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STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND
VERBRAUCHERSCHUTZ
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden
Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden
Kleine Anfrage der Abgeordneten Dagmar Neukirch, SPD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9300 Thema: Sozialpsychiatrische Dienste
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie hat sich die Besetzung der Leitungsfunktionen bei den Sozialpsychiatrischen Diensten seit der Novellierung des PsychKG in Sachsen am 31. August 2014 entwickelt?
Seit lnkrafttreten der novellierten Fassung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) am 31. August 2014 sind folgende Veränderungen in der Leitung der Sozialpsychiatrischen Dienst der Landkreise eingetreten:
Kommune Zeitraum Qualifikation der Leiterin/des Leiters Landkreis bis 10/2014 Facharzt für Chirurgie Görlitz 11/2014 bis 06/2015 Fachärztin für Neurologie und Radiologische
Diagnostik seit 07/2015 Fachärztin für Psychiatrie/Psychotherapie
Landkreis bis 12/2014 Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie Sächsische (honorarvertraglich gebunden) Schweiz- seit 01/2015 Diplom-Psychologe/Psychologischer Osterzgeb. Psychotherapeut Vogtland- bis 12/2015 Facharzt für Psychiatrie kreis seit 01/2016 Diplom-Psychologin Landkreis bis 12/2015 Fachärztin für Psychiatrie/Psychotherapie Zwickau seit 01/2016 Diplom-Psychologin/Psychologische
Psychotherapeutin
Im Übrigen wurden die Dienste unverändert wie aus den Ausführungen zu Frage 2 ersichtlich geleitet.
Freistaat
SACHSEN
Die Staatsministerin
Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791
Ihr Zeichen
Ihre Nachricht vom
Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-0141.51-17/406
Dresden, J.Mai 2017
Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden
www.sms.sachsen.de
Frage 2:
STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND
VERBRAUCHERSCHUTZ
Welche Qualifikation (medizinische Fachrichtung) haben die Leitungspersonen in den Leitungsstellen der Sozialpsychiatrischen Dienste?
Die Leitung der Sozialpsychiatrischen Dienste der Landkreise und kreisfreien Städte ist gegenwärtig wie folgt besetzt:
Kommune Qualifikation der Leiterin/des Leiters Landkreis Bautzen Fachärztin für Psychiatrie/PsychotheraQie Kreisfreie Stadt Chemnitz Fachärztin für Offentliches Gesundheitswesen Kreisfreie Stadt Dresden Fachärztin für Psychiatrie/Psychotherapie und Offentliches
Gesundheitswesen Erzgebirgskreis Facharzt für Psychiatrie und Offentliches Gesundheitswe-
sen Landkreis Görlitz Fachärztin für Psychiatrie/Psychotherapie Kreisfreie Stadt Leipzig Fachärztin für Psychiatrie/Psychotherapie und Neurologie Landkreis Leipzig Fachärztin für Psychiatrie/Psychotherapie Landkreis Meißen Fachärztin für Psychiatrie/Psychotherapie Landkreis Mittelsachsen Fachärztin für Psychiatrie/Psychotherapie und Offentliches
Gesundheitswesen Landkreis Nordsachsen Fachärztin für Psychiatrie/Psychotherapie und Neurologie Landkreis Sächsische Diplom-Psychologe/Psychologischer Psychotherapeut Schweiz-Osterzgebirge Vogtlandkreis Diplom-Psychologin Landkreis Zwickau Diplom-Psychologin/Psychologische Psychotherapeutin
Frage 3: Gibt es Leitungsfunktionen, die durch Psychologische Psychotherapeuten besetzt wurden (bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt)?
Auf die Ausführungen zu Frage 2 wird verwiesen.
Frage 4: Gibt es noch freie Stellen und wenn ja, warum wurde noch keine Besetzung gefunden (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen)?
Die Stelle der Leiterin oder des Leiters des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist in allen Landkreisen und kreisfreien Städten besetzt, vgl. Ausführungen zu Frage 2.
Frage 5: Werden Stellen fachfremd besetzt, d.h. nicht mit Psychologischen Psychotherapeuten oder Ärzten und wenn ja, warum wurde im Auswahlverfahren auf die Mindeststandards verzichtet?
Gegenwärtig steht allein der Sozialpsychiatrische Dienst des Vogtlandkreises seit dem 1. Januar 2016 unter der Leitung einer Person, die weder Facharzt für Psychiatrie ist noch eine Qualifikation besitzt, für die im begründeten Einzelfall eine Ausnahme nach § 6 Absatz 2 Satz 4 SächsPsychKG genehmigt werden kann. Zuvor wurde der Dienst durch einen Facharzt für Psychiatrie geleitet, der jedoch seine Tätigkeit für den Landkreis zum 31. Dezember 2015 beendet hat. Nach Kenntnis des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz ist es dem Vogtlandkreis trotz mehrfa-
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eher Ausschreibungen bisher nicht gelungen, eine § 6 Absatz 2 Satz 3 SächsPsychKG entsprechende oder nach § 6 Absatz 2 Satz 4 SächsPsychKG ausnahmsweise genehmigungsfähige Besetzung der Stelle zu erreichen. Die Leitung wurde daher zunächst einer Diplom-Psychologin übertragen, die bereits seit einigen Jahren im Sozialpsychiatrischen Dienst des Vogtlandkreises tätig ist. Im Übrigen obliegt das Stellenbesetzungs- einschließlich des Auswahlverfahrens dem Landkreis.
Für das Jahr 2016 wurde durch den Vogtlandkreis die Genehmigung einer Ausnahme nach § 6 Absatz 2 Satz 4 SächsPsychKG beantragt, die durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz abschlägig zu bescheiden war. Gegen den Ablehnungsbescheid ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz anhängig. Für das Jahr 2017 liegt noch kein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vor.
Mit freundlichen Grüßen
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