Die Europäische Union

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Die Europäische Union Die Europäische Union Eine Präsentation auf Eine Präsentation auf www.europarl.at www.europarl.at

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Ein kurzer, aber sehr informativer Einstieg in die Geschichte und Funktionsweise der EU. Was für ein Gebilde ist die EU denn?

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Die Europäische UnionDie Europäische Union

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Die Europäische Union Die Europäische Union heuteheute

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Die Europäische Union Die Europäische Union 20082008

• 491 Millionen Menschen

• 27 Staaten

• 23 Amtssprachen

• 129,1 Mrd. € Haushalt 2008

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Ein Kontinent wächst Ein Kontinent wächst zusammenzusammen

Gründerstaaten 1957

BelgienDeutschlandFrankreich Luxemburg Niederlande

Italien

1973

Dänemark Großbritanni

en Irland

1981

Griechenland

1986

Portugal Spanien

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Ein Kontinent wächst Ein Kontinent wächst zusammenzusammen

1995

Österreich Finnland

Schweden

2004

EstlandLettlandLitauen

MaltaPolen

Slowenien Slowakei

Tschechische RepublikUngarn Zypern

2007

Rumänien Bulgarien

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Der Schuman-PlanDer Schuman-Plan

Jean Monnet und Robert Schuman

Erste Sitzung des Europäischen Parlaments nach der Einführung der Direktwahl

• von Jean Monnet ausgearbeitet

• Der französische Außenminister Robert Schuman präsentierte am9. Mai 1950 einen Vorschlag für Frieden in Europa (heute Europatag)

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Die Geschichte der Die Geschichte der europäischen Integration europäischen Integration

(1)(1)

1951/52

EGKS EWG EURATOM

1957/58

1986/87

1991/93

Einheitliche Europäische Akte (EEA)

Europäische Union (EU)Vertrag von Maastricht

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Die Geschichte der Die Geschichte der europäischen Integration europäischen Integration

(2)(2)1997/99

Vertrag von Amsterdam

2000/03

Vertrag von Nizza

Juni 2004

Einigung der Regierungskonferenz auf einen Verfassungsvertrag – aber Ratifizierung in Frankreich und Niederlanden gescheitert.

Dezember 2007

Vertrag von Lissabon

Ratifizierungsprozess in Gange

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Wer kann Mitglied Wer kann Mitglied der EU werden?der EU werden?

• POLITISCHES KRITERIUMStabile Demokratie mit Garantien fürrechtsstaatliche Ordnung, Wahrung derMenschenrechte und Schutz der Minderheiten

• WIRTSCHAFTLICHES KRITERIUM Funktionsfähige Marktwirtschaft mit wettbewerbsfähigen Unternehmen, die den Marktkräften im europäischen Binnenmarkt standhalten

• ÜBERNAHME DES EU-RECHTSÜbernahme des Acquis communautaire, um die Pflichten der EU-Mitgliedschaft zu erfüllen und die Ziele der EU zu unterstützen

Kopenhagener Kriterien

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Symbole der Symbole der Europäischen UnionEuropäischen Union

Flagge: Ursprünglich vom Europarat 1955 ausgewählt.

Hymne: „Ode an die Freude“ von Ludwig van Beethoven

Motto: „In Vielfalt geeint“

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Die Europäische KommissionDie Europäische Kommission

27 KommissarePlanung und Ausführung der PolitikenGesetzesinitiativenPräsident: José Manuel Durão Barroso

Der MinisterratDer Ministerrat

Minister der 27 MitgliedstaatenEU-Gesetzgebung (mit dem EP)EU-Haushalt (mit dem EP)Beschlüsse im Bereich AußenpolitikBeschlüsse im Bereich LandwirtschaftWechselnde Präsidentschaften

Das Das Europäische ParlamentEuropäische Parlament

785 direkt gewählte MitgliederEU-Gesetzgebung (mit dem Rat)EU-Haushalt (mit dem Rat)Kontrolle der anderen InstitutionenPräsident: Hans-Gert Pöttering

Die Institutionen der EUDie Institutionen der EU

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Das Europäische Das Europäische ParlamentParlament

•785 Europaabgeordnete; davon 18 ÖsterreicherInnen

•Alle 5 Jahre direkt gewählt; Vertreter der Interessen der BürgerInnen auf europäischer Ebene

•Gemeinsam mit dem Ministerrat Gesetzgeber und Haushaltsbehörde der EU

•Demokratische Kontrollfunktion gegenüber der Europäischen Kommission sowie dem Rat

•Derzeit 7 politische Fraktionen

•Präsident des Europäischen Parlaments: Hans-Gert PÖTTERING

„Die Stimme der Bürger Europas“

Pöttering

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Der Rat der EUDer Rat der EU(Ministerrat)(Ministerrat)

• Entscheidungs- und Gesetzgebungsorgan entscheidet auf den meisten Gebieten zusammen mit dem Europäischen Parlament

• Zusammengesetzt aus Vertretern der 27 Mitgliedstaaten, Vorsitz wechselt halbjährlich

• Allgemeiner Rat (Außenminister) und Räte der Fachminister (Landwirtschaft, Soziales, Verkehr, Telekommunikation, Energie, usw.)

• Entscheidungen werden in Arbeitsgruppen (Fachbeamte) und im Ausschuss der Ständigen Vertreter (Botschafter) vorbereitet

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3 Abstimmungsverfahren:

- die einfache Mehrheit(für Verfahrensbeschlüsse)

- die qualifizierte Mehrheit(Stimmenwägung nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten für eine Vielzahl von Beschlüssen)

- die Einstimmigkeit(für die Bereiche Außenpolitik, Verteidigung, justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit und Steuern)

Stimmengewichtung im Ministerrat

Deutschland 29Frankreich 29Großbritannien 29Italien 29Polen 27Spanien 27Rumänien 14Niederlande 13Belgien 12Griechenland 12Portugal 12Tschechische Republik 12Ungarn 12Bulgarien 10ÖSTERREICH 10Schweden 10Dänemark 7Finnland 7Irland 7Litauen 7Slowakei 7Estland 4Lettland 4Luxemburg 4Slowenien 4Zypern 4Malta 3EU der 27 345

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RatspräsidentschafRatspräsidentschaftt

•Aufgabe einer Präsidentschaft = Europa weiterentwickeln.

• Jedem EU-Vorsitzland steht es frei, selbst Vorhaben zu verfolgen bzw. eine wichtige Frage auf das Programm zu setzen. Nationale Interessen müssen aber traditionell zurückgestellt werden.

• Wichtige Vermittlerrolle: Konsens zwischen den Mitgliedern erzielen.

1. Halbjahr 2008: Slowenien

2. Halbjahr 2008: Frankreich

1. Halbjahr 2009: Tschechische Republik

• „Troika“ = das Vorsitzland kooperiert eng mit der vorhergegangenen und mit der kommenden Präsidentschaft

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EU-GipfeltreffenEU-GipfeltreffenDer Europäische RatDer Europäische Rat

• Staats- und Regierungschefs und Kommissionspräsident

• Entscheidung über große Richtlinien dereuropäischen Integration

• Tagt in der Regel 4 mal jährlich: EU-Gipfel in BrüsselMeilensteine

Maastricht 1991: Weichenstellung für Euro-Einführung

Kopenhagen 1993: Vorbereitungen für große Erweiterung

Lissabon 2000: Zielsetzung, binnen 10 Jahren zum wirtschaftsstärksten, innovationsfreudigsten, sozialsten und

umweltfreundlichsten Raumder Welt zu werden

Lissabon 2007: Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon

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Europäische Europäische KommissionKommission

José Manuel BARROSOPräsident der Europäischen Kommission seit November

2004

„Hüterin der Verträge“

Motor der europäischen Einigung

Europäische Verwaltung

Europäischer Haushalt

Exekutivorgan

Wirtschaftliche Verhandlungen

Stimme Europas in der Welt

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Europäische Europäische KommissionKommission

• Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Kommissar. Der Kommissionspräsident ist Vorsitzender des Kollegiums.

• Jeder Kommissar ist für einen oder mehrere bestimmte Politikbereiche verantwortlich.

• Amtszeit: 5 Jahre• Der Europäische Gerichtshof kann jedes

Mitglied der Kommission seines Amtes entheben. Das Europäische Parlament kann der gesamten Kommission mit zwei Drittel der abgegebenen Stimmen das Misstrauen aussprechen.

Benita FERRERO-WALDNERKommissarin für Außenbeziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik

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DasDasMitentscheidungsverfahreMitentscheidungsverfahre

nn

Erste Lesung

Zweite Lesung

Vermittlung

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Die drei Säulen der Die drei Säulen der EUEU

* Der EGKS-Vertrag ist 2002 ausgelaufen.

Eu

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Europäische Union (EU)

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§§

Rechtsgrundlagen der EU Rechtsgrundlagen der EU (1)(1)

• Primärrecht Gründungsverträge

Pariser Vertrag (EGKS)

Römische Verträge (EWG/Euratom)

Ergänzende und erweiternde

VerträgeEinheitliche Europäische Akte, Maastricht,

Nizza, Amsterdam, EU-Beitrittsverträge

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Rechtsgrundlagen der EU Rechtsgrundlagen der EU (2)(2)

• Sekundärrecht

Verordnung

Richtlinie

Entscheidung

Empfehlung

Stellungnahme §§

gilt unmittelbarin allen Teilen verbindlich

muss in nationales Recht umgesetzt werdenZiel verbindlich

für Empfänger in allen Teilen verbindlich

unverbindlich

unverbindlich

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Europäischer Europäischer GerichtshofGerichtshof

•Europäische Gesetze gelten überall in der EU

•Das EU-Recht hat Vorrang vor dem nationalen Rechtder Mitgliedstaaten.

•Aufgabe = das europäische Gemeinschaftsrecht zu schützen und das „Europa der 27“ als Rechtsgemeinschaft weiter zu entwickeln.

•Der EuGH sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung der Verträge. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes gelten in allen Ländern der EU und können von keinem nationalen Gericht angetastet werden.

•Bedeutende Rolle bei der Entwicklung der europäischen Integration.

•27 Richter (einer per Mitgliedstaat) und 8 Generalanwälte

„Herrschaft des Rechts“

In Luxemburg

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Beratende Beratende Einrichtungen:Einrichtungen:Ausschuss der Ausschuss der

RegionenRegionen

• Aufgabe = Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Rechtsvorschriften der EU einbringen

• 344 Mitglieder und gleich viele Stellvertreter• Amtsperiode: 4 Jahre

(Wiederernennung zulässig)• politisch völlig unabhängig von

den EU-Regierungen• Präsident für eine Amtszeit von 2 Jahren• Österreich entsendet 12 Vertreter

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Wirtschafts- und Wirtschafts- und SozialausschussSozialausschuss

• 1957 durch die Römischen Verträge gegründet• Vertritt Arbeitgeber, Gewerkschaften,

Landwirte, Konsumenten und andere Interessensgruppen.

• Bevor Beschlüsse über die Wirtschafts- und Sozialpolitik gefasst werden, muss seine Stellungnahme eingeholt werden.

• 344 Mitglieder (verteilt sich ungefähr nachder Größe der Bevölkerung der EU-Länder)

• Amtsperiode: 4 Jahre (Wiederernennung zulässig)• Vollversammlung, deren Beratungen von sechs

Unterausschüssen vorbereitet werden, die jeweils für einen bestimmten Politikbereich zuständig sind

• Österreich entsendet 12 Vertreter.

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Organe der Organe der Europäischen UnionEuropäischen Union

Organe der EU Europäisches

ParlamentRat der EU

(Ministerrat)Europäische Kommission

Europäischer

Gerichtshof

Europäischer

Rechnungshof

Logo

Zusammen-setzung

785 Europaabgeordnete

Fachminister aller Mitgliedstaaten

27 Kommissare:ein Kommissar je Mitgliedstaat

Ein Richter je Mitgliedstaat und 8 Generalanwälte

Ein Mitglied je EU Staat

Aufgaben Haushalt; Demokratische

Kontrolle;Gesetzgebung

Beschlussorgan der Europapolitik

Abstimmung der Wirtschaftspolitik der EU Staaten

Vorlage der Gesetzesentwürfe

Hüterin der Verträge

Durchführung der Gemeinschafts-politiken

Wahrung des Europarechts

Rechtsprechung

Prüfung der Einnahmen und der Ausgaben der EU

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Institutionen der Institutionen der Europäischen UnionEuropäischen Union

Wichtige Institutionen der EU

Europäische Zentralbank

Europäische Investitionsb

ank

Wirtschafts- und

Sozialausschuss

Ausschuss der

Regionen

Europäischer Bürger-

beauftragter

Logo

Zusammen- setzung

Direktorium: 6 Mitglieder

Rat der Gouverneure: ein Minister je EU Staat

344 Mitglieder aus allen EU-Mitgliedstaaten

344 Mitglieder aus allen EU-Mitgliedstaaten

Derzeit: Nikiforos Diamondouros

Aufgaben Geldpolitik

Stabilität des Euro

Finanzierung von EU-Investitionsprogrammen

Beratung des Europäischen Parlaments, des Rates und der EuropäischenKommission

Beratung des Europäischen Parlaments, des Rates und der EuropäischenKommission

Verfolgung von Beschwerden über Missstände in der EU

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Wichtige Wichtige AgenturenAgenturen

• Europäische Agentur für Grundrechte (Wien)

• Europäische Umweltagentur (Kopenhagen)• Europäische Beobachtungsstelle für

Drogen und Drogenabhängigkeit(Lissabon)

• Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma)

Einige Beispiele:

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Der EuroDer Euro

€Auf allen Scheinen befinden sich als Motive Tore, Fenster und Brücken, die die wichtigsten Architekturstile der europäischen Kulturgeschichte darstellen: Klassizismus, Romanik, Gotik, Renaissance, Barock und Rokoko…

• 1. Jänner 2002:Einführung in 12 EU-Staaten

• 1. Jänner 2007: Slowenien

• 1. Jänner 2008: Malta, Zypern

• 1. Jänner 2009: Slowakei

• Insgesamt: 21 europäische Staaten (15 EU-Staaten)

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Die Vorteile des Die Vorteile des EuroEuro

• Der Euro trägt zur währungspolitischen Stabilität bei und macht die grenzüberschreitende Herstellung von Produkten billiger.

• Er stärkt den Wettbewerb, weil die Preise für die Konsumenten besser vergleichbar werden.

• Die Bürger sparen, weil sie beim Reisen im Euro-Gebiet kein Geld mehr umtauschen müssen.

• Überweisungen im Euro-Gebiet dürfen nicht mehr als Inlandsüberweisungen kosten.

• Das Abheben am Bankomaten und das Bezahlen mit der Kontokarte kostet im ganzen Euro-Raum nicht mehr als zu Hause.

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Die Europäische Die Europäische ZentralbankZentralbank

• Ziel = Preisstabilität • Die EZB tut dies, indem sie die

umlaufende Geldmenge reduziert oder erhöht.

• Die EZB hat durch die Steuerung der Geldmenge und das Setzen der Zinssätze einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft.

• Sie ist völlig unabhängig und darf auch von der Politik nicht beeinflusst werden.

• Sie hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der EU zu genehmigen.

„Die Hüterin des stabilen Euro“

Frankfurt am Main

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Der EU-Haushalt 2008 Der EU-Haushalt 2008 ZahlungsermächtigungenZahlungsermächtigungen

€ 2008

NACHHALTIGES

WACHSTUM

Wettbewerb,

Zusammenhalt

43,4%

BEWAHRUNG UND

BEWIRTSCHAFTUNG DER

NATÜRLICHEN

RESSOURCEN

44,5%

VERWALTUNG

5,6%

UNIONSBÜRGERSCHAFT,

FREIHEIT, SICHERHEIT

UND RECHT

1,0%DIE EU ALS GLOBALER

PARTNER

5,3%

AUSGLEICHS-ZAHLUNGEN

0,2%

129,1 Mrd. 129,1 Mrd. EUREUR

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Die Einnahmen der Die Einnahmen der EUEU

Haushaltsjahr 2008Haushaltsjahr 2008

€ 2008

Agrarzölle und

Zuckerabgaben

1,9%

Zölle

13,7%

Übrige Einnahmen

1,2%

Mehrwertsteuer-

Eigenmittel

15,9%

Brutto-

nationaleinkommen-

Eigenmittel

67,4%

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EU-BudgetEU-BudgetFakten und MythenFakten und Mythen

• EU-Haushalt erlaubt kein Defizit• Obergrenze von 1,24% des

Bruttonationaleink.• Einnahmen:

– 72% BNE-Beitrag– 14% MwSt-Beitrag– 13% Zölle, Agrarzölle und Zuckerabgaben

• Verwaltungsausgaben weniger als 6%• Verhältnis Mitgliedstaaten zu EU-Haushalt

48:1 als Prozentsatz am BIP• 0,70 € pro Haushalt, pro Tag

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