Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen – ein Instrument für BetriebsrätInnen
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Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen – ein Instrument für BetriebsrätInnen
Elisabeth BeerAbt EU & Internationales
3. Dezember 2009
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
gemeinsame Empfehlung der 40 Unterzeichnerstaaten für ein verantwortungs-volles unternehmerisches Handeln multinationaler Unternehmen weltweit
Ziel: nachhaltige Unternehmensführung sowie Atmosphäre des Vertrauens und der Vorhersehbarkeit zwischen Wirtschaft, Beschäftigten, Regierung und Gesellschaft aufbauen (ethische Leitplanke)
Normenwirkung: Arbeitsbeziehungen + Menschenrechte, Umwelt, Korruptionsbekämpfung, Nachhaltigkeit, Konsumentenschutz
außergerichtliches Beschwerdeverfahren: bei Verstöße gegen die Leitsätze kann JEDER den Nationaler Kontaktpunkt anrufen
Einbeziehung der Wertschöpfungsketten
Internationaler Verhaltenskodex
§ steht nicht an Stelle von geltendem Recht sondern sind ergänzende Grundsätze und Verhaltensstandards
§ hat außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismus
§ geht weit über IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz hinaus
§ globale Wirksamkeit
Einbeziehung der Sozialpartner und NRO
Einbeziehung der Subunternehmen und Produktionskette
Berichterstattung
Monitoring durch Zivilgesellschaft
Kapitel IV: Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern
das Recht der ArbeitnehmerInnen, sich durch Gewerkschaften vertreten zu lassen, respektieren
mit Gewerkschaften konstruktive Verhandlungen über Beschäftigungsbedingungen führen
wirksame Tarifvertragsverhandlungen durch Information, Konsultation und Zusammenarbeit fördern
Informationspflichten: ArbeitnehmerInnen umfassend über Unternehmenspolitik unterrichten
Verhandlungen um Beschäftigungsbedingungen nicht auf unbillige Weise beeinflussen: mit Verlagerung drohen, AN aus Unternehmensteilen im Ausland einsetzen, Gewerkschaftsrechte behindern, ...
Bei Umstrukturierungen mit Gewerkschaften und Behörden zusammenarbeiten, um nachteilige Auswirkungen soweit wie irgend durchführbar abzumildern
Informationen vor endgültiger Entscheidung bekanntgeben
Erfahrungen der Gewerkschaften mit Beschwerdeverfahren
Gewerkschafts-Beschwerden beim NKP :
► Schließung Wiener Forschungsstandortes von Novartis
► Global Sports Lanka: Kündigung von Gewerkschaftern im Zuge eines Streiks
+ Öffentlichkeit: Forum zum Recherchieren und Diskutieren, Abschließende Erklärung: „blame and shame“
- fehlende Unabhängigkeit des NKP von wirtschaftlichen Interessen (BMWFJ);
- Verfahrensmängel: Dauer, Transparenz, Struktur, keine Widerspruchsverfahren, fehlende Evaluierung
AN-Forderungen zum Update der Leitsätze 2010
OECD-Leitsätze sollen für Multinationale Unternehmen verbindlich sein
Inhaltliche Nachbesserungen: IAO-Konzept „decent Work“ für alle Arbeitsbeziehungen und Entlohnungssysteme
Unabhängigkeit der Beschwerdestelle (aus BMWFJ ausgliedern)
NKP = Tripartite Organisation mit Überprüfungsinstanz
Transparentes Beschwerdeverfahren: Leitfaden, Fristensetzung, Rechenschaftspflichten) mit Evaluierungsmechanismus zur laufenden Verbesserung
Berichtspflicht des NKP an Parlament
Politikkohärenz (AFG, internationale Abkommen)
Anreizsysteme (Beschaffungswesen)
Berichtspflichten der Konzerne über Einhaltung der Leitsätze
Österr Nationale Kontaktstelle ist im BM Wirtschft&FJ
http://www.bmwfj.gv.at/Aussenwirtschaft/Investitionspolitik/Seiten/OECD-LeitsaetzefuermultinationaleUnternehmen.aspx