Die Neue Europäische Jugendverfassung

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MACHT EUCH BEREIT FÜR DEN NEUSTAAT. WIR REBOOTEN DAS SYSTEM. WWW.NEUSTAAT.EU Empowered by I DIE STAATSFORM DIE NEUE EUROPÄISCHE UNION IST EIN NEUSTAAT VON UND FÜR EUROPAS JUGEND. SIE KONSTITUIERT SICH ALS AKTIONSREPUBLIK FÜR BILDUNG, GERECHTIGKEIT UND ZUKUNFT. DIE AKTIONSREPUBLIK NEUSTAAT IST EIN STAAT NEUER ORDNUNG. SIE DEFINIERT SICH NICHT ENTLANG TERRITORIALER GRENZEN, SIE GRÜNDET AUF POLITISCHEN WERTEN. ZUSAMMENHALT WIRD NICHT ERZWUNGEN DURCH DEN DRUCK DES GESETZES, ER ERWÄCHST AUS DER ANZIEHUNGSKRAFT EINER VERBINDENDEN VISION. HIER IST EIN BESSERES EUROPA FÜR DIE JUGEND. DIE AKTIONSREPUBLIK NEUSTAAT IST EINE JUNGE AKTIONSREPUBLIK. SIE FIXIERT SICH NICHT ALS GEOGRAFISCHE EINHEIT, SIE LEBT ALS TEMPORÄRE FORM. IHRE EINHEIT IST KEINE BEHAUPTUNG, SIE MANIFESTIERT SICH IN KONKRETER BETEILIGUNG. ALLE STAATSMACHT GEHT VON DER JUGEND AUS. DIE AKTIONSREPUBLIK NEUSTAAT IST EINE LIQUIDE FORM. STAATLICHE MACHT ZEMENTIERT SICH NICHT IN DER INSTITUTION, SIE ERWÄCHST AUS DER KOLLEKTIVEN AKTION. SIE FORMIERT SICH NICHT ALS VERTIKALE HIERARCHIE, SONDERN ORGANISIERT HORIZONTALE PRAXIS. WER VORNE IST, FÜHRT. DIE AKTIONSREPUBLIK NEUSTAAT IST EIN OFFENES EINWANDERUNGSLAND. ZUGEHÖRIGKEIT HÄNGT NICHT AN BLUT UND GEBURT, SIE WÄCHST ALS FREIWILLIGE ASSOZIATION AUF DEN WERTEN DER VERFASSUNG. SIE KENNT KEINE PASSIVE BÜRGERSCHAFT, ES ZÄHLT AKTIVES HANDELN. JEDER EINWANDERER ÜBERNIMMT VER- ANTWORTUNG ALS BOTSCHAFTER. DIE AKTIONSREPUBLIK NEUSTAAT IST DIE VERWIRKLICHUNG DER GEWERKSCHAFTLICHEN IDEE. PRÄAMBEL WIR, JUGENDLICHE AUS GANZ EUROPA, VON DER ABSICHT GELEITET, EIN NEUES EUROPA ZU ERRICHTEN, SETZEN UND BEGRÜNDEN DIESE VERFASSUNG DER NEUEN EUROPÄISCHEN UNION – IM INTERESSE VON BILDUNG, GERECHTIGKEIT UND ZUKUNFT. II DIE GRUNDRECHTE ARTIKEL 1 [GUTES LEBEN] (1) JEDER JUNGE MENSCH HAT DAS RECHT AUF EIN GUTES LEBEN. (2) DIE JUGEND EUROPAS BEKENNT SICH ZUM UNVERÄUSSERLICHEN RECHT, EIN GUTES LEBEN ZU FÜHREN – IN FREIER ENTFALTUNG DER EIGENEN PERSÖNLICHKEIT SOWIE IN VEREINBARKEIT VON ARBEIT UND LEBEN. (3) JUNGE MENSCHEN BESTIMMEN SELBST ÜBER IHRE ZEIT UND KÖNNEN IHR LEBEN FREI GESTALTEN. (4) ARBEIT UND LEBEN SIND VEREINBAR: FAMILIE UND BERUF, FREUNDSCHAFTEN, HOBBYS, EHRENAMTLICHES UND POLITISCHES ENGAGEMENT SIND GLEICHGESTELLT. ARTIKEL 2 [FAIRES EINKOMMEN] (1) JEDER JUNGE MENSCH HAT DAS RECHT AUF EIN FAIRES EINKOMMEN. (2) DIE JUGEND EUROPAS BEKENNT SICH ZUM RECHT AUF EIN FAIRES EINKOMMEN – ALS BASIS FÜR EIN GUTES LEBEN. (3) EIN FAIRES EINKOMMEN ERMÖGLICHT DIE VERWIRKLICHUNG ALLER WICHTIGEN LEBENSCHANCEN – VON DER FAMILIENGRÜNDUNG BIS ZUR EXISTENZSICHERUNG JENSEITS VON ARMUT. ARTIKEL 3 [SICHERE ARBEIT] (1) JEDER JUNGE MENSCH HAT DAS RECHT AUF EINE SICHERE ARBEIT. (2) DIE JUGEND EUROPAS BEKENNT SICH ZUM RECHT AUF SICHERE ARBEIT – JENSEITS VON ARBEITSLOSIGKEIT UND PREKÄRER BESCHÄFTIGUNG. (3) KEIN JUNGER MENSCH DARF UNTER LEIHARBEIT, BEFRISTUNGEN, WERKVERTRÄGEN, DAUERPRAKTIKA ODER ARBEITSLOSIGKEIT LEIDEN. ES GILT DAS RECHT AUF EIN UNBEFRISTETES UND REGULÄRES BESCHÄFTIGUNGSVER- HÄLTNIS. ARTIKEL 4 [HOCHWERTIGE BILDUNG] (1) JEDER JUNGE MENSCH HAT DAS RECHT AUF HOCHWERTIGE BILDUNG. (2) DIE JUGEND EUROPAS BEKENNT SICH ZUM RECHT AUF HOCHWERTIGE BILDUNG – DURCH STEIGERUNG DER BILDUNGSQUALITÄT, VOLLE KOSTENÜBERNAHME, GLEICHEN ZUGANG UND FREIE ZEIT. (3) EINE HOCHWERTIGE BILDUNG FÜR JEDEN UND DIE STEIGERUNG DER BILDUNGS- QUALITÄT IST OBERSTES STAATSZIEL INNERHALB DER NEUEN EUROPÄISCHEN UNION. (4) BILDUNG UND WEITERBILDUNG SIND KOSTENFREI: KOSTEN IM BILDUNGSBEREICH SIND INVESTITIONEN IN DIE ZUKUNFT UND WERDEN VON DER ALLGEMEINHEIT GETRAGEN. (5) INNERHALB DER NEUEN EUROPÄISCHEN UNION BESITZEN ALLE MENSCHEN DIE GLEICHEN BILDUNGSCHANCEN – UNABHÄNGIG VOM GELD ODER DER BILDUNG DER ELTERN. (6) DIE ZEIT FÜR BILDUNG UND WEITERBILDUNG DARF NICHT DURCH WIRTSCHAFTLICHE INTERESSEN UND ARBEITSZWANG EINGESCHRÄNKT WERDEN. ARTIKEL 5 [UMFASSENDE MITBESTIMMUNG] (1) JEDER JUNGE MENSCH HAT EIN RECHT AUF UMFASSENDE MITBESTIMMUNG. (2) DIE JUGEND EUROPAS IST DER SOUVERÄN, BEKENNT SICH ZUM RECHT AUF VOLLE DEMOKRATISCHE MITBESTIMMUNG IN ALLEN GEMEINSCHAFTLICHEN BEREICHEN UND WIRD AKTIV FÜR BILDUNG, GERECHTIGKEIT UND ZUKUNFT. (3) DIE NEUE EUROPÄISCHE UNION IST EINE BETEILIGUNGSDEMOKRATIE. (4) DIE NEUE EUROPÄISCHE UNION IST EINE AKTIONSREPUBLIK. (5) ALLE STAATSMACHT GEHT VON DER JUGEND AUS. ARTIKEL 6 [SOZIALE ABSICHERUNG] (1) JEDER JUNGE MENSCH HAT DAS RECHT AUF SOZIALE ABSICHERUNG. (2) DIE JUGEND EUROPAS BEKENNT SICH ZUR GEMEINSCHAFTLICHEN VERANTWORTUNG FÜR DEN EINZELNEN. (3) DIE NEUE EUROPÄISCHE UNION IST EINE SOZIALE REPUBLIK, IN DER UMFASSENDER UND BESTMÖGLICHER SCHUTZ VOR ARMUT, KRANKHEITEN UND ANDEREN LEBENS- RISIKEN BESTEHT. DIE NEUE EUROPÄISCHE JUGEND- VERFASSUNG HERAUSGEBER: IG METALL VORSTAND, RESSORT JUNGE IG METALL KONZEPTION, REDAKTION, GESTALTUNG: KORNBERGER UND PARTNER, BERLIN GEFÖRDERT AUS MITTELN DES KINDER- UND JUGENDPLANS DES BUNDES.

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Präambel - Wir, Jugendliche aus ganz Europa, von der Absicht geleitet, ein neues Europa zu errichten, setzen und begründen diese Verfassung der Neuen Europäischen Union – im Interesse von Bildung, Gerechtigkeit und Zukunft.

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Macht Euch BErEit für dEn nEustaat. Wir rEBootEn das systEM.

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i diE staatsforM

DiE NEuE EuropäischE uNioN ist EiN NEustAAt voN uND für EuropAs JugEND.

siE koNstituiErt sich Als AktioNsrEpublik für bilDuNg, gErEchtigkEit uND ZukuNft.

diE aktionsrEpuBlik nEustaat ist Ein staat nEuEr ordnung. siE dEfiniErt sich nicht Entlang tErritorialEr grEnzEn, siE gründEt auf politischEn WErtEn. zusaMMEnhalt Wird nicht ErzWungEn durch dEn druck dEs gEsEtzEs, Er ErWächst aus dEr anziEhungskraft EinEr vErBindEndEn vision. hiEr ist Ein BEssErEs Europa für diE JugEnd.

diE aktionsrEpuBlik nEustaat ist EinE JungE aktionsrEpuBlik. siE fixiErt sich nicht als gEografischE EinhEit, siE lEBt als tEMporärE forM. ihrE EinhEit ist kEinE BEhauptung, siE ManifEstiErt sich in konkrEtEr BEtEiligung. allE staatsMacht gEht von dEr JugEnd aus.

diE aktionsrEpuBlik nEustaat ist EinE liquidE forM. staatlichE Macht zEMEntiErt sich nicht in dEr institution, siE ErWächst aus dEr kollEktivEn aktion. siE forMiErt sich nicht als vErtikalE hiErarchiE, sondErn organisiErt horizontalE praxis. WEr vornE ist, führt.

diE aktionsrEpuBlik nEustaat ist Ein offEnEs EinWandErungsland. zugEhörigkEit hängt nicht an Blut und gEBurt, siE Wächst als frEiWilligE assoziation auf dEn WErtEn dEr vErfassung. siE kEnnt kEinE passivE BürgErschaft, Es zählt aktivEs handEln. JEdEr EinWandErEr üBErniMMt vEr-antWortung als BotschaftEr.

diE aktionsrEpuBlik nEustaat ist diE vErWirklichung dEr gEWErkschaftlichEn idEE.

präaMBEl

Wir, JugEndlichE aus ganz Europa, von dEr aBsicht gElEitEt, Ein nEuEs Europa zu ErrichtEn, sEtzEn und BEgründEn diEsE vErfassung dEr nEuEn EuropäischEn union – iM intErEssE von Bildung, gErEchtigkEit und zukunft.

ii diE grundrEchtE

ArtikEl 1 [gutEs lEbEN]

(1) JEdEr JungE MEnsch hat das rEcht auf Ein gutEs lEBEn. (2) Die JugenD europas bekennt sich zum unveräusserlichen recht, ein gutes leben zu führen – in freier entfaltung Der eigenen persönlichkeit sowie in vereinbarkeit von arbeit unD leben. (3) Junge menschen bestimmen selbst über ihre zeit unD können ihr leben frei gestalten. (4) arbeit unD leben sinD vereinbar: familie unD beruf, freunDschaften, hobbys, ehrenamtliches unD politisches engagement sinD gleichgestellt.

ArtikEl 2 [fAirEs EiNkommEN]

(1) JEdEr JungE MEnsch hat das rEcht auf Ein fairEs EinkoMMEn. (2) Die JugenD europas bekennt sich zum recht auf ein faires einkommen – als basis für ein gutes leben. (3) ein faires einkommen ermöglicht Die verwirklichung aller wichtigen lebenschancen – von Der familiengrünDung bis zur existenzsicherung Jenseits von armut.

ArtikEl 3 [sichErE ArbEit]

(1) JEdEr JungE MEnsch hat das rEcht auf EinE sichErE arBEit. (2) Die JugenD europas bekennt sich zum recht auf sichere arbeit – Jenseits von arbeitslosigkeit unD prekärer beschäftigung. (3) kein Junger mensch Darf unter leiharbeit, befristungen, werkverträgen, Dauerpraktika oDer arbeitslosigkeit leiDen. es gilt Das recht auf ein unbefristetes unD reguläres beschäftigungsver-hältnis.

ArtikEl 4 [hochwErtigE bilDuNg]

(1) JEdEr JungE MEnsch hat das rEcht auf hochWErtigE Bildung. (2) Die JugenD europas bekennt sich zum recht auf hochwertige bilDung – Durch steigerung Der bilDungsqualität, volle kostenübernahme, gleichen zugang unD freie zeit. (3) eine hochwertige bilDung für JeDen unD Die steigerung Der bilDungs-qualität ist oberstes staatsziel innerhalb Der neuen europäischen union. (4) bilDung unD weiterbilDung sinD kostenfrei: kosten im bilDungsbereich sinD investitionen in Die zukunft unD werDen von Der allgemeinheit getragen. (5) innerhalb Der neuen europäischen union besitzen alle menschen Die gleichen bilDungschancen – unabhängig vom gelD oDer Der bilDung Der eltern. (6) Die zeit für bilDung unD weiterbilDung Darf nicht Durch wirtschaftliche interessen unD arbeitszwang eingeschränkt werDen.

ArtikEl 5 [umfAssENDE mitbEstimmuNg]

(1) JEdEr JungE MEnsch hat Ein rEcht auf uMfassEndE MitBEstiMMung. (2) Die JugenD europas ist Der souverän, bekennt sich zum recht auf volle Demokratische mitbestimmung in allen gemeinschaftlichen bereichen unD wirD aktiv für bilDung, gerechtigkeit unD zukunft. (3) Die neue europäische union ist eine beteiligungsDemokratie. (4) Die neue europäische union ist eine aktionsrepublik. (5) alle staatsmacht geht von Der JugenD aus.

ArtikEl 6 [soZiAlE AbsichEruNg]

(1) JEdEr JungE MEnsch hat das rEcht auf sozialE aBsichErung. (2) Die JugenD europas bekennt sich zur gemeinschaftlichen verantwortung für Den einzelnen. (3) Die neue europäische union ist eine soziale republik, in Der umfassenDer unD bestmöglicher schutz vor armut, krankheiten unD anDeren lebens- risiken besteht.

diE nEuE EuropäischE JugEnd- vErfassung

herausgeber: ig metall vorstanD, ressort Junge ig metall konzeption, reDaktion, gestaltung: kornberger unD partner, berlin geförDert aus mitteln Des kinDer- unD JugenDplans Des bunDes.

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