Die Erklärung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf

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Der Leitende Oberstaatsanwalt - Der Pressedezernent - Staatsanwaltschaft Düsseldorf - Postfach 10 11 22 - 40002 Düsseldorf Telefon: 0211/6025-1237 Datum: 02.04.2015 Absturz über den französischen Alpen Presseerklärung IV der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu aktuellen Ermittlungs- ergebnissen Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wertet in dem weiterhin als Todesermittlungssache geführten Verfahren durch eigene Kräfte, den Mitarbeiterstab des Polizeipräsidiums Düsseldorf und Beamtinnen und Beamte des Landeskriminalamtes NRW übergebene und sichergestellte Unterlagen sowie die beschlagnahmten Datenträger aus. Bei der Durchsuchung an der Wohnanschrift in Düsseldorf konnte darüber hinaus ein sog. Tablet sichergestellt und bereits ausgewertet werden. Der Name des Anmelders, die persönliche Korrespondenz und eingegebene Suchbegriffe tragen den Schluss, dass das Gerät im relevanten Zeitraum vom Co-Piloten genutzt wurde. Der Browserverlauf war nicht gelöscht, insbesondere konnten die in der Zeit vom 16.03. bis zum 23.03.2015 mit diesem Gerät aufgerufenen Suchbegriffe nachvollzogen werden. Danach hat sich der Nutzer zum Einen mit medizinischen Behandlungsmethoden befasst, zum Anderen über Arten und Umsetzungsmöglichkeiten einer Selbsttötung informiert. An mindestens einem Tag hat sich der Betreffende darüber hinaus über mehrere Minuten mit Suchbegriffen über Cockpittüren und deren Sicherheits- vorkehrungen auseinandergesetzt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir einzelne Suchbegriffe auch auf Nachfrage nicht bestätigen oder gar mitteilen werden und deren Bewertung der Auswertung und Würdigung aller Beweismittel vorbehalten bleiben muss. Aufgrund des Umfanges der Dokumente und der Vielzahl der Dateien sind weitere Ermittlungsergebnisse in den nächsten Tagen nicht zu erwarten. Um den Ermittlungen Fortgang geben zu können, bitten wir auch deshalb, bis dahin von Nachfragen abzusehen. Ralf Herrenbrück Oberstaatsanwalt

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Der Leitende Oberstaatsanwalt - Der Pressedezernent -

Staatsanwaltschaft Düsseldorf - Postfach 10 11 22 - 40002 Düsseldorf

Telefon: 0211/6025-1237

Datum: 02.04.2015

Absturz über den französischen Alpen

Presseerklärung IV der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu aktuellen Ermittlungs-

ergebnissen

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wertet in dem weiterhin als Todesermittlungssache

geführten Verfahren durch eigene Kräfte, den Mitarbeiterstab des Polizeipräsidiums

Düsseldorf und Beamtinnen und Beamte des Landeskriminalamtes NRW übergebene

und sichergestellte Unterlagen sowie die beschlagnahmten Datenträger aus.

Bei der Durchsuchung an der Wohnanschrift in Düsseldorf konnte darüber hinaus ein

sog. Tablet sichergestellt und bereits ausgewertet werden. Der Name des Anmelders,

die persönliche Korrespondenz und eingegebene Suchbegriffe tragen den Schluss,

dass das Gerät im relevanten Zeitraum vom Co-Piloten genutzt wurde. Der

Browserverlauf war nicht gelöscht, insbesondere konnten die in der Zeit vom 16.03. bis

zum 23.03.2015 mit diesem Gerät aufgerufenen Suchbegriffe nachvollzogen werden.

Danach hat sich der Nutzer zum Einen mit medizinischen Behandlungsmethoden

befasst, zum Anderen über Arten und Umsetzungsmöglichkeiten einer Selbsttötung

informiert. An mindestens einem Tag hat sich der Betreffende darüber hinaus über

mehrere Minuten mit Suchbegriffen über Cockpittüren und deren Sicherheits-

vorkehrungen auseinandergesetzt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir einzelne Suchbegriffe auch auf Nachfrage

nicht bestätigen oder gar mitteilen werden und deren Bewertung der Auswertung und

Würdigung aller Beweismittel vorbehalten bleiben muss. Aufgrund des Umfanges der

Dokumente und der Vielzahl der Dateien sind weitere Ermittlungsergebnisse in den

nächsten Tagen nicht zu erwarten. Um den Ermittlungen Fortgang geben zu können,

bitten wir auch deshalb, bis dahin von Nachfragen abzusehen.

Ralf Herrenbrück

Oberstaatsanwalt