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Die Psyche stärken Wie Betriebe psychischen Belastungen am Arbeitsplatz vorbeugen und ein gutes Umfeld kultivieren können. Das Magazin für Führungskräfte Ausgabe 1/2018 VERKEHRSSICHERHEIT So können Risiken auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden 11 KOMMMITMENSCH Warum Führungskräfte gute Vorbilder sein müssen 18 ARBEITSSCHUTZ Dokumentation macht Arbeits- schutz transparent 8

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Die Psyche stärken

Wie Betriebe psychischen

Belastungen am Arbeitsplatz

vorbeugen und ein gutes Umfeld

kultivieren können.

Das Magazin für Führungskräfte Ausgabe 1/2018

VERKEHRSSICHERHEIT

So können Risiken auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden 11

KOMMMITMENSCH

Warum Führungskräfte gute Vorbilder sein müssen 18

ARBEITSSCHUTZ

Dokumentation macht Arbeits - schutz transparent 8

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L E X I KO N

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R ECH T L I CH E U P DAT ES

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W I E D E R L AU F E N L E R N E N

I M R O B OT E R A N ZU G

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B U N D ESW E I T E

F Ö R D E R U N G F Ü R

B E T R I E B L I CH E I N K LU SI O N

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E M P F O H L E N ZU M . . .

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I M B L I CK

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AU F D E N P U N K T

G E B R ACH T

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M A H L Z E I T!

H AU SM E I ST E R I N CO N N Y

KO M M E N T I E RT

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G E F Ä H R D U N G S - B E U R T E I L U N G

Ergebnis, Nachweis,

Maßnahme: wie eine gute

Dokumentation gelingt

8

INH A LT

– machen Sie Sicherheit und Gesundheit zu Ihrem Tagesordnungspunkt Nummer eins.

Schon mal in Eile gewesen und auf einer

Treppe gestolpert? Dann haben Sie bereits

am eigenen Leib erfahren, welch handfeste

Konsequenzen psychische Belastungen –

hier Zeitdruck – haben können. Sie selbst

mögen das Ereignis als „menschliches

Versagen“ angesehen oder schlicht als

„eigene Tolpatschigkeit“ verniedlicht haben.

Aus Sicht von Sicherheit und Gesundheit bei

der Arbeit lohnt es sich aber, die Ursachen

für solche Missgeschicke zu hinterfragen.

Vielleicht war tatsächlich nur eine Stufe

defekt und das Thema ist damit erledigt.

Vielleicht zeigt eine Analyse aber auch, dass

Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen es

permanent mit einer hohen Arbeitsintensität

zu tun haben. Dass Multitasking, mangelnde

Pausen und lange Arbeitszeiten das Risiko

für Unfälle und Erkrankungen steigen lassen,

ist wissenschaftlich belegt. Hinzu kommen

die Belastungen in der Freizeit wie stunden-

langes Surfen im Internet oder Fernsehen

und der daraus resultierende Schlafmangel.

Gerade vor diesem Hintergrund sollte die Ge-

fährdungsbeurteilung psychischer Belastun-

gen ganz oben auf der Tagesordnung in Ihrem

Unternehmen stehen. Der Aufwand lohnt

sich. Wer psychische Belastungen im Job

systematisch angeht, darf mit zufriedeneren

und gesünderen Beschäftigten rechnen.

Welche Hilfen Unfallkassen und Betriebs-

genossenschaften Führungskräften zur

Verfügung stellen, lesen Sie in unserer

-Titelgeschichte ab Seite 4.

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V E R K E H R S - S I C H E R H E I T

Sicher zur Arbeit – sicher

nach Hause – Wege-

unfälle vermeiden

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I M P R E S S U M, 1. Jahrgang, Bezugsentgelt der Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten // Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.

(DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Tel. +49 30 288763-800, www.dguv.de // Leserservice: topeins.dguv.de, E-Mail-Adresse: redaktion@topeins.

dguv.de // Verlag: CW Haarfeld GmbH, Robert-Bosch-Str. 6, 50354 Hürth, www.cwh.de // Chefredaktion: Stefan Boltz (verantwortlich), Kathrin

Baltscheit (Stellvertretung), DGUV // Redaktion: Kai Stiehl (Redaktionsleiter), Markus Fischer, Monika Geisler, Lena Markmann, Manuela Müller //

Druck: Print- und Medienproduktion Hamburg GmbH, Moorfleeter Deich 312 a, 22113 Hamburg // Grafisches Konzept: CW Haarfeld GmbH // Titel-

bild dieser Ausgabe: Thinkstock/Orla // Stand dieser Ausgabe: 17.01.2017 // Die nächste Ausgabe erscheint am 06.04.2018

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Q ualitätsmanagement-

systeme schon jetzt

auf die neue ISO-

Norm 9001:2015 umzu stellen

lohnt sich. Mitte September

2018 endet die dreijährige

Übergangsfrist zur Umstellung auf die neue

ISO-Norm. Unternehmen, die ihr Qualitäts-

managementsystem (QM) bis zum 14.09.2018

nicht an die geänderte Norm angepasst haben,

verlieren ihr Zertifikat. Auch eine während der

Übergangszeit erfolgte Rezertifizierung nach

der vorherigen Version verliert dann ihre Gül-

tigkeit. Zu den wesentlichen Änderungen der

Norm zählt die gestärkte Verantwortung der

Führungskräfte für die QM-Prozesse. Zudem

muss das QM in die strategische Ausrichtung

des Unternehmens eingebunden sein. Beson-

derer Vorteil: Die neue Norm bietet Unterneh-

men an vielen Stellen mehr Flexibilität bei

der Umsetzung des QM-Systems als bisher.

Führungskräfte beziehungsweise QM-Verant-

wortliche sollten daher die Chance nutzen, ihr

Qualitätsmanagement schon vor Ablauf der

Übergangsfrist anzupassen.

dguv.de > Webcode d8098

W arum tödliche Arbeitsunfälle wieder

zunehmen. Die Zahl der tödlichen

Arbeitsunfälle ist im ersten Halbjahr

2017 erstmals wieder gestiegen. Das geht aus

den vorläufigen Zahlen der Deutschen Gesetz-

lichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin

hervor. Danach verloren in den ersten sechs

Monaten des vergangenen Jahres 223 Men-

schen durch einen Arbeitsunfall das Leben.

Im ersten Halbjahr 2016 waren es 198. Die Zahl

der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ging im

Vergleich zur ersten Jahreshälfte 2016 dagegen

um 1.566 auf 433.037 Unfälle leicht zurück. Der

Grund für die Trendumkehr bei den tödlichen

Arbeitsunfällen lässt sich laut DGUV keinem

klaren Schwerpunkt zuordnen. Um die Arbeits-

sicherheit und Unfallprävention weiter zu ver-

bessern und das Ziel einer Welt ohne schwere

oder tödliche Arbeitsunfälle zu erreichen,

müsse daher die Kultur der Prävention in den

Fokus rücken. Mit der neuen DGUV-Kampagne

kommmitmensch sollen so Sicherheit und Ge-

sundheit zu übergeordneten

Werten und zum Gegenstand

allen wirtschaftlichen und

privaten Handelns etabliert

werden.

kommmitmensch.de

Bloße Gesundheitsgefährdung ist für die Mitbestimmung des

Betriebsrats ausreichend. Durch ein Grundsatzurteil des Bun-

desarbeitsgerichts (BAG) wurden die vorübergehend durch ein

anderes BAG-Urteil beschränkten Rechte des Betriebsrats beim Ge-

sundheitsschutz deutlich gestärkt. Seit Vorliegen des aktuellen Urteils

(Aktenzeichen 1 ABR 25/15) ist es nicht mehr erforderlich, eine konkrete

Gesundheitsgefahr im Betrieb nachzuweisen, um tätig zu werden. Die

bloße Gefährdung reicht nunmehr aus. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist das durchaus

vorteilhaft: Für die Stärkung der Präventionskultur im Unternehmen ist die Beteiligung der Mit-

arbeiterinnen und Mitarbeiter förderlich.

bundesarbeitsgericht.de > 1 ABR 25/15

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Psyche

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Es geht den einzelnen Beschäftigten nicht anders als dem Unternehmen: Der Alltag ist ein

Ringen um die Balance zwischen Stressoren und Ressourcen. Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz kann diese Balance systematisch und schrittweise

herstellen. Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ist sie Pflicht, für Führungskräfte

eine besondere Herausforderung – aber eine, die sich auszahlt.

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KopfsacheBei einer positiv

erlebten Unter-

nehmenskultur fehlte

nur jeder Sechste im

Betrieb.

ten und deren Wirksamkeit zu prüfen. Der Tatsache,

dass psychische Belastungen – gern fälschlich als

Stress bezeichnet – dazugehören, wurde mit der

Novellierung des Gesetzes vor vier Jahren Nachdruck

verliehen. Trotzdem kann nicht einmal die Hälfte der

deutschen Betriebe laut Betriebsbefragung 2015 der

Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie eine

Gefährdungsbeurteilung vorweisen. Und noch weniger

haben dabei die psychischen Faktoren berücksichtigt.

ZWEITES MISSVERSTÄNDNIS:Es geht um die Prävention von psychischen ErkrankungenStress = Burnout. Auf diese einfache Formel wurde

das Thema psychische Belastungen in den vergan‑

genen Jahren oft verengt. Es stimmt zwar, dass es

Arbeitsbedingungen gibt, die psychische Störungen

hervorrufen können. Aber nicht jede psychische

Erkrankung hat deswegen ihre Ursache am Arbeits‑

platz. Umgekehrt können psychische Belastungen sich

auch auf andere Weise äußern als durch Depressionen

oder Suchterkrankungen. Rückenschmerzen oder

Verdauungsbeschwerden sind klassische Beispiele

für psychosomatische Erkrankungen, deren Ursache

chronischer Stress sein kann. Erkrankt ein Mitarbeiter

an einer Angststörung, sagt das also nicht unbedingt

etwas über Stress bei der Arbeit aus. Umgekehrt ist es

für die Führungskraft kein Anlass zur Zufriedenheit,

wenn die Belegschaft zwar frei von Depressionen ist,

die Arbeitsunfähigkeitstage wegen Rückenschmerzen

aber durch die Decke gehen.

DRITTES MISSVERSTÄNDNIS:Stress kann man nicht messen„Ein Stresspegel‑Messgerät wäre was Schönes, aber

anders als bei Lärm oder Gefahrstoffen gibt es für

psychische Belastungen kein so einfaches Messgerät“,

sagt Professor Dirk Windemuth vom Institut für Arbeit

und Gesundheit der DGUV. „Das heißt aber nicht, dass

man Stress nicht messen kann.“ Mitarbeiterbefragun-

gen, strukturierte Gespräche und Organisationsanaly-

sen seien wissenschaftlich gesicherte Instrumente, um

Risiken auf die Spur zu kommen – und sollten daher

Bestandteil einer GBU Psyche sein. „Mitunter fördern

solche Untersuchungen nicht nur Stressoren zu Tage,

sondern auch ineffiziente Prozesse und unnötige >

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BestandsaufnahmeGefühlt hat die psychische Belastung in den letzten

Jahren zugenommen: So gab beim Fehlzeitenreport

2016 des wissenschaftlichen Instituts der AOK jede

vierte der befragten Personen an, dass sie ihre Unter-

nehmenskultur als schlecht bewerte und mit der ei-

genen Gesundheit unzufrieden sei. Bei einer schlecht

bewerteten Unternehmenskultur fehlte 2016 nahezu

jeder Dritte mehr als zwei Wochen im Betrieb. Studien

wie die „Wissenschaftliche Standortbestimmung“ der

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

(BAuA) stellen zudem Zusammenhänge her zwischen

belastenden Arbeitsbedingungen und Muskel-Skelett-

oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie geminderter

Leistungsfähigkeit. Handlungsdruck besteht also.

Doch wo ansetzen und wie?

Psychischen Belastungen auf der SpurEin Instrument, das sich für die Suche nach den Ur-

sachen anbietet, ist die Gefährdungsbeurteilung psy-

chischer Belastungen (GBU Psyche). Laut DIN EN ISO

10075-1 ist psychische Belastung „die Gesamtheit aller

erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Men-

schen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“.

Klar ist, wer arbeitet, hat zwei „Welten“, die Einfluss

auf die Psyche nehmen: die berufliche und die private.

Und in beiden Welten sind Ressourcen und Stressoren

zu finden. Für die Psyche ist wichtig, dass die Balance

stimmt. Nur dann ist eine Arbeitskraft voll einsatz-

fähig. Im Privatleben können Beschäftigte selbst für

die richtige Balance sorgen. Am Arbeitsplatz sind die

Führungskräfte gefordert.

Wer das Thema psychische Belastungen im Betrieb angeht, räumt am besten drei weit verbreitete Missverständnisse aus dem Weg:

ERSTES MISSVERSTÄNDNIS:Stress ist PrivatsacheBereits seit 1996 verlangt das Arbeitsschutzgesetz,

Gefährdungen von Beschäftigten systematisch zu

ermitteln, zu bewerten, Schutzmaßnahmen einzulei-

stärken

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Mehr Informationen

Handlungshilfen und „Stimmen

aus der Praxis“ des Arbeitspro‑

gramms Psyche:

gda-psyche.de > Handlungs-hilfen > Stimmen aus der Praxis

Informationen der Deutschen

Gesetzlichen Unfallversicherung

finden sich unter

dguv.de > Prävention > Themen A–Z > Psychische Belastung

Die Bundesanstalt für Arbeits‑

schutz und Arbeitsmedizin fasst

Studien und Reports unter dem

Schwerpunkt „Psychische Belas‑

tung“ auf der Website zusammen:

baua.de

Zur Rolle der Arbeitsbedingun‑

gen für die Gesundheit gibt es

verschiedene Informationen der

Initiative Gesundheit und Arbeit

(iga) unter:

iga-info.de

Bürokratie. Als Führungskraft erfährt man

so manchmal mehr über seinen Betrieb als

auf andere Weise“, so der Psychologe.

Ein Beispiel aus der PraxisAndreas Bosse hat mit der GBU Psyche

bereits Erfahrungen gesammelt. Der

geschäftsführende Gesellschafter der Ihr

Landbäcker GmbH und Geschäftsführer

der Stendaler Landbäckerei ist das Thema

nach Art eines Familienunternehmens

angegangen: „Ein Schritt nach dem

anderen. Wir haben nebenbei auch noch

ein bisschen Brot zu backen.“ Bosse hat

Erfahrungen und Ressourcen aus dem

Arbeitsschutz genutzt – und er hat sich bei

der Gefährdungsbeurteilung von seiner

Berufsgenossenschaft unterstützen lassen.

Um welche psychischen Belastungen es in

seinem Betrieb geht, hat er systematisch

analysiert: mit einer unternehmensweiten,

anonymen Mitarbeiterbefragung, einer von

Arbeitswissenschaftlern durchgeführten

Studie der anfallenden Belastungen sowie

einer Analyse der Krankenstandparameter

durch eine Krankenkasse.

Hinschauen und HandelnVor allem aber setzt Bosse auf den struk‑

turierten Austausch in seinen Teams: „Die

Vorgesetzten bemerken früh, dass jemand

seine Arbeit nur noch zu 20 oder 30 Pro‑

zent schafft. Jemand leidet – an was auch

immer – und die Leistung fällt ab. Das

schwächt das ganze Team, die anderen

müssen einspringen, die Stimmung kippt.

Das sind genug Anlässe zum Handeln.“

Das Management der Großbäckerei mit

600 Beschäftigten weiß, worauf es zu ach-

ten hat: In den Filialen steht der Kontakt

zum Kunden im Mittelpunkt des Handelns.

Das ist zugleich der größte Stressfaktor.

Bosse: „Immer freundlich und flexibel zu

sein gelingt nur, wenn es den Mitarbeite-

rinnen und Mitarbeitern gut geht und sie

sich im Team und von der Führung gut

unterstützt fühlen.“ Dazu zählen regelmä-

ßige Schulungen und Befragungen sowie

Angebote des Betrieblichen Gesundheits-

managements – alles Aktivitäten, die in

die GBU Psyche einfließen.

Geringe FluktuationDie Vorgesetzten führen Teams aus 4 bis

20 Beschäftigten. Sie sind für den Umgang

mit psychischen Belastungen qualifiziert:

Konflikte oder organisatorische Probleme

werden offen angesprochen, Maßnahmen

direkt im Team diskutiert. Die Führungs-

kräfte haben ausreichend Handlungsspiel-

raum, Abläufe zu gestalten, Arbeitszeiten

und Urlaube im Team zu planen und

jemanden, der aus privaten Gründen

weniger arbeiten kann, zu entlasten. Diese

Art des Umgangs tut allen Beteiligten

gut – und fördert die Gesundheit. Für die

Landbäckerei zahlt sich das unter ande-

rem in einer geringen Fluktuation und

niedrigem Krankenstand aus.

„Urkunden für 35 oder 40 Jahre

Betriebszugehörigkeit schrei-

be ich fast jeden Monat“,

berichtet Bosse. Dabei ist

er sich bewusst, dass die

GBU Psyche ein Prozess

ist, den er mit seinem

Team ständig fortsetzt –

damit die Balance erhalten

bleibt.

AUTORIN: Miriam Becker

>

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Prozessschritte bei der

Gefährdungsbeurteilung

Schritt 1

Festlegen von Tätigkeiten/ Bereichen

Schritt 2

Ermittlung der psychischen

Belastung der Arbeit

Schritt 3

Beurteilung der psychischen

Belastung der Arbeit

Schritt 4

Entwicklung und Umsetzung von

Maßnahmen

Schritt 5

Wirksamkeits- kontrolle

Schritt 6

Aktualisierung/ Fortschreibung

Schritt 7

Dokumentation

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Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zuständig?Die Verantwortung liegt beim Arbeit‑

gebenden, dem Unternehmer oder der

Unternehmerin. In den meisten Betrieben

bringen die Fachkraft für Arbeitssicher‑

heit, Betriebsärztlicher Dienst, Personal‑

und Betriebsräte, Personalabteilungen

und Verantwortliche für das Betriebliche

Gesundheitsmanagement den Prozess ins

Rollen – oft ein erweiterter Kreis des Ar‑

beitsschutzausschusses. Je nach Betriebs‑

größe sind das auch externe Kräfte.

Wie fängt man an?Den Anstoß muss die Leitung geben. Bei der

Gefährdungsbeurteilung Psyche einge‑

spielte Abläufe, Kommunikationswege und

Arbeitsgruppen zu nutzen, ist die halbe

Miete. Eine externe Beratung in Sachen

Arbeitspsychologie kann zu Beginn hilfreich

sein, um Begrifflichkeiten zu klären und

das passende Vorgehen festzulegen. Die

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstra‑

tegie schlägt unterschiedliche Wege für

die Bestandsaufnahme vor: Mitarbeiter‑

befragung, moderierte Besprechung oder

Beobachtungsverfahren. Die oben genann‑

ten Akteurinnen und Akteure legen das

Verfahren für ihren Betrieb fest.

Wie kommt man zu Maßnahmen?Auch da gibt es mehrere Wege. Einige

lassen eine Gruppe Maßnahmen „vorden‑

ken“ und „absegnen“. Andere beziehen

Beschäftigte stark mit ein. Insbesondere

in kleinen Betrieben und Verwaltungen

empfiehlt es sich, direkt mit moderier‑

ten Besprechungsverfahren wie dem

DGUV Ideen‑Treffen zu beginnen.

Auch wenn Beteiligung zunächst

aufwendig erscheint, birgt sie große

Vorteile: Zum einen nutzt sie das

gesamte Wissen der Organisation, zum

anderen sorgt sie für Unterstützung bei

der Umsetzung. Einmal angestoßen, fügt

sich die Gefährdungsbeurteilung Psyche

als ständiger Verbesserungsprozess in die

bestehende Organisation ein.

Was sind Fallstricke?Zum einen die Begrifflichkeiten. Gefähr-

dungsbeurteilung Psyche ist wie eine

Blackbox, angefüllt mit Unsicherheit.

Diese Ängste werden durch Begriffe

abgebaut, die eher beschreiben, worum

es geht: um die gemeinsamen Aufgaben,

Teamarbeit, Ideen, aber auch Konflikte.

Ein anderer Fallstrick ist, die Erwartungen

der Beschäftigten nicht zu erfüllen, dass

mit ihren Antworten aus Befragungen oder

Ideen aus Workshops konstruktiv und fair

umgegangen wird. Also wenn Befragungs-

ergebnisse folgenlos bleiben, Maßnahmen

nicht umgesetzt werden und seitens der

Leitung kein echtes Interesse besteht.

Welche Rolle spielen die Führungskräfte?

Die entscheidende, denn die Führungskul-

tur hat einen extrem hohen Einfluss auf

die psychische Gesundheit von Beleg-

schaften. Eine Gefährdungsbeurteilung

Psyche macht aber niemand im Allein-

gang. Vielmehr geht es um einen Prozess,

der die gesamte Organisation betrifft. Für

betriebliche Vorgesetzte ist die Beurteilung

der psychischen Belastung eine Hemm-

schwelle. Auf der einen Seite verantworten

sie den Prozess in ihrem Bereich, auf der

anderen ist ihr Führungsstil selbst Gegen-

stand der Beurteilung. Deshalb werden

Ergebnisse von Befragungen und Work-

shops zuerst mit den Führungskräften

besprochen und dann mit den Teams. Hier

muss der Prozess sensibel und trotzdem

konsequent begleitet werden. Auch bei

der Umsetzung dürfen Vorgesetzte nicht

alleingelassen werden. Die Schulung von

Führungskräften, regelmäßiges Feedback

zu ihrem Verhalten, ausreichende Ressour-

cen – das sind Faktoren, um gute Führung

zu ermöglichen.

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Roland Portuné, Fragen an

Leiter des Sachgebietes „Psyche und Gesundheit in der

Arbeitswelt“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

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D O K U M E N TAT I O N

Viele kleine und mittlere Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen sorgen für die

Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten. Wer Maßnahmen jedoch nicht doku-

mentiert, steht mit leeren Händen da, wenn eine Aufsichtsperson nach Dokumenten zur Gefährdungsbeurteilung fragt – sei es bei einem Beratungsgespräch oder nach einem

Unfall. Die Befreiung von der Dokumentationspflicht für Betriebe mit zehn oder weniger

Beschäftigten gilt schon lange nicht mehr.

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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)Die ArbStättV soll die Sicherheit und den

Schutz der Gesundheit von Beschäftigten

an ihren Arbeitsplätzen gewährleisten. Sie

enthält konkrete Vorgaben, wie Arbeitsstät-

ten dazu eingerichtet und betrieben werden

müssen. Gesundheitsgefährdungen – auch

bei der Arbeit an Bildschirmgeräten – sind

abzustellen oder zu vermindern. Unterneh-

men beziehungsweise den sie vertreten-

den Führungskräften erlegt sie mehrere

Pflichten auf. Unter anderem müssen sie

mit einer Gefährdungsbeurteilung ermit-

teln und dokumentieren, ob das Personal

bei seiner Tätigkeit Unfallgefahren und

Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt ist

oder sein könnte. Bei der Beurteilung sollen

Präventionsexpertinnen und - experten

wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit und

der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin

hinzugezogen werden. Vorgesetzte sind

zudem verpflichtet, Beschäftigte vor

Aufnahme oder Änderungen ihrer Tätigkeit

und anschließend regelmäßig, mindestens

einmal im Jahr, zu unterweisen und dies zu

dokumentieren.

Für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeits‑

platz ist verantwortlich, wer ein Unternehmen

oder eine öffentliche Einrichtung führt oder aber

gegenüber anderen Beschäftigten weisungsbe-

fugt ist. Die Gefährdungsbeurteilung ist das Werkzeug,

um die Bedingungen des Arbeitsalltags zu erfassen,

die Dokumentation, um sie festzuhalten. So fordert es

das Arbeitsschutzgesetz § 6 (1). Die Sätze 3 und 4, die

sogenannte Kleinbetriebsklausel, gelten bereits seit

Oktober 2013 nicht mehr. Sie hatten die meisten Be-

triebe in Deutschland von der Dokumentationspflicht

freigestellt.

Transparenz und RechtssicherheitDie Dokumentation macht Arbeitsschutz transparent –

nach innen für die eigenen Beschäftigten, nach außen

für Behörden und Versicherer. Zugleich bietet sie

Rechtssicherheit. Wie ausführlich die Dokumentation

ausfällt, hängt von der Art des Betriebes und dem

Gefährdungspotenzial ab. Vorlagen und Handlungsan‑

leitungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkas‑

sen sowie beratende Aufsichtspersonen helfen weiter.

Ebenso unterstützen freiberufliche oder überbetrieb‑

liche Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betrieb‑

särztinnen und Betriebsärzte bei der Dokumentation

zur Gefährdungsbeurteilung.

Den Inhalt der Dokumentation zur Gefährdungsbeur‑

teilung umreißt das Arbeitsschutzgesetz: Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen des Arbeitsschutzes Nachweis der Wirksamkeitskontrolle

Freie Wahl der FormDie Form der Dokumentation ist frei wählbar. Eine Rei‑

he von Unterlagen können einfließen: Berichte über

Begehungen und Messungen, Betriebsanweisungen,

Unterweisungsmaterialien und Prüfnachweise. Eine

allgemeine Aufbewahrungspflicht nach dem Arbeits‑

schutzgesetz gibt es nicht. Doch mit Blick auf Unfälle

oder Erkrankungen ist es sinnvoll, beweissichernde

Unterlagen aufzubewahren. Die Betriebssicherheits‑

verordnung macht genauere Vorgaben bei prüfpflich‑

tigen Arbeitsmitteln. Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

ist die Gefahrstoffverordnung zuständig.

AUTORIN: Miriam Becker

LEXIKON

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Tipp

Weitere Informationen und Vorlagen für die Doku-

mentation bieten die zuständigen Berufsgenossen-

schaften beziehungsweise Unfallkassen an.

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Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind die hier vorge-

stellten Publikationen über die Datenbank der DGUV zu beziehen:

dguv.de/publikationen. Die Suche nach Stichwörtern oder Bestell-

nummern garantiert leichtes Auffinden.

N E U

Zum 01.01.2018 wurde das Mutterschutzgesetz (MuSchG) geändert. Die Verordnung zum Ar‑

beitsschutz für werdende Mütter ist künftig in

das MuSchG integriert, zudem gilt das Gesetz

für einen erweiterten Personenkreis.

gesetze-im-internet.de > MuSchG

Das „Budget für Arbeit“ tritt im Rahmen der

zweiten Stufe des Bundesteilhabegesetzes in

Kraft (siehe ausführlichen Bericht ab Seite 16).

Die DGUV Information 204‑006 ersetzt die

Information BGI/GUV‑I 503 2017. Die Anleitung zur Ersten Hilfe ist im November 2017 erschie‑

nen und seit Januar 2018 als DIN‑A5‑Broschüre

bestellbar. Sie wird mit jeweils einem Plakat

„Erste Hilfe“ geliefert (DGUV Information

204‑003).

Der DGUV Grundsatz 309‑013 zu den „Anforde-

rungen an Fachkundige für die Durchführung

der Gefährdungsbeurteilung“ ist seit Oktober

2017 verfügbar. Der Grundsatz regelt auch die

Anforderungen an die Fachkenntnisse für die

„Messung bei Vibrationsexposition nach § 5

der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzver-

ordnung“.

Die DGUV Information 213‑584 „Verfahren zur

Bestimmung von Kohlenstoffmonoxid“ ist im

Oktober 2017 erschienen. Sie listet zwei von

den Unfallversicherungsträgern anerkannte

Messverfahren.

Z U R Ü C K G E Z O G E N

Die DGUV Information 208‑025 „Damit Sie

nicht ins Stolpern kommen“ wird aufgrund

der veralteten Inhalte ersatzlos zurückgezogen.

Der Inhalt ist in aktualisierter Form Bestandteil

einiger Schriften des DGUV Vorschriften‑ und

Regelwerks.

Die DGUV Information 208‑013 „Merkblatt für

Seilleitern“ wird aufgrund veralteter Inhalte

vollständig zurückgezogen. Seilleitern mit Ab‑

standhalter sind nach heutiger Erkenntnis als

Fluchtweg an Gebäuden ungeeignet.

A K T U A L I S I E R T

Die Inhalte der DGUV Regeln 107‑002 und

DGUV Regel 107‑003 „Desinfektionsarbeiten

im Gesundheitsdienst“ sind obsolet. Die aktu‑

alisierten Inhalte flossen in die DGUV Informa‑

tion 207‑206 „Prävention chemischer Risiken

beim Umgang mit Desinfektionsmitteln im

Gesundheitswesen“ ein.

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Regeln, Vorschriften,

Informationen Grundsätze&

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Sicher & gesund

zur Arbeit

Jahr für Jahr haben mehr als 100.000 Beschäftigte auf dem Weg zur Arbeit

einen Unfall. Lange Fehlzeiten und Produktivitätsverlust sind die Folge. Dass

die vermeintliche Privatangelegenheit Verkehrs sicherheit Führungskräfte

etwas angeht und wie sie diese Aufgabe gestalten können, lesen Sie hier.

V E R K E H R SSI CH E R H E I T

Tag für Tag wälzen sich zur Rushhour morgens

und abends Blechlawinen durch die Innen‑

städte und über die Autobahnen. Mittendrin:

Menschen, die sich über den Verkehr ärgern

und die gestresst sind. Da passiert es schnell, dass

Pendlerinnen und Pendler unaufmerksam sind oder

Situationen falsch einschätzen. Andere sind kurz nach

dem Aufstehen oder nach einem langen Arbeitstag

müde und fallen in einen Sekundenschlaf. Und schon

kommt es zum Unfall. Wie häufig Unfälle auf dem Weg

zur Arbeit sind, zeigt etwa eine Umfrage der gesetz-

lichen Unfallversicherung unter 16- bis 25-Jährigen:

17 Prozent hatten schon einmal einen Wegeunfall,

31 Prozent waren bereits in einer gefährlichen Situa-

tion und 37 Prozent sind unkonzentriert oder abge-

lenkt – zum Beispiel durch das Smartphone.

Gefährdungsbeurteilung „In welchem Maße eine Gefährdung besteht, hängt

unter anderem von Arbeitsabläufen, Arbeitszeiten

und deren Zusammenwirken sowie von psychischen

Belastungen bei der Arbeit ab“, erklärt Dr. Sven Timm,

Stabsbereich Prävention der DGUV. Arbeitgeberinnen

und Arbeitgeber sind verpflichtet, das in einer Gefähr-

dungsbeurteilung zu evaluieren. Viele individuelle

Faktoren spielen eine Rolle, unter anderem die Länge

des Weges, die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges und

das Fahrverhalten.

Um die Beurteilung zu erleichtern, haben der Deut-

sche Verkehrssicherheitsrat (DVR), die DGUV und die

Friedrich-Schiller-Universität Jena das Online-Tool

GUROM entwickelt. Auf gurom.de erhalten Betriebe

Unterstützung bei der Durchführung von Gefähr-

dungsbeurteilungen im Bereich Mobilität. Arbeitneh-

mende können ihre jeweiligen Risiken einschätzen

lassen und erhalten direkt Vorschläge für passende

Präventionsmaßnahmen.

Fahrtrainings lehren defensives FahrenFahrtrainings können Angestellten anschaulich vermit-

teln, wie sie Gefahren frühzeitig erkennen, vermeiden

Gefahrenpotenzial Smartphone

Eine forsa-

Umfrage unter

16- bis 25-Jährigen

ergab, dass 37 Prozent

beim Autofahren

abgelenkt sind,

etwa durch das

Smartphone.

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111/2018

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Page 12: Die Psyche stärken - topeins.dguv.de · Kopfsache Bei einer positiv erlebten Unter- nehmenskultur fehlte nur jeder Sechste im Betrieb. ten und deren Wirksamkeit zu prüfen. Der Tatsache,

und im Notfall bewältigen. Einige Unternehmen

integrieren zum Beispiel die Eco Safety Trainings des

DVR (www.ecosafetytraining.de) in ihre Präventions‑

angebote. Darin wird vor allem das defensive Fahren

vermittelt. „Defensives Fahren bedeutet, im Stra‑

ßenverkehr zu agieren, anstatt zu reagieren, voraus‑

schauend und gleichmäßig zu fahren, Abstände zu

vergrößern und den Schwung auszunutzen“, erklärt

Kay Schulte, Referatsleiter Unfallprävention – Wege

und Dienstwege beim DVR. Auf diese Weise ließen

sich Geschwindigkeitsschwankungen und die Fehler

anderer intelligent ausgleichen. „Langzeitstudien in

Unternehmen haben gezeigt, dass solche Trainings

Haftpflicht‑ und Vollkaskoschäden, Fahrfehler sowie

den Kraftstoffverbrauch deutlich senken können“, so

Schulte. Von den Unfallversicherungsträgern aner‑

kannte Anbieter von Fahrtrainings finden sich auf:

dvr.de/Programme, Trainings, Kampagnen

Sicher mit dem Fahrrad unterwegsStatistiken der DGUV zufolge gab es im Jahr 2016 mehr

als 22.000 meldepflichtige Wegeunfälle mit Fahrrä-

dern. „Auf Fahrrädern, Kleinkrafträdern und Mofas

sind 2016 mehr Menschen ums Leben gekommen als

im Vorjahr“, sagt Timm. Die Unfallkassen, Berufsge-

nossenschaften und der DVR haben deswegen das

Seminar „Sicherheit für den Radverkehr“ entwickelt.

Expertinnen und Experten des DVR vermitteln dabei

in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen, wie

sich Gefährdungen mit dem Rad vermeiden lassen.

Unternehmen können mit dem DVR auch die genauen

Schulungsinhalte abstimmen, die Anmeldung finden

Sie hier:

dvr.de/praevention/seminare/radverkehr

Beschäftigte in technische Hilfsmittel einweisen

Auch technische Hilfsmittel können dazu beitragen,

Unfälle zu vermeiden und Unfallfolgen zu mindern.

V E R K E H R SSI CH E R H E I T

>

Gesamt

116.746

Pkw

59.755

Motorisiertes Zweirad

7.914

Sonstige

19.526

Lkw

2.966

Übrige Landfahrzeuge

2.439

Schienenverkehr

278

Bus

902

Die Zahlen der DGUV zu meldepflichtigen Wegeunfällen

zeigen, dass in mehr als jeden zweiten ein Pkw involviert

ist. Fast jeder fünfte Unfall geschieht mit Beteiligung

eines Fahrrads. Unfälle mit Zug, U-Bahn und Straßen-

bahn wiederum sind extrem selten, sie machen nur

0,2 Prozent der Wegeunfälle aus.

Arbeits-, Dienstwege- und Wege- unfälle im Straßenverkehr nach Art der Verkehrsbeteiligung, 2016

12 1/2018

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Fahrerassistenzsysteme zum Beispiel greifen korrigie‑

rend ein, wenn der Abstand zum vorderen Fahrzeug zu

gering wird. „Doch häufig ist Fahrerinnen und Fahrern

die Sinnhaftigkeit und Arbeitsweise der Systeme

nicht bekannt. Sie sind dann manchmal überfordert

oder schalten die Fahrerassistenzsysteme sogar aus,

weil sie nicht zu ihrer gewohnten Fahrweise passen“,

berichtet Kay Schulte. „Verantwortungsvolle Unter-

nehmen sorgen dafür, dass Beschäftigte mit den im

Fahrzeug verfügbaren Systemen und ihren Funktions-

weisen vertraut sind.“

Ähnliches gilt dem DVR-Experten Kay Schulte zufolge

für Informations- und Kommunikationstechnologien,

wie etwa Navigationsgeräte und Freisprechanlagen.

„Diese können unterstützen, aber auch ablenken“,

sagt er. Menschen mit Führungsaufgaben sollten

deswegen den sicheren Umgang mit Informations-

und Kommunikationstechnik vermitteln und vorleben.

Verbindliche Regeln für die Erreichbarkeit sowie

ausreichende Zeitvorgaben für das Weitergeben von

Informationen können zu telefonfreien Autofahrten

beitragen. Die sichersten Transportmittel sind jedoch

unbestritten die Fahrzeuge im öffentlichen Nahver-

kehr. Daher:

Den Umstieg auf ÖPNV fördernBus, Bahn und Straßenbahn sind, statistisch gesehen,

wesentlich sicherer als Pkw und Fahrrad (siehe Info-

grafik). Vor allem in urbanen Regionen können Unter-

nehmen ihre Angestellten mit vergünstigten Jobtickets

für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dazu

motivieren, den eigenen Pkw öfter einmal stehen zu

lassen.

Sichere Fahrtwege auf dem FirmengeländeGerade bei größeren Betrieben kann es auch auf

Parkplätzen und firmeneigenen Wegen zu Unfällen

kommen. Folgende Maßnahmen helfen dabei, das

Unfallrisiko zu senken: Klare Verkehrsbeschilderung Fahrbahnmarkierungen, zum Beispiel

Pfeile auf dem Asphalt, die Fahrtrichtung und

Ausfahrt anzeigen

Eigene Wege für Fußgänger, gegebenenfalls

auch für Radfahrer Geschwindigkeitskontrollen – zum Beispiel

können Betriebe Stichproben mit einem geliehenen

Radarmessgerät durchführen

Schulungen und Unterweisungen für die

Beschäftigten

Absicherung von Personenausgängen, die

direkt auf eine Straße abgehen

AUTOR: Moritz Kohl

Radwege sicherer machen –

mit Hilfe der Behörden

Vielleicht ergibt die Gefährdungsbeurtei-

lung, dass bestimmte Streckenabschnit-

te für Radfahrerinnen und Radfahrer

besonders gefährlich sind – zum Beispiel

schwer einsehbare Kreuzungen, an

denen viele Lkw rechts abbiegen und

Fahrräder leicht übersehen.

Betriebe können dann mit den Behörden

zusammenarbeiten und zum Beispiel

eine bessere Beschilderung, Geschwin-

digkeitsbegrenzungen für Pkw oder

zusätzliche Ampeln anregen. Ob Stadt,

Gemeinde oder Landkreis zuständig ist,

hängt oft von der Lage der betreffenden

Radwege ab.

Fahrrad

22.966

131/2018

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E R F O LG R E I CH E R E H A B I L I TAT I O N

Mit den glänzend weißen

„Knochen“ und Gelenken des

Roboteranzugs, die seinen

Körper von außen stützen, und

dem Surren der Motoren, die seine Knie

beugen, kommt Rolf Kalinski* (Name von

der Red. geändert) sich anfangs vor wie

ein Außerirdischer. Doch schnell gewöhnt

sich der 34‑jährige Architekt an das zwei‑

stündige Training im Exoskelett, das er

nach einem Arbeitsunfall tagtäglich an der

Berufsgenossenschaftlichen Universitäts‑

klinik Bergmannsheil in Bochum absol‑

viert. Kalinski stürzte bei der Besichtigung

einer Baustelle vom Dach und erlitt eine

schwere Verletzung der mittleren Brustwir‑

belsäule und der rechten Hüftgelenkspfan‑

ne. Diagnose: Querschnittslähmung mit

geringer Restfunktion in puncto Bewegung

und Berührungsempfinden. Sein Betrieb

meldete den Unfall dem Unfallversiche-

rungsträger sofort. Arbeits- und Wegeun-

fälle müssen der zuständigen Berufsgenos-

senschaft oder Unfallkasse bei schweren

Gesundheitsschäden oder immer dann,

wenn die Beschäftigten mehr als drei Tage

arbeitsunfähig sind, gemeldet werden.

Der Roboter unterstützt die BewegungsideeIm Fall von Rolf Kalinski kümmerte sich

die zuständige Berufsgenossenschaft um

Heilbehandlung und Rehabilitation. Nach

erfolgter Wirbelsäulen-OP und Heilung der

Knochenbrüche schickte sie den Mitdreißi-

ger knapp zehn Wochen nach dem Unfall

zum Lauftraining mit dem Roboteranzug

HAL nach Bochum. Das Exoskelett HAL

unterstützt die Bewegungsabläufe. Es

nimmt minimale Nervenimpulse in den

Gliedmaßen mit Sensoren auf und inter-

pretiert sie. Motoren an den Robotergelen-

ken liefern die nötige Kraftunterstützung

zum Ausführen der Bewegungsidee des

Menschen. „Wir konnten in mehreren Stu-

dien zeigen, dass regelmäßiges Training

die Bewegungsfähigkeit von Querschnitts-

gelähmten erheblich verbessert“, erklärt

Dr. Mirko Aach, Oberarzt am Bergmanns-

heil.

Keine Wundermaschine„Das Training mit dem Exoskelett kann die

Bewegungsfähigkeit besonders bei frisch

verletzten Querschnittsgelähmten dauer-

haft fördern“, erklärt Dr. Aach. Wunder

vollbringt der Roboteranzug jedoch nicht.

Das Training hat nur Aussicht auf Erfolg,

wenn die Querschnittslähmung nicht kom-

plett ist. Geringe Aktivitäten in den für das

Hüft- und Kniegelenk relevanten Muskeln

müssen vorhanden sein, so dass schwache

neurologische Restimpulse in der Musku-

latur sensorisch erfasst werden können.

Positive Effekte

Am Bergmannsheil wurden über 100

inkomplett querschnittsgelähmte Patien-

tinnen und Patienten mit dem Exoskelett

behandelt. Resultat: deutlich verbessertes

Gehvermögen und gestärkte Muskeln.

Gehen am Rollator, an Gehstützen oder

auch ohne Gehstützen wurde für viele

möglich. Weitere positive Effekte waren:

Rückgang der Nervenschmerzen, weni-

ger Muskelverkrampfungen, Erhöhung

der Hautempfindlichkeit und damit ein

14

LaufenWieder lernen

im RoboteranzugVerletzungen der Wirbelsäule führen meist zu einem

Leben im Rollstuhl. Ein Training im Roboteranzug

kann helfen, die Gehfähigkeit zu fördern. Die gesetz-

liche Unfallversicherung bietet ihren Versicherten

für eine erfolgreiche Rehabilitation diese neue

Therapieform an.

1/2018

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15

Reha mit allen geeigneten Mitteln

Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln ‑ das ist gesetzlicher Auftrag

und Ziel der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nach einem

Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Die Kosten hierfür tragen allein

die Unternehmen. Warum? In der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt

die Entschädigung von Versicherten nach dem Schadensersatzprinzip.

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen treten an die Stelle des ur‑

sprünglich zu Schadensersatz verpflichteten Unternehmers. Davon haben

alle etwas: die Versicherten, deren Ansprüche abgesichert sind, und die

Unternehmen, die keinem unwägbaren Haftungsrisiko ausgesetzt sind.

Rehabilitation lohnt sich

Berufliche Eingliederung lohnt sich nicht nur für die Betroffenen, son-

dern auch für Wirtschaft und Gesellschaft. Dies bestätigt die Studie

„The Return on Work Reintegration“ der Internationalen Vereinigung

für Soziale Sicherheit. Betriebe können mit einer durchschnittlichen

Rendite von 3,70 Euro pro investiertem Euro rechnen. Auch die Gesell-

schaft profitiert durch Produktivitätsgewinne.

issa.int

verringertes Risiko des Wundsitzens oder

-liegens. Nach der Therapie bleiben die

Erfolge, wenn sich die Patientinnen und

Patienten im Alltag aktiv bewegen – etwa

aus dem Rollstuhl aufstehen, mit dem

Rollator oder mit Gehstützen gehen.

Nach dreimonatigem täglichen Training

verbesserten sich auch bei Rolf Kalinski

die Muskelfunktionen deutlich. Heu-

te kann Kalinski selbstständig an zwei

Unterarmstützen gehen. Mit Hilfe der

gesetzlichen Unfallversicherung und dank

Exoskelett-Training schaffte der Archi-

tekt die berufliche Wiedereingliederung

und arbeitet wieder an seinem früheren

Arbeitsplatz.

AUTORIN: Christine Speckner

Die Nervenimpulse

der Knie- oder Hüft-

muskulatur werden

über Sensoren an

das Computersystem

des Exoskeletts HAL

übertragen und dann

in Gehbewegungen

umgesetzt.

1/2018

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I N K LU SI O N

Bundesweite

Förderung für

betriebliche

Inklusion

16

„Das Budget für Arbeit” trat mit Jahresbeginn

bundesweit in Kraft. Ziel: mehr Menschen aus

den Behindertenwerkstätten den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern.

1/2018

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Mit dem Budget für Arbeit

wird ab 2018 im Rahmen des

Bundesteilhabegesetzes ein

weiterer Baustein der zweiten

Reformstufe greifen, der schon in einigen

Bundesländern erprobt wurde.

Künftig sollen wesentlich mehr Menschen

mit Behinderung dahingehend unterstützt

werden, aus einer Behindertenwerkstatt

auf den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln.

Finanzielle und personelle Unterstützung

durch Ämter und Jobcenter soll Arbeitge‑

berinnen und Arbeitgebern die Einstellung

und dauerhafte Beschäftigung von Men‑

schen mit Behinderung erleichtern.

Auf zwei Ebenen soll die Unterstützung

erfolgen: Zum einen gibt es einen finan-

ziellen Zuschuss, der bis zu 75 Prozent

des gezahlten Arbeitsentgelts ausmachen

kann. Zum anderen werden entstehende

Kosten für eine personelle Begleitung,

einen Jobcoach, von den verschiedenen

Leistungsträgern übernommen.

Finanzielle und personelle Hilfe des

Budgets für Arbeit sind die notwendigen

staatlichen Rahmenbedingungen. Doch

gelebte Inklusion ist weit mehr als ein neu-

es Gesetz. Inklusion beginnt im Kopf.

Prof. Dr. Nils Jent, Direktor für angewandte

Forschung am Center for (Dis)ability and

Integration der Universität St. Gallen,

beschreibt es folgendermaßen:

„Zu oft werden Diskussionen zum Thema

Inklusion ohne die tatsächlich Betroffenen

geführt. Wertschätzung und Achtung lässt

sich daran erkennen, dass nicht über eine

Gruppe von Menschen entschieden wird,

sondern dass gemeinsam mit den betrof-

fenen Menschen an Lösungen gearbeitet

wird. Nur der Betroffene selbst kann seine

Bedürfnisse realistisch einschätzen und

wiedergeben.“

Für Jent ist es wichtig, Menschen mit

Behinderung als Teil einer vielfältigen Ge-

sellschaft zu sehen. Die Zusammenarbeit

von Menschen mit und ohne Behinderung

kann gerade durch die unterschiedlichen

Fähigkeiten nicht nur menschlich funk-

tionieren, sondern auch wirtschaftliche

Vorteile bringen:

Das Management der Vielfalt – auch be-

kannt als „Diversity Management“ –

zielt auf den konstruktiven Umgang mit

der Vielfalt und Verschiedenartigkeit von

Menschen ab. So lässt sich beispielswei-

se ein gemeinsam von Sehenden und

sehbehinderten Entwicklerinnen und

Entwicklern durchgestaltetes Induktions-

kochfeld von mehr Menschen gut nutzen.

Unterschiedliche Ansprüche werden von

Entwicklungsbeginn an mit komplementä-

ren Erfahrungshintergründen mitgedacht.

Wenn auch langsam, die Inklusion am

Arbeitsmarkt macht laut dem Inklusions-

barometer der Aktion Mensch und des

Handelsblatt Research Institute (HRI)

Fortschritte. Danach sank die Zahl der

Arbeitslosen mit Behinderung 2016 auf

170.508 (Vorjahr: 178.809). Die Arbeitslo-

senquote verbesserte sich gegenüber 2015

von 13,4 auf 12,4 Prozent. Damit verringert

sich auch erstmals seit Erhebung der

Zahlen vor fünf Jahren der Abstand zur

Arbeitslosenquote von Menschen ohne

Beeinträchtigung (6,1 Prozent). „Mit einer

Verzögerung kommt der Aufschwung auf

dem Arbeitsmarkt damit auch bei den

Menschen mit Handicap an“, sagt Pro-

fessor Bert Rürup, Präsident des HRI, der

Ende 2017 die neuen Zahlen vorstellte.

Nach Aussage der Aktion Mensch scheut

ein Viertel der Unternehmen immer noch

den bürokratischen Aufwand, die staat-

liche Förderung in Anspruch zu nehmen.

Auch hier setzt das Budget für Arbeit an.

Außer finanzieller und personeller Hilfe

innerhalb der Betriebe bieten die Bun-

desagentur für Arbeit und die Integrati-

onsämter der Bundesländer sowohl eine

Beratung vor Ort an, welche Fördermittel

beantragt werden können, als auch Unter-

stützung bei der Antragstellung.

Entscheidend ist, dass Inklusion nur

gelingen kann, wenn sie auch wirklich

gelebt wird. Das bedeutet einen gewissen

Aufwand für das Unternehmen. Sie darf

auch nicht nur auf dem Papier als Unter-

nehmensziel festgehalten werden, weil

es gut klingt und marketingtechnisch das

Unternehmensimage fördert.

AUTORIN: Katharina Münster

Weiterführende Links:

Fragen und Antworten zum Bundes-

teilhabegesetz

bthg.bagwfbm.de/budget-fuer-arbeit

App für Fördermöglichkeiten für Menschen

mit Behinderung und Unternehmen

bagwfbm.de/article/315

Unterstützung für Unternehmen

unternehmens-netzwerk-inklusion.de

Wer das ungekürzte Interview mit

Prof.Dr. Jent lesen möchte

https://cdi.unisg.ch/forschung/

angewandtedisability/news

17

Nils Jent verunfallte als 18-Jähriger schwer.

Seither ist er sprechbehindert, blind, im Rollstuhl

und kann seine Arme kaum bewegen.

Heute ist Nils Jent Professor für Diversity

Management an der Universität St. Gallen.

„Zu oft werden Diskussionen zum

Thema Inklusion ohne die tatsächlich

Betroffenen geführt.“

1/2018

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I N T E R V I E W

Frau Scheel, warum sollten Führungskräfte

Vorbilder für ihre Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter sein?

Nur so lassen sich sinnvolle Normen durch‑

setzen. Sonst können Führungskräfte Maß‑

nahmen zur Förderung von Gesundheit

und Sicherheit nicht glaubwürdig vermit‑

teln, so dass sich Beschäftigte auch daran

halten. Führungskräfte müssen ihre Rollen

lernen. Ihnen muss bewusst sein, dass sich

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz ge‑

nau anschauen, wie sich ihre Vorgesetzten

verhalten, und sie dieses Verhalten dann

adaptieren.

Was sollten Führungskräfte vermeiden?

Führungskräfte sollten beispielsweise

nicht krank zur Arbeit kommen. Denn

dann denken Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter automatisch, dass das auch

von ihnen erwartet wird. Und aus dieser

Erwartungshaltung entsteht dann Stress.

Präsentismus ist in vielen Unternehmen

ein Problem. Die Arbeitsproduktivität lässt

durch die Leistungseinschränkung nach,

so dass die Beschäftigten nicht rechtzeitig

mit Aufgaben fertig werden. Diese Art von

Stress können Führungskräfte vermeiden,

wenn sie als gutes Vorbild vorangehen und

bei Krankheit zu Hause bleiben. Oftmals

sind Führungskräfte außerdem die Ersten

und Letzten im Büro. Auch das ist schlech‑

tes Vorbildverhalten, weil Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter so das Gefühl bekommen,

ebenfalls Überstunden ableisten zu müs‑

sen. Sie können dann nicht mehr guten

Gewissens pünktlich nach Hause gehen.

Wie sieht die ideale Kommunikation aus?

Führungskräfte müssen lernen, mit ihren

Beschäftigten auf Augenhöhe über die

Arbeit zu sprechen. Sie müssen es ihnen

ermöglichen, auch mal „Nein“ zu sagen,

18 1/2018

Führungskräfte sollten

gute Vorbilder sein„Die Kampagne kommmitmensch hat das Ziel, den Stellenwert von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu erhöhen. Führungskräfte sind dafür eine wichtige

Zielgruppe. Wollen sie Verbesserungen erreichen, müssen sie sich allerdings ihrer

Vorbildfunktion bewusst sein“, erklärt Tabea Scheel, Professorin für Arbeits- und

Organisationspsychologie an der Europa Universität in Flensburg.Fo

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gleichzeitig aber auch dabei helfen,

Stresssituationen zu meistern. Jährliche

Mitarbeitergespräche sind ein wichtiges

Instrument für Feedback von beiden Sei‑

ten. Dabei sollten Führungskräfte darauf

achten, dass sie keine Kritik am Menschen,

sondern an der Arbeit geben, und auch

ihre Wertschätzung aussprechen.

Mitarbeitergespräche finden in den meis-ten Unternehmen jährlich statt. Wie können Führungskräfte über das Jahr verteilt schon

Probleme erkennen?

Es ist auch im Alltag wichtig, das Ge‑

spräch mit den Mitarbeiterinnen und

Mitarbeitern zu suchen. Oft sind die Hin‑

tergründe für Stress ganz unterschiedlich.

Die einen sind wegen der Arbeitszeiten ge‑

stresst. Wenn die Führungskraft das weiß,

kann sie gemeinsam mit dem Mitarbeiter

oder der Mitarbeiterin an einem Teilzeit‑

modell arbeiten. Andere brauchen eine

längere Mittagspause oder können sich

nicht gut im Großraumbüro konzentrie‑

ren. Auch hier können im gemeinsamen

Gespräch Lösungen gefunden werden,

wenn der Draht zwischen Führungskräf‑

ten und Beschäftigten funktioniert.

Viele Unternehmen bieten Ermäßigungen

für Fitnessstudios oder Wellnessangebote

an. Können sich Führungskräfte so beliebt

machen?

Im besten Fall ist das ein Ausdruck von

Wertschätzung. Im schlimmsten Fall wirkt

es zynisch, wenn beispielsweise das Klima

schlecht ist, die Arbeitszeiten wahnsinnig

sind und die Entlohnung nicht stimmt.

Führungskräfte sollten deshalb zur Stress‑

bekämpfung und Gesundheitsförderung

nicht als Erstes Gesundheitsmaßnahmen

auskippen. Vor allem, weil das Beschäf‑

tigten auch spiegelt, dass sie möglichst

gesund und fit für das Unternehmen sein

sollen. Da sollten Führungskräfte vor-

sichtig sein, dass Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter nicht das Gefühl bekommen,

eine Nackenmassage soll Probleme im

Unternehmen ausgleichen. Die bekämpft

höchstens die Symptome. Nicht den Kern

des Problems.

Welche Gefahren sehen Sie, wenn Füh-

rungskräfte ihrer Vorbildfunktion nicht

nachkommen?

Für das Unternehmen bedeutet das meis-

tens kurz- und langfristige Ausfälle von Be-

schäftigten. Stress und Unaufmerksamkeit

können leicht zu Arbeitsunfällen führen

und auch psychische Erkrankungen kom-

men immer häufiger vor. Durch hochgradi-

ge Stresskomplexe fallen Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter oft sehr lange aus. Wenn

Personal ausfällt, stresst das wiederum

alle anderen, weil so schnell oft kein Ersatz

gefunden wird. Dazu kommen Kündigun-

gen, was sich nochmal schlechter auf das

Arbeitsklima auswirkt.

AUTORIN: Annika Fröhlich

191/2018

Die Kampagne kommmitmensch

startete im Oktober 2017

auf der A+A in Düsseldorf.

Schlagworte sind: „Sicher. Gesund.

Miteinander.“ Die in der DGUV

organisierten Unfallkassen und

Berufsgenossenschaften lenken

den Blick darauf, welchen

Stellenwert Sicherheit und

Gesundheit in einem Betrieb oder

einer öffentlichen Einrichtung

genießen. Ab März 2018 fokussiert

kommmitmensch auf das erste

Handlungsfeld „Führung“ und

stellt dazu Handlungshilfen

bereit. Führungskräfte sind für die

Organisation des Arbeitsschutzes

in ihrem Betrieb zuständig,

als Vorbilder prägen sie den

Stellenwert von Sicherheit und

Gesundheit. Dabei haben die

meisten Führungskräfte eine

Doppelrolle inne: Sie führen

und werden geführt – und

kennen damit beide Seiten der

Medaille. Tabea Scheel,

Professorin für Arbeits- und

Organisationspsychologie an der

Europa Universität in Flensburg,

forscht bereits seit Jahren zu den

Themen Arbeitsbeziehungen,

Veränderungsbereitschaft und

Humor im Arbeitskontext. Sie

kennt die Herausforderungen und

Schwierigkeiten gesunden Führens.

kommmitmensch.de

„Führungskräfte sollten als Vorbild

nicht krank zur Arbeit kommen.“

Page 20: Die Psyche stärken - topeins.dguv.de · Kopfsache Bei einer positiv erlebten Unter- nehmenskultur fehlte nur jeder Sechste im Betrieb. ten und deren Wirksamkeit zu prüfen. Der Tatsache,

Arbeitswelt im WandelNicht nur Zahlen und Fakten bietet die neue Broschüre

der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

(BAuA). Sie ist ein Nachschlagewerk, das Trends erken-

nen lässt, Schwerpunkte sieht und Zusammenhänge

herstellt. Die BAuA verfolgt damit verschiedene Ziele.

Für die Praktiker des Arbeitsschutzes werden Fakten und

Entwicklungen kurz und knapp nachgezeichnet. Das hilft

bei der schnellen Suche nach überzeugenden Argumen-

ten ebenso wie beim Nachdenken über zukünftige Ent-

wicklungen im eigenen Betrieb. Für die interessierte Öf-

fentlichkeit bietet diese Broschüre Wissenswertes über

das inzwischen recht weite Feld des Arbeitsschutzes.

Die Zusammenhänge zwischen den Arbeitsbedingungen

und moderner Technik werden ebenso betrachtet wie

das soziale Zusammenleben der Menschen im Betrieb

oder die ökonomische Seite sicherer Arbeit.

baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/ A97.html

Empfohlen zum ...

20

... Studieren:

GrundlagenseminarDas Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV in

Dresden bietet vom 23.04.2018 bis 27.04.2018 und

vom 20.08.2018 bis 24.08.2018 eine Fortbildung zur

betrieblichen Gesundheitsmanagerin beziehungsweise

zum betrieblichen Gesundheitsmanager. Die Inhalte

des Seminars entsprechen der Ausbildungsempfehlung

der DGUV und des Bundesverbands für betriebliches

Gesundheitsmanagement (BGM). Die Anmeldung zu

den optionalen Prüfungen zum Erhalt der BGM-Zerti-

fikate ist vor Ort möglich. Inhalte sind unter anderem:

Aufgaben, Anforderungen und Rolle von Gesundheits-

managerinnen und Gesundheitsmanagern, Ist-Situation

und Projektion zur Arbeitswelt, Arbeit und Gesundheit

und Arbeitssysteme. Fachliche Kenntnisse sollen die

methodischen Fertigkeiten und die sozial-kommuni-

kativen Kompetenzen für die Einführung und Aufrecht-

erhaltung eines wirksamen und erfolgreichen BGM

vermitteln. Grundlagenseminar und Fallstudienseminar

sind nur als Paket buchbar.

dguv.de/iag-seminare

... Mitmachen:

Sicher. Gesund. Miteinander.Die neue Broschüre zur Kampagne kommmitmensch bie-

tet unter anderem Handlungshilfen für den Arbeitsalltag.

Die Kampagne lenkt den Blick darauf, welchen Stellen-

wert Sicherheit und Gesundheit in Betrieben und öffent-

lichen Einrichtungen genießen. Sie ist in sechs Hand-

lungsfelder unterteilt: wie Führung, Kommunikation,

Beteiligung, Fehlerkultur, Betriebsklima, Sicherheit und

Gesundheit. Führungskräfte und Beschäftigte können

Schritt für Schritt mit einem Kurzcheck ermitteln, wie ihr

Betrieb in den jeweiligen Handlungsfeldern aufgestellt

ist. Gemeinsam können sie die Bestandsaufnahme

vertiefen und Ideen für Verbesserungen entwickeln.

Dabei helfen die kommmitmensch-Dialoge, die typische

Alltagssituationen aufgreifen, sowie eine Vielzahl weite-

rer Handlungshilfen und Checklisten. Diese Materialien

können kostenlos über die zuständige Berufsgenossen-

schaft oder Unfallkasse oder unter den Online-Auftritten

der Kampagne bestellt werden. Auf der Website finden

sich viele der Materialien zum Ausdrucken.

kommmitmensch.de Webcode: d1070162

... Lesen:

1/2018

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Jeder zweite Beschäftigte wünscht sich mehr

Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen und

nur jeder Fünfte bewertet die Situation im Unter‑

nehmen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit in

seinem Betrieb überaus positiv. Zu diesem Ergeb‑

nis kommt eine aktuelle Umfrage von Unfallkassen

und Berufsgenossenschaften zum Auftakt ihrer

neuen Präventionskampagne kommmitmensch.

Rund die Hälfte der Befragten war eher unzufrieden

mit den Informationen und Angeboten zu Sicherheit

und Gesundheit. Vor allem von den Führungskräf‑

ten wünschten sich die Beschäftigten mehr Auf‑

merksamkeit für das Thema. Die neue Kampagne

kommmitmensch will deshalb sowohl Führungs‑

kräfte als auch Beschäftigte ins Boot holen, um zu

zeigen: Sicherheit und Gesundheit sind wertvolle

Ressourcen für Unternehmen und Beschäftigte.

So lenkt die Kampagne den Blick darauf, welchen

Stellenwert Sicherheit und Gesundheit in Betrieben

und öffentlichen Einrichtungen genießen.

dguv.de/de/mediencenter/pm

Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz gewünscht

21

Inklusions-NewsletterDas Unternehmens-Netzwerk Inklusion brachte 2017

erstmals ein Journal in gedruckter und digitaler Form

heraus, das sich mit sämtlichen Aspekten von Inklu-

sion in der Arbeitswelt beschäftigt. Unter anderem

werden Themen aufgegriffen wie inklusive Führung,

inklusive Vernetzung oder Ausbildung. Darin wird

über die neuesten Geschehnisse im Projekt und über

Veranstaltungen zur Inklusion informiert.

Zusätzlich wird über wichtige Fragen und Entwick-

lungen der beruflichen Inklusion berichtet. Zukünftig

wird der Newsletter dreimal jährlich erscheinen. Vor‑

aussichtlich im Mai 2018 ist der zweite Newsletter zu

erhalten. Herausgeber ist die Bundesarbeitsgemein‑

schaft ambulante und berufliche Rehabilitation.

unternehmens-netzwerk-inklusion.de

Männer erleiden Unfälle, Frauen entwickeln AllergienMänner sind bei der Arbeit wesentlich häufiger

von Unfällen und Verletzungen betroffen, während

Frauen ein höheres Risiko tragen, sich Allergien oder

Atemwegserkrankungen zuzuziehen. Dies ergab eine

neue Studie hinsichtlich geschlechtsspezifischer

Unterschiede bei vier ausgewählten und bestätigten

Berufskrankheiten aus dem Bereich der DGUV (BK-

Dok) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft,

Forsten und Gartenbau (SVLFG). Grund dafür sind

sowohl biologische als auch gesellschaftliche Krite-

rien. Da von Männern und Frauen unterschiedliche

Tätigkeiten ausgeübt werden, unterliegen die Arbeiten

unterschiedlichen Gefährdungen. So sind Frauen

zum Beispiel wesentlich häufiger dem Umgang mit

Reinigungs- beziehungsweise Sterilisationsmitteln

ausgesetzt als Männer und müssen öfter Schutzhand-

schuhen tragen. Weitere Infos:

ipa-dguv.de/medien/ipa/publikationen/ ipa-journale/ipa-journale2017/documents/ ipa_journal_1702.pdf

1/2018

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Wie heißt es so schön: Platz ist in der

kleinsten Hütte. Am Arbeitsplatz gilt dieses

Motto nicht – bei der Besetzung von Büros

sind Regeln zu beachten.

Der Büroflächenbedarf für Bildschirm‑

arbeitsplätze richtet sich nach der Tätig‑

keitsart. Dabei sollte pro Arbeitsplatz eine

Fläche von acht bis zehn Quadratmetern

zur Verfügung stehen. Weil zur Arbeitsflä‑

che auch Flächen für Maschinen, Tische,

Schränke sowie Ablagen zählen, muss

der Arbeitgeber dazwischen ebenfalls für

ausreichend Bewegungsfläche sorgen.

Achtung, GroßraumbüroDie Mindestbreite der sogenannten Ver‑

kehrswege hängt von der Anzahl der

Raumnutzenden ab und beträgt bei bis

zu 5 Beschäftigten 80 Zentimeter, bei 400

Beschäftigten sind es mindestens 225

Zentimeter. Im Großraumbüro ist pro

Person generell mehr Fläche einzu‑

planen als bei Einzel‑, Zel‑

len‑ oder Gruppenbüros.

Beinfreiheit beachtenMitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen

auch über ausreichend Beinfreiheit unter

dem Tisch verfügen. Das gilt speziell für

besonders große Menschen. Denn es ist

nicht zulässig, wenn sie ihre Tätigkeit nur

in einer Zwangshaltung ausüben können.

Damit sich die Beschäftigten unge‑

hindert an ihrem Arbeitsplatz bewegen

können, sollte die Bewegungsfläche min‑

destens 1,5 Quadratmeter betragen. Für

ein spontanes Zurückrollen mit dem Stuhl

sollte die Mindestbewegungsfläche an kei‑

ner Stelle weniger als 100 Zentimeter tief

sein.

Die Anordnung der Arbeitsplätze soll‑

te so gestaltet sein, dass Beschäftigte sie

nicht nur sicher erreichen, sondern auch

verlassen können, ohne durch be‑

nachbarte Arbeitsplätze behin‑

dert zu werden.

Flexibilität

schafft Wohlbefinden

Mitarbeiterinnen und Mitarbei-

ter sind zufriedener und gesün-

der, wenn sie ihre Arbeitszeiten

selbst flexibel gestalten können.

Davon profitiert neben den Be-

schäftigten auch die Wirtschaft.

Wie Führungskräfte verschie-

dene Arbeitszeitmodelle als

Unternehmensvorteil einsetzen

und gestalten können, ist das

Titelthema in 2/2018.

Neue PSA-Verordnung

Im April 2018 endet die Über-

gangsfrist. Was sind die wich-

tigsten Änderungen? Welche

Konsequenzen hat das für die

Betriebe? Welche PSA-Produkte

sind neu? Antwort auf diese

Fragen bietet Ihnen

2/2018.

Auf den Punkt gebracht

Was sein muss und was sein darf –

Sabine Hockling, Sachbuchautorin und

Wirtschaftsjournalistin (stern, Woche,

Zeit online) bringt es auf den Punkt.

22

Wie viel Platz steht

Beschäftigten zu?

1/2018

Page 23: Die Psyche stärken - topeins.dguv.de · Kopfsache Bei einer positiv erlebten Unter- nehmenskultur fehlte nur jeder Sechste im Betrieb. ten und deren Wirksamkeit zu prüfen. Der Tatsache,

Die Mittagspause in Zahlen

Selbst Gemachtes steht in der Mittagspause hoch im

Kurs: 57 % der Erwerbstätigen inklusive Schülerinnen

und Schüler sowie Studierende bringen sich ihr Essen

von zu Hause mit. Nur 20 % gehen dagegen in die

Kantine, 15 % holen sich einen Snack beim Bäcker oder

Schnellimbiss und 5 % nehmen sich die Zeit für einen

Restaurantbesuch. Mit der Verpflegungssituation sind

84 % zufrieden oder sehr zufrieden.

G LOSSE

Waren Sie schon? Ich geh heute nicht. Ich

brauche mal eine Auszeit vom Kanti‑

nen‑Stress. Den gab’s früher ja nicht. Da

hatten wir nur Schweres und Warmgehalte‑

nes. Man hatte gar keine Wahl. Man musste zwangsläufig

zu Currywurst, Hackbraten und Schnitzel mit Pommes

greifen. Ich meine: Unter 700 Kalorien pro Mittagspause

ging gar nichts. Das einzig knackig frische Grün stand im

Übertopf auf der Fensterbank und wenn man mal was Ge-

sundes wollte, bestellte man sich eben Kräuterbutter zum

Schweinenackensteak. Ich hätte vermutlich mehr Nähr-

stoffe zu mir genommen, wenn ich mal über meine Steh‑

leiter geleckt hätte. Nein, das war nicht schön. Deshalb

haben ja alle beim Essen über nichts anderes gesprochen,

als über das miese Essen und dass sie natürlich sofort zum

Rohkostteller greifen würden, wäre nur einer da.

Jetzt servieren die Betriebsküchen, wovon wir immer

geträumt haben, und nun haben wir den Salat. Und nicht

nur den. Es gibt auch Putenschnitzel OHNE Panade, Voll‑

kornbrot, sogar frisches Obst. Ich habe gelesen, in prak‑

tisch allen 14.000 Kantinen hierzulande kann man sich

jetzt für „gesund“ und sogar „bio“ entscheiden. Das muss

man sich mal vorstellen: links der Schimanski‑Teller,

Currywurst mit Pommes rotweiß, rechts der vegane Ro‑

te‑Beete‑Auflauf. Sofort fangen Gesundheitsbewusstsein

und Versuchung doch an, sich so dermaßen zu kloppen,

als wären wir wieder auf dem Schulhof und die eine hätte

der anderen die Selfie-Stange weggenommen.

Und ehrlich, nicht wenigen wird da in der Schlange vor

der Essensausgabe klar, dass selbst der Grünkohlsalat,

den sie gerade für den Hackbraten verschmäht haben,

deutlich vernünftiger sein könnte als sie selbst. Natürlich

bin ich dankbar für die gigantische Auswahl und ja, das

ist echt Wahnsinn. Morgen wieder. Heute gibt es bei mir

Käsestullen mit Weintrauben, selbst mitgebracht. Irgend-

wann muss man sich ja auch mal erholen. Gerade in der

Mittagspause und besonders von der Qual der Wahl.

AUTORIN: Constanze Kleis

MAHLZEIT!

Bestseller-Autorin Constanze Kleis schlüpft für in die Rolle von Hausmeisterin Conny.

Sie betrachtet alltägliche Dinge der Arbeitswelt aus einem ganz speziellen Blickwinkel ...

Quelle: Ernährungsreport 2017, Bundesministerium für Ernährung

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Wie ist die Mittags-

verpflegung in Ihrem

Betrieb geregelt?

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1/2018

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Sicher. Gesund. Miteinander.