E-Government 2.0 ohne Freie Lizenzen? Hanken ifib

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E-Government 2.0 ohne Freie Lizenzen und echte Informationsfreiheit? Claas Hanken – ifib GmbH

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Deutsche Behörden haben heute die Wahl zwischen traditionellen einschränkenden Urheberrechtsmodellen und neuen freieren Lizensierungsvarianten. Im Rahmen des eGov 2.0 BarCamp am 28.08.2009 sollten Möglichkeiten zur Förderung der Freiheit von Inhalten erarbeitet werden.

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E-Government 2.0 ohne Freie Lizenzen und echte Informationsfreiheit?

Claas Hanken – ifib GmbH

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•! Idealvorstellung und Verwaltungspraxis •! Alle Rechte vorbehalten •! Informationsfreiheit und

Informationsweiterverwendung

Claas Hanken 08/2009 (CC by/3.0/de/)

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Gemeingut, frei verwendbar

Foto: ESA/NASA

Foto: Bundesarchiv @ Wikimedia Commons unter cc by-sa/3.0/de/

Frei – wie in Freiheit frei nach Richard Stallman

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Foto: Joi @ flickr unter cc Attribution 2.0 Generic

Creative Commons

Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medien- inhalte anbietet. Der einfachste CC-Lizenzvertrag verlangt vom Nutzer (Lizenznehmer) lediglich die Namens- nennung des Urhebers/ Rechteinhabers (Lizenz- geber).

Quelle: CreativeCommons.org http://de.creativecommons.org Creative Commons by/3.0/de/

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Deutsche Behörden und CC

Kooperation zwischen dem Bundesarchiv und Wikimedia Deutschland: mittlerweile über 100.000 Fotos, mehrheitlich zum Thema deutsche Geschichte. Die Bilder stehen unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC-BY-SA).

Sonst CC-Veröffentlichung nur im Einzelfall, z.B. Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Bundesamt für Naturschutz): Die Lage der Biologischen Vielfalt: 2. Globaler Ausblick unter Creative Commons Attribution License 2.5

Amtliche Veröffentlichungen, die von Anfang an gemeinfrei sind (Vorbehalt: Nennung Behördenname) kein Anwendungsfeld für CC-Lizenzen (auch nicht CC0). Anders bei Werken im Auftrag der Behörde.

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Foto: Joi @ flickr unter cc Attribution 2.0 Generic

Creative-Commons-Vater Lawrence Lessig zu ©:

Überregulierung erstickt Kreativität. Sie bremst Innovation. Die außerordentlichen Möglichkeiten, die digitale Technologien für die Entfaltung der Kreativität der Massen bieten, werden verschenkt.

Frei nach „Free Culture“ (2004)

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„Alle Rechte vorbehalten“ vs. § 5 UrhG?

Amtliche Werke genießen nach § 5 Abs. 1 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz. Lediglich ein Hinweis auf die Quelle ist gesetzlich vorgesehen. Des ungeachtet kann man in den Nutzungs- bedingungen zu Verwaltungs-Websites regelmäßig lesen „Alle Rechte vorbehalten“.

Woran liegt das?

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© Ministerium für

Musterklärung 2009. !Alle Rechte vorbehalten.!

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Gründe für einschränkende Bedingungen

„Das war schon immer so.“

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„Es könnten Rechte Dritter betroffen sein.“

Unbestimmte Ängste und Befürchtungen

Datenschutz

Angst um das Außenbild der Behörde

„Das ist geistiges Eigentum der Behörde.“

„Das wäre für Unter- nehmen schädlich.“

Foto: germanium @ flickr unter cc Attribution 2.0 Generic

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Ähnlich: Proprietäre Software vs. OSS

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• Freie und Open Source Lizenzen (etwa GNU, EUPL, Bremer Lizenz) finden bei Softwareentwicklungen im Auftrag der öffentlichen Verwaltung immer noch selten Anwendung

• Altes verwaltungsspezifisches Modell: Kieler Beschlüsse (kostenlose Nutzung durch andere Behörden). Beispiele: Ginfis, EPOS, Favorit OfficeFlow, GSB

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Gründe gegen freie Lizenzmodelle

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„Da könnte ja jeder Änderungen vornehmen!“

Unbestimmte Ängste und Befürchtungen

„Zusammen- gefrickelt und fehlerhaft.“

„Was wir bezahlen, soll uns auch gehören.“

„Das wäre für etablierte Softwareunternehmen schädlich.“

„Das war schon immer so.“

Foto: germanium @ flickr unter cc Attribution 2.0 Generic

Datenschutz

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Informationsfreiheit

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• Die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder gewähren einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen: Endgültiger Abschied vom Amtsgeheimnis

• Ähnliche Ansprüche aus Umweltinformations- und Verbraucherinformationsgesetzen

• Teils hohe Ablehnungsquote, Kostenrisiko

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Amtliche Dokumente als Legal torrents?

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Darf mal einmal gegen Gebühr befreite amtliche Dokumente unverändert und ohne kommerzielle Interessen weiter verbreiten? • US-FoI-Beispiel: Download for Democracy

(Bereitstellung in P2P-Netzwerken) • Ausbaufähiges Experiment des CCC und

FoeBuD e.V.: Befreite Dokumente

Häufig: Nein.

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Informationsweiterverwendungsgesetze

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Das IWG gilt für die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen (etwa Informationen zu Wirtschaft, Bildung und zum Sozialbereich, Geo- und Wetterinformationen). Die Freigabe der Informationen ergibt sich aus anderen Normen, z.B. aus einem IFG. Öffentliche Stellen können Gebühren oder Entgelte für die Weiterverwendung verlangen. (Fragwürdig: Gehören viele der Informationen nicht schon dem Steuerzahler?)

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„Remix“ von öffentlichen Datenquellen?

•! Datenquellen zusammenführen •! Inhalte neu mischen und filtern •! Informationen mit RSS-Feeds managen •! Beispiel: Google News stellt aktuelle

Nachrichten automatisch zusammen •! Beispiel: Yahoo! Pipes macht es möglich,

Inhalte zu kombinieren und modifizieren („Mashups“)

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Beispiel: swim & fun Nordwest

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Offene Programmierschnittstellen

•! Eine offene API (Application Programming Interface) ermöglicht, dass Drittanwendungen Funktionalitäten und Inhalte der Software nutzen.

•! Beispiele für APIs der Verwaltung in Deutschland: !! eCard-API-Framework, !! ELSTER COALA Java-APIs

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Raw Data Now!

WWW-Begründer Berners-Lee (2009) TED Talks: http://www.ted.com/talks/view/id/484 Wunschvorstellung: Frei verfügbare Informationen der öffentlichen Verwaltung als Rohdaten in maschinell verwertbarer Form

Foto: captsolo @ flickr unter cc Share Alike 2.0 Generic

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Rohdaten aus Ämtern und Behörden

• Beispiel USA: Data.gov bietet strukturierte Rohdaten, Geodaten und Tools

• Wozu kann das gut sein? Überwachungskameras / Kriminalitätsrate?

Fördergelder / lokale Wirtschaftsentwicklung?

[Platz für Ihre Idee.]

Foto: captsolo @ flickr unter cc Share Alike 2.0 Generic

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Anregungen zur Förderung der Freiheit

Behörden sollten: •! gemeinfreie Inhalte nicht verstecken und horten •! bei der Auftragsvergabe Veröffentlichung unter

freien Lizenzen einfordern •! bei der Veröffentlichung Probleme mit Rechten

Dritter ausräumen •! Rohdaten frei bereitstellen •! strukturierte Datenformate nutzen •! freie APIs zu Verfügung stellen

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Am Fallturm 1, 28359 Bremen Telefon: ++49(0)421 218-2674 Telefax: ++49(0)421 218-4894 Internet: www.ifib.de E-Mail: [email protected]

Kontakt:

Claas Hanken – [email protected]

www.egovernment-akademie.de www.ifib.de

Diese Präsentation steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/ Als Urheber ist „Claas Hanken“ zu nennen. Das ifib-Logo und das Logo der E-Government-Akademie sind eingetragene Wort-Bild-Marken der ifib GmbH.