Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS · PDF filePDF generated by Kalin's...

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Virtuelles Datenschutzbüro - https://www.datenschutz.de Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) tritt heute in Kraft Mittwoch, 25 Mai 2016 https://www.datenschutz.de/die-europaeische-datenschutz-grundverordnung-eu-ds-gvo-tritt-heute-in- kraft/ Heute, am 25. Mai 2016, tritt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) in Kraft. Die Verordnung war am 14. April 2016 vom Europäischen Parlament beschlossen und am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die Verordnung sieht eine Übergangszeit von zwei Jahren vor und gilt damit ab dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union direkt. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist mit 99 Artikeln und 173 Erwägungsgründen deutlich umfangreicher als z. B. das deutsche Bundesdatenschutzgesetz. Zudem beauftragt die EU-DS-GVO den nationalen Gesetzgeber zusätzlich, bestimmte Regelungsbereiche in den Mitgliedstaaten auszugestalten oder stellt ihm dies in anderen Bereichen frei. Auch hierzu dient die zweijährige Übergangszeit. Die Mitgliedstaaten und die Aufsichtsbehörden stehen somit vor der Herausforderung, sich mit dem umfangreichen Regelungswerk der EU-DS-GVO vertraut zu machen und den jeweiligen Anpassungsbedarf genau zu ermitteln bzw. innerhalb der zwei Jahre angemessen umzusetzen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Reinhard Dankert, appelliert aber auch an die Unternehmen: „Der Übergangszeitraum von zwei Jahren ist äußerst knapp bemessen. Die Unternehmen müssen unverzüglich beginnen, ihre Prozesse zum Umgang mit personenbezogenen Daten zu analysieren, um sie rechtzeitig an die Erfordernisse der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung anpassen zu können.“ Dankert begrüßt als turnusmäßiger Vorsitzender der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder diesen überfälligen und wichtigen Schritt zur EU?weiten Harmonisierung des Datenschutzrechtes. Er weist aber auch auf Folgendes hin: „Mit der Anwendung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung bleiben weiterhin zahlreiche datenschutzrechtliche Fragen offen. An einer Optimierung der Verordnung und des damit einhergehenden nationalen Rechtes muss auch zukünftig konsequent im Sinne des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung gearbeitet werden.“ Deutscher Text der DS-GVO Detaillierte Information und Einschätzung zur DS-GVO Pressemeldung beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg- Vorpommern _______________________________________________ PDF generated by Kalin's PDF Creation Station Powered by TCPDF (www.tcpdf.org) 1 / 1

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Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO)tritt heute in Kraft

Mittwoch, 25 Mai 2016

https://www.datenschutz.de/die-europaeische-datenschutz-grundverordnung-eu-ds-gvo-tritt-heute-in-kraft/

Heute, am 25. Mai 2016, tritt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) in Kraft.Die Verordnung war am 14. April 2016 vom Europäischen Parlament beschlossen und am 4. Mai 2016im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die Verordnung sieht eine Übergangszeitvon zwei Jahren vor und gilt damit ab dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union direkt.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist mit 99 Artikeln und 173 Erwägungsgründen deutlichumfangreicher als z. B. das deutsche Bundesdatenschutzgesetz. Zudem beauftragt die EU-DS-GVO dennationalen Gesetzgeber zusätzlich, bestimmte Regelungsbereiche in den Mitgliedstaaten auszugestaltenoder stellt ihm dies in anderen Bereichen frei. Auch hierzu dient die zweijährige Übergangszeit. DieMitgliedstaaten und die Aufsichtsbehörden stehen somit vor der Herausforderung, sich mit demumfangreichen Regelungswerk der EU-DS-GVO vertraut zu machen und den jeweiligenAnpassungsbedarf genau zu ermitteln bzw. innerhalb der zwei Jahre angemessen umzusetzen. DerLandesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, ReinhardDankert, appelliert aber auch an die Unternehmen: „Der Übergangszeitraum von zwei Jahren ist äußerstknapp bemessen. Die Unternehmen müssen unverzüglich beginnen, ihre Prozesse zum Umgang mitpersonenbezogenen Daten zu analysieren, um sie rechtzeitig an die Erfordernisse der EuropäischenDatenschutz-Grundverordnung anpassen zu können.“

Dankert begrüßt als turnusmäßiger Vorsitzender der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehördendes Bundes und der Länder diesen überfälligen und wichtigen Schritt zur EU?weiten Harmonisierung desDatenschutzrechtes. Er weist aber auch auf Folgendes hin: „Mit der Anwendung der EuropäischenDatenschutz-Grundverordnung bleiben weiterhin zahlreiche datenschutzrechtliche Fragen offen. An einerOptimierung der Verordnung und des damit einhergehenden nationalen Rechtes muss auch zukünftigkonsequent im Sinne des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung gearbeitet werden.“

Deutscher Text der DS-GVO

Detaillierte Information und Einschätzung zur DS-GVO

Pressemeldung beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

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