Die Einigungsstelle I
description
Transcript of Die Einigungsstelle I
Die Einigungsstelle IDie Verhandlungen zwischen dem BR und dem
Arbeitgeber scheitern
1. BR-Beschluss: Scheitern d. Verh. 2. BR-Beschluss: Einberufung der E-Stelle
BR schlägt dem AG einen Einigungsstellenvorsitzenden und die Anzahl der Beisitzer vor
AG ist einverstanden Arbeitgeber ist nicht einverstanden und macht einen Gegenvorschlag
Einigungsstelle beginnt zu tagen BR geht ins Einigungsstellen- Einsetzungsverfahren vor dem ArbG
Die Einigungsstelle II
Der Bundesarbeitsminister sollte eine Gebührenordnung festlegen, was er aber bis heute nicht gemacht hat
Kosten der E-Stelle:
Die Vereinbarung der Gebühren erfolgt völlig frei
Verhandlungspartner über die Gebühren sind der E-Stellen-Vorsitzende und der Arbeitgeber (nie der BR)
Die Gebühren werden in der Regel je Verhandlungstag angesetzt.
Außerbetriebliche Beisitzer haben einen Anspruch auf 7/10 des Honorars des E-Stellen-Vorsitzenden
Innerbetriebliche Beisitzer haben keinen Honoraranspruch ( nur Lohnfortzahlung)
Streitigkeiten über die Honorare werden im Beschlussverfahren ausgetragen
Die Einigungsstelle III
Ablauf einer E-Stelle:
E-Stellen-Vorsitzender lädt zur Sitzung ein
Beide Parteien verhandeln unter der Leitung des E-Stellen-Vorsitzenden weiter
Mündliche Verhandlung ist Pflicht!
Am Ende der E-Stelle lässt der Vorsitzende zunächst beide Seiten alleine abstimmen
Kommt keine Mehrheit zustande, kommt es zur letzten (finalen) Abstimmung
Dabei stimmt der E-Stellen-Vorsitzende mit.
Die beschlossene Betriebsvereinbarung wird vom Vorsitzenden der E-Stelle alleine unterschrieben. (Evtl. auch zusätzlich von beiden Verhandlungspartnern).
Die Einigungsstelle IV
Rechtliche Anfechtbarkeit des E-Stellen-Ergebnisses:
Überprüfung des E-Stellenspruchs über ein Beschlussverfahren. Antragsberechtigt ist AG oder BR, nicht jedoch die E-Stelle selbst
Einspruchsfrist: 2-Wochen
Bei Verletzung von zwingenden Rechtsvorschriften, gilt keine Einspruchsfrist
Die Kosten für das Beschlussverfahren trägt der Arbeitgeber
Wird das Ergebnis der E-Stelle als ungültig erklärt, wird üblicherweise diese wieder eingesetzt und muss neu verhandeln