Die Zukunft der Altersvorsorge - Eine Studie von Prognos und HRI im Auftrag des GDV

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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Pressekonferenz „Die Zukunft der Altersvorsorge“ Vorstellung der Studie von HRI und Prognos am 15. April 2014

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Das Handelsblatt Research Institute (HRI) und die Prognos AG haben in einer gemeinsamen Studie für den GDV die Diskussion über die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung sowie ein angemessenes Verhältnis von Umlagefinanzierung und Kapitaldeckung, also von staatlicher sowie privater und betrieblicher Absicherung, aufgegriffen. Die Untersuchung beleuchtet die Perspektiven von kapitalgedeckter Vorsorge vor dem Hintergrund von Kapitalmarktentwicklungen, wie der aktuellen Niedrigzinsphase. Zugleich wird die gesetzliche Rentenversicherung auf ihre dauerhafte Finanzierbarkeit überprüft. Dabei umfasst die Analyse den Zeitraum bis 2050.

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Pressekonferenz „Die Zukunft der Altersvorsorge“

Vorstellung der Studie von HRI und Prognos am 15. April 2014

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Pressekonferenz „Die Zukunft der Altersvorsorge“

Vorstellung der Studie von HRI und Prognos am 15. April 2014

Dr. Alexander Erdland

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Die Zukunft der Altersvorsorge

Autoren:HandelsblattRESEARCH INSTITUTEProf. Dr. Dr. h. c. Bert RürupDennis Huchzermeier

PROGNOSDr. Michael BöhmerDr. Oliver Ehrentraut

Vor dem Hintergrund von Bevölkerungsalterung und

Kapitalmarktentwicklung

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* Sternchentexte werden in 8 Pt gesetzt.

Veränderung des Altenquotienten:20 bis unter 65-Jährige zu den über 65-Jährigen

in Prozent

2010 2020 2030 2040 2050 206030

35

40

45

50

55

60

65

8. koord. Bvb. 1994: 48,8

10. koord. Bvb. 2003: 54,5

11. koord. Bvb. 2006: 60,1

12. koord. Bvb. 2009: 63,1

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* Sternchentexte werden in 8 Pt gesetzt.

1989 203018

23

28

33

38

43

40% Status quo 1987/88

27% RRG 1992

26% Wachstums-förderungsG 199624% RRG 1999

22% AVmEG,RV-NachhaltigkeitsG,

RV-Altersgrenzen-anpassungsG

Beitragssatzobergrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung

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Alterssicherung: Absicherungsniveau vor Steuern Prognose bis 2030

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

2029

2030

30

35

40

45

50

55

60

Jahr

In P

roze

nt

43,7 %

54,4 %

Umlagesystem

Mit kapitalgedeckten Ergänzungssystemen (Riester)

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Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente

Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz

Die „Mütterrente“

Die abschlagsfreie „Rente mit 63“ nach 45 Beitragsjahren (inkl. Zeiten der Arbeitslosigkeit)

Demografieorientierte Dynamisierung des Rehadeckels

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Rückabwicklung der Reformen der Jahre 2001, 2004 und 2007

Was zu unterlassen ist (I)

Bei einer Rückabwicklung dieser Reformen würde nach den Berechnungen in der Studie der Beitragssatz im Jahr 2050 bei etwa 30 Prozent liegen.

Aufgrund der gesetzlich festgelegten Kopplung des allgemeinen Bundeszuschusses an den Beitragssatz müssten mit einem steigendem Beitragssatz auch die Steuerzuschüsse weiter angehoben werden.

Gegenwärtig bedeutet eine Erhöhung des Beitragssatzes um einen Prozentpunkt eine Erhöhung des allgemeinen Bundeszuschusses um 1,85 Milliarden Euro.

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Stopp des Ausbaus der kapitalgedeckten Vorsorge

Was zu unterlassen ist (II)

Die Argumente gegen den Ausbau lauten: das Wirtschaftswachstum würde beeinträchtigt, die Absicherung für Beschäftigte würde teurer und unsicherer.

Diese Argumentation ist wenig stichhaltig und wurde in der Studie widerlegt.

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Arbeitgeberfinanzierte Zusatzvorsorge innerhalb der GRV

Was zu unterlassen ist (III)

Vordergründiger Charme: Die Aufstockung ist nicht mit zusätzlichen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten für die Beschäftigten verbunden. Für die Arbeitgeber entfallen Verwaltungs- und Haftungskosten.

Die „heute“ erworbenen Ansprüche müssen aber in der „Zukunft“ bedient werden und zwar unabhängig davon, ob in der Zukunft die erforderlichen freiwilligen Zusatzbeiträge entrichtet werden.

Daher erwächst aus der „Freiwilligkeit“ der Zusatzbeiträge ein zusätzliches Nachhaltigkeitsrisiko für das zukünftige Beitragsaufkommen der GRV.

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Was im Bereich der GRV getan werden sollte

Einbeziehung der bislang in keinem obligatorischem System der

Alterssicherung abgesicherten Selbstständigen

Die Einbeziehung sollte allerdings nur stattfinden, wenn: die Betroffenen ein bestimmtes Alter nicht überschritten haben und bisher keine eigene Altersvorsorge aufgebaut haben.

Kein Übergang zu einer alle Erwerbstätigen umfassenden gesetzlichen Rentenversicherung.

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Nicht Bestandteil des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes aber geplant.

Die Unterschiede bei den Arbeitseinkommen haben zugenommen (z. B. durch Teilzeitbeschäftigung).

Eine Beschäftigung im Niedriglohnsektor kann dazu führen, dass ein Versicherter, trotz Vollzeitbeschäftigung, im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen ist.

Die Lebensleistungsrente ist aber keine entscheidende Antwort gegen ein erwartetes Ansteigen von Altersarmut (vgl. Abb. 21 der Studie).

Sie kann aber, durch die geplante Aufstockung der Renten, die Legitimation und Attraktivität der Rentenversicherung erhöhen.

In 27 von 34 OECD-Staaten werden die Renten in ähnlicher Weise festgesetzt. Etwaige Verzerrungen von Entscheidungen durch diese Umverteilungsmaßnahme werden dabei in Kauf genommen.

Daher ist das Konzept der Lebensleistungsrente zu begrüßen, sofern sie aus Steuermitteln finanziert wird!

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Die Lebensleistungsrente

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Was im Bereich der kapitalgedeckten Versorgung getan werden sollte (I)

Anpassung der Förderhöchstbeträge im Rahmen der Riester-Förderung

Verbesserung der Transparenz

Schaffung einer alle Säulen der Altersvorsorge umschließenden Renteninformation. Existierende Versorgungslücken können leichter identifiziert werden.

Der Höchstbetrag der förderfähigen Sparsumme von Riester-Produkten liegt seit dem Jahr 2002 konstant bei jährlich 2100 Euro und der „reale Wert“ der Zulagen ist durch Geldentwertung und Lohnerhöhungen der Vergangenheit um etwa ein Drittel gesunken.

Der Förderhöchstbetrag sollte, wie es bei der Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG der Fall ist, dynamisch angepasst werden.

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Kollektive Systeme der bAV sind in der Regel günstiger als individuelle Systeme.

Empfehlungen zur Erhöhung des Verbreitungsgrades der bAV:

Eingesparte Beitragsanteile zur Sozialversicherung der Arbeitgeber sollten für die Versorgung ihrer Arbeitnehmer verwenden werden.

In allen Arbeitsverträgen sollte eine automatische Entgeltumwandlung vorgesehen werden, der die Beschäftigten individuell widersprechen können (Opting-out-Klausel).

Die Opting-out-Klausel hat den Vorteil, dass die Möglichkeit einer präferenzorientierten Altersvorsorgewahl für die Arbeitnehmer bestehen bleibt.

Erste Ergebnisse aus dem Ausland bestätigen den Erfolg solcher Opting-out-Regelungen.

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Was im Bereich der kapitalgedeckten Versorgung getan werden sollte (II)

Ausweitung der kollektiven kapitalgedeckten Altersversorgung

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Dr. Alexander Erdland

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Pressekonferenz „Die Zukunft der Altersvorsorge“

Vorstellung der Studie von HRI und Prognos am 15. April 2014