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30.9.2010 1 Die neue DAfStb-Richtlinie „Qualität der Bewehrung“ Ziele, Anforderungen, Umsetzung im Fertigteilwerk Dr.-Ing. Jörg Moersch Institut für Stahlbetonbewehrung e.V. Düsseldorf 05.10.2010 INSTITUT FÜR STAHLBETONBEWEHRUNG E. V. Dr.-Ing. Jörg Moersch 2 Ausgangssituation Früher: Schneiden, Biegen und Schweißen wurde vom Bauunternehmen auf der Baustelle bewerkstelligt Heute: Weiterverarbeitung von Betonstahl geschieht nahezu ausschließlich im spezialisierten Handel oder in Fertigteilunternehmen

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Die neue DAfStb-Richtlinie „Qualität der Bewehrung“

Ziele, Anforderungen, Umsetzung im Fertigteilwerk

Dr.-Ing. Jörg Moersch

Institut für Stahlbetonbewehrung e.V.Düsseldorf

05.10.2010 INSTITUT FÜR STAHLBETONBEWEHRUNG E. V. Dr.-Ing. Jörg Moersch 2

AusgangssituationFrüher:Schneiden, Biegen und Schweißen wurde vom Bauunternehmen auf der Baustelle bewerkstelligt

Heute:Weiterverarbeitung von Betonstahl geschieht nahezu ausschließlich im spezialisierten Handel oder in Fertigteilunternehmen

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Ausgangssituation

Bewehrungseinbau auf der Baustelle wird heute zumeist von Nachunternehmen erbracht. Unternehmertum ist in diesem Segment aber nur noch eingeschränkt möglich.

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Ausgangssituation

Die Qualität der Bewehrungsplanung bzw. – konstruktionsowie der Bewehrungszeichnungen ist häufig unzureichend.

Die Ausführungsqualität leidet zumeist unter dem Preisdruck.

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Ausgangssituation

Bewehrungsarbeiten im Fertigteilwerk unterliegen einer Qualitätssicherung.Bedingungen für den Einbau der Bewehrung deutlich besser als vor Ort auf der Baustelle.

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DAfStb-Richtlinie „Qualität der Bewehrung“Ziele:

� Angemessene Qualitätsanforderungen in Ergänzung zur DIN 1045-3 bzw. DIN EN 13670 an das Biegen und den Einbau der Bewehrung durch die Einführung von Toleranzen und Eigen- und Fremdüberwachungssystemen

� Durchsetzung der erforderlichen Planungsqualität vor Baubeginn –Anforderung an den Bauherren

� Geltungsbereich: Stahlbetonbau, „schlaffe“ Bewehrung im Spannbetonbau, Verbundbau

Anmerkungen:

� Keine bauaufsichtliche Einführung geplant; Muss zwischen Vertragspartnern ausdrücklich vereinbart werden

� Nur sinnvoll, wenn alle Gewerke auf die Einhaltung der Richtlinie verpflichtet werden

� Qualitätssicherungsmaßnahmen wünschenswert

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DAfStb-Richtlinie „Qualität der Bewehrung“

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DAfStb-Richtlinie „Qualität der Bewehrung“

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� Entwurf in den Gremien des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V. und des Instituts für Stahlbetonbewehrung e.V. in 2007/2008 verabschiedet

� TA Bewehrung des DAfStb hat den Richtlinienentwurf am 16.12.2008 verabschiedet

� TA Bemessung und Konstruktion und TA Bauausführung –Stellungnahmen bis 18.03.2009

� 1. April 2009 hat TA Bewehrung den überarbeiteten Richtlinienentwurf verabschiedet und zur Veröffentlichung an den Vorstand geben

� Einsprüche bis 15. März 2010� Zwei Einspruchssitzungen: 18. Mai 2010 und 28. Juli 2010� Endversion bis Ende September/Anfang Oktober� Vorlage beim Vorstand des DAfStb� Veröffentlichung Ende 2010 - Anfang 2011

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Stand der NormungDIN 1045-1 bzw. DIN EN 1992-1-1 und DIN 1045-3 bzw. DIN EN 13670: Anforderungen an Zeichnungen(1) .., die einzubauende Betonstahlbewehrung … sind auf den Zeichnungen eindeutig und übersichtlich darzustellen und zu bemaßen.

(2)….Bei nachträglicher Änderung einer Zeichnung sind alle von der Änderung ebenfalls betroffenen Zeichnungen zu berichtigen.

(3) Auf den Bewehrungszeichnungen sind insbesondere anzugeben:

� Betonstahlsorte, Anzahl, Durchmesser, Form und Lage der Bewehrungsstäbe, Biegerollendurchmesser, Abstände, Übergreifungs- und Verankerungslängen, Typ und Lage von Verbindungsmitteln, Rüttelgassen und Betonieröffnungen

� Maßnahmen zur Lagesicherung sowie Anordnung, Maße und Ausführung der Unterstützungen

� Verlegemaß sowie das Vorhaltemaß

DIN EN ISO 3766 – Weitergehende Anforderungen an Bewehrungs-zeichnungen, Biegeinformationen und Stahllisten

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Stand der NormungDIN 1045-1 bzw. DIN EN 1992-1-1 - Bewehrungsregeln

� Stababstände� Biegen von Betonstählen� Hin- und Zurückbiegen� Verankerung der Längsbewehrung – erforderliche

Querbewehrung� Stöße (Stabstähle und Betonstahlmatten)� Übergreifungslänge� Stabbündel

DIN 1045-1 bzw. DIN EN 1992-1-1 – Konstruktionsregeln� Mindest- und Höchstbewehrung� Oberflächenbewehrung� Querkraftbewehrung� Durchstanzbewehrung

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Stand der NormungDIN 1045-4 - Bewehren:

� Werkseigene Produktionskontrolle – Tabelle 1: Kontrolle des Betonstahls – Lieferschein, Werkkennzeichen, Sorte, Durchmesser, Lagerung

� Werkseigene Produktionskontrolle – Tabelle 2: Kontrolle der Herstellung der Betonfertigteile – Maßhaltigkeit beim Einbau der Bewehrung für jedes Betonteil ohne Angaben zu Toleranzen; Schweißen

DIN EN 13369 in Verbindung mit DIN V 20000-120:� Betonstahl nach DIN 488 bzw. abZ – Wareneingangskontrolle,

Lieferschein

� Weiterverarbeitung von Ringmaterial nach DIN 488

� Schweißen nach DIN 4099, jetzt DIN EN ISO 17660

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Stand der NormungDIN 1045-3 bzw. DIN EN 13670 – Bewehren:

� Betonstahlsorte und Dimensionen� Biegen, Transport und Lagerung� Schweißen� Einbau

• Kein loser Rost• Steifes Bewehrungsgerippe• Betonierbarkeit• Mindestbetondeckung

DIN 18202 und DIN 18203-1:� Toleranzen im Hochbau für Bauwerke und vorgefertigte Teile aus

Beton, Stahlbeton und Spannbeton� Folgerung: Maßtoleranzen gelten für die Schalung – Wieviel bleibt

für den Einbau der Bewehrung?

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Stand der NormungFazit:

� Bezüglich der Konstruktion der Bewehrung und der Inhalte der Bewehrungszeichnungen und Stahllisten sind die aktuellen Normen ausreichend – Sie müssen nur angewendet werden.

� Bezüglich der Qualität der Ausführung fehlen abgestimmte Toleranzen und Qualitäts-sicherungsmaßnahmen.

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Inhalt der RichtlinieGeltungsbereichNormative VerweisungenBegriffe und FormelzeichenAnforderungen an Biegebetriebe (Abteilung im Fertigteilwerk)

• Regeln für die Weiterverarbeitung• Toleranzen• Voraussetzung für Qualität

Anforderungen an Verlegebetriebe (Abteilung im Fertigteilwerk) • Regeln für die Weiterverarbeitung auf der Baustelle• Regeln für den Einbau der Bewehrung• Toleranzen • Voraussetzung für Qualität

Anlagen• Anforderungen an Ausführungsunterlagen• Qualitätssicherungssysteme für Biege- und Verlegebetriebe sowie

Fertigteilwerke

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Schnittstellen

Fertigteilwerk

Auftraggeber GU, Rohbauunternehmer,

Bauherr etc.

Schuldet angearbeitete Bewehrung bzw. Einbau der Bewehrung nach Rili

Schuldet Ausführungsunterlagen nach Rili

Analog für Biege- und Verlegebetriebe

BauherrAusschreibung der Bewehrungsarbeiten nach Rili Schuldet Ausführungsunterlagen nach Rili

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Voraussetzungen für die Qualitätsarbeiten im Fertigteilwerk

Dem Fertigteilwerk sind von seinem Auftraggeber folgende jeweils aktuellen Ausführungsunterlagen zu liefern:• die Schalzeichnungen• die Bewehrungszeichnungen• Elementzeichnungen• die Stahllisten (Biegeliste, Mattenliste und Schneideskizzen)• Stücklisten für Einbauteile und Bewehrungspositionen

Die Einhaltung der Anforderungen dieser Richtlinie durch das Fertigteilwerk ist nur dann möglich, wenn die Anforderungen an die Ausführungsunterlagen gemäß Anhang A dieser Richtlinie eingehalten sind. (Hinweis: ISB arbeitet zur Zeit an „Beste Praxis bei Bewehrungszeichnungen“)

Weichen die Ausführungsunterlagen in Umfang und Qualität (Überprüfungspflicht) von den in dieser Richtlinie gestellten Anforderungen ab, hat das Fertigteilwerk seinem Auftraggeber dies mitzuteilen.

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Anforderungen an Ausführungsunterlagen

Anforderungen an Inhalte der Ausführungsunterlagen:� DIN 1045-1, Abschnitt 4 bzw. DIN EN 1992-1-1� DIN 1045-3, Abschnitt 4 bzw. DIN EN 13670� DIN EN ISO 3766

Es hat sich also nichts geändert!

Zu den erforderlichen Maßangaben gehören u. A.:� die Angabe der Verlegeabstände,� die Länge bzw. die Maße der Verlegebereiche,� die Lage der Verlegebereiche zu festen Bezugspunkten wie z.B. zu

Schalkanten,� die Lage von Stößen zu festen Bezugspunkten und � die Kennzeichnung von Mindestabständen nach DIN 1045-1.

Anforderung an die Schalung

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Die Einhaltung der Anforderungen dieser Richtlinie ist für dasFertigteilwerk nur dann möglich, wenn die Anforderungen an dieSchalung gemäß dieser Richtlinie eingehalten sind (i. W. nurAnforderungen hinsichtlich der Durchführbarkeit vonBewehrungsarbeiten – z. B.: Kollision der Bewehrung mit Einbauteilenoder Schalungsanker etc.).

Weichen die Schalungsmaße für ein Bauteil um mehr als die inDIN 18202 genannten Toleranzen von den Planmaßen ab, darf dieBewehrung nicht verlegt werden. In diesem Fall ist der Auftraggeberdes Fertigteilwerkes zu informieren.

Für Fertigteile sind die Anforderungen nach DIN EN 13369 inVerbindung mit DIN V 20000-120, abZ, DIN 1045-4 bzw. europäischeProduktnormen zu beachten.

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Toleranzen für die Weiterverarbeitung von Betonstahl

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Beim Ablängen Hier: Grenzabmaß der zugehörigen Bügel beachten!

Stablänge l Stabdurchmesser ds

Stabdurchmesser ds

Stabdurchmesser ds

≤ 5.0m >5.0m ≤ 14 mm > 14 mm ≤ 14 mm > 14 mm ≤ 10 mm > 10 mm

Grenzabmaß ∆l (cm)

- allgemein ± 1.5 ± 2.0+ 0

-1.5

+ 0

-2.5

+ 0

-1.0

+ 0

-2.0

+ 0

-1.0

+ 0

-1.5

Grenzabmaß ∆l (cm)

- bei Passlängen

+ 0

-0.5

+ 0

-1.0

+ 0

-1.0

+ 0

-1.5

+ 0

-1.0

+ 0

-2.0

+ 0

-0.5

+ 0

-1.0

l ll

l

l

Toleranzen für die Weiterverarbeitung von Betonstahl

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4d2d

ss

ZY

X

ε

Biegerollen- Abstand der Bügelschenkel Ebenheitdurchmesser

ds ≤ 12 mm - a ≤ 4 ds 8 mm ≤ ds ≤ 16 mm - ααααΕΕΕΕ ≤ 10°

+ 1 ds ds > 12 mm - a ≤ 2 ds ds > 16 mm - ααααΕΕΕΕ ≤ 5°

ααααΕΕΕΕ

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Anforderungen an Fertigteilwerke –Einbau der Bewehrung

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� Überprüfung der Ausführungsunterlagen (Plausibilitätsprüfung): Stababstände, Betondeckung, Unterstützungen, Kollisionen untereinander oder mit Einbauteilen etc.

� Einbau der Bewehrung: Lagerung, Steifigkeit, Unterstützungen und Abstandhalter

� Schweißen nach DIN EN ISO 17660-1,2

� Zusammenbau von mechanischen Verbindungen nach abZ

� Verwendung der Einbauteile nach abZ bzw. Herstellerangaben

Toleranzen für den Einbau der Bewehrung

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Bereich Anforderungen/ Toleranzen laut Rili

Verlegemaß cv Mindestbetondeckung cmin ,Überschreitung von cv:Für h ≤ 150 mm: ∆c(plus) = + 5 mmFür h = 400 mm: ∆c(plus) = + 10 mmFür h ≤ 2500 mm: ∆c(plus) = + 20 mm

Verlegeabstände sv (Stab- bzw. Bügelabstände)

∆sv=± 20 mm *ÖffnungsklauselnAnzahl der erforderlichen Stäbe und Bügel je lfd. Meter ist wichtig

Längenmaße lv lv ≤ 5 m: ∆lv =± 15 mm *Öffnungsklausellv > 5 m: ∆lv =± 20 mm

Übergreifungslängen ls Mindestlängen – DIN EN 13670: -0,06 l

Verankerungslängen lsv Mindestlängen

Lichter Abstand gestoßener Stäbe höchstens 4 ds *DIN 1045-1/EC2: Verlängerung der Übergreifung möglich

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Qualitätssicherungssystem

� Fremdüberwachung• Eignungsprüfung und Zertifizierung• Regelüberwachung (2 x jährlich im Fertigteilwerk für

Biegearbeiten; min. 1x für Bewehrungseinbau)• ggf. Sonderüberwachung

� Überwachung durch das Fertigteilwerk (Eigenüberwachung bzw. Werkseigene Produktionskontrolle)

Richtlinie dient z. B. als Grundlage für die Zertifizierung der Biegebetriebe durch das ISB und ggf. für das zukünftige Präqualifikationsverfahren für Verlegebetriebe – Vorgehen bei Fertigteilunternehmen ggf. über Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e.V.

Qualitätssicherungssystem

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Anhang D.1.2 Aufgaben im Fertigteilwerk

(1) Bei der Herstellung von Fertigteilprodukten sind unterschiedliche Aufteilungenvon Biege- und Verlegearbeiten möglich, die in den Absätzen (2) bis (4)beschrieben sind. Die daraus resultierenden unterschiedlichen Maßnahmen imZuge der Eigen- und Fremdüberwachung im Fertigteilwerk sind in den TabellenD.1 und D.2 zusammengestellt.

(2) Biege- und Verlegearbeiten werden im Fertigteilwerk ausgeführt. DasFertigteilwerk ist laut dieser Richtlinie sowohl Biege- als auch Verlegebetrieb.

(3) Lediglich die Verlegearbeiten werden im Fertigteilwerk ausgeführt. DasFertigteilwerk ist laut dieser Richtlinie ausschließlich Verlegebetrieb. Das Biegender Bewehrung erfolgt in einem anderen Unternehmen, welches dieMaßnahmen nach Anhang B erfüllen und entsprechend zertifiziert sein muss.

(4) Das Fertigteilwerk kauft fertige Bewehrungskörbe ein, die im Werk in dieSchalung eingelegt werden. In diesem Fall wird nur ein Teil der Verlegearbeitenim Fertigteilwerk ausgeführt, ein anderer Teil von einem anderen Unternehmen,welches die Maßnahmen nach Anhang B und C erfüllen und entsprechendzertifiziert muss.

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Qualitätssicherungssystem

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Eigenüberwachungs-maßnahmen

Aufgabenverteilung nach D.1.2

(2) (3) (4)

Maßnahmen nach Anhang B

B.2.1 X - -

B.2.2 X - -

B.2.3 X - -

B.2.4 X - -

B.2.5 X - -

Maßnahmen nach Anhang C

C.2.11) - X X

C.2.2 - - -

C.2.3 - - -

C.2.4 X X X2)

C.2.5 X X X

C.2.6 X X X1) Sollten Zweifel am Zustand der Bewehrung bestehen, ist der Technische

Werkleiter zu informieren.2) Die Eigenüberwachungsmaßnahmen betreffen lediglich die Arbeiten, die im

Fertigteilwerk ausgeführt werden.

Qualitätssicherungssystem

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FremdüberwachungsmaßnahmenAufgabenverteilung nach D.1.2

(2) (3) (4)

Maßnahmen nach Anhang B

B.3.2.1 X - -

B.3.2.2 X - -

B.3.2.3 X - -

B.3.2.4 X - -

B.3.3 X - -

B.3.4 X - -

B.3.51) X - -

Maßnahmen nach Anhang C

C.3.2.1 X - -

C.3.2.22) X X3) X3)

C.3.2.3 X X X4)

C.3.2.4 X X X

C.3.35) X X X6)

C.3.47) X X X

C.3.51) X X X

1) Die fremdüberwachende Stelle hat über alle Prüfungen bei der Fremdüberwachung von Fertigteilwerken einen

Bericht zu erstellen und diesen schnellstmöglich an den überwachten Betrieb zu senden. 2) Die Eignungsprüfung wird im Fertigteilwerk bei mindestens einem Bauvorhaben durchgeführt.3) Die Überwachung der Maßnahmen nach Anhang C, Tab. 1a) ist nicht erforderlich.4) Die Eignungsprüfung betrifft lediglich die Arbeiten, die im Fertigteilwerk ausgeführt werden.5) Die Regelüberwachung findet zweimal je Kalenderjahr im Fertigteilwerk statt.6) Die Regelüberwachung betrifft lediglich die Arbeiten, die im Fertigteilwerk ausgeführt werden.7) Im Rahmen der Sonderüberwachung wird ein Fertigteilwerk erneut überprüft.

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Zertifizierungsverfahren nach ISB

1. Der Biegebetrieb stellt einen Antrag auf Zertifizierung an das ISB.

2. Der Biegebetrieb teilt dem ISB die Prüfstelle für die Eignungsprüfung mit.a. Das ISB führt die Eignungsprüfung und Dokumentation durch.

b. Durch das ISB anerkannte Prüfstelle:• Der Biegebetrieb erteilt den Prüfauftrag an die Prüfstelle.

• und teilt dem ISB den Namen und die Anschrift der Prüfstelle mit.

• Die Prüfstelle führt die Eignungsprüfung und Dokumentation durch.

• Der Biegebetrieb sendet die Dokumentation an das ISB.

3. Das ISB erteilt bei Erfolg das Zertifikat und bewahrt die Dokumentation der Erstprüfung auf. Das Zertifikat bleibt gültig, solange die Ergebnisse der FÜ bedingungsgemäß sind.

4. Das ISB führt eine Liste der zertifizierten Biegebetriebe und fertigt für die Bauindustrie einen Qualitätsbericht an

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Zertifizierungsverfahren nach ISB

Durch das ISB anerkannte Prüfstellen sind:

a) alle beim DIBt anerkannten Prüfstellen,

b) andere Prüf- und Zertifizierungsorgane, die technische Überwachungsaufgaben durchführen, wie z.B. der TÜV, die Dekra, etc.. und dem ISB gegenüber ihre Eignung nachgewiesen haben

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ignu

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rüfu

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Allgemein :• Alle Anforderung müssen

erfüllt werden, sonst muss die

Eignungsprüfung wiederholt

werden!

• Maximal 2 Wiederholungen!

• Frühestens nach 3 Monaten!

Teil 1:

• Sind alle erforderlichen

Nachweise, Zulassungen und

Qualifikationen vorhanden!

• Falls nicht, müssen diese bis

zur Wiederholungsprüfung

vorhanden sein!

Abl

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rüfu

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Überprüfung der Unterlagen Teil 1 + 2:

• Ist die Richtlinie Vorhanden?• Wie ist die Qualifikation des Personals. Geschult nach Richtlinie?• Zustand der Messwerkzeuge und -geräte, ggf. Eichprotokolle!• Ist die Dokumentation der WPK zur Qualitätskontrolle geeignet?• Sind alle Lieferpapiere vorhanden?• Erforderliche Zulassungen und Eignungsnachweise des Betriebs.

Wichtige Fragestellungen:

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Teil 2 :• Ist die WPK mit dem Personal und

den vorgefundenen Messwerk-

zeugen für eine Qualitätssicherung

geeignet?

• Entspricht die Dokumentation der

WPK den Anforderungen der

Richtlinie?

• Wird nur Betonstahl von zertifi-

zierten Herstellern verarbeitet?

Anarbeiten:• Bei Erfolg 50 Stichproben!

• Bei Nachprüfung

maximal 100 Stichproben

• Sind nicht genug Proben

vorhanden, muss für die

Eignungsprüfung produziert

werden!

Abl

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er E

ignu

ngsp

rüfu

ng

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Stichproben bei Bügeln:

Länge aller Bügelschenkel

Lich

ter A

bsta

nd d

er B

ügel

sche

nkel

Biegerollen

Durchmesser

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Stichproben bei gebogener Bewehrung:

Länge aller Schenkel

Ebenheit der Biegeform Biegerollen.

Durchmesser

Schenkellängen

ls ,1

ls ,2

ls ,3

ls ,4

ls ,5

ls ,6

ls ,7

ls ,8

ls ,9

ls ,10

MessungPass-Nr.

[cm]maß

Biegerollen

dbr,1

dbr,2

dbr,3

dbr,4

dbr,5

dbr,6

dbr,7

dbr,8

dbr,9

MessungNr.

[cm] [ds]

Skizze oder Form-Nr. nach ISB Formblatt -01 Bemerkung:

Maschinen-Nr:

Maschinist:

Prüfer:

Pos.- Nr.:

Anzahl:Messung

Ø [mm]

Messung

:

Qualitätsprüfung für das Biegen: nach Anhang 2 der Richtlinie „Qualität der Bewehrun gsarbeiten“ Datum:

Institut für Stahlbetonbewehrung e.V.Kaiserswerther Straße 13740474 Düsseldorf

Telefon:Telefax:E-mail:

+49 211 45 64 256+49 211 45 64 [email protected]

www.isb- ev.de

[ º ]

Ebenheit, ε

ε, ist lM

[ cm ]

10

20

30

50

75

100

200

hM

[ cm ]

300

über Winkel über Streckenmessung

l

h

M

M

0,0 cm

0,0 cmMesslänge

Mes

shöh

e

e

Messung der Ebenheit

Ebene der Biegeform

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Erf

assu

ngsf

orm

ular

Bie

gen

www.isb-ev.de

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18

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Erf

assu

ngsf

orm

ular

Büg

el

www.isb-ev.de

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Schenkellängen

ls ,1

ls ,2

ls ,3

ls ,4

ls ,5

ls ,6

ls ,7

ls ,8

ls ,9

ls ,10

sollist ±Pass- ∆= ist - sollNr.

[cm] [cm] [����]maß [cm]

zul. ∆[cm]

Biegerollen

dbr,1

dbr,2

dbr,3

dbr,4

dbr,5

dbr,6

dbr,7

dbr,8

dbr,9

sollist ±∆= ist - sollNr.

[cm] [cm] [����][cm][ds ][ds]

zul. ∆: ≤ 1 ds

Skizze oder Form-Nr. nach ISB Formblatt -01 Bemerkung:

Maschinen-Nr:

Maschinist:

Prüfer: Dipl.-Ing. Jörg Haßhoff,Institut für Stahlbetonbewehrung e.V.

Pos.- Nr.:

Anzahl:ist soll ±

Ø [mm] [mm] [����]

ist soll ±

:

Qualitätsprüfung für das Biegen: nach Anhang 2 der Richtlinie „Qualität der Bewehrun gsarbeiten“ Datum:

[ º ]

±

Ebenheit, ε

8 ≤ ds ≤ 16mm:

ds > 16mm:

ε ≤ 10°

ε ≤ 5°

soll bei Winkelmessung ist

soll bei Streckenmessung

lMhm =

8 ≤ ds ≤16mmh

m =

ds > 16mm

[ cm ] [ cm ] [ cm ]

≤ 1,810 ≤ 0,9

≤ 3,520 ≤ 1,8

≤ 5,330 ≤ 2,6

≤ 8,850 ≤ 4,4

≤ 13,275 ≤ 6,6

≤ 17,6100 ≤ 8,8

≤ 35,3200 ≤ 17,5

±ist

[ cm ] [����]

≤ 52,9300 ≤ 26,3

[����]

Institut für Stahlbetonbewehrung e.V.Kaiserswerther Straße 13740474 Düsseldorf

Telefon:Telefax:E-mail:

+49 211 45 64 256+49 211 45 64 [email protected]

www.isb- ev.de

Erf

assu

ngsf

orm

ular

Bie

gen

www.isb-ev.de

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19

++

Dipl.-Ing. Jörg Haßhoff,Institut für Stahlbetonbewehrung e.V.

Dr. Mustermann

Pos.- Nr.

[ - ]

Pass-

maß

Längen lS

[ cm ]

Bemerkung

[ - ]

ist [����]soll zul. ∆∆ = ist - soll

1

Nr.

[ - ]

2

3

4

5

6

7

8

9

10

Qualitätsprüfung für das Ablängen: nach Anhang 2 der Richtlinie „Qualität der Bewehrun gsarbeiten“ Datum: 20.10.2008

Institut für Stahlbetonbewehrung e.V.Kaiserswerther Straße 13740474 Düsseldorf

Telefon:Telefax:E-mail:

+49 211 45 64 256+49 211 45 64 [email protected]

www.isb- ev.de

Gerade & Krumm40447 Düsseldorf Biegebetrieb: Werksleitung: Prüfer:

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For

mul

ar A

blän

gen

www.isb-ev.de

Ergebnisse der Messungen beim Ablängen von Bewehrung

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Obere Grenze Passmaß

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Ergebnisse der Messungen bei Schenkellängen in Biegeformen

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Passmaß, Ø ≤14mm

Obere Grenze allgemein

Passmaß, Ø >14mmallgemein, Ø ≤14mm

allgemein, Ø >14mm

Ergebnisse der Messungen bei Schenkellängen in Bügeln

05.10.2010 INSTITUT FÜR STAHLBETONBEWEHRUNG E. V. Dr.-Ing. Jörg Moersch 40

Passmaß, Ø ≤10mm

Obere Grenze allgemein

Passmaß, Ø >10mmallgemein, Ø ≤10mm

allgemein, Ø >10mm

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21

• Bei zukünftigen Eignungsprüfungen muss ein Biegebetrieb

immer die erforderliche Anzahl an Proben vorhalten.

Gegebenenfalls müssen für die Prüfung Proben

nachproduziert werden.

• Biegerollen lassen sich nur mit Schablonen nach-messen.

Eine Messung mit Zollstock oder Schieb-lehre ist unrealistisch,

da der Anfang der Biegung nicht eindeutig zu erkennen ist.

Vorschlag:

Ein Biegedornsatz aus Kunststoff (Gewicht) mit allen

erforderlichen Biegedurchmessern.

05.10.2010 INSTITUT FÜR STAHLBETONBEWEHRUNG E. V. Dr.-Ing. Jörg Moersch 41

Erfahrung aus der Pilotprüfung

Bereits zertifizierte Biegebetriebe

05.10.2010 INSTITUT FÜR STAHLBETONBEWEHRUNG E. V. Dr.-Ing. Jörg Moersch 42

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05.10.2010 INSTITUT FÜR STAHLBETONBEWEHRUNG E. V. Dr.-Ing. Jörg Moersch 43

Regelüberwachung FÜ (1)Die Regelüberwachung für Biegearbeiten findet zweimal jeKalenderjahr durch eine Überwachungsstelle statt. Dabei wirdstichprobenartig geprüft, ob

� die Überwachung im vorgeschriebenen Umfang durchgeführt und dokumentiert wird,

� die gefertigte Bewehrung mit den Stahllisten und den Bewehrungsplänen übereinstimmt,

� Stähle gemäß DIN 488 oder allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung verwendet werden,

� die Maße von Längen, Biegeradien, Biegewinkel, Abstände der Bügelschenkel und die Ebenheit von Biegeformen eingehalten sind,

05.10.2010 INSTITUT FÜR STAHLBETONBEWEHRUNG E. V. Dr.-Ing. Jörg Moersch 44

Regelüberwachung FÜ (2)

Die Regelüberwachung für Biegearbeiten findet zweimal jeKalenderjahr durch eine Überwachungsstelle statt. Dabei wirdstichprobenartig geprüft, ob

� die Anarbeitung von mechanischen Verbindungs-elementen nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung erfolgt,

� die Steifigkeit von Bewehrungskörben ausreichend ist,� die Messgeräte die geforderte Kalibrierung aufweisen,� das Personal und die Anlagen den Anforderungen

gemäß der Eignungsprüfung entsprechen.

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Sonderprüfung

– Regelüberwachung lässt Zweifel an der Eignung

aufkommen

– Prüfungen gemäß Eignungsprüfung

– Negatives Ergebnis: Wiederholungsprüfung nach

frühestens 2 Monaten

– Ggf. Entzug des Zertifikates

05.10.2010 INSTITUT FÜR STAHLBETONBEWEHRUNG E. V. Dr.-Ing. Jörg Moersch 46

Eigenüberwachung (1)� Überprüfung des angelieferten Betonstahles� Überwachung von Schweißarbeiten nach

DIN EN ISO 17660� Überwachung bei mechanischen Verbindungen gemäß

allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung� Einhaltung der Toleranzen und Dokumentation:

Ablängen: Von 150 Positionen, mindestens aber 5 mal am Tag, sind von einer Position die Stückzahl und die Durchmesser zu bestimmen und an mindestens einer Probe die Längenmaße zu prüfen. Ist die Probe nicht bedingungsgemäß, muss die gesamte Position nachgemessen werden.

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Eigenüberwachung (2)� Einhaltung der Toleranzen:

Biegen – gebogene Stäbe: Von 50 Positionen, mindestens 3 mal aber höchstens 5 mal am Tag, sind von einer Position die Stückzahl und die Durchmesser zu bestimmen und an mindestens einer Probe die Schenkellängen, Biegerollendurchmesser und die Ebenheit zu prüfen. Ist die Probe nicht bedingungsgemäß, muss die gesamte Position nachgemessen werden.

Biegen – Bügel: Von 50 Positionen, mindestens 3 mal aber höchstens 10 mal am Tag, sind von einer Position die Stückzahl und die Durchmesser zu bestimmen und an mindestens einer Probe die Schenkellängen, Biegerollendurchmesser und der lichte Abstand der Bügelschenkel zu prüfen. Ist die Probe nicht bedingungsgemäß, muss die gesamte Position nachgemessen werden.

Eignungsprüfung und Zertifizierung –Einbau der Bewehrung

05.10.2010 INSTITUT FÜR STAHLBETONBEWEHRUNG E. V. Dr.-Ing. Jörg Moersch 48

Stand der Organisation für Verlegebetriebe :�Zertifizierung durch die DQB – Präqualifikationsverfahren

PQT+�Prüfung durch die GÜB auf der Baustelle auf der

Grundlage der Anforderungen nach Rili

Anforderungen:�Bauaufsichtlich geregelter Bereich: Schweißen nach DIN

EN ISO 17660, Muffen nach abZ, Betonstahl nach DIN 488 oder abZ

�Bauaufsichtlich nicht geregelter Bereich: (Nachprüfungen möglich)

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Anzahl der Prüfungen

05.10.2010 INSTITUT FÜR STAHLBETONBEWEHRUNG E. V. Dr.-Ing. Jörg Moersch 49

Gegenstand der KontrolleZahl der Prüfungenje Baustelle

a) Anarbeitung der Bewehrung auf der Baustelle – nicht relevant für Fertigteilwerke

Abgelängte Bewehrung „l“ 20

Gebogene Stäbe „l“, „dbr“, „ε“ 10

Maßhaltigkeit von Bügeln „l“, „dbr“, „sla“ 20

b) Einbau der Bewehrung

Stückzahl „nv“ und Durchmesser „ds“ je 5

Verlegemaß der Bewehrung „cv“ 5

Stab- und Bügelabstände „sv“ 5

Übergreifungslängen „ls“ und Verankerungslängen „lsv“

je 5

Abstand der zu stoßenden Stäbe „s“ 5

Lichter Stoßabstand „sla“ 5

Längsversatz der Stöße 5

Kontrolle der mechanischen Verbindungen, sofern vorhanden

5

Eignungsprüfung für den Einbau der Bewehrung

05.10.2010 INSTITUT FÜR STAHLBETONBEWEHRUNG E. V. Dr.-Ing. Jörg Moersch 50

• Nachprüfungen möglich, wenn von den jeweils 5 Prüfungen in maximal einem Fall die Anforderungen nicht erfüllt sind.

• In diesen Fällen ist die Anzahl der Prüfungen zu verdoppeln.

• Die Eignungsprüfung gilt als bestanden, wenn bei den Nachprüfungen die Anforderungen in allen Fällen erfüllt sind.

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Regelüberwachung

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� die Übereinstimmung der gefertigten Bewehrung mit den Stahllisten(evtl. Bewehrungszeichnungen),

� die Verwendung von Stählen gemäß DIN 488 oder allgemeinerbauaufsichtlicher Zulassung,

� die Stückzahl „nv“ und Durchmesser „ds“� die Maßhaltigkeit von Längen „l“ und Biegeradien „dbr“,� die Maßhaltigkeit von Stößen „ls“, „s“, Verankerungslängen „lsv“ und

Stababständen „sv“,� die korrekte Lage der Bewehrung zu festen Bezugspunkten (z. B.

Schalung),� die korrekte Anarbeitung von mechanischen Verbindungen,� die Steifigkeit von Bewehrungskörben,� die Lagerung und Beschriftung der auf der Baustelle gefertigten

Positionen,� die Qualifikation des Personals des Verlegebetriebes,

Sonderüberwachung

05.10.2010 INSTITUT FÜR STAHLBETONBEWEHRUNG E. V. Dr.-Ing. Jörg Moersch 52

� Falls im Rahmen der Regelüberwachung ernsthafteZweifel an der Eignung des Verlegebetriebes/Fertigteilwerkes aufkommen, ist eine Sonderüberwachungdurch die Überwachungsstelle vorzunehmen.

� Im Rahmen der Sonderüberwachung wird einBauabschnitt/ werden Bauteile erneut überprüft.

� Fällt das der Sonderüberwachung negativ aus, findet nachspätestens 2 Monaten eine erneute Sonderprüfung statt.Ist auch diese negativ, wird das Ergebnis derZertifizierungsstelle bekannt gegeben und demVerlegebetrieb/Fertigteilwerk das Zertifikat durch dieZertifizierungsstelle entzogen.

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Eigenüberwachung (1)

� Überprüfung des angelieferten Betonstahles – ggf. vom zertifizierten Biegebetrieb

� Überprüfung der Ausführungsunterlagen� Überprüfung der angelieferten Einbauteile bzw. Zubehör� Einhaltung der Toleranzen und Dokumentation:

05.10.2010 INSTITUT FÜR STAHLBETONBEWEHRUNG E. V. Dr.-Ing. Jörg Moersch 54

Eigenüberwachung (2)� Einhaltung der Toleranzen und Dokumentation:

Gegenstand der Kontrolle Zahl der Prüfungen

Stückzahl „nv“ und Durchmesser „ds“ je 10 m² (flächige Bauteile)Je 10 m (stabförmige Bauteile)

Verlegemaß der Bewehrung „cv“ je 10 m² (flächige Bauteile)Je 10 m (stabförmige Bauteile)

Stab- und Bügelabstände „sv“ je 10 m² (flächige Bauteile)Je 10 m (stabförmige Bauteile)

Übergreifungslängen „ls“ und Verankerungslängen „lsv“

je 10 Stöße bzw. Verankerungen

Lichter Stoßabstand „sla“ Je 10 Stöße

Längsversatz der Stöße 5

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Forschung und Entwicklung – Betonstraßenbau� Daten: Betonstraße 900m x7 m, Ø20mm/175 mm+ GT Ø16mm/70cm� Bewehrungsarbeiten begleitet vom ISB – am 11.11.2008 und am 20.04.2009

Bewehrungs“kontrolle“ nach Rili

Überprüfung - Einbau der Bewehrung

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Histogramm für Var1Toleranzen QdB Geseke 10v*225c

Var1 = 225*7,5*normal(x; 174,4444; 9,0799)

140,0 147,5 155,0 162,5 170,0 177,5 185,0 192,5 200,0

Var1

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

Häu

figke

iten

n=225x=174,4 mms=9,1 mmv=0,05rd. 70% bzw. 98% der Werte erfüllen die Anforderungen

Stababstände – Sollmaß: 175 mm

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Toleranzen für den Einbau der Bewehrung

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140

145

150

155

160

165

170

175

180

185

190

195

200

0 1 2 3 4 5 6

n=225 rd. 98% der Wertex=174,4 mm erfüllen die Anforderungens=9,1 mm

n=103 rd. 97% der Wertex=174,3 mm erfüllen die Anforderungens=9,5 mm

Toleranzen für den Einbau der Bewehrung

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n=110 rd. 50% der Wertex=1497 mm erfüllen die Anforderungens=25 mm

n=103 rd. 95% der Wertex=1533 mm erfüllen die Anforderungens=20 mm

1420

1440

1460

1480

1500

1520

1540

1560

1580

1600

0 1 2 3 4 5 6

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Veröffentlichungen des ISB

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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