Die Akkreditierung gestufter Studiengänge

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Die Akkreditierung gestufter Studiengänge Hermann Reuke Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover [email protected]

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Die Akkreditierung gestufter Studiengänge

Hermann Reuke

Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover

[email protected]

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ZEvA

1995 Gründung als gemeinsame

Einrichtung der niedersächsischen Universitäten und Fachhochschulen mit dem Ziel, eine flächendeckende und systematische Evaluation von Lehre und Studium zu implementieren

seither ca. 200 Evaluationsverfahren in nahezu allen Disziplinen (Ausnahme etwa Medizin) vorwiegend in Niedersachsen, aber auch z.B. in Bremen, Berlin, Hamburg, Brandenburg, Hessen

1998 Einrichtung einer zusätzlichen

Abteilung für die Akkreditierung von Studiengängen auf Antrag von Hochschulen aus dem gesamten Bundesgebiet

überfachliche Ausrichtung

Verbindung von Sicherung der Standards und der Qualität

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ZEvA

2000 Akkreditierung als erste deutsche

Agentur durch den Akkreditierungsrat (Bonn) mit dem Auftrag, Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master zu akkreditieren („Gütesiegel“ des Akkreditierungsrates)

Bisher rund 400 Studiengänge in Akkreditierungsverfahren in Mathematik/Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Sprach- und Kulturwissenschaften, vorwiegend außerhalb Niedersachsens

2002 Beginn der zusätzlichen

Akkreditierung von PhD-Programmen und Studienangeboten von Berufsakademien („Gütesiegel“ der ZEvA)

Gründung von EIQA als Forum der Akkreditierung und Kooperationspartner von ZEvA(derzeit 40 Mitgliedshochschulen)

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Akk

red

itie

run

g B

, M, P

hD

Evalu

ation

ZEvA

Gutachter(Peer-Group)

Ständige Akkreditierungs-kommission

(SAK)

European Institute for

Quality Assurance

(EIQA)

Gutachter(Peer-Group)

Lenkungsgruppe

MWK LHK

Evalu

ation

Leh

re u

nd

Stu

diu

m

Evaluation und Akkreditierung

Page 5: Die Akkreditierung gestufter Studiengänge

Verfahrensablauf

Ministerium

Gutachter(Peer Group)

Ständige Akkreditierungs-kommission

(SAK)

ZEvA

Hochschule

2. 3. 10.

5.

4.

6.

9.

7.

1.

1. Antragstellung,

2. Zustimmung durch Ministerium,

3. Beratung, Vertrag

4.-6. Benennung der Gutachtergruppe

7. Peer Review

8. red. Abstimmung

Stellungnahme HS

9. Beschluss-Empfehlung für SAK, Entscheidung

10. Mitteilung an Hochschule, AR, Ministerium

8.

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Kompetenzebenen

Gutachter

Fachvertreterprinzip 2 Hochschularten Berufspraxis Studierende Internationalität

Ständige Akkreditierungs-

Kommission 5 Universitätsvertreter 3 FH-Vertreter 2 Berufspraktiker 2 Studierende

Beschlussempfehlung

Beschluss:Konditionale Akkreditierung,

Akkreditierung ohne Einschränkung,Ablehnung

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Entwicklung der B/M Studiengänge

Von 11.286 Studienmöglichkeiten sind 26% auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt: 1.453 Bachelor und 1.481 Master. Von den 2.934 umgestellten sind erst 808 Studiengänge akkreditiert.

Es entfallen 1.779 auf Universitäten, 1.128 auf Fachhochschulen und 27 auf Kunst- und Musikhochschulen.

Ingenieure und Wirtschaftswissenschaften überproportional beteiligt, Kunstfächer unterproportional.

In NDS 883 Studiengänge, davon 179 Bachelor und 115 Master, das sind 33,3% Umstellung. Akkreditiert sind 73. In Bayern sind erst 18,2% umgestellt.

Die überwiegende Mehrzahl folgt dem 6 + 4 Semester-Modell.

Quelle: HRK, 04/2005

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ZEvA-Leitlinien

Die Absolventen müssen die an sie gerichteten Erwartungen (aus Hochschule, Arbeitsmarkt, Gesellschaft) erfüllen, der verliehene Hochschulgrad muss ein verlässlicher Indikator für die Erfüllung der entsprechenden Anforderungen sein.

Die Prüfungen müssen Niveau und Standards erreichen, die die Verleihung des Hochschulgrades rechtfertigen.

Das Curriculum muss geeignet sein, die für die Prüfungen erforderlichen Qualifikationen und das entsprechende Wissen zu vermitteln.

Die hierfür notwendigen Ressourcen müssen bereit stehen; Studien-, Lehr- und Prüfungsorganisation müssen angemessene Bedingungen erfüllen.

Die Bildungsziele (Kompetenzziele) müssen so klar definiert sein, dass sie eine Orientierung für das Curriculum darstellen.

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ZEvA-Standards

Weitere Standards:

Forschungsorientierung: Studieninhalte, Studienformen, wissenschaftliches Profil des Lehrkörpers, Forschungsaktivitäten des Lehrkörpers.

Anwendungsorientierung: Studieninhalte, Studienformen (Praktika, Projekte, anwendungsorientierte Abschlussarbeiten), wissenschaftliches Profil, praxisnahe Schwerpunkte, Entwicklungsaktivitäten des Lehrkörpers.

Die Zugangsvoraussetzungen sowie die Auswahlkriterien für die Zulassung müssen durch eine (staatlich genehmigte) Ordnung abschließend geregelt sein.

Modularisierung; Verwendung von ECTS auf der Basis differenzierter und transparenter Kriterien für die studentische Arbeitsbelastung, in der Prüfungsordnung verbindlich geregelt.

Jedes Modul, für das Kreditpunkte vergeben wird, muss studienbegleitend abgeprüft werden (Wiederholungsprüfung zu Beginn des Folgesemesters).

Der Lehrkörper muss eine ausreichende wissenschaftliche Pluralität aufweisen.

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ZEvA-Standards

Weitere Standards:

Masterabschluss an FH: Befähigung zum höheren Dienst (Beamtenlaufbahn) nach Zustimmung der obersten Laufbahnbehörde aufgrund Gleichwertigkeitsfeststellung.

Pflichtveranstaltungen mindestens 1 x im Jahr. Einführungsveranstaltung(en) pro Zulassungstermin. Semesterweise aktualisierter Modulkatalog und Stundenplan. Studienverlaufsplan als Grafik

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Woran Anträge scheitern

Module und Studium sind nicht kompetenzorientiert beschrieben– Man nimmt affine Lehrveranstaltungen zusammen und gibt ihnen einen

neuen Namen Zugangsvoraussetzungen für den Master unklar

– Benennung der Kriterien fehlt, dahinter verbergen sich Profilschwächen Studiengänge zu angebotsorientiert entwickelt

– Nachweis bzw. Darstellungen des Bedarfs an akademischen Personal im Tätigkeitsfeld fehlt.

Die Hochschule beherrscht die Grundrechenarten nicht– Berechnung Leistungspunkte, SWS, LVS (Gruppengrößen), unter

Berücksichtigung der Aufnahmezahlen und CNW verbesserungsbedürftig

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Woran Anträge (leider?) nicht scheitern

Hochschuldidaktische Weiterbildung ist die Ausnahme – aber wichtig zur Umsetzung der Kompetenzzielorientierung.

Bedarf an Studiengang nicht mit empirischer Untersuchung belegt.

Qualitätssicherung nur behauptet.

Verteilung der Lehrdeputate auf verschiedene Studiengänge nebulös

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…“obwohl seit 10 Jahren evaluiert wird“

Auslöser war: viele Abbrecher, überlange Studiendauer, schleppender Wissenstransfer

kaum fundierte Daten über Absolventenverbleib

(„Defizitanalyse Absolventenqualifikation“) Studiendauer nicht verkürzt - Mangelnde Transparenz zu Gründen für

Studienabbruch und Langzeitstudium Untersuchungen zu geänderten beruflichen Anforderungen eher selten Wissenstransfer fand keinen Eingang in Evaluation

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Beschlusspraxis SAK

„Erst die Inhalte, dann die Struktur“:

Qualität und Innovationspotential haben hohen Stellenwert– Weiterentwicklung der Inhalte und Lehrformen, gute Betreuung,

Studienberatung Modularisierung und Leistungspunkte unabdingbar

– Bildung von Stoffgruppen, sinnvolle Verbindung von Kontakt- und Selbststudium, Flexibilität, Berechnung der work loads

Studierbarkeit: max. 1.800 Arbeitsstunden, nicht mehr als 200 SWS (B: 120 plus x, M: 30 plus x)

50% hauptamtlich Lehrende Kohärenz zwischen Profil und Abschlussbezeichnung Schlüsselkompetenzen

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Beschlusspraxis SAK

Schlüsselkompetenzen

1. Methodenkompetenz (Lernstrategien, Medienkompetenz, Projektmanagement, Lehrfähigkeiten, u.a.)2. Sozialkompetenz (Transfer-, Team-, Konflikt-, Moderationsfähigkeiten, Mehrsprachigkeit, u.a.)3. Selbstkompetenz (Leistungsbereitschaft, Entscheidungsfähigkeit,

ethisches Verhalten, u.a.)

10-15% der Lehrinhalte (integriert oder/und additiv)

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Re-Akkreditierung

Grundsätze: ex-post-Beurteilung zeitlich befristet Dokumente können

Begehung ersetzen Evaluationsergebnisse

einbeziehen

Themen: aktualisiertes

Curriculum personelle

Veränderungen Erfüllung von Auflagen

und Empfehlungen Studienerfolg