Die Bedingungen für WP sind ideal! · Eine Kooperation von: Salzburger Qualitätsnetzwerk...
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Eine Kooperation von:
4Salzburger Qualitätsnetzwerk WärmepumpeFrühjahrstagung 2015
Die Bedingungen für WP sind ideal!
Sanierungsscheck����2.000 €
SonnenBonus Plus
����2.000 €
EFH - Neubau EFH - Sanierung
Energieförderung����2.000 € (max. 30%)
SonnenBonus Plus
����2.000 €
Energieförderung����2.000 € (max. 30%)
SonnenBonus Plus
����2.000 €
Wohnbauförderung����8.100 €
SonnenBonus Plus
����2.000 €
Wohnbauförderung����7.250 €
bis zu 4.000 € bis zu 10.100 € bis zu 6.000 € bis zu 9.250 €Anmerkung: oben angeführte Förderhöhen basieren auf exemplarische Kalkulationen und können je Gebäude und Kriterien erheblich abweichen
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Eine Kooperation von:
Energieberatung SalzburgDI Georg THOR
Fanny-von-Lehnert-Straße 15020 Salzburg
Tel.: 0662 / 8042 – 3151Fax: 0662 / 8042 – 76 3863
E-mail: [email protected] Homepage: salzburg.gv.at/energieberatung
Die neuen LandesförderungenIm Überblick
Eine Kooperation von:
Energieberatung Salzburg – Das Team
Georg Thor
BlasiusBernhofer
Barbara Kaserer
AnnelieseEibl
Andrea Mulrenin
Eine Kooperation von:Kooperation von Salzburg AG und Land Salzburg
Die Energieberatung Salzburg
40 Berater/innen
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www.salzburg.gv.at/wohnen-energie
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Wohnbauförderung 2015
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Wohnbauförderung „NEU“ ab 1.4.2015- Direktzuschüsse
Quelle: Dr. Herbert Rinner - Wohnbauförderung
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Wohnbauförderung „NEU“ ab 1.4.2015- Direktzuschüsse
Quelle: Dr. Herbert Rinner - Wohnbauförderung
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Wohnbauförderung „NEU“ ab 1.4.2015- Direktzuschüsse
Quelle: Dr. Herbert Rinner - Wohnbauförderung
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Ökologische Bewertung (Blätter)Gesamtenergieeffizienz + Baustoffwahl
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Summe der LEK-Kennwerte LEKP+LEKCO2+LEKPEI+LEKGWP
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Wohnbauförderung „NEU“ ab 1.4.2015- Direktzuschüsse
Quelle: Dr. Herbert Rinner - Wohnbauförderung
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Wohnbauförderung „NEU“ ab 1.4.2015- Direktzuschüsse
Quelle: Dr. Herbert Rinner - Wohnbauförderung
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Wohnbauförderung „NEU“ ab 1.4.2015- Direktzuschüsse
Quelle: Dr. Herbert Rinner - Wohnbauförderung
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Wohnbauförderung „NEU“ ab 1.4.2015- Direktzuschüsse
Quelle: Dr. Herbert Rinner - Wohnbauförderung
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Wohnbauförderung „NEU“ ab 1.4.2015- Direktzuschüsse
Quelle: Dr. Herbert Rinner - Wohnbauförderung
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Energieförderung des Landes
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Fördergegenstand: Was wird gefördert?
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• Förderbar sind ausschließlich EINZELMASSNAHMEN (Sanierung/Neubau)
– Errichtung/Erweiterung thermische Solaranlagen
– Errichtung von PV-Anlagen (Sanierung/Erweiterung im Rahmen der WBF)
– Errichtung von Biomasseanlagen:
• Pellets
• Hackgut
• Scheitholzkessel MIT Pufferspeicher
– Errichtung Fernwärmeanschluss Bioenergie
– Errichtung von Mikronetzen ohne Fremdverkauf
– Errichtung von Wärmepumpen
• Mögliche Anlagenkombinationen
– Thermische Solaranlage mit PV
– Solaranlagen mit Biomasseheizung
– Solaranlagen mit Wärmepumpen
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Wer ist förderberechtigt?
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• Förderberechtigte Personen:
– Private Personen und Haushalte (keine Unternehmen)
– Nur am Hauptwohnsitz
• Förderbare Objekte:
– Einzelhäuser (einzeln, freistehend, max. 2 Wohnungen)
– Doppelhäuser (2 Liegenschaften, aneinander gebaut, max. 2
Wohnungen)
– Reihenhäuser
– Bauernhäuser
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Förderhöhe
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Typ Förderung in €
Thermische Solaranlagen
1. - 7. m2 300 pro m2
8. - 14. m2 150 pro m2
15. - 21. m2 75 pro m2
PV-Anlagen
Max. 3 kW 1.800,00
Nachgeführt
1.800,00 Max. 2 kW
€ 900 pro kW
Hackgut Bei Mikronetzen ohne Fremdverkauf + € 2.000.--pro
Anschluss
4.500,00
Pellets 3.000,00
Scheitholz m. Puffer 2.600,00
Fernwärmeanschluss 2.000,00
Wärmepumpe 2.000,00
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Förderbonus für Energieberatung
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Typ Zusätzliche Bestimmungen
Thermische SolaranlagenInanspruchnahme einer kostenlosen Energieberatung (Kesseldimensionierung): Förderung erhöht sich um 100 EUR
Pelletsheizungen
Scheitholzanlagen
Hackgutheizungen
Wärmepumpen Energieberatung ist verpflichtend!Kein Förderbonus
WICHTIG: Energieberatung darf bei Antragstellung max. 6 Monate „alt“ sein und muss den Fördergegenstand nachvollziehbar enthalten haben.Die Beratung muss eine Jahresarbeitszahl von > 3 ausweisen.
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Weitere Bestimmungen
• Bestimmungen der Richtlinie Energieeffizienz finden auch hier
Anwendung. Solarpflicht bei Luft-WP bleibt.
– www.salzburg.gv.at/richtlinie_energieeffizienz
• Befristung:
– Förderaktion läuft bis 12/2016
– Anlagen müssen bis 11/2016 errichtet und abgerechnet sein
• Keine Doppel-Landes-Förderungen
• Umstellung im Ablauf: Förderangebot muss unterzeichnet an Förderstelle gesandt werden
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Förderantrag für die Energieförderung
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Energieförderungen
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Organisatorische Hinweise für die Energie-WP-Förderung
Stellvertreterfunktion gibt es noch nichtHeizlast muss normgemäß ermittelt und eingetragen werdenAutomatische Prüfung in der Deklaration ist derzeit deaktiviert Für WP-Förderung ist eine kostenlose und produktneutrale Beratung der Energieberatung Salzburg verpflichtend.Jahresarbeitszahl > 3 ist einzuhaltenDer Förderantrag muss vor Bestellung der Anlage gestellt werdenDie Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. WP: 2000,- €
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Energieförderung oder Wohnbauförderung „besser“?
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• Frage lässt sich sachlich korrekt erst NACH Abrechnung der Maßnahme und bei Vorlage eines Energieausweises Beantworten.
• Als Richtschnur folgende Musterberechnung:
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Vergleichsrechnung Energieförderung / Wohnbauförderung
Kosten GEQ in €: Energieförderung in €: Wohnbauförderung Sanierung (15%) in €: Wohnbauförderung Sanierung (25%) in €:
Thermische Solaranlage 8.547 2.550 1.282 2.108
PV-Anlage 5.900 1.800 885 1.475
Hackgut 24.511 4.500 3.677 6.128
Pellets 25.446 3.000 3.750 6.362
Scheitholz mit Puffer 20.511 2.600 3.077 5.128
Fernwärmeanschluss (Bioenergie) 11.647 2.000 1.747 2.912
Wärmepumpe (Luft/Wasser) 24.126 2.000 3.619 6.032
Musterhaus: 10m², 3 kWp PV, 15kW Heizlast
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Technische Richtlinien für Förderungen und in der Energieberatung
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Wärmepumpe – Luft/Wasser I
Wärmepumpendimensionierung nach Heizlastberechnung (max. 40 %
Überdimensionierung nach Energieausweis oder nach exakter Berechnung
gemäß ÖNORM H 7500)
Auf EHPA (European Heat Pump Association) Gütesiegel achten
COP-Wert (A2/W35) mindestens 3,6
Jahresarbeitszahlen (JAZ) von mindestens 4 anstreben (eventuell
garantieren lassen)
Wärmemengenzähler einbauen lassen (Effizienzkontrolle,
Energiebuchhaltung)
Heizungsvorlauf möglichst unter 35°C (zB. Fußbodenheizung, Wandheizung,
Niedertemperatur-Heizkörper)
Warmwasserbereitung möglichst unter 55°C (Puffer-/Lastausgleichsspeicher
mit Frischwasserbereitung)
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Wärmepumpe – Luft/Wasser II
Bei Wärmepumpen ohne automatische Leistungsanpassung (modulierender
Betrieb) ist ein wärmepumpentauglicher Puffer-/Lastausgleichsspeicher
sinnvoll
Schallemissionen gegenüber Nachbarn berücksichtigen
Bivalenzpunkt möglichst niedrig auslegen
Dokumentierte Inbetriebnahme (Inbetriebnahmeprotokoll aushändigen und
erklären lassen)
Rohrleitungen dämmen (Empfehlung: Dämmstärke = Rohrdurchmesser)
Anlagenschema im Heizraum aushängen
Bauanzeige notwendig
In der Produktdatenbank können Sie gezielt nach Produkten suchen, die den technischen Empfehlungen der Qualitätskriterien entsprechen. Scannen Sie den QR-Code, um auf die Seite http://www.produktdatenbank-get.atzu gelangen.
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Wärmepumpe – Sole/Wasser (Flächenkollektoren) I
Wärmepumpendimensionierung nach Heizlastberechnung (max. 30 %
Überdimensionierung nach Energieausweis oder nach exakter Berechnung
gemäß ÖNORM H 7500)
Auf EHPA (European Heat Pump Association) Gütesiegel achten
COP-Wert (B0/W35) mindestens 4,6
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34Salzburger Qualitätsnetzwerk WärmepumpeFrühjahrstagung 2015
Sonnenbonus
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35Salzburger Qualitätsnetzwerk WärmepumpeFrühjahrstagung 2015
http://www.salzburg-ag.at/waerme/foerderungen/sonnenbonus/
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GEQ-EBS Beratungstoolfür die Vor-Ort-Beratung
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Bauteile: ÖNORM B8110 Teil 4Berechnung nach BarwertmethodeAngabe der Lebensdauern
Haustechnik: ÖNORM M 7140 (2013) Berechnung nach Barwertmethode (genauer Methodenspiegel)Angabe Lebensdauern und Anfangsinvestitionskosten (detailliert)
Berechnungsgrundlage Ökonomie
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Darstellung Haustechnik-Vergleich im GEQ-Programm
Eine Kooperation von:
Ökologische BewertungGesamtenergieeffizienz + Baustoffwahl
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- 20 40 60 80 100 120 140
LEKP+LEKCO2+LEKPEI+LEKGWP
Summe der LEK-Kennwerte LEKP+LEKCO2+LEKPEI+LEKGWP
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Protokoll der Energieberatung
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Informationsquelle
www.salzburg.gv.at/sanieren_heute.pdf
Eine Kooperation von:
GET- Die Produktdatenbank
www.produktdatenbank-get.at
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Energieausweisverwaltung und Assistentensystem
Z E U S - Plattform
Z E U S - Assistent
Zentrale
Energieausweis
Umgebung
Salzburg
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45Salzburger Qualitätsnetzwerk WärmepumpeFrühjahrstagung 2015
Ihre Zusammenfassung:
Kriterienkatalog
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46Salzburger Qualitätsnetzwerk WärmepumpeFrühjahrstagung 2015
Kriterienkatalog: BTV-E und WBF
Eine Kooperation von:
47Salzburger Qualitätsnetzwerk WärmepumpeFrühjahrstagung 2015
Kriterienkatalog: Energieförderung, SonnenBonusu. Sanierungsscheck
Eine Kooperation von:
48Salzburger Qualitätsnetzwerk WärmepumpeFrühjahrstagung 2015
Kriterienkatalog: Empfehlungen
Eine Kooperation von:
49Salzburger Qualitätsnetzwerk WärmepumpeFrühjahrstagung 2015
Beispielkalkulation Zuschlagspunkte:
� Einfamilienhaus (Gebäudezone: Erdgeschoß – Dachgeschoß)
� BGF = 244 m²
� WNFl = 174 m²
� LEKT = 19,85
� Kein ökologischer Baustoff
� 4 Personen im HH � 90m² gefördert
LEKP …PrimärenergiebedarfLEKCO2 …KohlendioxidemissionLEKPEIN …LEK Primärenergiegehalt nicht erneuerbar – ÖkoindikatorLEKGWP …LEK Global Warming Potential
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50Salzburger Qualitätsnetzwerk WärmepumpeFrühjahrstagung 2015
Vergleich Zuschlagspunkte:
Wärmepumpe keine PV
Zuschlagspunkte
PV 3 kWp PV 6 kWp PV 9 kWp
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Förderhöhe 8.100€ 11.250€ 13.950€ 17.100€
Förderhöhe/kW p8.100€
Sockelförderung1.050€/kWp 975€/kWp 1000€/kWpN
euba
u
Zuschuss 29% 32,5% 35,5% 39%
Max. förderbare Maßnahme
25.000€ 3.000€/kWp 2.000€/kWp 2.000€/kWp
Max. Förderung 7.250€ 975€/kWp 710€/kWp 780€/kWp
San
ieru
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Anmerk.:ZPx5€x90m²
Anmerk.:20%+0,5/ZP
Anmerkung: oben angeführte Förderhöhen basieren auf exemplarische Kalkulationen und können je Gebäude und Kriterien erheblich abweichen