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Stand 17.09.2012 (ND) Seite 2 von 26

Inhaltsverzeichnis

1 Versionshinweise zu AES Release 2.1 ....................................................................... 3 2 Art der Anmeldung (Verfahren) ................................................................................... 3

2. 1 Standardausfuhranmeldung ............................................................................................................... 3 2. 2 Monatliche Sammelanmeldung .......................................................................................................... 4 2. 3 Nachträgliche Ausfuhranmeldung ...................................................................................................... 4 2. 4 Ausfuhranmeldung für Passive Veredelung ....................................................................................... 4 2. 5 Art der Anmeldung (Verfahren) im Administrator-Programm ............................................................. 5

3 Bewilligungen (ZA, VA, A7 und PV) ............................................................................ 5 3. 1 ZA- bzw. VA-Bewilligung im Administrator-Programm ....................................................................... 5 3. 2 ZA- bzw. VA-Bewilligung aus dem Mandant ...................................................................................... 6

4 Geschäftsart / Incoterm ............................................................................................... 7 5 Endverwender .............................................................................................................. 8

5. 1 Mehrere Endverwender ...................................................................................................................... 9 5. 2 Voreinstellung für Endverwender im Administrator-Programm ........................................................ 10

6 Identifikationsart ........................................................................................................ 10 6. 1 Identifikationsart im Administrator-Programm .................................................................................. 11

7 AES Unterlagen Y022, Y024 und Y025 ..................................................................... 11 8 Mahnung einer Ergänzenden Ausfuhranmeldung .................................................. 12

8. 1 Ergänzen einer selbst eröffneten uAM ............................................................................................. 12 8. 2 Ergänzen einer uAM aus einem Fremdsystem ................................................................................ 12 8. 3 Aktivieren der Mahnliste im Administrator-Programm ...................................................................... 13

9 Passive Veredelung ................................................................................................... 14 9. 1 Schritt 1: Bewilligungen hinterlegen ................................................................................................. 14 9. 2 Schritt 2: AES Unterlagen löschen ................................................................................................... 15 9. 3 Schritt 3: Art der Anmeldung (Verfahren) ......................................................................................... 16 9. 4 Schritt 4: Nämlichkeitsmittel ............................................................................................................. 17 9. 5 Schritt 5: Wiedereinfuhrdaten ........................................................................................................... 18 9. 6 Schritt 6: Enderzeugnis .................................................................................................................... 18 9. 7 Schritt 7: Abschluss .......................................................................................................................... 19

Anlage .............................................................................................................................. 20 I. Art der Anmeldung (Verfahren) ................................................................................. 20 II. Einstellungen im Administrator-Programm ............................................................. 23

a. Art der Anmeldung (Verfahren) ........................................................................................................ 23 b. ZA- bzw. VA-Bewilligung .................................................................................................................. 24 c. Endverwender bzw. Adressaten-Konstellation ................................................................................ 24 d. Identifikationsart ............................................................................................................................... 24 e. Mahnliste .......................................................................................................................................... 24

III. Erklärung zum Status ................................................................................................ 25 a. Erklärung zum Arbeitsstatus ............................................................................................................ 25 b. Erklärung zum CommStatus ............................................................................................................ 25

Kontaktdaten: .................................................................................................................. 26

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1 Versionshinweise zu AES Release 2.1 Nach der Umstellung auf AES Release 2.1 an Ihrem Stichtag, treten die Änderungen und Neuerungen in ATLAS-Ausfuhr (IVEAS Programmbereich AES ) in Kraft.

Ohne die notwendigen Einstellungen aus der Beschreibung Doku_8.4_2.1_Release-Wechsel können die unten stehenden Änderungen und Neuerungen nicht vorgenommen werden!

Als Orientierung, dass die AES-Umstellung tatsächlich getätigt wurde, wird im Kopf jedes AES Vorgangs die AES Release Version angezeigt.

2 Art der Anmeldung (Verfahren) Das Feld Art der Anmeldung (Überführung) wird durch das Feld Art der Anmeldung (Verfahren) ersetzt. Auf diese Weise können die AES Vorgänge bereits über die Kopfebene in die verschiedenen Bereiche unterschieden werden:

- Standardausfuhranmeldung (z. B. Verkauf mit Geschäftsart 11 ) Monatliche Sammelanmeldung (neu) Nachträgliche Ausfuhranmeldung (neu) Überführung von Waren in die Passive Veredelung (neu)

- Marktordnungsware

Um Ihnen entgegenzukommen, wird das Feld Art der Anmeldung (Überführung) in das neue Feld Art der Anmeldung (Verfahren) während des Updates automatisch umgesetzt.

Hinweis: Die Richtigkeit der hinterlegten Arten der Anmeldung ist dennoch dringend zu prüfen, insbesondere wenn sie Waren in die wirtschaftliche und/oder zollrechtliche Passive Veredelung überführen.

Aus diesem Grund erklären wir Ihnen auf den folgenden Seiten die Besonderheiten der neuen Bereiche. Darüber hinaus finden Sie im Anhang genaue Erklärungen zu den einzelnen Arten der Anmeldung (Verfahren).

2. 1 Standardausfuhranmeldung Die Arten der Anmeldung AM/a bis AM/l ersetzen 1 zu 1 die ursprünglichen Anmeldearten a bis l und können wie gewohnt z. B. bei Verkäufen mit Geschäftsart 11 angewendet werden.

Hinweis: Melden Sie Ware mit Verfahren 2100 oder 2200 an, müssen Sie die Art der Anmeldung (Verfahren) ändern. Lesen Sie dazu Näheres unter Punkt 9.

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2. 2 Monatliche Sammelanmeldung Die Art der Anmeldung mS/a ist für monatliche ggf. nachträglich kumulierte Sammelanmeldungen zu nutzen, sofern die dafür erforderliche Bewilligung gemäß Art. 285a ZK-DVO für einen eingeschränkten Warenkreis sowie Verwendung vorliegt. Hier gilt nur das angemeldete Verfahren 10 .

Wählen Sie die Art der Anmeldung mS/a aus, so erscheint eine neue Seite Sammelmeldung .

Hinweis: Für nähere Informationen zur monatlichen Sammelanmeldung setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Zollamt in Verbindung.

2. 3 Nachträgliche Ausfuhranmeldung Bei den Arten der Anmeldung nA/a bis nN/f für die nachträgliche Ausfuhranmeldung muss die Ware bereits ausgeführt sein (egal ob elektronisch oder im Notfallverfahren).

Eine nachträgliche Ausfuhranmeldung soll die Ursprüngliche ersetzen und kann erstellt werden, wenn

- ein Carnet-ATA ausgestellt wurde, - eine PV-Bewilligung nachträglich erteilt wurde, - die ursprüngliche Ausfuhrerklärung korrigiert wird (nur nach Absprache mit der Zollverwaltung), - das Notfallverfahren eingeleitet wurde und nun die Ausfuhranmeldung elektronisch nachgefasst

werden soll.

Genaue Erklärungen zu den einzelnen Anmeldearten entnehmen Sie bitte dem Anhang I.

Hinweis: Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere FORMAT Support-Hotline. Unsere Beschreibung mit der Vorgehensweise bei Notfallverfahren können Sie über folgenden Link aufrufen.

http://www.formatsoftware.de/fmtprogramas/Dokumentation/Doku_AES_Ausfallkonzept.pdf

Bei Auswahl einer der benannten Arten der Anmeldung erscheint eine neue Seite Nachträgliche Meldung , auf der weitere Informationen anzugeben sind.

2. 4 Ausfuhranmeldung für Passive Veredelung Überführen Sie Ware in die Passive Veredelung, werden einschneidende Änderungen auf Sie zukommen. Sie können daher nach der Umstellung nicht wie gewohnt fortfahren zu arbeiten.

Lesen Sie unter Punkt 9, wie Sie Ihre Abwicklung im IVEAS Format Zollsystem korrekt umstellen können.

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2. 5 Art der Anmeldung (Verfahren) im Administrator-Programm Das Feld Art der Anmeldung (Verfahren) kann im AES Profil geändert werden. Starten Sie hierfür das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf AES , AES-Profile . Achten Sie nun darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil ausgewählt haben.

Hier im ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder das Feld Art der Anmeldung (Verfahren) AES 2.1 anklicken und über die rechts erscheinende Schaltfläche ändern.

Hinweis: Aufgrund der weichen Migration ist zwar das Feld Art der Anmeldung (Überführung) 2.0 noch zu sehen, wird aber mit einer späteren IVEAS Version verschwinden.

3 Bewilligungen (ZA, VA, A7 und PV) Die ZA-Bewilligung sowie weitere Bewilligungen haben nun eine eigene Seite in jedem AES Vorgang. Die PV- oder A7-Bewilligungen sind somit nicht mehr als AES Unterlage anzulegen bzw. gültig.

Überführen Sie Ware in die Passive Veredelung, werden einschneidende Änderungen auf Sie zukommen. Sie können daher nach der Umstellung nicht wie gewohnt fortfahren zu arbeiten.

Lesen Sie unter Punkt 9, wie Sie Ihre Abwicklung im IVEAS Format Zollsystem korrekt umstellen können.

3. 1 ZA- bzw. VA-Bewilligung im Administrator-Programm Das Feld für die ZA- bzw. VA-Bewilligung kann (wie gewohnt) im AES Profil geändert werden.

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Starten Sie hierfür das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf AES , AES-Profile . Achten Sie nun darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil ausgewählt haben.

Hier in dem ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder im Feld Bewilligungsnummer (Ausfuhr) Ihre ZA- oder Ihre VA-Bewilligung eintragen.

Hinweis: Trenn- oder Leerzeichen dürfen hier nicht angegeben werden. Beispiel: DE8000ZA1111

3. 2 ZA- bzw. VA-Bewilligung aus dem Mandant Jetzt gibt es zusätzlich die Möglichkeit, die ZA- bzw. VA-Bewilligung im Mandanten zu hinterlegen. Allerdings wird weiterhin die Bewilligung vorrangig behandelt, die gegebenenfalls im Administrator-Programm vorbelegt wurde.

Starten Sie hierfür das IVEAS Format Zollsystem und wählen in Ihrer linken Baumstruktur unter Stammdateien den Menüpunkt Adressdaten / Partner aus.

Rufen Sie anschließend Ihren eigenen Mandanten mit Doppelklick auf und wechseln auf die Seite Zollbeteiligter .

Hier über die Schaltfläche weißes Blatt , können Sie die Ihre ZA- bzw. VA-Bewilligung neu anlegen.

Dabei ist nur im Feld Bewilligungsnummer die Nummer der Bewilligung und im Feld gültig ab das Erstellungsdatum einzutragen.

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Stand 17.09.2012 (ND) Seite 7 von 26

4 Geschäftsart / Incoterm Die Geschäftsart und die Incoterm Informationen (Lieferbedingung) können ab AES Release 2.1 auf Kopfebene aber auch auf Positionsebene gemeldet werden.

Hinweis: Arbeiten Sie mit IVEAS Programmbereich FT- oder PV-Ausfuhr , werden nun bei der Datenübernahme an AES die AES Vorgänge nicht mehr gesplittet, wenn Geschäftsart oder Lieferbedingung in den Rechnungen unterschiedlich sind.

Zur besseren Übersicht wurden daher die Felder Geschäftsart , Incoterm Code , Incoterm Ort und Incoterm Text auf die Seite Beförderung umgezogen.

Alt:

Neu:

Sobald Sie positionsbezogen Geschäftsart oder Lieferbedingung manuell angeben möchten, so setzen Sie bitte in der Ebene Geschäftsart und/oder in der Ebene Lieferbedingung ein Häkchen bei in den Positionen .

Es wird nun bei jeder Warenposition eine Seite Geschäftsart / Incoterm angezeigt, in der nun die gewünschten Eingaben getätigt werden können.

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Stand 17.09.2012 (ND) Seite 8 von 26

5 Endverwender Es müssen nun Angaben zum endgültigen Empfänger der Ware

sozusagen der Endverwender

getätigt werden,

- wenn Sie ausfuhrgenehmigungspflichtige Waren ausführen, - wenn Sie in sensible Länder wie z. B. Iran liefern oder - wenn Sie Waren in die passive Veredelung überführen.

Der Grund hierfür ist, dass der Zoll zu prüfen hat, ob Ihrem Export eventuell Ausfuhrverbote oder -beschränkungen entgegenstehen.

Sie können daher im AES Vorgang auf der Seite Empfänger über das Feld Adressaten-Konstellation definieren, ob der Empfänger der Endverwender ist oder nicht oder ob Ihnen der Endverwender unbekannt ist.

Hinweis: Bei Passiver Veredelung ist nicht anzumelden, wer zum Ende hin das fertige Produkt bezieht (also nach der Wiedereinfuhr). Es ist das Werk anzugeben, welches beliefert wird.

Je nach Adressaten-Konstellation kann nun die Adresse für den Empfänger und/oder den Endverwender manuell eingetragen oder über die Schaltfläche aus Partnerstamm lesen ausgewählt werden.

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5. 1 Mehrere Endverwender Sollen mehrere Endverwender die Ware in Ihrem AES Vorgang erhalten, so können Sie ein Häkchen setzen bei mehrere Endverwender (in den Positionen) .

Auf diese Weise erscheint in jeder einzelnen Positionsebene die Seite Empfänger , auf der ebenfalls der Endverwender einzutragen ist.

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Stand 17.09.2012 (ND) Seite 10 von 26

5. 2 Voreinstellung für Endverwender im Administrator-Programm Das Feld Adressaten-Konstellation kann im AES Profil geändert bzw. gespeichert werden.

Starten Sie hierfür das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf AES , AES-Profile . Achten Sie nun darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil ausgewählt haben.

Hier in dem ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder im Feld Adressaten-Konstellation eintragen, ob der Empfänger der Endverwender ist oder nicht oder unbekannt.

6 Identifikationsart Das Feld Deutsche Zollnummer wird durch das Feld Identifikationsart ersetzt.

Hinweis: Um Ihnen entgegenzukommen, wird das neue Feld je nach Angaben im Feld Deutsche Zollnummer in Ihrem AES Profil automatisch umgesetzt.

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Stand 17.09.2012 (ND) Seite 11 von 26

Es stehen insgesamt 4 Auswahlkriterien zur Verfügung.

Hinweis: Seitens ATLAS werden zurzeit nur 0 (Adressdaten) oder 2 (EORI-TIN) akzeptiert. 0 (Adressdaten) ist anzugeben, wenn keine EORI-Nummer vorliegt.

6. 1 Identifikationsart im Administrator-Programm Das Feld Identifikationsart kann im AES Profil geändert werden.

Starten Sie hierfür das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf AES , AES-Profile . Achten Sie nun darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil ausgewählt haben.

Hier unter dem Reiter Ausführer , Anmelder , Anmelder Vertreter und Subunternehmer können Sie unter 1. Vorbelegungen der Felder das Feld Identifikationsart anklicken und über die rechts erscheinende Schaltfläche ändern.

Hinweis: Aufgrund der weichen Migration ist zwar das Feld Deutsche Zollnummer noch zu sehen, wird aber mit einer späteren IVEAS Version verschwinden.

7 AES Unterlagen Y022, Y024 und Y025 Die AES Unterlagen Y022, Y024 und Y025 für die AEO-Bewilligung sind bereits vor dem Release 2.1 nicht mehr gültig.

Hinweis: Sofern diese Unterlagen noch bei Ihnen hinterlegt sind, werden Sie aufgrund unseres Services automatisch entfernt. Die AEO-Bewilligungsnummer wird dabei in Ihrem Mandanten abgelegt, sofern nicht bereits eingetragen.

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8 Mahnung einer Ergänzenden Ausfuhranmeldung Wird versäumt, die unvollständige Ausfuhranmeldung binnen 30 Tage zu ergänzen, so sendet ATLAS nun eine Anmahnung an den Anmelder und an den Anmelder Vertreter. Die Mahnungen sind somit in beiden System zu sehen.

Diese Erinnerung wird ebenfalls auf der Mahnliste angedruckt, die bislang nur bei Wiedervorlage (bzw. Nachforschungsersuchen) erschienen ist.

Nun ist dafür Sorge zu tragen, die unvollständige Ausfuhranmeldung zu ergänzen.

8. 1 Ergänzen einer selbst eröffneten uAM Haben Sie die unvollständige Ausfuhranmeldung selbst erstellt, hat nun Ihr AES Vorgang den CommStatus 20. Sie können diesen Vorgang unter dem Filter Überlassung aufrufen und direkt ergänzen.

8. 2 Ergänzen einer uAM aus einem Fremdsystem Hat Ihre Vertretung die unvollständige Ausfuhranmeldung erstellt, können Sie die ergänzende Ausfuhranmeldung erstellen, in dem Sie einen neuen AES Vorgang anlegen und oben rechts das Häkchen bei ergänzende Meldung

setzen.

Über die Schalfläche MRN kann nun die MRN Nummer manuell eingetragen oder ausgewählt werden.

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Hinweis: Für nähere Informationen zur unvollständigen oder zu ergänzenden Ausfuhranmeldung wenden Sie sich bitte an unsere FORMAT Support-Hotline.

8. 3 Aktivieren der Mahnliste im Administrator-Programm Die Mahnliste ist standardmäßig aktiviert. Ist Ihre Mahnliste ausgeschaltet, können Sie diese über folgende Schritte wieder aktivieren.

Starten Sie hierfür das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf AES , AES-Profile . Achten Sie nun darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil ausgewählt haben.

Hier in dem Reiter Profil unabhängig können Sie unter 1. Profilunabhängige Einstellungen im Feld Mahnliste bei der Anmeldung in AES die Option ein- bzw. ausschalten.

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Stand 17.09.2012 (ND) Seite 14 von 26

9 Passive Veredelung Wie bereits unter Punkt 2. 4 und 3 erwähnt, werden Sie nach der Umstellung nicht wie gewohnt mit Ihrer PV-Abwicklung fortfahren können.

In den folgenden Punkten erklären wir, welche notwendigen Einstellungen vorzunehmen sind.

9. 1 Schritt 1: Bewilligungen hinterlegen Die A7- und/oder die PV-Bewilligung ist nun zukünftig nur im Mandanten zu hinterlegen.

Starten Sie hierfür das IVEAS Format Zollsystem und wählen in Ihrer linken Baumstruktur unter Stammdateien den Menüpunkt Adressdaten / Partner aus.

Rufen Sie anschließend Ihren eigenen Mandanten mit Doppelklick auf und wechseln auf die Seite Zollbeteiligter .

Hier über die Schaltfläche weißes Blatt , können Sie die gewünschte Bewilligung neu anlegen.

Für die A7-Bewilligung ist nur im Feld Bewilligungsnummer die Nummer der Bewilligung und im Feld gültig ab das Erstellungsdatum der A7-Bewilligung bzw. das Erstellungsdatum der PV-Bewilligung

einzutragen.

Bei der Anlage der PV-Bewilligung müssen zusätzlich die bewilligten Länder hinzugefügt werden, indem zunächst die Länderabkürzung (Alpha-ISO-Code) im Feld Fertigungsland eingetippt wird oder das Land über die Schaltfläche ausgewählt und anschließend die Schaltfläche weißes Blatt betätigt wird.

Hinweis: Sollten Sie Ihre A7- und/oder Ihre PV-Bewilligung nicht zur Hand haben, können Sie im Administrator-Programm nachsehen. Unter Punkt 9. 2 können Sie nachlesen, wie Sie dorthin gelangen.

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Stand 17.09.2012 (ND) Seite 15 von 26

9. 2 Schritt 2: AES Unterlagen löschen Sobald Sie umgestellt sind, dürfen die AES Unterlagen 9DEQ , 9YAK , C019 sowie C604 nicht mehr gemeldet werden. Aus diesem Grund sind die Vorbelegungen zu diesen AES Unterlagen zu entfernen.

Starten Sie hierfür das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf AES , AES Unterlagen . Markieren Sie die Option 1. Unterlagen mit anderen Abhängigkeiten und betätigen anschließend die Schaltfläche .

Im neu geöffneten Fenster wählen Sie bitte Alle Unterlagen ohne Rücksicht auf die Abhängigkeit , um alle hinterlegten AES Unterlagen einzusehen.

Nun können Sie die AES Unterlagen 9DEQ , 9YAK , C019 sowie C604 markieren und über die Schaltfläche X entfernen.

Um Ihre Änderungen zu speichern, betätigen Sie die Schaltfläche schließen .

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Stand 17.09.2012 (ND) Seite 16 von 26

9. 3 Schritt 3: Art der Anmeldung (Verfahren) Starten Sie das IVEAS Administrator-Programm (falls noch nicht geöffnet) und gehen Sie dann auf AES , AES-Profile . Achten Sie darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil

ausgewählt haben.

Hier im ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder das Feld Art der Anmeldung (Verfahren) AES 2.1 anklicken und über die rechts erscheinende Schaltfläche ändern.

Die unterschiedlichen Arten der Anmeldung (Verfahren) berücksichtigen nicht nur die Überführung von Waren in die Passive Veredelung, sondern es wird auch wie folgt unterschieden:

wP/m - wP/r Wirtschaftliche Passive Veredelung für Textilerzeugnisse - Verfahren 22

(AES Unterlagentyp 2AAF )

Der AES Vorgang enthält nur Vormaterialien für Textilerzeugnisse mit präferenziellem Ursprung EU . Das Bestimmungsland hat ein Präferenzabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft geschlossen.

Der AES Unterlagentyp 2AAF

ist in der ersten Warenposition mit der bei der BAFA beantragten vorherigen Bewilligung einzutragen.

wP/s

wP/x Wirtschaftliche Passive Veredelung - Verfahren 22

Der AES Vorgang enthält nur Vormaterialien mit präferenziellem Ursprung EU . Das Bestimmungsland hat ein Präferenzabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft geschlossen.

zP/a

zP/f Zollrechtliche Passive Veredelung - Verfahren 21

Der AES Vorgang enthält Vormaterialien mit präferenziellem Ursprung EU

aber auch ohne diesen Präferenzursprung.

zP/m

zP/r Zollrechtliche Passive Veredelung für Textilerzeugnisse - Verfahren 21

(AES Unterlagentyp 2AAF )

Der AES Vorgang enthält Vormaterialien für Textilerzeugnisse mit präferenziellem Ursprung EU

aber auch ohne diesen Präferenzursprung.

Der AES Unterlagentyp 2AAF

ist in der ersten Warenposition mit der bei der BAFA beantragten vorherigen Bewilligung einzutragen.

zP/s

zP/v mit Antrag auf eine vereinfachte zu erteilende Bewilligung PV - Verfahren 21

Der AES Vorgang wird gleichzeitig mit der Beantragung einer vereinfachten Bewilligung PV versendet.

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Stand 17.09.2012 (ND) Seite 17 von 26

9. 4 Schritt 4: Nämlichkeitsmittel Starten Sie das IVEAS Administrator-Programm (falls noch nicht geöffnet) und gehen Sie dann auf AES , AES-Profile . Achten Sie darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil

ausgewählt haben.

Sollten Sie im ersten Reiter Kopf unter 2. Vorbelegungen der Felder im Feld Vermerk einen Text für Ihre PV-AES-Vorgänge hinterlegt haben, so können Sie diesen nun auf eine andere Stelle des AES Profils umziehen.

Markieren Sie hierfür Ihren Text, kopieren Sie diesen über die rechte Maustaste und löschen den Eintrag im Feld Vermerk . Wechseln Sie jetzt auf den Reiter PV (AES 2.1).

Hier unter 2. Nämlichkeitsmittel können Sie bei Textliche Beschreibung den soeben kopierten Text abspeichern.

Es ist ebenfalls im Feld Art Ihre Art der Nämlichkeitsmittel zu hinterlegen.

Hinweis: Hatten Sie bislang diese Informationen nicht im Feld Vermerk hinterlegt, müssen Sie hier dennoch Eintragungen vornehmen.

18

Stand 17.09.2012 (ND) Seite 18 von 26

9. 5 Schritt 5: Wiedereinfuhrdaten Starten Sie das IVEAS Administrator-Programm (falls noch nicht geöffnet) und gehen Sie dann auf AES , AES-Profile . Achten Sie darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil

ausgewählt haben.

Hier im Reiter PV (AES 2.1.) können Sie unter 1. Wiedereinfuhr

vorbelegen, ob es sich um einen

Standardaustausch handelt oder nicht.

Hinweis: Informationen zum Standardaustausch können Sie auf der www.zoll.de über den Suchbegriff Standardaustausch erhalten.

Ebenso können Sie hier die Wiedereinfuhrfrist und ein abweichendes Wiedereinfuhrland hinterlegen. Deutschland wird standardmäßig automatisch gesetzt, sollte hier kein Land eingetragen sein.

9. 6 Schritt 6: Enderzeugnis Starten Sie das IVEAS Administrator-Programm (falls noch nicht geöffnet) und gehen Sie dann auf AES , AES-Profile . Achten Sie darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil

ausgewählt haben.

Hier im Reiter PV (AES 2.1.) können Sie unter 3. Erzeugnis die Tarifnummer Ihres bewilligten Warenkreises für Ihre fertigen Produkte bzw. Enderzeugnisse hinterlegen.

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Stand 17.09.2012 (ND) Seite 19 von 26

Gehen Sie für weitere Einstellungen nun im IVEAS Format Zollsystem in der linken Baumstruktur auf AES , dann AES Übernahme und wählen nun in der Menüleiste Bearbeiten , Einstellungen aus.

In der neuen Maske im Reiter Einstellungen für PV-Ausfuhr können Sie über die rechts befindliche Option PV bestimmen, aus welcher Quelle die Warenbezeichnung für Ihr Enderzeugnis kommen soll.

Sie können hier ebenfalls bestimmen, ob die Liste der Tarifnummern stets übertragen wird oder nur wenn kein Enderzeugnis in den PV-Rechnungen vorliegt (z. B. bei Materiallieferung).

9. 7 Schritt 7: Abschluss Für die Übernahme aller Änderungen, speichern Sie Ihre Einstellungen ab und starten anschließend das IVEAS Format Zollsystem neu.

Nach dem Neustart können Sie Ihre AES Vorgänge mit Überführung in die Passive Veredelung tätigen. In Ihrem neuen AES Vorgang finden Sie jetzt eine neue Seite Passive Veredelung , in dem Ihre vorbelegten Eingaben dann stehen.

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Stand 17.09.2012 (ND) Seite 20 von 26

Anlage I. Art der Anmeldung (Verfahren) Art der Anmeldung für reguläre Verkäufe

AM/a Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren: Die Ware wird mit der Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt (=Amtsplatz). Das Zollamt eröffnet nach eventueller Beschau das Ausfuhrverfahren bzw. druckt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).

AM/b Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren:

Die Ware wird mit einer unvollständigen Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt und nach eventueller Beschau wird das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gedruckt. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.

AM/c Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §9(2) AWV: Analog zu AM/a . Zusätzlich beantragen Sie hier die Beschau der Ware in Ihrer Firma anstatt beim Zollamt (= Amtsplatz). Dazu müssen Sie einen Gestellungszeitraum (i. d. R. 24 Stunden) angeben. Dies aber nur, wenn der AES-Vorgang maximal 2 Stunden vor Dienstschluss Ihres Zollamtes übermittelt wird.

Beispiel 1: Anmeldung heute 14 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr. Zu meldender Zeitraum ist heute 14 Uhr bis morgen 14 Uhr. Beispiel 2: Anmeldung heute 14:30 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr: Zu meldender Zeitraum ist morgen 8 Uhr (Öffnung der Zollstelle) bis übermorgen 8 Uhr.

AM/d Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §9(2) AWV: Analog zu AM/c . Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.

AM/e Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren ZA: Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer ZA-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung.

AM/f Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren ZA: Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer ZA-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.

AM/g Vollständige Ausfuhranmeldung zum einstufigen Verfahren bei geringem Wert: Die Ausfuhranmeldung wird aufgrund geringen Warenwerts direkt an der Grenzzollstelle abgegeben.

AM/i Vollständige Ausfuhranmeldung zum einstufigen Verfahren in begründeten Fällen:

Die Ausfuhranmeldung wird aufgrund begründeter Fälle (Absprache mit der Zollverwaltung) direkt an der Grenzzollstelle abgegeben.

AM/k Vollständige Ausfuhranmeldung zum einstufigen Vereinfachten Verfahren nach §13 AWV: Die Ausfuhranmeldung wird gemäß der VA-Bewilligung (Vertrauenswürdigen Ausführers) direkt an der Grenzzollstelle abgegeben.

AM/l Unvollständige Ausfuhranmeldung zum einstufigen Vereinfachten Verfahren nach §13 AW: Die Ausfuhranmeldung wird gemäß der VA-Bewilligung (Vertrauenswürdigen Ausführers) direkt an der Grenzzollstelle abgegeben. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.

Art der Anmeldung für monatliche Sammelanmeldungen

mS/a Monatliche Sammelanmeldung im Vereinfachten Verfahren ZA

Art der Anmeldung für nachträgliche Ausfuhranmeldung

nA/a Nachträgliche Ausfuhranmeldung nA/z Nachträgliche Ausfuhranmeldung nach Carnet ATA ohne Wiedereinfuhr

Nachträgliche Ausfuhranmeldung unter Verwendung einer Bewilligung PV

nB/b Nachträgliche Ausfuhranmeldung unter Verwendung einer Bewilligung PV: Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer nachträglich erteilten Bewilligung zur passiven Veredelung.

nB/c Nachträgliche Ausfuhranmeldung unter Verwendung einer Bewilligung PV und einer Bewilligung zur wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse: Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer nachträglich erteilten Bewilligung zur PV sowie zur wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse.

nB/d Nachträgliche Ausfuhranmeldung mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende Bewilligung PV: Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer nachträglich vereinfachten erteilten Bewilligung zur passiven Veredelung.

Nachträgliche Ausfuhranmeldung aufgrund einer Korrektur

nK/a Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung: Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer Korrektur (Absprache mit der Zollverwaltung).

nK/b Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung unter Verwendung einer Bewilligung PV: Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer Korrektur (Absprache mit der Zollverwaltung) sowie aufgrund einer nachträglich erteilten Bewilligung zur passiven Veredelung.

nK/c Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung unter Verwendung einer Bewilligung PV und einer Bewilligung zur wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse: Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer Korrektur (Absprache mit der Zollverwaltung) sowie aufgrund einer nachträglich erteilten Bewilligung zur PV sowie zur wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse.

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Stand 17.09.2012 (ND) Seite 21 von 26

nK/d Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende Bewilligung: Die bestehende Ausfuhranmeldung wird ersetzt aufgrund einer Korrektur (Absprache mit der Zollverwaltung) sowie aufgrund einer nachträglich vereinfachten erteilten Bewilligung zur passiven Veredelung.

Nachträgliche Ausfuhranmeldung aufgrund vorherigen Notfallverfahrens

nN/a Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren nN/b Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren unter Verwendung einer Bewilligung PV nN/c Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren unter Verwendung einer Bewilligung PV und einer

Bewilligung zur wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse nN/d Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende Bewilligung

PV nN/e Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren unter Verwendung einer Bewilligung wirtschaftlichen PV

für Textilerzeugnisse nN/f Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren als wirtschaftliche PV

Art der Anmeldung für wirtschaftliche Passive Veredelung

Bewilligung wirtschaftlicher Passive Veredelung für Textilerzeugnisse

Verfahren 22 (AES Unterlagentyp 2AAF )

wP/m Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse: Die Ware wird mit der Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt (=Amtsplatz). Das Zollamt eröffnet nach eventueller Beschau das Ausfuhrverfahren bzw. druckt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).

wP/n Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse: Die Ware wird mit einer unvollständigen Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt und nach eventueller Beschau wird das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gedruckt. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.

wP/o Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §9(2) AWV unter Verwendung einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse: Analog zu wP/m . Zusätzlich beantragen Sie hier die Beschau der Ware in Ihrer Firma anstatt beim Zollamt (= Amtsplatz). Dazu müssen Sie einen Gestellungszeitraum (i. d. R. 24 Stunden) angeben. Dies aber nur, wenn der AES-Vorgang maximal 2 Stunden vor Dienstschluss Ihres Zollamtes übermittelt wird.

Beispiel 1: Anmeldung heute 14 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr: Zu meldender Zeitraum ist heute 14 Uhr bis morgen 14 Uhr. Beispiel 2: Anmeldung heute 14:30 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr: Zu meldender Zeitraum ist morgen 8 Uhr (Öffnung der Zollstelle) bis übermorgen 8 Uhr.

wP/p Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §9(2) AWV unter Verwendung einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse: Analog zu wP/o . Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.

wP/q Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren ZA als wirtschaftliche PV für Textilerzeugnisse: Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer ZA-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung.

wP/r Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren ZA als wirtschaftliche PV für Textilerzeugnisse: Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer ZA-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.

Bewilligung wirtschaftlicher Passive Veredelung

Verfahren 22

wP/s Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren als wirtschaftliche PV: Die Ware wird mit der Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt (=Amtsplatz). Das Zollamt eröffnet nach eventueller Beschau das Ausfuhrverfahren bzw. druckt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).

wP/t Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren als wirtschaftliche PV: Die Ware wird mit einer unvollständigen Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt und nach eventueller Beschau wird das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gedruckt. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.

wP/u Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §9(2) AWV als wirtschaftliche PV: Analog wie wP/s . Zusätzlich beantragen Sie hier die Beschau der Ware in Ihrer Firma anstatt beim Zollamt (= Amtsplatz). Dazu müssen Sie einen Gestellungszeitraum (i. d. R. 24 Stunden) angeben. Dies aber nur, wenn der AES-Vorgang maximal 2 Stunden vor Dienstschluss Ihres Zollamtes übermittelt wird.

Beispiel 1: Anmeldung heute 14 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr: Zu meldender Zeitraum ist heute 14 Uhr bis morgen 14 Uhr. Beispiel 2: Anmeldung heute 14:30 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr: Zu meldender Zeitraum ist morgen 8 Uhr (Öffnung der Zollstelle) bis übermorgen 8 Uhr.

wP/v Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §9(2) AWV als wirtschaftliche PV: Analog zu wP/u . Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.

wP/w Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren ZA als wirtschaftliche PV: Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer ZA-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung.

wP/x Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren ZA als wirtschaftliche PV: Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer ZA-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.

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Stand 17.09.2012 (ND) Seite 22 von 26

Art der Anmeldung für zollrechtliche Passive Veredelung

Bewilligung zollrechtliche Passive Veredelung

Verfahren 21

zP/a Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung PV:

Die Ware wird mit der Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt (=Amtsplatz). Das Zollamt eröffnet nach eventueller Beschau das Ausfuhrverfahren bzw. druckt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).

zP/b Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung PV: Die Ware wird mit einer unvollständigen Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt und nach eventueller Beschau wird das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gedruckt. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.

zP/c Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §9(2) AWV unter Verwendung einer Bewilligung PV: Analog wie zP/a . Zusätzlich beantragen Sie hier die Beschau der Ware in Ihrer Firma anstatt beim Zollamt (= Amtsplatz). Dazu müssen Sie einen Gestellungszeitraum (i. d. R. 24 Stunden) angeben. Dies aber nur, wenn der AES-Vorgang maximal 2 Stunden vor Dienstschluss Ihres Zollamtes übermittelt wird.

Beispiel 1: Anmeldung heute 14 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr: Zu meldender Zeitraum ist heute 14 Uhr bis morgen 14 Uhr. Beispiel 2: Anmeldung heute 14:30 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr: Zu meldender Zeitraum ist morgen 8 Uhr (Öffnung der Zollstelle) bis übermorgen 8 Uhr.

zP/d Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §9(2) AWV unter Verwendung einer Bewilligung PV: Analog zu zP/c . Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.

zP/e Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren A7 unter Verwendung einer Bewilligung PV: Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer A7-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung.

zP/f Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren A7 unter Verwendung einer Bewilligung PV: Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer A7-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.

Bewilligung zollrechtlicher Passive Veredelung für Textilerzeugnisse

Verfahren 21 (AES Unterlagentyp 2AAF )

zP/m Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung PV und einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse: Die Ware wird mit der Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt (=Amtsplatz). Das Zollamt eröffnet nach eventueller Beschau das Ausfuhrverfahren bzw. druckt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).

zP/n Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung PV und einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse: Die Ware wird mit einer unvollständigen Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt und nach eventueller Beschau wird das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gedruckt. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.

zP/o Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §9(2) AWV unter Verwendung einer Bewilligung PV und einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse: Analog wie zP/m . Zusätzlich beantragen Sie hier die Beschau der Ware in Ihrer Firma anstatt beim Zollamt (= Amtsplatz). Dazu müssen Sie einen Gestellungszeitraum (i. d. R. 24 Stunden) angeben. Dies aber nur, wenn der AES-Vorgang maximal 2 Stunden vor Dienstschluss Ihres Zollamtes übermittelt wird.

Beispiel 1: Anmeldung heute 14 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr: Zu meldender Zeitraum ist heute 14 Uhr bis morgen 14 Uhr. Beispiel 2: Anmeldung heute 14:30 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr: Zu meldender Zeitraum ist morgen 8 Uhr (Öffnung der Zollstelle) bis übermorgen 8 Uhr.

zP/p Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §9(2) AWV unter Verwendung einer Bewilligung PV und einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse: Analog zu zP/o . Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.

zP/q Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren A7 unter Verwendung einer Bewilligung PV und einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse: Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer A7-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung.

zP/r Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren A7 unter Verwendung einer Bewilligung PV und einer Bewilligung wirtschaftlichen PV für Textilerzeugnisse: Ausfuhranmeldung gemäß Ihrer A7-Bewilligung mit Gestellungsbefreiung. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.

Art der Anmeldung mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende Bewilligung PV

Verfahren 21

zP/s Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende Bewilligung PV: Die Ware wird mit der Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt (=Amtsplatz). Das Zollamt eröffnet nach eventueller Beschau das Ausfuhrverfahren bzw. druckt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).

zP/t Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende Bewilligung PV: Die Ware wird mit einer unvollständigen Ausfuhranmeldung beim Zollamt vorgeführt und nach eventueller Beschau wird das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gedruckt. Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.

zP/u Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Anträgen auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §9(2) AWV und eine vereinfacht zu erteilende Bewilligung PV: Analog wie zP/s . Zusätzlich beantragen Sie hier die Beschau der Ware in Ihrer Firma anstatt beim Zollamt (= Amtsplatz). Dazu müssen Sie einen Gestellungszeitraum (i. d. R. 24 Stunden) angeben. Dies aber nur, wenn der AES-Vorgang maximal 2

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Stunden vor Dienstschluss Ihres Zollamtes übermittelt wird. Beispiel 1: Anmeldung heute 14 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr: Zu meldender Zeitraum ist heute 14 Uhr bis morgen 14 Uhr. Beispiel 2: Anmeldung heute 14:30 Uhr, Dienstschluss Ihres Zollamtes 16 Uhr: Zu meldender Zeitraum ist morgen 8 Uhr (Öffnung der Zollstelle) bis übermorgen 8 Uhr.

zP/v Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Anträgen auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §9(2) AWV und eine vereinfacht zu erteilende Bewilligung PV: Analog zu zP/v . Innerhalb von 30 Tagen ist danach eine vollständige Ausfuhrerklärung abzugeben.

Art der Anmeldung für Marktordnungsware

AE/m Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Ausfuhrerstattung AE/n Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Ausfuhrerstattung AE/o Vollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Anträgen auf Ausfuhrerstattung und

Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §9(2) AWV AE/p Unvollständige Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Anträgen auf Ausfuhrerstattung und

Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §9(2) AWV AE/q Vollständige Ausfuhranmeldung zur Einlagerung mit Antrag auf Ausfuhrerstattung

II. Einstellungen im Administrator-Programm Starten Sie zunächst das IVEAS Administrator-Programm und gehen Sie dann auf AES , AES-Profile . Achten Sie nun darauf, dass Sie den gewünschten Mandanten und das gewünschte Profil ausgewählt haben.

a. Art der Anmeldung (Verfahren) Hier im ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder das Feld Art der Anmeldung (Verfahren) AES 2.1 anklicken und über die rechts erscheinende Schaltfläche ändern.

Hinweis: Aufgrund der weichen Migration ist zwar das Feld Art der Anmeldung (Überführung) noch zu sehen, wird aber mit einer späteren IVEAS Version verschwinden.

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Stand 17.09.2012 (ND) Seite 24 von 26

b. ZA- bzw. VA-Bewilligung Hier in dem ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder im Feld Bewilligungsnummer (Ausfuhr) Ihre ZA- oder Ihre VA-Bewilligung eintragen.

Hinweis: Trenn- oder Leerzeichen dürfen hier nicht angegeben werden z. B. DE8000ZA1111.

c. Endverwender bzw. Adressaten-Konstellation Hier in dem ersten Reiter Kopf können Sie unter 2. Vorbelegungen der Felder im Feld Adressaten-Konstellation eintragen, ob der Empfänger der Endverwender ist oder unbekannt.

d. Identifikationsart Hier in den Reiter Ausführer , Anmelder , Anmelder Vertreter und Subunternehmer können Sie unter 1. Vorbelegungen der Felder das Feld Identifikationsart anklicken und über die rechts erscheinende

Schaltfläche ändern.

Hinweis: Aufgrund der weichen Migration ist zwar das Feld Deutsche Zollnummer noch zu sehen, wird aber mit einer späteren IVEAS Version verschwinden.

e. Mahnliste Hier in dem Reiter Profil unabhängig können Sie unter 1. Profilunabhängige Einstellungen im Feld Mahnliste bei der Anmeldung in AES die Option ein- bzw. ausschalten.

III.

Stand 17.09.2012

III.

Erklärung zum Status

a. Erklärung zum Arbeitsstatus

b. Erklärung zum CommStatus

17.09.2012

(ND)

Erklärung zum Status

Erklärung zum Arbeitsstatus

Erklärung zum CommStatus

Erklärung zum Status

Erklärung zum Arbeitsstatus

Erklärung zum CommStatus

Erklärung zum Status

Erklärung zum Arbeitsstatus

Erklärung zum CommStatus

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Für Fragen zu der Beschreibung wenden Sie sich bitte an:

Kontaktdaten:

Support: Export / Versand / IHS Telefon: 06103 / 93 09

45 E-Mail: [email protected]

Support: Import / NCTS / ATLAS Telefon: 06103 / 93 09

40 E-Mail: [email protected]

Support: Technik Telefon: 06103 / 93 09

50 E-Mail: [email protected]

Support: Sanktions-Monitor Telefon: 06103 / 93 09

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