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1 KOMMENTAR Wir gratulieren den neu oder wieder gewählten Exekutivmitgliedern im Kanton Thurgau herzlich und wünschen ihnen für die neue Legislatur viel Erfolg. Es ist längst keine Selbstverständlichkeit mehr in unserem Land, genügend Bürgerinnen und Bürger zu finden, die bereit sind, die Herausforderung «Gemeindepolitik» anzunehmen. In vielen Gemeinden der Schweiz arbeitet die Exekutive im Miliz- system. Das ist eine Stärke, aber das Milizsystem muss so ausgestaltet sein, dass es die Gemeinderäte nicht überbelastet. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) setzt sich neben seiner Lobbyarbeit für alle Gemeinden auf Bundesebene auch dafür ein, dass die Unterstützung der Milizgremien durch die Verwaltung noch professioneller wird. Dies ist auch dank der Thurgauer Gemeinden möglich: 100 Prozent sind Mitglied beim SGV. Herzlichen Dank! Reto Lindegger, Direktor SGV [email protected] 84 Mai 2015 Politik ...weiter auf Seite 2 Politik Start zur neuen Legislatur 1 Sicherheit Grenzüberschreitende Zusammenarbeit 4 Weiterbildung Abschluss Verwaltungsökonom/in TG 6 Umwelt Wasser – Verantwortung und Aufgaben 7 Sport und Natur Bike-Trail in der Region 8 VTG-intern Neue Homepage www.vtg.ch 9 Geodaten Sammelstellen für Siedlungsabfälle 11 Politik «easyvote» wird unterstützt 12 Sicherheit Sichere Kinderspielplätze 13 Personelles Anstellungsregelungen 15 Im Übrigen Weiterbildung/Tagungsagenda Das gibt‘s nur bei uns! 16 Legislaturwechsel in den Thurgauer Gemeinden Wir stehen vor dem Start in die neue Legislatur 2015 bis 2019. Trotz zahlreicher Mutationen zeichnen sich die Thurgauer Gemeindebehörden durch eine grosse Stabilität, effiziente Arbeit und breite Abstützug bei ihren Einwohnerinnen und Einwohnern aus. Wir freuen uns, dass das so ist. Der VTG wünscht allen viel Freude und Erfolg bei der Erfüllung der anspruchsvollen Aufgaben. Unser Verband steht den Gemeinden, ihren Exekutiven sowie allen Amtsstellen auch weiterhin mit Rat und Tat partnerschaftlich zur Seite. Die neue Legislatur beginnt: Freischwimmen ist angesagt!

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KOMMENTARWir gratulieren den neu oder wieder gewählten Exekutivmitgliedern im Kanton Thurgau herzlich und wünschen ihnen für die neue Legislatur viel Erfolg. Es ist längst keine Selbstverständlichkeit mehr in unserem Land, genügend Bürgerinnen und Bürger zu fi nden, die bereit sind, die Herausforderung «Gemeindepolitik» anzunehmen. In vielen Gemeinden der Schweiz arbeitet die Exekutive im Miliz-system. Das ist eine Stärke, aber das Milizsystem muss so ausgestaltet sein, dass es die Gemeinderäte nicht überbelastet. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) setzt sich neben seiner Lobbyarbeit für alle Gemeinden auf Bundesebene auch dafür ein, dass die Unterstützung der Milizgremien durch die Verwaltung noch professioneller wird. Dies ist auch dank der Thurgauer Gemeinden möglich: 100 Prozent sind Mitglied beim SGV. Herzlichen Dank!

Reto Lindegger, Direktor [email protected]

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Politik ...weiter auf Seite 2

Politik Start zur neuen Legislatur 1

Sicherheit Grenzüberschreitende Zusammenarbeit 4

WeiterbildungAbschluss Verwaltungsökonom/in TG 6

UmweltWasser – Verantwortung und Aufgaben 7

Sport und NaturBike-Trail in der Region 8

VTG-internNeue Homepage www.vtg.ch 9

GeodatenSammelstellen für Siedlungsabfälle 11

Politik«easyvote» wird unterstützt 12

SicherheitSichere Kinderspielplätze 13

PersonellesAnstellungsregelungen 15

Im ÜbrigenWeiterbildung/TagungsagendaDas gibt‘s nur bei uns! 16

Legislaturwechsel in den Thurgauer Gemeinden

Wir stehen vor dem Start in die neue Legislatur 2015 bis 2019. Trotz zahlreicher Mutationen zeichnen sich die Thurgauer Gemeindebehörden durch eine grosse Stabilität, effi ziente Arbeit und breite Abstützug bei ihren Einwohnerinnen und Einwohnern aus. Wir freuen uns, dass das so ist. Der VTG wünscht allen viel Freude und Erfolg bei der Erfüllung der anspruchsvollen Aufgaben. Unser Verband steht den Gemeinden, ihren Exekutiven sowie allen Amtsstellen auch weiterhin mit Rat und Tat partnerschaftlich zur Seite.

Die neue Legislatur beginnt: Freischwimmen ist angesagt!

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Politik Die neue Legislatur beginnt

Am 1. Juni dieses Jahres beginnt in allen 80 Politischen Gemeinden unseres Kantons die neue vierjährige Legislatur für ihre Behörden. Die letzten Wahlen oder wenige zweite Wahl-gänge fanden noch im Laufe des Aprils oder in der ersten Hälfte des Monats Mai statt. Doch bevor die neuen Behörden ihre Arbeit aufnehmen können, endet für viele Mitglie-der von Gemeindebehörden ihre Amtszeit am 31. Mai 2015. Ich schätze, dass zwischen einem Viertel und einem Drittel aller Behör-denmitglieder zurückgetreten sind. Diese Er-neuerungsrate ergibt, dass ein Ratsmitglied durchschnittlich zwischen 8 bis 12 Jahren im Amt ist. Bei den Ammännern fi ndet pro Le-gislatur in rund einem Viertel der Gemeinden ein Wechsel statt, was eine durchschnittliche Amtsdauer von etwa 16 Jahren ergibt. Diese groben Schätzungen zeigen, dass die Thurgau-er Gemeindebehörden über eine angemessene Kontinuität verfügen. Auch wenn es da und dort Ausnahmen gibt, weisen die Gemeinde-exekutiven einen guten Mix aus erfahrenen, langjährig aktiven und neuen Mitgliedern auf. Das ist gut so, denn für die strategische Führung einer Gemeinde ist eine auf Langfris-tigkeit angelegt Optik wichtig. Ein Mix von erfahrenen und neuen Mitgliedern macht es möglich, dass das umfassende Wissen in einer Gemeinde weitgehend erhalten bleibt.

Danke für Ihre Arbeit!Allen abtretenden Behördenmitgliedern

gebührt ein grosser Dank für ihren Einsatz zu Gunsten unserer Thurgauer Gemeinden. Für sie endet eine zum Teil langjährige engagierte Tätigkeit an der Schlagader unserer Demokra-tie. Ich sage dies bewusst so, denn das Fun-dament unseres Staates sind die Gemeinden mit ihren aktiven Bürgerinnen und Bürger. So manche politische Karriere begann in einer Gemeindebehörde und führte über kantonale Instanzen bis zum eidgenössischen Parlament. Denn nirgends kann das politische Handwerk so gut erlernt werden wie in einer Gemeinde-behörde. Hier sind die Bürger ganz nah und ihr Feedback erfolgt direkt und meistens «unge-schminkt». Das Mitwirken in einer kommuna-len Behörde lohnt sich in mehrfacher Hinsicht. Viele Behördenmitglieder bestätigen die inte-ressante und vielseitige Arbeit. Ein Behörden-

mandat bietet auch eine gute Möglichkeit, die eigene Allgemeinbildung zu vertiefen.

Solide VerhältnisseAuch wenn sich da und dort in einer

Ostschweizer Gemeinde beim Besetzen von Behörden Schwierigkeiten ergeben, so stelle ich erfreut fest, dass im Kanton Thurgau alle Gemeinden Ihre Behörden komplettieren konn-ten. Das ist zunehmend nicht selbstverständ-lich. Das Kompetenzzentrum für Public Ma-nagement der Universität Bern hat im Jahre 2013 ein Gemeindemonitoring 2009/2010 über alle Schweizer Gemeinden veröffentlicht. Die Studie kam zum Schluss, dass es den Schwei-zer Gemeinden im internationalen Vergleich insgesamt sehr gut geht, vor allen auch in fi nanzieller Hinsicht. Weiter stellt die Studie aber auch fest, dass sich das gesellschaftliche und politische Umfeld während den letzten zwanzig Jahren in der Schweiz beträchtlich gewandelt hat. Politische Entscheidungen seien komplexer geworden, und es gelte bei der Leistungserbringung vermehrt auf neue Aspekte Rücksicht zu nehmen. Das betreffe beispielsweise ökologische und soziale Nach-haltigkeit und stelle höhere Anforderungen an die Sachkompetenz der Entscheidungsgre-mien. Gleichzeitig kann festgestellt werden, dass das Anspruchsniveau der Bürgerschaft gestiegen ist. Erwartet wird, dass kommu-nale Leistungen professionell und effektiv erbracht werden, verbunden mit einer hohen Kundenorientierung. Die Studie kommt auch zum Schluss, dass sich nur noch die wenigs-ten Entscheidungen auf einzelne Gemeinden beschränken lassen. Die grossen Herausfor-derungen kennen keine Gemeindegrenzen, sie betreffen mehrere Gemeinden zusammen und lassen sich nur bewältigen, wenn die übergeordneten Ebenen (Bund, Kantone) und teilweise auch private Akteure miteinbezo-gen werden. Diese Konklusion der erwähnten Studie ist durchaus auch im Kanton Thurgau feststellbar. In verschiedenen Bereichen arbei-ten unsere 80 Gemeinden erfolgreich zusam-men. Dies beschränkt sich schon lange nicht mehr nur auf die klassischen Bereiche wie Abwasserentsorgung und Abfallbewirtschaf-tung. Als jüngste Beispiele kann der Bereich des Vormundschaftswesens oder ganz aktuell

des Zivilschutzes erwähnt werden. Nicht im-mer geschieht eine solche Zusammenarbeit ganz freiwillig. Wie am Beispiel des Vormund-schaftswesens haben solche Kooperationen oft den Ursprung einer gesetzlichen Anpas-sung auf eidgenössischer oder kantonaler Ebene. Interkommunale Zusammenarbeit er-möglicht es, komplexe Aufgaben auf Stufe Ge-meinde zu behalten und kompetent zu erbrin-gen. Damit sichern wir auch unsere geschätzte Gemeindeautonomie.

Den Start gut anpackenNach dem Start in eine neue Legislatur

begeben sich viele Gemeindeexekutiven in eine Klausur oder einen moderierten Work-shop. Diese Klausuren bieten die Möglichkeit, sich nebst den politischen und sachlichen Themen auch der eigenen Arbeitsweise in der Behörde zu widmen. Nach wie vor liegt die kommunale Politik fest in den Händen von Milizpolitikern. Das ist grundsätzlich positiv, denn damit ist die kommunale Politik besser in der Bevölkerung verankert. Um den gestei-gerten Anforderungen an eine Behörde unter Wahrung des Milizsystems gerecht zu werden, suchen viele nach neuen Lösungen in der Zu-sammenarbeit zwischen Behörde, Kommissi-onen und Verwaltung. Das ist oft notwendig, weil ein Behördenmitglied im Milizsystem über begrenzte zeitliche Ressourcen verfügt. Personen, welche selbstständige Unternehmer oder als Angestellte in einer verantwortungs-vollen Stelle tätig sind, spüren dies besonders. Arbeitgeber sind ausserberufl ichen Tätigkei-ten ihrer Angestellten immer seltener positiv eingestellt. Politische Engagements verlagern sich als Folge davon vor allem in die Freizeit. Das kann dann dazu führen, dass die Interes-sen des Familienlebens tangiert sind.

Erfolgreiches OrganisationsmodellEffi zienz und Effektivität in der Behör-

denarbeit sind deshalb oft Themen in den erwähnten Klausuren. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten und Modelle um dies zu errei-chen. Eine mögliche Lösung ist beispielsweise die Einführung eines Geschäftsleitungsmo-dells. In unserer Gemeinde Sirnach hat sich der Gemeinderat vor einigen Jahren in einem Organisationsentwicklungsprozess dazu ent-

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3schieden, ein solches Modell einzuführen. Der Kern des Modells ist die konsequente Trennung von strategischen und operativen Aufgaben. Der Gemeinderat als Exekutivorgan befasst sich in diesem Modell ausschliesslich mit strategischen Fragen, also mit dem «Was». Er überlässt dabei das «Wie» grundsätzlich der Gemeindeverwaltung, welche über die dazu notwendigen Kompetenzen und fachlichen Qualifi kationen verfügen muss. Eine klare Festlegung der Zuständigkeiten zwischen al-len Akteuren in einer Kompetenzordnung ist dabei von zentraler Bedeutung für den Erfolg dieses Modells. Es setzt voraus, dass die Ver-waltung über die notwenigen Ressourcen und eine zweckmässige Organisation verfügt. Am Beispiel der Gemeinde Sirnach wurde dazu eine Geschäftsleitung unter dem Vorsitz des Gemeindeschreibers/Verwaltungsleiters ge-bildet. Er führt zusammen mit den Abteilungs-leitern die gesamte Verwaltung. Nach über drei Jahren Praxis mit dem Modell stelle ich fest, dass das früher noch feststellbare «Gar-tenhagdenken» in der Verwaltung weitgehend verschwunden ist. Das Verständnis für das Ge-samtinteresse der Gemeindeverwaltung un-ter den Mitarbeitenden und die gemeinsame Verantwortung über Verbundaufgaben haben

spürbar zugenommen. Mit der Einführung des Modells hat der Gemeinderat seinen Sitzungs-rhythmus reduzieren können. Die Zahl der zu behandelnden Geschäfte hat tendenziell abge-nommen. Gleichzeitig ist auch die Anzahl der Kommissionen reduziert worden. Anstelle von Kommissionen setzt der Gemeinderat dafür vermehrt projektbezogene Arbeitsgruppen ein. Der Vorteil dabei liegt darin, dass Arbeitsgrup-pen bezüglich Grösse und Zusammensetzung fl exibler sind als fi xe Kommissionen. Tenden-ziell resultieren für die Ratsmitglieder weniger Sitzungen und für die Verwaltung ein kleinerer Aufwand für deren Organisation. Die Einfüh-rung des Modells braucht auf allen Stufen den festen Willen, diesen Weg zu gehen. Die Um-setzung setzt auch die Fähigkeit voraus, los-lassen zu können und Vertrauen zu schenken. Anpassungen und Feinjustierungen sind auch nach mehreren Jahren Erfahrung nötig, was im Übrigen bei jeder Zusammenarbeitsform geboten ist.

Den eigenen Weg � ndenJede Gemeinde verfügt über eine eigene

Ausgangslage und Konstellation. Ein Patentre-zept für eine einheitliche Organisationsform zu entwickeln ist deshalb zwecklos und untaug-

lich. Es gehört auch hier zur Gemeindeauto-nomie, den eigenen Weg zu fi nden. In diesem Sinne wünsche ich allen Gemeindebehörden einen guten Start in die neue Legislatur. Ins-besondere den neu gewählten Amtsträgern wünsche ich viel Freude und Befriedigung bei der neuen Aufgabe.

Der Verband Thurgauer Gemeinden, unser VTG, steht unseren Mitgliedern auch in der neuen Legislatur sehr gerne unterstützend zur Verfügung. Vorstand, Ressorts und die Mitar-beitenden auf der Geschäftsstelle verstehen sich als Dienstleister und als verbindendes Element unter den Thurgauer Gemeinden. Zum Beginn der Legislatur werden speziell diverse Weiterbildungen für neue Behörden-mitglieder angeboten. Am 29. Mai 2015 zum Beispiel für neue (und auch bisherige) Gemein-depräsident/innen. Bitte beachten sie dazu die Kursausschreibungen auf der VTG-Homepage.

Ich wünsche allen Gemeindebehörden am 1. Juni einen guten Start in die neue Legislatur und freue mich auf zahlreiche Begegnungen an Veranstaltungen unseres Verbandes.

Kurt Baumann, Präsident [email protected]

Neue Besen wischen gut, aber die alten kennen alle Ecken!

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Sicherheit Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Sicherheit kennt keine Grenzen

Gemeinden sind auf ihrem Gebiet zuständig für die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen. Das machen sie allein oder im Verbund mit gemeinsamem, regionalem Führungsstab.Der Regionale Führungsstab Kreuzlingen hat sich im Rahmen der Sicherheitsverbundsübung unter Leitung des Amtes für Bevölke-rungsschutz und Armee des Kantons Thurgau und des Landratsam-tes Konstanz mit dem Thema Stromausfall beschäftigt.

Gesetzliche GrundlagenDas Gesetz über die Bewältigung von

aus ser ordentlichen Lagen vom 27. Septem-ber 2004 (Paragraf 4) und die Verordnung des Regierungs rates vom 8. August 2005 (Paragraf 7) schreiben den Gemeinden die Bildung eines Gemeinde- oder Regionalen Führungsstabs vor und führen die Aufgaben der Gemeinden auf:1. Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu planen, wobei die Planungen des Kantons zu berücksichtigen sind;2. Massnahmen zur Bewältigung und Begrenzung von Schadenereignissen zu treffen;3. ihre Mittel für überörtliche Hilfe zur Verfügung zu stellen;4. die Instandstellung und die Schaden- regulierung vorzunehmen.

Der Regionale Führungsstab kommt in der Regel zum Einsatz, wenn eine oder mehrere Gemeinden der Region betroffen sind. Er ko-ordiniert mit der Einsatzleitung den Einsatz der Partnerorganisationen und setzt die Führungs-unterstützung ein. Er stellt die Verbindung für und zu den betroffenen Behörden sicher und bereitet deren Entscheide vor.

Gemeindeexekutive und Führungs-stab trainieren gemeinsam

Der Stabschef des Regionalen Führungs-stabes Kreuzlingen, Markus Meile, hat bei sei-ner Funktionsübernahme per 1. Januar 2014 seine Absicht klar formuliert. Mit mindestens einer Stabsübung pro Jahr soll folgendes er-reicht werden: Bewältigung einer ausseror-dentlichen Lage gemäss «Risiken Thurgau»,

minimal zusammen mit der Führungsunterstüt-zung des Zivilschutzes, maximal zusammen auch mit operativen Blaulichtorganisationen (FW, Pol, San) und den technischen Diensten. Die Leitung rotiert in einer der Führungsein-richtungen der acht Vertragsgemeinden unter Einbezug der jeweiligen Gemeindeexekutiven.

Um die Masslatte von Beginn weg hoch anzusetzen, sollte im Rahmen der nationalen Sicherheitsverbundsübung, im Modul Boden-see, die grenzüberschreitende Zusammenar-beit zwischen der Region Kreuzlingen, dem Landkreis Konstanz und dem Kanton Thurgau trainiert werden.

Sicherheitsverbundsübung – ein realistisches Szenario

Als Szenario wurde der Übung ein lang anhaltender, fl ächendeckender Stromausfall zugrunde gelegt: «Durch gezielte und hoch-entwickelte Cyber-Attacken wurden die Über-wachungs- und Kontrollsysteme der Strom-überwachungsnetze massiv gestört, was in Europa – inklusive der Schweiz – zu einer stark reduzierten Verfügbarkeit von Strom und schlussendlich zu einem grossfl ächigen Strom-ausfall in der Schweiz und dem benachbarten Ausland führte».

Zweck der ÜbungDie für die Schadenabwehr koordinie-

ren den Stäbe in Kreuzlingen (Regionaler Führungsstab Kreuzlingen) und Konstanz (Ver-waltungsstab) sollten die Gelegenheit erhal-ten, die Ereignisbewältigung im Fokus der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu trainieren.

Durch das Erkennen von Problemen und dem Erarbeiten von gemeinsamen Lösungen sollte das Kennenlernen der Partner, deren Kompetenzen, Möglichkeiten und Ressourcen ermöglicht und gefördert werden – ganz nach dem Motto der «4 K»: In Krisen Köpfe und Kompetenzen kennen.

Landrat Frank Hämmerle umschrieb sei-ne Erwartungen anlässlich des gemeinsamen Medienkonferenz mit Regierungsrat Dr. Clau-dius Graf-Schelling auf der Gemeinschaftszoll-anlage Kreuzlingen-Konstanz so: «Wir leben in einem eng verfl ochtenen Wirtschaftsraum und sind auch bei Grossschadenslagen eine Schicksalsgemeinschaft. Eine Katastrophe macht vor der Grenze nicht halt! Wir müssen uns beidseits der Grenze auf die gleichen Sze-narien vorbereiten. Unsere grenzüberschrei-tende Zusammenarbeit ist im Ernstfall von ent-scheidender Bedeutung für den Schutz unserer Bevölkerung!»

Viele Partner hüben und drübenIm Kernstab des Regionalen Führungs-

stabes Kreuzlingen sind die fünf Säulen des Bevölkerungsschutzes (Feuerwehr, Polizei, Gesundheitswesen, Zivilschutz, Technische Dienste) personell abgebildet und durch den Bereich Kommunikation verstärkt.

Im Ereignisfall wird der Kernstab durch die ortskompetenten Spezialisten der Schadens-gemeinde(n) verstärkt.

Diese Organisationsform bewährte sich analog für die Sicherheitsverbundsübung. So haben auf Schweizer Seite nebst dem Kern-stab des Regionalen Führungsstabes Kreuz-lingen, die ARA Münsterlingen, der Spital

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Grenzüberschreitende Verbundübung

Münsterlingen, der Rettungsdienst Münster-lingen, der Kantonsärztliche Dienst Thurgau, die Feuerwehr Kreuzlingen, die Kantonspolizei Thurgau, das Grenzwachkorps Region II und die Zollverwaltung mitgearbeitet.

Aus Deutschland waren an der Übung der Verwaltungsstab des Landratsamts Konstanz, die Netze Baden-Württemberg GmbH, die Stadtwerke Konstanz, die Entsorgungsbetrie-be Konstanz, das Wasserwerk der Stadtwerke Konstanz, der Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz, die DRK Rettungsdienst GmbH Landkreis Konstanz, die stellvertretenden Kreis brandmeister des Landkreis Konstanz, die THW Geschäftsstelle Villingen-Schwen-ningen, das Polizeipräsidium Konstanz, die Bundespolizeiinspektion Konstanz, das Kreis-verbindungskommando der Bundeswehr im Landkreis Konstanz, das Hauptzollamt Singen und die Industrie- und Handelskammer Hoch-rhein-Bodensee beteiligt.

Sicherheitsverbundsübung – Erkenntnisse und Massnahmen

In grenzüberschreitend-gemischten Stabs-arbeits gruppen wurden zu den Themen «Ver-sorgung/Entsorgung/Trinkwasser», «Gesund-heits wesen», «öffentliche Sicherheit», «Waren- und Personenverkehr», sowie «Lagedarstel-lung/Kommunikation» rund zwei Dutzend kon krete Massnahmenvorschläge erarbei-tet. Fünf davon werden bis Ende 2016 an die Hand genommen und umgesetzt. So sollen zum Beispiel auf operativer Stufe (Kanton) die verfügbaren Ressourcen (z.B. Notstromaggre-gate) erfasst und vorbehaltene Entschlüsse für deren Verteilung erarbeitet werden. Auf taktischer Stufe (Gemeinde) soll unter ande-rem eine einheitliche Handhabung der grenz-überschreitend, einheitlichen Kommunikation defi niert und implementiert werden.

Markus [email protected]

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KOMMENTARDie Schweiz und auch der Kanton Thurgau sind immer wieder von Ereignissen und Ent-wicklungen betroffen, die die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen gefährden oder zumindest das Fortführen des Lebens in der gewohnten Weise erheblich einschränken. Die steigende Abhängigkeit der heutigen Gesellschaft von kritischen Infrastrukturen, zunehmende Wertedichte und die stetig wachsende Bevölkerung führen zu immer grösseren Schäden – sei es durch Naturge-fahren, technische oder gesellschaftliche Gefahren.Die «Gefährdungs- und Risikoanalyse von ausserordentlichen Lagen des Kantons Thurgau» dient dazu, den Bevölkerungs-schutz am aktuellen Gefährdungsspektrum auszurichten. Ein grosser Stromausfall stellt in Bezug auf die Häufi gkeit und das Schadensmass ein grosses bis sehr grosses Risiko für den Kanton dar.Die grenzüberschreitende Übung am Bodensee ist ein wertvoller Beitrag zur Risikominimierung.

Urs Alig, Chef Amt für Bevölkerungs-schutz und Armee, Stabschef Kantonaler Führungsstab

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Weiterbildung Verwaltungsökonom/innen diplomiert

Abschluss Verwaltungsökonom/in Thurgau

Zu den «Verwaltungsprofi s mit Meisterprü-fung» sprach Regierungsrat Dr. Jakob Stark im «Gasthaus zum Trauben». Die Diplomanden werden sich mit dem neu erworbenen Wissen noch besser und vielfältiger auf die Arbeit vorbereiten müssen, spielte der Regierungsrat auf anspruchsvolle Tätigkeiten – besonders in Führungsfunktionen – an. Nun gelte es, das richtige Mass an korrektem Vollzug und kun-denorientiertem Denken zu fi nden. Dabei dürfe die massgeschneiderte Lösung nie willkürlich sein. Eine intakte Wirtschaft funktioniere nur, wenn es auf der Ebene Staat stimme, erklärte Regierungsrat Dr. Jakob Stark den Diplomand/innen weiter.

Vorbereitung auf FührungsfunktionMit dem Sprichwort: «Bildung heute erfor-

dert vor allem die zielsichere Abwehr überfl üs-siger Informationen», begrüsste Roger Peter, Prorektor BZWW und Leiter Weiterbildung, die Anwesenden zum Schlussapéro. Das Lernen in der heutigen Zeit sei wesentlich anspruchs-voller als vor 30 Jahren, anerkannte der Lei-ter Weiterbildung die Leistungen der Absol-ventinnen und Absolventen. Die Ausbildung richtet sich an Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung des Kantons und der Gemeinden, Behördenmitglieder und Leitungspersonen von Non-Profi t-Organisationen, die anspruchsvolle Sach- und Führungsaufgaben ausüben oder übernehmen wollen.

GeneralistenwissenLehrgangsleiter Reto Marty zeigte sich

überzeugt, dass Verwaltungsökonominnen re-spek tive Verwaltungsökonomen vom gegen-

seitig aufgebauten Verständnis profi tieren. Mit dem gewonnenen generalistischen Wissen in Verwaltungsführung und Recht, ökonomischen Grundlagen, Kommunikation, Personalmana-ge ment und Teamführung, Organisation und Entwicklung seien die Diplomierten in der Lage, öffentlich-rechtliche Problemstellungen zu erkennen und entsprechend zu handeln.

Überzeugende LeistungenRegula Fischer erreichte die Bestnote von

5,5. Jacqueline Müller erzielte mit der Note 5,2 den zweiten Rang, gefolgt von Karin Gust-Bosshard mit der Note 5,1 auf dem dritten Rang.

Weitere Absolventinnen und Absolventen in alphabetischer Reihenfolge:

Reto Bischof, Daniela Forster, Mathias Goldinger, Katharina Grünig, Lukas Horber, Da-vid Huber, Peter Mettier, Daniel Peluso, Fabio Ramada Luis, Jasmin Raubart.

AusblickDer nächste Lehrgang (1810E) startet

vor aussichtlich im Frühjahr 2016. Detaillierte Informationen: wbbzww.ch (Angebot/Wirt-schaftsschule/1810).

Auskunft und Beratung: Tel. 058 345 75 75 oder [email protected].

Manuela [email protected]

Nach Abschluss ihrer dreisemestrigen Ausbildung zur Verwaltungs-ökonomin oder zum Verwaltungsökonomen Thurgau am BZWW durften die Absolventinnen und Absolventen in feierlichem Rahmen ihr Diplom von Lehrgangsleiter Reto Marty entgegennehmen.

Absolventinnen und Absolventen bei Lehrgangsabschluss

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Umwelt Wasser ist überall

Wasser – kollektive Verantwortung und anspruchsvolle Aufgaben

Regenwasser verdunstet, versickert oder fl iesst oberfl ächlich ab. Im ersten Fall ent-schwindet es unserem Zuständigkeitsbereich. Das Nachbarschaftsrecht (ZGB Art. 689, 690) sowie Umweltschutz- und Gewässerschutzge-setz regeln, wie wir mit den beiden anderen Fällen umgehen müssen. Mit der zunehmen-den Versiegelung der Landoberfl äche und der durch das Gewässerschutzgesetz (zu Recht) erschwerten Entsorgung von Regenwasser in Kanalisation und Bächen steigen die Anforde-rungen an Bauprojekte. Die korrekte Versicke-rung von Meteor- oder Regenwasser aus dem Siedlungsgebiet ist wichtig für die Erhaltung der Grundwasserreserven und für den Hoch-wasserschutz.

Bei intensiven Niederschlägen fällt mehr Regen, als im Boden versickern kann – in der Folge fl iesst Regenwasser oberfl ächlich ab. Dazu kommt Wasser von undurchlässigen Flächen wie Dächern, Strassen und Parkplät-zen. So fallen in kurzer Zeit grosse Wasser-mengen an, die schadlos abgeleitet werden müssen. Durch geeignete Massnahmen wie Versickerungsanlagen, Retentionsbecken und gedrosselte Ableitung werden Schäden im Siedlungsgebiet verhindert. Üblicherweise werden solche Anlagen auf ein Starkregener-eignis ausgelegt, das im Mittel alle 10 Jahre auftritt. Als Instrument für die Planung und Bewilligung von Versickerungsanlagen dient der Zustandsbericht Versickerung inkl. Versi-

ckerungskarte, welcher allerdings auch perio-disch ergänzt und den aktuellen Erkenntnissen angepasst werden muss.

Die Schweiz hat eine hervorragende Trinkwasserversorgung – nicht nur wegen ih-rem Wasserreichtum, sondern auch weil gut ausgebildete Fachleute auf eine konsequente Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes ach-ten. Absehbare Entwicklungen erschweren die Bereitstellung von Trinkwasser in ausrei-chender Menge und Qualität mehr und mehr. Beispiele sind die Nutzungskonfl ikte bei der Erdwärmenutzung oder der Revitalisierung von Gewässern, ein erhöhter Wasserbedarf in der Landwirtschaft als Folge der Klimaerwärmung und eine zunehmende Verunreinigung des Grundwassers mit Spurenstoffen aus Indust-rie, Medizin und Landwirtschaft. Eine neutrale und kompetente Beratung in diesen Fragen fi n-den Gemeinden bei den Schweizer Geologen.

Dr. Peter Schürch, geosfer [email protected]

Die Gemeinde ist nicht nur für die Trinkwasserversorgung zuständig. Weitere Berührungspunkte mit dem nassen Element sind: Liegenschafts- und Strassenentwässerung, Hochwasserschutz, Bachunterhalt sowie private und öffentliche Quellrechte. Auch dort wo Wasser nicht in Leitungen fl iesst, sind Fachleute gefragt.

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Sport und Natur Bike-Trail

Bike-Trail – von der Region, für die Region

Single Trails und Waldwege bieten den Moun-tainbikerinnen und Mountainbikern abwechs-lungsreiche und spannende Fahrten in der Natur. Gemäss kantonalem Waldgesetz ist das Biken im Wald nur auf befestigten Strassen und Wegen erlaubt. Das Befahren von unbe-festigten Waldwegen, Trampelpfaden und Wild wechseln, sogenannten Single-Trails, ist untersagt. Mit Zustimmung der betroffenen Waldeigentümer können jedoch unbefestigte Wege als spezielle Radwege bewilligt wer-den.

Die Nachfrage nach einer legalen «Fahr-möglichkeit durch den Wald» seitens Moun-tainbikerinnen und Mountainbiker wurde schon etliche Male angesprochen. 2010 fan-den erste Gespräche zwischen Sportvertre-tungen, Sportamt, Forstamt und dem Amt für Raumentwicklung statt. Verschiedene Gebiete wurden evaluiert, um mögliche Trails zu pla-nen. In den Wäldern um Kreuzlingen, Täger-wilen und Ermatingen sind neben dem lokalen Bike-Club Tägerwilen auch viele nichtorgani-sierte Gruppen und Einzelpersonen mit dem Mountainbike unterwegs. Eine Zählung wurde nicht installiert, die Reaktionen verschiedens-ter Waldeigentümer und von Forstbetrieben haben aber ein reges Befahren im Wald be-stätigt.

Vorgehen für die Realisierung eines Bike-Trails

Einen Bike-Trail ins Leben zu rufen und die nötige Akzeptanz zu erreichen, bedingt die Evaluation und Einbindung verschiedenster Or-ganisationen. Gemeinden, Sportartvertretun-

gen, Waldeigentümer, Forstamt, Jagd- und Fi-schereiverwaltung, Amt für Raumentwicklung und das Sportamt wurden zu einem Austausch eingeladen und Bedürfnisse wurden erhoben. Die möglichen Wege und Trails wurden in Absprache der Organisationen in mehreren Teilschritten erarbeitet. Die Firma Naturkon-zept AG hat das Projekt begleitet. Die Stre-ckenführung wurde bewusst so gewählt, dass abseits von sensiblen Wildeinstandsgebieten und Naturschutzzonen ein attraktives Angebot inklusive unbefestigter Wege für die Biker zur Verfügung steht. Nach einigen Sitzungen und Anhörungen wurde ein Konzept ausgearbeitet. Das Konzept beinhaltet eine bewilligte Stre-cke mit einer Gesamtlänge von knapp 22 km, wovon 6,2 km Single-Trails entsprechen. Es wurden weder bauliche Massnahmen geplant, noch vorgenommen. Die Baueingabe wurde lediglich für die insgesamt fünf Info- Tafeln an den Einstiegsorten am Waldrand eingegeben. Wir erhielten von allen involvierten Gemein-den einen positiven Entscheid. In Tägerwilen konnten wir in Zusammenarbeit mit der Ge-meinde und dem Bike-Club Tägerwilen einen Beitrag an eine Wegsanierung leisten. Ein Gewinn für alle!

Der im April 2014 eröffnete Trail verfolgt das Ziel, den regionalen Mountainbikerinnen und Mountainbikern attraktive und legale Möglichkeiten für ihren Sport zu bieten und zu-gleich die Störungen in sensiblen Gebieten zu reduzieren. Infotafeln an den Hauptzufahrten und kleine Wegweiser an Kreuzungen bezeich-nen die offi zielle Strecke im Wald. Der Betrieb der Strecke ist vorerst auf drei Jahre festge-

legt. In dieser Zeit werden die Durchfahrten stündlich mit einem Zählsystem an verschie-denen Orten erfasst. Nach drei Jahren wird die Benutzung der Strecke mit den involvierten Akteuren überprüft. Andere Regionen können von diesem «Pilot-Projekt» profi tieren und sich allenfalls damit befassen, eigene Strecken vor Ort zu planen und zu realisieren.

Michael Krucker, Sportamt [email protected]

Die Region Kreuzlingen/Tägerwilen/Ermatingen hat einen offi ziel-len Bike-Trail erhalten. Seit 2011 haben sich die lokalen Mountain-biker, Waldbesitzer, Jäger, der Forstdienst, verschiedene Gemein-den und das Sportamt des Kantons Thurgau zusammen für eine umweltverträgliche Bikeroute eingesetzt. Am 25. April 2014 konnte die Strecke durch das Sportamt offi ziell für eine Projektdauer von drei Jahren eröffnet werden.

Sport und Natur – gegenseitige Rücksichtnahme

BIKE TRAIL AUS SICHT DER POLITISCHEN GEMEINDE ERMATINGENAls Politische Gemeinde sind wir von der Thematik «Biken» weiter weg, als die betroffenen Förster, Waldeigentümer, Jäger und Biker. Nun ist es gemäss Waldge-setz aber trotzdem Sache der Politischen Gemeinden, spezielle Reit- und Radwege im Wald zu bewilligen. Als Bauherr trat in diesem Fall das Kantonale Sportamt auf. Wie die direkt Betroffenen konnten wir uns im Vorfeld direkt in der Vernehmlassung einbringen. Da mehrere Gemeinden tangiert sind, wurde das Vorhaben in unserer Nach-bargemeinde Tägerwilen, stellvertretend für alle Gemeinden, aufgelegt. Für mich ein po-sitives Beispiel für regionale Zusammenar-beit und Lenkung von Tätigkeiten im Wald, ohne an Gemeindeautonomie einzubüssen.

Thomas Ribi, Gemeinde [email protected]

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Information und Gestaltung: umfassend und praktisch

VTG-intern Neue Homepage aufgeschaltet

Die neue Homepage des VTG

AusgangslageDie Homepage des VTG ist zwar nicht ur-

alt, aber man spürt, dass sie den Reiz des Neu-en verloren hat. Sie ist organisch gewachsen, wurde gelegentlich erweitert, mit ergänzen-den Inhalten versehen und technisch so weit möglich nachgerüstet.

Das brachte Vorteile für häufi ge Nutzer. Diese fanden zahlreiche Angaben und Ver-weise schnell und unbürokratisch. Und meist funktionierte auch die Technik einwandfrei. Für Gelegenheitsuser war die ganze Geschich-te jedoch eindeutig zu tief verwoben. Nicht immer schien nachvollziehbar, was warum wo abgelegt und auf einer tiefen Ebene versteckt war. Dem wollten wir abhelfen.

Die neue Homepage wurde mit backslash AG entwickelt und umgesetzt. Der VTG hat sich dabei wie viele Gemeinden auf einen Partner verlassen können, der jederzeit zur Verfügung steht, und der sich seit bald 20 Jahren zwar nicht mit spektakulären, aber mit soliden Ge-meindeauftritten einen Namen gemacht hat.

Ziele des neuen AuftrittsDie neue Homepage soll verschiedene,

unter sich vereinbare Ziele erfüllen:vtg.ch spricht ein ziemlich genau defi niertes Spektrum von Nutzerinnen und Nutzern an. In erster Linie sind das Mitarbeitende von Gemeindeverwaltungen und Behördemitglie-

der. Darum sind die für sie wichtigen Inhalte strukturell weit nach vorne gerückt. vtg.ch fasst Fachinformationen zusammen und vertieft sie (meist) nur noch auf zwei technischen Ebenen.vtg.ch bietet auf der Einstiegsseite einen breiten Sofort-Einblick über Aktualitäten, Veranstaltungen und Weiterbildungen. Das sind unsere attraktiven Angebote.vtg.ch behält den gut genutzten Stellen-service in einer verbesserten Technik bei.vtg.ch ist technisch so ausgerüstet, dass die Homepage für Smartphones und Tablets optimierte Darstellungen bietet.

Und schliesslich setzt vtg.ch einen klei-nen Glanzpunkt für den Verband und sein Selbstverständnis mit einer Bildergalerie, zu deren Betrachtung wir gerne einladen.

Martin Sax, Sekretariat VTG [email protected]

Seit Anfang Mai ist die neue Homepage des VTG online. Der Vorstand hatte bereits im vergangenen Frühling einen Relaunch genehmigt, und die Beteiligten hatten darum ausreichend Zeit, sich die nötigen gestalterischen und technischen Überlegungen zu machen, die nun zum neuen Auftritt gehören. Was waren die Gründe und die Ziele?

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Entsorgung braucht Ordnung

Bau, Werke, Umwelt Geodaten: Sammelstellen für Siedlungsabfälle

Sammelstellen für Siedlungsabfälle

Der Datensatz «Sammelstellen für Siedlungs-abfälle» dient dazu, die Bevölkerung und die Gemeindeverwaltungen über Standorte der Annahme- und Sammelstellen von Haushalt-kehricht, Recycling-Materialien und weiteren Siedlungsabfällen wie Sperrgut, Bauschutt/Inertstoffe, Tierkadaver und Sonderabfälle/Gifte zu informieren.

Ersterfassung durch VerbändeDa die dazu notwendigen Daten sowie

das Wissen zu dieser Thematik hauptsäch-lich beim Verband KVA Thurgau sowie dem Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid (ZAB) liegen, sind es die beiden Verbände, welche zusammen mit dem Verband Thurgau-er Gemeinden (VTG) die entsprechenden Da-ten nun im Laufe des Jahres erheben werden. Die beiden Verbände KVA Thurgau und ZAB haben sich bereit erklärt, das Datenmodell in den kommenden Monaten auszuarbeiten, auch wenn dies grundsätzlich eine Aufgabe der Gemeinden wäre. Die Verbände verfügen über mehr Daten, Informationen und Hinter-grundwissen zum Thema als die Gemeinden. Aus diesem Grund werden die Verbände die Ersterfassung der Daten als Dienstleistung für die Gemeinden durchführen.

Umfassende DatenerhebungIm Rahmen der Erhebung werden jene

Sammelstellen erfasst, die den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sind. Dazu gehören Recycling-Sammelstellen für wiederverwert-bare Materialien wie Glas, Aluminium oder Weissblech, Unterfl ur- oder Halbunterfl urbe-hälter (UFB), Regionale Annahmezentren oder

easydrive’s sowie Gemeinde-Werkhöfe, die Siedlungsabfälle entgegennehmen. Möchte eine Gemeinde weitere Objekte wie beispiels-weise Kompostieranlagen oder private Annah-mestellen in die Datensammlung integrieren, muss sie die Daten selber zur Verfügung stellen und für die Erfassungskosten selber aufkommen.

MehrwertNeben der Erfüllung des gesetzlichen

Auftrags ergeben sich durch die Erfassung der Sammelstellen abhängig von der Nutzung ver-schiedene Mehrwerte. Dazu gehört die Trans-parenz über Sammelstellen für Private und

Gemeinde. Darüber hinaus werden die Daten aber auch verwendet, um sie in die Abfallka-lender der Gemeinden und, entsprechende In-frastruktur vorausgesetzt, für die Nutzung mit elektronischen Medien zu integrieren.

Verband KVA ThurgauZweckverband Abfallverwertung Bazenheid

Für Rückfragen stehen zur Verfügung:Claudio Bianculli, Vorsitzender der Geschäfts-leitung des ZAB, 071 932 12 17Peter Steiner, Vorsitzender der Geschäfts-leitung Verband KVA Thurgau, 071 626 96 02

Im Rahmen des Geoinformationsgesetzes des Kantons Thurgau wurde festgelegt, neben anderen Daten auch den Datensatz «Sammelstellen für Siedlungsabfälle» zu erheben. Zuständig für diese Aufgabe sind grundsätzlich die Gemeinden sowie das Amt für Umwelt (AFU) des Kantons Thurgau.

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Politik Abstimmungshilfe für Jugendliche

«easyvote» wird im Kanton Thurgau unterstützt

Die «easyvote» Abstimmungshilfe informiert einfach, verständlich und politisch neutral über kantonale und nationale Abstimmungs-vorlagen sowie Wahlen. Per Facebook, Twitter und Website sensibi-lisiert «easyvote» die Jugendlichen zur Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen. Das Motto ist dabei immer «Von Jugendlichen für Jugendliche». Durch «easyvote» sollten vor allem Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren erreicht werden.

Die Thurgauer Kommission für Jugendfragen unterstützt die Idee des Projektes «easyvote» und möchte die Verbreitung im Kanton Thur-gau fördern. Das Angebot kostet die Gemein-den pro Jugendlichen und Jahr fünf Franken (inkl. Versandkosten). Darin enthalten sind bis zu vier Abstimmungsbroschüren pro Jahr sowie die Versandkosten. Interessierte Ge-meinden im Kanton Thurgau werden durch die Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familien-fragen (www.kjf.tg.ch) mit einem Franken pro Jugendlichen und pro Jahr bei der Bestellung der «easyvote»-Broschüre unterstützt.

Wenn wir 2000 Jugendliche im Kanton Thurgau die Infos senden können, ist es mög-

lich eine kantonsspezifi sche Abstimmungsin-formation zum gleichen Preis mitzuliefern.

Ein besonderer Schwerpunkt wird auf Ju-gendliche gelegt, welche an der Politik grund-sätzlich interessiert sind, sich aber noch nicht engagieren, da die offi ziellen Informationen und die Mobilisierung nicht auf sie zugeschnit-ten sind.

So will «easyvote» Jugendliche erreichen, welche schon mehrmals in ihrem Leben an die Urne gegangen sind. Dort ist das Mobilisie-rungspotenzial am grössten. Bei den Abstim-mungen sind dies 76 Prozent, bei den Wahlen 56 Prozent aller Personen zwischen 18 und 25 Jahren.

Bildung und Einkommen sind wichtige Faktoren der Wahlbeteiligung. Je höher der Bildungsgrad, desto grösser der Anteil der Wählenden/Abstimmenden. «easyvote» setzt daher einen weiteren Schwerpunkt auf Berufs-schulen und Arbeitnehmer-Organisationen, um die berufstätigen Jugendlichen zu erreichen.

Peter Welti Cavegn, Präsident der Thurgauer Kommission für [email protected]

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Junge müssen an die Politik herangeleitet werden

NEUTRALITÄT IST OBERSTES GEBOT!«easyvote» ist eine politisch neutrale Organisation. Die Neutralität der Ab-stimmungshilfe hat für «easyvote» die höchste Priorität. Damit die Neutralität der Abstimmungshilfe gewährleisten wird, gibt es diverse Massnahmen:– Sämtliche Texte in der «easyvote»-Ab- stimmungshilfe basieren auf den offi ziel- len Abstimmungs- und Wahlinformatio- nen des Bundes und der Kantone.– Die Texte in der «easyvote»-Abstim- mungshilfe werden anhand eines klar defi nierten Produktionsprozesses erstellt. Während diesem Prozess wird der Text von insgesamt mindestens sechs Perso- nen überprüft. Somit gilt ein «12-Augen- Prinzip», das gewährleistet, dass die Meinung einer Person nicht in den Text einfl iessen kann. – Zudem existieren für die einzelnen Schritte im Produktionsprozess klar vor- gegebene Kriterienlisten. Diese Kriterien müssen bei der Erstellung und Kontrolle der Texte strikt eingehalten werden.

Falls weitere Informationen gewünscht werden, so darf man «easyvote» jederzeit kontaktieren. Zudem senden sie auch gerne die Kriterienlisten zu:easyvote, Seilerstrasse 9 ,3011 Bern [email protected], +41 (0) 31 384 08 09

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Sicherheit Sichere Kinderspielplätze

Spielplätze sind beliebt – und brauchen Unterhalt

Kinder hinterfragen nicht die Sicherheit der Installationen – sie vertrauen

Spielen ist aus dem Alltagsleben der Kinder und für deren Entwicklung nicht weg-zudenken, es ist Bestandteil ihrer Persönlich-keitsbildung. Für viele Kinder ist ein Spielplatz der einzige sichere Raum, wo sie ihren Be-wegungsdrang ausleben, das Sozialverhalten pfl egen und Erfahrungen sammeln können. Es ist von grosser Bedeutung, die Kinder vor Gefahren zu schützen, die sie nicht als solche erkennen, das heisst, es dürfen keine versteck-ten Gefahren oder Fallen vorhanden sein.

Rechtliche RahmenbedingungenGrundlage für Planung, Bau sowie Ins-

pektion und Wartung öffentlich zugänglicher Spielplätze bildet die in der Schweiz gültige Norm SN EN 1176. Nicht zuletzt haften die Werkeigentümer für Schäden nach Unfällen auf Kinderspielplätzen, die auf mangelhaften Unterhalt oder fehlerhafte Herstellung zurück-zuführen sind. Darum ist korrekte Wartung durch ausgebildetes personal zwingend.

Korrekter Unterhalt in drei Intervallen

Die visuelle Inspektion ist eine oberfl äch-liche Kontrolle des Spielplatzes und sollte

mindestens einmal pro Woche erfolgen. Kon-trolliert werden unter anderem Sauberkeit, Zustand der Fallschutzbeläge, scharfe Kanten (freiliegende Fundamente), fehlende Teile, Beschädigung durch Vandalen oder sonstige offensichtliche Schäden.

Weiter wird eine operative Inspektion alle eins bis drei Monate erwartet. Diese In-spektion sollte nach Angabe des Herstellers oder Vertreibers vorgenommen werden und umfasst die Kontrolle der Stabilität der Geräte und den Zustand der Verschleissteile.

Einmal im Jahr (Frühling) ist eine Haupt-inspektion nötig. Diese wird zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustands von Anlagen vorgenommen. Schwerwiegende sicherheitsbeeinträchtigende Defekte müssen unverzüglich behoben werden. Ist das nicht möglich, sollte die Benutzung der Anlage durch Stilllegung oder Abbau verunmöglicht werden.

Stefan Meile, Chef-Sicherheitsdelegierter Ostschweiz/FL, bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung

Kinderspielplätze bilden heute feste Bestandteile der Infrastruktur in Gemeinden, öffentlichen Anlagen oder bei Wohnüberbauungen. Sie sind bedeutend für die Entwicklung von Kindern, bergen aber bei falschen Konstruktionen oder Mängel an den Geräten auch ein erhöhtes Unfallrisiko. Nach einigen bekannt gewordenen Unfällen der letzten Jare stellt sich wieder die Frage: Wer ist für die Geräte verantwortlich und für den Unterhalt zuständig?

Spielgelegenheiten im öffentlichen Raum sorgfältig pfl egen

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Sicherheit für alle Beteiligten

Personelles Anstellungsregelungen

Anstellungsregelung: Leitschnur oder Gängelband?

Unser Thurgauer Recht kennt bezüglich Ge-meindepersonal nur eine einzige allgemeine Regelung. Paragraf 33 des Gesetzes über die Gemeinden lautet: «Soweit keine kantonalen Regelungen zur Anwendung kommen und die Gemeinden keine eigenen vorsehen, gelten für das Gemeindepersonal die Bestimmungen für das Staatspersonal sinngemäss.» Genügt das?

Vom Beamten zum AngestelltenVor Jahren gab es allenthalben noch «Be-

amte», also Personen, die von ihrer Behörde auf Amtsdauer gewählt wurden. Ich selbst habe als junger Lehrer 1973 sogar noch die «Wahl auf Lebenszeit» durch die Gemeinde-versammlung erfahren dürfen. Was für ein Skandal, wenn dann einmal jemand zum Ver-lassen seiner Stelle gezwungen wurde!

Diese Zeiten sind vorbei. In den Verwal-tungen sind trotzdem noch viele Personen seit Jahren tätig, die ihre Stelle seinerzeit noch unter anderen Vorausstzungen angetreten hat-ten. Da gab es noch Anstellungen «per Hand-schlag», und im kleinen, überschaubaren Be-reich zwischen Gemeinderat und den wenigen Mitarbeitenden der Verwaltung fand man sich auf der Basis von einfachen Abmachungen zur vertrauensvollen Gemeinschaft.

Was gilt in Ihrer Gemeinde?Wenn wir uns im Kreis von Kollegen und

Kollegin nen anderer Gemeinden umhören, heisst es schnell einmal, dass diese «wie beim Kanton» angestellt seien. Offen bleibt dann, ob das tatsächlich vertraglich vereinbart ist, oder ob einfach die generelle gesetzliche Regelung gemeint ist. Einen messbaren Unter-

schied sollte das nicht machen. Wenige Ge-meinden (vor allem grössere) verfügen über ei-gene Anstellungsordnungen, die ihre Wurzeln sogar in der lokalen Gemeindeordnung fi nden.

Möglich wäre auch, dass eine Gemeinde ausdrücklich obligationenrechtliche Anstellun-gen vornimmt. In der Praxis kommt dies aber wohl nur bei Personen vor, die in Kleinstpen-sen, meist als Aushilfen, tätig sind.

Wie detailliert sollen Anstellungen geregelt sein?

Kann es Ziel sein, sich bei Anstellungen bis ins letzte Detail absichern zu wollen? In vielen Verträgen wird doch versucht, sich in Friedenszeiten so abzusprechen, dass auch der Konfl iktfall schon ausgeschlossen (oder zumindest lösbar geregelt) wird.

Die Erfahrung zeigt, dass das im Personal-bereich einfach nicht möglich ist. Nur schon die Kernerlasse des Kantons (Rechtsstel-lungsverordnung und Besoldungsverordnung) umfassen zusammen 129 Paragrafen auf 43 Seiten. Wann haben Sie diese zum letzten Mal gelesen? Daneben gibt es zudem noch Anhän-ge zur Besoldung und Regelungen der Pensi-onskasse. Nicht zu reden von ganzen Ordner-reihen mit Erläuterungen, Präzisierungen und Präzedenzfällen.

Und dabei: Für Mitarbeitende der Ge-meinden gelten dann doch immer noch Be-sonderheiten, welche «beim Kanton» gar nicht eingeplant sind. Gemeindeangestellte sind in anderen Pensionskassen versichert, sie haben anders geregelte Frei-Tage, ihre Versicherung funktioniert anders und schliesslich: Sie üben Funktionen aus, die es beim Staatspersonal

gar nicht gibt. Oder kennen Sie jemanden, der dort bei den Einwohnerdiensten beschäftigt ist? Die Beispielliste lässt sich verlängern.

Ein Wort zum AbschiedMit diesem Artikel verabschiede ich mich

(schon wieder) aus der Erwerbstätigkeit – zu-letzt also aus einer Anstellungssituation «ge-mäss kantonalem Recht» – was dann aber halt doch nicht wirklich genau so war. Ich hatte mich während rund 43 Berufsjahren immer wieder mit personellen Fragen zu beschäfti-gen. Als Primarlehrer mit Buben und Mädchen (und Eltern!), später im DEK mit Lehrpersonen, dann ab 1996 mit Mitarbeitenden einer Ge-meinde. Und jetzt bin ich hier noch der The-oretiker...

Eines habe ich aber gelernt: Es ist ausge-schlossen, jeden möglichen Fall zu vorauszu-sehen. Das Verhältnis zwischen Menschen ist per se manchmal mit Spannungen verbunden – aber das macht es ja auch spannend. Wer will‘s denn schon langweilig!

Bauen Sie sich in guten Zeiten ein Bezie-hungsnetz auf. Suchen Sie bei auftauchenden Schwierigkeiten frühzeitig das Gespräch. Und wenn das nicht geht, holen Sie sich die Hilfe eines Mentors oder eines Mediators. Vertrau-enswürdige Menschen fi nden sich überall. Auch der VTG kann bei Problemen einbezogen werden – vielleicht nicht mit eigenem Perso-nal, aber sicher durch vermittelnde Kontakte.

Martin Sax, Sekretariat VTG, [email protected]

In 80 Thurgauer Gemeinden stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter an jedem Arbeitstag der Bevölkerung mit ihren Dienstleistungen zur Verfügung. Wie ist ihre Anstellung geregelt? Vieles ist ganz klar, aber trotzdem brennt‘s hin und wieder! Hat der Blitz eingeschlagen oder schwelt das Feuer vielleicht schon lange? Plötzlich fragen sich alle, wie das nur weiter gehen soll...

Und bei alledem: Das Rad dreht sich weiter, auch wenn Sie für einmal im Schneeregen draussen stehen gelassen werden...

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Im Übrigen

DAS GIBT‘S NUR BEI UNS!

Weiherfest Hauptwil – ein Geheimtipp

Das erste offi zielle Weiherfest in Haupt-wil wurde im Jahr 1957 vom Männerchor Hauptwil organisiert. Bis heute wird der über die Region hinaus bekannte und beliebte An-lass jährlich abwechslungsweise von Musik-gesellschaft und Turnvereinen veranstaltet.

Die idyllische Lage am Weiher lädt die Besucherinnen und Besucher zum Verweilen in der Festwirtschaft, den verschiedenen Bars oder bei den Glückspielen für Jung und Alt ein. Wer lieber das Tanzbein schwingen möchte, kann dies vor der Bühne der Live-Band ma-chen. Den Höhepunkt bildet jeweils um 22.30 Uhr ein grossartiges Feuerwerk am Weiher.

Das diesjährige Weiherfest fi ndet am 4. Juli 2015 ab 19 Uhr statt (Verschiebedatum: 11. Juli 2015).

In dieser Rubrik stellen wir seit 2014 beson-dere Anlässe und Ereignisse aus Gemeinden unseres Kantons vor. Was gibt‘s nur bei Ihnen? Teilen Sie es uns mit!

WEITERBILDUNGEine Übersicht über attraktive Angebote

29.5.2015 Seminar für neu gewählte Gemeindepräsident/innen 8.00 Uhr, Hotel Golf Panorama, Lipperswil

25.6.2015 Informationsanlass GIS Verbund Thurgau 16.00 Uhr, Gasthaus zum Trauben, Weinfelden

26.8.2015 Spitex Verband TG: Einführung für neue Behördemitglieder und 3.9.2015 18.00 Uhr, Pfarreizentrum St. Johannes, Weinfelden

10./11.9.2015 Schulung Proporzwahlen/Staatskanzlei 13.30 Uhr bzw. 8.30 Uhr, Rathaus, Weinfelden

21.10.2015 Start 3. Lehrgang Fachperson Einwohnerdienste 13.30 Uhr, Berufsbildungszentrum, Weinfelden

23.11.2015 Kommunalforum Thurgau, Thurgauer Kantonalbank 16.00 Uhr, Casino, Frauenfeld

Weitere Informationen erhalten Sie in der Publikation Seminarangebote oder unter www.weiterbildung.tg.ch. Bei Fragen zu den Seminaren oder zur Anmeldung erteilen Ihnen das Kantonale Personalamt unter der Telefonnummer 052 724 13 40 oder die VTG-Geschäftsstelle gerne Auskunft.

AGENDADetails siehe unter www.vtg.ch

21.5.2015 GV GIS Verbund Thurgau, Weinfelden

31.5.2015 ELBI-EXPO, Tageo, Berufsbildungszentrum, Weinfelden

11.6.2015 Tagung Stadt- und Gemeindeschreiber/innen, Stettfurt

25.8.2015 Netzwerktreffen Migration, Schule und Elternbildung, Frauenfeld

3.9.2015 Tagung Informatik, Weinfelden

10.9.2015 Herbsttagung Stadt- und Gemeindepräsident/innen, Hagenwil

17.9.2015 Tagung Bauverwalter/innen, Münchwilen

22.10.2015 Tagung Finanzverwalter/innen, Münsterlingen

10.11.2015 Tagung Leiter/innen Steuerämter, Oberneunforn

19.11.2015 Netzwerktreffen Kinder- und Jugendförderung Thurgau, Weinfelden

24.11.2015 Tagung Einwohnerdienste, Aadorf

20.4.2016 12. Delegiertenversammlung VTG, Weinfelden

HerausgeberVerband Thurgauer Gemeinden

RedaktionskommissionMarcel Aeschlimann, Eschlikon;

Manuela Fritschi, Aadorf; Beatrix Kesselring, Weinfelden; Caroline Leuch, Kreuzlingen;

Willy Nägeli, Fischingen; Anders Stokholm, Frauenfeld; Martin Sax, Weinfelden

Redaktion und AdressverwaltungGeschäftsstelle VTG, Bankstrasse 6,

8570 Weinfelden, Tel. 071 414 04 75, Fax 071 414 04 76, [email protected], www.vtg.ch

Layout und Gestaltungw graphic design, www.wgraphic.ch

DruckMedienwerkstatt AG,

www.medienwerkstatt-ag.ch

Aufl age2‘000 Ex.

Redaktionsschluss «direkt» Nr. 858. Juli 2015

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