Die neuen Anforderun- gen der DIN EN 1090 - tuev-sued.de · PDF filenach den Vorgaben der DIN...

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TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die Anforderungen für das Herstellen bzw. Inverkehrbringen von tragenden Stahl- und Aluminiumkonstruktionen im bauaufsichtlichen Bereich haben sich durch die Einführung der DIN EN 1090 in Europa geändert. Hersteller bzw. Inverkehrbringer müssen sich mit neuen rechtlichen Grundlagen auseinandersetzen. Was bedeutet dies für Unter- nehmen? Mit der Einführung der Bauproduktenrichtlinie 89/106/ EWG in Europa sollte der Verwirklichung des Binnen- marktes für Bauprodukte ausreichend Rechnung getragen werden. Die Anforderungen der Richtlinie sollten dabei u.a. durch die Anwendung von harmonisierten Normen erfüllt werden. Daher wurden die bisher gültigen nationalen Normen im Stahlbau DIN 18800-7 sowie für Aluminium- konstruktionen DIN V 4113-3 durch die Normenreihe DIN EN 1090, Teil 1 bis 3 ersetzt. Wie ist die Übergangsfrist geregelt? Inzwischen wurde die Richtlinie 89/106/EWG durch die Verordnung (EU) 305/2011 des Europäischen Parlaments ersetzt. Nach Ablauf einer Übergangsfrist dürfen ab dem 01.07.2014 nur noch tragende Bauteile aus Stahl bzw. Alu- minium innerhalb der Europäischen Union in Verkehr ge- bracht werden, die mit einer CE-Kennzeichnung versehen wurden. Seit Februar 2011 darf die CE-Kennzeichnung nach den Vorgaben der DIN EN 1090-1 für entsprechende Bauteile in Deutschland erfolgen. Fehlt diese, drohen im Schadensfall mitunter rechtliche Konsequenzen! Mit der bauaufsichtlichen Einführung der Eurocodes in Deutsch- land zum 01.07.2012 sind streng genommen Stahl- und Aluminiumkonstruktionen bereits nach der DIN EN 1090-1 umzusetzen. Zertifizierung der werkseigenen Produktions- kontrolle notwendig! Um eine Konformitätserklärung abgeben zu dürfen, muss u.a. die werkseigene Produktionskontrolle des Herstellers auf Basis einer Erstinspektion von einer unabhängigen Überwachungs- und Zertifizierungsstelle („Notified Body“) zertifiziert werden (System 2+). Die technischen Regeln für die Ausführung der Kon- struktionen werden in der DIN EN 1090-2 (Stahl) und DIN EN 1090-3 (Aluminium) aufgeführt; die in Abhängig- keit zur errichtenden Konstruktion zu stellenden Anfor- derungen werden dabei durch vier verschiedene Ausführungsklassen (EXC 1 bis EXC 4) unterschiedlich geregelt. Die neuen Anforderun- gen der DIN EN 1090 Den Anschluss im Metallbau nicht verpassen:

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TÜV SÜD Industrie Service GmbH

Die Anforderungen für das Her stellen bzw. Inverkehrbringen von tragenden Stahl- und Aluminiumkonstruktionen im bauaufsichtlichen Bereich haben sich durch die Einführung der DIN EN 1090 in Europa geändert. Hersteller bzw. Inverkehrbringer müssen sich mit neuen rechtlichen Grundlagen auseinandersetzen. Was bedeutet dies für Unter-nehmen?

Mit der Einführung der Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG in Europa sollte der Verwirklichung des Binnen-marktes für Bauprodukte ausreichend Rechnung getragen werden. Die Anforderungen der Richtlinie sollten dabei u.a. durch die Anwendung von harmonisierten Normen erfüllt werden. Daher wurden die bisher gültigen nationalenNormen im Stahlbau DIN 18800-7 sowie für Aluminium-konstruktionen DIN V 4113-3 durch die Normenreihe DIN EN 1090, Teil 1 bis 3 ersetzt.

Wie ist die Übergangsfrist geregelt?Inzwischen wurde die Richtlinie 89/106/EWG durch die Verordnung (EU) 305/2011 des Europä ischen Parlaments ersetzt. Nach Ablauf einer Übergangsfrist dürfen ab dem 01.07.2014 nur noch tragende Bauteile aus Stahl bzw. Alu-minium innerhalb der Europäischen Union in Verkehr ge-bracht werden, die mit einer CE-Kennzeichnung versehen wurden. Seit Februar 2011 darf die CE-Kennzeichnung nach den Vorgaben der DIN EN 1090-1 für entsprechende Bauteile in Deutschland erfolgen. Fehlt diese, drohen im Schadensfall mitunter rechtliche Konsequenzen! Mit der bauaufsichtlichen Einführung der Eurocodes in Deutsch-land zum 01.07.2012 sind streng genommen Stahl- und Aluminiumkonstruktionen bereits nach der DIN EN 1090-1 umzusetzen.

Zertifizierung der werkseigenen Produktions-kontrolle notwendig!Um eine Konformitätserklärung abgeben zu dürfen, muss u.a. die werkseigene Produktionskon trolle des Herstellers auf Basis einer Erstinspektion von einer unabhängigen Überwachungs- und Zertifizierungsstelle („Notified Body“) zertifiziert werden (System 2+).

Die technischen Regeln für die Ausführung der Kon-struktionen werden in der DIN EN 1090-2 (Stahl) und DIN EN 1090-3 (Aluminium) aufgeführt; die in Abhängig-keit zur errichtenden Kon struktion zu stellenden Anfor-derungen werden dabei durch vier verschiedene Ausführungs klassen (EXC 1 bis EXC 4) unterschiedlich geregelt.

Die neuen Anforderun-gen der DIN EN 1090

Den Anschluss im Metallbau nicht verpassen:

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Handeln Sie frühzeitig: Zertifizierung nach der DIN EN 1090

Wie sieht der gesamte Zertifizierungsprozess aus?

Zeitlicher Ablauf

1. Jahr

EXC1 - EXC42. Jahr

EXC1 - EXC24. Jahr

EXC3 - EXC43. Jahr

EXC1 - EXC27. Jahr

EXC3 - EXC45. Jahr

LaufendeÜberwachung

Informations-gesprächoptional

Voraudit

optional

Erstinspektion

ITT/ITC WPK

AUFRECHTERHALTUNG DER WPK

LaufendeÜberwachung

LaufendeÜberwachung

Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle durch die Benannte Stelle

Die Erstprüfung

Der Hersteller weist durch eine Erstprüfung (ITT) und Erstberechnung (ITC) nach, dass er über die Voraus-setzungen verfügt, tragende Bauteil und Bausätze norm-konform zu liefern.

Die werkseigene Produktions kontrolle (WPK)

Der Hersteller muss ein System der WPK einrichten, dokumentieren und auf-rechterhalten, um sicher-zustellen, dass in Verkehr gebrachte Produkte die deklarierten Leistungsmerk-male aufweisen.

Die Erstinspektion

Im Rahmen der Erstinspek-tion überprüft die Benannte Stelle, ob die eingerichteten Systeme (WPK) zur norm-konformen Herstellung der Bauteile und Bausätze ge-eignet sind.

Die laufende Über wachung

Im Rahmen der laufenden Überwachung vergewissert sich die Benannte Stelle davon, dass die eingerich-teten Systeme (WPK) zur normkonformen Herstellung der Bauteile und Bausätze nach wie vor existieren.

Die TÜV SÜD Industrie Service GmbH ist als eine durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle befugt, entspre-chende Überprüfungen und Zertifizierungen vorzunehmen. Setzen Sie auf den Namen TÜV SÜD, die Reputation

unserer Marke sichert Ihnen eine hohe Akzeptanz unserer Berichte und Zertifikate.

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