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6/6/2007 Die Rolle der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) bei der Schaffung eines harmonisierten europäischen Eisenbahnraums Rail Automation TU Braunschweig, 6. Juni 2007 Dr. Jan-Christian Arms Chairman, Infrastructure TSI

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6/6/2007

Die Rolle der

Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) bei der Schaffung eines harmonisierten

europäischen Eisenbahnraums

Rail Automation TU Braunschweig, 6. Juni 2007

Dr. Jan-Christian ArmsChairman, Infrastructure TSI

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Rail Automation TU Braunschweig n° 2 6/6/2007

Inhalt

1. Rechtliche europäische Rahmenbedingungen

2. Die Rolle und Position der ERA im System Bahn

3. Interoperabilität des Eisenbahnraums in Europa

4. Infrastruktur als Teilsystem der Bahn

5. Künftige Schwerpunkte der ERA Tätigkeit

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Rail Automation TU Braunschweig n° 3 6/6/2007

Der gemeinsame europäische Markt wurde schrittweise realisiert, aber die Wirklichkeit im Eisenbahnsektor sah noch anders aus:

Mitgliedsstatten waren gleichzeitig Eigentümer und KundenKein unabhängiges Managementunklare Zuständigkeiten zwischen Mitgliedsstaaten und Bahnen behinderten die internationale Zusammenarbeit, so dass es nur vereinzelt grenzüberschreitende Organisationen gabKein Angebot von Dienstleistungen zum EndkundenDie Kapitalstruktur gab nicht immer den wahren Wert der Anlagen wiederTechnische Systeme wurden auf nationaler Ebene entwickeltStarker Einfluss der Bahnen auf den Entwicklungsprozess der Industrie

1 – Rechtliche europäische Rahmenbedingungen

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Rail Automation TU Braunschweig n° 4 6/6/2007

1992

Der Vertrag von Maastricht (Artikel 154-156) hat erstmals eine rechtliche Grundlage zur Entwicklung der transeuropäischen Verkehrsnetze gelegt (TEN). Sie wurden als ein wichtiger Baustein des internen Marktes im Hinblick auf die Verknüpfung und Interoperabilität nationaler Netze gesehen.

1 – Rechtliche europäische Rahmenbedingungen

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Rail Automation TU Braunschweig n° 5 6/6/2007

Die Umgestaltung des Eisenbahnsektors ist mittlerweile auf dem Weg; das erste und zweite Eisenbahnpaket wurden angenommen und werden oder sind schon in nationales Recht umgesetzt worden:

Trennung von Infrastruktur und Betrieb (Richtlinien 91/440/EEC, 2001/12/EC und 2004/51/EC)Lizenzerteilung für Eisenbahnverkehrsunternehmen (Richtlinien 95/18/EC und 2001/13/EC)Harmonisierung der Zuteilung von Infrastrukturkapazitäten, Erhebung von Nutzungsgebühren (Richtlinien 95/19/EC und 2001/14/EC)Interoperabilität durch technische Standardiaierung erreichen (Richtlinien 96/48/EC, 2001/16/EC, 2004/50/EC und TSIs)Beibehalten des hohen Sicherheitsniveaus der europäischen Bahnen (Richtlinie 2004/49/EC)Gründung der Europäischen Eisenbahnagentur (Beschluss (EC) N°881/2004)

1 – Rechtliche europäische Rahmenbedingungen

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Rail Automation TU Braunschweig n° 6 6/6/2007

Die Aufgaben der ERA und ihre Organisation basieren hauptsächlich auf drei Komponenten:

Europäische Richtlinien(Eisenbahnsicherheit,

Interoperabilität,…)

Verordnung (EG) Nr. 881/2004(Agenturverordnung)

Arbeitsprogramm(jährlich genehmigt durch den Verwaltungsrat)

ERA

2 – Die Rolle und Position der ERA im System Bahn

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Rail Automation TU Braunschweig n° 7 6/6/2007

Europäische Eisenbahnagentur Herkunft der Mitarbeiter der Fachabteilungen (n°;%)

mit zeitlich befristeten Verträgen

16; 31%

11; 21%4; 8%

10; 19%

11; 21%

Railw ay Undertaking

Infrastructure Manager

Safety Authority /Investigation Body / Ministry

Manufacturer

Others

2 – Die Rolle und Position der ERA im System Bahn

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Rail Automation TU Braunschweig n° 8 6/6/2007

ERA

2 – Die Rolle und Position der ERA im System Bahn

nationaleSicherheits-behörden

Europäische KommissionNationale Gesetzgeber

EVU‘sEIU‘s

P-Wagen Einsteller

VerbändebenannteStellen

HerstellerKunden

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Rail Automation TU Braunschweig n° 9 6/6/2007

Arbeitsgruppen werden gemäß der Agentur Verordnung gebildet. Ihre Aufgaben und Zusammensetzung entsprechen ihren jeweiligen Arbeitsprogrammen.

* Liste erstellt vom Regelungsausschuss gemäß Artikel 21 am 22 Februar 2005

Agentur

Arbeitsgruppe

Arbeitsgruppe Netzwerk nationaleSicherheitsbehörden

Arbeitsgruppe Netzwerk nationaleUntersuchungsstellen

ExpertenSektor Organisationen auf

europäischer Ebene*:

UNIFE, CER, EIM, UITP, UIP, UIRR, ERFA, ETF, ALE

Experten - nationale Sicherheitsbehörden

2 – Die Rolle und Position der ERA im System Bahn

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Rail Automation TU Braunschweig n° 10 6/6/2007

Grundsätze der Entscheidungsfindung

Die Agentur hat keine eigene Entscheidungsgewalt, sie gibt Empfehlungen an die Europäische Kommission!

AgenturArbeitsgruppe…

Arbeitsgruppe …

Arbeitsgruppe …

Kommission

Sozialpartner

Reisende / Kunden

EntscheidungStellungnahme

RegelungsausschussArtikel 21

2 – Die Rolle und Position der ERA im System Bahn

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Rail Automation TU Braunschweig n° 11 6/6/2007

2 – Die Rolle und Position der ERA im System Bahn

Die Organisation der Agentur beinhaltet drei Fachabteilungen

ERA

LeitenderDirektor

Abteilung

Sicherheit

Abteilung

WirtschaftlicheBewertung

Abteilung

Verwaltung

Abteilung

Interoperabilität

Abteilung

E R T M S

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Rail Automation TU Braunschweig n° 12 6/6/2007

Entwerfen der TSIs für das konventionelle Bahnsystem und überarbeiten existierender TSIsZusammenarbeit mit benannten Stellen organisierenFortschritt der Interoperabilität des Bahnsystems verfolgen,Bericht alle 2 JahreAuf Anfrage der Kommission Infrastrukturprojekte mit europäischer Förderung aus Sicht der Interoperabilität bewertenEuropäisches System zur Zertifizierung von Instandhaltungswerkstätten entwickelnEntwurf von Kriterien für Sprachanforderungen und deren Bewertung für Betriebs- und Instandhaltungspersonal (Priorität: Lokführer & Lehrer)Vorschlagen der Struktur eines nationalen Fahrzeugregisters

Aufgaben im Bereich der Interoperabilität

2 – Die Rolle und Position der ERA im System Bahn

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Rail Automation TU Braunschweig n° 13 6/6/2007

Der Ausdruck „Interoperabilität“ bezeichnet die Tauglichkeit des transeuropäischen Bahnsystems für den sicheren und durchgehenden Verkehr von Zügen, welche den spezifizierten Leistungskennwerten entsprechen.

Diese Eigenschaft beruht auf den gesamten ordnungsrechtlichen, technischen und betrieblichen Voraussetzungen, die zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen gegeben sein müssen.“

3 – Interoperabilität des Eisenbahnraums in Europa

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Rail Automation TU Braunschweig n° 14 6/6/2007

EuropäischeNormen

(EN)

Technische Spezifikationen

für Interoperabilität(TSI)

Richtlinie

Grundlegende Anforderungen

Teilsysteme

Berechnungsverfahrenmit der Festlegungvon Werten

Struktur technischer Dokumente zur Interoperabilität

3 – Interoperabilität des Eisenbahnraums in Europa

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Rail Automation TU Braunschweig n° 15 6/6/2007

Grundsätze des neuen Konzepts (1985)

Schaffung eines internen Marktes auf der Grundlage eines freien WarenflussKlare Trennung zwischen Gesetzgebung und NormungAufgabe zur Erarbeitung technischer Normen von europäischen NormungsorganisationenVoraussetzung von KonformitätProduktzertifizierung und Prüfung der Konformität durch benannte Stellen

3 – Interoperabilität des Eisenbahnraums in Europa

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Rail Automation TU Braunschweig n° 16 6/6/2007

TSI‘s sind verbindlichTSI‘s enthalten lediglich verpflichtende Funktionalitäten,

Spezifikationen und Testverfahren

Normen sind freiwilligNormen beschreiben die Funktionalität, Spezifikation und

Testverfahren mit Empfehlungen die der Eisenbahnsektor verwendet

Wird in den TSI ausdrücklich auf eine bestimmte europäische Norm verwiesen, so ist die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungenverbindlich vorgeschrieben.

Der Auftrag zur Erstellung neuer Normen wird von der Europäischen Kommission an die europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) gegeben.

3 – Interoperabilität des Eisenbahnraums in Europa

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Rail Automation TU Braunschweig n° 17 6/6/2007

beauftragt durch die Europäische Kommission im Rahmen einer Richtlinie des neuen Konzepts erarbeitet gemäß allgemeiner interner Regeln europäischer Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI)großes Einvernehmen über derartige Normen setzen Konformität gegenüber grundlegender Anforderungen der entsprechenden Richtlinie/TSI vorausReferenznummern werden im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) veröffentlicht und anschließend in nationales Recht umgesetztsind von selbst nicht verbindlich

Harmonisierte Norm

3 – Interoperabilität des Eisenbahnraums in Europa

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Rail Automation TU Braunschweig n° 18 6/6/2007

Der Auftrag der mit der EG-Prüfung eines Teilsystems betrauten benannten Stelle erstreckt sich über den gesamten Zeitraum von der Planung über den Bau bis hin zur Abnahme vor Inbetriebnahme des Teilsystems. Er umfasst auch die Prüfung der Schnittstellen des betreffenden Teilsystems mit dem System, dessen Teil es bildet, und zwar auf der Grundlage der in der jeweiligen TSI und in den in Artikel 24 vorgesehenen Registern verfügbaren Informationen.

EC DIR 2001/16

Art. 18-2

Aufgabe benannter Stellen

3 – Interoperabilität des Eisenbahnraums in Europa

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Rail Automation TU Braunschweig n° 19 6/6/2007

• KEMA RTC 0930*

• Luxcontrol Netherland B.V. 1010*

• NedTrain Consulting B.V. 0967*

• Railcert B.V. 0941*

• Lloyd‘s Register 0676*• AEA Technology Rail Ltd 1127

• Aspect Assessment Ltd 1157

• Bombardier TransportationNotified Body 1156

• Correl Rail Ltd 1144

• Railway Approvals 1125

• Interfleet Technology Ltd 1133

• Lloyd‘s Register 0038

• Mott MacDonald Ltd 1124

• WS Atkins Rail Ltd 1143

• Halcrow Rail Approvals 1675

• SNCH 0499 • ADAF 0986*

• CERTIFER0942

• Arsenal Research0894

• Bahn Consult 1602• EBC 0893

• RINA SPA 0474*

• Consorzio Scirotuv1287

* auch für 2001/16

• Det NorskeVeritas 1337

• SINTEF 1278*

• Belgorail 1615*

• Det NorskeVeritas 1347

Benannte Stellen

3 – Interoperabilität des Eisenbahnraums in Europa

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Rail Automation TU Braunschweig n° 20 6/6/2007

Der Hersteller wählt die benannte Stelle und das Bewertungsmodul

Die benannte Stelle (soweit nach Modul erforderlich) bewertet die IK stellt ein Konformitätszertifikat aus

Der Hersteller stellt die EG-Konformitätserklärung ausbringt die IK in Verkehr im EU-Markt

Konformitätsbewertungsverfahren für IKs

3 – Interoperabilität des Eisenbahnraums in Europa

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Rail Automation TU Braunschweig n° 21 6/6/2007

Der Auftraggeber (EVU oder IB)wählt die benannte Stelle und das Bewertungsmodul

Die benannte Stelle führt die EG-Prüfung durch stellt die technische Dokumentation zusammenstellt Konformitätszertifikat aus

Der Auftraggeber (EVU oder IB) stellt EG-Prüferklärung aus

Der Mitgliedsstaatgenehmigt die Inbetriebnahme des Teilsystems

Konformitätsbewertungsverfahren für Teilsysteme

3 – Interoperabilität des Eisenbahnraums in Europa

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Rail Automation TU Braunschweig n° 22 6/6/2007

die Kommission hat 2003 einen Leitfaden entwickeltLeitfaden ist gemeinsam mit der Richtlinie und der TSI zu verwendenLeitfaden ist eine Hilfe zur richtigen Anwendung der TSIsLeitfaden ist gedacht für Behörden und Handelnde im Eisenbahnsektor: IB, EVU, Hersteller, benannte Stellen ...

Leitfaden zur Anwendung der HGV TSIs

3 – Interoperabilität des Eisenbahnraums in Europa

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Rail Automation TU Braunschweig n° 23 6/6/2007

Die technischen Spezifikationen für Interoperabilität sind nachVorgabe der Kommission innerhalb von 30-36 Monaten zuentwickeln. Begonnen wurde Anfang des Jahres 2006.Es existieren Arbeitsgruppen für die Teilsysteme

InfrastrukturEnergieLokomotiven und TriebköpfePersonenwagenTelematikanwendungen für den Personenverkehr

Es gibt bereits eine Reihe von TSI‘s des konventionellenBahnsystems, die in Kraft sind oder in Kürze veröffentlichtwerden (z.B. Güterwagen, Sicherheit in Eisenbahntunneln).

Entwurf der dritten Gruppe von TSI‘s für das konventionelle Eisenbahnsystem

4 – Infrastruktur als Teilsystem der Bahn

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Rail Automation TU Braunschweig n° 24 6/6/2007

Struktur der Teilsysteme vorgegeben durch die Interoperabilitätsrichtlinien

Infrastruktur

Energie

Fahrzeuge

Verkehrsbetrieb undVerkehrssteuerung

Zugsteuerung, Zug-Sicherung und Signal-

gebung

Telematikanwendung fürden Personenverkehr

Telematikanwendung fürden Güterverkehr

Instandhaltung

StrukturelleBereiche

FunktionelleBereiche

Sicherheit inEisenbahntunneln

Reisende miteingeschränkter Mobilität

Querschnittsbereiche

4 – Infrastruktur als Teilsystem der Bahn

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Rail Automation TU Braunschweig n° 25 6/6/2007

Beispiele von Schnittstellen

Fahrzeuge (RST)Lichtraumprofil (kinematische Fahrzeugbegrenzung)Gleislagestabilität (statische Radsatzlast, Wirbelstrombremse)

Energie (ENE)elektrische Kennwerte (Schutzeinrichtungen für den Rückstrom)

Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung (CCS)Lichtraum für ZS-Einrichtungen (Signalsicht)Übertragung von Signalströmen im Gleis (Zugortungssysteme)

Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung (OPE)Ausführung von Arbeiten (Gestörter Betrieb)Mitteilungen an Eisenbahnverkehrsunternehmen (Unterlagen für den Triebfahrzeugführer)

Sicherheit in Eisenbahntunneln (SRT)Fluchtwege

Reisende mit eingeschränkter Mobilität (PRM)Bahnsteige (Bahnsteighöhe)

4 – Infrastruktur als Teilsystem der Bahn

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Rail Automation TU Braunschweig n° 26 6/6/2007

Veröffentlichung der HGV TSI‘s(Entscheidung 2002/731/EC September 2002)

Zustimmung zu den überarbeiteten HGV TSI‘s(Regelungsausschuss gemäß Artikel 21 im Juni 2006)

Dritte Gruppe der KV TSI’s(Auftrag an ERA im Februar 2006)

Revision der HGV TSI(Auftrag an AEIF 2003)

Etappen der Erarbeitung der Infrastruktur TSI‘s

4 – Infrastruktur als Teilsystem der Bahn

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Rail Automation TU Braunschweig n° 27 6/6/2007

Vorgegebene Termine zum Erarbeiten der TSI Infrastruktur für den konventionellen Verkehr (Mandat 01/16-MA04)

4 – Infrastruktur als Teilsystem der Bahn

TerminErgebnisZeitraum

7/2008endgültiger Entwurf der TSI30 Monate1/2008erster Entwurf der TSI24 Monate

1/2007erster Zwischenbericht mit technischen Parametern12 Monate

3/2006 Arbeitsprogramm und -weise2 Monate

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Rail Automation TU Braunschweig n° 28 6/6/2007

Einführung

Anwendungs-bereich

Grundlegende Anforderungen

Beschreibungdes Teilsystems

Interoperabilitäts-komponenten

Bewertung derKonformität

Umsetzung derTSI

Modellstruktur für TSI‘s

4 – Infrastruktur als Teilsystem der Bahn

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Rail Automation TU Braunschweig n° 29 6/6/2007

Geographischer Anwendungsbereich der HGV TSI(Richtlinie 96/48/EC)

Strecken des transeuropäischen HGV-Netzes(festgelegt mit Entscheidung No 1692/96/EC)

Geographischer Anwendungsbereich der KV TSI(Richtlinie 2001/16/EC)

Strecken des transeuropäischen konventionellen Netzes (festgelegt mit Entscheidung No 1692/96/EC)soll schrittweise auf das gesamte konventionelle Netz ausgeweitet werden; Auswirkung dieser Ausweitung auf die technischen Parameter soll in der TSI aufgezeigt werden

Einführung (Kapitel 1 der Modellstruktur)

4 – Infrastruktur als Teilsystem der Bahn

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Rail Automation TU Braunschweig n° 30 6/6/2007

SicherheitMindestlichtraumprofil

Zuverlässigkeit und VerfügbarkeitGleislagequalität und Grenzwerte für Einzelfehler

GesundheitMaximale Druckschwankungen in Tunneln

UmweltschutzLärm und Vibrationen

Technische KompatibilitätSpurweite

Grundlegende Anforderungen und Beispiele entsprechender technischer Parameter aus dem Bereich der HGV TSI (Kapitel 3 der Modellstruktur)

4 – Infrastruktur als Teilsystem der Bahn

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Rail Automation TU Braunschweig n° 31 6/6/2007

Betriebliche Kennzahlen für Streckenkategorien(Kapitel 4 der Modellstruktur)

25012020GAVII-P50010020GAVII-F

30014022,5GBVI-P50010025GCVI-F50014025GCVI-M

75020025GCIV-M30016022,5GBV-P60010022,5GBV-F60016022,5GBV-M

Streckenkategorie

120

140200

Strecken-geschw.

[km/h]

50020GAVII-M

75025GCIV-F40022,5GCIV-P

Zuglänge [m]

Achslast [t]

Licht-Raum-profil

(IV) Neuer TEN Korridor(V) Ausgebauter TEN Korridor(VI) Neue weitere TEN Strecke(VII) Ausgebaute weitere TEN Strecke

(P) Personenverkehr(F) Güterverkehr(M) Mischverkehr

4 – Infrastruktur als Teilsystem der Bahn

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Rail Automation TU Braunschweig n° 32 6/6/2007

Trassierunga) Mindestlichtraumprofilb) Gleisabstandc) Maximale Neigungsverhältnissed) Kleinster Bogenhalbmessere) Kleinster Ausrundungshalbmesser

Vorläufige Eckwerte der Infrastruktur im konventionellenNetz (Kapitel 4 der Modellstruktur)

TSI Version 1.2, 28/3/2007neu (im Vergleich zu HGV)derzeit offener Punkt

Eckwerte für das Gleisf) Nennspurweiteg) Überhöhungh) Überhöhungsänderungi) Überhöhungsfehlbetragj) Äquivalente Konizitätk) Schienenprofil für die freie Streckel) Schienenneigungm) Gesamtsteifigkeit des Gleisesn) Elektrische Isolierung der Schienen

4 – Infrastruktur als Teilsystem der Bahn

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Rail Automation TU Braunschweig n° 33 6/6/2007

Weichen und Kreuzungeno) Vorrichtungen zur Verriegelungp) Spurführungsmaße (Geometrische Eigenschaften)

Gleislagestabilitätq) Widerstand gegen vertikale Lastenr) Längsgerichtete Belastungens) Widerstand gegen quergerichtete Belastungen

Auf Ingenieurbauwerke wirkende Verkehrslastent) Vertikale Belastungenu) Aerodynamische Einwirkungen auf feste Anlagen durch

vorbeifahrende ZügeGleislagequalität und Grenzwerte für EinzelfehlerBahnsteige

v) Bahnsteignutzlängew) Nutzbare Breite von Bahnsteigenx) Ende des Bahnsteigsy) Bahnsteighöhez) Abstand von der Gleisachseaa) Trassierung der Bahnsteiggleisebb) Merkmale in Bezug auf den Zugang von Personen mit

eingeschränkter Mobilität

4 – Infrastruktur als Teilsystem der Bahn

TSI Version 1.2, 28/3/2007neu (im Vergleich zu HGV)derzeit offener Punkt

Eckwerte - Fortsetzung

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Rail Automation TU Braunschweig n° 34 6/6/2007

Gesundheit, Sicherheit und Umweltcc) Maximale Druckschwankungen in Tunnelsdd) Druckwirkung in unterirdischen Bahnhöfenee) Maßnahmen gegen Lärm und Erschütterungenff) Schutz vor elektrischem Schlaggg) Sicherheit in Eisenbahntunnelnhh) Seitenwindeinflüsse

Vorkehrungen für den Betriebii) Entfernungstafelnjj) Seitenraum bei Evakuierung eines Zuges auf freier Strecke

Feste Anlagen zur Instandhaltung/Wartung von Zügenkk) Zugtoilettenentsorgungll) Anlagen für die Zugaußenreinigungmm) Anlagen zur Wasserbefüllungnn) Anlagen zur Sandbefüllungoo) Tankanlagen

4 – Infrastruktur als Teilsystem der Bahn

TSI Version 1.2, 28/3/2007neu (im Vergleich zu HGV)derzeit offener Punkt

Eckwerte - Fortsetzung

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Rail Automation TU Braunschweig n° 35 6/6/2007

Interoperabilitätskomponenten (Kapitel 5 der Modellstruktur)

mehr als 15

5

mehr als 50

6-7

aktuelle Lieferanten

kein EU Markt, eine gemeinsame

Norm ist sehr aussichtsreich,

jedoch mit hoher Einführungskosten

10-40hochhochEN 13232sehr hochWeichen und Kreuzungen

geschlossener Markt

10-40niedrigniedrigEN 13481hochBefestigung

regionaler Markt, genug Lieferanten

20-40niedrigniedrigEN 13230EN 13145

niedrigSchwelle

30niedrigniedrigEN 13674niedrigSchiene

BemerkungLebens-dauer

Instand-haltung

In-vestition

be-stehendeNormen

Schwierig-keitsgrad der Normung

Mögliche IKsfür KV

4 – Infrastruktur als Teilsystem der Bahn

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Rail Automation TU Braunschweig n° 36 6/6/2007

Konformitätsbewertungsverfahren aus der HGV TSI(Kapitel 6 der Modellstruktur)

Interoperabilitätskomponenten

TeilsystemEinzelprüfungumfassendes Qualitätssicherungssystem mit Entwurfsprüfung

• Interne Fertigungskontrolle • Umfassendes Qualitätssicherungssystem• Bauartprüfung + Qualitäts-

sicherungssystem der Produktion• Bauartprüfung + Prüfung der Produkte• Umfassendes Qualitätssicherungssystem

bewährte Komponente nach der Veröffentlichung der TSI auf den Gemeinschaftsmarkt gebracht

Weichen und Kreuzungen

SchwellenBefestigungSchieneVerfahren

4 – Infrastruktur als Teilsystem der Bahn

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Rail Automation TU Braunschweig n° 37 6/6/2007

Umsetzung der TSI Infrastruktur (Kapitel 7 der Modellstruktur)

Strecken innerhalb des geographischen Anwendungsbereiches der TSI, die nach deren Inkrafttreten in Betrieb genommen werdenAusgebaute und erneuerte Strecken

“Ausbau” bedeutet umfangreiche Arbeiten zur Änderung eines Teilsystems oder eines Teils davon welche die Leistungsfähigkeit verbessern“Erneuerung” bedeutet umfangreiche Arbeiten zum Ersatz eines Teilsystems oder eines Teils davon ohne Änderung der Leistungsfähigkeit

Permanente oder temporäre Sonderfälle40‰ Neigung auf HGV-Strecke Köln-Frankfurt (P-Fall)

Abweichungen von der TSI sind unter bestimmten Bedingungen möglich und müssen der Kommission im voraus mitgeteilt werden, z.B.

fortgeschrittenes Entwicklungsstadium eines Projekteswirtschaftliche Lebensfähigkeit des Projektes beeinträchtigt

4 – Infrastruktur als Teilsystem der Bahn

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Zugang zur Infrastruktur vereinfachen durch gegenseitigeAnerkennung von Zulassungen um Kosten und Zeitaufwandeines Markteintritts planen zu können.Verbessern der technischen Leistungsfähigkeit durchStandardisierung zur Reduzierung von Produktionskosten. Erhöhen der betrieblichen Leistungsfähigkeit durch dieBeseitigung von KapazitätsengpässenVereinfachen der gesetzlichen RegelwerkeGemeinsames Programm erarbeiten mit den Standardisierungs-gremien (CEN) und wirtschaftliche Bewertung auch füreuropäische Standards einführenEigenes europäisches Regelwerk für ÖPNV

Erwartungen des Eisenbahnsektors …

5 – Künftige Schwerpunkte der ERA Tätigkeit

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Die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen (z.B. fürLokomotiven) wird durch nationale Regeln behindert, die auf ihreNotwendigkeit hin zu prüfen sind.Die schon existierenden TSI‘s für Hochgeschwindigkeit sind aufihre Wirkung hin zu prüfen an konkreten Anwendungsfällen (z.B.TGV Est-Européen), um Rückschlüsse auf Standardisierung undKosten zu erhalten. Koordinierte und realistische Einführungsstrategien sind erforderlichund müssen definiert werden. Der Ansatz zur Ausrüstunginternationaler Korridore ggf. in Zusammenhang mit der Einführungvon ERTMS könnte ein Weg sein.Gemeinsam mit dem Eisenbahnsektor sind die Prioritäten neuzu überdenken, z.B. Prioritäten einzelner Verkehrsarten (Güterverkehr)in der Disposition.

… und weiterführende künftige Aktivitäten der Agentur

5 – Künftige Schwerpunkte der ERA Tätigkeit

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