Die Reichsverfassung Im Spatmittelalter

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  • 8/16/2019 Die Reichsverfassung Im Spatmittelalter

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    Inhaltsverzeichnis

    I. Einleitung............................................................................................................2

    II. Königtum und Reichsidee................................................................................3

    II.1. Schwächung der Königsmacht.....................................................................3

    II.2. Fortleben der Reichsidee..............................................................................3

    II.3. Durchsetzung der ausmacht.......................................................................!

    III. Königwahl und Rechte der Kurfürsten.........................................................5

    III.1. Das Kurfürsten!llegium............................................................................5

    III.2. Kaisertum "ontra #a$sttum.........................................................................%

    III.3. Die &'oldene (ulle) und neue "ur*+rstliche Rechte..................................,

    I". Der Reichstag und die Einheit des Reiches.................................................1#

    ". Reichsref!rm$estre$ungen.............................................................................11

    -.1. Die in*+hrung des Reichs"ammergerichts und der Reichssteuer.............11

    -.2. Die (ildung eines Reichsregiments............................................................12"I. %chlussf!lgerung............................................................................................12

    "II. &i$li!grafie...................................................................................................13

      'e$!gra(hie................................................................................................13

    1

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    I. Einleitung

    Der (egri** /ittelalter meint die $oche in der /itte zwischen zwei anderen

    0eite$ochen dem ltertum nti"e4 und der 5euzeit. Der (egri** hat sich als

    (ezeichnung *+r den 0eitraum 6om 7. bis 17. 8ahrhundert seit den andb+chern

    6on 'eorg orn und 9hristo$h 9ellarius beide 1,. 8h.4 durchgesetzt.

    F+r die euro$äische 'eschichte galt das /ittelalter als eine 0eit in der 

    sich die /enschheit emanzi$ierte. -iele r*indungen ntdec"ungen und

    "ulturelle :eiterentwic"lungen bereiteten im uro$a des /ittelalters den

     5ährboden *+r die $oche der 5euzeit im 1%. 8ahrhundert 6or.

    Das deutsche S$ätmittelalter wird 6or allem durch die #eriode der rscheinung

    und Konsolidierung 6erschieder -er*assungsstru"turen des Reiches. DasS$ätmittelalter wurde 6on manchen istori"ern wegen einiger rscheinungen in

    Kunst und Kultur sowie in der -er*assung des Deutschen Reiches mancher 

    useinandersetzungenwie zum (eis$iel zwischen der Kirche und dem

    Kaisertum als Krisenzeit betrachtet.

    Das ;hemadas ich gewählt habe bes$richt die #roblemati" der Reichs6er*assung

    und der Reichsre*orm mit allen seiner s$e"ten wie zum (eis$iel die

    Schwächung der /acht des Königs den us*all der 0entralgewalt im Reich die

    o**nung au* die erstellung eines star"en bl+henden Reiches mit abnehmendem

    in*luss des #a$sttums au* die Königswahl.

    So sieht der n*ang eines -ersuchs und einer Strebung nach einer Reichsre*orm

    nach einer neuen 0eit.

    2

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    II. Königtum und Reichsidee

    II.1. %chw)chung der Königsmacht

    Der -er*all der deutschen K ӧnigsmacht und Kaiserlich"eit war schon im

    ochmittelalter bemer"bar.

    :egen des hemmungslosen goismus der 'roand zu

     bringen zeigen dass man sich da6on in #aris zumindest eine Rangerhöhung

    wenn nicht massi6e $olitische -orteile w+nschte.

    In*olge solcher ns$r+che entwic"elte sich ein s$ezi*isches deutsches

    Selbstbewusstsein das seinen usdruc" in den ?berlegungen des Kölner 

    Sti*tsherrn le@ander 6on Roes *and. In seiner ADen"schri*t +ber den -orrang des

    Römischen ReichesB er"lärte er )'ott habe in einer endg+ltigen u*gabenteilung

    den Deutschen aber das Kaisertum mit der :eltherrscha*t +bertragen.C2

    1 #leticha 1E2 2,!4.

    3

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    II.3. Durchsetzung der +ausmacht

    Die wichtigste u*gabe des K ӧnigs war 'erechtig"eit und Frieden im Reich zu

    sichern. Rudol* 6on absburg brachte die utorität des Königtums durch die

    rneuerung des Reichsland*riedengesetzes 6on 1237 und das -orgehen seines

    o*gerichts gegen >and*riedensbrecher. r war auch derGenige der den :eg der 

    ausmacht$oliti" einschlug.3&ausmacht$oliti") wird durch die Königsherrscha*t

    &des stär"sten >andesherren) bezeichnet. !

    Hnd da Deutschland niemals ein rbreich werden sollte in*olge des :illens der 

    Kur*+rsten die das hochmittelalterliche 'ebl+tsrecht bewusst missachten stellte

     Geder neue König das Interesse seines auses +ber das des Reichs. Das $assierte

    sowohl damit er sich selbst behau$ten "onnte als auch weil er seinem rben eineusgangs$osition bein Ringen um die ;ron*olge im Reich hinterlassen wollte.7

    Rudol* I. 6on absburg

    2 #leticha 1E2 2,74.

    3 #leticha 1E2 2,74.

    4 (osl 1 234.

    5 #leticha 1E2 2,%4.

    4

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    Juelle htt$www."inderzeitmaschine.deinde@.$h$LidM1E7NhtM!Nut1M11Nut2M,,Ne6tM32N@1M%!N@2M!.7 Stand E.7.2134

    III. Königwahl und Rechte der Kurfürsten

    III.1. Das Kurfürsten!llegium

    #a$st Innozenz III. hatte in nlehnung an das "anonische Recht 6on dem

    0usammenhang zwischen der '+ltig"eit einer Königswahl und den /itwir"ungen

     bestimmter F+rsten ges$rochen die man "eines*alls +bergehen d+r*e.

    &Kanonisches Recht griech.Olat. gerade Stange PRohrQ stab.4

    Im Kirchenrecht werden mit diesem (egri** alle 5ormen bezeichnet die *+r das

    >eben und den 'lauben des 9hristen /a

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    ge*olgt 6om erzog 6on Sachsen als /arschall und dem /ar"gra*en 6on

    (randenburg als Kämmerer des Reiches.)%

    Die uswahl der &Königsmacher) war also o**enbar weniger 6on den

    macht$olitischen ?berlegungen als 6ielmehr 6on der ;radition beein*lusst die

    seit dem Regierungsantritt =ttos des 'ro

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    andhabung der Reichsrechte die -erwaltung des Reichsgutes und die F+hrung

    des Königstitels mehr bed+r*e. >ediglich die Kaiser"rönung bleibe dem #a$st

    6orbehalten. Im gleichen 8ahr 6er"+ndete Kaiser >udwig I-. im Reichsgesetz

    A>icet iurisB dass allein die :ahl durch die Kur*+rsten dem deutschen König

    "ra*t göttlichen Rechts die F+lle der "aiserlichen 'ewalt 6erleihe die Krönung

    also reine Formsache sei.)E

    &>u$old 6on (ebenburg der *+hrende deutsche Staatsrechtler dieser 8ahre stellte

    in seiner Abhandlung +ber die Rechte des Königtums und des KaisertumsB

    13!4 b+ndig *est dass der deutsche König durch seine :ahl zwar alle

    "aiserlichen Rechte im 'ebiet des Reiches erhalte zur ideellen F+hrung der 

    christlichen :elt aber erst durch die $ä$stliche Krönung in Rom ermächtigt

    werde.)

    III.3. Die -!ldene &ulle/ und neue urfürstliche Rechte

    Die &'oldene (ulle1/ die 137% 6om römischOdeutschen Kaiser Karl I- erlassen

    wurde war eines der wichtigsten 'esetze im eiligen Römischen Reich. eute

    w+rde man 6ielleicht 6on einem T'rundgesetzT s$rechen. Dieses 'esetz regelte

    die :ahl und die Krönung des römischOdeutschen Königs durch die Kur*+rsten 11.

    s hatte sehr lange '+ltig"eit bis zum 8ahre 1E%./an "ann sagen dass die &'oldene (ulle) das wichtigste Do"ument der 

    -er*assung 12des mittelalterlichen Reiches gewesen ist.

    8 #leticha 1E2 2,4.

    9 #leticha 1E2 2E24.

    10ine (ulle war im /ittelalter eine wichtige Hr"unde. s gab auch (ullen die 6om #a$sterlassen wurde das waren dann T$ä$stliche (ullenT.

    11 Seit dem 13. 8ahrhundert wählten die Kur*+rsten den römischOdeutschen König. Der (egri**

    "ommt 6om mittelhochdeutschen :ort T"urT *+r T:ahlT.

    12 ine -er*assung regelt den u*bau eines Staates sie bildet die 'rundlage des Staates

    7

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    Die Königswahl war 6or rlass der 'oldenen (ulle auch 6om #a$st abhängig der 

    seine 0ustimmung geben musste. benso wurde in der 'oldenen (ulle *estgelegt

    dass nicht alle Kur*+rsten der :ahl des Königs zustimmen mussten sondern nur 

    eine /ehrheit. Der Geweilige König sollte nach seiner :ahl 6om #a$st zum

    Kaiser ge"rönt werden13. ä$stliche ns$r+che au* :ahl$r+*ung erledigten sich

    somit 6on selbst und wurden stillschweigend +bergangen.) 1!

    :arum hie< es T'oldene (ulleTL

    Das goldene Siegelbild17 zeigt den Kaiser mit Krone Sze$ter und Reichsa$*el au* 

    einer ;hronban". Die :a$$enschilde des Reiches und (öhmens sind eben*alls zu

    sehen. u*grund des goldenen Siegels erhielt die (ulle ihren 5amen.

    Die &'oldene (ulle) Karls I-. Sicherte die :ahlrechte der Kur*+rsten die 6on

    127, zu lleinwähler wurden und gawährte ihnen Sonderrechte. 1%

    &Hm Streitig"eiten wegen des Stimmrechts *+r immer auszuschlie

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    Seit 137% waren die Kur*+rsten wieder bereit Söhne und rben zu "+ren wie

    zum (eis$iel die >u@emburger die absburger. -orher wählten sie zu Königen

    nur schwache -ertreter ohne gro

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    Kaiser Karl I-.Juelle  htt$www."inderzeitmaschine.deinde@.$h$LidM1E7NhtM!Nut1M11Nut2M,,N@1M%! Stand E.7.2134

    I". Der Reichstag und die Einheit des Reiches

    Im >au*e der 8ahrhunderte hat sich die AReichsstandscha*tB entwic"eltdie das

    Recht der Stände zur ;eilnahme am Reichstag sicher stellte. ;rotz der *ehlenden

    'aschä*tsordnung und der ungenau umrissen 0uständig"eiten gewann dieses-er*assungsorgan seit der Stau*erzeit immer mehr an 'ewicht. &Die A'oldene

    (ulleB hatte nur Regelungen *+r den zeremoniellen blau* dieser -ersammlung

    6orgesehen.) 21

    21 #leticha 1E2 2E74.

    10

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    u* allen Reichstagen wurde auch hand*este #oliti" betrieben und es wurde zur 

    'ewohnheit dass Reichsgesetze eer*ahrten neue Steuern und die rhebung

    eines ;erritoriums zum Reichs*+rstentum die 0ustimmung des Reichstages

     benötigten.

    &Die alte Formel der inheit 6on AKaiser und ReichB wurde nahezu in ihr 

    'egenteil 6er"ehrt und zum usdruc" des dualistischen zwei$oligen

    Ständestaates in dem sich der AKaiserB als -ertreter der bescheidenen Reste einer 

    zentralen Staatsgewalt und das AReichB als Sammelbegri** *+r die nach

    Sou6eränität strebenden ständischen Interessengru$$en gegen+berstanden.)

    &Der ;erritorialstaat trennte König und Reichsbewohner 6erhinderte einen

    Reichsuntertanen6erband lie< die Reichseinnahmen stetig einschrum$*en.) 22

    ". Reichsref!rm$estre$ungen

    &ngesichts der religiösen Hnruhen der 0eit ussiten$roblem "onziliare

    (ewegung Kirchenre*orm4 der allgemeinen Rechtsunsicherheit in*olge des

    Fehdewesens und der (edrohung des Reiches durch Fran"reich und (urgund

    sowie den -orsto< der ;+r"en gewannen aber erneut (estrebungen an (oden die

    au* eine um*assende Stär"ung der Reichsgewalt abzielten. Die bedeutendsten

    Den"er des 8ahrhunderts wie der gro

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    SigismundB ARe*ormatio SigismundiB4 entwar*en Re*orm$rogramme die gegen

    nde des 17. 8ahrhunderts in den ernstha*ten -ersuch einm+ndeten dem Reich

    eine neue 6er*assungsmä

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    &r musste aber 17 au* einem Reichstag zu ugsburg schliee@i"othe" 

    -erlag '+tersloh

    25 #leticha 1E2 234.

    26 Kne*el"am$ 22 3%!4.

    27 (osl 1 23,4.

    13

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    2. (osl Karl 14 Staat 'esellscha*t :irtscha*t im deutschen /ittelalter

    Stäandische (ewegung und ständische 'esellscha*t. Der Dualismus im Reich

    und in ;erritorien Deutscher ;aschenbuch -erlag /+nchen 1. u*lage3. Kne*el"am$ Hlrich 224 Das /ittelalter 'eschichte im ?berblic" Die

    Dnastien Ferdinand Schöningh -erlag #aderborn 2. u*lage

      'e$!gra(hie

    1. htt$www."inderzeitmaschine.demittelalterlucsO

    wissensbo@"ategoriereichOundOregierungO6onO"aisernOundO"oenigenO

    *uerstenOundO*reienOstaedten*ragewarOdieOgoldeneObulleOwir"lichO

    golden.htmlLhtM!Nut1M11 Stand 2.7.21342. htt$de.wi"isource.orgwi"iJuellensammlungUzurU'eschichteUderUDeutsch

    enUReichs6er*assungUinU/ittelalterUundU5euzeit Stand 2.7.2134

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