Dr. Josef Peter Mertes Schulische Qualitätsarbeit in Rheinland-Pfalz Vortrag an der Universität...

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Dr. Josef Peter Mertes „Schulische Qualitätsarbeit in Rheinland-Pfalz“ Vortrag an der Universität Trier am 14. Juni 2007

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Dr. Josef Peter Mertes

„Schulische Qualitätsarbeit in Rheinland-Pfalz“

Vortrag an der Universität Trier am 14. Juni 2007

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Volksschullehrer, Sonderschullehrer, Diplom-Pädagoge, Lehrer und Schulleiter;

Promotion zum Dr. phil. mit einer Arbeit zum Denken und Lernen behinderter Kinder und Jugendlicher;

Lehrbeauftragter an den Universitäten Mainz und Frankfurt;

Landtagsabgeordneter mit Schwerpunkten in Bildung und Finanzen;

Präsident der ADD mit Zuständigkeit für 1.640 Schulen und rund 43.500 Lehrkräfte im Land

I. Josef Peter Mertes

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Einige zentrale Befunde der damaligen Studie:

1. Etwa 23 % der 15- Jährigen in Deutschland verfügen über ein ausgesprochen schwach ausgeprägtes Leseverständnis.

2. Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund bleiben in allen drei Untersuchungsbereichen im Durchschnitt deutlich unter den Kompetenzniveaus, die 15- Jährige erreichen, deren beide Eltern in Deutschland geboren wurden.

3. Es wurde ein sehr enger Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Kompetenzerwerb sowie der Bildungsbeteilung deutlich.

4. Von den 15- Jährigen werden zwar auch gute Leistungen, aber nur in zu geringer Zahl Spitzenleistungen erbracht.

5. Das Erkennen schwacher und besonders leistungsstarker Schülerinnen und Schüler und eine daraus resultierende Förderung wird nicht systematisch genug betrieben.

II. Die PISA-Untersuchung 2000 und ihre Konsequenzen

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1. Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachkompetenz bereits im vorschulischen Bereich

2. Maßnahmen zur besseren Verzahnung von vorschulischem Bereich und Grundschule mit dem Ziel einer frühzeitigen Einschulung

3. Maßnahmen zur Verbesserung der Grundschulbildung und durchgängige Verbesserung der Lesekompetenz und des grundlegenden Verständnisses mathematischer und naturwissenschaftlicher Zusammenhänge

4. Maßnahmen zur wirksamen Förderung bildungsbenachteiligter Kinder, insbesondere auch der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

5. Maßnahmen zur konsequenten Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Unterricht und Schule auf der Grundlage von verbindlichen Standards sowie eine ergebnisorientierte Evaluation

6. Maßnahmen zur Verbesserung der Professionalität der Lehrertätigkeit, insbesondere im Hinblick auf diagnostische und methodische Kompetenz als Bestandteil systematischer Schulentwicklung

III. Von der Kultusministerkonferenz 2001 beschlossene Maßnahmen

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IV. Die PISA-Untersuchung 2003 und ihre Konsequenzen

Im Ergebnis konnten zu diesem Zeitpunkt die Schülerinnen und Schüler in vielen Bereichen bemerkenswerte Fortschritte machen.

Die wichtigsten positiven Entwicklungen:

1. Es wurden durchweg bessere Ergebnisse erzielt als bei PISA 2000. Nur noch wenige Länder liegen in mehreren Kompetenzbereichen unter dem OECD-Durchschnitt.

2. Die Leistungszuwächse sind in jenen Kompetenzbereichen am größten, in denen das Lernen in der Schule besonders bedeutsam ist. Insbesondere wurden Leistungsverbesserungen in den Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften festgestellt.

3. Besonders erfreulich sind die Ergebnisse hinsichtlich der Problemlösungskompetenz.

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IV. Die PISA-Untersuchung 2003 und ihre Konsequenzen

Es gab jedoch auch Ergebnisse, die Probleme und Herausforderungen verdeutlichen:

1. In den drei Inhaltsbereichen ist die Leistungsspanne zwischen den Schülerinnen und Schülern sehr hoch. Es gibt einen viel zu hohen Anteil von leistungsschwachen Schülerinnen und Schülern (12 bis 30 Prozent).

2. Die Leistungsergebnisse von Jugendlichen mit Migrationshintergrund zeigen, dass relativ viele auf den unteren Kompetenzstufen einzuordnen sind. Die detaillierten Analysen weisen auf die Bedeutung der frühzeitigen Aneignung der deutschen Sprache und ihres häufigen Gebrauchs im Alltag für den Schulerfolg hin.

3. Der internationale Vergleich zeigt, dass für Deutschland eine enge Kopplung zwischen sozialer Herkunft und mathematischer Kompetenz besteht.

4. Ein bedeutsamer Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und der Bildungsbeteiligung zeigt sich, wobei insbesondere die Chance, ein Gymnasium zu besuchen, in einem hohen Maße von der sozialen Herkunft abhängt.

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V. Maßnahmen nach PISA 2003

Neben der Fortsetzung der gemeinsamen Arbeit an den bundesweit geltenden Bildungsstandards durch regelmäßige Überprüfungen und Vergleiche, insbesondere durch das von allen Ländern getragene „Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen“ an der Humboldt-Universität, wurden folgende Aspekte hervorgehoben:

1. Verbesserung des Unterrichts zur gezielten Förderung in allen Kompetenzbereichen, insbesondere in den Bereichen Lesen, Geometrie und Stochastik.

2. Die frühzeitige gezielte Förderung von Kindern, die aus sozial schwierigem Umfeld stammen oder einen Migrationshintergrund haben und gezielte Ausgleichsmaßnahmen.

3. Weiterentwicklung der Lehreraus- und –fortbildung, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Heterogenität, eine Verbesserung der Diagnosefähigkeit und eine gezielte Unterstützung der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

In Rheinland-Pfalz wurde insbesondere die Ganztagsinitiative fortgesetzt sowie im Bereich der Kindertagesstätten Akzente gesetzt. Die frühzeitigere Aufnahme in die Kindergärten sowie die Beitragsfreiheit im Kindergarten sollen dazu führen, dass möglichst frühzeitig für alle Kinder Lern- und Sprachangebote gemacht werden.

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VI. Grundsätze für die Entwicklung von Qualitätsprogrammen in den Schulen

Im Mittelpunkt der Qualitätsarbeit, die die einzelne Schule zu leisten hat, steht der Unterricht. Unterrichtsentwicklung wird von Personal- und Organisationsentwicklung begleitet sein.

Für die Entwicklung des Qualitätsprogramms einer Schule galten und gelten noch bestimmte Grundsätze:

• Die Schulleitung setzt den Prozess in Gang, koordiniert und begleitet ihn• Nach Möglichkeit wird der Prozess durch „Steuergruppen“ unterstützt• Alle an der Schule Beteiligten, auch die Schülerinnen und Schüler und die

Eltern, sind einzubeziehen• Das Qualitätsprogramm wird der Schulaufsicht vorgelegt und mit ihr

diskutiert• Das Qualitätsprogramm ist im Konsens aller an der Schule beteiligten

Gruppen zu erarbeiten• Das Qualitätsprogramm wird intern evaluiert und alle zwei Jahre

fortgeschrieben• Über die Ergebnisse dieser Fortschreibung wird berichtet.

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VII. Inhalte der Qualitätsprogramme

• Maßnahmen zur Verstärkung der Kooperation in den Kollegien und Fachgruppen (z.b. bei der Unterrichtsvorbereitung, Unterrichtsdurchführung, Leistungsmessung und Problembewältigung etc.)

• Maßnahmen zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Eltern• Maßnahmen zur Stärkung des Leseverständnisses als

Basiskompetenz aller Schülerinnen und Schüler • Überlegungen, wie weitere Ergebnisse der Studien TIMSS, MARKUS,

PISA oder auch IGLU bzw. Pisa 2003 sowie der Modellversuche genutzt werden sollen.

• Maßnahmen, die das in erfolgreichen PISA-Teilnehmerstaaten deutlich erkennbare Prinzip des Umgangs mit Heterogenität und des individuellen Förderns stärker in den Vordergrund rücken und im Schulalltag verankern. Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der sonderpädagogischen Förderung sowohl in Förderschulen als auch in der integrativen Arbeit.

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VII. Inhalte der Qualitätsprogramme

• Speziell für Grundschulen: Maßnahmen zur Kooperation mit den Kindergärten und Kindertagesstätten, Maßnahmen zur Steigerung des Leseinteresses sowie zur Förderung naturwissenschaftlicher Neugier von Schülerinnen und Schülern

• Maßnahmen zur verstärkten Kooperation beim Übergang in die Orientierungsstufe

• Das Qualitätsprogramm muss auch eine kurz- und mittelfristige Fortbildungsplanung im Hinblick auf die festgelegten Schwerpunkte enthalten. Fortbildung soll verstärkt nachfrageorientiert und schulintern erfolgen.

• Weitere Ansätze wie wechselseitige Unterrichtsbesuche von Lehrkräften, die regelmäßige Auswertung gemeinsamer Beobachtung und Erfahrungen, der kollegiale Austausch über schulinterne Regelungen und Gegebenheiten darunter der Einsatz von Parallelarbeiten, die Nutzung neuer Medien, die externe Überprüfung der selbst gesteckten Ziele, unterrichtliche Präventionskonzepte wie Konzepte gegen Fremdenfeindlichkeit, Gewalt und Sucht.

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VIII. Die Zielvereinbarungen zwischen Schule und Schulaufsicht

Die Rückmeldung der AQS über Stärken und Entwicklungspotenziale werden schulintern reflektiert und zu den Ergebnissen interner Evaluation in Beziehung gesetzt. Die hieraus von der Einzelschule abgeleiteten Entwicklungsziele werden mit der zuständigen Schulaufsicht beraten und in einer gemeinsamen Zielvereinbarung verbindlich beschlossen.

Zielvereinbarungen haben u.a. folgende Merkmale:

• sie orientieren sich am ORS

• sie sichern die kontinuierliche Qualitätsarbeit, in dem begonnene Wege fortgesetzt werden

• sie benennen die geplanten Maßnahmen

• sie definieren den Zeitraum i.d.R. zielabhängig zw. 1-2 Schuljahren

• sie formulieren die Kriterien für die Zielerfüllung so, dass sie überprüfbar und messbar sind

Die abgeschlossenen Zielvereinbarungen werden dokumentiert und die beschlossenen Maßnahmen nach den vorher festgelegten Zeitintervallen intern evaluiert.