Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) – Wege zur Neugestaltung ihrer Umsetzung nach...

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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) – Wege zur Neugestaltung ihrer Umsetzung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Verwaltungspolitisches Kolloquium Berlin-Brandenburg Humboldt-Universität zu Berlin 13. Juni 2008 Dr. Rolf Schmachtenberg Unterabteilungsleiter der Abteilung II b im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende

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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende(Hartz IV) –

Wege zur Neugestaltung ihrer Umsetzung nach dem Urteil des

Bundesverfassungsgerichts

Verwaltungspolitisches Kolloquium Berlin-BrandenburgHumboldt-Universität zu Berlin

13. Juni 2008

Dr. Rolf SchmachtenbergUnterabteilungsleiter der Abteilung II b im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende

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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) – Wege zur Neugestaltung ihrer Umsetzung nach dem Urteil des BVerfG

I. Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende (1)

II. Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (5)

III. Entscheidung des BVerfG (2)

IV. Handlungsoptionen (12)

V. Prüfauftrag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (1)

VI. Ausblick (1)

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I. Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Zusammenlegung von Arbeitlosen- und

Sozialhilfe zum 1. Januar 2005;

Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Ziel: Bekämpfung der Armut Erwerbsfähiger –

Überwindung der Hilfebedürftigkeit in der Regel durch Aufnahme bzw. Verbesserung einer

Erwerbstätigkeit bei gleichzeitiger Absicherung des Lebensunterhalts

Spannungsfeld Vorrang Integration möglichst einzelfallgerechte

Leistungsgewährung

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II. Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (1)

5,11 Mio.

30%

7%

11%

8%

44%

November 2007

§ 10 SGB II und Sonstige *

nicht arbeitslose eHb 58 Jahre und älter (vermutlich vor allem § 428 SGB III i. V. m. § 65 SGB II)

nicht arbeitslose erwerbstätige eHbmit Bruttoeinkommen > 400 €

eHb in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen**

arbeitslose eHb

Struktur der Hilfebedürftigen (November 2007)

* z.B. Erziehung von Kindern unter drei Jahren, Pflege von Angehörigen, Krankheit, Schüler.

** Einbezogen werden hier nur diejenigen Maßnahmen, deren Teilnehmer in jedem Fall weiter als eHb erfasst sind: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante, Förderung beruflicher Weiterbildung, Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen. Die Zahl gibt daher eine Untergrenze für den Anteil der Maßnahmenteilnehmer an den eHb an.

Quelle: Statistik der BA

Erwerbsfähige 1,93 Mio.

Rund 7 Mio. Leistungsbezieher

96 % unter 15 Jahre

Nicht-Erwerbsfähige

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II. Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (2)

3,2 Mio. zu aktivierende eHb* im März 2008

dies sind 7,4 % weniger als im Vorjahr

572.200 Eintritte von Januar bis März 2008 Eintritte leicht unter Vorjahresniveau wegen starken

Rückgangs der zu aktivierenden Kunden

dabei meist genutzte Instrumente:34,2 % Arbeitsgelegenheiten23,1 % Trainingsmaßnahmen19,8 % sonstige weitere Leistungen

823.900 Teilnehmer im März 2008 im Bestand

Arbeitsmarktpolitische Instrumente - Förderfälle

Quelle: Statistik der BA* zu aktivierende eHb = Arbeitslose und Maßnahmeteilnehmer

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II. Eckdaten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (3)

Zusammenfassung von Arbeitsmarkt- und Sozialförderung

in einem ganzheitlichen Ansatz

Gesamt-ausgaben

46,8 Mrd. €

Aktivierung

7,5 Mrd. €

(16 %)

Sicherung Lebens-unterhalt

39,3 Mrd. €(84 %)

Fallmanagement

2,5 Mrd. €

Sozialintegrative Instrumente

0,15 Mrd. € ?

Arbeitsmarkt-politische

Instrumente

4,8 Mrd. €

Verwaltungs-kosten

1,2 Mrd. €0,5 Mrd. €

Alg II22,7 Mrd. €

KdU4,3 Mrd. €

10,6 Mrd. €

Anteil Bund/Kommunen

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II. Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (4)

-20

0

20

40

60

80

100

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008(Soll)

Mrd. €

Länder (nurWohngeld)

Kommunen

Bund

SV-Beiträge undandere normaleEinnahmen der BA

Rücklage BA2006/2007

*In 2006 und 2007 überstiegen die Beitragseinnahmen die beitragsfinanzierten Ausgaben um 11 bzw. 7 Mrd. €.

Finanzstruktur: Von Beitrags- zur Steuerfinanzierung

**

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II. Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (5)

Kommune und regionale Agentur für Arbeit arbeiten

zusammen

347 ARGEn= Arbeitsgemeinschaften

Die Kommune hat die alleinige Trägerschaft

69 zkT= zugelassene

kommunale Träger

5 %

Umsetzungsstruktur

429 Kommunen

Personal: rd. 63.500 (Vollzeitäquivalente), davon

56.000 in ARGEn, AAgAw

7.500 z. B. in den Bereichen Service, Ausbildungsvermittlung, Reha, überörtlich

Personal: rd. 8.000

23 x gAw= getrennte

Aufgabenwahrnehmung

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III. Entscheidung des BVerfG (1)

Kommunalverfassungsbeschwerde von 11 (Land-)Kreisen

1. In der Hauptsache zurückgewiesen

soweit sich die Beschwerdeführer gegen die Zuweisung der Zuständigkeit für einzelne Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ohne vollständigen Ausgleich der sich daraus ergebenden finanziellen Mehrbelastung gewandt haben.

2. Teilweise stattgegeben

Die in § 44b SGB II getroffene Regelung, wonach die kommunalen Träger und die Bundesagentur für Arbeit (BA) zur einheitlichen Aufgabenwahrnehmung ihrer Aufgaben ARGEn bilden sollen, verstößt gegen Art. 28 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art 83 GG.

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III. Entscheidung des BVerfG (2)

Gründe für die Stattgabe

Einrichtung der ARGEn widerspricht dem Grundsatz klarer Kompetenzzuordnung ARGEn sind als Gemeinschaftseinrich-tung von Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Trägern nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes nicht vorgesehen

Einrichtung der ARGEn widerspricht dem Grundsatz eigenverant-wortlichen Aufgabenwahrnehmung zuständiger Verwal-tungsträger muss seine Aufgaben grds. mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrnehmen

§ 44b SGB II verstößt gegen Grundsatz der Verantwortungs-klarheit organisatorische und personelle Verflechtung bei der Aufgabenwahrnehmung behindert eine klare Zurechnung staatlichen Handelns zu einem der beiden Leistungsträger

und zugleichGrundsätze der BVerfG-Entscheidung, die es umzusetzen

gilt

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IV. Handlungsoptionen – Überblick I

Keine Grundgesetzänderung ohne große Finanzverschiebung1. Getrennte Aufgabenwahrnehmung2. Kooperatives Jobcenter (KJC)3. Bundesauftragsverwaltung für passive Leistungen und KJC

Keine Grundgesetzänderung mit großer Finanzverschiebung4. Vollständige Übertragung auf die Bundesagentur für Arbeit5. Übertragung auf die Länder, Weiterübertragung auf die Kommunen

(indirekte/mittelbare Kommunalisierung)

Mit Grundgesetzänderung6. Beibehaltung der ARGEn durch Verfassungsänderung7. Ausweitung und Entfristung der zkT (direkte/unmittelbare

Kommunalisierung)

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IV. Handlungsoptionen (2)

1. Getrennte Aufgabenwahrnehmung § 44b SGB II und ARGEn bis Ende 2010 Auflösung der ARGEn (Auslaufen/Kündigung der Verträge) Getrennte Trägerschaft und getrennte Aufgabenwahrnehmung von

BA und kommunalen Trägern (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB II)2. KJC

Von BA und Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) entwickeltes Kooperationsmodell für die Zusammenarbeit der Träger vor Ort

Getrennte Trägerschaft und kooperative Aufgabenwahrnehmung (freiwillig)

Gemeinsames Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm, Kooperationsausschuss, verzahnte Prozesse

3. Bundesauftragsverwaltung für passive Leistungen + KJC Vorschlag von Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen Geldleistung (Alg II, Sozialgeld) wird allein von den Kommunen

vollzogen; Länderaufsicht; Erstattung durch Bund (Alg II voll, Sozialgeld anteilig) – Art. 85 GG

Keine Grundgesetzänderung ohne große Finanzverschiebung

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IV. Handlungsoptionen (3)

4. Vollständige Übertragung auf die BA Alle Leistungen des SGB II und SGB III werden von der BA

ausgeführt, auch Sozialgeld (Leistungen für Unterkunft und Heizung) und sozialintegrative Leistungen

Mehrausgaben für den Bund in Höhe von ca. 10 Mrd. Euro

5. Mittelbare Kommunalisierung Vollständige Übertragung der Aufgaben des SGB II auf die Länder Weiterübertragung auf die Kommunen Grundgesetzlicher (Regel-)Fall der Ausführung von Bundesge-

setzen durch die Länder in eigener Angelegenheit (Art. 83 GG) Einfachgesetzliche Änderung zustimmungsbedürftig im Bundesrat

(Art. 104a Abs. 4 GG) Verschiebung von Bundesmitteln in Höhe von ca. 35,5 Mrd. Euro

Keine Grundgesetzänderung mit großer Finanzverschiebung

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IV. Handlungsoptionen (4)

6. Beibehaltung der ARGEn durch Verfassungsänderung U. a. von Schleswig-Holstein eingebrachter Vorschlag Verankerung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von

Bundes- und Landesbehörden zur Durchführung der Grundsicherung im Grundgesetz (ähnlich Art. 108 Abs. 4 GG für die Finanzverwaltung)

Nähere Ausformung durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates

7. Ausweitung und Entfristung der zkT Befürwortung durch Deutschen Landkreistag (DLT) Eröffnung der kommunalen Option für weitere Kommunen bzw.

deren dauerhafte Einräumung für alle 69 bisherigen zkT Daneben: getrennte/kooperative Aufgabenwahrnehmung Wahlrecht der Kommunen zwischen Option und getrennter/

kooperativer Aufgabenwahrnehmung

Mit Grundgesetzänderung

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IV. Handlungsoptionen (5)

Getrennte Aufgabenwahrnehmung

Pro Keine gesetzlichen Änderungen Aus der Praxis bereits bekannt (23 gAw) Klare Zuordnung der Verantwortungen

Contra Keine Leistungen aus einer Hand Schwache Einbeziehung der Kommunen und Länder bei der

Aktivierung Bürgerunfreundlich

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IV. Handlungsoptionen (6)

KJC

Pro Kooperation von Agentur für Arbeit und Kommune als eigenstän-

dige Leistungsträger Klare (getrennte) Zuständigkeiten, eindeutige Weisungsstränge Klare Finanzverantwortung, Einheit von Finanz- und Aufgaben-

veranwortung Möglichkeit der engen Zusammenarbeit vor Ort besteht weiterhin,

allerdings freiwillig

Contra Keine Hilfe aus einer Hand Doppelstrukturen der öffentlichen Verwaltung, insbesondere bei

der Leistungsgewährung

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IV. Handlungsoptionen (7)

Bundesauftragsverwaltung für passive Leistungen und KJCPro

Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und Nutzung regionaler Kompetenzen durch Aufgabenwahrnehmung vor Ort

Zustimmungsgeneigtheit einzelner Länder Passive Leistungen aus einer Hand

Contra Auseinanderfallen von aktiven und passiven Leistungen Erhebliche Änderung der bestehenden Verwaltungsstruktur,

Doppelstrukturen der öffentlichen Verwaltung Auseinanderfallen von Ausgaben- und Aufgabenverantwortung

umfassende Kostenverantwortung des Bundes, aber nur un-zureichende Steuerungsmöglichkeiten und Kontrollbefugnisse

Geringe Bundeseinheitlichkeit der Grundsicherung für Arbeit-suchende

Ungeeignete Verwaltungsform für einen Bereich der Größe und Bedeutung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

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IV. Handlungsoptionen (8)

Vollständige Übertragung auf die BA

Pro Leistungen des SGB II und SGB III aus einer Hand

Contra Verzicht auf wichtige sozialpolitische Kompetenzen der

Kommunen, insbesondere im Bereich der Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie den sozialintegrativen Leistungen

Keine Erfahrung des Bundes bzw. der BA mit diesen Leistungen Entstehung von erheblichen Mehrausgaben für den Bund Keine Akzeptanz bei Ländern und Kommunen

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IV. Handlungsoptionen (9)

Mittelbare Kommunalisierung

Pro Klare Zuständigkeiten, klare Verantwortlichkeiten Klare Finanzverantwortlichkeit der Länder müsste geschaffen werden

(Umverteilung Mehrwertsteuer) Länder können einheitliche Anlaufstellen schaffen Politische Debatte über Kommunalisierung wäre beendet

Contra Wegfall der überregionalen Finanzierung (Solidarität) Doppelstrukturen der öffentlichen Verwaltung Keine Bundeseinheitlichkeit der Grundsicherung für Arbeitsuchende Bundesweite Vermittlung wäre durch neue Schnittstellen erschwert Erhebliche Finanzverschiebung Intransparenz

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IV. Handlungsoptionen (10)

Beibehaltung der ARGEn durch VerfassungsänderungPro

Grundsatz der Leistungserbringung aus einer Hand würde weiterhin Geltung beanspruchen

Fortführung der bestehenden Verwaltungsstrukturen der ARGEn, auf verfassungsrechtlich sicherer Grundlage könnten Probleme im Zusammenwirken der Verwaltungsträger angegangen und gelöst werden

Contra Auch nach Verfassungsänderung zweifelhaft, ob entscheidende

strukturelle Probleme der ARGEn in der Praxis gelöst werden können (Personal, Haushalt, Aufsicht)

Kritisch im Hinblick auf Rechtsstaatsprinzip (Legitimation, Transparenz)

Keine Bundeseinheitlichkeit (falls Landesbehörden) Aufbau einer doppelten öffentlichen Arbeitsverwaltung

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IV. Handlungsoptionen (11)

Ausweitung und Entfristung der zkT

Pro Gewährleistung der Leistungserbringung aus einer Hand

(allerdings nur hinsichtlich der Aufgaben des SGB II) Kommunen/Städten, die keine Kommunalisierung wollen, wird

diese nicht aufgedrängt

Contra Keine Übereinstimmung von Durchführung- und Finanzierungs-

verantwortung Nebeneinander von Bundes- und Kommunalzuständigkeit nur im

Rahmen einer Experimentierklausel vertretbar Durchführung relativ intransparent, Einflussmöglichkeiten des

Deutschen Bundestages stark beschnitten Evaluation würde nicht abgewartet

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IV. Handlungsoptionen – Überblick II

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V. Prüfauftrag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) vom 9. Mai 2008

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, bestehend aus Staatssekretär Scheele, BMAS (Federführung),

Bundesressorts (BMF, BMI, BMJ, BK),

Ländern,

kommunalen Spitzenverbänden und

BA.

3 Prüfaufträge: KJC (Berichterstatter: BMAS) Nr. 2

Bundesauftragsverwaltung für passive Leistungen und KJC

(Berichterstatter: Bayern) Nr. 3

Beibehaltung der ARGEn durch Verfassungsänderung

(Berichterstatter: Schleswig-Holstein) Nr. 6 (Nr. 7)

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VII. Ausblick

27. Juni 2008

Julibis

September

Oktober 2008

Januar 2009

Zeitplan:

Abschluss Bund-Länder-Arbeitsgruppe

auf Staatssekretärsebene

Politische Richtungsentscheidung

Aktivierender Sozialstaat versorgender Sozialstaat

Vorbereitung der Umstellung

Beginn der Umstellung (24 Monate erforderlich)