Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen – ein Instrument für BetriebsrätInnen

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Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen – ein Instrument für BetriebsrätInnen Elisabeth Beer Abt EU & Internationales 3. Dezember 2009

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Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen – ein Instrument für BetriebsrätInnen

Elisabeth BeerAbt EU & Internationales

3. Dezember 2009

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OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

gemeinsame Empfehlung der 40 Unterzeichnerstaaten für ein verantwortungs-volles unternehmerisches Handeln multinationaler Unternehmen weltweit

Ziel: nachhaltige Unternehmensführung sowie Atmosphäre des Vertrauens und der Vorhersehbarkeit zwischen Wirtschaft, Beschäftigten, Regierung und Gesellschaft aufbauen (ethische Leitplanke)

Normenwirkung: Arbeitsbeziehungen + Menschenrechte, Umwelt, Korruptionsbekämpfung, Nachhaltigkeit, Konsumentenschutz

außergerichtliches Beschwerdeverfahren: bei Verstöße gegen die Leitsätze kann JEDER den Nationaler Kontaktpunkt anrufen

Einbeziehung der Wertschöpfungsketten

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Internationaler Verhaltenskodex

§ steht nicht an Stelle von geltendem Recht sondern sind ergänzende Grundsätze und Verhaltensstandards

§ hat außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismus

§ geht weit über IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz hinaus

§ globale Wirksamkeit

Einbeziehung der Sozialpartner und NRO

Einbeziehung der Subunternehmen und Produktionskette

Berichterstattung

Monitoring durch Zivilgesellschaft

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Kapitel IV: Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern

das Recht der ArbeitnehmerInnen, sich durch Gewerkschaften vertreten zu lassen, respektieren

mit Gewerkschaften konstruktive Verhandlungen über Beschäftigungsbedingungen führen

wirksame Tarifvertragsverhandlungen durch Information, Konsultation und Zusammenarbeit fördern

Informationspflichten: ArbeitnehmerInnen umfassend über Unternehmenspolitik unterrichten

Verhandlungen um Beschäftigungsbedingungen nicht auf unbillige Weise beeinflussen: mit Verlagerung drohen, AN aus Unternehmensteilen im Ausland einsetzen, Gewerkschaftsrechte behindern, ...

Bei Umstrukturierungen mit Gewerkschaften und Behörden zusammenarbeiten, um nachteilige Auswirkungen soweit wie irgend durchführbar abzumildern

Informationen vor endgültiger Entscheidung bekanntgeben

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Erfahrungen der Gewerkschaften mit Beschwerdeverfahren

Gewerkschafts-Beschwerden beim NKP :

► Schließung Wiener Forschungsstandortes von Novartis

► Global Sports Lanka: Kündigung von Gewerkschaftern im Zuge eines Streiks

+ Öffentlichkeit: Forum zum Recherchieren und Diskutieren, Abschließende Erklärung: „blame and shame“

- fehlende Unabhängigkeit des NKP von wirtschaftlichen Interessen (BMWFJ);

- Verfahrensmängel: Dauer, Transparenz, Struktur, keine Widerspruchsverfahren, fehlende Evaluierung

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AN-Forderungen zum Update der Leitsätze 2010

OECD-Leitsätze sollen für Multinationale Unternehmen verbindlich sein

Inhaltliche Nachbesserungen: IAO-Konzept „decent Work“ für alle Arbeitsbeziehungen und Entlohnungssysteme

Unabhängigkeit der Beschwerdestelle (aus BMWFJ ausgliedern)

NKP = Tripartite Organisation mit Überprüfungsinstanz

Transparentes Beschwerdeverfahren: Leitfaden, Fristensetzung, Rechenschaftspflichten) mit Evaluierungsmechanismus zur laufenden Verbesserung

Berichtspflicht des NKP an Parlament

Politikkohärenz (AFG, internationale Abkommen)

Anreizsysteme (Beschaffungswesen)

Berichtspflichten der Konzerne über Einhaltung der Leitsätze

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Österr Nationale Kontaktstelle ist im BM Wirtschft&FJ

http://www.bmwfj.gv.at/Aussenwirtschaft/Investitionspolitik/Seiten/OECD-LeitsaetzefuermultinationaleUnternehmen.aspx