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Disclaimer Dieser Foliensatz gehört zu den Fördermittel-Vorträgen des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) Foliensatz und das gesprochene Wort illustrieren wesentliche Informationen zur BMU-Kommunalrichtlinie Die Informationen sind nach besten Wissen zusammen gestellt; für etwaige Fehler kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; insbesondere bei der Präsentation der Folien durch Dritte Die Informationen können ggf. nicht mehr aktuell sein (Stand: 01.11.2018) Der Foliensatz basiert auf einer noch vorläufigen Version der ab 01.01.2019 gültigen Kommunalrichtlinie; förderrechtlich maßgebend ist die Version, die im Bundesanzeiger in Kürze veröffentlicht wird sowie die ergänzenden Hinweisblätter, die voraussichtlich im November 2018 erscheinen werden Aktuelle Informationen unter: www.klimaschutz.de/förderung Individuelle Fragenklärung bitte mit SK:KK und PtJ

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Disclaimer

• Dieser Foliensatz gehört zu den Fördermittel-Vorträgen des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)

• Foliensatz und das gesprochene Wort illustrieren wesentliche Informationen zur BMU-Kommunalrichtlinie

• Die Informationen sind nach besten Wissen zusammen gestellt; für etwaige Fehler kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; insbesondere bei der Präsentation der Folien durch Dritte

• Die Informationen können ggf. nicht mehr aktuell sein (Stand: 01.11.2018)

• Der Foliensatz basiert auf einer noch vorläufigen Version der ab 01.01.2019 gültigen Kommunalrichtlinie; förderrechtlich maßgebend ist die Version, die im Bundesanzeiger in Kürze veröffentlicht wird sowie die ergänzenden Hinweisblätter, die voraussichtlich im November 2018 erscheinen werden

• Aktuelle Informationen unter: www.klimaschutz.de/förderung

• Individuelle Fragenklärung bitte mit SK:KK und PtJ

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Zehn Jahre Kommunalrichtlinie –

wie geht es ab 2019 weiter?

10. Klima- und Energiekonferenz des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages

Rendsburg, 01.11.2018

Oliver Reif-Dietzel

Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz am Deutsches Institut für Urbanistik

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Agenda

3

1. Kurzvorstellung SK:KK / Difu / NKI

2. Rückblick BMU-Kommunalrichtlinie 2008 bis 2018 in Schleswig-Holstein

3. Vorstellung der novellierten BMU-Kommunalrichtlinie

4. Fragen

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Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)

am

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Informationsplattform Fördermittelberatung

Fortbildung und Austausch für die Umsetzungsebene

Analysen und Empfehlungen für die Steuerungsebene

Information & Beratung zum Klimaschutz

Aufgaben des SK:KK

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Wir sind für Sie da!

Das SK:KK Beratungsteam ist von Montag

bis Freitag telefonisch & per Mail erreichbar

Kommen Sie ins Difu! Persönliche Beratung in Berlin und Köln

… oder das SK:KK kommt zu Ihnen! Fördermittelvortrag und Beratung auf Anfrage

So erreichen Sie uns: 030 / 39001-170

[email protected] www.klimaschutz.de/kommunen

6

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Internetportal und Community Alle Infos unter: www.klimaschutz.de/kommunen

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Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)

Zielgruppen Kommunen, Unternehmen, Verbraucher, Bildungseinrichtungen

Finanzierung Bundeshaushalt und Sondervermögen Energie- und Klimafonds (Emissionshandel)

Leitgedanke beraten, motivieren, investieren

2020: - 40 % THG 2050: - 80 bis 95% THG

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„Richtlinie zur Förderung von

Klimaschutzprojekten in

sozialen, kulturellen und

öffentlichen Einrichtungen

im Rahmen der Nationalen

Klimaschutzinitiative“

Die Kommunalrichtlinie (bis 31.12.18)

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Rückblick: Kommunalrichtlinie bis 2018 Rückblick: Die Kommunalrichtlinie 2008 bis 9/2018 – Anzahl der Förderbewilligungen

2.739

2.481

2.184 2.135

1.170

968 852

303 234 178 170 148 137 93 86 63

Darstellung: SK:KK, Datenquelle: PtJ 2018.

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Rückblick: Kommunalrichtlinie bis 2018 Rückblick: Kommunalrichtlinie 2008 – 9/2018 in SH Anzahl der Förderbewilligungen nach Empfängergruppen

Darstellung: SK:KK, Datenquelle: PtJ 2018.

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Rückblick: Kommunalrichtlinie bis 2018 Rückblick: Die Kommunalrichtlinie 2008 bis 9/2018 – Förderbewilligungen / 100.000 EW

33,5

28,7 27,4 24,8

17,9 16,8 16,4 14,5 13,9 13,6

12,1 9,3 7,9

6,2 4,7 3,6 2,6

Darstellung: SK:KK, Datenquelle: PtJ 2018.

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Aggregierte Darstellung auf Landkreis-Ebene in € pro Einwohner, Zeitraum 6/2008 – 3/2018

BMU-Kommunal- und Masterplanrichtlinie: Bewilligte Zuwendungen für alle Zuwendungsempfänger

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Förderschwerpunkte

Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrich-

tungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie

Sportstätten

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Weitere investive

Maßnahmen

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

Austausch von Elektrogeräten

Die Kommunalrichtlinie

Stelle für Klimaschutz

manage-ment

Anschluss-vorhaben

Klimaschutz in

stillgelegten Siedlungsabfall-

deponien

Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle

Investive Klimaschutz-maßnahmen

Einstiegsberatung

Erstellung von Klimaschutzkonzepten

Energiespar-

modelle

Aus-gewählte

Maßnahme

Erstellung von Klimaschutzteil-

konzepten

Starterpaket für

Energiespar-modelle

Nachhaltige Mobilität

Einstiegsberatung und

Klimaschutzkonzepte

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

Kommunalrichtlinie – bis 31.12.2018

Investiv Strategisch Personal 15

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„Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld im Rahmen der nationalen

Klimaschutzinitiative“

Die Kommunalrichtlinie

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Förderschwerpunkte

Strategische Förderschwerpunkte

Fokusberatung

Die Kommunalrichtlinie - ab 01.01.2019

17

Klimaschutzmanagement und Klimaschutzkonzepte

Energiemanagement- systeme

Umweltmanagement- systeme

Kommunale Netzwerke

Potenzialstudien Energiesparmodelle

Investive Förderschwerpunkte

Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen

Innen- und Hallenbeleuchtung

Raumlufttechnische Anlagen

Nachhaltige Mobilität

Rechenzentren

Weitere investive Maßnahmen

Abfallentsorgung

Kläranlagen

Trinkwasser-versorgung

NEU

NEU

NEU

NEU

NEU

NEU

NEU

NEU

NEU

VERÄNDERT

VERÄNDERT VERÄNDERT

VERÄNDERT

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Kommunalrichtlinie 2019 – Was entfällt

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• Einstiegsberatung • Klimaschutzteilkonzepte

Strategisch

• Heizkörpernischen • Hocheffizienzpumpen Heizung /

Warmwasser • Wärmerückgewinnung Grauwasser

Investiv

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Kommunalrichtlinie 2019 – Was bleibt, was ist neu strategisch

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• Klimaschutzkonzepte und -management • Energiesparmodelle und Starterpaket

Alte Bekannte, neue Details

• Fokusberatung • Energiemanagement- und

Umweltmanagementsysteme • Kommunale Netzwerke • Potenzialstudien

Neue Förder-schwerpunkte

• Einstiegsberatung • Klimaschutzteilkonzepte Förderung entfällt

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Kommunalrichtlinie 2019 – Was bleibt, was ist neu investiv

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• Außen-/Straßen-/Innen-und Hallenbeleuchtung/LSA • Raumlufttechnische Geräte • Nachhaltige Mobilität • Rechenzentren • Siedlungsabfalldeponien • Weitere investive Maßnahmen

Alte Bekannte, neue Details

• Abfall • Kläranlagen • Trinkwasser

Neue Förder-schwerpunkte

• Heizkörpernischen • Hocheffizienzpumpen Heizung/Warmwasser • Wärmerückgewinnung Grauwasser

Förderung entfällt

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Kommunalrichtlinie 2019 – Was bleibt, was ist neu Antragsteller

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• Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse • Unternehmen mit mind. 25% kommunaler

Beteiligung • Kindertagesstätten und Schulen • Hochschulen • Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen • Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe • Kulturelle Einrichtungen • Sportvereine • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Alte Bekannte, neue Details

• Jugendwerkstätten • Fachkundige externe Dienstleister_innen • Netzwerkmanager_innen • Aufgabenträger des ÖPNV • Öffentlich-rechtliche Wasserwirtschaftsverbände • Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag

Neue Bekannte

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Wer ist antragsberechtigt?

Kommunen

Unternehmen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung

Kitas, Schulen und Hochschulen

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Jugendwerkstätten

Religionsgemeinschaften

Antragsberechtigt für alle Förderschwerpunkte sind

Antragsteller der neuen Kommunalrichtlinie

22

Kulturelle Einrichtungen

Sportvereine

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Entsorger, Deponiebetreiber, Wasserwirtschaftsverbände,

Netzwerkmanager_innen und fachkundige externe Dienstleister_innen

Aufgabenträger des ÖPNV

Antragsberechtigt für ausgewählte Förderschwerpunkte sind

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Finanzschwache Kommunen können von erhöhten Förderquoten profitieren, wenn sie

Kommunalrichtlinie – Finanzschwache Kommunen

23

nach Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen haben und das Konzept nachweisen

wenn das Landesrecht kein Haushaltssicherungskonzept vorsieht, Nachweis über Fehlbeträge in den vergangenen zwei Haushaltsjahren sowie Fehlbedarfe aus dem aktuellen und den folgenden zwei Haushaltsjahren

Bestätigung der entsprechenden Haushaltslage durch die Kommunalaufsicht!

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Fokusberatung

24

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Fokusberatung

Was wird gefördert?

• Beratung von Antragstellern am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten zu kurzfristig umsetz- baren Maßnahmen in einem fokussierten Handlungsfeld

Zuwendungsfähig sind

• Sach- und Personalausgaben für maximal 20 Beratungstage durch fachkundige externe Dienstleister

Antragsberechtigt sind

• Alle Gruppen nach Nr. 3 der Richtlinie • Zusätzlich: fachkundige, externe Dienstleister!

25 *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Fokusberatung Inhalte • Strukturierte Kurzanalyse zu Aktivitäten und Maßnahmenumsetzungen in

einem fokussierten Themenfeld zum Klimaschutz

• Mindestens ein Workshop mit Schlüsselakteuren aus Politik und Verwaltung

• Gemeinsam erarbeitete Maßnahmenliste von mind. 5 Maßnahmen

• Beantragung mindestens einer Klimaschutzmaßnahme aus der Kommunalrichtlinie im Bewilligungszeitraum

© https://cdn.pixabay.com/photo/2015/11/03/08/58/magnifying-glass-1019870_960_720.jpg

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Energie- und Umweltmanagementsysteme

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Kurz & knapp • Förderquote 40 % / 65 % * • Mindestzuwendung 5.000 € • Bewilligungszeitraum 36 Monate

Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Energiemanagementsysteme

Was wird gefördert?

Implementierung eines Energiemanagement- systems mit Unterstützung eines externen Dienstleisters bei Aufbau und Betrieb

Voraussetzung ist

ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums des Antragstellers über den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagementsystems

28

*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Energiemanagementsysteme

Zuwendungsfähig sind

• Sach- und Personalausgaben für fachkundige externe Dienstleister

• Bis zu 45 Beratungstage im Bewilligungszeitraum

• Durchführung einer Gebäudebewertung

• Erstzertifizierung nach DIN EN ISO 50001

• Sachausgaben für Software (max. 5.000 €)

• Mobile und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik (max. 10.000 €)

• Dienstreisen: bis zu fünf Tage pro Jahr für Weiterqualifizierung für bestehendes Personal

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Energiemanagementsysteme: PDCA-Zyklus im Rahmen von DIN EN ISO 50001

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Quelle: Wikimedia Commons, CC 3.0, Urheber: FW8100 / https://de.wikipedia.org/wiki/ISO_50001

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Kurz & knapp • Förderquote 40 % / 65 % * • Mindestzuwendung 5.000 € • Bewilligungszeitraum 18 Monate

Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Umweltmanagementsysteme

Was wird gefördert?

Implementierung von Umweltmanagementsystemen durch die Beauftragung von externen Dienstleistern

Zuwendungsfähig sind

• Vergütungen für fachkundige externe Dienstleister

• Bis zu 20 Beratungstage im Bewilligungszeitraum

• Durchführung externer Begutachtung durch einen staatlich zugelassen Umweltgutachter

• Erstzertifizierung nach der europäischen EMAS-Verordnung

Voraussetzung ist

der Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums zum Aufbau eines Umweltmanage-mentsystems und Zertifizierung nach der europäischen EMAS-Verordnung Nr. 1221/2009 innerhalb des Bewilligungszeitraums.

31 *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Energiesparmodelle für Schulen und Kitas

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Energiesparmodelle für Schulen und Kitas

Was wird gefördert?

Einführung von Energiesparmodellen, die Nutzer_innen sowie Träger zur aktiven Mitarbeit im Klimaschutz und zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall motivieren

Mögliche Modelle:

• Prämiensystem mit prozentualer Beteiligung (fifty-fifty)

• Prämiensystem mit Unterstützung der Nutzeraktivitäten (Aktivitätsprämiensystem)

• Vergleichbare Aktivierungs- und Prämiensysteme

Zuwendungsfähig sind

• Sach- und Personalausgaben für zusätzlich beschäftigtes Fachpersonal oder die Vergütung für fachkundige externe Dienstleister

• Begleitende Öffentlichkeitsarbeit: Im Umfang bis max. 5.000 €

Voraussetzung ist

der Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums zur Realisierung von Energiesparmodellen.

Kurz & knapp • Förderquote 65 % / 90 % * • Mindestzuwendung 10.000 € • Bewilligungszeitraum 48 Monate

33 *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Starterpaket

Beantragung

Innerhalb der ersten 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums

Zuwendungsfähig sind

• Sachausgaben für die pädagogische Arbeit im Rahmen des Klimaschutzes • Sachausgaben für sog. Energieteams (Nutzer_innen der jeweiligen Einrichtung) • geringinvestive Maßnahmen • Begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen eines Aktionstags im Umfang von max. 1.000 € pro betreuter Einrichtung

Kurz & knapp

• Förderquote 50 % / 65 % • Mindestzuwendung 5.000 € • Bewilligungszeitraum innerhalb

der Laufzeit des Energiesparmodells 34

*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Pädagogische Ausstattung

Bildungsmaterialien, Lerneinheiten

Reisen und Eintrittsgelder

Unterrichtsmodule von Dritten Bastelbedarf, Poster, Infotafeln, Schaukästen Klimamesskiste, Experimentiersets Puzzles, Karten- und Internetspiele Demonstrationsmaterial (z.B. Solarkocher) Ausstattung Gärten oder Pflanzwände

Ausstattung „Energieteams“

Strommessgerät

(Infrarot-)Thermometer

Lüftungs- oder CO2-ampel

Luxmeter

Langzeit-Temperaturmessgerät

T-Shirts, Taschen, etc.

Geschäftsbedarf, Poster etc.

Energetische Optimierung

Abdichten von Außentüren und Fenstern

Türschließer

Thermostatventile

Effiziente Kleinlüfter Wassersparaufsätze / wassersparenden Armaturen

… und noch mehr!

Energiesparmodelle: Was steckt drin im Starterpaket - Beispiele

35

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Kommunale Netzwerke

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Kommunale Netzwerke Was wird gefördert?

Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke zu den Themenbereichen:

Antragsberechtigt sind

ausschließlich Netzwerkmanager_innen (juristische Personen, z.B. auch Energie-, Klimaschutz- oder Ressourceneffizienzagenturen)

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Klimaschutz Mobilität

Energie-effizienz

Ressourcen-effizienz

Inhalte

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Gewinnungsphase

Was wird gefördert?

die Gewinnung eines Netzwerks von mind. sechs Teilnehmern

Zuwendungsfähig sind

• Personalausgaben für das Netzwerkmanagement (max. 1.000 € / Netzwerk)

• Ausgaben für Werbematerial zur Gewinnung, Organisation und Durchführung von regionalen Informationsveranstaltungen zur Gewinnung von Teilnehmern

38

Kurz & knapp • Förderquote 100 %, höchstens

jedoch 3000 € pro Netzwerkprojekt • Bewilligungszeitraum 12 Monate

Pro Antragsteller können max. drei Gewinnungsphasen gleichzeitig gefördert werden.

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Netzwerkphase

Was wird gefördert?

Aufbau, Betrieb und Begleitung eines Netzwerks mit mind. sechs Teilnehmern durch ein qualifiziertes Netzwerkmanagement

Zuwendungsfähig sind

• Vergütungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Netzwerkteams und für externe Dienstleister (inhaltliche Beratung, Unterstützung bei der Moderation)

• Sachausgaben für

• Vorbereitung und Abschluss von Verträgen

• Aufbau einer elektronischen Netzwerkplattform

• Auftakt- und Abschlussveranstaltungen

• Netzwerktreffen im Dreimonatsrhythmus

• Berichterstellung

• Ausgaben für externe Experten bei Netzwerktreffen sowie Weiterbildung und Schulung der Teilnehmenden

39

Kurz & knapp • Förderquote 60 % • im ersten Förderjahr max. 20.000 € /

Teilnehmer, in den Folgejahren max. 10.000 € / Teilnehmer

• Bewilligungszeitraum 36 Monate

Die Förderung der Netzwerkphase kann unabhängig von der Gewinnungsphase erfolgen.

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Potenzialstudien

Bild: CCO, gemeinfrei

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Potenzialstudien

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Kurz & knapp • Förderquote 50 % / 70 % * • Mindestzuwendung 10.000 € • Bewilligungszeitraum 12 Monate

Themen

• Abfallentsorgung

• Siedlungsabfalldeponien

• Trinkwasser

• Abwasserbehandlungsanlagen

• Digitalisierung

• Nutzung von Abwärme aus Industrie und Gewerbe

Was wird gefördert?

• Erstellung eines konkreten Fahrplans für Umsetzungsempfehlungen von investiven und strategischen Klimaschutzmaßnahmen

• Fokus: kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, in eine langfristige Strategie eingebettet

*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Potenzialstudien

Inhalte

• Energetische und klimaschutzbezogene Bestandsaufnahme

• Durchführung einer Potenzialanalyse mit Ableitung von Klimaschutzzielen und Entwicklung einer kurz-, mittel- und langfristigen Strategie

• Erarbeitung von

• Optimierungsmaßnahmen (Grobplanung)

• Umsetzungsfahrplan

• Feinplanung kurzfristig umsetzbarer Maßnahmen mit Kosten-Nutzen-Analyse

Zuwendungsfähig sind

Vergütungen für den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister

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Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Erstvorhaben

Was wird gefördert?

• Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanager_innen mit Hilfe von externen Dienstleitern in den Bereichen:

• Integrierter Klimaschutz

• Klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung

• Klimafreundliche Mobilität

• Konzepte zeigen auf: Kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von THG-Emissionen

• Konzepte umfassen: Energie- und THG-Bilanz, Potenzialanalyse, Minderungsziele, Maßnahmenkatalog, Empfehlung für ein geeignetes Controlling- und Managementinstrument

44

• Vorlage Konzept beim Projektträger: Spätestens 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums

• Initiierung der Umsetzung erster Maßnahmen im Erstvorhaben

Kurz & knapp • Förderquote 65 % / 90 % * • Mindestzuwendung 10.000 € • Bewilligungszeitraum 24 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Erstvorhaben

Zuwendungsfähig sind

• Sachausgaben für Konzepterstellung (max. 5.000 €)

• Personalausgaben bei zusätzliche geschaffener Stelle

• Vergütungen für fachkundige externer Dienstleister (Erstellung THG-Bilanz, Berechnung Potenziale und Szenarien sowie Prozessunterstützung max. fünf Tage / Jahr)

• Sachausgaben für Beteiligung relevanter Akteure (max. 10.000 €)

• Dienstreisen: Weiterqualifizierung bis zu sechs Tage pro Vorhaben, 5 Tage pro Jahr für Vernetzungstreffen, Fachtagungen, Informationsveranstaltungen

• Begleitende Öffentlichkeitsarbeit: Max. 5.000 €

45

Übergangsregelung für Klimaschutzkonzepte und –teilkonzepte, die nicht älter als 36 Monate sind!

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Anschlussvorhaben

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Was wird gefördert?

Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept

Voraussetzungen sind

• ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums des Antragstellers zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts sowie zum Aufbau eines Controllingsystems für den Klimaschutz

• die Wahrnehmung von Mentoringaufgaben

*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

Kurz & knapp • Förderquote 40 % / 55 % * • Mindestzuwendung 10.000 € • Bewilligungszeitraum 36 Monate

für das integrierte Konzept, 24 Monate für die Konzepte Wärmenutzung, Mobilität

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Anschlussvorhaben Zuwendungsfähig sind

• Sach- und Personalausgaben für Fachpersonal

• Vergütungen für den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister für die Prozessunterstützung max. fünf Tage / Jahr

• Sachausgaben für Beteiligung relevanter Akteure (max. 5.000 €)

• Dienstreisen: Weiterqualifizierung bis zu neun Tage pro Vorhaben, Vernetzungstreffen, Fachtagungen, Informationsveranstaltungen bis zu 5 Tage pro Jahr

• begleitende Öffentlichkeitsarbeit (max. 20.000 €)

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Ausgewählte Klimaschutzmaßnahme

Was wird gefördert?

eine investive Maßnahme

• mit Vorbildcharakter

• leistet einen substantiellen Beitrag zum Klimaschutz

Zuwendungsfähig ist

eine Investition, die die besten verfügbaren Technologien einsetzt

Vorhandene gesetzliche Mindeststandards müssen deutlich übertroffen werden

Voraussetzungen sind

• Maßnahme ist Bestandteil des Konzepts • Bewilligung eines Klimaschutzmanagements • Reduzierung der THG-Emissionen von mind. 50 %

Kurz & knapp • Förderquote 50 % • Mindestzuwendung 10.000 € • Höchstzuwendung 200.000 € • Bewilligungszeitraum 36 Monate

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Investive Förderschwerpunkte

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Hinweise zur Förderquote

• Unterschiedliche Förderquoten je nach Förderbaustein

• erhöhte Förderquote (+ 5 %) für Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten und Sportstätten für Beleuchtung, Belüftung, Radabstellanlagen, Rechenzentren und weitere investive Maßnahmen

Zuwendungsfähig sind

Investitionskosten, Montage- und Demontagekosten, fachgerechte Entsorgung, projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 HOAI

Fördergegenstände

müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden und für mind. 5 Jahre verbleiben

Förderantrag

muss darstellen, inwieweit die Investitionskosten zu dem Ziel beitragen, den Fördermitteleinsatz pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent auf 50 Euro / Tonne zu begrenzen

Hinweise für Antragsteller

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Beleuchtung

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Was wird gefördert?

• Umrüstung auf hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung

• Umrüstung auf hocheffiziente Lichtsignalanlagen

• Umrüstung auf hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung

Zonenweisen zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung

Adaptive Nutzung

Förderquote: 20 % / 25 % * Förderquote : 25 % / 30 % *

Beleuchtung

Kurz & knapp • Mindestzuwendung 5.000 € • Bewilligungszeitraum 12 Monate • THG-Einsparung mind. 50 %

Förderquote 25 % / 30 % *

Förderquote 20 % / 25 % *

*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Was wird gefördert?

• Beleuchtung (Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor, Abdeckung) inklusive Steuer-und Regelungstechnik, Montage-/ Demontagekosten, Entsorgungskosten für Altanlage

• Photometrische Messung zur Bestätigung der geforderten Werte laut Richtlinie (außer bei LSA)

• Neue Lichtpunkte zur Beseitigung von Beleuchtungsmissständen (außer bei LSA)

Voraussetzungen

Zonenweise zeit- oder präsenzabhängige Schaltung

Adaptive Nutzung

für unterschiedliche Verkehrs- und Begrenzungsflächen (Kfz, Fahrrad-, / Fußwege; z.B. Hausfassaden, Grünstreifen)

für unterschiedliche Verkehrsdichten und Witterungen

Angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit

Angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit

Technische Voraussetzungen laut Richtlinie Technische Voraussetzungen laut Richtlinie

Lichtplanung nach DIN EN 13201

Außen- und Straßenbeleuchtung

https://unsplash.com/photos/p_4K9W-R3rg

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Was wird gefördert?

Sanierung der Beleuchtung (Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor, Abdeckung) einschließlich Steuer-und Regelungstechnik

Voraussetzungen

• Technische Voraussetzungen lt. Richtlinie

• Angemessene Amortisationszeit

• Lichtplanung nach DIN EN 12464-1, Ausgabe 2011-08, für Sportstätten nach DIN EN 12193 durch qualifizierten

Planer

Innen- und Hallenbeleuchtung

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Raumlufttechnische Anlagen

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Was wird gefördert? • Sanierung von RLT-Anlagen und deren Komponenten in

Nichtwohngebäuden

• Nachrüstung in Schulen und Kitas im Zuge einer Grundsanierung

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Anschaffung und Einbau von

• bedarfsgeregelten Zu- und Abluftsystemen mit Wärmerückgewinnung inkl. Steuerungstechnik

• raumlufttechnischen Geräten inkl. Steuerungstechnik

Voraussetzungen technische Voraussetzungen lt. Richtlinie

Raumlufttechnische Anlagen

Kurz & knapp • Förderquote von 25 % / 30 % * • Mindestzuwendung 5.000 € • Bewilligungszeitraum 12 Monate

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*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Nachhaltige Mobilität

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Was wird gefördert?

• die Einrichtung von Mobilitätsstationen, die die verschiedenen Verkehrsmittel des Umwelt- verbundes überdurchschnittlich gut verknüpfen

• Maßnahmen zur Erhöhung der Fußverkehrsqualität im Umfeld der Mobilitätsstation

Zuwendungsfähig sind

Ausgaben für die Errichtung von Mobilitätsstationen sowie der Einbau durch qualifiziertes externes Fachpersonal

Verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsstationen

Kurz & knapp • Förderquote 40 % / 60 % * • Mindestzuwendung 10.000 € • Höchstzuwendung 500.000 € • Bewilligungszeitraum 24 Monate

Angebotene Car-Sharing-Dienstleistungen müssen die Vergabekriterien des Blauen Engel einhalten

*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Was wird gefördert?

• Wegweisungssysteme für den Radverkehr im Alltag

• Lückenschluss im Radwegenetz

• Bau neuer Radwege, Fahrradstraßen, Radschnellwege

• die Umgestaltung von Knotenpunkten und bestehenden Radwegen

• hocheffiziente Beleuchtung von Radwegen

• Errichtung von frei zugänglichen Radabstellanlagen, Fahrradparkhäusern, Abstellplätzen in Kfz-Parkhäuser

• technische Maßnahmen zur Einführung von „grünen Wellen“ für Rad- und Fußverkehr an Ampeln (z.B. Hinweisschilder, Sensorik, technische Lösungen zur Erfassung und Kommunikation des Ampelphasen-Status an Nutzer)

Verbesserung des Radverkehrs

©Oliver Reif-Dietzel

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©Oliver Reif-Dietzel

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Zuwendungsfähig sind • maßnahmenbezogene Ausgaben für Lieferung

und Leistungen durch Externe

• Technische Komponenten der Grünen Welle lt. Richtlinie

Voraussetzungen

• Vorgesehene Flächen und Grundstücke müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden

• Die vorgesehenen Flächen müssen die Voraussetzung für öffentlich genutzte Verkehrsfläche nach dem jeweiligen Straßengesetz erfüllen (Ausnahme: Fahrradparkhäuser)

• Für weitere Voraussetzungen für einzelne Fördermaßnahmen s. Richtlinie

Verbesserung des Radverkehrs

Kurz & knapp • Förderquote 40 % / 60 % * • Mindestzuwendung 10.000 € • Höchstzuwendung 500.000 € • Bewilligungszeitraum 24

Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Was wird gefördert? Anschaffung bzw. Nutzung von smarten (Big-Data-) Datenquellen mit Verkehrsbezug mit dem Ziel der Aufwertung und Bevorzugung des Umweltverbundes

Ziel ist die Veränderung des Modal Split weg vom motorisierten Individualverkehr hin zu emissionsärmeren Verkehrsmodi

Zuwendungsfähig sind • Anschaffung bzw. kontinuierliche Nutzung von

smarten Verkehrsdaten (Rohdaten oder geeignete Auswertungsprodukte)

• Ex-post Datensätze oder Datensätze, die Informationen nahezu in Echtzeit liefern

Intelligente Verkehrssteuerung

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https://pixabay.com/de/prag-tschechische-republik-nacht-3637018/

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Voraussetzung ist Nachweis einer Potenzialstudie, die diese Maßnahmen als förderlich für die Reduzierung der THG-Emissionen im Verkehr durch Verlagerung des Modal Splits ausweist

Antragsberechtigt sind • Alle Gruppen nach Nr. 3 der Richtlinie • Zusätzlich: Aufgabenträger des ÖPNV

Intelligente Verkehrssteuerung

Kurz & knapp

• Förderquote 30 % / 40 % * • Höchstzuwendung 200.000 € • Bewilligungszeitraum 36 Monate

*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Abfallentsorgung

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Sammelpunkte für Garten- und Grünabfälle

Kurz & knapp • Förderquote: 40 % • Mindestzuwendung 5.000 € • Höchstzuwendung 200.000 € • Bewilligungszeitraum 18 Monate

Was wird gefördert? Dezentrale, zeitlich unbegrenzt zugängliche Übergabepunkte

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für

• die Errichtung befestigter Sammelplätze mit gebundener Decke und Erfassung des Niederschlagwassers

• die Einrichtung durch qualifiziertes externes Fachpersonal • Sachausgaben für Container und Brücken • begleitende Öffentlichkeitsarbeit bis 10.000 €

Voraussetzungen sind • Schaffung eines festen Untergrunds • Baumaterial aus Sekundärrohstoffen (mind. 40 %) • Verwertung der Gartenabfälle als qualitätsgesicherter

Kompost • thermische Nutzung nur von Überschussholz

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Was wird gefördert? • Vergärung bzw. Kaskadennutzung (Erzeugung von Biogas mit anschließender

Nachrotte bzw. stofflicher Nutzung der festen Gärreste) der in der Biotonne gesammelte Abfälle

• ggf. auch Nassfermentation

Zuwendungsfähig • Investition und Installation einer Anlage zur kontinuierlichen Trockenfermentation

sowie die Einrichtung durch qualifiziertes externes Fachpersonal (Anforderungen siehe Richtlinie)

• Begleitende Öffentlichkeitsarbeit bis 5.000 €

Voraussetzungen sind • Flächendeckende Biotonne mit Anschluss- und

Benutzungszwang vorhanden oder nachweislich geplant

• Installierte Leistung über 150 kW

• Weitere technische Voraussetzungen lt. Richtlinie und Hinweisblatt

65

Vergärungsanlagen für Bioabfälle

Kurz & knapp

• Förderquote 40 % • Mindestzuwendung 10.000 € • Höchstzuwendung 600.000 € • Bewilligungszeitraum 36 Monate

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Stillgelegte Siedlungsabfalldeponien

Kurz & knapp - Zuschuss: 50 % / 60 % * - Mindestzuwendung 10.000 € - Höchstzuwendung 500.000 € - Bewilligungszeitraum 18 Monate

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Ziel Vermeidung von Methanemissionen aus stillgelegten Deponiekörpern, bei denen eine energetische Nachnutzung nicht mehr möglich ist

Was wird gefördert? Aerobe In-situ-Stabilisierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien und Altablagerungen durch Verfahren der Saug- und Druckbelüftung sowie Kombinationen dieser Belüftungsverfahren

Zuwendungsfähig sind • Notwendige bauliche Maßnahmen im Bereich der Deponie • Technische Einrichtungen und Aggregate • Ertüchtigung der bestehenden Gasbrunnen bzw. Neubau • Mess- und Regelungstechnik

Voraussetzung ist • THG-Minderungspotenzial von mind. 50 % • Nachweis durch Potenzialstudie Siedlungs-

abfalldeponien (nicht älter als zwei Jahre)

*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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67

Kläranlagen

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Was wird gefördert? Investive Maßnahmen an Abwasseranlagen, die eine Klärschlammverwertung in einem Verbund aus mehreren kleinen Zulieferanlagen und einer zentralen Verwertungsanlage ermöglichen

Zuwendungsfähig • Maßnahmen an Abwasseranlagen der Größenklasse IV-V zur Annahme,

Weiterverarbeitung und Verwertung von Klärschlamm • Neubau von Vorklärbecken an Abwasseranlagen Größenklasse I-III, die bei geplanter

gemeinsamer Schlammverwertung eine verfahrenstechnische Umstellung ohne aerobe Schlammstabilisierung anstreben

Voraussetzungen sind • Abstand der Anlagen zur zentralen Anlage max. 50 km • Eingesparte THG-Emission übersteigen THG-Emission

durch Schlammtransport

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Klärschlammverwertung im Verbund

Kurz & knapp

• Förderquote 30 % / 40 % * • Mindestzuwendung 10.000 € • Höchstzuwendung 200.000 € • Bewilligungszeitraum 48 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Erneuerung der Belüftung

Kurz & knapp

• Förderquote 30 % / 40 % * • Mindestzuwendung 5.000 € • Höchstzuwendung 200.000 € • Bewilligungszeitraum 24 Monate

Was wird gefördert? Energieeffiziente Erneuerung und Optimierung der Belüftungstechnik sowie Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung für höhere Gesamteffizienz

Zuwendungsfähig sind • Austausch bestehender Kompressoren durch hocheffiziente, regelbare Kompressoren • Anschaffung von Mess-, Steuer- und Regeltechnik zur Anpassung der

Drucklufterzeugung an eine geeignete Messgröße • Ausgaben für verfahrenstechnische Maßnahmen zur dauerhaften Senkung des

Druckluftbedarfs im Belebungsbecken • Umbau hocheffizienter Kompressoren für Wärmeauskopplung und Anbindung an

geeigneten Verbraucher

Voraussetzung ist • Potenzialstudie • Maßnahme trägt zur Zielerreichung gemäß

Richtlinie 2.6 Potenzialstudie bei

*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Was wird gefördert • Ersatz wenig effizienter Pumpen und Motoren durch

hocheffiziente Geräte in Abwasseranlagen sowie in angeschlossenen Abwassernetzen

• Umbaumaßnahmen in angeschlossenen Abwasser- netzen zur Senkung des Energiebedarfs

Zuwendungsfähig sind • Energieeffiziente Motoren der Effizienzklasse IE4

• Drehzahlgeregelte Motoren der Effizienzklasse IE3

• Energieeffiziente Pumpen mit einem Energieeffizienzindex von EEI < 0,23

• Neu- und Umbaumaßnahmen im Abwassernetz zum Zweck des Rückbaus von Pumpen und Hebewerken

Voraussetzung ist • Potenzialstudie • Maßnahme trägt zur Zielerreichung gemäß

Richtlinie 2.6 Potenzialstudie bei 70

Erneuerung von Pumpen und Motoren

Kurz & knapp

• Förderquote 30% / 40 % * • Mindestzuwendung 5.000 € • Höchstzuwendung 200.000 € • Bewilligungszeitraum 24 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Was wird gefördert Umstellung der Klärschlammbehandlung auf Faulung von aerob zu anaerob für Methangewinnung zur Energieproduktion

Zuwendungsfähig ist der Neubau von

• Vorklärbecken • Faultürmen • Schlammtransportinfrastruktur (z. B. Pumpen, Leitungen) • Gaspufferspeichern

Voraussetzungen sind • Bislang keine oder aerobe Klärschlammfaulung • Methannutzung in KWK-Anlagen oder Einspeisung in eigene oder öffentliche Netze • Potenzialstudie • Maßnahme trägt zur Zielerreichung gemäß

Richtlinie 2.6 Potenzialstudie bei 71

Neubau einer Vorklärung und Umstellung auf Faulung

Kurz & knapp

• Förderquote 30 % / 40 % * • Mindestzuwendung 10.000 € • Höchstzuwendung 500.000 € • Bewilligungszeitraum 48 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Was wird gefördert? Anwendung innovativer, neuer Verfahren der Abwasserreinigung zur Reduktion des Energieverbrauchs ggü. bestehenden Systemen

Zuwendungsfähig sind • Verfahren zur Stickstoffelemination im Schlammwasser vor Rückführung in die

biologische Abwasserreinigung (Deammonifikation) • Ausgaben für vergleichbare hocheffiziente Verfahrenskombinationen bei

Energieeinsparungen für Belebungsbecken von mind. 25 %

Voraussetzungen sind • Potenzialstudie • Maßnahme trägt zur Zielerreichung gemäß

Richtlinie 2.6 Potenzialstudie bei • Keine Einschränkung der Reinigungsleistung durch die neue Verfahrenstechnik

72

Verfahrenstechnik

Kurz & knapp • Förderquote 30 % / 40 % * • Mindestzuwendung 5.000 € • Höchstzuwendung 200.000 € • Bewilligungszeitraum 36 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Trinkwasserversorgung

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Was wird gefördert? • Austausch bestehender Pumpen- bzw. Ventilator-

systeme • Nachrüstung von Motoren mit Frequenzumformern • Hydraulische Betriebsoptimierung • Mess-, Regel- und Steuertechnik

Zuwendungsfähig sind • Anschaffung und Austausch von Geräten und

MSR-Technik • Montagekosten, Demontage- und Entsorgungskosten

von Altaggregaten • Betriebsoptimierung und bedarfsgerechte

Dimensionierung durch qualifiziertes externes Fachpersonal

Voraussetzungen sind Technische Voraussetzungen lt. Richtlinie

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Energieeffiziente Aggregate (Einzelkomponenten)

Kurz & knapp • Förderquote 30 % / 40 % * • Mindestzuwendung 5.000 € • Höchstzuwendung 200.000 € • Bewilligungszeitraum 24 Monate

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*erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Was wird gefördert? Investitionen in die Modernisierung der Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Optimierungsdienstleistungen

Zuwendungsfähig sind • Neu- und Umbaumaßnahmen bei Wassergewinnung und –aufbereitung,

Reinwasserverteilung und Wasserspeicherung • Betriebsoptimierung durch qualifiziertes externes Fachpersonal • Anschaffung und Austausch von Pumpen, Ventilatoren, Motoren,

Frequenzumrichtern, Mess- und Regeltechnik

Voraussetzungen sind • Potenzialstudie Trinkwasser • Ziel: Senkung des spezifischen Energieverbrauchs pro m³ Trinkwasser um

min. 20% bei gleichbleibender Wasserqualität • Effizienzvorgaben-Einhaltung gemäß Ziffer 2.14.1

der Richtlinie bei Einzelkomponenten

75

Systemische Optimierung

Kurz & knapp • Förderquote 20 % / 30 % * • Mindestzuwendung 5.000 € • Höchstzuwendung 200.000 € • Bewilligungszeitraum 36 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Rechenzentren

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Was wird gefördert? Investitionen und Optimierungsdienstleistungen zur deutlichen Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz eines Rechenzentrums

Zuwendungsfähig sind • Investitionen in und Installation von Komponenten • energetische Optimierung des Rechenzentrums • Mitarbeiterschulungen

Voraussetzungen sind • Einhaltung der Kriterien des „Blauen Engel“ für optimierte / erneuerte Komponenten • Neue Komponenten:

• technischer oder funktionaler Neuerungsbedarf • Leistungssteigerungen nur zulässig bei Vermeidung von Mehrverbräuchen

• Energiemonitoring lt. Blauer Engel • Energieeffizienzbericht lt. Blauer Engel

Rechenzentren

Kurz & knapp • Förderquote 40 % / 50 % * • Mindestzuwendung 5.000 € • Bewilligungszeitraum 12 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Weitere investive Maßnahmen

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Was wird gefördert? • Ersatz ineffizienter zentraler Warmwasser-

bereitungsanlagen gegen dezentrale Warm- wasserbereitung sowie die Sanierung und Anpassung an den tatsächlichen Bedarf

• Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für Beckenwasser

• Einbau von Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Verbindung mit einer Gebäudeleittechnik zur Gebäudeautomation

• Einbau außenliegender Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung

• Austausch von Elektrogeräten zur Erwärmung, Kühlung und Reinigung in Kitas, Schul- und Lehrküchen sowie Fach- und Technikräumen

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Weitere investive Maßnahmen

Kurz & knapp

• Förderquote 40 % / 50 % * • Mindestzuwendung 5.000 € • Bewilligungszeitraum 12 Monate *erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

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Bild: CCO, gemeinfrei

Hinweise zur Antragstellung

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Zur Vorbereitung auf den Antrag

Alle relevanten Infos an einem Ort: Richtlinie im Volltext Hinweisblätter Übersicht: Förderbausteine –

Antragsberechtigungen – Förderquoten

https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

© elxeneize / istock

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Wie stelle ich einen Antrag?

Digital und postalisch: 1. Antragstellung über

Webseite „Easy Online“ (s. Link)

2. Postalischer Versand mit rechtsgültiger Unterschrift im Anschluss den Versand des Antrags über Easy Online

https://www.youtube.com/watch?v=s9hoqNrHF9s

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Ergänzende Formulare für die Antragstellung

… finden Sie auf der Webseite der Kommunalrichtlinie vom Projektträger Jülich (PtJ). Für ausgewählte Förderschwerpunkte besteht die Möglichkeit Online-Formulare zu nutzen: https://www.krl-online.de/ * * Hinweis: Nicht bei allen Förderschwerpunkten sind in der Antragstellung ergänzende Dokumente beizufügen.

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Antragstellung beim Projektträger Jülich (PtJ)

Antragsfenster: 1. Januar bis 31. März 1. Juli bis 30. September

Hinweise: Bitte planen Sie den Beginn des Vorhabens frühestens fünf Monate nach

Einreichen des Zuwendungsantrags ein ein Vergabeverfahren (inkl. Ausschreibung) darf erst nach Erhalt des

schriftlichen Zuwendungsbescheides beginnen

Antragstellung nur über:

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Der Förderweg für Antragsteller

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Abbildung: BMUB (2016). Das Klima schützen, Kommunen fördern. Die Kommunalrichtlinie. S. 8f

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SK:KK Webinare zur novellierten KRL

13.11.2018, 10:00 – 12:00 Uhr Die Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz – Fokus Klimaschutzkonzepte

11.12.2018, 10:00 – 12:00 Uhr Die Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz – Fokus investive Förderung

22.01.2018, 10:00 – 12:00 Uhr Die Kommunalrichtlinie fördert Klimaschutz – Fokus Förderung von Personalstellen

13.11.2018, Hansestadt Wismar, 09:00 – 12:00 Uhr Klimaschutz planen und finanzieren – u.a. Vorstellung der novellierten Kommunalrichtlinie

Anmeldung unter: www.klimaschutz.de/veranstaltungen

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Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI)

Beratungsinitiative für kommunale Akteure im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Ziel: Umsetzung der Energiewende im ländlichen Raum

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Wir stehen Ihnen bei Informations- und Beratungsbedarf zur Seite: Alexandra Oboda und Wilm Feldt IB.SH Energieagentur Tel. 0431 9905-30 01 [email protected] www.schleswig-holstein.de/eki

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Vielen Dank!

…und viel Erfolg für Ihre Klimaschutz-Projekte!

SK:KK am Deutschen Institut für Urbanistik Auf dem Hunnenrücken 3 50668 Köln Zimmerstraße 13-15 10969 Berlin Beratungshotline: 030 / 39001-170 [email protected] www.klimaschutz.de/kommunen

Dipl.-Geogr. Oliver Reif-Dietzel Zimmerstraße 13-15 10969 Berlin Tel.: 030 / 39001-177 Mail: [email protected]