Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit · PDF file4 Der neue...

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  • Die Selbststndigkeit als Ma der Pflegebedrftigkeit

    DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT DER SOZIALEN PFLEGEVERSICHERUNG

  • KAPITEL-HEADLINE

    4 Der neue Pflegebedrftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsinstrument

    6 Die Module im Einzelnen Modul 1: Mobilitt Modul 2: Kognitive und kommunikative Fhigkeiten Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Modul 4: Selbstversorgung Modul 5: Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

    12 Vom Punkt zum Pflegegrad die Bewertungssystematik

    14 So luft die Begutachtung ab

    15 Das ndert sich bei der Kinderbegutachtung

    16 Prvention, Rehabilitation, Hilfsmittel der MDK empfiehlt

    18 Und so funktioniert die Begutachtung in der Praxis: Zwei Fallbeispiele Ingrid Mller, 72 Jahre

    Otto Krmer, 75 Jahre

    22 Fragen und Antworten

    26 Wrterbuch und Linkliste

    INHALT

  • 4 Der neue Pflegebedrftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsinstrument

    6 Die Module im Einzelnen Modul 1: Mobilitt Modul 2: Kognitive und kommunikative Fhigkeiten Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Modul 4: Selbstversorgung Modul 5: Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

    12 Vom Punkt zum Pflegegrad die Bewertungssystematik

    14 So luft die Begutachtung ab

    15 Das ndert sich bei der Kinderbegutachtung

    16 Prvention, Rehabilitation, Hilfsmittel der MDK empfiehlt

    18 Und so funktioniert die Begutachtung in der Praxis: Zwei Fallbeispiele Ingrid Mller, 72 Jahre

    Otto Krmer, 75 Jahre

    22 Fragen und Antworten

    26 Wrterbuch und Linkliste

    INHALT VORWORT

    Liebe Leserinnen und Leser,

    mit dem Zweiten Pflegestrkungsgesetz erfolgt eine grundlegende Reform der Pflegever sicherung. Denn mit dem Gesetz werden zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedrftigkeitsbegriff und damit auch ein neues Begutachtungsinstrument das Neue Begutachtungsassessment (NBA) in der Pflegeversicherung eingefhrt. Knftig ist die Selbststndigkeit das Ma fr die Pflege bedrftigkeit eines Menschen. Im Mittelpunkt der Begutachtung stehen die Fragen: Wie selbststndig ist der Versicherte bei der Bewltigung seines Alltags was kann er und was kann er nicht mehr? Und wobei bentigt er Untersttzung?

    Mit der Einfhrung des neuen Pflegebedrftigkeitsbegriffs wandelt sich auch der Blick auf den pflegebedrftigen Menschen: In Zukunft stehen seine Ressourcen und die Frage, wie diese erhalten und gestrkt werden knnen, zentral im Fokus. Da im Begutachtungsinstrument alle fr die Pflege und Betreuung relevanten Fhigkeiten und Beeintrchtigungen differenziert erfasst werden, wird es der individuellen Situation der Pflegebedrftigen besser gerecht. Die Gutachterinnen und Gutachter der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) geben bei der Begutachtung nicht nur eine Empfehlung zu den knftig fnf Pflegegraden ab. Sie empfehlen auch geeignete Manahmen der Prvention und Rehabilitation, der Hilfsmittelversorgung sowie zu erforderlichen Manahmen der Krankenbehandlung wie zum Beispiel HeilmittelTherapien.

    Die Einfhrung des neuen Pflegebedrftigkeitsbegriffs stellt die weitreichendste Reform seit Einfhrung der Pflegeversicherung vor rund 25 Jahren dar. Durch den neuen Pflegebedrftigkeitsbegriff werden mehr Menschen Anspruch auf Pflegeleistungen haben. Viele Pflegebedrftige werden auch einen hheren Pflegegrad erzielen und damit deutlich bessere Leistungen erhalten.

    Mit unserer Fachinformation mchten wir Ihnen die Philosophie des neuen Pflegebedrftigkeitsbegriffs und das neue Begutachtungsinstrument vorstellen. Wir hoffen, Ihnen damit viele Fragen zu beantworten und Sie fr den neuen Blick auf die Pflegebedrftigkeit zu sensibilisieren.

    IhrDr. Peter Pick

  • DER NEUE PFLEGEBEDRFTIGKEITSBEGRIFF

    DER NEUE PFLEGEBEDRFTIGKEITSBEGRIFF UND DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT

    Der ab dem 1. Januar 2017 geltende Pflegebedrftigkeitsbegriff wird im 14 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) XI wie folgt definiert:

    Pflegebedrftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeintrchtigungen der Selbststndigkeit oder der Fhigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedrfen.

    Pflegebedrftig ist, wer krperliche, kognitive, psychische oder gesundheitliche Belastungen nicht selbststndig kompensieren kann. Die Pflegebedrftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich fr mindestens sechs Monate und mit mindestens der in 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.

    Mit dem neuen Pflegebedrftigkeitsbegriff ist auch die Einfhrung eines neuen Begutachtungsinstruments verbunden, das die Feststellung von Pflegebedrftigkeit grundlegend verndert. Bisher wurde der Hilfebedarf des Versicherten verrichtungsbezogen also zum Beispiel beim Waschen, Anziehen und bei der Nahrungsaufnahme in Minutenwerten, auf der Grundlage von Zeitorientierungswerten, festgestellt. Zuknftig ist der zentrale Mastab der Grad der Selbststndigkeit und nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten. Die Selbststndigkeit eines Menschen, seine Ressourcen und seine Fhigkeiten werden differenziert erfasst. Der ressourcenorientierte Ansatz ermglicht zudem eine systematischere Erfassung von Prventions und Rehabilitationsbedarf.

    Das neue Begutachtungsinstrument wurde in Zusammenarbeit von Pflegewissenschaft und Medizinischem Dienst entwickelt. Zunchst wurde das Instrument 2008 in einem Modellprogramm vom Institut fr Pflegewissenschaft der Universitt Bielefeld in Zusammenarbeit mit dem MDK WestfalenLippe entwickelt. Zentrales Ziel dabei war, ein Begutachtungsinstrument auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu entwickeln, das zugleich praktisch umsetzbar sein soll. Im Anschluss hat der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) gemeinsam mit dem Institut fr Public Health und Pflegeforschung an der Universitt Bremen das Instrument wissenschaftlich und praktisch erprobt.

    Zentraler Mastab des neuen Instruments ist der Grad der Selbststndigkeit eines Menschen und das Angewiesensein auf personelle Untersttzung durch andere. Das neue Verfahren erfasst nicht nur die klassischen Bereiche Krperpflege, Ernhrung und Mobilitt sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Neu ist, dass die kognitiven und kommunikativen Fhigkeiten, die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen sowie die Gestaltung von Alltagsleben und sozialen Kontakten umfassend betrachtet werden. Das neue Instrument stellt damit den Menschen, seine Ressourcen und Fhigkeiten in den Mittelpunkt. In umfassender Weise werden die konkreten individuellen Problemlagen eines Menschen erfasst.

    Bei der Begutachtung werden die gesundheitlich bedingten Beeintrchtigungen der Selbststndigkeit oder der Fhigkeiten in sechs Lebensbereichen (Module) erhoben und mit Punkten bewertet: Mobilitt, kognitive und kommunikative Fhigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewltigung von und selbststndiger Umgang mit krankheits oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

    Darber hinaus werden bei der Begutachtung die Beeintrchtigungen der Selbststndigkeit bei auerhuslichen Aktivitten und Haushaltsfhrung festgestellt. Die Informationen aus diesen Bereichen ermglichen eine umfassende Beratung, eine individuelle Pflege und Hilfeplanung sowie eine sachgerechte Erbringung von Hilfen bei der Haushaltsfhrung.

    Unter Selbststndigkeit versteht man die Fhigkeit eines Menschen, eine Aktivitt alleine also ohne Untersttzung eines anderen ausfhren zu knnen. Selbststndig ist auch, wer eine Handlung mit einem Hilfsmittel

    Der Mensch mit seinen Ressourcen steht im Mittelpunkt

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    Der neue Pflegebedrftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsinstrument im berblick Sechs Lebensbereiche (Module) werden betrachtet und gewichtet

    umsetzen kann. Wenn sich jemand innerhalb seiner Wohnung mit einem Rollator fortbewegen kann und dabei keine Untersttzung durch eine andere Person braucht, dann ist er selbststndig.

    In einzelnen Modulen wird nicht die Selbststndigkeit erfasst. So wird zum Beispiel im Modul 2 bewertet, ob und in welchem Ausma eine Fhigkeit vorhanden ist, im Modul 3 wird festgehalten, wie hufig eine Verhaltensweise ist.

    Das Ergebnis der Beurteilung der einzelnen Kriterien ist der Grad der Beeintrchtigung in diesem Lebensbereich. Aus der Zusammenfhrung der Teilergebnisse aus den sechs Modulen ergibt sich der Pflegegrad des Antragstellers. Insgesamt werden zuknftig fnf Pflegegrade unterschieden.

    Darber hinaus werden noch die Bereiche auerhusliche Aktivitten und Haushaltsfhrung betrachtet, die jedoch nicht in die Bewertung einflieen. Sie sind eine wichtige Grundlage fr die Pflege und Hilfeplanung.

    Zu jedem Kriterium finden sich in den neuen BegutachtungsRichtlinien Erluterungen und Beispiele, die dem Gutachter eine Orientierungshilfe fr seine gutachterliche Bewertung bieten. Die Abstufungen der Selbststndigkeit mit Besonderheiten bei den einzelnen Kriterien sowie weitere Erluterungen werden ebenfalls in den BegutachtungsRichtlinien festgelegt.

    40 %Selbstversorgung (Krperpflege, Ernhrung etc.)

    15 %Kognitive und kommunikative Fhigkeiten- - - - - - -Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

    10 %Mobilitt

    20 %Bewltigung von und

    selbststndiger Umgang mit krankheits- oder

    therapiebedingten Anforderungen und

    Belastungen

    15 %Gestaltung des Alltagslebens

    und sozialer Kontakte

    BEGUTACHTUNGS- INSTRUMENT

  • DIE MODULE IM EINZELNEN

    DIE MODULE IM EINZELNEN

    Modul 1: Mobilitt

    Dieses Modul umfasst zentrale Aspekte der Mobilitt im Wohnbereich eines Menschen sei es in der eigenen Wohnung oder im Heim. I