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Die lesende Maus 19. Jahrgang Nr. 1 Das Informations-Magazin für alle juris Kunden Technologiewechsel im großen Stil Neue Angebote für Kommunen Gesetzesportal gewährt ein- maligen Überblick Gewinnspiel: 1 Jahr juris gratis Weitere Top-Themen in dieser Ausgabe: Seite 2 Seite 3 Seite 8 Seite 12 Seite 3 7

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1jurisBrief 20.02.07 21.02.2007 12:12 Uhr Seite 2

Die lesende Maus

19. Jahrgang Nr. 1 D a s I n f o r m a t i o n s - M a g a z i n f ü r a l l e j u r i s Ku n d e n

Technologiewechsel imgroßen Stil

Neue Angebote fürKommunen

Gesetzesportal gewährt ein-maligen Überblick

Gewinnspiel: 1 Jahr juris gratis

Weitere Top-Themenin dieser Ausgabe:

Seite 2

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Seite 8

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1jurisBrief 20.02.07 21.02.2007 12:12 Uhr Seite 3

Jörn Erbguth, Abteilungsleiter IT bei juris

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Aus dem Unternehmen

Technologiewechsel im großen StilMehr als 20 Jahre lagen die juris Datenbe-stände in einem gewachsenen System aufder Basis eines so genannten BS2000-Hosts.Dieser wurde nun durch ein modernes Systemunter Linux abgelöst. Während in der Ver-gangenheit die Entwicklung von juris Formu-lar bis hin zu juris Web lediglich eine verbes-serte Oberfläche für die Recherche brachte,wurde jetzt die Technologie komplett umge-stellt. Wir sprachen mit Jörn Erbguth, Abtei-lungsleiter IT bei juris.

Was war der Grund für die Umstellung?

Anfangs wollten wir die alten Systeme gar nichtkomplett ablösen. Wir haben aber festgestellt,dass es mit Änderungen an der Oberfläche nichtmehr getan war und es an der Zeit war, etwasganz Neues zu entwickeln – zumal juris den An-spruch hat, auch in technologischer HinsichtMarktführer zu sein.

Die Oberfläche von juris Web war in die Jahregekommen. Sie galt vielen als schwerfällig undkompliziert. Zunächst musste man eine Datenbankauswählen. Es gab keine Crossrecherche, sondernnur eine Feld- und Textsuche. Die Möglichkeitenzur Weiterentwicklung der alten Golem-Daten-banken waren begrenzt; neue Datenbeständewaren aufwändig einzupflegen. Hinzu kommt,dass die Rechnerkapazität von BS2000 sehr teuerist. Da sich das Nutzervolumen in den letztenvier Jahren verfünffacht hat, mussten wir auchdem steigenden Kostendruck entgegenwirken.

Wir haben mit der Umstellung schon begonnen,als juris Web sich gerade am Markt etabliert hat-te und noch gar nicht „alt“ aussah. Wir wolltenmit der Neuentwicklung nicht warten, bis Kunden-wünsche laut werden, sondern die Wünsche un-serer Kunden vorwegnehmen.

Wie ist die Umstellung abgelaufen?

Die Umstellung verlief in vier Phasen: Zunächsthaben wir die Dokumentationsumgebungen ausBS2000 gelöst und hierfür ein separates Systementwickelt. Neue Produkte haben wir von Anfangan nur noch unter der neuen Technologie konzi-piert – angefangen mit den Wirtschaftsinforma-tionen von Creditreform. Anschließend habenwir die bestehenden Datenbestände umgestellt.Parallel dazu haben wir die neu gestaltete Ober-fläche unseren Kunden zugänglich gemacht:Zuerst konnten Neukunden von juris DAV auf derneuen Oberfläche recherchieren, dann schrittweiseunsere Bestandskunden.Mittlerweile nutzen alle Kunden die neue Umge-bung. Ganz wichtig war, dass die Umstellung

den laufenden Betrieb nicht beeinträchtigendurfte. Die zeitweilige Parallelität von alter undneuer juris-Welt war für uns eine große Heraus-forderung.

Warum wurde dieses System intern entwickelt?

Wer Marktführer im elektronischen Bereich seinwill, kann es sich nicht erlauben, eine Komplett-lösung von der Stange einzukaufen, sondernmuss selbst entwickeln. Lediglich die Bestandteilehaben wir eingekauft und das Gesamtsystem ausdiesen bestehenden Bausteinen selbst entwickelt,insbesondere die Schnellsuche, die Verlinkungder Dokumente und das Rechtemanagement.

Welche Vorteile bringt die neue Technik denKunden?

Die Suchmöglichkeiten sind wesentlich besser:Wir bieten eine Crossrecherche, eine intelligenteSchnellsuche sowie mehr Auswahl- und Filtermög-lichkeiten. Im Vergleich zu juris Web wird dasSuchergebnis mit weniger als der Hälfte der Klickserreicht. Das etwas aus der Mode gekommeneDesign wurde runderneuert. Außerdem bietenwir dem Kunden nun eine vollständige Preistrans-parenz.

Müssen Kunden sich auf umfangreiche Änderungenin der Bedienung einstellen?

Die Crossrecherche über alle Datenbeständebringt umfangreichere Trefferlisten als früher.Das könnte anfangs etwas ungewohnt sein.

Wie geht es weiter?

Wie bei allen technischen Systemen sind ständigeVerbesserungen notwendig. Ein wichtiges Zielfür 2007 ist die Integration in andere Umgebun-gen: Wir widmen uns ausführlich der Einbettungin Intranets und Extranets unserer Kunden.

Daneben werden wir das System für weiter stei-gende Nutzung und weitere Datenbestände aus-bauen. Schon jetzt haben wir täglich mehr als100.000 Dokumentabrufe, die über mehr als 100Rechner abgewickelt werden. Die Tendenz iststark steigend. Dies verlangt auch nach intelli-genten Lösungen für die Kennungsverwaltung.

Bei der Weiterentwicklung setzen wir aber nichtauf einen erneuten Technologiewechsel, sondernbevorzugen eine evolutionäre Fortentwicklung.Angesichts des sich rasant wandelnden Online-marktes wäre jeder Stillstand ein Rückschritt.

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„Chefsache“

Die CeBIT steht vor der Tür. Auch in diesemJahr werden wir eine Reihe neuer Produkteund technologischer Weiterentwicklungenpräsentieren können.

In die moderne juris-Welt führen viele Wege.Ganz besonders stolz sind wir auf die Zusam-menarbeit mit Wiziway. Als erster juristischerVerlag in Deutschland bieten wir diese einzig-artige Möglichkeit der Verbindung von Printund Online: Der ab März erscheinende Praxis-kommentar zum Internetrecht wird besondereMarkierungen enthalten. Diese können voneiner speziellen Maus gelesen werden und ver-binden direkt zur Online-Recherche.

Mit Microsoft haben wir ebenfalls eine neueIdee realisiert: Mit Hilfe von Smarttags lassensich direkt aus Word-Dokumenten heraus Nor-men, Aktenzeichen und Fundstellen in juris.derecherchieren.

Wer lieber mit Suchbegriffen arbeitet, findetmit der juris Deskbar und der in den Browserintegrierten juris Toolbar wertvolle Hilfsmittel,um ohne große Umwege recherchieren zukönnen.

Bei all diesen technischen Neuerungen sindauch inhaltliche Erweiterungen nicht zu kurzgekommen: Zusammen mit dem Bundesanzei-ger Verlag haben wir ein Gesetzesportal ent-wickelt, das einen kompletten Überblick überden Gang der Gesetzgebung gibt. Damit setzenwir den Weg fort, mit unseren Fachportalenganz gezielte Antworten auf spezielle Frage-stellungen zu geben.

Geschäftsführer Dr. h.c. Gerhard Käfer

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Aus dem Unternehmen

Auch wenn das papierlose Büro noch in derZukunft liegt, gibt es doch immer wiederIdeen, gedruckte und elektronische Medienmiteinander zu verbinden. Das französischeUnternehmen Wiziway hat eine einzigartigeneue Technologie entwickelt, die juris alserster juristischer Verlag anbietet.

Die neuartige Recherchetechnologie ermöglichteine direkte Verbindung zwischen Papier und PC.Mit Hilfe einer speziellen PC-Maus, die univer-sell einsetzbar ist, und kleinen Markierungen imBuch gelangt der Leser direkt von einem Buchzu weiterführenden Online-Informationen. Sowerden die Vorzüge des gedruckten und desOnline-Werkes optimalmiteinander verbun-den. Es geht ganzschnell, die Daten ausdem Internet abzuru-fen, die das dazuge-hörige Buch sinnvollergänzen und aktuali-sieren. Gerade im Be-reich der Rechtspre-chung ist dies einunschätzbarer Vorteil.Denn häufig ändernsich eine Vielzahl vonInformationen nachRedaktionsschluss,aber noch vor derVeröffentlichung.

Die lesende MausMit einem Klick vom Papier ins Web

juris zählt viele Kommunen in Deutschlandzu seinen Kunden. Vom Rechtsamt bis hinzur Sachbearbeiterebene gibt es spezielle An-forderungen an ein juristisches Informations-system. Ab sofort gib es daher neue, bedarfs-gerechte Angebote für die Kommunen.

Der entscheidende Vorteil liegt darin, dass eskeine Beschränkung mehr für die Anzahl derNutzer gibt. Zum Pauschalpreis kann man vonjedem Arbeitsplatz der Verwaltung auf die lizen-zierten juris-Datenbestände zugreifen und unbe-grenzt recherchieren.

Kommunen haben die Wahl zwischen zwei pau-schalen Produktpaketen – je nach Bedarf undBudget. Die Pakete sind jeweils preislich nachAnzahl der Einwohner gestaffelt.juris Kommunen Basis enthält alle verwaltungs-rechtlich relevanten Entscheidungen aus der

Rechtsprechungsdatenbank, verwaltungsrechtlichrelevante Bundesnormen und Literaturnachweisesowie den juris PraxisReport Bundesverwaltungs-gericht. Hinzu kommt das jeweilige Landesrecht.

Mit juris Kommunen Professionell haben die Nut-zer Zugriff auf die Rechtsprechung zu allen Rechts-gebieten, das komplette Bundesrecht sowie aufalle Landesrechte, PraxisReporte und Literatur-nachweise.Eine Kommune, die eines der beiden Pakete abon-niert hat, kann für ihre Power User, die darüberhinaus noch speziellere Informationen benötigen,zusätzlich einzelne Lizenzen von juris Spectrum,dem umfangreichsten Festpreisangebot von juris,erwerben.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne auchauf der CeBIT im PublicSektorParc, Halle 9, B76,Platz 8.

Kommunen profitieren von speziellen Angeboten

Die Software wird mit einer CD-ROM schnell undeinfach auf dem PC installiert und unterstütztdie Betriebssysteme Windows 98, 2000, Milleniumund XP. Spezielle Informatikkenntnisse sind nichterforderlich.

Anlässlich des 5. Bayerischen IT-Rechtstages inMünchen hatte juris dieses neue Verfahren amBeispiel des juris PraxisReports IT-Recht präsen-tiert.

In Kürze erscheint der Praxiskommentar Internet-recht, der erstmals mit Wiziway ausgestattet seinwird (lesen Sie hierzu auch den Beitrag aufSeite 10).

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Aus dem Unternehmen

Katja Warken weiß, wie wichtig es ist, gute Ideenzu haben. Als Produktmanagerin gehört es zuihren Aufgaben, neue Produkte zu entwickeln,sich Vermarktungsstrategien zu überlegen undmit Kooperationspartnern zu verhandeln. „DieSchere im Kopf kann man dabei nicht gebrau-chen“, meint sie, „erstmal muss man Ideen sichentwickeln lassen, sie diskutieren und darausKonzepte ableiten. Um Einzelheiten kämpfen undEinschränkungen hinnehmen, kann man dannspäter noch.“

Kunden im Fokus

Annähernd die Hälfte der Ideen im Produktma-nagement entsteht im Dialog mit Kunden, Her-ausgebern und Autoren. „Das kann auf einerMesse sein, während eines Telefonates, über

Mails von Kunden oder als Ergebnis von Kunden-befragungen“, sagt die pferdebegeisterte Be-triebswirtin. Darin sieht sie einen der Hauptun-terschiede zu anderen Anbietern: „Wir möchtenein Maximum an Kundenorientiertheit erreichenund maßgeschneiderte Produkte für Fachanwen-der entwickeln, vom Einzelanwalt bis zur Behördemit mehreren Tausend Mitarbeitern. Daher lassenwir unsere Produkte auch immer testen. Sowohlvon Kunden als auch von verschiedenen wissen-schaftlichen Instituten.“

Den Markt kennen

Es versteht sich fast von selbst, dass auch eineregelmäßige Marktbeobachtung unerlässlich ist.Dabei gilt es nicht nur das Angebot des Wettbe-

werbs zu kennen, sondern auch, welche neuenFunktionalitäten und technologischen Entwick-lungen es etwa bei Google oder Microsoft gibt.So stieß die Produktmanagerin eines Tages aufWiziway, einen Anbieter, der ein völlig neuartigesSystem der Verlinkung vom Papier direkt ins Inter-net entwickelt hat. Eine Technologie, die jurismit seinem Praxiskommentar Internetrecht, derab dem Frühjahr sukzessive online erscheint, alserster Verlag in Deutschland einsetzen wird. FürKatja Warken ist das ein „Meilenstein, der unsin unserem Marktumfeld zum Technologieführermacht“ (s. auch Seite 3). Technologisch up todate zu sein, ist eine der Maximen bei juris, dennnur so können die Recherche und Inhalte ständigoptimiert werden. Toolbar, Deskbar und Smarttagssind neue Funktionalitäten, die in enger Zusam-menarbeit mit der IT-Abteilung entstanden sind

„Man darf keine Schere im Kopf haben“

(s. auch Seite 11). „Mit juris Web sind wir irgend-wann an die technischen Grenzen gestoßen.Plötzlich gab es Begriffe wie Crossrecherche undandere Anforderungen, die an ein modernes Re-cherchesystem gestellt wurden. In unserem Be-reich laufen immer verschiedene Entwicklungenparallel. Wichtig ist es, am Puls der Zeit zu sein“,berichtet die Produktmanagerin.

Multimediale Verknüpfung

Sie selbst verantwortet die Reihe der jurisBookLine, innerhalb der die juris PraxisKommen-tare erscheinen. Die BookLine bietet neben demgedruckten Werk die ständige Online-Aktuali-sierung des Inhaltes und außerdem eine Verlin-kung zum kompletten juris-Wissen. Die Produkt-

managerin ist durchaus stolz auf diese Reihe, dieerst vor wenigen Jahren ganz neu konzipiertwurde: „In der Form hat das kein anderer An-bieter, das bestätigen auch die positiven Rezen-sionen von Experten, die außerdem das gutePreis-Leistungsverhältnis hervorheben“. Nebenden Klassikern wie dem BGB und SGB geht esdabei vor allem darum, Schwerpunkte innerhalbder Rechtsgebiete zu definieren, in denen esaktuelle Rechtsentwicklungen gibt, wie zumWettbewerbs-und Immaterialgüterrecht, zumreformierten Arbeitsrecht, zum Unterhaltsrechtetc. Manchmal formieren sich neue Rechtsgebieteauch durch veränderte gesellschaftliche Entwick-lungen, wie etwa im Bereich des Internetrechts.Vorstufe zu den Praxiskommentaren ist oft derjuris PraxisReport, in dem renommierte Autorensich zu dem jeweiligen Rechtsgebiet äußern.Wichtig ist in beiden Fällen der Praxisbezug.

Insgesamt acht Produktmanagerinnen und-manager teilen sich ein vielfältiges Aufgabenge-biet, das außer Produkt- und Technologieentwick-lung, Markt- und Wettbewerbsbeobachtung auchdie Koordinierung und Abwicklung strategischerund produktbezogener Kooperationen beinhaltet.

Kompetenzen bündeln

Die Zusammenarbeit mit anderen Verlagen spielteine zentrale Rolle, denn in den letzten Jahrenist juris mehr und mehr dazu übergegangen, sogenannten Sekundärcontent und damit Kompe-tenz renommierter Fachverlage hinzuzugewinnen.Dazu gehören die Aufnahme einzelner Werkewie etwa der Staudinger Kommentar zum BGB,der ab dem Frühjahr sukzessive online zur Ver-fügung stehen wird, verschiedenster Fachzeit-schriften oder aber die gemeinsame Entwicklungfachspezifischer Portale. Der Produktmanagerverantwortet die inhaltliche und optische Gestal-tung sowie die Entwicklung von Preiskonzepten.Insgesamt drei Fachportale sind so in den letztenbeiden Jahren entstanden: das Fachportal Öffent-liche Verwaltung, das Fachportal Steuerrecht unddas Deutsche Anwaltportal. Zur CeBIT geht dasGesetzesportal an den Start. Und die Entwicklungsetzt sich fort, in diesem Jahr ist ein weiteresPortal geplant. Das Ziel ist klar: „Wir wollen auchbei den Fachportalen die erste Adresse für denjuristischen Profi sein.“

Katja Warken, Produktmanagerin bei juris

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„Persönlich”

Helmut Rüssmann

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Aus der Praxis

Diesmal:

Helmut Rüssmann, Inhaber des Lehrstuhlsfür Bürgerliches Recht, Zivilprozessrechtund Rechtsphilosophie, Universität desSaarlandesGeb. am 23. Januar 1943 in Dortmund,verheiratet, zwei Kinder

Kindheitstraum?Kapitän zur See

Rückzugsgebiet?Die Welt der klassischen Musik auf dem iPodmit umweltabschirmenden Kopfhörern

Luxus?Einen Monat Pendeln zwischen denBayreuther und Salzburger Festspielen

Lieblingsfilm?„Rythm is it“ mit Simon Rattle und denBerliner Philharmonikern

Perfekter Tag?Strahlend blauer Himmel, sanft abfallenderGletscher mit einer leichten Pulverschnee-auflage und am Abend ein schönes Essenmit einem guten Rotwein

Schönste Erinnerung?Die letzte Vorstellung des Chéreau Rings,Bayreuth 1980

Musik?Von Bach bis Strawinski

Größte Herausforderung?Erstsemestern die Faszination desJurastudiums zu vermitteln

Inspiration?„Falsche“ Entscheidungen des Bundes-gerichtshofs, Schopenhauer und Wagner

Die Justizbehörden sämtlicher Bundesländerarbeiten auch in den nächsten Jahren mitjuris. Aufgrund einer Rahmenvereinbarungmit allen Justizverwaltungen wurden neuePauschalverträge geschlossen, die den An-wendern in der Justiz ein breites Informa-tionsangebot eröffnen.

Der Justiz des Freistaates Bayern steht durch dieVerlängerung des Vertrages zur DatenbankBAYERN-RECHT (s. inhaltlich Seite 11) ein speziellzugeschnittenes Informationspaket zur Verfügung.

Außerhalb des Freistaates Bayern wurden erst-mals zum Jahreswechsel allen Anwendern in der

Seit Jahren unterstützt juris Bund und Länderbei E-Government-Projekten. Eine moderneVerwaltung braucht ebenso wie eine moder-ne Justiz einen schnellen und komfortablenZugriff auf alle relevanten Gesetze, Rechts-verordnungen und Verwaltungsvorschriftendirekt am Arbeitsplatz.

Im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz wurdenauf Grundlage des Gültigkeitsverzeichnisses alleveröffentlichten Verwaltungsvorschriften aufbe-reitet und im November 2006 in das Informati-onsangebot für das Land eingebunden. Im Auftragdes Freistaates Thüringen wird zurzeit die Daten-bank „Verwaltungsvorschriften Thüringen“ auf-gebaut und in den nächsten Wochen für den„Vorschriftendienst Thüringen“ bereitgestellt.

Justiz der komplette juris PraxisKommentar BGBund alle juris PraxisReporte freigeschaltet.

Mehr als die Hälfte der deutschen Richterschafthat darüber hinaus im Rahmen eines speziellenZusatzpaketes den Zugriff auf weitere Werke:juris PraxisKommentare zu SGB I, SGB II, SGB IV,Vergaberecht und UWG, Großkommentar zumTVÖD/TVL von Sponer/Steinherr (VerlagR. v. Decker). Darin enthalten sind auch Zeit-schriften unserer Kooperationspartner (u.a. Be-triebs-Berater, Wohnungswirtschaft und Miet-recht, Zeitschrift für Schadensrecht) im Volltext.

Neue Pakete für die Deutsche Justiz

E-Government verstärkt im Fokus vonBund und Ländern

Nach dem Bund, Schleswig-Holstein und Bayernstehen damit zwei weiteren Ländern neben denVorschriften des Bundes-, Landes- und Europa-rechts auch die Verwaltungsvorschriften leichtrecherchierbar und miteinander verlinkt zur Ver-fügung. Das Informationssystem von juris bildetdamit die ideale Grundlage für Deregulierungs-vorhaben.

juris unterstützt Bund und Länder auch beim Auf-bau von Informationsplattformen für die Bürgerim Internet: Nach Hamburg und dem Saarlandkönnen nun auch Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg die Entscheidungen ihrer Gerichteim Internet als Bürgerservice präsentieren.

Besuchen Sie unsauf der CeBIT:

Halle 3

Stand C09

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Aus der Praxis

Mit der Akte können Sie sich eine Informations-sammlung zu einem bestimmten Thema oder füreine zu bearbeitende Angelegenheit anlegen. Indieser verwalten Sie die Suchergebnisse und kön-nen diese dann im Zusammenhang ausdruckenoder abspeichern.

Im Gegensatz zum Abspeichern eines Dokumentesauf der Festplatte rufen Sie ein Dokument, dasin einer Akte abgelegt ist, immer zum aktuellenDokumentationsstatus auf. So entgehen Ihnenkeine nachträglichen Ergänzungen zu den bib-liografischen Angaben.

Tipps und TricksDokumentenverwaltung mit der Akte

Möchten Sie Ihre Rechercheergebnisse zu einerkonkreten Angelegenheit sichern, legen Sie diesenicht in die allgemeine, sondern in eine spezielleAkte ab. Klicken Sie dafür auf „Aktenzeichen“oberhalb der Rechercheauswahl, oder wählenSie durch Anklicken von „eigenes Az: vergeben“ein bereits angelegtes Aktenzeichen und damiteine entsprechende Akte aus.

Zur Bezeichnung Ihrer Akte können Sie ein belie-biges Stichwort vergeben. Dies kann etwa IhreAktennummer der Angelegenheit oder ein be-schreibendes Stichwort sein. Klicken Sie danachauf . Das neu angelegte Aktenzeichenerscheint dann unter „Gespeicherte Aktenzei-chen“ und kann über nebendem Feld „Aktenzeichen ausgewählt“ zur Re-cherche übernommen werden.

Über kann – nach Markierungeines Eintrages – eine bestehende Akte wiedergelöscht werden.

Anschließend fügen Sie die Dokumente – wieoben dargestellt – durch Markierung über dasAnkreuzkästchen in Ihre neu angelegte Akte ein.In der Akte selbst können Sie Dokumente in eineandere Akte verschieben oder markierte Doku-mente über im Zusammenhang imVolltext ausdrucken.

Durch Klick auf können markierte Doku-mente aus einer Akte entfernt werden.

Weitere Hinweise finden Sie in der Online-Hilfe.Zur Aktenzeichenvergabe gibt es auch eine Onli-ne-Demo. Die Demo ist selbstlaufend und erklärtIhnen Schritt für Schritt, wie Sie ein neues Akten-zeichen anlegen bzw. ein bereits vergebenes fürIhre nächste Recherche auswählen.

In der Trefferliste markieren Sie zunächst linksdie für Sie wichtigen Dokumente über die An-kreuzkästchen. Sie können auch alle Dokumenteder Trefferliste mit dem Ankreuzkästchen oberhalbdes ersten Trefferlisteneintrages auswählen. DurchKlick auf werden die markierten Dokumentebzw. das gerade geöffnete Dokument direkt inIhrer Akte abgelegt. Grundsätzlich werden diemarkierten Dokumente in einer allgemeinen Akteohne besondere Kennzeichnung gespeichert, da-mit Sie diese gegebenenfalls zusammenhängendausdrucken können.

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Kay Wiese, Bibliothekar bei Freshfields BruckhausDeringer in Frankfurt a. M.

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Aus der Praxis

Freshfields Bruckhaus Deringer ist eine derführenden internationalen Anwaltssozietä-ten. Mit über 2.400 Anwälten und 28 Bürosweltweit berät die Kanzlei ihre Klienten aufallen Gebieten des Wirtschaftsrechts fürnationale und internationale Unternehmen,Finanzinstitute und Regierungen.

Seit einigen Jahren greift Freshfields auf Rechts-informationen von juris zurück. Zu den Mitarbei-tern, die juris nutzen, gehört auch Kay Wiese,Bibliothekar im Frankfurter Büro. Mit ihm spra-chen wir über die Erfahrungen mit juris in dertäglichen Praxis.

juris: Welche Vorteile bringt Ihnen das Arbeitenmit juris in der täglichen Praxis?

juris ist unverzichtbarWiese: Wir haben durch juris einen schnellenZugriff auf sehr viele Urteile, die meisten davonim Volltext und mit den entsprechenden Fund-stellen. Darüber hinaus behält man eine guteÜbersicht über die aktuelle Literatur. Dies allesnatürlich auch immer mit Verlinkungen zwischenden Dokumenten. Die Online-Datenbank ist immer verfügbar, obman nun am fest installierten Rechner sitzt, voneinem anderen Büro aus zugreift oder mit demLaptop auf Reisen ist.

juris: Welche Inhalte sind für Sie hauptsächlichvon Belang?

Wiese: Für uns sind die Rechtsprechung und dasBundesrecht die wichtigsten Inhalte von juris.

juris: Worin sehen Sie die hauptsächlichen Unter-schiede zwischen der früheren Version juris webund der neuen Version?

Wiese: Die neue Version ist mehr auf den Anwaltzugeschnitten, der direkt aus der Mandatsarbeitheraus nach Informationen sucht. Für Informati-ons-Profis waren aus unserer Sicht die Such-Features (z.B. Register und die Aufarbeitung derInhalte für die Indexierung) der früheren Versionetwas besser. Ein absoluter Gewinn ist in jedemFall die Möglichkeit die Ergebnisse einfach undschnell nach Rechtsgebieten einzuschränken.

juris: Gab es Schwierigkeiten bei der Umstellung?

Shopübersicht. Die Shopfunktionalitäten wurdenerweitert und inzwischen sind alle Produkte onlinebestellbar. Auch die Möglichkeit für Kunden undInteressenten die juris-Produkte zu testen werdenmittlerweile komplett online abgewickelt, d.h.der Tester erhält seine Kennung sofort und mussnicht erst auf eine Bestätigung per Fax oder Postwarten. In den nächsten Wochen und Monatenwird die Navigation optimiert, so dass es ab Som-mer möglich sein wird, Produkte sowohl nachProduktart (Kommentar, DVD, FachModul) alsauch nach Rechtsgebieten sortiert zu suchen. Da-mit soll der Anwender schnellstmöglich das fürihn optimale Angebot finden können.

Seit einiger Zeit arbeitet das Online-Teamverstärkt an der Optimierung des Internet-auftrittes. Dazu gehört auch die „Verschlan-kung“ der Startseite, die seit einigen Wochenwesentlich übersichtlicher ist.

Neueste Untersuchungen haben gezeigt, dassviele Homepages inhaltlich und optisch überladensind und es dem Nutzer daher schwer fällt, sichzu orientieren.

Um die Übersichtlichkeit zu verbessern und demAnwender die Suche zu erleichtern, wurden daherin den letzten Wochen bereits einige Verände-rungen vorgenommen, denen weitere folgenwerden.

Den Auftakt bilden die überarbeitete Startseiteund die Zusammenlegung von Produkt- und

Verbesserung der Bedienerfreundlichkeit

Wiese: Nein, es lief alles reibungslos ab.

juris: Wie ist die Akzeptanz im Unternehmen?

Wiese: Sehr gut.

juris: Wie beurteilen Sie die Bedienerfreundlichkeit?

Wiese: Für den Anwalt gut, da ohne langes Trai-ning gleich mit dem Recherchieren gestartetwerden kann.

juris: Welche Vorteile sehen Sie in dem Online-Angebot von juris gegenüber klassischen juristi-schen Nachschlagewerken?

Wiese: Das Online-Angebot bringt die genanntenVorteile mit sich und ist für uns eine sehr wichtigeErgänzung der klassischen Nachschlagewerke.

juris: Wie beurteilen Sie das Leistungsangebot?

Wiese: Bei der Rechtsprechung hervorragend,bei der Literatur fehlt mitunter der Zugang zumVolltext.

juris: Würden Sie sich wieder für juris entscheiden?

Wiese: juris ist unverzichtbar in der täglichenPraxis einer juristischen Kanzlei.

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Neue Produkte

Den gesamten Werdegang eines Bundesge-setzes oder einer Verordnung zu dokumen-tieren und in einer Übersicht darzustellen –vom Entwurf über den verkündeten Text biszum Nachweis aller späteren Gesetzesände-rungen mit den konsolidierten Textfassun-gen: Das gab es noch nie.

Das Gesetzesportal öffnet den elektronischenZugang zu allen Dokumenten, die für den jewei-ligen Entstehungsprozess eines Gesetzes wichtigsind – natürlich auch zu dem Gesetz selbst. Sogibt es zu jedem Gesetz eine hochaktuelle Ge-samtsicht seines Werdegangs, seiner gültigenFassung und der seit Verkündung geändertenEinzelnormen.

Nicht nur für Notare stellt dieses Portal ein bislangeinmaliges, wichtiges Arbeitsinstrument dar. Esbietet vielen Rechtsexperten die Grundlage fürfundierte Argumentationen vor Gericht und einevorausschauende Beratung Klienten gegenüber.

Die technische Basis für diesen Dienst bildet einevon der Bundesanzeiger Verlags GmbH und derjuris GmbH gemeinsam betriebene Plattform.Dort werden Inhalte der beiden Partner funktionalvernetzt: Der Bundesanzeiger Verlag steuert dieBundesgesetzblätter I und II sowie die parlamen-tarischen Drucksachen bei, juris das vollständigeBundesrecht.

In diesem umfassenden Angebot kann sowohlgesondert nach den jeweiligen Inhalten als auchübergreifend recherchiert werden. Möglich istdie Suche mit Metadaten und im Volltext allerDokumente.

Zwei Indizes, mit denen das gesamte Angebotnach Rechtsgebieten und nach Sachrubrikenstrukturiert ist, bieten weitere Erschließungs-möglichkeiten. Die Einteilung nach Rechtsgebietenentspricht der Indexierung, die bereits von juris.debekannt ist. Für die Gliederung nach Sachgebietenwurden die bewährten, vom BundesanzeigerVerlag entwickelten Rubriken der Drucksachenzugrunde gelegt:

• Gesetzentwürfe• Verordnungsentwürfe• Außenwirtschaft, Bundespolizei und Zoll• Banken- und Versicherungswesen• Beamten- und Besoldungsrecht• Bildungspolitik und Ausbildung• Energiepolitik• Ernährung• Finanz- und Haushaltspolitik• Gesundheitspolitik• Kultur und Medien• Land- und Forstwirtschaft

• Rente und Altersvorsorge• Sozialpolitik• Steuerrecht• Tarif- und Arbeitsmarktpolitik Arbeitsrecht• Technik, IT und Telekommunikation• Umweltschutz• Verbraucherschutz• Verkehrswesen und Logistik – Land, Luft und

Wasser• Wirtschaft• Wissenschaft und Forschung• Wohnungsbau und Mietrecht• Zivil- und Strafrecht, Anwaltschaft und

Polizeiwesen• Sonstige

Pushservices versorgen die Kunden auf Wunschfortlaufend mit aktuellen Informationen über diejeweils für sie interessanten Sachgebiete.

Das Deutsche Gesetzesportal wird ab Frühjahr2007 verfügbar sein: www.gesetzesportal.de

Gesetzesportal gewährt einmaligen Überblick

Vor einem knappen Jahr ging das FachportalSteuerrecht online. Inzwischen hat sich eini-ges getan. So wurden Ende vergangenenJahres Werke des Stollfuß Verlages integriert.

Das neue Angebot Steuerrecht Professional ent-hält den kompletten steuerrechtlichen Datenbe-stand von juris und zudem ein breites Angebot

an Kommentaren und Handausgaben des StollfußVerlages, wie den AO/FGO-Kommentar, EStG-Kommentar, ErbStG-Kommentar, KStG-Kommen-tar und den UStG-Kommentar.In den Stollfuß-Handausgaben findet der Nutzerzusätzlich zu den Inhalten der amtlichen Handbü-cher weiterführende Hinweise und Anmerkungen,die redaktionell aus einer Vielzahl von Gerichts-

Fachportal Steuerrecht jetzt mit Stollfuß-Kommentarenentscheidungen und Verwaltungsvorschriftenzusammengestellt sind. Die Fachliteratur ist mitden umfangreichen Datenbeständen von jurisverknüpft. Der Anwender findet darin Rechtspre-chung, Verwaltungsvorschriften, Lexika, Litera-turnachweise, E-Mail-Infodienste und vieles mehr.Zusätzlich sind exklusive Inhalte Bestandteil desPortals, wie das Fachinformationssystem Bp NRWoder das Bundessteuerrecht in allen Fassungenseit 1980. Das Fachportal Steuerrecht bietet damitExperten wie Steuerberatern, Wirtschaftsprüfernund Fachanwälten für Steuerrecht das passendeArbeitsmittel.

Für Mitglieder des DStV gibt es übrigens beson-dere Konditionen. Weitere Informationen findenSie unter: www.fachportal-steuerrecht.de

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Neue Produkte

Mit den PraxisReporten Privates Baurechtsowie Familien- und Erbrecht baut juris seinAngebot im Zivilrecht weiter aus.

Der monatlich erscheinende juris PraxisReportPrivates Baurecht umfasst schwerpunktmäßigdie Themen Bauvertrag, Architektenvertrag, VOB-Vertrag und den BGB-Werkvertrag. Als Heraus-geber konnte RA Dr. Bernd Siebert, Fachanwaltfür Bau- und Architektenrecht, aus Celle gewon-nen werden.

Der juris PraxisReport Familienrecht wurde umdas Erbrecht ergänzt. Als Herausgeberin fungiertRA’in Andrea Volpp, Fachanwältin für Familien-recht aus Frankfurt a. M. Sie wird unterstützt vonVors. RiOLG a.D. Dr. Peter Friederici aus Naum-

burg. Der PraxisReport Familien-und Erbrecht erscheint alle zweiWochen.

Im Frühjahr 2007 ist ein PraxisRe-port zum Versicherungsrecht ge-plant. Die juris PraxisReporte sindeinzeln oder als Bestandteil ande-rer Produkte erhältlich.

Im Zivilrecht besser informiert

juris bietet mit dem „Staudinger“ künftigden traditions- und umfangreichsten Kom-mentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch an.Erste Bände werden in diesem Frühjahronline zugänglich gemacht.

„J. von Staudingers Kommentar zum BürgerlichenGesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebenge-setzen“ ist seit Anbeginn des BGB die Quelle zuallen Fragen des Bürgerlichen Rechts, die wissen-schaftlich zuverlässig und praxisnah übersichtlich

über die Änderungen und Entwick-lungen in Gesetzgebung, Recht-sprechung und Literatur berichtet.

Streitfragen oder noch ungeklärteRechtsfragen werden im Stau-dinger systematisch erörtert undzugleich eigenständige Lösungs-ansätze entwickelt. Das Gesamt-werk umfasst rund 60.000 Seiten,aufgeteilt auf über 85 Bände. DerStaudinger wird kontinuierlich voneinem Team von gegenwärtig 139Kommentatoren und 18 Redak-

Klassiker Staudinger ergänzt BGB-Portfoliotoren vervollständigt, überarbeitet und optimiert.Die umfassende Verlinkung dieses Klassikers mitder Datenbank von juris bietet dem Online-Nutzerdie Möglichkeit, über Hyperlinks direkt auf inden Kommentarbänden zitierte Normen, Recht-sprechung und Aufsätze zuzugreifen.

Die Aufnahme des Staudinger in das Produktport-folio von juris ist Bestandteil einer Kooperations-vereinbarung mit dem Verlag Sellier/deGruyter.

Rabatte für die öffentliche VerwaltungDas mit Hüthig Jehle Rehm entwickelte, bis-lang einzige Fachportal für Bundes-, Landes-und Kommunalverwaltungen, bietet seitneuestem Produktpakete an. Mit diesen spartder Nutzer 20 % gegenüber den einzelnenWerken.

Ein Dutzend Pakete, mit jeweils speziell für Bund,Länder und Kommunen zusammengestellten Wer-ken wie den TVöD- oder den TV-L-Kommentarenvon Sponer/Steinherr oder Breier/Dassau, demKommentar zum BPersVG von Lorenzen/Etzel,

der Zeitschrift ZTR oder Erläuterungen zum Bau-gesetzbuch und Bauordnungen sollen dem Mit-arbeiter der öffentlichen Verwaltung die täglicheArbeit erleichtern. Durch den schnellen Zugriffauf gebündeltes Fachwissen, das in der Verwal-tung benötigt wird.Die Inhalte der Werke kommen von Hüthig JehleRehm und werden online ständig aktualisiert.Alle Informationen sind mit dem kompletten juris-Wissen verknüpft. Der Anwender nutzt umfas-sende Kommentierungen, Normen und Entschei-dungen im Volltext sowie Literaturnachweise.

Das Fachportal, das ständig ausgebaut wird,bietet ausgewählte Werke zum Arbeits- undTarifrecht des öffentlichen Dienstes, dem öffent-lichem Baurecht, Vergaberecht, Umweltrecht undallgemeinem Verwaltungsrecht.

Mehr unter www.fpoev.de.

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Neue Produkte

Das Internetrecht etabliert sich zunehmendals eigenständiges Rechtsgebiet. Ende letztenJahres wurde der Fachanwalt für Informa-tionstechnologierecht (IT-Recht) neu einge-führt. Ab März wird juris einen Kommentarzum Internetrecht veröffentlichen. Bis Junistehen die Inhalte als kostenlose Leseprobeonline zur Verfügung.

Der juris PraxisKommentar Internetrecht von Prof.Dr. Dirk Heckmann stellt den aktuellen Stand vonRechtsprechung und Literatur dar. Viele Rechts-fragen werden darin erstmals angesprochen undbeantwortet. Der Kommentar wird ab März suk-zessive online gestellt, bis er dann voraussichtlichim Juni komplett vorliegt. Interessierte könnenbis dahin kostenlos darin lesen.

Damit legt juris eine kompakte Kommentierungder wesentlichen Vorschriften im Umgang mitInformations- und Kommunikationstechnologievor. Dazu gehören z.B. Domainrecht, Datenschutz,Urheberrecht und Werbung im Internet, arbeits-und strafrechtliche Aspekte der Internetnutzungsowie das gerade erst erlassene Telemedienge-setz.Mit Hilfe des „Lebenslagenprinzips“, das mitt-lerweile vielen elektronischen Marktplätzen undvirtuellen Rathäusern zugrunde liegt, werden Zu-

sammenhänge aus verschiedenen rechtlichenBereichen dargestellt (z.B. Lebenslage Domain-registrierung, Lebenslage File-Sharing, Lebenslageprivate Internetnutzung am Arbeitsplatz etc.).

Prof. Dr. Dirk Heckmann, Lehrstuhlinhaber fürÖffentliches Recht, Sicherheits- und Internetrechtan der Universität Passau, hat sich durch zahlrei-che Publikationen und Vorträge im Bereich desInternetrechts einen Namen gemacht. Als neben-amtlicher Verfassungsrichter, Gutachter und Be-treiber der Online-Plattform VERiGO (VerifyingE-Government) hat er einen besonderen Bezugzur IT-Rechtspraxis. Dirk Heckmann ist auch Her-ausgeber des juris PraxisReports IT-Recht.

Das Werk richtet sich an Internetrechtseinsteigersowie an Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen,Richter und Verwaltungsbeamte, die sich in dertäglichen Praxis mit Fragen des Internetrechtsbeschäftigen. Aber auch für in der Ausbildungbefindliche Juristen ist der Kommentar ein hilf-reiches Arbeitsinstrument.

Der juris PraxisKommentar Internetrecht erscheintin der Reihe der juris BookLine. Der Leser erhältzum Buch zusätzlich den permanent aktualisiertenOnline-Kommentar mit allen Verlinkungen direktzu zitierten Normen und Entscheidungen.

Zusätzlich ist der Kommentar mit der Wiziway-Technologie ausgestattet, die eine direkte Ver-bindung zwischen Papier und Web ermöglicht(lesen Sie hierzu auch den Beitrag über Wiziwayauf Seite 3).

juris ist der erste juristische Verlag, der diesesVerfahren einsetzt.

Kommentar zum Internetrecht mit einmaliger Technologie

Anlässlich des 65. Geburtstages von Prof. Dr.Eike Ullmann hat juris eine Festschrift verlegt,die dem Jubilar im vergangenen November inKarlsruhe überreicht wurde.

Die Festschrift wird von Prof. Dr. Joachim Born-kamm, Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens und Rechts-anwalt Dr. Hans Peter Kunz-Hallstein herausge-geben.

Festschrift ehrt renommierten JuristenSie behandelt in 62 Beiträgen Fragen aus denRechtsgebieten, die die Kernkompetenzen desI. Zivilsenates bilden, dessen Vorsitzender Ullmannlange Jahre war. Insbesondere werden aktuelleFragestellungen zum Gewerblichen Rechtsschutz,zum Urheberrecht sowie zum dazugehörigenVerfahrensrecht betrachtet. Als Autoren konntenprominente Wettbewerbsrechtler gewonnen wer-den, darunter 13 aktive und ehemalige Richteram Bundesgerichtshof, acht Rechtsanwälte beimBundesgerichtshof sowie weitere Experten ausder Rechtsprechung, der Anwaltschaft und derLehre.

Der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundes-gerichtshof ist juris seit vielen Jahren als Heraus-geber und Autor verbunden und engagierte sichals Vorsitzender des Dokumentationsbeirates.Deshalb war es für juris eine Ehre, die Festschriftzu verlegen.Professor Dr. Eike Ullmann

1jurisBrief 20.02.07 21.02.2007 12:12 Uhr Seite 12

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Mitte Januar schaltete der Amtschef derBayerischen Staatskanzlei, Ministerialdirek-tor Walter Schön, in München die von jurisentwickelte Datenbank BAYERN-RECHT offi-ziell frei.

Alle für Bayern relevanten Rechtstexte könnenseitdem von den Mitgliedern des BayerischenLandtages, den Bediensteten der Staatsverwal-tung und der Kommunalverwaltungen einschließ-lich der Gerichte, der Staatsanwaltschaften undder staatlichen Hochschulen online recherchiertwerden.

Damit wurde ein Projekt abgeschlossen, das imJahr 2000 begonnen hatte: Sukzessive hatte der

Freistaat Bayern in Kooperation mit juris dieDatenbank BAYERN-RECHT aufgebaut und einmodernes Rechtsinformationssystem geschaffen,das in Deutschland Maßstäbe setzt.

Das Informationssystem umfasst neben demLandes- und Bundesrecht sowie dem EU-Rechtmehr als 900.000 Gerichtsentscheidungen derBundesgerichte und der oberen Gerichte allerBundesländer. Zudem sind die gesamten bayeri-schen Verwaltungsvorschriften und die Bundes-verwaltungsvorschriften im Bereich der Steuer-verwaltung eingestellt. Die Rechtsportale derHochschulen mit ihren Satzungen wie Studien-und Prüfungsordnungen sind ebenfalls in derDatenbank BAYERN-RECHT integriert.

Sämtliche Inhalte der Datenbank sind über Hy-perlink miteinander verknüpft, so dass der An-wender mühelos per Klick in den unterschiedlichenDatenbeständen recherchieren kann. Die Datenwerden stets auf dem neuesten Stand gehalten.Im Unterschied zu herkömmlichen Nachschlage-werken sind dabei auch die früheren Versioneneiner Regelung vorhanden – die Vorschriftenkönnen damit immer vollständig nachvollzogenwerden.Für den Bürger steht der Bürgerservice BAYERN-RECHT Online kostenlos im Internet zur Verfü-gung. Die Datenbank BAYERN-RECHT kann auchüber juris abonniert werden. So können z.B. auchRechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder Ver-bände damit arbeiten.

BAYERN-RECHT setzt Maßstäbe

Anfang des Jahres wurden alle Nutzer aufdie neue Online-Version juris de. umgestellt.Die neue Oberfläche wird ständig erweitetund optimiert. So wurden in den vergange-nen Monaten weitere Datenbestände inte-griert und neue Funktionalitäten für dieRecherche entwickelt.

1. Erweiterte Datenbestände

Unter juris.de steht in der Rechtsprechung undGesetzgebung nun auch das Europarecht, wie inEurLex (ehem. CELEX) nachgewiesen, zur Verfü-gung.Im Einzelnen recherchierbar sind die Rechtspre-chung des EuGH, EuG und EuGöD sowie die Ge-setzgebung. Neben Verträgen, Richtlinien, Ver-ordnungen, Beschlüssen und Entscheidungen derKommission und des Rates sowie den konsoli-dierten Fassungen der EU-Gesetzgebung sind dieEurLex-Daten zu den Nationalen Durchführungs-bestimmungen, Europäischen Vorarbeiten undParlamentarischen Anfragen in der Gesetzgebungenthalten.

Außerdem wurde das geltende Landesrecht vonNiedersachsen vollständig mit derzeit mehr als700 Gesetzen und Verordnungen integriert. Nach-gewiesen werden die aktuellen Fassungen zumStichtag 1. Januar 2006. Hinzu kommen die Ver-waltungsvorschriften des Bundes und des LandesRheinland-Pfalz, die nachgewiesenen Verwal-tungsvorschriften für das Sozial- und Arbeitsrechtsowie die Sammlungen „Bayerischer Datenschutz“und „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung desBundes“.In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Mi-gration und Flüchtlinge wurde jetzt auch das In-formationssystem MILo mit den asylverfahrens-

rechtlichen Länderinformationen (ehemals Asylis-Fakten) in juris.de eingefügt.

2. Neue Funktionalitäten

SpezialsuchmaskenAb sofort stehen in den Bereichen Rechtspre-chung, Gesetze und VerwaltungsvorschriftenSpezialsuchmasken zur Verfügung. Mit den neuenSuchmechanismen kann nun auch z.B. nach Ent-scheidungsname, Schlagwort, Begriffsdefinition,Gerichtsbarkeit, Erlassdatum oder Ausfertigungs-datum gesucht werden. Dadurch können Trefferin den genannten Bereichen noch gezielter ein-geschränkt werden.

juris Smarttagsjuris bietet kostenlos Smarttags – eine besondereFunktion von Microsoft – an. Mit ihnen kannman Normen, Aktenzeichen und Fundstellen auseinem Word-Dokument direkt unter juris.de auf-rufen.Mit den juris Smarttags werden beim Schreibeneines Textes in Word Normen, Aktenzeichen undFundstellen automatisch markiert. Der Nutzererkennt sofort, dass weiterführende Informationenvorhanden sind, und gelangt mit einem Mausklickdirekt zum Dokument. Die Software zur Anwen-dung der juris Smarttags kann kostenlos von derHomepage heruntergeladen werden.

juris Deskbar und juris ToolbarFür eine schnelle und einfache Recherche: Mitder juris Deskbar kann sich der Nutzer die Such-zeile direkt auf der Windows-Taskleiste im unterenBildschirmbereich einrichten. So können Suchbe-griffe eingegeben werden, ohne dass der Browser– z.B. Internet Explorer oder Firefox – geöffnetsein muss. Bei Eingabe eines Begriffes über das

in der Taskleiste installierte Suchfeld öffnet sichsofort das jeweilige Dokument unter juris.de. Einseparates Einloggen über juris.de ist nicht erfor-derlich – es genügt, die persönlichen Daten beimerstmaligen Verwenden der juris Deskbar zuhinterlegen.

Die juris Toolbar ist eine im Browser integrierteSymbolleiste. Dementsprechend muss – im Ge-gensatz zur juris Deskbar – der Internet Explorerbereits geöffnet sein. Befindet man sich auf einerbeliebigen Internetseite, ermöglicht diese Such-funktion ebenfalls einen Direktzugriff auf Doku-mente in juris.de. Die Schaltfläche wird direktunterhalb der Menüleiste eingeblendet. Ein se-parates Einloggen ist wie bei der juris Deskbarauch hier nicht erforderlich.

Zweiter IndexNeben dem Index 1, der in der Recherche eineUnterteilung nach Rechtsgebieten ermöglicht, istüber den neu hinzugefügten Index 2 eine vomDokumenttyp abhängige weitere spezielle Unter-gliederung möglich. So zeigt der Index 2 in derRubrik Gesetze/Verordnungen z.B. ein Verzeichnisder einzelnen Bundesländer an. In der RubrikZeitschriften sind über den Index 2 die einzelnenTitel zu finden.

DruckmanagerDer Druckmanager ermöglicht eine verbesserteEinstellung des gewünschten Druckergebnisses.So können spezielle Stichwörter oder Links her-vorgehoben werden, die dann im Ausdruck sicht-bar sind. Verwendete Suchbegriffe lassen sichim Ausdruck anzeigen. Bei vielen Dokumentenist der Ausdruck mehrerer Kurztexte hinter-einander möglich.

Inhaltliche und technologische Neuerungen im Recherchebereich

1jurisBrief 20.02.07 21.02.2007 12:12 Uhr Seite 1

Impressum

Herausgeber:juris GmbH, Gutenbergstraße 2366117 Saarbrücken, Telefon: 0681 5866-0Telefax: 0681 5866-274, Internet: www.juris.deE-Mail: [email protected]

Copyright: juris GmbH

Redaktion:RA’in Antje Gebauer,Sabine Koerth,RA Dr. Thomas Theißen

Satz und Produktion:Thomas Portugall, Dipl.-Betriebswirt

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Gewinnspiel

Machen Sie mit beim großen juris-Gewinnspiel!Schicken Sie uns die Antwort auf die unten-stehende Frage. Entweder den ausgeschnit-tenen Coupon per Post an juris GmbH,Redaktion juris Brief, Postfach 101564, 66015Saarbrücken schicken oder per E-Mail an:[email protected]

Einsendeschluss ist Freitag, der 13.04.2007.

Die Gewinner werden unter allen Teilnehmernausgelost und schriftlich benachrichtigt. DerRechtsweg ist ausgeschlossen.

Und hier die Gewinnfrage:„Welcher König beschäftigte den BGH mit derAbgrenzung zwischen Anstiftung und mit-telbarer Täterschaft?”

1. Preis:1 Jahr kostenlose Recherche mit juris Standard*2.-10 Preis :je 1 Praxis-Report nach Wahl, 1 Jahr langkostenlos** gültig für einen Nutzer

Antwort:

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Seit Januar können die Lehrgangsteilnehmerund die Dozenten der DeutschenAnwalt-Akademie kostenlos Rechtsinformationenbei juris abrufen. Dies wurde im Dezemberper Kooperationsvertrag vereinbart.

juris stellt den Teilnehmern der Fachlehrgängesowie der Grund- und Intensivkurse für vierMonate das Angebot „juris DAV” kostenlos zurVerfügung. Diese können damit uneingeschränktdie juris-Datenbestände zur Rechtsprechung undGesetzgebung nutzen. Außerdem erhalten dieteilnehmenden Rechtsanwälte Zugang zu denbei juris vorhandenen Literaturnachweisen. DenDozenten der DeutschenAnwaltAkademie stehendie Fachmodule von juris zu speziellen Rechts-gebieten zur Verfügung.

„Das neue Angebot stellt einen echten Mehrwertfür die Kurse dar und bringt den angehendenAbsolventen einen Wettbewerbsvorteil”, würdigtRechtsanwältin Eva Isabel Spilker, Geschäfts-führerin der DeutschenAnwaltAkademie, dieVereinbarung.

Zusätzlich erhalten die Teilnehmer einen kosten-losen, wöchentlichen Newsletter von juris mitfachspezifischen Informationen zu den Themen-gebieten der Lehrgänge. Der Newsletter beinhaltettagesaktuelle Entscheidungen der Gerichte, Be-richte aus der Gesetzgebung sowie die neuestenVerwaltungsvorschriften und Artikel aus derFachpresse.

juris unterstützt die Fortbildung bei derDeutschenAnwaltAkademie

Die diesjährige CeBIT vom 15. bis zum 21.März steht ganz im Zeichen des neuen Ge-setzesportals. Nähere Informationen erhaltenSie bei uns am Messestand.

In Kooperation mit dem Bundesanzeiger Verlagbietet juris ab dem Frühjahr ein bislang einmaligesInformationstool zum kompletten Werdegangeines Gesetzes an.

Dieses Fachportal ist speziell auf den Informati-onsbedarf zu aktuellen Gesetzgebungsarbeitenund zu Gesetzen und Vorschriften des Bundes-rechts zugeschnitten.

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird jurisam Gemeinschaftsstand des Saarlandes vertretensein. Vom 15. bis zum 21. März 2007 Messestanddes Saarlandes, Halle 3, Stand C09

Digitale Verwaltung im MittelpunktIn diesem Jahr ist juris gleich zweimal auf derCeBIT vertreten. Im Mittelpunkt des Public SectorParc stehen Lösungen und Strategien der digitalenVerwaltung, die Kommunen, Staat und öffentlicheEinrichtungen bei kosten- und serviceoptimiertemManagement ihrer Verwaltungsprozesse unter-stützen.Ein besonderer Fokus liegt in diesem Jahr aufdem Thema „Marktplatz Kommune”. Auf einerSonderfläche im Zentrum des Public Sector Parc,Halle 9, Stand B76, Platz 8, werden innovativeProdukte und Lösungen vorgestellt, die sichspeziell auf die Anforderungen des kommunalenBereichs konzentrieren. Hier stellen wir unserneues Konzept für Kommunen mit den Angebotenjuris Kommunen Basis und Professionell vor(s. Seite 3).Public Sector Parc, Halle 9, Stand B76, Platz 8

juris schlägt gleich doppelt auf

Herzlichen GlückwunschNeben den glücklichen Gewinnern eines jurisPraxisReports kann sich Herr Matthias Huscheraus Radebeul über ein Jahr kostenlose Recherche

mit juris Standard freuen. Die Lösung des jurisBrief Gewinnspiels lautete: Landgericht Frank-furt am Main.