Die Akkreditierung gestufter Studiengänge
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Die Akkreditierung gestufter Studiengänge
Hermann Reuke
Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover
ZEvA
1995 Gründung als gemeinsame
Einrichtung der niedersächsischen Universitäten und Fachhochschulen mit dem Ziel, eine flächendeckende und systematische Evaluation von Lehre und Studium zu implementieren
seither ca. 200 Evaluationsverfahren in nahezu allen Disziplinen (Ausnahme etwa Medizin) vorwiegend in Niedersachsen, aber auch z.B. in Bremen, Berlin, Hamburg, Brandenburg, Hessen
1998 Einrichtung einer zusätzlichen
Abteilung für die Akkreditierung von Studiengängen auf Antrag von Hochschulen aus dem gesamten Bundesgebiet
überfachliche Ausrichtung
Verbindung von Sicherung der Standards und der Qualität
ZEvA
2000 Akkreditierung als erste deutsche
Agentur durch den Akkreditierungsrat (Bonn) mit dem Auftrag, Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master zu akkreditieren („Gütesiegel“ des Akkreditierungsrates)
Bisher rund 400 Studiengänge in Akkreditierungsverfahren in Mathematik/Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Sprach- und Kulturwissenschaften, vorwiegend außerhalb Niedersachsens
2002 Beginn der zusätzlichen
Akkreditierung von PhD-Programmen und Studienangeboten von Berufsakademien („Gütesiegel“ der ZEvA)
Gründung von EIQA als Forum der Akkreditierung und Kooperationspartner von ZEvA(derzeit 40 Mitgliedshochschulen)
Akk
red
itie
run
g B
, M, P
hD
Evalu
ation
ZEvA
Gutachter(Peer-Group)
Ständige Akkreditierungs-kommission
(SAK)
European Institute for
Quality Assurance
(EIQA)
Gutachter(Peer-Group)
Lenkungsgruppe
MWK LHK
Evalu
ation
Leh
re u
nd
Stu
diu
m
Evaluation und Akkreditierung
Verfahrensablauf
Ministerium
Gutachter(Peer Group)
Ständige Akkreditierungs-kommission
(SAK)
ZEvA
Hochschule
2. 3. 10.
5.
4.
6.
9.
7.
1.
1. Antragstellung,
2. Zustimmung durch Ministerium,
3. Beratung, Vertrag
4.-6. Benennung der Gutachtergruppe
7. Peer Review
8. red. Abstimmung
Stellungnahme HS
9. Beschluss-Empfehlung für SAK, Entscheidung
10. Mitteilung an Hochschule, AR, Ministerium
8.
Kompetenzebenen
Gutachter
Fachvertreterprinzip 2 Hochschularten Berufspraxis Studierende Internationalität
Ständige Akkreditierungs-
Kommission 5 Universitätsvertreter 3 FH-Vertreter 2 Berufspraktiker 2 Studierende
Beschlussempfehlung
Beschluss:Konditionale Akkreditierung,
Akkreditierung ohne Einschränkung,Ablehnung
Entwicklung der B/M Studiengänge
Von 11.286 Studienmöglichkeiten sind 26% auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt: 1.453 Bachelor und 1.481 Master. Von den 2.934 umgestellten sind erst 808 Studiengänge akkreditiert.
Es entfallen 1.779 auf Universitäten, 1.128 auf Fachhochschulen und 27 auf Kunst- und Musikhochschulen.
Ingenieure und Wirtschaftswissenschaften überproportional beteiligt, Kunstfächer unterproportional.
In NDS 883 Studiengänge, davon 179 Bachelor und 115 Master, das sind 33,3% Umstellung. Akkreditiert sind 73. In Bayern sind erst 18,2% umgestellt.
Die überwiegende Mehrzahl folgt dem 6 + 4 Semester-Modell.
Quelle: HRK, 04/2005
ZEvA-Leitlinien
Die Absolventen müssen die an sie gerichteten Erwartungen (aus Hochschule, Arbeitsmarkt, Gesellschaft) erfüllen, der verliehene Hochschulgrad muss ein verlässlicher Indikator für die Erfüllung der entsprechenden Anforderungen sein.
Die Prüfungen müssen Niveau und Standards erreichen, die die Verleihung des Hochschulgrades rechtfertigen.
Das Curriculum muss geeignet sein, die für die Prüfungen erforderlichen Qualifikationen und das entsprechende Wissen zu vermitteln.
Die hierfür notwendigen Ressourcen müssen bereit stehen; Studien-, Lehr- und Prüfungsorganisation müssen angemessene Bedingungen erfüllen.
Die Bildungsziele (Kompetenzziele) müssen so klar definiert sein, dass sie eine Orientierung für das Curriculum darstellen.
ZEvA-Standards
Weitere Standards:
Forschungsorientierung: Studieninhalte, Studienformen, wissenschaftliches Profil des Lehrkörpers, Forschungsaktivitäten des Lehrkörpers.
Anwendungsorientierung: Studieninhalte, Studienformen (Praktika, Projekte, anwendungsorientierte Abschlussarbeiten), wissenschaftliches Profil, praxisnahe Schwerpunkte, Entwicklungsaktivitäten des Lehrkörpers.
Die Zugangsvoraussetzungen sowie die Auswahlkriterien für die Zulassung müssen durch eine (staatlich genehmigte) Ordnung abschließend geregelt sein.
Modularisierung; Verwendung von ECTS auf der Basis differenzierter und transparenter Kriterien für die studentische Arbeitsbelastung, in der Prüfungsordnung verbindlich geregelt.
Jedes Modul, für das Kreditpunkte vergeben wird, muss studienbegleitend abgeprüft werden (Wiederholungsprüfung zu Beginn des Folgesemesters).
Der Lehrkörper muss eine ausreichende wissenschaftliche Pluralität aufweisen.
ZEvA-Standards
Weitere Standards:
Masterabschluss an FH: Befähigung zum höheren Dienst (Beamtenlaufbahn) nach Zustimmung der obersten Laufbahnbehörde aufgrund Gleichwertigkeitsfeststellung.
Pflichtveranstaltungen mindestens 1 x im Jahr. Einführungsveranstaltung(en) pro Zulassungstermin. Semesterweise aktualisierter Modulkatalog und Stundenplan. Studienverlaufsplan als Grafik
Woran Anträge scheitern
Module und Studium sind nicht kompetenzorientiert beschrieben– Man nimmt affine Lehrveranstaltungen zusammen und gibt ihnen einen
neuen Namen Zugangsvoraussetzungen für den Master unklar
– Benennung der Kriterien fehlt, dahinter verbergen sich Profilschwächen Studiengänge zu angebotsorientiert entwickelt
– Nachweis bzw. Darstellungen des Bedarfs an akademischen Personal im Tätigkeitsfeld fehlt.
Die Hochschule beherrscht die Grundrechenarten nicht– Berechnung Leistungspunkte, SWS, LVS (Gruppengrößen), unter
Berücksichtigung der Aufnahmezahlen und CNW verbesserungsbedürftig
Woran Anträge (leider?) nicht scheitern
Hochschuldidaktische Weiterbildung ist die Ausnahme – aber wichtig zur Umsetzung der Kompetenzzielorientierung.
Bedarf an Studiengang nicht mit empirischer Untersuchung belegt.
Qualitätssicherung nur behauptet.
Verteilung der Lehrdeputate auf verschiedene Studiengänge nebulös
…“obwohl seit 10 Jahren evaluiert wird“
Auslöser war: viele Abbrecher, überlange Studiendauer, schleppender Wissenstransfer
kaum fundierte Daten über Absolventenverbleib
(„Defizitanalyse Absolventenqualifikation“) Studiendauer nicht verkürzt - Mangelnde Transparenz zu Gründen für
Studienabbruch und Langzeitstudium Untersuchungen zu geänderten beruflichen Anforderungen eher selten Wissenstransfer fand keinen Eingang in Evaluation
Beschlusspraxis SAK
„Erst die Inhalte, dann die Struktur“:
Qualität und Innovationspotential haben hohen Stellenwert– Weiterentwicklung der Inhalte und Lehrformen, gute Betreuung,
Studienberatung Modularisierung und Leistungspunkte unabdingbar
– Bildung von Stoffgruppen, sinnvolle Verbindung von Kontakt- und Selbststudium, Flexibilität, Berechnung der work loads
Studierbarkeit: max. 1.800 Arbeitsstunden, nicht mehr als 200 SWS (B: 120 plus x, M: 30 plus x)
50% hauptamtlich Lehrende Kohärenz zwischen Profil und Abschlussbezeichnung Schlüsselkompetenzen
Beschlusspraxis SAK
Schlüsselkompetenzen
1. Methodenkompetenz (Lernstrategien, Medienkompetenz, Projektmanagement, Lehrfähigkeiten, u.a.)2. Sozialkompetenz (Transfer-, Team-, Konflikt-, Moderationsfähigkeiten, Mehrsprachigkeit, u.a.)3. Selbstkompetenz (Leistungsbereitschaft, Entscheidungsfähigkeit,
ethisches Verhalten, u.a.)
10-15% der Lehrinhalte (integriert oder/und additiv)
Re-Akkreditierung
Grundsätze: ex-post-Beurteilung zeitlich befristet Dokumente können
Begehung ersetzen Evaluationsergebnisse
einbeziehen
Themen: aktualisiertes
Curriculum personelle
Veränderungen Erfüllung von Auflagen
und Empfehlungen Studienerfolg