Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung...

77
1 Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen Ulf Reinholdt (Geschäftsführer) Michael Reinholdt Rohrleitungszubehör GmbH

Transcript of Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung...

Page 1: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

1

Die neue Trinkwasserverordnung– wesentliche Änderungen

Ulf Reinholdt(Geschäftsführer)

Michael ReinholdtRohrleitungszubehör GmbH

Page 2: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

2

Trinkwasserverordnung

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

(Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)*)

*) Nationale Umsetzung der Richtlinie 98/63 EG des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch vom 3. November 1998

Page 3: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

3

Regelungen über TrinkwasserRechtsebenen

EG-Richtlinie Trinkwasser

EU-Kommission ↔ Mitgliedsstaat• Überführung in nationales Recht

• nationale Verschärfung von Parameterwerten aus hygienischen Gründen möglich (Maastricht-Verträge)

• Berichterstattung nach 5 Jahren (Einhaltung der Parameterwerte, Ausnahmeregelungen

Page 4: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

4

Regelungen über TrinkwasserRechtsebenen

Trinkwasserverordnung

Mitgliedsstaat ↔ Versorger• Definition des Trinkwassers anhand von

Parametern

• Berücksichtigung nationaler Gegebenheiten (Allgemein anerkannte Regeln der Technik)

Versorger ↔ (Vermieter) ↔ Verbraucher

Page 5: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

5

Präambel

Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung des Wassers ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu schützen.

§ 1 Zweck der Verordnung

Page 6: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

6

Historie

1900 Reichsseuchengesetz1935 Gesetz über die Vereinheitlichung des

Gesundheitswesens1959 Trinkwasser-Aufbereitungsverordnung 1961 Bundesseuchengesetz (BSeuchG)1976 Trinkwasserverordnung1979 Neufassung des BSeuchG1980 EG-Trinkwasserrichtlinie1986 1. Novelle der Trinkwasserverordnung1990 2. Novelle der Trinkwasserverordnung1998 Revision der EG-Trinkwasserrichtlinie2000 Infektionsschutzgesetz (löst BSeuchG ab)2001 3. Novelle der Trinkwasserverordnung2002 Länder erarbeiten Ausführungsbestimmungen2003 1. Januar: Inkrafttreten der neuen TrinkwV2003 Überprüfung der EG-Richtlinie

Page 7: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

7

Historie

1900 Reichsseuchengesetz1935 Gesetz über die Vereinheitlichung des

Gesundheitswesens1959 Trinkwasser-Aufbereitungsverordnung 1961 Bundesseuchengesetz (BSeuchG)1976 Trinkwasserverordnung1979 Neufassung des BSeuchG1980 EG-Trinkwasserrichtlinie1986 1. Novelle der Trinkwasserverordnung1990 2. Novelle der Trinkwasserverordnung1998 Revision der EG-Trinkwasserrichtlinie2000 Infektionsschutzgesetz (löst BSeuchG ab)2001 3. Novelle der Trinkwasserverordnung2002 Länder erarbeiten Ausführungsbestimmungen2003 1. Januar: Inkrafttreten der neuen TrinkwV2003 Überprüfung der EG-Richtlinie

Page 8: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

8

Ermächtigungsgrundlagen

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)

Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen (Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz – LMBG)

Page 9: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

9

Gliederung der TrinkwV

1. Allgemeine Vorschriften• Zweck, Anwendungsbereich, Begriffe

2. Beschaffenheit des Wassers• Allgemeine Anforderungen, Mikrobiologische

Anforderungen, Chemische Anforderungen, Indikatorparameter, Stelle der Einhaltung, Maßnahmen bei Nichteinhaltung, Besondere Abweichungen

3. Aufbereitung• Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren,

Aufbereitung in besonderen Fällen

Page 10: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

10

Gliederung der TrinkwV

4. Pflichten des Wasserversorgers

• Anzeigepflichten, Untersuchungspflichten, Untersuchungsverfahren und Untersuchungsstellen, Besondere Anzeige- und Handlungspflichten, Besondere Anforderungen

5. Überwachung durch das Gesundheitsamt

• Umfang, Anordnungen, Information der Verbraucher und Berichtspflichten

6. Sondervorschriften7. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten8. Übergang- und Schlussbestimmungen

Anlagen

Page 11: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

11

Gliederung der TrinkwV

Anlage 1: Mikrobiologische Parameter

Anlage 2, Teil I: Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschl. der Haus-installation in der Regel nicht mehr erhöht

Anlage 2, Teil II: Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Haus-installation ansteigen kann

Anlage 3: Indikatorparameter

Anlage 4: Umfang der Häufigkeit von Untersuchungen

Anlage 5: Spezifikationen für die Analyse der Parameter

Anlage 6: Mittel für die Aufbereitung in besonderen Fällen

Page 12: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

12

Anwendungsbereich

Verordnung gilt für die

Qualität von „Wasser für den menschlichen Gebrauch“, [§ 2 (1)]:

- Trinkwasser (Leitungswasser, auch abgepacktes Trinkwasser), [§ 3 Nr. 1a]

- Wasser für Lebensmittelbetriebe, [§ 3 Nr. 1b]

Page 13: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

13

Anwendungsbereich

Wasser für den menschlichen Gebrauch

Trinkwasser Wasser für Lebensmittelbetriebe

Wasser für den sonstigen häuslichen

Gebrauch

insbesondere:Körperhygiene

Spülen vonEssgeschirr

Wäschewaschen

TrinkenKochen

Zubereitung vonSpeisen

Zubereitung vonGetränken

Wasser alsLebensmittel

Page 14: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

14

Anwendungsbereich

Verordnung gilt auch für

Anlagen und Wasser aus Anlagen, die zur Entnahme/Abgabe von Nicht-Trinkwasser bestimmt sind, sofern ausdrücklich auf solche Anlagen Bezug genommen wird [§ 2 (2)]

Verordnung gilt nicht für

natürliches Mineralwasser und Heilwasser[§ 2 (1)] Mineral- und TafelwasserVO

Schwimm- und Badebeckenwasser Schwimm-und Badebeckenwasserverordnung (Entwurf)

Page 15: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

15

Trinkwasseranlagen

Anzeigepflicht für Inbetriebnahme und Betrieb[§ 13 (1)]

Anzeigepflicht für wesentliche Änderungen, wenn Auswirkungen auf Trinkwasser möglich sind [§ 13 (1)]

Anzeigepflicht für Eigentums-/Nutzungs-änderungen [§ 13 (1)]

Anzeigepflicht für Stilllegung [§ 13 (1)]

Page 16: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

16

Nicht-Trinkwasseranlagen

Erweiterte Anforderungen!

Anzeigepflicht für Inbetriebnahme und Betrieb[§ 13 (3), § 13 (1)]

Anzeigepflicht für wesentliche Änderungen, wenn Auswirkungen auf Trinkwasser möglich sind [§ 13 (3), § 13 (1)]

Anzeigepflicht für Eigentums-/Nutzungs-änderungen [§ 13 (3), § 13 (1)]

Anzeigepflicht für Stilllegung [§ 13 (3)]

Page 17: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

17

Trinkwasseranlagen

Vorlage von technischen Plänen auf Verlangen des Gesundheitsamtes [§ 13 (1)]Überwachung durch das Gesundheitsamt bei Beanstandungen möglich [§ 18 (1)]Überwachung durch das Gesundheitsamt in öffentlichen Gebäuden obligatorischVerbot der Verbindung mit Trinkwasseranlagen [§ 17 (2)]Kennzeichnung von Leitungen und Entnahmestellen [§ 17 (2)]

Page 18: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

18

Nicht-Trinkwasseranlagen

Erweiterte Anforderungen!Vorlage von technischen Plänen auf Verlangen des Gesundheitsamtes [§ 13 (3), § 13 (1)]Überwachung durch das Gesundheitsamt bei Beanstandungen möglich [§ 18 (1)]Überwachung durch das Gesundheitsamt in öffentlichen Gebäuden obligatorischVerbot der Verbindung mit Trinkwasseranlagen [§ 17 (2)]Kennzeichnung von Leitungen und Entnahmestellen [§ 17 (2)]

Page 19: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

19

Begriffsbestimmung: Trinkwasser

Wasser als Lebensmittel, das bestimmt ist[§ 3 Nr. 1a]:

zum Trinken

zum Kochen

zur Zubereitung von Speisen

zur Zubereitung von Getränken

Page 20: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

20

Begriffsbestimmung: Trinkwasser

Wasser, das insbesondere zu folgenden häuslichen Zwecken bestimmt ist [§ 3 Nr. 1a]

- Körperpflege/-reinigung

- Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Kontakt kommen

- Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit dem menschlichen Körper nicht nur vorübergehend in Kontakt kommen

Page 21: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

21

Begriffsbestimmung: Wasserversorgungsanlage

Anlagen mit festen Leitungswegen und Wasserabgaben > 1000 m3/a [§ 3 Nr. 2a]

Anlagen mit Wasserabgaben ≤ 1000 m3/a (Kleinanlagen); nicht ortsfeste Anlagen[§ 3 Nr. 2b]

Sonderbestimmungen bezüglich Unter-suchungsumfang und –häufigkeit [§ 19 (6)]

Hausinstallationen, aus denen Wasser an Verbraucher abgegeben wird [§ 3 Nr. 2c]

Page 22: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

22

Grundanforderung an Trinkwasser

Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein [§ 4 (1)]

Forderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die Anforderungen der §§ 5 bis 7 eingehalten werden [§ 4 (1)]

Page 23: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

23

Regeln der Technik

Aufbereitung, ggf. mit Desinfektion nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik[§ 5 (4)]Minimierung von Verunreinigungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik[§ 6 (3)]Wasseruntersuchungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen[§ 15 (4)]Anforderungen an Werkstoffe/Materialien gelten als eingehalten, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind [§ 17]

Page 24: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

24

Allgemein anerkannte Regeln der Technik

Praktische Erfahrung

NaturwissenschaftlicheErkenntnisse

Rechtsnormen, Gesetze,EU-Richtlinien

Regeln der Technik

Allgemein anerkannte Regelnder Technik

Page 25: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

25

Anforderungen an Trinkwasser

Frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein (Grundanforderung als Ziel) [§ 4 (1)] Keine Krankheitserreger oder chemische Stoffe in gesundheitsgefährdenden Konzentrationen

[§§ 5 (1); 6 (1)]Keine Überschreitung der festgesetzten Grenzwerte für mikrobiologische und chemische Parameter sowie für Indikatorparameter [§§ 5 (2), 6 (2); 7]Verunreinigungen mit chemischen Stoffen nur in technisch unvermeidbaren Konzentrationen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik [§ 6 (3)]

Page 26: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

26

Mikrobiologische Anforderungen

Anlage 1, Teil I: Mikrobiologische Parameter

LLffdd.. NNrr..

PPaarraammeetteerr GGrreennzzwweerrtt ((AAnnzzaahhll//110000 mmll))

11 EE.. ccoollii 00 22 EEnntteerrookkookkkkeenn 00 33 ccoolliiffoorrmmee BBaakktteerriieenn 00

Page 27: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

27

Mikrobiologische Anforderungen

Anlage 3: Indikatorparameter

LLffdd.. NNrr..

PPaarraammeetteerr GGrreennzzwweerrtt// AAnnffoorrddeerruunngg

44 CClloossttrriiddiiuumm ppeerrffrriinnggeennss 00//110000 mmll 99 KKoolloonniieezzaahhll 2222 °°CC oohhnnee aannoorrmmaallee

VVeerräännddeerruunngg 1100 KKoolloonniieezzaahhll 3366 °°CC oohhnnee aannoorrmmaallee

VVeerräännddeerruunngg

Page 28: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

28

Mikrobiologische Anforderungen

„Aufbereitungsgebot“ bei mikrobiellen Rohwasserbelastungen, wenn Tatsachen feststehen, die zum Auftreten von übertragbaren Krankheiten führen können [§ 5 (4)]

„Desinfektionsgebot“ im Netz, wenn Anforderungen anders nicht eingehalten werden können [§ 5 (4)]

Page 29: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

29

Aufbereitungsgebot § 4 (4)

„Soweit der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungs- oder Wassergewinnungsanlage oder ein von ihnen Beauftragter hinsichtlich mikrobieller Belastungen des Rohwassers Tatsachen feststellen, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder annehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, muss eine Aufbereitung, erforderlichenfalls unter Einschluss einer Desinfektion, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen.“

Page 30: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

30

Aufbereitungsgebot

Begründung (BR-Drucksache 721/00) zum „Aufbereitungsgebot“

„Soweit nach ... Erkenntnissen und ... Erfahrungen mit dem regelmäßigen Auftreten von Krankheitserregern im Rohwasser gerechnet werden muss und dem Eintrag nicht ursächlich abgeholfen werden kann, muss die betroffene Wasserversorgung mit einer ... Verfahrenskombination ausgestattet werden oder mittelfristig auf Rohwasser anderer Herkunft zurückgreifen.“

Page 31: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

31

Aufbereitungsgebot

Was ist Rohwasser?Was sind „Tatsachen“?Was ist eine übertragbare Krankheit?Was ist mit „Aufbereitung“ gemeint?Wie wird sichergestellt, dass vor Anordnung von Aufbereitungs-maßnahmen mögliche Alternativen geprüft werden

Page 32: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

32

Aufbereitungsgebot

Belastung vermeidbar?

Mikrobiellbeeinträchtigtes

Rohwasser

Belastungständig

vorhanden?

Belastungdesinfizierbar?

ZeitweiseVersorgungsumstellung

möglich?

VerstärkterRohwasserschutz

Aufbereitung undggf. Desinfektion

Aufbereitung undggf. Desinfektion

Zeitweise andereVersorgung

ja

nein

ja

nein

ja

ja

nein

nein

Aufbereitung undggf. Desinfektion

Drohende Belastung rechtzeitig

erkennbar?

Desinfektionja

nein

Vorschlag für die Prüfung

Page 33: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

33

§ 6 Chemische Anforderungen

(1) Im Wasser für den menschlichen Gebrauchdürfen nicht in solchen Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.

(3) Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Wasser für den menschlichen Gebrauch verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles möglich ist.

Page 34: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

34

§ 6 Chemische Anforderungen

Folgerungen:

1. Werkstoffauswahl für neue Rohrleitungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, DVGW-Regelwerk, VDI-Richtlinie).

2. Stoffe zur Desinfektion und Wasserbehandlung nur in minimalen Mengen (Konzentrationen) und entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik verwenden.

Page 35: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

35

Chemische Parameter

0,0001 mg/l

Chemische Grenzwert Parameter

Indikator- Grenzwertparameter

Acrylamid 0,0001 mg/l

1,2-Dichlorethan 0,003 mg/l

Epichlorhydrin

Gesamtrichtdosis 0,1 mSv/a

Vinylchlorid 0,0005 mg/l

Tritium 100 Bq/l

Benzol 0,001 mg/l

TOC ohne anormale Veränderung

Benzo[a]pyren 0,00001 mg/lGeschmack für den

Verbraucherannehmbar undohne anormaleVeränderungBromat 0,010 mg/l

Neue Parameter und neue Grenzwerte

Page 36: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

36

Chemische Parameter

Wichtige Parameter mit neuen Grenzwerten

Blei: 10 µg/l (bisher: 40 µg/l), stufenweise Senkung bis2013

Kupfer: 2 mg/l (bisher: Richtwert 3 mg/l)

Nickel: 0,02 mg/l (bisher: 0,05 mg/l)

THM: 0,05 mg/l am Zapfhahn (bisher: 0,01 bzw. 0,025mg/l nach Abschluss der Aufbereitung)pH-Wert: ≤ 6,5 und ≥ 9,5 (wie bisher), jedoch Zusatz-anforderung: Calcitlösekapazität ≤ 5 bzw. ≤ 10 mg/l

Benzo[a]pyren: 0,00001 mg/l (bisher bei PAK enthalten)

Page 37: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

37

Chemische Parameter

Arsen

Bor

Cadmium

Cyanid

FluoridQuecksilberSelen

Aluminium

Ammonium

Chlorid

Eisen

Färbung

GeruchsschwellenwertMangan

Oxidierbarkeit

Sulfat

Chrom

Chemische Parameter IndikatorparameterUnveränderte Parameter und Grenzwerte

Page 38: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

38

Chemische Parameter

TemperaturBariumCalcium *)Kalium *)Magnesium *)Zink

Kjeldahl-StickstoffKohlenwasserstoffePhenoleMit Chloroform extrahierbare StoffeOberflächenaktive Stoffe

*) § 14 (1): Mindestens einmal jährlich sind die Säurekapazität sowie der Gehalt an Calcium, Magnesium und Kalium zu bestimmen.

Weggefallene Parameter und Grenzwerte

Weitere Regelungen in der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 11 TrinkwV

Page 39: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

39

Abweichungen

Der Wasserversorger hat unverzüglich Maßnahmenzur Ursachenerforschung und Abhilfe einzuleitenDer Wasserversorger hat dem Gesundheitsamtunverzüglich anzuzeigen• Überschreitung/Nichterfüllung von

Grenzwerten/Anforderungen• Belastungen des Rohwassers• Grobsinnlich wahrnehmbare Veränderungen

des Wassers• außergewöhnliche Vorkommnisse

Page 40: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

40

Anzeige von Abweichungen

Wie ist die grundsätzlich auch für Indikatorparameter bestehende Anzeigepflicht für Grenzwertüberschreitungen und anderen Abweichungen zu handhaben?

Wie ist bei nur kurzzeitigen Überschreitungen vorzugehen?

Ist ein „prophylaktische“ Anzeige möglicher Grenzwertüberschreitungen statthaft?

Page 41: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

41

Anzeige von Abweichungen

Ist grundsätzlich oder nur bei bestimmten Parametern oder nie eine Befundverifizierung vor einer Meldung an die Behörde zulässig?

Wie wird sichergestellt, dass die Gesundheitsämter jederzeit zur Entgegennahme von Anzeigen erreichbar sind?

Page 42: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

42

Grenzwertüberschreitungen

Wenn keine akute Gesundheitsgefahr!

Mikrobiologische Parameter

E.coli und Enterokokken: keineÜberschreitung zulässig

Coliforme Bakterien: Abweichungen bis zumax. 30 Tagen zulässig; GA setzt Fristen undWerte fest (Voraussetzung: keineÜberschreitung in den letzten 12 Monaten)

Page 43: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

43

Grenzwertüberschreitungen

Wenn keine akute Gesundheitsgefahr!Chemische Parameter

Abhilfe innerhalb von 30 Tagen möglich: GA setztFristen und Werte fest (Voraussetzung: keineÜberschreitung in den letzten 12 Monaten)Abhilfe nicht in 30 Tagen möglich: GA kann für max.3 a Abweichungen zulassenAbweichungen nicht innerhalb von 3 a beseitigt: GAkann für max. weitere 3 a Abweichungen zulassen(Zustimmung oberste Landesbehörde erforderlich)Abweichung immer noch vorhanden: EuropäischeKommission entscheidet über nochmaligeFristverlängerung bis max. 3 a

Page 44: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

44

Grenzwertüberschreitungen

Wenn keine akute Gesundheitsgefahr!

Indikatorparameter

Abhilfe innerhalb von 30 Tagen möglich: GA setztFristen und Werte fest (Voraussetzung: keineÜberschreitung in den letzten 12 Monaten)

Abhilfe nicht in 30 Tagen möglich: GA kann für max.2 x 3 a Abweichungen zulassen

Abweichung immer noch vorhanden: GA kann fürnochmals max. 3 a Abweichung zulassen(Zustimmung oberste Landesbehörde erforderlich)

Page 45: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

45

Entscheidungen bei Abweichungen

UnterbrechungNotversorgung

Umstellung aufandere Versorgung

AusnahmewerteAusnahmefristen

nein

nein

ja

ja

ja

Weiterführung mit Auflagen

Abweichungvon der TrinkwV

Gesundheits- gefährdung?

nein

AkuteGesundheits-

gefahr?

Andere Versorgung möglich?

Abweichungvon der TrinkwVEntscheidungsablauf

beim Gesundheitsamt

Page 46: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

46

Versorgungsunterbrechung

Versorgungsunterbrechung auf Anordnungdes Gesundheitsamtes bei gesundheits-schädigenden Abweichungen [§ 9 (3)]

Berücksichtigung der Gesundheitsgefahreneiner Versorgungsunterbrechung bei ent-sprechenden Entscheidungen [§ 9 (1)]

Page 47: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

47

Versorgungsunterbrechung

Versorgungsunterbrechung aber nur, wenn• andere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

(z.B. Abkochempfehlung) nicht ausreichen[§ 9 (3)] und

• Krankheitserreger in akutgesundheitsschädigenden Konzentrationenvorhanden sind und keineDesinfektionsmöglichkeit besteht [§ 9 (3)]und/oder

• chemische Stoffe in akutgesundheitsgefährdenden Konzentrationenvorliegen [ § 9 (3)]

Page 48: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

48

Versorgungsunterbrechung

„Die Wasserversorgung ist in betroffenenLeitungsnetzen oder Teilen davon sofort zuunterbrechen, wenn das Wasser im Leitungsnetzmit Krankheitserregern im Sinne des § 5 inKonzentrationen verunreinigt ist, die eine akuteSchädigung der menschlichen Gesundheit erwartenlassen und keine Möglichkeit zur hinreichendenDesinfektion des verunreinigten Wassers mit Chloroder Chlordioxid besteht, oder wenn es durchchemische Stoffe in Konzentrationen verunreinigtist, die eine akute Schädigung der menschlichenGesundheit erwarten lassen.“ (§ 9 Abs.3)

Page 49: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

49

Versorgungsunterbrechung

Was heißt „Unterbrechung?“

Auf welche Bevölkerungsgruppe bezieht sich derTerminus „akute Schädigung der menschlichenGesundheit“?

Wie hoch sind die akut gesundheitsschädigendenKonzentrationen der zu betrachtendenKrankheitserregern?

Page 50: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

50

Versorgungsunterbrechung

Welche Desinfektionsmittelzugaben sind akzeptabelund wie hoch dürfen dieDesinfektionsmittelkonzentration und dieKonzentrationen an Desinfektionsnebenproduktenbeim Verbraucher sein?

Welche chemischen Stoffe sind zu betrachten undwie hoch sind die jeweiligen Konzentrationen, dieeine akute Gesundheitsschädigung erwarten lassen?

Page 51: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

51

Maßnahmepläne

„Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einerWasserversorgungsanlage ... haben ... bis zum1. April 2003 einen Maßnahmeplan nach Satz 2aufzustellen, der die örtlichen Gegebenheiten derWasserversorgung berücksichtigt. DieserMaßnahmeplan muss Angaben darüber enthalten, 1. wie in den Fällen, in denen nach § 9 Abs. 3 Satz 2

die Wasserversorgung sofort zu unterbrechen ist, dieUmstellung auf eine andere Wasserversorgung zuerfolgen hat und

2. welche Stellen im Falle einer festgestelltenAbweichung zu informieren sind und wer zurÜbermittlung dieser Information verpflichtet ist.“(§ 16 Abs.6)

Page 52: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

52

Maßnahmepläne

Was heißt „Umstellung auf eine andereWasserversorgung“ und welche Angaben müssendazu gemacht werden?

Was ist eine Abweichung?

Was sind „Stellen“ und welche Stellen sind über eineAbweichung zu informieren?

Für welchen Geltungsbereich ist ein Maßnahmeplanzu erstellen?

Page 53: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

53

Weitergehende Vereinbarungen

Empfehlungen für zusätzliche Vereinbarungen

Maximale Desinfektionsmitteldosis

Maximal tolerierbare Gehalte desDesinfektionsmittels beim Verbraucher

Maximal tolerierbare Gehalte anDesinfektionsnebenprodukten

Vorgehen bei der Information der Bevölkerung undanderer Kunden (Auslösung, Verantwortlichkeiten,Inhalt)

Page 54: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

54

Weitergehende Vereinbarungen

Empfehlungen für zusätzliche Vereinbarungen

Information von weiteren Stellen (Welche? Wann? Wer?)Handhabung der Anzeigepflichten bei kurzzeitigenGrenzwertüberschreitungenHandhabung der Anzeigepflichten bei gesundheitlich nichtrelevanten ParameternPauschale Meldung von möglichenGrenzwertüberschreitungen (vorbeugende Meldung), z.B.in Folge von Reparaturmaßnahmen etc. im NetzVorgehen bei der Befundverifizierung

Page 55: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

55

Überwachung

Trinkwasseruntersuchung

Eigenüberwachung des WVU

AmtlicheÜberwachung

Eigene Untersuchungen

Untersuchungendurch externeLaboratorien

Untersuchungendes Gesundheits-

amtes oder in dessen Auftrag

Anerkennungvon Ergebnissen der Eigenüber-

wachung

Page 56: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

56

Untersuchungsstellen

Untersuchungen einschließlich der Probenahmendürfen gemäß § 15 Abs.4 nur vonUntersuchungsstellen durchgeführt werden, dienach den allgemein anerkannten Regeln derTechnik arbeiten,über ein System der internen Qualitätssicherungverfügen,sich mindestens einmal jährlich an externenQualitätssicherungsprogrammen erfolgreichbeteiligen,für die entsprechenden Tätigkeiten hinreichendqualifiziertes Personal verfügen undeine Akkreditierung durch eine hierfür allgemeinanerkannte Stelle erhalten haben.

Page 57: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

57

Untersuchungsstellen

Was ist Akkreditierung?

Formelle Anerkennung der Kompetenzeines Prüflaboratoriums, bestimmte

Prüfungen oder Prüfungsartenauszuführen.

Page 58: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

58

Untersuchungsstellen

Welche Akkreditierungsgrundlage wirdherangezogen und wer darf akkreditieren?Wie wird verhindert, dass Wasserlaboratoriengeschlossen werden?Wer organisiert die externenQualitätssicherungsprogramme?Wie wird gewährleistet, dass eine Probenahmedurch geschulte Probenehmer desWasserversorgungsunternehmens und desGesundheitsamtes weiterhin möglich bleibt?Welche Qualifikation muss eine Probenehmerbesitzen?

Page 59: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

59

Untersuchungsstellen

Wie wird gewährleistet, dass Untersuchungengemäß § 11 auch durch nicht-akkreditierteVersorger möglich bleiben, insbesondere dietäglichen Kontrollen der Mindestgehalte anDesinfektionsmittel ?

Wie wird gewährleistet, dass eine kontinuierlicheÜberwachung der Wasserqualität, sofern eineregelmäßige Überprüfung der Messeinrichtungendurch fachkundiges Personal erfolgt, alsEigenkontrolle im Sinn der Trinkwasserverordnunganzuerkennen ist ?

Page 60: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

60

Routinemäßige Untersuchungen

Parameter, die routinemäßig zu untersuchen sind:

Aluminium, Eisen (nur als Flockungsmittel)

Ammonium, Nitrit (§ 3 Nr. 2 b und c), Färbung, Geruch, Geschmack, Trübung, pH-Wert, Leitfähigkeit

E. coli, coliforme Bakterien, Koloniezahl bei 22 °C und 36 °C

Clostridium perfringens (Oberflächenwasser), Pseudomonas aeruginosa (Flaschen, Behälter)

Page 61: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

61

Routinemäßige Untersuchungen

Parameter, die periodisch zu untersuchen sind:

Alle Parameter der Anlagen 1 bis 3, die nicht routinemäßig untersucht werden müssen.

Calcium, Magnesium, Kalium, Säurekapazität (pH 4,3) [zur Bestimmung der Calcitlösekapazität], (mindestens einmal jährlich)

Legionellen (Warmwasser, öffentliche Hausinstallationen)

Page 62: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

62

EigenüberwachungRoutinemäßige Kontrollen

0

25

50

75

100

125

150

0 2.500 5.000 7.500 10.000 12.500

Wasserabgabe in m³/Tag

Prob

enza

hl/J

ahr alte Fassung

neue Fassung

(nach Dr.Post, Frankfurt/M.)

Page 63: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

63

EigenüberwachungPeriodische Kontrollen

(nach Dr.Post, Frankfurt/M.)

0

5

10

15

20

0 20.00040.00060.00080.000100.000120.000140.000

Wasserabgabe in m³/Tag

Pro

benz

ahl/J

ahr

alte Fassung

neue Fassung

Page 64: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

64

EigenüberwachungVerminderung von Häufigkeit und Umfang

Das Gesundheitsamt kann

im Rahmen der routinemäßigen Kontrollen dieUntersuchungshäufigkeiten verringern, jedoch nichtden Untersuchungsumfang (§ 19 Abs.5)

im Rahmen der periodischen Kontrollen auf dieUntersuchung von Parametern für einen zubestimmenden Zeitraum verzichten, wenn dieEinhaltung der entsprechenden Grenzwerte nichtgefährdet ist (Anlage 4 Abschnitt 1 Nr.2)

Page 65: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

65

Amtliche Überwachung

Das Gesundheitsamt überwacht (§ 18 Abs.1 Satz1):

Wasserversorgungsanlagen im Sinne von § 3 Nr.2Buchst. a und b (zentrale Versorgungen,Kleinanlagen, nicht ortsfeste Anlagen)

Hausinstallationen und Nicht-Trinkwasseranlagen,aus denen Wasser für die Öffentlichkeitbereitgestellt wird

Das Gesundheitsamt kann im Bedarfsfall dieÜberwachung auf andere Hausinstallationen undRegenwasseranlagen ausdehnen.

Page 66: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

66

Amtliche ÜberwachungVerzicht auf amtliche Untersuchungen

Das Gesundheitsamt kann auf eigeneProbenahmen/Untersuchungen verzichten, wenn derVersorger die Untersuchungen im Rahmen derEigenüberwachung in einem Labor hat durchführenlassen, dass

von ihm „unabhängig“ ist

und

für Untersuchungen „bestellt“ ist.

Page 67: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

67

Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren

Zulassung von Aufbereitungsstoffen durchVeröffentlichung einer Liste [§ 11 (1)]:

Inhalt der Liste [§ 11 (1)]:

• Reinheitsanforderungen

• Verwendungszwecke

• Zugabemengen

• Restkonzentrationen

Page 68: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

68

Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren

Führung der Liste durch das UBA; Aufnahmevon Stoffen nur, wenn hinreichende Wirk-samkeit und keine unvertretbaren Aus-wirkungen auf Gesundheit und Umweltgegeben sind (Ausnahme: EU); Anhörung derLänder, Beteiligung der Fachkreise undVerbände [§ 11 (2)]

Verbot der Wasserabgabe, wennBestimmungen nicht eingehalten werden[§ 11 (3)]

Strafandrohung bei Verstoß

Page 69: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

69

Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren

Veröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt

Abschließende Zulassung von Stoffen

Zulassungsvoraussetzung: Stoff ist genormt

Zulassung auch von inerten Stoffen(Filtermaterialien)

Zulassung auch für Stoffe, die wieder entfernt werden

Reinheitsanforderungen für alle Stoffe gemäß derentsprechenden Normen

Zugabebeschränkungen auch für Stoffe, die wiederentfernt werden

Page 70: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

70

Zusammenfassende Bewertung

Erstmals Definition von Trinkwasser, jedoch nichtabschließend

Erweiterte Bestimmungen für Nicht-Trinkwasser unddie entsprechenden Anlagen

Keine technischen Detailregelungen; stattdessenBezugnahme auf die allgemein anerkannten Regelnder Technik

Differenzierung zwischen gesundheitsrelevantenParametern und Parametern mit Indikatorfunktion

Page 71: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

71

Zusammenfassende Bewertung

Konkretisierung der Forderung „ frei vonKrankheitserregern“ mit Bezug auf derenKonzentration

Einheitliche Regelungen bei Abweichungen,insbesondere Grenzwertüberschreitungen

Eindeutige Abgrenzung der Verantwortungsbereichevon Versorgern und Kunden

Versorgungsunterbrechung als ultima ratio,Berücksichtigung der Gefahren einer Unterbrechungbei entsprechenden Entscheidungen

Page 72: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

72

Zusammenfassende Bewertung

Einheitliche Anforderungen an Untersuchungsstellen

Keine Verschärfung von Grenzwerten über dieAnforderungen der EG-Trinkwasserrichtlinie und derbestehenden Trinkwasserverordnung hinaus

Streichung unsinniger Parameter

Keine Erweiterung des Parameterumfangs über dieVorgaben der EG-Richtlinie hinaus

Page 73: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

73

Zusammenfassende Bewertung

Keine Strafandrohung bei Überschreitungen vonGrenzwerten für Indikatorparameter (auch keineOrdnungswidrigkeit)

Strafbefreiung bei Überschreitenmikrobiologischer und chemischer Grenzwertebei unverzüglicher Anzeige der Abweichungen

Page 74: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

74

Zusammenfassende Bewertung

Pauschales Aufbereitungsgebot für mikrobiologischbelastete Rohwässer

Zulassung von Aufbereitungsstoffen und Festsetzungvon entsprechenden Grenzwerten außerhalb derTrinkwasserverordnung

Zulassung von Stoffen ohne Prüfung der Wirksamkeitund Umweltrelevanz

Page 75: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

75

Zusammenfassende Bewertung

Qualifikationsnachweis von Untersuchungsstellen nurQualifikationsnachweis von Untersuchungsstellen nurdurch Akkreditierungdurch Akkreditierung

Anordnung von AufbereitungsmaAnordnung von Aufbereitungsmaßßnahmen imnahmen imWasserwerk grundsWasserwerk grundsäätzlich auch beitzlich auch beiGrenzwertGrenzwertüüberschreitungen mberschreitungen mööglich, die durchglich, die durchHausinstallationen verursacht werdenHausinstallationen verursacht werden

Ausweitung der Ausweitung der „„periodischen Kontrollenperiodischen Kontrollen““;;Verminderung der Verminderung der „„routinemroutinemäßäßigen Kontrollen"igen Kontrollen"

Page 76: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

76

Fazit

insgesamt ausgewogene Vorschrift

Gesundheitsschutz wird verbessert

verbesserte Information der Verbraucher

Versorgung zu angemessenen Preisen bleibtmöglich

Rechts- und Planungssicherheit für die Versorgerwird insbesondere bei Abweichungen erhöht

Gesundheitsämter erhalten größereEinflussmöglichkeiten, aber auch mehr Pflichten

Page 77: Die neue Trinkwasserverordnung – wesentliche Änderungen · 2 Trinkwasserverordnung Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung

77

Vielen Dankfür Ihre

Aufmerksamkeit!