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E-Government / Barrierefreies Web 1 2008 Rechtliches und Richtlinien: Barrierefreie Internetangebote Workshop Barrierefreies Web für Online Redaktion des BMGFJ, Aktualisiert um Update-Info zu WCAG 2.0, 10.2.2009. Foliensatz wurde erstellt von: Edith Vosta (Kontakt: [email protected] )

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Rechtliches und Richtlinien: Barrierefreie Internetangebote

Workshop Barrierefreies Web für Online Redaktion des BMGFJ, Aktualisiert um Update-Info zu WCAG 2.0, 10.2.2009.

Foliensatz wurde erstellt von:Edith Vosta (Kontakt: [email protected])

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Muss meine Internetseite barrierefrei sein?

• Rechtliche Bestimmungen in Österreich, Bundesgesetze– Bundesverfassungsgesetz– Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz– Urheberrechtsgesetz– E-Government-Gesetz– Zustellungsgesetz– Behindertengleichstellungsgesetz

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Bundesverfassungsgesetz

• Artikel 7: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“

• Artikel 8: „Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt.“

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Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

• § 17a „Blinden oder hochgradig sehbehinderten Beteiligten, die eines Vertreters entbehren, hat die Behörde auf Verlangen den Inhalt von Akten oder Aktenteilen durch Verlesung oder nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten in sonst geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen.“

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Urheberrechtsgesetz

• § 42d. Abs. 1 „Zulässig ist die nicht kommerzielle Benutzung eines erschienenen Werkes durch Vervielfältigung für und Verbreitung an behinderte Personen in einer für sie geeigneten Form, soweit ihnen wegen ihrer Behinderung der Zugang zum Werk durch sinnliche Wahrnehmung eines erschienenen Werkstücks nicht möglich oder erheblich erschwert ist.“

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E-Government-Gesetz

• § 1 Abs. 3 „Bei der Umsetzung ... ist Vorsorge dafür zu treffen, dass behördliche Internetauftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren elektronisch unterstützen, spätestens bis 1. Jänner 2008 so gestaltet sind, dass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden.“

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Zustellgesetz

• § 30 Abs. 5 „Die von einem Zustelldienst ... zu erbringenden Zustellleistungen sind so zu gestalten, dass nach dem jeweiligen Stand der Technik der barrierefreie Zugang zu diesen Dienstleistungen für behinderte Menschen gewährleistet ist.

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Behindertengleichstellungsgesetz

• § 6 Abs. 5 „Barrierefrei sind ... Systeme der Informationsverarbeitung…, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

• Erläuterungen: „Das Vorliegen von Barrierefreiheit ist nach dem Stand der technischen Entwicklung zu beurteilen. Herangezogen werden dafür können beispielsweise ... die WAI-Leitlinien betreffend Angebote im Internet.“

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Behindertengleichstellungsgesetz

• § 8 Abs. 3 „Die Richtlinien über die Vergabe von Förderungen des Bundes haben vorzusehen, dass bei der Vergabe von Förderungen... die Beachtung dieses Bundesgesetzes ... zu berücksichtigen ist, und sichergestellt ist, dass das geförderte Vorhaben den Grundsätzen dieses Bundesgesetzes nicht widerspricht.“

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Richtlinien für barrierefreie Webinhalte

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Internationale Empfehlungen W3C / WAI

• Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)– Alte Version: WCAG 1.0 von 1999

http://www.w3.org/TR/WCAG10/

• WCAG 2.0: Recommendation seit 10.12.2008http://www.w3.org/WAI/intro/wcag20http://www.w3.org/TR/WCAG20/

– Allgemeine testbare Anweisungen im Richtliniendokument (normativ), unabhängig von aktuellen Technologien

– Begleitdokumente zum Verständnis und Techniken zur Implementierung sind informativ und damit auch künftig anpassbar.

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WCAG 1.0 Rückblick

• 14 Richtlinien mit insgesamt 65 Checkpoints

• Checkpoints haben 3 Prioritäten– [P1] muss befolgt werden, um die Zugänglichkeit zu ermöglichen– [P2] sollte befolgt werden, um die Zugänglichkeit zu erleichtern– [P3] kann befolgt werden, um die Zugänglichkeit wesentlich zu

erleichtern

• Konformität:"A": Alle Checkpunkte der Priorität 1 sind erfüllt

"Double-A": Alle Checkpunkte der Priorität 1 und 2 sind erfüllt

"Triple-A": Alle Checkpunkte der Priorität 1, 2 und 3 sind erfüllt

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WCAG 1.0 Rückblick

• Zwei Hauptthemen:1. Web-Inhalte sollen ‚geschmeidig‘ (gracefully) transformieren

2. Web-Inhalte sollen verständlich und navigierbar sein

• Behandelt Zugänglichkeit von Webseiten aus der Sicht– der Blinden und Sehbehinderten– der Körperbehinderten– der Gehörlosen– der Menschen mit kognitiven Schwierigkeiten

• Problem: Starker Technologiebezug: (X)HTML, CSS. Schwer verständlich (technisch). Veraltet.

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WCAG 1.0 Rückblick Richtlinien

1. Stellen Sie äquivalente Alternativen für Audio- und visuellen Inhalt bereit.2. Verlassen Sie sich nicht auf Farbe allein.3. Verwenden Sie Markup und Stylesheets und tun Sie dies auf korrekte Weise4. Verdeutlichen Sie die Verwendung natürlicher Sprache5. Erstellen Sie Tabellen, die „geschmeidig“ (gracefull) transformieren. 6. Sorgen Sie dafür, dass Seiten, die neue Technologien verwenden,

„geschmeidig“ transformieren.7. Sorgen Sie für eine Kontrolle des Benutzers über zeitgesteuerte Änderungen

des Inhalts.8. Sorgen Sie für direkte Zugänglichkeit eingebetteter Benutzerschnittstellen.9. Wählen Sie ein geräteunabhängiges Design.10. Verwenden Sie Interim-Lösungen.11. Verwenden Sie W3C-Technologien und -Richtlinien.12. Stellen Sie Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereit.13. Stellen Sie klare Navigationsmechanismen bereit.14. Sorgen Sie dafür, dass Dokumente klar und einfach gehalten sind.

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WCAG 2.0

4 Prinzipien:

Perceivable: Alle Inhalte müssen zugänglich sein

Operable: Interface-Komponenten müssen bedienbar sein

Understandable: Inhalte und Bedienelemente müssen verständlich sein

Robust: Inhalte sollen mit aktuellen und zukünftigen Zugangssoftware (Browser, Screenreader, etc.) und Technologien funktionieren.

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WCAG 2.0 Richtliniendokument

Jedem dieser 4 Prinzipien sind Richtlinien zugeordnet.

Jede Richtlinie enthält eine oder mehrere Erfolgskriterium (Success Criteria - vgl. Checkpunkt in WCAG 1.0) in verschiedenen Konformitäts-Stufen: A (Minimum), AA, AAA (Höchste)

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WCAG 2.0 Begleitdokumente

Understanding WCAG 2.0: enthält zu jeder Richtlinie und jedem Erfolgskriterium Informationen zum Verständnis und Hilfestellung zur Implementierung.

Techniques for WCAG 2.0: Detaillierte Beschreibung von hinlänglichen (sufficient) und weiter empfohlenen (advisory) Techniken und bekannten Fehlerfällen inkl. Beispiele, Codes und Tests.

WCAG 2.0 Quick Reference: Sammlung von Richtlinien, Erfolgskriterien und Techniken nach Auswahl von Technologien.

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Neu in WCAG 2.0 - 1

Konzept „Accessibility supported“

Ziel: Einbindung neuer Web-Technologien zulassen, wenn diese mit assistierenden Technologien zusammenarbeiten und Accessibility Eigenschaften von User Agents unterstützen. Multimedia-Technologien, Flash, PDF, … künftig erweiterbar.

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Neu in WCAG 2.0 - 2

(maschinell/manuell) testbare Techniken

unterstützen Web Designer und Entwickler, teilweise auch

sind Vorgaben für Evaluierung (für vollständige Accessibility Evaluierung sind ca. 300(+) Tests durchzuführen.)

sind flexibel: laufend erweiterbar, neuen Technologien, Versionen anpassbar.

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Neu in WCAG 2.0 - 3

Konformität in verschiedenen Arten„Standard“ – Konformitätslevel A, AA und AAA analog

WCAG 1.0 - ausschließlich für full pages, alle Seiten eines kompletten Prozesses; accessibility-supported Nutzung von Technologien ist möglich zur Erfüllung, not-accessibility-supported dürfen nicht die allg. Benutzbarkeit der Seite behindern (nicht möglich für SC 1.4.2, 2.1.2, 2.3.1, 2.2.2)

Wenn Seitenteile nicht konform sind, kann Statement für Partial Conformance angeführt werden.

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Neu in WCAG 2.0 - 4

Accessibility supported

Die Art und Weise wie Web Content Technologie eingesetzt wird muss von Assistierenden Technologien unterstützt werden.

UND

Für die Web Content Technologie müssen accessibility-supported User Agents für Benutzer verfügbar sein.

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WCAG 2.0 Prinzip 1 Richtlinien

Prinzip 1: „Alle Inhalte und UI-Komponenten müssen zugänglich sein“

Richtlinien: 1.1 Textalternativen für alle „Nicht-Text-Inhalte“ anbieten.1.2 Synchronisierte Alternativen zu Multimedia

(„synchronized media“) anbieten.1.3 Inhalte so gestalten, dass sie auf verschiedene Arten

angezeigt werden können.1.4 Inhalte müssen seh- oder hörbar sein und sollen sich

nicht „überlagern“

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WCAG 2.0 Prinzip 2 Richtlinien

Prinzip 2: „Interface-Komponenten müssen bedienbar sein“

Richtlinien:2.1 Alle Funktionen müssen auch über die Tastatur

bedienbar sein.2.2 Geben Sie dem Benutzer genügend Zeit Inhalte zu

lesen2.3 Inhalte nicht so gestalten, dass sie „Anfälle“ auslösen2.4 Bieten Sie Funktionen um den Benutzer beim

Navigieren, Orientieren und Suchen unterstützen.

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WCAG 2.0 Prinzip 3 Richtlinien

Prinzip 3: „Inhalte und Bedienelemente müssen verständlich sein“

Richtlinien:

3.1 Texte müssen lesbar und verständlich sein

3.2 Webseiten sollen vorhersehbar funktionieren

3.3 Benutzer sollen die Möglichkeit haben, Fehler zu vermeiden oder rückgängig zu machen

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WCAG 2.0 Prinzip 4 Richtlinien

Prinzip 4: „Inhalte sollen mit aktuellen und zukünftigen Technologien kompatibel sein.“

Richtlinien:

4.1 Inhalte sollen technologieunabhängig gestaltet werden und mit assistierenden Technologien bedien- und wahrnehmbar sein.

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Weitere Richtlinien: ATAG und UAAG

• Authoring Tool Accessibility Guidelines (ATAG) http://www.w3.org/WAI/intro/atag.phpRichtlinien für Autorensysteme (Editoren, Content Management Systeme, …) zu Erzeugung von barrierenfreien Web Seiten und Web Content.

• User Agent Accessibility Guidelines (UUAG) http://www.w3.org/WAI/intro/uaag.phpRichtlinien für barrierefreie User Agents – Web Browser, Media Players, Assistierende Technologien, …

Authoring Tool

Evaluierungs Tool

Webdesigner, Autor

Webbrowser, Mediaplayer

Assistierende Technologien

Benutzer

Webinhalt

<img src="images/wai-logo.png"alt="Logo Web AccessibilityInitiative">

Logo Web Accessibility Initiative

Logo WebAccessibilityInitiative

ATAG

WCAG

UAAG

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Relevante Richtlinien für Online Redaktion verstehen

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Für Redakteure Wesentliches

• Alternativtexte: gleichwertige Textalternativen für visuellen und auditiven Inhalt

• Vorsicht beim Einsatz von Farben: Information nicht farbcodieren, ausreichende Kontraste

• Lesbare und verständliche Texte, einfache - der Zielgruppe angemessene - Sprache

• Sinnvolle Struktur und Gliederung von Texten, korrekter Einsatz von Strukturelementen

• Klare Information zum Kontext, zur Orientierung, zur Navigation

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Alternativtext – WCAG 1.0

1. Stellen Sie äquivalente Alternativen für Audio- und visuellen Inhalt bereit.– Text ist für alle lesbar– Nicht-Text-Elemente – Multimedia - immer sinn-

spezifisch: audio / video / Images / Animation– Folgende Elemente verlangen nach Text-

Äquivalenten:• Grafiken• Audio-Sequenzen• Videos• Rahmen – FRAME-Elemente• Bereiche der Image Maps

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Alternativtext – WCAG 1.0 R1 Checkpunkte

1. Text-Äquivalent für jedes Nicht-Text-Element [P1]2. Redundante Textlinks für jede aktive Region einer Server-

seitigen Imagemap [P1]3. Audio-Beschreibung der wichtigen Information der Videospur

einer Multimedia-Präsentation [P1]4. Synchronisieren Sie für jede zeitgesteuerte Multimedia-

Präsentation äquivalente Alternativen mit der Präsentation. [P1]

5. Stellen Sie für jede aktive Region einer Client-seitigen Imagemap einen redundanten Textlink bereit. [P3]

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Alternativtext – WCAG 2.0

Richtlinien und Erfolgskriterien (SC): • 1.1 (A) Textalternativen für alle „Nicht-Text-Inhalte“ anbieten.

– SC 1.1.1 Non-text Content: Textalternative für non-text Content, betrifft: Fotos, Bilder, Grafiken, Diagramme. ausgenommen sind: zeitbasierte Medien, Kontrollfelder, Bilder mit rein dekorativen Charakter oder zur Formatierung, Captchas

• 1.2 Time-based Media: Bieten Sie Alternativen für zeitbasierte Medien.– SC 1.2.1 bis 1.2.9: verschiedene Erfolgskriterien für Textalternativen

(Untertitelung, Audiobeschreibung, Texttranskript) zu multimedialen Content (Audio, Video, zeitbasierte Medien, … - live, voraufgezeichnet)

– http://www.evort.net/bfwd/multimedia/, http://www.bmgfj.gv.at (Video+Untertitel)

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Probleme mit Grafiken

• Für manche Personengruppen und in manchen Situationen sind die Informationen nicht wahrnehmbar– Blinde Benutzer

– Textuelle Browser

– Mobile Endgeräte mit kleinen Displays

• Schriftart nicht veränderbar, • Größe nur unter Qualitätsverlust skalierbar, • Farben nicht anpassbar

Textäquivalent angeben!

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IMG-Element - Attribute

• ALT: – Alternativer Text wird anstelle der Grafik angezeigt– Screenreader geben immer den alternativen Text aus– Text soll kurz sein (Richtwert 150 Zeichen max., optimal kürzer als 80

Zeichen)– Für Beschriftung, kurze Bildbeschreibung oder Textinhalt aus dem Bild

oder Linkziel spezifizieren

• TITLE: – wird als Tooltipp in manchen Browsern angezeigt– (falls verwendet) eindeutiger kurzer Text zur Benennung

• LONGDESC: – Link zu einer Datei mit langer Beschreibung der Grafik– Problem: versteht nicht jeder Browser, daher oft alternative Textlinks zu

langen / ausführlichen Bildbeschreibungen

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Grafiktypen

• Grafiken als Informationsträger ALT, LONGESC• Grafiken als Links ALT(, LONGDESC)• Grafiken mit stilisiertem Text (ALT), vermeiden• Logos (ALT)• Dekorationen leeres ALT• Grafiken als Platzhalter / zur Positionierung vermeiden

Werden wichtige Inhalte durch Bilder vermittelt, bedarf es dazu einer Alternative auf Textbasis.

Werden Grafiken und Bilder zur Veranschaulichung angeboten, ist eine sinnvolle Beschriftung erforderlich.

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Grafiken als Informationsträger – Foto/Bild

Beispiel Gemälde– ALT = „Bild von Dali:

Die Beständigkeit der Erinnerung“– LONGDESC =

Dalis Gemälde „Die Beständigkeit der Erinnerung“Das Bild vermittelt die Vergänglichkeit der Zeit. Das Bild wird von Ruhe beherrscht und zeigt keinerlei Bewegung. Merkmale:

• Objekte: Strand mit Klippe, ein Baum, ein Quader, ein stilisiertes Lebewesen, Uhren fließen über mehrere Objekte.

• Farben:16 Farben bilden einen Kontrast zwischen dunklen (rot, blau, schwarz) und hellen (ocker, blau, weiß), dunkler Hintergrund.

• Technik: Öl auf Leinwand• Stil: Surrealismus• Entstehungsjahr: 1931

Fotos: kurze Beschreibung im ALT + ausführliche Beschreibung (wenn erforderlich)• http://www.bizeps.or.at/woche/index.php?anderes=0845• http://www.europa.gv.at/site/6172/default.aspx, http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=9238• http://www.wien.gv.at, http://www.lopatka.at/, http://www.bmgfj.gv.at

Wohin mit der Copyright-Info?

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Grafiken als Informationsträger 2

• Organigramm, Diagramm– ALT – Kurzbeschreibung / Verweis auf Text – aussagekräftiger Alternativtext / lange Beschreibung

(LONGDESC)• http://www.asylgh.gv.at/site/6323/default.aspx• http://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at/site/6432/default.aspx• http://www.frauen.bka.gv.at/studien/tgf2008/kapitel2.html

Organigramme, Diagramme nicht in Dokumente zum Download verstecken! Auch dort muss die Information zugänglich sein.

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Grafiken als Informationsträger 3

• Landkarten– technisch realisiert als Imagemaps, jeder klickbare Bereich ist

über Kurzbeschreibung im ALT mit Ziel identifiziert

• Bannerlink (Werbeinfo und Link)– ALT = Kurzbeschreibung + Linkzielbeschreibung– vgl. Bannerlinks (News) auf http://www.buergerkarte.at

• Navigation - Linkbuttons– ALT = Linkzielbeschreibung (Menütitel)

Immer fragen:

Was beinhaltet das Bild? Welchem Zweck dient das Bild?

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Information nicht farbcodieren – WCAG 1.0

2. Verlassen Sie sich nicht auf Farbe allein.– Farbe als eine Eigenschaft des visuellen Kanals soll nicht der

einzige Inhaltsträger sein.– Solche Informationen gehen verloren für

• Blinde

• Farbenblinde

• Benutzer von Schwarz-Weiß-Bildschirmen oder nicht-visuellen Geräten

– Bilder und Texte brauchen einen ausreichenden Kontrast• Schwarzer Text auf hellem Hintergrund

• Nicht rot auf grün!!!

• Aber auch nicht: rot & blau – sind zu weit auseinander im Farbspektrum!

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Information nicht farbcodieren – WCAG 1 CKP

1. Sorgen Sie dafür, dass die gesamte mit Farbe dargestellte Information auch ohne Farbe verfügbar ist. [P1]

2. Sorgen Sie dafür, dass die Kombinationen aus Vordergrund- und Hintergrundfarbe ausreichend kontrastieren, wenn sie von jemanden betrachtet werden, dessen Farbsehen beeinträchtigt ist, oder wenn sie auf einem SW-Bildschirm betrachtet werden. [P2 für Bilder, P3 für Text]

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Information nicht farbcodieren – WCAG 2.0

• Erfolgskriterium in Richtlinie 1.4– 1.4.1 Use of Color:

• Farben nicht benutzen als ausschließliches Instrument, um – Information zu geben– eine Aktion zu kennzeichnen– eine Reaktion zu erwarten – ein visuelles Element zu kennzeichnen

Jeder Inhalt muss auch in schwarz/weiß-Ansicht verstanden werden!

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Information nicht farbcodieren - Beispiele

• Typische Fehler: – „Drücken Sie den grünen Knopf“– Farblegenden in Grafiken– Farbcodes in Tabellen

• Gute Lösungen in symbolischen Kennzeichnungen (Straßensymbole, etc.)

• http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/standard.html?doc=CMS1157723700705&channel=CH0756 Kennzeichnungssymbol Nichtraucherschutz

Frage: Wie können die Symbole beschrieben werden?

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Lesbare und verständliche Sprache – WCAG 1.0

4. Verdeutlichen Sie die Verwendung natürlicher Sprache.– Wichtig für Sprachausgabe und Braille Display– Gesamtes Dokument und einzelne Abschnitte in

Fremdsprachen sollen ausgezeichnet werden.– Abkürzungen und Akronyme sollen als solches ausgezeichnet

werden– Checkpunkte:

1. Machen Sie in klarer Weise Änderungen der natürlichen Sprache des Dokumententexts und sämtlicher Text-Äquivalente kenntlich. [P1]

2. Spezifizieren Sie die Ausschreibung jeder Abkürzung und jedes Akronyms an der Stelle des ersten Auftretens. [P3]

3. Machen Sie die vorherrschende natürliche Sprache des Dokuments kenntlich. [P3]

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Lesbare und verständliche Sprache - WCAG 1.0

14. Sorgen Sie dafür, dass Dokumente klar und einfach gehalten sind.

– Konsistente Seitenformatierung

– Deutliche, erklärende Grafiken

– Einfache Sprache• Die klarste und einfachste Sprache, die angemessen ist• Eine Hauptidee pro Absatz• Einfache Sätze, besser im Aktiv als im Passiv

– Checkpunkte:1. Verwenden Sie für den Inhalt einer Site die klarste und einfachste

Sprache, die angemessen ist. [P1]

2. Ergänzen Sie Text mit grafischen oder Audio-Präsentationen, wo dies das Verständnis der Seite erleichtert. [P3]

3. Verwenden Sie einen Präsentationsstil, der über Seiten hinweg konsistent ist. [P3]

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Lesbare und verständliche Sprache – WCAG 2.0

• Richtlinie 3.1 Texte müssen lesbar und verständlich sein– Erfolgskriterien (SC):

• SC 3.1.1 (A) Dokumentensprache angeben

• SC 3.1.2 (AA) Sprachwechsel für Textpassagen, Ausnahmen: Namen, technische Terme, Wörter oder Phrasen die in der jeweiligen Sprache übernommen sind

• SC 3.1.3 (AAA) Umgang mit unüblichen Wörtern – Idiome, Jargon

• SC 3.1.4 (AAA) Abkürzungen kennzeichnen

• SC 3.1.5 (AAA) Lesegrad lower secondary education level – ergänzende Information zum Verständnis – Glossar, Lexikon, …

• SC 3.1.6 (AAA) Aussprache – Beispiel „Tenor“

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Lesbare und verständliche Sprache

Lesbare und verständliche Sprache kommt allen zugute!Zielgruppen berücksichtigen! Vereinfachte Sprache (Anlehnung an „Einfache Sprache“)

Worauf kommt‘s an?

• Wortwahl – Einfach, klar, aktiv, positiv – Aktive Verben statt abstrakter Substantive – Verzicht auf Synonyme und zusammengesetzte Wörter– Verzicht oder erklären:

• Anglizismen, Fremdwörter, lautmalende Worte, Fachbegriffe, Abkürzungen, Akronyme– Vermeiden: unnütze Verhältniswörter, Modalverben, Füllwörter, Amtsdeutsch – Einheitliche Schreibweise– Orthografisch korrekte Schreibweise (auch Groß-/Kleinschreibung!)– Fremdsprachige Wörter mit Sprachwechsel auszeichnen– Alltagssprache, gebräuchliche Begriffe verwenden

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Lesbare und verständliche Sprache 2

• Satzbau und Formulierung

– Übersichtliche Satzkonstruktionen• Kurze Sätze: optimal 10 Wörter, maximal 20 Wörter• Eine Information pro Satz, ein Gedanke pro Absatz• Keine Schachtelsätze, einfache Nebensätze

– Aktiv statt passiv formulieren, konkret statt abstrakt

– Positiv formulieren, Verneinung vermeiden

– Persönlich formulieren

– Zielgruppengerechte Formulierung• auch: gendergerecht in Inhalt, Form und Formulierung

Deutliche Erhöhung der Lesbarkeit erst in Kombination mit Struktur und Gliederung des Textes erzielbar!

Siehe Usability-Studie von Jakob Nielsen: http://www.useit.com/alertbox/9710a.html

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Lesbare und verständliche Sprache 3

Für Anregungen und allgemeine Fragen steht Ihnen folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: [email protected]

Vorschlag:Senden Sie Ihre Anregungen und Fragen per E-Mail an

[email protected].

Nützen sie unser kostenloses Online Bestellservice für Broschüren, Studien und Informationsmaterialien.

Vorschlag: Bestellen Sie kostenlos Broschüren, Studien und

Informationsmaterialien mit dem Online Bestellservice.

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E-Government / Barrierefreies Web 48 2008

Lesbare und verständliche Sprache 3

Das BMGFJ Newsletter-Service versorgt Sie kostenlos per E-Mail mit aktuellen und wissenswerten Themen aus den Bereichen Gesundheit, Competence Mall Initiative, Gentechnik, Familie und Jugend. Die Newsletter liefern Ihnen wichtige und interessante Informationen aus dem österreichischen Gesundheitswesen und der Familien- und Jugendpolitik in kompakter und übersichtlicher Form.

Vorschlag: Sie wollen über Neuigkeiten informiert werden? Melden Sie sich an zum kostenlosen Newsletter-Service und wählen Sie Ihre Interessensgebiete aus. Wir bieten (wöchentlich,

monatlich, unregelmäßig?) Neuigkeiten aus den Bereichen - Gesundheit, - Competence Maill Initiative, - Gentechnik, - Familie und Jugend.

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E-Government / Barrierefreies Web 49 2008

Lesbare und verständliche Sprache 3

Eltern haben heute höhere Erwartungen an ihre Erziehungsaufgabe, ihren Kindern messen sie einen höheren Stellenwert zu, die unterschiedlichen Wertehaltungen in einer pluralistischen Gesellschaft, rasche technologische und wirtschaftliche Veränderungen stellen zunehmende Herausforderungen dar und sie wollen oder können sich oft auch nicht am Vorbild ihrer Eltern orientieren.

Vorschlag: Eltern haben heute höhere Erwartungen an ihre

Erziehungsaufgabe. Sie messen ihren Kindern einen höheren Stellenwert zu. Die unterschiedlichen Wertehaltungen in einer pluralistischen Gesellschaft, rasche technologische und wirtschaftliche Veränderungen stellen zunehmende Herausforderungen an die Kinder dar. Sie wollen oder können sich oft auch nicht am Vorbild ihrer Eltern orientieren.

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E-Government / Barrierefreies Web 50 2008

Lesbare und verständliche Sprache 3

Aufgabe jugendpolitischer Maßnahmen des Ministeriums im Bereich Prävention ist hauptsächlich die Förderung von diesbezüglichen Projekten im außerschulischen Bereich, die Unterstützung von Forschungsarbeiten, die Fortbildung von MultiplikatorInnen der außerschulischen Jugendarbeit sowie die Vernetzung von Einrichtungen, Institutionen und Organisationen der Jugendarbeit und der Präventionsarbeit.

Vorschlag:

Das Ministerium fördert und unterstützt in der außenschulischen Jugendarbeit und Prävention eine Reihe von jugendpolitischen Maßnahmen:

- Projekte im außerschulischen Bereich,

- Forschungsarbeiten,

- Aus- und Weiterbildung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren,

- Vernetzung von Einrichtungen, Institutionen und Organisationen der Jugendarbeit und der Präventionsarbeit.

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Struktur und Gliederung von Texten – WCAG 1.0

3. Verwenden Sie Markup und Stylesheets und tun Sie dies auf korrekte Weise– Unkorrekter Markup kann die Ursache für die Unzugänglichkeit sein.

– Benutzen Sie nicht Grafik, um Text, Mathematik o. Ä. darzustellen

– Dokument-Struktur soll durch Gliederungs-Elemente (Überschriften, Listen, Zitate) festgelegt werden

– Text soll mit Cascading Style Sheets (CSS) formatiert werden

– Missbrauchen Sie nicht Struktur-Elemente, um Texte zu formatieren.

• Typischer Missbrauch von Strukturelementen zu Layoutzwecken:

– <table>

– <blockquote>

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E-Government / Barrierefreies Web 52 2008

Struktur und Gliederung von Texten - WCAG 1.0

Checkpunkte1. Wenn eine angemessene Markup-Sprache existiert, Markup

anstatt Bilder verwenden, um Informationen darzustellen. [P2]2. Erstellen Sie Dokumente, die gegen veröffentlichte formale

Grammatiken validieren. [P2]3. Verwenden Sie Stylesheets, für Layout und Präsentation. [P2]4. Verwenden Sie relative anstelle von absoluten Einheiten in den

Attributwerten der Markup-Sprache und Stylesheet-Property-Werten. [P2]

5. Verwenden Sie Überschriften-Elemente (gemäß Spezifikation), um die Struktur eines Dokuments darzustellen. [P2]

6. Verwenden Sie korrekten Markup für Listen und Listenelemente. [P2]

7. Verwenden Sie Markup für Zitate. Verwenden Sie keinen Markup, der für Zitate gedacht ist, um visuelle Effekte wie Einrückung zu erzielen. [P2]

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Struktur und Gliederung von Texten – WCAG 1.0

5. Erstellen Sie Tabellen, die „geschmeidig“ (gracefull) transformieren.– wenn Tabellen – nur Datentabellen, nicht für Layout– Beschriftung (caption) und Zusammenfassung

(summary) – nur korrektes Markup ermöglicht eine sinnvolle

Tabellennavigation

– Da von vielen CMS bislang zu wenig unterstützt -> nur für Autoren mit sehr guten HTML-Kenntnissen!

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Struktur und Gliederung von Texten – WCAG 2.0

• Richtlinie 1.3: Adaptable: Content so erstellen, dass dieser trotz verschiedener Präsentationen (einfacheres Layout) Information und Struktur behält. – Erfolgskriterien:

• CR 1.3.1. (A) Information, Struktur und Beziehungen

• Richtlinie 2.4: Hilfen zur Navigation und Orientierung– Erfolgskriterien:

• CR 2.4.6. (AA) Überschriften und Beschriftungen – klar beschreiben, konsistent einsetzen

• CR 2.4.10 (AAA) Section Headings – Überschriftengliederung in längeren Dokumenten

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E-Government / Barrierefreies Web 55 2008

Struktur und Gliederung von Texten

• Strukturelemente korrekt einsetzen (vgl. Formatvorlagen in Word) für Überschriften, Listen, Zitate, Tabellen u.a.

• Wichtig für – Screenreader und andere ATs– Textbrowser

• Typische Fehler: – Missbräuchliche Verwendung von Strukturelementen (table,

blockquote) für visuelle Präsentation– Nur visuelle Formatierung von Überschriften u.a. (z.B. nur fett)– Aufzählungen (Listen) im Satz verstecken,

Zeilenumbrüche zur visuellen Trennung von Absätzen, …

http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/standard.html?channel=CH0774&doc=CMS1201507195414

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Strukturelemente – semantische Tags

Wofür HTML-Tag vgl. Word

Absatz <p> Absatzformat Standard

Überschriften <h1>..<h6> Überschrift 1 bis Überschrift n (sinnvoll bis zu 3

Ebenen, ausgenommen lange Texte z.B. Studien)

Listen <ul> Aufzählungsliste (Symbole)

<ol> Nummerierte ListeDefinitionsliste <dl> keine direkt Entsprechung

Zitat <blockquote> keine direkt Entsprechung

Tabelle <table> Tabelle

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Strukturelemente – semantische Tags 2

Hervorhebungen eines Textteiles

Wofür HTML-Tag visuelle Präsentation

betont <strong> fett

<em> kursiv

Zitat innerhalb <cite>

Code <code>

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E-Government / Barrierefreies Web 58 2008

Überschriften

• Zur Gliederung des Inhalts verwenden. • In korrekter Reihenfolge (Hierarchie) benutzen:

<H1> vor <H2> vor <H3>, …

• Damit wird Text u.a. auch für blinde Menschen scannbar, wenn Überschriften folgende Eigenschaften erfüllen:– aussagekräftig– kurz und präzise– eindeutig (innerhalb einer Seite) – bilden die Gliederungshierarchie korrekt ab

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E-Government / Barrierefreies Web 59 2008

Definitionslisten

<DL>

<DT>Begriff 1</DT>

<DD>Definition 1</DD>

<DD>Definition 2</DD>

<DT>Begriff 2</DT>

<DD>Definition</DD>

<DT>Begriff 3</DT>

<DD>Definition</DD>

</DL>

Beispiele für Einsatz und visuelle Präsentation:

Länderinformationen:http://www.zukunfteuropa.at/site/5801/default.aspx

Veranstaltungen:http://www.frauen.bka.gv.at/site/5759/default.aspx

Haupteinsatz: Glossar, Lexikon, …

Alternative: über Überschriften strukturieren

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Datentabellen - Techniken

• Kennzeichnen von Zeilen- und Spaltenüberschriften mit <th>– Lange Überschriften im abbr-Attribut von <th> abkürzen

• Zuordnung von Datenzellen und Überschriftenzellen– Attribute id bei <th> und headers bei <td>– Attribute scope="row | col" von <th>

• Tabellenüberschrift mit <caption>• Zusammenfassung im Attribut summary von <table> angeben

Beispiele: http://www.bundeskanzleramt.at/site/6345/default.aspx (einfache)http://www.bka.gv.at/GetImageInfos.aspx?CobId=21927 (komplexe)

• Vorsicht vor (sehr) komplexen Tabellen! (Attribut colspan, geschachtelte Tabellen). Aufteilen!!!

• HTML-Kenntnisse erforderlich (-> Techniker), sonst Tabellen besser vermeiden.

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Orientierung und Navigation – WCAG 1.0

13. Stellen Sie klare Navigationsmechanismen bereit.– Konsistenter Aufbau der Seiten– Einsetzen von Navigationsleiste, Sitemap, Suche– Klare und kurze Link-Texte– Verweisgruppierung– Mechanismen, um die Verweisgruppen zu überspringen– Mechanismen, um mehrzeilige ASCII-Arts zu überspringen

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Orientierung und Navigation – WCAG 1.0

Checkpunkte:1. Identifizieren Sie das Ziel jedes Links auf klare Weise. [P2]

2. Stellen Sie Metadaten bereit, um semantische Information zu Seiten und Sites hinzuzufügen. [P2]

3. Stellen Sie Informationen zum allgemeinen Layout einer Site bereit (z. B. über eine Sitemap oder ein Inhaltsverzeichnis). [P2]

4. Verwenden Sie Navigationsmechanismen in konsistenter Weise. [P2]

5. Stellen Sie Navigationsleisten bereit, um den Navigations-mechanismus hervorzuheben und einen Zugriff darauf zu ermöglichen. [P3]

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E-Government / Barrierefreies Web 63 2008

Orientierung und Navigation – WCAG 1.0

Checkpunkte:6. Gruppieren Sie verwandte Links, identifizieren Sie die Gruppe

(für Benutzeragenten), und ermöglichen Sie das Überspringen der Gruppe, bis Benutzeragenten dies gestatten. [P3]

7. Wenn Suchfunktionen verfügbar sind, stellen Sie verschiedene Arten der Suche bereit, je nach den Fähigkeiten und Vorlieben der Benutzer. [P3]

8. Platzieren Sie unterscheidungskräftige Information an den Anfang von Überschriften, Absätzen, Listen usw. [P3]

9. Stellen Sie Informationen über Zusammenstellungen von Dokumenten bereit (z. B. mehrseitige Dokumente usw.) [P3]

10. Ermöglichen Sie das Überspringen von ASCII-Zeichnungen. [P3]

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Orientierung und Navigation – WCAG 2.0

• Richtlinie 2.4: Hilfen zur Navigation und Orientierung– Erfolgskriterien:

• CR 2.4.6 (AA) Überschriften und Beschriftungen – klar beschreiben, konsistent einsetzen

• CR 2.4.10 (AAA) Section Headings – Überschriftengliederung in längeren Dokumenten

• CR 2.4.3 (A) Seitentitel (Fenstertitel): Inhalt / Thema bzw. Zweck der Seite beschreiben – verlangt sprechenden Titel

• CR 2.4.4 (A) Ziel und Zweck des Linkzieles ist aus dem Linktitel erkennbar (im Kontext)

• CR 2.4.9 (AAA) Ziel und Zweck des Linkzieles ist eindeutig aus dem Linktitel erkennbar

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E-Government / Barrierefreies Web 65 2008

Orientierung und Navigation

• Seitentitel (Fenstertitel) ist das erste, was Sprachausgabe vorliest – http://www.bizeps.or.at, http://www.wien.gv.at, http://www.bka.gv.at, http://www.linz.gv.at,

http://www.bmvit.gv.at (optimal automatisch erstellt aus dem Seiteninhalt)

• Überschriften dienen auch der Navigation (für „schnelles Scannen“ von Web Content / Texten)

• Linktitel muss Ziel erklären– aussagekräftig– kurz und prägnant– beschreibt Verweis-Art (interner Link, externer)– informiert

• Link öffnet im selben Fenster oder in neuem Fenster• Ziel ist eine Webseite, ein Dokument zum Herunterladen o.a.

– Linktitel eindeutig versus Linktitel im Kontext: • http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/recht/europa/richtlinien/rl2008-63.html• http://www.wien.gv.at/umweltschutz/umweltbericht/umweltbericht-06.html (nicht korrekt,

der Publikationstitel sollte beim ersten mal Linktitel sein)