Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen-...

41
Die Notwendigkeit eines SGB VII Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen-Gesundheitsmarkt Fallpauschalen-Gesundheitsmarkt Hubert Erhard Berufsgenossenschaftli che Kliniken Bergmannstrost Halle Berufsgenossenschaftlich es Unfallkrankenhaus Hamburg V B G K

Transcript of Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen-...

Page 1: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen-einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen-

GesundheitsmarktGesundheitsmarktHubert Erhard

BerufsgenossenschaftlicheKliniken Bergmannstrost

Halle

Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus

Hamburg

V B G K

Page 2: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

SGB VIISGB VII

Ziele

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Rehabilitation

Soziale Rehabilitation

Mitteleinsatz

Alle geeigneten Mittel

SGB VSGB V

Ziele

Gesundung

Mitteleinsatz

Wirksam, wirtschaftlich und

nur im notwendigen Umfang

Page 3: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Aufgaben und Leistungender Unfallversicherungsträger

Alles aus einer Hand

Page 4: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

22 %22 %22 %22 % 84 %84 %84 %84 %

57 %57 %57 %57 % 4%4%4%4%

GUVGUV GKVGKV

Aufwendungen für Behandlungen ( ambulant, stationär, Hilfsmittel )Aufwendungen für Behandlungen ( ambulant, stationär, Hilfsmittel )

Aufwendungen für Krankenhausfolgeleistungen ( Renten, berufliche und soziale Reha, Unterstützungsleistungen im Krankheitsfall )

Aufwendungen für Krankenhausfolgeleistungen ( Renten, berufliche und soziale Reha, Unterstützungsleistungen im Krankheitsfall )

Ausgaben 2006

Page 5: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Passage aus dem KHEntg-Gesetz –Passage aus dem KHEntg-Gesetz –

1) Nach § 1 Abs. 2 KHEntgG gilt das Gesetz auch für „Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, soweit nicht die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten trägt“.

-> Daraus folgt, daß in Krankenhäuser bzw. Krankenhausabteilungen der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung Versicherte der Berufsgenossenschaften außerhalb des KHEntg-Gesetz nach SGB VII behandelt und rehabilitiert werden können.

2) Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)

§ 5 Nichtförderungsfähige Einrichtungen

(1) Nach diesem Gesetz werden nicht gefördert . . .

11. Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und ihrer Vereinigungen

Page 6: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Krankenhauslandschaft in Deutschland

2139 (Statistisches Bundesamt) in Deutschland,

davon sind 601 am VAV-Verfahren beteiligt

Behandlung BG-Versicherter nach SBG V (Budget / Fallpauschalen)

Ausgenommen 9 BG-Unfallkliniken

Page 7: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

BG – KlinikenBG – Kliniken

*VAV-KrankenhäuserVergütung nach DRG‘s auch BG-Patienten

Nicht zum VAV-Verfahren zugelassene Krankenhäuser

Vergütung nach DRG‘s auch BG-Patienten

* VAV = Verletzungsartenverfahren

Page 8: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Betriebskosten durch Klinik aus DRGs

Investitionen durch Land (nicht zu verzinsender oder zurückzuzahlender Zuschuss)

Klinik Eigenkapital wieder erwirtschaften

Betriebskosten durch Klinikaus DRGs und tagesgleiche Pflegesätze

BG-Klinik

Investitionen durch Gemeinschaftsfonds wieder erwirtschaften, d. h. 2. Krankenhaus wird gebaut

Klinik Eigenkapital wieder erwirtschaften

Page 9: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Durchschnittliche AbschreibungenDurchschnittliche Abschreibungen

Krankenhaus Hamburg -> 1,8 Mio. €

aber: BG Unfallkrankenhaus Hamburg -> 10,4 Mio. €

Sachsen-Anhalt -> 1,2 Mio. €

aber: BG Kliniken Bergmannstrost Halle -> 5,4 Mio. €

Page 10: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

In den Kliniken, die dem SGB V unterliegen, gibt es keine Unterschiede in der Behandlung und in der

Vergütung von GKV – oder BG – Patienten. Die Umsetzung der Anforderungen des SGB VII

sind daher hier, unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kaum möglich.

Bedeutung der BG - Kliniken !

Heutige SituationHeutige Situation

Page 11: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Bislang VAV-Zulassung bei Erfüllen der Bislang VAV-Zulassung bei Erfüllen der

personelle, baulichen und investiven personelle, baulichen und investiven

Voraussetzungen Voraussetzungen ohne Bedarfsprüfung ohne Bedarfsprüfung

und ohne Qualitätsprüfung und ohne Qualitätsprüfung

d. h. SGB V oder SGB VII Behandlung spielt d. h. SGB V oder SGB VII Behandlung spielt

keine Rollekeine Rolle

Page 12: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

BG-Kliniken verfügen über Zentren für:BG-Kliniken verfügen über Zentren für:Querschnittgelähmte (ca. 50% aller Querschnittgelähmtenbetten)

Schwerbrandverletzte (ca. 50% aller Schwerbrandverletztenbetten)

PolytraumenOsteitisHandverletzungenSchwer-SchädelhirnverletzteUnfallchirurgische VerletzungenRehabilitation (physikalische Therapie)

Page 13: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Patient 1: W.A. 41 Jahre BG-Patient

Handwerker mit Kreissägenverletztung

Diagnose:• komplette Amputation der li. Hand in Höhe der Handwurzel• Amputation des Ringfingers in Höhe des Mittelgliedes• Amputation des Kleinfingers in Höhe des Grundgliedes

Therapie:

Replantation der linken Hand; Stumpfbildung am Ringfinger

und Kleinfinger links

Page 14: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Patient 1: W.A. 41 Jahre BG-Patient

Page 15: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Replantationsdauer 16 Std., 3 Ärzte, 3 Schwestern, postoperative Intensivüberwachung

Page 16: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Erzielte Funktionen:

endgradig inkompletter Faustschluss li. für Zeige- und Mittelfinger

Page 17: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Schutzsensibilität der linken Hand, sicheres Unterscheidungsvermögen für warm / kalt

Page 18: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Ca. 20 % Kraftentwicklung gegenüber der unverletztenHand - brauchbare Funktion der Hand für Grobgriff, Spitz- und Schlüsselgriff

Page 19: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

weitere erzielte Funktion:

 • Deutliche Wetterfühligkeit der linken Hand und

Schmerzen nach Belastung

• Bewegungseinschränkung des linken Handgelenkes um

die Hälfte im Seitenvergleich

• Opponierbarkeit des Daumens um 1/3 im Vergleich zur Gegenseite eingeschränkt

Unfallversicherter wieder am alten Arbeitsplatz Unfallversicherter wieder am alten Arbeitsplatz tätig!tätig!

Page 20: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Falldemonstration :Kostenvergleich Replantation versus Amputation

Replantation

Kosten stat. Behandlung: 29.276 €Verletztengeld: 23.400 €Rentenleistungen: 343.000 €Gesamtkosten GUV: 395.766 €

Amputation

Kosten stat. Behandlung (BG): 15.918 €Prothesenversorgung: 92.000 €Verletztengeld: 9.072 €Umschulung / Übergg. 75.000 €Rentenleistungen: 432.000 €Gesamtkosten GUV: 654.038 €

Kostenträger- Sicht (GUV)

Page 21: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

2006Replantation: X07A mVD: 16 (5/32) in diesem Fall: eff. RG: 9,352 bei BR von 2.900 € errechnet sich 308 €/d

Stumpfbildung: X06C mVD: 6 (2/12) RG: 0,806 bei Annahme VD = 7 und BR = 2.900 € errechnet sich 334 €/d

Page 22: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

M, 29 J., KFZ-Mechaniker, Unfall 1987

Nach Marknagelung Infektionssitation US mit div. Op‘s: ME, Markraumaubohrung, KnochenfensterungenGeplante US – Amputation,Vorstellung BUKH: 2000

Page 23: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.
Page 24: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.
Page 25: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Vorher: MdE 40%, BU beantragt,Amputation geplantErhebliche Arbeitsfehlzeiten über einen Gesamtzeitraumvon 13 Jahren

Jetzt: MdE 30 %, Weiterhin AF als KFZ- Mechaniker

Page 26: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Kostenanalyse (ab Behandlung BUKH)

Kosten stat. Behandlung: 28.000 €Verletztengeld: 22.500 €Rentenleistungen: 328.000 €Hilfsmittelversorgung 28.500 €(orth. Schuhe, Gehapparat)Gesamtkosten GUV: ~407.000 €

Kosten stat. Behandlung: 11.000 €Prothesenversorgung: 65.000 €Verletztengeld: 15.000 €Umschulung / Übergg. 107.000 €Rentenleistungen: 442.000 €Wäschemehrverschleiß 21.000 €Gesamtkosten GUV: 661.000 €

Unterschenkelerhalt

versus Amputation

Page 27: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Das Prinzip „Alles aus einer Hand“Das Prinzip „Alles aus einer Hand“

Die Behandlung in den BG-Kliniken erfolgt nach dem Prinzip „Alles aus einer Hand“:

• Akutbehandlung• Intensivbehandlung• Komplexe Stationäre Behandlung (KSR)• Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung

(BGSW)• Ambulante Physio- und / Ergotherapie• Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit• Berufsspezifische Belastungserprobung

Page 28: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Chefarztgeleitetes Rehabilitationszentrum

TherapiebereicheTherapiebereiche MitarbeiterMitarbeiter

Physiotherapie 136

Ergotherapie 46

Bäderabteilung / Schwimmhalle 17

Gehschule 4

Musiktherapie 1

Sporttherapie 13

Page 29: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

FallpauschalenFallpauschalen

„Lernendes System“

Qualität wird nicht gewertet

-> septische Chirurgie

94% der Aufnahmen im BUK Hamburg kommen mit durchschnittlich 6 erfolglosen oder „Fallbehandlungen“

Page 30: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Die erfolglosen bzw. Fallbehandlungen sind besonders preiswert

Folge: Die teure, erfolgreiche BG-Behandlung ist im Kalkulations- verfahren unplausibel teuer

Ausschluß am Kalkulationsverfahren wegen Unplausibilität

Page 31: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Fallpauschalen entwickeln größere Spanne zwischen Kostendeckung und Qualität

Page 32: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Keine SchnittstellenproblematikKeine Schnittstellenproblematik

• Alle Einrichtungen stehen zur Verfügung• Keine Verlegungen

-> Kein Informationsverlust

-> Kontinuität• Ineinandergreifen von Akutmedizin

und Rehabilitation

Page 33: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

AlternativenAlternativen

1. Weitere BG-Kliniken:

Unwirtschaftlich

Politisch nicht gewünscht

2. SGB VII: Traumanetzwerk

2.1. Eigene Abteilungen der BG-Unfallkliniken in unfallchirurgisch ausgerichteten Schwerpunktkrankenhäusern

2.2. Eigene Abteilungen der BG-Unfallkliniken im VAV-Häusern der Grund- und Regelversorgung

Page 34: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Abteilungen des BG Unfallkrankenhauses Abteilungen des BG Unfallkrankenhauses Hamburg imHamburg im

• Friederikenstift Hannover (Hr. Prof. Dr. Lill)

• Kinderkrankenhaus Wilhelmstift Hamburg (Hr. Dr. Bohn)

• Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Campus Lübeck (Hr. Prof. Dr. Jürgens)

• Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Campus Kiel (Hr. Prof. Dr. Seekamp)

• Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (Hr. Prof. Dr. Rüger)

• Universitätsklinikum Göttingen (Hr. Prof. Dr. Stürmer)

Page 35: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Abteilungen der BG-Kliniken Bergmannstrost Abteilungen der BG-Kliniken Bergmannstrost Halle imHalle im

• Helios-Klinik Erfurt (Hr. Prof. Dr. Winker)

• Helios-Klinik Gotha (Hr. Prof. Dr. Höfler)

Page 36: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Abteilungen des Abteilungen des Unfallkrankenhauses Berlin (ukb)Unfallkrankenhauses Berlin (ukb)

• Achenbach Krankenhaus (Klinikum Dahme-Spreewald)

• UKE Greifswald (Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald)

Page 37: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Berufsgenossenchaftliches Berufsgenossenchaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil Bochum Universitätsklinikum Bergmannsheil Bochum

GmbHGmbH

• UKE Münster (Prof. Raschke)

• Kliniken Stadt Köln-Merheim (Prof. Buillon)

Page 38: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

QualitätssicherungQualitätssicherung

Behandlungspfade

Denkschriften

Dienstanweisungen(z. B. Berichts- und Gutachtenerstattung)

Verzahnung mit Reha-Management der BG-Verwaltungen

Page 39: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Aufbau einerAufbau einer

QualitätssicherungsstelleQualitätssicherungsstelle

derzeit in Entwicklungderzeit in Entwicklung

Page 40: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Sicherstellungsauftrag im D-Arzt BereichSicherstellungsauftrag im D-Arzt Bereich

Ärztemangel insbesondere in ländlichen Gebieten wird Auswirkungen auf die flächendeckende D-Arztversorgung haben.

Sowohl qualifizierte D-Ärzte als Funktionsärzte an Krankenhäusern als auch D-Ärzte als niedergelassene D-Ärzte

BG-Kliniken können die flächendeckende Versorgung mit D-Ärzten an Krankenhäusern und in D-Arzt-Praxen sicherstellen

Page 41: Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes in einem SGB V gesteuerten Fallpauschalen- Gesundheitsmarkt Die Notwendigkeit eines SGB VII Kliniknetzwerkes.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!