DON KOSAKEN CHOR SERGE JAROFF - VG Kandel · Don Kosaken Chor, Mundohalle Minfeld Samstag,...

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41. Jahrgang (132) Freitag, den 5. Oktober 2012 Nr. 40/2012 FESTTLICHE KONZERT GALA 2012 KÜNSTLERISCHE LEITUNG: WANJA HLIBKA DON KOSAKEN CHOR SERGE JAROFF DONNERSTAG, 18. OKTOBER 2012 20 Uhr MUNDOHALLE MINFELD ,Q =XVDPPHQDUEHLW PLW GHU *HPHLQGH 0LQIHOG Kartenvorverkauf: ; 15. -- ;: SÜDPFALZ TOURISMUS KANDEL e. V. Georg-Todt-Str. 2 a 76870 KANDEL Öffnungszeiten: Mo - Fr. 9:00 - 13:00 Uhr Tel. 07275 - 61 99 45 Fax. 07275 - 61 84 62 info@suedpfalz-tourismus-kandel.dewww.suedpfalz-tourismus-kandel.de SPARKASSE GERMERSHEIM - KANDELGeschäftsstelle MINFELD Eichstr. 26 76872 MINFELD Öffnungszeiten: Di 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Do 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Tel. 07275 - 96 14 30 Fax. 07275 - 96 14 39 [email protected] Restkarten an der Abendkasse: ; 17.--

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41. Jahrgang (132) Freitag, den 5. Oktober 2012 Nr. 40/2012

FESTTLICHE KONZERT GALA 2012

KÜNSTLERISCHE LEITUNG: WANJA HLIBKA

DON KOSAKEN CHORSERGE JAROFF

DONNERSTAG, 18. OKTOBER 201220 Uhr

MUNDOHALLE MINFELD

Kartenvorverkauf: � 15. -- �:

SÜDPFALZ TOURISMUS KANDEL e. V. Georg-Todt-Str. 2 a 76870 KANDELÖffnungszeiten: Mo - Fr. 9:00 - 13:00 Uhr Tel. 07275 - 61 99 45 Fax. 07275 - 61 84 [email protected] www.suedpfalz-tourismus-kandel.de

SPARKASSE GERMERSHEIM - KANDEL Geschäftsstelle MINFELD Eichstr. 26 76872 MINFELDÖffnungszeiten: Di 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 UhrDo 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Tel. 07275 - 96 14 30 Fax. 07275 - 96 14 [email protected]

Restkarten an derAbendkasse: � 17.--

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Kandel - 2 - Ausgabe 40/2012

Kulturelles aus der Verbandsgemeinde

VeranstaltungstermineSamstag, 13.10.2012, 20.00 Uhr, Einlass

Hoffmann Hammer Trio & Reneé Egles, KUKUK, Stadthalle Kandel

Donnerstag, 18.10.2012, 20.00 UhrDon Kosaken Chor, Mundohalle Minfeld

Samstag, 20.10.2012, 10.00 - 16.00 UhrMusik in Indonesien, VHS-Heim, Turmgasse 7, Musikschule Kandel e.V.

Senioren - Info- Nächster Spielenachmittag -

Nach der etwas längeren Sommerpause ergeht herzliche Einladung zum Spielenachmittag am

Sonntag, 14. Oktober 2012, 14.00 Uhr - 17.00 Uhr

im Mehrzweckhaus der Stadt Kandel, am Plätzel 2, Erdgeschoss.

Vorwiegend werden Phase 10, Rummikup und Rommée gespielt. Alle Spiele sind leicht erlernbar. Aufgelockert wird der Nachmittag durch eine Kaffeepause mit Kuchen und netten Gesprächen.

An diesem Nachmittag interessierte Seniorinnen und Senioren sind zu einer Schnupperstunde herzlich eingeladen.

Auf Ihr Kommen freut sich

Waltraud Köhler Seniorenbeauftragte

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Kandel - 3 - Ausgabe 40/2012

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:Bürgermeister Volker Poß, Verbandsgemeinde Kandel, Postfach 1128, 76866 KandelRedaktion: Frau Seiler, Tel.: 07275/960114, Fax: 07275/960101, E-Mail: [email protected]. Internetadresse: http://www.VG-Kandel.deDruck, Verlag und Zustellung: Verlag + Druck LInuS WITTIcH KG, 54343 Föhren, Europaallee 2, Tel. 06502/9147-0 oder -240Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren. Anzeigenannahme: ullmer & Brüggemann OHG, norbert ullmer, Alexander Brüggemann, Spanierstr. 70, 76879 Essingen, Telefon: 06347/972080, Fax: 06347/9720810, Mobil 0170/1862290, E-Mail: [email protected] im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, Föhren. E-Mail: [email protected], Internet: www.wittich.de.Erscheint wöchentlich freitags. Bezugspreis: 1 Exemplar pro Haushalt kostenlos. Exemplare 0,50 Euro.

ÄrztePraxisbereich Kandel, Minfeld, Erlenbach, Winden, Steinweiler sowie Freckenfeld und VollmersweilerÄrztliche Bereitschaftsdienstzentrale in der Asklepios-Klinik, Luitpoldstr. 14, KandelÖffnungszeitenMontag, 19.00 Uhr bis Dienstag, 08.00 UhrDienstag, 19.00 Uhr bis Mittwoch, 08.00 UhrMittwoch, 12.00 Uhr bis Donnerstag, 08.00 UhrDonnerstag, 19.00 Uhr bis Freitag, 08.00 UhrFreitag, 15.00 Uhr bis Samstag, 08.00 UhrSamstag, 08.00 Uhr bis Sonntag, 08.00 UhrSonntag, 08.00 Uhr bis Montag, 08.00 UhrTel.: 07275/19292AugenärzteAm Samstag, dem 06.10.2012, in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr, am Sonntag, dem 07.10.2012 in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr, Mittwoch 10.10.2012, in der Zeit von 14.00 Uhr bis Donnerstag 11.10.2012, 07.00 UhrDr. Engler, Gartenstraße 20, Kandel, Tel.: 07275/61525Montags bis freitags: Dienstbereiter Augenarzt außerhalb der Sprechzeiten über Anrufbeantworter jeder Augenarztpraxis zu erfahren.ZahnärzteAm Samstag, dem 06.10.2012, in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr und am Sonntag, dem 07.10.2012, in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr. Dr. Frank Rebstock, Blumenstraße 21, Neuburg, Tel.: 07273/3000TierärzteUnter der Ruf-Nr. von Frau Dr. Dagmar Schlegel, Kandel, Tel.: 07275/2500, können Sie über den Anrufbeantworter den jeweili-gen Notdienst am Wochenende bzw. unter der Woche abfragen.DRK-Rettungs- und NotarztdienstRund um die Uhr erreichbar, Notruf: 112Polizeiinspektion WörthTel.: 07271/9 1-0, Notruf: 110DRK-Ambulante DiensteHausnotruf und Mobiler MittagstischTel.: 07274/2460, Kreisgeschäftsstelle GermersheimHans Graf Sponeck Straße 33, 76726 GermersheimApothekenDie Notdienstapotheken sind an den genannten Tagen von 08.30 Uhr bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit. Gesetzlicher Zuschlag außerhalb der normalen Apothekenöffnungszeiten: 2,50 €. Der Notdienst der Apotheken wurde eingerichtet, damit jederzeit für dringende Notfälle Arzneimittel zur Verfügung ste-hen.Seit 1. April 2008 ist die Telefonansage des Apothekennotdiens-tes sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz über die landesweit gültige Rufnummer01805/258825 plus Postleitzahl des Standorteszu erreichen.Ein Anruf dieser Nummer aus dem Festnetz kostet 0,14 € pro Minute; die Gebühren für Anrufe aus dem Mobilfunknetz sind (max. 0,42 € pro Minute).Auch auf der Website der Landesapothekerkammer (www.lak-rlp.de) steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur Verfügung. Nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes wer-den alle dienstbereiten Apotheken im Umkreis auf einer Karte angezeigt.Nach Anklicken des Apothekensymbols werden die Adressda-ten der Apotheken eingeblendet und können direkt über einen Routenplaner im Ortsplan angezeigt werden.

Samstag, 06.10.2012Olympia-Apotheke, Marktstraße 6, Wörth, Tel.: 07271/76020Sonntag, 07.10.2012Apotheke am Rathaus, Zeppelinstraße 3, Jockgrim, Tel.: 07271/51665Montag, 08.10.2012Rats-Apotheke, Hauptstraße 28, Rheinzabern, Tel.: 07272/930915Dienstag, 09.10.2012Alte Apotheke von 1837, Obere Hauptstraße 1, Herxheim, Tel.: 07276/8578Mittwoch, 10.10.2012Bienwald-Apotheke, Hauptstraße 59, Kandel, Tel.: 07275/1204Donnerstag, 11.10.2012Marien-Apotheke, Marienstraße 2, Hagenbach, Tel.: 07273/1224und Wendelin Apotheke, Luitpoldstraße 98, Hatzenbühl, Tel.: 07275/8621Freitag, 12.10.2012Apotheke im Maximilianscenter, Maximilianstraße 1, Maximiliansau, Tel.: 07271/979780MalteserMobiler Sozialer Pflegedienst/Fahrdienste/Hausnotruf/24-Stunden-Fahrdienste, Tel.: 07275/9886 0Bereitschaft, Tel.: 07275/9886 450 oder 0176/117677 10Essen auf Rädern: Tel.: 07275/9886 100Ökumenische Sozialstation/Häusliche Pflegedienste, Bien-waldresidenz, Arthur-Nisio-Str. 23, WörthTel.: 07271/76080. Die diensthabende Schwester ist rund um die Uhr unter dieser Rufnummer zu erreichen. Fax.: 07271/760827Mobiler Pflege ServiceMarktstraße 5, 76870 KandelTel.: 07275/61691Alten- und Krankenpflege 24-Stunden BereitschaftsdienstAmb. Pflegedienst ALT und JUNG, Lindenstr. 29, Kandel24 Std. Bereitschaftsdienst von Montag bis Sonntag. Die dienst-habende Schwester Christine Furchheim ist unter der Tel.-Nr. 07275/919998 oder 0172/4745 309 zu erreichen.Bereitschaftsdienst bei Störungen im AbwasserbereichBei Störungen können Sie unter der Handy-Nr. 0172/6973 571 anrufen.Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Wasserversorgung (Kandel, Erlenbach, Minfeld, Steinweiler, Vollmersweiler und Winden)Tel.: 07275/960256. Unter dieser Rufnummer ist ein Anrufbeant-worter geschaltet, der den zuständigen Mitarbeiter über Funk verständigt. Zusätzlich bitte auch die Ruf-Nr. 01722018337 anrufen.Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Wasserversorgung (Freckenfeld)Herr Frech, Tel.: 0170/8158 194Störungsdienst Erdgas -Thüga Energienetze GmbHTel.: 0800/0837 111. Stromversorgung der Pfalzwerke AGPfalzwerke Aktiengesellschaft, Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, 76870 Kandel Tel.: 07275/955410. Bei Störungen im Stromnetz: 0800/7977 777 (außer Winden)Stromversorgung der Ortsgemeinde WindenBereitschaftsdienst bei Störungen in der Stromversorgung der Ortsgemeinde Winden, Tel.: 0171/7506 502 (Stadtwerke Bad Bergzabern).

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Kandel - 4 - Ausgabe 40/2012

VerbandsgemeindeVerbandsgemeinde

Amtlicher Teil

Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel

· Montags bis freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr;· dienstags von 13.30 bis 18.00 Uhr· sowie donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr;Sprechzeiten Fachbereich 2: Natürliche Lebensgrundlagen u. BauenDi. und Do., 8.30 - 12.00 Uhr und nachmittags 13.30 - 18.00 UhrTel.-Nr. Bürgerbüro und Zentrale: 07275/960100, Fax-Nr. 07275/960101

Öffnungszeiten der KFZ-Zulassungsstelle· Montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr;· dienstags von 13.30 bis 16.00 Uhr;· donnerstags von 13.30 bis 18.00 UhrAnmeldeschluss jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Öff-nungszeiten!Tel.-Nrn. der KFZ-Zulassungsstelle: 07275/960141 bis 146, Fax-Nr.: 07275/960140

Sprechtage und SprechzeitenGleichstellungsbeauftragteGleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel, Frau Melanie Löhle, Sprechstunden nach Vereinbarung. Tel.: 07275/9600. E-Mail: [email protected] Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel, Frau Waltraud Köhler, hat ihr Büro in der Verbandsgemeindever-waltung, Gartenstr. 8, Zimmer Nr. 128, Erdgeschoss. Waltraud Köhler ist unter der Tel.-Nr. 07275/960314 dienstags von 14.00 - 17.00 Uhr und mittwochs von 10.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr - in Ausnahmefällen auch unter der Tel.-Nr. 07275/5232, zu erreichen. E-Mail: [email protected] Jugendpfleger der Verbandsgemeinde Kandel, Herr Schendekehl, hat sein Büro im Zimmer 126 (Erdgeschoss) der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstr. 8. Holger Schendekehl ist unter der Tel.-Nr. 07275/960129 montags von 10.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 17.00 Uhr zu erreichen. E-Mail: [email protected]. Aktuelle Ver-anstaltungen finden Sie hier im Amtsblatt oder unter www.vg-kandel.de http://www.vg-kandel.de/ /veranstaltungen.

Öffnungszeiten des Tourismusbüros und des Fahrkartenverkaufes am Bahnhof

Montags bis freitags von 09.00 - 13.00 Uhr, Samstag 09.00 - 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen!

FeuerwehrinformationJugendfeuerwehr Steinweiler Gruppe 1 Übung Do., den 11.10.12, 19.30 UhrGruppe 2 Übung Do., den 11.10.12, 18.15 UhrFreiwillige Feuerwehr Kandel Übung Allgemein Di., den 09.10.12, 19.30 Uhr

SirenenüberprüfungUm das sichere Funktionieren der Sirenen zur Alarmierung der Feuerwehren in unserem Verbandsgemeindebereich zu über-prüfen, werden monatlich die Sirenen über Funk ausgelöst.Als festgelegter Überprüfungstag ist der 1. Samstag im Monat vorgesehen. So findet am Samstag, dem 06.10.2012, 12.00 Uhr diese Sirenenüberprüfung statt.Nur durch diese Überprüfung können Probleme mit der Funk-auslösung oder der Sirene selbst erkannt und schnellstens behoben werden. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für diese Maßnahme.

Kleiderkammer

Die Kleiderkammer in Kandel Elsässer Straße 33 Erdge-schoss hat zu folgenden Zeiten geöffnet:Dienstagvormittags von 9 Uhr bis 12 Uhr und Donners-tagnachmittags von 14 bis 17 Uhr Telefonisch erreichbar unter 07275 957847.Hilfebedürftige können dort gegen Berechtigungsscheine, die vom Job Center oder von den Sozialämtern ausgestellt werden, Kleidung erhalten.Gut erhaltene Kleidung kann zu den angegebenen Öff-nungszeiten abgegeben werden. Eine vorherige telefo-nische Anfrage, ob die abzugebenden Kleidungsstücke gebraucht werden, wäre wünschenswert, da die Bevorra-tungsmöglichkeiten begrenzt sind.Insbesondere werden nun neben Kinderbekleidung sowie Babyausstattung und Schwangerschaftsbekleidung auch Herrenbekleidung jeglicher Größe benötigt.

Die Verbandsgemeinde Kandel und die jeweilige Wohnge-meinde gratulieren allen Altersjubilaren/innen, die in den nächsten Tagen 70 Jahre und älter werden, recht herzlich!

Freckenfeld12.10.2012 Thürwächter August, Am Brennofen 27, 76 Jahre13.10.2012 Schönlaub Elli, Gänsried 6, 85 Jahre

Kandel08.10.2012 Dr. Becker Johanna, Adelheidstraße 6, 76 Jahre08.10.2012 Klöffer August, Guttenbergstraße 2, 83 Jahre08.10.2012 Ogrzall Irene, Robert-Koch-Straße 9, 81 Jahre10.10.2012 Akdogan Aysel, Landauer Straße 7, 73 Jahre10.10.2012 Burg Rolf, Hubstraße 11, 72 Jahre10.10.2012 Günther Rudolf, Rheinstraße 81, 75 Jahre10.10.2012 Oberkandler Frida, Saarstraße 191, 89 Jahre11.10.2012 Martz Ernst, Hauptstraße 19, 78 Jahre11.10.2012 Marz Gerda, Haueisenstraße 19, 71 Jahre11.10.2012 Wittek Siegfried, Lindenstraße 5, 70 Jahre12.10.2012 Brechner Inge, Scheffelstraße 19, 75 Jahre12.10.2012 Gander Karl, Saarstraße 4, 81 Jahre12.10.2012 Müller Gisela, Briandstraße 2, 78 Jahre12.10.2012 Slych Dolores, Lindenstraße 13 a, 84 Jahre13.10.2012 Hilpert Franz, Guttenbergstraße 9 b, 74 Jahre13.10.2012 Reinhardt Edith, Rheinstraße 3, 79 Jahre14.10.2012 Wägerle Karl-Heinz, Im Kirschgarten 9, 73 Jahre

Minfeld11.10.2012 Schillinger Elvira, Holzgasse 33, 76 Jahre12.10.2012 Westermann Anita, Schießmauer 7, 80 Jahre

Steinweiler09.10.2012 Koch Gerhard, Obergasse 29, 73 Jahre10.10.2012 Bohlender Dora, Hauptstraße 76, 74 Jahre12.10.2012 Matt Karl, Klingbachstraße 18, 81 Jahre

Vollmersweiler10.10.2012 Nagel Frieda, Hauptstraße 52, 94 Jahre

Winden13.10.2012 Schneider Edeltraud, Raiffeisenstraße 22, 71 Jahre

Goldene HochzeitWir gratulieren den Eheleuten Hermann und Brigitte Was-sermann, wohnhaft in Kandel, Kollwitzstraße 3, die am 12.10.2012 das Fest der goldenen Hochzeit feiern.

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Kandel - 5 - Ausgabe 40/2012

Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung

- Hilfe bei der Antragstellung -Die nächste Beratung des Versichertenberaters Karl-Heinz Schneider findet kostenlos für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung am Mittwoch den 17.10.2012, in der Zeit ab 14.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstr. 8, Zimmer 216 statt.Bei Rentenantragsstellungen und Kontenklärungen sind die Ver-sicherungsunterlagen und der Personalausweis mitzubringen. Anmeldungen sind unter Tel.-Nr. 07275 - 9600 erforderlich.

WohnungsbedarfDie Verbandsgemeinde Kandel sucht zur Unterbringung von Asylbewerbern und von Obdachlosigkeit bedrohten Familien Häuser und Wohnungen zur baldigen Anmietung.Pro qm können bis zu 4,50 € gezahlt werden. Wohnungsangebote sind zu richten an Herrn Seiler Ver-bandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel, Tel. Nr. 07275 960126, Fax Nr. 9605126.

SperrmüllbörseFolgende Gegenstände sind kostenlos abzugeben:- 1 Camping-Gasflasche, 1,850 kg, Tel. 07275/1831- Gabbeh-Teppich naturgefärbt curryfarbig, 2,20 x 1,70m, Tel. 0171 / 7711501- Sitzecke (U-Form) mit ausziehbarem Bettteil

und Stauraum plus Sessel. Sehr guter Zustand, Tel. 015209287785

- Fliesenschneidemaschine 1x gebraucht, kann umgebaut werden zur Kreissäge,

Tel. 0174 / 1935535- 2 Daunen-Bettdecken (135 x 200) und 2 Dau-

nen-Kissen (80 x 80). Infos unter Tel. 06349/939877.

Der/die Interessent/in kann sich unter der jeweils angegebenen Telefonnummer direkt mit dem/der Anbieter/in in Verbindung setzen. Wenn auch Sie Gegenstände haben, für die Sie keine Verwendung mehr finden, die aber zu schade zum Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Verbandsgemeindever-waltung Kandel unter der Tel.-Nr. 07275/960114 an oder per E-Mail an [email protected], um Ihr kostenloses Inserat aufzugeben. Da Ihre Anzeige immer 3 Wochen hintereinander veröffentlicht wird, bitten wir Sie, unter der genannten Rufnummer Bescheid zu sagen, wenn der Gegenstand abge-holt wurde.

Forstamt BienwaldMotorsägenkurse

Das Forstamt Bienwald bietet im September 2012 Motorsägen-kurse für private Brennholz-Selbstwerber an. Die Kurse vermit-teln folgende Inhalte:· Persönliche Schutzausrüstung, Unfallverhütung, Rettungs-

kette Forst· Aufbau, Arbeitsweise, Instandsetzung, Wartung und Pflege

der Motorsäge · Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Kraft- und Schmierstoffe· Sägeübungen, Heben und Tragen von Lasten.Teilnahmevoraussetzungen:- Mindestalter: 18 Jahre- Persönliche Schutzausrüstung bestehend aus Helm (mit Gesichts-

und Gehörschutz), Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz (Stahlkappe reicht nicht aus !), Arbeitshandschuhe.

- Bitte eigene Motorsäge mit geschärfter Kette und Betriebs-stoffen (Sonderkraftstoff und Biokettenöl) mitbringen!

Der Kurs ist eintägig (9.00 bis ca. 16.30 Uhr). Das Teilnahmeent-gelt beträgt 90,— EUR/ Person. Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen je Termin begrenzt.

Kurstermine:Samstag, den 13.10.2012Eine verbindliche Anmeldung ist montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr direkt beim Forstamt Bienwald, Bahnhofstr. 28, 76870 Kandel möglich. Mit ihrer Anmeldung unterzeichnen Sie eine Haftungserklärung. Gleichzeitig ist das Teilnahmeentgelt in Höhe von 90 EUR (bitte passend) zu entrichten.

Informationen für Brennholz-SelbstwerberDie Waldflächen des Staatswaldes in Rheinland-Pfalz sowie einiger Kommunen sind nach PEFC zertifiziert. Die Zertifizie-rungsorganisation überwacht die Einhaltung der vorgegebenen Standards in der Waldbewirtschaftung und passt diese fortlau-fend an. Nach den aktualisierten Richtlinien des PEFC-Zertifi-kates wird ab 01.01.2013 in zertifizierten Waldflächen für jeden privaten Brennholz-Selbstwerber der Nachweis der Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge verpflichtend. Eine Vergabe von Brennholz zur Aufarbeitung durch den Selbstwerber ist daher ab 01.01.2013 nur noch gegen Nachweis der Sachkunde möglich.Die Sachkunde kann nachgewiesen werden durch:- berufliche Aus- oder Fortbildung in der Waldarbeit (Waldar-

beiter/ Forstwirt oder vergleichbar) oder- Teilnahmebescheinigung über den Besuch eines Motorsä-

genkurses „MS Basis“ oder - Teilnahmebescheinigung eines vergleichbaren Kurses, z.B.

des Landesfeuerwehrverbandes, der Unfallkasse Rhein-land-Pfalz oder anderer Anbieter, sofern nachweislich die Mindestinhalte der GUV I 8624, Modul 1 und 2 oder ver-gleichbare Empfehlungen eines gesetzlichen Unfallversiche-rungsträgers geschult wurden.

Neben anderen Anbietern finden auch beim Forstamt Bienwald wieder Motorsägenkurse „MS Basis“ zum Erwerb des Sach-kundenachweises für private Brennholz-Selbstwerber statt; die jeweiligen Termine und Anmeldevoraussetzungen veröffentlicht das Forstamt in den Amtsblättern.Des Weiteren sehen die PEFC-Standards vor, dass auf zertifi-zierten Waldflächen bereits ab 01.01.2012 auch von privaten Selbstwerbern nur noch benzolfreier Sonderkraftstoff sowie Biokettenöl mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ zur Befül-lung der Motorsägen verwendet werden darf.Bei Fragen stehen wir gerne unter Tel. 07275/ 9893-0 zur Ver-fügung.

Warnung vor gefälschten E-Mails im Namen der Steuerverwaltung

Oberfinanzdirektion Koblenz: Steuerdaten oder Rechnun-gen werden grundsätzlich nicht per E-Mail verschicktDie Oberfinanzdirektion Koblenz warnt vor gefälschten E-Mails im Namen der Steuerverwaltung. Als Absender wird zum Beispiel ELSTER, das Finanzamt oder das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorgetäuscht. In diesen Nachrichten wird der Empfänger meist aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid oder eine Rechnung handelt. Sowohl Absenderadresse als auch der Inhalt der E-Mails variieren dabei ständig. In allen Fällen wird jedoch versucht, per E-Mail an Anmeldedaten sowie Konto- und/oder Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. Die Oberfinanzdirektion Koblenz bittet Folgendes zu beachten:- Die Steuerverwaltung wird in einer E-Mail niemals Informa-

tionen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kredit-kartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheits-abfrage, anfordern.

- Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.

- Klicken Sie nicht auf einen eingebetteten Link in einer E-Mail, wenn Sie Zweifel daran haben, dass die E-Mail von der Fi-nanzverwaltung stammt.

Allgemeine Tipps für den Umgang im Internet sowie aktuelle War-nungen finden Sie auf den Internetseiten des BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (www.bsi-fuer-buerger.de).

Drohen 100.000 rheinland-pfälzischen Unternehmen und Betrieben

Verspätungszuschläge?Finanzämter bitten Unternehmen, der gesetzlichen Ver-pflichtung zur elektronischen Übermittlung von Steuerer-klärungen mit Sicherheitszertifikat (Authentifizierung im ElsterOnline-Portal) bereits jetzt nachzukommen

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Kandel - 6 - Ausgabe 40/2012

Unternehmer müssen bereits jetzt schon neben den Lohnsteu-eranmeldungen auch ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen elekt-ronisch ans Finanzamt übermitteln. Diese elektronischen Erklärungen müssen laut Gesetz ab dem 1. Januar 2013 authentifiziert übermittelt werden, um größt-mögliche Datensicherheit zu gewährleisten. Hierzu ist eine Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de erforderlich. Übermittlungen ohne Registrierung sind ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr möglich. Mit Hilfe des Sicherheitszertifikats lässt sich die Identität des Datenübermittlers eindeutig feststellen. Papierausdrucke und Unterschriften sind damit überflüssig. Diese papierlose Kom-munikation bietet sowohl für die Finanzverwaltung als auch für die Unternehmen einen Vorteil und hilft beiden Seiten, Zeit und Kosten zu sparen. Von der Verpflichtung zur Übermittlung mit Sicherheitszertifi-kat sind daher auch schon die Steuer(vor)anmeldungen für den Dezember 2012 betroffen, da diese erst nach Ablauf des Monats und somit in 2013 zu übermitteln sind. Sollte die Registrierung bis dahin nicht erfolgt sein und die Steuer(vor)anmeldung aus diesem Grunde erst nach der gesetzlichen Abgabefrist dem Finanzamt übermittelt werden, so muss der Unternehmer mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen. Dieser kann bis zu 10 % der angemeldeten Steuer betragen. Wie funktioniert die Authentifizierung? Das erforderliche Zertifikat - in diesem Fall für Organisationen - gibt es kostenlos nach einer Registrierung unter: www.elste-ronline.de. Es ist zu empfehlen, die Registrierung mit der Steu-ernummer des Unternehmens durchzuführen. Zur Vermeidung von Verspätungszuschlägen sollte dies bereits jetzt erfolgen, da der Registrierungsvorgang bis zu 14 Tage dauern kann. Eine genaue Schritt für Schritt-Anleitung zur Registrierung für Unternehmen findet sich unter www.fin-rlp.de/elster.Weitere Informationen zum Thema elektronische Steuererklä-rungen sind im Internet unter www.elster.de zu finden. Darüber hinaus bietet die Info-Hotline der Finanzämter unter 0261 - 20 179 279 Hilfe per Telefon.

Auch kleine Unternehmen müssen ab 2013 Steuererklärungen elektronisch übermitteln

Aktionstag der Info-Hotline der Finanzämter klärt zum Thema elektronische Steuererklärung auf Ab 1. Januar 2013 dürfen die Finanzämter Steuererklärungen von Unternehmen, die auf Papier eingereicht werden nicht mehr annehmen. Gleichzeitig ist für eine elektronische Übermittlung zwingend ein Sicherheitszertifikat erforderlich. Was das bedeutet und wie die dafür notwendige Registrie-rung im ElsterOnline-Portal funktioniert, erklären sachkundige Finanzbeamte am Donnerstag, 4. Oktober 2012.Die landesweite Info-Hotline der Finanzämter ist hierzu unter der Rufnummer 0261- 20 179 279 von 8 bis 17 Uhr erreichbar.Weitere Infos zur elektronischen Übermittlung der Steuererklä-rung, zur Registrierung, zum Erhalt des kostenlosen Sicherheits-zertifikat sowie den Abruf der persönlichen Lohnsteuermerkmale gibt es unter: www.elsteronline.de.

Sachkundelehrgang - Pflanzenschutz im Weinbau

Inhalt: Laut Pflanzenschutzgesetz muss jeder Anwender von Pflanzenschutzmitteln seine „Sachkunde im Pflanzenschutz“ nachweisen können. Bei fehlendem Nachweis kann die Anwen-dung von Pflanzenschutzmitteln untersagt werden; bei Zuwider-handlungen ist mit Bußgeldern zu rechnen.Das DLR Rheinpfalz in Neustadt an der Weinstraße bietet des-halb wieder einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde im Pflanzenschutz - speziell für den Weinbau - an. Es wird allen Winzern ohne berufliche Fachausbildung empfohlen, diesen Lehrgang zu besuchen. Dies gilt insbesondere für Teilnehmer von Pheromonanwendergemeinschaften, die keine fachliche Ausbildung nachweisen können.Termine: 12.11, 15.11., 19.11., 22.11., 26.11., 28.11.2012, jeweils 18:30 UhrPrüfung: 01.12.2012, 8:00 Uhr (zeitlicher Rahmen pro Teilneh-mer ca. 1. Stunde)

Für das Erlangen der Sachkunde fallen nachfolgende Positionen an: Lehrgangsgebühr einschließlich Schulungsunterlagen (inkl. Ordner „Sachkunde PS im Weinbau“) € 50,—Prüfungsgebühr € 50,—Zeugnisgebühr € 15,—gerätetechnische Unterweisung € 40,—Summe € 155,—Theoretisch besteht auch die Möglichkeit, sich nur für die Prü-fung anzumelden, wobei dann nur Kosten von € 65,— (Prü-fungs- und Zeugnisgebühr) anfallen würden. Dieser Weg wird allerdings nur routinierten Fachkräften empfohlen, die über gute Deutschkenntnisse verfügen. Eine verbindliche Anmeldung ist auch in diesem Fall erforderlich bis zum 12.11.2012.Veranstaltungsort ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) - Rheinpfalz -, Breitenweg 71, 67435 Neustadt a. d. Wstr..Es wird um Anmeldung gebeten unter Tel. 06321/671-438 (Frau Jendrzejowski), per Fax 06321/671-375 (z. H. Frau Jendrzejow-ski), Email: [email protected] oder per Post an die o. g. Adresse.

Der Verein Ehemaliger Weinbauschüler Neustadt an der Weinstr.veranstaltet folgendes Seminar:

Dienstag, 4. Dezember 2012, 10:00 UhrRebschnittkursInhalt: Es wird auf die Reberziehung, den Kordonschnitt und den Schnitt von Hausrebstöcken eingegangen. Die Funktionsweise und Wartung von Elektroscheren wird ebenfalls vorgestellt.Aktuell: Die lokalen Hagelschäden im Raum Neustadt stellen diesen Winter die Winzer vor besondere Probleme, die sowohl in der Theorie als auch in betroffenen Parzellen erörtert und dis-kutiert werden. Von 10.00 - 12.00 Uhr erfolgt eine fachliche Einführung in der Aula, von 13.00 - 15.00 Uhr ist die praktische Anleitung im Wein-berg vorgesehen.Mitzubringen sind eine Rebschere sowie wetterfeste Kleidung und Schuhe. Es besteht die Möglichkeit, in der örtlichen Mensa ein Mittages-sen einzunehmen (ist nicht im Kostenbeitrag enthalten, bitte bei der Anmeldung angeben). Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl empfiehlt sich eine bal-dige Anmeldung.Seminargebühr: 10,— EuroVeranstaltungsort ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) - Rheinpfalz -, Breitenweg 71, 67435 Neustadt a. d. Wstr.. Es wird um Anmeldung gebeten unter Tel. 06321/671-438 (Frau Jendrzejowski), per Fax 06321/671-375 (z. H. Frau Jendrzejow-ski), Email: [email protected] oder per Post an die o. g. Adresse.

Nichtamtlicher Teil

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Mini-BHKW im Altbau?Strom und Wärme selbst zu erzeugen - das ist die Idee hinter den kleinen Blockheizkraftwerken (BHKW) für private Betreiber. Bei der gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme wird außerdem der eingesetzte Brennstoff effizienter ausgenutzt und der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt. Seit April 2012 können neue BHKW für Bestandsbauten bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW einen einmaligen Inves-titionszuschuss zwischen 1.500 und 3.450 Euro vom Bundes-amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: So darf es in dem Gebiet, in dem die Anlage installiert werden soll, kein Fernwär-meangebot geben. Die Anlage muss auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen geführt werden und hohe Effizienzanfor-derungen erfüllen. Zudem muss der Betreiber einen Wartungs-vertrag abschließen. Doch selbst wenn eine Anlage förderfähig ist, bedeutet das nicht unbedingt, dass sie auch wirtschaftlich ist. Im Einfamilienhaus

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Kandel - 7 - Ausgabe 40/2012

reichen die Betriebsstunden selten aus, um die Anlage auszu-lasten - die Anschaffung bleibt dann unwirtschaftlich. Außerdem wird die produzierte Wärme hauptsächlich während der Heizpe-riode genutzt, im Sommer dagegen ist der Bedarf viel geringer. Auch das senkt die Effizienz. Wer unsicher ist, ob ein kleines BHKW für das eigene Heim in Frage kommt, sollte sich daher unabhängig beraten lassen. Der Energieberater der Verbraucherzentrale hilft herauszufinden, ob ein Blockheizkraftwerk für das jeweilige Haus geeignet ist. Die Beratung ist persönlich und kostenlos und findet nach Termin-vereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucher-zentrale statt (keine Vor-Ort Beratung!). Der Energieberater hat am Mittwoch, den 10.10.12 von 16 - 18 Uhr Sprechstunde in Kandel, Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstr. 8. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmel-dung unter 0 72 75 / 96 00.

Ausbildung zum Demenzbegleiter / zur Demenzbegleiterin

Malteser bieten Kurs anWie gehe ich mit Demenzpati-enten richtig um? Wir fördere ich sie, damit sie möglichst lange möglichst viele Dinge selbst entscheiden und tun

können? Welche Beschäftigungen sind sinnvoll und welche gesetzlichen Vorgaben gibt es zum Thema „Demenz“? All diese Fragen sind für Angehörige, die zu Hause einen demenzkranken Verwandten pflegen, von großer Bedeutung. Die Malteser in Hatzenbühl beantworten diese und weitere Fragen in ihrem 40-stündigen Kurs „Demente verstehen und begleiten“. Das Seminar richtet sich auch an Pflegehilfskräfte und an Ehren-amtliche, die sich in diesem Bereich engagieren möchten. Pfle-gehilfskräfte können sich - beim Besuch weiterer Module - zur Fachkraft für Gesundheit- und Sozialdienstleistungen (IHK) wei-terbilden.Das Seminar wird - je nach Vorraussetzungen der Teilnehmer/innen - von der Agentur für Arbeit und den Job Centern über einen Bildungsgutschein gefördert. Außerdem fördert das Minis-terium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen die berufliche Weiterbildung für Rheinland-Pfälzerinnen und Rhein-land-Pfälzer ab 45 Jahren unter bestimmten Vorraussetzungen über den „Quali-Scheck“. Auch eine Förderung über das Bun-desministerium für Bildung und Forschung ist für einen bestimm-ten Personenkreis möglich. Zu den Fördermöglichkeiten in Ihrer individuellen Situation beraten Sie die Malteser gerne.Der nächste Kurs der Malteser findet vom 19. November 2012 bis 28. November 2012, immer montags bis freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr statt. Für weitere Informationen oder die Anmel-dung zum Kurs steht Ihnen Sabine Wüst von den Maltesern in Speyer unter 06232/6778-14 oder [email protected] gerne zur Verfügung.

MehrgenerationenhausBesondere Veranstaltungen:

Demografiewoche der Metro-polregion Rhein-Neckar: siehe besondere AnkündigungBrunch mit InKu (Internationa-ler Kulturverein Wörth e.V.) am

Sonntag, 7. OktoberJeden 1. Sonntag im Monat, 11 bis 13 Uhr, lädt der InKu e.V. Wörth zum gemütlichen Brunch ein, bei dem sich interessierte Menschen auf internationaler Ebene austauschen können. Jeder ist willkommen.Unkostenbeitrag Erwachsene 6,00 EUR, Kinder bis 14 Jahre 2,50 EUR. Im Preis enthalten sind warme und kalte Getränke (alkoholfrei). Anmeldung unter www.inku-woerth.de oder im MGH-Café zu den üblichen Öffnungszeiten melden.Neu: Holzwerkstatt - jetzt auch für KinderAb 19.10. von 15:30 bis 17:30 UhrWir hobeln und sägen, bohren und feilen …Wenn du gerne mitmachen möchtest, komm zu uns in Juze.Für Kinder von 6 bis 12 Jahren. Anmeldung erwünscht.Unkostenbeitrag: 3 EUR pro Freitag An jedem 1., 3. und 5. Freitag

Wir suchen nach wie vor alte Bilder und Postkarten von Wörth. Wir scannen sie ein und Sie bekommen Ihre Originale selbstverständlich wieder zurück. Einfach vorbeikommen, gerne auch am Tag der Offenen Tür.Töpfern für den Herbst und Wintergarten mit Annemarie DeuterNoch bis 10.10. von 10:30 bis 12 Uhr können Sie nach Ihren Vorstellungen und nach Terminabsprache in unserer Töpfer-werkstatt töpfern. Bitte anmelden im MGH oder bei den regel-mäßigen Treffen montags und freitags von 18 - 20 Uhr.Mittwoch: Elterncafé - „rundum“ 9:30 - 12:00 Uhr. Auch am 10.10.Für Schwangere und Eltern mit kleinen Kindern. Sich einfach in gemütlicher Runde treffen. Wechselnde Angebote rund um das Thema Schwangerschaft, Geburt, erste Lebensmonate, kosten-lose Beratung und Unterstützung bei Fragen rund um die Fami-lie. Ohne Anmeldung.Unsere Mitarbeiter sind in den Ferien mit der Herbstfreizeit beschäftigt - Tagesausflüge und ein spannendes Programm in und um unser Haus. Deshalb findet keine Offene Kinder- und Jugendarbeit in Wörth statt. Der Jugendtreff in Maximiliansau ist in der zweiten Ferien-woche geöffnet.Unsere regelmäßigen Angebote auch in den Ferien:Café „zeitlos“: montags bis donnerstags von 9:30 bis 12:00 Uhr Donnerstagnachmittag: Kaffee und Kuchen von 14:30 bis 17:00 UhrFlohmarktcafè: jeden 1. und 3. Mittwoch von 14:30 bis 17:00 UhrHolzwerkstatt: jeden 1., 3. und 5. Freitag im Monat Offenes Holzwerken für jeden unter professioneller Anleitung. Ohne AnmeldungDie Kreativ-Runde: Montag und Freitag ab 18 UhrDer Kinder und Jugendtreff Maximiliansau - Königsbergerstr. 2Öffnungszeiten:Mi.: 15:00 - 17:30 Uhr (6-13 Jahre) - 17:45 - 21:00 Uhr (ab 14 Jahre)Do.: 15:00 - 17:30 Uhr (6-13 Jahre) - 17:45 - 21:00 Uhr (ab 14 Jahre)Fr.: 14:00 - 17:30 Uhr (6-13 Jahre) - 17:45 - 21:00 Uhr (ab 14 Jahre)Sa.: 14-tägig (1., 3. und 5. Samstag im Monat)15:00 - 17:30 Uhr (6-13 Jahre) - 17:45 - 21:00 Uhr (ab 14 Jahre)Weitere Informationen im Mehrgenerationenhaus.Mehrgenerationenhaus Wörth - Internationaler BundTel 07271 - 8622 Ahornstraße 5 76744 Wörth am Rheinhttp://[email protected]

Kandel und WörthDer Pflegestützpunkt informiert und berät hilfe- und pflegebedürftige, kranke oder behinderte Menschen und ihre

Angehörigen über alle Unterstützungs- und Finanzierungsmög-lichkeiten. Wir beraten Sie unabhängig, unverbindlich, kostenlos und unter Wahrung der Schweigepflicht. Bitte vereinbaren Sie einen perönlichen Termin im Pflegestützpunkt oder bei Ihnen zu Hause.Für die Stadt KandelPflegestützpunkt Kandel, Zimmer 128Gartenstraße 8, 76870 Kandel, Tel. 07275 / 94 87 774 und 94 87 775, Fax: 07275/ 94 89 170 (Fr. Scheib, Frau Adling, Hr. Kurz) E-Mail: [email protected]ür die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde KandelPflegestützpunkt WörthArthur-Nisio-Straße 23, 76744 Wörth,Tel. 07271/1320335 od. 1320336 (Fr. Schwind, Fr. Tremmel-Kempf)E-Mail: [email protected]üreHilfe- und Pflegeangebote im Landkreis GermersheimDie Pflegebroschüre enthält umfassende Informationen rund um das Thema „Hilfe und Pflege“. Sie richtet sich an betroffene Menschen und ihre Angehörigen ebenso wie an Fachleute und am Thema Interessierte.Kontakt: Kreisverwaltung Germersheim: Tel. 07274/ 53279 oder 07274/53265,Internet: www.kreis-germersheim.de

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Kandel - 8 - Ausgabe 40/2012

Südpfalz-Stand auf der OffertaViel Interessantes und Leckeres auf der Karlsruher Messe

vom 27. Oktober bis 4. November 2012In herbstlichem Ambiente präsentiert sich die Vielfalt der Süd-pfalz auch in diesem Jahr auf der Offerta. Am „Südpfalz-Stand“ in Halle 1 der Karlsruher Messe erhalten die Besucher nicht nur vielfältige Informationen zu Wander-, Radwander- und Einkehr-möglichkeiten, sie können sich auch bei einer Wein- oder Sekt-probe von der Qualität der Südpfälzer Weine überzeugen. Vor allem am beliebten „Südpfalztag“, am Dienstag, 30. Okto-ber 2012, zeigt die Südpfalz ihre vielen Facetten. Südpfälzer Betriebe laden ein zu Spezialitäten aus Küche und Keller. Dies alles lässt sich genießen bei einem Plausch mit den charmanten Südpfälzer Hoheiten. An allen Tagen vertreten ist das Reptilium Landau, die Strau-ßenfarm Rülzheim sowie das Wein- und Sektgut Rosenhof aus Steinweiler und die Weingüter Kehrt aus Winden und Krebs aus Weingarten. Der „Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V.“ und der „Südpfalz-Tourismus Stadt Germersheim e.V.“ informieren die Besucher gerne über die urigen Rheinauenland-schaften, den Bienwald, den Bellheimer Wald und über die vie-len touristische Einrichtungen und Freizeitmöglichkeiten in der Südpfalz. Die beiden Museen Terra-Sigillata-Museum Rheinz-abern und Ziegeleimuseum Jockgrim sowie das Neupotzer „Haus Leben am Strom“ aus der Verbandsgemeinde Jockgrim präsentieren sich täglich direkt beim Stand des Landkreises. Außerdem ist ein ca. 6 m langes Modell des römischen Fluss-kriegsschiffes „Lusoria Rhenana“ während der ganzen Messe am Stand zu besichtigen.Weitere Informationen unter www.suedpfalz-tourismus.de

IFBGeprüfter Technischer Fachwirt

Internationaler Titel: Bachelor Professional of Technical Management (CCI)

in Experten- oder FührungslaufbahnDas Institut für Bildungsförderung (IFB) bietet ab 26. Januar 2013 einen berufsbegleitenden Lehrgang zum/zur Geprüften Technischen Fachwirt/in mit bundeseinheitlichen, öffent-lich-rechtlichen Abschluss, an.Zielgruppe für den Lehrgang sind Personen, die über eine abge-schlossene Berufsausbildung im gewerblich/technischen oder kaufmännischen Bereich und ca. 6 Monate Berufspraxis verfügen.Der Abschluss qualifiziert sowohl für eine Führungs- als auch eine Expertenlaufbahn (Meister oder technischer Sachbearbei-ter) in der Industrie oder mittelständischen Unternehmen.Der Lehrgang erstreckt sich über ca. 20 Monate und gliedert sich in drei Teile. Jeder Teil schließt mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab.Eine rückzahlungsfreie Förderung durch das Aufstiegsbildungs-förderungsgesetz (Meister-BAFöG) ist möglich. Es gibt Früh-bucher-Rabatte.Weitere Infos sind erhältlich beim Institut für Bildungsförde-rung (IFB), gemeinnützige Bildungseinrichtung, Tel: 07275 - 91 30 35, E-Mail: [email protected], IFB-Homepage: www.ifb-woerth.de

Neuer Förderverein an der Realschule plus Aufgrund der neuen rheinland-pfälzischen Schulst-rukturreform, bei der die Haupt- und Realschulen zusammengelegt wurden, war auch die Neugrün-dung des Fördervereins erforderlich. Der gemeinnüt-zige Verein hat sich zum Ziel gesetzt, bedürftige Schüler bei besonderen Schulveranstaltungen finan-ziell zu unterstützen, Zuschüsse, welche die schuli-schen Schwerpunkte fördern und das Schulprofil stärken, bereitzustellen und die Ausstattung bzw.

Ausgestaltung von Fachräumen und Schulgelände finanziell zu fördern. Ebenso möchte man Schulpartnerschaften bezuschus-sen und bei der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln behilf-lich sein. Der noch junge Verein wird sich bei Schulveranstaltungen und Schulfesten präsentieren, um sowohl die jetzigen Eltern zu einer Mitgliedschaft zu animieren, er möchte allerdings auch Öffentlichkeitsarbeit betreiben, um ehe-malige Schüler anzusprechen, „ihre Realschule“ als eine altein-gesessene Kandeler Institution zu unterstützen. Dadurch soll dazu beigetragen werden, den Bestand der Schule langfristig zu sichern. Bei der Vereinsgründung fungierte Rektor Hermann

Wolters als Wahlleiter; dabei wurde folgende Vorstandschaft gewählt: 1. Vorsitzender Werner Abriß aus Offenbach, 2. Vorsit-zende Brigitte Horter aus Kandel, die Funktion des Kassierers übernahm Siegfried Kehler aus Hagenbach und die neue Orga-nisationsleiterin wurde Margarete Kehler aus Hagenbach. Inter-essenten, die dem neuen Förderverein beitreten wollen, sind natürlich herzlich willkommen und können sich deswegen mit der Schulsekretärin Frau Theobald (Telefonnummer 07275- 91440) oder dem Vorsitzenden Werner Abriß (06348-5123) in Verbindung setzen.

Jetzt als Vorbildunternehmen bewerben! Der neue Landeswettbewerb

für Vereinbarkeit firma & familie!Um das Engagement von rheinland-pfälzischen Unternehmen in Sachen Vereinbarkeit und Chancen?gerechtigkeit zu würdi-gen, haben Ministerin Alt (Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen) und Ministerin Lemke (Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung) jetzt den neuen Landeswettbewerb firma & familie ins Leben gerufen. Bei dem Wettbewerb sollen kleine und mittlere Unternehmen (bis 249 MA) ausgezeichnet und bekannt gemacht werden, die bereits jetzt Vorbildliches für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie leisten und sich für mehr Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern in der Unternehmenspraxis einsetzen. In sieben Siegerkategorien werden insgesamt 10.500 EUR Preis-geld vergeben. Nähere Informationen zu dem Landeswettbe-werb und die Bewerbungsunterlagen auf der Internetplattform www.firma-und-familie.de. Die Bewerbungsfrist für den Landes-wettbewerb läuft bis zum 9. November 2012. Umgesetzt wird der Wettbewerb für Rheinland-Pfalz durch das Inmit-Institut (Institut für Mittelstandsökonomie an der Universität Trier).

Stadtwerke WörthSachbearbeiter/in

im Bereich des betrieblichen Rechnungswesenbei den Stadtwerken Wörth am RheinDas erwartet Sie:Die Tätigkeit umfasst hauptsächlich· Finanzbuchhaltung, Anlagebuchhaltung, Lagerbuchhaltung· Kostenrechnung (Abwasser)· Erstellung der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen· Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Statistiken· Controlling· Erstellung der Zwischenberichte und WirtschaftspläneVorgesehen ist eine Einstellung in Vollzeit im Beschäftigtenver-hältnis nach dem TVöD (wöchentliche Arbeitszeit: 39 Stunden).Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Es soll jedoch die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erfolgen.Sie sind Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter einer modernen Dienst-leistungsverwaltung in einem angenehmen Arbeitsumfeld und profitieren von den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes.Das erwarten wir:Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, wenn Sie eine abgeschlos-sene Ausbildung als Bilanzbuchhalter/in, ein betriebswirtschaft-liches Studium oder eine entsprechend qualifizierte Ausbildung haben. Erforderlich sind insbesondere Berufserfahrung und fun-dierte Kenntnisse im Steuerrecht und Rechnungswesen.Sie sollten den Arbeitsanforderungen gewachsen sein, Dienst-leistungsmentalität, Konfliktfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit mitbringen sowie über gute EDV-Kenntnisse verfügen. Eine gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift runden Ihr Profil ab.Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt. Senden Sie Ihre Bewerbung bitte bis 31. Oktober 2012 an dieStadtverwaltung, -Personalverwaltung-,Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein.Noch Fragen?Peter Tropf, Tel.: 07271-131-210, E-Mail: [email protected]

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Kandel - 9 - Ausgabe 40/2012

StellenausschreibungDie Verbandsgemeindewerke Kandel, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Kandel mit den Betriebszwei-gen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Schwimmbad,suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine(n) neue(n) Mitarbeiter(in)zur Verstärkung des Teams in der Finanzbuchhaltung.Für dieses vielseitige und anspruchsvolle Aufgabenspek-trum erwarten wir uns eine engagierte, belastbare Per-sönlichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung möglichst als Büro-/Groß-/Industriekauffrau/-mann.Nach Einarbeitung gehen wir von der Bereitschaft der künf-tigen Stelleninhaberin/des künftigen Stelleninhaberin aus, die Weiterbildung zum/zur Bilanzbuchhalter/in anzustreben.Die für den öffentlichen Dienst üblichen Tarifvereinbarungen finden Anwendung.

Das Beschäftigungsverhältnis ist zunächst auf zwei Jahre befristet; bei Bewährung ist sodann eine unbefristete Über-nahme geplant.

Interessentinnen/Interessenten richten ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen spätestens bis zum 31.10.2012 an dieVerbandsgemeindeverwaltung Kandel- Personalamt -Gartenstr. 8, 76870 KandelFür Ihre Rückfragen steht Ihnen Herr Forstner, Tel.: 07275/960 203, zur Verfügung.

Lust auf Besuch? Kolumbianische Schüler

suchen Gastfamilien!Die Schüler der Deutschen Schule Medellin/ Kolumbien wollen gerne einmal deutsche Weihnachten und den Verlauf von Jah-reszeiten erleben. Dazu suchen wir Familien, die neugierig und offen sind, einen lateinamerikanischen Jugendlichen als „Kind auf Zeit“ (15-17 Jahre) aufzunehmen. Spannend ist es, mit und durch das „kolumbianische Kind auf Zeit“ den eigenen Alltag neu zu erleben. Das bringt sicherlich Abwechslung in den Alltag. Die kolumbianischen Jugendlichen lernen Deutsch als Fremdspra-che, so dass eine Grund-Kommunikation gewährleistet ist. Ihr „kolumbianisches Kind auf Zeit“ ist schulpflichtig und muss ein Gymnasium oder eine Realschule an Ihrem Wohnort bzw. in der Nähe Ihrer Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, den 1. Dezember 2012 bis zum Sonntag, den 14. Juli 2013. Wenn Ihre Kinder Kolumbien entdecken möchten, laden wir ein, an einem Gegenbesuch teilzunehmen. Für Fragen und weitere Infos kon-taktieren Sie bitte das Humboldteum e.V., die internationale Servicestelle für Auslandsschulen, Frau Ute Borger, Königstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-22 21 401, Fax 0711-22 21 402, Email: [email protected]

Regiotauschnetz e.V.Tauschtreff in Kandel

Am Mittwoch, 10. Oktober 2012 um 18.30 Uhr findet ein Tausch-treff für gebrauchte Sachen und Selbstgemachtes im Vereins-heim P85, Badallee (Nähe Waldschwimmbad) in Kandel statt. Organisiert wird dieses Treffen von der Ortsgruppe Kandel im Verein Regiotauschnetz e.V. Mitglieder und interessierte Gäste sind zu diesem Abend in gemütlicher Runde herzlich eingela-den. Neue Interessenten können sich unverbindlich über das regionale Tauschnetz und über die Teilnahmebedingungen infor-mieren.Der nächste Tauschtreff im Mehrgenerationenhaus Wörth ist am Mittwoch, 7. November 2012. Weitere Informationen gibt es bei Michael Wünstel (1. Vorsitzender) unter Tel. 07275 913833 oder über das Internet: www.regiotauschnetz.de.

Mitteilungen der

KreisverwaltungMitteilungen der

Kreisverwaltung

Landkreis GermersheimAb 16. Oktober wieder Abfuhr der Heckenabfälle

Am 16. Oktober beginnt im Landkreis Germersheim wieder die Abfuhr der sperrigen Grünabfälle im Rahmen einer Straßen-sammlung. Zum Heckenschnitt gehören gebündelte Gartenabfälle zwischen 0,5 und 2 Metern Länge. Wegen der Kompostierbarkeit sollte dabei verrottbares Bindematerial verwendet werden. Wurzelwerke sowie Baumstämme mit einem Durchmesser über 10 cm können bei der Straßenabholung nicht mitgenommen werden. Sie müssen direkt am Wertstoffhof Westheim oder beim Wertstoffhof an der Deponie Berg angeliefert werden. Ihre Ent-sorgung ist gebührenpflichtig, da sie noch vorbehandelt werden müssen.Beistellungen in Plastiksäcken, Kartons etc., die mit kleinerem Schnittgut gefüllt sind werden nicht mit der Heckensammlung erfasst. Sie können über die Biotonne bzw. den Papiersack für Bioabfall entsorgt werden. Die nächstgelegenen Verkaufstel-len für die Papiersäcke sind im Abfallkalender zu finden. Die Säcke haben ein Volumen von 120 l und kosten 2,30 Euro pro Stück. Nichtsperrige Grünabfälle wie z.B. kleineres Schnittgut, Laub oder Rasenschnitt werden jederzeit gegen Gebühr an den Wertstoffhöfen Berg und Westheim angenommen, für die Nutzer einer Biotonne ist die Anlieferung sogar kostenlos.Wer außerhalb der Abfuhrtermine sperrigen Grünschnitt ent-sorgen möchte, kann diesen an den Wertstoffhöfen Westheim oder Berg anliefern. Sperrige Heckenabfälle aus Privathaushal-ten werden dort kostenlos entgegengenommen. Am Wertstoff-hof Rülzheim (auf dem Betriebsgelände der Firma SITA) können Grünabfälle aus Platzgründen nicht angenommen werden. Nach Angaben der Kreisverwaltung halten allerdings viele Verbands-gemeinden Häckselplatze vor, an denen Heckenschnitt meist wohnortnah angeliefert werden kann. Sämtliche Informationen zum Thema Abfallentsorgung im Kreis Germersheim können unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft abgerufen werden.

Grundkurs für ehrenamtliche BetreuerDie Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine des Land-kreis Germersheim führen wieder einen Grundkurs für ehren-amtliche Betreuerinnen und Betreuer durch. Der Kurs umfasst sechs Abende und findet ab 22. Oktober 2012, 19 Uhr, jeweils montags in der Realschule in Kandel statt.An den sechs Abenden erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die Arbeit eines gesetzlichen Betreuers. Die Teilnehmer erfahren, was sie bei der gesetzlichen Betreuung beachten müs-sen. Auch wird an einem Abend ein Facharzt über die Krank-heitsbilder, die zu einer gesetzlichen Betreuung führen können, informieren. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldung wird erbeten entweder bei der Betreuungsbe-hörde, Norbert Pirron, Tel.: 07274/53-264, bei der Arbeiterwohl-fahrt, Erich Laux, Tel. 07275/8919, bei der Lebenshilfe, Holger Bast Tel. 07271/5050341 oder beim SKFM (Sozialdienst katholi-scher Frauen und Männer), Margareta Klein, Tel. 07274/7078211.

Landrat gratuliert Vollmersweiler und Zeiskam zur sehr guten Platzierung

im Landesentscheid Der Landesentscheid 2012 im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ist entschieden. Insgesamt 269 Dörfer haben sich am Landeswettbewerb beteiligt, davon 146 in der Hauptklasse und 123 in der Sonderklasse. Aus den vorausgegangenen Kreis- und Gebietsentscheiden hatten sich 24 Ortschaften für den Lan-desentscheid qualifiziert. Die Jurys mit jeweils fünf Experten in der Haupt- und Sonderklasse haben nach einer eingehenden Begutachtung vor Ort die diesjährigen Sieger im Landeswettbe-werb ermittelt. Die Ortsgemeinde Vollmersweiler konnte in der Hauptklasse einen hervorragenden dritten Platz belegen. In der Sonderklasse kam Zeiskam unter die besten zwölf.

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Kandel - 10 - Ausgabe 40/2012

„Ich freue mich über die sehr gute Platzierung von Vollmerswei-ler und Zeiskam im Landesentscheid. Das unterstreicht einmal mehr die hervorragende Entwicklung und Lebensqualität der Gemeinden im Landkreis Germersheim“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und gratuliert den Siegergemeinden.Bei der Bewertung wurden folgende Bereiche beurteilt: „Ent-wicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen“, „Bürger-schaftliches Engagement, soziale und kulturelle Aktivitäten“, „Baugestaltung und -entwicklung“, „Grüngestaltung und -ent-wicklung“ und „Das Dorf in der Landschaft“. Die feierliche Sie-gerehrung findet am Freitag, 9. November 2012, ab 14 Uhr im Kurfürstlichen Schloss in Mainz statt. Der in diesem Jahr ebenfalls ausgelobte Sonderpreis für Innenentwicklung geht in der Sonderklasse an die Ortsge-meinde Kerpen im Landkreis Vulkaneifel und in der Hauptklasse an die Ortsgemeinde Vollmersweiler im Landkreis Germers-heim. Beide Gemeinden erhalten den von Innenminister Lew-entz gestifteten Sonderpreis in Höhe von jeweils 2.500 Euro für vorbildliche Initiativen und Maßnahmen zur Stärkung der Innen-entwicklung. Die Termine für die Preisverleihungen vor Ort stehen auch schon fest. Minister Lewentz wird am Freitag, 16.11.2012 den Sonder-preis in Vollmersweiler überreichen.Ottersheim zum Bundesentscheid nach BerlinNach dem vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirt-schaft und Verbraucherschutz vorgegebenen Teilnehmer-schlüssel können aus den einzelnen Bundesländern - je nach Teilnehmerzahl - drei Gemeinden für den Bundesentscheid gemeldet werden. Die Teilnahme richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl im Rahmen der Landesentscheide 2011 und 2012. Danach werden Gemeinden, die in beiden Wettbewerben die höchste Punktzahl erreicht haben, gemeldet.Das sind Ottersheim (Landkreis Germersheim) - Sieger in der Hauptklasse 2011 mit 91 Punkten, Großbundenbach (Landkreis Südwestpfalz) - Sieger in der Sonderklasse 2011 mit 85 Punk-ten und die Gemeinde Kerpen (Landkreis Vulkaneifel) - Sieger in der Sonderklasse 2012, ebenfalls mit 85 Punkten. Diese drei Gemeinden werden Rheinland-Pfalz im Bundesentscheid 2013 vertreten.„Ich bin überzeugt, dass sich Ottersheim beim Bundesentscheid erneut hervorragend präsentieren und abschneiden wird“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und wünscht Ottersheim viel Glück. Voraussichtlich im Juni 2013 wird die Bundeskommission Ottersheim besuchen. Die Siegerehrung wird 2014 in Berlin sein.

ErlenbachErlenbach

Amtlicher Teil

Sprechtage und Sprechzeitendes Ortsbürgermeisters: dienstags von 16.00 bis 17.00 Uhrim Gemeindehaus, Hauptstraße 31, Tel.: 07275/1304

SeniorenZum Abschluss der Sommersaison trifft sich der Senioren-treff am Donnerstag, 11. Oktober 2012, noch einmal an der Grillhütte. Nur bei extrem kaltem Wetter gehen wir ins Bürger-haus. Nach diesem verregnetem Sommer hoffen wir natürlich auf einen längeren ‚Goldenen Herbst‘. Apropos Herbst: es wird wieder ‚Neier un Zwewwelkuche‘ geben. Aber auch Süßes zum Kaffee darf gerne mitgebracht werden. Bitte Geschirr und Gläser nicht vergessen — und zieht euch warm an!Übrigens, auch das Quiz von unserem Ausflug in den Luisenpark ist inzwischen ausgewertet. Die richtigen Antworten sowie die Preisträger werden eben falls am 11. Oktober bekannt gegeben.Das Team vom Seniorentreff freut sich heute schon auf zahlrei-che Besucher!

Nichtamtlicher Teil

Prot. KirchengemeindeSonntag, 07.10.20129.00 Uhr Gottesdienst mit Frau KantowskyMittwoch, 10.10.201220:00 Uhr Hauskreis: Bibelgespräch in RheinzabernUrlaub Pfarrer Borchers

Pfarrer Borchers hat Urlaub bis zum 24.10.2012. Die Beerdi-gungsvertretung bis zum 20.10.2012 macht Pfarrer Kalker aus Jockgrim, Tel. 07271-950042, vom 20.-24.10.2012 Pfarrerin Ehrlich aus Rülzheim, Tel. 07272-8443.Kontakt:Pfarrer Borchers ist immer zu den üblichen Geschäftszeiten zu sprechen; am besten nach telefonischer Absprache. Büro-stunde Pfarramtssekretärin Kerstin Mathes donnerstags 08:30-12:30 Uhr.Protestantisches Pfarramt, Hauptstraße 32, 76872 Erlenbach, Tel. 07275/3448, Fax 07275/914107, Email: [email protected], Internet: www.prot-kirche-erlenbach.de

SportvereinTag der offenen Tür bei Konrad Gartenbaumschulen

Der Sportverein Erlenbach wird auch in diesem Jahr wieder die Bewirtung beim Tag der offenen Tür am 7. Oktober bei Chris-toph Konrad übernehmen. Das Team des SVE und von Gar-tenbaumschulen Konrad freut sich natürlich über den Besuch zahlreicher Erlenbacher.

Die nächsten SpieleAm 7. Oktober muss unser Team auswärts in Leimersheim ra. Anstoß der Partie ist für 15 Uhr geplant. Aufgrund der Veranstal-tung bei Christoph Konrad versuchen die Verantwortlichen des SVE die Partie noch zu verlegen. Zur Sicherheit bitte in der Tagespresse bzw. im Clubhaus den genauen Spieltermin beachten.

Der Kindergarten Erlenbach on Tour!

Saftmobil in Aktion

1000kg Äpfel wurden im Nu zu wunderbar leckerem Apfelsaft. Das erlebten die Kinder der Tigerentenbande der Kita Erlenbach beim Besuch des Saftomobils von Monika Paulat in Herxheim. Alle Arbeitsschritte konnten die Kinder verfolgen und bekamen

sie zusätzlich von Frau Paulat erklärt. Das Waschen der Äpfel, das Zermatschen und Auspressen, das Erhitzen und das Abfül-len des Saftes. Probiert wurde natürlich auch …Mmmhh…Unser Dank geht an Frau Paulat für den interessanten Vormittag und an die äußerst spendable Kundin, Frau Höllgärtner, für den leckeren Apfelsaft.Der Besuch beim Saftomobil war Teil unseres „Apfelprojektes“.

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Kandel - 11 - Ausgabe 40/2012

FreckenfeldFreckenfeld

Amtlicher Teil

Sprechtage und Sprechzeitender Ortsbürgermeisterin: montags von 16.00 bis 17.00 UhrRuf-Nummer der Ortsbürgermeisterin: 06340/8242 sowie der Ortsgemeinde: 06340/92666 während der Bürostunde.Gemeindewald-Info!Die Sprechstunde bei Förster Bernd Müller findet wieder abOktober statt. Immer am 1. Montag im Monat von 16.00-16.30Uhr im Rathaus in Freckenfeld.Die wöchentliche Sprechstunde in Kandel im alten Rathausfindet jeden Donnerstag von 17.00-18.00 Uhr statt, Tel.: 07275/919813.

Bau- und Friedhofsausschuss und Energiegruppe Freckenfeld tagen

Einladung zur 2. öffentlichen Sitzung des Bau- und Fried-hofsausschusses und der Energiegruppe Freckenfeld am

08.10.2012Die Mitglieder des Bau- und Friedhofsausschusses und der Bei-geordnete werden hiermit zur 2. öffentlichen Sitzung des Bau- und Friedhofsausschusses gemeinsam mit der Energiegruppe am Montag, 08.10.2012, 19.00 Uhr, eingeladen.Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus 76872 Freckenfeld, Hauptstraße 65Der Zeitpunkt und die Tagesordnung wurden mit dem Beigeord-neten festgesetzt und mit dem Bürgermeister der Verbandsge-meinde Kandel abgestimmt (§ 69 Abs. 1 GemO)Tagesordnung:1. Photovoltaikanlage auf dem Dach der Kindertagesstätte2. Anfragen/Mitteilungen

Gerlinde Jetter-WüstOrtsbürgermeisterin

Zu der Sitzung des Bau- und Friedhofsausschusses und der Energiegruppe Freckenfeld ergeht an die Bevölkerung herzliche Einladung.

SeniorentreffDer nächste Seniorentreff ist am Donnerstag, den 11. Oktober 2012, 15.00 Uhr, in der Dampfnudeltor-Passage. Alle Seniorinnen und Senioren sind herzlich zu Kaffee und Kuchen eingeladen.

Nichtamtlicher Teil

Prot. Kirchengemeinde

Freckenfeld, Vollmersweiler, und Schaidt18. Sonntag nach Trinitatis:Aller Augen warten auf dich Herr! Psalm 145)Gottesdienst 07.10.2012:09.15 Uhr Niederotterbach Prd Kleiner10.15 Uhr Freckenfeld Prd KleinerIn den Herbstferien finden keine wöchentli-chen Veranstaltungen statt.

Hinweis: Kinderchor und Kindergottesdienst Freckenfeld:Wir bereiten als bald das weihnachtliche Krippenspiel in Fre-ckenfeld vor. Kinder die mitspielen wollen, melden sich bitte schnellstens bei Regina Schmidt.VakanzvertretungenBis Ende 2013 kann es immer wieder zu Vertretungsdiensten durch Pfarrer Kleppel auch außerhalb seiner eigenen Pfarrei kommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass der bisherige aus-führliche Dienst der Seelsorge und Verkündigung in der eigenen Pfarrei durch Pfarrer Kleppel dadurch eingeschränkt ist.Naturnahes kirchliches Urnengrabfeld - Friedhof FreckenfeldDie Kreisverwaltung Germersheim hat die Erlaubnis zur Beisetzung von Urnen auf dem alten kirchlichen Friedhof in Freckenfeld (west-lich von der Kirche) bestätigt. Das Presbyterium formuliert derzeit eine eigene Friedhofsatzung und Gebührenordnung. Alsbald kön-nen dann für Kirchenmitglieder (protestantisch oder katholisch) kostengünstige naturnahe Urnenbeisetzungen realisiert werden, dem Wunsch vieler Bürger in Freckenfeld wird hiermit entsprochen.

gez. Pfarrer KleppelProt Pfarramt Freckenfeld Pfarrer Kleppel, Tel 06340 8147Bürozeiten im Pfarramt Dienstag und Freitags 06.45 Uhr bis 7.45 Uhr

„Musik ist die gemeinsame Sprache der Menschheit“(Henry W. Longfellow, amerikanischer Dichter, 1807-1882 )Wir erteilen „Sprachunterricht“:1.) Musikalische Früherziehung- Ab dem 4. Lebensjahr- Freude am Singen und an der Musik wecken- Instrumentalspiel mit Orff-Instrumenten- Bewegung und Tanz2.) Blockflötenunterricht- Ab Schulbeginn- Einzelunterricht3.) Klarinette, Querflöte, Trompete, Waldhorn, Posaune- Ab dem 9. Lebensjahr- Einzelunterricht4.) Schüler-Ensemble- Nach einem Jahr Instrumentalausbildung- Gemeinsam musizieren- Willkommen, auch wenn Ausbildung andernorts stattfindet Unterrichtsbeginn nach den Herbstferien.Weitere Informationen erhalten Sie beiUschi Malsch Tel. 5635, Simone Grahn Tel. 5229

TSVAbtl. Gymnastik

Musical „Coco Superstar“Die Musical-Teenies des TSV Freckenfeld und das Schülerensemble des Musikvereins Lyra präsentiere: Coco Superstar

Wann: 17.11.2012 um 16:00 UhrKartenvorverkauf bei der VR-Bank FreckenfeldVorverkauf 4 Euro und an der Tageskasse 5 Euro

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Kandel - 12 - Ausgabe 40/2012

KandelKandel

Amtlicher Teil

Sprechtag und Sprechzeiten von Stadtbürgermeister Günther Tielebörger

Die Sprechstunde von Stadtbürgermeister Tielebörger findet nach telefonischer Vereinbarung unter der Nr. 07275 960 317 in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 8, 76870 Kan-del, statt.1. Beigeordnete Gudrun LindDie 1. Beigeordnete Gudrun Lind hat den Geschäftsbereich Stadtbücherei sowie Intensivierung und Koordination der Kul-turarbeit. Sie ist wie folgt zu erreichen: Telefon: 07275/3212, Telefax: 07275/1405.2. Beigeordneter Norbert RappDer 2. Beigeordnete Norbert Rapp hat den Geschäftsbereich Landwirtschaft, Forsten und Umwelt einschließlich „Natur-schutzgroßprojekt Bienwald“ , Kinderspielplätze , Jugendzen-trum sowie Mitwirkung bei der Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung. Er ist unter der Ruf-Nr. 07275/4943 zu erreichen.Stadtwald-Info:Nach der Sommerpause findet die Sprechstunde wieder wie gewohnt donnerstags von 17.00 - 18.00 Uhr im Rathaus in Kan-del statt. Tel. 07275/919813

HörbuchtippsAusleihbar ab Freitag, den 5. Oktober 2012„Mein Auge ruht auf dir“ von Mary Higgins Clark6 Audio-CDs. Gelesen von Michou FrieszDer Bibelforscher Jonathan Lyons glaubt, eine der bedeutsams-ten Schriften überhaupt gefunden zu haben: einen Brief Jesus von Nazareth. Unter dem Siegel der Verschwiegenheit weiht der Professor ausgewählte Kollegen in sein Geheimnis ein. Nur kurz darauf findet ihn seine 28-jährige Tochter Mariah erschossen auf - und ihre geistig verwirrte Mutter sitzt mit der Tatwaffe direkt daneben in einem Versteck. Da sie von der Affäre ihres Mannes mit einer jungen Geliebten wusste, steht für die Polizei auch das Tatmotiv fest. Mariah aber ist überzeugt von ihrer Unschuld. Sie argwöhnt, dass der Mord mit dem geheimnisvollen Pergament zusammenhängt, das plötzlich verschwunden ist. Auf der Suche nach dem wahren Täter kommt sie diesem bald gefährlich nahe …„Im Tal des Fuchses“ von Charlotte Link6 Audio-CDs. Gelesen von Gudrun LandgrebeEin sonniger Augusttag, ein einsam gelegener Parkplatz zwi-schen Wiesen und Feldern. Vanessa Willard wartet auf ihren Mann, der noch eine Runde mit dem Hund dreht. In Gedanken versunken bemerkt sie nicht das Auto, das sich nähert. Als sie ein unheimliches Gefühl beschleicht, ist es schon zu spät: Ein Fremder taucht auf, überwältigt, betäubt und verschleppt sie. In eine Kiste gesperrt, wird sie in einer Höhle versteckt, ausge-stattet mit Wasser und Nahrung für eine Woche. Doch noch ehe der Täter seine Lösegeldforderung an ihren Mann stellen kann, wird er wegen eines anderen Deliktes verhaftet. Und überlässt Vanessa ihrem Schicksal …„Das Herz des Bösen“ von Joy Fielding6 Audio-CDs. Gelesen von Anneke Kim SarnauAuch das schönste Luxushaus kann nicht darüber hinwegtäu-schen, dass Valerie Rowes Leben aus den Fugen geraten ist: Nach langer Ehe ist ihr Mann Evan im Begriff, sie wegen einer jüngeren Frau zu verlassen, und zudem droht ihr die pubertie-rende Tochter Brianne völlig zu entgleiten. Dann gerät Valerie plötzlich auch noch in eine absurde Situation: Evan hatte den Plan gefasst, mit seiner Verlobten Jennifer und Brianne ein Wochenende in der Wildnis zu verbringen. Eine Verkettung von

Umständen will es aber, dass Valerie mit von der Partie ist und sich mit ihrer verhassten Rivalin in einem entlegenen Hotel in den Bergen wiederfindet. Valerie ahnt indes nicht, dass es kurz vorher zu einer rätselhaften Mordserie in der Gegend gekom-men war und eine blutige Spur die Wälder durchzieht, die auch ihren Weg kreuzen wird.Eine freundliche Empfehlung der StadtbüchereiSie finden uns auch im Internet unter www.kandel.de

Nichtamtlicher Teil

Kath. Pfarrgemeinde St. Pius

So., 07.10. 27. Sonntag im Jahreskreis

9.00 Uhr Amt für die PfarrgemeindeKollekte für die KirchturmsanierungDi., 09.10., hl. Dionysius und Gefährten; hl. Johannes Leonardikeine Sprechstunde und kein Gottesdienst im Schwesternhaus!Do., 11.10., 15.30 Uhr hl. Messe im AltenheimFr., 12.10., 18.00 Uhr Bürostunde im Pfarrhaus (Pfarrer)18.30 Uhr Rosenkranzgebet19.00 Uhr Amt für Rudolf Weihs (Jahrgedächtnis) und verst. Eltern Weihs und SeilerSo., 14.10., 28. Sonntag im Jahreskreis10.30 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde mit Einführung der neuen Messdiener/innenKollekte für die Kirchturmsanierung Erstkommunionvorbereitung 2013Segnungsgottesdienst zum Beginn der Erstkommunionvorbe-reitung in Kandel: Freitag, 19.10.2012 um 17.00 UhrPirminius-Plakette für Ruth WingerterIm Rahmen des Domweihfestes, am 7. Oktober 2012, wird unser Bischof auf Vorschlag des Pfarrgemeinderates und des Dekanatsrates Frau Ruth Wingerter die Pirminius-Plakette ver-leihen. Diese Verleihung der höchsten Auszeichnung der Diö-zese geschieht in Würdigung ihrer vielfältigen Tätigkeiten in unserer Pfarrgemeinde. So sorgt Frau Wingerter seit über 27 Jahren als Sakristanin hingebungsvoll für unsere Kirche, betreut die Messdiener/innen, versorgt die Kirchenwäsche, organisiert die Verteilung der Gottesdienstordnung in Kandel, wirkt bei den verschiedenen Aktionen der Frauen mit, regelt Termine mit Handwerkern die in der Kirche arbeiten und vieles andere mehr. Frau Wingerter ist, und das sage ich ohne jede Übertreibung, die »Gute Seele« unserer Pfarrei. Immer ansprechbar, immer bereit für »ihre« Kirche da zu sein. Wie viele Stunden verbringt sie auch jetzt noch täglich im Gotteshaus und in der Sakristei. Und das trotz ihres hohen Alters und der damit verbundenen zuneh-menden gesundheitlichen Belastungen. Dafür möchte auch ich im Namen der Pfarrei und ganz persönlich Frau Wingerter ein herzliches »Vergelt´s Gott« sagen! Sie hat sich in all den Jahren um unsere Pfarrei wirklich verdient gemacht! Gleichzeitig sehe ich die Ehrung von Frau Wingerter und die damit verbundene Würdigung ihrer Verdienste um die Pfarrei Kandel auch als Wür-digung aller ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in unseren Gemeinden, die sich in den verschiedenen Bereichen ihrer Pfarrei engagieren. So dürfen wir uns alle über die Pirminius-Plakette mitfreuen! Herzlichen Glückwunsch an Frau Wingerter, verbunden mit dem Wunsch um eine weitere fruchtbare Tätig-keit, solange es die Gesundheit zulässt! Pfarrer Ößwein

Prot. KirchengemeindeSonntag, 7. Oktober 20128.30 Uhr - Kapelle der Asklepios-Klinik - Pfarrerin Dr. Lebkücher10.00 Uhr - St. Georgskirche - Pfarrerin Dr. LebkücherSonntag, 14. Oktober 20128.30 Uhr - Kapelle der Asklepios-Klinik - Pfarrerin Hock

10.00 Uhr - St. Georgskirche - Taufsonntag - Pfarrerin Hock

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Kandel - 13 - Ausgabe 40/2012

Veranstaltungen im Prot. GemeindezentrumDienstag, 9. Oktober 2012Der Konfirmandenunterricht entfällt wegen Herbstferien.Mittwoch, 10. Oktober 201214.00 Uhr - Handarbeitskreis - Eine offene Gemeinschaft freut sich auf interessierte Frauen, die sich gerne in fröhlicher Runde austauschen wollen.20.00 Uhr - Ev. Kirchenchor - Leitung: Martina Kaiser, Ansprechpartnerin: Gerda KeppelDonnerstag, 11. Oktober 2012 14.00 Uhr - Diakonisches Werk - Anmeldung unter Tel. 07274/124814.30 Uhr - Freude durch Tanz und Bewegung - In immer neuen Tänzen werden die Senioren gefordert und in ihrer Gemeinschaft gefördert. Ein Platz für interessierte Frauen und Männer ist immer frei. Tanzleiterin: Ursula Brunner, Ansprech-partnerin: Liesel DeweinFreitag, 12. Oktober 201220.00 Uhr - Kreuzbund e.V. - Ein Treffen in guter Gemeinschaft und im vertrauensvollen Miteinander. Angehörige sind herzlich willkommen.Büroöffnungszeiten in der Schulgasse 2 a: Mo/Di/Do/Fr 8.-12.00 Uhr, Tel. 07275/1297, FAX 07275/3204,E-Mail: [email protected], Homepage: www.prot-kirche-kandel.de

Wir backen...Am 6. Oktober 2012 von 10.00 bis 12.00 Uhr laden wir alle Kin-der im Grundschulalter in das Prot. Gemeindezentrum, Schul-gasse 2, zum »Backen und Probieren« ein. Auf euer Kommen freuen sich Michaela Keppel und das Jugendmitarbeiterteam.

Glaubenskurs für ErwachseneWir laden herzlich ein zu einem Glaubenskurs für Erwachsene »Stufen des Lebens«, der von Frau Ursula Degitz aus Neuburg geleitet wird.An vier Abenden am 18.,20., 23. und 25. Oktober 2012, jeweils 19.00 Uhr, wollen wir miteinander entdecken, wie biblische Texte für unsere Lebensstufen Bedeutung gewinnen können. Die Abende sind in sich abgeschlossen und können auch ein-zeln besucht werden.Der Kurs ist offen für alle Interessierten, unabhängig von der Konfession. Herzlich Einladung an alle Interessierten. Um Anmeldung im Gemeindebüro, Tel.07275/1297, bis 12.10.2012 wird gebeten. Der Glaubenskurs findet im Prot. Gemeindezent-rum, Schulgasse 2, statt.

Förderverein St. Georgskirche e.V.900,— Erlös des Kaffee- und Kuchenverkaufs

beim FederweißenfestDer Förderverein St. Georgskirche Kandel e.V. beteiligte sich mit einem Kaffee- und Kuchenverkauf beim Fest des Federweißen am Sonntag, den 23. September. Wir erzielten einen Erlös in Höhe von 900,— EUR, der der Restaurierung der St. Georgs-kirche und ihrer Orgel zugute kommen wird. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen, die zu diesem schönen Ergebnis beige-tragen haben: den fleißigen Kuchenbäckerinnen und -bäckern, die uns die Kuchen und Torten stifteten, den Helferinnen und Helfern, die am Stand Dienst taten und den Jugendlichen, die tatkräftig beim Auf- und Abbau mit anpackten. Ein besonderer Dank gilt Gerda Keppel, die die Organisation des Verkaufs über-nommen hatte.

Freier HausbibelkreisDonnerstags 19.30 Uhr -Kontaktadresse: Familie R. Krüger, Madenburgstr. 1, Tel. 07275/1478Donnerstag 11.10.Bibelgesprächsreihe: Gottes Ruf an uns MenschenThema: Bittet sie herein zu kommenBibeltext: Lukas 14, 16 - 23

Neuapostolische KircheSonntag, 07. Oktober 20129.30 Uhr Gottesdienst Montag, 08. Oktober 201220.00 Uhr örtliche ChorprobeDienstag, 09. Oktober 201220.00 Uhr Konfirmandenunterricht

Mittwoch, 10. Oktober 2012 20.00 Uhr Gottesdienst.Die Veranstaltungen finden - wenn nichts anderes bestimmt ist - im Kirchengebäude Hauptstr. 75, 76870 Kandel (Treppenaufgang beim Schlecker-Markt, Eingang Marktstr.) statt.Weitere Informationen: Tel: 06341 - 96 94 47, oder über die Homepage: www.nak-rheinland-pfalz.de oder www.nak-neu-stadt.deGäste sind jederzeit herzlich willkommen.

Jehovas ZeugenVersammlung Kandel-West

Königreichssaal Minfelder Straße 4, 76872 WindenTelefon 06349/3669, Internet: www.jehovaszeugen.deSonntag, den 07.10.201217.30-18.00 Uhr Biblischer Vortrag mit dem Thema: “Wann wird es echten Frieden und Sicherheit geben?”Anschließend Bibel- und Wachtturm-Studium bis 19.15 Uhr.Donnerstag, den 11.10.201219.00-20.45 Uhr Versammlungsbibelstudium, Theokratische Predigtdienstschule und Dienstzusammenkunft: Besprechung biblischer Themen und fortlaufender Kurs im Vermitteln der bib-lischen Botschaft.Alle Zusammenkünfte sind öffentlich - interessierte Personen sind jederzeit willkommen.

Projekt bellA.- Die Anlaufstelle für Eltern in Kandel(Träger: Arbeitsgemeinschaft zur Förde-rung von Kindern und Jugendlichen (AGFJ)

gGmbH)Projekt bellA. heißt: „bedarfs-, lösungs- und lebensweltorien-tierte Angebote.“ Wir bieten…… vertrauliche Gespräche und Anregungen beispielsweise zu Themen wie:- Erziehung - Freizeit- Partnerschaft - Sucht- Arbeit - Ernährung- Schwangerschaft - Finanzen- Trennung/Scheidung … Spiel und Spaß für Eltern und Ihre Kinder Gerne…… organisieren wir Austauschmöglichkeiten mit anderen Eltern zu Themen… begleiten wir Sie zu Ämtern… helfen wir Ihnen bei kleineren oder größeren Sorgen weiter.Die kostenfreie Beratung kann in unseren Räumen in Kandel stattfinden oder auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause. Das Angebot von bellA. richtet sich an Familien vor allem mit Kindern von 0- 10 Jahren.Wichtige Information!Aufgrund einer Neubesetzung der Beratungsstelle, sind wir im Moment am besten telefonisch erreichbar!! Wir freuen uns auf Ihren Anruf!Das bellA. Team Kontakt:Hauptstraße 102 b (Brunnenpassage), 76870 KandelTelefon 07275/ 9488 404Mobil 0152/ 56 444 363

BienenzuchtvereinDie Imkerinnen und Imker treffen sich am Freitag den 5.10. um 20.00 Uhr im VFR Vereinsheim Kandel 1976, Jahnstraße 4.Thema des abends Wachsgewinnung und Verarbeitung.Freunde und Gäste sind willkommen.

DLRGJugendhauptversammlung

Einladung zur Jugendhauptversammlung 2012

Am 26.10.2012 findet die Jugendhauptversammlung statt.Uhrzeit: 18:00 UhrOrt: Stadthalle Kandel, Schulgasse 3, kleiner Saal

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Kandel - 14 - Ausgabe 40/2012

TagesordnungBegrüßungBericht des Jugendwartes, JugendteamNeuwahlen AnträgeSonstigesJugendliche gehören bis zum 26. Lebensjahr zur Vereinsjugend. Anträge, Wünsche und Änderungen müssen bis spätestens sie-ben Tage vor der Jugendhauptversammlung bei der Vorsitzen-den der Jugend, Barbara Seither, eingereicht werden.

Jahreshauptversammlung 2012Zu unserer Jahreshauptversammlung am 26.10.2012 laden wir Sie herzlich ein.Uhrzeit: 19:30 UhrOrt: Stadthalle Kandel, Schulgasse 3, kleiner Saal Tagesordnung:1. Begrüssung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit4. BerichteVorsitzendeKassenwartinTechnischer LeiterFachwarteKassenprüfer5. Entlastung des Vorstands 6. Satzungsänderung7. Wahl eines Wahlleiters8. NeuwahlenGesamtvorstandKassenprüfer9. Ehrungen10. Anträge Anträge, Wünsche und Änderungen müssen bis spätestens sie-ben Tage vor der Jahreshauptversammlung bei der 1. Vorsitzen-den Marita Wegner eingereicht werden.

KuKuK - Verein für Kunst und Kultur in Kandel

Samstag, 13.10.2012. Elsass und Pfalz - Gott erhalt‘s . Live-Musik mit Hoffmann Hammer Trio aus Neupotz und René

Egles und Jean-Paul Distel aus dem Elsass. Eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Verein grenzüber-schreitende Freundschaften.Hoffmann-Hammer-Trio... dahinter verbergen sich drei Men-schen aus der Südpfalz, die ihr Publikum mühelos für einen Abend mit internationalen Chansons, bekanntem Liedgut und eigenen Kompositionen begeistern können. Charmant rezitierte Mundartgedichte von Erich Hoffmann machen den Auftritt des Trios aus Neupotz zu einem kulturellen Erlebnis der besonderen Art«.René Egles der heimatverbundene Liedermacher aus dem Elsass ist überall ein gern gesehener Gast: bei den Freunden des französischen Chansons, bei den Kennern elsässischer Lebens-kultur und Liebhabern des gemütvollen Dialekts. Er nimmt sein Publikum an die Hand und verzaubert es mit Warmherzigkeit und Lebensweisheit. Jean-Paul Distel wird ihn mit Gitarre und Dobro an diesem Abend musikalisch begleiten.Hinweis: Vor Beginn der Veranstaltung und während der Pause bieten wir Ihnen regionale Spezialitäten aus dem Elsass und der Pfalz.Ort: Stadthalle Kandel Aula, Beginn: 20.00 Uhr, Einlass: 19.00 UhrKarten mit freier Platzwahl: 13,00 EUR / 10,00 EUR (Schüler, Studenten, Mitglieder)Vorverkauf: Elektro Schöttinger, Tel 07275-1354Mittwoch, 31.10.2012 Lesung. Wladimir Kaminer liest aus seinem neuen Buch. Onkel Wanja kommt. Eine Reise durch die NachtWladimir Kaminer: 1967 in Moskau geboren, lebt seit 1990 in Berlin Prenzlauer Berg. Privat ein Russe beruflich ein deutscher Schriftsteller, die meiste Zeit unterwegs mit Lesungen und Vor-trägen.Onkel Wanja sieht sein letztes Stündlein herannahen und er wünscht sich von seinem Neffen Wladimir nur noch eines: »Bevor ich sterbe, möchte ich noch einmal die Welt bereisen.

Vielleicht nicht die ganze Welt, vielleicht nur Europa oder gar nur Deutschland. Und auch dort nur Berlin. Kurzum, schicke mir bitte eine Einladung.« Gesagt, getan. Als Onkel Wanja in Berlin eintrifft, machen sich die beiden zu Fuß auf den Weg zu Wladimir nach Hause. Es ist ein Spaziergang durch die nächt-liche Stadt voller eigentümlicher Begegnungen und unvergess-licher Betrachtungen über das Leben. Was ist gut, was böse? Was bleibt irgendwann von uns? Warum leuchtet die Hose des Onkels im Dunkeln? Und wo gibt es eigentlich die besten Mat-jes? Mehr unter www.wladimirkaminer.deDies ist eine gemeinsame Veranstaltung mit der Stadtbücherei Kandel und Bücher Pausch.Ort: Stadthalle Kandel Aula, Beginn: 20.00 Uhr, Einlass 19.30 UhrKarten mit freier Platzwahl: 13,00 EUR / 10,00 EUR (Schüler, Studenten, Mitglieder)Vorverkauf: Elektro Schöttinger, Tel 07275-1354

René Egles und Jean-Paul Distel

LandfrauenAm Dienstag, den 09. Oktober 2012, 19.30 Uhr findet im Kultur-zentrum der Kurs: „Fingerfood,

süßes und pikantes aus dem Backofen statt. Referentin ist Frau Hildegard Heberle.

VeranstaltungenMusik in Indonesien Samstag, 20.10.2012 von 10.00 - 16.00 Uhr vhs-Heim Turmstr. 7, 76870 Kandel. Zwischen lokalen Traditionen, nationalen Verpflichtungen & internationalen Einflüssen. Dieses Ange-bot wird in Kooperation mit der Volkshochschule Kandel durchgeführt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programm Wintersemester 2012 Nr. 2-3-03 der Volkshochschule Kandel, Anmeldungen ebenfalls über die VHSTastaTour….. die TastaTour geht weiter…..Ein Klavierabend mit Patricia Sander am Sonntag, 21. Okto-ber 2012 um 18.00 Uhr im Kulturzentrum KandelEintritt frei, Spenden sind erbeten„beFlügelt …die TastaTour geht weiter…“ - unter diesem Motto steht das Konzert, zu dem die junge Kandeler Pianistin Patricia Sander am Sonntag, den 21. Oktober, um 18 Uhr in das Kultur-zentrum in Kandel einlädt. 1 Jahr, 1 Monat und 17 Tage nach ihrem umjubelten Debüt nimmt sie erneut am Yamaha-Flügel Platz, um gemeinsam mit ihren Gästen die musikalische Reise mit einem vollkommen neuen Programm fortzusetzen.Wiederum haben sich unzählige, auch sehr berühmte Kompo-nisten darum beworben, in diesem Konzert mit Werken vertre-ten zu sein. Erneut geschafft haben dies Ludwig van Beethoven (dieses Mal mit seiner berühmten „Mondschein“-Sonate), Fre-deric Chopin (mit einer Etüde und mehreren Préludes), sowie Michael Schütz (mit Pop- und Bluesarrangements aus seinem Buch „All of you“). Neu im Bunde ist der Wiener Franz Schubert, dessen Impromptus sich gegen starke Konkurrenz durchgesetzt haben.

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Kandel - 15 - Ausgabe 40/2012

Patricia Sander ist in der und durch die Musikschule Kandel groß geworden. Sie und ihr Lehrer Hans Schulze-Hartung hal-ten sich auch im zwölften Jahr ihrer Zusammenarbeit die Treue. Erfolgreiche Auftritte bei „Jugend Musiziert“, mit dem Musik-schul-Orchester, ein Duo-Abend mit Mareike Berg und ihr erster Klavierabend im September 2011 markieren wichtige Stationen ihres musikalischen Lebens. Nicht zu vergessen die 19 Abende, als sie mit dem Musical „Auf den Flügeln der Macht“ des Kande-ler Multikünstlers Johann Günther durch die Konzerthallen der Region tourte, um im Vampir-Look am Klavier zu spielen. Auch am Europa-Gymnasium in Wörth, wo sie 2013 ihr Abitur machen wird, ist ihr Talent natürlich nicht unentdeckt geblieben.Wer Patricia Sanders erste „TastaTour“ besucht hat, weiß um die Notwendigkeit, sich am 21.Oktober frühzeitig einen Platz zu sichern, denn bestimmt wird auch dieses Mal das Oberge-schoss des Kulturzentrums an seine Kapazitätsgrenzen stoßen. Das Konzert beginnt um 18 Uhr. Der Eintritt ist frei, über Spen-den würde sich die junge Künstlerin sehr freuen.Sängerinnen und Sänger herzlich willkommenDas Vokalensemble der Musikschule studiert zur Zeit unter der Leitung von Boris Yoffe die Kantate Nr. 61 von Johann Sebas-tian Bach „Nun komm, der Heiden Heiland“ ein. Sie wird am 1. Advent zu hören sein. Sängerinnen und Sänger, die mitwirken wollen, sind herzlich willkommen.Die Proben finden dienstags um 20 Uhr im Kulturzentrum Kan-del im Musiksaal statt.

Besondere Termine und Hinweise:Musikgarten für Kinder ab 6 Monaten bis zum Alter von 4 Jah-ren (mit Bezugsperson):montags 10.00 Uhr Kulturzentrum Kandel, Leitung Jutta Henschen, montags 11.00 Uhr Kulturzentrum Kandel , Leitung Jutta Henschen, ab ca.8 Monate NEU!mittwochs 9.00 Uhr Kulturzentrum Kandel, Leitung Jutta Henschen/ Frühaufsteherkursmittwochs 17.00 Uhr Grundschule Jockgrim, Leitung Petra Knößl-Weißfreitags 9.30 Uhr Kulturzentrum Kandel, Leitung Anja Schwab, freitags 10.15 Uhr Kulturzentrum Kandel, Leitung Anja Schwab,freitags 15.30 Uhr Kulturzentrum Kandel, Leitung Anja Schwab Anmeldungen zum Musikgarten sind jederzeit möglich.

EnsemblesSaxophonensemble: dienstags 18.15 UhrKandel, Am Plätzel 2, Leitung Conny RauVokalensemble: dienstags 20.00 Uhr Musiksaal Kulturzentrum,Leitung Boris YoffeKinder- und Jugendchor: dienstags 17.00 Uhr Musiksaal im Kulturzentrum, Leitung Hans Schulze-HartungKammerorchester: dienstags, Leitung Boris Yoffe (nach Absprache)Gitarrenensemble: mittwochs 17.00 Uhr Grundschule Kandel, Leitung Philippe Wolter, Akkordeonorchester: mittwochs 20.00 Uhr Wasgaustr, Kan-del, Leitung Peter KremerSchülerband: freitags 17.00 Uhr Leitung Michael Rüber Flötenensemble: samstags (nach Absprache) Leitung Anne FleckGesangsunterricht: Termine an verschiedenen Wochentagen möglich, IndividualabspracheUnterrichtsfächer: Die Unterrichtstermine in den Fächern darstellendes Spiel, Vio-line, Cello, Gitarre, E-Gitarre, Kontrabass, Bass-Gitarre, Klavier, Saxophon, Querflöte, Blockflöte, Klarinette, Gesang, Korrepe-tition, Akkordeon, Harfe, Schlagzeug, Percussion, Keyboard, Mandoline, Blockflöte, Ukulele Trompete und Horn werden individuell vergeben. Derzeit können in allen o.g. Fächern noch Schüler aufgenommen werden. Nähere Infos erfragen Sie bitte in der Geschäftsstelle. Kinder- und Jugendchor Freude an Musik? Lust zu singen Die Musikschule Kandel e.V. lädt alle interessierten Kinder und Jugendliche ein, in dem Chor „Die Notenhälse“ mit zu singen. Die wöchentlichen Proben mit dem Chorleiter Hans Schulze-Hartung finden dienstags um 17.00 Uhr im Musiksaal des Kulturzentrums Kandel (Ecke Robert-Koch Str. / Luitpoldstr.) statt. Bitte mitbringen: Neugier, offene Ohren und vor allem viel Lust zu singen.Nähere Infos und Anmeldungen erhalten Sie in der Geschäfts-stelle der Musikschule.

Sonstiges:Die Geschäftsstelle der Musikschule befindet sich im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in der Gartenstr. 8, 76870 Kandel. Die Geschäftszeiten sind Montag - Donnerstag vormit-tags von 9.00 bis 12.00 Uhr, sowie am Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr. Ansprechpartner: Anita Haubold, Ver-waltungsleiterin, Tel. 07275/960 210 oder Eva Grossmann Tel. 07275-960211,E-Mail: [email protected] oder [email protected], Fax: 07275-960101.

Konzerte des Chors zweitausendNEUn e.V. am 20./21.10.

in der DampfnudelDer Vorverkauf zu den Herbstkonzerten des Chors zweitausend-NEUn hat begonnen!In den Jahren 2010 und 2011 begeisterte der Chor aus Rülzheim bei seinen Konzerten in der Bienwaldhalle in Kandel viele Zuhö-rer. In diesem Jahr veranstaltet der Chor getreu seinem Motto „klassisch - modern - anders“ zwei Konzerte in der Dampfnudel Rülzheim.Konzertbeginn ist am Sa, 20.10. um 20:00 Uhr und am So, 21.10. um 19:00 Uhr. Einlass jeweils eine Stunde vor Beginn.Karten zum Preis von 8,- EUR (ermäßigt 5,- EUR) erhalten Sie ab sofort bei der Bäckerei Brandl in Rülzheim oder in unserem Online-Shop auf www.chor-2009.de. Restkarten sind an der Abendkasse erhältlich.Wir wünschen Ihnen bereits heute einen unvergesslichen Kon-zertabend.

Schülerjahrgang 1938Für unseren Ausflug am 16. Oktober 2012 Neuer Wein und Kar-toffelbuffet, musikalische Unterhaltung mit „Erich“ sind noch wenige Plätze frei. Anmeldung und Info bei Ilse Tel. 1372

Stadtkapelle Kandel e.V.Musikstunde

Am 05. September erwarteten die Dritt- und Viertklässler der Ludwig-Riedinger-Grundschule in Kandel eine Musikstunde der besonderen Art. Im Proberaum in der Stadthalle hatten sich

Musiker der Stadtkapelle Kandel e.V. eingefunden, um die Kin-der an diesem Tag zu unterrichten.Die einzelnen Schulklassen kamen nacheinander in die Stadt-halle, und die Kinder betraten erwartungsvoll den großen Proberaum. Neugierig schweiften ihre Blicke umher. Um die Stuhlreihen in der Mitte des Raumes waren Tische mit Instru-menten aufgebaut. Tuba, Posaune, Querflöte und eine Trompete waren zu sehen. „Es ist sogar ein Schlagzeug dabei“, riefen einige Jungs begeis-tert. Ob Mädchen oder Junge, jeder wollte natürlich als Erster eines der Instrumente ausprobieren.

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Kandel - 16 - Ausgabe 40/2012

Doch bevor es so richtig losging, stellte Jugendleiter Thors-ten Heinzler den Kindern vor, was Stadt- und Jugendkapelle so alles tun. „Im Vordergrund steht natürlich das Erlernen und Spielen eines Blasinstrumentes. Daneben gibt es aber auch viele gemeinsame Freizeitaktivitäten. Ob das traditionelle Grill-fest im Sommer, Kinobesuche oder Ausflüge, es ist immer etwas geboten, und es macht allen riesigen Spaß. Auf dem Programm stehen aber auch Auftritte wie Muttertagskonzert oder Weih-nachtsmarkt“, erklärte der Jugendleiter den Schülern.

Bei einer kleinen Instrumentenkunde konnten die Schüler dann zeigen, was sie im Musikunterricht bisher gelernt hatten. Nach dem kleinen ABC für Blech- und Holzblasinstrumente ging es dann ans Ausprobieren. Mit Begeisterung und Ausdauer ver-suchten die Kinder Klarinette, Tuba oder Horn, Töne zu ent-locken. Einigen gelang dies auf Anhieb, andere müssen noch etwas üben.

„Man braucht schon ordentlich Puste bei der Tuba“, war die Erkenntnis einiger Schulkinder. Sichtlich Spaß hat es aber allen gemacht und zur Erinnerung konnte jedes Kind einen Button mit einem Musikinstrument mitnehmen.

Die Musikerinnen und Musiker der Jugend- und Stadtkapelle Kan-del e.V. freuen sich schon auf viele neue Nachwuchsmusiker, die in nächster Zeit ihre Ausbildung beginnen werden. Verschiedene Ausbildungsmöglichkeiten stehen offen, wie z.B. über den Kreis-musikverband Germersheim (Gruppenunterricht; Unterrichtsort Jockgrim) oder qualifizierte Privatlehrer. Für Kleingruppenunterricht bei der Musikschule Kandel übernimmt die Stadtkapelle für Neu-anfänger 10 Prozent der Unterrichtskosten. Sprechen Sie uns an. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die Proben der Kapellen zu besuchen. Diese finden regelmäßig dienstags abends von 18:00Uhr – 19:30Uhr (Stadtjugendkapelle) und von 20:00Uhr – 22:00Uhr (Stadtkapelle) in der Stadthalle in Kandel statt. Unsere Jugendleiter Thorsten Heinzler, Tel. 07275/5593, E-Mail: [email protected] und Katrin Oßwald, Tel. 07275/ 61323 stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Einlass: 19:00

www.kukuk-kandel.de

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Kandel - 17 - Ausgabe 40/2012

VHS e.V.In folgenden Kursen sind noch Plätze frei!!!Workshop für Gewaltprävention Neuer Termin: Mo. 29.10.2012Neuer Veranstaltungsort: Stadt-

halle Kandel, kleiner SaalSelbstverteidigung und Selbstbehauptung „goN - Verteidige Dein Nein“ für Kinder und JugendlicheAn den Terminen wird das Gewaltpräventionsprogramm „goN -Verteidige Dein Nein“ für Kinder und Jugendliche unterrichtet. Nr. 1-6-02 für 7 - 10 Jährige Beginn: Mo. 29.10.2012, 17.30 - 18.30 Uhr Ort: Stadthalle Kandel, kleiner Saal Gebühr: € 60.00 für 10 Termine Leitung: Rouven Paumann Selbstverteidigungslehrer, Fachlehrer Kids Wing TsunMind. 8 TN und Max. 14 TN Homöopathisches SeminarDas Seminar setzt sich aus 3 Teilen zusammenHomöopathie bei Akuterkrankungen Homöopathische AkutmittelHomöopathie bei VerletzungenNr. 3-4-07 Beginn: Mi. 17.10.2012 18.15 - 21.00 Uhr Ort: VHS-Heim Turmstr. 7 Gebühr: 45,00 € für 3 Termine inkl. Materialkosten Leitung: Marion Weissenbruch, Diplom-Biologin - Heilpraktikerin Faires FrühstückFair produziert - fair gehandelt - fair gekauftIn Zusammenarbeit mit dem Frauen- und Familienzentrum KandelBei einem gemeinsamen Frühstück erfahren wir Fakten und Hin-tergründe zu den Produkten auf unserem Frühstücksbüffet.Nr. 3-7-12 Beginn: Mi. 17.10.2012 09.30 - 11.45 Uhr

Ort: Frauen- u. Familienzentrum, Robert-Koch Str. Kandel Gebühr: € 3,50 Leitung: FFZ und Vhs-Kandel e.V. ProjektmanagementFür alle die Interesse daran haben die Erfolgsquote der eigenen Projekte zu steigern, sei es im Beruf, im Verein oder zu Hause.Bitte unbedingt mitbringen: NotebookNr. 5-4-03 Beginn: Do. 18.10.2012 19.00 - 21.15 Uhr Ort: Vhs-Studio Am Plätzel Raum 2 Gebühr: 80 € für 6 Abende zuzügl. Literatur ca. € 5,00 Leitung: Uwe Erkelenz, Studienrat Musik in IndonesienZwischen lokalen Traditionen, nationalen Verpflichtungen & internationalen EinflüssenDieses Angebot wird in Kooperation mit der Musikschule Kandel durchgeführtNr. 2-3-03 Termin: Sa. 20.10.2012, 10.00 - 16.00 Uhr Ort: vhs-Heim Turmstr. 7 Gebühr: € 25,00 Leitung: Professor Dieter Mack, Komponist und Musikethnologe Pilzführung für Erwachsene - Für Anfänger Auf unserer Exkursion durch den Bienwald wollen wir die typi-schen Pilze des Monats Oktober suchen, finden und bespre-chen.Veranstaltungsdauer ca. 3 StundenNr. 1-14-03 Beginn: Sa. 20.10.2012 10.00 Uhr Ort: Bienwald, Treffpunkt wird vereinbart Gebühr: € 10,00 Leitung: Dr. Astrid Schnakenberg ( Dipl. Biologin) Verwalten und Rechnen mit Microsoft Excel®Nr. 5-1-11 Termin: Mo. 22.10.2012 18.30 - 20.45 Uhr Ort: Realschule Kandel, EDV Labor 208 Gebühr: 40,00 € für 3 Termine Leitung: Dipl. Ing. Uta Möller

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Kandel - 18 - Ausgabe 40/2012

Kalligraphie - Kunst der schönen HandschriftKurs für Anfänger und Fortgeschrittene, auch Jugendliche Für Einsteiger und zur Auffrischung von Schriftkenntnissen geeignet. Einübung der Humanistischen Kursivschrift. Prakti-sche Anleitung zum Aufbau und Platzierung des Textes. Es kön-nen Karten für Weihnachten und zu festlichen Anlässen gestaltet werden.Nr. 2-5-11 Beginn: Fr. 26.10.2012 17.00 - 19.15 Uhr Ort: vhs-Studio Am Plätzel Gebühr: € 40,00 für 4 Abende Leitung: Elke Blankart-LaubVortrag:Geschichte(n) um Jeanne d’Arc genannt Jungfrau von OrléansNr. 1-1-02 Beginn: Fr. 19.10.2012 19.30 Uhr Ort: Rathaus Kandel, Hauptstr. 61 Gebühr: 3,00 € Leitung: Bernd Engel

Folgende Kurse beginnen in der

Woche nach den Herbstferien:Dienstag 16.10.1218.15 Uhr 10 Finger Tastaturschreiben am PC Realschule KandelMittwoch 17.10.1209.30 Uhr Faires Frühstück Frauen- u. Familienzentrum Kandel18.15 Uhr Homöopathisches Seminar Vhs-Heim Turmstr. 7Donnerstag 18.10.1218.30 Uhr Yoga & Pilates Mundosaal Minfeld19.00 Uhr Projektmanagement Vhs-Studio Am PlätzelFreitag 19.10.1219.00 Uhr Flaschenfrauen Vhs-Studio Am Plätzel19.30 Uhr Vortrag Geschichte(n) um Jeanne d’Arc Rathaus Hauptstr. 61Wanderwochenende 19.-21.10.12 Bahnhof Kandel Samstag 20.10.12 10.00 Uhr Pilzführung für Erwachsene 10.00 Uhr Musik in Indonesien Vhs-Heim Turmstr. 7Da wir noch nicht wissen, ob alle obigen Kurse stattfinden, bit-ten wir Sie, sich bei Interesse an einem Kurs unbedingt bis spä-testens 3 Tage vor Kursbeginn bei uns anzumelden.Die Vhs-Geschäftsstelle bleibt während der Herbstferien von Mo. 01.10. bis Fr. 12.10.12 geschlossen.VHS-Geschäftsstelle, 76870 Kandel, Hauptstr. 61 Telefon: 0 72 75 - 95 273 / Fax: 0 72 75 - 95 275Geschäftszeiten: Mo. 8 - 12 u. 14 - 18 UhrDi., Mi., Do., Fr. jeweils von 8 - 12 UhrE-Mail: [email protected] Service: Bequem buchen im Internet!(Info und Anmeldung unter http://www.vhs-kandel.de -> unsere Kurse buchen)

Schülerjahrgang 1936/37Nach einem wunderschönen Tag in Bad Wildbad, treffen wir uns am Mittwoch, 10. Oktober 2012, um 15.00 Uhr im Cafe Schaaf.

Schützenverein 1960 e.V.RundenkämpfeVorderladerAufgrund des durch den Feiertag vorverlegten Redaktionsschlusses können die Ergebnisse vom 30.09.12 erst in der nächsten Ausgabe bekannt-gegeben werden. Druckluftdisziplinen „Luftgewehr“ und „Luft-

pistole“In der Kreisliga trat unsere Mannschaft Kandel II am 23.09.2012 gegen Steinweiler an und überzeugte mit einer souveränen Leis-tung. Kandel II schlug Steinweiler II mit 1434 Ringen zu 1379 Ringen. Die Einzelergebnisse: Wilhelm Grampp (365 Ringe), Joachim Bummer (344 Ringe), Christiane Bummer (363 Ringe), Jürgen Marneth (351 Ringe) und Hubert Seith (355 Ringe) Tag der SchützenvereineAm 06. und 07.10 2012 findet das bundesweite Wochenende der Schützenvereine statt. diese Aktion wird vom Deutschen Schüt-zenbund initiiert und gesteuert. Auch der SV-Kandel wird sich an dieser Aktion beteiligen. Am Samstag stehen die Schießstände und das Vereinsheim für interessierte Besucher offen. Es wer-

den versierte Schützen anwesend sein die Rede und Antwort zu schiesssportlichen Themen stehen. Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben können verschiedenste Disziplinen und Waffen unter kundiger Anleitung ausprobiert werden. Die Öffnungszeiten: Samstag den 06.10.2012 von 15:00 - 18:00 und Sonntag den 07.10.2012 von 11:00 - 14:00. Als besonderes Highlight wird ein Rundenkampftermin mit dem Perkussionsgewehr am Samstag um 15:00 stattfinden. Hier sind Zuschauer erwünscht. Es gibt Gelegenheit den Schießsport in einer sehr ursprünglichen und Rustikalen Form kennen zu lernen. Am Samstag und Sonntag findet dann unter Anderem Jugendtraining und Erwachsen-entraining in den verschiedensten Disziplinen statt. Hier kann ebenfalls live reingeschnuppert werden. Deutsche Meisterschaft des BDMPEinige unserer Mitglieder sind auch beim BDMP aktiv. Dort fand am Wochenende 14.-16.09.2012 in Philippsburg neben der Weltmeisterschaft im Bianchi CUP auch die Deutschen Meis-terschaften in den statischen Disziplinen statt. Nachdem diese bereits auf Länderebene gezeigt hatten was sie können, konnten sich die Schützen zu Deutschen Meisterschaft qualifizieren.Auch hier waren unsere Mitglieder wie so oft weit vorne mit dabei und zeigten was sie leisten können .

Christian Bähr wurde mit der Mannschaft in der Disziplin „DP3“ - Pistole mit Anschlagschaft Deutscher Meister.

Unser Sportleiter Thomas Schlupp erreichte einen hervorragen-den 3. Platz in der Disziplin „DR“ - Dienstrevolver.

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Kandel - 19 - Ausgabe 40/2012

Die weiteren Platzierungen: Patrik Nuber „SP2“ - 9 Para (12.Platz), „SP2“ - .44 Mag. (7. Platz), Mannschaftswertung „DP2“ (27.Platz), Ronny Stöffler (Mannschaftswertung) „DR“ - Dienst-revolver (12. Platz), Wir gratulieren unseren Mitgliedern zu dieser hervorragenden Leistung.

Öffnungszeiten des SchützenhausesMontag: 17.30 bis 19.00 Uhr LuPi-GK Dienstag 17.00 bis 19.00 Uhr freie PistoleFreitag: 17.00 bis 19.00 Uhr LuPi-GK Samstag: * 15.00 bis 19.00 Uhr LuPi-GkSonntag: * 09.30 bis 12.30 Uhr KK Zu den mit * gekennzeichneten Zeiten ist das Vereinsheim bewirtschaftet. Weitere Info: www.sv-kandel.de

Skat bei den Bienwald-BubenAm 05.10.2012, freitags, findet ein Preisskat um 20.00 Uhr im Kulturzentrum Kandel statt; eben dort folgt am Sonntagmorgen um 09.30 Uhr ein Wertungsskat des Skatclubs.Gäste sind gern gesehen. Kontakt: Heinz Müller (07271) 5650 und Dietmar Pott (07275) 4270.

TSVAbteilung Gymnastik

www.tsvkandel.deMutter/Vater - Kind - Turnen (Grundschule)Ab ca. 18 Monaten, mittwochsGruppe 1: 15.00 bis ca. 16.00 Uhr,Gruppe 2: 16.00 bis ca. 17.00 UhrÜbungsleiterin Simone Schmitt, Tel.: 07273/919315Kinder turnen (Turnhalle Grundschule)3 bis 4 Jahre, dienstags, von 15.00 bis ca. 16.00 Uhr, oder von 16:00 bis 17:00 Uhr

Teilnahme nur nach telefonischer Voranmeldung.Übungsleiterin Kathrin Knoll Tel.: 07275/619548Kinder turnen (Turnhalle Grundschule)5 bis 6 Jahre,mittwochs, 17.00 bis 18.00 Uhr

Teilnahme nur nach telefonischer Voranmeldung.Übungsleiter Nina Ohlert Tel.: 07275/617371Kinder turnen (Turnhalle Grundschule)1. Klasse - 6 bis 7 Jahre, montags, 16:00 bis 17:00 Uhr2. Klasse - 7 bis 8 Jahre, montags, 17:00 bis 18:00 UhrÜbungsleiter Janine Volgmann, Tel.: 06349/9089448Kinder turnen (Turnhalle Grundschule)ab 8 Jahre, freitags, 16:30 bis 18:00 UhrÜbungsleiterin Janine Volgmann, Tel.: 06349/9089448Geräteturnen Turnen fürs Abitur u.v.m., montags 20.00 bis 22.00 Uhr (IGS-Sporthalle) Übungsleiter Thorsten Peck, Tel.: 06349/7204Trampolinturnen (Bienwaldhalle)ab 7 Jahre, mittwochsLeider ist für beide Gruppen derzeit keine Aufnahme mög-lich. Die genannten Übungsleiter geben gern Auskunft.Übungsleiter Sabine Bohlender Tel.: 07275/8252, Sabrina Kukelka (07275/4144), Helmut Dietrich, Claudia Bischoff, Sabine WojnarFrauengymnastik, rhythmische Gymnastik für alle jung gebliebenenmontags, 18:00 bis 19:00 UhrÜbungsleiterin Viola Kalf, Tel.: 07275/5772Frauenfitness - Aerobic, Stepp-Aerobic und mehr (Turnhalle Grundschule)donnerstags, 20:00 bis 21:00 UhrÜbungsleiterin Heidrun Herp, Tel.: 07275/9487660Freizeitsport für Männer (Realschulturnhalle)Verschiedene Ballsportarten, u.a. Hallenhockeymontags, 20:00 bis 22:00 UhrÜbungsleiter Thomas Lederer, Tel.: 06349/928007Rücken-/Wirbelsäulengymnastikmontags, 19:00 bis 20:00 Uhr (Turnhalle Grundschule)Übungsleiterin: Viola Kalf, Tel.: 07275/5772Donnerstags, 19:00 - 20:00 Uhr (Grundschule, Boxerraum ehem. Sauna)Übungsleiter: Helmut Dietrich, Tel.: 07275/5962Helmut Dietrich und Viola Kalf sind lizenzierte Übungsleiter für Wirbelsäulengymnastik in der Prävention. Der Kurs ist aus-gezeichnet mit dem PLUSPUNKT GESUNDHEIT des Deut-schen Turnerbundes sowie dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT. Weitere Kurse werden jeweils gesondert veröffentlicht. Sport im Verein macht Spaß! Kommen Sie zu einem Probetraining. Weitere Informationen stehen im Internet unter www.tsvkandel.de zur Verfügung.

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Kandel - 20 - Ausgabe 40/2012

Abt. LeichtathletikDer Berlin-Marathon lockteBerlin, 30. September: Am Wochenende wurde in Berlin der 39. Berlin-Marathon gestartet. Der Veranstalter SSC Berlin warb mit dem Slogan, die „schnellste Strecke der Welt“ zu haben. Der 30 Jahre alte Geoffrey Mutai aus Kenia gewann 2011 die Marathon-

läufe von Boston und New York. Er war der große Favorit und blieb am Sonntag bei idealen Bedingungen in 2:04:15 Stunden genau 37 Sekunden über Patrick Makaus ein Jahr alter Best-marke und Weltrekord von Berlin in 2011. Dem Lockruf der Berliner haben in diesem Jahr über 40.000 m LäuferInnen aus der ganzen Welt folge geleistet. Diesen Ruf hörten auch vier TSV-Läufer: Dr. Thomas Dambach, Norbert Wingerter, Thomas Gierke und Kai Morgenstern. Sie standen am Sonntag an der Startlinie auf der Straße des 17. Juni, um Punkt 9 Uhr nach dem Startschuss sich in Richtung Siegessäule in Bewegung zu setzen. „Wir sind arm, aber sexy“ behaupten die Berliner von sich. Das spürten die Kandeler auf der Runde durch Berlin, denn auf der ganzen Strecke, egal ob in den Stadtteilen Charlotten-burg, Moabit, Friedrichshain, Neukölln, Kreuzberg, Schöneberg, Steglitz, Zehlendorf, wieder Charlottenburg, Berlin Mitte und am Schluss auf der Straße „Unter den Linden“ standen die Menschen in geschlossener Reihe und feuerten die Marathonis stundenlang an. An Brennpunkten wie dem Wilden Eber oder dem Brandenbur-ger Tor war die Stimmung besonders überschäumend. Die TSV-Läufer waren darauf vorbereitet, ließen sich nicht anste-cken und hielten sich an ihre vorgegebenen Marschpläne. So erzielten sie die von ihnen erwarteten Leistungen:Platz Name Nettozeit1514 Dr. Thomas Dambach 3:02:06 h2694 Kai Morgenstern 3:12:25 h7810 Norbert Wingerter 3:36:18 h20057 Thomas Gierke 4:25:41 hWer über den Berlin-Marathon mehr wissen möchte, kann sich im Internet erkundigen: www.laufen.de und www.laufreport.de informieren ausführlich.

Abteilung Handballwww.tsvkandel.de/handballWegen dem vorgezogenen Redaktionsschluss können in diesem Amtsblatt keine Ergebnisse vom letzten

Wochenende erscheinen. Dies er- folgt in der nächsten Aus-gabe. Auf unserer Homepage können sie aktuelles nachlesen.Talente beim Lehrgang der Rheinland-Pfalz-AuswahlHelen Meyle und Susen Meyer waren mit dem 24-köpfigen Aufgebot der Rheinland-Pfalz-Auswahl, w-Jugend Jahr-gang 1998, beim 2. Lehrgang im Freizeit und Bildungszen-trum Heilsbach in Schönau bei Dahn. Verkauf von Saison-Eintrittskarten und die EintrittspreiseDer Verkauf erfolgt an den Heimspieltagen an der Kasse.Es werden folgende Dauerkarten angeboten:Oberliga Frauen - Erwachsene - 45,00 Euro Verbandsliga Männer - Erwachsene - 25,00 EuroKombikarte M + F - Erwachsene - 60,00 EuroOberliga Frauen - Rentner/Schüler - 35,00 EuroVerbandsliga Männer -Rentner/Schüler - 15,00 EuroKombikarte M + F -Rentner/Schüler - 40,00 EuroDie Preise die Einzelkarten sind:Frauen Erwachsene 4,00, Rentner/Schüler 3,00 EuroMänner Erwachsene 3,00, Rentner/Schüler 2,00 EuroKombik. M+F Erwachsene 6,00, Rentner/Schüler 4,00 EuroBesitzer von Saisonkarten bekommen beim Besuch eines Heim-spiels einen Gutschein für ein Freigetränk. Schüler und Jugend-liche ab 16 Jahren müssen Eintritt bezahlen.Spiel am kommenden Wochenende:Sa. 06.10. 18:00 TSV Kandel Frauen 1 - TV Ruchheim

VfR aktuellVorschau:So, 07.10 um 13.00 Uhr VfR II -SV Hatzenbühl IISo, 07.10 um 15.00 Uhr VfR - TUS Altleiningen

D1 - TSV Fortuna Billigheim-Ingenheim D 7:2 (2:0)Schon in der ersten Halbzeit war der VfR überlegen, konnte sich aber nur wenige Torchancen erarbeiten. Joshua Pahle gelang dann nach einem Eckball das 1:0, ehe Leon Dieringer noch vor der Pause auf 2:0 erhöhte. In der zweiten Hälfte waren die Kandeler dann klar überlegen und erspielten sich eine Vielzahl von Chancen. Marvin Böhm, Colin Meyle (2), Luca Trischan und nochmals Joshua Pahle gelangen weitere Treffer zum auch in der Höhe verdienten Sieg der Heimmannschaft. Für den VfR spielten Sebastian Becker im Tor, Marvin Böhm, Tim Burrer, Leon Dieringer, Michael Hoffmann, Simon Langer, Colin Meyle, Flakron Osmani, Joshua Pahle, Marcel Pfirrmann und Luca Tri-schan.

E1 - Jugend: VfR-Kandel - SV Billigheim/Ingenh. 5:5Der VfR hatte sich von Anfang an sehr schwer getan gegen die gut eingestellten Gäste des SV Billigheim/Ingenheim. Anfänglich profitierten die Billigheimer von den Fehlern der VfR-Jungs, die sichtlich nervöser wurden und so hieß es zur Halbzeit 1:3 für den Gast. Nach der Halbzeit und einigen Änderungen spielte der VfR schneller und kam dadurch besser ins Spiel. Die Grün-Weißen glichen durch Konter folgerichtig zum 3:3 aus. Danach ging es Schlag auf Schlag. Erst ging der Gast mit 3:4 nochmal in Führung, der VfR glich eine Minute später zum 4:4 aus. Beide spielten nach vorn und schenkten sich nichts dabei. So hieß es nach Spielende leistungsgerecht 5:5. Das Trainergespann war gerade aufgrund der ersten Hälfte nur teilweise zufrieden.Tore: Dennis Hanß 1x, Kevin Exner 2x, Kevin Jarczewski 1x, Jakob Ill 1x E1 - Jugend: FSV Offenbach - VfR-Kandel 4:5Beim Tabellenführer zeigten unsere Jungs eine sehr gute Leis-tung und nahmen dabei völlig verdient drei Punkte mit. Bei die-sem auf hohem Niveau liegenden Spiel waren unsere Jungs in der ersten Hälfte die überlegene Mannschaft, die Laufbereit-schaft und das gute Zusammenspiel waren der Garant für die verdiente 1 : 3 Pausenführung. Nach der Halbzeit kam der Gast-geber gleich ins Spiel. Durch einige Unachtsamkeiten glichen die Offenbacher zum 3 : 3 aus und gingen sogar völlig überraschend mit 4 : 3 in Führung. Unsere Jungs kämpften nun was das Zeug hielt und erzielten dabei den Ausgleich. Beide Mannschaften wollten jetzt unbedingt den Sieg. Kurz vor Spielende dann das erlösende 4 : 5 für unsere Jungs. Den nun folgenden Sturmlauf der Offenbacher hielt unser Torwart fest in seinen Händen.Fazit: Kein Spiel für schwache Nerven - eine geschlossene Mannschaftsleistung ermöglichte den wertvollen Sieg - Trainer-gespann und alle Anwesenden waren mehr als zufriedenTore: Kevin Jarczewski 2x, Kevin Exner 3x

Spielbericht (So.,30.09.) G-JuniorenFV Neuburg - VfR Kandel 2:7Im ersten Auswärtsspiel der Saison war der VfR Kandel zu Gast in Neuburg. Die Mannschaft zeigte von Beginn an eine starke Leistung und ging verdient mit einem Hattrick von unserem Kapitän Robert in Führung. Die tapfer kämpfende Heimmann-schaft gab aber nicht auf und konnte zwischenzeitlich auf 2:3 verkürzen. Durch zwei schöne Konter erzielte der VfR dann den 2:5 Halbzeitstand. Nach der Pause ließen unsere Jungs nichts mehr anbrennen und gewannen am Ende verdient mit 2:7. Super, Jungs, weiter so.Für den VfR spielten: Noah Pfirrmann, Levin Yigit, Robert Cenusa, Fatih Enes Alkin, Luca Krieg, Marvin Eich, Lennard Herp, Noah Kwintus, Ben Neubauer, Luis Pfanger.

MinfeldMinfeld

Amtlicher Teil

Sprechtage und Sprechzeitenvon Ortsbürgermeister Manfred Foos, dem 1. Beigeordneten Klaus Friedmann und dem 2. Beigeordneten Heinz Liedtke montags in der Zeit von 16.30 bis 17.30 Uhr im neuen Rathaus, Kirchgasse 2.Während der Sprechstunden ist gewährleistet, dass Anliegen, die nur mit dem Ortsbürgermeister, dem 1. Beigeordneten oder

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Kandel - 21 - Ausgabe 40/2012

dem 2. Beigeordneten besprochen werden sollen, in einem separaten Raum vorgetragen werden können.Der 1. Beigeordnete Klaus Friedmann hat den Geschäftsbereich Landwirtschaft und öffentliche Flächen im Außenbereich, Natur- und Umweltschutz, Liegenschaften und ImmobilienDer 2. Beigeordnete Heinz Liedtke hat den Geschäftsbereich Tourismus, Kultur und Vereine. Internet: www.minfeld.de

Festliche Konzert-Gala 2012 Don Kosaken Chor Serge Jaroff

Künstlerische Leitung: Wanja HlibkaDonnerstag, 18. Oktober 2012, Mundohalle Minfeld, 20 UhrDieser grandiose Weltklasse-Chor, bekannt aus unzähligen Fernsehsendungen und CD-Einspielungen, wird am 18. Oktober stimmgewaltig mit einem bravourösen Konzert-Pro-gramm zum ersten Mal in Minfeld gastieren. Gerade dieser Chor hat unter seinem künstlerischen Leiter Wanja Hlibka überall begeisterte und treue Zuhörer. Die Kon-zerte in Köln, Berlin, Leipzig, Hamburg usw. sind inzwischen wohl mit dem Begriff „Kult“ zu umschreiben und werden überall mit stehenden Ovationen gefeiert. Viele Fernsehan-stalten haben bereits ausführlich über diesen Chor und seine künstlerische Arbeit berichtet.Das hochkarätige Spitzenensemble mit Wanja Hlibka als Leiter und Dirigent des Chores begeistert mit sensationellen Stimmen in einem oft überirdischen Klang ihr Publikum auf allen Stationen der Tournee.Wanja Hlibka hat viele Jahre als jüngster Solist im weltbe-rühmten Chor von Serge Jaroff gesungen und hat die Ori-ginal-Arrangements als Ausgangsbasis seiner künstlerischen Arbeit nutzen dürfen. Die stimmgewaltigen Solisten werden von der Fachpresse immer wieder als „russisches Stimmwunder“ bezeichnet. Sie begeistern ihr Publikum mit einmalig kraftvollen, herrlich tim-brierten Stimmen. Sie vermitteln den ganzen Zauber und die Melancholie der russischen Musik in höchster Vollendung. Festliche Gesänge der russ.-orth. Kirche, begehrte Volkswei-sen bis hin zu großen, klassischen Komponisten sind selbst-verständlich. Serge Jaroff führte damit seine Don Kosaken einst zu Weltruhm.Es gibt inzwischen viele unterschiedliche sog. Kosaken-For-mationen, aber es gibt nur einen Don Kosaken Chor Serge Jaroff unter der Leitung von Wanja Hlibka! Kartenvorverkauf: EUR 15,— Südpfalz Tourismus Kandel e. V. Georg-Todt-Str. 2 a, 76870 Kandel Öffnungszeiten: Mo - Fr. 9:00 - 13:00 Uhr, Tel. 07275 - 61 99 45 Fax. 07275 - 61 84 62 [email protected] www.suedpfalz-touris-mus-kandel.de Sparkasse Germersheim-Kandel Geschäftsstelle Minfeld, Eichstr. 26 76872 Minfeld Öffnungszeiten: Di 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Do 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Tel. 07275 - 96 14 30 Fax. 07275 - 96 14 39 [email protected] Restkarten an der Abendkasse: EUR 17,— Konzert- und Tourneeplanung Uta von SohlIn Zusammenarbeit mit der Gemeinde Minfeld

Aus der Gemeinderatssitzung Minfeld vom 24.09.2012

Es wurde beschlossen, dass 4 Tannenbäume am Anwesen Raiffeisenstraße 24 gefällt werden, da diese in die Stromleitung der Pfalzwerke hineinragen. Weiterhin soll auch der Auftrag für den Baumschnitt der Mandelbäume in der Saarstraße vergeben werden. Die WC- und die Geräteraumtür an der Leichenhalle werden ersetzt. Ein historischer Grabstein auf dem Friedhof soll ausgebessert und standfest gemacht werden. Das Planungs-büro Miltner aus Karlsruhe wurde mit der Planung der Holzgasse (K16) beauftragt, da 2013 die K16 saniert wird. Die Friedhofssat-zung und die Friedhofsgebührensatzung werden bezüglich der Rasenwahlgräber und der Rasenwahlurnengräber und der Mög-lichkeit einer Zubettung angepasst. Der Mietpreis der Mundo-halle für Auswärtige bleibt unverändert. Die Spülmaschine in der Mundohalle wurde repariert.

Teilnahme der Gemeinde Minfeld an der Demographischen Woche

der Metropolregion Infoveranstaltung zur Projektidee Seniorentagesstätte

Minfeld lädt alle Interessierten am 16.10.2012 von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr ein, die Projektidee Seni-orentagesstätte kennenzulernen. Die Ortsgemeinde möchte seinen älteren Mitbürgern die Möglichkeit bieten ihren Tag in einer Seniorentagesstätte aktiv zu gestalten. Besonders ange-sprochen sind Investoren, die an der Realisierung des Projektes mitwirken wollen. Weitere Informationen zum Projekt sind unter www.demografie-mrn.de zu finden.

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren

der Ortsgemeinde MinfeldDer Gemeinderat der Ortsgemeinde Minfeld hat in seiner Sit-zung am 24.09.2012 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.11.2000 (GVBl. S. 504), §§ 1, 2 , 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.1999 und der §§ 2 Abs. 3 und 6 Abs. 1 des Bestat-tungsgesetzes (BestG) vom 04.03.1983 (GVBl. S. 69), geändert durch Gesetz vom 06.02.1996 (GVBl. S. 65), folgende Satzung beschlossen:

§ 1

AllgemeinesFür die Benutzung der Einrichtungen des Friedhofes und ihrer Anlagen werden für Leistungen nach der Friedhofsatzung Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.

§ 2

GebührenschuldenGebührenschuldner sind:1. Bei Bestattungen, Urnenbeisetzungen sowie Verlängerung

der Nutzungsrechte die Personen, die nach bürgerlichem Recht und dem Bestattungsgesetz die Kosten zu tragen ha-ben sowie der Antragsteller.

2. Bei Umbettungen und Wiederbeisetzungen der Antragsteller.3. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3

Entstehung der Ansprüche und FälligkeitDie Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofsatzung.Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekannt-gabe des Gebührenbescheides fällig; sie sind an die Verbands-gemeindekasse Kandel zu entrichten.

§ 4

InkrafttretenDiese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung Kraft.Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 26.04.2012 mit ihrer Anlage außer Kraft.

Minfeld, 25.09.2012 Für die Ortsgemeinde MinfeldGez.Manfred Foos, Ortsbürgermeister

Anlage zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Minfeld

I. Reihengrabstätten / Anonymgrabstätten (§ 13 Friedhofsatzung)1. Überlassung einer Reihengrabstätte / Anonymgrabstätte an

Berechtigte nach § 2 der Friedhofsatzung für Verstorbene: a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 120,00 EUR b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 200,00 EUR

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Kandel - 22 - Ausgabe 40/2012

2. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte / Anonymgrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1 150,00 EURII. Verleihung von Nutzungsrechten an besonderen Grabstätten1. Überlassung eines Urnengrabes; Bäume BHD 50 cm 600,00 EUR, BHD über 50 cm 800,00 EUR2. Überlassung eines Urnengrabes Sternchenfeld

250,00 EURII. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten(§ 14)1. Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs.

2 der Friedhofsatzung für a) Einzelgrabstätte bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 220,00 EUR b) Einzelgrabstätte (Normalbestattung) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 350,00 EUR c) Einzelgrabstätte als Tiefgrab 550,00 EUR d) Doppelgrabstätte 700,00 EUR e) Doppelgrabstätte als Tiefgrab 1.100,00 EUR f) jede weitere Grabstelle 350,00 EUR g) jede weitere Grabstelle als Tiefgrab 550,00 EUR2. Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ziffer 1 a) bei spä-

teren Bestattungen bzw. Wiederverleihung des Nutzungs-rechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit je Jahr für

a) Einzelgrabstätte bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 11,00 EUR b) Einzelgrabstätte (Normalbestattung) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 17,50 EUR c) Einzelgrabstätte als Tiefgrab 27,50 EUR d) Doppelgrabstätte 35,00 EUR e) Doppelgrabstätte als Tiefgrab 55,00 EUR f) jede weitere Grabstelle 17,50 EUR g) jede weitere Grabstelle als Tiefgrab 27,50 EUR3. Überlassung einer Rasenwahlgrabstätte an Berechtigte 1.000,00 EUR4. Urnenwahlgrabstätte a) Verleihung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte für die Dauer der Nutzungszeit durch Berechtigte nach Ziffer 1 a) 250,00 EUR b) Überlassung einer Rasenwahl urnengrabstätte an Berechtigte 500,00 EUR c) Verlängerung des Nutzungsrechts bei späteren Beisetzungen bzw. Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit je Jahr 12,50 EUR5. Zubettungen unter II. Ziff. 1 b), .c), e), g) und Ziff 3 und Ziff. 4 Gebühr für Zubettungen in Grabstätten bei Verleihung von Nutzungsrechten an Gräbern für die Zeit vor Inkrafttreten der Friedhofssatzung vor dem 01.01.1998 und bei Zubettung in bestehender Grabstätte (Erdbestattung oder Urnenbeisetzung) 200,00 EURIII. Bestattungen gem. § 2 Abs. 3 der FriedhofsatzungBei Bestattungen von Personen gem. § 2 Abs. 3 der Friedhof-satzung ist über das Entgelt eine Sondervereinbarung zu treffen. Darin ist vorzusehen, daß im übrigen die Friedhofsatzung und die Friedhofgebührensatzung analog gelten und für den Grab-platzerwerb die dreifache Gebühr anfällt.IV. Ausheben und Schließen der Gräber1. Reihengräber a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 110,00 EUR b) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 265,00 EUR2. Wahlgräber a) Normalgrab (Einzelgrab) 370,00 EUR b) Tiefengrab (Einzelgrab) 450,00 EUR3. Urnengrab, Urnenreihen- und Urnenwahlgräber, Sternchenfeld, Rasenwahlurnengrab, 110,00 EUR Baum 150,00 EURDie Gebühren zu Ziff. 1 - 3 verändern sich, wenn sich die an Unternehmer zu zahlenden Entgelte ändern oder ein anderer MWSt.-Satz festgelegt wird.V. Zuschläge für BestattungenBei Bestattungen oder Beisetzungen an einem Samstag, Sonn- und Feiertag, wird ein Aufschlag von 100 % für die Grabanferti-gung berechnet.

VI. Ausgrabungen, Umbettungen sowie GrababräumungenAusgrabungen und Umbettungen von Leichen werden von gewerblichen Unternehmen durchgeführt. Die Kosten sind vom Antragsteller in der tatsächlichen Höhe zu erstatten.Für die Abräumung eines Grabes erfolgt die Berechnungnach Arbeitsumfang (Lohn- und Sachkosten), jedoch mindestens 25,00 EURVII. Benutzung der Leichenhalle a) Benutzung der Leichenhalle und Leichenzelle je Bestattung oder Trauerfeier einschl. Reinigung sowie Desinfektion und Orgelbenutzung 150,00 EUR b) Desinfektion bei vorübergehender Einstellung einer Leiche

20,00 EUR c) Einsargung 0,00 EUR d) Vorübergehende Einstellung einer Leiche je angefangenen Tag 30,00 EUR e) Aufbewahrung einer Urne bis zu 7 Tagen 15,00 EUR für jeden weiteren Tag 2,50 EUR

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde MinfeldDer Gemeinderat der Ortsgemeinde Minfeld hat in seiner Sit-zung am 24.09.2012 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.11.2000 (GVBl. S. 504), §§ 1, 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.1999 und der §§ 2 Abs. 3 und 6 Abs. 1 des Bestat-tungsgesetzes (BestG) vom 04.03.1983 (GVBl. S. 69), geändert durch Gesetz vom 06.02.1996 (GVBl. S. 65), folgende Satzung beschlossen:I. Allgemeine Vorschriften

§ 1

GeltungsbereichDiese Satzung gilt für den im Gebiet der Ortsgemeinde Minfeld gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof.

§ 2

Friedhofszweck(1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Ortsgemeinde.(2) Er dient der Bestattung oder Beisetzung derjenigen Perso-nen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Ortsgemeinde warenb) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten

Grabstätte habenc) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3

BestG zu bestatten sindd) vor Aufnahme in einem auswärtigen Alten- und Pflegeheim

ihren Wohnsitz in der Ortsgemeinde hatten(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Ortsgemeinde.

§ 3

Schließung und Aufhebung(1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofes können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhe-bung)- vergl. § 7 BestG -.(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestat-tungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beiset-zungen in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nut-zungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- oder Beiset-zungsfalles auf Antrag eine andere Wahl- bzw. Urnengrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlan-gen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist.(3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihen-grabstätten und in Urnengrabstätten im Bereich der Bäume und des Sternchenfeldes Bestatteten, werden, falls die Ruhezeit, die in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, wenn die Nutzungs-zeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Ortsgemeinde in andere Grabstätten umgebettet.

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Kandel - 23 - Ausgabe 40/2012

(4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekannt gemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahl- oder Urnen-wahlgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermelde-amt zu ermitteln ist.(5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnen-wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen-oder Urnenwahlgrabstätten/ Urnengrabstätten im Bereich der Bäume und des Sternchenfeldes - soweit möglich - einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt.(6) Ersatzgrabstätten werden von der Ortsgemeinde auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerich-tet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nut-zungsrechts.II. Ordnungsvorschriften

§ 4

Öffnungszeiten(1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Ortsgemeinde betreten werden.(2) Die Ortsgemeinde / Friedhofsverwaltung kann aus beson-derem Anlaß das Betreten des Friedhofes oder einzelner Fried-hofsteile vorübergehend untersagen.

§ 5

Verhalten auf dem Friedhof(1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Fried-hofspersonals sind zu befolgen.(2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten.(3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, Kinderwagen

und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Ma-terial zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelasse-nen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Ortsgemeinde / Friedhofsverwaltung sind ausgenommen.

b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubietenc) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Beisetzung,

Bestattung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführend) ohne Auftrag eines Nutzungsberechtigten bzw. ohne Zustim-

mung der Ortsgemeinde / Friedhofsverwaltung gewerbsmä-ßig zu fotografieren

e) Druckschriften zu verteilenf) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grab-

stätten zu verunreinigen oder zu beschädigeng) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladenh) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringeni) zu spielen, lärmen und Musikwiedergabe zu betreibenj) Wege- und Grünflächen um die einzelnen Grabstätten mit

Pflanzenbehältnissen zu sperren bzw. Pflanzen von Bäumen, Koniferen, Blumen oder ähnlichem vorzunehmen

Die Ortsgemeinde / Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind.

(4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung / Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustim-mung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens 2 Tage vor-her anzumelden.

§ 6

Ausführen gewerblicher Arbeiten(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestal-tung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetrei-bende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt.(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind, was im Regelfall durch die Eintragung in die Handwerks-rolle nachgewiesen wird. Die Zulassung kann befristet werden.(3) Die Zulassung kann zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen.

(4) Der bei diesen Arbeiten anfallende Abfall (Beton, Steine usw.) ist selbst zu entsorgen. Bei Inanspruchnahme der Entsorgung durch die Ortsgemeinde sind die anfallenden Kosten vom Nut-zungsberechtigten bzw. vom Gewerbetreibenden zu überneh-men. Dies gilt auch bei Graböffnungen oder Grababräumungen.III. Allgemeine Bestattungsvorschriften

§ 7

Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalles unter Vorlage der Bestattungsgenehmigung bei der Ortsgemeinde / Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Bei-setzung von Aschen gilt § 15.(2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erwor-benen Wahlgrabstätte / Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.(3) Die Ortsgemeinde / Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen fest.(4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäsche-rung beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gemäß § 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt.(5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, ein Elternteil mit seinem nicht über zwei Jahre alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu fünf Jahren in einem Sarg bestattet werden.(6) Bestattungen oder Beisetzungen werden an Samstagen sowie Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht durchgeführt. Die Ortsgemeinde / Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen.

§ 8

Särge(1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Der Sargboden ist mit einer mindestens 5 cm starken Schicht auf-saugenden Materials auszulegen. Särge und ihre Ausstattung dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes aus-drücklich vorgeschrieben ist.(2) Die Särge dürfen höchstens 2,20 m lang, 0,70 m hoch und im Mittelmaß 0,70 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr dürfen höchstens 1 m lang, 0,60 m hoch und im Mittelmaß 0,60 m breit sein.

§ 9

Grabherstellung(1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. dem Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt.(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Bei Tiefgräbern beträgt die Tiefe bis zur Grabsohle 2,60 m.(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.(4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör, Grabmale, Ein-fassungen und Fundamente vorher auf seine Kosten entfernen und entsorgen zu lassen.Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nut-zungsberechtigten der Ortsgemeinde zu erstatten.(5) Die Maße für die Flächengestaltung der einzelnen Grabstät-ten legt die Ortsgemeinde / Friedhofsverwaltung fest.

§ 10

Ruhezeit(1) Die Ruhezeit für Leichen und Urnen beträgt 20 Jahre.(2) Die Ruhezeit wird durch eine Umbettung einer Leiche oder Asche nicht unterbrochen.

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Kandel - 24 - Ausgabe 40/2012

§ 11

Umbettungen(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbescha-det der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der Gemeinde im ersten Jahr der Ruhe-zeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/Urnengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte/ Urnen-grabstätten im Bereich der Bäume und des Sternchenfeldes sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofs-verwaltung in belegte Grabstätten umgebettet werden.(4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstät-ten/Urnengrabstätten im Bereich der Bäume und des Stern-chenfeldes die Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Ortsgemeinde ist bei drin-gendem öffentlichen Interesse berechtigt, Umbettungen vorzu-nehmen.(5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchge-führt. Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unterneh-mens bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbet-tung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.(7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.(8) Leichen und Urnen dürfen zu anderen als zu Umbettungs-zwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden.IV. Grabstätten

§ 12

Allgemeines, Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten werden unterschieden in:a) Reihengrabstätten (auch Anonymgrabstätten)b) Rasenwahlgrabstättenc) Wahlgrabstättend) Urnengrabstätten als Reihen- (auch Anonymgrabstätten)

oder Wahlgrabstättene) Rasenwahlurnengrabstättenf) Urnengrabstätten im Bereich der Bäumeg) Urnengrabstätten im Bereich des Sternchenfeldesh) Ehrengrabstätten(2) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Ortsgemeinde Minfeld. Rechte können an ihnen nur nach dieser Satzung erworben wer-den. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungs-rechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.

§ 13

Reihengrabstätten / Anonymgrabstätten(1) Reihengrabstätten / Anonymgrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt werden und an denen erst bei Eintritt des Sterbefalles oder einer Fehlgeburt für die Dauer der Ruhezeit ein Nutzungsrecht verlie-hen wird. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich das Recht und die Pflicht zur Gestaltung und Pflege der Grabstätte.Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte / Anonymgrabstätte ist nicht möglich.(2) Es werden Reihengrabfelder eingerichtet:a) Für Totgeborene oder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr ver-

storbene Kinder mit einer Grabgröße von 1,20 m Länge und 0,80 m Breite.

b) Für verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr , mit einer Grabgröße von 2,20 m und 1,20 m Breite.

c) Für anonyme Bestattungen.(3) In jeder Reihengrabstätte / Anonymgrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden. Ausnahmen genehmigt die Friedhofs-verwaltung, soweit sich die Ruhezeit nicht verlängert (z.B. § 7 Abs. 5 sowie Urnenbeisetzungen).

(4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teile von Ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird 3 Monate vorher veröffentlicht und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgemacht. Im Übrigen findet § 26 Abs. 6 entsprechend Anwendung.

§ 14

Wahlgrabstätten(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungsbe-rechtigten bestimmt wird.Die Verleihung eines Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte ist nur im Zusammenhang mit einem Bestattungsfall möglich.In dem ausgewiesenen Grabfeld mit besonderen Gestaltungs-vorschriften (§ 22) ist der Erwerb eines Nutzungsrechts ohne Eintritt eines Bestattungsfalles möglich.(2) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes.(3) Das Nutzungsrecht kann auf Antrag mehrmals für die gesamte Wahlgrabstätte, als auch an Grabstätten für bis zum vollendeten 5. Lebensjahr verstorbene Kinder verlängert werden. Die längste Verlängerungsfrist beträgt 20 Jahre, die kürzeste 5 Jahre. Das Nutzungsrecht für Rasenwahlgrabstätten kann nur einmal auf Antrag durch eine Zubettung verlängert werden. Die Verlänge-rung richtet sich nach der Ruhezeit des Zugebetteten Leich-nams und beträgt nach § 10 dieser Satzung 20 Jahre. (4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht über-schreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist.(5) Es werden unterschieden:a) einstellige Wahlgrabstättenb) mehrstellige Wahlgrabstätten als Einfach- oder Tiefgräber(6) Die Länge und Breite jeder Grabstelle entspricht den Maßen der in § 13 genannten Reihengrabstätten.(7) Es ist nur in Tiefgräbern zulässig, 2 Verstorbene pro Grab-stelle übereinander zu bestatten. Ausnahmen genehmigt die Friedhofsverwaltung. Hiervon unberührt bleibt die Bestattung von Fehlgeburten; sie gilt nicht als Belegung einer Grabstelle.(8) Hat der Nutzungsberechtigte zu seinen Lebzeiten keinen Rechtsnachfolger bestimmt und der Friedhofsverwaltung mit-geteilt, oder nimmt der bestimmte Rechtsnachfolger spätes-tens bis zum Eintritt des Todes des Nutzungsberechtigten die Übertragung nicht an, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsbe-rechtigten mit deren Zustimmung über:a) auf den überlebenden Ehegattenb) auf die Kinderc) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter

und Mütterd) auf die Elterne) auf die Geschwisterf) auf sonstige ErbenInnerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übri-gen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt.(9) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Fried-hofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen.(10) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden.(11) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jeder-zeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Gebührenerstattung.

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Kandel - 25 - Ausgabe 40/2012

§ 15

Urnengrabstätten (1) Aschen dürfen beigesetzt werden in:1. Urnenreihengrabstätten2. Rasenwahlurnengrabstätten3. Urnenanonymgrabstätten4. Urnenwahlgrabstätten5. Urnengrabstätten im Bereich der Bäume6. Urnengrabstätten im Bereich des Sternchenfeldes7. Reihengrabstätten und Wahlgrabstätten unter Beachtung des § 14.(2) Urnenreihengrabstätten/ Urnengrabstätten im Bereich der Bäume und des Sternchenfeldes/ Urnenanonymgrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden.(3) Urnenreihengrabstätten/Rasenwahlurnengrabstätten haben eine Länge von 0,8 m und eine Breite von 0,6 m. In einer Urnen-reihengrabstätten/Urnenanonymgrabstätten darf grundsätzlich nur eine Urne beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht für Rasenwahlurnengrabstätten kann nur einmal auf Antrag durch maximal eine Zubettung verlängert wer-den. Die Verlängerung richtet sich nach der Ruhezeit der Zuge-betteten Urne und beträgt nach § 10 dieser Satzung 20 Jahre. (4) Urnengrabstätten im Bereich der Bäume und des Sternchen-feldes werden nur ausgehoben und wieder verschlossen. Im Bereich der Bäume und des Sternchenfeldes dürfen ausschließ-lich biologisch abbaubare Urnen, die aus von Schwermetallen sowie organischen Schadstoffen freien Materialien bestehen verwendet werden. Sowohl im Bereich der Bäume als auch im Bereich des Sternchenfeldes darf grds. nur eine Urne pro Grab-stätte beigesetzt werden. (5) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen wird, nachdem der Antragsteller ihre Lage ausgewählt hat.(6) In einem Urnenwahlgrab können bis zu 4 Aschen beigesetzt werden. Dies gilt nicht für Rasenwahlurnengräber, hier kann nur 1 Asche beigesetzt werden.(7) Anonyme Urnengrabstätten sind Gemeinschaftsgrabstätten, die nicht mit personenbezogenen Daten gekennzeichnet sind. (8) Die Beisetzung ist bei der Ortsgemeinde / Friedhofsver-waltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen.(9) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gel-ten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entspre-chend auch für Urnengrabstätten.(10) In einstellige Wahlgrabstätten dürfen bis zu 4 Aschen, in mehrstelli-gen Wahlgrabstätten dürfen bis zu 8 Aschen beigesetzt werden.

§ 16

Ehrengrabstätten(1) Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. Die Zuerkennung einer solchen Ehrengrabstätte erfordert einen Beschluss des Gemeinderates.(2) Soweit die Pflege und Unterhaltung von Ehrengräbern von Nutzungsberechtigten nicht gewährleistet ist, übernimmt sie der Friedhofsträger.V. Gestaltung der Grabstätten

§ 17

Wahlmöglichkeit(1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder mit allgemeinen Gestal-tungsvorschriften (§ 18) und Grabfelder mit besonderen Gestal-tungsvorschriften (§ 22) eingerichtet.(2) Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften sind in einem Belegungsplan festgelegt.(3) Sind Grabfelder nach Abs. 2 festgelegt, bestimmt bei der Zuweisung einer Grabstätte der Antragsteller, ob diese in einem Grabfeld mit allgemeinen oder besonderen Gestaltungsvor-schriften liegen soll. Entscheidet er sich für eine Grabstätte mit besonderen Gestaltungsvorschriften, so besteht die Verpflich-tung, die Gestaltungsvorschriften dieser Friedhofssatzung ein-zuhalten. Eine entsprechende schriftliche Erklärung ist durch den Antragsteller zu unterzeichnen.(4) Wird von dieser Wahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch gemacht, wird eine Grabstätte im Fried-hofsteil mit besonderen Gestaltungsvorschriften zugeteilt.

§ 18

Allgemeine GestaltungsvorschriftenJede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzu-passen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Tei-len und in seiner Gesamtanlage gewahrt bleibt. VI. Grabmale

§ 19

Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften

Auf den Grabstätten ohne besondere Gestaltungsvorschriften können Grabmale errichtet werden, jedoch nicht auf anonymen Urnen- und Erdgrabstätten. Auch nicht auf dem Sternchenfeld und unter den Bäumen hier gelten besondere Gestaltungs-vorschriften. Diese sind so aufzustellen und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit auf dem Friedhof nicht gefährdet wird. In ihrer Gestaltung und Bearbeitung unterliegen sie keinen besonderen Anforderungen.Nutzungsberechtigte sind für die Standsicherheit der Grabmale allein verantwortlich.

§ 20

GrabmalartenAuf dem Friedhof werden Grabkreuze, stehende Grabmale, lie-gende Grabmale und Pultsteine (liegende Steine, bei denen die abgeschrägte Oberfläche etwa 20 Grad geneigt ist) zugelassen.

§ 21

Grabmalgestaltung(1) Die Grabmale sind so zu gestalten und instand zu halten, dass sie der Würde des Friedhofes entsprechen und nach Größe, Form, Werkstoff, Farbe und Bearbeitung nicht verunstal-tend wirken. Sie haben sich in das Gesamtbild des Friedhofs und die nähere Umgebung der Grabstätte einzufügen.(2) Nicht zulässig sind Grabmale und Schriftplatten aus Terazzo, Beton, Porzellan, Glas, Blech, eloxiertem Metall, Tropfstein, echtem und nachgemachtem Mauerwerk sowie Grabmale mit Farbanstrich. (3) Stehende Grabmale aus Stein - ausgenommen auf Urnen- und Kindergrabstätten - müssen mindestens 14 cm stark sein. Die Stärke des Materials muss in einem entsprechenden Ver-hältnis zur Höhe und Breite des Grabmals stehen.

§ 22

Grabfelder mit besonderen GestaltungsvorschriftenGrabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften sind die Felder F (Sternchenfeld und Bäume), G mit den Reihen 2 bis 4 (Rasenwahlurnengräber) und H mit den Reihen 6 bis 7 (Rasen-wahlgräber).Im Bereich der Rasenwahlgräber, der Rasenwahlurnengräber und der Bestattungen im Bereich des Sternchenfeldes werden nur Stein-platten mit einer Größe von 22cm auf 30cm und mit einer Dicke von 5 cm zugelassen. Schriften müssen vertieft im Stein angelegt wer-den. Die Platten sind bodengleich zu verlegen. Bei den Rasenwahlurnengräbern/Rasenwahlgräbern und den Urnengrabstätten an den Bäumen sind Grableuchten, Grabva-sen, Pflanzungen, Blumengestecke, Einfriedungen und Abde-ckungen etc. nicht erlaubt.Für Urnengräber im Bereich der Bäume sind nur Markierungs-schilder in der Größe von 8,5 x 5,5 cm zugelassen, die als Auf-schrift nur Vorname, Name, Geburtsdatum und Sterbedatum enthalten dürfen. An dem jeweiligen Baum werden diese auf einer Grundplatte angebracht. Die Schilder werden durch die Friedhofsverwaltung angebracht.

§ 23

Standsicherheit der Grabmale/GenehmigungDie Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können; Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.Die Errichtung, Entfernung und Veränderung von Grabmalen bedarf der Genehmigung der Ortsgemeinde / Friedhofsverwal-tung. Dies gilt nicht für Holzkreuze.

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Kandel - 26 - Ausgabe 40/2012

§ 24

Verkehrssicherungspflicht für Grabmale(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dau-ernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu über-prüfen oder überprüfen zu lassen und zwar in der Regel jährlich zweimal, im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst. Ver-antwortlich dafür ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte (§ 13) gestellt hat; bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten, der Nutzungsberechtigte.(2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmales, einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.(3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kos-ten des Verantwortlichen, Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen usw.) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortli-chen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfer-nen. Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. § 25 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermel-deamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentli-che Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird.

§ 25

Entfernen von Grabmalen(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grab-male nur mit vorheriger Zustimmung der Ortsgemeinde / Fried-hofsverwaltung entfernt werden.(2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihen-grabstätten/Urnengrabstätten im Bereich der Bäume und des Sternchenfeldes, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grab-stätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu ent-fernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Fried-hofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal nicht binnen drei Mona-ten abholen, geht es entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über, wenn dies bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei der Genehmigung für die Errichtung des Grabmales oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.VII. Herrichten und Pflegen der Grabstätten

§ 26

Herrichten und Instandhalten der Grabstätten(1) Jede Grabstätte ist so herzurichten und dauernd instand zu halten, dass die Würde des Friedhofes gewahrt bleibt. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. Die Verwendung von Blumen, Kränzen und sonstigem Grabschmuck aus nicht verrottbaren Stoffen ist unzulässig. Die Anwendung von Herbi-ziden (chemische Bekämpfungsmittel) ist im Bereich des Fried-hofes untersagt.(2) Die Höhe und Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestal-tung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofes anzupassen. Es sind nur solche Pflanzensorten erlaubt, welche andere Grabstätten sowie den sonstigen öffentlichen Bereich nicht beeinträchtigen.(3) Für die Herrichtung und Instandhaltung ist der Nutzungsbe-rechtigte verantwortlich.(4) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstät-ten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärt-ner beauftragen. Jedoch nicht bei anonymen Urnengrabstätten und Reihengrabstätten.(5) Reihengrabstätten/Urnengrabstätten/Rasenwahlgrabstät-ten/Rasenwahlurnengrabstätten/Urnengrabstätten im Bereich der Bäume und des Sternchenfeldes müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Bestattung, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten innerhalb von 6 Monaten nach der Verleihung des Nutzungs-rechts, hergerichtet sein.

(6) Die Friedhofsverwaltung kann verlangen, dass der Nutzungs-berechtigte die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechts abräumt. Kommt der Berechtigte der Aufforde-rung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, so kann die Ortsgemeinde die Räumung auf seine Kosten vornehmen.(7) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtneri-schen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließ-lich der Friedhofsverwaltung.

§ 27

Mangelnde Pflege der Grabstätten(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofs-verwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kos-ten herrichten lassen.(2) Für Grabschmuck gilt Abs. 1 entsprechend.Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Nutzungsbe-rechtigte nicht bekannt, oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck entfernen.(3) Zur Durchführung der Maßnahmen nach Abs. 1 und 2 genügt eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte.VIII. Leichenhalle

§ 28

Benutzen der Leichenhalle(1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Diese kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen, wobei in besonderen Fällen (z.B. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind. (2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen.(3) Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmun-gen meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedür-fen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes.IX. Schlussvorschriften

§ 29

Alte Rechte(1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestal-tung nach den bisherigen Vorschriften.(2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nut-zungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer von mehr als 25 Jahren werden auf die Nutzungszeiten dieser Sat-zung seit Verleihung begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche.(3) Im Übrigen gilt diese Satzung.

§ 30

Haftung Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswid-rige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrich-tungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet der Friedhofsträger im Rahmen der gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

§ 31

Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1. Den Friedhof entgegen der Bestimmungen des § 4 betritt2. Sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entspre-

chend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt

(§ 5 Abs. 1)3. Gegen die Bestimmungen des § 5 Satz 1 verstößt4. Eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung

ausübt (§ 6 Abs. 1)5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11)6. Die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht einhält7. Als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Ge-

werbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert (§ 21 Abs. 1 und 3),

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Kandel - 27 - Ausgabe 40/2012

8. Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt (§ 25 Abs. 1)9. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem

Zustand hält10. Chemische Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel

verwendet (z.B. Herbizide)11. Grabstätten vernachlässigt (§ 27)12. die Leichenhalle entgegen § 28 Abs. 1 und Abs. 3 S.2 betritt13. Anonyme Grabstätten mit Namenszügen versieht oder Grab-

schmuck niederlegt, das Gleiche gilt für Verstöße gegen be-sondere Gestaltungsvorschriften (§ 22)

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungs-widrigkeiten (OWiG) findet in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

§ 32

GebührenFür die Benutzung des von der Ortsgemeinde verwalteten Friedhofs und seiner Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.

§ 33

InkrafttretenDiese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 26.04.2012 und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.

Minfeld, den 25.09.2012Für die Ortsgemeinde Minfeld

gez. Manfred Foos, (Ortsbürgermeister)

Gemäß § 24 der GemO wird auf Folgendes noch hingewiesen:Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntma-chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehör-de den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ver-bandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachver-haltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 1 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder-mann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen, was hier-mit geschieht.

Nichtamtlicher Teil

Prot. Kirchengemeinde Minfeld/BüchelbergFreitag, 05.10.2012Ab 18.30 Uhr protPUNKTjugendtreff im Jugendraum Gemeindehaus MinfeldSonntag, 07.10.201209.15 Uhr Gottesdienst, prot. Kirche MinfeldDonnerstag, 11.10.201214.30 Uhr „Treff älterer Menschen“ des Krankenpflegevereins im Prot. GemeindehausFreitag, 12.10.2012

Ab 18.30 Uhr protPUNKTjugendtreff im Jugendraum Gemeindehaus MinfeldErntedank mit Mittagessen am 14.10.Im Gottesdienst für Große und Kleine, der um 10.00 Uhr in der Kirche beginnt, stellt sich die neue Präparandengruppe vor und wir feiern „Abendmahl mit Kindern“. In diesem Jahr nehmen wir wieder an der Aktion der Wörther Tafel teil, bei der um Lebens-mittelspenden gebeten wird. Folgende Lebensmittel werden besonders benötigt: Kaffee, Nudeln, Konserven jeder Art, Öl,

Mehl Zucker, Reis, Gewürze. Bringen Sie Ihre Lebensmittel-spende einfach mit in die Kirche. Anschließend lädt die Kirchengemeinde ein zum Mittagessen beim Herbstfest. Herzliche Einladung an die ganze Bevölkerung: die Großen und die Kleinen, sowie die Eltern, Paten und Großel-tern der neuen Präpis!Bürozeiten während der Vakanz der PfarrstelleDas Pfarrbüro im Pfarramt Minfeld ist dienstags und donners-tags von 14 - 16 Uhr besetzt. Sie erreichen Pfarrsekretärin Gabi Grimm unter Tel. 07275-913080. Die Vertretung im Beerdigungs-fall übernimmt ab 01.10.2012 Pfr. Andreas Kleppel, Freckenfeld, Tel. 06340-8147.BabysitterbörseVermittlung von Babysittern und Babysittersuchenden: Tel. 07275-8164Prot. Pfarramt, Tel. 07275-913080 Mail: [email protected]: www.kirche-minfeld-winden.de

Kath. Pfarrgemeinde St. Laurentius So. 07.10., 27. Sonntag im Jahreskreis10.30 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde (B)Kollekte für die Renovierung des PfarrheimsDi. 09.10., hl. Dionysius und Gefährten; hl. Johannes Leonardi18.00 Uhr Bürostunde18.30 Uhr Rosenkranzgebet19.00 Uhr Amt für Rudolf Teichert, Hans Burg

und Angehörige,2. Sterbeamt für Emilie EngelhardtSa. 13.10.,18.00 Uhr Eucharistische Anbetung und Beichtgelegenheit18.30 Uhr Vorabendmesse zum 28. Sonntag im Jahreskreis, Amt für die Pfarrgemeinde (A)Kollekte für die Renovierung des Pfarrheims Erstkommunionvorbereitung 2013Segnungsgottesdienst zum Beginn der Erstkommunionvorbe-reitung in Minfeld: Dienstag, 16.10.2012 um 17.00 Uhr

SPD-MonatstreffDer SPD-Ortsverein Minfeld lädt ein zum Monat-streff am Donnerstag, dem 11.10.2012, 20.00 Uhr im Rebenhof bei Arno Heintz.Bei Zwiebelkuchen und Neuem Wein werden wieder aktuelle Themen rund um die Politik dis-kutiert. Alle interessierten Mitbürgerinnen und

Mitbürger sind herzlich eingeladen.

SV 1946 e.V.Die nächsten Spiele

Sonntag, 07.10.201213:15 Uhr: Herren: FC Leimersheim II - SV Minfeld II

15:00 Uhr: Herren: SV Scheibenhardt - SV Minfeld IClubhaus-Öffnungszeiten - Donnerstag: ab 14:00 Uhr- Samstag: 14:00 Uhr - 18:00 UhrUnsere Jugendmannschaften spielen beim Jugendförderver-ein Südpfalz. Die Ergebnisse und Spielpläne sind unter Winden oder im Internet unter www.jfv-suedpfalz.de zu finden.Weitere Informationen, Tabellen, Spielpläne und Berichte im Internet unter www.svminfeld.de

SteinweilerSteinweiler

Amtlicher Teil

Sprechtage und Sprechzeitendes Ortsbürgermeisters: montags von 16.30 bis 17.30 UhrTel.-Nr. des Gemeindebüros (nur während der Sprechzeiten besetzt): 06349/6383Tel.-Nr. des Ortsbürgermeisters: 06349/5993

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Kandel - 28 - Ausgabe 40/2012

Gemeindewald-InfoDie Sprechstunde bei Förster Bernd Müller findet wieder abOktober statt. Immer am 2. Montag im Monat von 15.30-16.30Uhr. Die Sprechstunde in Kandel im alten Rathaus findet jedenDonnerstag von 17.00-18.00 Uhr statt, Tel.: 07275/919813.

Nichtamtlicher Teil

Ev. KindertagesstätteWir alle bei der Weinlese

Am Mittwoch, 26.09.2012 waren wir schon alle sehr aufgeregt.Bewaffnet mit Eimer und Schere warteten wir auf Marco Som-mer, der uns mit seinem Traktor abholte. Die Fahrt in den Wein-berg war sehr lustig und wir durften den Fahrtwind genießen. Bei recht schönem Wetter schnitten wir ganz viele Trauben ab und sammelten sie in großen Behältern. Anschließend durften wir bei Familie Sommer frischen Traubensaft probieren. Nach einem kleinen Zwischenstopp auf dem Spielplatz wanderten wir wieder glücklich nach Hause. Wir möchten uns recht herzlich bei Fami-lie Sommer für diesen wunderschönen Vormittag bedanken. Wir haben die Zeit sehr genossen und viel Spaß gehabt.

Das Kitateam

KinderrosenkranzWir laden recht herzlich zum Kinderrosenkranz,am Freitag den 19.10.2012 um 15.00 Uhrin der Bibliothek im Pfarrzentrum Steinweiler, ein. Lasst uns gemeinsam dieses alte Gebet näher kennen lernen. Wir freuen uns auf euch!

Euer Familienkreis

Kath. Pfarrgemeinde St. MartinSa. 06.10., hl. Bruno18.00 Uhr Eucharistische Anbetung und Beichtgelegenheit18.30 Uhr Vorabendmesse zum 27. Sonntag im Jahreskreis, Amt für die Pfarrgemeinde - Kollekte für die laufenden Aufgaben der PfarreiSo. 07.10., 27. Sonntag im Jahreskreis

18.00 Uhr RosenkranzgebetMo., 08.10. 18.45 Uhr RosenkranzgebetMi., 10.10. 17.30 - 18.15 Uhr Bürostunde18.30 Uhr Rosenkranzgebet19.00 Uhr Amt für die Verstorbenen der Familien Gensheimer, Steiner, Busch und Leininger, Amt für Heinz TrauthFr. ,12.10. 18.30 Uhr Rosenkranzgebet So., 14.10. 28. Sonntag im Jahreskreis9.00 Uhr Amt für die PfarrgemeindeKollekte für die laufenden Aufgaben der Pfarrei18.00 Uhr RosenkranzgebetErstkommunionvorbereitung 2013Segnungsgottesdienst zum Beginn der Erstkommunionvorbe-reitung in Steinweiler: Mittwoch, 17.10.2012 um 17.00 UhrVorfahrt für den NikolausDer Weihnachtsmann, wer kennt ihn nicht? Aber der Heilige Nikolaus, der taucht nicht alljährlich in der Werbung auf. Die Aktion »Vorfahrt für den Nikolaus« des BDKJ Speyer und Trier möchte diese interessante historische Persönlichkeit wieder mehr bekannt machen. Wir, die Messdiener Steinweiler, haben schon in den vergangenen zwei Jahren an der Aktion mit einem Stand auf der Pfarradventsfeier teilgenommen. Neben dem Ver-teilen von Geschichten vom Heiligen Nikolaus und Informatio-nen zur Aktion haben wir auch fair gehandelte Schokonikoläuse verkauft. Da es immer Menschen gab, die leider keine Nikoläuse mehr bekommen haben, bieten wir dieses Jahr die Möglichkeit, Nikoläuse bis zum 27.10.2012 vorzubestellen. Wer zu Niko-laus gerne fair gehandelte Nikoläuse verschenken oder essen möchte, kann sich im Kirchturm in die Liste der Vorbesteller eintragen oder eine E-Mail mit Anschrift und Anzahl [email protected]. Die Nikoläuse sind 60g schwer und kosten 1,50 EUR. Die bestellten Nikoläuse können dann bei der Pfarradventsfeier am 1. Advent oder im Gottesdienst am Wochenende vor dem 6.Dezember abgeholt werden. Mehr zur Aktion auf www.messdiener-Stein-weiler.de.

Männergesangverein 1860 „Eintracht“

Nächste Chorproben!! Gem.-Chor: Donnerstag, den 04.10.2012/11.10.2012! Kinderchor: Erste Probe nach den Ferien,

Freitag, den 19.10.2012!Männerchor: Dienstag, den 09.10.2012.

Jung und Alt, Groß und Klein, wir laden alle zu einer Schnup-persingstunde recht herzlich ein.

Bürgerinitiative Geothermie (BIGS) e.V.Einwendungen Geothermiekraftwerk Insheim

Wie im Amtsblatt vom 21.09.2012 bekannt gemacht wurde, haben nun auch die Bürger der Verbandsgemeinde Kandel die Möglichkeit, gegen den Hauptbetriebsplan für das Geother-miekraftwerk Insheim Einwendungen zu erheben. Angesichts dessen, dass im Jahr 2010 von dortigen Zirkulationsversuchen

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Kandel - 29 - Ausgabe 40/2012

ausgelöste Erdbeben auch in Steinweiler spürbar waren, ist es erforderlich, auch von Steinweiler aus Einwendungen gegen den Betrieb des Geothermiekraftwerks geltend zu machen.Das Erheben von Einwendungen beim Landesamt für Geo-logie und Bergbau im Rahmen des laufenden Offenlagever-fahrens ist für die Bürger mit keinen Kosten verbunden.Die Bürgerinitiative Geothermie Steinweiler hat für die notwen-digen Einwendungen ein Musterschreiben entworfen, welches in den kommenden Tagen zusammen mit einem erläuternden Anschreiben an alle Haushalte in Steinweiler verteilt wird.Darüber hinaus stehen Musterschreiben auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung.www.big-steinweiler.deÜber ein einfaches Musterschreiben hinaus steht dort auch ein deutliches längeres Musterschreiben mit wesentlich ausführli-cheren Einwendungen zum Download bereit.Die Einwendungen müssen beim Landesamt für Geologie und Bergbau spätestens am 19.10.2012 eingehen. Auf unserer Homepage wird auch das weitere Vorgehen in dieser Sache erläutert.

Der Vorstand

PWV e.V.Tageswanderung zum Neuen Wein mit dem Zug nach Mußbach am Sonntag, dem 14. Oktober 2012 Die nächste Tageswanderung findet am Sonntag, dem 14.10.2012, mit dem Zug nach Mußbach zum Neuen Wein

statt.Führung: Vorstandschaft!Abfahrt ist um 09.00 Uhr am Bahnhaltepunkt in Steinweiler.Gastwanderer sind herzlich willkommen!!!

FSVJugend

Ergebnisse JugendabteilungG: FSV/Rohrbach - VfR Sondernheim abgesagtE2: SV Vik. Herxheim 2 - Rohrbach/FSV 0:4F: SVO Rheinzabern 2 - FSV/Rohrbach 4:0SpieltermineSamstag 06.10.2012

G: 11:00 FC Phönix Bellheim - FSV/RohrbachSpielberichteF-Jugend SVO Rheinzabern 2 - FSV/RohrbachIm Rheinzaberner Stadion waren wir zu Gast zum Spiel gegen die F2.In einer ausgeglichenen ersten Halbzeit konnten wir mehrfach vor dem Tor des Gegners Druck ausüben, mussten uns aller-dings mit mehreren Pfostentreffern begnügen. Ein Elfmeter nach Handspiel wurde vom Rheinzaberner Keeper gehalten.Die zweite Halbzeit wurde schwungvoller und brachte die nun verdienten Führungstreffer. Obwohl die Jungs des SVO Rheinz-abern stark dagegen hielten, konnten sie keinen Anschlusstref-fer erzielen. Das Spiel endete mit einem deutlichen 4:0 Sieg der SG Steinweiler Rohrbach.Es spielten Carlo, Christoph (1), Collin (1), Felix, Jonas (im Tor 1. HZ), Kevin (2), Luca, Mika, Noah, Olav (im Tor 2. HZ)18.09.12: Derbytime in Rohrbach bei Fritz Walter WetterE2: SG Rohrbach/Steinweiler II - JFV Südpfalz III (Winden) 3:3 Pünktlich zu Spielbeginn setzte der Regen ein. Die SG Rohr-bach/Steinweiler konnte durch ein Freistoßtor von Lea Acker-mann 1:0 in Führung gehen. Der Gast aus Winden kam nun besser ins Spiel, konnte noch vor der Halbzeit das Spiel drehen und ging mit einer 2:1 Führung in die Pause.Nach dem Wechsel drängte die SG Rohrbach/Steinweiler, konnte aber zunächst aus den zahlreichen Eckbällen kein Kapital schla-gen. Dennoch gelang David und Lukas die 3:2 Führung für die Gastgeber. Winden gab nicht auf, erzielte in der 40. Minute den Ausgleich und am Ende trennte man sich leistungsgerecht 3:3.Aufstellung: Max (TW), Lea, Maurice, Florian, Jamie, David, Lukas, Rico, Nikolay, Tim, Kevin

19.09.12, E-Junioren: Pokalkrimi mit glücklichem AusgangSG Rohrbach/Steinweiler - Venningen/Fischlingen 6:5 n.E (1:1) Schwerer als erwartet gestaltete ich das Pokalspiel in der 2. Runde, konnte man doch vor ein paar Wochen locker in Ven-ningen/Fischlingen auftrumpfen. Die SG Rohrbach/Steinweiler hatte zwar von Beginn an die größeren Spielanteile, konnte sich

aber kaum zwingende Chancen herausspielen. Die Passsicher-heit und Spielfreude die uns in den ersten Spielen ausgezeich-net haben scheint abhandengekommen. So fiel eher zufällig das 1:0 in der 15. Minute durch Nico. Der Gast stand heute sehr kompakt und verlagerte sich auf Konter. Nach einem Freistoß gelang dem Gegner noch vor der Pause der Ausgleich.In der zweiten Halbzeit entwickelte sich ein Spiel auf ein Tor, doch Venningen/Fischlingen spielte clever blieb mit gelegentli-chen Kontern stets gefährlich.Während der regulären Spielzeit wollte kein Treffer mehr fallen und es ging in die Verlängerung. Entweder spielten wir unsere Angriffe nicht entschlossen zu Ende, oder wir scheiterten am guten Gästekeeper, bzw. am Aluminium. Schrecksekunde in der vorletzten Spielminute: Freistoß für den Gast aus aussichtsrei-cher Position. Mit Glück konnte aber das mögliche Pokalaus abgewendet werden und ein Elfmeterschießen musste die Ent-scheidung bringen.Nirgends liegen Freud und Leid so nahe beieinander wie im Elfmeterschießen. Während die SG Rohrbach/Steinweiler ihren Matchwinner, Keeper Niklas, nach der entscheidenden Parade ausgelassen feierten, war die Stimmung bei den Jungs aus Ven-ningen/Fischlingen logischerweise getrübt. Glückwunsch an alle Spieler! Zu oft sollte man aber nicht die Hilfe von Fortuna nicht in Anspruch nehmen, sondern sich lieber wieder auf die eigenen vorhandenen Tugenden besinnen.Aufstellung: Niklas (TW), Rico B., Andreas, Denis, LoLo, Moritz, Nico, David, Frederick, Lukas, Jamie (ETW)

22.09.12, E1:SG Rohrbach/Steinweiler-Olympia Rheinzabern 6:2 (4:0)Am 6. Spieltag der Kreisliga SÜW stand die richtungsweisende Partie SG Rohrbach/Steinweiler gegen Olympia Rheinzabern an.Der direkte Tabellennachbar aus Rheinzabern hatte bisher eben-falls erst eine Partie gegen den FSV Offenbach verloren. Keine leichte Aufgabe für unsere Jungs nach zuletzt eher durchwach-senen Leistungen. Doch unser Team zeigte heute von Beginn an die richtige Einstellung und spielte überlegen. Im Mittelfeld wurde klug kombiniert, schöne Pässe auf die Außenpositionen gespielt und alles wirkte sehr geordnet. Es war eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis es im Kasten rappeln würde. In der 7. Minute fackelte Denis nicht lange und erzielte mit einem schö-nen Schuss 1:0. Kurz darauf konnte Frederick und LoLo auf 3:0 erhöhen. Zur Pause führte man auch in der Höhe verdient mit 4:0.Anfangs der zweiten Halbzeit verlor man etwas die Ordnung, da sich anscheinend jeder berufen fühlte im Sturm zu spielen und des Öfteren klaffte im Mittelfeld ein Loch. Aber wer einen spielenden Keeper wie Niklas im Kasten hat braucht sich nicht sorgen. Unser Pokalheld hielt wieder überragend und bewahrte sein Team mehrmals vor einem Gegentor. Nach einem Eckball konnte der Gast dann trotzdem auf 1:4 verkürzen und die Spie-ler und Betreuer aus Rheinzabern schöpften noch einmal Hoff-nung. Doch fast im Gegenzug konnte Frederick, nach perfektem Zuspiel von LoLo in die Gasse, wieder den alten 4 Torevorsprung herausschießen. Manchmal kann es so einfach sein!Am Ende stand ein 6:2 für die SG Rohrbach/Steinweiler, das gerechte Ergebnis einer sehr interessanten und intensiven Begegnung. Man überzeugte heute mit einer geschlossen Mannschaftsleistung und am Ende steht die Erkenntnis, dass man es doch noch kann. Tolle Leistung Jungs, bitte mehr davon!Aufstellung: Niklas (TW), Andreas, Rico B., Moritz, LoLo, David, Nico, Denis, Lukas, Frederick

23.09.12, E2: JFV Vorderpfalz (Hochstadt) - SG Rohrbach/Steinweiler II 6:2 (6:0) Aufgrund einer äußerst schwachen ersten Halbzeit war die Partie schon nach 25 Minuten entschieden, denn man lag zum Wech-sel mit 0:6 hinten. Die Abwehr zeigte von Beginn an Auflösungs-erscheinungen und alle rannten im Pulk dem Ball hinterher. Nach einer deftigen Halbzeitansprache spielten wir dann endlich mal Fußball und es ergaben sich Chancen. Dass uns nur zwei Tore gelangen, lag vor allem an der guten Leistung der Torhüterin aus Hochstadt. Mit Rico und Jakob in der Abwehr standen wir nun deutlich geordneter und gestatteten den Gastgebern kaum noch Möglichkeiten. Hätte man so von Beginn an gespielt, wäre heute sicherlich mehr möglich gewesen. Wieder einmal greift die alte Fußballweisheit: Die Abwehr gewinnt die Spiele!Aufstellung: Darius (TW), Rico D., Jakob, Jamie, Ade, Lukas, Nikolay, Kevin, Florian

Page 30: DON KOSAKEN CHOR SERGE JAROFF - VG Kandel · Don Kosaken Chor, Mundohalle Minfeld Samstag, 20.10.2012, 10.00 - 16.00 Uhr Musik in Indonesien, VHS-Heim, Turmgasse 7, Musikschule Kandel

Kandel - 30 - Ausgabe 40/2012

VollmersweilerVollmersweiler

Amtlicher Teil

Sprechstunde in VollmersweilerJeden ersten Montag im Monat stehen Ortsbürgermeisterin Sybille Rauch-Toussaint und der Beigeordnete Werner Scheidt oder ein anderes Gemeinderatsmitglied von 17 bis 18 Uhr im Milchhäusl zu Gesprächen zur Verfügung. Sollte zu einer ande-ren Zeit ein Gespräch gewünscht werden, kann dies per Telefon, 06340/373, mit der Ortsbürgermeisterin vereinbart werden.

Nichtamtlicher Teil

Prot. Kirchengemeinde Freckenfeld, Vollmersweiler

und Schaidt18. Sonntag nach Trinitatis:Aller Augen warten auf dich Herr! (Psalm 145)Gottesdienst 07.10.2012:

09.15 Uhr Niederotterbach Prd Kleiner10.15 Uhr Freckenfeld Prd KleinerIn den Herbstferien finden keine wöchentlichen Veranstaltungen statt.Hinweis: Kinderchor und Kindergottesdienst Freckenfeld:Wir bereiten alsbald das weihnachtliche Krippenspiel in Fre-ckenfeld vor. Kinder, die mitspielen wollen, melden sich bitte schnellstens bei Regina SchmidtVakanzvertretungenBis Ende 2013 kann es immer wieder zu Vertretungsdiensten durch Pfarrer Kleppel auch außerhalb seiner eigenen Pfarrei kommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass der bisherige aus-führliche Dienst der Seelsorge und Verkündigung in der eigenen Pfarrei durch Pfarrer Kleppel dadurch eingeschränkt ist.Naturnahes kirchliches Urnengrabfeld - Friedhof Frecken-feldDie Kreisverwaltung Germersheim hat die Erlaubnis zur Beiset-zung von Urnen auf dem alten kirchlichen Friedhof in Freckenfeld (westlich von der Kirche) bestätigt. Das Presbyterium formuliert derzeit eine eigene Friedhofsatzung und Gebührenordnung. Alsbald können dann für Kirchenmitglieder (protestantisch oder katholisch) kostengünstige naturnahe Urnenbeisetzungen rea-lisiert werden, dem Wunsch vieler Bürger in Freckenfeld wird hiermit entsprochen.gez. Pfarrer KleppelProt Pfarramt Freckenfeld Pfarrer Kleppel, Tel. 06340 8147Bürozeiten im Pfarramt Dienstag und Freitag 06.45 Uhr bis 7.45 Uhr

WindenWinden

Amtlicher Teil

Sprechtage und SprechzeitenWegen sehr geringer bis keiner Frequentierung findet keine Sprechstunde im Rathaus statt.Ortsbürgermeister Roland Laubach ist für die Anliegen der Bür-gerinnen und Bürger unter der Tel.-Nr. 06349-5154 verfügbar.Rückruf bitte, wenn nicht erreichbar, auf den Anrufbeantworter sprechen. Es erfolgt Rückruf.

Notrufbei Stromausfall oder sonstigen Störungen im Energieversor-gungsnetz des EVU Winden:0171/7506502 (Stadtwerke BZA)

Feste Termine des SeniorenkreisesJeden Dienstag und Donnerstag ab 14.00 Uhr Boulenachmittag im Sportzentrum. Jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat ab 15.00 Uhr Spielenachmittag im alten Schulhaus, Raiffeisen-str. 17. Letzter Mittwoch im Monat: Seniorenstammtisch ab 19.00 Uhr im „Lindenstübel“.

SeniorenkreisFahrt nach Petersbächel

Hallo Senioren.Das schöne Wetter und der Erfolg unserer letzten Fahrt inspirieren mich dazu, mit Euch auch im

goldenen Oktober und zwar am Mittwoch, den 10.10.2012 eine kleine Fahrt zu unternehmen. Durch den herbstlich bunten Pfäl-zer Wald fahren wir bis Petersbächel. Hier sehen wir bei „Würth Holz Art“, Kunst im Zeichen der Natur. Wir haben eine Führung durch Atelier und Ausstellung. Sitzgelegenheiten dabei genü-gend vorhanden. Anschließend Kaffeepause in Ludwigswinkel bevor es wieder zurück in den Heimat geht. Anmeldung wie üblich. Einzahlung von 10,00 € bei der Raiffeisenbank. Abfahrt: 13.30 Uhr bei Rewe, bei Bedarf auch am Lindenstübel, Rathaus und Hergersweiler.

Nichtamtlicher Teil

Prot. Kirchengemeinde inden/Hergersweiler

Freitag, 05.10.2012Ab 18.30 Uhr protPUNKTjugendtreff im Jugend-raum Gemeindehaus MinfeldSonntag, 07.10.201210.30 Uhr Gottesdienst, prot. Kirche WindenFreitag, 12.10.2012

Ab 18.30 Uhr protPUNKTjugendtreff im Jugendraum Gemein-dehaus MinfeldVorschau: Erntedank-Kirchfest mit Spendenaktion für die „Wörther Tafel“ am 21.10.2012Das Erntedankfest beginnt um 10.00 Uhr: Beim Gottesdienst für Große und Kleine in der Kirche stellt sich die neue Präparand-engruppe vor. Begleitet vom Kirchenchor feiern wir Abendmahl mit Kindern in den Bankreihen. Bringen Sie Ihre Lebensmittel-spende für die „Wörther Tafel“ einfach in die Kirche mit. Beson-ders benötigt werden: Kaffee, Nudeln, Konserven jeder Art, Öl, Mehl Zucker, Reis, Gewürze. Nach dem Gottesdienst laden wir herzlich ein zum Mittagessen ins Bürgerhaus. Nachmittags gibt es natürlich Kaffee und Kuchen. Kirchenchor und evtl. der Kin-der- und Jugendchor treten auf. Wenn wir es noch schaffen, werden auch Aktivitäten für Kinder angeboten. Herzliche Ein-ladung an die ganze Bevölkerung: die Großen und die Kleinen, sowie die Eltern, Paten und Großeltern der neuen Präpis! Für die Kaffeetafel bitten wir herzlich um Kuchenspenden. Bitte geben Sie den Kuchen am Samstag zwischen 14 und 15 Uhr oder am Sonntag ab 09.00 Uhr im Bürgerhaus ab. Bürozeiten während der Vakanz der PfarrstelleDas Pfarrbüro im Pfarramt Minfeld ist dienstags und donners-tags von 14 - 16 Uhr besetzt. Sie erreichen Pfarrsekretärin Gabi Grimm unter Tel. 07275-913080. Die Vertretung im Beerdigungs-fall übernimmt ab 01.10.2012 Pfr. Andreas Kleppel, Freckenfeld, Tel. 06340-8147.BabysitterbörseVermittlung von Babysittern und Babysittersuchenden:Tel. 07275-8164Prot. Pfarramt, Tel. 07275-913080Mail: [email protected]: www.kirche-minfeld-winden.de

LandfrauenEröffnung des Winter-Programms

Zu unserem Eröffnungsabend am Di. 16.10.2012 um 19.30 Uhr laden wir alle Landfrauen ins Bürgerhaus Winden ein.Vorgestellt wird das Winterprogramm 2012/2013 und sonstige Termine. Alle Mitglieder sind herzlich willkommen. Über „Neu-mitglieder“ würden wir uns besonders freuen. Kommt einfach mal vorbei.

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Kandel - 35 - Ausgabe 40/2012

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