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Die betriebswirtschaftliche Steuerlehre ist ein Teil der Betriebswirtschaftslehre, der durch
seine entscheidungsorientierte Betrachtungsweise geprägt ist.
Gegenstand der Steuerlehre ist die Wirkungsanalyse von steuerlichen Normen
auf betriebliche Entscheidungen.
Die Abgabenordnung von 1977 definiert den Steuerbegriff:
„Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung
darstellen und von einem öffentlichrechtlichen Gemeinwesen zur
Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft;
die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.“
(1) Geldleistung,
Steuern liegen nur dann vor,wenn folgende Merkmale erfüllt sind:
(2) Keine Gegenleistung: Ökonomisch werden Steuern als von der öffentlichen Hand erhobene Zwangsab-gaben ohne Anspruch auf Gegenleistung beschrieben,
(3) ein öffentliches Gemeinwesen erlegt die Steuern auf,
(4) die Erzielung von Einkommen für den Staat ist Hauptzweck (z.B. bei er Einkommensteuer) oder Nebenzweck (z.B. bei der Ökosteuer),
(5) alle, bei denen der Tatbestand erfüllt ist, an den Leistungspflicht gekoppelt ist, müssen bei allen erhoben werden (Grundsatz der Gleichmäßigkeit).
Steuerarten
Steuern nach Abzugsfähigkeit
Betriebsteuern Personensteuern
Abzugsfähig bei der Ermittlungdes steuerpflichtigen Einkommens
Nicht abzugsfähig
Lesen Sie den Text „Was Sie über den Solidaritätszuschlag noch nicht
wissen“ und prüfen Sie anhand der Ihnen vorliegenden Kriterien,
ob es sich beim Solidaritätszuschlag überhaupt um eine Steuer handelt!
(Ziehen Sie bei Bedarf hierzu auch das Solidaritätszuschlaggesetz heran!)
Geben Sie begründet an, ob es sich beim Solidaritätszuschlag um
a) eine Besitz-, Verkehrs- oder Verbrauchsteuer,
b) eine direkte oder indirekte Steuer,
c) eine Betriebs- oder Personensteuer handelt!
Lesen Sie den Text „Grundsätze der Besteuerung“ und
prüfen Sie, welche Besteuerungsprinzipien dem Solidaritätszuschlag zugrunde liegen!
Lesen Sie den Text „West-SPD will den Solidarpakt aufkündigen…“
undprüfen Sie, welche Besteuerungsprinzipien die
Befürworter und die Gegner desSolidaritätszuschlags als Argumente anführen!
Steuerarten
Steuerarten
Steuerarten
Selbstlernphase bis zur nächsten Veranstaltung: Recherchieren Sie,
a) aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags 2011 vor dem
Bundesfinanzhof angefochten undb) mit welchen Begründungen die Klage abgelehnt
worden ist!