Die neue DAfStb-Richtlinie „Qualität der Bewehrung“ · 30.9.2010 1 Die neue DAfStb-Richtlinie...
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Die neue DAfStb-Richtlinie „Qualität der Bewehrung“
Ziele, Anforderungen, Umsetzung im Fertigteilwerk
Dr.-Ing. Jörg Moersch
Institut für Stahlbetonbewehrung e.V.Düsseldorf
05.10.2010 INSTITUT FÜR STAHLBETONBEWEHRUNG E. V. Dr.-Ing. Jörg Moersch 2
AusgangssituationFrüher:Schneiden, Biegen und Schweißen wurde vom Bauunternehmen auf der Baustelle bewerkstelligt
Heute:Weiterverarbeitung von Betonstahl geschieht nahezu ausschließlich im spezialisierten Handel oder in Fertigteilunternehmen
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Ausgangssituation
Bewehrungseinbau auf der Baustelle wird heute zumeist von Nachunternehmen erbracht. Unternehmertum ist in diesem Segment aber nur noch eingeschränkt möglich.
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Ausgangssituation
Die Qualität der Bewehrungsplanung bzw. – konstruktionsowie der Bewehrungszeichnungen ist häufig unzureichend.
Die Ausführungsqualität leidet zumeist unter dem Preisdruck.
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Ausgangssituation
Bewehrungsarbeiten im Fertigteilwerk unterliegen einer Qualitätssicherung.Bedingungen für den Einbau der Bewehrung deutlich besser als vor Ort auf der Baustelle.
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DAfStb-Richtlinie „Qualität der Bewehrung“Ziele:
� Angemessene Qualitätsanforderungen in Ergänzung zur DIN 1045-3 bzw. DIN EN 13670 an das Biegen und den Einbau der Bewehrung durch die Einführung von Toleranzen und Eigen- und Fremdüberwachungssystemen
� Durchsetzung der erforderlichen Planungsqualität vor Baubeginn –Anforderung an den Bauherren
� Geltungsbereich: Stahlbetonbau, „schlaffe“ Bewehrung im Spannbetonbau, Verbundbau
Anmerkungen:
� Keine bauaufsichtliche Einführung geplant; Muss zwischen Vertragspartnern ausdrücklich vereinbart werden
� Nur sinnvoll, wenn alle Gewerke auf die Einhaltung der Richtlinie verpflichtet werden
� Qualitätssicherungsmaßnahmen wünschenswert
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DAfStb-Richtlinie „Qualität der Bewehrung“
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DAfStb-Richtlinie „Qualität der Bewehrung“
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� Entwurf in den Gremien des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V. und des Instituts für Stahlbetonbewehrung e.V. in 2007/2008 verabschiedet
� TA Bewehrung des DAfStb hat den Richtlinienentwurf am 16.12.2008 verabschiedet
� TA Bemessung und Konstruktion und TA Bauausführung –Stellungnahmen bis 18.03.2009
� 1. April 2009 hat TA Bewehrung den überarbeiteten Richtlinienentwurf verabschiedet und zur Veröffentlichung an den Vorstand geben
� Einsprüche bis 15. März 2010� Zwei Einspruchssitzungen: 18. Mai 2010 und 28. Juli 2010� Endversion bis Ende September/Anfang Oktober� Vorlage beim Vorstand des DAfStb� Veröffentlichung Ende 2010 - Anfang 2011
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Stand der NormungDIN 1045-1 bzw. DIN EN 1992-1-1 und DIN 1045-3 bzw. DIN EN 13670: Anforderungen an Zeichnungen(1) .., die einzubauende Betonstahlbewehrung … sind auf den Zeichnungen eindeutig und übersichtlich darzustellen und zu bemaßen.
(2)….Bei nachträglicher Änderung einer Zeichnung sind alle von der Änderung ebenfalls betroffenen Zeichnungen zu berichtigen.
(3) Auf den Bewehrungszeichnungen sind insbesondere anzugeben:
� Betonstahlsorte, Anzahl, Durchmesser, Form und Lage der Bewehrungsstäbe, Biegerollendurchmesser, Abstände, Übergreifungs- und Verankerungslängen, Typ und Lage von Verbindungsmitteln, Rüttelgassen und Betonieröffnungen
� Maßnahmen zur Lagesicherung sowie Anordnung, Maße und Ausführung der Unterstützungen
� Verlegemaß sowie das Vorhaltemaß
DIN EN ISO 3766 – Weitergehende Anforderungen an Bewehrungs-zeichnungen, Biegeinformationen und Stahllisten
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Stand der NormungDIN 1045-1 bzw. DIN EN 1992-1-1 - Bewehrungsregeln
� Stababstände� Biegen von Betonstählen� Hin- und Zurückbiegen� Verankerung der Längsbewehrung – erforderliche
Querbewehrung� Stöße (Stabstähle und Betonstahlmatten)� Übergreifungslänge� Stabbündel
DIN 1045-1 bzw. DIN EN 1992-1-1 – Konstruktionsregeln� Mindest- und Höchstbewehrung� Oberflächenbewehrung� Querkraftbewehrung� Durchstanzbewehrung
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Stand der NormungDIN 1045-4 - Bewehren:
� Werkseigene Produktionskontrolle – Tabelle 1: Kontrolle des Betonstahls – Lieferschein, Werkkennzeichen, Sorte, Durchmesser, Lagerung
� Werkseigene Produktionskontrolle – Tabelle 2: Kontrolle der Herstellung der Betonfertigteile – Maßhaltigkeit beim Einbau der Bewehrung für jedes Betonteil ohne Angaben zu Toleranzen; Schweißen
DIN EN 13369 in Verbindung mit DIN V 20000-120:� Betonstahl nach DIN 488 bzw. abZ – Wareneingangskontrolle,
Lieferschein
� Weiterverarbeitung von Ringmaterial nach DIN 488
� Schweißen nach DIN 4099, jetzt DIN EN ISO 17660
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Stand der NormungDIN 1045-3 bzw. DIN EN 13670 – Bewehren:
� Betonstahlsorte und Dimensionen� Biegen, Transport und Lagerung� Schweißen� Einbau
• Kein loser Rost• Steifes Bewehrungsgerippe• Betonierbarkeit• Mindestbetondeckung
DIN 18202 und DIN 18203-1:� Toleranzen im Hochbau für Bauwerke und vorgefertigte Teile aus
Beton, Stahlbeton und Spannbeton� Folgerung: Maßtoleranzen gelten für die Schalung – Wieviel bleibt
für den Einbau der Bewehrung?
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Stand der NormungFazit:
� Bezüglich der Konstruktion der Bewehrung und der Inhalte der Bewehrungszeichnungen und Stahllisten sind die aktuellen Normen ausreichend – Sie müssen nur angewendet werden.
� Bezüglich der Qualität der Ausführung fehlen abgestimmte Toleranzen und Qualitäts-sicherungsmaßnahmen.
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Inhalt der RichtlinieGeltungsbereichNormative VerweisungenBegriffe und FormelzeichenAnforderungen an Biegebetriebe (Abteilung im Fertigteilwerk)
• Regeln für die Weiterverarbeitung• Toleranzen• Voraussetzung für Qualität
Anforderungen an Verlegebetriebe (Abteilung im Fertigteilwerk) • Regeln für die Weiterverarbeitung auf der Baustelle• Regeln für den Einbau der Bewehrung• Toleranzen • Voraussetzung für Qualität
Anlagen• Anforderungen an Ausführungsunterlagen• Qualitätssicherungssysteme für Biege- und Verlegebetriebe sowie
Fertigteilwerke
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Schnittstellen
Fertigteilwerk
Auftraggeber GU, Rohbauunternehmer,
Bauherr etc.
Schuldet angearbeitete Bewehrung bzw. Einbau der Bewehrung nach Rili
Schuldet Ausführungsunterlagen nach Rili
Analog für Biege- und Verlegebetriebe
BauherrAusschreibung der Bewehrungsarbeiten nach Rili Schuldet Ausführungsunterlagen nach Rili
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Voraussetzungen für die Qualitätsarbeiten im Fertigteilwerk
Dem Fertigteilwerk sind von seinem Auftraggeber folgende jeweils aktuellen Ausführungsunterlagen zu liefern:• die Schalzeichnungen• die Bewehrungszeichnungen• Elementzeichnungen• die Stahllisten (Biegeliste, Mattenliste und Schneideskizzen)• Stücklisten für Einbauteile und Bewehrungspositionen
Die Einhaltung der Anforderungen dieser Richtlinie durch das Fertigteilwerk ist nur dann möglich, wenn die Anforderungen an die Ausführungsunterlagen gemäß Anhang A dieser Richtlinie eingehalten sind. (Hinweis: ISB arbeitet zur Zeit an „Beste Praxis bei Bewehrungszeichnungen“)
Weichen die Ausführungsunterlagen in Umfang und Qualität (Überprüfungspflicht) von den in dieser Richtlinie gestellten Anforderungen ab, hat das Fertigteilwerk seinem Auftraggeber dies mitzuteilen.
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Anforderungen an Ausführungsunterlagen
Anforderungen an Inhalte der Ausführungsunterlagen:� DIN 1045-1, Abschnitt 4 bzw. DIN EN 1992-1-1� DIN 1045-3, Abschnitt 4 bzw. DIN EN 13670� DIN EN ISO 3766
Es hat sich also nichts geändert!
Zu den erforderlichen Maßangaben gehören u. A.:� die Angabe der Verlegeabstände,� die Länge bzw. die Maße der Verlegebereiche,� die Lage der Verlegebereiche zu festen Bezugspunkten wie z.B. zu
Schalkanten,� die Lage von Stößen zu festen Bezugspunkten und � die Kennzeichnung von Mindestabständen nach DIN 1045-1.
Anforderung an die Schalung
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Die Einhaltung der Anforderungen dieser Richtlinie ist für dasFertigteilwerk nur dann möglich, wenn die Anforderungen an dieSchalung gemäß dieser Richtlinie eingehalten sind (i. W. nurAnforderungen hinsichtlich der Durchführbarkeit vonBewehrungsarbeiten – z. B.: Kollision der Bewehrung mit Einbauteilenoder Schalungsanker etc.).
Weichen die Schalungsmaße für ein Bauteil um mehr als die inDIN 18202 genannten Toleranzen von den Planmaßen ab, darf dieBewehrung nicht verlegt werden. In diesem Fall ist der Auftraggeberdes Fertigteilwerkes zu informieren.
Für Fertigteile sind die Anforderungen nach DIN EN 13369 inVerbindung mit DIN V 20000-120, abZ, DIN 1045-4 bzw. europäischeProduktnormen zu beachten.
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Toleranzen für die Weiterverarbeitung von Betonstahl
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Beim Ablängen Hier: Grenzabmaß der zugehörigen Bügel beachten!
Stablänge l Stabdurchmesser ds
Stabdurchmesser ds
Stabdurchmesser ds
≤ 5.0m >5.0m ≤ 14 mm > 14 mm ≤ 14 mm > 14 mm ≤ 10 mm > 10 mm
Grenzabmaß ∆l (cm)
- allgemein ± 1.5 ± 2.0+ 0
-1.5
+ 0
-2.5
+ 0
-1.0
+ 0
-2.0
+ 0
-1.0
+ 0
-1.5
Grenzabmaß ∆l (cm)
- bei Passlängen
+ 0
-0.5
+ 0
-1.0
+ 0
-1.0
+ 0
-1.5
+ 0
-1.0
+ 0
-2.0
+ 0
-0.5
+ 0
-1.0
l ll
l
l
Toleranzen für die Weiterverarbeitung von Betonstahl
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4d2d
ss
ZY
X
ε
Biegerollen- Abstand der Bügelschenkel Ebenheitdurchmesser
ds ≤ 12 mm - a ≤ 4 ds 8 mm ≤ ds ≤ 16 mm - ααααΕΕΕΕ ≤ 10°
+ 1 ds ds > 12 mm - a ≤ 2 ds ds > 16 mm - ααααΕΕΕΕ ≤ 5°
ααααΕΕΕΕ
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Anforderungen an Fertigteilwerke –Einbau der Bewehrung
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� Überprüfung der Ausführungsunterlagen (Plausibilitätsprüfung): Stababstände, Betondeckung, Unterstützungen, Kollisionen untereinander oder mit Einbauteilen etc.
� Einbau der Bewehrung: Lagerung, Steifigkeit, Unterstützungen und Abstandhalter
� Schweißen nach DIN EN ISO 17660-1,2
� Zusammenbau von mechanischen Verbindungen nach abZ
� Verwendung der Einbauteile nach abZ bzw. Herstellerangaben
Toleranzen für den Einbau der Bewehrung
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Bereich Anforderungen/ Toleranzen laut Rili
Verlegemaß cv Mindestbetondeckung cmin ,Überschreitung von cv:Für h ≤ 150 mm: ∆c(plus) = + 5 mmFür h = 400 mm: ∆c(plus) = + 10 mmFür h ≤ 2500 mm: ∆c(plus) = + 20 mm
Verlegeabstände sv (Stab- bzw. Bügelabstände)
∆sv=± 20 mm *ÖffnungsklauselnAnzahl der erforderlichen Stäbe und Bügel je lfd. Meter ist wichtig
Längenmaße lv lv ≤ 5 m: ∆lv =± 15 mm *Öffnungsklausellv > 5 m: ∆lv =± 20 mm
Übergreifungslängen ls Mindestlängen – DIN EN 13670: -0,06 l
Verankerungslängen lsv Mindestlängen
Lichter Abstand gestoßener Stäbe höchstens 4 ds *DIN 1045-1/EC2: Verlängerung der Übergreifung möglich
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Qualitätssicherungssystem
� Fremdüberwachung• Eignungsprüfung und Zertifizierung• Regelüberwachung (2 x jährlich im Fertigteilwerk für
Biegearbeiten; min. 1x für Bewehrungseinbau)• ggf. Sonderüberwachung
� Überwachung durch das Fertigteilwerk (Eigenüberwachung bzw. Werkseigene Produktionskontrolle)
Richtlinie dient z. B. als Grundlage für die Zertifizierung der Biegebetriebe durch das ISB und ggf. für das zukünftige Präqualifikationsverfahren für Verlegebetriebe – Vorgehen bei Fertigteilunternehmen ggf. über Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e.V.
Qualitätssicherungssystem
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Anhang D.1.2 Aufgaben im Fertigteilwerk
(1) Bei der Herstellung von Fertigteilprodukten sind unterschiedliche Aufteilungenvon Biege- und Verlegearbeiten möglich, die in den Absätzen (2) bis (4)beschrieben sind. Die daraus resultierenden unterschiedlichen Maßnahmen imZuge der Eigen- und Fremdüberwachung im Fertigteilwerk sind in den TabellenD.1 und D.2 zusammengestellt.
(2) Biege- und Verlegearbeiten werden im Fertigteilwerk ausgeführt. DasFertigteilwerk ist laut dieser Richtlinie sowohl Biege- als auch Verlegebetrieb.
(3) Lediglich die Verlegearbeiten werden im Fertigteilwerk ausgeführt. DasFertigteilwerk ist laut dieser Richtlinie ausschließlich Verlegebetrieb. Das Biegender Bewehrung erfolgt in einem anderen Unternehmen, welches dieMaßnahmen nach Anhang B erfüllen und entsprechend zertifiziert sein muss.
(4) Das Fertigteilwerk kauft fertige Bewehrungskörbe ein, die im Werk in dieSchalung eingelegt werden. In diesem Fall wird nur ein Teil der Verlegearbeitenim Fertigteilwerk ausgeführt, ein anderer Teil von einem anderen Unternehmen,welches die Maßnahmen nach Anhang B und C erfüllen und entsprechendzertifiziert muss.
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Qualitätssicherungssystem
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Eigenüberwachungs-maßnahmen
Aufgabenverteilung nach D.1.2
(2) (3) (4)
Maßnahmen nach Anhang B
B.2.1 X - -
B.2.2 X - -
B.2.3 X - -
B.2.4 X - -
B.2.5 X - -
Maßnahmen nach Anhang C
C.2.11) - X X
C.2.2 - - -
C.2.3 - - -
C.2.4 X X X2)
C.2.5 X X X
C.2.6 X X X1) Sollten Zweifel am Zustand der Bewehrung bestehen, ist der Technische
Werkleiter zu informieren.2) Die Eigenüberwachungsmaßnahmen betreffen lediglich die Arbeiten, die im
Fertigteilwerk ausgeführt werden.
Qualitätssicherungssystem
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FremdüberwachungsmaßnahmenAufgabenverteilung nach D.1.2
(2) (3) (4)
Maßnahmen nach Anhang B
B.3.2.1 X - -
B.3.2.2 X - -
B.3.2.3 X - -
B.3.2.4 X - -
B.3.3 X - -
B.3.4 X - -
B.3.51) X - -
Maßnahmen nach Anhang C
C.3.2.1 X - -
C.3.2.22) X X3) X3)
C.3.2.3 X X X4)
C.3.2.4 X X X
C.3.35) X X X6)
C.3.47) X X X
C.3.51) X X X
1) Die fremdüberwachende Stelle hat über alle Prüfungen bei der Fremdüberwachung von Fertigteilwerken einen
Bericht zu erstellen und diesen schnellstmöglich an den überwachten Betrieb zu senden. 2) Die Eignungsprüfung wird im Fertigteilwerk bei mindestens einem Bauvorhaben durchgeführt.3) Die Überwachung der Maßnahmen nach Anhang C, Tab. 1a) ist nicht erforderlich.4) Die Eignungsprüfung betrifft lediglich die Arbeiten, die im Fertigteilwerk ausgeführt werden.5) Die Regelüberwachung findet zweimal je Kalenderjahr im Fertigteilwerk statt.6) Die Regelüberwachung betrifft lediglich die Arbeiten, die im Fertigteilwerk ausgeführt werden.7) Im Rahmen der Sonderüberwachung wird ein Fertigteilwerk erneut überprüft.
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Zertifizierungsverfahren nach ISB
1. Der Biegebetrieb stellt einen Antrag auf Zertifizierung an das ISB.
2. Der Biegebetrieb teilt dem ISB die Prüfstelle für die Eignungsprüfung mit.a. Das ISB führt die Eignungsprüfung und Dokumentation durch.
b. Durch das ISB anerkannte Prüfstelle:• Der Biegebetrieb erteilt den Prüfauftrag an die Prüfstelle.
• und teilt dem ISB den Namen und die Anschrift der Prüfstelle mit.
• Die Prüfstelle führt die Eignungsprüfung und Dokumentation durch.
• Der Biegebetrieb sendet die Dokumentation an das ISB.
3. Das ISB erteilt bei Erfolg das Zertifikat und bewahrt die Dokumentation der Erstprüfung auf. Das Zertifikat bleibt gültig, solange die Ergebnisse der FÜ bedingungsgemäß sind.
4. Das ISB führt eine Liste der zertifizierten Biegebetriebe und fertigt für die Bauindustrie einen Qualitätsbericht an
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Zertifizierungsverfahren nach ISB
Durch das ISB anerkannte Prüfstellen sind:
a) alle beim DIBt anerkannten Prüfstellen,
b) andere Prüf- und Zertifizierungsorgane, die technische Überwachungsaufgaben durchführen, wie z.B. der TÜV, die Dekra, etc.. und dem ISB gegenüber ihre Eignung nachgewiesen haben
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ignu
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rüfu
ng
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Allgemein :• Alle Anforderung müssen
erfüllt werden, sonst muss die
Eignungsprüfung wiederholt
werden!
• Maximal 2 Wiederholungen!
• Frühestens nach 3 Monaten!
Teil 1:
• Sind alle erforderlichen
Nachweise, Zulassungen und
Qualifikationen vorhanden!
• Falls nicht, müssen diese bis
zur Wiederholungsprüfung
vorhanden sein!
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Überprüfung der Unterlagen Teil 1 + 2:
• Ist die Richtlinie Vorhanden?• Wie ist die Qualifikation des Personals. Geschult nach Richtlinie?• Zustand der Messwerkzeuge und -geräte, ggf. Eichprotokolle!• Ist die Dokumentation der WPK zur Qualitätskontrolle geeignet?• Sind alle Lieferpapiere vorhanden?• Erforderliche Zulassungen und Eignungsnachweise des Betriebs.
Wichtige Fragestellungen:
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Teil 2 :• Ist die WPK mit dem Personal und
den vorgefundenen Messwerk-
zeugen für eine Qualitätssicherung
geeignet?
• Entspricht die Dokumentation der
WPK den Anforderungen der
Richtlinie?
• Wird nur Betonstahl von zertifi-
zierten Herstellern verarbeitet?
Anarbeiten:• Bei Erfolg 50 Stichproben!
• Bei Nachprüfung
maximal 100 Stichproben
• Sind nicht genug Proben
vorhanden, muss für die
Eignungsprüfung produziert
werden!
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ngsp
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ng
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Stichproben bei Bügeln:
Länge aller Bügelschenkel
Lich
ter A
bsta
nd d
er B
ügel
sche
nkel
Biegerollen
Durchmesser
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rüfu
ng
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Stichproben bei gebogener Bewehrung:
Länge aller Schenkel
Ebenheit der Biegeform Biegerollen.
Durchmesser
Schenkellängen
ls ,1
ls ,2
ls ,3
ls ,4
ls ,5
ls ,6
ls ,7
ls ,8
ls ,9
ls ,10
MessungPass-Nr.
[cm]maß
Biegerollen
dbr,1
dbr,2
dbr,3
dbr,4
dbr,5
dbr,6
dbr,7
dbr,8
dbr,9
MessungNr.
[cm] [ds]
Skizze oder Form-Nr. nach ISB Formblatt -01 Bemerkung:
Maschinen-Nr:
Maschinist:
Prüfer:
Pos.- Nr.:
Anzahl:Messung
Ø [mm]
Messung
:
Qualitätsprüfung für das Biegen: nach Anhang 2 der Richtlinie „Qualität der Bewehrun gsarbeiten“ Datum:
Institut für Stahlbetonbewehrung e.V.Kaiserswerther Straße 13740474 Düsseldorf
Telefon:Telefax:E-mail:
+49 211 45 64 256+49 211 45 64 [email protected]
www.isb- ev.de
[ º ]
Ebenheit, ε
ε, ist lM
[ cm ]
10
20
30
50
75
100
200
hM
[ cm ]
300
über Winkel über Streckenmessung
l
h
M
M
0,0 cm
0,0 cmMesslänge
Mes
shöh
e
e
Messung der Ebenheit
Ebene der Biegeform
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Erf
assu
ngsf
orm
ular
Bie
gen
www.isb-ev.de
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Erf
assu
ngsf
orm
ular
Büg
el
www.isb-ev.de
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Schenkellängen
ls ,1
ls ,2
ls ,3
ls ,4
ls ,5
ls ,6
ls ,7
ls ,8
ls ,9
ls ,10
sollist ±Pass- ∆= ist - sollNr.
[cm] [cm] [����]maß [cm]
zul. ∆[cm]
Biegerollen
dbr,1
dbr,2
dbr,3
dbr,4
dbr,5
dbr,6
dbr,7
dbr,8
dbr,9
sollist ±∆= ist - sollNr.
[cm] [cm] [����][cm][ds ][ds]
zul. ∆: ≤ 1 ds
Skizze oder Form-Nr. nach ISB Formblatt -01 Bemerkung:
Maschinen-Nr:
Maschinist:
Prüfer: Dipl.-Ing. Jörg Haßhoff,Institut für Stahlbetonbewehrung e.V.
Pos.- Nr.:
Anzahl:ist soll ±
Ø [mm] [mm] [����]
ist soll ±
:
Qualitätsprüfung für das Biegen: nach Anhang 2 der Richtlinie „Qualität der Bewehrun gsarbeiten“ Datum:
[ º ]
±
Ebenheit, ε
8 ≤ ds ≤ 16mm:
ds > 16mm:
ε ≤ 10°
ε ≤ 5°
soll bei Winkelmessung ist
soll bei Streckenmessung
lMhm =
8 ≤ ds ≤16mmh
m =
ds > 16mm
[ cm ] [ cm ] [ cm ]
≤ 1,810 ≤ 0,9
≤ 3,520 ≤ 1,8
≤ 5,330 ≤ 2,6
≤ 8,850 ≤ 4,4
≤ 13,275 ≤ 6,6
≤ 17,6100 ≤ 8,8
≤ 35,3200 ≤ 17,5
±ist
[ cm ] [����]
≤ 52,9300 ≤ 26,3
[����]
Institut für Stahlbetonbewehrung e.V.Kaiserswerther Straße 13740474 Düsseldorf
Telefon:Telefax:E-mail:
+49 211 45 64 256+49 211 45 64 [email protected]
www.isb- ev.de
Erf
assu
ngsf
orm
ular
Bie
gen
www.isb-ev.de
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++
Dipl.-Ing. Jörg Haßhoff,Institut für Stahlbetonbewehrung e.V.
Dr. Mustermann
Pos.- Nr.
[ - ]
Pass-
maß
Längen lS
[ cm ]
Bemerkung
[ - ]
ist [����]soll zul. ∆∆ = ist - soll
1
Nr.
[ - ]
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Qualitätsprüfung für das Ablängen: nach Anhang 2 der Richtlinie „Qualität der Bewehrun gsarbeiten“ Datum: 20.10.2008
Institut für Stahlbetonbewehrung e.V.Kaiserswerther Straße 13740474 Düsseldorf
Telefon:Telefax:E-mail:
+49 211 45 64 256+49 211 45 64 [email protected]
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Gerade & Krumm40447 Düsseldorf Biegebetrieb: Werksleitung: Prüfer:
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Ergebnisse der Messungen beim Ablängen von Bewehrung
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Obere Grenze Passmaß
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Ergebnisse der Messungen bei Schenkellängen in Biegeformen
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Passmaß, Ø ≤14mm
Obere Grenze allgemein
Passmaß, Ø >14mmallgemein, Ø ≤14mm
allgemein, Ø >14mm
Ergebnisse der Messungen bei Schenkellängen in Bügeln
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Passmaß, Ø ≤10mm
Obere Grenze allgemein
Passmaß, Ø >10mmallgemein, Ø ≤10mm
allgemein, Ø >10mm
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• Bei zukünftigen Eignungsprüfungen muss ein Biegebetrieb
immer die erforderliche Anzahl an Proben vorhalten.
Gegebenenfalls müssen für die Prüfung Proben
nachproduziert werden.
• Biegerollen lassen sich nur mit Schablonen nach-messen.
Eine Messung mit Zollstock oder Schieb-lehre ist unrealistisch,
da der Anfang der Biegung nicht eindeutig zu erkennen ist.
Vorschlag:
Ein Biegedornsatz aus Kunststoff (Gewicht) mit allen
erforderlichen Biegedurchmessern.
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Erfahrung aus der Pilotprüfung
Bereits zertifizierte Biegebetriebe
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Regelüberwachung FÜ (1)Die Regelüberwachung für Biegearbeiten findet zweimal jeKalenderjahr durch eine Überwachungsstelle statt. Dabei wirdstichprobenartig geprüft, ob
� die Überwachung im vorgeschriebenen Umfang durchgeführt und dokumentiert wird,
� die gefertigte Bewehrung mit den Stahllisten und den Bewehrungsplänen übereinstimmt,
� Stähle gemäß DIN 488 oder allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung verwendet werden,
� die Maße von Längen, Biegeradien, Biegewinkel, Abstände der Bügelschenkel und die Ebenheit von Biegeformen eingehalten sind,
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Regelüberwachung FÜ (2)
Die Regelüberwachung für Biegearbeiten findet zweimal jeKalenderjahr durch eine Überwachungsstelle statt. Dabei wirdstichprobenartig geprüft, ob
� die Anarbeitung von mechanischen Verbindungs-elementen nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung erfolgt,
� die Steifigkeit von Bewehrungskörben ausreichend ist,� die Messgeräte die geforderte Kalibrierung aufweisen,� das Personal und die Anlagen den Anforderungen
gemäß der Eignungsprüfung entsprechen.
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Sonderprüfung
– Regelüberwachung lässt Zweifel an der Eignung
aufkommen
– Prüfungen gemäß Eignungsprüfung
– Negatives Ergebnis: Wiederholungsprüfung nach
frühestens 2 Monaten
– Ggf. Entzug des Zertifikates
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Eigenüberwachung (1)� Überprüfung des angelieferten Betonstahles� Überwachung von Schweißarbeiten nach
DIN EN ISO 17660� Überwachung bei mechanischen Verbindungen gemäß
allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung� Einhaltung der Toleranzen und Dokumentation:
Ablängen: Von 150 Positionen, mindestens aber 5 mal am Tag, sind von einer Position die Stückzahl und die Durchmesser zu bestimmen und an mindestens einer Probe die Längenmaße zu prüfen. Ist die Probe nicht bedingungsgemäß, muss die gesamte Position nachgemessen werden.
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Eigenüberwachung (2)� Einhaltung der Toleranzen:
Biegen – gebogene Stäbe: Von 50 Positionen, mindestens 3 mal aber höchstens 5 mal am Tag, sind von einer Position die Stückzahl und die Durchmesser zu bestimmen und an mindestens einer Probe die Schenkellängen, Biegerollendurchmesser und die Ebenheit zu prüfen. Ist die Probe nicht bedingungsgemäß, muss die gesamte Position nachgemessen werden.
Biegen – Bügel: Von 50 Positionen, mindestens 3 mal aber höchstens 10 mal am Tag, sind von einer Position die Stückzahl und die Durchmesser zu bestimmen und an mindestens einer Probe die Schenkellängen, Biegerollendurchmesser und der lichte Abstand der Bügelschenkel zu prüfen. Ist die Probe nicht bedingungsgemäß, muss die gesamte Position nachgemessen werden.
Eignungsprüfung und Zertifizierung –Einbau der Bewehrung
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Stand der Organisation für Verlegebetriebe :�Zertifizierung durch die DQB – Präqualifikationsverfahren
PQT+�Prüfung durch die GÜB auf der Baustelle auf der
Grundlage der Anforderungen nach Rili
Anforderungen:�Bauaufsichtlich geregelter Bereich: Schweißen nach DIN
EN ISO 17660, Muffen nach abZ, Betonstahl nach DIN 488 oder abZ
�Bauaufsichtlich nicht geregelter Bereich: (Nachprüfungen möglich)
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Anzahl der Prüfungen
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Gegenstand der KontrolleZahl der Prüfungenje Baustelle
a) Anarbeitung der Bewehrung auf der Baustelle – nicht relevant für Fertigteilwerke
Abgelängte Bewehrung „l“ 20
Gebogene Stäbe „l“, „dbr“, „ε“ 10
Maßhaltigkeit von Bügeln „l“, „dbr“, „sla“ 20
b) Einbau der Bewehrung
Stückzahl „nv“ und Durchmesser „ds“ je 5
Verlegemaß der Bewehrung „cv“ 5
Stab- und Bügelabstände „sv“ 5
Übergreifungslängen „ls“ und Verankerungslängen „lsv“
je 5
Abstand der zu stoßenden Stäbe „s“ 5
Lichter Stoßabstand „sla“ 5
Längsversatz der Stöße 5
Kontrolle der mechanischen Verbindungen, sofern vorhanden
5
Eignungsprüfung für den Einbau der Bewehrung
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• Nachprüfungen möglich, wenn von den jeweils 5 Prüfungen in maximal einem Fall die Anforderungen nicht erfüllt sind.
• In diesen Fällen ist die Anzahl der Prüfungen zu verdoppeln.
• Die Eignungsprüfung gilt als bestanden, wenn bei den Nachprüfungen die Anforderungen in allen Fällen erfüllt sind.
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Regelüberwachung
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� die Übereinstimmung der gefertigten Bewehrung mit den Stahllisten(evtl. Bewehrungszeichnungen),
� die Verwendung von Stählen gemäß DIN 488 oder allgemeinerbauaufsichtlicher Zulassung,
� die Stückzahl „nv“ und Durchmesser „ds“� die Maßhaltigkeit von Längen „l“ und Biegeradien „dbr“,� die Maßhaltigkeit von Stößen „ls“, „s“, Verankerungslängen „lsv“ und
Stababständen „sv“,� die korrekte Lage der Bewehrung zu festen Bezugspunkten (z. B.
Schalung),� die korrekte Anarbeitung von mechanischen Verbindungen,� die Steifigkeit von Bewehrungskörben,� die Lagerung und Beschriftung der auf der Baustelle gefertigten
Positionen,� die Qualifikation des Personals des Verlegebetriebes,
Sonderüberwachung
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� Falls im Rahmen der Regelüberwachung ernsthafteZweifel an der Eignung des Verlegebetriebes/Fertigteilwerkes aufkommen, ist eine Sonderüberwachungdurch die Überwachungsstelle vorzunehmen.
� Im Rahmen der Sonderüberwachung wird einBauabschnitt/ werden Bauteile erneut überprüft.
� Fällt das der Sonderüberwachung negativ aus, findet nachspätestens 2 Monaten eine erneute Sonderprüfung statt.Ist auch diese negativ, wird das Ergebnis derZertifizierungsstelle bekannt gegeben und demVerlegebetrieb/Fertigteilwerk das Zertifikat durch dieZertifizierungsstelle entzogen.
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Eigenüberwachung (1)
� Überprüfung des angelieferten Betonstahles – ggf. vom zertifizierten Biegebetrieb
� Überprüfung der Ausführungsunterlagen� Überprüfung der angelieferten Einbauteile bzw. Zubehör� Einhaltung der Toleranzen und Dokumentation:
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Eigenüberwachung (2)� Einhaltung der Toleranzen und Dokumentation:
Gegenstand der Kontrolle Zahl der Prüfungen
Stückzahl „nv“ und Durchmesser „ds“ je 10 m² (flächige Bauteile)Je 10 m (stabförmige Bauteile)
Verlegemaß der Bewehrung „cv“ je 10 m² (flächige Bauteile)Je 10 m (stabförmige Bauteile)
Stab- und Bügelabstände „sv“ je 10 m² (flächige Bauteile)Je 10 m (stabförmige Bauteile)
Übergreifungslängen „ls“ und Verankerungslängen „lsv“
je 10 Stöße bzw. Verankerungen
Lichter Stoßabstand „sla“ Je 10 Stöße
Längsversatz der Stöße 5
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Forschung und Entwicklung – Betonstraßenbau� Daten: Betonstraße 900m x7 m, Ø20mm/175 mm+ GT Ø16mm/70cm� Bewehrungsarbeiten begleitet vom ISB – am 11.11.2008 und am 20.04.2009
Bewehrungs“kontrolle“ nach Rili
Überprüfung - Einbau der Bewehrung
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Histogramm für Var1Toleranzen QdB Geseke 10v*225c
Var1 = 225*7,5*normal(x; 174,4444; 9,0799)
140,0 147,5 155,0 162,5 170,0 177,5 185,0 192,5 200,0
Var1
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
Häu
figke
iten
n=225x=174,4 mms=9,1 mmv=0,05rd. 70% bzw. 98% der Werte erfüllen die Anforderungen
Stababstände – Sollmaß: 175 mm
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Toleranzen für den Einbau der Bewehrung
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140
145
150
155
160
165
170
175
180
185
190
195
200
0 1 2 3 4 5 6
n=225 rd. 98% der Wertex=174,4 mm erfüllen die Anforderungens=9,1 mm
n=103 rd. 97% der Wertex=174,3 mm erfüllen die Anforderungens=9,5 mm
Toleranzen für den Einbau der Bewehrung
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n=110 rd. 50% der Wertex=1497 mm erfüllen die Anforderungens=25 mm
n=103 rd. 95% der Wertex=1533 mm erfüllen die Anforderungens=20 mm
1420
1440
1460
1480
1500
1520
1540
1560
1580
1600
0 1 2 3 4 5 6
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Veröffentlichungen des ISB
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