DORTMUNDER · DORTMUNDER Bekanntmachungen Nr. 03 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund...
Transcript of DORTMUNDER · DORTMUNDER Bekanntmachungen Nr. 03 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund...
DORTMUNDER Bekanntmachungen
Nr. 03 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 25. Januar 2019
77
Herausgeber: Stadt Dortmund, Der Oberbürgermeister, Dortmund-Agentur, Friedensplatz 3, 44135 Dortmund
Telefon: (0231) 50-2 62 87, (0231) 50-2 62 88, (0231) 50-2 97 39 • Telefax: (0231) 50-2 62 90 •
E-Mail: d o r t mu n d er_ [email protected] • Internet: www.dortmund.de
Erscheinungsweise: freitags – kostenlos • Bezugsquelle: Stadt Dortmund, Dortmund-Agentur, Zimmer 1, Friedensplatz 3, 44135 Dortmund
Öffnungszeiten: montags bis mittwochs 8.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags 8.00 bis 17.00 Uhr, freitags 8.00 bis 12.00 Uhr
Inhalt Seite
Tagesordnungen
In der 5. KW 2019 finden folgende Sitzungen statt:
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Dienstag, 29.01.2019, 15.00 Uhr
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Mittwoch, 30.01.2019, 16.00 Uhr
Bezirksvertretung Innenstadt-Ost
Dienstag, 29.01.2019, 16.00 Uhr
Bezirksvertretung Huckarde
Mittwoch, 30.01.2019, 16.00 Uhr
Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde
Mittwoch, 30.01.2019, 15.00 Uhr
78
79
80
82
83
Öffentliche Zustellungen
Für Frau Monica Dura
Für Herrn Tomic Andelko
Für Herrn Dirk Andreas
Für Herrn Comstantin Dodoc
84
85
85
85
Für Herrn Patrick Hesse
Für Herrn Matus Slejzak
Für Herrn Tugay Sönmez
Für Herrn Dediu Daniel
Für Herrn Onur Elmas
Für Herrn Florin Jobre
86
86
86
86
87
87
Öffentliche Bekanntmachungen
Bauleitplanung, Bebauungsplan InN 240 – Ostseite
Bornstraße – hier: Beschluss zur erneuten öffentli-
chen Auslegung (Dritte Offenlegung)
88
Inhalt
Öffentliche Ausschreibungen und Vergaben
Ausschreibung Museum für Naturkunde,
Gewerk: Tischler- und Vitrinenbauarbeiten
Ausschreibung Einsatznachbearbeitungs- und
Abrechnungssystem, AZ: L018/19
Vergabe Gesamtschule Scharnhorst, Gewerk:
Mauer- und Abbrucharbeiten
Ausschreibung Bewirtschaftungs- und Verwal-
tungsvertrag Mallinckrodtstraße 55–59/
Nordmarkt 3 und Schleswiger Straße 31
Seite
90
91
91
91
Nr. 03 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 25. Januar 2019
78
Tagesordnungen
des Rates, seiner Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und Beiräte
In der kommenden Woche
finden folgende Sitzungen statt
a) Rat der Stadt: keine Sitzungen
b) Ratsausschüsse:
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Dienstag, 29.01.2019, 15.00 Uhr
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Öffentliche Sitzung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitun-
terzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31
und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sit-
zung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Ge-
sundheit am 04.12.2018
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/
Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
2.1 Flüchtlinge in Ausbildung
Präsentation von Herrn Süshardt
2.2 Berichterstattung der Wohlfahrtsverbände
Thema: Gesundheit (HIV/AIDS)
Berichterstatter: Herr Niermann
3. Trägerübergreifende Angelegenheiten
4. Angelegenheiten des Sozialamtes
4.1 Zukunftssicherung der Begegnungsstätten für äl-
tere Menschen in Trägerschaft der Freien Wohl-
fahrtspflege
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen
Sitzung vom 29.11.2018, Drucksache Nr.: 12409-
18
4.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
hier: Förderung für Bildung und Teilhabe (Schule)
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligun-
gen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sit-
zung vom 29.11.2018, Drucksache Nr.: 12124-18
4.3 Ethnische Segregation in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.:
12697-18-E1
4.4 Kommunale Arbeitsmarktförderung
Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.:
12846-18-E2
4.5 Modellprojekt zur Integration von Langzeitarbeits-
losen in den Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen
(gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Ge-
sundheit und Soziales des Landes NRW)
hier: Sachstandsbericht Service Center lokale Ar-
beit zum 30.11.2018
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13040-18
5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes
6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
6.1 Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht, Kennt-
nisnahme, Drucksache Nr.: 11857-18
6.2 Projektförderung in der Dortmunder Nordstadt
mit Fördermitteln aus dem ESF-Bundesprogramm
"Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier 2019–
2022" (BIWAQ IV) des Bundesministerium des In-
neren für Bau und Heimat (BMI), Empfehlung,
Drucksache Nr.: 12661-18
6.3 Masterplan Kommunale Sicherheit, Empfehlung,
Drucksache Nr.: 12534-18
7. Anträge/Anfragen
7.1 Pflegeschule "Canisius Campus"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache
Nr.: 13192-19
7.2 Housing first
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen),
Drucksache Nr.: 13199-19
Die Unterlagen der öffentlichen Sitzung können während
der allgemeinen Sprechzeiten im Stadthaus, Südwall 2–4,
Zimmer A 1016, 44135 Dortmund, und in der öffentlichen
Sitzung eingesehen oder über das Internet (www.dort-
mund.de) abgerufen werden.
Nr. 03 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 25. Januar 2019
79
Hinweis:
Der Sitzungsraum ist ebenerdig zugänglich und nutzbar.
Eine Behindertentoilette ist vorhanden. Falls Sie kommu-
nikative Unterstützung für die Teilnahme an der Sitzung
benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231)
50–2 20 71, per Fax unter (0231) 50–2 65 69 oder per
E-Mail unter [email protected].
Michael T a r a n c z e w s k i
Vorsitz
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Mittwoch, 30.01.2019, 16.00 Uhr
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Öffentliche Sitzung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitun-
terzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31
und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sit-
zung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Fa-
milie am 21.11.2018
2. Vorlagen/Berichte der Verwaltung
– Jugendamt –
2.1 Sachstandsbericht Netzwerk INFamilie 2016–2018
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13022-18
2.2 Übernahme der Trägerschaft für die neu geplante
TEK Florianstraße 15–21, 44139 Dortmund, durch
den anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
KitaConcept gGmbH, Hofaue 37, 42103 Wupper-
tal.
Beschluss, Drucksache Nr.: 12404-18
2.3 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrich-
tungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbil-
dungsgesetz (KiBiz) und Plätze in der Kindertages-
pflege (KT) zum 01.08.2019
Beschluss, Drucksache Nr.: 13115-19
3. Vorlagen/Berichte anderer Fachbereiche
3.1 Projekt "Kids Courage"
Mündlicher Bericht
3.2 Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 11857-18
3.3 Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbau-
amtes
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 12480-18
hierzu: Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Ver-
kehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom
27.11.2018
Drucksache Nr.: 12480-18
3.4 Zwischenbericht zum Masterplan "Digitale Bil-
dung in Dortmund"
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 11869-18
3.5 Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung, Drucksache Nr.: 12534-18
3.6 Aktionskonzept Kinder im Park
Umgestaltung des Robinsonspielplatzes und Neu-
bau einer Spielanlage im Westfalenpark
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligun-
gen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sit-
zung vom 29.11.2018 k /Kenntnisnahme,
Drucksache Nr.: 12418-18
4. Anträge / Anfragen
4.1 Schallschutzmaßnahmen im Regenbogenhaus
Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.:
10600-18-E1
4.2 Ombudsstelle im Jugendhilfebereich
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache
Nr.: 13181-19
4.3 Pakt für Kinder und Familien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen),
Drucksache Nr.: 13215-19
4.4 Qualitätsentwicklung in den Jugendhilfediensten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRA-
TEN), Drucksache Nr.: 13216-19
4.5 Auslandsaufenthalte von Jugendlichen im Rahmen
der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreu-
ung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRA-
TEN), Drucksache Nr.: 13217-19
4.6 Städtisches Streetwork
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRA-
TEN), Drucksache Nr.: 13218-19
4.7 Ausbau der Kinderstuben
Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.:
12497-18-E1
5. Informationen aus den Bezirksvertretungen
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
Nr. 03 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 25. Januar 2019
80
Nichtöffentliche Sitzung:
1. Regularien
2. Vorlagen/Berichte der Verwaltung
– Jugendamt –
3. Vorlagen/Berichte anderer Fachbereiche
3.1 Aufhebung Ratsbeschluss für öffentliches Grund-
stück
3.2 Rückabwicklung eins Grundstückskaufvertrages
3.3 Weiterentwicklung Wohnungslosenhilfe
Die Unterlagen der öffentlichen Sitzung können während
der allgemeinen Sprechzeiten im Stadthaus, Südwall 2–4,
Zimmer A 859, 44135 Dortmund; und in der öffentlichen
Sitzung eingesehen oder über das Internet (www.dort-
mund.de) abgerufen werden.
Hinweis:
Der Sitzungsraum ist ebenerdig zugänglich und nutzbar.
Eine Behindertentoilette ist vorhanden. Falls Sie kommu-
nikative Unterstützung für die Teilnahme an der Sitzung
benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231)
50–2 52 69, per Fax unter (0231) 50–1 00 07 oder per
E-Mail unter [email protected].
Friedhelm S o h n
Vorsitz
c) Bezirksvertretungen:
Bezirksvertretung Innenstadt-Ost
Dienstag, 29.01.2019, 16.00 Uhr
Rathaus, Friedensplatz 1, Saal Hanse
Öffentliche Sitzung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunter-
zeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31
und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschriften über die 34. Sit-
zung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am
11.12.2018
2. Einwohnerfragestunde
3. Berichterstattung
3.1 Restgehwegbreiten im Stadtbezirk Innenstadt-Ost
Berichterstattung: Frau Uehlendahl
Berichterstattung, Drucksache Nr.: 13084-18
3.2 Nutzung Grünanlage vor Finanzamt Do-Ost
Berichterstattung: Herr Holznagel
Berichterstattung, Drucksache Nr.: 12033-18-E1
3.3 Gestaltung von Kabelverzweigern (KVZ) und
Multifunktionsgehäusen (MFG)
Berichterstattung Bezirksbürgermeister,
Drucksache Nr.: 13159-19
4. Anregungen und Beschwerden
4.1 Dauerhafte Beschilderung/Hinweisschild
Eingabe Seniorenhaus Gartenstadt, Drucksache
Nr.: 13108-19
5. Finanzen und Liegenschaften
5.1 Geh- und Radwegbrücke über die Manteuffelstraße
Beschluss, Drucksache Nr.: 12263-18
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
6.1 Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung, Drucksache Nr.: 12534-18
6.2 Weitere Umsetzung des Ratsbeschlusses vom
14.12.2017 zur Stärkung des Schiedsamtes
Empfehlung, Drucksache Nr.: 12449-18
7. Schulen
7.1 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023
– Zwischenbericht für den Primarbereich –
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13042-18
8. Kultur, Sport und Freizeit
9. Kinder und Jugend
10. Soziales, Familie und Gesundheit
11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobi-
lien
11.1 Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbau-
amtes
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 12480-18
hierzu: Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Ver-
kehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom
27.11.2018
Drucksache Nr.: 12480-18
11.2 Erreichung einer nachhaltigen Verbesserung des
äußeren Erscheinungsbildes von nicht im städti-
schen Eigentum stehenden Brücken und verwahr-
loster Grundstücke
(Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018,
Drucksache Nr. 08581-17-E10)
Nr. 03 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 25. Januar 2019
81
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestal-
tung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom
07.11.2018, Drucksache Nr.: 12188-18
11.3 Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 3 i.V. mit § 89
Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW
Empfehlung, Drucksache Nr.: 12565-18
11.4 Gewässerschau in Dortmund
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13052-18
11.5 Fahrbahnerneuerung Märkische Straße von Neutor
bis B1
Empfehlung, Drucksache Nr.: 12765-18
11.6 Förderantrag "Emissionsfreie Innenstadt"
– Zwischenbericht
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 12700-18
11.7 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner
Hellweg –, teilweise Änderung des Bebauungspla-
nes In O 215 – Körner Hellweg – sowie 59. Ände-
rung des Flächennutzungsplanes, hier:
I. Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung
(zweite Offenlage)
II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Be-
teiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung der modifizierten/aktualisierten Be-
gründung vom 18.12.2018 zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In
O 233 – EKZ Körner Hellweg – mit teilweiser
Änderung des Bebauungsplanes In O 215 –
Körner Hellweg – sowie zur 59. Änderung des
Flächennutzungsplanes
V. Feststellungsbeschluss mit Begründung vom
03.05.2018
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13098-18
11.8 Grundinstandsetzung des "Bananenradweges" von
Im Defdahl bis Klönnestraße – Beschlusserhöhung
Empfehlung, Drucksache Nr.: 12993-18
11.9 Verkehrssicherheit an der Prinz-Friedrich-Karl-
Straße
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion
B'90/Die Grünen), Drucksache Nr.: 13195-19
11.10 Beschilderung an der Kreuzung Voßkuhle/B 1
Antrag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:
13201-19
11.11 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Aufstellung Multifunktionsgeräte der Tele-
kom im Saarlandstraßenviertel
Mitteilung Geschäftsführung, Drucksache Nr.:
08767-17-E3
12. Mitteilungen der Verwaltung
12.1 Südbad 2019
hier: Einschränkung des öffentlichen Badebetrie-
bes
Mitteilung Sport- und Freizeitbetriebe, Drucksache
Nr.: 13107-19
12.2 Weitere Nutzung des unbebauten Geländes hinter
dem TÜV-Gebäude in Körne
Beantwortung der Anfrage, Drucksache Nr.:
11218-18-E1
12.3 Verkehrszählungen für "Im Defdahl" und
"Lübkestraße" nördlich der B1
(geschoben aus der Dezember-Sitzung)
Beantwortung der Anfrage, Drucksache Nr.:
12041-18-E1
12.4 Verkehrszählung in der südlichen Gartenstadt
(Stadtrat-Cremer-Allee, Max-Eyth-Straße, Lübke-
straße und Freiligrathstraße)
Mitteilung StR Wilde, Drucksache Nr.: 10217-18-
E1
12.5 Baumfällanträge
Mitteilung StA 66 (Tiefbauamt), Drucksache Nr.:
13142-19
13. Anfragen
13.1 Blumenkübel in der Bremer Straße
Gemeins. Anfrage zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion
B'90/Die Grünen), Drucksache Nr.: 13173-19
13.2 Fehlende Straßenlaterne in der Bremer Straße
Gemeins. Anfrage zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion
B'90/Die Grünen), Drucksache Nr.: 13175-19
13.3 Geschwindigkeitskontrollen in der Kronprinzen-
straße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion), Drucksache Nr.:
13180-19
13.4 Parkplatz an der Semerteichstraße (ehemalige
Kleingartenanlage)
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:
13200-19
13.5 Gartenstadtradweg: Namensgebung
Anfrage zur TO (Md BV Illmer), Drucksache Nr.:
13182-19
13.6 Gartenstadtradweg: Bauliche Gestaltung der Kreu-
zung "Im Defdahl"
Anfrage zur TO (Md BV Illmer), Drucksache Nr.:
13184-19
Nr. 03 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 25. Januar 2019
82
13.7 Schutz der Bäume von der "von-der-Tann-Straße"
Anfrage zur TO (Md BV Illmer), Drucksache Nr.:
13185-19
13.8 Radverkehrssicherheit "Körner Hellweg"
Anfrage zur TO (Md BV Illmer), Drucksache Nr.:
13186-19
Die Unterlagen der öffentlichen Sitzung können während
der allgemeinen Sprechzeiten bei der Geschäftsführung,
Südwall 2–4, Zimmer B 316, und in der öffentlichen Sit-
zung eingesehen oder über das Internet (www.dort-
mund.de) abgerufen werden.
Udo D a m m e r
Bezirksbürgermeister
Bezirksvertretung Huckarde
Mittwoch, 30.01.2019, 16.00 Uhr
Sitzungssaal, Bezirksverwaltungsstelle
Dortmund-Huckarde, Rahmer Straße 15,
44369 Dortmund
Öffentliche Sitzung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunter-
zeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31
und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sit-
zung der Bezirksvertretung Huckarde am
28.11.2018
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Berichterstattung des Investors Rahmer Str. 9 in
Huckarde
Berichterstattung, Drucksache Nr.: 12436-18-E1
4. Anregungen und Beschwerden
5. Finanzen und Liegenschaften
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
6.1 Weitere Umsetzung des Ratsbeschlusses vom
14.12.2017 zur Stärkung des Schiedsamtes
Empfehlung, Drucksache Nr.: 12449-18
6.2 Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung, Drucksache Nr.: 12534-18
7. Schulen
7.1 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023
– Zwischenbericht für den Primarbereich –
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13042-18
8. Kultur, Sport und Freizeit
9. Kinder, Jugend und Familie
9.1 Bedarf an Ü 3 Kindergartenplätzen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:
13208-19
10. Soziales, Arbeit und Gesundheit
11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immo-
bilien
11.1 Vorlagen der Verwaltung
11.1.1 Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbau-
amtes
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 12480-18
11.1.2 Erreichung einer nachhaltigen Verbesserung des
äußeren Erscheinungsbildes von nicht im städti-
schen Eigentum stehenden Brücken und ver-
wahrloster Grundstücke
(Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018,
Drucksache Nr. 08581-17-E10)
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtge-
staltung und Wohnen aus der öffentlichen Sit-
zung vom 07.11.2018,
Drucksache Nr.: 12188-18
11.1.3 Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 3 i.V. mit § 89
Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW
Empfehlung, Drucksache Nr.: 12565-18
11.1.4 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept
Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung.
Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Vorlage aus der Sitzung vom 28.11.2018
Empfehlung, Drucksache Nr.: 11825-18
11.1.5 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept
Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Vorlage aus der Sitzung vom 28.11.2018
Empfehlung, Drucksache Nr.: 11832-18
11.1.6 Neufassung der Richtlinien für die Benennung
von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet
Dortmund
Empfehlung, Drucksache Nr.: 12383-18
11.1.7 Widmung eines Stichweges in der Straße
Bannenberg Höhe Haus-Nr. 44–44c in
Dortmund-Rahm
Beschluss, Drucksache Nr.: 12992-18
11.1.8 Gewässerschau in Dortmund
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13052-18
Nr. 03 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 25. Januar 2019
83
11.1.9 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezo-
genen Bebauungsplanes VEP Hu 152
– Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße –
hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Aus-
legung geänderter Teilbereiche
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13102-18
11.1.10 Luftbelastung in Dortmund – Werte aus 2017
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 11953-18
11.2 Anträge der Fraktionen
11.2.1 Entfernung eines Baumstumpfes auf dem Geh-
weg Zollernstraße/Ecke Bockenfelder Straße 1
Antrag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:
13209-19
11.2.2 Instandsetzung Schachtdeckel Weidenstraße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:
13207-19
11.2.3 Behebung zahlreicher Überschwemmungsvor
kommnisse
Antrag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:
13206-19
11.2.4 Instandsetzung und Ersetzen eines Abfallsam-
melbehälters in der Grünanlage am Bärenbruch
Antrag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:
13205-19
11.2.5 Aufstellen von Abfallsammmelbehälter an dem
Verbindungsweg Dasselstraße/Am Wemphof
Antrag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:
13204-19
11.2.6 Instandsetzung mehrerer Informationstafeln und
Schilder im Rahmer Wald
Antrag zur TO (SPD-Fraktion), Drucksache Nr.:
13211-19
11.3 Mitteilungen
11.3.1 Dynamische Rückmeldesysteme für Verkehrs-
teilnehmer ("Dialogdisplays")
hier: Prüfung der Standortvorschläge aus den Sit-
zungen der BV am 14.03.2018 und 04.07.2018
Mitteilung, Drucksache Nr.: 01319-15-E24
12. Anfragen
12.1 Umsetzungsstand Projekt "Klasse 2000 stark und
gesund in der Grundschule"
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache
Nr.: 13203-19
12.2 Umsetzung weiterer E-Verkehrswarntafeln
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache
Nr.: 13202-19
13. Beantwortung von Anfragen
13.1 Zunahmen von Fluglärm über Huckarde und dem
Dortmunder Nordwesten
Beantwortung der Anfrage, Drucksache Nr.:
12435-18-E1
14. Mitteilungen der Geschäftsführung
14.1 Informationsaustausch mit dem Verwaltungs-
vorstand vom 31.10.2018
hier: schriftliche Beantwortung der nicht behan-
delten Tagesordnungspunkte zum TOP 3.1 des
Fragenkatalogs
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 12405-18-E2
Die Unterlagen der öffentlichen Sitzung können während
der Sprechzeiten in der Geschäftsstelle der Bezirksvertre-
tung Dortmund-Huckarde, Rahmer Straße 15, Zimmer 7 a
und in der öffentlichen Sitzung eingesehen oder über das
Internet (www.dortmund.de) abgerufen werden.
Harald H u d y
Bezirksbürgermeister
d) Beiräte:
Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde
Mittwoch, 30.01.2019, 15.00 Uhr
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1,
44135 Dortmund
Öffentliche Sitzung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunter-
zeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31
und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. öffent-
liche Sitzung des Beirates bei der unteren Natur-
schutzbehörde
2. Vorlagen der Verwaltung
2.1 Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 11857-18
2.2 Projekt ZUKUR – Zukunft Stadt Region Ruhr:
1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 11109-18
Nr. 03 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 25. Januar 2019
84
2.3 Smart City Dortmund: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13026-18
2.4 Bauleitplanung;
57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Auf-
stellung des Bebauungsplanes Hom 285
– südlich Am Rombergpark – hier:
I. Entscheidung über während der öffentlichen
Auslegung eingegangene Stellungnahmen,
II. Feststellungsbeschluss zur 57. Änderung des
Flächennutzungsplanes – südlich Am Rom-
bergpark – mit der aktualisierten Begründung
vom 12.12.2018,
III. Satzungsbeschluss,
IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom
12.12.2018,
V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen
Vertrages
Empfehlung, Drucksache Nr.: 13087-18
3. Berichte
3.1 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund,
hier: Vorstellung des Biotopvernetzungsplanes,
Ergebnisse der Evaluierung der bestehenden Land-
schaftspläne, Schwerpunktthemen des Entwurfes
zur erneuten öffentlichen Auslegung
Bericht
3.2 Entwurf des Regionalplans Ruhr
3.3 Asphaltierung des Rad- und Wanderweges
"Rheinischer Esel"
3.4 Bunker-Buschei, Sicherung als Fledermausquartier
– Sachstand
3.5 Ausgleichs- und Ersatzmanagement, Sachstand
3.6 Mountainbike Trailprojekt Dortmund
– Konzeptvorschlag
4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen
Nichtöffentliche Sitzung:
1. Regularien
2. Vorlagen der Verwaltung
Es liegen keine Vorlagen der Verwaltung vor.
3. Berichte
3.1 Naturschutzgebiet Im Siesack
– Betreuung der Heckrinder
Die Sitzungsunterlagen können während der allgemeinen
Geschäftszeiten beim Umweltamt, Brückstraße 45, Zim-
mer 255, 44122 Dortmund, und in der öffentlichen Sit-
zung eingesehen oder über das Internet (www.dort-
mund.de) abgerufen werden.
Dr. Hans-Dieter O t t e r b e i n
Vorsitz
Hinweis zur Einsicht in Sitzungsunterlagen
Die allgemeinen Sprechzeiten der Stadtverwaltung sind:
montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00
bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 17.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Für die Bezirksverwaltungsstellen gelten folgende
Sprechzeiten:
montags und dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00
bis 15.30 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 bis 12.00
Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis
17.00 Uhr.
Im Internet unter www.dortmund.de
Öffentliche Zustellungen
Für Frau Monica Dura, zuletzt wohnhaft:
Mozartstraße 5, 44147 Dortmund, liegt im Gemeinsamen
Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Ha-
gen, Untere Brinkstraße 80, 44141 Dortmund, folgendes
Schriftstück bereit:
Elterngeldbescheid vom 17.01.2019,
Aktenzeichen: 51 F 23 - 04213.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle
von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00–12.00 Uhr,
Montag und Dienstag von 13.00–15.00 Uhr und Donners-
tag von 13–17.00 Uhr, in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekannt-
machung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen
können.
Nr. 03 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 25. Januar 2019
85
Das Schriftstück gilt gem. §§ 1 und 10 des Verwaltungs-
zustellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Landeszustel-
lungsgesetz-NRW) vom 07.03.2006 (GV.NRW.S 94)
in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von zwei
Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröf-
fentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt,
wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Für Herrn Tomic Andelko, wohnhaft:
PL - 83-400 Emsmely, Ul. Generala Stanke 4,
liegt beim Rechtsamt der Stadt Dortmund, Markt 6–8,
Zimmer 200, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:
Bescheid vom 20.12.2018,
Aktenzeichen 30/Owi AA 539 207 306.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle
von Montag bis Dienstag in der Zeit von 8.00–12.00 Uhr
und 13.00–15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00–12.00 Uhr
und 13.00–17.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.00–
12.00 Uhr, in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekannt-
machung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen
können.
Das Schriftstück gilt gem. §§ 1 und 10 des Verwaltungs-
zustellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Landeszustel-
lungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV.NRW.S.
94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von zwei
Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröf-
fentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt,
wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Dortmund, 21.01.2019
Für Herrn Dirk Andreas, zuletzt wohnhaft:
44287 Dortmund, Archenbecke 18, liegt beim Rechtsamt
der Stadt Dortmund, Markt 6–8, Zimmer 200, folgendes
Schriftstück zur Abholung bereit:
Bescheid vom 02.10.2018,
Aktenzeichen 30/Owi AA 539 163 414.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle
von Montag bis Dienstag in der Zeit von 8.00–12.00 Uhr
und 13.00–15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00–12.00 Uhr
und 13.00–17.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.00–
12.00 Uhr, in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekannt-
machung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen
können.
Das Schriftstück gilt gem. §§ 1 und 10 des Verwaltungs-
zustellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Landeszustel-
lungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV.NRW.S.
94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von zwei
Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröf-
fentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt,
wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Dortmund, 21.01.2019
Für Herrn Comstantin Dodoc, zuletzt wohnhaft:
45711 Datteln, Gertrudenstraße 45, liegt beim Rechtsamt
der Stadt Dortmund, Markt 6–8, Zimmer 202, folgendes
Schriftstück zur Abholung bereit:
Bescheid vom 25.10.2018,
Aktenzeichen 30/Owi AD 539 140 716.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle
von Montag bis Dienstag in der Zeit von 8.00–12.00 Uhr
und 13.00–15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00–12.00 Uhr
und 13.00–17.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.00–
12.00 Uhr in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekannt-
machung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen
können.
Das Schriftstück gilt gem. §§ 1 und 10 des Verwaltungs-
zustellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Landeszustel-
lungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV.NRW.S.
94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von zwei
Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröf-
fentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt,
wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Dortmund, 21.01.2019
Nr. 03 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 25. Januar 2019
86
Für Herrn Patrick Hesse, zuletzt wohnhaft:
58452 Witten, Schwanenmarkt 6, liegt beim Rechtsamt
der Stadt Dortmund, Markt 6–8, Zimmer 208, folgendes
Schriftstück zur Abholung bereit:
Bescheid vom 09.01.2018,
Aktenzeichen 30/Owi AG 539 079 693.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle
von Montag bis Dienstag in der Zeit von 8.00–12.00 Uhr
und 13.00–15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00–12.00 Uhr
und 13.00–17.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.00–
12.00 Uhr in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekannt-
machung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen
können.
Das Schriftstück gilt gem. §§ 1 und 10 des Verwaltungs-
zustellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Landeszustel-
lungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV.NRW.S.
94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von zwei
Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröf-
fentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt,
wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Dortmund, 21.01.2019
Für Herrn Matus Slejzak, wohnhaft:
SK - 05314 Spissky Stvrtok, Dravce 24, liegt beim
Rechtsamt der Stadt Dortmund, Markt 6–8, Zimmer 204,
folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:
Bescheid vom 06.12.2018,
Aktenzeichen 30/Owi BB 539 207 071.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle
von Montag bis Dienstag in der Zeit von 8.00–12.00 Uhr
und 13.00–15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00–12.00 Uhr
und 13.00–17.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.00–
12.00 Uhr in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekannt-
machung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen
können.
Das Schriftstück gilt gem. §§ 1 und 10 des Verwaltungs-
zustellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Landeszustel-
lungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV.NRW.S.
94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von zwei
Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröf-
fentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt,
wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Dortmund, 21.01.2019
Für Herrn Tugay Sönmez, zuletzt wohnhaft:
44379 Dortmund, Froschlake 39, liegt beim Rechtsamt
der Stadt Dortmund, Markt 6–8, Zimmer 204, folgendes
Schriftstück zur Abholung bereit:
Bescheid vom 29.10.2018,
Aktenzeichen 30/Owi BB 539 181 285.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle
von Montag bis Dienstag in der Zeit von 8.00–12.00 Uhr
und 13.00–15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00–12.00 Uhr
und 13.00–17.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.00–
12.00 Uhr, in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekannt-
machung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen
können.
Das Schriftstück gilt gem. §§ 1 und 10 des Verwaltungs-
zustellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Landeszustel-
lungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV.NRW.S.
94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von zwei
Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröf-
fentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt,
wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Dortmund, 21.01.2019
Für Herrn Dediu Daniel, wohnhaft:
RO - 601105 Onesti Jud Bacau, Str. Libertatii Nr. 7a,
liegt beim Rechtsamt der Stadt Dortmund, Markt 6–8,
Zimmer 202, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:
Bescheid vom 22.11.2018,
Aktenzeichen 30/Owi AC 744 737 885.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle
von Montag bis Dienstag in der Zeit von 8.00–12.00 Uhr
und 13.00–15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00–12.00 Uhr
Nr. 03 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 25. Januar 2019
87
und 13.00–17.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.00–
12.00 Uhr, in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekannt-
machung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen
können.
Das Schriftstück gilt gem. §§ 1 und 10 des Verwaltungs-
zustellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Landeszustel-
lungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV.NRW.S.
94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von zwei
Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröf-
fentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt,
wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Dortmund, 21.01.2019
Für Herrn Onur Elmas, wohnhaft:
TR - 34400 Kagithane/Istanbul, Talatpasa Mahallesi Ya-
vuz Sk. No. 1, liegt beim Rechtsamt der Stadt Dortmund,
Markt 6–8, Zimmer 202, folgendes Schriftstück zur Ab-
holung bereit:
Bescheid vom 29.11.2018,
Aktenzeichen 30/Owi AD 744 639 336.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle
von Montag bis Dienstag in der Zeit von 8.00–12.00 Uhr
und 13.00–15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00–12.00 Uhr
und 13.00–17.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.00–
12.00 Uhr, in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekannt-
machung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen
können.
Das Schriftstück gilt gem. §§ 1 und 10 des Verwaltungs-
zustellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Landeszustel-
lungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV.NRW.S.
94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von zwei
Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröf-
fentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt,
wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Dortmund, 21.01.2019
Für Herrn Florin Jobre, wohnhaft:
RO – 000000 Ors. Sannicolau Maar, Str. Ion Luca Cara-
ciak Nr. 1, liegt beim Rechtsamt der Stadt Dortmund,
Markt 6–8, Zimmer 206, folgendes Schriftstück zur Ab-
holung bereit:
Bescheid vom 11.01.2019,
Aktenzeichen 30/Owi AH 539 207 250.
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle
von Montag bis Dienstag in der Zeit von 8.00–12.00 Uhr
und 13.00–15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00–12.00 Uhr
und 13.00–17.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.00–
12.00 Uhr, in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekannt-
machung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen
können.
Das Schriftstück gilt gem. §§ 1 und 10 des Verwaltungs-
zustellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Landeszustel-
lungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV.NRW.S.
94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von zwei
Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröf-
fentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt,
wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Dortmund, 21.01.2019
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Nr. 03 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 25. Januar 2019
88
Öffentliche
Bekanntmachung
Bauleitplanung
Bebauungsplan InN 240 – Ortsseite Bornstraße –
Hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
(Dritte Offenlegung)
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes
InN 240 – Ostseite Bornstraße – umfasst in der Innen-
stadt-Nord einen Bereich, der wie folgt abgegrenzt ist:
im Norden:
von Westen nach Osten zunächst durch die nördliche
Grenze des Grundstückes Gemarkung Dortmund, Flur 46,
Flurstück 445 bis zum Grenzpunkt mit dem Grundstück
Gemarkung Dortmund, Flur 46, Flurstück 675, im Weite-
ren Richtung Norden durch die westlichen Grenzen der
Flurstücke 675 und 446 und schließlich durch die nördli-
che Grenze des Flurstücks 675.
Ausgenommen ist die künftige ca. 11 m in südliche Rich-
tung verlaufende Einmündung Höhe Haus-Nr. Hilda-
straße 4 sowie ein im nordwestlichen Bereich liegendes
Teilstück des Flurstücks 445. Diese Bereiche werden Be-
standteil des sich in Aufstellung befindenden Bebauungs-
planes InN 219 – Haupterschließung Westfalenhütte –.
im Osten:
durch die Bundesbahnstrecke Dortmund-Hbf./Lünen-
Münster“ und durch das Gelände des künftigen RRX-
Wartungswerks.
im Süden:
durch die Nordseite der Borsigstraße.
im Westen:
von Süden nach Norden durch die Ostseite der Brunnen-
straße, die Ostseite der Bornstraße Richtung Norden, die
Südseite der Juliusstraße.
Der Bereich des Bebauungsplanes InN 231 – Bornstraße
Ost –, zwischen der Juliusstraße im Süden und der Ein-
mündung südlich des Gebäudes Bornstraße 283, bleibt
von der Aufstellung des Bebauungsplanes InN 240
– Ostseite Bornstraße – unberührt.
Die ,,Juliusstraße“ bis Haus Nr. 13, Ende des Flurstücks,
Flur 46, Flurstück 522 wird nicht Bestandteil des Bebau-
ungsplanes InN 240 – Ostseite Bornstraße –.
Dieser Bereich liegt im räumlichen Geltungsbereich des
rechtskräftigen Bebauungsplan InN 203 – nördlicher Teil
Bornstraße –.
Der Einfahrtsbereich der ,,Mindener Straße“ ist nicht Be-
standteil des Bebauungsplanes InN 240 – Ostseite Born-
straße –, dieses Teilstück liegt im räumlichen Geltungsbe-
reich des Bebauungsplanes InN 205 – südlicher Teil Born-
straße –.
Die genauen Abgrenzungen sind dem Übersichtsplan aus
November 2018 zu entnehmen.
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes InN 240
– Ostseite Bornstraße – soll der Bereich der Bornstraße
vor städtebaulichen Abwärtungsprozessen geschützt wer-
den, Ziel ist für das Bebauungsplangebiet eine städtebau-
liche Struktur herzustellen. Im Bebauungsplangebiet ste-
hen teilweise große Ladenlokale leer oder sind von häufi-
gen Betreiberwechseln betroffen. Durch die leerstehenden
Nr. 03 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 25. Januar 2019
89
Ladenlokale und die noch nicht belegten Gewerbeflächen
ist mit eine Ansiedlung von weiteren Vergnügungsstätten
und Einzelhandelsbetrieben zu rechnen, die zentrenrele-
vante Sortimente führen. Die Gewerbeflächen sollen auch
künftig für ihre ursprüngliche Zweckbestimmung genutzt
und nicht durch eine Belegung mit Vergnügungsstätten
und zentrenrelevanten Einzelhandel zweckentfremdet
werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes InN 240
– Ostseite Bornstraße – hat bereits vom 11.12.2017 bis
22.01.2018 und vom 12.03.2018 bis 13.04.2018 für jeder-
mann zugänglich öffentlich ausgelegen.
Während der zweiten öffentlichen Auslegung sind Anre-
gungen eingegangen, die zu einer erneuten Überarbeitung
der Planung geführt haben, da die Grundzüge der Planung
berührt werden. Die daraufhin geänderten Festsetzungen
machen eine erneute öffentliche Auslegung (Dritte Offen-
legung) erforderlich.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 13.12.2018
gemäß der Verwaltungsvorlage (Drucksache-Nr.
12741-18) beschlossen, den Entwurf des Bebauungs-
planes InN 240 – Ostseite Bornstraße – erneut öffent-
lich (Dritte Offenlegung) auszulegen.
Der Rat der Stadt dazu folgenden Beschluss gefasst:
,,Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzun-
gen des Bebauungsplanes InN 240 – Ostseite Born-
straße – für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage
beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der
Begründung vom 07.11.2018 zu und beschließt die er-
neute öffentliche Auslegung (Dritte Offenlegung).“
Rechtsgrundlage:
,,§ 3 Abs. 2 Satz 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbu-
ches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 03.11.2017 (BGBl. S. 3634/FNA 213-1) und §§ 7
und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 SGV
NRW 2023).“
Bekanntmachungsanordnung:
Der vorstehenden Beschluss zur dritten öffentlichen
Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung) des Entwurfes
des Bebauungsplanes InN 240 – Ostseite Bornstraße –
wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeord-
nung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
beim Zustandekommen dieser Beschlüsse nach Ablauf
eines Jahres seit der Bekanntmachung einer im Ver-
fahren nachfolgenden Satzung nicht mehr geltend ge-
macht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein
vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht
durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung
oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsge-
mäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher
beanstandet oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der
Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wor-
den, die den Mangel ergibt.
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans InN 240
– Ostseite Bornstraße – und die Begründung vom
07.11.2018 können somit für die Dauer von 30 Tagen
öffentlich ausgelegt werden (Beteiligung der Öffent-
lichkeit).
Ein wichtiger Grund, die Frist über den Zeitraum von 30
Tagen hinaus zu verlängern, liegt nicht vor, da der Bebau-
ungsplan einfach nachzuvollziehende Festsetzungen trifft.
Der Entwurf des Bebauungsplanes InN 240 – Ostseite
Bornstraße – und der Entwurf der Begründung vom
07.11.2018 liegen für den Zeitraum vom 04.02.2019 bis
zum 05.03.2019 einschließlich beim Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt der Stadt Dortmund, Verwaltungsge-
bäude Burgwall 14, im Flur der 4. Etage, zu folgenden
Zeiten zur Einsicht öffentlich aus:
montags bis mittwochs
7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr,
donnerstags
7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr,
freitags
7.30 12.00 Uhr
(außer an Feiertagen).
Nr. 03 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 25. Januar 2019
90
Während des o. g. Zeitraumes ist es möglich, sich schrift-
lich oder mündlich zu den Planungsabsichten beim Stadt-
planungs- und Bauordnungsamt, Zimmer 413 oder 421,
zu äußern. Überdies besteht die Möglichkeit, einen Ter-
min zur Auskunft und Erörterung fernmündlich unter den
Rufnummern (0231) 50–2 58 70 oder (0231) 50–2 49 12
zu vereinbaren.
Zusätzlich können die Planungsunterlagen im Internet
unter www.stadtplanungsamt.dortmund.de eingesehen
werden. Hier besteht auch die Möglichkeit zur Abgabe
von Stellungnahmen.
Stellungnahmen können während der vorgenannten Aus-
legungsfrist bei der Stadt Dortmund (zweckmäßigerweise
beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) schriftlich
oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es
wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung
unberücksichtigt bleiben können.
Dortmund, den 09.01.2019
gez.
Ullrich S i e r a u
Oberbürgermeister
Öffentliche
Ausschreibungen
und Vergaben
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dort-
mund beabsichtigt nachfolgend näher beschriebene Bau-
maßnahme nach beschränkter Ausschreibung zu ver-
geben.
Bekanntmachung gemäß VOB Teil A, § 19, Abs. 5
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum,
Abt. 19/3, Viktoriastraße 15, 44135 Dortmund, Tel.:
(0231) 50–2 54 30, Fax.: (0231) 50–2 94 58, E-Mail:
Ausführung von Bauleistungen, Baumaßnahme:
Museum für Naturkunde,
Gewerk: Tischler- und Vitrinenbauarbeiten
in Dortmund
Art und voraussichtlicher Umfang der Arbeiten:
Tischler- und Vitrinenbauarbeiten
voraussichtlicher Ausführungszeitraum:
Baubeginn: Mitte Mai 2019
Bauende: Mitte Dezember 2019
Die Stadt Dortmund kommt mit dieser Bekanntmachung
ihrer Veröffentlichungspflicht gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A
nach. Da es sich um eine beschränkte Ausschreibung han-
delt, wurde der Bieterkreis bereits im Vorhinein festge-
legt. Die Erweiterung des Bieterkreises ist nicht vorgese-
hen. Anfragen bzw. Bewerbungen von zusätzlichen Bie-
tern können daher nur bei zukünftigen Ausschreibungen
berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes auf
die Versendung einer Eingangsbestätigung auf Ihre
Anfrage bzw. Bewerbung verzichtet wird.
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Nr. 03 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 25. Januar 2019
91
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dort-
mund beabsichtigt nachfolgend näher beschriebene Leis-
tung im Rahmen eines Offenen Verfahrens zu verge-
ben.
Ausschreibung:
Einsatznachbearbeitungs- und Abrechnungssystem
AZ: L018/19
Kurze Beschreibung/Art und Umfang:
Abschluss eines Vertrages über Upgrades vorhandener
Software auf die aktuellere Nachfolgeversion der Soft-
ware.
Die vollständige Bekanntmachung, sowie die Vergabeun-
terlagen stehen für einen uneingeschränkten direkten Zu-
gang gebührenfrei zur Verfügung unter:
http://evergabe.nrw.de/VMPCenter
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dort-
mund hat nachfolgend näher beschriebene Baumaßnahme
nach beschränkter Ausschreibung vergeben.
Bekanntmachung gemäß VOB Teil A, § 20, Abs. 3 und
gemäß Nr. 1.4 des RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft,
Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Fi-
nanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wis-
senschaft, Forschung und Technologie und des Ministeri-
ums für Bauen und Verkehr vom 3. Februar 2009
– AZ: 121 – 80-20/02 –
a) Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum,
Abt. 19/3, Viktoriastraße 15, 44135 Dortmund, Tel.:
(0231) 50–2 59 69, Fax.: (0231) 50–2 94 58, E-Mail:
b) Beschränkte Ausschreibung, Vergabe-Nr.: B406/18
c) Ausführung von Bauleistungen, Baumaßnahme:
Gesamtschule Scharnhorst,
Gewerk: Mauer- und Abbrucharbeiten
d) in Dortmund-Scharnhorst
e) Beauftragtes Unternehmen:
A.B.C. Baugesellschaft mbH, Sitz: Duisburg.
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dort-
mund beabsichtigt nachfolgend näher beschriebene Leis-
tung nach öffentlicher Ausschreibung zu vergeben.
Ausschreibung:
Bewirtschaftungs- und Verwaltungsvertrag
Mallinckrodtstraße 55–59/Nordmarkt 3 und
Schleswiger Str. 31
Bekanntmachung gemäß § 28 Abs. 2 UVgO
a) Bezeichnung und Anschrift der zur Angebotsab-
gabe auffordernden Stelle:
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszent-
rum, 19/2, Viktoriastraße 15, 44122 Dortmund.
Bezeichnung und Anschrift der den Zuschlag er-
teilenden Stelle:
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszent-
rum, 19/2, Viktoriastraße 15, 44122 Dortmund.
Bezeichnung und Anschrift der Stelle, bei der die
Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen
sind:
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszent-
rum, Zimmer 315, Viktoriastraße 15, 44122 Dort-
mund.
b) Art der Vergabe:
Öffentliche Ausschreibung nach der Unterschwel-
lenvergabeordnung (UVgO).
c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote
einzureichen sind:
Angebote sind elektronisch oder schriftlich einzu-
reichen (siehe Bedingungen in den Vergabeunterla-
gen).
d) Art und Umfang der Leistung:
Ausgeschrieben wird ein Bewirtschaftungs- und Ver-
waltungsvertrag für die Objekte Mallinckrodtstraße
55–59/Nordmarkt 3 und Schleswiger Str. 31.
Nr. 03 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 25. Januar 2019
92
Die Bewirtschaftung und Verwaltung des Gebäudes
Mallinckrodtstraße 55–59/Nordmarkt 3 erstreckt
sich auf 48 Einheiten (Einheiten gemäß Übersichts-
plan Teilungserklärung der ehemaligen WEG). Diese
teilen sich auf in 40 Wohneinheiten und 8 Gewerbe-
einheiten. Die Bewirtschaftung und Verwaltung des
Gebäudes Schleswiger Str. 31 erstreckt sich auf 4
Wohneinheiten.
Insgesamt sind damit 44 Wohneinheiten und 8 Ge-
werbeeinheiten zu bewirtschaften.
Genaueres siehe Leistungsbeschreibung
e) Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose
Es erfolgt eine Gesamtvergabe.
f) Zulassung von Nebenangeboten:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
g) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungs-
frist:
Die Vertragslaufzeit beginnt ab dem 01.04.2019.
Der Vertrag wird für eine Dauer von sechs Monaten
mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um je-
weils drei Monate abgeschlossen.
h) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die
Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie einge-
sehen werden können:
Elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarkt-
platz Metropole Ruhr (Zu den unter
http://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatel-
lite/ genannten Nutzungsbedingungen können die
Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und herun-
tergeladen und Nachrichten der Vergabestelle einge-
sehen werden.)
i) Angebotsfrist: 15.02.2019, 23.59 Uhr
Bindefrist: 30.05.2019.
j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen:
keine.
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe
der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:
siehe Vergabeunterlagen; VOL/B
l) Mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag vorzule-
gende Unterlagen, die für die Beurteilung der Eig-
nung des Bewerbers oder Bieters verlangt wer-
den:
Nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabe-
stelle sind vom Bieter Angaben zu machen und Er-
klärungen abzugeben. Die Aufforderung durch die
Vergabestelle erfolgt erst nach Angebotsöffnung.
Die Angaben und Erklärungen können per Brief, Fax
oder E-Mail an die Vergabestelle gesandt werden:
a) Angaben über die Art und Größe des Unterneh-
mens (Anzahl Mitarbeiter/-innen und Produkt-
portfolio; Firmenprofil/Selbstdarstellung)
b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unterneh-
mens sowie den Umsatz bezüglich der besonde-
ren Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist,
jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäfts-
jahre.
c) Eine Liste der wesentlichen, in den letzten drei
Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des
Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der
öffentlichen oder privaten Auftraggeber; Benen-
nung einer Referenz über die echte Beschäftigung
von Langzeitarbeitslosen im Bereich Handwerk
oder gleichwertig innerhalb der letzten drei Jahre
(Benennung Referenzgeber und Ansprechpart-
ner)"
d) Erklärung über die Eintragung in das Berufsregis-
ter, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Han-
delskammer am Sitz des Unternehmens.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zu-
lässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise
nachgewiesen werden kann.
Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen
Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu
verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender
Bescheinigungen (z. B. von Handwerkskammer, In-
dustrie- und Handelskammer, Finanzamt, Kranken-
kasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind
zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den
Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Ko-
pie" trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der
verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und
das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei ei-
ner Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
Zusätzliche Angaben:
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des
Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-
Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Kor-
ruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom
26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Der Auftraggeber wird bei Aufträgen ab einer Auf-
tragssumme von 30.000,00 € für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und
den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus
dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für
Justiz anfordern.
Nr. 03 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 25. Januar 2019
93
Subunternehmer:
Ein Einsatz von Nachunternehmern bedarf der vor-
herigen Genehmigung des Auftraggebers. Dabei sind
ebenfalls die Vorgaben und Voraussetzungen dieses
Vertrages, der Leistungsbeschreibung, des Leis-
tungsverzeichnisses und aller Anlagen einzuhalten.
Wenn im Auftragsfall erwogen wird, Nachunterneh-
mer einzusetzen, ist dies bereits mit Angebotsan-
gabe, dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und
die Nachunternehmer schriftlich namentlich zu be-
nennen. Ferner ist bereits mit Angebotsabgabe eine
entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachun-
ternehmers miteinzureichen.
In diesem Fall sind auch für den Nachunternehmer,
die in der Ausschreibung genannten Eignungsnach-
weise unaufgefordert einzureichen.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind
den Vergabeunterlagen zu entnehmen
m) Höhe der Kosten für Vervielfältigungen der
Vergabeunterlagen bei Öffentlichen Ausschrei-
bungen:
Der Download der Vergabeunterlagen ist kostenlos
n) Angabe der Zuschlagskriterien:
niedrigster Preis
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister