Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung · 2005-07-26 · BgA nach § 4 KStG + Satzung...

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Folie Nr. 1 Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung

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Folie Nr. 1

Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung

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Abgrenzung der (steuerrelevanten) Auftragsforschung

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Folie Nr. 3

Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung

Grundlagenforschung (§ 22 HRG) Drittmittelforschung (§ 25 HRG)

Gewinnung wissenschaftlicher Er-kenntnisse sowie wissenschaftliche Grundlegung und Weiterentwicklung von Wissenschaft und Studium

Forschungsvorhaben, die nicht aus den Haushaltsmitteln, sondern aus von Dritten zur Verfügung gestellten Mitteln finanziert werden

steuerlich relevante „private“

Drittmittelforschung(Auftragsforschung)

steuerlich irrelevante (hoheitliche)

Drittmittelforschung

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Folie Nr. 4

Hoheitliche und steuerlich relevante Drittmittelforschung

? Der Auftrag entspricht gezielt den Interessen des Drittmittelgebers.

? Die Hochschule übernimmt einen nach Art und Umfang genau beschriebenen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.

? Der Auftraggeber behält sich exklusive Verwertungsrechte vor.

? Die Forschungstätigkeit kann nach der Art auch von einem privaten Unternehmer ausgeübt werden.

Drittmittelforschung

steuerlich irrelevante (hoheitliche)

Drittmittelforschung

steuerlich relevante „private“ Drittmittelforschung

(Auftragsforschung)

? Der Drittmittelgeber fördert uneigennützig die Forschung in einem bestimmten Fachgebiet.

? Die Hochschule forscht nicht für den Drittmittelgeber sondern auf der Grundlage ihrer eigenen Aufgabe für die Allgemeinheit.

? Die Forschungsergebnisse werden durch Veröffentlichung kurzfristig allgemein zugänglich gemacht.

? Im Rahmen der Forschung entstandene Schutz-, Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte verbleiben bei der Hochschuleinrichtung.

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Folie Nr. 5

Öffentlich-rechtliche Nebenbestimmungen

• NKBF 98 (Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben)

• BNBest-BMBF-98 (Besondere Nebenbestimmungen zur Projektförderung auf Ausgabenbasis)

• AnBest-P (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung)• ANBest-P-BMFT (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMFT zur

Projektförderung auf Ausgabenbasis)• BNBest-BMFT (Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMFT zur

Projektförderung auf Ausgabenbasis)• ANBestGK (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur

Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften)

• ANBest-P-Kosten (Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis)• AN-Best-I (Zuwendungen zur institutionellen Förderung)

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Folie Nr. 6

Steuerliche Behandlung von Drittmitteln - Übersicht

Drittmittelgeber = EU oder Körperschaft des öffentlichen Rechts ?

Drittmittelgeber = privatwirtschaftliches Unternehmen

Erhält der Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungs-

recht oder darf die Hoch-schule die Ergebnisse nur mit Zustimmung des Auf-traggebers veröffentlichen

Vergabe der Mittel auf der Grundlage der öffentlich-

rechtlichen Nebenbestimmungen ?

Drittmittel für Forschungstätigkeiten

Drittmittelgeber = DFG, Max-Planck-Gesellschaft oder eine gemeinnützige

Körperschaft ?

potentieller Betrieb gewerblicher

Art

Hoheitsbereich

ja

nein

ja

jaja

nein

nein

nein

In Anlehnung an Strahl, Festschrift Korn 2005, S. 516.

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Folie Nr. 7

Verwertung von Forschungsergebnissen

Beispiele:

• Lizenzvergabe im Rahmen der Grundlagenforschung erworbener Patente (Verwertung von Zufallserfindungen)? ohne anschließendem Kooperationsvertrag?mit anschließendem Kooperationsvertrag

• Einräumung einer Option auf Abschluss eines Lizenzvertrags

• eigene Vermarktung der aus dem Forschungsergebnis resultierenden Produkte durch die Forschungseinrichtung

Abgrenzungskriterien:

• Abstellen auf das Verwertungs- bzw. Veröffentlichungsrecht

• ggf. Art der Verwertung durch die Forschungseinrichtung

? bspw. Veräußerung von Rechten, Vergabe von Lizenzen, Produktion und Veräußerung von Gütern

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Folie Nr. 8

Forschungserzielung und Forschungsverwertung

Ergebniserzielung

Ergebnisverw

ertung

Grundlagen-forschung

(Forschung um ihrer selbst willen)

Drittmittel-forschung

steuerlich relevante Drittmittelforschung (Auftragsforschung)

(Forschung mit wirt-schaftlicher Zielsetzung)

Lizenzvergabe mit Anwendungs-

beratung

Option auf Lizenzvertrag

eigene Vermarktung

hoheitliche Drittmittel-Forschung

(Forschung um ihrer selbst willen)

(Verwer-tung von Zufallser-findungen)

einfache Lizenzvergabe

Wichtig: Es ist grundsätzlich auf die Ausgestaltung des jeweils zugrunde liegenden Vertrags abzustellen !

(Verwer-tung der Auftrags-forschung)

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Folie Nr. 9

Verwertung von Forschungsergebnisse - Übersicht

Verwertungsrechte stehen der Universität zu

Überlassung vonRechten

Weiterentwicklung, Verfeinerung des

Forschungsergebnisses, Beratungstätigkeit, Entwicklung und

Vermarktung eines Marktfähigen Produkts

Verwertungsrechte stehen dem Förderer zu

Hoheitsbereich BgA

Forschungsergebnis (gewonnen im Rahmen der hoheitlichen (Drittmittel-) Forschung)

Vermögens-verwaltung

Forschungstransfer an privat-wirtschaftliche Unternehmen

Veröffentlichung der Forschungsergebnisse zur Förderung

der Allgemeinheit

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Folie Nr. 10

Steuerliche Behandlung der Grundlagenforschung (juristische Personen des öffentlichen Rechts vs. Gemeinnützige Körperschaften)

juristische Personen desöffentlichen Rechts

gemeinnützige Körperschaften

GRUNDLAGENFORSCHUNG

Körperschaftsteuer- Die Grundlagenforschung stellt eine

hoheitliche Tätigkeit und keinen Betrieb gewerblicher Art dar:

? keine Steuerpflicht

Körperschaftsteuer- Die Grundlagenforschung stellt eine

ideelle Tätigkeit und keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar:

? Steuerbefreiung

Umsatzsteuer- Es liegt keine Unternehmer-

eigenschaft vor:? kein steuerbarer Vorgang? kein Vorsteuerabzug

Umsatzsteuer- Es liegt kein Leistungsaustausch vor:? kein steuerbarer Vorgang? kein Vorsteuerabzug

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Folie Nr. 11

Ertragsteuerliche Behandlung der Auftragsforschung

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Folie Nr. 12

BgA nach § 4 KStG + Satzung nach § 60 AO

nach § 68 Nr. 9 AO i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStGsteuerbefreiter BgA

Ertragsteuerliche Behandlung der Auftragsforschung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Einrichtung

nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit

Einnahmenerzielungsabsicht

wirtschaftliche Heraushebung

Nachhaltigkeit

keine Land- und Forstwirtschaft

kein Hoheitsbetrieb

keine Vermögensverwaltung

AuftragsforschungSteuerbefreiung der

Auftragsforschung nach § 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG

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Folie Nr. 13

Ertragsteuerliche Behandlung der Auftragsforschung bei gemeinnützigen Körperschaften

Erzielung wirtschaftlicher Vorteile

Einnahmenerzielungsabsicht

Nachhaltigkeit

keine Vermögensverwaltung

Selbständigkeit

Auftragsforschung

wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

nach § 14 AO

Zweckbetrieb nach§ 68 Nr. 9 AO

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Folie Nr. 14

Ausdrücklich kein Zweckbetrieb? Tätigkeiten, die sich auf Anwendung gesicherter Erkenntnisse beschränken

(bspw. Materialprüfung, Blutalkoholuntersuchung)? Übernahme von Projektträgerschaften? wirtschaftliche Tätigkeiten ohne Forschungsbezug (bspw. Kantinen,

Personalgestellung)

(§ 68 Nr. 9 AO)

Anwendungsbereich? Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, deren Träger sich

überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter oder aus der Vermögensverwaltung finanziert

? Anwendbarkeit grundsätzlich nur auf Körperschaften, deren satzungsmäßiger Zweck die Förderung von Wissenschaft und Forschung ist

? gilt auch für öffentlich-rechtliche Forschungseinrichtungen (vgl. BMF-Schreiben vom 22.9.1999, BStBl. I 1999, 944 ff.)

Auftragsforschung als Zweckbetrieb

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Folie Nr. 15

Ausdrücklich nicht befreit ? Tätigkeiten, die sich auf Anwendung gesicherter Erkenntnisse beschränken

(bspw. Materialprüfung, Blutalkoholuntersuchung)? Übernahme von Projektträgerschaften? wirtschaftliche Tätigkeiten ohne Forschungsbezug (bspw. Kantinen,

Personalgestellung)

§ 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG

Anwendungsbereich? öffentlich-rechtliche Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen

Steuerbefreiung der Auftragsforschung

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Folie Nr. 16

Offene Fragen in Zusammenhang mit der Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG

?Anwendungsbereich der Regelung (jPdöR oder Betrieb gewerblicher Art) ??Weiterhin Einstufung der Auftragsforschung von

öffentlich-rechtlichen Hochschulen als Zweckbetrieb i.S.d. § 68 Nr. 9 AO möglich ?

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Folie Nr. 17

Sphärenzuordnung der Auftragsforschung

Drittmittelforschung

Verwertungsrechte am Forschungsergebnis verbleiben beim

Förderer (integrierter Vertrag)

Forschungsergebnisse verbleiben bei der Hochschule, keine Leistung an

den Förderer

Hoheitsbereich

Zweckbetriebs-voraussetzungen

§ 68 Nr. 9 AO erfüllt

kein Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 9 AO

Zweck-betrieb BgA

Voraussetzung der Steuerbefreiung nach

§ 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG erfüllt

Voraussetzung der Steuerbefreiung nach

§ 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG nicht erfüllt

Steuer-befreiter

BgA

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Folie Nr. 18

Umsatzsteuerliche Behandlung der Auftragsforschung

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Folie Nr. 19

Umsatzsteuerpflicht der Auftragsforschung bei staatlichen Hochschulen

Tätigkeit im unternehmerischen Bereich (BgA)

sonstige Leistung

im Inland

Leistungsaustausch

Auftragsforschung

Umsatzsteuerbare und umsatz-

steuerpflichtige Tätigkeit

Wegfall der Steuer-Befreiung des

§ 4 Nr. 21 a UStG !

Möglichkeit des Vorsteuerabzug

(§ 15 Abs. 1 UStG)

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Folie Nr. 20

Auftragsforschung - Umsatzsteuersatz

BgA nach § 4 KStG + Satzung nach § 60 AO

Nach § 68 Nr. 9 AO i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStGsteuerbefreiter BgA

Steuerbefreiung derAuftragsforschung nach § 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG

Zweckbetrieb Kein Zweckbetrieb

7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 a) UStG)

16 % (§ 12 Abs. 1 UStG)

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Folie Nr. 21

Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes

?Regelung der ermäßigten Steuersätze in Art. 12 Abs. 3 Buchst. A Unterabs. 2 der 6. EG-Richtlinie?grundsätzlich nur anwendbar auf Güter und

Dienstleistungen, die im Anhang H enthalten sind?Regelung in Anhang H bezieht sich nur auf

wohltätige Zwecke und Tätigkeiten im Bereich der sozialen Sicherheit

? Ermäßigter Steuersatz für die Auftragsforschung ist gemeinschaftsrechtlich angreifbar !

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Folie Nr. 22

Neuregelungen seit dem 01.01.2004

?Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 a UStG zum 1. Januar 2004?Vertrauensschutzregelung für alle vor dem 3.

September 2003 vertraglich vereinbarten und im Jahr 2004 erbrachten Leistungen auf Antrag?Steuerbefreiungen im KStG (§ 5 Abs. 1 Nr. 23

KStG) und im GewStG (§ 3 Nr. 30 GewStG) für die Auftragsforschung rückwirkend auch für Veranlagungszeiträume vor 2003

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Folie Nr. 23

Umsetzungsprobleme in Zusammenhang mit der Übergangsregelung

?Abgrenzung von Teilleistungen?Vorsteuerabzug

03.09.2003 01.01.2004 01.01.2005

umsatzsteuerfreie Auftragsforschung

UmsatzsteuerfreieAuftragsforschung

Nachträglich umsatzsteuerpflichtige Auftragsforschung

Nachträglich umsatzsteuerpflichtige Auftragsforschung

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Folie Nr. 24

Literaturempfehlungen

?Strahl, Martin, Steuerliche Konsequenzen der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen, Finanz-Rundschau (FR) 1998, S. 2163-2170.

?Küffner, Thomas, Steuerliche Veranlassungen bei der Auftragsforschung, Umsatzsteuer-Rundschau (UR) 2004, S. 62-68.

?Fritsch, Frank, Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Forschungsleistungen – Neues gemeinschaftsrechtliches Konfliktpotential, Umsatzsteuer-und Verkehrsteuerrecht (UVR) 2005, S. 69-71.

?Strahl, Martin, Die Abgrenzung hoheitlicher und wirtschaftlicherTätigkeiten von Körperschaften des öffentlichen Rechts im Ertragsteuer- und Umsatzsteuerrecht, in: Festschrift Korn 2005, S. 489-518.