und Toren gefhrdet werden, mssen diese Flchen bruch-sicher sein oder die Fllungen mssen durch feste Abschirmun-gen (z. B. Stabgitter) so geschtzt sein, dass sie beim ffnen und Schlieen nicht eingedrckt oder Personen nicht durch diese hindurchgedrckt werden knnen. Werkstoffe fr durch-sichtige Flchen gelten als bruchsicher, wenn sie die baurechtli-chen Bestimmungen fr Sicherheitsglas erfllen (z. B. Einschei-ben- und Verbundsicherheitsglas). Die Bruchsicherheit hngt entscheidend davon ab, dass das Glas nicht beschdigt ist und dass keine unzulssigen Spannungen oder Belastungen auf das Glas einwirken (siehe Punkt 10.1 Abs. (4)). Kunststoffe mit vergleichbarer Bruchsicherheit sind zulssig. Drahtglas ist kein Sicherheitsglas.

    Ausfhrliche Erluterungen zum Einsatz von Sicherheitsglas: siehe ASR A1.6 und DGUV Information 208-014 Glastren, Glaswnde (bisher BGI/GUV-I 669).

    (7) Flgel von Tren und Toren, die zu mehr als drei Vierteln ihrer Flche aus einem durchsichtigen Werkstoff bestehen, mssen in Augenhhe so gekennzeichnet sein, dass sie deutlich wahr-genommen werden knnen. Hierzu knnen z. B. ausreichend groe Bildzeichen, Symbole oder farbige Tnungen verwendet werden. Sie sollen sich je nach Hintergrund und Beleuchtungssi-tuation gut erkennbar abheben. Die Wahrnehmbarkeit der Tren und Tore wird durch die Gestaltung mit auffallenden Griffen oder einer Handleiste verbessert.

    Eine einfache und in vielen Fllen wirksame Manahme zur Kenntlichmachung ist das Bekleben der Glasflchen mit Klebefo-lien, die es in vielen Variationen gibt.

    Diese Markierungen sollten in einer Hhe angebracht werden, in der sie vom Nutzerkreis gut zu erkennen sind.

    Dabei ist zu beachten, dass das Bekleben von Einscheibensicher-heitsglas (ESG) im Schadensfall zu einer strkeren Schollenbil-dung der Bruchstcke fhren kann. Dies trgt zur Erhhung des Verletzungsrisikos bei.

    Aus diesem Grund sollte eine Kenntlichmachung von ESG immer aus mehreren kleinflchigen Aufklebern bestehen. Wegen der hohen Verletzungsgefahr durch herabstrzende Glasstcke ist das groflchige Bekleben von ESG in einer Hhe > 2 m zu ver-meiden. Im Idealfall wurde das Glas bereits whrend des Her-stellungsprozesses (z. B. mechanisch oder chemisch) kenntlich gemacht (siehe Abb. 4).

    Auffallende Griffe, Handleisten, getnte oder getzte Scheiben oder kontrastreiche Trrahmen knnen ebenfalls die sicherheits-technische Forderung erfllen.

    Nach ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeich-nung muss die Gre der Kennzeichen in Abhngigkeit der Erkennungsweite ausgefhrt werden. Die Kennzeichnung muss zum Hintergrund einen deutlichen Kontrast bilden. Allgemein gilt, je kleinteiliger der Hintergrund ist, desto groflchiger soll-te die Kennzeichnung sein, je dunkler die rumliche Umgebung, desto heller ist die Beleuchtung im Trbereich zu gestalten.

    Abb. 4 Kenntlichmachung der Glasflche

    C

    orbi

    s

    17

    Auswahl von Tren und Toren

  • (1) Bei kraftbettigten Tren und Toren muss eine wirksame Si-cherung vor mechanischen Gefhrdungen bis zu einer Hhe von 2,50 m ber dem Fuboden oder einer anderen dauerhaften Zugangsebene vorhanden sein. Dies kann durch eine einzelne oder eine Kombination der folgenden Sicherungsmanahmen erreicht werden:

    Einhalten von Sicherheitsabstnden (siehe Abs. (5) bis (8)), Einbauen von trennenden Schutzeinrichtungen an den Schliekanten, wie Gehuse, Abdeckungen, Verkleidungen, feststehende Schutzflgel,

    Formgebung von Flgeloberflchen und vorstehenden Tei-len in geeigneter Weise,

    6 Sicherung gegen mechanische Gefhrdungen

    Tabelle 2 Hindurchreichen durch regelmige ffnungen, alle Mae in mm Personen von 14 Jahren und lter

    Krperteil Bild ffnungSicherheitsabstand Sr

    Schlitz Quadrat Kreis

    Fingerspitze

    Sre

    e 4 2 2 2

    4 < e 6 10 5 5

    Finger bis Fingerwurzel

    Sre 6 < e 8 20 15 5

    8 < e 10 80 25 20

    10 < e 12 100 80 80

    12 < e 20 120 120 120

    Hand

    Sre

    20 < e 30 850 120 120

    Arm bis Schultergelenk

    Sr e

    30 < e 40 850 200 120

    40 < e 120 850 850 850

    Die fetten Linien in der Tabelle zeigen das Krperteil an, das durch die Gre der ffnung eingeschrnkt wird.

    Anmerkung: Ist die Lnge einer schlitzfrmigen ffnung 65 mm, wirkt der Daumen als Begrenzung und der Sicherheitsabstand kann auf 200 mm reduziert werden.

    18

  • Torbettigung mit einer manuellen Steuerung ohne Selbst-haltung (Totmannsteuerung, siehe Punkt 8.1),

    Begrenzung der Krfte, die durch den Torflgel erzeugt werden, wenn er auf eine Person oder einen Gegenstand auftrifft,

    Einbau von schaltenden Schutzeinrichtungen (druckempfindliche oder berhrungslos wirkende Schutzeinrichtungen).

    Ausgehend vom Fuboden bzw. einer anderen dauerhaften Zu-gangsebene wird nur der Bereich bis 2,50 m Hhe als gefhrdet betrachtet. Der Bereich oberhalb dieser Hhe kann i.d.R. als ge-sichert angesehen werden.

    Anmerkungen zu einzelnen Spiegelstrichen:

    Einbauen von trennenden Schutzeinrichtungen an den Schliekanten, wie Gehuse, Abdeckungen, Verkleidungen, feststehende Schutzflgel

    Bei trennenden Schutzeinrichtungen mit durchbrochener Ober-flche (z. B. Gitter, Lochbleche) ist der mindestens erforderliche Abstand der Schutzeinrichtung zur Gefahrstelle von der Form und Gre der ffnung abhngig.

    Werte sind z. B. in der Tabelle 2 aus DIN EN ISO 13857 enthalten. Fr Sicherheitsabstnde zwischen bewegtem Flgel und Zunen, siehe Seite 23, Tabelle 5.

    Tren und Tore mssen dem Umfang und der Art des Personen-verkehrs angepasst sein, fr den sie vorgesehen sind. Hierbei mssen insbesondere gebrechliche Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie Kinder bercksichtigt werden.

    Anmerkung: Bei der Auswahl der Sicherheitsmanahmen sind auch Personengruppen zu bercksichtigen, die nur temporr die Einrichtung nutzen. In ffentlich zugnglichen Berei-chen ist grundstzlich mit besonders schutzbedrftigen Personen (z. B. Kindern) zu rechnen.

    Formgebung von Flgeloberflchen und vorstehenden Tei-len in geeigneter Weise

    Die Form der Flgeloberflche muss gewhrleisten, dass Personen nicht mitfahren oder angehoben werden knnen.

    Ist dies nicht mglich (z. B. bei Rollgittern, Schiebetoren), sind zustzliche Schutzmanahmen erforderlich.

    Diese knnen sein:

    Einrichtungen zum Erkennen einer Zusatzmasse von mehr als 20 kg (DIN EN 12453)

    Einrichtungen zum Erkennen eines angehobenen bzw. mit-fahrenden Krpers durch eine Schutzeinrichtung (z. B. Licht-schranke, Lichtgitter, Schaltleiste).

    Ein Seilzugschalter ist keine geeignete Schutzeinrichtung.

    Bei Windlastversteifungen an Flgeln sollte darauf geachtet wer-den, dass weder mitgefahren werden kann noch Gegenstnde auf ihnen abgelegt werden knnen.

    Begrenzung der Krfte

    Die maximal zulssigen Werte fr dynamische und stati-sche Krfte an der Hauptschliekante sind in den Normen DIN EN 16005 Kraftbettigte Tren Nutzungssicherheit Anforderungen und Prfverfahren und DIN EN 12453 Tore Nutzungssicherheit kraftbettigter Tore Anforderungen festgelegt.

    Abb. 5 Prinzipdarstellung: Schliekraft in Abhngigkeit der Zeit

    LegendeFd maximale dynamische Kraft, gemessen whrend einer Zeitspanne TdFs maximale statische Kraft, gemessen whrend einer Zeitspanne TsFR maximale Restkraft, gemessen nach einer Zeitspanne TsTd maximale Dauer der dynamischen KrafteinwirkungTs maximale Dauer der statischen KraftTo Aufprallzeitpunkt

    Fddynamisch statisch

    Zeit

    Fs

    To Td Ts

    Kraft

    FR

    19

    Sicherung gegen mechanische Gefhrdungen

  • Die dynamische Kraft darf hchstens whrend 0,75 Sekunden wirksam sein. Die dynamische und die statische Kraft drfen auch beim Nachlaufen des Flgels innerhalb der Umsteuerzeit nicht berschritten werden. Nach der Gesamteinwirkungszeit von 5 Sekunden muss die auf Personen wirkende Kraft auf maxi-mal 25 N bei Toren bzw. 80 N bei Tren abgebaut sein. Dies wird in der Regel durch die Umkehrung der Bewegungsrichtung des Flgels in dieser Zeit erreicht (Reversierfunktion).

    Bei sehr leichten Flgeln mit einer einwirkenden Kraft, die nie ber 50 N steigt, kann die Restkraft 50 N betragen, wenn der Flgel mit einer Kraft < 50 N um 50 mm zurckgedrckt werden kann, um sich zu befreien.

    Anmerkung zu Tren mit Niedrigenergieantrieb: Eine besondere Art der Absicherung bei Tren im pri-vaten bzw. nichtffentlichen Bereich kann durch eine Niedrigenergie-Bewegung nach DIN EN 16005, 4.6.4 gegeben sein. Hierbei wird die mgliche Aufprallenergie des bewegten Flgels durch die Schliegeschwindigkeit in Abhngigkeit von der Trmasse auf max. 1,6 Joule be-grenzt. Fr ffentlich zugngliche Bereiche ist diese Va-riante nur dort geeignet, wo eine ungewollte Berhrung durch den Flgel keine Gefahr darstellt.

    Da sich der Kraftsto des Flgels aus Masse x Geschwin-digkeit ergibt, muss bei einem schwereren Flgel eine dementsprechend geringere Geschwindigkeit gewhlt werden.

    Druckempfindliche Schutzeinrichtungen:

    Druckempfindliche Schutzeinrichtungen sind Schutzeinrichtun-gen, die auf Berhrung reagieren. Dies knnen z. B. Schaltmatten, Schaltleisten sein.

    Eine an einer Schliekante angebrachte Schaltleiste nach DIN EN 12978 verhindert bei Kontakt mit einer Person oder einem Gegenstand das Weiterlaufen des Torflgels.

    Tabelle 3 Auszug aus DIN EN 16005 Kraftbettigte Tren Nutzungssicherheit Anforderungen und Prfverfahren fr Tren

    ffnungsweite: < 200 mm 200 bis 500 mm > 500 mm

    Dynamische Kraft 400 N 700 N 1400 N

    Dynamische Zeit 0,75 s

    Statische Kraft 150 N

    Statische Rest-Kraft < 80 N

    Statische Zeit < 5 s

    Tabelle 4 Auszug aus DIN EN 12453 Tore Nutzungssicherheit kraftbettigter Tore Anforderungen fr Tore

    Schlierichtung horizontal vertikal

    ffnungsweite: 500 mm > 500 mm 0 bis 2500 mm

    Dynamische Kraft 400 N 1400 N 400 N

    Dynamische Zeit 0,75 s

    Statische Kraft 150 N

    Statische Rest-Kraft < 25 N

    Statische Zeit < 5 s

    20

    Sicherung gegen mechanische Gefhrdungen

  • Art und Anordnung der Schaltleisten mssen sicherstellen, dass die einwirkenden Krfte zur Auslsung fhren. Schaltleis-ten nach DIN EN 12978 weisen einen Ansprechwinkel von 45 um die Lotrechte auf. In manchen Anwendungsfllen, z. B. bei Karusselltren, wird ein grerer Ansprechwinkel (bis zu 90) bentigt.

    Die Schaltleiste muss ber die gesamte Dicke des Flgels, auch bei einem Auftreffwinkel bis zu 45 zur Bewegungsrichtung, wirksam sein. Bei entsprechend dicken Flgeln kann es deshalb notwendig sein, zwei Schaltleisten zu installieren.

    Die Bauhhe der Schaltleiste kann nicht beliebig verkleinert werden, weil der Verformungsweg der Leiste stets grer als der Anhalteweg des Flgels sein muss.

    Bei automatisch schlieenden Toren gengt nach DIN EN 12453 die Absicherung allein durch eine Schaltleiste nicht, sondern es ist zustzlich mindestens eine Lichtschranke in einer Hhe von nicht mehr als 300 mm notwendig. Fr die Sicherstellung des Sachschutzes, insbesondere zur Erkennung von Fahrzeugen, die sich im Torflgelbereich befinden, ist es empfehlenswert, eine weitere Lichtschranke in ca. 600 mm Hhe anzubringen.

    Berhrungslos wirkende Schutzeinrichtungen

    Durch berhrungslos wirkende Schutzeinrichtungen kann eine gefhrliche mechanische Einwirkung des Torflgels auf Perso-nen ausgeschlossen werden. Diese Einrichtungen mssen die Anwesenheit von Personen erkennen, unabhngig davon, ob sie sich bewegen oder nicht. Auerdem sollten im Schliebereich befindliche Gegenstnde erkannt werden, um Schden zu ver-meiden (Sachschutz).

    Einrichtungen dieser Art sind z. B. Lichtgitter, Anwesenheitssen-soren oder insbesondere bei vertikal schlieenden Toren an der Hauptschliekante angebrachte, mitfahrende Lichtschran-ken. Eine stationre Lichtschranke, die auf einer festen Hhe in-stalliert ist, reicht als alleinige Absicherung nicht aus. Sie deckt nur einen geringen Teil der Gefahrstelle ab und kann leicht ber-schritten oder umgangen werden.

    Bei der Verwendung von berhrungslos wirkenden Schutzein-richtungen sind strende Umwelteinflsse wie z. B. Sonnenein-strahlung, Nebel, Schnee und Regen zu bercksichtigen.

    Nicht jede berhrungslos wirkende Schutzeinrichtung ist fr jede Tr- oder Torart anwendbar. Ob und in welcher Ausdehnung ein Bereich vor und/oder hinter dem Flgel berwacht werden muss, hngt von der Tr-/Torkonstruktion und den Nutzungsbe-dingungen ab.

    Abb. 6 Schaltleisten

    Abb. 7 Schaltmatte

    Abb. 8 Hauptschliekante am Tor mit zwei Schaltleisten

    21

    Sicherung gegen mechanische Gefhrdungen

  • (2) Beim Betrieb von Tren und Toren darf der Nachlaufweg des Flgels nach Auslsen einer druckempfindlichen Schutzeinrich-tung nicht grer sein als deren Verformungsweg. Bei Flgeln ohne Sicherheitseinrichtung an den Schliekanten darf der Nachlaufweg nicht grer als 50 mm sein, sofern mit dem Nach-lauf eine gefhrdende Flgelbewegung verbunden ist.

    Der Nachlaufweg von 50 mm gilt nur fr Totmannsteuerung (siehe auch 8.1).

    (3) Die erforderlichen Sicherheitsabstnde mssen auch wh-rend der betrieblichen Nutzung dauerhaft eingehalten werden.

    Gefhrdungen knnen sowohl an beweglichen und/oder fes-ten Teilen innerhalb des Tr-/Torsystems entstehen als auch zwischen dem Tr-/Torsystem und den unmittelbar in der Nhe befindlichen festen Teilen der Umgebung. Das knnen beispiels-weise sein: Sulen, Regale, Nischen aber auch Gegenstnde wie abgestellte Paletten oder Blumenkbel.

    Gefhrdungen, die sich aus der Bewegung von Flgeln mit ff-nungen (z. B. Gitterstbe oder Lochblech) entlang eines Zaunes ergeben, knnen vermieden werden, wenn die Sicherheitsab-stnde zwischen Flgel und Zaun aus Tabelle 5 eingehalten werden. Abb. 10 Beispiele fr Einzugsstellen an Schiebetren durch

    Gegenstnde in der Umgebung

    min. 200 mm

    Abb. 9 Anwesenheitserkennung bei Drehflgeln

    Beispielsweise ist bei kraftbettigten Tren ein 200 mm breiter Streifen vor der ffnung zu berwachen. Damit wird das Anstoen durch den fahrenden Flgel vermieden.

    enger_dguv_tren und tore_4.0 illustration tw

    Motiv 13Seite 22

    enger_dguv_tren und tore_4.0 illustration tw

    Motiv 12cKapitel XX

    22

    Sicherung gegen mechanische Gefhrdungen

  • Abb. 11 Fingerschutz durch nachgiebige Kanten Abb. 12 Fingerschutz an der Nebenschliekante: Hohlwandige Gummileisten

    enger_dguv_tren und tore_4.0 illustration tw

    Motiv 15Seite 23

    Tabelle 5Rechtwinkliger Zaunspalt [mm](kleineres Ma eines rechtwinkligen Spaltes)

    Sicherheitsabstnde [mm]

    18,5 120

    > 18,5 29 300

    > 29 44 500

    > 44 100 850

    Die Gefhrdungsbeurteilung kann bei besonderen Benutzer-gruppen (z. B. Kindern) ergeben, dass die Sicherheitsabstnde grer gewhlt werden mssen.

    (4) Die Gefhrdung, dass Beschftigte beim Betrieb von vertikal bewegten Flgeln erfasst oder eingezogen werden, kann z. B. durch die Verwendung glattflchiger Flgel vermieden werden. Anderenfalls, wie bei Rollgittern, sind weitere Sicherungsma-nahmen (siehe Abs. (1)) notwendig.

    (5) Zustzliche Sicherungen an Quetsch- und Scherstellen an Nebenschliekanten sind nicht erforderlich:

    bei Nebenschliekanten, deren Gegenschliekanten sich am Sturz der Tr oder der Torffnung befinden,

    wenn der Spalt zwischen Nebenschliekante und Gegenschliekante maximal 8 mm betrgt,

    Abb. 13 a Abdeckung gegen Quetschen oder Scheren der Finger im Spalt der Nebenschliekante

    Abb. 13b Minimierung des Spalts als Manahme gegen Einziehen. Hier wurden durch den Rundpfosten Quetsch- und Scherstellen konstruktiv vermieden

    enger_dguv_tren und tore_4.0 illustration tw

    Motiv 14Seite 23

    max. 4 mm

    23

    Sicherung gegen mechanische Gefhrdungen

  • wenn die Nebenschliekanten z. B. durch hohlwandige Gummi-, Kunststoffleisten oder Haarbrsten so nachgiebig gestaltet sind, dass sie im zusammengedrckten Zustand einen Sicherheitsabstand fr die Finger von mindestens 25 mm ermglichen.

    Die wirksamste Sicherung ist die, die eine Gefhrdung bereits konstruktiv vermeidet. Erreicht wird dies durch die Einhaltung oder Schaffung von Sicherheitsabstnden.

    (6) Die Gefhrdung, dass Finger eingezogen werden, besteht nicht, wenn die Flgel von automatischen Schiebetren/-toren und fes-ten Teilen ihrer Umgebung in einem Abstand s von 8 mm oder we-niger aneinander vorbeilaufen (Abb. 14). Ein Abscheren oder Quet-schen von Fingern wird verhindert, wenn der Abstand t zwischen Flgeln und Bauteilen 25 mm oder mehr betrgt (Abb. 14).

    Abb. 14 ist eine grundstzliche Darstellung, die mehrere Gefhr-dungsarten zusammenfasst. Deshalb werden im Folgenden Ein-ziehen, Scheren und Quetschen getrennt betrachtet:

    Durch Einhalten des Sicherheitsabstandes s 8 mm knnen Ein-zugsstellen vermieden werden.

    Scherstellen entstehen durch zwei unmittelbar aneinander vorbei-fahrende Kanten. Dabei knnen bereits mit geringen Krften Kr-perteile/Gliedmaen durch die Scherwirkung abgetrennt werden.

    Scherstellen knnen auch konstruktiv vermieden werden, bei-spielsweise durch abgerundete oder abgeschrgte Kanten, ge-ringe Kantenhhen (siehe Abb. 15). Kantenhhen am Profil bis zu 4 mm werden im Allgemeinen akzeptiert.

    Gem DIN EN 12453 fr Tore ist eine Absicherung von Scher-stellen an Nebenschliekanten auch durch eine Kombination von Kraftbegrenzung und Gestaltung der Kanten mglich. Allerdings wird hierdurch die Scherstelle nur in eine Quetsch-stelle abgemildert, fr besonders schutzbedrftige Personen (z. B. Kinder) knnen weiterreichende Schutzmanahmen not-wendig sein. Abb. 15, Kreis a) Scherstellen knnen vermieden werden, wenn: - die Kanten mit Radien von 2 mm abgerundet sind und der Summenradius beider Kanten r1+r2 6 mm betrgt und - die dynamische Kraft 400 N und - die statische Kraft 150 N betrgt

    Abb. 15, Kreis b) Scherstellen knnen vermieden werden, wenn: - zwischen den Kanten ein Abstand 25 mm besteht und - die dynamische Kraft 400 N und - die statische Kraft 150 N betrgt

    s

    t

    Abb. 14 Vermeiden von Einzug- und Schergefhrdung zum Schutz der Finger (entspricht Abb. 1 in ASR A1.7)

    s 8 mmt 25 mm

    Abb. 15 Konstruktive Lsungen fr Schiebetren

    t

    s

    r2

    r1

    a)

    25

    mm

    b)

    4 mmc)

    30

    4

    mm

    d)

    e)

    24

    Sicherung gegen mechanische Gefhrdungen

  • (7) Damit zwischen den hinteren Kanten der Flgel (Neben- schliekanten) von kraftbettigten Schiebetren/-toren und festen Teilen der Umgebung beim Betrieb keine Quetschstel-len entstehen, mssen gengend groe Sicherheitsabstnde verbleiben:

    fr Flgel, die in einem Abstand von maximal 100 mm an feststehenden, geschlossenen Bauteilen entlang laufen, sind mindestens 200 mm Sicherheitsabstand notwendig (Abb. 16),

    fr Flgel, die in einem Abstand von mehr als 100 mm an feststehenden Bauteilen entlang laufen, sind mindestens 500 mm Sicherheitsabstand notwendig (Abb. 17).

    (8) Damit kraftbettigte Dreh- und Faltflgeltren oder -tore hin-sichtlich Quetschstellen (zwischen dem Flgel und festen Tei-len der Umgebung) sicher betrieben werden knnen, muss bei grtmglicher Flgelffnung der hinter dem Flgel gelegene Bereich ber seine gesamte Tiefe eine lichte Weite von mindes-tens 500 mm aufweisen (Abb. 18). Abweichend hiervon gengt eine lichte Weite von mindestens 200 mm, wenn die Tiefe des vom geffneten Flgel und festen Teilen seiner Umgebung ge-bildeten Bereichs hchstens 250 mm betrgt (Abb. 19). Knnen diese Werte nicht eingehalten werden, sind weitere Sicherheits-manahmen (siehe Abs. (1)) notwendig.

    100

    200

    Abb. 16 Vermeiden von Quetschgefhrdung zum Schutz des Kopfbereiches (entspricht Abb. 2 in ASR A1.7)

    > 100

    500

    Abb. 17 Vermeiden von Quetschgefhrdung zum Schutz des Krpers (entspricht Abb. 3 in ASR A1.7)

    500

    Abb. 18 Vermeiden von Quetschgefhrdung zum Schutz des Krpers (entspricht Abb. 4 in ASR A1.7)

    200

    25

    0 m

    m

    500

    Abb. 19 Vermeiden von Quetschgefhrdung zum Schutz des Kopfbereiches (entspricht Abb. 5 in ASR A1.7)

    Abb. 20 Quetschgefahr an Nebenschliekanten von Faltflgeln durch fehlende Griffe

    enger_dguv_tren und tore_5.0 illustration tw

    Motiv 23Seite 26

    25

    Sicherung gegen mechanische Gefhrdungen

  • (9) Damit Flgel, die fr die Handbettigung angefasst werden mssen, weil zustzliche Einrichtungen (z. B. Kurbeln oder Has-pelkettenantriebe) nicht vorhanden sind, sicher verwendet wer-den knnen, mssen diese auf der inneren und ueren Seite ber Einrichtungen zur Handbettigung verfgen, z. B. Klinken, Griffe, Griffmulden, Griffplatten. Wenn Tren und Tore nur von einer Seite bettigt werden sollen, braucht nur diese Seite mit solchen Einrichtungen ausgerstet sein.

    Da handbettigte Falttore und tren zum Schlieen hufig nicht nur am Griff, sondern auch direkt am Flgel angefasst werden, mssen die Flgel und Gelenkstellen so ausgefhrt sein, dass Quetsch- und Scherstellen vermieden sind.

    Dies wird z. B. erreicht, wenn

    die Kanten so verdeckt sind, dass man nicht hineingreifen kann,

    gengend breite elastische Dichtstreifen eingebaut sind, die eine Quetschung unmglich machen (Abb. 12).

    Es darf nur ein begrenzter Kraftaufwand fr das ffnen von Flgeln ntig sein. Siehe Abschnitt 10.1 Instandhaltung

    (10) Einrichtungen fr die Handbettigung, z. B. Kurbeln oder Ketten, von Tren und Toren mssen sicher verwendet werden knnen und mssen gegen Zurckschlagen, Abgleiten und un-beabsichtigtes Abziehen gesichert sein.

    An Toren sollen zwischen Griffen und Zarge die Mindestabstnde nach Abb. 21 nicht unterschritten werden, um Handverletzungen zu vermeiden.

    Fr Tren gibt es keine normativen Vorgaben. Dennoch mssen ausreichende Sicherheitsabstnde eingehalten werden. Ist dies nicht mglich, knnen (insbesondere bei Rohrrahmentren) durch gekrpfte oder abgesetzte Beschlge Gefhrdungen ver-mieden werden (siehe Abb. 23+24). Die DIN 18360 VOB Verga-be- und Vertragsordnung fr Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen fr Bauleistungen (ATV) Me-tallbauarbeiten fordert fr Schlsser mit einem Dornma unter 55 mm generell gekrpfte Drcker und Griffe.

    (11) Hat der Antrieb von kraftbettigten Tren und Toren mecha-nische Rckwirkung auf den Handantrieb, mssen Hand- und Kraftantrieb gegeneinander verriegelt sein.

    Zum Beispiel ist am Aufsatz der Kurbel ein Schalter ange-bracht, der beim Aufstecken der Kurbel automatisch den Strom abschaltet.

    > = 40 mm

    1

    1

    A

    B

    1 = Griff

    > = 100 mm

    Abb. 21 Positionierung von Griffen, A: Abstand zwischen einem waage-rechten Griff und dem Torrahmen, B: Abstand zwischen einem vertikalen Griff und dem Torrahmen

    26

    Sicherung gegen mechanische Gefhrdungen

  • Abb. 23 gekrpfter Trgriff Abb. 24 abgesetzter Trgriff

    Abb. 22 Trgriff ohne Sicherheitsabstand

    enger_dguv_tren und tore_4.0 illustration tw

    Motiv 19Kapitel XX

    enger_dguv_tren und tore_4.0 illustration tw

    Motiv 26Kapitel XX

    enger_dguv_tren und tore_4.0 illustration tw

    Motiv 26Kapitel XX

    27

    Auswahl von Tren und Toren

  • (1) Fr den sicheren Betrieb von Toren mssen selbstttig wir-kende Einrichtungen fr die Endstellung vorhanden sein, die Beschftigte gegen unbeabsichtigtes Schlieen der Tore (z. B. Zuschlagen durch Windeinwirkung) schtzen.

    Der oder die Flgel von Toren drfen sich nicht ungewollt bewe-gen. Dies gilt sowohl fr hand- als auch fr kraftbettigte Tore. Die ASR A1.7 fordert dies nicht fr Tren, jedoch resultieren si-cherheitstechnische Anforderungen aus Normen, beispielsweise der DIN EN 16005.

    Ungewollte Bewegungen des Flgels von Tren und Toren sind vermieden, wenn

    jeder Flgel in Offenendstellung mit selbstttigen Feststel-lern ausgerstet ist

    der Antrieb in den Endstellungen sicher abgeschaltet wird und sicher in dieser Position verharrt (beispielsweise durch eine Bremse oder ausreichende Getriebeselbsthemmung)

    der/die Flgel nach Abschalten der Kraftbettigung unmit-telbar zum Stillstand kommt/kommen

    der Flgel bei Handbettigung entweder whrend der ge-samten Schliebewegung gefhrt wird oder nach dem Los-lassen unmittelbar zum Stillstand kommt

    eine Bettigung des Hauptschalters oder eine Unterbre-chung der Steckvorrichtung das Wiederanlaufen, z. B. bei Instandhaltungsmanahmen, ausschliet.

    (2) Schiebetren und -tore drfen nur betrieben werden, wenn ein Pendeln der Flgel quer zur Bewegungsrichtung der Tren und Tore ausgeschlossen ist.

    Pendeln kann beispielsweise durch Wind bewirkt werden. Es ist sowohl whrend der Bewegung als auch im Stillstand konstruk-tiv zu verhindern. Dies wird beispielsweise durch geeignete Fh-rungen an der Ober- und Unterseite des Flgels erreicht.

    (3) Senkrecht bewegte Torflgel sind durch Gegengewichte oder andere technische Einrichtungen (z. B. Antriebe, Federn) so aus-zugleichen, dass sie sich nicht unbeabsichtigt schlieen. Bei der Verwendung von Toren darf die Kraft an der Hauptschlie-kante bei einer Bewegung durch nicht ausgeglichene Gewichte maximal 150 N betragen.

    Bei handbettigten Toren kommen meistens Federn und sel-tener Gegengewichte als Gewichtsausgleich zum Einsatz. Da die Federspannung im Laufe der Zeit nachlsst und damit der Gewichtsausgleich verloren geht, ist dieser bei der Wartung zu kontrollieren und die Federn sind ggf. nachzuspannen (siehe Kap. 10.1 Instandhaltung).

    Bei kraftbettigten Toren kann entweder der Antrieb allein das Flgelgewicht sicher tragen und die Flgelbewegung stoppen oder es wird eine Kombination aus Feder- bzw. Gegengewicht und (entsprechend schwcher ausgelegtem) Antrieb eingesetzt. In diesem Fall und bei auskuppelbarem Antrieb gelten die glei-chen Regeln wie fr handbettigte Tore.

    (4) Besteht durch Gegengewichte von Torflgeln eine Quetsch-, Scher- oder Stogefhrdung oder die Gefhrdung des Eingezo-genwerdens, darf das Tor nur betrieben werden, wenn die Lauf-bahn der Gegengewichte bis 2,50 m ber der Zugangsebene verdeckt ist.

    Gegengewichte sollten sicher gefhrt und deren Laufbahn bis zu einer Hhe von 2,50 m ber dem Fuboden bzw. einer an-deren dauerhaften Zugangsebene vollstndig verdeckt werden (beispielsweise mit einer Blechverkleidung). Es wird davon aus-gegangen, dass oberhalb 2,50 m Hhe Personen nicht mehr gefhrdet werden knnen, sodass hier eine nicht vorhandene Verdeckung keine Gefhrdung darstellt. Es ist konstruktiv sicher-zustellen, dass das Gewicht, sein Tragmittel und die Befestigung des Tragmittels fr Prfungen (siehe Kap. 10.1 Instandhaltung) zugnglich sind.

    (5) Bei senkrecht bewegten kraftbettigten Tren und Toren mit Seil-, Gurt- oder Kettenaufhngung muss das Schlaffwerden des Tragmittels verhindert werden, sofern nicht direkt auf den Flgel wirkende Fangvorrichtungen vorhanden sind.

    Wenn bei senkrecht bewegten Toren (Tren dieser Art sind unb-lich) ein Tragmittel, das heit die Verbindung zwischen Antrieb und Torflgel, schlaff wird, und keine direkt am Flgel wirkende Fangvorrichtung vorhanden ist, kann sich der Flgel unkontrol-liert bis hin zum Absturz bewegen. Dies stellt eine Gefhrdung dar und kann auerdem zu Beschdigungen des Tores fhren.

    Stand der Technik sind sogenannte Schlaffseilschalter, die er-kennen, wenn das Seil, der Gurt oder die Kette keine ausreichen-de Spannung mehr hat und unverzglich den Antrieb abschal-ten. Es ist zu empfehlen, jedes Tragmittel (meistens werden zwei eingesetzt) mit einem Schlaffseilschalter zu berwachen.

    7.1 Sicherung gegen Abstrzen der Flgel

    (1) Beim Betrieb von senkrecht bewegten Flgeln ms-sen diese mit Fangvorrichtungen gesichert sein, die beim Versagen der Tragmittel ein Abstrzen der Flgel selbstttig verhindern.

    7 Sicherung der Flgelbewegung

    28

  • Der Einsatz von baumustergeprften Fangvorrichtungen ist vorzuziehen. Siehe auch Kapitel 10.2 Absatz (4).

    Gebruchliche Fangvorrichtungen sind:

    in den Antrieb integrierte Fangvorrichtungen

    externe Fangvorrichtungen in Form eines Steh- oder Flanschlagers, die auf die Welle wirken

    Fangvorrichtungen, die am unteren Teil des Flgels angebracht sind und im Fangfall in die Seitenfhrun-gen eingreifen und die Flgelbewegung stoppen.

    Mit Auslsen der Fangvorrichtung muss der Antrieb selbstttig abgeschaltet werden.

    (2) Von Fangvorrichtungen nach Absatz (1) kann abgese-hen werden:

    bei Flgeln mit Seil- oder Kettenaufhngung, deren Eigengewicht durch Gegengewicht ausgeglichen ist, wenn zustzliche Seile oder Ketten vorhanden sind, die allein das Flgelgewicht zu tragen imstande sind,

    bei Flgeln mit Seil- oder Kettenaufhngung, deren Eigengewicht durch Federn ausgeglichen ist, wenn beim Bruch eines Seils oder einer Kette das Flgelge-wicht ausgeglichen bleibt und der Antrieb so beschaf-fen ist, dass er allein das Flgelgewicht zu tragen imstande ist,

    bei Flgeln ohne Seil- oder Kettenaufhngung, deren Eigengewicht durch Federn ausgeglichen ist, wenn der Antrieb so beschaffen ist, dass er allein das Fl-gelgewicht zu tragen imstande ist,

    bei Flgeln mit zwei Antrieben, wenn jeder Antrieb so ausgelegt ist, dass er das Flgelgewicht allein zu tragen imstande ist und wenn bei Ausfall eines Antrie-bes eine weitere Bewegung des Flgels selbstttig verhindert ist, sptestens wenn der Flgel seine unte-re Endstellung erreicht hat,

    bei Flgeln, die unmittelbar hydraulisch oder pneu-matisch angetrieben werden, wenn an den Arbeitszy-lindern Einrichtungen vorhanden sind, die bei Rohr- oder Leitungsbruch ein Absenken des Flgels verhindern.

    7.2 Sicherung gegen Herausfallen der Flgel

    (1) Tr- und Torflgel mssen gegen unbeabsichtigtes Verlassen der Fhrungseinrichtungen gesichert sein.

    (2) Beim ffnen oder Schlieen der Flgel von kraftbe-ttigten Tren und Toren mssen diese in ihren End-stellungen selbstttig zum Stillstand kommen. Knnen Flgel beim Versagen der Begrenzungseinrichtungen ber ihre Endstellungen hinausfahren, mssen Notend-schalter oder feste Anschlge in Verbindung mit einer berlastsicherung vorhanden sein.

    Das Verlassen der Fhrungen muss in allen Betriebs-zustnden (offen, geschlossen, fahrend) verhindert werden. Dies gilt beispielsweise bei Kollision mit Per-sonen und Gegenstnden oder auf den Flgel wirkende Windlast.

    Manahmen knnen z. B. sein:

    ausreichende Dimensionierung und Form der Fhrun-gen (Stabilitt, Einstecktiefe)

    Rckhalteelemente (wie beispielsweise Sturmhaken)

    Entgleisungsschutz.

    Um ungewolltes Weiterlaufen des Antriebs bei blockier-tem Flgel zu verhindern, greifen je nach Tr-/Tortyp beispielsweise folgende Sicherheitseinrichtungen:

    Schlaffseilschalter

    Kraftbegrenzung des Antriebs

    Schaltleiste an der Hauptschliekante, die die Flgel-bewegung bei Auftreffen auf ein Hindernis stoppt (siehe Kapitel 8)

    berhrungslos wirkende Schutzeinrichtungen, die eine Kollision verhindern (siehe Kapitel 8).

    Torantriebe verfgen in den beiden Endlagen hufig ber jeweils einen Betriebsendschalter (mechanisch oder elektronisch) sowie jeweils einen Notendschalter, der nach berfahren der Betriebsendschalter angefah-ren wird und die Stromzufuhr des Antriebs unterbricht.

    (3) Begrenzungseinrichtungen, wie Stopper oder Anschlge, mssen eine ausreichende Festigkeit aufweisen.

    Alternativ zu den vorgenannten Manahmen kann me-chanisch, beispielsweise durch Stopper oder Anschl-ge, verhindert werden, dass der Flgel ber die Endlage hinaus fhrt. Die Dimensionierung des Stoppers bzw. Endanschlags muss die auftretenden dynamischen Krf-te, die maximalen Drehmomente des Antriebs und die Windlasten bercksichtigen.

    29

    Sicherung der Flgelbewegung

  • 8.1 Steuerung ohne Selbsthaltung

    An Tren und Toren kann bei Steuerung ohne Selbst-haltung (Totmannsteuerung) auf die Sicherungen nach Punkt 6 verzichtet werden, wenn:

    bei manuell bettigter Steuerung ohne Selbsthaltung die Flgelbewegung durch das Loslassen der Befehls-einrichtung unmittelbar zum Stillstand kommt und

    die Befehlseinrichtung so angeordnet ist, dass der Gefahrenbereich vom Bedienungsstandort aus voll-stndig eingesehen werden kann und

    die Bedienung der Befehlseinrichtung durch unbefug-te Personen durch technische oder organisatorische Manahmen ausgeschlossen wird und

    die Schliegeschwindigkeit der Flgel, gemessen an der Hauptschliekante, maximal 0,5 m/s betrgt.

    Auf Schutzeinrichtungen nach Kapitel 6 kann nur dann verzichtet werden, wenn alle oben genannten Bedingun-gen zur Totmannsteuerung erfllt sind. Sobald eine der Bedingungen nicht oder nur unzureichend erfllt wird, ist eine Absicherung nach Kapitel 6 erforderlich.

    Die nachfolgenden Regelungen gelten sowohl fr die Schlie- als auch fr die ffnungsbewegung. Die ff-nungsbewegung kann jedoch auch in Selbsthaltung gesteuert werden, wenn von ihr keine Gefhrdung aus-gehen kann (z. B. keine Einzugsgefahr bei glattflchigen Flgeln, keine Quetsch- und Scherstellen z. B. am Sturz, Pfosten oder anderen Teilen der Umgebung).

    Anmerkungen zu den Spiegelstrichen:

    bei manuell bettigter Steuerung ohne Selbsthaltung die Flgelbewegung durch das Loslassen der Befehls-einrichtung unmittelbar zum Stillstand kommt

    Der Flgel darf sich nur bewegen, solange die Befehls-einrichtung (z. B. Taster, Zugseil, usw.) durch die bedie-nende Person des Tores/der Tr aktiv bettigt wird. Ein Loslassen der Befehlseinrichtung muss zum sofortigen Stopp des Flgels fhren. Der Nachlaufweg darf nach DIN EN 12453 nicht grer als 50 mm sein (bei ffnungs-weiten >500 mm darf der Nachlaufweg bis zu 100 mm betragen). Sogenannte rastende Befehlseinrichtungen (Schalter) sind nicht zulssig.

    die Befehlseinrichtung so angeordnet ist, dass der Gefahrenbereich vom Bedienungsstandort aus voll-stndig eingesehen werden kann

    Vom Bedienungsstandort der Befehlseinrichtung muss der gesamte Gefahrenbereich (in der Regel Bewegungs-bereich des Flgels) in jeder Betriebssituation auch bei ungnstigen Sichtverhltnissen einsehbar sein.

    Ein Kamera-Monitor-System (KMS) oder ein Spiegel lie-fert keine direkte Ansicht und erfllt deshalb die Anfor-derungen nicht.

    die Bedienung der Befehlseinrichtung durch unbefug-te Personen durch technische oder organisatorische Manahmen ausgeschlossen wird

    In ffentlich zugnglichen Bereichen muss die Befehls-einrichtung zur Bedienung einen Schlssel oder hnli-ches erfordern oder sich in einem verschlossenen Be-reich (z. B. Raum mit Sichtfenster auf das Tor/die Tr) befinden. Nur eingewiesenes und befugtes Personal darf Zugriff zum Schlssel oder den entsprechenden Zu-gang zur Befehlseinrichtung haben.

    die Schliegeschwindigkeit der Flgel, gemessen an der Hauptschliekante, maximal 0,5 m/s betrgt.

    Bei mehrflgeligen Tren und Toren, z. B. Teleskoptoren/ -tren, mssen alle Flgel bzw. Flgelteile diese maxima-le Geschwindigkeit einhalten.

    8.2 Steuerung mit Selbsthaltung (Impulssteuerung)

    (1) Impulsgesteuerte Flgelbewegungen drfen nur durch die hierfr vorgesehenen Befehlseinrichtungen ausgelst werden.

    Durch Erzeugen und bertragen eines Impulses an die Tor-/Trsteuerung beginnt diese zu ffnen, zu schlie-en oder zu ffnen und nach Ablauf einer Offenhaltezeit selbstttig zu schlieen oder bei Dauerimpulsgabe so lange geffnet zu bleiben, wie der Dauerimpuls anliegt (z. B. ffnen ber Zentrale Leittechnik (ZLT) oder Brand-meldeanlage (BMA)).

    Befehlseinrichtungen zum Erzeugen eines Impulses knnen z. B. sein:

    Taster

    Zugseile

    8 Sicherheit der Steuerung

    30

  • Fernbedienungen

    Sensoren (Radar, Infrarot)

    Lichtschranken

    Schaltmatten

    Kartenleser

    Codeschlsser usw.

    Impulse knnen z. B. ber Funk- oder Kabelverbindung bertragen werden.

    (2) Impulsgesteuerte Tren und Tore sind so zu betrei-ben, dass Beschftigte z. B. gegen Quetschgefhrdun-gen geschtzt sind. Dazu mssen die entsprechenden Schutzeinrichtungen so beschaffen sein, dass beim Auf-treten eines Fehlers in der Einrichtung, der einen Befehl zur Unterbrechung der gefhrdenden Flgelbewegung verhindern wrde,

    die Schutzwirkung der Einrichtung erhalten bleibt (Einfehlersicherheit) oder

    der Fehler sptestens in einer der Endlagen des Fl-gels selbstttig erkannt wird und ein Befehl zum Ver-hindern einer weiteren gefhrdenden Flgelbewegung erfolgt (Testung).

    Einfehlersicherheit: Die Schutzeinrichtung muss in Verbindung mit der Steu-erung des Tores/der Tr so beschaffen sein, dass das Auftreten eines Fehlers (z. B. Kurzschluss, Leitungsun-terbrechung, defekter Sensor/Lichtschranke, defekte Schaltleiste/Schaltmatte usw.) nicht zum Verlust der Schutzfunktion fhrt.

    Dies kann beispielsweise durch doppelt vorhandene Schutzeinrichtungen oder Umschaltung auf sichere Betriebsarten (z. B. Totmannsteuerung, Niedrigenergie-Antrieb) erreicht werden. Der Fehler muss erkannt und angezeigt werden.

    Testung: Ein Fehler muss durch selbstttiges, zyklisches Abfra-gen des sicheren Zustandes der Sicherheitseinrichtung/Schutzfunktion erkannt werden. Nach Erkennen des Feh-lers muss die Tr/das Tor unmittelbar in den sicheren Zustand wechseln (z. B. in eine der Endlagen). Eine wei-tere gefhrdende Fahrt ist nicht zugelassen. Der Weiter-betrieb in Totmannsteuerung ist jedoch mglich, sofern die Bedingungen nach 8.1 erfllt sind.

    8.3 Abschalt- und NOT-HALT-Einrichtungen

    (1) Damit gefhrdende Flgelbewegungen nach Abschal-ten des Antriebes oder bei Ausfall der Energieversor-gung (z. B. elektrisch, pneumatisch, hydraulisch) fr den Antrieb verhindert werden, muss nach Abschalten des Antriebes oder des Ausfalls der Energieversorgung die Bewegung der Flgel unmittelbar zum Stillstand kom-men. Eine unbeabsichtigte erneute Bewegung der Flgel darf nicht mglich sein. Abweichend von Satz 1 drfen Flgel von kraftbettigten Tren und Toren, die einen Brandabschluss bilden, nur verwendet werden, wenn sie bei Ausfall der Energieversorgung ohne Gefhrdung von Beschftigten selbstttig schlieen.

    (2) Werden zur Sicherung von Quetsch- und Scherstel-len an Schliekanten von Brandabschlssen Einrich-tungen verwendet, die bei Berhrung oder Unterbre-chung durch einen Beschftigten die Flgelbewegung zum Stillstand oder Reversieren bringen, muss sich der im Brandfall eingeleitete Schlievorgang nach Freigabe dieser Sicherheitseinrichtung selbstttig fortsetzen.

    Bei Abschalten des Antriebes z. B. durch Schutzeinrich-tungen, wie Lichtschranke, Schaltleiste, Anwesenheits-sensor, oder bei Netzausfall muss der Flgel unverzg-lich zum Stillstand kommen.

    Tren und Tore in Flucht- und Rettungswegen mssen bei Netzausfall oder einem Fehler in einer Schutzeinrich-tung, der das ffnen verzgern oder verhindern kann, ffnen und in geffneter Stellung verbleiben, bis der Netzausfall oder der Fehler behoben ist. Dies gilt nicht fr Tren und Tore mit Break-Out.

    Bei Feuerschutzabschlssen hat im Brandfall das Schlie-en Vorrang und darf nicht dauerhaft unterbrochen werden. Wird der Schlievorgang (zum Personenschutz) unterbrochen, muss er nach Freiwerden der Sicherheits-einrichtung automatisch fortgesetzt werden.

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem me-chanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schlieen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 Tore Mecha-nische Aspekte Anforderungen). Brandschutztren schlieen wie handbettigte Tren mit Trschlieer oder Federband.

    31

    Sicherheit der Steuerung

  • (3) Eine NOT-HALT-Einrichtung ist dann erforderlich, wenn im Ergebnis einer Gefhrdungsbeurteilung fest-gestellt wird, dass durch diese Manahme eine zustz-liche Sicherheit erreicht werden kann. Abweichend von Satz 1 sind kraftbettigte Karusselltren unmittelbar an den Zugangsstellen mit NOT-HALT-Einrichtungen auszu-rsten. NOT-HALT-Einrichtungen sind so anzubringen, dass sie gut sichtbar und schnell erreichbar sind.

    Generell sind nach Maschinenrichtlinie NOT-HALT-Ein-richtungen erforderlich, es sei denn, die Gefhrdungs-beurteilung kommt zum Schluss, dass mit der NOT-HALT-Einrichtung (Not-Stopp) keine zustzliche Sicherheit erreicht wird. Entscheidend fr die Ausstattung der Tr oder des Tores mit NOT-HALT-Einrichtungen ist die je-weilige Gefhrdungsbeurteilung. Zum Beispiel sind bei Toren mit Totmannsteuerung NOT-HALT-Einrichtungen nicht erforderlich.

    Hinweis: Schiebe- und Falttren ohne Break-Out-Funktion in Flucht- und Rettungswegen drfen nicht mit NOT-HALT-Einrichtung ausgestattet werden, da bei deren Betti-gung der Fluchtweg nicht freigegeben werden wrde.

    Bei Karusselltren sind immer NOT-HALT-Einrichtungen notwendig. Die ASR A1.7 fordert diese an beiden Zugn-gen. Da die Not-Halt-Einrichtungen auf der Gebudeau-enseite im ffentlichen Bereich zu Missbrauch und dadurch zu zustzlichen Gefhrdungen gefhrt haben, werden gem DIN EN 16005 Not-Halt-Einrichtungen nur noch an der Gebudeinnenseite gefordert. Hier ist das Ergebnis der Gefhrdungsbeurteilung fr das indi-viduelle System magebend.

    Nach dem Rckstellen einer Not-Halt-Einrichtung wird durch das berwachungssystem eine Funktionsprfung vorgenommen. Ein automatischer Neustart des Tr- oder Torsystems ist nur dann zulssig, wenn alle sicher-heitsbezogenen Funktionen ordnungsgem ausgefhrt werden.

    (4) Tren und Tore mit elektrischem Antrieb drfen nur verwendet werden, wenn sie eine Netztrenneinrichtung (z. B. Hauptschalter, geeignete Steckverbindungen) be-sitzen, mit der das System allpolig vom Stromnetz ge-trennt werden kann. Die Netztrenneinrichtung muss ge-gen irrtmliches oder unbefugtes Einschalten gesichert sein. Dies gilt sinngem auch fr pneumatische und hydraulische Antriebe; Restenergien sind ohne Gefhr-dung von Beschftigten abzuleiten.

    Um ein sicheres Arbeiten am Antrieb oder dem Gesamt-system zu ermglichen, ist die Netzzuleitung allpolig (einschlielich Neutralleiter) vom Netz zu trennen. Dies kann durch dafr zugelassene allpolige Hauptschalter oder allpolige Steckvorrichtungen, z. B. Schukostecker, CEE-Stecker, erfolgen. Die Netztrenneinrichtung ist ge-gen unbeabsichtigtes und/oder unbefugtes Wiederein-schalten bzw. Wiedereinstecken (z. B. durch eine dritte Person) zu sichern. Dies kann zum Beispiel durch Si-cherheitsschlsser, Abdeckungen oder Einstecksiche-rungen erfolgen. Die Sicherung gegen Wiedereinschal-ten bzw. Wiedereinstecken ist nicht notwendig, wenn die Netztrenneinrichtung im unmittelbaren Arbeits- und Sichtbereich der Monteurin/des Monteurs liegt.

    Hydraulische oder pneumatische Drucksysteme sind von dem Tr- oder Torsystem zu trennen und drucklos zu machen, um Restenergien abzuleiten.

    Gespeicherte Energien sind auf geeignete Weise wir-kungslos zu machen. Z. B. sind Akkus vor Beginn der Arbeiten von der Steuerung zu trennen. Welche Ma-nahmen erforderlich sind, soll aus der Bedienungs-/Wartungsanleitung hervorgehen.

    32

    Sicherheit der Steuerung

  • (1) Automatische Schiebetren und Schnelllauftore (ausgenom-men Feuer- und Rauchschutztren und -tore) drfen nur verwen-det werden, wenn sie bei Ausfall der Energiezufuhr selbstttig ffnen oder ber eine manuelle ffnungsmglichkeit (Break-Out) verfgen. Automatische Karusselltren drfen nur verwen-det werden, wenn sich Teile der Innenflgel ohne greren Kraft-aufwand (siehe Punkt 10.1 Abs. (3)) von Hand und ohne Hilfsmittel sowie in jeder Stellung der Tr auf die erforderliche Fluchtweg-breite ffnen lassen. Weitere Bestimmungen zu Tren und Toren im Verlauf von Fluchtwegen enthlt die ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgnge, Flucht- und Rettungsplan.

    Verkehrswege in Fluchtwegen sind grundstzlich freizuhalten. Das heit, Tren in Fluchtwegen mssen in Fluchtrichtung (bei Ausfall der Kraftbettigung auch manuell) jederzeit zu ffnen sein. Auch nach einem Ansprechen der Sicherheitseinrichtungen (z. B. Sensorleisten) muss die manuelle ffnung der Tr mit einer Kraft von maximal 220 N mglich sein.

    Kraftbettigte Schiebetren und Schnelllauftore mssen im Feh-lerfall oder bei Ausfall der Energieversorgung (z. B. ber gespei-cherte Energie) selbstttig ffnen. Alternativ sind sogenannte Break-Out-Systeme zulssig, die ein manuelles ffnen des ge-schlossenen Tr- oder Torflgels in Fluchtrichtung ermglichen (z. B. Ausschwenken des Flgels, Aufreien des Torvorhanges an dafr vorgesehenen Stellen). Bei Karusselltren mit groen Durchmessern kann es erforderlich sein, eine notwendige Fl-gelverriegelung mittels Not-Halt-Taste einfehlersicher zu entrie-geln, um die Flgel ausschwenken zu knnen.

    Generell ist fr jede Karusselltr, aber auch fr kraftbettigte Tore, im Fluchtweg eine bauaufsichtliche Zustimmung im Einzel-fall erforderlich.

    Zu Anforderungen an Tore im Fluchtweg siehe auch DGUV Infor-mation 208-044 Automatische Tore im Fluchtweg.

    (2) Die Anzahl und Lage von Tren und Toren ergibt sich insbe-sondere aus den Fluchtweglngen nach ASR A2.3.

    Die Bemessung der erforderlichen Fluchtwegbreiten je Tr/Tor sowie der Gesamtfluchtwegbreite ergibt sich aus der ASR A2.3.

    9 Anforderungen an Tren und Tore im Verlauf von Fluchtwegen

    33

  • (1) Die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prfanleitungen des Her-stellers sind zu beachten und mssen in der Arbeitssttte ver-fgbar sein. Tren und Tore unterliegen durch betriebliche Vern-derungen (insbesondere Nutzungsnderungen, Nachrstungen und Umbauten) Einflssen, die im Hinblick auf die Sicherheit neue Voraussetzungen schaffen knnen. Bei der Beurteilung, ob Tren und Tore unter vernderten Nutzungsbedingungen noch ausreichend sicher sind, ist das Ergebnis der sicherheitstechni-schen Prfung zu bercksichtigen. Der Hersteller sollte einbezo-gen werden.

    (2) Bauteile, von denen der sichere Betrieb der Tren und Tore abhngt, mssen fr die Instandhaltung und Prfung leicht zu-gnglich sein.

    Der sichere Betrieb von Tren und Toren setzt deren regelmi-ge Instandhaltung voraus. Der Betreiber ist verantwortlich, dass diese Arbeiten durchgefhrt werden.

    Fr die Instandhaltung mssen alle Bauteile, von denen der sichere Betrieb der Tren und Tore abhngt, leicht zu-gnglich sein, beispielsweise durch entsprechend groe Revisionsffnungen.

    Unter dem Begriff Instandhaltung versteht man:

    Prfung

    Wartung

    Instandsetzung.

    Bei der Prfung werden Mngel als Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Zustand erfasst. Durch regelmige Sicht- und Funktionskontrollen kann der Betreiber augenscheinliche Mn-gel frhzeitig erkennen. Die sicherheitstechnische Prfung kraft-bettigter Tren und Tore erfolgt durch Sachkundige.

    Die Wartung umfasst alle Manahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes von Tren und Toren. Die im Rahmen der Wartung auszufhrenden Arbeiten sowie deren Intervalle werden vom Hersteller vorgegeben.

    Unter Instandsetzung versteht man den Austausch von Ver-schleiteilen und defekten Teilen. Im Rahmen der Instandset-zung werden auch die bei der Prfung festgestellten Mngel behoben. Es sind nur Ersatzteile geeignet, die den Herstellerspe-zifikationen entsprechen.

    Wartung und Instandsetzung erfordern besondere Fachkennt-nisse. Darber hinaus knnen systemgebundene Ausrstungen erforderlich sein. Deshalb gibt der Betreiber diese Aufgaben meist an Fachunternehmen ab.

    10.1 Instandhaltung

    (1) Vor Instandhaltungsarbeiten mssen Flgel gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert werden.

    (2) Vor Instandhaltungsarbeiten muss der Antrieb der Tren und Tore abgeschaltet und gegen irrtmliches und unbefugtes Einschalten gesichert werden. Hiervon aus-genommen bleibt der Probelauf (Funktionsprfung).

    (3) Der Kraftaufwand fr das ffnen oder Schlieen von Hand sollte fr Tren 220 N und fr Tore 260 N nicht berschreiten. Fr kraftbettigte Tore darf in begrnde-ten Fllen der maximale Kraftaufwand um 50 Prozent berschritten werden.

    Da eine Kraft von 220 N und mehr nicht von jeder Per-son aufgebracht werden kann, sollte der Kraftaufwand soweit wie mglich reduziert werden.

    (4) Rahmenlose Glastren und Glasschiebeelemente sind regelmig auf Beschdigungen des Glases, insbe-sondere auf Kantenverletzungen und auf den festen Sitz der Beschlge bzw. Trbnder hin zu prfen, um Glas-bruch vorzubeugen.

    (5) Die Instandsetzung von Tren und Toren darf nur durch Personen durchgefhrt werden, die mit den jewei-ligen Instandsetzungsarbeiten vertraut sind.

    Bei allen Arbeiten an Tren und Toren sind die Flgel gegen unbeabsichtigte Bewegungen zu sichern. Der An-trieb ist abzuschalten und gegen irrtmliches und un-befugtes Einschalten von Netz- und ggf. Akkuspannung allpolig zu trennen. Hierfr haben sich abschliebare Hauptschalter oder Steckvorrichtungen bewhrt. Bei pneumatischen und hydraulischen Antrieben ist sinnge-m zu verfahren (siehe 8.3 Punkt (4)).

    10.2 Sicherheitstechnische Prfung

    (1) Kraftbettigte Tren und Tore mssen nach den Vor-gaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen nderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprft werden. Die wiederkehrende Prfung sollte mindestens einmal jhrlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechni-schen Prfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeits-sttte aufzubewahren.

    10 Instandhaltung einschlielich sicherheits-technischer Prfung

    34

  • Die in der ASR geforderte jhrliche (d.h. alle 12 Monate durchzufhrende) Prfung geht von normaler Nutzung und Umgebungsbedingungen aus. Auf Grund von be-sonderen Umgebungsbedingungen (z. B. Witterung, ag-gressive Medien) oder intensiver Nutzung knnen sich krzere Intervalle fr die Prfung und/oder Wartung er-geben. Der Betreiber sollte die Angaben des Herstellers bei seiner Gefhrdungsbeurteilung bercksichtigen.

    Auch fr nicht kraftbettigte Tren und Tore ist eine sol-che Prfung empfehlenswert.

    (2) Die sicherheitstechnische Prfung von kraftbet-tigten Tren und Toren darf nur durch Sachkundige durchgefhrt werden, die die Funktionstchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schliekanten nachweist, berprfen knnen. Des Weiteren sind die lnderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B. Technische Prfverordnung) zu beachten.

    Sachkundig ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbil-dung, Ttigkeit und Erfahrung sowie seiner Kenntnisse der fr den Betrieb kraftbettigter Tren und Tore ein-schlgigen Arbeitsschutzvorschriften, Arbeitsstttenre-geln und allgemein anerkannter Regeln der Technik in der Lage ist, den arbeitssicheren Zustand von Tren und Toren zu beurteilen.

    (3) Brandschutztren und -tore sind nach der allgemei-nen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prfzeugnis regelmig zu prfen, damit sie im Notfall einwand-frei schlieen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jhrlich durch den Sachkundigen).

    Derzeit knnen Brandschutztore und -auentren (Feuer- und Rauchschutz) entweder mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung oder mit CE-Kennzeichnung gem Produktnorm in Kombination mit DIN EN 16034 in den Verkehr gebracht werden. Liegt keine bauauf-sichtliche Zulassung vor, ist die Prfung nach der vom Hersteller zur Verfgung zu stellenden Einbau- und War-tungsanleitung durchzufhren.

    Nach Ablauf der Koexistenzphase ist ausschlielich der Weg ber die CE-Kennzeichnung vorgesehen.

    (4) Die sicherheitstechnische Prfung schliet die ber-prfung des Vorhandenseins einer vollstndigen techni-schen Dokumentation und der Betriebsanleitung ein.

    Die Prfungen beziehen sich auf die Funktionssicherheit der Tr- und Torsysteme, um Gefhrdungen von Perso-nen und Sachen zu vermeiden. Zu dieser Prfung und Beurteilung ist die technische Dokumentation des Her-stellers heranzuziehen.

    Geprft werden die Vollstndigkeit des Tr- und Torsys-tems sowie das Zusammenwirken der Komponenten.

    Zu prfen sind beispielsweise:

    Mechanik und Stabilitt der Bauteile und Befestigungen

    Verschlei, Korrosion, Beschdigungen

    Gngigkeit beweglicher Teile

    Antrieb

    Schutzeinrichtungen

    Steuerung.

    Zudem sind die Bewegungsablufe des Systems und die sicherheitsrelevanten Krfte zu prfen.

    Zur Prfung der Mechanik und Stabilitt gehrt auch die berprfung der Fangvorrichtungen nach Hersteller-angaben. Baumustergeprfte Fangvorrichtungen brau-chen keiner Funktionsprfung unterzogen zu werden.

    Nicht baumustergeprfte Fangvorrichtungen sollten heute kaum noch im Einsatz sein. Sie sind streng nach der Betriebsanleitung oder in Absprache mit dem Her-steller auf Funktionsfhigkeit zu prfen. Vor der Durch-fhrung von Fangversuchen mssen Vorsichtsmanah-men getroffen werden, da auch mit dem Versagen der Fangvorrichtung gerechnet werden muss. Da auch bei funktionstchtiger Fangvorrichtung bleibende Verfor-mungen auftreten knnen, mssen anschlieend mgli-cherweise Teile ausgetauscht werden. Ein Austausch der nicht geprften gegen eine baumustergeprfte Fangvor-richtung ist dringend zu empfehlen.

    Der Prfungsumfang von Tren und Toren erstreckt sich auch auf Antriebe, bei denen beispielsweise deren Be-festigung, Lagerung, Geruschentwicklung und Dichtig-keit zu prfen sind.

    35

    Instandhaltung einschlielich sicherheitstechnischer Prfung

  • Weiter sind zum Beispiel zu prfen:

    Federn auf Bruch und die richtige Spannung, sodass das Flgelgewicht ausgeglichen ist

    Befestigung der Gegengewichte und deren Tragmittel

    Wellen auf unzulssige Durchbiegung und Verschieben

    Seile auf Drahtbrche, Knicke und sonstige Beschdigungen

    Ketten auf Fluchtung und Spannung, Sauberkeit und Schmierung

    Befestigungen

    fhrende und tragende Teile.

    Bei der sicherheitstechnischen berprfung der Schlie- und ffnungskrfte werden die auftretenden statischen und dynamischen Krfte zwischen der Haupt-/Neben- und der Gegenschliekante gemessen. Die in der DIN EN 12453 Tore Nutzungssicherheit kraftbettig-ter Tore Anforderungen (fr Tore) und DIN EN 16005

    Kraftbettigte Tren Nutzungssicherheit Anfor-derungen und Prfverfahren (fr Tren) festgelegten Grenzwerte, sowohl fr die Hhe der Krfte als auch fr deren Einwirkungsdauer (siehe Tabellen 3 und 4 im Ka-pitel 6), drfen nicht berschritten werden.

    Bei sehr leichten Flgeln mit einer einwirkenden Kraft, die nie ber 50 N steigt, kann die Restkraft 50 N betra-gen, wenn der Flgel mit einer Kraft < 50 N um 50 mm zurckgedrckt werden kann, um sich zu befreien.

    Wenn der Hersteller von Tren und Toren in der Bedie-nungs- bzw. Wartungsanleitung einen oder mehrere Messpunkte festgelegt hat, sollte die Prfung nach die-sen Herstellerangaben durchgefhrt werden.

    Wenn keine Herstellerempfehlung vorliegt, sollte min-destens eine Kraftmessung an einer fr das Tor- oder Trsystem charakteristischen Stelle mit einem geeig-neten, in den Normen DIN EN 12453 Tore Nutzungs-sicherheit kraftbettigter Tore Anforderungen und

    Abb. 25 Schliekraftmessung an der Hauptschliekante eines Torflgels

    36

    Instandhaltung einschlielich sicherheitstechnischer Prfung

  • DIN EN 16005 Kraftbettigte Tren Nutzungssicherheit Anforderungen und Prfverfahren festgelegten Kraft-messgert durchgefhrt werden. Das Kraftmessgert muss sowohl die Hhe als auch die Dauer der Kraftein-wirkung erfassen knnen. Wenn Zweifel an der Aussage-kraft des Messwertes bestehen, sollte zur Absicherung mindestens eine weitere Messung durchgefhrt werden.

    Die Schliekraftmessung wird bei vertikal schlieenden Toren blicherweise bei einer ffnungsweite von 300 mm durchgefhrt. Darber hinaus ist bei einer ffnungsweite von 50 mm die Reversierfunktion zwischen der Haupt- und der Gegenschliekante zu berprfen. Ziel ist die Vermeidung von Quetschgefahr fr Gliedmaen. Ist die-se durch einen hohen Verformungsweg der Schaltleiste vermieden, kann in Ausnahmefllen der unterste Rever-sierpunkt geringfgig ber den 50 mm liegen.

    Bei horizontal schlieenden Toren empfiehlt sich eben-falls eine Schliekraftmessung bei einer ffnungsweite von 300 mm.

    Bei kraftbettigten Tren sollte die Messung fr jeden in Tabelle 3, Kapitel 6 angegebenen ffnungsweiten- bereich durchgefhrt werden.

    In folgenden Fllen ist die Messung der Schliekrfte bei kraftbettigten Tr- und Torsystemen entbehrlich bzw. nicht sinnvoll:

    1. Bei Tren und Toren in Totmannsteuerung. Da diese nur von eingewiesenen Personen, die das Tor bzw. die Tr vollstndig berblicken knnen, gesteuert wer-den, brauchen sie keine Kraftgrenzen einzuhalten. Somit kann die Prfung entfallen.

    2. Bei Tren und Toren, die ausschlielich mit berh-rungslos wirkenden Schutzeinrichtungen die Schlie-ebene vollstndig absichern. An Tren und Toren, die beispielsweise mit Anwesenheitssensoren bis zu einer Hhe von wenigstens 2,50 m ber dem Boden vollstndig abgesichert sind, knnen und mssen kei-ne Krfte gemessen werden, weil technisch verhindert ist, dass es berhaupt zu einer gefahrbringenden Kol-lision durch die Schliebewegung kommen kann.

    Tore, die nicht berhrungslos abgesichert sind und Schliekrfte ber 50 N erzeugen, mssen zum Einhal-ten der Kraftgrenzen reversieren. Ist dies nicht der Fall, mssen geeignete Manahmen ergriffen werden.

    Werden Quetschstellen an Nebenschliekanten durch Kraftbegrenzung abgesichert, muss deren Wirksamkeit ebenfalls berprft werden.

    ber die Prfung ist ein schriftlicher Nachweis mit Anga-be der Bezeichnung des Tores bzw. der Tr, des Stand-ortes, des Prfungsdatums, des Namens der prfenden Person und des Befundes zu fhren. Auch die Ergeb-nisse der Kraftmessung sind in diesem Prfprotokoll zu dokumentieren. Eine handschriftliche bertragung des abgelesenen Messwertes ist ausreichend.

    Das Prfprotokoll ist von der prfenden Person zu un-terschreiben und dem Betreiber auszuhndigen bzw. zuzustellen.

    Beispiele fr Wartungs- und Prfprotokolle: siehe Anhang 3.

    Prfungen erfolgen in Eigenverantwortung der prfen-den Person. Sie ist fr die Prfung und das Ergebnis verantwortlich. Bei schweren Mngeln ist der Betreiber der Anlage umgehend zu informieren, so dass er seiner Verantwortung, die Anlage auer Betrieb zu nehmen, nachkommen kann.

    37

    Instandhaltung einschlielich sicherheitstechnischer Prfung

  • Einsatzbereich ffentlich nicht ffentlich

    Auentor

    Innentor

    Abmessungen Breite x Hhe mm x mm(lichtes Ma)

    Anzahl der Zyklen pro Tag

    ffnungsweise Handbettigung Kraftbettigung

    - Tore bis 0,5 m/s Schliegeschwindigkeit

    - Tore ab 0,5 m/s Schliegeschwindigkeit (Schnelllauftore)

    Steuerung Taster ohne Selbsthaltung (Totmannsteuerung) Impulssteuerung mit Sicht zum Tor (Taster neben dem Tor)

    Impulssteuerung ohne Sicht zum Tor (Fernsteuerung)

    Automatikbetrieb (Sensoren, Kontaktschleifen)

    Bauart Sektionaltor Schiebetor

    Rolltor

    Falttor

    Rollgittertor

    Kipptor

    Leistungsmerkmale Widerstandsfhigkeit gegen Windlast Wrmedurchgangs-Koeffizient

    Schallschutz

    Schlagregendichtigkeit

    Luftdurchlssigkeit

    Feuerschutz

    Rauchschutz

    Sachschutz

    Einbruchschutz

    Zustzliche Einrichtungen Schlupftr Lichtband

    Fenster

    Belftungsffnungen

    Anhang 1Angaben fr Planung und Auswahl von Toren

    Material Metall Kunststoff

    Folie

    Glas(-anteil)

    sonstiges

    Sicherheitseinrichtung Kraftbegrenzung Schaltleiste

    Berhrungslose Absicherung

    Schaltmatten

    Vorfeldabsicherung

    Trennende Schutzeirichtung

    Sicherheitsabstnde

    Ampel

    38

  • Einsatzbereich ffentlich nicht ffentlich

    Fluchtweg

    Feuerschutzabschluss

    Nachstrmffnung (fr Rauchabzug)

    Barrierefrei

    Auentr

    Innentr

    Abmessungen Breite x Hhe mm x mm(lichtes Ma)

    Anzahl der Zyklen pro Tag

    ffnungsweise Handbettigung Kraftbettigung

    Steuerung Automatikbetrieb (Sensoren) Impulssteuerung

    Bauart Drehflgeltr Schiebetr

    Teleskopschiebetr

    Falttr

    Karusselltr

    Leistungsmerkmale Widerstandsfhigkeit gegen Windlast Wrmedurchgangs-Koeffizient

    Schallschutz

    Schlagregendichtigkeit

    Luftdurchlssigkeit

    Brandschutz

    Rauchschutz

    Sachschutz

    Einbruchschutz

    Zustzliche Einrichtungen Ober- und Seitenteile Belftungsffnungen

    Vereinzelung

    Trschlieer

    Verriegelung

    Anhang 2Angaben fr Planung und Auswahl von Tren

    Material Metall Kunststoff

    Holz

    Glas (-anteil)

    sonstiges

    Sicherheitseinrichtung Berhrungslose Absicherung

    Kraftbegrenzung

    Schaltleiste

    Trennende Schutzeirichtung

    Sicherheitsabstnde

    Schaltmatten

    Ampel

    39

  • Vertrag-Nr.: Name und Anschrift des Betreibers: Standort der Anlage:

    Hersteller oder Lieferer der Anlage: Telefon: Torgre: Baujahr: Serien-/Kennnummer:

    Anhang 3Beispielprotokoll fr Rolltore und Rollgitter (Prfung nach ASR A1.7)

    o.B. = ohne Beanstandung B. = Beanstandung n.v. = nicht vorhanden, nur ankreuzen, wenn Bauteil nicht vorhanden ist

    1. Antrieb o.B. B. n.v. a) Antriebs- und Konsolenbefestigung b) Gerusche und Dichtigkeit des Antriebs c) Nothandbettigung und ggf. elektrische Verriegelung des Antriebs d) Bremswirkung, Nachlauf

    2. Endschalter und Steuergertea) Betriebsendschaltereinstellung und Funktion b) Notendschaltereinstellung und Funktion c) Zusatzendschaltereinstellung und Funktion d) Einstellung des Motorschutzschalters e) Elektrische und mechanische Funktion der Befehls- und evtl. Zusatzgerte f ) Schlupftrschalter, elektr. Verriegelung des Antriebs g) Notabschalteinrichtung

    3. Kettenradvorgelegea) Kette: Fluchten und Verschlei b) Kette: Spannung c) Kette: Sauberkeit, Schmierung d) Kettenschutz e) Kettenrder: Verschlei, fester Sitz

    4. Sicherung gegen unbeabsichtigtes Schlieen des Torflgels A) Fangvorrichtung, auf die Welle wirkend, separat angeordnet 1) Befestigung und Zustand 2) Bewegliche Teile: Verschlei, Korrosion, Gngigkeit 3) Schild: Vollstndigkeit, Lesbarkeit 4) Abschalten des Antriebs nach Fangfall

    B) Antrieb mit integrierter Fangvorrichtung, auf die Welle wirkend

    C) Fangvorrichtungen, die direkt auf den Flgel wirken 1) Befestigung, Zustand 2) Bewegliche Teile: Verschlei, Korrosion, Gngigkeit 3) Schild: Vollstndigkeit, Lesbarkeit

    D) Sonstige Systeme,Gewichtsausgleich durch Federwelle o.a.

    5. Welle, Andruckwelle und Lagerung (Sichtprfung)a) Schweinhte der Wellenzapfen und Konsolen b) Wellenzapfen, Lager Stellringe c) Befestigung der Lagerkonsolen

    6. Panzer o.B. B. n.v. a) Verschlei, Deformation b) Seitenarretierung (z. B. Endstcke) c) Aufhngung, Befestigungsschrauben d) Sturmhaken/Sturmrollen

    7. Schliekantensicherung Zustand und Funktion (Reversierung)

    8. Einhaltung der Betriebskrfte (Kurzmessung)a) Mittelwert von drei Messungen: Nb) Maximale Betriebskraft eingehalten (400 N bzw. 1.400 N) ja / nein c) Dynamische Zeit eingehalten (0,75s) ja / neind) Statische Zeit eingehalten (5s) und Restkraft < 25 N ja / nein

    9. Einzugssicherung Zustand und Funktion

    10. Zustzliche Sicherheitseinrichtungen als Personen-/Objektschutz, z. B. Lichtschranke o.. Zustand und Funktion

    11. Fhrungsschienea) Befestigung, Zustand (Deformation) b) Verschlei und Schmierung c) Einlauftrichter d) Kunststoffeinlagen; Zustand, Sitz

    12. Abschliebarer Hauptschalter (alternativ: CEE-Stecker) vorhanden ja / nein Zustand und Funktion i.O. ja / nein

    13. Kennzeichnungsschild vorhanden ja / nein Zustand und Funktion i.O. ja / nein

    14. Tordokumentation/Prfbuch vorhanden ja / nein

    15. Ergebnis der Prfung Keine Mngel festgestellt Folgende Mngel festgestellt 1. 2. 3. (Bei weiteren Mngelpunkten ggf. Beiblatt benutzen)

    Der Mangel unter Nr. ist sicherheitsrelevant, stellt eine Gefahr fr Menschen und Sachen dar und ist unverzglich zu beseitigen

    Bis zur Mngelbeseitigung wird eine Stilllegung der Anlage drin-gend empfohlen

    Die Prfung wurde nach bestem Wissen und Gewissen durchgefhrt. Fr versteckte Mngel, die bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht zu erkennen sind, wird eine Haftung ausgeschlossen.

    Nchster Prfungstermin sptestens:

    Ort, Datum

    Name und Unterschrift der prfenden Person (Sachkundigen)

    Durchschlag des Prfprotokolls erhalten:

    Unterschrift des Betreibers

    Herausgeber: BVT-Verband Tore An der Pnt 48 40885 Ratingen Telefon 02102/186-200 Telefax 02102/186-212 40

  • Beispielprotokoll fr kraftbettigte Tren

    Wartung Sicherheitsprfung Prfende Person: Datum

    Die Prfung erfolgt unter Bercksichtigung der sicherheitstechnischen Anforderungen, gem der DIN 18650-1 Automatische Tr-systeme Teil 1: Produktanforderungen und Prfverfahren, DIN 18650-2 Automatische Trsysteme Teil 2: Sicherheit an automa-tischen Trsystemen und der DIN EN 16005 Nutzungssicherheit kraftbettigter Tren in der jeweils gltigen Fassung sowie der ASR A1.7, der Arbeits- und Unfallverhtungsvorschriften, der AutSchR, sowie der PrfVO der Bundeslnder.

    Die Wartung der benannten Anlage erfolgt regelmig durch die im Wartungsvertrag bestimmten Zeitabstnde.1. Allgemeine berprfung der zu wartenden Anlagen und Feststellung evtl. Mngel2. Reinigung der Laufschienen3. Funktionsprfung der elektrischen Schaltgerte und Befehlsgeber.4. Funktionsprfung und Einstellen aller Sicherheitseinrichtungen.5. Einstellung aller Bewegungsablufe einschlielich der Endschalter.6. Probelauf und abschlieende Gesamtfunktionsprfung.

    7. Bericht im Prfbogen mit Hinweisen auf Defekte, soweit sie erkennbar sind.

    Wartungs- / Funktionsprfung

    1. Trsystem erledigt 3. Elektrische Funktion erledigt

    1.1 Sichtkontrolle 3.1 Programmschalter

    1.2 Funktion 3.2 Elektromagnetische Verriegelung

    2. Mechanische Funktion 3.3 Auslseorgane

    2.1 Befestigung 3.4 Offenhaltezeit

    2.2 Laufwagen 3.5 Reduzierte ffnungsweite

    2.3 Zahnriemen 3.6 Bewegungsablufe

    2.4 Bodenfhrung 3.7 Sonderschaltung / Typ

    4. Zubehr

    4.1 Brstendichtung

    Sicherheitsprfung (berprfung der sicherheitsrelevanten Ausstattung der Tranlage ohne weitere Wartungsarbeiten.)erledigt erledigt Kraftmessung

    1. elektrische Anschlsse 8. Umkehrautomatik

    2. Fluchtwegfunktion - Funktion beim ffnen

    3. Not-Akku - Funktion beim Schlieen

    4. mech. Kraftspeicher 9. Sicherheitsabstnde

    5. Notschalter 10. Schutzflgel

    6. Lichtschranken 11. Kraftmessung

    7. Lichtvorhnge 12. VDE 0701/0702 Messung

    - Sichtprfung

    Legende: zutreffend x in Ordnung x nicht vorhanden Fehler F

    Festgestellte Mngel: Beseitigte Mngel:

    Die oben aufgefhrten Arbeiten wurden durchgefhrt inkl. der notwendigen Einstellarbeiten und Sicherheitsprfung

    Prfbuch vor Ort Prfbuch nicht vor Ort Im Prfbuch eingeheftet Neue Prfplakette erhalten

    Kunde mchte ein neues Prfbuch Prfbericht besteht aus dieser Seite zustzlicher Bericht

    Arbeiten durchgefhrt von Protokoll erhalten / Kunde bzw. Betreiber der Anlage

    Name