Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung · 2005-07-26 · BgA nach § 4 KStG + Satzung...
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Folie Nr. 1
Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung
Folie Nr. 2
Abgrenzung der (steuerrelevanten) Auftragsforschung
Folie Nr. 3
Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung
Grundlagenforschung (§ 22 HRG) Drittmittelforschung (§ 25 HRG)
Gewinnung wissenschaftlicher Er-kenntnisse sowie wissenschaftliche Grundlegung und Weiterentwicklung von Wissenschaft und Studium
Forschungsvorhaben, die nicht aus den Haushaltsmitteln, sondern aus von Dritten zur Verfügung gestellten Mitteln finanziert werden
steuerlich relevante „private“
Drittmittelforschung(Auftragsforschung)
steuerlich irrelevante (hoheitliche)
Drittmittelforschung
Folie Nr. 4
Hoheitliche und steuerlich relevante Drittmittelforschung
? Der Auftrag entspricht gezielt den Interessen des Drittmittelgebers.
? Die Hochschule übernimmt einen nach Art und Umfang genau beschriebenen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.
? Der Auftraggeber behält sich exklusive Verwertungsrechte vor.
? Die Forschungstätigkeit kann nach der Art auch von einem privaten Unternehmer ausgeübt werden.
Drittmittelforschung
steuerlich irrelevante (hoheitliche)
Drittmittelforschung
steuerlich relevante „private“ Drittmittelforschung
(Auftragsforschung)
? Der Drittmittelgeber fördert uneigennützig die Forschung in einem bestimmten Fachgebiet.
? Die Hochschule forscht nicht für den Drittmittelgeber sondern auf der Grundlage ihrer eigenen Aufgabe für die Allgemeinheit.
? Die Forschungsergebnisse werden durch Veröffentlichung kurzfristig allgemein zugänglich gemacht.
? Im Rahmen der Forschung entstandene Schutz-, Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte verbleiben bei der Hochschuleinrichtung.
Folie Nr. 5
Öffentlich-rechtliche Nebenbestimmungen
• NKBF 98 (Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben)
• BNBest-BMBF-98 (Besondere Nebenbestimmungen zur Projektförderung auf Ausgabenbasis)
• AnBest-P (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung)• ANBest-P-BMFT (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMFT zur
Projektförderung auf Ausgabenbasis)• BNBest-BMFT (Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMFT zur
Projektförderung auf Ausgabenbasis)• ANBestGK (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften)
• ANBest-P-Kosten (Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis)• AN-Best-I (Zuwendungen zur institutionellen Förderung)
Folie Nr. 6
Steuerliche Behandlung von Drittmitteln - Übersicht
Drittmittelgeber = EU oder Körperschaft des öffentlichen Rechts ?
Drittmittelgeber = privatwirtschaftliches Unternehmen
Erhält der Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungs-
recht oder darf die Hoch-schule die Ergebnisse nur mit Zustimmung des Auf-traggebers veröffentlichen
Vergabe der Mittel auf der Grundlage der öffentlich-
rechtlichen Nebenbestimmungen ?
Drittmittel für Forschungstätigkeiten
Drittmittelgeber = DFG, Max-Planck-Gesellschaft oder eine gemeinnützige
Körperschaft ?
potentieller Betrieb gewerblicher
Art
Hoheitsbereich
ja
nein
ja
jaja
nein
nein
nein
In Anlehnung an Strahl, Festschrift Korn 2005, S. 516.
Folie Nr. 7
Verwertung von Forschungsergebnissen
Beispiele:
• Lizenzvergabe im Rahmen der Grundlagenforschung erworbener Patente (Verwertung von Zufallserfindungen)? ohne anschließendem Kooperationsvertrag?mit anschließendem Kooperationsvertrag
• Einräumung einer Option auf Abschluss eines Lizenzvertrags
• eigene Vermarktung der aus dem Forschungsergebnis resultierenden Produkte durch die Forschungseinrichtung
Abgrenzungskriterien:
• Abstellen auf das Verwertungs- bzw. Veröffentlichungsrecht
• ggf. Art der Verwertung durch die Forschungseinrichtung
? bspw. Veräußerung von Rechten, Vergabe von Lizenzen, Produktion und Veräußerung von Gütern
Folie Nr. 8
Forschungserzielung und Forschungsverwertung
Ergebniserzielung
Ergebnisverw
ertung
Grundlagen-forschung
(Forschung um ihrer selbst willen)
Drittmittel-forschung
steuerlich relevante Drittmittelforschung (Auftragsforschung)
(Forschung mit wirt-schaftlicher Zielsetzung)
Lizenzvergabe mit Anwendungs-
beratung
Option auf Lizenzvertrag
eigene Vermarktung
hoheitliche Drittmittel-Forschung
(Forschung um ihrer selbst willen)
(Verwer-tung von Zufallser-findungen)
einfache Lizenzvergabe
Wichtig: Es ist grundsätzlich auf die Ausgestaltung des jeweils zugrunde liegenden Vertrags abzustellen !
(Verwer-tung der Auftrags-forschung)
Folie Nr. 9
Verwertung von Forschungsergebnisse - Übersicht
Verwertungsrechte stehen der Universität zu
Überlassung vonRechten
Weiterentwicklung, Verfeinerung des
Forschungsergebnisses, Beratungstätigkeit, Entwicklung und
Vermarktung eines Marktfähigen Produkts
Verwertungsrechte stehen dem Förderer zu
Hoheitsbereich BgA
Forschungsergebnis (gewonnen im Rahmen der hoheitlichen (Drittmittel-) Forschung)
Vermögens-verwaltung
Forschungstransfer an privat-wirtschaftliche Unternehmen
Veröffentlichung der Forschungsergebnisse zur Förderung
der Allgemeinheit
Folie Nr. 10
Steuerliche Behandlung der Grundlagenforschung (juristische Personen des öffentlichen Rechts vs. Gemeinnützige Körperschaften)
juristische Personen desöffentlichen Rechts
gemeinnützige Körperschaften
GRUNDLAGENFORSCHUNG
Körperschaftsteuer- Die Grundlagenforschung stellt eine
hoheitliche Tätigkeit und keinen Betrieb gewerblicher Art dar:
? keine Steuerpflicht
Körperschaftsteuer- Die Grundlagenforschung stellt eine
ideelle Tätigkeit und keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar:
? Steuerbefreiung
Umsatzsteuer- Es liegt keine Unternehmer-
eigenschaft vor:? kein steuerbarer Vorgang? kein Vorsteuerabzug
Umsatzsteuer- Es liegt kein Leistungsaustausch vor:? kein steuerbarer Vorgang? kein Vorsteuerabzug
Folie Nr. 11
Ertragsteuerliche Behandlung der Auftragsforschung
Folie Nr. 12
BgA nach § 4 KStG + Satzung nach § 60 AO
nach § 68 Nr. 9 AO i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStGsteuerbefreiter BgA
Ertragsteuerliche Behandlung der Auftragsforschung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Einrichtung
nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit
Einnahmenerzielungsabsicht
wirtschaftliche Heraushebung
Nachhaltigkeit
keine Land- und Forstwirtschaft
kein Hoheitsbetrieb
keine Vermögensverwaltung
AuftragsforschungSteuerbefreiung der
Auftragsforschung nach § 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG
Folie Nr. 13
Ertragsteuerliche Behandlung der Auftragsforschung bei gemeinnützigen Körperschaften
Erzielung wirtschaftlicher Vorteile
Einnahmenerzielungsabsicht
Nachhaltigkeit
keine Vermögensverwaltung
Selbständigkeit
Auftragsforschung
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
nach § 14 AO
Zweckbetrieb nach§ 68 Nr. 9 AO
Folie Nr. 14
Ausdrücklich kein Zweckbetrieb? Tätigkeiten, die sich auf Anwendung gesicherter Erkenntnisse beschränken
(bspw. Materialprüfung, Blutalkoholuntersuchung)? Übernahme von Projektträgerschaften? wirtschaftliche Tätigkeiten ohne Forschungsbezug (bspw. Kantinen,
Personalgestellung)
(§ 68 Nr. 9 AO)
Anwendungsbereich? Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, deren Träger sich
überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter oder aus der Vermögensverwaltung finanziert
? Anwendbarkeit grundsätzlich nur auf Körperschaften, deren satzungsmäßiger Zweck die Förderung von Wissenschaft und Forschung ist
? gilt auch für öffentlich-rechtliche Forschungseinrichtungen (vgl. BMF-Schreiben vom 22.9.1999, BStBl. I 1999, 944 ff.)
Auftragsforschung als Zweckbetrieb
Folie Nr. 15
Ausdrücklich nicht befreit ? Tätigkeiten, die sich auf Anwendung gesicherter Erkenntnisse beschränken
(bspw. Materialprüfung, Blutalkoholuntersuchung)? Übernahme von Projektträgerschaften? wirtschaftliche Tätigkeiten ohne Forschungsbezug (bspw. Kantinen,
Personalgestellung)
§ 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG
Anwendungsbereich? öffentlich-rechtliche Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen
Steuerbefreiung der Auftragsforschung
Folie Nr. 16
Offene Fragen in Zusammenhang mit der Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG
?Anwendungsbereich der Regelung (jPdöR oder Betrieb gewerblicher Art) ??Weiterhin Einstufung der Auftragsforschung von
öffentlich-rechtlichen Hochschulen als Zweckbetrieb i.S.d. § 68 Nr. 9 AO möglich ?
Folie Nr. 17
Sphärenzuordnung der Auftragsforschung
Drittmittelforschung
Verwertungsrechte am Forschungsergebnis verbleiben beim
Förderer (integrierter Vertrag)
Forschungsergebnisse verbleiben bei der Hochschule, keine Leistung an
den Förderer
Hoheitsbereich
Zweckbetriebs-voraussetzungen
§ 68 Nr. 9 AO erfüllt
kein Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 9 AO
Zweck-betrieb BgA
Voraussetzung der Steuerbefreiung nach
§ 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG erfüllt
Voraussetzung der Steuerbefreiung nach
§ 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG nicht erfüllt
Steuer-befreiter
BgA
Folie Nr. 18
Umsatzsteuerliche Behandlung der Auftragsforschung
Folie Nr. 19
Umsatzsteuerpflicht der Auftragsforschung bei staatlichen Hochschulen
Tätigkeit im unternehmerischen Bereich (BgA)
sonstige Leistung
im Inland
Leistungsaustausch
Auftragsforschung
Umsatzsteuerbare und umsatz-
steuerpflichtige Tätigkeit
Wegfall der Steuer-Befreiung des
§ 4 Nr. 21 a UStG !
Möglichkeit des Vorsteuerabzug
(§ 15 Abs. 1 UStG)
Folie Nr. 20
Auftragsforschung - Umsatzsteuersatz
BgA nach § 4 KStG + Satzung nach § 60 AO
Nach § 68 Nr. 9 AO i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStGsteuerbefreiter BgA
Steuerbefreiung derAuftragsforschung nach § 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG
Zweckbetrieb Kein Zweckbetrieb
7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 a) UStG)
16 % (§ 12 Abs. 1 UStG)
Folie Nr. 21
Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes
?Regelung der ermäßigten Steuersätze in Art. 12 Abs. 3 Buchst. A Unterabs. 2 der 6. EG-Richtlinie?grundsätzlich nur anwendbar auf Güter und
Dienstleistungen, die im Anhang H enthalten sind?Regelung in Anhang H bezieht sich nur auf
wohltätige Zwecke und Tätigkeiten im Bereich der sozialen Sicherheit
? Ermäßigter Steuersatz für die Auftragsforschung ist gemeinschaftsrechtlich angreifbar !
Folie Nr. 22
Neuregelungen seit dem 01.01.2004
?Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 a UStG zum 1. Januar 2004?Vertrauensschutzregelung für alle vor dem 3.
September 2003 vertraglich vereinbarten und im Jahr 2004 erbrachten Leistungen auf Antrag?Steuerbefreiungen im KStG (§ 5 Abs. 1 Nr. 23
KStG) und im GewStG (§ 3 Nr. 30 GewStG) für die Auftragsforschung rückwirkend auch für Veranlagungszeiträume vor 2003
Folie Nr. 23
Umsetzungsprobleme in Zusammenhang mit der Übergangsregelung
?Abgrenzung von Teilleistungen?Vorsteuerabzug
03.09.2003 01.01.2004 01.01.2005
umsatzsteuerfreie Auftragsforschung
UmsatzsteuerfreieAuftragsforschung
Nachträglich umsatzsteuerpflichtige Auftragsforschung
Nachträglich umsatzsteuerpflichtige Auftragsforschung
Folie Nr. 24
Literaturempfehlungen
?Strahl, Martin, Steuerliche Konsequenzen der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen, Finanz-Rundschau (FR) 1998, S. 2163-2170.
?Küffner, Thomas, Steuerliche Veranlassungen bei der Auftragsforschung, Umsatzsteuer-Rundschau (UR) 2004, S. 62-68.
?Fritsch, Frank, Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Forschungsleistungen – Neues gemeinschaftsrechtliches Konfliktpotential, Umsatzsteuer-und Verkehrsteuerrecht (UVR) 2005, S. 69-71.
?Strahl, Martin, Die Abgrenzung hoheitlicher und wirtschaftlicherTätigkeiten von Körperschaften des öffentlichen Rechts im Ertragsteuer- und Umsatzsteuerrecht, in: Festschrift Korn 2005, S. 489-518.