DIE UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR … · 1 Der Premierminister der DR Kongo Augustin Matata Ponyo...

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ISSN 1831-080X EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF 2013 DE Sonderbericht Nr. 9 DIE UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR VERANTWORTUNGSVOLLE STAATSFÜHRUNG IN DER DEMOKRATISCHEN REPUBLIK KONGO

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DIE UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR VERANTWORTUNGSVOLLE STAATSFÜHRUNG IN DER DEMOKRATISCHEN REPUBLIK KONGO

DIE UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR VERANTWORTUNGSVOLLE STAATSFÜHRUNG IN DER DEMOKRATISCHEN REPUBLIK KONGO

Sonderbericht Nr. 9 2013

(gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV)

EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF

EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF12, rue Alcide De Gasperi1615 LuxembourgLUXEMBOURG

Tel. +352 4398-1Fax +352 4398-46410E-Mail: [email protected]: http://eca.europa.eu

Sonderbericht Nr. 9 2013

Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet,

Server Europa (http://europa.eu).

Katalogisierungsdaten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.

Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2013

ISBN 978-92-9241-357-6

doi:10.2865/12825

© Europäische Union, 2013

Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.

Printed in Luxembourg

Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

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INHALT

Ziffer

ABKÜRZUNGEN

I–VI ZUSAMMENFASSUNG

1–24 EINLEITUNG

1–4 FRAGILE STAATLICHE STRUKTUREN

5–12 DIE DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO

5–9 SOZIALE UND WIRTSCHAFTLICHE LAGE

10–12 POLITISCHE UND INSTITUTIONELLE LAGE

13–24 ZUSAMMENARBEIT DER EU MIT DER DR KONGO IM ZEITRAUM 2003-2011

15–21 ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT

22 HUMANITÄRE HILFE

23–24 POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE ZUSAMMENARBEIT

25–27 PRÜFUNGSUMFANG UND PRÜFUNGSANSATZ

28–90 BEMERKUNGEN

28–75 DIE UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR VERANTWORTUNGSVOLLE STAATSFÜHRUNG IN DER DR KONGO IST BEDARFSRELEVANT, HAT ABER INSGESAMT ZU BEGRENZTEN ERGEBNISSEN GEFÜHRT

29–34 DIE UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR VERANTWORTUNGSVOLLE STAATSFÜHRUNG IN DER DR KONGO IST IN EINE IM ALLGEMEINEN SOLIDE KOOPERATIONSSTRATEGIE EINGEBETTET

35–75 DIE UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR VERANTWORTUNGSVOLLE STAATSFÜHRUNG IST IN ALLEN BEREICHEN BEDARFSRELEVANT, ABER DER ERZIELTE FORTSCHRITT IST UNGLEICHMÄSSIG UND INSGESAMT BEGRENZT

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Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

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76–90 DIE KOMMISSION HAT DEM VON FRAGILITÄT GEPRÄGTEN NATIONALEN KONTEXT BEI DER KONZEPTION DER EU-PROGRAMME NICHT HINREICHEND RECHNUNG GETRAGEN

77–81 RISIKEN WURDEN NICHT AUSREICHEND BERÜCKSICHTIGT

82 DIE ZIELE WAREN HÄUFIG ZU HOCH GESTECKT

83–90 KONDITIONALITÄT UND POLITISCHER DIALOG WURDEN NICHT VOLLSTÄNDIG AUSGESCHÖPFT

91–94 SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN

ANHANG I — BEWERTUNG DER PROGRAMME

ANHANG II — BEWERTUNGSMETHODE

ANTWORTEN DER KOMMISSION UND DES EAD

Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

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AKP: Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean

CAF: Country Assistance Framework (Rahmen für die Unterstützung des Landes)

CENI: Commission Électorale Nationale Indépendante (Unabhängige nationale Wahlkommission)

CMJ: Comité Mixte de la Justice (Gemischter Justizausschuss)

CSRP: Comité de Suivi de la Réforme de la Police (Ausschuss für die Begleitung der Polizeireform)

DCI: Development Cooperation Instrument (Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit)

DR Kongo: Demokratische Republik Kongo

EAD: Europäischer Auswärtiger Dienst

EEF: Europäischer Entwicklungsfonds

EIDHR: Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte

EUPOL: Polizeimission der Europäischen Union in Kinshasa

EUSEC: Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der DR Kongo

GD: Generaldirektion

GSVP: Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik

HIPC: Heavily Indebted Poor Countries (Hochverschuldete arme Länder)

IfS: Instrument für Stabilität

LSP: Länderstrategiepapier

MONUC : United Nations Organisation Mission in the DRC (Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der DR Kongo) (ersetzt durch die MONUSCO)

NRP: Nationales Richtprogramm

OECD/DAC: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss für Entwicklungshilfe

OLAF: Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung

PAG : Programme d’A ppui à la Gouvernance (Programm zur Unterstützung der verantwor tungsvol len Staatsführung)

PAMFIP: Projet d’Appui à la Modernisation des Finances Publiques (Programm zur Unterstützung der Modernisie-rung der öffentlichen Finanzen)

PAP: Programme d’Appui aux Parlements (Programm zur Unterstützung der Parlamente)

ABKÜRZUNGEN

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Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

PARP : Programme d’Appui à la Réforme de la Police Nationale (Programm zur Unterstützung der Reform der Nationalpolizei)

PEFA: Public Expenditure and Financial Accountability (Öffentliche Ausgaben und finanzielle Rechenschaftspflicht)

PFM: Public finance management (Öffentliches Finanzmanagement)

REJUSCO : Programme d’Appui à la Restauration de la Justice à l ’Est de la République Démocratique du Congo (EU-Programm zur Wiederherstellung des Justizwesens im Osten der DR Kongo)

ROM: Results‑oriented monitoring (Ergebnisorientiertes Monitoring)

UNDP: United Nations Development Programme (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen)

UPI: Unité de Police Intégrée (EU-Unterstützungsprogramm für die Ausbildung der Integrierten Polizeieinheit)

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Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

ZUSAMMENFASSUNG

I.Die Demokratische Republik Kongo (DR Kongo) gilt allgemein als einer der fragilsten Staaten der Welt. Das Unvermögen des Staates, grundlegende Dienst-leistungen für seine Bevölkerung zu erbringen, ist ein beweiskräftiger Indikator für Fragilität. Grundlegende Elemente verantwortungsvoller Staatsführung wie Menschenrechte und Demokratie werden nicht beach-tet. Die EU hat die DR Kongo zwischen 2003 und 2011 mit rund 1,9 Milliarden Euro unterstützt und ist somit einer der wichtigsten Entwicklungspartner des Landes.

II.Der Hof hat die Wirksamkeit der EU-Unterstützung für die Verbesserung der Staatsführung in der DR Kongo untersucht. Im Besonderen wurde die Unterstützung der EU für die Wahlen, die Reform von Justizwesen, Polizei und öffentlichem Finanzmanagement sowie für den Dezentralisierungsprozess geprüft.

III.Der Hof gelangt zu dem Schluss, dass die Wirksamkeit der EU-Unterstützung für verantwortungsvolle Staats-führung in der DR Kongo begrenzt ist. Diese Unterstüt-zung ist in eine im Allgemeinen solide Kooperations-strategie eingebettet, auf die wichtigsten Bedürfnisse ausgerichtet und konnte einige Ergebnisse erzielen. Der Fortschritt ist jedoch langsam, ungleichmäßig und insgesamt begrenzt. Bei weniger als der Hälfte der geprüften Programme wurden die angestrebten Ergebnisse größtenteils erzielt oder werden voraus-sichtlich erzielt. In den meisten Fällen bestehen keine realistischen Aussichten auf Nachhaltigkeit.

IV.Wie andere Entwicklungspartner ist die Kommission bei ihren Bemühungen, einen Beitrag zur Verbesserung der Staatsführung in der DR Kongo zu leisten, mit gra-vierenden Hindernissen konfrontiert. Die Misserfolge entstehen durch den mangelnden politischen Willen, die gebergesteuerte Dynamik der Programme und die fehlende Aufnahmekapazität. Obwohl der Kommission die wesentlichen Ursachen und Folgen der fragilen staatlichen Strukturen in der DR Kongo bekannt sind, hat sie dieser Problematik bei der Konzeption der EU-Programme nicht hinreichend Rechnung getra-gen. Risiken wurden nicht ausreichend berücksichtigt, die Programmziele sind tendenziell zu ehrgeizig, die Konditionalität hat eine geringe Anreizwirkung und der politische Dialog wurde nicht im vollen Umfang ausgeschöpft und nicht ausreichend mit den EU-Mit-gliedstaaten koordiniert.

V.Der Wiederaufbau des Staates und die Verbesserung der Staatsführung in der DR Kongo werden viel Zeit in Anspruch nehmen. Wenn die EU als ein wichtiger Entwicklungspartner der DR Kongo und als Verfechter von verantwortungsvoller Staatsführung und Men-schenrechten die Staatsführung in der DR Kongo wei-terhin unterstützen will, muss sie die Wirksamkeit ihrer Hilfe erheblich steigern. Dazu muss die Kommission realistischer sein, was die Erreichbarkeit von Zielen und die Konzeption der EU-Programme betrifft, und die kongolesischen Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der vereinbarten Bedingungen und eingegangenen Verpflichtungen stärker in die Pflicht nehmen1.

VI.Der Hof empfiehlt der Kommission und dem EAD, die Kooperationsstrategie der EU mit der DR Kongo zu verbessern, die Risiken für die er folgreiche Umset-zung von Programmen besser einzuschätzen, Ziele festzulegen, die im nationalen Kontakt erreichbar sind, und stärker auf Konditionalität und politischen Dialog zurückzugreifen.

1 Der Premierminister der DR Kongo Augustin Matata Ponyo erklärte, die DR Kongo brauche Partner, die anspruchsvoll, aber verständnisvoll, proaktiv, aber respektvoll, und kritisch, aber realistisch sind (Libération, 12.12.2012).

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FRAGILE STAATLICHE STRUKTUREN

1. Die Kommission definiert „Fragilität“ als unzulängliche oder versagende Strukturen oder Situationen, in denen der soziale Vertrag nicht mehr erfüllt wird, weil der Staat unfähig oder unwillig ist, seine Grundfunk-tionen auszuüben und seine Verpflichtungen und Zuständigkeiten bei der Erbringung von Dienstleistungen, der Ressourcenverwaltung, der Rechtsstaatlichkeit, dem gerechten Zugang zur Macht, der Sicherheit der Bevölkerung sowie dem Schutz und der Förderung der Rechte und Freiheiten der Bürger wahrzunehmen2.

2. Typisch für fragile Staaten sind öffentliche Einrichtungen, politische Prozesse und soziale Mechanismen, denen es an Wirksamkeit, Inklusion oder Legitimität mangelt, sowie weit verbreitete Armut oder erheblicher Entwicklungsrückstand. Ein weiteres typisches Merkmal vieler fragiler Staaten besteht in der Unfähigkeit, die Staatsgewalt wirksam auszuüben.

3. In vielen strategiepolitischen Dokumenten der EU, u. a. im Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik3, wurden fragile staatliche Struktu-ren als besonderes Problem im Hinblick auf die Ziele der Entwicklungs-zusammenarbeit der EU ausgemacht. 2007 hob die Kommission in ihrer Mitteilung „Überlegungen zur Vorgehensweise der EU in Situationen der Fragilität“ die langfristige Entwicklungszusammenarbeit als einen Lö-sungsansatz hervor.

4. Auf die notwendige Förderung der verantwortungsvollen Staatsführung wurde in den Mitteilungen der Kommission „Governance in Entwick-lungsländern“4 und „Die Governance im Rahmen des Europäischen Kon-senses über die Entwicklungspolitik“ hingewiesen, die auf die Entwick-lung eines kohärenten und gemeinsamen Ansatzes bei der Förderung der demokratischen Staatsführung ausgerichtet waren.

2 KOM(2007) 643 endgültig vom 25.10.2007.

3 KOM(2006) 421 endgültig vom 30.8.2006.

4 KOM(2003) 615 endgültig vom 20.10.2003.

EINLEITUNG

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DIE DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO

SOZIALE UND WIRTSCHAFTLICHE LAGE

5. Die Demokratische Republik Kongo (DR Kongo) liegt in Zentralafrika, erstreckt sich über 2,3 Millionen km2 und hat geschätzte 68 Millionen Einwohner5, die sich aus ungefähr 350 ethnischen Gruppen zusammen-setzen (siehe Karte). Zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit von Belgien im Jahr 1960 war sie das am zweitstärksten industrialisierte Land Afrikas. Sie verfügt über erhebliche Bodenschätze und Waldressourcen sowie über beträchtliches landwirtschaftliches Potenzial und beträchtliche Kapazi-täten im Bereich Wasserkraft. Die DR Kongo besitzt außerdem Erdöl. Trotz ihres Reichtums an natürlichen Ressourcen ist sie heute eines der am wenigsten entwickelten Länder. Der wirtschaftliche Niedergang setzte infolge aggressiver wirtschaftlicher Praktiken, schlechter Staatsführung und ungenügender Investitionen unter dem ehemaligen Präsidenten Mobutu ein. Die seit den frühen 1990er Jahren anhaltenden Konflikte in der Region der Großen Seen haben verheerende Auswirkungen auf die Wirtschaft gehabt: Die Infrastruktur hat großen Schaden genommen, viele Institutionen wurden zerstört, Vermögenswerte gingen verloren und die Investitionen kamen zum Erliegen6.

6. Seit der Machtübernahme durch Joseph Kabila 2001 und dem Ende des Bürgerkriegs wurde gesamtwirtschaftlich ein gewisser Aufschwung ver-zeichnet. Die Regierung hat ein Reformprogramm umgesetzt, das darauf ausgelegt ist, die gesamtwirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen, Mit-tel für die Sanierung der Infrastruktur einzusetzen und den öffentlichen Dienst und den Bankensektor umzugestalten. Ein Großteil der wirtschaftli-chen Tätigkeiten spielt sich im informellen Bereich jenseits staatlicher Kon-trollen ab, was mit Blick auf die Steuereinnahmen ein ernsthaftes Problem darstellt. Im nationalen Haushaltsplan 2013 sind 8 Milliarden US-Dollar veranschlagt, was gemessen an der Größe, der Bevölkerungszahl und dem Ressourcenreichtum des Landes sehr wenig ist.

7. Wirtschaftswachstum, soziale Entwicklung, eine wirksame öffentliche Verwaltung, Sicherheit und der Aufbau eines Gefühls der nationalen Einheit scheitern vor allem an der unzulänglichen und verfallenen Inf-rastruktur. Weite Landesteile, über die die Regierung keine Kontrolle hat, stellen eine enorme Herausforderung dar.

5 Weltbank (2011).

6 Trefon, Th., Congo Masquerade – The political culture of aid inefficiency and reform failure, Zed Books, London-New York, 2011.

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KARTE

DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO – VERWALTUNGSKARTE

ANGOLA

BURUNDI

CENTRAL AFRICAN REPUBLIC

CAMEROON

REPUBLICOF THE CONGOGABON

RWANDA

SUDAN

SOUTH SUDAN

CHAD

TANZANIA

UGANDA

ZAMBIA

B A N D U N D U

B A S - C O N G O

E Q U A T E U R

KASAI-OCCIDENTAL

KASAI-ORIENTAL

K A T A N G A

KINSHASA

O R I E N T A L E

NORD-KIVU

SUD-KIVUM A N I E M A

B A N D U N D U

B A S - C O N G O

E Q U A T E U R

KASAI-OCCIDENTAL

KASAI-ORIENTAL

K A T A N G A

KINSHASA

O R I E N T A L E

NORD-KIVU

SUD-KIVUM A N I E M A

KINDU BUKAVU

MBANDAKA

KISANGANI

BANDUNDU

KANANGAMBUJI-MAYI

GOMA

MATADI

LUBUMBASHI

KINSHASA

Feshi

KahembaKasonga-Lunda

Kenge

Popokabaka

Bagata

Bulungu

Gungu

Idiofa

Masi-Manimba

Bolobo

Maluku

Yumbi

Inongo Kiri

Kutu

Kwamouth

Mushie

Oshwe

Lukula

Seke-Banza

Tshela

Boma

Moanda

Luozi

Mbanza-Ngungu

Songololo

Kasangulu

Kimvula

Madimba

Basankusu

Bikoro

Bolomba

Bomongo

Ingende

Lukolela

MakanzaBongandanga

BumbaLisala

Bosobolo

Businga

Mobayi-MbongoYakoma

Budjala

Gemena

Kungu

Libenge

Befale

Boende

Bokungu

Djolu

Ikela

Monkoto

Dekese

IleboLuebo

Mweka

Kamonia

Demba

Dibaya

Dimbelenge

Kazumba

Luiza

Kabinda

Lupatapata

Katanda

KamijiMiabi

Lubao

Luilu

Mwene Ditu

NgandajikaTshilenge

Katako-Kombe

Kole Lodja

Lomela

LubefuLusambo

Kabeya-Kamwanga

Bukama

Kabongo

Kamina

KaniamaMalemba-Nkulu

Kambove

Likasi

Kasenga

Kipushi

MitwabaPweto

Sakania

Lubudi

MutshatshaDilolo

Kapanga

Sandoa

KabaloKalemie

Kongolo

ManonoMoba

Nyunzu

KabambareKasongo

Kibombo

Kailo

Lubutu

Pangi

Punia

Beni

Lubero

MasisiNyiragongo

RutshuruWalikale

Fizi

IdjwiKabare

Kalehe

Mwenga

Shabunda

UviraWalungu

Aketi

Ango

Bambesa

Bondo

ButaPoko

Dungu

FaradjeNiangara

Rungu

Wamba

WatsaAru

Djugu

Irumu

Mahagi

Mambasa

Bafwasende

BanaliaBasoko

Isangi

Opala

Ubundu

Yahuma

Zongo

Gbadolite

Kikwit

Kolwezi

Democratic Republic of the Congo – Administrative MapMay 2013

Legende:

Hauptstadt der DR Kongo

Provinzhauptstadt

Bezirksgrenze

Provinzgrenze

Landesgrenze0 200

Kilometres

N

W

S

E

Karte erstellt von Lovell Johns Ltd.

© Europäischer Rechnungshof.

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8. Armuts- und Gefährdungsindikatoren lassen keine Verbesserung erken-nen. 2011 lag der Index der menschlichen Entwicklung (Human Develop‑ment Index, HDI) der DR Kongo bei 0,286, womit sie unter 187 Ländern mit vergleichbaren Daten den letzten Platz belegte7. Ungefähr 70 % der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze8. Die Lebenserwartung liegt bei 48 Jahren9. Das Land ist nicht in der Lage, den Bildungsbedarf seiner Bürger zu decken10. Trotz des Reichtums an natürlichen Ressour-cen werden in der DR Kongo paradoxerweise zu wenig Lebensmittel erzeugt; die Ernährungslage von rund 70 % der Bevölkerung ist un-sicher, und etwa 14 % der Kinder unter fünf Jahren leiden an akuter Unterernährung11.

9. Ein Hauptproblem im Hinblick auf die Entwicklung ist die unzulängliche Staatsführung. Die mangelnde Fähigkeit der Regierungsstellen, grundle-gende Dienstleistungen bereitzustellen, ist ein wichtiger Grund für die Fragilität des Landes. Zu den Ursachen für die ineffiziente und unwirksa-me öffentliche Verwaltung gehören unzulängliche Führungskompetenz, mangelnde Professionalität, begrenzte Karriereaussichten, schlechtes Personalmanagement, niedrige Gehälter12 und schlechte Arbeitsbedin-gungen. Für viele „öffentliche“ Dienstleistungen muss bezahlt werden, weil der Staat unfähig ist, sie zu erbringen. Korruption ist weitverbreitet: Im weltweiten Korruptionswahrnehmungsindex (2011) von Transparen-cy International liegt die DR Kongo unter 182 bewerteten Ländern an 168. Stelle (siehe auch Ziffer 82).

POLITISCHE UND INSTITUTIONELLE LAGE

10. Nach Ende des Mobutu-Regimes 1997 stellte die Abhaltung von Präsi-dentschafts- und Parlamentswahlen 2006 eine große politische Leistung dar. Die Wahlen folgten auf umfangreiche Bemühungen zur Friedenssi-cherung, die Grundlage für eine Regierung der nationalen Einheit waren, die im Juni 2003 die Einsetzung einer Übergangsregierung mit Präsident Joseph Kabila an der Spitze ermöglichte13.

7 Der HDI von Afrika südlich der Sahara als Region stieg von 0,365 im Jahr 1980 auf 0,463 im Jahr 2011 an, womit die DR Kongo deutlich unter dem regionalen Durchschnitt liegt.

8 Afrikanische Entwicklungsbank, Analyse de la pauvreté en RDC (Analyse der Armut in der DR Kongo), Arbeitspapier Nr. 112, August 2010.

9 Länderangaben der Weltbank für das Jahr 2011.

10 Der Alphabetisierungsgrad bei Erwachsenen betrug 2009 67 %, und die Grundschulabschlussquote lag 2010 bei 59 % (Weltbank).

11 http://www.fao.org/emergencies/resources/documents/resources-detail/en/c/162039/. Siehe auch Sonderbericht Nr. 1/2012 des Hofes über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe der Europäischen Union für Ernährungssicherheit in afrikanischen Ländern südlich der Sahara, insbesondere Abbildung 2, Tabelle 2 und Anhang I (http://eca.europa.eu).

12 Ein Beamter des mittleren öffentlichen Dienstes verdient unter 100 US-Dollar pro Monat.

13 Die Regierung stellte einen politischen Kompromiss zwischen den fünf größten bewaffneten Gruppen dar: der ehemaligen Regierungsarmee (Forces Armées Congolaises (FAC)), dem Mouvement de Libération du Congo (MLC), dem Rassemblement Congolais pour la Démocratie (RCD), dem Rassemblement Congolais pour la Démocratie/Mouvement de Libération (RCD/ML) und dem Rassemblement Congolais pour la Démocratie/National (RCD/N) sowie Mai-Mai-Milizen.

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Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

11. Die kongolesischen Behörden waren bei den Vorbereitungen für die in der Verfassung vorgesehenen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im November 2011 säumig. Nach einer umstrittenen Ver fassungsän-derung wurde die Präsidentschaftswahl auf einen einzigen Wahlgang beschränkt, wodurch der Opposition nur geringe Chancen auf einen Wahlsieg blieben. Die mangelnde Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern, die unzulängliche Verwaltung und schlechte Planung der Wahl beeinträchtigten die Glaubwürdigkeit der nationalen Wahlkommission (CENI) und der Wahlergebnisse erheblich14.

12. Instabilität und Gewalt im Osten der DR Kongo sind nach wie vor ein großes Problem. Ursachen sind die Schwäche des Staates, ethnische Spannungen, Landstreitigkeiten, die Anwesenheit (ausländischer15 und kongolesischer) bewaffneter Gruppen und die unvollständige Umset-zung von Friedensabkommen16. Der illegale Abbau der Bodenschätze der Region facht nach wie vor Konflikte an. Viele internationale und bi-laterale Partner sind an der Reform des Sicherheitssektors beteiligt. Wie die Unfähigkeit der nationalen Streitkräfte der DR Kongo, Rebellen und Milizen in den Griff zu bekommen, zeigt, sind die Ergebnisse der Reform unzureichend.

ZUSAMMENARBEIT DER EU MIT DER DR KONGO IM ZEITRAUM 2003-2011

13. Die EU setzte ihre Zusammenarbeit mit der DR Kongo von 1992 bis 2002 wegen ausbleibenden Fortschritts im politischen Demokratisierungs-prozess, der weitverbreiteten Korruption, der Misswirtschaft und der unterschiedlichen Strategien der Mitgliedstaaten gegenüber dem Land aus. In diesem Zeitraum erhielt die EU durch von der Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (ECHO) bereitgestellte huma-nitäre Hilfe eine aktive Präsenz aufrecht.

14. Die Entwicklungszusammenarbeit der EU wurde nach der Unterzeich-nung des Globalen und alle Seiten einschließenden Übereinkommens im Dezember 2002 und seiner Ratifizierung in Sun City (Südafrika) im Apri l 2003 wieder aufgenommen. Die EU unterstützte die DR Kon-go im Zeitraum 2003-2011 mit 1 868 Millionen Euro, von denen 72 % (1 344 Millionen Euro) auf Entwicklungszusammenarbeit, 23,5 % (439 Mil-l ionen Euro) auf humanitäre Hilfe und 4,5 % (85 Mill ionen Euro) auf politische und sicherheitspolitische Zusammenarbeit entfielen.

14 Unmittelbar nach Bekanntgabe der Ergebnisse wurden Vorwürfe wegen Manipulation, Betrug und Menschenrechtsverletzungen erhoben. Obwohl sich 2011 32 Millionen Menschen für die Wahl registrieren ließen, gaben weniger als 19 Millionen (rund 59 %) tatsächlich ihre Stimme ab. Die Diskrepanz zwischen der Registrierung und der Stimmabgabe lässt sich am ehesten durch das verspätete Eintreffen der Stimmzettel in vielen der 63 000 Wahllokale erklären sowie durch die Schwierigkeiten, die viele Menschen dabei hatten, die Wahllokale ausfindig zu machen, in denen sie wählen sollten. Im Kabila-freundlichen Katanga waren die Wahlregistrierung und -beteiligung offiziell am höchsten. In den oppositionsfreundlichen Provinzen Äquator, Ost-Kasai und West-Kasai waren sie niedrig.

15 Die durch Ruanda unterstützte M23-Bewegung ist das jüngste Beispiel für bewaffnete Gruppen, die im Osten der DR Kongo operieren und zur generell instabilen Lage beitragen; sie bildete gleichzeitig die größte außenpolitische Herausforderung im zweiten Halbjahr 2012. Den M23-Rebellen gelang es, Goma, die strategische Hauptstadt von Nord-Kivu, einzunehmen. Diese Angelegenheit zog beachtliche Aufmerksamkeit auf sich, als Präsident Kabila und Präsident Kagame sich bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen im September 2012 weigerten, einander in der Öffentlichkeit die Hand zu schütteln. Die M23 ist eine hauptsächlich aus kongolesischen Tutsis bestehende Rebellenbewegung, die früher dem Congrès National pour la Défense du Peuple (Nationalkongress zur Verteidigung des Volkes, CNDP) angehörten. Die M23-Bewegung spaltete sich im April 2012 von der Armee der DR Kongo ab. Zu der Zeit wurde Druck auf die Regierung ausgeübt, General Ntaganda zu verhaften, der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vom Internationalen Strafgerichtshof gesucht wurde.

16 The DRC: Background and current developments (Demokratische Republik Kongo: Hintergrund und aktuelle Entwicklungen), Bericht des US Congressional Research Service von Ted Dagne, Experte für afrikanische Angelegenheiten, April 2011.

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ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT

15. Das wichtigste Instrument der Entwicklungszusammenarbeit mit der DR Kongo ist der EEF. Im September 2003 wurden das Länderstrategiepapier (LSP) und das Nationale Richtprogramm (NRP) im Rahmen des 9. EEF über zunächst 171 Millionen Euro unterzeichnet. Die Grundlage bildeten drei Hauptprioritäten: i) makroökonomische Unterstützung im Hinblick auf einen Schuldenerlass; ii) Unterstützung für den Gesundheitssektor; iii) Aufbau von Institutionen und Unterstützung für den Übergang zur Demokratie.

16. Im November 2003 wurde der Betrag aufgrund einer Entscheidung des Rates17 um 105 Millionen Euro aufgestockt, um finanzielle Unterstützung für den Übergang zur Demokratie bereitzustellen. Im Juni 2005 wurden anlässlich der Halbzeitüberprüfung des 9. EEF weitere 270 Millionen Euro zugewiesen und die Verkehrsinfrastruktur wurde als Schwerpunktbereich hinzugefügt. Ende 2011 beliefen sich die aus dem 9. EEF insgesamt zu-gewiesenen Mittel auf 625 Millionen Euro18.

17. Die ursprüngliche Mittelzuweisung für das im September 2008 unter-zeichnete NRP des 10. EEF betrug 561,7 Millionen Euro. Die Mittelzuwei-sung für unvorhergesehenen Bedarf wurde von 47,7 Millionen Euro im Jahr 2008 auf 120 Millionen Euro im Jahr 2010 erhöht, die vorwiegend für weitere Wiederaufbaumaßnahmen im Osten der DR Kongo und zur Abfederung der Folgen der weltweiten Nahrungsmittelpreis- und Finanz-krise bestimmt waren. Die Zuweisung aus dem 10. EEF beträgt insgesamt 709 Millionen Euro (Juni 2013).

18. Die Kooperationsstrategie im Rahmen des 10. EEF beruht auf drei Schwerpunktbereichen:

a) verantwortungsvolle Staatsführung – Unterstützung für zentrale und dezentrale Regierungsstellen, Reform des öffentlichen Finanz-managements und des Sicherheitssektors (Justizwesen und Polizei),

b) Infrastruktur und Verkehr – Unterstützung zur Sanierung oder Mo-dernisierung von Straßen und Wasserwegen,

c) Gesundheit.

17 Entscheidung 2003/583/EG des Rates vom 21. Juli 2003 über die Verwendung von Mitteln der Europäischen Investitionsbank im Zusammenhang mit Transaktionen in der Demokratischen Republik Kongo im Rahmen des 2., 3., 4., 5. und 6. EEF (ABl. L 198 vom 6.8.2003, S. 8).

18 Die Zuweisung im Rahmen des 9. EEF ist die endgültige Mittelausstattung nach Addition von Zuweisungen aufgrund der Halbzeit- und Endüberprüfungen sowie freigegebener Mittel aus dem 7. und dem 8. EEF.

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Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

19. Die Unterstützung in Nicht-Schwerpunktbereichen betrifft hauptsächlich Maßnahmen der regionalen Integration und die Bewirtschaftung der Waldressourcen.

20. Die Tabelle gibt einen Überblick über die Mittelzuweisungen im Rahmen der NRP des 9. und 10. EEF.

TABELLE

MITTELZUWEISUNGEN IM RAHMEN DES 9. UND 10. EEF

(Millionen Euro)

9. EEF 10. EEF

% %

Programmierbare Hilfe Programmierbare Hilfe

Schwerpunktbereiche Schwerpunktbereiche

Gesundheit 80 14 Verantwor tungsvolle Staatsführung 130 23

Infrastruktur 50 9 Infrastruktur 276 49

Makroökonomische Unterstützung 106 19 Gesundheit 91 16

Institutionelle Unterstützung/Governance 105 19

Zwischensumme 341 Zwischensumme 497

Nicht-Schwerpunktbereiche Nicht-Schwerpunktbereiche

Wahlen 105 19 Nachhaltige natürliche Ressourcen, regionale Maßnahmen, TCF2

72 13

Natürliche Ressourcen, DDR1, sonstige 104 19

Zwischensumme 209 Zwischensumme 72

Programmierbare Hilfe insgesamt 550 Programmierbare Hilfe insgesamt 569

Nicht-programmierbare Hilfe 75 Nicht-programmierbare Hilfe 140

Insgesamt 625 Insgesamt 709

1 Disarmament, demobilisation and reinsertion of former soldiers (Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration ehemaliger Soldaten).2 Technical Cooperation Facility (Fazilität für technische Zusammenarbeit).

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THEMATISCHE HAUSHALTSLINIEN DER EU

21. Im Zeitraum 2003-2011 wurden aus dem Gesamthaushaltsplan der EU 147 Millionen Euro bereitgestellt. Die Mittel stammten größtenteils aus dem Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (Development Cooperation Instrument, DCI) und wurden für die Unter-stützung von nichtstaatlichen Akteuren und Programme zur Ernährungs-sicherung eingesetzt. Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) wurde für die Unterstützung von Folteropfern, die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Menschenrech-ten und Grundfreiheiten und von nichtstaatlichen Akteuren eingesetzt. Mithilfe des Instruments für Stabilität (IfS) wurden Stabilisierungsmaß-nahmen im Osten der DR Kongo und die Unterstützung der Polizei fi-nanziert, darunter das Programm zur Unterstützung von Frieden und Stabilisierung im Osten der DR Kongo (siehe Ziffern 52 und 54).

HUMANITÄRE HILFE

22. Mit über 500 Millionen Euro im Zeitraum 2003-2012 ist die GD Humani-täre Hilfe und Katastrophenschutz (ECHO) der größte Geber humanitä-rer Hilfe in der DR Kongo. Diese Unterstützung ist vorwiegend auf den östlichen Teil des Landes konzentriert.

POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE ZUSAMMENARBEIT

23. Im Rahmen seines diplomatischen Beitrags zu den Bemühungen, die Region zu stabilisieren, ernannte der Rat der EU mehrmals EU-Sonder-beauftragte (EUSR), deren Mandat in erster Linie auf die Stabilisierung in den Ländern der afrikanischen Region der Großen Seen ausgerichtet war, vor allem in der Zeit nach dem Ende der Übergangsphase in der DR Kongo. Der Schwerpunkt lag auf der Reform des Sicherheitssektors und der Förderung demokratischer Institutionen.

24. Darüber hinaus hat die EU in der DR Kongo fünf Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) eingeleitet: zwei militärische Operationen (Artemis und EUFOR RD Congo) und drei zivile Missionen (EUPOL Kinshasa (2005-2007), EUPOL RDC (läuft seit 2007) und EUSEC RD Congo (läuft seit 2005). Die zwei zuletzt genannten zivilen Missionen sollen zur Reform des Sicherheitssektors beitragen.

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25. Anhand der Prüfung sollte bewertet werden, ob die EU-Unterstützung für verantwortungsvolle Staatsführung in der DR Kongo wirksam ist. Dazu konzentrierte der Hof sich auf die beiden folgenden Fragen:

a) Ist die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung bedarfsrelevant und erzielt sie die angestrebten Ergebnisse?

b) Trägt die Kommission bei der Konzeption der EU-Programme dem fragilen Kontext der DR Kongo hinreichend Rechnung?

26. Die Prüfung bezog sich auf die Unterstützung der EU für die Wahlen, die Re-form des Sicherheitssektors (Justiz und Polizei), die Reform des öffentlichen Finanzmanagements und die Dezentralisierung im Zeitraum 2003-2011.

27. Die Prüfung fand zwischen März und Dezember 2012 statt und umfasste

a) eine Analyse der wesentlichen strategiepolitischen Dokumente in den oben genannten Bereichen, eine Überprüfung der LSP und NRP für den 9. und 10. EEF und Befragungen von Bediensteten der Europäischen Kommission und des EAD in Brüssel;

b) eine Überprüfung der 16 von der EU finanzierten Programme; diese Überprüfung diente dazu, die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen zu beurteilen, wobei die Bewertung anhand der Methode der Kommis-sion für das ergebnisorientierte Monitoring vorgenommen wurde (siehe Anhänge I und II);

c) einen Besuch in der DR Kongo vom 28. Mai bis 14. Juni 2012, bei dem die Prüfer des Hofes Gespräche mit Bediensteten der EU-Delegation, den kongolesischen Behörden, weiteren wichtigen Entwicklungs-partnern und Vertretern der Zivilgesellschaft führten; außerdem wurden Programmstandorte in Kinshasa, Niederkongo, Süd-Kivu und Nord-Kivu besucht;

d) die Hinzuziehung eines auf verantwortungsvolle Staatsführung und die Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft spezialisierten Kongo-Experten bei der Ausarbeitung des Prüfungsansatzes und des Berichts.

PRÜFUNGSUMFANG UND PRÜFUNGSANSATZ

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BEMERKUNGEN

DIE UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR VERANTWORTUNGSVOLLE STAATSFÜHRUNG IN DER DR KONGO IST BEDARFSRELEVANT, HAT ABER INSGESAMT ZU BEGRENZTEN ERGEBNISSEN GEFÜHRT

28. Der Hof prüfte, ob die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der DR Kongo

a) in eine solide Kooperationsstrategie eingebettet ist, die auf die we-sentlichen Bedürfnisse des Landes ausgerichtet ist und mit der Vor-gehensweise der EU in Situationen der Fragilität im Einklang steht;

b) die angestrebten Ergebnisse erzielt hat oder voraussichtlich erzie-len wird.

DIE UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR VERANTWORTUNGSVOLLE STAATSFÜHRUNG IN DER DR KONGO IST IN EINE IM ALLGEMEINEN SOLIDE KOOPERATIONSSTRATEGIE EINGEBETTET

29. Die Kooperationsstrategie der EU beruht auf einer angemessenen Beurtei-lung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und Sicherheitslage in der DR Kongo. Im Rahmen des 9. EEF erarbeitete die Kommission schrittweise eine Kooperationsstrategie, die angesichts der sich entwickelnden Lage nach dem Konflikt und des Fehlens einer nationalen Strategie zur Armuts-bekämpfung vor 2006 zweckdienlich war. Die Unterstützung des Wahl-prozesses war für den Institutionenaufbau und den Übergang zur Demo-kratie sehr wichtig. Der Wiederaufbau der Infrastruktur, insbesondere im Gesundheitssektor, war dringend notwendig, um die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Die makroökonomische Unterstützung im Rahmen der Initiative für hochverschuldete arme Länder (Heavily In‑debted Poor Countries , HIPC) trug wesentlich zur Wiederherstellung der makroökonomischen Stabilität bei und ebnete den Weg für die Reform des öffentlichen Finanzmanagements und für die Entwicklung19.

30. Die Strategie im Rahmen des 10. EEF fußt richtigerweise auf den gleichen Grundsätzen. Sie zielt darauf ab, die Herausforderungen im Zusammen-hang mit dem Wiederaufbau der politischen Strukturen und der Infra-struktur durch Unterstützung für die verantwortungsvolle Staatsführung, die Gesundheit sowie die Verkehrs- und Wasserversorgungsinfrastruktur zu bewältigen. Diese Ziele entsprechen den Prioritäten, die im nationalen Strategiepapier für Armutsbekämpfung und Wachstum20 und im Pro-gramm der Regierung mit vorrangigen Maßnahmen21 festgelegt wurden. Ein Schwachpunkt war, dass die Unterstützung für den Wahlzyklus 2011 zwar der der verantwortungsvollen Staatsführung eingeräumten Priorität entsprach, in der im LSP formulierten Strategie und der Mittelzuweisung im NRP aber fehlte. Dadurch konnte die Kommission nicht angemessen auf die gravierenden Probleme bei der Vorbereitung dieser Wahlen re-agieren (siehe Ziffern 11, 40, 41, 87 und 90).

19 Im Juli 2010 erreichte die DR Kongo den HIPC‑Completion point (Abschlusszeitpunkt im Rahmen der Entschuldungsinitiative für hoch verschuldete arme Länder); 12,3 Milliarden US-Dollar der 13,1 Milliarden US-Dollar hohen Schulden des Landes wurden erlassen.

20 Document de Stratégie pour la Croissance et la Réduction de la Pauvreté (DSCRP).

21 Programme d‘Actions Prioritaires (PAP).

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31. Die Unterstützung der verantwortungsvollen Staatsführung ist ein zentra-ler Bestandteil der Kooperationsstrategien im Rahmen des 9. und 10. EEF, weil verantwortungsvolle Staatsführung eine entscheidende Vorausset-zung für Frieden, Stabilität und Entwicklung ist. Diese Unterstützung soll in einigen Schlüsselbereichen einen Beitrag zu langfristigen Reformen leisten, um die Fähigkeit des Staates zu stärken, seine grundlegenden Funktionen in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Verwaltung öffentlicher Ressourcen auszuüben.

32. Im Einklang mit der Politik der EU bezüglich der Vorgehensweise in Situ-ationen der Fragilität wird die Entwicklungszusammenarbeit mit der von der GD Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (ECHO) finanzierten humanitären Hilfe und mit der politischen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit, hauptsächlich im Osten der DR Kongo, kombiniert, wo die Regierung keine hoheitliche Kontrolle über das Staatsgebiet ausübt.

33. Die Kooperationsstrategie folgt daher einem umfassenden Ansatz, der si-cherheitsbezogene, politische, wirtschaftliche und Entwicklungshilfe sowie humanitäre Hilfe beinhaltet und mit den „Prinzipien für internationales Engagement in fragilen Staaten und Situationen“ der Organisation für wirt-schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss für Entwicklungs-hilfe (OECD/DAC) und dem Rahmen für die EU-Politik im Einklang steht.

34. Der Schwerpunkt der Kooperationsstrategie der EU liegt auf der Unterstüt-zung für die Zentralregierung und für den Osten der DR Kongo. Dies ent-spricht der vorrangigen Zielsetzung, die staatlichen Kapazitäten zu stärken sowie der Notwendigkeit, die schwere humanitäre Krise in der Region zu bewältigen. Allerdings trägt das im Rahmen des 10. EEF formulierte LSP der geografischen Komplementarität der Kooperationsstrategie der EU mit den Programmen der EU-Mitgliedstaaten und anderer Entwicklungspartner kaum Rechnung. Andere Partner wenden offenbar ebenfalls einen beträchtlichen Teil ihrer Hilfe für den Osten und die zwei wohlhabendsten Provinzen (Nie-derkongo und Katanga) auf. Es besteht daher das Risiko einer unausgewo-genen Verteilung der Entwicklungshilfe auf Kosten der ärmeren Provinzen22.

DIE UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR VERANTWORTUNGSVOLLE STAATSFÜHRUNG IST IN ALLEN BEREICHEN BEDARFSRELEVANT, ABER DER ERZIELTE FORTSCHRITT IST UNGLEICHMÄSSIG UND INSGESAMT BEGRENZT

35. Der Hof stellte fest, dass bei weniger als der Hälfte der geprüften Pro-gramme die geplanten Ergebnisse erzielt wurden oder voraussichtlich erzielen werden und in den meisten Fällen keine realistischen Aussichten auf Nachhaltigkeit bestehen (siehe Bewertung in den Spalten „Ergebnis-se“ und „Nachhaltigkeit“ in Anhang I).

22 Die beiden ärmsten Provinzen, die am wenigsten Entwicklungshilfe erhalten, sind Äquator und Maniema. Auch die beiden Kasai-Provinzen sind arm und erhalten wenig Entwicklungshilfe.

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UNTERSTÜTZUNG DES WAHLPROZESSES

36. Die unmittelbare Priorität nach Ende des Bürgerkriegs bestand darin, das Land vom Krieg zurück auf den Weg der Versöhnung, der Einheit und des Friedens zu bringen. Nach dem Abkommen von Pretoria begann der Übergangsprozess am 30. Juni 2003 mit der Einsetzung einer Übergangs-regierung, deren Hauptaufgabe es war, die Demokratie durch faire, auf Wettbewerb basierende, transparente und demokratische Wahlen ein-zuleiten. Die Erreichung dieses Ziels wurde durch die problematischen Vereinbarungen der Übergangsregierung in Bezug auf die Machtteilung und die unterschiedlichen Ansichten der politischen Führungsriege über die Art des Übergangs und des Wiederaufbaus erschwert. Die Über-gangsphase endete mit einem Verfassungsreferendum 2005 und den Wahlen 200623. Der zweite Wahlzyklus begann im November 2011.

37. Das wichtigste Ziel der EU in der Zeit nach der Wiederaufnahme der struk-turellen Zusammenarbeit mit der DR Kongo (siehe Ziffer 13) war es, den Prozess des politischen Übergangs und des Wiederaufbaus der Demokra-tie zu begleiten. Im Hinblick auf die ersten Wahlzyklen (2005 und 2006) finanzierte die Kommission die folgenden zwei Programme als ihren Bei-trag zu einem von mehreren Gebern gespeisten Treuhandfonds, der vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) verwaltet wird:

a) das Programme d’Appui au Processus Électoral (PAPE)24, das im No-vember 2004 angenommen wurde, sah einen Beitrag von 105 Milli-onen Euro aus den vom Rat im Juli 2003 zugewiesenen zusätzlichen Mitteln vor (siehe Ziffer 16);

b) der im November 2005 genehmigte zweite Beitrag im Rahmen des PAPE war eine Aufstockung des Programms um 60 Millionen Euro, die aus der programmierbaren Hilfe für Nicht-Schwerpunktbereiche des 9. EEF finanziert wurde.

38. Zur Unterstützung der Vorbereitung und Organisation des zweiten Wahl-zyklus leistete die Kommission außerdem einen Beitrag zu einem vom UNDP verwalteten Treuhandfonds. Im Rahmen dieses Fonds wurde 2007 das Programme d’Appui au Cycle Électoral (PACE I)25 auf den Weg gebracht, um die bestehende institutionelle Infrastruktur im Hinblick auf die Vor-bereitung des zweiten Wahlzyklus zu bewahren und zu stärken. Aus dem EEF wurden zwei Programme finanziert:

a) Im Rahmen des 9. EEF wurden 3 Millionen Euro für das Programm Appui à la CENI bereitgestellt, das im November 2007 anlief.

b) Im Rahmen des 10. EEF wurden 47,5 Millionen Euro für das Program‑me d’Appui au Cycle Électoral 2011‑2013 (PACE II)26 bereitgestellt, das im Mai 2011 begann.

23 Das Verfassungsreferendum wurde am 18. Dezember 2005 abgehalten. Die kombinierten Präsidentschafts- und National-/Provinzwahlen fanden landesweit am 30. Juli und am 29. Oktober 2006 statt.

24 Unterstützungsprogramm der EU für den Wahlprozess 2005-2006.

25 Unterstützungsprogramm für den Wahlzyklus 2011-2013, initiiert vom UNDP.

26 Unterstützungsprogramm der EU für den Wahlzyklus 2011-2013.

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39. Die zwei EU-Programme zur Unterstützung des Wahlprozesses 2005-2006 erreichten die meisten ihrer Ziele, indem sie zur richtigen Zeit einen Beitrag zu den Vorbereitungen leisteten, die für die Abhaltung der Wahlen auf insgesamt zufriedenstellende Weise erforderlich waren, wie die EU-Wahlbeobachtungsmission bestätigte27. Was die logistische Or-ganisation betrifft, werten die ausländischen Partner der DR Kongo den Prozess angesichts der enorm schwierigen und einzigartigen Situation in dem Land als erfolgreich. Der EU und anderen ausländischen Partnern ist es gelungen, die Abhaltung von Präsidentschafts- und Parlaments-wahlen zu erreichen. Ein großes Versäumnis war jedoch die fehlende Unterstützung für die lokalen Wahlen, die ebenfalls geplant waren, aber nie stattgefunden haben.

40. Die Ziele der EU-Unterstützung für die Präsidentschaftswahlen 2011 wurden nicht erreicht. Wie vorgesehen, wurden die Vorbereitung und die Organisation der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 2011 von den kongolesischen Behörden geleitet, doch der Prozess wurde schlecht verwaltet, und bei der Einleitung der Vorbereitungen kam es zu erheb-lichen Verzögerungen. Als die internationale Gemeinschaft reagierte, war es zu spät, um die Wahlen in zufriedenstellender Weise abzuhalten. Bei der Einsetzung der CENI kam es ebenfalls zu Verzögerungen28. Die Mitglieder der CENI wurden von den Machthabern sorgfältig ausgewählt, wobei potenziell oppositionsnahe Vertreter der Zivilgesellschaft ausge-schlossen wurden.

41. Im Januar 2011 wurde die Verfassung geändert: Der Präsident wurde nun in einem einzigen Wahlgang ermittelt, wodurch die Opposition nur geringe Chancen auf einen Wahlsieg hatte. Die internationale Gemein-schaft reagierte zögerlich und argumentierte, es handle sich um eine Angelegenheit nationaler Souveränität. Was die Kommission und die Mitgliedstaaten der EU betrifft, ist dies kein zulässiger Grund: Gemäß dem Abkommen von Cotonou können sie einen politischen Dialog und ein Konsultationsverfahren einleiten, wenn sie der Auffassung sind, dass das Partnerland eine Verpflichtung in Bezug auf die Achtung der Men-schenrechte, die demokratischen Grundsätze oder das Rechtsstaatsprin-zip nicht erfüllt29.

42. Die mangelnde Glaubwürdigkeit der Wahlen 2011 und die fehlende de-mokratische Legitimation der Wahlergebnisse werden von einem sehr großen Teil der kongolesischen Bevölkerung und der internationalen Gemeinschaft anerkannt30. Die von der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der Kommission, bereitgestellte Unterstützung läuft Ge-fahr, als Beitrag zur Stärkung des Regimes auf Kosten der Bevölkerung wahrgenommen zu werden.

27 Final report from the EU Electoral Observation Mission to the DRC covering the 2006 presidential, legislative and provincial elections (Abschlussbericht der für die Präsidentschafts-, Parlaments- und Regionalwahlen 2006 zuständigen EU-Wahlbeobachtungsmission in der DR Kongo), Bericht vom 23.2.2007.

28 Die Amtszeit des Präsidenten, die offiziell am 6. Dezember 2011 endete, wurde nicht verlängert, um den erheblichen Verzögerungen bei der Einsetzung der CENI (März 2011) und dem Erlass des Wahlgesetzes (August 2011) Rechnung zu tragen.

29 Artikel 8, 9 und 96.

30 Final report from the EU Electoral Observation Mission to the DRC covering the 2011 presidential and legislative elections (Abschlussbericht der für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 2011 zuständigen EU-Wahlbeobachtungsmission in der DR Kongo).

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31 Dieses Programm wird von Belgien (3,7 Millionen Euro), den Niederlanden (1,1 Millionen Euro) und dem Vereinigten Königreich (2,9 Millionen Euro) kofinanziert. Schweden beteiligte sich zu einem späteren Zeitpunkt mit spezifischer Unterstützung für Maßnahmen gegen geschlechtsbezogene Gewalt.

UNTERSTÜTZUNG FÜR DAS JUSTIZWESEN

43. Die Einführung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips ist ein wesentliches Ele-ment bei der Stabilisierung und beim Wiederaufbau der DR Kongo. Die von Fragilität und Konflikten geprägte Geschichte des Landes hat zum Zusammenbruch staatlicher Einrichtungen geführt, wodurch es zu wei-teren politischen Problemen und Gewaltausbrüchen kommen könnte, wenn diese Institutionen nicht mit neuen, stabilen Strukturen zur Förde-rung der Rechtsstaatlichkeit wiederaufgebaut werden. Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, hat die EU gezielt Unterstützung für den Osten der DR Kongo und für die langfristige Umstrukturierung der zentralen Jus-tizorgane bereitgestellt.

44. Der Hof hat zwei Programme untersucht:

a) das Programme d’Appui à la Restauration de la Justice à l ’Est de la République Démocratique du Congo (REJUSCO), ein durch mehrere Geber finanziertes Programm31, das 2006 eingeleitet wurde; für die-ses Programm stellte die EU 7,9 Millionen Euro aus dem 9. EEF bereit;

b) die Justizkomponente des Programme d’Appui à la Gouvernance (PAG), für das im Januar 2007 9 Millionen Euro aus dem 9. EEF be-reitgestellt wurden.

45. Das Programm REJUSCO sollte einen Beitrag leisten i) zum Aufbau von Kapazitäten bei der Justiz in Nord- und Süd-Kivu, ii) zur Verbesserung der Funktionsweise der Justiz, um für faire und gerechte Gerichtsverfahren zu sorgen, und iii) zur Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung dieser östlichen Provinzen in die Justiz durch die Beobachtung von Gerichts-verfahren und die Überwachung von Gefängnissen sowie zur Schärfung des Bewusstseins der Öffentlichkeit für ihre Rechte und Pflichten, insbe-sondere im Hinblick auf geschlechtsbezogene Gewalt.

46. Diese ehrgeizigen Ziele waren zwar relevant, wurden jedoch nur teilwei-se erreicht, was hauptsächlich auf die Komplexität des Programms, die Vielzahl an Verfahren, das schwierige Umfeld und den unzulänglichen Dialog zwischen den Partnern und der Regierung zurückzuführen ist. Aus diesem Grund wurde das Programm früher als geplant eingestellt und der Beitrag der Kommission verringert. Obwohl die Qualität bei einigen Outputs (insbesondere Gebäuden), unzulänglich war, trug das Programm zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Gerichte bei. Die Haftbe-dingungen sind jedoch nach wie vor sehr schlecht, und es bleibt viel zu tun, um den Zugang der Bevölkerung zur Justiz und ihr Vertrauen in die Justiz zu verbessern. Die Unruhen in Goma (M23-Bewegung) führten zu Spannungen in der Region, was die mit EU-Mitteln durchgeführten Arbeiten zusätzlich beeinträchtigt haben könnte (siehe Ziffer 12).

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47. Die Justizkomponente des PAG zielt darauf ab, die Justizreform zu un-terstützen, und zwar durch i) die Stärkung der Kapazität des Ministère de la Justice et des Droits Humains (MJDH)32, des Comité Mixte de la Justice (CMJ) und des Conseil Supérieur de la Magistrature (CSM)33, ii) die Verbes-serung der Funktionsweise der Justiz in der Provinz Kinshasa, und iii) die Ausarbeitung einer langfristigen politischen Strategie.

48. Das Programm war zum Zeitpunkt des Besuchs des Hofes noch im Gan-ge. Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Einstellung der Mitglieder des Teams für technische Hilfe verzögerte sich die Umsetzung der Maßnah-men um zwei Jahre, was zur Annullierung eines Fünftels des Programm-budgets führte. Das Programm wird bei der Stärkung der zentralen Jus-tizorgane und der Justiz in der Provinz Kinshasa voraussichtlich einen Großteil der angestrebten Ergebnisse erzielen. Ein großes Problem ist, dass die sektorpolitische Reform wegen der Ineffizienz des CMJ nicht vor Auslaufen des Programms angenommen werden wird. Aus diesem Grund hat die Kommission die finanzielle Unterstützung für den CMJ ausgesetzt.

49. Wegen unzureichender nationaler Haushaltsmittel für den Justizsektor, anhaltender Unzulänglichkeit der Verwaltungskapazität und des unge-nügenden Engagements der Regierung für sektorpolitische Reformen ist die Nachhaltigkeit der Ergebnisse bei keinem der beiden Programme gewährleistet.

UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE POLIZEI

50. Eine der obersten Prioritäten der institutionellen Reformen, die von den kongolesischen Behörden auf den Weg gebracht wurden, war es, nach Jahren der Vernachlässigung unter Mobutu und bewaffneter Konflikte, für die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen. Die wesentlichen Schwach-punkte der kongolesischen Nationalpolizei – und gleichzeitig demotivie-rende Faktoren – sind mangelnde Ausrüstung und Infrastruktur, ungenü-gende Schulung und niedrige und unregelmäßig ausgezahlte Gehälter. Ein Hauptproblem ist die sogenannte „Trickle-up“-Kultur, wonach Polizei-angestellte Ressourcen für ihre Vorgesetzten bereitstellen müssen. Die Polizei lebt, ebenso wie das Militär, auf Kosten der Bevölkerung.

51. Die Hauptziele der EU zu Beginn der Übergangsphase umfassten den Schutz staatlicher Einrichtungen und die Stärkung der inneren Sicher-heit, um den Übergangsprozess abzusichern und die Abhaltung von Wahlen zu erleichtern. Seit 2005 unterstützt sie einen breiteren und län-gerfristigen Prozess, bei dem die institutionelle und Verwaltungsreform der Sicherheitskräfte ein wichtiger Bestandteil ist.

32 Ministerium für Justiz und Menschenrechte.

33 Oberster Justizrat.

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34 Der Intra-AKP-Finanzrahmen bezieht sich auf die Zusammenarbeit mit AKP-Staaten, die Teil der regionalen Zusammenarbeit ist, die vielen oder allen AKP-Staaten zugute kommt. Der Anwendungsbereich dieser Maßnahmen kann daher größer sein als die geografische Region.

52. Der Hof prüfte in diesem Bereich drei Programme:

a) das Programm Appui à la formation de l’Unité de Police Intégrée (UPI), das im Mai 2004 mit einer Mittelausstattung von 5 Millionen Euro aus dem Intra-AKP-Finanzrahmen des 9. EEF eingeleitet wurde34;

b) das Programm zur Unterstützung von Frieden und Stabilisierung im Osten der DR Kongo, das im Juni 2008 mit einer EU-Beteiligung in Höhe von 10 Millionen Euro aus dem IfS, einschließlich 2,9 Millionen für die Polizei, gestartet wurde;

c) das Programme d’Appui à la Réforme de la Police Nationale (PARP), das im August 2010 mit Mitteln in Höhe von 11 Millionen Euro aus dem 10. EEF eingeleitet wurde.

53. Das UPI-Unterstützungsprogramm wurde gemeinsam mit der EUPOL Kin-shasa, einer Polizeimission im Rahmen der GSVP, durchgeführt (siehe Ziffer 24). Es umfasste eine begrenzte Anzahl klarer und logischer Priori-täten. Mithilfe des Programms gelang der Aufbau einer Einheit aus 1 000 gut ausgebildeten Polizeibeamten mit der notwendigen logistischen Un-terstützung und Ausrüstung. Außerdem gewährleistete es die Sicherheit für das Verfassungsreferendum und die Wahlen von 2005 und 2006 und erreichte damit die geplanten Ergebnisse. Der Hof konnte keine Infor-mationen über den weiteren Einsatz von Personal und Ausrüstung nach Beendigung des Programms in Er fahrung bringen. Die Nachhaltigkeit dieser Ergebnisse ist daher unklar.

54. Die in Bezug auf die Polizeikomponente des Programms zur Unterstüt-zung von Frieden und Stabilisierung im Osten der DR Kongo geplanten Ergebnisse wurden teilweise erreicht. Es wurden Gebäude, Anlagen und Ausrüstung für zwei mobile Einsatzgruppen und die regionalen Polizei-hauptquartiere in Goma und Bukavu bereitgestellt. Bei den Bauarbeiten kam es zu starken Verzögerungen (vor allem in Bukavu) und Qualitäts-mängeln. Zum Zeitpunkt des Prüfbesuchs des Hofes waren die in Bukavu finanzierten Anlagen noch nicht in Gebrauch genommen worden. In Goma waren sie noch nicht in Betrieb, weil fließendes Wasser und Strom fehlten, die von den Polizeibehörden installiert und finanziert werden sollten. Bislang war das Programm bei der Verbesserung der operativen Kapazität der Polizei in der Region nicht wirksam. Die Unruhen in Goma (M23-Bewegung) könnten die mit EU-Mitteln durchgeführten Arbeiten zusätzlich beeinträchtigt haben (siehe Ziffer 12).

55. Ziel des PARP-Programms ist die Unterstützung der kongolesischen Nati-onalpolizei durch Stärkung der Koordinierungskapazitäten des Comité de Suivi de la Réforme de la Police (CSRP), Neuorganisation der Verwaltung der Personal- und Finanzressourcen und Verbesserung der Schulungsinfrastruk-tur. Es wird in Abstimmung mit der technischen Unterstützung des CSRP durch die EUPOL RDC, eine weitere GVSP-Polizeimission, umgesetzt.

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56. Zum Zeitpunkt des Besuchs des Hofes befand sich das Programm in einer frühen Umsetzungsphase. Es war gelungen, eine Personaldatenbank ein-zurichten, was ein wesentlicher Schritt im Hinblick auf die Polizeireform ist. Die Nachhaltigkeit dieser Datenbank bot jedoch Grund zur Sorge, da es keine Pläne für die Wartung des IT-Systems nach Beendigung der von der EU finanzierten technischen Hilfe gab.

UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE REFORM DES ÖFFENTLICHEN FINANZMANAGEMENTS

57. 2008 ergab eine Überprüfung der öffentlichen Ausgaben und finanziel-len Rechenschaftspflicht (Public Expenditure and Financial Accountability, PEFA), dass das öffentliche Finanzmanagement in den meisten Bereichen Defizite aufwies, darunter ein veraltetes Haushaltsrecht, mangelhafte Haushaltsplanung und -ausführung und häufiger Rückgriff auf Sonder-ver fahren. Bei wesentlichen Funktionen wie Rechnungsführung und Kassenmitteloperationen wurde gegen die gute Praxis verstoßen, und externe Kontrollmechanismen waren praktisch nicht vorhanden.

58. Im Anschluss an die Überprüfung nahm die Regierung einen Strategieplan für die Reform der öffentlichen Finanzen an, mit dem diese Mängel im Zeitraum 2010-2017 behoben werden sollen. Dieser Plan wird derzeit mit der Unterstützung von Entwicklungspartnern, darunter die EU, umgesetzt.

59. Der Hof prüfte drei EU-Programme:

a) die Komponente „öffentliche Finanzen“ des im Januar 2007 unter-zeichneten Programme d’Appui à la Gouvernance (PAG) mit einem Beitrag von 6,5 Millionen Euro aus dem 9. EEF;

b) die Komponente „natürliche Ressourcen“ des PAG, mit einem Bei-trag von 9 Millionen Euro aus dem 9. EEF;

c) das im Mai 2010 unterzeichnete Projet d’Appui à la Modernisation des Finances Publiques (PAMFIP) mit einem Beitrag von 10 Millio-nen Euro aus dem 10. EEF.

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35 Budgethilfe für makroökonomische Stabilisierung in der DR Kongo.

36 Budgethilfe für die Abmilderung der Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise.

37 Lenkungsausschuss für die Reform der öffentlichen Finanzen.

38 Strategieplan für die Reform der öffentlichen Finanzen.

39 Generalinspektion für Finanzen.

40 Ausschuss für Wirtschafts-, Finanz- und Haushaltskontrolle.

60. Außerdem prüfte der Hof zwei zielgerichtete Budgethilfeprogramme:

a) das Programm Appui budgétaire à la Stabilisation économique de la RDC35, das im August und Dezember 2009 unterzeichnet und mit insgesamt 48,6 Millionen Euro aus dem 10. EEF und dem DCI unterstützt wurde;

b) das Programm Appui budgétaire pour atténuer les effets de la crise économique et financière en RDC36, das im Dezember 2010 unter-zeichnet und im Rahmen der 2009 eingerichteten V-FLEX-Initiative ( Vulnerability FLEX/FLEX-Mechanismus für anfällige Länder) mit 50 Millionen Euro aus dem 10. EEF finanziert wurde.

61. Die drei Unterstützungsprogramme der EU, die auf die Reform des öffent-lichen Finanzmanagements auf zentraler Ebene abzielen, haben bislang begrenzte Ergebnisse erzielt.

62. D ie Komponente „öf fent l iche Finanzen“ des PAG hat das Comité d’Orientation de la Réforme des Finances Publiques (COREF)37 gestärkt; die-ser Ausschuss ist die für die Koordinierung der Reform der öffentlichen Finanzen zuständige zentrale interministerielle Dienststelle. Außerdem hat sie zur Annahme des Plan Stratégique de Réforme des Finances Pub‑liques (PSRFP)38 beigetragen und die Kapazitäten der Inspection Générale des Finances (IGF)39 und der Commission Économique, Financière et Contrô‑le Budgétaire (ECOFIN)40 der Nationalversammlung durch Bereitstellung von Schulungen, Beratung und Ausrüstung und Instandsetzung von Büroräumlichkeiten gestärkt.

63. Die Unterstützung für die Oberste Rechnungskontrollbehörde (ORKB) blieb hingegen weitgehend erfolglos. Zwar war bei der Anzahl und den Qualifikationen der Mitarbeiter ein Anstieg zu verzeichnen, doch ist die geplante Sanierung des Hauptsitzes der ORKB wegen eines Rechtsstreits mit dem Auftragnehmer gänzlich zum Stillstand gekommen. Die opera-tive Kapazität der ORKB wurde dadurch stark beeinträchtigt.

64. Das PAMFIP-Projekt, eine logische Weiterführung des PAG, zielt auf die Stärkung der Haushaltsplanung, der Rechnungsführung und der Zoll-behörden ab. Zum Zeitpunkt des Besuchs des Hofes befand sich das Programm in einer frühen Umsetzungsphase, hatte jedoch bereits mit Schwierigkeiten bei der Einstellung von Experten und bei der Koordi-nierung bestimmter Maßnahmen mit anderen Gebern zu kämpfen.

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65. Ein Ziel der beiden zielgerichteten Budgethilfeprogramme war es, zur Verbesserung des öffentlichen Finanzmanagements beizutragen. Im Rah-men der Programme wurde jedoch weder eine Verbindung zum Plan der Regierung zur Reform des öffentlichen Finanzmanagements hergestellt, noch wurden die Prioritäten aufgezeigt, die unterstützt werden sollten. Es ist nicht klar, wie derartige Programme ihre Zielevorgabe erreichen können, zumal die entsprechenden Mittel in einer einzigen festen Tranche und ohne leistungsbezogene Auflagen oder Vorgaben für den politischen Dialog ausgezahlt wurden. Der Hof stellt fest, dass die Gehälter der Abge-ordneten von 1 500 US-Dollar in der Übergangsphase auf 6 000 US-Dollar im Jahr 2006 und auf 13 000 US-Dollar im Jahr 2012 angehoben wurden, und dies obwohl sich das Land in einer schwierigen Wirtschafts- und Haushaltslage befindet und niedrige Gehälter eine Ursache für die Ineffi-zienz der Regierungsstellen sind (siehe Ziffer 9). 2011 machten die Ausga-ben für den Präsidenten, den Premierminister, die Nationalversammlung und den Senat 11 % der gesamten Haushaltsausgaben aus und waren damit beinahe dreimal so hoch wie die Ausgaben für Gesundheit41.

66. Die Annahme des Strategieplans für die Reform der öffentlichen Finanzen ist ein Indikator für die Entschlossenheit der Regierung zur Durchführung einer solchen Reform, zu deren Aufrechterhaltung die koordinierte Unterstützung der Entwicklungspartner beiträgt. Allerdings ist angesichts unzureichender Haushaltsmittel und des unzulänglichen öffentlichen Finanzmanagements – wie bei EU-Programmen in anderen Bereichen – fraglich, ob die durch das PAG und das PAMFIP unterstützten Institutionen auch ohne Geberhilfe ihre Tätigkeiten fortführen und Gebäude und Ausrüstung instand halten können.

67. Die wirtschaftliche Zukunft und die Aussichten der DR Kongo auf bessere Staatsführung hängen stark davon ab, wie der große natürliche Reich-tum des Landes verwaltet wird. Durch das Ende des Konflikts und die Abhaltung von Wahlen sind die natürlichen Ressourcen der DR Kongo noch nicht zum Motor der Entwicklung geworden. In diesem Zusam-menhang ist es das Ziel der Komponente „natürliche Ressourcen“ des PAG-Programms, die Fähigkeit von Schlüsselinstitutionen zur Verwaltung des Bergbau- und Forstwirtschaftssektors zu stärken, bessere Investiti-onsbedingungen zu schaffen und die Einnahmen zu erhöhen.

68. Zum Zeitpunkt der Prüfung, etwa anderthalb Jahre vor Ende der Durch-führungsphase, hatte die Komponente „natürl iche Ressourcen“ des PAG-Programms nur bescheidene Ergebnisse erzielt. Dies liegt unter anderem an einer unzulänglichen Bedar fsbewertung, bei der einige Hauptschwachpunkte bei der Bewirtschaftung der natürlichen Res-sourcen nicht ermittelt worden waren, darunter illegale Ausbeutung, Korruption, der Mangel an zuverlässigen Daten, schwache Kontroll- und Zollverfahren, willkürliche Besteuerung, geringe Produktivität und die niedrige Verarbeitungsrate von Rohstoffen. Auch die Programmkonzep-tion wies Mängel auf, die zu schwerwiegenden Verzögerungen bei der Umsetzung und zur Streichung vieler geplanter Tätigkeiten führten.

41 2011 waren im Haushaltplan insgesamt 6 746 Milliarden Congo/Kinshasa Francs (CDF) veranschlagt. Die Haushaltsmittel für den Präsidenten, den Premierminister, die Nationalversammlung und den Senat beliefen sich auf 291 Milliarden CDF (4,3 %), während sich die Mittel für Gesundheit auf 233 Milliarden CDF (3,5 %) beliefen. Die Haushaltsausgaben beliefen sich auf insgesamt 3 515 Milliarden CDF, wovon 393 Milliarden CDF (11,1 %) für den erstgenannten und 137 Milliarden CDF (3,9 %) für den letztgenannten Bereich aufgewendet wurden.

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Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

69. Das Programm hat zwar zur Stärkung der Kapazitäten einiger Institutio-nen beigetragen, doch viele Ziele werden voraussichtlich verfehlt wer-den. Dazu zählen die Einführung eines nationalen Forstwirtschaftsplans, eine Überprüfung des Bergbaugesetzes und die Stärkung der Abbau-, Verarbeitungs- und Vermarktungskette.

UNTERSTÜTZUNG FÜR DEN DEZENTRALISIERUNGSPROZESS

70. Die Dezentralisierung ist in der DR Kongo Gegenstand einer langen politi-schen Debatte, die mit der Annahme der Verfassung 2006 wieder auf die Tagesordnung kam. Sie umfasst drei Dimensionen (Politik, Verwaltung und Steuerwesen) und zielt ab auf die Förderung der Demokratie und die Stär-kung der politischen Rechenschaftspflicht auf lokaler Ebene; gleichzeitig soll die Erbringung von Dienstleistungen für die Bürger verbessert werden.

71. Der Hof hat zwei Programme untersucht:

a) das Projet d’Appui au D émarrage de la D écentral isation en RDC (PA2D)42, das im Mai 2010 unterzeichnet und mit 15 Millionen Euro aus dem 10. EEF finanziert wurde;

b) das Programme d’Appui aux Parlements (PAP)43, das im Mai 2010 unter-zeichnet und mit 5 Millionen Euro aus dem 10. EEF finanziert wurde.

72. Ziel des Programms PA2D ist es, den Übergang zur Dezentralisierung durch Unterstützung der für die Steuerung der Dezentralisierungsreform auf nationaler Ebene zuständigen Organe und durch Stärkung der Verwal-tungskapazitäten der Provinzen Kinshasa und Nord-Kivu zu erleichtern. Das Programm PAP soll durch Stärkung der Kapazitäten der Nationalver-sammlung, des Senats und der zwei Provinzversammlungen in Kinshasa und Nord-Kivu zur Festigung der Demokratie in der DR Kongo beitragen.

73. Beide Programme befanden sich zum Zeitpunkt des Besuchs des Hofes im Anfangsstadium, zeigten jedoch schon damals begrenzte Aussichten auf Erfolg. Beide hatten mit großen Problemen zu kämpfen, die auf eine Vielzahl von Gründen, insbesondere die Schwäche der kongolesischen Verwaltung, die Verschiebung der Provinzwahlen und den mangelnden politischen Handlungswillen der nationalen Behörden zur Verfolgung des Dezentralisierungsziels zurückzuführen waren. Die gegenwärtige Präsidentschaft befindet sich in einer Phase, in der sie ihre Macht zu fes-tigen sucht. Dezentralisierung erfordert eine Teilung der Macht, was dem Präsidenten derzeit widerstrebt. Unter diesen Umständen ist – ohne ein-schneidende Wende im politischen Kontext – die Nachhaltigkeit der mit den Programmen möglicherweise erzielten Ergebnisse äußert ungewiss.

42 Unterstützungsprogramm für die Einleitung der Dezentralisierung in der DR Kongo.

43 Unterstützungsprogramm für die Parlamente.

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Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

74. Obwohl in der Gesellschaft breiter Konsens in Bezug auf die notwendige Dezentralisierung herrscht, legt die Regierung nur wenig Reformwillen an den Tag. Bei dem von den ausländischen Partnern der DR Kongo, darunter die Kommission, befürworteten Top-Down-Ansatz mit Kinsha-sa als Basis bestehen daher nur begrenzte Aussichten, die Umsetzung der Dezentralisierung er folgreich zu fördern. Die Provinzregierungen sprechen sich zwar für die Vorteile der Dezentralisierung aus, die daraus resultierende Zuständigkeit für die Erbringung von Dienstleistungen wol-len sie jedoch nur ungern übernehmen. Ein politisches Hindernis ist die Unausgewogenheit bei den Ressourcen der Provinzen: Zwei Provinzen (Niederkongo und Katanga) tragen mehr als 50 % zu den Steuereinnah-men des Landes bei.

75. Aus diesem Grund hat sich der Dezentralisierungsprozess stark verzögert:

a) Viele Rechtsinstrumente in Verbindung mit der Dezentralisierung wurden noch nicht angenommen.

b) Der Retrozessionsprozess wurde noch nicht umgesetzt44.

c) Lokalwahlen, die ursprünglich 2008 abgehalten werden sollten und dann auf 2011 verschoben wurden, haben nie stattgefunden. Die für 2011 geplanten Provinzwahlen wurden ausgesetzt45.

d) Die Schaffung von 26 – anstatt der gegenwärtig elf – Provinzen hät-te bis Mai 2010 abgeschlossen werden sollen, das entsprechende Gesetz ist jedoch noch immer nicht verabschiedet worden.

DIE KOMMISSION HAT DEM VON FRAGILITÄT GEPRÄGTEN NATIONALEN KONTEXT BEI DER KONZEPTION DER EU-PROGRAMME NICHT HINREICHEND RECHNUNG GETRAGEN

76. Der Hof hat geprüft, ob die Kommission

a) die Hauptrisiken für die Wirksamkeit der EU-Programme ausrei-chend berücksichtigt hat;

b) klare und erreichbare Ziele festgelegt hat;

c) angemessen Gebrauch von Konditionalität und politischem Dialog gemacht hat, um das Engagement der kongolesischen Behörden für eine Verbesserung der Staatsführung zu fördern.

44 Artikel 175 der Verfassung sieht vor, dass 40 % der in jeder Provinz erhobenen inländischen Einnahmen auch für diese Provinzen eingesetzt werden müssen – ein als Retrozession bekanntes Verfahren –, während weitere 10 % einem Investitionsausgleichsfonds (Caisse nationale de Péréquation) zugewiesen werden, der auf Investitionsausgaben beschränkt wäre. Das übergeordnete Ziel ist die Verringerung der Ungleichheiten zwischen den Provinzen.

45 Gegenwärtig haben die Provinzgouverneure eine doppelte Funktion, weil sie gleichzeitig ihre Provinzen vertreten und Aufgaben der Zentralregierung wahrnehmen. Die Leiter der lokalen Regierungen werden vom Präsidenten ernannt.

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Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

RISIKEN WURDEN NICHT AUSREICHEND BERÜCKSICHTIGT

77. Außenhilfe wird in Bereichen durchgeführt, die mit hohem Risiko be-haftet sind. Dies gilt umso mehr für fragile Staaten. Wie andere Entwick-lungspartner kann die Kommission es nicht vermeiden, Risiken einzu-gehen. Sie sollte die Risiken jedoch angemessen handhaben, um sie so weit wie möglich abzuschwächen.

78. Der Kommission sind die Situation in der DR Kongo und die Ursachen und Folgen der fragilen staatlichen Strukturen bekannt. Bei der Konzeption der vom Hof geprüften EU-Programme ermittelte sie zahlreiche Risiken und berücksichtigte die Erkenntnisse aus vorangegangenen Programmen. Die Kommission berücksichtigte den schwierigen Kontext und die schwache nationale Verwaltung, als sie die Modalitäten für die Bereitstellung der Hil-fe beschloss und das Kontrollsystem festlegte. Allerdings nahm sie keine Bewertung der Risikowahrscheinlichkeit oder deren potenzieller Folgen für die Programme vor. In vielen Fällen bezogen sich die vorbereitenden Doku-mente lediglich auf Annahmen und/oder die Risiken für die Wirksamkeit von Programmen, obwohl allgemein bekannt war, dass insbesondere in Bezug auf die mangelnde Entschlossenheit der nationalen Behörden zur Durchfüh-rung von Reformen und ihrer unzulänglichen institutionellen und finanziel-len Kapazitäten zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Ergebnisse nach Auslaufen der EU-Programme schwerwiegende Probleme bestanden.

79. In den Programmunterlagen werden einige erhebliche Risiken nicht er-wähnt – namentlich der Mangel an politischem Willen sowie Betrug und Korruption –, die in der DR Kongo großen Anlass zur Sorge geben (siehe Ziffer 9). Andere Risiken wurden unterschätzt, darunter Transport- und Kommunikationsprobleme, die begrenzte Aufnahmekapazität der nati-onalen Behörden (siehe Ziffer 82 Buchstabe c) und die Schwierigkeit bei der Einstellung internationaler Experten und lokaler Auftragnehmer mit der erforderlichen Ausrüstung und den erforderlichen qualifizierten Ar-beitskräften, insbesondere in den abgelegenen und oftmals unsicheren Gebieten im Osten der DR Kongo (siehe Ziffer 82 Buchstabe b).

80. Die vom Hof geprüften Programme beinhalteten nicht systematisch Maßnahmen zur Verhütung oder Abschwächung der in dem betroffe-nen Bereich ermittelten konkreten Hauptrisiken oder Anleitungen für die Projektmanager und Dienststellen der Kommission hinsichtlich der Vorgehensweise bei Auftreten von Risiken.

81. Der zielgerichtete Ansatz bei den 2009 angenommenen Budgethilfepro-grammen trägt nicht zu einer Verhütung oder Verringerung der Risiken bei. Budgethilfen verschmelzen im Haushaltsplan des Partnerlandes mit anderen Ressourcen („Substituierbarkeit“) und können ab dem Zeitpunkt, zu dem sie dem Haushalt zugeführt werden, nicht mehr verfolgt werden. Sie sind denselben Mängeln und Risiken des öffentlichen Finanzmanage-ments ausgesetzt wie andere nationale Haushaltsmittel (siehe Ziffer 65).

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Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

DIE ZIELE WAREN HÄUFIG ZU HOCH GESTECKT

82. Die unzulängliche Risikobewertung trug maßgeblich dazu bei, dass die Ziele bei sieben der vom Hof untersuchten Programme zu hoch gesteckt waren:

a) Die Zielvorgabe für das PACE-Programm (siehe Ziffer 38) und die Unterstützung für die CENI (siehe Ziffern 11 und 40) in Bezug auf einen Beitrag zur Durchführung demokratischer Wahlen war unre-alistisch angesichts der begrenzten Offenheit der kongolesischen Behörden für einen Dialog mit der internationalen Gemeinschaft über die rechtzeitige Vorbereitung der Wahlen 2011.

b) Die Zielvorgaben des REJUSCO-Programms (siehe Ziffern 45 und 46) waren zu ehrgeizig für die Nachkonfliktsituation im Osten der DR Kongo. So wurde bei diesem Programm beispielsweise der Mangel an Bau- und Beratungsfirmen, die über ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte und die notwendige Ausrüstung verfügten, nicht be-rücksichtigt. Außerdem war es geprägt durch eine komplexe Ver-waltungsstruktur und sah die Anwendung unterschiedlicher Regeln und Verfahren vor. Das Programm musste während der Umsetzung gekürzt werden, und nach einer die Bauaufträge betreffenden Be-schwerde beim Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) wurde es schließlich eingestellt.

c) Die Halbzeitbewertung der Justizkomponente des PAG-Programms (siehe Ziffern 47 und 48) ergab, dass das Programm mit seinen 35 geplanten Maßnahmen und einem Haushalt, der ungefähr dop-pelt so hoch war wie das jährliche Budget des Justizministeriums46, für die begrenzten Ressourcen und Aufnahmekapazitäten des Jus-tizministeriums nicht geeignet war. Es musste im Zuge der Umset-zung deutlich gekürzt werden.

d) Die Komponente „natürliche Ressourcen“ des PAG-Programms (siehe Ziffern 67-69) verfolgt zahlreiche Prioritäten, die mit einer Vielzahl von Maßnahmen und einem großen Bedarf an Expertise verbunden sind. Dies hat große Probleme verursacht, und das Programm musste im Zuge der Umsetzung geändert und erheblich gekürzt werden.

e) Das PA2D-Programm (siehe Ziffern 71-73) trug der Tatsache, dass der Dezentral is ierungsprozess hauptsächlich von den Gebern ausging, nicht hinreichend Rechnung. Die kongolesische Regie -rung trug die Reform von Anfang an nur widerstrebend mit. Viele Rechtsinstrumente im Zusammenhang mit der Dezentralisierung sind noch nicht angenommen worden, und zahlreiche Beobachter halten den gesamten Prozess für gescheitert. Das 2009 angenom-mene EU-Programm ist praktisch zum Stillstand gekommen.

f ) Bei der Festlegung der Ziele des PAP-Programms (siehe Ziffern 71-73) wurde das Risiko einer Verschiebung der Senats- und Provinzwahlen nicht ausreichend berücksichtigt, was zu erheblichen Verzögerungen bei der Verwirklichung der Programmziele führte.

46 Bericht über die Halbzeitbewertung des PAG, Oktober 2011.

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Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

KONDITIONALITÄT UND POLITISCHER DIALOG WURDEN NICHT VOLLSTÄNDIG AUSGESCHÖPFT

83. EU-Programme umfassen nicht nur die Finanzierung geplanter Tätigkei-ten, sondern auch zwei weitere Komponenten, die angemessen kombi-niert werden müssen, um möglichst gute Aussichten auf eine ordnungs-gemäße Verwendung von EU-Mitteln zu schaffen:

a) Vereinbarung mit dem Partnerland über die mit den Programmzie-len und -risiken verknüpften Bedingungen;

b) politischer Dialog mit der Regierung über die Festlegung und Um-setzung geeigneter Reformpolitiken und -strategien.

KONDITIONALITÄT

84. Bei den vom Hof untersuchten EU-Programmen setzte die Kommission die Konditionalität in einer Weise ein, die deren potenzielle Anreizwir-kung auf das Engagement der nationalen Behörden für Reformen sowie die Möglichkeit der Kommission, die Bedingungen als Werkzeug im po-litischen Dialog mit der Regierung zu nutzen, erheblich verringerte.

85. Wie der Hof bereits im Zusammenhang mit der EEF-Unterstützung für Straßeninfrastrukturprogramme in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara47 feststellte, legte die Kommission nur in wenigen Fällen Vor-bedingungen fest, die die kongolesischen Behörden vor dem Beginn eines Programms, der Einleitung einer Ausschreibung oder der Unter-zeichnung eines Vertrags erfüllen müssen. In den geprüften Programmen fanden sich nur wenige Beispiele für diesen Ansatz, darunter die Vorgabe, die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen vorher zu verabschieden oder geeignete Grundstücke bereitzustellen.

86. Die festgelegten Bedingungen sind nicht rechtlich bindend, sondern er-scheinen in den Finanzierungsvereinbarungen in der Regel als „Begleit-maßnahmen“, die von den kongolesischen Behörden zu berücksichtigen sind. Diese Maßnahmen sind oft vage definiert (z. B. schrittweise Erhö-hung der Wartungsausgaben nach Maßgabe der verfügbaren Haushalts-kapazität) oder unrealistisch (z. B. Sicherstellung angemessener Wartung).

47 Sonderbericht Nr. 17/2012 über den Beitrag des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zu einem nachhaltigen Straßennetz in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara (http://eca.europa.eu).

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Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

87. Es war daher schwierig für die Kommission, die Einhaltung der Bedin-gungen zu überwachen und zeitnahe und geeignete Maßnahmen zu treffen, wenn sie nicht erfüllt wurden. Nur in einem Fall beschloss die Kommission, die Auszahlung eines EU-Beitrags auszusetzen: Angesichts der Unregelmäßigkeiten, die während der Präsidentschaftswahlen 2011 beobachtet wurden, entschied die Kommission in Abstimmung mit an-deren Gebern, die Abschlusszahlung nicht zu leisten. Hier wurde jedoch zu spät zu wenig unternommen.

POLITISCHER DIALOG

88. Die Kommission war – in Abstimmung mit anderen Gebern – einer der wichtigsten Akteure bei der Förderung des politischen Dialogs mit der kongolesischen Regierung. Sie beteiligte sich aktiv am Country Assistance Framework (CAF) und den verschiedenen thematischen Arbeitsgruppen, die den institutionellen Rahmen für den Dialog zwischen Fachministe-rien, Gebern und Vertretern der Zivilgesellschaft bilden. Sie finanzierte interministerielle Einrichtungen, die eine zentrale Rolle im Reformprozess und bei der Koordinierung mit den Gebern spielen sollten48. Ferner un-terhielt die Kommission den Dialog mit der Regierung bei der Program-mierung und Überprüfung der Kooperationsstrategien im Rahmen des 9. und 10. EEF, der Konzeption und der Überwachung der Umsetzung einzelner Programme und der Durchführung gemeinsamer jährlicher Überprüfungen der EU-Zusammenarbeit.

89. Die Qualität des politischen Dialogs wurde allerdings durch einige zen-trale Schwachstellen beeinträchtigt:

a) Die thematischen Arbeitsgruppen waren kein wirksames Forum für einen koordinierten politischen Dialog. Ende des ersten Halb-jahrs 2009 arbeiteten die meisten von ihnen ohne Aktionsplan, und auch Auftrag, Ziele, Zuständigkeiten, Budget bzw. Zeitplanung wa-ren nicht klar. Die Fachministerien waren häufig nicht aktiv einbe-zogen, und bei den Sitzungen wurden keine relevanten Fragen erörtert. Es wurde zwar ein Versuch unternommen, die Funktions-weise der Arbeitsgruppen zu verbessern, doch ergab eine durch das Ministerium für Planung im Jahr 2011 vorgenommene Bewertung, dass viele Probleme nach wie vor bestanden.

b) Obwohl diese unbefriedigende Situation teilweise auf die unzu-längliche nationale Verwaltungskapazität zurückzuführen war, setzten die kongolesischen Behörden bevorzugt auf den bilatera-len politischen Dialog mit den einzelnen Gebern, um potenzielle Meinungsunterschiede und den Wettbewerb zwischen den Ge-bern für sich zu nutzen. Diese Vorgehensweise wurde durch die unzulängliche Koordinierung des politischen Dialogs zwischen den Gebern, unter anderem auch zwischen der Kommission und den EU-Mitgliedstaaten, begünstigt, besonders hinsichtlich der Unter-stützung der Polizei49.

48 Zum Beispiel das Comité de Suivi de la Réforme de la Police (Ausschuss für die Begleitung der Polizeireform) und das Comité d’Orientation de la Réforme des Finances Publiques (Lenkungsausschuss für die Reform der öffentlichen Finanzen).

49 „CSDP Missions and Operations: Lessons learned processes“ (GSVP-Missionen und -Operationen: Erfahrungsauswertung), Europäisches Parlament, Generaldirektion Externe Politikbereiche (PE 457.062, S. 52), April 2012.

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Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

c) Für die EU und gleichgesinnte ausländische Partner wird es zu-nehmend schwieriger, auf die von den Behörden der DR Kongo in Bezug auf die verantwortungsvolle Staatsführung eingeschlagene Richtung Einfluss zu nehmen. Die DR Kongo verfügt über natürliche Ressourcen, die die Welt braucht, und dass sich seit einiger Zeit ausländische Partner (z. B. China, Südafrika, Brasilien und Südkorea) engagieren, die ihre Unterstützung nicht an Bedingungen knüpfen, schwächt den Einfluss der traditionellen Entwicklungspartner auf die Regierung der DR Kongo weiter.

d) Wie oben erwähnt (siehe Ziffern 84-87), wird die vollständige Aus-schöpfung der Möglichkeiten des politischen Dialogs durch den Ansatz der Kommission im Bereich der Konditionalität erheblich beeinträchtigt.

90. Vor diesem Hintergrund stellte der politische Dialog mit den kongolesi-schen Behörden eine Herausforderung für die Kommission dar, die in die-ser Hinsicht uneinheitliche und insgesamt begrenzte Ergebnisse erzielte:

a) Da die Unterstützung für die Wahlen kein Schwerpunktbereich der Kooperationsstrategie im Rahmen des 10. EEF war, stellte die Kom-mission nicht von Anfang an ausreichend klar, dass die Unterstützung demokratischer Wahlen auch nach der Übergangsphase eine zentrale politische Priorität der EU-Kooperation darstellte. Dies beeinträchtig-te ihre Fähigkeit, angemessen und rechtzeitig zu reagieren.

b) Im Justizsektor erwies sich der CMJ nicht als wirksames Dialogfo-rum und blieb bei der Erreichung der Annahme und Umsetzung von Reformen durch das Justizministerium weitegehend er folg-los. Dies veranlasste die Kommission, 2011 ihre Finanzierung für das Sekretariat des CMJ einzustellen. Außerdem machten sich die kongolesischen Behörden das REJUSCO-Programm, das von der Be-völkerung als gebergesteuerte Initiative wahrgenommen wurde, kaum zu eigen.

c) Im Polizeisektor war der politische Dialog schwierig. Obwohl der Ausschuss für die Begleitung der Polizeireform ein geeignetes Fo-rum für den Dialog bildet, legten die kongolesischen Behörden nur mäßiges Engagement für Reformen an den Tag und bevorzugten den bilateralen Dialog mit einzelnen Gebern. Es dauerte fünf Jahre, bis das Polizeiorganisationsgesetz verabschiedet wurde.

d) Der fehlende politische Wille zur Umsetzung des Dezentralisie -rungsprozesses bot nur wenig Gelegenheit für einen sachdienli-chen politischen Dialog.

e) Der politische Dialog in Bezug auf die Reform des öffentlichen Fi-nanzmanagements war einfacher, vor allem dank des koordinierten Engagements der Geberseite seit der PEFA 2008.

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Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

91. Der Hof gelangt zu dem Schluss, dass die Wirksamkeit der EU-Unterstüt-zung für verantwortungsvolle Staatsführung in der DR Kongo begrenzt ist. Diese Unterstützung ist in eine im Allgemeinen solide Kooperationsstrate-gie eingebettet, auf die wesentlichen Bedürfnisse des Landes im Bereich der Staatsführung ausgerichtet und konnte einige Ergebnisse erzielen. Der Fortschritt ist jedoch langsam, ungleichmäßig und insgesamt begrenzt. Bei weniger als der Hälfte der Programme wurden die angestrebten Er-gebnisse größtenteils erzielt oder werden voraussichtlich erzielt. In den meisten Fällen bestehen keine realistischen Aussichten auf Nachhaltigkeit.

92. Ebenso wie andere Entwicklungspartner ist die Kommission bei ihren Bemühungen, einen Beitrag zur Verbesserung der verantwortungsvollen Staatsführung in der DR Kongo zu leisten, mit gravierenden Hindernissen konfrontiert, nämlich dem Mangel an politischem Willen, der geberge-steuerten Dynamik der Programme und der fehlenden Aufnahmekapa-zität. Obwohl der Kommission die wesentlichen Ursachen und Folgen der fragilen staatlichen Strukturen in der DR Kongo bekannt sind, hat sie diesen Gegebenheiten bei der Konzeption der EU-Programme nicht hinreichend Rechnung getragen. Risiken wurden nicht ausreichend be-rücksichtigt, die Programmziele sind häufig zu hoch gesteckt, die Kon-ditionalität hat eine geringe Anreizwirkung, und der politische Dialog wurde nicht in allen Bereichen in vollem Umfang ausgeschöpft und aus-reichend mit den EU-Mitgliedstaaten koordiniert.

93. Der Wiederaufbau des Staates und die Verbesserung der Staatsführung in der DR Kongo werden viel Zeit in Anspruch nehmen. Wenn die EU als ein wichtiger Entwicklungspartner der DR Kongo und als Verfech-ter von verantwortungsvoller Staatsführung und Menschenrechten die Staatsführung in der DR Kongo weiterhin unterstützen will, muss sie die Wirksamkeit ihrer Hilfe erheblich steigern. Dazu muss die Kommission realistischer sein, was die Erreichbarkeit von Zielen und die Konzeption der EU-Programme betrifft, und die kongolesischen Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der vereinbarten Bedingungen und ein-gegangenen Verpflichtungen stärker in die Pflicht nehmen50.

94. Der Hof unterbreitet mit Blick auf die Erhöhung der Wirksamkeit der EU-Unterstützung für verantwortungsvolle Staatsführung in der DR Kon-go die folgenden Empfehlungen:

50 Der Premierminister der DR Kongo Augustin Matata Ponyo erklärte, die DR Kongo brauche Partner, die anspruchsvoll, aber verständnisvoll, proaktiv, aber respektvoll, und kritisch, aber realistisch sind (Libération, 12.12.2012).

SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN

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Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

In Abstimmung mit anderen Entwicklungspartnern, insbesondere den EU-Mitgliedstaaten, sollten die Kommission und der EAD folgende Maß-nahmen treffen:

a) Sie sollten bei der Programmierung des 11. EEF und der Konzep-tion zukünftiger EU-Programme i) stärker auf ein angemessenes Gleichgewicht bei der Unterstützung aller Provinzen, besonders der ärmeren, achten; ii) die Unterstützung auf zentraler Ebene mit Programmen auf Provinzebene kombinieren, in denen die politische und territoriale Dezentralisierung mit einer verbesser-ten Strategie für die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie dem Wiederaufbau der Infrastruktur und der Entwicklung verknüpft wird; iii) die EU-Unterstützung für eine verbesserte Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen auf der Grundlage einer umfassenden Bedarfsanalyse überarbeiten.

b) Sie sollten in ihrem Dialog mit der Regierung der DR Kongo mehr Gewicht auf die Tatsache legen, dass demokratische Wahlen ein wesentlicher Bestandteil verantwortungsvoller Staatsführung sind, und sorgfältig alle Risiken bewerten, um sicherzustellen, dass die Programme der EU in diesem Bereich nicht die Stärkung des Regimes begünstigen.

c) Sie sollten für eine erhöhte Rechenschaftspflicht der Regierung der DR Kongo sorgen, indem sie die Kapazität nationaler Auf-sichtsbehörden, insbesondere der Fachausschüsse der Natio-nalversammlung und der Obersten Rechnungskontrollbehörde, stärker unterstützen.

d) Sie sollten in allen Bereichen der verantwortungsvollen Staats-führung, die unter die Kooperationsstrategie der EU fallen, sys-tematisch die notwendige Betrugs- und Korruptionsbekämpfung berücksichtigen.

EMPFEHLUNG 1KOOPERATIONSSTRATEGIE DER EU

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Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

Die Kommission sollte

a) die Ziele auf eine begrenzte Anzahl von Prioritäten ausrichten;

b) einen Zeitrahmen festlegen, der für die Programmumgebung besser geeignet ist;

c) Flexibilität während der Programmdurchführung sicherstellen, damit Ziele gegebenenfalls umgehend überprüft werden können.

EMPFEHLUNG 3PROGRAMMZIELE

Die Kommission sollte

a) zu Beginn von Programmen und regelmäßig während ihrer Um-setzung die Wahrscheinlichkeit und die potenziellen Auswir-kungen der Hauptrisiken für die Erreichung der Programmziele bewerten. Dies umfasst i) eine Einschätzung der Zweckdienlich-keit und Glaubwürdigkeit der Strategien und Aktionspläne des Landes zur Verbesserung der Staatsführung gemessen an den verfügbaren institutionellen und finanziellen Ressourcen und ii) die Überwachung des Fortschritts bei von den Behörden der DR Kongo eingegangenen Verpflichtungen;

b) Maßnahmen zur Verhütung oder Abschwächung von Risiken tref-fen und die bei Eintreten der Risiken zu befolgende Vorgehens-weise klar festlegen.

EMPFEHLUNG 2RISIKEN

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Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

Die Kommission sollte

a) Konditionalität und politischen Dialog stärker nutzen. Dazu soll-te sie i) eindeutige, zweckdienliche, realistische und terminierte Bedingungen festlegen, ii) die Einhaltung vereinbarter Bedingun-gen regelmäßig bewerten und iii) entschieden, verhältnismäßig und rechtzeitig reagieren, wenn die Regierung der DR Kongo sich nicht ausreichend um Einhaltung bemüht, gegebenenfalls durch Aussetzung oder Beendigung des Programms;

b) die Regierung der DR Kongo nachdrücklich auffordern, die er-forderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise der thematischen Arbeitsgruppen zu treffen, und die Umsetzung dieser Maßnahmen überwachen;

c) eine aktivere Führungsrolle gegenüber den EU-Mitgliedstaaten ausüben, um einen koordinierten politischen Dialog zu fördern und den Einfluss der EU auf die Regierung der DR Kongo zu verstärken.

EMPFEHLUNG 4KONDITIONALITÄT UND POLITISCHER DIALOG

Dieser Bericht wurde von Kammer III unter Vorsitz von Herrn Karel PINXTEN, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 16. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA Präsident

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Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

ANHANG I

BEWERTUNG DER PROGRAMME

(Millionen Euro)

Programme Bereich Betrag EU-Inst-rument Relevanz Konzeption Ergebnisse Nachhal-

tigkeitDurchführungs-

zeitraumAppui à la formation de l‘Unité de Police Inté-grée (UPI) (Unterstützungsprogramm für die Ausbildung der Integrierten Polizeieinheit)

Poliz

ei

5,00Intra-AKP - 9. EEF

A B B D 7.5.2004 - 31.12.2005

Programme d‘appui à la réforme de la Police Nationale (PARP) (Programm zur Unterstützung der Reform der Nationalpolizei)

11,00 10. EEF A B B C12.8.2010 - 12.2.2015 Nach-trag: 12.2.2016

Support for Peace and Stabilisation in the eastern DRC (police component) (Unterstützung von Frieden und Stabilisierung im Osten der DR Kongo – Polizeikomponente)

2,90 IfS A B C C 20.6.2008 - 30.6.2011

Programme Restauration de la Justice à I‘Est de la République Démocratique du Congo (REJUSCO) (Programm zur Wiederherstellung des Justizwesens im Osten der DR Kongo)

Justi

z

7,90 9. EEF A C C D 11.7.2006 - 31.12.2010

Programme d‘appui à la gouvernance (PAG) – Volet Justice (Programm zur Unterstützung der verantwortungsvollen Staatsführung – Justizkomponente)

9,00 9. EEF A B B C25.1.2007 - 31.12.2012 Nach-trag: 31.12.2013

Appui au processus électoral en RDC (APEC) (Un-terstützung des Wahlprozesses in der DR Kongo)

Wah

len

105,00 Zusätzli-che Mittel A B B C 29.11.2004 -

31.12.2010Programme d‘appui au processus électoral (PAPE / APEC) (Unterstützungsprogramm für den Wahlprozess)

60,00 9. EEF A B B C 24.11.2005 - 31.12.2006

Appui à la CENI (Unterstützung der CENI) 3,00 9. EEF B C C C 13.11.2007 - 31.12.2009

Programme d‘appui au cycle électoral 2011-2013 (PACE) (Unterstützungsprogramm für den Wahlzyklus 2011-2013)

47,50 10. EEF A B D D 25.5.2011 - 27.5.2014

39

Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

Programme Bereich Betrag EU-Inst-rument Relevanz Konzeption Ergebnisse Nachhal-

tigkeitDurchführungs-

zeitraumProgramme d‘Appui Budgétaire pour la Stabilisation Économique de la RDC (Budgethil-feprogramm für wirtschaftliche Stabilisierung in der DR Kongo)

öffen

tliche

s Fin

anzm

anag

emen

t48,62 10. EEF/

DCI C C n. v. n. v. 2009

VFLEX – Appui budgétaire pour atténuer les ef-fets de la crise économique et financière en RDC (Budgethilfeprogramm für die Abmilderung der Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise)

50,00 10. EEF C C n. v. n. v. 2010

Programme d‘appui à la Gouvernance (PAG) – Volet finances publiques (Programm zur Unterstützung der verantwortungsvollen Staatsführung – Komponente „öffentliche Finanzen“)

6,50 9. EEF A B C B25.1.2007 - 31.12.2012 Nach-trag: 31.12.2013

Programme d‘appui à la Gouvernance (PAG) - Volet ressources naturelles (Programm zur Unterstützung der verantwortungsvollen Staatsführung – Komponente „natürliche Ressourcen“)

9,00 9. EEF B C C C25.1.2007 - 31.12.2012 Nach-trag: 31.12.2013

Programme d‘appui à la Modernisation des Finances Publiques (PAMFIP) (Programm zur Unterstützung der Modernisierung der öffentlichen Finanzen)

10,00 10. EEF A A C B 20.5.2010 - 20.5.2015

Projet d‘appui au démarrage de la decentrali-sation en République Démocratique du Congo (PA2D) (Unterstützungsprogramm für die Einlei-tung der Dezentralisierung in der DR Kongo)

Deze

ntral

isier

ung

15,00 10. EEF A C C C 20.5.2010 - 20.5.2015

Programme d‘appui aux Parlements (PAP) (Programm zur Unterstützung der Parlamente) 5,00 10. EEF A B B C

20.5.2010 - 20.5.2014 Nach-trag: 20.5.2015

INSGESAMT 395,42

Legende: Basierend auf der Methode nach Anhang II wurden folgende Bewertungen festgelegt:

A Kriterium erfülltB Geringfügige MängelC Schwerwiegende MängelD Kriterium nicht erfüllt

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Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

ANHANG II

BEWERTUNGSMETHODE

Relevanz, Konzeption, Ergebnisse und Nachhaltigkeit wurden für die Zwecke der Prüfung auf der Grundlage der Methode der Kommission für ergebnisorientiertes Monitoring (ROM) bewertet. Die angewandten Kriterien sind nachstehend aufgelistet:

Relevanz

A Klar in die nationalen Politiken und die Strategie der Europäischen Kommission eingebunden; entspricht den Verpflichtungen der Pariser Erklärung zu Eigenverantwortung, Harmonisierung und Partnerausrichtung; für den Bedarf der Zielgruppe höchst relevant.

B Fügt sich gut in die nationalen Politiken und die Strategie der Europäischen Kommission ein (ohne immer explizit genannt zu werden); gut mit den Verpflichtungen der Pariser Erklärung vereinbar; für den Bedarf der Zielgruppe relevant.

C Die Stimmigkeit mit nationalen Politiken und Politiken der Europäischen Kommission sowie mit der Pariser Erklärung oder die Relevanz der Ausrichtung wird durch einige Probleme beeinträchtigt.

D Mangelnde Übereinstimmung mit den nationalen Politiken oder der Strategie der Europäischen Kommission sowie den Verpflichtungen der Pariser Erklärung liegt vor; Relevanz in Bezug auf den Bedarf ist fraglich; erhebliche Anpassungen sind notwendig.

Konzeption

A Klar und gut strukturierter Projektplanungsrahmen; plausible und stimmige Zielhierarchie (vertikale Logik); SMART-Kriterien sind hinreichend er-füllt; objektiv überprüfbare Indikatoren sind vorhanden; klar ermittelte und gehandhabte Risiken und Annahmen; Ausstiegsstrategie vorhanden.

B Angemessene Interventionslogik vorhanden, wenn auch u. U. mit Nachbesserungsbedarf bei Zielhierarchie, objektiv überprüfbaren Indikato-ren, Risiken und Annahmen.

C Probleme in Bezug auf die Interventionslogik könnten sich auf den Erfolg des Projekts und die Möglichkeiten für die Überwachung und Bewertung der Fortschritte auswirken; es besteht Verbesserungsbedarf.

D Die Interventionslogik weist Fehler auf und muss erheblich überarbeitet werden, damit das Projekt Erfolg haben kann.

Ergebnisse

⇒ Abgeschlossene Projekte

A Durch die Ergebnisse entstandene Nutzeffekte und Kapazitäten sind vorhanden, von guter Qualität und werden von allen Zielgruppen in Anspruch genommen.

B Die Ergebnisse sind größtenteils von guter Qualität, verfügbar und werden von den meisten Zielgruppen in Anspruch genommen. Verbesse-rungsbedarf besteht, jedoch ohne schwerwiegende Auswirkungen auf die Wirksamkeit.

C Einige Nutzeffekte sind vorhanden, jedoch nicht immer von bester Qualität. Verbesserungen sind notwendig, damit das Projekt seine Zielsetzungen in Bezug auf Qualität, Umfang und Verfügbarkeit erreichen kann.

D Ergebnisse sind in den meisten Fällen nicht vorhanden bzw. von mangelhafter Qualität. Damit Ergebnisse erzielt werden können, sind erhebliche Änderungen erforderlich.

⇒ Laufende Projekte

A Die Ergebnisse dürften in Bezug auf Qualität und Abdeckungsgrad voll und ganz erzielt werden. Negative Entwicklungen wurden abgefedert.

B Die Ergebnisse werden mit geringfügigen Einschränkungen erreicht werden; negative Entwicklungen haben nicht zu nennenswerten Nachteilen geführt.

C Die Ergebnisse werden nur teilweise erreicht werden, u. a. weil es dem Management nicht vollständig gelungen ist, negative Entwicklungen aufzufangen. Um die Aussichten auf Ergebniserzielung zu verbessern, müssen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden.

D Das Projekt wird ohne umfangreiche, tiefgreifende Abhilfemaßnahmen sein Ziel verfehlen.

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Nachhaltigkeit

⇒ Finanzielle/wirtschaftliche Nachhaltigkeit

A Potenziell sehr gut; die Kosten für Dienstleistungen und Instandhaltung sind gedeckt oder bezahlbar; externe Faktoren ändern nichts an dieser Sachlage.

B Voraussichtlich gut, Probleme könnten sich jedoch insbesondere durch Veränderungen bei den externen wirtschaftlichen Faktoren ergeben.

C Probleme bezüglich der finanziellen Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit institutionellen Gruppen oder Zielgruppen, Kosten bzw. einem sich verändernden wirtschaftlichen Umfeld müssen angegangen werden.

D Ohne erhebliche Änderungen äußerst fraglich.

⇒ Grad an Eigenverantwortung

A Lokale Strukturen und Institutionen sind stark in alle Durchführungsphasen eingebunden und sind entschlossen, nach Auslaufen der Finan-zierung durch die Europäische Kommission weiterhin Ergebnisse zu erzielen und zu nutzen.

B Die Durchführung beruht weitgehend auf lokalen Strukturen und Institutionen, die bis zu einem gewissen Grad auch an der Entscheidungs-findung beteiligt sind. Die Aussichten auf Nachhaltigkeit sind gut, doch bestehen Möglichkeiten für Verbesserungen.

C Das Projekt stützt sich weitgehend auf Ad-hoc-Vereinbarungen und zu wenig auf lokale Strukturen und Institutionen, um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Der Fortbestand der Ergebnisse ist nicht gesichert. Korrekturmaßnahmen sind notwendig.

D Das Projekt hängt voll und ganz von Ad-hoc-Strukturen ab, Aussichten auf Nachhaltigkeit bestehen nicht. Damit es eine nachhaltige Wirkung entfalten kann, sind grundlegende Änderungen nötig.

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ANTWORTEN DER KOMMISSION UND DES EADZUSAMMENFASSUNG

I.Nach Ansicht der Kommission und des EAD werden die Grundelemente verantwortungsvoller Staatsführung wie Menschenrechte, Demokratie, Sicherheit und die Erbrin-gung grundlegender öffentlicher Dienstleistungen nicht ausreichend beachtet.

III.Einige der Projekte, auf die sich die Bemerkungen des Hofs beziehen, befanden sich in einer sehr frühen Umsetzungs-phase und hatten folglich noch keine Ergebnisse erzielt. Die gegenüber den ursprünglichen Zeitplänen aufgetre-tenen Verzögerungen sind größtenteils auf die fragilen staatlichen Strukturen und die Nachkrisensituation in der DR Kongo zurückzuführen. Deshalb wurde die Laufzeit der Projekte verlängert; damit ist die Mehrzahl der erwarteten Ergebnisse der Projekte und Programme realisierbar. Der Zeitrahmen für die Bewertung der Wirksamkeit von EU-Pro-grammen muss den Gegebenheiten der Tätigkeit in einem fragilen Staat Rechnung tragen. Die Kommission und der EAD sind zudem der Ansicht, dass die tatsächlich erzielten Fortschritte anerkannt werden sollten, wie beispielsweise die Wahlen 2006 und das öffentliche Finanzmanagement insgesamt.

Wie der Hof in seinem Bericht feststellt , sind die natio-nalen Haushaltsmittel unzureichend. Allerdings haben sie sich in den letzten zehn Jahren verzwanzigfacht und werden sich bis 2016 voraussichtlich noch einmal verdop-peln. Diese Tendenz ermöglicht es der Regierung, schritt-weise angemessene Mittel für entsprechende Haushaltsli-nien, einschließlich der Mittel für Humanressourcen und Instandhaltung, bereitzustellen und damit mittelfristig die Nachhaltigkeit zu verbessern.

IV.Die Zielsetzungen befanden sich im Eink lang mit den damaligen Zielvorstellungen der EU für die DR Kongo, wobei man sich Impulse von der nach den ersten demo-kratischen Wahlen im Jahr 2006 er war teten posit iven demokratischen Entwicklung erhoffte. Risikomanagement bedeutet nicht nur, dass Risiken vermieden werden, son-dern dass die Unterstützung der sich verändernden politi-schen Lage bzw. der Zeit angepasst wird, die für die Durch-führung der Maßnahmen er forderlich ist. Beide Ansätze werden von der Kommission verfolgt. Die Kommission und der EAD sind daher der Meinung, dass den Gegebenhei-ten der DR Kongo und den Risiken angemessen Rechnung getragen wurde.

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ANTWORTEN DER KOMMISSION UND DES EAD

In einem Staat wie der DR Kongo, in dem alle Verwaltungs- und sozialen Strukturen zerstört waren, wäre die Vorgabe von Bedingungen wirkungslos gewesen, da der Zweck der Unterstützung darin bestand, den Staat zur Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen zu befähigen. Anderer-seits hat die Delegation stets den politischen und sekto-ralen Dialog mit den Behörden aufrechterhalten und die EU-Unterstützung stets auf die von den Behörden erziel-ten Fortschritte abgestimmt. Dieses Vorgehen wird von der Kommission und dem EAD als „vertraglicher Ansatz“ bezeichnet. Er fördert die im „New Deal“ für das Engage-ment in fragilen Staaten vorgeschlagene „gegenseitige Rechenschaftspflicht“.

Fragen der verantwortungsvollen Staatsführung werden in allen Foren des politischen Dialogs und des Dialogs zu den einzelnen Politikbereichen behandelt. Die von der EU (Delegation und EAD/Kommission) vertretenen politischen Standpunkte werden mit den Mitgliedstaaten vereinbart und abgestimmt.

V.Diese Frage muss unter beiden Gesichtspunkten unter-sucht werden, da auch gilt, dass die Wirksamkeit und Effizi-enz der Hilfe nicht ohne eine verantwortungsvolle Staats-führung verbessert werden können. Ohne die schrittweise Bereitstellung der wichtigsten Bausteine für eine verant-wortungsvolle Staatsführung (für den Bereich der öffent-lichen Finanzen, den Rechtsrahmen, kommunale Dienste und die Dezentralisierung) dürften die ohnehin schleppen-den Fortschritte ständig von operationellen Schwierigkei-ten behindert werden.

VI.Wie bereits festgestellt, muss die Konditionalität auf die Fragilität der DR Kongo abgestimmt und in den politischen Dialog mit dem Land einbezogen werden. Der Begriff der „Konditionalität“ entspricht nicht so ganz dem Geist der Partnerschaft, in dem die Zusammenarbeit mit den AKP-Ländern im Rahmen des Cotonou-Abkommens erfolgt. Die Kommission propagiert die „gegenseitige Rechenschafts-pflicht“ und eine Stärkung des politischen Dialogs in allen Bereichen.

EINLEITUNG

11.Zwar hat die EU ihr Bedauern über die Verfassungsänderung, die eigentlich einen größeren Konsens mit der Opposition zum Ziel hätte haben sollen, zum Ausdruck gebracht, den-noch schätzt sie die Verfassungsänderung von Januar 2011 nicht als unrechtmäßig oder antidemokratisch ein. Zudem gab der Zeitpunkt dieser Änderung den politischen Opposi-tionsparteien die Möglichkeit, diese Änderung in ihre Wahl-strategien zu integrieren.

12.Die Instabilität im Osten der DR Kongo hat komplexe Ursa-chen. Die Gründe dafür stehen in Zusammenhang mit regi-onalen, nationalen (DR Kongo) und lokalen Elementen. Der EAD und die Kommission werden demnächst eine gemein-same Mitteilung zum strategischen Rahmen der EU für die Region der Großen Seen vorlegen, die weitere Analysen enthalten wird.

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ANTWORTEN DER KOMMISSION UND DES EAD

BEMERKUNGEN

Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der DR Kongo ist bedarfsrelevant, hat aber insgesamt zu begrenzten Ergebnissen geführtAntwort zur ÜberschriftDie Kommission und der EAD sind der Ansicht, dass die Unterstützung der EU für eine verantwortungsvolle Staats-führung bedar fsrelevant ist, aber die Ziele nur teilweise erreicht wurden.

30.Nach Ansicht der Kommission und des EAD wurde ihr Ver-mögen, angemessen auf die Probleme in Verbindung mit den Wahlen zu reagieren, nicht dadurch beeinträchtigt, dass die Unterstützung für den Wahlzyklus im NRP nicht vorgesehen war. Die Kommission und der EAD sind ferner der Meinung, dass jedes weitergehende Engagement der EU und der internationalen Gemeinschaft auf den verschie-denen Stufen des Wahlzyklus die politische und finanzi-elle Eigenverantwortung der DR Kongo für diesen Prozess beeinträchtigt hätte.

34.Obgleich sich die Unterstützung der Kommission mögli-cherweise nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstreckt, ist deren geografische Verteilung ausgewogen; dies gilt auch für die Komponenten, die die verantwortungsvolle Staats-führung betreffen.

Der Schwerpunkt der Kooperationsstrategie der EU im Bereich der Staatsführung liegt vor allem auf der Unterstüt-zung für die Zentralregierung (die eine nationale Dimen-sion aufweist) und für eine begrenzte Anzahl von Provin-zen, einschließlich Niederkongo und West-Kasai, sowie für den Osten der DR Kongo.

Was die Zusammenarbeit in anderen Bereichen betrifft, muss festgestellt werden, dass es im Rahmen des 10. EEF nicht möglich ist, das gesamte Land zu erfassen, obwohl durch EU-Programme in anderen Bereichen wicht ige Gebiete in Ost- und West-Kasai, Bandundu, Äquator, Nord- und Süd-K ivu, N iederkongo und K inshasa abgedeckt werden. Aktuell können die Kooperation der EU und die Programme der EU-Mitgliedstaaten als geografisch kom-plementär eingeschätzt werden, auch wenn sie in einigen der ärmsten Teile des Landes den Bedarf nicht vollständig decken können. Hinzu kommt, dass die EU die Kooperation auf eine begrenzte Anzahl von Maßnahmen konzentrieren muss, um eine zu breite Streuung zu vermeiden.

Gemeinsam mit anderen Gebern bemüht sich die Kom-mission um die bestmögliche Koordinierung der Maßnah-men. Die Unterstützung für vordringliche Angelegenheiten (z. B. Finanzrahmen B) konzentriert sich auf die betroffenen Gebiete des Landes und leistet einen Beitrag zum Plan für die Stabilisierung und den Wiederaufbau des Ostens der DR Kongo (STAREC), der von sämtlichen Gebern unter-stützt wird. Die Kommission hat dem Druck der Medien nicht nachgegeben, was zu einer Konzentration sämtli-cher Bemühungen auf den Osten geführt hat. Ferner ist zu bedenken, dass die ärmsten Provinzen auch die geringste Bevölkerungsdichte aufweisen und am schwersten zugäng-lich sind; folglich sind sie für die Maßnahmen wichtiger Geber nicht sehr gut geeignet, da die globale Wirkung der Unterstützung abgeschwächt wird.

Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung ist in allen Bereichen bedarfsrelevant, aber der erzielte Fortschritt ist ungleichmäßig und insgesamt begrenztAntwort zur ÜberschriftDie Kommission und der EAD sind der Ansicht, dass die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsfüh-rung in allen Bereichen bedarfsrelevant, aber der erzielte Fortschritt ungleichmäßig und partiell ist.

Der Fortschritt wird durch Hindernisse und Verzögerungen begrenzt, die für fragile Staaten nicht ungewöhnlich sind, aber die erwarteten Gesamtergebnisse nicht notwendiger-weise gefährden.

35.Einige der Projekte, auf die sich die Bemerkungen des Hofs beziehen, befanden sich in einer sehr frühen Umsetzungs-phase und hatten folglich noch keine Ergebnisse erzielt. Die gegenüber den ursprünglichen Zeitplänen aufgetre-tenen Verzögerungen sind größtenteils auf die fragilen staatlichen Strukturen und die Nachkrisensituation in der DR Kongo zurückzuführen. Deshalb wurde die Laufzeit der Projekte verlängert; damit ist die Mehrzahl der erwarteten Ergebnisse der Projekte und Programme realisierbar (daher können die Kommission und der EAD einigen Bewertungen in der Tabelle in Anhang I nicht zustimmen).

Der Zeitrahmen für die Bewertung der Wirksamkeit von EU-Programmen muss den Gegebenheiten der Tätigkeit in einem fragilen Staat Rechnung tragen. Nach Ansicht der Kommis-sion sind Fortschritte in die richtige Richtung zu verzeichnen.

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ANTWORTEN DER KOMMISSION UND DES EAD

Wie der Hof in seinem Bericht feststellt, sind die nationalen Haushaltsmittel unzureichend. Allerdings haben sie sich in den letzten zehn Jahren verzwanzigfacht und werden sich in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich noch einmal verdoppeln. Diese Tendenz ermöglicht es der Regierung, schrittweise angemessene Mittel für entsprechende Haus-haltslinien, einschließlich der Mittel für Humanressourcen und Instandhaltung, bereitzustellen und damit mittelfristig die Nachhaltigkeit zu verbessern.

41.Siehe Antwort zu Ziffer 11.

Der EAD und die Kommission haben rechtzeitig auf die Verfassungsänderung reagiert (siehe Erklärung des VP/HV ) und im Rahmen des regelmäßigen polit ischen Dialogs a l le er forder l ichen Er läuterungen von der DR Kongo angefordert.

Zwar hat die EU ihr Bedauern über die Verfassungsänderung, die eigentlich einen größeren Konsens mit der Opposition zum Ziel hätte haben sollen, zum Ausdruck gebracht, den-noch schätzt sie die Verfassungsänderung von Januar 2011 nicht als unrechtmäßig oder antidemokratisch ein. Zudem gab der Zeitpunkt dieser Änderung den politischen Opposi-tionsparteien die Möglichkeit, diese Änderung in ihre Wahl-strategien zu integrieren.

42.Die Tatsache, dass die Wahlen von der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der Kommission, finanziell unterstützt wurden, stellt weder eine Garantie für den Erfolg und die Transparenz der Wahl dar noch ist sie Aus-druck einer Unterstützung des Regimes. Die Einschätzung der Wahlen 2011, einschließlich ihrer strukturellen Mängel, durch die EU kommt im Abschlussbericht der EU-Wahlbe-obachtungsmission deutlich zum Ausdruck.

46. Das Programm REJUSCO war eine Sofortmaßnahme zur dringend erforderlichen Unterstützung des Justizwesens und der damit in Verbindung stehenden und vom Kollaps bedrohten Bereiche im Osten des Landes. Das Gesamter-gebnis sollte auch unter diesem Gesichtspunkt betrachtet werden. Die Konzentration auf eine spezifische Situation im Osten des Landes, die nicht alle erforderlichen Bedin-gungen für die Nachhaltigkeit erfüllt, stellte eine wichtige Annahme des Länderstrategiepapiers (LSP) und des Natio-nalen Richtprogramms (NRP) dar.

49.Die Kommission möchte auf Folgendes hinweisen:

1) Ungeachtet der unzureichenden Haushaltsmittel signalisiert de-ren Anstieg eine positive Tendenz (siehe Antwort zu Ziffer 35).

2) Ein Ziel des Programms PARJ besteht in eben der Verbesse-rung der Verwaltungskapazität.

3) Der derzeitige Justizminister (im Mai 2012 berufen) ist sehr engagiert.

53.Fehlende Informationen über den weiteren Einsatz sind einer der Gründe, weshalb in den im Rahmen des 9. und 10. EEF verabschiedeten NRP sowie in den IFS-Kompo-nenten der Verbesserung des Personalmanagements der Kongolesischen Nationalpolizei (PNC) so große Bedeutung beigemessen wird. So wurden bisher eine umfassende Zählung des PNC-Personals vorgenommen, eine compu-tergestützte Datenbank eingerichtet, Schulungen durchge-führt und Maßnahmen zur Ausarbeitung eines neuen Orga-nisationsgesetzes (das vom Präsidenten am 1. Juni 2013 unterzeichnet wurde) zur Verwaltung der PNC eingeleitet.

Es wurden Abhilfemaßnahmen zur Verbesserung der Nach-haltigkeit ergriffen.

54.Aktuell werden sämtliche im Rahmen des Projekts errichte-ten Einrichtungen von der PNC genutzt.

Die operative Kapazität der PNC konnte durch die Errich-tung und Ausstattung der Polizeihauptquartiere in den Provinzen, vor allem der Leit- und Kommunikationsstellen in Goma und in Bukavu, sogar verbessert werden.

Bei den Bauarbeiten kam es tatsächlich aufgrund einer Reihe von unerwarteten Faktoren zu gewissen Verzögerun-gen; dazu zählten der Mangel an Baufeldern, für die die erforderlichen Papiere vorlagen, verfahrensbedingte Ein-schränkungen, ein Mangel an Fachkräften und Baustoffen im Osten des Landes sowie schlechte Witterungsbedingun-gen, die die Fertigstellung des Vorhabens innerhalb der vom IfS vorgesehenen 18 Monate verhinderten.

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ANTWORTEN DER KOMMISSION UND DES EAD

56.Diese Frage wurde von der Kommission angesprochen, die die Regierung für die Bereitstellung von Geldern für den Betrieb, die Wartung usw. gewinnen und damit die Nach-haltigkeit der EU-Maßnahmen gewährleisten konnte.

Der Delegation ist es gelungen, um ein Beispiel für eine Kondit ional i tät zu nennen, für die Verankerung einer gezielten Zuweisung in Höhe von 325 000 USD für eben diese Maßnahme im Haushalt 2013 zu sorgen.

Dank des finanziellen Beitrags der Regierung der DR Kongo konnte die Nachhaltigkeit dieser EU-Maßnahme deutlich verbessert werden.

61.Die Reform des öffentlichen Finanzmanagements kommt kontinuierlich voran, wird von der internationalen Gemein-schaft, einschließlich der Bretton-Woods-Institutionen, anerkannt und genießt die umfassende und ungeteilte Unterstützung und das Engagement des Premierministers. In Anbetracht der extrem fragilen Strukturen des Landes konnten nach Ansicht der Kommission vielversprechende Zwischenergebnisse erzielt werden.

63.Auf Anraten der EU-Delegation hat der nationale Anwei-sungsbefugte den Bauauftrag für die Sanierung des Sitzes der ORKB aufgrund von Baumängeln seitens des Auftrag-nehmers gekündigt und plant nun, den Auftrag an ein anderes Unternehmen zu vergeben. Die ORKB war trotz dieser Verzögerung und der damit verbundenen Beein-trächtigungen in der Lage, neue Richter einzustellen.

64.Die Kommission erwartet keine Schwierigkeiten bei der Einstellung von Experten, und es wurde ein „Cadre de con-centration“ zur Reform des öffentlichen Finanzmanage-ments mit dem Finanzminister und acht Gebern (mit der EU-Delegation als federführender Geberin) unterzeichnet.

65.Diese Notbudgethilfeprogramme wurden in enger Abstim-mung mit den Bretton-Woods-Institutionen durchgeführt; damit sollten schwere Rückschläge bei der Stabilisierung der DR Kongo verhinder t werden. Das Land erreichte den HIPC-Completion-Point (Abschlusszeitpunkt im Rah-men der Entschuldungsinitiative für hoch verschuldete arme Länder), und sämtliche Beobachter sind sich darin einig, dass das makroökonomische Gleichgewicht und das öffentl iche Finanzmanagement verbesser t werden konnten.

73.Zwar stimmt es, dass das Programm PA2D darunter leidet, dass der Regierung der Wille zur Einleitung des Dezentrali-sierungsprozesses fehlt, doch das PAP ist weniger abhängig vom politischen Handeln der Regierung und kommt bei der Stärkung der Kapazitäten der gesetzgebenden Institutionen gut voran. Die Auswirkungen des Haupthindernisses für die Erreichung sämtlicher Ziele des Programms PAP – die Verschiebung der Provinzwahlen – konnten insofern etwas abgefedert werden, als der Schwerpunkt auf die Stärkung der Verwaltungstätigkeit der vier gesetzgebenden Instituti-onen und der Nationalversammlung gelegt wurde.

74.Nicht die Kommission treibt die Dezentralisierung voran, sondern die Kongolesen selbst. Folglich versucht sie nicht, einen von Kinshasa ausgehenden Top-Down-Ansatz durch-zusetzen. Die DR Kongo ist derzeit jedoch ein zentralistisch organisierter Staat, und eine Dezentralisierung er fordert entsprechende Reformen; das betrifft auch die zentrale Ebene des öffentlichen Finanzmanagements.

Die Kommission hat dem von Fragilität geprägten nationalen Kontext bei der Konzeption der EU-Programme nicht hinreichend Rechnung getragenAntwort zur ÜberschriftDie Kommission und der EAD sind der Ansicht, dass der von Fragilität geprägte nationale Kontext die Umsetzung von Programmen in ihrer ursprünglich konzipierten Form unmöglich machte.

Risiken wurden nicht ausreichend berücksichtigtAntwort zur ÜberschriftDie Kommission und der EAD sind der Ansicht, dass das Risiko aufgrund der Fragilität des Landes hoch ist und ord-nungsgemäß berücksichtigt wurde.

78.Wie der Hof selbst feststellt, können Risiken in einem fra-gilen Land wie der DR Kongo nicht vermieden werden. Sie sind bekannt, und es ist unrealistisch anzunehmen, dass Programme reibungslos und ohne größere Probleme durchgeführt werden können. Ausgehend davon ist eine umfassende Risikoprävention nicht sonderlich wirksam, und das Risikomanagement sollte sich darauf konzentrie-ren, dann auf Probleme zu reagieren, wenn diese auftreten. Durch eine ergebnisorientierte Anpassung von Aktivitäten und Fristen konnte die Kommission ihre Maßnahmen auf die Gegebenheiten abstimmen.

Die Unterstützung für eine verantwortungsvolle Staatsfüh-rung in der DR Kongo muss auch in einem politischen Kon-text und nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Konzeption und Durchführung von Programmen analysiert werden.

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ANTWORTEN DER KOMMISSION UND DES EAD

79.Siehe Antwort zu Ziffer 78.

81.Siehe Antwort zu Ziffer 65.

82.Die Kommission und der EAD sind der Ansicht, dass die Risikobewertung angemessen war; sie konzipieren Projekte nach ihrem zum gegebenen Zeitpunkt besten Wissen und unter Berücksichtigung der Zwänge der Haushaltsordnung. Bei Problemen oder Verzögerungen werden Projekte nach Maßgabe der Haushaltsordnung angepasst.

82. a)Siehe Antworten zu den Ziffern 1, 30, 41 und 42.

In Anbetracht dessen, dass das Programm PACE von der internationalen Gemeinschaft unterstützt wurde, war die Unterstützung der Kommission für den Wahlprozess in einen internationalen Rahmen eingebettet. Das Programm PACE I zur Unterstützung der Wahlen 2006 gilt als Erfolg.

Die internationale Gemeinschaft leistete im Rahmen von PACE II einen Beitrag zum Wahlprozess 2011, vermied es dabei jedoch bewusst, die Federführung zu übernehmen. Die Kommission leistete einen wichtigen Beitrag zu die -sem Programm (+/ 20 %), hatte aber nur bedingt Einfluss auf dessen Gestaltung und Zeitplanung. Dennoch waren sich die internationalen Partner der mit der Formulierung übergreifender und ehrgeiziger Ziele verbundenen Risiken bewusst, zumal es aufgrund des Wesens dieser Problematik nicht möglich war, ausschließlich Teilziele vorzusehen.

Das Hauptproblem der Wahlen war nicht der mangelnde Dialog mit der internationalen Gemeinschaft (siehe Bericht der EU-Wahlbeobachtungsmission), der von der EU recht-zeitig und unabhängig davon, dass die Mittel bereits für die Unterstützung des Wahlprozesses gebunden oder zugewiesen waren, eingeleitet worden war.

82. b)Das Programm REJUSCO war eine Sofortmaßnahme im Bereich der Justiz , die einen Kollaps des Justiz wesens verhindern und die Dynamik im Kampf gegen Straffrei-heit und für die Achtung der Menschenrechte aufrechter-halten sollte. Es war streng genommen nicht Bestandteil des Justizreformprogramms. Die Probleme in Bezug auf seine Konzeption und Durchführung sind auf die Beteili-gung mehrerer Geber und andere Umsetzungsprobleme zurückzuführen.

Siehe auch Antwort zu Ziffer 46.

82. c)Siehe oben und Antwort zu Ziffer 49.

82. e)Die Kommission und der EAD sind der Ansicht, dass die gesamte Strategie im Rahmen des 10. EEF zur Unterstüt-zung der Dezentralisierung den genannten Risiken Rech-nung getragen hat . Zudem wurde eine Halbzeitüber-prüfung durchgeführ t , um die Leistungsfähigkeit des Programms zu verbessern und es planmäßig fortzusetzen. Das PA2D bleibt möglicherweise vor allem im Hinblick auf die Unterstützung auf nationaler Ebene hinter den Erwar-tungen zurück, aber auf Provinzebene können beträchtli-che Fortschritte erzielt werden.

82. f )Das Programm war flexibel genug und ermöglichte je nach Entwicklung die Durchführung unterschiedlicher Pakete von Schwerpunktmaßnahmen.

84.Der Rückgriff auf strenge Bedingungen im politischen Dia-log hat sich bei sehr fragilen Staaten zumeist als unwirk-sam oder kontraproduktiv erwiesen. Im politischen Dia-log mit den kongolesischen Behörden wird auf einen vertraglichen Ansatz gesetzt, der realistischer ist und die Partnerschaft fördert. So strich die Kommission die Finan-zierungsvereinbarung im Rahmen des 9. EEF in Höhe von 5 Mio. EUR, weil die DR Kongo die Verabschiedung geeig-neter Rechtsvorschriften über die Reform der Zivil luft-fahrtbehörde versäumt hatte; sie hat sich ferner aus dem PACE-Fonds zurückgezogen, der der Unterstützung des Wahlprozesses dient, und nach Androhung der Nichtbe-reitstellung von Geldern für die Polizeiakademie, solange keine gültige Grundbucheintragung vorliegt, sahen sich die Behörden veranlasst, ein entsprechendes Baugrund-stück zu benennen.

85.Die Kommission betont, dass es ihr gelungen ist, für sämt-liche laufenden Bauvorhaben Nachweise über das Eigen-tum an diesen Grundstücken einzuholen, und dass sie ent-sprechende Verträge erst nach Vorlage der erforderlichen Dokumente vergibt.

Das Vorhaben im Bereich der Zivilluftfahrt wurde gestri-chen, weil wesentliche Vorbedingungen nicht erfüllt wor-den waren. Dieser Ansatz sollte jedoch nicht für alle Pro-jekte verpflichtend sein und sollte nur im Notfall gewählt werden. Ferner müssen Risiken in Bezug auf ein „Tätigwer-den und Nichttätigwerden“ in Betracht gezogen werden.

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ANTWORTEN DER KOMMISSION UND DES EAD

86.Siehe Antwort zu Ziffer 84.

87.Die Kommission setzte sogar in einer Reihe von Fällen, zu denen auch Projekte im Zusammenhang mit der verant-wortungsvollen Staatsführung zählten, Auszahlungen aus und annullierte Verträge. Das jüngste Beispiel betraf die Unregelmäßigkeiten, die während der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 2011 beobachtet worden waren, nach denen sich die Kommission (und nach ihr weitere Geber) aus PACE II zurückzog und die letzten beiden Zah-lungen (von insgesamt 12 Mio. EUR) endgültig strich.

89. b)Aus Sicht der Kommission und des EAD wurde alles unter-nommen, um einen auf EU-Ebene abgestimmten poli-tischen Dialog zu fördern. Die Delegation setzt sich für regelmäßige und häufige Koordinierungstreffen auf EU-Ebene zu sämtlichen Fragen der politischen Tätigkeit und Kooperationstätigkeit ein. Generell sind die Kommission und der EAD jedoch der Ansicht, dass bei der Abstimmung mit den Mitgliedstaaten Verbesserungspotenzial besteht.

89. d)Siehe Antworten zu den Ziffern 84 und 87.

90. a)Die politischen und humanitären Aktionen sowie die Akti-onen im Bereich der Entwicklung waren Teil eines kohären-ten Maßnahmenpakets der EU. Die EU hat sich als aktiver und glaubwürdiger Partner im Dialog zum Thema Demo-kratisierung bewährt. Diesbezüglich hängt der Einfluss der EU im politischen Dialog nicht notwendigerweise davon ab, dass im Nationalen Richtprogramm im Rahmen des EEF der Schwerpunkt auf einen speziellen Sektor gelegt wird, sondern von der Zusammenarbeit zwischen der EU und der DR Kongo insgesamt. Kommission und EAD haben stets in Absprache und im Einklang mit den Mitgliedstaaten auf das politische Umfeld reagiert.

Siehe auch Antworten zu den Ziffern 41 und 42.

90. b)Die Kommission stellte die Finanzierung ein, eben weil der CMJ kein wirksames Forum war.

Das Programm REJUSCO war eine gebergesteuerte Initiative und wurde als solche in einer Krisensituation umgesetzt.

SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN

91.Einige der Projekte, auf die sich die Bemerkungen des Hofs beziehen, befanden sich in einer sehr frühen Umsetzungs-phase und hatten folglich noch keine Ergebnisse erzielt. Die gegenüber den ursprünglichen Zeitplänen aufgetre-tenen Verzögerungen sind größtenteils auf die fragilen staatlichen Strukturen und die Nachkrisensituation in der DR Kongo zurückzuführen. Deshalb wurde die Laufzeit der Projekte verlängert; damit ist die Mehrzahl der erwarteten Ergebnisse der Projekte und Programme realisierbar.

Der Zeitrahmen für die Bewertung der Wirksamkeit von EU-Programmen muss den Gegebenheiten der Tätigkeit in einem fragilen Staat Rechnung tragen. Die Kommission und der EAD sind zudem der Ansicht, dass die tatsächlich erzielten Fortschritte anerkannt werden sollten, wie bei-spielsweise die Wahlen 2006 und das öffentliche Finanz-management insgesamt.

Wie der Hof in seinem Bericht feststellt, sind die nationalen Haushaltsmittel unzureichend. Allerdings haben sie sich in den letzten zehn Jahren verzwanzigfacht und werden sich bis 2016 voraussichtlich noch einmal verdoppeln. Diese Tendenz ermöglicht es der Regierung, schrittweise angemessene Mit-tel für entsprechende Haushaltslinien, einschließlich der Mit-tel für Humanressourcen und Instandhaltung, bereitzustellen und damit mittelfristig die Nachhaltigkeit zu verbessern.

92.Die entwicklungspolitischen Herausforderungen in der DR Kongo sind u. a. gekennzeichnet durch: fehlende Verwal-tungsstrukturen, fehlende politische Strategien, einen Mangel an Humanressourcen, fehlende politische Stabilität und das Fehlen von Frieden in einzelnen Landesteilen. Dies schafft schwierige Rahmenbedingungen für eine Partnerschaft auf-grund der Tatsache, dass a) die Entscheidungsgewalt und die Verantwortung für Fortschritte letztlich bei der DR Kongo liegen und dass b) der Stabilisierungsprozess in diesem riesi-gen Land, der schon einmal fast zum Erliegen kam, ohne eine Partnerschaft einen schweren Rückschlag erleiden könnte. Es kommt darauf an, dass die DR Kongo die führende Rolle spielt und Eigenverantwortung übernimmt, da ein Übergangspro-zess unter Feder führung der Geber lediglich ineffiziente gebergesteuerte Projekte zur Folge hätte.

Ausgehend davon wurden die Risiken von der Kommission korrekt eingeschätzt, und zwar nicht nur in Bezug auf die ergriffenen Maßnahmen, sondern auch hinsichtlich der Konsequenzen von unterlassenen Maßnahmen. Demnach kann ein Nichttätigwerden in der DR Kongo mit größeren Risiken verbunden sein als ein Tätigwerden. Die Kommis-sion und der EAD sind der Ansicht, dass die EU-Koordinie-rung in der DR Kongo gut funktioniert.

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ANTWORTEN DER KOMMISSION UND DES EAD

Im Einklang mit dem Cotonou-Abkommen und dem „New Deal“ für das Engagement in fragilen Staaten von Novem-ber 2011 gibt die Kommission der gegenseitigen Rechen-schaftspflicht auf der Grundlage vereinbarter und erreich-barer Meilensteine den Vorzug vor Konditionalitäten.

Empfehlung 1 a)Die Kommission und der EAD stimmen zwar den allgemei-nen Überlegungen des Hofs zu, lehnen dessen Empfehlung jedoch ab.

Empfehlung 1 a) i)Die Kommission wird auch künftig in enger Abstimmung mit anderen Gebern auf ein angemessenes Gleichgewicht bei der Unterstützung aller Provinzen, einschließlich der ärmeren, achten und dabei der Tatsache Rechnung tragen, dass die ärmsten Provinzen auch die geringste Bevölke -rungsdichte aufweisen und am schwersten zugänglich sind.

Empfehlung 1 a) ii)Die Kommission wird auch künftig lokale Akteure im Rah-men von deren Leistungsfähigkeit in die Umsetzung ihrer Vorhaben einbinden. Sie wird diese zudem bei der Stär-kung ihrer Kapazitäten unterstützen.

Empfehlung 1 a) iii)Die Kommission wird auch künftig die verbesserte Bewirt-schaftung der natürlichen Ressourcen unterstützen, voraus-gesetzt dieser Bereich wird als ein Sektor im 11. EEF und im Rahmen der Arbeitsteilung mit anderen Gebern bestätigt.

Empfehlung 1 b)Die Kommission und der EAD werden in ihrem Dialog mit der DR Kongo auch in Zukunft großes Gewicht auf die Bedeutung demokratischer Wahlen legen. Es wird bestä-tigt, dass dieser Dialog auch künftig über die bewährten Kanäle laufen wird und dabei die festgelegten Vorrechte und Rollen der verschiedenen EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten sowie weiterer Geber respektiert werden.

Die Antwort der Kommission zum Aspekt der Risikobewer-tung ist unter Empfehlung 2 zu finden.

Was das spezielle Risiko der „Stärkung des Regimes“ angeht, so wird dies von allen EU-Institutionen und Mitgliedstaaten gemeinsam thematisiert. Die Programme der Kommission befinden sich im Einklang mit den politischen Optionen der EU und werden von den Mitgliedstaaten gebilligt.

Empfehlung 1 c)Die Kommission und der EAD werden auch künftig im Rah-men der Arbeitsteilung mit anderen Gebern die Kapazität der nationalen Aufsichtsbehörden stärken und nach Mög-lichkeit erweitern.

Empfehlung 1 d)Die Kommission und der EAD stimmen der Empfehlung zu.

Empfehlung 2 a)Die Kommission und der EAD stimmen der Empfehlung zu, da es sich hierbei um Grundsätze handelt, die die Kommis-sion bereits anwendet.

Risikobewertung und Folgenabschätzung erfolgen unter Berücksichtigung der Fragilität des Partnerlandes.

Empfehlung 2 b)Diesen Teil der Empfehlung lehnen die Kommission und der EAD ab. Die Kommission wird auch künftig Maßnah-men zur Verhütung oder Abschwächung der mit einem Eingreifen verbundenen Risiken einleiten.

Die Festlegung der bei Eintreten von Risiken zu befolgende Vorgehensweise erfolgt unter Berücksichtigung der politi-schen Lage zum jeweiligen Zeitpunkt insgesamt sowie in Abstimmung mit den anderen Gebern.

Empfehlung 3 a)Die Kommission und der EAD stimmen der Empfehlung zu.

Empfehlung 3 b)Die Kommission und der EAD können dieser Empfehlung nicht zustimmen.

Die Kommission konzipiert Projekte nach ihrem zum gege-benen Zeitpunkt besten Wissen und unter Berücksichti-gung der Zwänge der Haushaltsordnung. Bei Problemen oder Verzögerungen können Projekte angepasst und gege-benenfalls verlängert werden.

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Sonderbericht Nr. 9/2013 – Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

ANTWORTEN DER KOMMISSION UND DES EAD

Empfehlung 3 c)Die Kommission und der EAD können der Empfehlung nicht zustimmen.

Nach gängiger Praxis nimmt die Kommission im Anschluss an ROM-Missionen und im Zuge des politischen Dialogs mit Partnerländern Änderungen an Programmen vor.

Empfehlung 4 a)Die Kommission und der EAD können der Empfehlung nicht zustimmen.

Die Kommission wendet die 2011 international im Rahmen des „New Deal“ für das Engagement in fragilen Staaten ver-einbarten Grundsätze an. Dazu zählen insbesondere: i) die Festlegung eindeutiger, zweckdienlicher und realistischer Benchmarks unter Berücksichtigung der Fragilität des Lan-des, ii) die regelmäßige Bewertung der Einhaltung dieser vereinbarten Benchmarks, iii) die Erörterung von Umset-zungslücken und Abhilfemaßnahmen mit dem Partnerland im Rahmen des politischen Dialogs, iv) die Berücksichti-gung der Tatsache, dass Hilfe berechenbar sein muss.

Empfehlung 4 b)Die Kommission und der EAD stimmen der Empfehlung zu.

Empfehlung 4 c)Die Kommission und der EAD können die Empfehlung nicht akzeptieren.

Die Kommission und der EAD fördern konsequent einen koordinierten politischen Dialog seitens der EU. Der Ein-fluss der EU auf die DR Kongo reicht über die Entwick-lungshilfe hinaus und hängt vom Verhältnis zwischen der EU und dem Partnerland insgesamt ab.

Europäischer Rechnungshof

Sonderbericht Nr. 9/2013Die Unterstützung der EU für verantwortungsvolle Staatsführung in der Demokratischen Republik Kongo

Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union

2013 — 50 S. — 21 × 29,7 cm

ISBN 978-92-9241-357-6

doi:10.2865/12825

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QJ-A

B-13

-009-D

E-C

EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF

D I E D E M O K R AT I S C H E R E P U B L I K KO N G O H AT I M Z E I T R AU M 2003-2011 R U N D

1,9 MILLIARDEN EURO AN UNTERSTÜTZUNG ERHALTEN UND IST DAMIT EINER DER

GRÖSSTEN EMPFÄNGER VON EU-HILFE.

IN DIESEM BERICHT ANALYSIER T DER EUROPÄISCHE RECHNUNGSHOF, OB DIE

KOMMISSION UND DER EAD DIE EU-UNTERSTÜTZUNG FÜR VERANTWORTUNGSVOLLE

STAATSFÜHRUNG WIRKSAM VER WALTE T HABEN UND OB DIE UNTERSTÜTZUNG

DIE GEPLANTEN ERGEBNISSE ERBRACHT HAT. IM MIT TELPUNK T DER PRÜFUNG

DES HOFES STANDEN SCHLÜS SEL B ER EI CHE D ER STA ATSFÜHR UN G, N ÄM L I CH

DIE WAHLEN, DIE REFORM VO N J USTI ZWESEN, P O L I ZEI UN D Ö FFEN TL I CHEM

FINANZMANAGEMENT SOWIE DER DEZENTRALISIERUNGSPROZESS.

DER HOF GELANGT ZU DEM SCHLUSS, DASS DIE EU-UNTERSTÜTZUNG IN EINE

IM ALLGEMEINEN SOLIDE KOOPERATIONSSTRATEGIE EINGEBET TET UND AUF DIE

WICHTIGSTEN BEDÜRFNISSE AUSGERICHTE T WAR, DER ERZIELTE FORTSCHRIT T

JEDOCH LANGSAM, UNGLEICHMÄSSIG UND INSGESAMT BEGRENZT WAR. BEI DEN

MEISTEN GEPRÜFTEN PROJEKTEN BESTANDEN KEINE REALISTISCHEN AUSSICHTEN

AUF NACHHALTIGKEIT. DIES LAG ZUM TEIL AN DER FRAGILITÄT DES LANDES, ABER

AUCH AN SCHWACHSTELLEN IN DER ART UND WEISE, WIE DIE KOMMISSION UND

DER EAD IHRE ZUSAMMENARBEIT MIT DER DR KONGO VERWALTET HABEN.