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DIN 18531 Unterschiede zu den Regelungen der neuen Flachdachrichtlinie des ZVDH 12. Leipziger Abdichtungsseminar, 30. Januar 2018 Michael Schäfer

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DIN 18531 – Unterschiede zu den Regelungen der neuen Flachdachrichtlinie des ZVDH

12. Leipziger Abdichtungsseminar, 30. Januar 2018

Michael Schäfer

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Öffentliches und Privates Baurecht

MusterBauOrdnung (MBO)

Bauregelliste BRL

Teil A

Teil B

Teil C

Liste der technischen

Baubestimmungen LTB

Über MBO eingeführte

DIN Normen

Landesbauordnung

Ergänzende Regeltechnik

z.B. Fachregeln, DIN, Richtlinien

Öff

en

tlic

hes

Bau

rech

t

abweichende Vereinbarung zulässig!

abweichende Vereinbarung nicht zulässig!

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

(MVV TB) - Ausgabe 2017/1 vom 31. August 2017 )

Pri

vate

s

Bau

rech

t

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Sachmängel

Der Sachmangelbegriff stellt nicht mehr auf das Vorliegen eines Fehlers

oder auf das Fehlen zugesicherter Eigenschaften ab,

sondern es kommt vorrangig darauf an,

was zwischen den Vertragspartnern

vereinbart wurde.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_(Recht)

Radio Eriwan (Jerewan)...kommt auf den Vertrag an.

Im Regelfall schuldet der AN die

„anerkannte Regel der Technik“ als Mindestanforderung!

Was gilt?

Hinweis:

Mehraufwand

Prüfung der Vertragsgrundlage!

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Begriff der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (aaRdT)

Allgemein anerkannte Regeln der Technik

sind solche bautechnischen Regeln,

die in der Wissenschaft als theoretisch richtig

anerkannt worden sind

und sich in der Praxis bewährt haben,

und zwar dadurch, dass sie von der Gesamtheit der für die

Anwendung der Regeln in Betracht kommenden Techniker, die die

für die Beurteilung der Regeln erforderliche Vorbildung besitzen,

anerkannt und mit Erfolg praktisch angewandt worden sind.

Quelle : Handkommentar zur VOB, Teile A und B, Wolfgang Heiermann, Dr.jur.Richard Riedl, Martin Rusam

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Fachregelkomission im ZVDH Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.

6 -10 Mitarbeiter aus diesem Interessengebiet

Fachliche Eignung:

Sachverständige Dachdecker- oder

Klempnermeister

Handlungsbasis:

Satzung des ZVDH e.V.

Ort: Köln

Wer schreibt die Fachregel für Abdichtungen ?

Quelle: https://www.dachbaumagazin.de/zvdh-neue-geruestplane-fuer-dachdecker/

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Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks

– Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – e.V.

Vorwort

Verbandsseitig stellt das Regelwerk eine Zusammenfassung von

Erkenntnissen ohne zwingende Bindung der Verbandsmitglieder dar.

Die Anwendung des Regelwerkes befreit also nicht von der

Verantwortung für eigenes Handeln, deren Einhaltung sichert jedoch

nach aller bisherigen Erkenntnis eine einwandfreie technische Leistung.

Quelle: „Deutsches Dachdeckerhandwerk – Regelwerk, Vorwort, September 2017

Verbandsregeln

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Arbeitsausschuss im DIN // Deutsches Institut für Normung e. V.

20 Mitarbeiter verschiedener interessierter Kreise

• Planer (Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer )

• Vertreter des Handwerks (zum Beispiel ZVDH)

• Sachverständige

• Hersteller und Industrie

• Vertreter von Bauherrenverbänden

und/oder Immobiliengesellschaften

• Forschung und Wissenschaft

• Prüfinstitute und öffentliche Hand

Fachliche Eignung:

Sachverständige aus den

verschiedenen Interessensgebieten

Ort: Berlin

Handlungsbasis:

DIN 820 Normungsarbeit

Unterschiedliche Interessen werden im Konsensverfahren zusammengeführt

Wer schreibt eine DIN-Norm ?

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DIN 820-1: 2009-05 /

Anwenden von Normen

8.1 Die Normen des Deutschen Normenwerkes stehen jedem zur

Anwendung frei.

Sie sollen sich als „anerkannte Regeln der Technik“ etablieren.

Bei sicherheitstechnischen Festlegungen in DIN-Normen besteht

eine konkrete Vermutung dafür, dass sie fachgerecht, d. h., dass

sie „anerkannte Regeln der Technik“ sind.

…..

Organisation der Normungsarbeit

5.4 Die fachliche Arbeit wird von externen Mitarbeitern geleistet, die

dabei von hauptamtlichen Bearbeitern des DIN und seiner Normenaus-

schüsse unterstützt werden.

Die externen Mitarbeiter sind Fachleute aus den interessierten Kreisen

(z. B. Anwender, Behörden, Berufs-, Fach-, und Hochschulen, Handel, Hand-

werkswirtschaft, gesetzliche Unfallversicherungen, industrielle Hersteller,

Prüfinstitute, Sachversicherer, selbständige Sachverständige, Technische

Überwacher, Umweltschutzverband, Verbraucher, Wissenschaft,

gesellschaftspolitische Interessensverbände).

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„DIN-Normen

... nicht die einzige, sondern eine Erkenntnisquelle

für technisch ordnungsgemäßes Verhalten im Regelfall“ sind.

Und weiter heißt es:

„Durch das Anwenden von Normen entzieht sich

niemand der Verantwortung für eigenes Handeln.

Jeder handelt insofern auf eigene Gefahr.“

DIN-Normen sind nicht a.a.R.d.T., sie sind es aber vermutlich.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind

DIN-Normen private technische Regelungen

mit Empfehlungscharakter

Quelle: „Hinweise für die Anwender von DIN-Normen“

DIN Normen

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DIN 18531 trägt die Rechtsvermutung in sich, allgemein

anerkannte Regel der Technik zu sein!

Planung nach DIN 18531 bietet größtmögliche Rechtssicherheit!

Ausführender muss sorgfältig die Vertragsgrundlage prüfen!

Bei abweichenden Regeln müssen Planer und Ausführende beide

(alle) Regeln – und die Unterschiede – kennen!

Erstes Fazit:

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DIN 18531: 2017-07 Übersicht

Teil 1: Anforderungen, Planungs-

und Ausführungsgrundsätze

Teil 2: Stoffe

Teil 3: Auswahl, Ausführung und

Details

Teil 4: Instandhaltung

Teil 5: Balkone, Loggien und

Laubengänge

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DIN 18531: 2017-07 Geltungsbereich

Quelle: DIN 18195 E:2015-06 // Terminologienorm

verblieben:

Nicht genutzte Dächer (z. B. auch Wartungswege) und

Dachflächen mit extensiver Begrünung

NEU (bislang

nicht geregelt):

Teil 5

geringeres

Schutzniveau:

Balkon, Loggien,

Laubengänge

mit flüssigen

Abdichtungen

bzw. AIV

NEU aufgenommen:

Genutzte Dächer:

— begehbare Dachflächen, z.B. Dachterrassen,

Gehwege in begrünten Dächern und

— Dachflächen mit intensiver Begrünung,

auch mit Anstaubewässerung ≤ 100 mm.

(gestern: DIN 18195-5)

NEU (bislang nicht geregelt):

— Dächer mit am Tragwerk befestigten

oder ballastierten Solaranlagen

und/oder haustechnische Anlagen.

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Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-12 Geltungsbereich

Quelle: DIN 18195 E:2015-06 // Terminologienorm

gilt nicht für Abdichtungen

- bei Unterdächern,

- erdberührter Wände und Bodenplatten nach

DIN 18533

- in und unter Wänden nach DIN 18533

- von Innenräumen nach DIN 18534

- von Behältern und Becken nach DIN 18535

- von befahrenen Flächen, die nicht Bestandteil

eines Gebäudes sind, z.B. Brücken

(siehe DIN 18532)

- von Deponien, Erdbauwerken und bergmännisch

erstellten Tunneln,

- mit mineralischen und flexiblen

Dichtungsschlämmen

- im Verbund mit Fliesenbelägen,

- mit kunststoffmodifizierter

Bitumendickbeschichtung (KMB).

gilt für die Planung und Ausführung

- nicht genutzter Dachflächen, einschließlich extensiv begrünter Dachflächen,

- genutzter Dach- und Deckenflächen, z.B. intensiv begrünte Flächen,

Terrassen, Dächer mit Solaranlagen,

Balkonen, Loggien und Laubengänge,

- erdüberschütteter Deckenflächen,

- befahrener Dach- und Deckenflächen

aus Stahlbeton

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DIN 18531: 2017-07 und Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09

Entwurf: 06-2016

Norm: 07-2017

Gelbdruck: 07-2015

Weißdruck: 09-2016

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Regelungsqualitäten

DIN 820-Anhang H: 2009-12

Tabelle H1 Anforderungen

Verbform Gleichbedeutende Ausdrücke für die

Anwendung in Ausnahmefällen

(siehe 6.6.1.3 )

muss ist zu

ist erforderlich

es ist erforderlich, dass

hat zu

lediglich … zulässig

es ist notwendig

darf nicht es ist nicht zulässig [erlaubt] [gestattet]

es ist unzulässig

es ist nicht zu

es hat nicht zu

Tabelle H2 Empfehlungen

Verbform Gleichbedeutende Ausdrücke

für die Anwendung in

Ausnahmefällen

(siehe 6.6.1.3)

sollte es wird empfohlen, dass …

ist in der Regel ...

sollte nicht wird nicht empfohlen

sollte vermieden werden

Grundregel des ZVDH: 1997-09

Zusätzliche Regelungsqualität:

„bedingte Forderung“

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Wahl der Abdichtung

4 Wahl der Abdichtung

4.1 Allgemeines

Die Wahl der Abdichtung ist die Festlegung des Aufbaus der Abdichtung und der

Lagesicherung. Sie ist unter Berücksichtigung der in DIN 18531-1 definierten

Anwendungsklassen K1 und K2 und der Einwirkungs­klassen IA, IB, IIA und IIB und des

vorgesehenen Gefälles vorzunehmen. Die Zuordnung der Abdichtung zu den Klassen hat

unter Berücksichtigung der für den Einzelfall maßgebenden Anwendungsbedingungen zu

erfolgen. Die Abdichtungsschicht ist aus Abdichtungsstoffen nach DIN 18531-2

herzustellen. DIN 18531-3: 2017-07

Anwendungsklasse

Einwirkungsklasse

Gefälle

Anwendungsbereich

Abdichtungsaufbau Abdichtungsstoff

Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09

3.6 Abdichtung

3.6.1 Allgemeines

(1) Für Abdichtungen können Bitumen- und

Polymerbitumenbahnen, Kunststoff- und Elastomerbahnen oder

Flüssigkunststoffe verwendet werden …

Und dann folgen Aufzählungen. Keine Wahlmöglichkeiten bzgl. Einwirkungen und Qualitäten!

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DIN 18531: Wahl der Abdichtung // Anwendungsklassen

6.2 Anwendungsklassen für die Abdichtung von Dächern

6.2.1 Allgemeines

Für die Abdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer werden nach 6.2.2 und 6.2.3

zwei Anwendungs­klassen unterschieden. Neben der Standardausführung Anwendungs-

klasse K1 wird eine höherwertige Ausführung Anwendungs­klasse K2 definiert.

Eine Abdichtung der Anwendungsklasse K2 erfüllt ggf. höhere Anforderungen an die zu

verwendenden Stoffe und die Abdichtungsbauart, sowie erhöhten Anforderungen an die

Planung des Gefälles, an den Unter­grund, z. B. die Tragschale aus Stahltrapezprofilen,

und die Detailgestaltung.

Die Anwendungsklasse ist bei der Planung festzulegen und sollte mit dem Bauherrn

abgestimmt werden …

6.2.2 Anwendungsklasse K1 (Standardausführung)

Die Abdichtung ist mindestens der Anwendungsklasse K1 zuzuordnen.

6.2.3 Anwendungsklasse K2 (höherwertige Ausführung)

Die Abdichtung kann der Anwendungsklasse K2 zugeordnet werden. Bei K2 sind eine

erhöhte Zuverlässig­keit, eine längere Nutzungsdauer und/oder ein geringerer

Instandhaltungsaufwand zu erwarten …

DIN 18531-1: 2017-07

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DIN 18531: Wahl der Abdichtung // Anwendungsklassen

DIN 18531

K1/K2 Anwendungskategorie neu Anwendungsklassen

(alt: Anwendungskategorien)

DIN 18532/18533/18534/18535

Allgemeine Beschreibung Zuverlässigkeitskonzept

Planerische Hilfe im Anhang der Norm

Bildhaftes Beispiel:

Aufgabe: Bonn nach Leipzig

Möglichkeiten:

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Polymerbitumen- und Bitumenbahnen

Quelle: DIN 18531-3

3.6.2 Abdichtung mit Bitumenbahnen

3.6.2.2 Planung und Ausführung

(3) Für mehrlagige Abdichtungen sind, mit Ausnahme von befahrenen Flächen, als untere Lage

(Anwendungstyp DU)

- Bitumen-Dachdichtungsbahnen

- G 200 DD

- PV 200 DD

- Bitumen-Schweißbahnen

- G 200 S4 und G 200 S5

- PV 200

geeignet. Diese Bahnen dürfen nur bei

- Dächern und

- genutzten Deckenflächen (Terrassen, Balkone, Loggien und Laubengängen)

verwendet werden, wenn

- deren Abdichtungsunterlage ein Gefälle von mindestens 2 % aufweist und

- ein schwerer Oberflächenschutz aufgebracht wird.

E2

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Polymerbitumen- und Bitumenbahnen

Quelle: DIN 18531-3

V60 S4 nach Flachdach-

richtlinie des ZVDH nicht zulässig E4

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Polymerbitumen- und Bitumenbahnen

Quelle: DIN 18531-2

Quelle: DIN 18531-3

5.7.2.3 Verlegearten

a) Verklebung

Werden bei Dächern in der oberen Lage kaltselbstklebende Polymerbitumenbahnen

(KSP) verwendet, ist bei der Verlegung eine thermische Aktivierung vorzunehmen.

Selbstklebende Oberlagsbahnen

werden in der Flachdachrichtlinie

des ZVDH nicht aufgeführt!

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Polymerbitumen- und Bitumenbahnen

Quelle: DIN 18531-2

3.6.2 Abdichtung mit Bitumenbahnen

3.6.2.2 Planung und Ausführung

… Kaltselbstklebende Polymerbitumenbahnen sollten eine Dicke von mindestens 3,5 mm

aufweisen, wenn die Fügung der Nähte eine zusätzliche Wärmezugabe, z.B. aufgrund der

Witterung oder der Verwendung als Behelfsabdichtung, erfordert.

Zusätzliche Dicke bei Kaltselbstklebe-

bahnen mit schweißbaren Nähten

(Empfehlung)!

Quelle: Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09

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Polymerbitumen- und Bitumenbahnen

Quelle: DIN 18531-2

Quelle: Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09

3.6.2 Abdichtung mit Bitumenbahnen

3.6.2.2 Planung und Ausführung

(2) Für mehrlagige Abdichtungen, mit

Ausnahme von befahrenen Flächen, sind

- PYE-G 200 DD und PYP-G 200 DD

- PYE-PV 200 DD und PYP-PV 200 DD

geeignet.

Nicht genormte Bahnentypen:

- PYP G 200 DD und PYP PV 200 DD

Achtung:

Verträglichkeit mit Oxidbitumen prüfen!

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Kunststoff- und Elastomerbahnen

Quelle: DIN 18531-3

2,0

Nach Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09

Keine Dicken < 1,5 mm

(außer bei EPDM homogen)

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Flüssigkunststoffe

Quelle: DIN 18531-3

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Flüssigkunststoffe

Quelle: DIN 18531-3

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Flüssigkunststoffe

Quelle: Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09

Nur höchste Leistungsstufen

(wie DIN 18531 K2!

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Flüssigkunststoffe

5.7.4.1.3.2 Auftragsmenge und Nassschicht-

dicke

Die Einhaltung der Schichtdickenanforderungen ist

durch Verbrauchsmengenkontrollen, Nassschicht-

dickenmessungen oder optische Kontrollen z. B. bei

Verstärkungseinlagen, die zugleich eine Schicht-

dickenkontrolle ermöglichen, sicherzustellen.

5.7.4.1.3.3 Bestätigungsprüfung

Die Bestätigungsprüfung ist nur in begründeten

Fällen, z. B. bei fehlender Ausführungsdokumenta-

tion … oder bei begründeten Zweifeln an der vor-

handenen Mindesttrockenschichtdicke

durchzuführen. Quelle: DIN 18531-3

3.6.4 Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen

(14) Es wird empfohlen, über die Untergrund-

vorbereitung, die Art der Flüssigkunststoffe, die

verwendete Einlage und die verarbeiteten

Mengen eine Dokumentation zu erstellen.

Quelle: Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09

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Balkone, Loggien und Laubengänge

Balkon:

Nutzbare Plattform über Geländeniveau,

die über die Fassade eines Gebäudes

hinausragt und nicht über einem genutzten

Raum liegt

Loggia:

Nutzbare Plattform, die teilweise oder ganz

in die Fassade eingezogen ist und nicht

über einem genutzen Raum liegt

Laubengang:

Über dem Geländeniveau, nicht über

genutzten Räumen liegende Plattform an

einem Gebäude zur Erschließung mehrerer

Nutzungseinheiten

Definitionen nach DIN 18195:2017-07

Quelle: Home Design Magazine

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Zusätzlich: nach DIN 18531-5 Anhang A: 2017-07

Beschichtungen mit OS 8, OS 10 und OS11

Balkone, Loggien und Laubengänge

mit Stoffen nach DIN 18531-2

mit KSK-Bahnen

mit FLK (auch ohne Trägereinlage)

mit AIV

mit PMBC

Abdichtungsbauarten nach DIN 18531-5: 2017-07

Abdichtungsbauarten nach Flachdachrichtlinie

des ZVDH: 2017-07

Bitumen- und Polymerbitumenbahnen, Kunststoff-

und Elastomerbahnen, Flüssigkunststoffe Quelle: Home Design Magazine

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Balkone, Loggien und Laubengänge

Balkon:

Nutzbare Plattform über Geländeniveau,

die über die Fassade eines Gebäudes

hinausragt und nicht über einem genutzten

Raum liegt.

Loggia:

Nutzbare Plattform, die teilweise oder ganz

in die Fassade eingezogen ist und nicht

über einem genutzten Raum liegt

Laubengang:

Über dem Geländeniveau, nicht über

genutzten Räumen liegende Plattform an

einem Gebäude zur Erschließung mehrerer

Nutzungseinheiten

Definitionen nach Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09

Quelle: Home Design Magazine

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Flachdächer in Holzbauweise

7.4 Schalung aus Vollholz/Holzwerkstoffen

7.4.1 Allgemeines

Für Dachschalungen aus Vollholz/Holzwerkstoffen in

vollsparrengedämmter, nicht belüfteter Bauweise

sind zur Vermeidung von schweren Holzschäden

gesonderte bauphysikalische Nachweise zur

Trocknungsreserve, verschärfte Anforderungen an

die Trockenheit der verbauten Holzbauteile,

Regenschutzmaßnahmen während des Einbaus

sowie besondere Anforderungen an die

Oberflächenfarbe der Abdichtung und die

Verschattung der Dachfläche zu beachten. DIN

68800-2 und DIN 4108-3 sind zu berücksichtigen.

Quelle: DIN 18531-3

Quelle: Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09

1.4 Gestaltungs- und Planungshinweise

(20) Dächer in Holzbauweise mit Vollsparren-

dämmung ohne Hinterlüftung der Abdichtungs-

unterlage haben sich in der Praxis als sehr

schadensträchtig gezeigt. Solche Bauteile sind

als Sonderkonstruktionen zu betrachten.

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Gefälleregelung nach DIN 18531-1: 2017-07

6.3 Dachneigung/Gefälle

6.3.1 Allgemeines

Die Abdichtung sollte, außer bei intensiv begrünten Dächern mit Anstaubewässerung, so

geplant und ausgeführt werden, dass Niederschlagswasser nicht langanhaltend auf der

Abdichtungsschicht stehen kann. Dazu sollte ein Mindestgefälle von 2 % geplant werden.

Bei Dachflächen mit einer Neigung bis ungefähr 5 % (3°) ist aufgrund zulässiger

Ebenheitstoleranzen, der Durchbiegung des Tragwerks, vorhandenem Gegengefälle und

aufgrund von Unebenheiten an Bahnen­überlappungen und -verstärkungen eine

Pfützenbildung möglich. Soll Pfützenfreiheit erreicht werden, ist eine Neigung von mehr

als 5 % zu planen …

6.3.2 Anforderungen an das Gefälle in Abhängigkeit von der Anwendungsklasse

6.3.2.1 Anwendungsklasse K1

Dächer der Anwendungsklasse K1 können auch ohne Gefälle geplant werden, wenn die

Auswahl der Abdichtung die Anforderungen der Anwendungsklasse K2 erfüllt.

6.3.2.2 Anwendungsklasse K2

Dächer der Anwendungsklasse K2 sind in der Fläche mit einem Gefälle von > 2 % zu

planen. Im Bereich von Kehlen sollte ein Gefälle von 1 % geplant werden.

Regeln für die Planung:

1. Empfehlung: Gefälleplanung > 2%.

Grund: Wasser soll nicht langanhaltend verbleiben.

2. K1 auch gefällelose Planung zulässig.

3. K2 nur mit geplantem Gefälle > 2% zulässig,

Empfehlung für die Kehle 1% .

Regeln für die Ausführung:

1. Das ausgeführte Gefälle darf vom geplanten Gefälle

abweichen.

2. Beim geplanten Gefälle > 2% ist das Kriterium für die

Ausführung, dass Wasser nicht langanhaltend auf der

Abdichtung verbleibt (Grund der Gefälleregelung!)

3. Definition „langanhaltend“ ist nicht geregelt (Gott sei Dank!).

4. Beim geplanten Gefälle > 5 % ist das Kriterium für die

Ausführung Pfützenfreiheit.

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Gefälleregelung nach Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09

2.2 Dachneigung, Gefälle

(1) Die Unterlage der Abdichtung soll für die Ableitung des Niederschlagswassers mit einem Gefälle von

mindestens 2 % in der Fläche geplant werden.

(2) Gefällelose Flächen können in begründeten Fällen geplant und ausgeführt werden. Beispielhaft

gelten als begründete Fälle:

- reduzierte Anschlusshöhen an Türen,

- konstruktiv vorgegebene Lage der Entwässerungseinrichtungen, die eine Gefällegebung nicht

ermöglichen,

- Bestandsgebäude mit vorgegebener Lage der Entwässerungseinrichtungen,

- Intensivbegrünung oder erdüberschüttete Flächen mit Anstaubewässerung,

- baurechtliche Anforderungen, die eine Gefällegebung nicht ermöglichen,

Sowie vergleichbare Fälle.

Die besonderen Anforderungen von Abschnitt 2.3.4 und Abschnitt 3.6 sind zu berücksichtigen.

(3) Das tatsächliche Gefälle kann infolge von vorhandenen Toleranzen/Abweichungen vom

planmäßigen Gefälle abweichen.

(4) Bei der Messung bzw. Ermittlung des Gefälles bleiben Bahnenüberdeckungen unberücksichtigt.

(5) Selbst auf Flächen mit einer Neigung bis zu 5 % (ca. 3°) kann, bedingt durch die Durchbiegung

und! oder zulässige Toleranzen in der Ebenheit der Unterlage, der Dicke der Werkstoffe, durch

Überlappungen und Verstärkungen Pfützenbildung vorkommen.

Regeln für die Planung:

1. Bedingte Forderung: Gefälleplanung > 2%.

2. Planung und Ausführung gefälleloser Dächer (< 2%) in

begründeten Ausnahmefälle immer zulässig.

Regeln für die Ausführung:

1. Die Ausführung kann von der Planung abweichen

2. Ein zulässiges Maß für die Abweichung wird nicht genannt!

3. Bahnenüberdeckungen werden bei der Gefälleermittlung nicht

berücksichtigt.

4. Vollständige Pfützenfreiheit erst bei Gefälle > 5%.

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Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte

6.1 Maßnahmen zur Aufnahme

horizontaler Kräfte

Bei abgedichteten Dächern können Horizontal-

kräfte in der Abdichtungsebene auftreten; diese

sind abhängig von Unterkonstruktion, Wärme-

dämmung, Auflast und Abdichtungsart. Zur

Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf den

Dachaufbau sind Maßnahmen zur Aufnahme

horizontaler Kräfte erforderlich:

bei einer lose verlegten einlagigen Abdichtung,

bei einer Unterkonstruktion aus

Stahltrapezprofilen (außer bei vollflächig

verklebtem Schichtenaufbau mit Schaumglas),

sowie

bei einem Dachaufbau ohne schweren

Oberflächenschutz und mit Wärmedämmstoffen,

die mit Kaltklebstoff mit Nachklebeeffekt verklebt

sind.

Quelle: DIN 18531-3 Quelle: vdd

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Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte

(1) Bei Dächern mit Abdichtungen treten Horizontal-

kräfte in der Abdichtungsebene auf. Diese sind

abhängig von Unterkonstruktion, Wärmedämmung,

Auflast und Abdichtungsart. Die auftretenden

Horizontalkräfte können u.a. zu Spannungen,

Randspaltenbildung bei Wärmedammschichten,

Falten- und Rissbildung in der Abdichtungsebene

führen.

(2) Zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf

den Dachaufbau sind Maßnahmen zur Aufnahme

horizontaler Kräfte erforderlich bei

- Unterkonstruktionen aus Stahltrapezprofilen oder

- nagelbaren Unterlagen (z.B. Dachschalung) oder

- Dachaufbauten mit leichtem Oberflächenschutz

und Hartschaum-Dämmstoffen aus EPS mit einer

Druckbelastbarkeit < 150 kPa (dm)

- einlagigen Abdichtungen

Flachdachrichtline des ZVDH: 2016-09

2.6 Sicherungsmaßnahmen

2.6.1 Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte

auch Kompaktdach!

auch bei nagelbaren Unterlagen!

nur bei EPS < 150 kPa!

auch bei verklebten und mecha-

nisch befestigten Aufbauten

Abweichungen zu DIN 18531:

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Maßnahmen zur Begrenzung der Wasserunterläufigkeit

6 Planungs- und

Ausführungsgrundsätze

6.15 Maßnahmen zur Begrenzung der

Wasserunterläufigkeit

Maßnahmen, die die Unterläufigkeit der

Abdichtung begrenzen, können z. B. in

folgender Weise ausgeführt werden:

vollflächige Verklebung aller Schichten im

Verbund mit einem massiven Untergrund;

Aufteilung der Dachfläche in einzelne

Felder mit regelmäßigen Abschottungen

des Dämmstoffquerschnitts, wobei die

Aufteilung unter Berücksichtigung der

örtlichen Gegebenheiten zu erfolgen hat;

die Lage der Abschottung ist zu planen

und zu dokumentieren. Quelle: DIN 18531-1 Quelle: vdd

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Maßnahmen zur Sicherung der Wasserunterläufigkeit

1 Allgemeine Regeln

1.4 Gestaltungs- und Planungshinweise

(28) Maßnahmen zur Sicherung gegen

Wasserunterläufigkeit können schädliche

Auswirkungen bei Beschädigungen der

Abdichtung auf darunterliegende

Gebäudeteile reduzieren. Maßnahmen zur

Sicherung der Wasserunterläufigkeit sind

i.d.R. nur bei befahrenen Flächen

erforderlich und planerisch vorzugeben.

Flachdachrichtline des ZVDH: 2016-09

Quelle: vdd

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Maßnahmen zur Sicherung der Wasserunterläufigkeit

Erforderliche Maßnahmen nach Flachdachrichtlinie des ZVDH 2016-09:

1. Beton abtragend vorbereiten (z.B. durch Kugelstrahlen,Feinfräsen)

2. Haftfestigkeit des Beton mit je 500m² mind. 3 Einzelmessungen ermitteln

3. Prüfung der Ebenheitsabweichung der Betonoberfläche

4. Bei Bedarf: Flächenausgleich mit zugelassenen Instandsetzungsmörtel

5. Prüfung der Rauhigkeit des vorbereiteten Betons mit dem Sandflächenverfahren mit je

500m² mind. 3 Einzelmessungen

6. Rauhigkeit 1,5 mm:

Reaktionsharz nach ZTV-ING auftragen (Grundierung/Versiegelung)

7. Bei Bedarf: Rauhigkeit > 1,5 mm:

- Kratzspachtelung auftragen

(Grundierung/Reaktionsharzmörtel oder Reaktionsharz/Versiegelung)

- alternativ: Polymerbitumenbahnen im Gießverfahren

8. Abreißfestigkeit nach DIN EN 1542 ermitteln

Flachdachrichtline des ZVDH: 2016-09

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Wärmedämmung aus Mineralwolle

Quelle: Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09

5.4 Wärmedämmschicht

Für die Auswahl der Dämmstoffe hinsichtlich

der Druckbelastungsklassen ist DIN 4108-10

maßgebend. Wärmedämmstoffe mit höheren

Druckbelastungsklassen können auch für

Anwendungsbereiche genutzt werden, für die

eine geringere Druckbelastbarkeit ausreichend

ist.

Quelle: DIN 18531-3

Quelle: DIN 4108-10

3.4 Wärmedämmung

(6) Wärmedämmstoffe aus Mineralwolle nach DIN

EN 13162) mit einer Druckfestigkeit/-spannung von

mindestens 70 kPa bei 10 % Stauchung sind bei

genutzten Dachflächen geeignet, bei denen die

Nutzung ausschließlich aus Solaranlagen oder

anderweitigen technischen Anlagen besteht.

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Die Unterschiede zwischen DIN 18531 und der Flachdachrichtlinie

des ZVDH sind – sowohl konzeptionell als auch im Detail –

vielfältig.

DIN 18531 unterscheidet unterschiedliche Qualitäten und

Einwirkungen; daraus werden die zulässigen

Abdichtungsbauweisen abgeleitet.

Die Flachdachrichtlinie des ZVDH kennt nur eine Qualität; sie ist

nicht identisch mit der Anwendungsklasse K2 von DIN 18531.

Der Planung ist die Orientierung an DIN 18531 zu empfehlen, weil

sie größtmögliche Rechtssicherheit bietet.

DIN 18531 und die Flachdachrichtlinie des ZVDH sollten nicht

gleichzeitig (nebeneinander) als Vertragsgrundlage

ausgeschrieben werden, weil die Regelungen einander

widersprechen.

Vor Ausführung ist die Vertragsgrundlage sorgfältig zu prüfen!

Planer und Ausführende müssen beide Regeln – und die

Unterschiede – kennen!

Schlussfolgerung

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Elbphilharmonie: 10 Jahre

Abdichtungsnormen: 6 Jahre

Technische Regeln: 3 Jahre

Kölner Dom: 632 Jahre

Flughafen BER offen

ich : JETZT

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!