Die Außenpolitik des Deutschen Reiches ab 1873 bis 1887

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Die Außenpolitik des Deutschen Reiches ab 1873 bis 1887 von Mirko Schellmann & Bashkim Hyseni

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Die Außenpolitik des Deutschen Reiches ab 1873 bis 1887. von Mirko Schellmann & Bashkim Hyseni. Bismarcks Bündnissystem. 1878 Friede von Berlin (Berliner Kongress). 1871 Frankfurter Frieden. 1887. GB. IT. 1882. Ö-U. 1879. F. 1873. D. 1881. R. 1887. 1873. 1879. 1887. 1887. - PowerPoint PPT Presentation

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Die Außenpolitik des Deutschen Reiches ab 1873 bis 1887

von Mirko Schellmann & Bashkim Hyseni

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Ö-U

R

D

1873

1881

1879

IT1882

GB1887

F

18871873 1879

1881 1882 1887 1887

1878 Friede von Berlin (Berliner

Kongress)1871 Frankfurter

Frieden

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06.05.1873 DEUTSCH-RUSSISCHE MILITÄRKONVENTION

- Sicherung des gegenwärtigen Friedens;D+R - gegenseitige Hilfe bei einem Angriff;

- 24 Monate Kündigungsfrist.

22.10.1873 DREI-KAISER-ABKOMMEN

- Erhaltung des Friedenszustandes in Europa durch"direkte ... persönliche Verständigung zwischen den Souveränen";ÖU+R+D - Konsultationen

- bei Angriff einer 3. Macht zunächst Verständigung untereinander;

- gemeinsame militärische Aktionen setzen Spezialverträge voraus.

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13.07.1878 FRIEDE VON BERLIN GB+D+Ö-U+ R+F+IT+OSR

- Zusammenfassung der Ergebnisse des Berliner Kongresses; Modifikation des Friedens von San Stefano (03.03.1878); Beendigung der Balkankrise; - R-Gebietsgewinne: Bessarabien bis zum Donaudelta, Kars, Ardahan,

Batum

GB+D+ÖU+ R+F+IT+OSR

- Bulgarien: autonomes tributpflichtiges Fürstentum; Ostrumelien wird abhängige Provinz mit Verwaltungsautonomie;

- Serbien, Rumänien, Montenegro unabhängig; Griechenland geringe Erweiterungen

- Ö-U okkupiert Bosnien und die Herzegowina.

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07.10.1879 ZWEIBUND D+Ö-U

- Sicherheit der Reiche; auf dem Berliner Kongressgeschaffene europäische Friedensordnung

sichern;- Beistand im Falle eines russischen Angriffes;- Angriff einer anderen Macht: mindestens

wohlwollende Neutralität;- angreifende Macht von Russland unterstützt: Beistand- geheim, 5 Jahre Gültigkeit, Verlängerung

jeweils 3 Jahre, 1888 veröffentlicht, gültig bis 1918

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18.06.1881 DREI-KAISER-BÜNDNIS D+Ö-U+R

- "allgemeinen Frieden durch Sicherung der Verteidigungsstellung, ihren Staaten dienendes Einverständnis festigen";- Krieg eines Vertragspartners mit einer 4. Macht: die bei- den anderen zeigen wohlwollende Neutralität;

- gegenseitige Interessen auf dem Balkan beachten, Ver-änderungen nur nach gemeinsamer Absprache;

- Anerkennung der Meerengenschließung (Bosporus) für Kriegsschiffe

- 3 Jahre, geheim, 27.03.1884 erneuert, ersetzt Abkommen von 1873.

Zusatzprotokoll:- Bosnien und Herzegowina: Annexion durch

ÖU möglich (erfolgt 05.11.1908);

- Vereinigung Bulgariens und Ostrumeliens denkbar;

- (konkrete Entwicklung von den Umständen abhängig).

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20.05.1882 DREIBUND DR+Ö-U+IT

- Sicherung des Friedens, defensiver Charakter;- Konsultationen;- Beistand und Hilfe bei franz. Angriff auf

Italien, desgleichen bei franz. Angriff auf DR für Italien;

- bei Krieg mit zwei oder mehreren Großmächten

für alle Vertragspartner „casus foederis“, - bei Krieg mit einer anderen Großmacht

mindestens wohlwollende Neutralität;- geheim, 5 Jahre, mit Änderungen verlängert bis

zum Ersten Weltkrieg;- italienische Zusatzerklärung: Vertrag darf sich

nicht gegen Großbritannien richten (wichtig für 1. Weltkrieg).

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12.02.1887 MITTELMEER-ABKOMMEN

- Aufrechterhaltung des Status quo im Mittelmeer und im Schwarzen Meer;

GB+IT+Ö-U - Veränderungen nur nach Abkommen;Ö-U (24.03.) - gegenseitige Unterstützung in Nordafrika;

- gegenseitige Hilfe bei Streitfall mit einer 3.Macht (FR oder R) im Mittelmeer;

- geheim.12./16.12.1887 ORIENTDREIBUND GB+Ö-U+IT

- Aufrechterhaltung des Friedens;- Aufrechterhaltung des Status quo im Orient;

- Sicherung der Unabhängigkeit und Integrität des Osmanischen Reiches: "Hüterin der Meerengen";

- keine Aufgabe von Souveränität und Autorität durch das Osman. Reich auf dem Balkan (Bulgarien);

- geheim, Abschluss durch Notenaustausch.

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18.06.1887 RÜCKVERSICHERUNGSVERTRAG D+R

- geheim; auf 3 Jahre;- Ersatz für den 1887 auslaufenden Drei-Kaiser- Vertrag;- 5 Art.: Dtl. sagt für den Fall eines österreichischen,

Rußl. für den Fall eines französischen Angriffs auf den jew. Vertragspartner Neutralität zu;

- "Ganz geheimes Zusatzprotokoll": Dtl. bestätigt demZaren Bulgarien und den Zugang zum Schwarzen M. als Einflußsphären;

D+R- 1890 nach Bismarcks Entlassung trotz russischen

Wunsches nicht erneuert;- Problem: Überschneidung dt. Verpflichtungen in

Zweibund und Rückversicherungsvertrag. ("Spiel mit fünf Bällen".)

(Allerdings nur im Falle eines unprovozierten Angriffskrieges, den Bismarck unbedingt verhindern will.)- 24.10.1896 durch HAMBURGER NACHRICHTEN enthüllt.

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10.05.1871 FRANKFURTER FRIEDENSVERTRAG- Beendigung des Deutsch-Französischen Krieges;

D+FR - Abtretung von Elsaß, Lothringen, Metz;

- 5 Milliarden Franken Reparationen, zahlbar in 3 Jahren;

- (Teil-)Besetzungen bis Zahlungsende.

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Imperialismus

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Kolonisation Afrikas 1914