Die unterschiedlichen Personengesellschaften: Begriff und Bedeutung

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Die unterschiedlichen Personengesellschaften: Begriff und Bedeutung Ritz Katja , Sascha Curth, Sebastian Schulz, Hartmut Jordan

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Die unterschiedlichen Personengesellschaften:

Begriff und Bedeutung

Ritz Katja , Sascha Curth,

Sebastian Schulz,

Hartmut Jordan

Page 2: Die unterschiedlichen Personengesellschaften: Begriff und Bedeutung

Inhalt

Einleitung BGB Gesellschaft OHG ( Offene Handelsgesellschaft )KG ( Kommanditgesellschaft )Stille Gesellschaft Entscheidungskriterien

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Personengesellschaft

Was ist eine Personengesellschaft?

Eine Personengesellschaft ist eine

Rechtsform des Unternehmens.

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Rechtliche Faktoren

Firma Handelsregister-EintragPublizität des Jahresabschlusses Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis Haftung Besteuerung

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Betriebswirtschaftliche Faktoren

Kapitalaufbringung Erfolgsverteilung Mitbestimmung Kreditbasis

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A n s ta lten K ö rp er-sch a ften

S tiftu n g en

D esö ffen tlich en R ech ts

P erson en -g ese llsch a ft

K ap ita l-g ese llsch a ft

G en ossen -sch a ft

G ese llsch a fts -u n te rn eh m en

E in ze lu n te r-n eh m en

D esp riva ten R ech ts

U n te rn eh m en s -fo rm en

Unternehmensformen

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Einzel- und Gemeinschaftsunternehmung

Einzelunternehmung:

-wird vom Eigentümer in alleiniger

Verantwortung geführt

Gesellschaftsunternehmen:

- ist Zusammenschluß von mind. 2 Personen, die

ein gemeinsames Ziel verfolgen

Ausnahme: Ein-Mann-GmbH

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Personalgesellschaften

- sind personenbezogen

- Eigentümer der Gesellschaft üben die

Geschäftsführung und Vertretung aus

- Kapitalaufbringer = Eigentümer

- ist Eigentümergesellschaft

- Gesellschafter sind natürliche Personen

- Kapital wird von wenigen Mitgliedern aufgebracht

- einzelne Mitglieder haften persönlich

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Kapitalgesellschaften

- sind kapitalbezogen

- Trennung von Eigentümern und Angestellten

- ist Managergesellschaft

- Gesellschaft ist juristische Person

- Kapital wird von vielen Mitgliedern aufgebracht

- einzelne Mitglieder haften nicht persönlich

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BGB Gesellschaft

- die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

GdbR

Allgemeines

Rechtsbeziehungen

1.) im Innenverhältnis

2.) im Außenverhältnis

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Rechtsbeziehung im Innenverhältnis

Denkbare vertragliche Abweichungen:

1. Gesamtgeschäftsführung mehrerer Gesellschafter

2. Einzelgeschäftsführung aller Gesellschafter

3. Geschäftsführung mit Stimmenmehrheit

Page 12: Die unterschiedlichen Personengesellschaften: Begriff und Bedeutung

Zusammenfassung der Rechtsbeziehungen

Im Innenverhältnis:

Der Gesellschafter darf Handlungen vornehmen,

ohne die Pflichten gegenüber Mitgesellschaftern

zu verletzen.

Im Außenverhältnis:

Der Gesellschafter darf für die Gesellschaft

nach außen rechtswirksam handeln.

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Auflösungsgründe

- Erreichung des vereinbarten Zwecks §726 BGB

- Tod eine Gesellschafters sofern im

Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Regelung

getroffen wurde § 727 BGB

- Konkurseröffnung über das Vermögen

eines Gesellschafters § 728 BGB

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Hinweis: GdbR ist nicht rechtsfähig und kann daher nicht in Konkurs gehen. Konkurseröffnung sowie Klage sind nur gegenüber den Gesellschaftern möglich

Auflösungsgründe

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Die Offene Handelsgesellschaft

Die OHG ist ein Zusammenschlussvon zwei oder mehr Kaufleuten zumgemeinsamen Betrieb einesvollkaufmännischen Handelsgewerbesunter einer Firma.

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Namen der OHG

August Seelmann und Co. Sellmann OHGMeier & Finke

Die Firma der OHG muß mindestens den Namen eines Gesellschafter, mit Zusatz enthalten (§19 HGB)

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Kapital und Haftung OHG

Eigenkapital:

Die Gesellschafter sind zur Kapitalaufbringung verpflichtet.

Haftung:

Jeder Gesellschafter haftet gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft

-unbeschränkt,

- unmittelbar und

-gesamtschuldnerisch.

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Geschäftsführung und Vertretung:

Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet.

- Geschäftsführungsbefugnis -> Innenverhältnis

- Vertretungsbefugnis -> Außenverhältnis

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Gewinnberechtigung OHG

Gewinnberechtigung:

Jeder Gesellschafter hat Anspruch auf einen Anteil am Jahresgewinn. Wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt der §121 HGB. Danach erhält jeder Gesellschafter zunächst eine 4% ige Verzinsung seine der jahresdurchschnittlichen Kapitalanteile.

Der Rest wird unter die Gesellschafter nach Köpfen verteilt.

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Beispiel OHG

Die Wagner OHG erzielte im vergangenen Jahr einen Reingewinn in Höhe von 45.000 DM. Das Eigenkapital von Wagner beträgt 300.000,- DM, das von Wunsch 150.000,- DM. Der Gewinn wird nach Vorschrift des HGB verteilt.

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Gründung OHG

Die Gründung und Weiterführung der OHG erfolgt durch mind. Zwei Personen.

Zur Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich. Dieser ist zwar an keine Form gebunden, sollte jedoch schriftlich abgeschlossen werden.

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Auflösung OHG

Auflösungsgründe können sein:

• Tod oder Kündigung eines Gesellschafters

• Auflösungsbeschluß der Gesellschafter

• Konkurseröffnung

• Ablauf der vereinbarten Dauer der OHG

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Kommanditgesellschaft

Wesen Firma Gründungsvorgang Geschäftsführung und Vertretung Haftung Verteilung von Gewinn und Verlust

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Rechtsform KG

Komplementäre – persönlich haftende Gesellschafter. Den Gläubigern gegen haftet neben dem Firmenvermögen auch das Privatvermögen der Komplementäre. Kommanditisten- Haftung nur in Höhe seiner Einlage, nicht jedoch mit dem Privatvermögen.

Die Kommanditgesellschaft hat zwei Arten von Gesellschaftern

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Kommanditgesellschaft

Einlagen werden mit 4% verzinst Restgewinn im Verhältnis 2:1.

Gesellschafter Kapitalanteile 4% Zinsen Restgewinn Gesamtgewinn

KieferKomplementär(Vollhafter)

90.000,- 3.600,- 116.640,- 120.240,-

HorstmannKomplementär(Vollhafter)

60.000,- 2.400,- 116.640,- 119.040,-

WeißKommanditist(Teilhafter)

60.000,- 2.400,- 58.320,- 60.720,-

Summe 210.000,- 8.400,- 291.600,- 300.000,-

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KG / GmbH & Co. KG

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Stille Gesellschaft

Der stille Gesellschafter tritt nach außen hin nicht in Erscheinung; er wird nicht in das Handelsregister eingetragen. Er stellt dem Unternehmen Geld zur Verfügung und wird dafür am Gewinn des Unternehmens beteiligt.

Er haftet nur mit seiner Einlage.

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Eine kleine Sanitärfirma

1 Meister ( Chef )1 GeselleEigenes LagerKleines Büro20.000,- EKInstallation von Heizungen und Bädern

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Der Chef

Ist ein Eigenbrödler will keine TeilhaberWill alleine EntscheidenWill nicht mehr als 250.000,- Umsatz im Jahr machenWill schnell entscheiden könnenWill den ganzen Gewinn für sich habenArbeitet so nebenher, wie sein Geselle

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Auf Wiedersehen

Eure WI 98