Digitale Unterschrift - Qualifizierte elektronische Signaturen

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PRODUKTBLATT Ohne die digitale Signatur ist das E-Business heute nicht mehr vorstellbar: Rechnungen und viele andere steuer- relevante Dokumente, die bei der Durchführung elektro- nischer Geschäfte anfallen, erlangen ihre Rechtssicher- heit – vor allem bezüglich der Steuergesetze – nur, wenn sie mit dem technischen und rechtlichen Fundament die- ses kryptografischen Verfahrens versehen sind. Digitale Signaturen sind vom Gesetzgeber im deutschen Signaturgesetz – dem so genannten Gesetz über Rah- menbedingungen für elektronische Signaturen (SigG) – verankert. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) wurde hierbei eingeführt, um die derzeit einzig rechtssi- chere Form – insbesondere in Hinblick auf die Vorgaben der Steuergesetze – des elektronischen Versandes von Rechnungen zu gewährleisten. EINE QUALIFIZIERTE ELEKTRONISCHE SIGNATUR SORGT FÜR RECHTSSICHERHEIT DIE DIGITALE UNTERSCHRIFT weitere Details auf der Rückseite

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PRODUKTBLATT

Ohne die digitale Signatur ist das E-Business heute nicht mehr vorstellbar: Rechnungen und viele andere steuer-relevante Dokumente, die bei der Durchführung elektro-nischer Geschäfte anfallen, erlangen ihre Rechtssicher-heit – vor allem bezüglich der Steuergesetze – nur, wenn sie mit dem technischen und rechtlichen Fundament die-ses kryptografi schen Verfahrens versehen sind.

Digitale Signaturen sind vom Gesetzgeber im deutschen Signaturgesetz – dem so genannten Gesetz über Rah-menbedingungen für elektronische Signaturen (SigG) – verankert. Die qualifi zierte elektronische Signatur (QES) wurde hierbei eingeführt, um die derzeit einzig rechtssi-chere Form – insbesondere in Hinblick auf die Vorgaben der Steuergesetze – des elektronischen Versandes von Rechnungen zu gewährleisten.

EINE QUALIFIZIERTE ELEKTRONISCHE SIGNATUR SORGT FÜR RECHTSSICHERHEIT

DIE DIGITALE UNTERSCHRIFT

weitere Details auf der Rückseite

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PSW GROUP

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Telefon: 0661 / 480 276-10Telefax: 0661 / 480 276-19

Internet: www.psw-group.deE-Mail: [email protected]

DIE SOFTWAREWir bieten Ihnen Signatur-Lösungen mit verschiedenen Lizenzen an, wobei wir auch nach der Verfügbarkeit unter Windows, Linux und Mac OS unterscheiden:• Einzelsignatur: Lizensiert nach Anzahl der Arbeits- plätze• Stapelsignatur: Lizensiert nach Anzahl der Signaturen in einem Stapellauf• Massensignatur: Lizensiert nach Anzahl der Instanzen, Signaturen, Mandanten, Kartenansprachen und zu- greifender Benutzer, für die Bereitstellung von Mail- relay- und API-Schnittstellen sowie für den Betrieb im Rahmen des Application Service Providing (ASP)

DIE SIGNATURKARTEDie Signaturkarte ersetzt mit ihrer Unterschriftfunktion die handschriftliche durch die elektronische Unterschrift. Signaturkarten werden von einem Trustcenter nach Prü-fung der Identität des Antragsstellers auf diesen aus-gestellt. Sie erhalten bei uns Signaturkarten für die Ein-zel-, Stapel- und Massensignatur mit einer Nutzungs-dauer zwischen 1 und 2 Jahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist die Bestellung einer neuen Signaturkarte rechtlich vorgeschrieben.

DER KARTENLESERZur qualifi zierten elektronischen Signatur eines Doku-ments ist die Eingabe des Signatur-PINs über einen Kartenleser mit Tastenblock erforderlich. Bei höherem oder zeitkritischem Signaturaufkommen sollten mehrere Kartenleser und Signaturkarten in Reihe geschaltet wer-den. Wir bieten Ihnen Kartenleser mit seriellen, paralle-len und USB-Anschlüssen.

ASP-DIENST (APPLICATION SERVICE PROVIDER)Wenn Sie nur gelegentlich Dokumente signieren und kei-ne eigene Infrastruktur aus Soft- und Hardware aufbauen möchten, bieten wir in Zusammenarbeit mit Mentana-Claimsoft einen ASP-Dienst an: Dokumente werden im Auftrag für Sie signiert, Sie benötigen lediglich einen E-Mail-Client. Der Zugriff auf den Dienst ist auch über Web- und SOAP-Schnittstellen möglich.

DENN NUR DIE QUALIFIZIERTE ELEKTRONISCHE SIGNATUR ERFÜLLT DIE GESETZLICHEN ANFORDERUNGEN AN:

• Authentizität• Integrität• Verschlüsselung und Entschlüsselung

Basierend auf dem Prinzip der Kryptografi e kann die digi-tale Signatur mit einer eigenhändigen Unterschrift gleich-gesetzt werden und dient der zweifelsfreien Authenti-fi zierung des Absenders. Zudem wird gewährleistet, dass Ihre Rechnungen oder Dateien beim Empfänger auch soankommen, wie sie versandt wurden: unverfälscht undnicht verkürzt; weder mit Zusätzen versehen noch mani-puliert.Kurzum: Mit der digitalen Unterschrift unterliegt Ihr elek-tronischer Versand von Rechnungen oder anderen wich-tigen Dokumenten einem Höchstmaß an Sicherheit und erfüllt zugleich die gesetzlichen Bestimmungen.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN RECHTS-SICHEREN VERSAND MIT DIGITALEN UNTERSCHRIFTEN

Um die gesetzlichen Vorgaben für den rechtssicheren, elektronischen Versand von Dokumenten zu erfüllen, sind drei Komponenten erforderlich, die von der Bundes-netzagentur geprüft und zugelassen sein müssen: