Die Rolle der Verbände bei der Entwicklung eines IOIS in der deutschen Pharma-Industrie

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REFERAT im Rahmen des Seminars zur allgemeinen BWL im WS 09/10 „Ausgewählte Fragestellungen im Bereich des Electronic Business“ Die Rolle der Verbände bei der Entwicklung eines IOIS in der deutschen Pharma-Industrie Betreuer: Beratungsassistent: Prof. Dr. rer. oec. Kai Reimers Dipl.-Kfm. Thomas Wagner vorgelegt an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen - Lehr- und Forschungsgebiet Wirtschaftsinformatik Von: Julian Krenge XXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXX Thomas Scholl XXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXX Abgabetermin: 29.01.2010

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REFERAT

im Rahmen des Seminars zur allgemeinen BWL im WS 09/10 „Ausgewählte Fragestellungen im Bereich des Electronic Business“

Die Rolle der Verbände bei der Entwicklung eines IOIS in der deutschen Pharma-Industrie

Betreuer:

Beratungsassistent:

Prof. Dr. rer. oec. Kai Reimers

Dipl.-Kfm. Thomas Wagner

vorgelegt an der

Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen

- Lehr- und Forschungsgebiet Wirtschaftsinformatik –

Von: Julian Krenge XXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXX

Thomas Scholl XXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXX

Abgabetermin: 29.01.2010

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ............................................................................................................ 4

1.1 Motivation ....................................................................................................... 4

1.2 Definition eines IOIS....................................................................................... 4

1.3 Aufbau der Seminararbeit .............................................................................. 5

2 Akteure ................................................................................................................ 6

2.1 Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) .......................... 6

2.2 Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) ......................................... 6

2.3 Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) .................................. 6

2.4 Deutscher Generikaverband e.V. ................................................................... 7

2.5 Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.V. (PHAGRO) ......... 7

2.6 Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) .......................... 7

2.7 Verband der privaten Krankenversicherungen e.V. (PKV) ............................. 7

2.8 Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ................ 7

2.9 Informationsstelle für Arzneispezalitäten GmbH (IFA).................................... 8

2.10 Datenfernübertragungsgeräte-Gesellschaft mbH (DATEG) ........................ 8

2.11 Rote Liste Service GmbH (ROTE LISTE) ................................................... 8

3 Ausgewählte IOIS ............................................................................................... 9

3.1 Pharmazentralnummer ................................................................................... 9

3.1.1 Funktion und Bedeutung .......................................................................... 9

3.1.2 Kommunikationsstrukturen .................................................................... 10

3.1.3 Bedeutung der Verbände ....................................................................... 11

3.2 ROTE LISTE® Arzneimittelverzeichnis ........................................................ 12

3.2.1 Funktion und Bedeutung ........................................................................ 12

3.2.2 Kommunikationsstrukturen .................................................................... 14

3.2.3 Bedeutung der Verbände ....................................................................... 14

3.3 Bestellsysteme ............................................................................................. 15

3.3.1 Funktion und Bedeutung ........................................................................ 15

3.3.2 Hersteller – Großhandel ........................................................................ 16

3.3.3 Großhandel – Apotheken ....................................................................... 18

3.3.4 Healthcare-Portale ................................................................................. 19

3.4 Elektronische Gesundheitskarte ................................................................... 20

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3.4.1 Funktion und Bedeutung ........................................................................ 20

3.4.2 Kommunikationsstrukturen .................................................................... 21

3.4.3 Bedeutung der Verbände ....................................................................... 21

4 Schlussfolgerung ............................................................................................. 22

Literaturverzeichnis ................................................................................................ 23

Eidesstattliche Versicherung ................................................................................. 27

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1 Einleitung

1.1 Motivation

Wir leben nicht im Zeitalter der Stände, sondern der Verbände.

Das sagte schon Arnold Bergsträsser (1896-1964), deutscher Kulturhistoriker und

Politikwissenschaftler. Verbände in Deutschland verfügen im Allgemeinen über viel

politische Macht, besonders in der Pharma-Industrie (Grill 2007, Breitenbach et al.

2010a). Zu untersuchen ist, ob die Verbände ihre Macht auch im strategischen

Geschäft ihrer Mitgliedsunternehmen etablieren. Konkret wird die Etablierung

verschiedener Interorganisationaler Informationssysteme betrachtet und auf die

Einwirkung durch Verbände überprüft. Dafür muss der Begriff des

Interorganisationales Informationssystems zunächst definiert werden.

1.2 Definition eines IOIS

Für Interorganisationales Informationssysteme (IOIS) gibt es verschiedene

Definitionen. In dieser Seminararbeit werden folgende zwei Definitionen verwendet.

Interorganisationale Informationssysteme sind

„zwischenbetriebliche Anwendungen, durch die zwei oder mehrere unabhängige

Organisationen strukturierte Daten zwischen Rechnern austauschen.

Interorganisationale Systeme verbinden eine organisatorische und technische

Perspektive“ (Krcmar 2001), oder IOIS sind

„zwischenbetrieblich genutzte Informationssysteme, welche die Abwicklung von

Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmen durch die gemeinsame Nutzung von

Informationen sowie dem Austausch von geschäftsbezogenen Nachrichten

unterstützen“. (Klein 1996)

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1.3 Aufbau der Seminararbeit

Die Arbeit beginnt mit der Auflistung der im Folgenden genannten Akteure, so dass

alle Verbände und relevanten Tochterfirmen oder sonstigen Organisationen bekannt

sind.

Im Folgenden werden vier verschiedene in Deutschland etablierte IOIS beleuchtet

und auf die Einflussnahme von Verbänden untersucht. Zunächst wird die

Pharmazentralnnummer (PZN), zentrales Werkzeug zur Identifikation von

Arzneimitteln, untersucht. Anschließend wird die Rote Liste® betrachtet, ein

Verzeichnis mit zusätzlichen Hintergrund- Wirkungsinformationen von

Pharmazeutika. Darauf folgt eine Sicht auf die Bestellsysteme in der

Pharmaindustrie, also die Kommunikationswege der einzelnen Stufe der

Wertschöpfungskette: Hersteller, Großhändler und Apotheken. Zuletzt wird das

aktuelle Thema der Elektronischen Gesundheitskarte in den Fokus genommen.

In allen Bereichen wird zunächst die konkrete Funktion und Bedeutung des

jeweiligen IOIS dargelegt, anschließend werden die Kommunikationsstrukturen

beschrieben. Zuletzt wird das Augenmerk auf die Rolle der Verbände im System

gerichtet. Dabei stehen Einflussnahmen wie –möglichkeiten im Mittelpunkt.

Zuletzt wird ein Fazit gezogen, in dem ein Verhaltensmuster der Verbände bei der

Entwicklung von IOIS zu erkennen versucht werden soll.

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2 Akteure

2.1 Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)

Der 1951 gegründete BPI vertritt 260 Unternehmen der pharmazeutischen Industrie,

die insgesamt 72.000 Menschen beschäftigen. Es handelt sich bei den Mitgliedern

vorrangig um mittelständische Unternehmen. Außerdem bietet der BPI verschiedene

Dienstleistungen für seine Mitglieder und die Öffentlichkeit. „Ziel des BPI ist es, das

Gesundheitswesen zukunftsweisend weiterzuentwickeln. So beteiligt er sich intensiv

an der gesundheitspolitischen Reformdiskussion. Um sicher zu stellen, dass

Patienten die für sie notwendigen Medikamente und Therapien erhalten, [...] befindet

sich der BPI im kontinuierlichen Dialog mit den anderen Partnern des

Gesundheitswesens und der Öffentlichkeit.“ (BPI 2010)

2.2 Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA)

1993 haben sich die größeren Pharmaproduzenten aus dem BPI abgespalten und

den VFA gegründet. Der VFA hat 47 - meist multinationale - Mitgliedsunternehmen,

also bedeutend weniger als der BPI. Doch mit insgesamt 90.000 Mitarbeitern und

zwei Dritteln des Marktvolumens ist er weitaus einflussreicher. (Grill 2007) Er

konzentriert sich auf Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit. Auch der VFA setzt sich dafür

ein, „[...] dass therapeutischer Fortschritt dauerhaft für alle Patienten in Deutschland

zur Verfügung steht, [und] dass ein leistungsfähiges und finanzierbares

Gesundheitswesen in unserem Lande allen Bürgern zugute kommt [...]“. (VFA 2010)

2.3 Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)

Der BAH umfasst sowohl Erzeuger von pharmazeutischen Produkten als auch

andere Mitglieder aus dem Gesundheitsbereich wie Verlage oder

Meinungsforschungsinstitute. Er verbindet die Institutionen der Gesundheitspolitik mit

der gewerblichen Seite. Außerdem betreibt er Öffentlichkeitsarbeit wie Studien,

Publikationen und Weiterbildungsangebote. (BAH 2010)

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2.4 Deutscher Generikaverband e.V.

Der Deutsche Generikaverband setzt sich vor allem für einen intensiven Wettbewerb

durch viele kleine und mittlere Anbieter im Markt der Generika ein. Dies soll eine

kundenfreundliche, also niedrige, Preissetzung bewirken. Zu seinem Aufgabenfeld

zählt der Verband politische Einflussnahme als auch Öffentlichkeitsarbeit. (Generika

2010)

2.5 Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.V. (PHAGRO)

Im 1904 gegründeten PHAGRO sind alle Großhändler vereint, die den deutschen

Markt bedienen. Alle Mitglieder befolgen „konsequent die Prinzipien des

Vollsortiments, der Lieferfähigkeit und der Lieferbereitschaft.“ (PHAGRO 2010) Es

werden also alle Arzneimittel vorgehalten, sodass die Bevölkerung zu jedem

Zeitpunkt ausreichend versorgt ist. Außerdem ist die Herstellerneutralität in der

Satzung verankert. (Wagner 2005)

2.6 Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)

In der ABDA sind 17 Apothekerkammern (Bundesapothekenkammer) und 17

Apothekervereine und –verbände (Deutscher Apothekerverband e.V. (DAV))

versammelt. „Sie berät [...] über alle Vorgänge auf dem Gebiet des

Gesundheitswesens und des Arzneimittelwesens. In allen Angelegenheiten von

bundesweiter Bedeutung verhandelt die ABDA mit den Institutionen (Behörden,

Körperschaften, usw.), die mit Fragen der Arzneimittelversorgung zu tun haben.“

(ABDA 2010)

2.7 Verband der privaten Krankenversicherungen e.V. (PKV)

Der PKV vereint unter seinem Dach 47 private Unternehmen, die Krankenvoll- oder

Zusatzversicherungen anbieten. Er berät seine Mitglieder und vertritt deren

Interessen in der nationalen und internationalen Politik. (PKV 2010)

2.8 Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)

Der GKV-Spitzenverband löste Ende 2008 die bisherigen Bundesverbände der

öffentlichen Krankenkassen ab und und vertritt seitdem alle Gesetzlichen

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Krankenkassen. Sein Aufgabenbereich umfasst die Vergütungsvereinbarungen mit

Ärzten und Krankenhäusern, führt das Hilfsmittelverzeichnis und legt die Festbeträge

fest und vertritt die Krankenkassen politisch. Als zentraler Akteur im deutschen

Gesundheitswesen „gestaltet er die Rahmenbedingungen für die gesundheitliche

Versorgung in Deutschland. Die Gesundheit der 70 Millionen Versicherten steht

dabei im Mittelpunkt des Handelns.“ (GKV 2009)

2.9 Informationsstelle für Arzneispezalitäten GmbH (IFA)

Gesellschafter der IFA sind der BPI, der PHAGRO und die ABDA. Zentrale Aufgabe

ist die Vergabe der Pharmazentralnummer (PZN), der anerkannten bundesweit

Identifikation für Arzneimittel. (IFA 2010)

2.10 Datenfernübertragungsgeräte-Gesellschaft mbH (DATEG)

Die DATEG ist eine Tochter des PHAGRO und übernimmt die technische

Ausgestaltung der DATEG-Norm, einem Übertragungsstandard für die

Bestellübermittlung von Apothekern an Großhändler. Sie entwickelt den Standard

ebenfalls weiter. Gesellschafter sind die Mitglieder des Verbands.

2.11 Rote Liste Service GmbH (ROTE LISTE)

„Die Rote Liste® Service GmbH ist Herausgeber der gleichnamigen Liste. Zweck der

ROTE LISTE® ist es, Fachkreise über die in Klinik und Praxis zur Anwendung und

Verordnung in Betracht kommenden Fertigarzneimittel und bestimmte

Medizinprodukte zu informieren und zur Überschaubarkeit des Arzneimittelangebotes

beizutragen.“ (BPI 2010, http://www.bpi.de/Default.aspx?tabindex=0&tabid=230)

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3 Ausgewählte IOIS

3.1 Pharmazentralnummer

3.1.1 Funktion und Bedeutung

Was ist die Pharmazentralnummer?

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel

für apothekenübliche Fertigarzneimittel. Sie dient dazu, den Warenverkehr mit

Apotheken zu organisieren, d.h. die fehlerfreie (elektronische) Abwicklung von

Bestellungen, Lieferungen und Abrechnung zu ermöglichen. Des Weiteren verknüpft

die PZN die zentralen Arzneimitteldatenbanken (ABDATA, Rote Liste, Gelbe Liste) in

der Anwendung DIMDI PHARMASEARCH als Key-Code.

Entstehung

Das Gesundheitsreformgesetz vom 01.01.1989, § 131 SGB V, Abs. 5 verpflichtete

die pharmazeutischen Unternehmen „auf den äußeren Umhüllungen der Arzneimittel

das Arzneimittelkennzeichen nach § 300 Abs. 1, Nr. 1 in einer für Apotheken

maschinell erfassbaren bundeseinheitlichen Form anzugeben. Das Nähere regeln

die Spitzenverbände der Krankenkassen sowie und die für die Wahrnehmung der

wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der

pharmazeutischen Unternehmer auf Bundesebene in Verträgen.“ Im Rahmenvertrag

zu § 131 SGB V wurde die Pharmazentralnummer als bundeseinheitliches

Arzneimittelkennzeichen festgelegt (Hähn 2004)

Aufbau

Die PZN wird als Code 391 - Strichcode auf den Artikelverpackungen aufgebracht.

Sie ist eine 7-stellige Zahl, die fortlaufend vergeben wird und somit als solche keine

Informationen über den jeweiligen Artikel enthält. Die 7. Ziffer ist eine Prüfziffer,

welche nach einer festgelegten Verfahrensregel berechnet wird (IFA 2009a)

1 Der Code 39 ist ein alphanumerischer Strichcode, in dem die Zahlen 0 bis 9, 26 Buchstaben und 7

Sonderzeichen codiert werden können.

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Vergabeverfahren

Die Zuteilung / Vergabe der PZN erfolgt durch die IFA – Informationsstelle für

Arzneispezialitäten GmbH in Frankfurt am Main. Zuteilungsberechtigt sind alle

Arzneimittel sowie „Apothekenübliche Waren“2 . Die PZN wird nur auf Antrag

vergeben / zugeteilt. Die IFA prüft das Produkt anhand eines bestimmten

Kriterienkatalogs, vergibt nach erfolgreicher Prüfung die PZN und nimmt die

Produktdaten in die IFA-Datenbank auf.

In Zweifelsfällen und Fällen, „die eine besondere pharmazeutische Sachkenntnis

erfordern“, werden die Daten der ABDATA Pharma-Daten-Service zur Begutachtung

vorgelegt. Diese fordert ggf. weitere Stellungnahmen des Herstellers oder Unterlagen

der zuständigen Überwachungsbehörde ein.

Die Kosten für die Aufnahme belaufen sich auf 50,00 € Jahresgebühr und 6,00 € pro

Neuausbietung / PZN.

3.1.2 Kommunikationsstrukturen

Der Kreis der Nutzer der PZN ist klar zu

fassen. Hierzu zählen

Apotheken

Ärzte

Arzneimittel-Großhandel

Arzneimittel-Hersteller und

Krankenkassen.

Nach Ablauf eines Erfassungsintervalls

übermittelt die IFA die erfassten Rohdaten in

Form sog. Informationsdienste an die

Datenempfänger. Die Daten werden von den

Empfängern ggf. technisch weiterverarbeitet,

ergänzt, selektiert und an technische

Rahmenbedingungen angepasst. Eine

2 Apothekenübliche Waren nach § 25 Apothekenbetriebsordnung: „[…] Mittel sowie Gegenstände und

Informationsträger, die der Gesundheit von Menschen und Tieren mittelbar oder unmittelbar dienen oder diese fördern, […] Mittel zur Aufzucht von Tieren […].“

Abbildung 1 – Nutzerkreis Pharmazentralnummer

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inhaltliche Veränderung der Daten ist nicht gestattet (IFA 2009b)

Eine exklusive Rolle spielt die PZN für die Abrechnung der Apotheken mit den

gesetzlichen Krankenkassen. Die betroffenen Spitzenverbände der Apotheken und

Krankenkassen haben sich gemäß § 300 SGB Fünftes Buch vertraglich geeinigt, bei

der Arzneimittelabrechnung die PZN als Identifikationsschlüssel zu verwenden. Zu

diesem Zweck übertragen die Apotheken die PZN der zu Lasten der GKV

abgegebenen Arzneimittel maschinenlesbar auf die Verordnungsblätter.

Auch die Daten des ABDA-Artikelstamms der ABDATA, eines Tochterunternehmens

der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), basieren auf den

Anbieter-Meldungen gegenüber der IFA. Der ABDA-Artikelstamm ist die Basis für

Warenwirtschafts- und Arzneimittel-Informationssystem für öffentliche und

Krankenhaus-Apotheken, Arzneimittel-Datenbank in Praxiscomputern für Ärzte,

Pharmazeutische Informationssysteme für das allgemeine Gesundheitswesen, die

Pharma-Industrie und Hochschulinstitute, Informationssysteme für Krankenkassen

und Arzneimittel-Informationen für Gesundheits-Portale und Web-Shops im Internet.

(WuV 2009)

3.1.3 Bedeutung der Verbände

Die Einführung einer einheitlichen Artikelnummer (PZN) und die gemeinschaftliche

Gründung der IFA durch die am Arzneimittelmarkt beteiligten Verbände (ABDA, BPI,

PHAGRO) gelten als bestes Beispiel für eine gelungene Kooperation in der

Pharmabranche. Die Verbände übernahmen hierbei nicht nur die Organisation und

Koordination, sondern stellten auch die Finanzierung über die Mitglieder der

beteiligten Verbände sicher. (Ballnus 2000)

Als privatrechtlich konstituierte Clearingstelle ist die IFA aber auch für die Vergabe

dieser Nummer zuständig und spielt somit faktisch die Rolle einer Quasi-

Zulassungsinstanz für Arzneimittel.

Hierzu heißt es in einem Artikel der pharmazeutischen Zeitung (Boden et al. 2010):

„ABDATA führt im Auftrag der IFA GmbH die sogenannte pharmazeutische Prüfung

durch. Dabei werden alle neu aufgenommenen Artikel hinsichtlich der arznei- und

sozialrechtlichen Angaben sowie auf die Apothekenüblichkeit gemäß §25

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Apothekenbetriebsordnung geprüft. Die gegenwärtigen Diskussionen um die

Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln oder

Medizinprodukten verdeutlichen, daß diese pharmazeutische Prüfung keine leichte

Aufgabe ist, da sie zudem dem Spannungsfeld verschiedener Interessen und

wettbewerbsrechtlichen Aspekten ausgesetzt ist.“

Zwar gibt es keine Quellen darüber, ob und wie vielen Medikamenten oder

Arzneimitteln die Zuteilung einer PZN verwehrt wird, jedoch stellt sich die Frage, ob

die Prüfung durch eine Tochterfirma der am Vergabeverfahren beteiligten Verbände

(ABDA) objektiv verläuft. Medikamente oder Arzneimittel ohne eine PZN gelangen

nicht in den Apotheken-Warenverkehr und somit nicht bis zum Patienten. So könnten

Medikamente oder Arzneimittel die nachweislich Heilung oder Linderung

versprechen gänzlich vom Markt ferngehalten werden. Dies spielt gerade bei

chronischen Erkrankungen eine große Rolle, da diese Krankheiten die Patienten

über Jahre an Medikamente binden und somit äußerst lukrativ für den

Arzneimittelmarkt sind. Medikamente, die in solchen Fällen eine Heilung

versprechen, würden andere Medikamente überflüssig machen und so zu großen

finanziellen Einbußen bei den genannten Verkehrskreisen führen.

3.2 ROTE LISTE® Arzneimittelverzeichnis

3.2.1 Funktion und Bedeutung

Was ist die ROTE LISTE®?

"Die ROTE LISTE ist ein Verzeichnis von Arzneimitteln für Deutschland

(einschließlich EU-Zulassungen) und wird von der ROTE LISTE Service GmbH

herausgegeben und verlegt. Sie enthält Kurzinformationen zu Humanarzneimitteln

und bestimmten Medizinprodukten, die aus Fach-, Gebrauchs- und

Produktinformationen erstellt werden. Sie richtet sich an medizinisch-

pharmazeutische Fachkreise (Ärzte, Apotheker, Kliniken) mit dem Zweck, diese über

im Handel befindliche Präparate zu informieren.“ (Wikibooks 2010)

Die ROTE LISTE 2009 beinhaltet 8.778 Präparateinträge mit 10.901

Darreichungsformen und 35.577 Preisangaben von 480 pharmazeutischen

Unternehmen. Sie ist als gedruckte Ausgabe, Online-Ausgabe (für Fachkreise nach

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Registrierung), CD-ROM-Ausgabe, DVD-Ausgabe, Ausgabe für mobile Endgeräte,

als XML-Datei oder ACCESS Datenbank erhältlich. (ROTE LISTE 2009)

Die Buchausgabe der Roten Liste ist das auflagenstärkste Arzneimittelverzeichnis in

Deutschland (Auflage 2009: 285.000) und wird den genannten Fachkreisen

kostenlos zur Verfügung gestellt.

Entstehung

Die erste ROTE LISTE wurde 1933 von der Reichsfachschaft der Pharmazeutischen

Industrie (Reipha) herausgegeben. Zwischen 1935 und 1939 erschienen zwei

weitere Ausgaben. Diesmal herausgegeben durch die „Fachgruppe Pharmazeutische

Erzeugnisse der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie“. Die ROTE LISTE® 1949 –

die erste nach dem Krieg – erscheint erst im März 1950 und trägt den Untertitel

„Verzeichnis pharmazeutischer Spezialpräparate“. Allerdings führt sie nur

Erzeugnisse aus den so genannten Westzonen und aus Westberlin auf. Im Vorwort

der ROTE LISTE® 1949 steht: „Bei Beginn der Drucklegung waren normale

Wirtschaftsbeziehungen mit der sowjetischen Zone noch nicht wieder

aufgenommen.“ Es sollte viele Jahre so bleiben. Herausgeber war die

Arbeitsgemeinschaft Pharmazeutische Industrie mit Sitz in Frankfurt am Main (später

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie – BPI). 1971 werden erstmals

rezeptpflichtige Arznei- und Betäubungsmittel gekennzeichnet. 1974 erfolgt zum

ersten Mal eine Einteilung nach Indikations- und Wirkstoffgruppen.1990 erscheint die

erste elektronische Version der Roten Liste. Ab 1992 werden zusätzlich auch

Hilfsstoffe in die ROTE LISTE aufgenommen. Seit 1998 gibt es die ROTE LISTE

Online. Seit 2006 wird das Verzeichnis durch die ROTE LISTE Service GmbH, einer

Tochter des BPI und des VFA herausgegeben.

Aufbau

Die ROTE LISTE gliedert sich in die Kapitel „Alphabetisches Verzeichnis“,

„Stichwortverzeichnis“, „Wirkstoffverzeichnis“, „Präparateverzeichnis“ nach

Wirkstoffgruppen, „Signaturverzeichnis“ (Anwendungsbeschränkungen, Neben- und

Wechselwirkungen) sowie „Firmenverzeichnis“. Zu den einzelnen Präparaten werden

u.a. Arzneimittelname, Hersteller, Zusammensetzung, Packungsgrößen,

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Anwendungsgebiete etc. angegeben. Die elektronischen Publikationen bieten zudem

eine Suchfunktion an.

Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme in die ROTE LISTE erfolgt durch einen schriftlichen Antrag

(Antragsformular in Papierform) an die ROTE LISTE Service GmbH. Die ROTE

LISTE Service GmbH prüft das Formular auf Vollständigkeit und fordert ggf. fehlende

Informationen nach. Die Kosten für die Aufnahme richten sich nach Zeilenanzahl des

abgedruckten Textes für ein Präparat.

Über die endgültige Aufnahme des Präparates in die ROTE LISTE entscheidet eine

Kommission.

3.2.2 Kommunikationsstrukturen

Zum Kreis der Nutzer der Roten Liste zählen hauptsächlich Ärzte, Kliniken und

Apotheken.

Neben diesem sog. Fachkreis kann die ROTE LISTE öffentlich von jedermann

käuflich erworben werden. Bestimmte Käufergruppen erhalten eine Ermäßigung (z.B.

Heilpraktiker).

3.2.3 Bedeutung der Verbände

Als Tochterunternehmen der Verbände BPI, VFA, Bundesverband der

Arzneimittelhersteller und Deutscher Generika Verband stellt die ROTE LISTE

Service GmbH den Fachkreisen jährlich (Buchausgabe) bzw. halbjährlich (Online) ein

aktuelles Arzneimittelverzeichnis (kostenlos) zur Verfügung.

Allerdings stellt die ROTE LISTE kein vollständiges Verzeichnis aller verfügbaren

Arzneimittel dar. Neben den in der Roten Liste geführten ca. 9000 Arzneimitteln gibt

das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf seinen Webseiten eine

Zahl von 55317 zugelassenen Arzneimitteln an, wovon 17.143 apothekenpflichtig

und 35305 verschreibungspflichtig sind (BfArM 2009). Dies liegt zum einen daran,

dass es keine Pflicht zur Veröffentlichung eines Präparates in der Roten Liste gibt.

Die Hersteller können frei entscheiden, welche Präparate sie in die ROTE LISTE

aufnehmen. Ein weiterer Grund für die Unvollständigkeit könnte darin liegen, dass

die Aufnahme in das Verzeichnis der Kontrolle einer Kommission unterliegt (Rote-

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Liste-Kommission)(RL 2010a). Diese Kommission wird gemäß §4 Grundsätze für die

ROTE LISTE von den Gesellschaftern der ROTE LISTE Service GmbH, nämlich den

genannten 4 Verbänden, berufen. In §3 (9) Geschäfts-und Verfahrensordnung der

Rote-Liste-Kommission wird festgelegt, dass diese Kommission endgültig darüber

entscheidet, „ob und in welcher Form das angemeldete Fertigarzneimittel in die

ROTE LISTE� aufzunehmen ist.“(RL 2010b).

Hierbei stellt sich die Frage, ob die ROTE LISTE als „Arzneimittelwerbung“ eingestuft

werden kann und möglicherweise die Fachkreise bei der Arzneimittelauswahl in

„ungeeigneter Weise“ beeinflusst. Durch die hohe Akzeptanz, den großen

Verbreitungsgrad und die kostenlose Überlassung ist es denkbar, dass die

Fachkreise die ROTE LISTE als alleinige Quelle bei der Arzneimittelauswahl nutzen

und somit die den Verbänden angehörigen Hersteller unterstützen.

3.3 Bestellsysteme

3.3.1 Funktion und Bedeutung

Wie bereits definiert, ist ein interorganisationales Informationssystem offensichtlich

ein technisches System zur Verteilung und Sammlung von Informationen. Konkret

kommunizieren verschiedene Organisationen miteinander, im Kontext dieser Arbeit

die Hersteller, Händler und Verkaufsstellen (Apotheken) pharmazeutischer Produkte.

Ein solches System muss entwickelt, betrieben und gewartet werden. Außerdem sind

Schnittstellen zu definieren, über die die Beteiligten kommunizieren können. Dies

betrifft konkret die Protokolle für zu übermittelnde Nachrichten, als auch die

technische Ebene der Übertragung, also Standards und Dienste. Auch eine

gemeinsame Datenbank oder zumindest ein Datenabgleich ist notwendig. (Österle

2002; Krcmar 2001, S. 249 f.; Schwartz et al. 1995)

Im Folgenden werden die verschiedenen Märkte innerhalb der Wertschöpfungskette

betrachtet. Zunächst wird die Verbindung vom Hersteller zum Großhandel,

anschließend weiter zum Einzelhandel (Apotheken) vorgestellt. Zuletzt wird kurz die

aktuellste Entwicklung beleuchtet, sogenannte Healthcare-Portale oder eHealth-

Portale. Diese bieten die Möglichkeit eines branchenübergreifenden IOIS.

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3.3.2 Hersteller – Großhandel

Kommunikationsstrukturen

In der deutschen Pharmabranche wurde 1989 ein System entwickelt, das den

Großhändlern und Herstellern die elektronische Auftragsabwicklung gewährleisten

sollte: das PHOENIX-System3. Initiatoren des Systems waren zwei Großhändler,

Gehe AG (heute Celesio AG, es existiert aber die Tochter Gehe Pharma Handel

GmbH) und Otto Stumpf AG (heute Teil der PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co

AG), vier Hersteller, Hoechst AG (heute Teil der Sanofi-Aventis S. A.), Knoll AG

(heute Teil der Abbott Laboratories), Boehringer Ingelheim AG & Co KG und

Johnson & Johnson, die Verbände Bundesverband des pharmazeutischen

Großhandels e.V. (PHAGRO) und Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie

e.V. (BPI) und der technische Dienstleister General Electrics Information Services.

(Wagner 2005)

Das PHOENIX-System hat sich als zuverlässig und ausfallsicher erwiesen. Alle

Großhändler in Deutschland verwenden es inzwischen. Von den Herstellern ist ein

Großteil ebenfalls an das System angeschlossen, vor allem die großen Hersteller

nutzen es. Unter einer gewissen Produktionsmenge ist die Investition in das System

nicht sinnvoll; damit ist die geringere Durchdringungsquote zu erklären. (Wagner

2005)

Zentraler Faktor des IOIS ist die Schnittstelle über die die Beteiligten kommunizieren.

Während im Folgenden auf die technische Umsetzung der Übertragung

vernachlässigt werden soll, wird das gewählte Format für Nachrichten detaillierter

beleuchtet. Das initiale System mit nur einem Nachrichtentyp wurde vom PHOENIX-

Arbeitskreis weiterentwickelt, doch dieser ist trotz seiner Existenz seit langem nicht

aktiv. Er reichte zwei weitere Nachrichtenformate nach, so dass insgesamt drei

Nachrichtentypen existieren (Wagner 2005), wie im Folgenden beschrieben:

Bestellung: Dieser einfache Nachrichtentyp besteht seit der Implementierung

des Systems und war anfänglich der einzige. Bemerkenswert ist, dass er nicht

3 Der Name PHOENIX steht nicht in Beziehung zu der erst 1994 gegründeten PHOENIX

Pharmahandel GmbH & Co KG. Allerdings entstand diese durch Zukaufaktivitäten von Adolf Merckle, die auch eines der Initiatorenunternehmen des PHOENIX-Systems trafen, namentlich die Otto Stumpf GmbH.

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EDIFACT-konform ist. Er wird bis heute der meist angewendete Typ und hat

jeden anderen Bestellmechanismus nahezu verdrängt.

Rechnung: Ein weiterer einfacher Nachrichtentyp, der nachträglich

hinzugefügt wurde und EDIFACT-konform ist. Er findet aber nur selten

Anwendung.

Überweisungsgeschäft: Ein komplexeres Geschäft mit einem EDIFACT-

konformen Format, das nur selten verwendet wird und daher an dieser Stelle

nicht weiter erörtert.

Bedeutung der Verbände

Einer der zwei Großhändler ist Mitglied des PHAGRO, ebenfalls ist ein Hersteller im

BPI organisiert. (BPI 2009; PHAGRO 2009) General Electrics Information Systems

ist reiner Dienstleister und in diesem Zusammenhang nur als Umsetzer der Vorgaben

zu sehen. Es wird deutlich, dass die beiden Verbände großen Einfluss auf die

Entwicklung des Systems nehmen konnten.

Die Tatsache, dass die technische Umsetzung von einem externen Dienstleister

ohne Beziehung zur Hersteller- oder Großhändlerseite vorgenommen wurde, ist

vermutlich Ergebnis beiderseitiger Überlegungen. Da bei diesem System zwei Seiten

aufeinander treffen, ist es sinnvoll, die direkte Gewalt an einen unparteiischen Dritten

zu übertragen. Diese Entscheidung ist daher wahrscheinlich Ergebnis von

Verhandlungen der beiden Verbände als Vertreter der Kooperationspartner.

Bemerkenswert ist, dass der ursprüngliche Datentyp Bestellung nicht EDIFACT-

konform ist, obwohl letzterer bereits vorher entwickelt wurde. Doch erst 1993 wurde

dieser in Europa flächendeckend eingeführt und war daher bei Entwicklung des

Systems nicht präsent.

Die konkrete Ausgestaltung der Nachrichtentypen wird an dieser Stelle nicht weiter

erläutert, da sie eine direkte Umsetzung der bis dahin üblichen Bestellinformationen

ist, die lediglich digitalisiert wurde.

An der hohen Beteiligung des Großhandels am System ist nur bedingt Einfluss der

Verbände abzulesen. Es ist bezeichnend, dass alle in Deutschland tätigen

Großhändler an das System angebunden sind. Doch die Machtstruktur in diesem

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18

Markt ist seit jeher durch die führende Rolle der Hersteller geprägt. Diese bestimmten

stets die Bestellzeitpunkte und konnten so einfach durch Anreize die Großhändler

zur Teilnahme am System bewegen. (Wagner 2005)

Es lässt sich zusammenfassen, dass die Verbände bei der Entwicklung eines IOIS

zwischen Herstellern und Großhändlern eine Rolle spielten. Doch durch die wenigen

streitigen Punkte ist die Einflussnahme der Verbände als moderat anzunehmen.

3.3.3 Großhandel – Apotheken

Kommunikationsstrukturen

Die Strukturen in diesem Markt sind ähnlich derer im Markt Hersteller – Großhandel.

Doch sind auf Seiten der Apotheker wesentlich mehr, kleinere und geographisch

verteiltere Handelspartner. Dies schafft andere Voraussetzungen, auch für das

Machtgefüge.

Da es sich bei den Abnehmern, also den Apotheken, aufgrund des

Apothekengesetzes weitgehend um Kleinunternehmen handelt, wird der

Bestellmechanismus von der Seite der Großhändler diktiert. Der Mechanismus

entwickelte sich mit dem technischen Fortschritt von einfacher Bestellung per Fax

oder Telefon zu einer ersten digitalen Übertragung der Bestellung durch dedizierte

Geräte und Lochkarten bis hin zu computergestützter Bestellung. Während der

Bestellvorgang in der Vergangenheit stark von den Großhändlern diktiert wurde,

bieten unabhängige Apothekensoftwarehäuser inzwischen Lösungen an, die zur

Bestellung bei einem beliebigen Großhändler verwendet werden können. Das

Protokoll zur Übertragung, dass auch diese Softwarepakete nutzen, wird von der

Datenfernübertragungsgeräte-Gesellschaft mbH (DATEG) entwickelt und als

DATEG-Norm bezeichnet.

Mindestens 90% aller Bestellungen durch Apotheken werden zurzeit elektronisch

getätigt. Andere Bestellformen werden weitgehend nicht mehr verwendet.

(Puschmann et al. 2002; Wagner 2005; Kaapke et al. 2008)

Bedeutung der Verbände

Zentrale Position kommt bei diesem IOIS der DATEG zu, da sie das Protokoll der

Übertragung bestimmt. Die DATEG ist eine hundertprozentige Tochter des

Page 19: Die Rolle der Verbände bei der Entwicklung eines IOIS in der deutschen Pharma-Industrie

19

PHAGRO. Es zeigt sich also, dass die Großhändler die Art der Bestellung

bestimmen, auch ist der ABDA als Vertreter der Apotheker nicht involviert. Bei diesen

Machtverhältnissen ist der stärkere Partner, also die Großhändler, in der Lage, die

Investitionsaufwendungen unverhältnismäßig auf den schwächeren Partner zu

übertragen. (Schober 1999) Doch auch wenn die DATEG-Norm vermutlich an das

interne Format der Großhändler angepasst ist, ist sie die Umsetzung und

Weiterentwicklung der seit jeher üblichen Bestellprozedur. Das Protokoll ist

einsehbar, sodass unabhängige Softwareentwickler die Apotheken mit Lösung

versorgen können.

Die DATEG arbeitet nach wie vor an der Weiterentwicklung des Bestellprotokolls. Da

die ursprüngliche DATEG-Norm auf dem technischen Stand der frühen 1990er Jahre

entwickelt wurde, beschränken sich die übermittelten Informationen auf ein Minimum.

Pläne für die Weiterentwicklung umfassen die direkte Einbettung der Informationen

der IFA.

Zusammenfassend zeigt sich, dass der PHAGRO eine starke Machtposition in der

technischen Umsetzung des IOIS zwischen Großhändlern und Apotheken innehat.

Er missbraucht diese jedoch nicht, sondern bietet den Apotheken eine einfache und

sinnvolle Möglichkeit, Bestellungen zu tätigen.

3.3.4 Healthcare-Portale

Kommunikationsstrukturen

Healthcare-Portale sind eine aktuelle Entwicklung im Bereich der Pharmaindustrie.

Portale dienen mehreren, verschiedenen Nutzern als Einstiegspunkt zu einem

Informations- und Angebotsraum. (Stelzer 2004) Es dient beispielsweise dem

Endkunden, also den Haushalten, als Informationsquelle, kann aber auch Aoptheken

mit aktuellen Nachrichten und zusätzlichen Beratungsinformationen unterstützen.

Dies birgt auch enorme Marketingpotenziale. (Breitenbach et al. 2010b)

Allgemein dienen Portale zur Reduzierung von Bearbeitungszeiten und –kosten,

indem Zugriffe auf verschiedene Backend-Systeme gebündelt werden. Die Qualität

der Daten kann erhöht werden, wodurch die nachgelagerten Prozesse verbessert

werden können. (Stelzer 2004, Breitenbach et al. 2010b)

Page 20: Die Rolle der Verbände bei der Entwicklung eines IOIS in der deutschen Pharma-Industrie

20

Allerdings können sie die bestehende Distributionsform über Pharmareferenten

bedrohen, da der Pharmahersteller einen direkten und einfachen Zugang zu den

Abnehmern und Endkunden etablieren kann. (Puschmann et al. 2002)

Bedeutung der Verbände

Auf dem deutschen Markt für Healthcare-Portale sind viele Anbieter vertreten:

Hersteller wie Sanofi-Aventis S. A.4, Großhändler wie die PHOENIX Pharmahandel

GmbH & Co AG mit dem Portal MyPIN5, aber auch unabhängige Anbieter.

(Puschmann et al. 2002) Doch keiner der führenden Verbände etabliert ein eigenes

Portal, obwohl sich die Chance bietet, alle Mitglieder der Wertschöpfungskette zu

verbinden. Die Akzeptanz des Internetversandhandels für Medikamente ist in

Deutschland generell weniger stark ausgeprägt als beispielsweise in den USA

(Breitenbach et al. 2010b).

3.4 Elektronische Gesundheitskarte

3.4.1 Funktion und Bedeutung

Die Elektronische Gesundheitskarte ist die Weiterentwicklung der

Krankenversicherungskarte vorgeschrieben durch § 291 a SGB V, gültig ab dem

1.1.2006. Die Einführung ist bereits um 4 Jahre verzögert, nur der Testlauf konnte

bisher gestartet werden. Sie bietet die Möglichkeit zur Speicherung zusätzlicher

Informationen. So kann der Besitzer der Karte nicht nur identifiziert werden, es

können auch der aktuelle Versicherungsstatus und die Krankengeschichte

nachgehalten werden.

Mit der Umsetzung wurde die eigens dafür gegründete Gematik Gesellschaft für

Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH beauftragt, deren Gesellschafter

sich aus verschiedenen Verbänden zusammensetzen. Apotheker werden vertreten

durch den Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV), seinerseits Mitglied der

Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Neben vier

Ärzteverbänden und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. ist auch der

Verband der privaten Krankenversicherungen e.V. (PKV) und der Spitzenverband

Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) involviert.

4 http://mein.sanofi-aventis.de/

5 http://www.mypin.de/

Page 21: Die Rolle der Verbände bei der Entwicklung eines IOIS in der deutschen Pharma-Industrie

21

3.4.2 Kommunikationsstrukturen

An der Elektronischen Gesundheitskarte sind maßgeblich drei Parteien außer den

Patienten beteiligt. Zum einen die Ärzte, zweitens die Apotheken und drittens die

Krankenkassen. Während die Krankenkassen die Gesundheitskarte ausgeben und

Informationen zum Versicherungsstatus eingeben, greifen Apotheken und Ärzte

darauf zu und tragen ihrerseits Medikamente und Befunde ein.

3.4.3 Bedeutung der Verbände

Die Initiative für die Elektronische Gesundheitskarte kann bei den Verbänden der

Krankenkassen vermutet werden, da diese den größten Nutzen an ihr haben. Sie

bietet enorme Einsparpotentiale durch Vermeidung von Doppelbehandlungen. Doch

weder Quellen noch sonstige Dokumente untermauern diese These.

Bemerkenswert ist, dass die gesetzlich forcierte Kooperation bei der Elektronischen

Gesundheitskarte vorrangig durch die Verbände der Beteiligten geprägt ist. Einzelne

Unternehmen treten nicht auf. Beispielhaft sei der PKV genannt, der aufgrund

unzureichender gesetzlicher Regelung und damit verbundener finanzieller Risiken

vom Basis-Rollout zurücktrat. (PKV 2009) Aber auch der VFA, zunächst nicht in den

Prozess eingebunden, hat ein Konzept für die Elektronische Gesundheitskarte

entwickelt. Von diesem verspricht er sich, dass „[...] die Belange und Wünsche der

Patienten dabei hinreichend berücksichtigt werden [...]“. (Götting 2003, Abschnitt

Patientenquittung und Gesundheitskarte) Auch die Bundesärztekammer äußert

Bedenken an der Elektronischen Gesundheitskarte. (BÄK 2007)

Page 22: Die Rolle der Verbände bei der Entwicklung eines IOIS in der deutschen Pharma-Industrie

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4 Schlussfolgerung

An den ausgewählten Beispielen konnten wir feststellen, dass Verbände besonders

in der Entwicklungsphase eines IOIS die Koordination und Organisation der Projekte

übernehmen. Sie fungieren als Vermittler zwischen den Akteuren und stellen damit

sowohl vertikale als auch horizontale Kooperationen zwischen Herstellern,

Großhändlern und Abnehmern her. Sogar außerhalb des Marktes wirken sie als

Interessensvertreter, wie das Beispiel der Elektronischen Gesundheitskarte zeigt.

Hier wurde politisch die Grundlage für ein IOIS gelegt.

In vielen Fällen bilden diese Kooperationen dann eigenständige Firmen in denen die

beteiligten Verbände als Gesellschafter auftreten und somit auch die

Anschubfinanzierung der Projekte sicherstellen. Ein direkter Eingriff in das operative

Geschäft dieser Firmen erfolgt zumeist nicht, allerdings zeigen die Beispiele der IFA

GmbH, der Rote Liste Service GmbH und der DATEG, dass eine gewisse

Kontrollfunktion in den Händen der Verbände verbleibt. Ob und in welchem Umfang

diese Kontrollfunktion wahrgenommen wird, kann aufgrund der restriktiven

Informationspolitik der behandelten Verbände nicht eindeutig bestimmt werden.

Allein die Tatsache, dass die Möglichkeiten für die Wahrnehmung einer solchen

Funktion in Form der angesprochenen Prüf- und Aufnahmeverfahren geschaffen

sind, lassen aber den Schluss zu, dass hiervon auch Gebrauch gemacht wird.

Page 23: Die Rolle der Verbände bei der Entwicklung eines IOIS in der deutschen Pharma-Industrie

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Eidesstattliche Versicherung

Wir versichern hiermit, dass wir die vorliegende Arbeit selbständig und ohne

Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Stellen, die

wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten und nicht veröffentlichten Schriften

anderer entnommen sind, sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit ist in gleicher

oder ähnlicher Form noch nicht als Prüfungsarbeit eingereicht worden.

__________________ __________________ Aachen, den 29.01.2010 Julian Krenge Thomas Scholl