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Zweck und Stellenwert 2 Schwerpunkte im Jahr 2004 3 Die Ziele des Bundesrats im Jahr 2004: Überblick 4 1 Wohlstand vermehren und Nachhaltigkeit sichern 1.1 Forschung und Bildung 7 1.2 Wirtschaft 8 1.3 Finanzen und Bundeshaushalt 10 1.4 Umwelt und Infrastruktur 11 1.5 Informationsgesellschaft, Statistik und Medien 13 1.6 Staatliche Institutionen 14 1.7 Raumordnung 15 2 Demografische Herausforderungen bewältigen 2.1 Soziale Sicherheit und Gesundheit 17 2.2 Gesellschaft, Kultur und Sport 19 3 Stellung der Schweiz in der Welt festigen 3.1 Aussenbeziehungen 21 3.2 Sicherheit 24 Anhang: Wichtigste geplante Parlamentsgeschäfte 2004 nach Schwerpunkten geordnet 26 Wichtigste Wirksamkeitsüberprüfungen, die im Jahr 2004 fertiggestellt und/oder veröffentlicht werden 32 Herausgeberin: Schweizerische Bundeskanzlei ISSN 1422-4518 Vertrieb durch: BBL/EDMZ, 3003 Bern, Online-shop: www.bundespublikationen.ch Publiziert auch im Internet: www.admin.ch Die Ziele des Bundesrats im Jahr 2004 Bundesratsbeschluss vom 19. November 2003

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Zweck und Stellenwert 2

Schwerpunkte im Jahr 2004 3

Die Ziele des Bundesrats im Jahr 2004: Überblick 4

1 Wohlstand vermehren und Nachhaltigkeit sichern

1.1 Forschung und Bildung 7

1.2 Wirtschaft 8

1.3 Finanzen und Bundeshaushalt 10

1.4 Umwelt und Infrastruktur 11

1.5 Informationsgesellschaft, Statistik und Medien 13

1.6 Staatliche Institutionen 14

1.7 Raumordnung 15

2 Demografische Herausforderungen bewältigen

2.1 Soziale Sicherheit und Gesundheit 17

2.2 Gesellschaft, Kultur und Sport 19

3 Stellung der Schweiz in der Welt festigen

3.1 Aussenbeziehungen 21

3.2 Sicherheit 24

Anhang: Wichtigste geplante Parlamentsgeschäfte 2004 nach Schwerpunkten geordnet 26

Wichtigste Wirksamkeitsüberprüfungen, die im Jahr 2004 fertiggestellt

und/oder veröffentlicht werden 32

Herausgeberin: Schweizerische Bundeskanzlei

ISSN 1422-4518

Vertrieb durch: BBL/EDMZ, 3003 Bern, Online-shop: www.bundespublikationen.ch

Publiziert auch im Internet: www.admin.ch

Die Ziele des Bundesrats im Jahr 2004

Bundesratsbeschluss vom 19. November 2003

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Zweck und Stellenwert

Am 1. Dezember 2003 tritt dasneue Parlamentsgesetz (ParlG) inKraft und damit werden neuegesetzliche Bestimmungen zuden Planungs- und Rechenschafts-instrumenten des Bundesratsrelevant.

In Umsetzung des neuenRechts wird der Bundesrat EndeFebruar 2004 den Bericht undeinen Entwurf zu einem einfa-chen Bundesbeschluss zu denZielen der Legislaturplanung2003–2007 verabschieden unddem Parlament überweisen (Art.146 Abs. 1 ParlG). Das Parlamentwird auf dieser Basis die strategi-schen Ziele für die Bundespolitikder nächsten vier Jahre beschlies-sen (Art. 147 Abs. 1 ParlG). Diejährlichen Ziele des Bundesrates(nachfolgend: Jahresziele) sinddem Parlament jeweils bis zuBeginn der letzten ordentlichenSession des Jahres bekannt zugeben und auf die Legislaturpla-nung abzustimmen (Art. 144 Abs.1 ParlG). Gestützt auf die Jahres-ziele nimmt die Bundespräsiden-tin oder der Bundespräsidentjeweils in der Wintersession imNamen des Bundesrats einemündliche Standortbestimmungvor. In diesem Sinne überweistder Bundesrat dem Parlament dieJahresziele 2004 zur Information.

Legislaturplanung und Jahres-ziele tragen dazu bei, anhand vor-gegebener Prioritäten die Arbeitder Verwaltung zu führen unddamit die Gesetzgebungs- undVerwaltungstätigkeit kohärenterzu gestalten. Die Jahresziele desBundesrats stellen dabei einepolitische Absichtserklärung dar: Sie sollen die Marschrichtung derbundesrätlichen Politik vorgeben,ohne aber zum Korsett zu wer-den, das unvorhersehbare, drin-gend gebotene Massnahmen ver-hindern würde. Der Bundesratkann deshalb in begründetenFällen von den Jahreszielen ab-weichen.

Wie bisher sind im Rahmender Legislaturplanung Aufgaben-und Finanzplanung sachlich undzeitlich zu verknüpfen (Art. 146Abs. 2 und 5 ParlG). Einer ent-sprechenden Verknüpfung vonJahresplanung und Budget sindjedoch klare Grenzen gesetzt. Vongrundlegender Bedeutung istdabei, dass die Ausgabenentwick-lung des nächsten Jahres jeweilsweit mehr vom Vollzug des gel-tenden Rechts als von der beab-sichtigten neuen Gesetzgebunggeprägt ist. Die finanzpolitischeWirkung der Jahresziele liegtmeist im Bereich der mittelfristi-gen Finanzplanung. Aussagen zurkünftigen Gesetzgebung im

Rahmen der Jahresziele implizie-ren daher allenfalls Anpassungendes Finanzplans, weisen jedocheher selten einen direkten Bezugzum Budget des gleichen Jahresauf.

Die Jahresziele sind abernicht nur für den Bundesrat unddie Verwaltung, sondern auch fürdie Geschäftsprüfungskommis-sionen beider Räte von Nutzen.Mit dem Planungsdokument wirddie Rechenschaftsablage unter-stützt, indem es dem Parlamentermöglicht, die Arbeit des Bun-desrats über das ganze Berichts-jahr an seinen Zielen zu messenund gegebenenfalls gezielteNachfragen zu stellen (Art. 144Abs. 3 ParlG). Im Planungsdoku-ment werden vorausschauendZiele und zugehörige Massnah-men umschrieben. Ein Jahr spä-ter zieht der Bundesrat in seinemBericht über die Geschäftsfüh-rung Bilanz. Die Gliederungen desBerichts über die Legislaturpla-nung, der jeweiligen Jahreszieleund der Berichte des Bundesratsüber seine Geschäftsführungstimmen deshalb überein. Mit derÜbersicht über die wichtigstengeplanten Wirksamkeitsüberprü-fungen (Evaluationen) im Anhangsoll ein Beitrag zur Umsetzungvon Artikel 170 der Bundesverfas-sung geleistet werden.

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Schwerpunkte im Jahr 2004

In der neuen Legislaturperiode2003–2007 sind für den Bundes-rat drei politische Leitlinien zen-tral: Er will den Wohlstand derSchweiz nachhaltig sichern undvermehren, die sich abzeichnen-den demografischen Herausforde-rungen schrittweise bewältigenund die Stellung der Schweiz inder Welt festigen. Ende Februar2004 wird er dem Parlament denBericht über die Legislaturplanung2003–2007 unterbreiten, in demer dann ausführlicher darlegenwird, aufgrund welcher strategi-schen Überlegungen er dieseLeitlinien in der nächsten Legis-latur setzen will. Mit der neuenBehandlungsform gemäss Parla-mentsgesetz wird anschliessenddas Parlament Gelegenheit ha-ben, seine Sicht der Dinge zumAusdruck zu bringen.

Mit den Zielen für das Jahr2004 stellt der Bundesrat seinePlanung für das erste Jahr vor.Es stehen folgende Schwer-punkte im Vordergrund:

Der Bundesrat wird einefinanzpolitische Standortbestim-mung vornehmen und über dasweitere Vorgehen zur nachhalti-gen Konsolidierung der Bundes-finanzen entscheiden. Weiter willer die Ausgestaltung der schwei-zerischen Hochschullandschaftder Zukunft (ab 2008) in einer

langfristigen Perspektive vorberei-ten; insbesondere geht es dabeium die Frage der Reformziele, diein einer neuen Hochschulgesetz-gebung verwirklicht werden sollen. Mit einer Revision des Binnenmarktgesetzes sollenöffentlich-rechtliche Marktzugangs-beschränkungen abgebaut werden, so dass die beruflicheMobilität und der nationale Wirtschaftsverkehr erleichtertwerden. Schwerpunkt der Bahn-reform 2 wird die Eisenbahn-infrastruktur und speziell derenFinanzierung sein. In der Wald-politik sind die Subventionsbe-stimmungen und die ökologi-schen Mindeststandard bei derWaldbewirtschaftung neu zuregeln. Bei der Neugestaltung desFinanzausgleichs und der Auf-gaben sind nach Abschluss derersten Phase die Änderungen inden einzelnen Aufgabenbereichensowie in den Querschnittsbe-reichen vorzubereiten und in dieVernehmlassung zu geben.

Der Bundesrat will zudemeine weitere Runde von Refor-men wichtiger Sozialversiche-rungen vorbereiten. Die interes-sierte Öffentlichkeit wirdGelegenheit erhalten, sich zueiner 12. AHV-Revision verneh-men zu lassen, mit der dieFinanzierung mittel- und lang-

fristig gesichert werden soll. Beider Invalidenversicherung will derBundesrat dem Anstieg der Zahlder IV-Rentnerinnen und -Rentnerentgegenwirken. Weiter wird derBundesrat, falls die 2. KVG-Re-vision erfolgreich abgeschlossenwerden kann, eine 3. Revision derKrankenversicherung in die Ver-nehmlassung schicken, mit wel-cher er ökonomische Fehlanreizebeseitigen und kostendämpfendeAnreize fördern will.

Schliesslich wird der Bundes-rat auf einen erfolgreichen Ab-schluss der beiden laufendenVerhandlungen mit der EU (Bila-terale II; Ausdehnung des Per-sonenfreizügigkeitsabkommensauf die zehn neuen EU-Mitglied-staaten) hinarbeiten und die ent-sprechenden Botschaften demParlament rasch zur Genehmi-gung zuleiten.

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Ziel 1 ➞ Entscheid zum Hochschulartikel

➞ Vernehmlassung zum Hochschulförderungsgesetz

➞ Priorisierung des BFT-Rahmenkredits 2004–2007

➞ Vernehmlassung zum Verfassungsartikel und zum

Bundesgesetz über die Forschung am Menschen

Ziel 2 ➞ Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den

Binnenmarkt

➞ Weiteres Vorgehen beim Bundesgesetz über die

Finanzmarktaufsicht

➞ Revision des Bundesgesetzes über die Information

der Konsumentinnen und Konsumenten

➞ Vernehmlassung zur Teilrevision des

Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts

Ziel 3 ➞ Bundesgesetz über die Transparenz von Entschä-

digungen und Beteiligungen von Verwaltungsräten

und Mitgliedern der Geschäftsleitung

➞ Vernehmlassung zur Revision des Aktienrechts

➞ Totalrevision Lotteriegesetz

Ziel 4 ➞ Konzept für einen schuldenbremsekonformen

Legislaturfinanzplan 2005–2007

➞ Unternehmenssteuerreform II

Ziel 5 ➞ Teilrevision des Bundesgesetzes über die

Pensionskasse des Bundes

➞ Vernehmlassung zur Einführung des Beitragsprimats

in der Altersvorsorge des Bundespersonals

Ziel 6 ➞ Vernehmlassung zur Revision des Waldgesetzes

➞ Konzept betreffend lufthygienischen Massnahmen

des Bundes

➞ Ratifikation des Protokolls über Wasser und

Gesundheit zum Übereinkommen der ECE/UNO

Ziel 7 ➞ Anschluss der Ost- und Westschweiz an das

europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz

➞ Bahnreform 2

➞ Planungskredit zur Aufarbeitung der Linienführung

im Kanton Uri

➞ Bericht über die Luftfahrtpolitik

➞ Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt

➞ Empfehlungen für eine Sicherheitspolitik der

schweizerischen Zivilluftfahrt

Ziel 8 ➞ Vernehmlassungen zur Kernenergieverordnung und

zur Revision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes

➞ Vernehmlassungen zur Revision des Energiegesetzes

und zur Revision der Energieverordnung

Ziel 9 ➞ Statistisches Mehrjahresprogramm 2003–2007

➞ Weiteres Vorgehen Identifikationssystem für den

Einwohner- und Sozialversicherungsbereich

➞ Bundesgesetz über die Harmonisierung der

Einwohnerregister und anderer amtlicher

Personenregister

➞ Vorentscheide zur Volkszählung 2010

➞ Teilrevisionen des Obligationenrechts und des

Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

(Konsumentenschutz)

Ziel 10 ➞ Vernehmlassung zur zweiten NFA-Botschaft

➞ Änderung der Bundesgesetzgebung über die

politischen Rechte

➞ Gesetzliche Regelung des Vernehmlassungsverfahrens

➞ Weiteres Vorgehen zur Revision des Vormundschafts-

rechts und zum Bundesgesetz über das Verfahren vor

den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden

Die Ziele des Bundesrats 2004: Überblick

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Ziel 11 ➞ Vernehmlassung zur neuen Regionalpolitik

Ziel 12 ➞ Vernehmlassungen zu den Umsetzungsbestim-

mungen der 11. AHV-, der 1. BVG- und der

2. KVG-Revision

➞ Vernehmlassung zur 12. AHV-Revision

➞ Optimierung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge

➞ 5. Revision des Bundesgesetzes über die IV

➞ Vernehmlassung zur 3. KVG-Revision

➞ Zukunft der Schweizerischen Unfallversicherungs-

anstalt (SUVA)

➞ Änderung des Militärversicherungsgesetzes (MVG)

und des Unfallversicherungsgesetzes (UVG)

Ziel 13 ➞ Vereinbarung Bund-Kantone im Rahmen der

Nationalen Gesundheitspolitik

➞ Strategie für die psychische Gesundheit

➞ Weiteres Vorgehen zum Chemikalienverordnungs-

recht

Ziel 14 ➞ Vernehmlassung zur Umsetzung von Artikel 69 BV

(Kulturartikel) und Pro Helvetia-Gesetz

➞ Gründung der Stiftung Schweizerisches

Landesmuseum und Festlegung des Leistungs-

auftrags 2005–2008

➞ Sprachengesetz

Ziel 15 ➞ Einleitung der Genehmigungsverfahren zu den

Bilateralen II und zur Ausdehnung des Personen-

freizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-

Mitgliedstaaten

Ziel 16 ➞ Vernehmlassung zum Bundesgesetz über

Gewährung von Privilegien, Immunitäten und

Fazilitäten sowie von Finanzhilfen im Bereich

Sitzstaatpolitik (BG zur Sitzstaatpolitik)

➞ Gewährung eines Darlehens an die

Immobilienstiftung für die internationalen

Organisationen

➞ Kampagnen zur Ansiedlung zweier

Konventionssekretariate (PIC und POPs)

Ziel 17 ➞ Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit

Osteuropa und der GUS und IV. Rahmenkredit für

die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit

mit Osteuropa und GUS

➞ Bericht über die Menschenrechtspolitik 2003–2007

➞ Weiterführung der Verhandlungen im Rahmen der

WTO

Ziel 18 ➞ Ratifikation des Strafrechtsübereinkommens des

Europarates gegen die Korruption

➞ Vernehmlassung zum UNO-Übereinkommen gegen

transnationale organisierte Kriminalität sowie zu

den Zusatzprotokollen gegen Menschenhandel und

Menschenschmuggel

➞ Änderung des europäischen Übereinkommens zur

Bekämpfung des Terrorismus

➞ Ratifikation eines Staatsvertrags über die

Zusammenarbeit mit EUROPOL

Ziel 19 ➞ Totalrevision des Opferhilfegesetzes

➞ Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus,

Hooliganismus und Gewaltpropaganda

➞ Teilrevision des Waffengesetzes

➞ Schweizerische Strafprozessordnung

➞ Vierter USIS-Bericht

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Wohlstand vermehrenund Nachhaltigkeit sichern1

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Nach einer breiten Vernehmlas-sung zum ersten Entwurf einesneuen Hochschulartikels im Jahr2002 begann der Bundesrat zu-sammen mit den Kantonen diewesentlichen Ziele für eine Re-form der HochschullandschaftSchweiz festzulegen (Reform-projekt Hochschullandschaft 2008).Auf der Basis des Grundsatzes derpartnerschaftlichen Zusammen-arbeit von Bund und Kantonen sol-len die Voraussetzungen für eineoptimierte Steuerung des schwei-zerischen Hochschulsystemsgeschaffen werden, die eineSchwerpunktbildung und die lang-fristige Sicherung und Steigerungder Innovations- und Leistungs-fähigkeit der schweizerischenHochschulen ermöglichen. Um imharten Konkurrenzkampf auf natio-naler und internationaler Ebene zubestehen, sollen die Hochschulendie Qualität von Lehre und For-schung autonom sicherstellen kön-nen. Der Bundesrat wird in diesemZusammenhang auch prüfen, obder Bildungsrahmenartikel, dendas Parlament erarbeitet, seinenZielsetzungen entspricht. ImFrühjahr 2004 wird darüber zubefinden sein, ob die definiertenReformziele der Hochschulland-schaft Schweiz eine Verfassungs-änderung bedingen oder auf

Gesetzesstufe in einem neuenHochschulförderungsgesetz gere-gelt werden können. In diesemRahmen sollen gemeinsameGrundsätze der Steuerung undFinanzierung für alle Hochschul-typen (kantonale Universitäten,ETH und Fachhochschulen) festge-legt werden. Der Bundesrat wirddie Vernehmlassung zu einem ent-sprechenden Vorentwurf voraus-sichtlich Ende 2004 eröffnen.

Im Rahmen der Botschaft überdie Förderung von Bildung, For-schung und Technologie in denJahren 2004–2007 vom 29. No-vember 2002 wurden Kredite imUmfang von 17 346 MillionenFranken zum Entscheid vorberei-tet. Die in dieser Botschaft vorge-sehene Wachstumsrate von durch-schnittlich 6 Prozent pro Jahrmusste im Rahmen des Entlas-tungsprogramms 2003 nach untenkorrigiert werden. Bund undKantone haben unter der Bezeich-nung «Masterplan» am 8. April2003 eine Projektorganisation ein-gesetzt, um die angestrebten Zieleund Massnahmen einer Prioritäten-ordnung zu unterziehen. Aufgrunddieser Arbeiten sollen die zurVerfügung stehenden Mittel effi-zient und zielgerichtet eingesetztund aufgrund einer fundiertenAnalyse allenfalls nötige Verzichts-

massnahmen getroffen werdenkönnen. Der Bundesrat wird aufdieser Grundlage die Prioritäten-setzung und falls notwendig eineAnpassung der zu realisierendenVorhaben an die vorhandenenMittel vornehmen.

Ende 2004 wird die Vernehm-lassung zum Entwurf eines Ver-fassungsartikels und zu einemBundesgesetz über die Forschungam Menschen eröffnet. Mit demVerfassungsartikel soll der Bundeine Kompetenz für das gesamteGebiet der Forschung am Men-schen erhalten. Gleichzeitig sollendarin unter Beachtung des Grund-rechts der Wissenschaftsfreiheitwesentliche Grundsätze für dieForschung am Menschen veran-kert werden, mit denen dieMenschenwürde, die Persönlich-keit und die Gesundheit geschütztwerden sollen. Das Bundesgesetzüber die Forschung am Menschensoll diesen Verfassungsartikel kon-kretisieren. Es soll die Forschungam Menschen breit erfassen undeinen Beitrag dazu leisten, dieForschung und den hiesigen For-schungsstandort zu stärken. Es istvorgesehen, das Bundesgesetzüber die Forschung an embryona-len Stammzellen in das Bundes-gesetz über die Forschung amMenschen zu integrieren.

Ziel 1 ➞ Entscheid zum Hochschulartikel

➞ Vernehmlassung zum Hochschulförderungsgesetz

➞ Priorisierung des BFT-Rahmenkredits 2004–2007

➞ Vernehmlassung zum Verfassungsartikel und zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen

1.1 Forschung und Bildung

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Ziel 2 ➞ Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Binnenmarkt

➞ Weiteres Vorgehen beim Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht

➞ Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten

➞ Vernehmlassung zur Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts

Das Binnenmarktgesetz richtetsich gegen öffentlich-rechtlicheMarktzugangsbeschränkungen. Essoll die berufliche Mobilität undden Wirtschaftsverkehr innerhalbder Schweiz erleichtern. Die bishe-rigen Erfahrungen zeigen, dassnach wie vor zahlreiche öffentlich-rechtliche Marktzugangsbeschrän-kungen bestehen, welche die vomGesetzgeber anvisierte Schaffungeines schweizerischen Binnen-marktes behindern. Die Wirkungdes Binnenmarktgesetzes mussdeshalb verbessert werden. Auchdie Mittel zur Überwachung derEinhaltung des Binnenmarktge-setzes sollen verstärkt werden.Der Bundesrat wird im Frühling2004 ein Vernehmlassungsver-fahren eröffnen.

Der Bundesrat wird in derersten Jahreshälfte von den Ergeb-nissen der Vernehmlassung zueinem Bundesgesetz über die

Finanzmarktaufsicht Kenntnis neh-men und über das weitere Vorge-hen beschliessen. Nach Kenntnis-nahme der weiteren Teilberichteüber die Erweiterung und Verfei-nerung des Sanktionenkatalogssowie über die Erweiterung derprudentiellen Aufsicht wird er zu-dem über die Koordination der ver-schiedenen Vorhaben entscheiden.

Im ersten Halbjahr 2004 wirdder Bundesrat eine Botschaft zurRevision des Bundesgesetzes überdie Information der Konsumentin-nen und Konsumenten vorlegen.Zu dieser Revision Anlass gebendie schnelle Markt- und Produkte-entwicklung, Empfehlungen derEidgenössischen Kommission fürKonsumentenfragen, die Richt-linien der Europäischen Union undverschiedene parlamentarischeVorstösse. Die Konsumentinnenund Konsumenten sollen so infor-miert werden, dass sie ihre

Rechte kennen, ihre Interessenwahren und sich als verantwortli-che Marktteilnehmerinnen undMarktteilnehmer verhalten können.Das geltende Gesetz aus dem Jahr1990 regelt praktisch nur dieAusrichtung von Finanzhilfen andie Konsumentenorganisationen.

Der Bundesrat wird in derersten Jahreshälfte 2004 eineVernehmlassung zur Teilrevisiondes Immobiliarsachen- und Grund-buchrechts eröffnen. Mit einerbeweglicheren Ausgestaltung desImmobiliarsachen- und Grundbuch-rechts soll unter anderem die öko-nomische Attraktivität des Grund-eigentumserwerbs gesteigertwerden. Ergänzt wird die Vorlagemit Anliegen aus der Grundbuch-praxis.

1.2 Wirtschaft

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Mit einem Bundesgesetz über dieTransparenz von Entschädigungenund Beteiligungen von Verwal-tungsräten und Mitgliedern derGeschäftsleitung kann eine Einzel-frage aus dem Kontext der Cor-porate Governance vorab einerNeuregelung zugeführt werden.In diesem Bereich hat sich in derSchweiz in den letzten Jahrenwegen einzelner MissbräucheHandlungsbedarf gezeigt, der auchin mehreren parlamentarischenVorstössen aufgegriffen wurde.Der Bundesrat beabsichtigt, dieBotschaft Ende 2004 zu verab-schieden.

Parallel dazu sollen mit einerumfassenden Aktualisierung desAktienrechts neue Bedürfnisse

abgedeckt werden, unter anderemgilt es, das Vertrauen in die Wirt-schaft zu festigen. Diese Ge-setzesrevision betrifft namentlichdie Fragestellung der CorporateGovernance, die Einführung dernennwertlosen Aktie, eine Flexi-bilisierung der Kapitalstrukturenund eine Modernisierung derVorschriften zur Generalversamm-lung. Ein Revisionsentwurf soll imSommer 2004 in die Vernehmlas-sung gegeben werden.

Weiter beabsichtigt der Bun-desrat, die Botschaft zum totalrevi-dierten Lotteriegesetz in der zwei-ten Jahreshälfte zu verabschieden.Das neue Gesetz soll das seit1923 unverändert geltende Lotte-riegesetz ablösen und klare, mo-

derne Rahmenbedingungen fürden schweizerischen Lotterie- undWettmarkt schaffen. SpezielleBeachtung sollen dabei insbeson-dere der Abgrenzung zur kürzlichebenfalls revidierten Spielbanken-gesetzgebung, den technologi-schen Umwälzungen, dem Bedarfnach neuen Spielen und Vertriebs-formen, verbesserter Transparenzbei der Mittelerwirtschaftung und-verteilung sowie nicht zuletztauch der Spielsuchtprävention und-bekämpfung geschenkt werden.

Ziel 3 ➞ Bundesgesetz über die Transparenz von Entschädigungen und Beteiligungen

von Verwaltungsräten und Mitgliedern der Geschäftsleitung

➞ Vernehmlassung zur Revision des Aktienrechts

➞ Totalrevision Lotteriegesetz

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Ziel 4 ➞ Konzept für einen schuldenbremsekonformen Legislaturfinanzplan 2005–2007

➞ Unternehmenssteuerreform II

Auch nach den ausgaben- und ein-nahmenseitigen Massnahmen desEntlastungsprogramms 2003 be-steht noch ein erheblicher Korrek-turbedarf. Er ist seit der Verab-schiedung der Botschaft zumEntlastungsprogramm 2003 durchden Bundesrat noch grösser ge-worden, obschon er mit demZustandekommen des Referen-dums zum Steuerpaket in denJahren 2005 und 2006 eine Re-duktion erfahren wird. Ohne ent-sprechende Massnahmen wird ergegen Ende der Legislatur zweiMilliarden überschreiten. Schonheute steht deshalb fest, dass derBundesrat im Rahmen des Be-richts über die Legislaturplanung2003–2007 ein Konzept vorlegenwird, wie die Vorgaben der Schul-denbremse in den Legislaturfinanz-planjahren 2005–2007 erfüllt wer-den können. Der Bundesrat wirdanschliessend im zweiten Halbjahr

2004 die Botschaft über ein ent-sprechendes Entlastungspro-gramm 2004 verabschieden.

Nach Auswertung des Ver-nehmlassungsverfahrens wird derBundesrat in der ersten Jahres-hälfte 2004 dem Parlament dieBotschaft zur Unternehmens-steuerreform II unterbreiten. Zielder Reform ist eine weitereVerbesserung der steuerlichenRahmenbedingungen für Unter-nehmen. Die gegenwärtig nochbestehende wirtschaftlicheDoppelbelastung soll weitgehendbeseitigt werden durch Einführungeiner Teilbesteuerung der Ein-künfte der Risikokapitalgeber.Dadurch wird die Entscheidungs-neutralität des Steuersystemsspürbar gestärkt, da steuerlicheÜberlegungen an Relevanz für dasReinvestitions- und Ausschüt-tungsverhalten der Unternehmenverlieren. Diese Wirkung kann

durch eine Teilbesteuerung desNettoergebnisses von qualifizier-ten Beteiligungen des Geschäfts-vermögens und von qualifiziertenBeteiligungen des Privatvermö-gens erzielt werden, letzteres abernur, sofern sich der Steuerpflich-tige ausdrücklich für die steuerli-che Behandlung von qualifiziertenBeteiligungen als Geschäftsver-mögen ausgesprochen hat. Da-durch würden neben demsogenannten Quasi-Wertschrif-tenhandel auch Tatbestände wieTransponierung und indirekteTeilliquidation beseitigt, sofernvom Optionsrecht Gebrauch ge-macht wird. Die Vorlage wird fer-ner weitere flankierende Mass-nahmen, namentlich zugunstenvon Personenunternehmungen,beinhalten. Der finanzielle Rahmendieser Neuerungen muss nach wievor eng begrenzt bleiben.

1.3 Finanzen und Bundeshaushalt

Ziel 5 ➞ Teilrevision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes

➞ Vernehmlassung zur Einführung des Beitragsprimats in der Altersvorsorge des Bundespersonals

Der Bundesrat wird im zweitenHalbjahr die Botschaft zu einerGesamtschau über die Problemeder Pensionskassen von Bund undbundesnahen Unternehmen sowieihre Lösungen veröffentlichen. DieBotschaft wird insbesondere eineTeilrevision des Bundesgesetzesüber die Pensionskasse des

Bundes beinhalten und u.a. dieAnpassung verschiedener Ga-rantien des Bundes zum Gegen-stand haben (Teuerungsausgleich,Wertschwankungsreserven). Imweiteren wird der Bundesrat dieBedingungen für die vorzeitigePensionierung neu definieren.Schliesslich wird er seine Politik

gegenüber den Pensionskassenbundesnaher Unternehmen undihren Problemen festlegen.

Parallel dazu wird der Bundes-rat eine Vernehmlassungsvorlageverabschieden, mit der in derAltersvorsorge des Bundesperso-nals das Beitragsprimat eingeführtwerden soll.

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1.4 Umwelt und Infrastruktur

Ziel 6 ➞ Vernehmlassung zur Revision des Waldgesetzes

➞ Konzept betreffend lufthygienischen Massnahmen des Bundes

➞ Ratifikation des Protokolls über Wasser und Gesundheit zum Übereinkommen der ECE/UNO

Der Bundesrat wird im zweitenHalbjahr 2004 die Vernehmlassungüber die Revision des Waldgeset-zes durchführen. Mit der im Rah-men des WaldprogrammesSchweiz vorgesehenen Revisionwerden die heute geltenden Sub-ventionsbestimmungen sowie dieVoraussetzungen für einen ökologi-schen Mindeststandard für dieWaldbewirtschaftung neu geregelt.Ferner werden diejenigen Vor-schriften angepasst, die sich nichtbewährt haben bzw. die durch dieEntwicklung überholt sind.

Der Bundesrat wird dem Parla-ment im zweiten Halbjahr 2004 einKonzept betreffend lufthygienischeMassnahmen des Bundes vorle-gen. Es umfasst aktualisierteEmissionsinventare und -progno-sen für die wichtigsten Luftschad-stoffe, die Überprüfung der Ziel-vorgaben und eine Bewertungbisheriger und zusätzlich möglicherLuftreinhaltemassnahmen. Eszeigt ferner auf, wie die Grenz-werte der Luftreinhalte-Verordnungerreicht werden können.

Der Bundesrat wird im zweitenHalbjahr 2004 die Botschaft zurRatifikation des Protokolls überWasser und Gesundheit zum Über-einkommen der ECE/UNO von1992 zum Schutz und zur Nutzunggrenzüberschreitender Wasser-läufe und internationaler Seen ver-abschieden. Die Ratifikation diesesProtokolls fügt sich in die interna-tionale Umweltpolitik des Bundes-rats ein, zu deren Prioritäten dieSchaffung internationaler Regelnzum Gewässerschutz gehört.

Ziel 7 ➞ Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz

➞ Bahnreform 2

➞ Planungskredit zur Aufarbeitung der Linienführung im Kanton Uri

➞ Bericht über die Luftfahrtpolitik

➞ Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt

➞ Empfehlungen für eine Sicherheitspolitik der schweizerischen Zivilluftfahrt

Im Jahr 2004 wird der Bundesratdrei Vorlagen aus dem Bahnbe-reich zuhanden des Parlamentsverabschieden. Ziel der Botschaftüber den Anschluss der Ost- undWestschweiz an das europäischeEisenbahn-Hochleistungsnetz istes, den WirtschaftsstandortSchweiz zu stärken sowie zurVerlagerung des Strassen- undLuftverkehrs zwischen derSchweiz und dem Ausland aufdie Schiene soweit als möglichbeizutragen.

Die Botschaft zur Bahnreform2 wird auf den Erfahrungen derbisherigen Schritte aufbauen undinsbesondere die Harmonisierungund Neuordnung der Infrastruktur-finanzierung, die Sicherstellungdes diskriminierungsfreien Netz-zugangs, die Gleichbehandlung derTransportunternehmen, Ergän-zungen der früheren Reformenund die Neuordnung des Sicher-heitsdienstes umfassen.

Die Botschaft über denPlanungskredit zur Aufarbeitung

der Linienführung im Kanton Uri(Berg lang geschlossen) und dieÜberprüfung der zurückgestelltenNEAT-Strecken wird vom Bundes-rat im ersten Halbjahr verabschie-det werden. Mit dem Planungs-kredit sollen insbesondere dieEngpässe auf den Nord-Süd-Transitachsen ermittelt sowie dieNEAT-Linienführung in Uri auf denStand eines Vorprojekts aufgear-beitet werden.

Der Bundesrat wird demParlament zudem im zweiten

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Halbjahr einen Bericht über dieLuftfahrtpolitik des Bundes vorle-gen. Dieser Bericht soll die Grund-lage für eine Politik bilden, welchedie Grundsätze der Sicherheit, dernachhaltigen Entwicklung sowiedie Anbindung der Schweiz an dasinternationale Luftverkehrsnetzfestschreibt und entsprechendeMassnahmen vorschlägt. Weiterwird der Bundesrat im zweitenHalbjahr über Empfehlungen füreine Sicherheitspolitik der schwei-

zerischen Zivilluftfahrt beschlies-sen. Diese werden sich auf denBericht des holländischen NLR-Instituts stützen, welches dieSicherheit der schweizerischenZivilluftfahrt analysiert hat.

Schliesslich wird der Bundes-rat im ersten Halbjahr den Sach-plan Infrastruktur der Luftfahrt(SIL), Teil IIIc, 3. Serie (anlagespe-zifische Ziele und Vorgaben; insbe-sondere für Regionalflugplätze)verabschieden. Der SIL umschreibt

die Ziele und Vorgaben für die wei-tere Entwicklung der zivilen Luft-fahrtinfrastruktur. Er definiert diegenerellen Rahmenbedingungen –insbesondere bezüglich einernachhaltigen Entwicklung, derRaumordnungspolitik sowie dereffizienten Nutzung der Infra-struktur. Der Teil IIIc im Beson-deren legt den Nutzungsrahmender einzelnen Flugplätze fest.

Ziel 8 ➞ Vernehmlassungen zur Kernenergieverordnung und zur Revision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes

➞ Vernehmlassungen zur Revision des Energiegesetzes und zur Revision der Energieverordnung

Der Bundesrat wird 2004 dieVernehmlassung zur Kernenergie-verordnung mit dem Ziel durchfüh-ren, Gesetz und Verordnung aufden 1. Januar 2005 in Kraft zu setzen.

Ebenfalls wird er den Entwurfzu einem revidierten Kernenergie-haftpflichtgesetz in die Vernehm-lassung geben. Das revidierteGesetz soll es der Schweiz ermög-lichen, die internationalen Kern-energiehaftungsübereinkommenvon Paris und Brüssel zu ratifizie-ren. Zudem soll die Deckungs-

summe (zurzeit 1 Mia. Franken)erhöht werden.

Im zweiten Halbjahr 2004 wirdder Bundesrat einen Entwurf zurRevision des Energiegesetzes indie Vernehmlassung geben. Mitder Revision soll die Einführungeines Bonus-Malus-Systems fürneue Personenwagen eingeführtwerden. Dieses soll den Kaufemissionsarmer und emissions-freier Personenwagen fördern undso zur Erreichung der CO2-Zielebeitragen.

Schliesslich wird der Bundes-rat im Jahr 2004 die revidierteEnergieverordnung in die Ver-nehmlassung schicken und daraufbasierend in Kraft setzen. DurchÄnderung der Energieverordnungbezüglich Bestimmungen zurStromkennzeichnung, Vergütungvon Überschussenergie undEtikettierung von Elektrogerätensollen die erneuerbaren Energienunterstützt und die rationelleEnergienutzung gefördert werden.

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1.5 Informationsgesellschaft, Statistik und Medien

Ziel 9 ➞ Statistisches Mehrjahresprogramm 2003–2007

➞ Weiteres Vorgehen Identifikationssystem für den Einwohner- und Sozialversicherungsbereich

➞ Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister

➞ Vorentscheide zur Volkszählung 2010

➞ Teilrevisionen des Obligationenrechts und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Konsumentenschutz)

Der Bundesrat wird im Frühjahr2004 das Statistische Mehrjahres-programm 2003–2007 verabschie-den. Das Mehrjahresprogrammbildet die Grundlage, um in dennächsten vier Jahren die Bundes-statistik auf bestehende und neueInformationsbedürfnisse in Staatund Gesellschaft auszurichten. Esgibt Auskunft über die wichtigenstatistischen Arbeiten der Bun-desstatistik, den jeweiligen finan-ziellen und personellen Aufwanddes Bundes und über die vorgese-hene internationale Zusammen-arbeit.

Ebenfalls im Frühjahr 2004wird der Bundesrat über das wei-tere Vorgehen zur Schaffung einesIdentifikationssystems mit koordi-nierten sektoriellen Personeniden-tifikatoren und zentralem Identifi-kationsserver im Einwohner- undSozialversicherungsbereich ent-

scheiden. Damit soll ein weitererSchritt in Richtung einer integrier-ten, bürgerfreundlichen Informa-tionsverwaltung getan werden.

Im Rahmen der Umsetzungvon Artikel 65 der Bundesverfas-sung wird er ferner die Botschaftzum Bundesgesetz über die Har-monisierung der Einwohner-register und anderer amtlicherPersonenregister verabschieden.Die Registerharmonisierung sollinsbesondere die Nutzung vonRegistern für statistische Zweckeund die Vereinfachung der Volks-zählung 2010 ermöglichen.

Im Herbst 2004 wird der Bun-desrat Vorentscheide über dieDurchführung der Volkszählung2010 treffen, insbesondere überdie Erhebungsmethoden und zurFinanzierung.

Schweizerische Konsumen-tinnen und Konsumenten sind ingewissen Fällen schlechter ge-stellt als Konsumentinnen undKonsumenten im Ausland, insbe-sondere der EU. Besonders auf-fällig sind diese Unterschiede imBereich des Kaufrechts und imZusammenhang mit dem Wider-rufsrecht, welches die schweizeri-sche Rechtsordnung zwar beiHaustürgeschäften (Art. 40a ff.OR), nicht aber bei im Fernabsatzgeschlossenen Verträgen vorsieht.Mit Teilrevisionen des Obligatio-nenrechts und des Bundesge-setzes gegen den unlauterenWettbewerb (Konsumenten-schutz) soll dieser Zustand über-wunden werden. Der Bundesratwird die Botschaft im zweitenHalbjahr 2004 verabschieden.

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1.6 Staatliche Institutionen

Ziel 10 ➞ Vernehmlassung zur zweiten NFA-Botschaft

➞ Änderung der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte

➞ Gesetzliche Regelung des Vernehmlassungsverfahrens

➞ Weiteres Vorgehen zur Revision des Vormundschaftsrechts und zum Bundesgesetz

über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden

Die Neugestaltung des Finanz-ausgleichs und der Aufgaben zwi-schen Bund und Kantonen (NFA)ist eine umfassende Reform fürden Ausgleich von Ressourcen-gefällen und für die Zusammen-arbeit zwischen den Kantonenbzw. zwischen dem Bund und denKantonen. Mit der Verabschiedungder Verfassungsbestimmungenund des Bundesgesetzes über denFinanzausgleich hat der Bundesratdie erste Phase der NFA abge-schlossen. Im Rahmen der ange-laufenen zweiten Phase wird er imJahr 2004 die Vernehmlassung zurzweiten Botschaft eröffnen. Diesewird die Gesetzesänderungen inden einzelnen Aufgabenbereichensowie in den Querschnittgesetzen(namentlich im Subventions-

gesetz) umfassen, die notwendigsind, damit die Änderungen aufVerfassungsstufe und das totalre-vidierte Finanzausgleichsgesetzihre Wirkung entfalten können.Insgesamt werden rund zweiDutzend Bundesgesetze zu revi-dieren sein.

Im zweiten Halbjahr wird derBundesrat die Botschaft zu einerÄnderung der Bundesgesetzge-bung über die politischen Rechte(Einführung der allgemeinen Volks-initiative) verabschieden. Mit die-ser Vorlage soll die Volksrechts-reform (Verfassungsabstimmungvom 9. Februar 2003) umgesetztwerden. Sie wird auf Gesetzes-stufe ein neues Konzept desGegenentwurfs und eine bundes-gerichtliche Überprüfung legislato-

rischer Entscheide zur Umsetzungallgemeiner Volksinitiativen regeln.

Der Bundesrat will das Ver-nehmlassungsverfahren gesetzlichregeln, verwesentlichen, qualitativweiter straffen und an neue gesell-schaftliche Informations- undKommunikationsformen anpassen.Er wird im ersten Halbjahr eineentsprechende Botschaft vorlegen.

Schliesslich wird der Bundes-rat von den Vernehmlassungser-gebnissen zur Gesamtrevision desVormundschaftsrechts und zumBundesgesetz über das Verfahrenvor den Kindes- und Erwachsenen-schutzbehörden Kenntnis nehmenund über das weitere Vorgehenbeschliessen.

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1.7 Raumordnung

Ziel 11 ➞ Vernehmlassung zur neuen Regionalpolitik

Die aktuelle Regionalpolitik ist ineiner Zeit des stagnierendenWirtschaftswachstums und desbeschleunigten Strukturwandelsnicht mehr wirksam. Die interre-gionalen Disparitäten werden seiteinem Jahrzehnt grösser; dasInstrumentarium ist unübersicht-lich. Neben dem Strukturwandelkommen mit der Informations- undWissensgesellschaft auch neue

Herausforderungen auf die Re-gionen zu. Der Bundesrat wird imersten Halbjahr 2004 eine Vorlagezu einem Gesetz über regionalpoli-tische Massnahmen in die Ver-nehmlassung schicken, welche dieMängel des bisherigen Instrumen-tariums beseitigen und auf diekünftigen Herausforderungen aus-gerichtet sein soll. Der Bundesratprüft ebenfalls die Variante, zu-

sammen mit den Kantonen eineStiftung für die Förderung vonBerggebieten und ländlichenRäumen und der Integration Stadt– Land zu errichten. Der heutigeFonds für Investitionshilfe könnteals Kapital in diese Stiftung einge-bracht werden. Die Konsultation zuden Ergebnissen wird im gleichenVernehmlassungsverfahren durch-geführt werden.

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DemografischeHerausforderungenbewältigen2

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2.1 Soziale Sicherheit und Gesundheit

Ziel 12 ➞ Vernehmlassungen zu den Umsetzungsbestimmungen der 11. AHV-, der 1. BVG- und der 2. KVG-Revision

➞ Vernehmlassung zur 12. AHV-Revision

➞ Optimierung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge

➞ 5. Revision des Bundesgesetzes über die IV

➞ Vernehmlassung zur 3. KVG-Revision

➞ Zukunft der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA)

➞ Änderung des Militärversicherungsgesetzes (MVG) und des Unfallversicherungsgesetzes (UVG)

Vorbehältlich des Zustandekom-mens von Referenden wird derBundesrat im Jahr 2004 die Um-setzungsarbeiten für verschiedenein der letzten Legislaturperiodebeschlossene Revisionen an dieHand nehmen. Zu den Verord-nungsänderungen für die 11. AHV-und die 1. BVG-Revision wird erein Vernehmlassungsverfahrendurchführen mit dem Ziel, dieVerordnungen im zweiten Halbjahrzu verabschieden. Ein ganz beson-deres Gewicht in diesem Rahmenhaben die neuen Transparenz-bestimmungen im Bereich derberuflichen Vorsorge, die für einebessere Kontrolle und die Sicher-heit und damit für das Vertrauen indie berufliche Vorsorge unerläss-lich sind. Ebenso wird der Bun-desrat für die Verordnungsände-rungen für die 2. KVG-Revision einVernehmlassungsverfahren durch-führen und die Verordnungen imzweiten Halbjahr verabschieden.

Parallel zu diesen Umsetzungs-arbeiten wird der Bundesrat Vor-bereitungsarbeiten für weiterewichtige Revisionsvorhaben imBereich der Sozialversicherungenvorantreiben:

Vorbehältlich des Zustande-kommens des Referendums zur11. AHV-Revision wird er im ersten Halbjahr 2004 die Vernehm-lassung zur 12. AHV-Revisioneröffnen. In der Vorlage wird erMassnahmen und Optionen zurSicherung der mittel- und längerfris-tigen Finanzierung der AHV vordem Hintergrund des fortschrei-tenden demografischen Ungleich-gewichts darstellen und verschie-dene Handlungsoptionen zurDeckung des Finanzierungsbedarfsaufzeigen.

Im Rahmen der weiteren Ar-beiten zur «Agenda für die berufli-che Vorsorge» soll zur Sicherungund Stabilisierung der beruflichenVorsorge einerseits die Aufsichtneu ausgerichtet und andererseitseine neue Rechtsform für Vor-sorgeeinrichtungen geschaffenwerden. Anfangs 2004 wird derBundesrat vom Zwischenberichtund von den Empfehlungen derExpertenkommissionen «Aufsicht»und «Rechtsform» Kenntnis neh-men und den Auftrag erteilen,bis Ende 2004 entsprechendeVernehmlassungsvorlagen auszu-arbeiten.

Mit einer weiteren Revisionder Invalidenversicherung soll demseit Jahren ungebrochenen An-stieg der Zahl der IV-Rentnerinnenund -Rentner entgegengesteuertund die Invalidenversicherungdurch zusätzliche Massnahmenweiter konsolidiert werden. DerBundesrat verfolgt diesbezüglichzwei Hauptziele: Einerseits soll dieZunahme der Neurenten ge-dämpft, anderseits soll die kanto-nale Praxis bei den Rentenzuspra-chen vereinheitlicht werden. DerBundesrat wird im zweiten Halb-jahr 2004 die Botschaft zur 5. Re-vision des Bundesgesetzes überdie Invalidenversicherung verab-schieden.

Sofern die 2. KVG-Revisionplangemäss abgeschlossen und inKraft gesetzt werden kann, wirdder Bundesrat gegen Ende 2004einen Vorentwurf zur 3. KVG-Revision in die Vernehmlassungschicken. Hauptziel dieser neuenRevision ist die weitere Optimie-rung des Systems der sozialenKrankenversicherung. Das Schwer-gewicht soll dabei in der För-derung der ökonomischen Anreizebzw. in der Beseitigung ökonomi-

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scher Fehlanreize liegen. Im Vor-dergrund steht die Prüfung vonMassnahmen in den BereichenKontrahierungszwang, Spital- undPflegefinanzierung, Versicherungs-modelle und Kostenbeteiligung.Probleme, die einer kurzfristigenLösung bedürfen – etwa imPflegebereich –, sollen nach demWillen des Bundesrats bis zumInkrafttreten der Gesetzesvorlagevorerst auf Verordnungsebene ent-schärft werden.

Weiter wird der Bundesrat dasResultat einer Vernehmlassung zur

Revision des Unfallversicherungs-gesetzes (UVG) betreffend dieSchweizerische Unfallversiche-rungsanstalt (SUVA) zur Kenntnisnehmen und über das weitereVorgehen entscheiden. Das Know-how der SUVA in den BereichenUnfallversicherung und Unfallver-hütung soll im Interesse derschweizerischen Volkswirtschafteinem weiteren Adressatenkreiszur Verfügung gestellt werden.Zudem soll ein effizientererEinsatz der finanziellen Mittel derSUVA ermöglicht werden. Im

ersten Halbjahr 2004 wird eineentsprechende Botschaft verab-schiedet.

Schliesslich wird der Bundes-rat in der ersten Jahreshälfte eineBotschaft zur Änderung des Bun-desgesetzes über die Militärver-sicherung und des Bundesgeset-zes über die Unfallversicherungverabschieden, um die Führungder Militärversicherung als eigeneSozialversicherung an die SUVA zuübertragen.

Ziel 13 ➞ Vereinbarung Bund-Kantone im Rahmen der Nationalen Gesundheitspolitik

➞ Strategie für die psychische Gesundheit

➞ Weiteres Vorgehen zum Chemikalienverordnungsrecht

Im ersten Halbjahr 2004 wird derBundesrat die Vereinbarung zwi-schen Bund und Kantonen imRahmen der Nationalen Gesund-heitspolitik zur Kenntnis nehmen.Darin werden die Struktur für diematerielle Strategieentwicklung,die Themen der öffentlichenGesundheit sowie die Rolle desGesundheitsobservatoriums fest-gelegt.

Zudem wird der Bundesrat imzweiten Halbjahr 2004 von einer

Strategie zum Schutz, zur För-derung, Erhaltung und Wieder-herstellung der psychischen Ge-sundheit in der Schweiz Kenntnisnehmen.

Ebenfalls im zweiten Halbjahr2004 wird er den Bericht zumErgebnis der Vernehmlassung überdas Chemikalienverordnungsrechtzur Kenntnis nehmen und über dasweitere Vorgehen beschliessen.Das neue «integrale» Verordnungs-recht enthält die erforderlichen

gesundheits- und umweltrelevan-ten Bestimmungen, um Menschund Umwelt vor gefährlichenChemikalien zu schützen. UnterWahrung des erreichten Schutz-niveaus stellt es das schwei-zerische Recht auf eine moderneund EG-kompatible Grundlage,welche Handelshemmnisse mitder EU abbaut und dem WerkplatzSchweiz als bedeutendemChemiestandort besser gerechtwird.

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2.2 Gesellschaft, Kultur und Sport

Ziel 14 ➞ Vernehmlassung zur Umsetzung von Artikel 69 BV (Kulturartikel) und Pro Helvetia-Gesetz

➞ Gründung der Stiftung Schweizerisches Landesmuseum und Festlegung des Leistungsauftrags 2005–2008

➞ Sprachengesetz

Der Bundesrat wird Anfang 2004über das weitere Vorgehen imRahmen der Umsetzung von Ar-tikel 69 BV (Kulturartikel) be-schliessen. Dabei sind mehrereVarianten möglich: Entweder eineinziges Gesetz, das die kulturrele-vanten Erlasse in sich vereinigt,oder ein Gesetz, das alle kulturre-levanten Förderbereiche beinhal-tet, bis hin zum Erlass eines Ge-setzes, das vornehmlich jeneFörderbereiche des Bundes direktregelt, für die keine Spezialerlassebestehen, und das zu einer klarenAufgabenteilung zwischen den ein-zelnen Bundesakteuren führensoll. Aus diesem Grund soll gleich-

zeitig das Gesetz betreffend dieStiftung Pro Helvetia revidiert wer-den (Vereinfachung der Strukturenund Definition des Leistungs-auftrags). Je nach gewählterVariante kann das Vernehmlas-sungsverfahren für beide Vorlagenbereits 2004 durchgeführt werden.

Sofern das Parlament dasGesetz über die Stiftung Schwei-zerisches Landesmuseum verab-schiedet, wird der Bundesrat inder zweiten Jahreshälfte 2004 dienotwendigen Schritte für dieGründung der neuen Stiftung aufden 1. Januar 2005 einleiten undden Leistungsauftrag für die Jahre2005–2008 festlegen. Damit wer-

den die künftigen Aufgaben undStrukturen des SchweizerischenLandesmuseums bei der Erhaltungund Vermittlung des schweizeri-schen Kulturerbes klar positioniert.

In der ersten Hälfte 2004 wirdder Bundesrat die Botschaft zueinem Sprachengesetz verabschie-den, mit dem der Artikel 70 derBundesverfassung umgesetzt wer-den soll. Aufgrund der Ergebnissedes Vernehmlassungsverfahrensund weiterführender Verhand-lungen mit den Kantonen sind derGesetzesentwurf sowie die darinvorgesehenen Massnahmen undSchwerpunkte überarbeitet wor-den.

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Stellung der Schweiz in der Welt festigen3

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3.1 Aussenbeziehungen

Ziel 15 ➞ Einleitung der Genehmigungsverfahren zu den Bilateralen II und zur Ausdehnung

des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedstaaten

Nach Abschluss der Verhand-lungen über die neuen bilateralenVerträge mit der EU (Bilaterale II)wird der Bundesrat im zweitenHalbjahr 2004 die Botschaft zurRatifikation der Verträge vorlegen.Mit der Botschaft wird er dieVerträge zu folgenden neunDossiers vorlegen: Schengen/Dublin, Betrugsbekämpfung,Zinsenbesteuerung, verarbeiteteLandwirtschaftsprodukte, Statistik,Umwelt, Medien, Bildung/Berufs-bildung/Jugend sowie Doppelbe-steuerung von Ruhegehältern. DieVerhandlungen über die Dienst-leistungen beanspruchen mehrZeit. Sie werden darum getrenntgeführt.

Die EU wird sich am 1. Mai2004 um zehn neue Mitglieds-

länder erweitern. Dadurch werdensechs der sieben bilateralen Ab-kommen zwischen der Schweizund der EU automatisch auf dieneuen Mitgliedstaaten ausge-dehnt. Einzig für das Personen-freizügigkeitsabkommen sindVerhandlungen notwendig, da essich um ein gemischtes Ab-kommen handelt (ZuständigkeitGemeinschaft und Mitglied-staaten). Der Bundesrat will dieam 16. Juli 2003 begonnenenVerhandlungen über die Aus-dehnung des Freizügigkeitsab-kommens auf die neuen EU-Mit-gliedstaaten abschliessen undnoch im ersten Halbjahr die Bot-schaft zur Ratifikation unterbreiten.Verhandlungsgegenstand sind inerster Linie die Modalitäten der

Übergangsfrist (Beibehaltung derarbeitsmarktrechtlichen Beschrän-kungen während einer bestimmtenFrist) und die Gewährung vonZusatzkontingenten. Mit Fristenund Kontingenten soll die Zuwan-derung gesteuert und unter gewis-sen Voraussetzungen begrenztwerden, wie dies bereits im Frei-zügigkeitsabkommen gegenüberden bisherigen EU-Mitgliedernmöglich ist. Die Ausdehnung desFreizügigkeitsabkommens liegt aufder Linie der bundesrätlichenPolitik, welche einerseits eine Öff-nung gegenüber den Ländern derEU/EFTA vorsieht und anderseitsdie Zuwanderung aus allen ande-ren Staaten auf qualifizierteArbeitskräfte beschränkt.

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Ziel 16 ➞ Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Gewährung von Privilegien, Immunitäten

und Fazilitäten sowie von Finanzhilfen im Bereich Sitzstaatpolitik (BG zur Sitzstaatpolitik)

➞ Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen

➞ Kampagnen zur Ansiedlung zweier Konventionssekretariate (PIC und POPs)

Der Bundesrat wird im Jahr 2004die Vernehmlassung über dasBundesgesetz zur Sitzstaatpolitikeröffnen. Die Sitzstaatpolitik derSchweiz ist fester Teil der Aussen-politik des Bundes. Darum soll die-ses Gesetz die Gewährung vonPrivilegien, Immunitäten und Fa-zilitäten sowie Finanzhilfen undandere Arten von Unterstützungs-massnahmen regeln. Dieseszusätzliche Instrument trägt dazubei, dass der Bundesrat eine kohä-rente Gastlandpolitik verfolgen undder Entwicklung der bilateralenund multilateralen BeziehungenRechnung tragen kann. UnserLand hat die Möglichkeit, sich als

wichtiger Akteur zu positionieren.Diese Möglichkeit will der Bun-desrat voll nutzen. Deshalb will er aktiv die Bedeutung und dieVorteile des internationalen Genfs fördern, dessen Position gegen-über der internationalen Konkur-renz wahren, die Qualität und die Wirksamkeit der SchweizerSitzstaatpolitik gegenüber deninternationalen Organisationen verbessern.

In der gleichen Absicht unter-breitet der Bundesrat in der zwei-ten Hälfte 2004 dem Parlament dieBotschaft betreffend Gewährungeines Darlehens an die Immobi-lienstiftung für die internationalen

Organisationen (FIPOI) zum Baueines neuen Gebäudes für dieWelthandelsorganisation (WTO)in Genf.

Der Bundesrat wird sich imJahr 2004 auf internationalerEbene mittels Kampagnen fürdie Ansiedlung der Sekretariateder Rotterdam Konvention (PIC)und der Stockholm Konvention(POPs) in Genf einsetzen. DieseKampagnen werden mit einerReihe von Aktivitäten umgesetztwerden, unter anderem mit derDurchführung der ersten Vertrags-parteienkonferenz der RotterdamKonvention (PIC) in Genf im Sep-tember 2004.

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Ziel 17 ➞ Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS und IV. Rahmenkredit

für die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit Osteuropa und GUS

➞ Bericht über die Menschenrechtspolitik 2003–2007

➞ Weiterführung der Verhandlungen im Rahmen der WTO

Der Bundesrat wird im erstenHalbjahr 2004 eine Botschaft zueinem neuen Bundesgesetz überdie Zusammenarbeit mit denStaaten Osteuropas und der GUSverabschieden und gleichzeitigeinen neuen Rahmenkredit bean-tragen. Seit Beginn der 90er Jahreengagiert sich der Bund in Ost-europa und in der Gemeinschaftunabhängiger Staaten (GUS), umdie politische, wirtschaftliche undsoziale Transition dieser ehemalskommunistischen Länder zu unter-stützen. Das Parlament hat aufAnträge des Bundesrates vom 22.November 1989, vom 23. Septem-ber 1991, vom 19. August 1998und vom 14. November 2001 Rah-menkredite im Gesamtumfang vonüber 3 Milliarden Franken bewil-ligt, mit denen der Umbau indiesen Staaten in Richtung Demo-kratie und Marktwirtschaft unter-stützt werden sollte.

Am 24. März 1995 bewilligtedas Parlament hierzu eine erstegesetzliche Grundlage in Formeines zeitlich befristeten, allge-meinverbindlichen Bundesbe-schlusses. Diese Rechtsgrundlagehat sich aufgrund der Erfahrungender letzten Jahre bewährt undmuss nun zeitlich verlängert,beziehungsweise in ein Bundes-gesetz überführt werden. Mit demGesetz sollen die Massnahmen zurverstärkten Zusammenarbeit mitden Staaten Osteuropas und der

GUS geregelt werden, wie sie inden Botschaften zu den einzelnenRahmenkrediten des EDA und desEVD beschrieben sind. Die epo-chale Aufgabe, die osteuropäi-schen Staaten in ihrer Transition zuunterstützen, ist noch lange nichtabgeschlossen, die Reformziele imBalkan und in der GUS sind nochnicht erreicht. Die Botschaft zumIV. Rahmenkredit wird auf die zen-tralen Defizite der Transition, aufdie strategischen und konzeptio-nellen Grundlagen sowie auf dieregionale Schwerpunktsetzung derschweizerischen Ostzusammen-arbeit eingehen und die Notwen-digkeit der Weiterführung dieserZusammenarbeit begründen.

Der Bundesrat wird Ende 2004einen Bericht über die Menschen-rechtspolitik 2003–2007 verabschie-den. Dieser wird eine Beschrei-bung getroffener und geplanterMassnahmen zur Förderung einerwirksamen und kohärentenMenschenrechtspolitik enthalten.Darin soll unter anderem darstelltwerden, wie menschenrechtlicheKriterien in anderen Politikberei-chen – etwa der Entwicklungs-,Aussenwirtschafts-, Migrations-und Friedenspolitik – zur Anwen-dung kommen. Der Bundesrat willauch offen legen, wo Interessen-konflikte zwischen menschenrecht-lichen und anderen Werten beste-hen und welche Verfahren er zurLösung dieser Konflikte anwendet.

Im Nachgang zum WTO-Gipfelin Cancùn wird es 2004 vor allemdarum gehen, in den BereichenLandwirtschaft und Industriepro-dukte die Modalitäten festzulegenund Verhandlungen aufzunehmen.Ebenfalls prioritär sind die Fort-setzung der Verhandlungen überdie Dienstleistungen und der Aus-bau der WTO-Regeln, der Ab-schluss der Verhandlungen überdie Differenzbereinigung, das Er-zielen einer Übereinkunft zu dengeografischen Angaben bei Weinund Spirituosen sowie die Weiter-führung von Verhandlungen imBereich Handel und Umwelt. ImWeiteren gilt es einen Weg zu fin-den, um die Bedingungen für dieEntwicklungsländer zu verbessernund deren Probleme bei der Um-setzung der WTO-Übereinkommenzu lösen. Auf der anderen Seitesoll mit doppelter Kraft darauf hin-gewirkt werden, dass Verhand-lungen aufgenommen werdenüber die Ausdehnung des höherenSchutzes der geografischen An-gaben auf andere Produkte alsWein und Spirituosen sowie in denBereichen Investitionen, Wettbe-werb, Transparenz des öffentlichenBeschaffungswesens und Han-delserleichterungen. Der Bundes-rat wird allenfalls das Verhand-lungsmandat anpassen.

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3.2 Sicherheit

Ziel 18 ➞ Ratifikation des Strafrechtsübereinkommens des Europarates gegen die Korruption

➞ Vernehmlassung zum UNO-Übereinkommen gegen transnationale organisierte Kriminalität

sowie zu den Zusatzprotokollen gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel

➞ Änderung des europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus

➞ Ratifikation eines Staatsvertrags über die Zusammenarbeit mit EUROPOL

Der Bundesrat wird im erstenHalbjahr 2004 die Botschaft zurRatifikation des Strafrechtsüber-einkommens des Europaratesgegen die Korruption und desZusatzprotokolls verabschieden.Das Strafrechtsübereinkommendes Europarates gegen die Kor-ruption und das Zusatzprotokollstellen inhaltlich eine zweite,fortgeschrittene Etappe derKorruptionsbekämpfung auf inter-nationaler Ebene dar. Das Überein-kommen verfolgt das Ziel einerAngleichung der entsprechendenRechtsnormen in den Mitglied-staaten und einer Verstärkung derinternationalen Zusammenarbeitauf diesem Gebiet. EigentlichesKernstück des Übereinkommensbilden die Tatbestände, die durchden nationalen Gesetzgeber unterStrafe zu stellen sind. Das Zusatz-protokoll ergänzt das Übereinkom-men, indem es die Bestechungvon Schiedsrichtern und Geschwo-renen mit einbezieht. Das geltendeschweizerische Recht vermag denAnforderungen des Übereinkom-mens und des Zusatzprotokollsüber weite Strecken zu genügen.Lücken bestehen noch für die pas-sive Bestechung fremder Amts-träger, die Privatbestechung sowiedie Verantwortlichkeit juristischerPersonen.

Der Bundesrat wird im erstenHalbjahr 2004 die Vernehmlassungzum UNO-Übereinkommen gegentransnationale organisierte Krimi-nalität sowie zu den Zusatzpro-tokollen gegen Menschenhandelund Menschenschmuggel eröff-nen. Das Abkommen sowie des-sen Zusatzprotokolle bezweckeneine Verstärkung der Bekämpfungder organisierten Kriminalität aufglobaler Ebene. Dazu setzt dieKonvention einen Mindeststan-dard, indem sie namentlich zur Be-strafung von Taten des organisier-ten Verbrechens, unter Einschlussvon Korruption und Geldwäscherei,und zur diesbezüglichen internatio-nalen Zusammenarbeit verpflich-tet. Die beiden Zusatzprotokollerichten sich entsprechend gegenorganisierten Menschenhandelund Menschenschmuggel.

Der Europarat hat seine Instru-mente zur Bekämpfung des Terro-rismus revidiert und aktualisiertund ein entsprechendes Zusatz-protokoll verabschiedet. DiesesProtokoll entpolitisiert eine ganzeReihe schwerer Straftaten underleichtert damit die Bekämpfungdes Terrorismus. Es ergänztzudem das Übereinkommen mitden Straftaten, die in die jüngstenUNO-Übereinkommen – das Über-einkommen zur Bekämpfung der

Finanzierung des Terrorismus unddas Übereinkommen zur Bekäm-pfung terroristischer Bombenan-schläge – aufgenommen wurden.Neu an diesem Protokoll ist, dasses auch für die Staaten mit Be-obachterstatus und, auf Einladungdes Ministerausschusses, fürLänder, die nicht Mitglied desEuroparats sind, offen ist. DerBundesrat wird in der zweitenJahreshälfte 2004 die Botschaftzur Änderung des europäischenÜbereinkommens zur Bekämpfungdes Terrorismus verabschieden.

Der Bundesrat wird im Jahr2004 eine Botschaft zur Ratifi-kation eines Staatsvertrags überdie Zusammenarbeit mit EURO-POL verabschieden, sobald diesesAbkommen unterzeichnet ist. Dadie Schweiz zurzeit am europäi-schen Sicherheitsraum nicht voll-wertig partizipieren kann, will derBundesrat bis auf weiteres die bi-und multilaterale, internationalePolizeizusammenarbeit vertiefen.Ein wichtiges Element dieserStrategie bildet der Abschlusseines Abkommens zwischen derSchweiz und Europol, demEuropäischen Polizeiamt. Die ent-sprechenden Verhandlungen sindabgeschlossen.

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Ziel 19 ➞ Totalrevision des Opferhilfegesetzes

➞ Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda

➞ Teilrevision des Waffengesetzes

➞ Schweizerische Strafprozessordnung

➞ Vierter USIS-Bericht

Im Sommer 2004 wird der Bun-desrat die Botschaft zur Total-revision des Opferhilfegesetzes(OHG) vorlegen. In der Vernehm-lassung hat sich eine klare Mehr-heit für die Beibehaltung derGenugtuung für Opfer von Straf-taten ausgesprochen, diese solljedoch plafoniert werden. Da dieneue Schweizerische Strafprozess-ordnung (StPO) erst nach derTotalrevision des OHG in Kraft tre-ten dürfte, sollen die Bestimmun-gen zum Schutz des Opfers imStrafverfahren vorläufig weiterhinim OHG bleiben und erst später indie StPO eingefügt werden.

Weiter wird der Bundesrat inder ersten Jahreshälfte 2004 dieBotschaft zum Bundesgesetz überMassnahmen gegen Rassismus,Hooliganismus und Gewaltpropa-ganda verabschieden. Die Vorlageschafft eine Rechtsgrundlage fürdie nationale Erfassung vonGewalttätigkeiten an Publikums-veranstaltungen (Hooliganismus)und verbesserte Möglichkeiten zurBeschlagnahme von rassendiskri-minierendem oder zu Gewalt auf-rufendem Propagandamaterial.

Im ersten Halbjahr 2004 wirdder Bundesrat die Botschaft zurTeilrevision des Waffengesetzesvorlegen. In der Botschaft wirdneben der grundsätzlichen Verein-

heitlichung des Vollzugs auch dieEinführung des Waffenerwerbs-scheins für den Privathandel, einTrageverbot gefährlicher Gegen-stände an öffentlichen Ortensowie die behördliche Kontrolledes Besitzes von Feuerwaffen neugeregelt.

Gestützt auf Art. 123 der Bun-desverfassung soll eine Schwei-zerische Strafprozessordnunggeschaffen werden, welche die 26kantonalen Strafprozessordnungenund den Bundesstrafprozess ab-löst. Mit der Vereinheitlichung solldie Effizienz der Strafverfolgungverbessert und die Rechtssicher-heit und Rechtsgleichheit erhöhtwerden. Die auf der Grundlageeines Expertenberichts ausgearbei-teten Vorentwürfe (SchweizerischeStrafprozessordnung und Bundes-gesetz über das SchweizerischeJugendstrafverfahren) wurden inder Vernehmlassung grundsätzlichunterstützt. Der Bundesrat wirdbis Ende 2004 die Botschaft zurVereinheitlichung des schweizeri-schen Strafprozessrechts verab-schieden.

Im November 2002 hat derBundesrat entschieden, die Armeedauernd und verstärkt im Grenz-,Konferenz- und Objektschutz ein-zusetzen. Das Projekt zur Überprü-fung des Systems der inneren

Sicherheit der Schweiz (USIS)erfuhr in der Folge eine Neuaus-richtung. Im ersten Halbjahr 2004wird der Bundesrat den viertenBericht zum Projekt USIS zurKenntnis nehmen. Der Bericht sollkostenneutrale Lösungen aufzei-gen für die Aufgabenteilung vonBund und Kantonen im Bereich derBundesaufgaben (u.a. Botschaft-,Objekt- und Personenschutz) so-wie im Bereich der grenzpolizei-lichen Aufgaben. Der Bericht sollauch Vorschläge beinhalten, wiedie Grenzkontrollen im Falle einesSchengen-Beitritts umzugestaltensind. Im ersten Halbjahr wird derBundesrat zudem prüfen, ob derBundesbeschluss vom 10. Juni2003 über den Einsatz der Armeezum Schutz ausländischer Ver-tretungen, welcher am 30. Juni2004 ausläuft, verlängert wird.

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Wichtigste geplante Parlamentsgeschäfte 2004nach Schwerpunkten geordnet

1 Wohlstand vermehren und Nachhaltigkeit sichern

1.1 Forschung und Bildung

1.2 Wirtschaft

1. Halbjahr 2004 Botschaft zu einem Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG)

1. Halbjahr 2004 Bericht über die Aufwertung der Pflegeberufe (in Erfüllung des Po. SGK-SR 02.3211 Aufwertung derPflegeberufe)

1. Halbjahr 2004 Bericht über die Möglichkeiten einer nachfrageorientierten Weiterbildung (in Erfüllung des Po. WBK-NR

00.3605 Nachfrageorientierte Weiterbildung)

1. Halbjahr 2004 Botschaft zum Bundesgesetz über die nachrichtenlosen Vermögenswerte

2. Halbjahr 2004 Botschaft zum Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz)

1. Halbjahr 2004 Botschaft zum Bundesgesetz über die Transparenz von Entschädigungen und Beteiligungen vonVerwaltungsräten und Mitgliedern der Geschäftsleitung

2. Halbjahr 2004 Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten

1. Halbjahr 2004 Botschaft zur Revision des Arbeitsgesetzes (Herabsetzung des Schutzalters von 20 bzw. 19 auf 18 Jahre)

1. Halbjahr 2004 Botschaft zur Volksinitiative «Für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz – Ja!)»

1. Halbjahr 2004 Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten

1. Halbjahr 2004 Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über den Schutz von Pflanzenzüchtungen

2. Halbjahr 2004 Botschaft zur Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft»

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1.3 Finanzen und Bundeshaushalt

1.4 Umwelt und Infrastruktur

1. Halbjahr 2004 Botschaft über den Planungskredit zur Aufarbeitung der Linienführung im Kanton Uri (Berg langgeschlossen) und die Überprüfung der zurückgestellten NEAT-Strecken, einschliesslich Finanzierungder Trassensicherung (NEAT 2)

1. Halbjahr 2004 Botschaft zum Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz

2. Halbjahr 2004 Botschaft zur Bahnreform 2

2. Halbjahr 2004 Botschaft zum Bundesgesetz über die Seilbahnen (Seilbahngesetz)

2. Halbjahr 2004 Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Aufsicht der technischen Sicherheit

1. Halbjahr 2004 Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz

1. Halbjahr 2004 Botschaft zur Ratifikation des Protokolls vom 30. November 1999 zum Übereinkommen von 1979 überweiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die Verringerung der Versauerung, derEutrophierung und des bodennahen Ozons (Göteborger Protokoll)

1. Halbjahr 2004 Botschaft zur Ratifikation des Protokolls über Wasser und Gesundheit zum Übereinkommen der ECE/UNOvon 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

2. Halbjahr 2004 Bericht über die Luftfahrtpolitik des Bundes

2. Halbjahr 2004 Botschaft zu einem Entlastungsprogramm 2004

2. Halbjahr 2004 Botschaft zu einer Gesamtschau über die Probleme der Pensionskassen von Bund undbundesnahen Unternehmen

2. Halbjahr 2004 Botschaft zur Reform II der Unternehmensbesteuerung

2. Halbjahr 2004 Botschaft zum Biersteuergesetz

1. Halbjahr 2004 Botschaft zur Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligungen

2. Halbjahr 2004 Botschaft zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und Einführung der straflosenSelbstanzeige

2. Halbjahr 2004 Botschaft zur Fortführung der formellen Steuerharmonisierung

2. Halbjahr 2004 Botschaft betreffend Abrechnungsweise bei der MWST

1. Halbjahr 2004 Botschaft zum Bundesgesetz über den Finanzhaushalt

2. Halbjahr 2004 Bericht zur Vereinfachung und Verbesserung des Systems der MWST(in Erfüllung des Po. Raggenbass Hansueli 03.3087 Mehrwertsteuer. Evaluation)

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2. Halbjahr 2004 Botschaft zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicherPersonenregister

2. Halbjahr 2004 Botschaft zur Teilrevision des Obligationenrechts (OR) und des Bundesgesetzes gegen den unlauterenWettbewerb (UWG) (Konsumentenschutz)

1. Halbjahr 2004 Bericht zum statistischen Mehrjahrsprogramm 2003–2007

1.5 Informationsgesellschaft, Statistik und Medien

1.6 Staatliche Institutionen

1.7 Raumordnung

2. Halbjahr 2004 Botschaft zu einer Änderung der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte(Einführung der allgemeinen Volksinitiative)

1. Halbjahr 2004 Botschaft zur Neuregelung des Vernehmlassungsrechts

1. Halbjahr 2004 Bericht über die Legislaturplanung 2003–2007

1. Halbjahr 2004 Bericht «Indikatoren als strategische Führungsgrössen für die Politik» (in Erfüllung der als Postulatüberwiesenen Mo. Kommission 00.016-NR 00.3225 Erarbeitung eines Indikatorensystems alsFührungsinstrument)

2. Halbjahr 2004 Botschaft über die Neufinanzierung von Schweiz Tourismus

29

2 Demografische Herausforderungen bewältigen

2.1 Soziale Sicherheit und Gesundheit

1. Halbjahr 2004 Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG)(Zukunft der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt, SUVA)

2. Halbjahr 2004 Botschaft zur 5. Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG)

1. Halbjahr 2004 Botschaft zur Volksinitiative «für fairere Kinderzulagen»

1. Halbjahr 2004 Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) und desBundesgesetzes über die Militärversicherung (MVG)

2. Halbjahr 2004 Botschaft zur Revision des Lebensmittelgesetzes und zum Bundesbeschluss betreffend den Beitritt derSchweiz zum WHO-Rahmenübereinkommen vom 21. Mai 2003 zur Eindämmung des Tabakkonsums

1. Halbjahr 2004 Botschaft über administrative Erleichterungen in der AHV und der Unfallversicherung (UV)

2. Halbjahr 2004 Bericht über die Verbesserung der interkantonalen Spitalplanung (in Erfüllung des Po. GPK-SR 02.3175Verstärkung der interkantonalen Spitalplanung)

2. Halbjahr 2004 Bericht zu einer nationalen Strategie für die psychische Gesundheit (in Erfüllung des Po. SGK-NR 03.3010Bericht zu einer nationalen Strategie zur psychischen Gesundheit)

2. Halbjahr 2004 Bericht über die Suizidprävention in der Schweiz (in Erfüllung des Po. Widmer Hans 02.3251Suizidprävention)

2. Halbjahr 2004 Bericht zum Schutz vor dem Passivrauchen (in Erfüllung des Po. WAK-NR 02.3379 Schutz vor demPassivrauchen)

1. Halbjahr 2004 Bericht über die Situation der Familien (in Erfüllung der Empfehlung Stadler 00.3662 Familienpolitik in derSchweiz)

1. Halbjahr 2004 Botschaft zu einem Sprachengesetz

2. Halbjahr 2004 Bericht über die Umsetzung von Artikel 69 BV im Bereich der Musikausbildung(in Erfüllung der Mo. Bangerter Käthi 99.3528, der Mo. Danioth Hans 99.3502 Förderung derMusikausbildung und des Po. Suter Marc 98.3473 Eidg. Akademie der musischen Künste)

1. Halbjahr 2004 Bericht zur Freiwilligenarbeit (in Erfüllung des Po. Kommission 00.016-NR 00.3211 Freiwilligenarbeit)

2. Halbjahr 2004 Bericht über die Situation der Fahrenden in der Schweiz (in Erfüllung des Po. SGK-NR 03.3426 Beseitigungder Diskriminierungen von Fahrenden in der Schweiz)

2.2 Gesellschaft, Kultur und Sport

30

3 Stellung der Schweiz in der Welt festigen

3.1 Aussenbeziehungen

1. Halbjahr 2004 Botschaft über die Ausdehnung des bilateralen Abkommens zur Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten

2. Halbjahr 2004 Botschaft(en) über die neuen bilateralen Abkommen mit der EU (Bilaterale II)

1. Halbjahr 2004 Botschaft zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS

1. Halbjahr 2004 Botschaft über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropasund der GUS

2. Halbjahr 2004 Botschaft betreffend Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalenOrganisationen (FIPOI) zum Bau eines neuen Gebäudes für die Welthandelsorganisation (WTO) in Genf

1. Halbjahr 2004 Botschaft zum Beitritt der Schweiz zum International Institute for Democracy and Electoral Assistance(IDEA)

2. Halbjahr 2004 Botschaft zum Beitritt zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen unddes beigeordneten Personals von 1994

2. Halbjahr 2004 Botschaft zur Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindesvon 1989 betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie

2. Halbjahr 2004 Botschaft zur Ratifikation des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982

1. Halbjahr 2004 Botschaft zur Revision der Exportrisikogarantie

1. Halbjahr 2004 Föderalismusbericht (in Erfüllung des Po. Pfisterer Thomas 01.3160 Föderalismusbericht. Erhaltung desFöderalismus bei verschiedenen europapolitischen Optionen)

2. Halbjahr 2004 Bericht über die Menschenrechtspolitik 2003–2007 (in Erfüllung des Po. APK-NR 00.3414 RegelmässigeBerichterstattung über die Menschenrechtspolitik der Schweiz)

31

3.2 Sicherheit

1. Halbjahr 2004 Botschaft zur Ratifikation des Strafrechtsübereinkommens des Europarates gegen die Korruption

2. Halbjahr 2004 Botschaft zur Änderung des europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus

2. Halbjahr 2004 Botschaft zum Rechtshilfevertrag in Strafsachen mit den Philippinen

2. Halbjahr 2004 Botschaft zum Rechtshilfevertrag in Strafsachen mit Brasilien

1. Halbjahr 2004 Botschaft zu einem Staatsvertrag über die Zusammenarbeit mit EUROPOL

2. Halbjahr 2004 Botschaft zum Polizeikooperationsübereinkommmen mit Slowenien und Tschechien

2. Halbjahr 2004 Botschaft zur Polizeizusammenarbeit mit Frankreich

1. Halbjahr 2004 Botschaft zur Unterstützung des WEF 2005 ff.

2. Halbjahr 2004 Botschaft zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zu einem SchweizerischenJugendstrafverfahrensrecht

1. Halbjahr 2004 Botschaft zum Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda

1. Halbjahr 2004 Botschaft zur Teilrevision des Waffengesetzes

1. Halbjahr 2004 Botschaft zur Totalrevision des Opferhilfegesetzes

1. Halbjahr 2004 Extremismusbericht (in Erfüllung des Po. Christlichdemokratische Fraktion 02.3059Extremismus-Bericht. Aktualisierung)

Wichtigste Wirksamkeitsüberprüfungen, die im Jahr 2004 fertiggestellt und/oder veröffentlicht werden

1 Wohlstand vermehren und Nachhaltigkeit sichern

32

1.1 Forschung und Bildung

Erfüllung des Verfassungsauftrags durch die Landwirtschaft unter besonderer

Berücksichtigung ihres Beitrags zur dezentralen Besiedlung der Schweiz

Bundesamt für Landwirtschaft

Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (Art. 11)

Bundesrätliches Jahresziel 2002-9 Revision des Landwirtschaftsrechts (Agrarpolitik 2007)

Rechenschaftsablage

Verwaltung

Wirkungsanalyse

deutsch

Struktureller Anpassungsprozess der Landwirtschaft

Bundesamt für Landwirtschaft

Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (Art. 11)

Bundesrätliches Jahresziel 2002-9 Revision des Landwirtschaftsrechts (Agrarpolitik 2007)

Rechenschaftsablage

Verwaltung

Wirkungsanalyse

deutsch

Auftraggeber/in:

Gesetzlicher Evaluationsauftrag:

Bezug zu politischen Schwerpunkten Bundesrat:

Verwendungszweck:

Adressat/in:

Art der Evaluation:

Sprache:

Auftraggeber/in:

Gesetzlicher Evaluationsauftrag:

Bezug zu politischen Schwerpunkten Bundesrat:

Verwendungszweck:

Adressat/in:

Art der Evaluation:

Sprache:

1.2 Wirtschaft

keine

33

Follow-up der Wirksamkeitsevaluation der arbeitsmarktlichen

Massnahmen und der öffentlichen Arbeitsvermittlung

(ca. 6 Studien, wovon ungefähr die Hälfte 2004 fertiggestellt wird)

Staatssekretariat für Wirtschaft

Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die

Insolvenzentschädigung (Art. 73 und 73a)

Bundesrätliches Jahresziel 2001-12 Revision der Arbeitslosenversicherung

Rechenschaftsablage, Vollzugsoptimierung

Verwaltung

Wirkungsanalyse, Wirtschaftlichkeitsanalyse, Ex-Ante-Evaluation

deutsch, französisch, englisch (Zusammenfassungen in französisch oder deutsch)

Evaluation der Exportförderung

Staatssekretariat für Wirtschaft

Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2001–2003 vom

28.9.2000 (Art. 2)

Bundesrätliches Jahresziel 2000-5 Exportförderungsgesetz

Vollzugsoptimierung

Parlament

Vollzugsevaluation, Wirkungsanalyse, Wirtschaftlichkeitsanalyse

deutsch, französisch (voraussichtlich)

Evaluation der Wirkung des Bundesbeschlusses vom 6.10.1995

zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete

Staatssekretariat für Wirtschaft

Bundesrätliches Jahresziel 2004-11 Vernehmlassung zur neuen Regionalpolitik

Rechenschaftsablage

Verwaltung

Vollzugsevaluation, Wirkungsanalyse, Wirtschaftlichkeitsanalyse

deutsch oder französisch (mit mindestens einer Zusammenfassung in der anderen Sprache)

Auftraggeber/in:

Gesetzlicher Evaluationsauftrag:

Bezug zu politischen Schwerpunkten Bundesrat:

Verwendungszweck:

Adressat/in:

Art der Evaluation:

Sprache:

Auftraggeber/in:

Gesetzlicher Evaluationsauftrag:

Bezug zu politischen Schwerpunkten Bundesrat:

Verwendungszweck:

Adressat/in:

Art der Evaluation:

Sprache:

Auftraggeber/in:

Gesetzlicher Evaluationsauftrag:

Bezug zu politischen Schwerpunkten Bundesrat:

Verwendungszweck:

Adressat/in:

Art der Evaluation:

Sprache:

34

1.3 Finanzen und Bundeshaushalt

Evaluation der Mehrwertsteuer (MWST)

Eidgenössische Steuerverwaltung

Bundesrätliches Jahresziel 2002-11 Umsetzung Finanzleitbild

Vollzugsoptimierung, Vorbereitung einer Gesetzesrevision oder eines neuen Erlasses

Parlament

Vollzugsevaluation, Wirkungsanalyse

deutsch, französisch, italienisch

Auftraggeber/in:

Gesetzlicher Evaluationsauftrag:

Bezug zu politischen Schwerpunkten Bundesrat:

Verwendungszweck:

Adressat/in:

Art der Evaluation:

Sprache:

1.4 Umwelt und Infrastruktur

Evaluation der Wirkung der Energieetikette für Haushaltgeräte

Bundesamt für Energie

Energiegesetz (Art. 12 Abs. 2 Bst. b, Art. 20)

Bundesrätliches Jahresziel 2000-11 Energiepolitisches Programm (Energie Schweiz)

Vollzugsoptimierung

Verwaltung

Wirkungsanalyse

deutsch (mit französischer Zusammenfassung)

Evaluation Energho

Bundesamt für Energie

Energiegesetz (Art. 12 Abs. 2 Bst. b, Art. 20)

Bundesrätliches Jahresziel 2000-11 Energiepolitisches Programm (Energie Schweiz)

Vollzugsoptimierung

Verwaltung

Wirkungsanalyse

deutsch (mit französischer Zusammenfassung)

Verlagerungsbericht 2004

Bundesamt für Verkehr

Verkehrsverlagerungsgesetz (Art. 3)

Bundesrätliches Jahresziel 2000-13 Vollzug des Landverkehrsabkommen und der flankieren-

den Massnahmen

Vollzugsoptimierung, verkehrspolitische Zielüberprüfung

Parlamentarische Kommissionen (KVF)

Vollzugsevaluation, Wirkungsanalyse

deutsch, französisch

Auftraggeber/in:

Gesetzlicher Evaluationsauftrag:

Bezug zu politischen Schwerpunkten Bundesrat:

Verwendungszweck:

Adressat/in:

Art der Evaluation:

Sprache:

Auftraggeber/in:

Gesetzlicher Evaluationsauftrag:

Bezug zu politischen Schwerpunkten Bundesrat:

Verwendungszweck:

Adressat/in:

Art der Evaluation:

Sprache:

Auftraggeber/in:

Gesetzlicher Evaluationsauftrag:

Bezug zu politischen Schwerpunkten Bundesrat:

Verwendungszweck:

Adressat/in:

Art der Evaluation:

Sprache:

35

1.5 Informationsgesellschaft, Statistik und Medien

keine

1.6 Staatliche Institutionen

Wirkungsanalyse der neuen Personalpolitik 2004 (inkl. Qualitätssicherung im

Bereich neues Lohnsystem und Personalbefragung 2004)

Eidgenössisches Personalamt

Bundespersonalverordnung (Art. 21); Bundesratsbeschluss vom 7.12.2001 für den Aspekt

Qualitätssicherung im Bereich des neuen Lohnsystems

Bundesrätliches Jahresziel 1999-3 Modernisierung der Personalpolitik

Vollzugsoptimierung, Feststellung des Umsetzungsfortschritts und Erarbeitung allfälliger

Steuerungsmassnahmen, quantitatives und qualitatives Personal-Controlling

Bundesrat

Wirkungsanalyse

deutsch, französisch

Evaluation der quantitativen und qualitativen Umsetzung der

Chancengleichheitsweisungen in der Bundesverwaltung 2000–2003

Eidgenössisches Personalamt

Weisungen über die Verbesserung der Vertretung und der beruflichen Stellung des weib-

lichen Personals in der allgemeinen Bundesverwaltung vom 18. Dezember 1991

Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung 1999-A/1.3 Modernisierung der

Personalpolitik

Feststellung des Umsetzungsfortschritts, Formulieren von Handlungsempfehlungen

Bundesrat

Wirkungsanalyse

deutsch, französisch, italienisch

Evaluation der quantitativen und qualitativen Umsetzung der

Mehrsprachigkeitsweisungen in der Bundesverwaltung 2000–2003

Eidgenössisches Personalamt

Weisungen des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der allgemeinen

Bundesverwaltung vom 19. Februar 1997

Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung 1999-A/1.3 Modernisierung der

Personalpolitik

Feststellung des Umsetzungsfortschritts, Formulieren von Handlungsempfehlungen

Bundesrat

Wirkungsanalyse

deutsch, französisch, italienisch

Auftraggeber/in:

Gesetzlicher Evaluationsauftrag:

Bezug zu politischen Schwerpunkten Bundesrat:

Verwendungszweck:

Adressat/in:

Art der Evaluation:

Sprache:

Auftraggeber/in:

Gesetzlicher Evaluationsauftrag:

Bezug zu politischen Schwerpunkten Bundesrat:

Verwendungszweck:

Adressat/in:

Art der Evaluation:

Sprache:

Auftraggeber/in:

Gesetzlicher Evaluationsauftrag:

Bezug zu politischen Schwerpunkten Bundesrat:

Verwendungszweck:

Adressat/in:

Art der Evaluation:

Sprache:

36

1.7 Raumordnung

keine

2 Demografische Herausforderungen bewältigen

2.1 Soziale Sicherheit und Gesundheit

Wirkungsanalyse Spitalplanung in den Kantonen

Bundesamt für Sozialversicherung

Verordnung über die Krankenversicherung (Art. 32)

Bundesrätliches Jahresziel 2004-12 Vernehmlassung zur 3. KVG-Revision

Vollzugsoptimierung

Verwaltung

Vollzugsevaluation, Wirkungsanalyse, Wirtschaftlichkeitsanalyse

deutsch, französisch

Evaluation de la politique nationale suisse de la santé

Nationale Gesundheitspolitik Schweiz

Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement des Innern (Art. 9)

Bundesrätliches Jahresziel 2003-15 Weiterentwicklung Gesundheitspolitik

Entwicklung von Kooperationsstrategien

Bundesrat, Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz

Wirkungsanalyse

französisch

Auftraggeber/in:

Gesetzlicher Evaluationsauftrag:

Bezug zu politischen Schwerpunkten Bundesrat:

Verwendungszweck:

Adressat/in:

Art der Evaluation:

Sprache:

Auftraggeber/in:

Gesetzlicher Evaluationsauftrag:

Bezug zu politischen Schwerpunkten Bundesrat:

Verwendungszweck:

Adressat/in:

Art der Evaluation:

Sprache:

37

2.2 Gesellschaft, Kultur und Sport

Eröffnet das Gütesiegel «Pro Helvetia» der Institution neue

Finanzierungsmöglichkeiten?

Pro Helvetia

Bundesrätliches Jahresziel 2004-14 Revision des Gesetzes betreffend die Stiftung

Pro Helvetia

Vollzugsoptimierung

Verwaltung (Pro Helvetia, Bundesamt für Kultur, Kantone und Städte)

Wirkungsanalyse

französisch oder deutsch

Zwischenevaluation des Konzepts des Bundesrates

für eine Sportpolitik in der Schweiz

Bundesamt für Sport

Bundesrätliches Jahresziel 1999-19 Festigung des gesellschaftlichen Stellenwerts

des Sports

Vorbereitung des Entscheids über die Weiterführung der sportpolitischen Massnahmen

ab 2006

Bundesrat

Vollzugsevaluation

deutsch

Auftraggeber/in:

Gesetzlicher Evaluationsauftrag:

Bezug zu politischen Schwerpunkten Bundesrat:

Verwendungszweck:

Adressat/in:

Art der Evaluation:

Sprache:

Auftraggeber/in:

Gesetzlicher Evaluationsauftrag:

Bezug zu politischen Schwerpunkten Bundesrat:

Verwendungszweck:

Adressat/in:

Art der Evaluation:

Sprache:

38

3 Stellung der Schweiz in der Welt festigen

3.1 Aussenbeziehungen

Decentralized organizational structure of SDC Country Offices

Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit

Bundesrätliches Jahresziel 2003-2 Ausbau der Entwicklungszusammenarbeit

Rechenschaftsablage, Vollzugsevaluation, Vollzugsoptimierung

Verwaltung

Vollzugsevaluation, Wirkungsanalyse

englisch

Auftraggeber/in:

Gesetzlicher Evaluationsauftrag:

Bezug zu politischen Schwerpunkten Bundesrat:

Verwendungszweck:

Adressat/in:

Art der Evaluation:

Sprache:

3.2 Sicherheit

keine