Die Breitbandstrategie des Bundes: Umsetzungsstand und Perspektive

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www.bmwi.de 3. Hessischer Breitbandgipfel 2012 Die Breitbandstrategie des Bundes Umsetzungsstand und Perspektive Frank Krüger Referatsleiter „TK-Wirtschaft; Breitbandstrategie“ Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

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Vortrag im Rahmen des 3. Hessischen Breitbandgipfels am 06.06.2012 in Frankfurt.

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3. Hessischer Breitbandgipfel 2012

Die Breitbandstrategie des BundesUmsetzungsstand und Perspektive

Frank Krüger

Referatsleiter „TK-Wirtschaft; Breitbandstrategie“Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

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Breitbandversorgung in Deutschland (Ende Q1 2012)

Breitbandverfügbarkeit ≥ 1 Mbit/s (bundesweit): 99,2 %

Breitbandverfügbarkeit ≥ 50 Mbit/s (bundesweit): 50,7 %

LTE-Verfügbarkeit: 31,4 %

Gute Fortschritte in HE: Versorgung mit mind. 50 Mbit/s nahm zwischen Ende 2010 und Ende 2011 um 4,2 Prozentpunkte zu auf 57,8 %.

Mit einer LTE-Versorgung von 39,4 % liegt HE deutlich über

Bundesdurchschnitt, bei P1-Gebieten (bis 5.000 EW) ����97,4 (!) Prozent der HHe.

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LTE-Ausbau kommt zügig voran

Die Versorgungsauflagen für LTE 800-Frequenzen sind bereits in neun Ländern erfüllt:

� Baden-Württemberg

� Bayern

� Hessen

� Niedersachsen

� Nordrhein-Westfalen

� Rheinland Pfalz

� Saarland

� Sachsen

� Schleswig-Holstein

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Ziele für die Breitbandversorgung

� 75 % der HHe sollen 2014 mind. 50 Mbit/s nutzen können.

� Kabinettbeschluss vom 25. April 2012 im Rahmen der Demografiestrategie: „Bis zum Jahr 2018 wollen wir eine

flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit

dieser Bandbreite erreichen.“

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Wie können wir die Ziele erreichen?

� Das 2014-Ziel ist, sofern alle Möglichkeiten ausgeschöpftwerden, über den Markt erreichbar, insbesondere:

1. Synergien (§§ 68, 76, 77 a-e TKG)

2. Regulierungsinstrumente (u.a. Kooperationen beim Netzaufbau)

3. Finanzierungsmöglichkeiten von Bund und Ländern

4. Beihilfenrechtliche Regelungen (insbes. Rahmenregelung Leerrohre)

5. Einsatz vorhandener Fördermittel in Regionen, die nicht durch den Markt erschlossen werden

6. Technologievielfalt

7. Informations- und Beratungsangebote (Breitbandkompetenzzentren von Bund und Ländern, Breitbandportale, Workshops, Veranstaltungen)

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(1) Synergien heben

� Ziel: Infrastrukturausbau beschleunigen und Kosten senken für den Aufbau passiver Infrastrukturen

� Weg:

� Mitnutzung vorhandener und geeigneter öffentlicher wie privater Infrastrukturen;

� Koordinierung bei Bauverfahren verbessern und Mitverlegung

ermöglichen; moderne Bauverfahren einsetzen.

� In-house-Verkabelung nutzen

� Konsultation der EU zu Maßnahmen zur Kostensenkung

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(1) Erste Erfahrungen aus Modellprojekten

� Zusammenlegung von Tiefbaumaßnahmen (12 von 24)

� Rückgriff auf vorhandene Leerrohrkapazitäten (12)

� Verlegung in (nicht) begehbaren Kanal- oder

Abwassersystemen (10)

� Nutzung vorhandener Trassen (5)

� Fazit: Einsparung bis zu 76 % der Ausbaukosten; im

Durchschnitt Einsparung von 50 % Kosten.

� Drei Modellprojekte in Hessen: Hadamar, Hofbieber, Künzell

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(1) TKG-Novelle: Transparenz und Synergie

� Möglichkeit für BNetzA, die gemeinsame Nutzung von Verkabe-lungen in Gebäuden oder bis zum ersten Konzentrations- oder Verteilungspunkt, anzuordnen, sofern Doppelung wirtschaftlich ineffizient oder unmöglich (§ 77a, 1 und 2 ).

� Informationspflicht für Inhaber geeigneter Infrastruktur bzgl. Art, Verfügbarkeit und geografischer Lage („Infrastrukturatlas“) (§ 77a, 3).

� Anspruch auf Mitbenutzung von Infrastrukturen des Bundes (Bundestrassen, Bundeswasserstrassen, Eisenbahn, §§ 77 c-e)

� Verhandlungspflicht bei sonstigen Infrastrukturen (kommunale Anlagen, Energieleitungen u. a.) inkl. „unverbindliches“ Schlichtungsverfahren bei BNetzA (§ 77b)

� „Hausstichregelung“ (§ 76) � „Microtrenching“ für die Verlegung von Glasfaserleitungen (§ 68)

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(2) TKG-Novelle: Regulierung

� Allgemeiner Regulierungsgrundsatz: Förderung der Vorhersehbarkeit der Regulierung (§ 2 Abs. 3 Nr. 1).

� Langfristige Regulierungskonzepte der BNetzA zur Marktregulierung (§ 15a).

� Verlängerung der Marktregulierungszyklen auf 3 Jahre (plus 3 Jahre Verlängerung) (§ 14).

� Allgemeiner Regulierungsgrundsatz: Investitions- und Innovationsförderung, Berücksichtigung von Investitionsrisiken, Zulassung von Kooperationen (§ 2 Abs. 3 Nr. 4).

� Langfristige Regulierungskonzepte der BNetzA zur Berücksichtigung von Investitionsrisiken und Risikoteilungsmodellen (§ 15a).

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(3) Öffentliche Breitbandfinanzierungsprogramme

Landesebene:

� Breitbandfinanzierungsprogramme in mehreren Ländern, u.a. Hessen, für Auf- oder Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen

� Konditionen:

� Zins orientiert sich am unteren Rand des Kapitalmarktniveaus;

� Laufzeit i.d.R. 15 Jahre, Ausnahme 30 Jahre

� Fördertatbestand: passive und aktive Infrastruktur

� Antragsteller: Private und kommunale Gesellschaften, Kommunen

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Bundesebene:

� Mehrere nutzbare KfW-Programme (http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Tipps/Breitbandfinanzierung.jsp)

� Zielgruppen: Unternehmen, kommunale Unternehmen, Kommunen

� Konditionen:

� Zins orientiert sich am unteren Rand des Kapitalmarktniveaus;

� Laufzeit: Kommunen / kommunale Unternehmen: bis zu 30 Jahre; Unternehmen: 10-20 Jahre

� Zinsbindungsfrist: bis zu 10 Jahre

� Was wird finanziert?

� Alle betrieblichen Investitionen einschl. Breitbandinfrastruktur• Alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur

(3) Öffentliche Breitbandfinanzierungsprogramme

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(4) Beihilfenrechtlicher Rahmen � Bundesrahmenregelung Leerrohre ist Grundlage für Aufbau von

Hochleistungsnetzen; notifiziert auf Basis der Beihilfenleitlinien von 2009.

� Erstfassung aus 2010, überarbeitete Fassung aus 2011

� Ziel: Schaffung eines Rahmens, innerhalb dessen Kommunen und Länder Ausgaben in den Aufbau passiver Infrastrukturen (Leerrohre mit / ohne Kabel) tätigen können.

� Monitoring erfolgt durch Breitbandbüro des Bundes

� HE hat auf dieser Basis Förderprogramm aufgelegt, Bund fördert Modellprojekte.

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(4) Beispiel Leerohrrahmenregelung

� Keine Erschließung in den nächsten drei Jahren durch den Markt mit Bandbreiten von mind. 25 Mbit/s.

� Förderung in weißen NGA-Flecken möglich, die weiße, graue oder schwarze Flecken der Grundversorgung sind.

� Erschließung bis zu letztem Verteilpunkt vor Gebäude, in Ausnahmefällen darüber hinaus.

� Vorabregulierung nicht ausreichend (Prüfung durch BNetzA).

� Offener Netzzugang für 7 Jahre (Prüfung des Vertrags durch BNetzA).

� Meldung der geschaffenen Infrastrukturen an Infrastrukturatlas.

� Jährliche Meldung an das Breitbandbüro.

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Detaillierte Infos zur Anwendung der Rahmenregelung Leerohre im Netz unter www.zukunft-breitband.de

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(4) Entwurf für neue Beihilfenleitlinien� Ziel: Anpassung, keine vollständige Überarbeitung der bisherigen Leitlinien

� Wesentliche Änderungen:

� Begrenzung der öffentliche Unterstützung auf den Ausbau einer passiven, neutralen Infrastruktur.

� Benennung der geforderten Vorleistungsprodukte; Einschränkung in ländlichen Gebieten möglich (Verhältnismäßigkeit).

� Wunsch nach stärkerer Einbindung der Regulierungsbehörden.

� Einrichtung einer zentralen Ausschreibungsplattform.

� Zusätzliche Erläuterungen zum „3-Jahres-Zeitraum“; Festsetzung der Grenze für mögliche Rückforderungen auf 10 Mio. €.

� Konsultation bis 3.9.12; für Dezember endgültige Leitlinien geplant. Auf dieser Basis ist über Erweiterung beihilfenrechtlicher Rahmenregelungen zu entscheiden.

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zusätzlich: bislang 10 Projekte in 3 Ländern über GRW gefördert mit 1,3 Mio. €

(5) Ausschöpfung vorhandener Mittel

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(5) Beispiel: GRW � Förderperiode geht bis 2013

� Keine Zweckbindung für Breitband

� Ziel: Förderung im Rahmen der Gebietskulisse

� Voraussetzung: Versorgung bisher mit weniger als 2 Mbit/s (im Download).

� Hessische GRW-Fördergebiete: Gießen, Fulda, Vogelsbergkreis, Hersfeld-Rothenburg, Schwalm-Eder-Kreis, Waldeck-Franken-berg, Kassel

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(5) GRW - Fördermöglichkeiten

� Maßnahmen zur technischen Realisierung von Breitband-anschlüssen bis zu den Verteilereinrichtungen bzw. bei Funklösungen bis einschließlich des Sendemasts für mehrere Gewerbebetriebe oder Gewerbegebiete.

� Mit-Verlegung von Leerrohren, die für Breitbandinfrastruktur genutzt werden können, sofern die Leerrohrverlegung im Zusammenhang mit anderen Infrastrukturmaßnahmen erfolgt.

� Leerrohrförderung auf Grundlage der „Bundesrahmenregelung Leerrohre“.

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(5) … und nach 2013?

� GAK: mögliche Zweckbindung für Breitband auch nach 2013?

� Connecting Europe Facility (CEF):

� Von der KOM vorgeschlagenes Instrument zur Förderung transeuropäischer Netze im Eisenbahn- und Energiebereich sowie des Breitbandausbaus und des Angebots digitaler Dienste.

� Insgesamt 9,2 Mrd. für IKT von 2014 bis 2020 vorgeschlagen.

� Noch keine Entscheidung in Rat und Parlament.

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(6) Technologievielfalt

� Jegliche Modernisierung vorhandener Netze – leitungsgebunden oder drahtlos – erfordert den weiteren Ausbau von Glasfaser.

� Die letzte Strecke bis zum Haushalt variiert zwischen Funk, Koaxialkabel, Kupfer und Glas.

� Technologische Neuerungen über alle Technologien hinweg sollten im Interesse eines effizienten Ausbaus berücksichtigt werden.

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(7) Information – Kommunikation – Beratung

� Zentrale Informationsportale (www.zukunft-breitband.de; www.breitband-in-hessen.de)

� Broschüren / pdf-Dateien (Fördermöglichkeiten, Satellitenflyer, Breitbandmonitoring, Rahmenregelung Leerrohre)

� In Arbeit: Finanzierungsleitfaden

� Veranstaltungen, Konferenzen (z.B. 3. Hessischer Breitbandgipfel)

� Konkrete Unterstützung vor Ort

� Beratungseinrichtungen: hessen-it, Breitbandbüro des Bundes, regionale Breitbandberater

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2018-Ziel erfordert zusätzliche Maßnahmen

� Das 2018-Ziel beinhaltet eine Reihe von Herausforderungen: � 25 % der HHe leben auf gut zwei Dritteln der Fläche

� Lücke von ca. 10 Mrd. Euro für diese HHe bei Versorgung mit FTTH

� Bislang geringe Nachfrage nach hohen Bandbreiten (8,2 % ≥ 30 Mbit/s; 0,4 % ≥ 100 Mbit/s)

� Herausforderungen konkretisieren – Handlung abstimmen1. Studien zu kosteneffizientem Ausbau und Nachfragepotenzialen

2. Abstimmung der Verantwortlichkeiten (Breitband-Koordinierungskreis)

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(1) Kosten- und Nachfragestudie

� Ausgehend von der aktuellen Versorgung: Entwicklung von

Szenarien, wie eine flächendeckende Versorgung erreicht werden

kann und welche Kosten hierfür anfallen.

� Einbeziehung von Synergien, Regulierung, Finanzierung,

Technologieoffenheit.

� Möglichkeiten, zusätzliche Nachfrage zu erschließen.

� Auswirkung höherer Nachfrage auf die Gesamtwirtschaft.

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(2) Abstimmung der Verantwortlichkeiten

� Breitbandausbau ist gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und Wirtschaft.

� Breitband-Koordinierungskreis etabliert;

� Aufgabe: Abstimmung der Verantwortlichkeiten – wer kann was am besten beitragen?

� Erste Sitzung noch im Sommer geplant.