Die Prüfstelle - Ausgabe 8/2012

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Ergänzende Bestimmungen zur ÖNORM EN 81-72:2003 Feuerwehraufzüge Ein Auszug aus der TRVB 150 A

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2 CALANBAU Die Prüfstelle für Brandschutztechnik 8/201 2

Frostschäden vermeidenFrostsicheres Feuerlöschmedium für Sprinideranlagen: In Zusammenarbeit mit einem HamburgerLabor wurde das Frostschutzmittel CalanCool® entwickelt. Um Sprinkleranlagen auch in sehr kaltenUmgebungen, wie zum Beispiel in Tiefkühl-Lagerhäusern, sicher betreiben zu können, ist es notwendig, das Sprinklerrohr-System durch Frostschutzmittel vor dem Einfrieren zu schützen.

Das Frostschutzmittel CalanCool®kann für Sprinlderanlagen in bis zu-20°C kalten Umgebungen als

Löschmedium eingesetzt werden.Alle frostgefährdeten Bereiche können mitCalanCool gegen Frost und Korrosion geschützt werden:. Tie&ühl-Lagerhäuser. Tiefkühl-Hochregallager. Vordächer. Drive-In-Arenen

CalanCool® ist eine klare, grün gefärbte, na-hezu geruchslose Flüssigkeit auf Basis desnicht gesundheitsschädlichen Propylenglykols. Das langzeitstabile, sich nicht entmischende Produkt vermittelt unverdünnt

einen Frostschutz bis -20°C.CalanCool® kommt als Frostschutzlösungfür Sprinkleranlagen zum Einsatz und kannim Druckbereichvon 0 bis 16 bar angewendetwerden. Die Korrosionsinhibitoren derFrostschutzlösung schützen alle in Sprinkleranlagen üblich verwendeten Metall-werkstoffe wie Kupfer, Weichlot, Messing,Stahl, Grauguß bzw. Alu-Guß auch bei-Mischinstallation zuverlässig vor Korrosion, Alterung und Inkrustierung. Das In-hibitorsystem des Produktes enthält wederBorax, Nitrit, Phosphat noch Amin.

Seit Juni 2012 ist CalanCool® vom VdS alsFroschutzlösung zugelassen.Der Verband der Sachversicherer e. V.

(VdS) setzt durch sein Errichteranerkennungsverfahren und Bauteilzulassungsverfahren besonders hohe Qualitätsmerkmaleund Standards. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat schon früh erkannt,dass es in der aktiven Schadenverhütungunabdingbar ist, Risiken beherrschbar undversicherbar zu machen und gründete vorrund 100 Jahren die „Sprinklerüberwachungsste1le‘Calanbau ist ein vom VdS-zugelassener Er-richter für Sprinkleranlagen und zählt seitüber 30 Jahren zu den führenden Unter-nehmen auf diesem Gebiet. Seit 2009 istCalanbau auch in Österreich tätig, mit Sitzin Linz.www.calanbau.at

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CALANBAU AUSTRIA

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Die Prüfstelle für Brandschutztechnik 8/201 2 TRVB 150A3

Feuerwehraufzüge - TRVB 150 A(Ausgabe 2012) Ergänzende Bestimmungen zur ÖNORM EN81-72:2003

Somit werden in dieser TRVB die An-forderungen an das Brandverhaltenvon Baustoffen und an den Feuerwi

derstand von Bauteilen nach den europäischen Klassen gestellt. Hierbei handelt essich um Mindestanforderungen.Wir geben Ihnen hier einen kleinen Ein-blick in wesentliche Punkte dieser TRVB:

§2 — SCHUTZZIELEDurch einen Feuerwehraufzug soll eineTransportinöglichkeit für die Einsatzkräfteder Feuerwehr geschaffen werden, welcherauch im Brandfall gefahrlos zu benützenist und mit der einerseits Material- undMannschaftstransporte durchgeführt wer-den können, die andererseits aber auch zurPersonenrettung in Begleitung der Feuer-wehr herangezogen werden kann.

§3 - ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN ANFEUERWEH RAU FZÜGEUnbeschadet der Bestimmungen derÖNORM EN 81-72 gilt:. Der Feuerwehraufzug muß vor Brand-

einwirkung geschützt sein.. Die sichere Begeh- und Benutzbarkeit

der Feuerwehraufzugsanlage einschließlich der brandgeschützten Vorräumemuß im Brandfall durch Rauchfreihaltung oder Rauchverdünnung sichergestellt sein.

. Die Betriebssicherheit der Feuerwehr-aufzugsanlage muß für eine bestimmteMindestdauer sichergestellt sein.

. Die freie Verfügbarkeit des Feuerwehr-aufzuges im Alarmfall für die Einsatz-kräfte der Feuerwehr muß jederzeit gewährleistet sein, eventuelle weitereFremdbenützungsmöglichkeiten sindunbeschadet der Bestimmungen gemäßPunkt „Ad 5.8.7“ während dieser Zeit zuunterbinden. Die Verwendung des Feuerwehraufzuges im Normalfall ist zwargestattet, d.h. wenn kein Brandalarmsignal anliegt, es wird jedoch ausdrücklich

Der Arbeitskreis „Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz“ hat mit der neu vorliegendenTRVB 150 ergänzende Bestimmungen zur ÖNORM EN 81-72:2003 geschaffen. Sie dient der Festlegung zusätzlicher Anforderungen für jene Ausführungs-, Anwendungs- und Betriebsfälle, deren Um-setzung in der zitierten ÖNORM explizit den Mitgliedstaaten der EU überlassen wurden.

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4TRVB 150A Die Prüfstelle für Brandschutztechnik 8/201 2

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darauf hingewiesen, daß sämtliche Manipulationen, die zu einer verzögertenAlarmverfügbarkeit führen können, zuunterlassen sind (z.B. absichtliches Offenhalten bzw. Blockieren der Auf-zugstüren zum Zweck der Beförderungvon Personen und Gütern).

. Kommunikationsmöglichkeiten zwl-schen dein Fahrkorb des Feuerwehraufzuges, der Feuerwehr-Zugangsebeneund dem Triebwerksrauin oder im Falltriebwerksraumloser Aufzüge dem Tableau für den Notbetrieb, müssen auch imBrandfall für die maximal vorgesehene

Dauer der Einsatzbereit-schaft des Feuerwehraufzuges zur Verfügung stehen.. Es muß die Möglichkeitder Selbstbefreiung für im

Fahrkorb eingeschlossene Feuerwehrleuteaus dem Fahrkorh gegeben sein.. Es muß die Rettung (Befreiung) von im

Fahrkorb eingeschlossenen Feuerwehr-leuten von außen möglich sein.

. Die Feuerwehraufzugsanlage muß vorden Einwirkungen von Löschwasser aus-reichend geschützt sein.

§ 4 - ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN ZURÖNORM EN 8 1-72Sofern in dieser TRVB Anforderungen andie Feuerwiderstandsklasse von Bauteilen(z.B. REl 90 bzw. EI 90) in Verbindung mitAnforderungen an Baustoffe der Klasse A2gestellt werden, müssen die für die Tragfähigkeit wesentlichen Bestandteile aus Bau-stoffen der Klasse A2, die sonstigen Bestandteile aus Baustoffen der Klasse Bbestehen; raumabschließende Bauteilemüssen überdies beidseitig mit llaustoffender Klasse A2 dicht abgedeckt sein.Werden Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Decken gestellt, müssen diese auch für eine Brandbeanspruchung von der Oberseite aus klassifiziertwerden. Druckbelüftungsanlagen für dasSicherheitsstiegenhaus, die brandgeschützten Vorräume, den Schacht des Feuerwehraufzuges sowie allfällig den brand-ge s chützten Vorräumen vorgelagerteSchleusen sind als eigene, von anderenLüftungsanlagen unabhängige Anlagenauszuführen, wobei die dafür notwendigenEinrichtungen (Ventilatoren, . . .)‘ mit Aus-nahme von Überströmöffnungen des Feuerwehr-Aufzugsschachtes selbst, außer-halb des Aufzugsschachtes und/oder einesallfällig vorhandenen Triebwerksraumesanzuordnen sind. Der Schacht des Feuer-wehraufzuges benötigt eine eigene Zuluftführung (ein oder mehrere gemeinsameVentilatoren für den Schacht des Feuer-wehraufzuges und das Sicherheitsstiegenhaus sind zulässig). Es istjedenfalls sicher-zustellen, daß ein Überdruck vom Schachtdes Feuerwehraufzuges zu den brandgeschützten Vorräumen vorhanden ist.Die nach den einschlägigen Aufzugsvorschriften erforderliche Lüftungsöffnungdes Schachtes des Feuerwehraufzuges mußentweder bei Inbetriebnahme der Druck-belüftungsanlage geschlossen werden oderist bei der I)imensionierung der l)ruckbelüftungsanlage zu berücksichtigen.Die Verwendung von Aufzugsschächten alsSchacht einer Abströmanlage ist nicht zu-lässig.

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ANWENDUNGSBEREICHDiese TRVB ist für alle neu zu errichtendenFeuerwehraufzüge, unabhängig vom Zeit-punkt der Errichtung des Gebäudes oderdes Aufzugsschachtes, sowie für beste-hende Aufzüge, die zu Feuerwehraufzügengemäß ÖNORM EN 81-72 umgebaut wer-den, anzuwenden.

SICHERHEITSANFORDERUNGEN UND!ODER SCHUTZMASSNAHMENANFORDERUNGEN AN DIE UMGEBUNG/GEBÄUDEDer Zugang zum Feuerwehraufzug in derFeuerwehr-Zugangsebene ist barrierefreigemäß ÖNORM B 1600 bzw. OIB-Richtlinie 4 herzustellen.Jeder Feuerwehraufzug ist in einem eigenen Schacht mit Wänden in REl 90 und A2bzw. EI 90 und A2 zu führen.Sofern mehrere Feuerwehraufzüge neben-einander zur Ausführung gelangen, können sie in einem gemeinsamen Schacht geführt werden. In diesem Fall muß imSchacht lediglich eine durchgehende Ab-trennung (ohne brand-‘schutztechnischeAnforderungen) zwischen den Feuerwehr-aufzügen vorhanden sein (Absturzsicherung im Zuge der Selbstbefreiung oder vonilil Fahrkorb eingeschlossenen Feuerwehr-leuten).Anmerkungen: Sogenannte Panorainaaufzüge ohne geschlossene Schachtuinwehrung sind sowohl innerhalb als auch an derAußenseite des Gebäudes als Feuerwehr-aufzüge jedenfalls nicht zulässig.An der Außenseite des Gebäudes situierte5 ogenannte Panoramaaufzüge mit ge -

schlossener verglaster Schachtumwehrungsind als Feuerwehraufzüge dann zulässig,wenn im Brandfall keine Beeinträchtigungdurch Flamineneinwirkung, gefahrbringende Strahlungswärme und/oder Verrauchung zu erwarten ist; ein entsprechenderNachweis ist im Rahmen eines Brand-schutzkonzeptes zu erbringen.Schachttüren von Feuerwehraufzügensind, sofern im Folgenden nichts anderesbestimmt ist, in E 90 gemäß ÖNORM EN81-58 auszuführen.Im Falle, daß Ladestellen anderer Aufzügein die brandgeschützten Vorräume desFeuerwehraufzuges münden, sind auch dieSchachttüren dieser Aufzüge in E 90 gemäßÖNORM EN 81-58 auszuführen.Der Schacht des Feuerwehraufzuges sowiedes zugehörigen Triebwerksraumes, dieb eide gemeinsam einen Brandabschnittbilden, sind vorn Schutzumfang einer all-fällig vorhandenen Wasserlöschanlageauszunehmen.Der Zugang zu den Schachttüren des Feuerwehraufzuges muß in allen Geschossen

mit:. Sicherheitsanforderungen und/oder

Schutzmaßnahmen. Schutz elektrischer Einrichtungen vor

Wasser0 Rettung von im Fahrkorb eingeschlos

senen Feuerwehrleuten. Triebwerk und zugehörige Einrichtun

gen. Steuerungssysteme. Stromversorgung für Feuerwehrauf

züge. Kennzeichnung. Prüfung

TRVB 150A5

über brandgeschützte Vorräume erfolgen. • Abschlußüberprüfung durch InspektiDie weiteren Paragraphen befassen sich onsstelle

. Revision: alle 2 JahreDer Richtlinie gibt zu den verschiedenenAusführungen von FeuerwehraufzügenBeispiele an.

Sie wollen sich im Detailinformieren, dann bestellenSie unter:www.bundesfeuerwehrverband.at/shop die TRVB 1 50 Azum Preis von Euro 8,- in derHardcopy-Version.

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Information der Prüfstelle fürBrandschutztechnik

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Seit über 2 Jahren finden Sie die Zeitschrift „Die Prüfstelle“ der Prüfstelle für Brandschutztechnik des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GmbH als Heft im Heft in der Zeitschrift „Die Österreichische Feuerwehr‘

Wir haben uns bemüht, für Sie interessante Themen zu behandeln, die Ihnen nicht nur unsere Leistungen zeigensollten, sondern vielleicht auch Hilfe bei brandschutztechnischen Fragen waren.

Mit der Ausgabe 1/2013 gibt es eine Änderung: Die Zeitschrift „Die Prüfstelle“ erscheint nicht mehr als Beilage zurZeitschrift „Die Österreichische Feuerwehr‘ sondern als Online Ausgabe aufunserer Webpage www.prüfstelle.at.

Wir wollen damit der verstärkten Verbreitung von Tablets, Smartphones etc. Rechnung tragen und uns dem allgemeinen Trend der Printbranche anschließen, Zeitschriften nur mehr online zu publizieren.

Weiters sind wir damit flexibler und unabhängig von Druckterminen und haben auch die Möglichkeit, allfälligeDrucidehler leicht zu korrigieren.

Für Sie als Abonnenten bzw. Bezieher der Zeitschrift „Die Österreichische Feuerwehr“ ändert sich nicht viel: Sieerhalten zukünftig am Erscheinungstag der Online-Ausgabe „Die Prüfstelle“ eine Informationsmail mit einem Link,mit Hilfe dessen Sie direkt unsere Zeitung ansehen, lesen oder herunterladen können.

Weiters wird es auf unserer Webpage eine einfache Möglichkeit geben, in diesen E-Mail-Verteiler aufgenommenzu werden. Für Anregungen und Fragen an unsere Redaktion schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: [email protected]

Für die Zukunft planen wir eine App für iPad und Android, mit der Sie alle bisher erschienenen und zukünftigeAusgaben herunterladen können.

Es wird natürlich auch für unsere Partner weiterhin die Möglichkeit geben, Ihre Produkte und Leistungen in Formvon Inseraten zu präsentieren, zukünftig aufgrund des Webauftrittes mit einem wesentlich größeren Zielpublikumals bisher.

Abschließend hoffe ich, dass wir mit dieser Änderung noch besser und schneller informieren können:Bleiben Sie uns treu: wir haben noch viel Interessantes für Sie „in petto“!

Der Geschäftsführer

Dipl-Ing. Wilfried Pausa

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