Die neue Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV Präsentation ... · Die neue Gewerbeabfallverordnung...
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Die neue Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV
Präsentation für die Kunden der
Stadtreiniger Kassel
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Die neue Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV
Gilt für:alle Gewerbebetriebe und deren Abfälle aus den Kapiteln 20 und 17 der AVV
Gilt ab:August 2017
Gilt nicht für:Krankenhausabfälle (Kapital 18 AVV) und gefährliche Abfälle nach KrWG (*-Abfälle)
Gilt nicht für:Gemischt genutzte Grundstücke (Gewerbe+Wohnen) - §5 GewAbfV
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Ziele der neuen Gewerbeabfallverordnung
- Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierachie nach §§ 6-8 KrWG
- Stärkung der Getrenntsammlung von Abfällen
- Förderung des Recyclings und der stofflichen Verwertung
- Transparenz bei der Erfüllung abfallwirtschaftlicher Pflichten (u.a. Dokumentationspflicht)
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Getrenntsammlung von Abfällen
Bisherige Pflicht zur Getrenntsammlung:
-Papier-Glas-Kunststoff-Metall-Bioabfall
Pflichten durch die neue GewAbfV:
-Papier bleibt-Glas bleibt-Kunststoff bleibt-Metall bleibt-Bioabfall bleibt-Textilien zusätzlich-Holz zusätzlich
Pflicht zur besseren Getrenntsammlung von gewerblichen Abfällen nach § 3 Abs. 1 GewAbfV
War die Getrennthaltung in der Vergangenheit nicht möglich, wurden viele Gewerbeabfälle in gemischter Form als Abfall zur Verwertung (AzV-Gemisch) entsorgt.
Auch die neue GewAbfV ermöglicht die Erzeugung solcher „AzV-Gemische“ (§ 4 Abs. 1). Dafür gelten aber nunmehr enge Grenzen. Gemische dürfen erzeugt werden, wenn
A, eine technische Unmöglichkeit besteht – z.B. Platz für weitere Behälter fehlt.
B, eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit besteht – z.B. durch zu hohe Kosten.
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Kaskadenmodell zur Gewerbeabfallentsorgung
Erzeuger von Gewerbeabfällen
Kaskade 2: Vorbehandlung
Kaskade 3: Hochwertige thermische Verwertung
Kaskade 1: Pflicht zur Trennung am Anfallort
Wenn die Pflicht zur Trennung am Anfallort aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht oder nur in Teilen realisierbar ist, entsteht die Pflicht, das erzeugte Gemisch einer Vorbehandlung zuzuführen(§4 Abs. 1). In der Vorbehandlung soll dann die stoffliche Trennung erfolgen.
Ist das Gemisch aus technischund wirtschaftlichen Gründennicht vorzubehandeln (§4 Abs. 4),kann es direkt einer hochwertigenthermischen Verwertung zugeführtwerden.
Trennung:-Papier-Glas-Kunststoff-Metall-Bioabfall-Textilien-Holz
Pflicht zur Trennungnach § 3 Abs. 1
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Getrenntsammlung von Abfällen
Aus der Praxis:
Gewerbebetriebe kommen ihrer Verpflichtung nach einer verstärkten Getrennthaltung von Abfällen nach und führen neue Trennsysteme für solche Abfälle ein, wo dies aus technischen und wirtschaftlichen Gründen möglich ist.
-Papier schon vorhanden-Glas schon vorhanden-Metall schon vorhanden-Bioabfall wird zusätzlich eingeführt-Holz wir zusätzlich eingeführt-Kunststoff techn. + wirtsch. nicht möglich-Textilien techn. + wirtsch. nicht möglich
Für Gewerbeabfälle, deren weitere Trennung aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, wird an der Entsorgung als AzV-Gemisch festgehalten. (§4 Abs. 1 GewAbfV)
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Kaskadenmodell: Idealfall (90/10
Erzeuger von Gewerbeabfällen
Kaskade 3: thermische Verwertung
Kaskade 1: Pflicht zur Trennung am Anfallort
Trennung:
-Papier-Glas-Kunststoff-Metall-Bioabfall-Textilien-Holz
Nur im Rahmen einer mehr als 90 prozentigen Trennung der Abfälle direkt beim Erzeuger kann die Vorbehandlungspflicht für die verbleibenden 10% AzV-Gemisch entfallen und die hochwertige thermische Verwertung direkt in Anspruch genommen werden. Hier besteht ferner die Pflicht die Getrennthaltungsquote durch einen zugelassenen Sachverständigen gem. §3 Abs. 5 GewAbfV zu bestätigen lassen.
Praxis: eher seltener Fall mit klar geregelter Dokumentationsnotwendigkeit.
90% aller Abfällewerden getrennt
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Kaskadenmodell: Regelfall
Erzeuger von Gewerbeabfällen
Kaskade 2: Vorbehandlung
Kaskade 1: Pflicht zur Trennung am Anfallort
Trennung:
-Papier-Metall-Holz
70% aller Abfällewerden getrennt
Kaskade 3: thermische Verwertung
30% der Abfälle gehen als Gemisch in eine Vorbehandlung oder in die therm. Verwertung
Der Erzeuger muss klar dokumentieren, warum er nur Teilströme trennt und ein Gemisch der Vorbehandlung zuführt.Im Falle einer Umgehung der Vorbehandlung muss er mit dem Entsorger begründen, warum dies erfolgt.
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Kaskadenmodell: keine Trennung
Erzeuger von Gewerbeabfällen
Kaskade 2: Vorbehandlung
Kaskade 1: Pflicht zur Trennung am Anfallort
Trennung:keine Abfällewerden getrennt
Kaskade 3: thermische Verwertung
100% der Abfälle gehen als Gemisch in eine Vorbehandlung oder die therm. Verwertung
Diesen Fall wird es nur noch in begrenzter und genauestens zu begründender Ausnahme geben.
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Dokumentationspflichten
Dokumentation der Getrennthaltung
Wer muss dokumentieren?Erzeuger und Besitzer der Abfälle
Wie muss dokumentiert werden?Mit -Lageplänen
-Fotos-Liefer- u. Wiegescheine
Es ist zu dokumentieren wer die einzelnenFraktionen entsorgt und welche Menge entsorgt wird. Derjenige, der die Abfallfraktion entsorgt muss dem Erzeuger erklären, was mit dessen Abfall geschieht (z.B. Recycling in Papierfabrik)
Wie oft ist zu dokumentieren?Die Dokumentation des Erzeugers soll einmal erstellt und dann zeitnah aktualisiert werden. (jährlich)
Die jeweilige Dokumentation ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
Dokumentation einer Ausnahme der Getrennthaltung dann Vorbehandlung
Wer muss dokumentieren?Erzeuger und Besitzer der Abfälle müssen die Umstände, die zur technischen Unmöglichkeit oder wirtschaftlichen Unzumutbarkeit einer Getrennthaltung führen, dokumentieren.
Wie muss dokumentiert werden?Mit Lageplänen, Fotos dass es z.B. keinen weiteren Platz für zusätzliche Behälter gibt. (technisch)
Mit Kostenbetrachtungen, die eine Getrennthaltung sehr teuer gestalten. (wirtschaftlich)
Muss der Entsorgungsweg der Gemische dokumentiert werden?Ja, die Zuführung der Gemische zu einer Vorbehandlungsanlage ist zu dokumentieren. Der Entsorger muss dies dem Erzeuger bestätigen.
Wie oft ist zu dokumentieren?Eine zeitnahe Aktualisierung muss bei wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen zeitnah vorgenommen werden, ansonsten jährlich.
Dokumentation einer Ausnahme der Vorbehandlung + Zuführung zur hochwertigen Verwertung
Wer muss dokumentieren?Erzeuger und Besitzer der Abfälle
Wie muss dokumentiert werden?Die Umstände, die dazu führen, dass die Zuführung der Gemische zu einer Vorbehandlungsanlage technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, müssen dargestellt werden.Die Verordnung enthält keine abschließenden Vorgaben darüber, wie die Dokumentation erfolgen soll. Am sinnvollsten erscheint eine gemeinsame Bewertung von Erzeuger, Entsorger und Vorbehandlungsanlage.Abfälle, die nicht vorbehandlungsfähig sind, müssen einer hochwertigen (u.a. thermischen) Verwertung zugeführt werden. Auch dies ist zu dokumentieren.90/10 Regel beachten!
Wie oft ist zu dokumentieren?Eine zeitnahe Aktualisierung bei wesentlicher Änderung der Rahmenbedingungen, ansonsten jährlich.
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Dokumentation der Abfallströme
Dokumentation der Abfallströme nach GewAbfVDatenblatt
Werner Müller GmbHMüllergasse 134123 Kassel
Verantwortlicher für die Abfallentsorgung: Herr Müller
Im Unternehmen anfallende Abfälle Getrenntsammlung
Fraktion ja nein Sammelsystem Leerungszyklus Entsorgungsunternehmen techn. nicht wirtschaftlich nichtBioabfall ja 1x80 l Behälter 14 tägig Stadtreiniger KasselMetall nein kein AnfallHolz nein kein AnfallGlas nein kein AnfallKunststoff nein nicht genug PlatzTextilien nein kein AnfallPapier ja 1x1.100 l Behälter 14 tägig Stadtreiniger KasselAzV ja 1x1100 l Behälter 14 tägig Stadtreiniger KasselAndereRestmüll ja 80 l Behälter 14 tägig Stadtreiniger kassel
Erklärung:Bei der Fa. Werner Müller fallen insgesamt nur wenig Gewerbeabfälle an. Der AzV wird von den Stadtreinigern Kassel entsorgt und einer Sortieranlage nach GewAbfV zugeführt. Die Bestätigung der StadtreinigerKassel über diese Verwertung liegt als Anlage vor.
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Dokumentation der Abfallströme
Dokumentation der Abfallströme nach GewAbfVMengendokumentation
2017 Alle Mengen in MgKunde Trennung Bioabfall Papier Holz Kunststoff Textilien Glas Metall AzV Gemisch Gesamtmenge WertstoffanteilWerner Müller GmbH Ja/Nein ja ja nein nein nein nein nein ja
Menge 0,97 1,45 0 0 0 0 0 2,08 4,5 53,78%
%-Anteil 21,56% 32,22% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 46,22%
2018 Alle Mengen in MgKunde Trennung Bioabfall Papier Holz Kunststoff Textilien Glas Metall AzV Gemisch Gesamtmenge WertstoffanteilWerner Müller GmbH Ja/Nein ja ja nein nein nein nein nein ja
Menge 0 0,00%
%-Anteil
2019 Alle Mengen in MgKunde Trennung Bioabfall Papier Holz Kunststoff Textilien Glas Metall AzV Gemisch Gesamtmenge WertstoffanteilWerner Müller GmbH Ja/Nein ja ja nein nein nein nein nein ja
Menge 0 0,00%
%-Anteil
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Dokumentation der Abfallströme
Die Stadtreiniger Kassel bestätigen der Firma Werner Müller GmbH, dass deren AzV-Gemisch in einer Vorbehandlungsanlage nach GewAbfV ordnungsgemäß behandelt wird. § 4 Abs. 1 und Abs. 2
Die Firma Werner Müller GmbH und die Stadtreiniger Kassel sind nach einer gemeinsamen Sichtung des AzV-Gemisches zur der Auffassung gelangt, dass dieses Gemisch nicht vorbehandlungsfähig ist und damit einer hochwertigen thermischen Verwertung zugehführt werden muss. § 4 Abs. 4
Die Firma Werner Müller trennt Bioabfälle und Papier, deren Entsorgung durch die Stadtreiniger Kassel erfolgt. Holz, Kunststoffe, Textilien, Metall und Glas fallen nur in geringen Mengen an, so dass eine Getrennthaltung zu kostenintensiv wäre. Für diese Abfälle steht eine Entsorgung als AzV Gemisch zur Verfügung. Für Abfälle zur Beseitigung nutzt das Unternehmen eine 80l Restmülltonne.
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Dokumentation der Abfallströme
Umrechnungstabelle Volumen/Gewicht
Werden Abfälle mittels einer Regelentsorgung z. B. 240 l Tonne 14 tägige Leerungentsorgt, muss das entsorgte Volumen in ein Gewicht umgerechnet werden.Dazu dienen Volumenrichtwerte u. a. des Landes Bayern und der Stadt Hamburg.
Richtwertatbelle Stadtreiniger Kassel
FraktionTonnengrößein Liter
durchschnittliches Gewichtpro Leerung in kg
AzV 770 60-75 kg1.100 90-120 kg
Biomüll 80 32-35 kg120 48-55 kg240 90-100
Papier 240 20-30 kg1.100 80-140 kg
Restmüll 80 8-10 kg120 12-15 kg240 24-28 kg770 77-85 kg1.100 100-120 kg
Textilien Umrechnungsfaktor = 80-100 kg/cbmHolz Umrechnungsfaktor = 100-200 kg/cbmGlas Umrechnungsfaktor = 1200 kg/cbmKunststoff Umrechnungsfaktor = 20-40 kg/cbmMetall Umrechnungsfaktor abhängig von Metallart
Richtwerte auf Basis 100% Verfüllung. Abweichungen möglich.
Deckblatt (2)
Dokumentation der Abfallströme nach GewAbfV
Datenblatt
Werner Müller GmbH
Müllergasse 1
34123 Kassel
Verantwortlicher für die Abfallentsorgung: Herr Müller
Im Unternehmen anfallende AbfälleGetrenntsammlung
FraktionjaneinSammelsystemLeerungszyklusEntsorgungsunternehmentechn. nichtwirtschaftlich nicht
Bioabfallja1x80 l Behälter14 tägigStadtreiniger Kassel
Metallneinkein Anfall
Holzneinkein Anfall
Glasneinkein Anfall
Kunststoffneinnicht genug Platz
Textilienneinkein Anfall
Papierja1x1.100 l Behälter14 tägigStadtreiniger Kassel
AzVja1x1100 l Behälter14 tägigStadtreiniger Kassel
Andere
Restmüllja80 l Behälter14 tägigStadtreiniger kassel
Erklärung:
Bei der Fa. Werner Müller fallen insgesamt nur wenig Gewerbeabfälle an.
Der AzV wird von den Stadtreinigern Kassel entsorgt und einer Sortieranlage nach GewAbfV zugeführt. Die Bestätigung der Stadtreiniger
Kassel über diese Verwertung liegt als Anlage vor.
Deckblatt
Dokumentation der Abfallströme nach GewAbfV für das Jahr 2017
Datenblatt
Press- und Metallwerk Müller
Bettenhäuser Straße 8-12
34266 Niestetal
Verantwortlicher für die Abfallentsorgung: Herr Reinhard Müller
Im Unternehmen anfallende AbfälleGetrenntsammlung
FraktionjaneinSammelsystemLeerungszyklusEntsorgungsunternehmentechn. nichtwirtschaftlich nicht
Bioabfallja1x240 l Behälter14 tägigRegionale Abfallentsorgung KS
Metallja4 cbm Mulde, Gitterboxen, Spänewanneauf AbrufTrillhof Handeslges.
Holzjalose Sammlungauf AbrufArosa Gmbh
Glasneinkein Platz
KunststoffjaFoliensäckemonatlichEFN GmbH
Textiliennein200% Kosten
Papierja2x1100 l BehälterwöchentlichEFN GmbH
AzVja1x1100 l Behälter als Gemisch14 tägigEFN GmbH
Restmüllja80 l Behälter14 tägigRegionale Abfallentsorgung KS
Erklärung:
Beim Abfall zur Verwertung (AzV) handelt es sich um ein Abfallgemisch, das im gesamten Unternehmer anfällt. Der Verwertungspartner, die
EFN GmbH hat bestätigt, dass der Abfall entsprechend der GewAbfV einer Vorbehandlungsanlage zugeführt wird.
Die Mengendokumentation erfolgt jährlich und ist mit den Entsorgungspartner abgestimmt.
Datum:Unterschrift:
Tabelle1 (2)
Dokumentation der Abfallströme nach GewAbfV
Mengendokumentation
2017Alle Mengen in Mg
KundeTrennungBioabfallPapierHolzKunststoffTextilienGlasMetallAzV GemischGesamtmengeWertstoffanteil
Werner Müller GmbHJa/Neinjajaneinneinneinneinneinja
Menge0.971.45000002.084.553.78%
%-Anteil21.56%32.22%0.00%0.00%0.00%0.00%0.00%46.22%
2018Alle Mengen in Mg
KundeTrennungBioabfallPapierHolzKunststoffTextilienGlasMetallAzV GemischGesamtmengeWertstoffanteil
Werner Müller GmbHJa/Neinjajaneinneinneinneinneinja
Menge00.00%
%-Anteil
2019Alle Mengen in Mg
KundeTrennungBioabfallPapierHolzKunststoffTextilienGlasMetallAzV GemischGesamtmengeWertstoffanteil
Werner Müller GmbHJa/Neinjajaneinneinneinneinneinja
Menge00.00%
%-Anteil
Tabelle1
Dokumentation der Abfallströme nach GewAbfV
Mengendokumentation
2017
KundeTrennungBioabfallPapierHolzKunststoffTextilienGlasMetallAzV GemischGesamtmengeWertstoffanteil
Herkules PresswerkJa/Neinjajajajaneinneinjaja
Heerdt GmbHMenge0.971.452.451.230013.452.0821.6390.38%
%-Anteil4.48%6.70%11.33%5.69%0.00%0.00%62.18%9.62%
Tabelle2
Umrechnungstabelle Volumen/Gewicht
Werden Abfälle mittels einer Regelentsorgung z. B. 240 l Tonne 14 tägige Leerung
entsorgt, muss das entsorgte Volumen in ein Gewicht umgerechnet werden.
Dazu dienen Volumenrichtwerte u. a. des Landes Bayern und der Stadt Hamburg.
Richtwertatbelle Stadtreiniger Kassel
FraktionTonnengrößein Literdurchschnittliches Gewichtpro Leerung in kg
AzV77060-75 kg
1,10090-120 kg
Biomüll8032-35 kg
12048-55 kg
24090-100
Papier24020-30 kg
1,10080-140 kg
Restmüll808-10 kg
12012-15 kg
24024-28 kg
77077-85 kg
1,100100-120 kg
TextilienUmrechnungsfaktor = 80-100 kg/cbm
HolzUmrechnungsfaktor = 100-200 kg/cbm
GlasUmrechnungsfaktor = 1200 kg/cbm
KunststoffUmrechnungsfaktor = 20-40 kg/cbm
MetallUmrechnungsfaktor abhängig von Metallart
Richtwerte auf Basis 100% Verfüllung. Abweichungen möglich.
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GewAbfV - kinderleicht
Ansprechpartner:
Torsten Wiedelbach 5003-210
Osman Duygu 5003-178
Ulrike Schimann 5003-179
Armin Körbs 5003-172
Foliennummer 1Foliennummer 2Foliennummer 3Foliennummer 4Foliennummer 5Foliennummer 6Foliennummer 7Foliennummer 8Foliennummer 9Foliennummer 10Foliennummer 11Foliennummer 12Foliennummer 13Foliennummer 14Foliennummer 15